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Die
Erfindung betrifft eine Steckereinheit für das Verbinden von Kapillaren,
insbesondere für
die Hochleistungsflüssigkeitschromatographie,
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1. Des Weiteren
betrifft die Erfindung ein Verbindungssystem bestehend aus einer
Buchseneinheit und einer derartigen Steckereinheit gemäß Anspruch
12.
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In
Chromatographieanlagen werden Flüssigkeiten
oder Gase durch geeignete Verbindungsleitungen zwischen den Komponenten
der betreffenden Anlage gefördert.
Diese Verbindungsleitungen, die beispielsweise aus Edelstahl bestehen
können,
verfügen
an ihren Enden über
geeignete Verbindungssysteme, auch als Fittings bezeichnet, um mit
den Anschlüssen
der Komponenten eine dichte Verbindung herstellen zu können.
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Ein
derartiges Verbindungssystem wurde bereits 1975 in der
US 3,880,452 A beschrieben.
Eine, die Verbindungsleitung zwischen zwei Komponenten bildende
Kapillare, wird dabei in die Kapillarenaufnahmeöffnung einer Buchseneinheit
bzw. Verbindungseinheit eingeschoben und mittels einer Befestigungsschraube,
die eine zentrale Bohrung für
das Führen
der Kapillare aufweist, in der Buchse fixiert. Zur Dichtung werden
ein oder mehrere Dichtelemente, welche die Kapillare in ihrem vorderen
Endbereich umgeben, mittels der Befestigungsschraube beim Verbinden
von Kapillare und Buchseneinheit in die Kapillarenaufnahmeöffnung,
die nach innen konisch verläuft,
hineingepresst.
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Nachteilig
hierbei ist jedoch, dass die Dichtstelle nicht in der zur Längsachse
der Kapillare senkrechten Ebene der Stirnfläche erfolgt, sondern in axialer
Richtung eine bestimmte Strecke von der Stirnfläche rückwärts versetzt ist. Hierdurch
ergibt sich ein Totvolumen, das sich insbesondere in der Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
nachteilig auswirkt. Um bei den in der Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
verwendeten extrem hohen Drücken
die Dichtigkeit derartiger Verbindungen gewährleisten zu können, werden
häufig
Dichtelemente verwendet, wie sie beispielsweise in der
US 4,619,473 A als Stand
der Technik (
2) beschrieben sind. Hierbei
handelt es sich um ringförmige Dichtelemente,
die meist ebenfalls aus Edelstahl bestehen und die im Längsschnitt
einen koni schen Verlauf des Außendurchmessers
aufweisen. Ein derartiges Dichtelement wirkt mit einer konischen
Aufnahmeöffnung
in der Buchseneinheit zusammen, wobei die konische Aufnahmeöffnung gegenüber der Längsachse
der Kapillare einen größeren Winkel
aufweist als das Dichtelement. Hierdurch wird bei einem Einpressen
des Dichtelements in die Aufnahmeöffnung mittels einer Befestigungsschraube
auf den vorderen Bereich des Dichtelements ein extrem hoher, radial
einwärts
gerichteter Druck ausgeübt,
so dass sich hier die Dichtstelle ergibt. Durch diesen Druck ergibt
sich jedoch meist eine Deformation des Dichtelements und der Kapillare,
wobei das Dichtelement mit seiner Vorderkante ringförmig in
den Außenumfang
der Kapillare eingedrückt
wird. Eine derartige Deformation ist insbesondere deshalb unerwünscht, weil
hierdurch das Dichtelement form- und kraftschlüssig mit der Kapillare verbunden
wird und das Dichtelement nicht mehr ohne weiteres in axialer Richtung
auf der Kapillare verschoben werden kann. Wird die dichtende Verbindung
gelöst
und soll ein derartiges Steckerelement in eine andere Buchseneinheit
eingeschraubt werden, beispielsweise weil eine Komponente der Chromatographieanlage
ersetzt werden muss, so kann zwar erneut eine dichte Verbindung
hergestellt werden, jedoch kann infolge von Toleranzen oder Hersteller
abhängigen
Unterschieden in der Tiefe der Aufnahmeöffnung nicht mehr gewährleistet
werden, dass die Kapillare mit ihrer Stirnfläche wieder die Stirnfläche der
damit zu verbindenden Leitung beaufschlagt. Ist die Aufnahmeöffnung der
Buchseneinheit der ausgetauschten Komponente in axialer Richtung
länger
als bei der zuvor verwendeten Komponente, so entsteht ein unerwünschtes
Totvolumen. Ist die Aufnahmeöffnung
für die
Kapillare bei der ausgetauschten Komponente in axialer Richtung
kürzer
als bei der zuvor verwendeten Komponente, so wird die Kapillare
durch den Druck der Befestigungsschraube sogar deformiert, gegebenenfalls
beschädigt,
und eine dichte Verbindung ist unter Umständen nicht mehr möglich. Denn das
auf der Kapillare form- und kraftschlüssig befestigte Dichtelement
kann sich in axialer Richtung nicht bewegen.
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Jedoch
kann bei einem derartigen Fitting ein geringes Totvolumen auch dann
kaum vermieden werden, wenn sich die Stirnflächen der Kapillare und der
damit zu verbindenden Leitung unmittelbar gegenüberstehen oder berühren, da
sich die Dichtstelle nicht im Bereich der Stirnfläche der
Kapillare bzw. der damit zu verbindenden Leitung befindet.
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Um
derartige Toleranzen ausgleichen zu können bzw. um Verbindungssysteme
unterschiedlicher Hersteller mit ein und derselben Steckereinheit verwenden
zu können,
wird in der
US 6,494,500
B ein selbstjustierender Stecker für die Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
beschrieben, bei dem die Kapillare über eine in der Befestigungsschraube vorgesehene
Feder axial in Richtung auf die Kapillarenaufnahmeöffnungen
der Buchseneinheit vorgespannt ist. Zur Dichtung wird eine austauschbare Ferrule
verwendet, die jedoch ebenfalls wieder in ihrem vorderen Bereich
konisch ausgebildet ist und zur Dichtung mit einer stärker konisch
ausgebildeten Innenwandung der Ferrulenaufnahmeöffnung zusammen wirkt. Hierdurch
besteht wieder die Gefahr, dass die Ferrule auf der Kapillare „festgekrimpt” wird,
insbesondere dann, wenn das Dichtelement aus einem Metall, beispielsweise
Edelstahl, besteht.
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Zudem
ist bei dieser Steckereinheit nachteilig, dass auf der Kapillare
ein Abstützelement
für die Schraubenfeder
befestigt werden muss, was die Herstellung einer derartigen Steckereinheit
aufwendiger macht.
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Zur
Vermeidung eines Totvolumens ist aus der
US 4,083,702 A Einheit zur
Verbindung von Kapillaren für
die Gaschromatographie bekannt, bei der die Kapillare ebenfalls
mit ihren Stirnflächen
auf Stoß verbunden
werden. Die Fixierung der Kapillaren erfolgt mittels im Längsschnitt
keilförmiger
Ringelemente, die mit entsprechend konischen Ausnehmungen im Verbindungsgehäuse zusammenwirken.
Die Abdichtung ist in diesem Fall jedoch gegenüber einer für die Hochleistungsflüssigkeitschromatographie tauglichen
Verbindung einfacher, da bei der Gaschromatographie die verwendeten
Drücke
deutlich geringer sind, beispielsweise bis zu 6 bar. Eine Flexibilität im Hinblick
auf die Verwendung der Einheit für
unterschiedliche Tiefen der Kapillaraufnahmebohrung ist nicht gegeben.
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Neben
den bereits geschilderten Nachteilen weisen die bekannten Verbindungssysteme
den Nachteil auf, dass die Gefahr besteht, dass das Dichtelement
beim Demontieren der Steckereinheit und dem Herausziehen der Kapillare
aus der Buchseneinheit in der betreffenden Aufnahmeöffnung der Buchseneinheit
stecken bleibt.
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Des
Weiteren geht der Trend in der Hochleistungsflüssigkeitschromatographie zur
Verwendung von dünneren
Kapillaren, da diese einfacher gebogen werden können, um sie der aktuellen Einbausituation
besser anpassen zu können.
Auch weisen dünnere
Kapillaren aufgrund des Herstellungsprozesses kleinere Toleranzen
im Innendurchmesser und weniger Exzentrizität des Innendurchmessers auf.
Zur Verwendung von Kapillaren mit kleinerem Außendurchmesser in Verbindung
mit herkömmlichen
Buchseneinheiten oder Verbindungseinheiten werden diese an den Enden
mit einer Hülse zur
Anpassung des Außendurchmessers
bis auf den Durchmesser der herkömmlichen
dickeren Kapillaren versehen. Dies stellt jedoch einen zusätzlichen
Aufwand dar und erhöht
das Totvolumen einer Verbindung. Bei ungünstiger Toleranzlage kann zudem
zwischen Hülse
und Kapillare ein zusätzliches
Totvolumen erzeugt werden.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Steckereinheit für
das Verbinden von Kapillaren, insbesondere für die Hochleistungsflüssigkeitschromatographie,
zu schaffen, welche auf einfache Weise für Kapillaren mit unterschiedlichem
Außendurchmesser in
Verbindung mit Buchseneinheiten mit herkömmlichen Durchmessern von Aufnahmeöffnungen
einsetzbar ist und dabei gleichzeitig die Möglichkeit bietet unterschiedliche
axiale Toleranzen von Aufnahmeöffnungen
in Buchseneinheiten auszugleichen. Zudem soll vermieden werden,
dass sich bei der Demontage der Steckereinheit das Dichtelement
von der Kapillare löst
und in der Buchseneinheit verbleibt. Des Weiteren liegt der Erfindung
zugrunde, ein Verbindungssystem mit einer derartigen Steckereinheit zu
schaffen.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabe mit den Merkmalen der Patentansprüche 1 bzw. 14.
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Die
Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass sich Kapillaren mit
unterschiedlichem Außendurchmesser
auf einfache Weise mit bereits vorhandenen, üblichen Buchseneinheiten druckdicht
und mit geringem bzw. vernachlässigbarem
Totvolumen verbinden lassen, wenn am vorderen Endbereich der Steckerkapillare
ein Dichtelement verwendet wird, welches die Steckerkapillare umgreift,
wobei das Dichtelement so ausgebildet bzw. positioniert ist, dass
die vordere Stirnfläche
des Dichtelements zumindest mit der vorderen Stirnfläche der
Steckerkapillare fluchtet oder um eine relativ geringe axiale Länge über diese
hinausragt. Das Dichtelement wird in einem rückwärtigen Bereich von einem Druckstück umfasst
und mittels des Druckstücks
gegenüber
axialen Relativbewegungen fest mit der Steckerkapillare verbunden.
Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit,
mittels einer axialen Kraftbeaufschlagung des Druckelements, die
durch das Steckergehäuse
beim Verbinden der Steckereinheit mit der Buchseneinheit erzeugt
wird, eine Dichtwirkung im vordersten Bereich der Stirnfläche der
Steckerkapillare bzw. des Dichtelements dadurch zu erzeugen, dass
die axiale Druckkraft über
das Druckstück
auf das Dichtelement und die Ste ckerkapillare übertragen wird. Hierdurch wird zum
einen die Steckerkapillare infolge der festen Befestigung des Druckstücks und
des Dichtelements auf der Steckerkapillare in der Aufnahmeöffnung der Buchseneinheit
fixiert, und zum anderen erfolgt eine druckdichte und totvolumenfreie
bzw. -arme Abdichtung im Bereich der Stirnfläche der Steckerkapillare bzw.
des Dichtelements durch die Kompression des Dichtelements. Durch
die Kompression des Dichtelements in dessen vorderstem Bereich ergibt
sich eine abdichtende Wirkung nicht nur an der Stirnseite des Dichtelements
bzw. an der Stirnseite der Steckerkapillare, sondern auch in radialer
Richtung gegenüber der
Innenwandung der Kapillarenaufnahmeöffnung in deren innerstem Bereich.
Des Weiteren erfolgt eine Abdichtung zwischen in radialer Richtung
zwischen der Aussenwandung des vorderen Endes der Steckerkapillare
und der Innenwandung des Dichtelements, so dass zwischen diesen
Elementen kein zusätzliches
Totvolumen entstehen kann.
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Anders
als bei bekannten Steckereinheiten für die Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
erfolgt das Abdichten nicht im Bereich einer konischen Umfangswandung
eines Ringelements, welches die Steckerkapillare umgibt, wobei die
konische Außenwandung
des Ringelements gegen eine komplementäre, konische Innenwandung in
der Aufnahmeöffnung
der Buchseneinheit gepresst wird.
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Die
erfindungsgemäße Steckereinheit
kann daher auf einfache Weise zur Verwendung mit bereits bestehenden,
konventionellen Buchseneinheiten angepasst werden, die in der Regel
eine im innersten Bereich zylindrische Kapillarenaufnahmeöffnung aufweisen,
dieüber
einen sich konisch erweiternden Bereich in einen anschließenden Gewindebereich übergeht,
in welchen das Steckergehäuse
der Steckereinheit einschraubbar ist. Während bei der Verwendung einer
herkömmlichen
Steckereinheit die Abdichtung jedoch mittels einer konischen Ferrule
der Steckereinheit in dem sich konisch erweiternden Bereich der
Buchseneinheit erfolgt, wird die Abdichtung bei der Verwendung einer
erfindungsgemäßen Steckereinheit
totvolumenfrei im innersten Bereich der Kapillarenaufnahmeöffnung erreicht.
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Für die Anpassung
muss lediglich der Außendurchmesser
der Steckereinheit in demjenigen Bereich, in welchem die Steckereinheit
in die üblicherweise
zylindrische Aufnahmeöffnung
der Buchseneinheit eingreift, an den betreffenden Innendurchmesser
angepasst werden. Dies kann durch die Wahl des Außendurchmessers
für das
Dichtelement bzw. des Außendurchmessers
für das
Druckstück
erfolgen. Da die Dichtwirkung im vordersten Bereich der Steckereinheit
erfolgt, ist es zudem möglich,
eine derart ausgebildete Steckereinheit zu demontieren und erneut,
bei gleichbleibender Dichtigkeit wieder mit derselben oder auch
einer andere Buchseneinheit zu montieren, deren Kapillarenaufnahmeöffnung denselben
Innendurchmesser aufweist. Denn die erfindungsgemäße Konstruktion
der Steckereinheit ermöglicht
den Ausgleich von axialen Toleranzen, da die Dichtwirkung unmittelbar
im vordersten Endbereich der Steckerkapillare bzw. des Dichtelements
erfolgt und keine feste Distanz zwischen einer axialen Dichtposition
und dem vordersten Ende der Steckereinheit eingehalten werden muss.
Auf diese Weise lassen sich Deformationen im Bereich der Stirnfläche der
Steckerkapillare und eine Abschwächung
der axialen Dichtkraft vermeiden, wenn die axiale Länge der Aufnahmeöffnung in
der Buchseneinheit kleiner ist als der Abstand zwischen der axialen
Dichtposition und der Stirnfläche
der Steckerkapillare. In gleicher Weise lässt sich ein Totvolumen vermeiden
das sich ergibt, wenn keine Dichtwirkung im Bereich der Stirnfläche der
Steckerkapillare gegeben ist und die axiale Länge der Kapillarenaufnahmeöffnung der
Buchseneinheit größer ist
als der axiale Abstand zwischen der Dichtposition und der Stirnfläche der
Steckerkapillare.
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Nach
der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind das Dichtelement und das Druckstück so ausgebildet,
dass der Außendurchmesser
des vorderen Bereichs des Dichtelements, in welchem das Dichtelement
nicht vom Druckstück
umfasst ist, im Wesentlichen dem Außendurchmesser des sich daran
anschließenden
(rückwärtigen)
Bereichs des Druckstücks
entspricht. Hierdurch wird über
die Stirnfläche
des Druckstücks,
welche im Material des Dichtelements eingelagert ist (im Außenumfang
des Dichtelements kann hierzu eine Schulter vorgesehen sein, deren
Höhe der
Wanddicke des zylindrischen Druckstücks entspricht), die axiale
Druckkraft in Richtung auf das vordere Ende der Steckereinheit ausgeübt, d. h.
auf die Stirnfläche
der Steckerkapillare und die Stirnfläche des Dichtelements (wenn
diese Stirnflächen
fluchten) oder auf die Stirnfläche
des Dichtelements (wenn diese über
die Stirnfläche
der Steckerkapillare hinausragt). Infolge dieser auf die Stirnflächen) übertragenen
axialen Druckkraft ergibt sich eine Kompression des Dichtelements
(bzw. in Verbindung mit einer Kompression der Steckerkapillare in deren
vorderstem Bereich, wenn die Steckerkapillare aus einem elastischen
und/oder plastisch verformbaren Material besteht), wodurch nicht
nur eine Dichtwirkung im Bereich der Stirnfläche (n) erzeugt wird, sondern
infolge der radialen Ausdehnung des Dichtelements durch die Kompression
auch in radialer Richtung, wobei der Außenumfang des Dichtele ments
mit der Innenwandung der Kapillarenaufnahmeöffnung der Buchseneinheit zusammenwirkt
(dies gilt zumindest für
einen bestimmten vorderen Bereich des Dichtelements, der sich infolge
der Kompression radial ausdehnt).
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Voraussetzung
hierfür
ist selbstverständlich, dass
der Innendurchmesser des Dichtelements im Wesentlichen dem Außendurchmesser
der Steckerkapillare entspricht und zusätzlich der Innendurchmesser
der Kapillarenaufnahmeöffnung
(in dem betreffenden axialen Bereich) dem Außendurchmesser des Dichtelements
entspricht.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung kann das Dichtelement so elastisch ausgebildet sein bzw.
aus einem entsprechenden elastischen Material bestehen, dass es
im auf den vorderen Bereich der Steckerkapillare montieren Zustand
die Steckerkapillare mit Vorspannung umgreift. Hierdurch kann die feste
Verbindung zwischen dem Dichtelement und der Steckerkapillare (gegen
Relativbewegungen in axialer Richtung) erzeugt bzw. unterstützt werden. Eine
derartige Vorspannung kann jedoch selbstverständlich auch mittels des Basisteils
des Druckstücks erzeugt
werden, wenn das Dichtelement die notwendige Vorspannung nicht aufbringen
kann.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung kann das Druckstück
zweiteilig ausgebildet sein, wobei ein im Wesentlichen hohlzylindrisches
Basisteil die Steckerkapillare und zumindest in einem Teilbereich
das Dichtelement umgibt. Dieses Basisteil wird umfasst von einem
ringförmigen
Befestigungsteil, welches so auf dem Basisteil aufgekrimpt ist,
dass sich eine feste Verbindung zwischen Druckstück, Dichtelement und Steckerkapillare
durch einen Reibschluss oder einen durch die Verformung erzeugten Formschluss
oder einer Kombination hieraus ergibt. Das Druckstück kann
hierzu im Längsschnitt
einen im Wesentlichen dreieckförmigen
Abschnitt aufweisen, dessen spitzwinkliger Abschnitt radial nach
innen gekrümmt
(gekrimpt) ist. Je nach Anordnung und Ausbildung von Dichtelement
und Druckstück
kann dabei die radial einwärts
gerichtete Verformung einen Reibschluss oder Formschluss entweder
unmittelbar in Zusammenwirkung mit der Wandung der Steckerkapillare
erzeugen, oder über
einen Teilbereich des Dichtelements. In dem Fall, dass die radiale
Verformung des Druckstücks über eine
radiale Verformung des Dichtelements einen Reibschluss oder Reibschluss
und Formschluss mit der Wandung der Steckerkapillare erzeugt, ergibt
sich eine festere Verbindung zwischen dem Dichtelement und der Steckerkapillare,
so dass beim Lösen
der Verbindung zwischen der Ste ckereinheit und der Buchseneinheit das
Dichtelement zusammen mit der Steckerkapillare und den übrigen Teilen
der Steckereinheit aus der kapillaren Aufnahmeöffnung herausgezogen werden kann,
wobei in diesem Fall selbst hohe axiale Zugkräfte, die auf das Dichtelement
ausgeübt
werden, nicht dazu führen,
dass die Verbindung zwischen dem Dichtelement und der Steckerkapillare
gelöst wird.
Es besteht somit nicht die Gefahr, dass das Dichtelement in der
Kapillarenaufnahmeöffnung
der Buchseneinheit verbleibt.
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An
dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen der vorliegenden
Beschreibung unter Krimpen jede nachträgliche radiale plastische Formveränderung
des Druckstücks
bzw. eines vorbestimmten Bereichs des Druckstücks zu verstehen ist, die nach
dem Zusammensetzen der einzelnen Teile der Steckereinheit, insbesondere
nach einem Aufschieben des Dichtelements bzw. einem Aufschieben
des Druckstücks
auf die Steckerkapillare vorgenommen wird.
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Das
Dichtelement kann nach einer Ausgestaltung der Erfindung ausschließlich oder
zusätzlich zu
einer Befestigung mittels Krimpen durch einen Formschluss mit dem
Druckstück
verbunden sein. Hierzu kann das Druckstück, insbesondere an seinem
Innenumfang, einen umlaufenden Vorsprung oder einzelne Vorsprünge aufweisen,
die in eine entsprechende umlaufende Ausnehmung bzw. in entsprechende
einzelne Ausnehmungen eingreifen, die in der korrespondierenden
Außenwandung
des Dichtelements vorgesehen sind. In Bezug auf axiale Auszugskräfte, die
von der Steckerkapillare bzw. dem Druckstück auf das Dichtelement ausgeübt werden, kann
hierdurch ein unlösbarer
Formschluss oder eine Rastverbindung erzeugt werden, welche nur
bei extrem hohen Auszugskräften
ein Lösen
des Dichtelements von der übrigen
Steckereinheit zulässt.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann die Steckerkapillare
zumindest in einem axialen Teilbereich, der vom Druckstück umfasst
ist, jedenfalls in einem Teilbereich, in dem eine Krimpverbindung
hergestellt ist bzw. herzustellen ist, eine zweite äußere Mantelschicht
oder ein Mantelelement aufweisen. Diese Mantelschicht kann entweder
fest auf die Steckerkapillare aufgebracht sein, beispielsweise durch
Umspritzen oder durch das Aufschieben oder Aufkleben einer Hülse aus
einem entsprechend geeigneten Material oder durch galvanisches Aufbringen
oder Abscheiden von Metallen. Hierdurch kann auf einfache Weise
eine Anpassung des Außendurchmessers
des Druckstücks
an den Innendurchmesser der Kapillarenaufnahmeöffnung der Buchseneinheit erreicht
wer den, auch wenn die Wandung des Druckstücks so dünn ausgebildet werden soll,
dass ein nachträgliches
Krimpen möglich
ist.
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Zudem
kann durch die Wahl eines ausreichend elastischen Materials erreicht
werden, dass bei Steckerkapillaren, die aus einem harten, nicht verformbaren
und/oder spröden
Material bestehen, an der Position, an der ein Krimpen des Druckstücks erfolgt,
nicht so hohe radiale Kräfte
auf die Steckerkapillare ausgeübt
werden, dass diese zerstört
oder beschädigt
wird.
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Weitere
Ausführungsformen
der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. Die Erfindung wird nachfolgend
anhand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. In der
Zeichnung zeigen:
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1 eine
erste Ausführungsform
eines Verbindungssystems für
das Verbinden von Kapillaren nach der Erfindung in einem Längsschnitt
mit einer im Steckerbereich von einer Mantelschicht umgebenen Kapillare;
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2 eine
zweite Ausführungsform
eines Verbindungssystems ähnlich 1,
jedoch ohne Mantelschicht;
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3 eine
dritte Ausführungsform
eines Verbindungssystems ohne Mantelschicht, wobei das Steckergehäuse sowohl
das Druckstück
als auch das Dichtelement in axialer Richtung beaufschlagt;
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4 eine
vierte Ausführungsform ähnlich 1,
wobei jedoch die Stirnfläche
der Steckerkapillare die bodenseitige Anschlagfläche der Kapillarenaufnahmeöffnung berührt;
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5 eine
fünfte
Ausführungsform
eines Verbindungssystems nach der Erfindung, wobei das Dichtelement
in einem rückwärtigen Bereich
nur mit einem vorderen Teilbereich des Druckstücks formschlüssig verbunden
ist;
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6 eine
sechste Ausführungsform ähnlich 5,
wobei jedoch die Steckerkapillare eine Mantelschicht aufweist;
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7 eine
siebte Ausführungsform
eines Verbindungssystems nach der Erfindung mit einem konischen
Verlauf der Stirnfläche
des Druckstücks und
komplementärer
Form des Dichtelements; und
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8 eine
Ausführungsform ähnlich 6, wobei
die Mantelschicht nur in einem Bereich innerhalb des Druckstücks zwischen
dem rückwärtigen Ende
des Dichtelements und der Krimpposition vorgesehen ist.
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Das
in 1 in einem Längsschnitt
dargestellte Verbindungssystem 1 für das Verbinden von Kapillaren,
insbesondere für
die Hochleistungsflüssigkeitschromatographie,
umfasst eine Buchseneinheit 3 und eine Steckereinheit 5.
Die Buchseneinheit 3 ist nur mit dem Teil dargestellt,
der für
das Verständnis
der vorliegenden Erfindung von Bedeutung ist, nämlich mit dem die Kapillarenaufnahmeöffnung 7 aufweisenden
Buchsengehäuse 9.
Das Buchsengehäuse 9 kann
beispielsweise in einer Komponente einer Chromatographieeinrichtung,
beispielsweise einer Chromatographiesäule, montiert sein. Das Buchsengehäuse 9 weist
eine Buchsenkapillarenöffnung 11 auf,
die zentrisch in der Bodenwandung 13 der Kapillarenaufnahmeöffnung 7 ausgebildet
ist. Die Kapillarenaufnahmeöffnung 7 erweitert
sich in eine Aufnahmeöffnung 15 für ein Steckergehäuse 17 der Steckereinheit 5.
Die Aufnahmeöffnung 15 ist
dabei an ihrer Innenwandung mit einem Gewinde, beispielsweise einem
Feingewinde, versehen, welches mit einem entsprechenden Gewinde
bzw. Feingewinde an der Außenwandung
des Steckergehäuses 17 zusammenwirkt.
Durch die Verwendung eines Feingewindes können beim Einschrauben des
Steckergehäuses 17 in
die Aufnahmeöffnung 15 bereits
mit geringen Drehmomenten hohe axiale Druckkräfte erzeugt werden, die vom
Steckergehäuse
auf die übrigen
Komponenten der Steckereinheit 5 übertragen werden. Damit ist
es möglich,
auch bei einem Einsatz des Verbindungssystems 1 in der
Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
eine werkzeuglose Montage von Steckereinheit 5 und Buchseneinheit 3 durch das
einfache manuelle Einschrauben der Steckereinheit 5 in
die Buchseneinheit 3 zu ermöglichen und dabei dennoch eine
druckdichte Verbindung zu gewährleisten.
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Die
Steckereinheit 5 umfasst neben dem Steckergehäuse 17 die
Steckerkapillare 19, welche durch eine axiale Bohrung 21 des
Steckergehäuses 17 geführt ist.
Der Außendurchmesser
der Steckerkapillare 19 ist deutlich geringer als der Innendurchmesser
der topf förmigen
Kapillarenaufnahmeöffnung 7.
Die Steckerkapillare 19 kann aus einem für das Führen des
jeweiligen Mediums, insbesondere flüssigen Mediums, geeigneten
Material bestehen, beispielsweise aus einem Kunststoff wie PEEK,
aus Metall, beispielsweise Edelstahl, oder Glas. Bei der in 1 dargestellten
Ausführungsform
des Verbindungssystems besteht die Steckerkapillare 19 aus
einem spröden
Material, beispielsweise Glas, so dass bei der Montage der übrigen Komponenten
auf die Sprödigkeit
dieses Materials Rücksicht
genommen werden muss. Aus diesem Grund weist die Steckerkapillare 19 zumindest
im axialen Bereich, in dem die Steckereinheit 5 vorgesehen
ist, eine Mantelschicht 23 auf, die aus einem weicheren,
insbesondere ausreichend elastisch und/oder plastisch verformbaren Material
besteht, beispielsweise aus PEEK. Bei der in 1 dargestellten
Ausführungsform
des Verbindungssystems 1 ist die Mantelschicht 23 über den gesamten
axialen Bereich des vorderen Endes der Steckerkapillare 19 vorgesehen,
das zur Realisierung der Steckereinheit 5 dient.
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Wie
aus 1 ersichtlich, wird das gesamte vordere Ende der
Steckerkapillare 19 von einem Dichtelement 25 umfasst,
das vor der Montage auf der Steckerkapillare 19 hohlzylindrisch
ausgebildet ist. Das in 1 dargestellte Dichtelement 25 ragt über die
Stirnfläche 27 der
Steckerkapillare 19 hinaus und umfasst diese, wobei in
der stirnseitigen Wandung 29 des Dichtelements 25,
welche die Stirnfläche 27 der
Steckerkapillare 19 umgreift, selbstverständlich eine Öffnung ausgebildet
ist, deren Innendurchmesser auch im montierten Zustand von Buchseneinheit 3 und
Steckereinheit 5 zumindest so groß ist, wie der Innendurchmesser
der Steckerkapillare 19 bzw. der Durchmesser der Buchsenkapillarenöffnung 11.
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Die
Stirnwandung 29 des Dichtelements 25 gewährleistet
im Fall der Ausführungsform
nach 1, dass die Stirnfläche 27 der Steckerkapillare 19,
die aus einem spröden,
nicht oder kaum plastisch oder elastisch verformbaren Material besteht,
nicht unmittelbar mit der axialen Druckkraft gegen die Bodenwandung 13 der
Kapillarenaufnahmeöffnung 7 gepresst
und hierdurch gegebenenfalls (durch mögliche hohe lokale Punktbelastungen)
zerstört
oder beschädigt
wird.
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Das
Dichtelement 25 ist in einem rückwärtigen Bereich von einem im
Wesentlichen hohlzylindrischen Druckstück 31 umfasst, wobei
im gesamten Bereich der axialen Umfassung der Innendurchmesser des
Druckstücks 31 im
Wesentlichen dem Außendurchmesser
des Dichtelements 25 entspricht. An der vorderen Stirnfläche des
Druckstücks 31 weist das
Dichtelement 25 eine Schulter auf, wobei im vorderen, der
Bodenwandung 13 der Kapillarenaufnahmeöffnung 7 zugewandten
Bereich das Dichtelement einen Außendurchmesser aufweist, welcher
dem Außendurchmesser
des Druckstücks 31 entspricht.
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Wie
aus 1 ersichtlich, kann der Außendurchmesser des Druckstücks 31 geringfügig kleiner gewählt werden,
als der Innendurchmesser der Kapillarenaufnahmeöffnung 7, um ein einfaches
Einsetzen der Steckereinheit 5 zu ermöglichen. Das Dichtelement kann,
ausgehend von der Schulter 33, an welcher die Stirnfläche des
Druckstücks 31 anliegt, einen
sich in Richtung auf die Stirnfläche
des Dichtelements leicht vergrößernden
Durchmesser aufweisen, wobei der maximale Durchmesser im Bereich der
Stirnfläche
im Wesentlichen dem Innendurchmesser der Kapillarenaufnahmeöffnung 7 entspricht.
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Wie
aus 1 ersichtlich, ist im rückwärtigen Bereich des Druckstücks 31 ein
ringförmiges
Befestigungsteil 35 vorgesehen, welches das hohlzylindrische
Basisteil 37 umfasst. Das Befestigungsteil 35 weist
im axialen Längsschnitt
einen im Wesentlichen dreieckförmigen
Querschnitt auf, wobei der spitzwinklige Bereich 39, der
an der Außenfläche des
Basisteils 37 anliegt, radial einwärts gekrimpt ist. Hierdurch
wird nicht nur das Befestigungsteil 35 auf dem Basisteil 37 montiert,
sondern das Basisteil 37 wird durch die radial einwärts gerichtete
Verformung im Krimpbereich, die sich auch in eine radiale Verformung
des Dichtelements 25 und der Mantelschicht 23 fortsetzt,
zusammen mit dem Dichtelement 25 fest mit der Steckerkapillare 19 verbunden.
Im Fall einer faktisch nicht elastisch oder plastisch verformbaren Innenwandung
der Steckerkapillare 19 ergibt sich die Befestigung des
Dichtelements 25 und des Druckstücks 31 im Wesentlichen
durch einen Reibschluss. Dies gilt zumindest dann, wenn die Mantelschicht 23 nicht
fest mit der Innenwandung der Steckerkapillare 19 verbunden
ist, beispielsweise weil die Mantelschicht 23 in Form eines
separaten Mantelelements auf die Innenwandung der Steckerkapillare 19 aufgeschoben
wurde.
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Selbstverständlich kann
jedoch auch die Mantelschicht 23 fest mit der Innenwandung
der Steckerkapillare 19 verbunden sein, beispielsweise
auf diese aufextrudiert oder mit dieser verklebt sein. In diesem
Fall ergibt sich die Verbindung zwischen der bereits fest mit der übrigen Steckerkapillare 19 verbundenen
Mantelschicht 23 mit dem Dichtelement 25 und dem
Druckstück 31 durch
einen Formschluss bzw. durch einen kombinierten Form- und Reibschluss,
da im Krimpbereich auch eine radiale Verformung der Mantelschicht 23 erfolgt.
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In
jedem Fall ergibt sich durch die einfache Krimpverbindung eine gegen
axiale Kräfte
feste Verbindung des Druckstücks 31 (bestehend
aus Basisteil 37 und Befestigungsteil 35) und
des Dichtelements 25 mit der Steckerkapillare 19.
Selbstverständlich
können
dabei eine oder mehrere Krimppositionen vorgesehen sein.
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Das
Befestigungsteil 35 des Druckstücks 31 wird an seiner
rückwärtigen Stirnfläche von
der vorderen Stirnfläche
des Steckergehäuses 17 in
axialer Richtung beaufschlagt, wenn das Steckergehäuse 17 in
die Aufnahmeöffnung 15 des
Buchsengehäuses 9 eingeschraubt
wird. Diese axialen Druckkräfte werden über das
Druckstück 31 auf
das Dichtelement 25 und die Steckerkapillare 19 übertragen,
wobei das Dichtelement 25 mit seiner Stirnwandung 29 gegen die
Bodenwandung 13 der Kapillarenaufnahmeöffnung 7 gepresst
wird. Hierdurch entsteht in unmittelbarer Nachbarschaft der Buchsenkapillarenöffnung 11 eine
druckdichte Verbindung.
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Die
druckdichte Verbindung erfolgt jedoch nicht nur durch das Anpressen
der Stirnwandung 29 des Dichtelements 25 gegen
die Bodenwandung 13 der Kapillarenaufnahmeöffnung 7,
sondern durch die Kompression des Dichtelements 25 in dessen
vorderem Bereich, welche eine radiale Ausdehnung des Dichtelements
in seinem vorderen Bereich zur Folge hat, so dass auch die Umfangswandung
des Dichtelements 25 gegen die zylindrische Innenwandung
der Kapillarenaufnahmeöffnung 7 gepresst
wird.
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Hierdurch
ergibt sich eine druckdichte und praktisch totvolumenfreie Verbindung,
so dass sich dieses Verbindungssystem auch für äußerst geringe Flussraten des
zu transportierenden Mediums eignet, wobei das Medium gleichzeitig
unter hohem Druck stehen kann, ohne dass dies zu einer Undichtigkeit
der Verbindung führen
würde.
Totvolumenfreie Verbindungen optimieren vor allem die Trennleistung einer
Chromatographieanlage.
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Die
axiale Position des Befestigungsteils 35 auf dem Basisteil 37 des
Druckstücks 31 ist
so gewählt,
dass sich ein so großer
axialer Abstand zwischen dem rückwärtigen Ende
der Kapillarenaufnahmeöffnung 7 bzw.
dem inneren Endbereich der Aufnahme 15 für das Steckergehäuse 17 ergibt,
dass die Steckereinheit 5 für Buchseneinheiten 3 mit
unter schiedlicher axialer Länge
der Kapillarenaufnahmeöffnung 7 verwendbar
ist. Voraussetzung hierfür
ist, dass in jedem Fall der axial vordere Bereich der Steckereinheit,
bestehend aus Steckerkapillare 19, Dichtelement 25 und
Druckstück 31 (bzw.
Basisteil 35), in welchem ein im Wesentlichen konstanter
Außendurchmesser
(kleiner als der Innendurchmesser der Kapillarenaufnahmeöffnung 7)
gegeben ist, größer ist
als die axiale Länge
bzw. Tiefe der Kapillarenaufnahmeöffnung 7. Ist diese
Forderung nicht erfüllt, so
kann an der Stirnfläche
des Dichtelements 25 keine oder keine ausreichende axiale
Druckkraft mehr ausgeübt
werden, um eine Dichtwirkung zu gewährleisten. Weiterhin muss durch
die Wahl der Abmessungen der Steckereinheit, insbesondere des Druckstücks sichergestellt
werden, dass der konische Bereich des Befestigungsteils 35 nicht
mit dem konischen Abschnitt des Buchsengehäuses 9 kollidiert, bevor
das Dichtelement 25 seine Dichtwirkung vollständig erzeugen
kann.
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Selbstverständlich kann
anstelle einer Schraubverbindung zwischen Steckergehäuse 17 und
Buchsengehäuse 9 auch
jede andere geeignete Verbindung verwendet werden, wie beispielsweise ein
Bajonettverschluss oder eine rastende Verbindung.
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Ebenso
ist eine konische Form des Befestigungsteils 35 des Druckstücks 31 nicht
zwingend erforderlich. Es ist jede andere Form denkbar, die eine Krimpverbindung
ermöglicht,
wobei die Krimpverbindung nicht zwingend über den gesamten Umfang gleichmäßig erfolgen
muss. Vielmehr ist beispielsweise auch ein einfaches Quetschen eines
ringförmigen
Elements zu einem im Wesentlichen elliptischen Element denkbar.
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Das
Herstellen einer Steckereinheit nach 1 kann beispielsweise
dadurch erfolgen, dass zunächst
eine Mantelschicht 23 oder ein entsprechendes Mantelelement
auf die Innenwandung der Steckerkapillare 19 aufgebracht
wird. Hierbei kann sowohl eine feste als auch eine zunächst lose
Verbindung vorliegen. Anschließend
kann das Dichtelement 25 zusammen mit dem zunächst hohlzylindrischen
Basisteil 37 des Druckstücks 31 auf das vordere
Ende der Steckerkapillare 19 (einschließlich Mantelschicht 23)
aufgeschoben werden. Das Befestigungsteil 35 kann ebenfalls
gleichzeitig oder auch anschließend
auf die vorgenannten Komponenten aufgeschoben werden. Das Steckergehäuse 17 kann entweder
vom anderen Ende der Steckerkapillare 19 her aufgeschoben
werden oder von derselben Seite wie die übrigen Komponenten, jedoch
zumindest vor dem Aufschieben des Befestigungsteils 35.
Anschließend
können
diese Komponenten in eine Montage buchse eingesetzt und das Steckergehäuse in die Montagebuchse
eingeschraubt werden, wobei die Montagebuchse im Wesentlichen so
gestaltet ist, wie das in 1 dargestellte
Buchsengehäuse.
Die Kapillarenaufnahmeöffnung
der Montagebuchse weist jedoch eine axiale Länge bzw. Tiefe auf, die so
gewählt
ist, dass sie der gewünschten
axialen Länge der
Steckereinheit von deren Stirnfläche
bis an die Krimpposition entspricht. Die Montagebuchse weist dabei
eine an die Kapillarenaufnahmeöffnung
anschließende
konische Erweiterung auf, deren Neigungswinkel größer gewählt ist
als der Neigungswinkel der konischen Fläche des Befestigungsteils 35. Wird
bei einer derartigen Ausbildung der Montagebuchse mittels des Steckergehäuses 17 oder
eines entsprechenden Presswerkzeugs einmalig eine ausreichend hohe
axiale Kraft auf das Befestigungsteil 35 ausgeübt, so wird
der spitzwinklige Bereich 39 nach innen gekrimpt, wodurch
sich die gewünschte Krimpverbindung
ergibt.
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Die
in 2 dargestellte weitere Ausführungsform eines Verbindungssystems 1 entspricht weitgehend
der in 1 dargestellten und vorstehend im Detail erläuterten
Ausführungsform,
wobei jedoch auf das Vorsehen einer Mantelschicht 23 verzichtet
werden konnte, da die Steckerkapillare 19 bereits insgesamt
aus einem Material besteht, das nicht so empfindlich gegenüber radialen
mechanischen Druckkräften
reagiert. Eine derartige Steckerkapillare 19 kann beispielsweise
aus Kunststoff oder Metall, oder Kombinationen daraus (Peek-Sil
= Glas + Mantelschicht) bestehen. Wie in 2 dargestellt,
ergibt sich infolge der Krimpverbindung auch eine leichte plastische
radiale Deformation der Wandung der Steckerkapillare 19 im
Krimpbereich. Die Befestigung erfolgt somit ebenfalls durch eine
Kombination von Reibschluss und Formschluss zwischen der Steckerkapillare 19,
dem Dichtelement 25 und dem Basisteil 35 des Druckstücks 31.
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Es
ist jedoch selbstverständlich
auch denkbar, dass das Material der Steckerkapillare 19 so
hart ist, dass sich keine radiale Deformation der Außenwandung
der Steckerkapillare im Krimpbereich ergibt. In diesem Fall erfolgt
die Verbindung zwischen der Steckerkapillare 19 und dem
Dichtelement 25 praktisch ausschließlich durch einen Reibschluss.
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Die
in 3 dargestellte Ausführungsform entspricht weitestgehend
der Ausführungsform
nach 1, wobei jedoch die rückseitige Stirnfläche des Befestigungsteils 35 mit
den rückwärtigen Stirnflächen des
Basisteils 35 und des Dichtelements 25 bündig verläuft. Hierdurch
ist es möglich,
den Innendurchmesser der axialen Bohrung 21 im Steckerge häuse 17 so
zu wählen,
dass die vordere Stirnfläche des
Steckergehäuses 17 die
rückwärts gerichteten Stirnflächen sowohl
des Befestigungsteils 35 als auch des Basisteils 37 und
des Dichtelements 25 beaufschlagt.
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Die
in 4 dargestellte Ausführungsform eines Verbindungssystems 1 ist
bis auf die Ausbildung des vorderen Bereichs des Dichtelements 25 identisch
mit der Ausführungsform
nach 2. Das Dichtelement 25 der Ausführungsform
eines Verbindungssystems 1 nach 4 umgreift
nicht mehr die Stirnfläche 27 der
Steckerkapillare 19. Vielmehr ist die Stirnfläche des
Dichtelements 25 bündig
mit der Stirnfläche 27 der
Steckerkapillare 19 ausgebildet. Im nicht montierten Zustand
von Steckereinheit 5 und Buchseneinheit 3 kann
die Stirnfläche
des Dichtelements 25 auch in axialer Richtung geringfügig über die
Stirnfläche 27 der
Steckerkapillare 19 vorstehen.
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Bei
der Montage einer so ausgebildeten Steckereinheit 5 mit
der Buchseneinheit 3 werden bei fluchtenden Stirnflächen von
Steckerkapillare 19 und Dichtelement 25 beide
Stirnflächen
gleichzeitig gegen die Bodenwandung 13 der Kapillarenaufnahmeöffnung 7 gepresst,
wenn mittels des Steckergehäuses 17 ein
entsprechender axialer Druck ausgeübt wird. Bei fluchtenden Stirnflächen sollte
jedoch auch das Material der Steckerkapillare 19 zumindest
geringfügig
plastisch oder elastisch verformbar sein, so dass sich sowohl in
axialer Richtung als auch in radialer Richtung die oben beschriebene
Dichtwirkung ergibt. Steht die Stirnfläche des Dichtelements 25 im nicht-montierten
Zustand geringfügig über die
Stirnfläche
der Steckerkapillare 19 hinaus, so wird zunächst die
Stirnfläche
des Dichtelements in Kontakt mit der Bodenwandung 13 gebracht
und das Dichtelement durch die axialen Kräfte so komprimiert, dass sich
sowohl im Bereich der Stirnfläche
als auch in radialer Richtung (im vorderen Bereich des Dichtelements)
die gewünschte
Dichtwirkung ergibt. Der Überstand
der Stirnfläche
des Dichtelements 25 sollte jedoch auch hier so gewählt werden,
dass sich im montierten Endzustand ein Aufliegen der Stirnfläche der
Steckerkapillare auf der Bodenwandung 13 der Kapillarenaufnahmeöffnung 7 ergibt,
um ein unerwünschtes
Totvolumen zu vermeiden.
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Bei
der in 5 dargestellten Ausführungsform eines Verbindungssystems 1 ist
das Druckstück 31 einteilig
ausgebildet. Das Dichtelement 25 ist wiederum so ausgebildet,
dass dessen Stirnfläche
mit der Stirnfläche
der Steckerkapillare 19 fluchtet bzw. im nicht-montierten Zustand
geringfügig über diese hinausragt.
In einem rückwärtigen Befesti gungsbereich 25a ist
das Dichtelement 25 formschlüssig mit einem Befestigungsbereich 31a des
Druckstücks 31 verbunden.
Der Befestigungsbereich 31a umgreift dabei den Befestigungsbereich 25a,
wobei sich eine umlaufende schwalbenschwanzartige Befestigung ergibt.
Bei dieser Ausführungsform
ragt somit das Dichtelement 25 nicht über die gesamte axiale Länge in einen
Ringraum zwischen dem Druckstück 31 und der
Außenwandung
der Steckerkapillare 19. Das einteilige Druckstück 31 ist
wiederum über
eine gekrimpte Befestigung in einem axial rückwärtigen Bereich mit der Steckerkapillare
formschlüssig
und reibschlüssig
verbunden. Bei dieser Ausführungsform wird
die gesamte rückwärtige ringförmige Stirnfläche des
Druckstücks 31 von
der vorderen Stirnfläche
des Steckergehäuses 17 beaufschlagt.
Selbstverständlich
kann auch der Formschluss zwischen dem Dichtelement 25 und
dem Druckstück 31 auch
durch eine nachträgliche
radiale Verformung des Druckstücks 31,
also durch Krimpen, hergestellt werden.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist somit das Druckstück 31 unmittelbar
mit der Steckerkapillare 19 verbunden, so dass sich axiale
Druckkräfte
in Richtung auf die Stirnfläche
von Steckerkapillare 19 und Dichtelement 25 gegebenenfalls
besser übertragen
lassen als in dem Fall, in dem der Reibschluss und/oder Formschluss
vom Druckstück 31 über ein (meist
weicheres) Dichtmaterial des Dichtelements 25 auf die Steckerkapillare 19 übertragen
werden müsste.
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Axiale
Zugkräfte,
die beim Herausziehen der Steckereinheit 5 aus der Buchseneinheit 3 auf
das Dichtelement ausgeübt
werden, werden bei der Ausführungsform
nach 5 ausschließlich über den Form-
und Reibschluss zwischen dem Befestigungsbereich 31a des
Druckstücks 31 und
dem Befestigungsbereich 25a des Dichtelements 25 und
gegebenenfalls dem Reibschluss zwischen dem Dichtelement 25 und
der Steckerkapillare 19 aufgenommen.
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Bei
den Ausführungsformen
nach den 1 bis 4 wird dagegen
eine auf das Dichtelement 25 wirkende Zugkraft beim Demontieren
von Steckereinheit 5 und Buchseneinheit 3 auch über den
Reib- und Formschluss aufgenommen, der durch die Krimpverbindung
entsteht.
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Die
Ausführungsform
eines Verbindungssystems 1 gemäß 6 ist wieder
für eine
Steckerkapillare 19 geeignet, die eine Mantelschicht 23 aufweist, die
zumindest im axialen Bereich des Druckstücks 31 (ausgenommen
dessen Befestigungsbereich 31a) vorgesehen ist. Das Material
der Innenwandung der Steckerkapillare kann beispielsweise wieder
Glas sein. Durch das Vorsehen der Mantelschicht 23, die selbstverständlich auch
als separates Mantelelement ausgebildet sein kann, wird wiederum
vermieden, dass sich die radiale Deformation auch auf die Innenwandung
der Steckerkapillare 19 fortsetzt. Damit ist zwischen dem
Druckstück 31 und
der Mantelschicht 23 ein Form- und Reibschluss gegeben,
während
die Verbindung zwischen der Mantelschicht 23 und der Innenwandung
der Steckerkapillare 19 entweder nur durch Reibschluss
erfolgt oder durch eine anderweitige Verbindung wie Kleben oder
dergleichen hergestellt wird.
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In
diesem Fall weist das Dichtelement 25 auch wieder eine
Stirnwandung 29 auf, welche die Stirnfläche der Steckerkapillare 19 bzw.
der Stirnfläche
der Innenwandung der Steckerkapillare 19 umgreift, da im
vorderen axialen Bereich, in welchem das Dichtelement 25 die
Innenwandung der Steckerkapillare 19 umgreift, keine Mantelschicht 23 vorgesehen
ist. Die Stirnwandung soll im Wesentlichen das Bersten der Stirnfläche von
spröden
Steckerkapillaren 19 aufgrund lokaler unzulässig hoher
Punktbelastungen vermeiden.
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Bei
der Ausführungsform
nach 6 ist auch im axialen Bereich, in welchem das
Steckergehäuse 17 die
Steckerkapillare 19 umgreift, eine Mantelschicht 23 vorgesehen,
um Beschädigungen
der Innenwandung der Steckerkapillare 19 zu vermeiden.
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Zur
Erläuterung
der Funktionsweise der Ausführungsform
nach 6 kann hinsichtlich der Dichtwirkung auf die vorstehenden
Erläuterungen
zu den Ausführungsformen
nach 1 bis 3 und hinsichtlich der Verbindung
von Dichtelement 25 und Druckstück 31 auf die Erläuterungen
zur Ausführungsform
nach 5 verwiesen werden.
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Die
Ausführungsform
nach 7 entspricht in weiten Bereichen der Ausführungsform
gemäß 1,
wobei jedoch die vorderen Stirnflächen des Druckstücks 31 bzw.
des Basisteils 37 des Druckstücks 31 und der Mantelschicht 23 der
Steckerkapillare 19 konisch ausgebildet sind.
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Durch
die konisch nach außen
verlaufende Ausbildung der Stirnfläche der Mantelschicht 23 ergibt
sich bei einem Erzeugen von axialen Druckkräften bei der Montage der Steckereinheit 5 in
der Buchseneinheit 3 eine Kompression des Materials der Stirnwandung 29 des
Dichtelements 25 derart, dass das Material mit einer radialen
Komponente nach außen
gedrängt
wird. Somit besteht eine geringere Gefahr, dass die Durchflussöffnung bzw.
die Buchsenkapillarenöffnung 11 durch
einen radial einwärts
gerichteten Materialfluss infolge der Kompression verengt oder gar
verschlossen wird. Zudem ist durch die konische Form der Stirnfläche der
Mantelschicht 23 eine geringere Axialkraft erforderlich,
um eine Materialdeformation bzw. Kompression zu erreichen.
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Gleiches
gilt für
die konisch nach innen gerichtete Stirnfläche des Druckstücks 31,
die mit einer entsprechend konisch verlaufenden Schulter 33 des Dichtelements 25 zusammenwirkt.
Hierdurch kann die axiale Zugkraft verringert werden, die beim Trennen
der Verbindung bzw. beim Herausziehen der Steckereinheit 5 aus
der Buchseneinheit 3 erforderlich ist. Die Ausführungsform
eines Verbindungssystems 1 nach 8 entspricht
weitgehend der Ausführungsform
nach 6. Im Unterschied zur Ausführungsform nach 6 wird
hier jedoch ein Mantelelement 24 verwendet, welches vor
der Montage der übrigen
Komponenten der Steckereinheit 5 auf die Innenwandung der
Steckerkapillare 19 aufgebracht wurde. Ein derartiges Mantelelement 24 kann
z. B. galvanisch durch Elektroformen oder durch Kleben hergestellt
werden. Das Druckstück 31 wird
auf die Steckerkapillare 19 mit dem Mantelelement 24 zusammen
mit dem Dichtelement bis in die gewünschte axiale Position aufgeschoben
und anschließend
wird die Krimpverbindung derart hergestellt, dass sich zwischen
dem Druckstück 31 und
dem Mantelelement 24 eine formschlüssige bzw. formschlüssige und
kraftschlüssige
Verbindung ergibt. Selbstverständlich
kann das Mantelelement 24 auch über einen längeren axialen Bereich auf
der Steckerkapillare 19 hergestellt werden, als dies in 8 dargestellt ist.
Reicht die Stirnfläche
des Mantelelements 24 nicht bis an die vordere Stirnfläche der
Steckerkapillare 19, wie dies in 8 dargestellt
ist, so kann eine Berührung
zwischen dem zu leitenden Medium und dem Material des Mantelelements 24 vermieden
werden. Ist dies nicht erforderlich, so kann das Mantelelement 24 selbstverständlich auch
bis an die Stirnseite der Steckerkapillare 19 reichen.
In gleicher Weise kann das Mantelelement 24 auch in axial
rückwärtiger Richtung
bis in den axialen Bereich reichen, in welchem die Steckerkapillare 19 vom
Steckergehäuse 17 umfasst
ist, beispielsweise um eine Beschädigung des Materials der Steckerkapillare 19 in
diesem Bereich zu vermeiden.
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Mit
sämtlichen
der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen eines Verbindungssystems 1 ist
erreicht, dass eine Dichtwirkung unmittelbar an der Vorderseite
der Stecker kapillare 19 bzw. des Dichtelements 25 gewährleistet
ist, ohne dass ein unerwünschtes
Totvolumen auftreten kann. Dies gilt auch, wenn die Verbindung gelöst und erneut
montiert wird, gegebenenfalls sogar wenn dieselbe Steckereinheit 5 in
eine andere Buchseneinheit 3 mit einer anderen axialen
Länge der
Kapillarenaufnahmeöffnung 7 montiert
wird (innerhalb eines zulässigen Toleranzbereichs).
Des Weiteren wird sicher vermieden, dass bei der Demontage von Steckereinheit 5 und
Buchseneinheit 3 die Gefahr besteht, dass das Dichtelement 5 in
der Kapillarenaufnahmeöffnung 7 verbleibt.
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Selbstverständlich lassen
sich einzelne Merkmale von Ausführungsformen,
die vorstehend nur in Verbindung mit der jeweiligen Figur erläutert sind,
auch zu weiteren, nicht dargestellten Ausführungsformen kombinieren, wobei
diese weiteren Ausführungsformen
ebenfalls die genannten Vorteile aufweisen.