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DE202006008916U1 - Steckverbindung für Metallrohre mit Dichtungsadapter - Google Patents

Steckverbindung für Metallrohre mit Dichtungsadapter Download PDF

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DE202006008916U1 DE202006008916U DE202006008916U DE202006008916U1 DE 202006008916 U1 DE202006008916 U1 DE 202006008916U1 DE 202006008916 U DE202006008916 U DE 202006008916U DE 202006008916 U DE202006008916 U DE 202006008916U DE 202006008916 U1 DE202006008916 U1 DE 202006008916U1
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Abstract

Steckverbindung für Rohre aus Metall mit einem mit dem ersten Rohr verbundenen, einen Innenkonus aufweisenden Verschraubungskörper und mit einer auf den Verschraubungskörper aufgeschraubten, zur verriegelnden Aufnahme des zweiten einzusteckenden Rohres mittels eines sich an einer an dem zweiten Rohr angeformten Verriegelungsfläche abstützenden aufweitbaren Sicherungsringes eingerichteten Überwurfmutter, wobei im Inneren der Überwurfmutter eine Kammer zur Aufnahme eines sich zwischen dem Verschraubungskörper und der Überwurfmutter abstützenden Adapters angeordnet ist, der wenigstens einen in eine an dem Adapter ausgebildete, zum einzusteckenden Rohr sowie stirnseitig zur Überwurfmutter offene Ausnehmung eingesetzten Dichtungsring trägt, und wobei der Dichtungsring durch ein anliegendes Stützelement gegen eine Extrusion gesichert ist, dadurch gekennzeichnet, dass in die am Adapter (15) ausgebildete Ausnehmung (19) zusätzlich zu dem eingelegten Dichtungsring (20) stirnseitig ein Stützring (21) eingelegt ist, der in der Ausnehmung (19) durch eine bei Herstellung des Adapters (15) axial vorstehend ausgebildete und bei der Montage der Steckverbindung durch den Druck der...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Steckverbindung für Rohre aus Metall mit einem mit dem ersten Rohr verbundenen, einen Innenkonus aufweisenden Verschraubungskörper und mit einer auf den Verschraubungskörper aufgeschraubten, zur verriegelnden Aufnahme des zweiten einzusteckenden Rohres mittels eines sich an einer an dem zweiten Rohr angeformten Verriegelungsfläche abstützenden aufweitbaren Sicherungsringes eingerichteten Überwurfmutter, wobei im Inneren der Überwurfmutter eine Kammer zur Aufnahme eines sich zwischen dem Verschraubungskörper und der Überwurfmutter abstützenden Adapters angeordnet ist, der wenigstens einen in eine an dem Adapter ausgebildete, zum einzusteckenden Rohr sowie stirnseitig zur Überwurfmutter offene Ausnehmung eingesetzten Dichtungsring trägt, und wobei der Dichtungsring durch ein anliegendes Stützelement gegen eine Extrusion gesichert ist.
  • Eine Steckverbindung mit den vorgenannten Merkmalen ist aus der WO 2006/012598 A1 bekannt. Gemäß einem Ausführungsbeispiel ist die Verriegelungsanordnung für die Verriegelung des zweiten Einsteckrohres in Form eines aufweitbaren Sicherungsringes aus dem unmittelbaren Verbindungsbereich von erstem Rohr mit dem darauf aufgesetzten Verschraubungskörper mit dem stirnseitigen Ende des zweiten Rohres axial herausgerückt. Soweit in dem unmittelbaren Verbindungsbereich eine Abdichtung von erstem und zweitem Rohr vorgesehen sein muss, ist hierzu in einer den Verbindungsbereich umschließenden Kammer der Überwurfmutter ein Adapter als Dichtungselement angeordnet, der an seiner Dichtungsfläche gegen die Konusfläche des Verschraubungskörpers eine Nut mit einer darin eingesetzten Dichtung aufweist. Zur Abdichtung des zweiten, eingesteckten Rohres gegen die dieses Rohr umschließende Überwurfmutter weist der Adapter eine zum einzusteckenden zweiten Rohr sowie stirnseitig zur Überwurfmutter hin offene Ausnehmung auf, in die ebenfalls ein Dichtungsring eingesetzt ist. Um unter Last eine Extrusion des Dichtungsringes aus der Ausnehmung heraus zu verhindern, liegt radial gegen die stirnseitig offene Ausnehmung mit dem darin eingesetzten Dichtungsring ein Stützelement an, welches seinerseits axial und radial durch ein in der Kammer der Überwurfmutter zusätzlich angeordnetes Halteelement festgelegt ist.
  • Mit der bekannten Steckverbindung ist der Nachteil verbunden, dass der Adapter einschließlich der an ihm angebrachten Dichtungen aus mehreren Einzelteilen zusammenzumontieren ist. Insbesondere aber ergibt sich der Nachteil, dass bei einer Demontage der bekannten Steckverbindung die Einzelteile wie Adapter, Dichtungsring, Stützelement und Halteelement voneinander frei werden und somit ebenfalls gehandhabt werden müssen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Steckverbindung mit den eingangs genannten gattungsgemäßen Merkmalen im Hinblick auf die Einbringung der erforderlichen Abdichtung zu verbessern.
  • Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung aus dem Inhalt der Schutzansprüche, welche dieser Beschreibung nachgestellt sind.
  • Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, dass in die am Adapter ausgebildete Ausnehmung zusätzlich zu dem eingelegten Dichtungsring stirnseitig ein Stützring eingelegt ist, der in der Ausnehmung durch eine bei Herstellung des Adapters axial vorstehend ausgebildete und bei der Montage der Steckverbindung durch den Druck der Überwurfmutter nach radial einwärts springend umgeformte und dadurch die Ausnehmung stirnseitig abschließende Nase festgelegt ist. Dabei findet die Montage der Überwurfmutter auf dem Verschraubungskörper herstellerseitig statt, so dass bei der kundenseitigen Montage der Rohrverbindung das zweite, die Verriegelungsfläche aufweisende Rohr lediglich noch in die Überwurfmutter bis zur festen Verrastung darin eingesteckt zu werden braucht. Mit der Erfindung ist der Vorteil verbunden, dass durch die Montage der Steckverbindung mit dem Anziehen der Überwurfmutter der Dichtungsring einschließlich des ihn abstützenden Stützringes durch die Verformung der vor der Montage der Steckverbindung axial vorstehend ausgebildeten Nase an dem Adapter unverlierbar festgelegt wird, so dass bei einer Demontage der Steckverbindung insbesondere zum Zwecke der Auswechslung der Abdichtung der Adapter mit den an ihm gehalterten Dichtungen einschließlich des Stützringes als ein Teil entnommen und als Ersatzteil ersetzt werden kann. In vorteilhafter Weise ist bei der Herstellung des Adapters die Ausnehmung so auszulegen, dass der Dichtungsring wie auch der Stützring in einer Art leichten Presssitz an dem Adapter vormontiert werden können.
  • Soweit nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen ist, dass der Stützring an seiner der Überwurfmutter zugewandten äußeren Stirnseite mit einer abgeschrägten Anlagefläche zur formschlüssigen Anlage der umgeformten Nase des Adapters aufweist, ergibt sich daraus der Vorteil, dass es bei der Montage der Steckverbindung durch Anziehen der Überwurfmutter zu einer definierten Verformung der zunächst axial vorstehenden Nase kommt, die in ihrer Endstellung definiert durch die Anlagefläche des Stützringes abgestützt ist.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass in an sich aus dem gattungsbildenden Stand der Technik bekannter Weise der Adapter die Innenfläche des Schraubstutzens mit einem Fortsatz untergreift und in der Anlagefläche des Adapters zur Innenfläche des Schraubstutzens eine Nut mit einem darin eingelegten Dichtungsring angeordnet ist.
  • Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, dass der Adapter mit den daran festgelegten Dichtungsringen in dem Verschraubungskörper im leichten Presssitz festgelegt ist. Hiermit ist der Vorteil verbunden, dass bei einer kundenseitigen Demontage der Steckverbindung mit einem Abschrauben der Überwurfmutter von dem Schraubstutzen der Adapter mit den daran gehalterten Dichtungsringen nicht sofort aus dem Schraubstutzen herausfällt, so dass die Handhabung der Rohrverbindung bei deren Demontage erleichtert ist. Falls dies notwendig ist, kann der Adapter mit einem geeigneten Werkzeug unter Überwindung des leichten Presssitzes aus dem Schraubstutzen herausgenommen werden.
  • Die Erfindung lässt sich gut verwirklichen, soweit der Verschraubungskörper als genormter 24°-Konus-Körper ausgebildet ist.
  • Wie aus der gattungsbildenden Druckschrift an sich bekannt, kann vorgesehen sein, dass das Einsteckrohr als Rohrstück mit begrenzter Länge ausgebildet ist, wobei an das Rohrstück eine Schlauchleitung und/oder eine Schlaucharmatur angeschlossen ist.
  • In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung wiedergegeben, welche nachstehend beschrieben sind. Es zeigen:
  • 1 eine Steck-Rohrverbindung in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht,
  • 2 die Steck-Rohrverbindung gemäß 1 vor dem Anziehen der Überwurfmutter,
  • 3 die Einzelheit „X" in 2 in einer vergrößerten Darstellung,
  • 4 die Steck-Rohrverbindung gemäß 2 nach der Endmontage mit angezogener Überwurfmutter,
  • 5 die Einzelheit „X" in 4 in einer vergrößerten Darstellung.
  • Die zunächst in 1 dargestellte Rohr-Steckverbindung besteht aus einem Verschraubungskörper 10, der als genormter 24°-Konus-Körper ausgebildet ist, wie er beispielsweise auch in der gattungsbildenden WO 2006/012598 A1 in einer Anwendung (9) beschrieben ist. Auf den mit einem entsprechenden Gewinde versehenen Schraubstutzen 11 ist eine Überwurfmutter 12 aufgeschraubt derart, dass sich zwischen der radialen Bodenfläche 13 der Überwurfmutter 12 und dem Ende des Konus des Verschraubungskörpers 10 eine Kammer 14 bildet. In dieser Kammer ist ein Adapter 15 angeordnet, der mit einem Fortsatz 16 in den Verschraubungskörper 10 beziehungsweise dessen Schraubstutzen 11 hineinreicht, dessen Aufnahmeöffnung aus einem inneren zylindrischen Abschnitt und einem daran auswärts anschließenden Konus 28 besteht. In der gegen die Innenfläche der Aufnahmeöffnung des Schraubstutzens 11 anliegenden Fläche des Adapters 15 ist eine Nut 17 ausgebildet, in welcher ein Dichtungsring 18, beispielsweise ein herkömmlicher O-Ring, angeordnet ist. Dabei kann die Anordnung des Dichtungsringes 18 je nach den Abmessungen der Steckverbindung so getroffen sein, dass der Dichtungsring entweder in dem zylindrischen Abschnitt der Aufnahmeöffnung oder in dem daran anschließenden Konus 28 gegen die Innenfläche des Schraubstutzens 11 anliegt. In einer besonderen Ausführung kann auch vorgesehen sein, dass der Dichtungsring 18 im Übergang zwischen dem zylindrischen Abschnitt und dem Konus liegt, so dass der Übergangs- bzw. Eckbereich von der Abdichtung erfasst ist.
  • An der dem Fortsatz 16 gegenüberliegenden und der Bodenfläche 13 der Überwurfmutter 12 zugewandten Seite ist in dem entsprechenden Eckbereich des Adapters 15 eine Ausnehmung 19 ausgebildet, die sowohl zum einzusteckenden zweiten Rohr 30 als auch stirnseitig zur Bodenfläche 13 der Überwurfmutter 12 offen ist. In die Ausnehmung 19 ist zunächst ein das zweite eingesteckte Rohr 30 in montiertem Zustand auf seiner Außenseite umschließender Dichtungsring 20 eingesetzt, ferner ein gegen den Dichtungsring 20 außen anliegender Stützring 21, der eine Extrusion des Dichtungsringes 20 aus der Ausnehmung 19 heraus unter Last verhindern soll.
  • Zur Verbindung des zweiten, einzusteckenden Rohres 30 mit dem vom Verschraubungskörper 10 gehaltenen ersten Rohr sowie zur Verriegelung mit der Überwurfmutter weist die Überwurfmutter 12 in ihrem hinteren, von ihrer Bodenfläche 13 beabstandeten Bereich eine Aufnahmenut 24 auf, in der ein federnd aufweitbarer Sicherungsring 22 eingesetzt ist derart, dass der Sicherungsring 22 in seiner Ruhelage mit einem Teil des Umfangs über den Innenumfang der in der Überwurfmutter 12 ausgebildeten Aufnahmebohrung für das zweite einzusteckende Rohr 30 hinausragt. Entsprechend ist an dem einzusteckenden Rohr 30 eine gesonderte Verriegelungsnut 23 ausgebildet. Diese Verriegelungsanordnung funktioniert in einer an sich bekannten Weise so, dass vor dem Einstecken des Einsteckrohres 30 in die auf dem Schraubstutzen 11 vormontierte Überwurfmutter 12 der Sicherungsring 22 teilweise in der Aufnahmenut 24 der Überwurfmutter 12 liegt. Wird das zweite einzusteckende Rohr 30 in die Überwurfmutter 12 eingeschoben, so wird der Sicherungsring 22 aufgeweitet und tritt vollständig in die Aufnahmenut 24 der Überwurfmutter 12 ein. Kommt die an dem zweiten, einzusteckenden Rohr 30 ausgebildete Verriegelungsnut 23 unter dem federnd aufgeweiteten Sicherungsring 22 zu liegen, so schnappt der Sicherungsring 22 in die Verriegelungsnut 22 ein und legt somit das zweite einzusteckende Rohr 30 gegenüber der Überwurfmutter 12 fest.
  • Aus den 2 und 3 einerseits sowie 4 und 5 andererseits ist nun im einzelnen die Vormontage der Überwurfmutter 12 auf dem Schraubstutzen 11 erkennbar. Dabei ist aus 2 und 3 ersichtlich, dass bei der Herstellung des Adapters 15 an dem äußeren, radialen Rand der Ausnehmung 15 an der Begrenzung der Ausnehmung 19 eine axial vorstehende Nase 25 ausgebildet ist. In dieser, aus 3 ersichtlichen Konfiguration können der Dichtungsring 20 und der Stützring 21 in die Ausnehmung 19 eingesetzt werden, wobei die Ausnehmung 19 in ihrer Abmessung so auf die Abmessungen von Dichtungsring 20 und Stützring 21 ausgelegt sein kann, dass Dichtungsring 20 und Stützring 21 in der Ausnehmung 19 mit leichter Vorspannung vormontierbar sind, so dass der Adapter 15 mit den an ihm gehalterten Dichtungsringen 18 und 20 als ein Bauteil bei der Montage gehandhabt werden kann.
  • Wird nun zur Montage der Rohr-Steckverbindung die Überwurfmutter 12 auf dem Gewinde des Schraubstutzens 11 festgezogen, so drückt die Bodenfläche 13 der Überwurfmutter 12 gegen die axial vorstehende Nase 25 und verformt diese in eine radial einwärts springende Lage, wie aus 5 ersichtlich. Da der Stützring 21 an seiner der Bodenfläche 13 der Überwurfmutter 12 zugewandten äußeren Stirnseite mit einer abgeschrägten Anlagefläche 27 versehen ist, wird die zunächst axial vorstehende Nase 25 (3) umgeformt, bis sie radial einwärts springend in Anlage an der Schrägfläche 27 des Stützringes 21 gelangt. In dieser Stellung ist eine unverlierbare Verbindung zwischen dem Adapter 15 und dem Dichtungsring 20 beziehungsweise dem Stützring 21 hergestellt, so dass bei einer Demontage der Rohr-Steckverbindung der Adapter 15 mit den daran gehalterten Dichtungsringen 18 und 20 als ein Bauteil entnommen und gegebenenfalls ersetzt werden kann.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, den Schutzansprüchen und der Zeichnung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser Unterlagen können einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.

Claims (6)

  1. Steckverbindung für Rohre aus Metall mit einem mit dem ersten Rohr verbundenen, einen Innenkonus aufweisenden Verschraubungskörper und mit einer auf den Verschraubungskörper aufgeschraubten, zur verriegelnden Aufnahme des zweiten einzusteckenden Rohres mittels eines sich an einer an dem zweiten Rohr angeformten Verriegelungsfläche abstützenden aufweitbaren Sicherungsringes eingerichteten Überwurfmutter, wobei im Inneren der Überwurfmutter eine Kammer zur Aufnahme eines sich zwischen dem Verschraubungskörper und der Überwurfmutter abstützenden Adapters angeordnet ist, der wenigstens einen in eine an dem Adapter ausgebildete, zum einzusteckenden Rohr sowie stirnseitig zur Überwurfmutter offene Ausnehmung eingesetzten Dichtungsring trägt, und wobei der Dichtungsring durch ein anliegendes Stützelement gegen eine Extrusion gesichert ist, dadurch gekennzeichnet, dass in die am Adapter (15) ausgebildete Ausnehmung (19) zusätzlich zu dem eingelegten Dichtungsring (20) stirnseitig ein Stützring (21) eingelegt ist, der in der Ausnehmung (19) durch eine bei Herstellung des Adapters (15) axial vorstehend ausgebildete und bei der Montage der Steckverbindung durch den Druck der Überwurfmutter (12) nach radial einwärts springend umgeformte und dadurch die Ausnehmung (19) stirnseitig abschließende Nase (25) festgelegt ist.
  2. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützring (21) an seiner der Überwurfmutter (12) zugewandten äußeren Stirnseite mit einer abgeschrägten Anlagefläche (27) zur formschlüssigen Anlage der umgeformten Nase (25) des Adapters (15) aufweist.
  3. Steckverbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (15) die Innenfläche des Schraubstutzens (11) mit einem Fortsatz (16) untergreift und in der Anlagefläche des Adapters (15) zur Innenfläche des Schraubstutzens (11) eine Nut (17) mit einem darin eingelegten Dichtungsring (18) angeordnet ist.
  4. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (15) mit den daran festgelegten Dichtungsringen (18, 20) in dem Verschraubungskörper (10) im leichten Presssitz festgelegt ist.
  5. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschraubungskörper (10) als genormter 24°-Konus-Körper ausgebildet ist.
  6. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsteckrohr (30) als Rohrstück mit begrenzter Länge ausgebildet ist, wobei an das Rohrstück eine Schlauchleitung und/oder eine Schlaucharmatur angeschlossen ist.
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