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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung einer Aufzugsanlage
gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1, welche eine Aufzugskabine mit mindestens einer Kabinentür, mehrere
Schachttüren und
eine Türantriebseinheit
mit einem Antriebsmotor zum Antrieb der Kabinentür aufweist.
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Eine
derartige Aufzugsanlage wird beispielsweise in der
EP 1 087 279 B1 beschrieben.
Wie in der
EP 1 087
279 B1 ausgeführt,
weist die Aufzugsanlage eine Regel- und Steuerelektronikeinrichtung
auf, welche den Antriebsmotor der Türantriebseinheit ansteuert.
Bei der Inbetriebnahme der Aufzugsanlage wird hierbei durch die
Regel- und Steuerelektronikeinrichtung eine Lernfahrt durchgeführt, mittels
der die Position des ersten und zweiten Türanschlags, d. h. der Offen-
und Geschlossenstellung der Kabinentür ermittelt wird und im Weiteren
auch die Masse der Kabinentür
ermittelt wird. Hieraus wird dann die Fahrkurve berechnet und abgespeichert,
mittels der die Regel- und Steuerelektronikeinrichtung im späteren Normalbetrieb
der Aufzugsanlage die Kabinentür verfährt.
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Der
Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Verfahren
zur Steuerung einer Aufzugsanlage anzugeben, welches einerseits
den Energieaufwand, welcher für
den Betrieb der Aufzugsanlage notwendig ist, minimiert, und andererseits
die Betriebssicherheit der Aufzugsanlage hierbei weiter gewährleistet.
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Weiter
wird in der
DE 101
28 256 A1 ein Verfahren zur Steuerung einer Aufzugsanlage
beschrieben, welches bei anlegen der Netzversorgung an die Steuerung
des Türantriebs
feststellt, ob die Netzversorgung erstmalig oder erneut an die Aufzugstüre oder
den Türantrieb
angelegt worden ist. Falls nach dem Anlegen der Netzversorgung an
die Steuerung des Türantriebs
festgestellt wird, dass die Aufzugstür zwischenzeitlich von der
Netzversorgung getrennt war und nun erneut mit Spannung versorgt
wird, wechselt die Steuerung in einen Initialisierungsmodus. Im
Initialisierungsmodus wird die Türe
in die Öffnungsstellung
und sodann in die geschlossene Stellung verfahren und die so ermittelte
aktuelle Türweite der
Aufzugstür
mit der im nichtflüchtigen
Speicher der Steuerung des Türantriebs
gespeicherten Türweite
verglichen und sodann in den Normalmodus gewechselt, falls eine Übereinstimmung
festgestellt wird. Das Trennen von der Stromversorgung ist hier im
Weiteren das Resultat einer Wartung oder eines fehlerbedingten Stromausfalls.
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In
der
EP 0 280 854 A1 wird
ein elektromotorisches Antriebssystem für Tore beschrieben. Dieses Antriebssystem
weist eine Indikatorvorrichtung auf, welche die Positions-Angabevorrichtung
der Steuervorrichtung des Antriebssystems bei jedem Durchlauf derart
synchronisiert, dass die von der Referenzpunktstelle in die jeweils
gewünschte
Stellung gesehen zu durchlaufen gewünschte Torblattbewegungsstrecke
nach Maßgabe
einer der angesteuerten Stellung entsprechenden Speicherausgabe
bestimmt bzw. überprüft wird.
Hierdurch überwacht
das System sich laufend selbst, und ist in der Lage, auch nach einem Stromausfall
zum Zeitpunkt der nächsten Antriebsmotor-Einschaltung
sich selbst zu synchronisieren.
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In
der
DE 299 18 009
U1 wird eine Vorrichtung zur Verringerung des Energieverbrauchs
in einem Schutzsystem für
Aufzugstür
beschrieben. Diese Vorrichtung weist eine Detektionseinrichtung
auf, die anspricht, wenn die Aufzugstüre im Wesentlichen geschlossen
ist, und sodann die an eine Infrarotvorhangseinrichtung gelieferte
Energie verringert.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren zur Steuerung einer Aufzugsanlage
gelöst,
welche eine Aufzugskabine mit mindestens einer Kabinentür, mehrere
Schachttüren,
mindestens einen Sicherheitsschalter, eine Türantriebseinheit mit einem
Antriebsmotor zum Verfahren der Kabinentür von einer Offenstellung in
eine Geschlossenstellung, eine Türsteuerung
zur Steuerung der Türantriebseinheit,
eine Türkopplungseinheit
zur Kopplung der Kabinentür mit
einer der Kabinentür
gegenüberliegenden Schachttür und eine
Anlagensteuerung aufweist, wobei bei dem Verfahren die Anlagensteuerung
bei Detektion einer oder mehrerer vordefinierter erster Kriterien
die Türsteuerung
von der Stromversorgung trennt, die Anlagensteuerung nach dem Trennen
der Türsteuerung
von der Stromversorgung bei Detektion einer oder mehrerer vordefinierter
zweiter Kriterien die Türsteuerung
wieder mit der Stromversorgung verbindet, die Türsteuerung nach dem Trennen
von und dem Wiederverbinden mit der Stromversorgung die Türantriebseinheit
vor dem Übergang
in den Normalbetrieb zur Durchführung
einer Referenzfahrt ansteuert und hierbei die Türantriebseinheit veranlasst, die
Kabinentür
in einer ersten Phase in Richtung der Geschlossenstellung zu verfahren,
die Türsteuerung während der
Referenzfahrt die Stromstärke
des Antriebsmotors erfasst, die Türsteuerung, wenn die während der
ersten Phase der Referenzfahrt erfasst Stromstärke einen Schwellenwert überschreitet
und sie mittels des Sicherheitsschalters detektiert, dass bei dieser
Position die Schachttür
verriegelt ist und/oder sich die Schachttür und/oder die Kabinentür in einer
Endstellung befindet, in den Normalbetrieb übergeht und diese Position
als Referenzposition für den
Normalbetrieb übernimmt,
die Türsteuerung, wenn
die während
der ersten Phase der Referenzfahrt erfasste Stromstärke einen
Schwellenwert überschreitet
und sie mittels des Sicherheitsschalters detektiert, dass bei dieser
Position die Schachttür
nicht verriegelt ist und/oder sich die Schachttür oder die Kabinentür nicht
in einer Endstellung befindet, die Türantriebseinheit veranlasst,
die Kabinentür
in einer zweiten Phase in Richtung der Offenstellung zu verfahren
und die Türsteuereinrichtung,
wenn die während
der zweiten Phase der Referenzfahrt bei einer Position erfasste
Stromstärke
einen Schwellenwert überschreitet,
in den Normalbetrieb übergeht
und diese Position als Referenzposition für den Normalbetrieb übernimmt.
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Durch
die Erfindung wird einerseits erreicht, dass nach dem Trennen und
Wiederverbinden der Türsteuerung
es nicht mehr notwendig ist, aus Sicherheitsgründen eine komplette Lernfahrt
durchzuführen
(Kabinentür
und Schachttür
könnten
sich ja in einem beliebigen Zustand befinden, der Fahrweg der Tür kann durch
Hindernisse verbaut sein usw.). Weiter wird durch das Trennen der
Türsteuerung
von der Stromversorgung sowie durch die spezielle Referenzfahrt
erreicht, den Stromverbrauch der Aufzugsanlage ohne Abstriche an
der Betriebssicherheit der Aufzugsanlage und ohne wesentliche Einschränkungen
des Betriebskomfort zu reduzieren.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen bezeichnet.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist der mindestens eine Sicherheitsschalter Teil des Sicherheitsstromkreises
der Aufzugsanlage. Der mindestens eine Sicherheitsschalter erfasst,
ob die Schachttür
verriegelt ist und/oder sich die Schachttür und die Kabinentür in einer
Endstellung befindet oder nicht. Als Teil des Sicherheitsstromkreises ändert er
den Zustand des Sicherheitsstromkreises entsprechend, d. h. beispielsweise ändert er
den Zustand des Sicherheitsstromkreises von „geschlossen” in „offen”. Der Sicherheitsstromkreis kann
hierbei in Form eines physikalischen Stromkreises ausgebildet sein,
in welchem ein oder mehrere Sicherheitsschalter in einer Serienschaltung
miteinander verbunden sind. Weiter ist es auch möglich, dass der Sicherheitsstromkreis
von einem Bus-System
gebildet wird, über
welches die ein oder mehreren Sicherheitsschalter mit der Anlagensteuerung verbunden
sind und bei dem durch die Auswertung der Zustände der Sicherheitsschalter
der Zustand des Sicherheitsstromkreises bestimmt wird, d. h. beispielsweise
der Zustand „offen”, wenn
ein für
die Sicherheit der Aufzugsanlage negatives Ereignis von einem der
Sicherheitsschalter detektiert worden ist oder „geschlossen”, wenn
kein derartiges Ereignis von den Sicherheitsschaltern detektiert
worden ist. Der mindestens eine Sicherheitsschalter kann hierbei
ein Schalter sein, welcher detektiert, ob die jeweilige Schachttür, an der
er angebracht ist, verriegelt ist, ein Sicherheitsschalter sein,
der detektiert, ob die jeweilige Schachttür, an derer angebracht ist,
sich in einer Endstellung, beispielsweise in der Geschlossenstellung
befindet oder nicht, oder ein Sicherheitsschalter sein, der detektiert,
ob die Kabinentür
sich in einer Endstellung, sich beispielsweise in der Offenstellung
befindet oder nicht. Um somit mittels des mindestens einen Sicherheitsschalters
zu detektieren, ob die Schachttür
verriegelt ist und/oder sich die Schachttür oder die Kabinentür in einer
Endstellung befindet oder nicht, ist es vorteilhaft, den Zustand
des Sicherheitsstromkreises zu detektieren und somit indirekt den
Zustand des mindestens einen Sicherheitsschalters zu erfassen. Damit
kann für
die Durchführung
des Verfahrens auf die bereits installierte „Hardware” zurückgegriffen werden, sodass
die Implementierung des Verfahrens kostengünstig durchgeführt werden
kann.
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Vorzugsweise
detektiert die Anlagensteuerung als erste Kriterien ein oder mehrere
der folgenden Kriterien: Sie detektiert, ob die Kabinentür sich in Geschlossenstellung
befindet. Sie detektiert, ob eine Anforderung zum vertikalen Verfahren
der Aufzugsanlage vorliegt. Sie detektiert, ob seit der Abarbeitung
der letzten Anforderung zum vertikalen Verfahren der Aufzugskabine
eine vordefinierte Zeitdauer abgelaufen ist. Sie detektiert mittels
eines Sensors, ob sich kein Fahrgast mehr in der Aufzugskabine befindet.
Werden ein oder mehrere der vorgehend beschriebenen ersten Kriterien
von der Anlagensteuerung detektiert, so trennt die Anlagensteuerung
die Türsteuerung
von der Stromversorgung. Detektiert die Anlagensteuerung so, dass
sich die Kabinentür
in der Geschlossenstellung befindet und/oder keine Anforderung zum
vertikalen Verfahren der Aufzugskabine vorliegt und seit der Abarbeitung
der letzten Anforderung zum vertikalen Verfahren der Aufzugskabine eine
vordefinierte Zeitdauer abgelaufen ist und/oder ein Sensor detektiert,
dass sich kein Fahrgast mehr in der Aufzugskabine befindet, so trennt
sie die Türsteuerung
von der Stromversorgung.
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Vorzugsweise
steuert die Anlagensteuerung zur Trennung der Türsteuerung von der Stromversorgung
hierbei ein in die Stromversorgungszuleitung der Anlagensteuerung
eingebrachtes Relais an, welches bei entsprechender Ansteuerung
die Stromversorgung der Türsteuerung
abtrennt. Es ist jedoch auch möglich,
dass die Anlagensteuerung hierzu einen entsprechenden Steuerbefehl
an die Türsteuerung
sendet, die dann in einen entsprechenden Stand-by-Zustand übergeht.
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Vorzugsweise
detektiert die Anlagensteuerung als zweite Kriterien ein oder mehrere
der folgenden Kriterien: Sie detektiert, ob eine Anforderung vorliegt,
die Aufzugskabine vertikal zu verfahren. Sie detektiert, ob eine
Anforderung vorliegt, die Aufzugskabine zu öffnen. Detektiert die Anlagensteuerung
somit, nachdem sie die Türsteuerung
von der Stromversorgung getrennt hat, dass eine Anforderung vorliegt, die
Aufzugskabine vertikal zu verfahren oder die Aufzugskabine zu öffnen, so
verbindet sie die Türsteuerung
wieder mit der Stromversorgung.
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Gemäß eines
bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Erfindung trennt die Anlagensteuerung bei Detektion der ein
oder mehreren vordefinierten ersten Kriterien ein oder mehrere weitere
Verbraucher der Aufzugsanlage von der Stromversorgung und verbindet
diese ein oder mehreren weiteren Verbraucher wieder mit der Stromversorgung,
wenn sie die ein oder mehreren vordefinierten zweiten Kriterien detektiert.
Weitere Verbraucher der Aufzugsanlage, welche von der Stromversorgung
getrennt werden, sind beispielsweise die Kabinenbeleuchtung und Türsicherungssensoren,
beispielsweise das Lichtgitter einer Lichtschranke. Weiter ist es
auch vorteilhaft, dass die Anlagensteuerung die Türsteuerung
zur Ansteuerung der Kabinentür
in eine spezielle Position ansteuert, bevor sie die Türsteuerung
von der Stromversorgung trennt. So ist es beispielsweise vorteilhaft,
dass die Anlagensteuerung die Türsteuerung zum
Verfahren der Kabinentür
in die Geschlossenstellung ansteuert, falls dies nicht bereits eines
der ersten Kriterien darstellt.
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Vorzugsweise
werden bei der bei der Inbetriebnahme der Aufzugsanlage durchgeführten Lernfahrt
nicht nur die vorbestimmten Positionen, beispielsweise die Offen-Position,
bei der die Kabinentür offen
ist, und die Geschlossen-Position, bei der die Kabinentür geschlossen
ist, ermittelt, sondern es wird auch eine Distanz zwischen diesen
Positionen berechnet und in einem nicht-flüchtigen Speicher abgespeichert.
Mittels der gespeicherten Distanz und der bei der Referenzfahrt
ermittelten Referenzposition werden sodann nach der Referenzfahrt
die dem Fahrbetrieb zugrunde liegenden Positionen, die Offen-Position
und die Geschlossen-Position
berechnet. Wird so beispielsweise als Referenzposition die Geschlossen-Position ermittelt,
so wird mittels der Distanz die Offen-Positon berechnet und umgekehrt. Vorzugsweise
werden die während
der Lernfahrt ermittelten Parameter und insbesondere die berechnete
Fahrkurve in einem nicht-flüchtigen
Speicher gespeichert, damit diese Parameter der Türsteuerung auch
nach einem Abtrennen der Stromversorgung noch zur Verfügung stehen.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von mehreren Ausführungsbeispielen
unter Zuhilfenahme der beiliegenden Zeichnungen beispielhaft erläutert.
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1 zeigt
eine schematische Schnittdarstellung einer Aufzugsanlage.
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2 zeigt
eine schematische Darstellung einer Aufzugskabine für die Aufzugsanlage
nach 1.
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3a und 3b zeigen
schematische Darstellungen von Türkopplungseinheiten
für die Aufzugsanlage
nach 1.
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4 zeigt
ein Diagramm mit einer Fahrkurve für die Aufzugsanlage nach 1.
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5 zeigt
ein Zustandsübergangsdiagramm
für die
Aufzugsanlage nach 1.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung einer Aufzugsanlage 1 mit
einem Aufzugsschacht 10, in welchem eine Aufzugskabine 20 vertikal
beweglich geführt
ist. In den jeweiligen Stockwerken, welche die Aufzugsanlage 1 miteinander
verbindet, sind jeweils Schachttüren 11 angeordnet,
welche den Aufzugsschacht verschließen und einen Zugang in die
Aufzugskabine 20 ermöglichen,
falls die Aufzugskabine 20 die jeweilige Haltestelle angefahren
hat und die Aufzugskabine 20 der jeweiligen Schachttür 11 gegenüberliegt.
Im Weiteren weist jede der Schachttüren 11 eine Verriegelungseinheit 12 auf,
welche die jeweilige Schachttür 11 verriegelt
und verhindert, dass die jeweilige Schachttür 11 geöffnet werden kann,
wenn die Aufzugskabine 20 nicht die jeweilige Haltestelle
angefahren hat und die Aufzugskabine 20 damit der Schachttür 11 gegenüberliegt.
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Weiter
weist die Aufzugsanlage 1 noch Sicherheitsschalter 15 auf,
welche jeweils detektieren, ob die jeweilige Schachttüre 11 verriegelt
ist oder nicht verriegelt ist. Die Sicherheitsschalter 15 sind hierbei
vorzugsweise in mechanischem Kontakt mit einem Riegelelement der
Verriegelungseinrichtung 12 angeordnet. Es ist jedoch auch
möglich,
dass die Sicherheitsschalter 15 detektieren, ob die jeweilige Schachttür 11 sich
in der Geschlossen-Position befindet.
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Der
detaillierte Aufbau der Aufzugsanlage 1 wird nun im Folgenden
anhand der Figuren 2 bis 3b erläutert.
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2 zeigt
die Aufzugskabine 20 mit der Kabinentür 21, eine Antriebseinheit 40,
eine Türkopplungseinheit 30,
eine Türsteuerung 51 und
eine Anlagensteuerung 52. Bei der Kabinentür 21 handelt
es sich bei der hier gezeigten Ausführungsform um eine dreiflügelige Schiebetür, die aus
drei Türflügelelementen
besteht, welche über
hier nicht gezeigte Türflügelbefestigungselemente
mit einem jeweiligen Laufwagen verbunden sind, der auf einer Laufschiene
geführt
ist. Es ist jedoch auch möglich,
dass die Kabinentür 21 von
einer andersartig aufgebauten Schiebetür gebildet wird, welche beispielsweise
lediglich zweiflügelig
ausgebildet ist.
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Die
Türantriebseinheit 40 ist
oberhalb der Kabinentür 21 an
der Kabinenwandung der Aufzugskabine 20, beispielsweise
an dem Rahmender Aufzugskabine 20 befestigt.
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Die
Antriebseinheit 40 umfasst einen Antriebsmotor 41,
ein horizontal gelagertes Antriebsrad 44, einen Zahnriemen 42 und
ein horizontal gelagertes Laufrad 43. Das Antriebsrad 44 ist
an der linken Seite des Türrahmens
der Aufzugskabine 20 und das Laufrad 43 auf der
rechten Seite des Türrahmens
der Aufzugskabine 20 angeordnet. Das Antriebsrad 44 ist über den
gespannten Zahnriemen 42 mit dem Laufrad 43 verbunden.
Das Antriebsrad 44 ist weiter über ein Getriebe 45 mit
dem Antriebsmotor und einem in 2 nicht
gezeigten Messwertgeber verbunden. Bei dem Messwertgeber handelt
es sich um einen inkrementalen Drehwertgeber, welcher die Drehbewegung
des Antriebsmotors 41 in digitale Impulse umsetzt und diese
der Türsteuerung 51 zuführt. Es
ist auch möglich,
dass der Drehwertgeber nicht über
das Getriebe 45 mit dem Antriebsmotor 41 gekoppelt
ist, sondern dass der Drehwertgeber beispielsweise mit dem Laufrad 43 oder
mit dem Zahnriemen 42 mechanisch gekoppelt ist und so beispielsweise über ein
Zahnrad in den Zahnriemen 42 oder an einen am Laufrad 43 angeflanschten
Zahnkranz eingreift. Weiter ist es auch möglich, dass die Antriebseinheit 40 über weitere
Komponenten verfügt, beispielsweise
noch weitere Laufräder
zur Führung des
Zahnriemens 42 vorgesehen sind oder eine Spannvorrichtung
für den
Zahnriemen 42 vorgesehen ist. Anstelle eines Zahnriemens
kann auch ein „normaler” Riemen
vorgesehen sein. Weiter ist es auch möglich, dass die Antriebseinheit 40 anstelle
eines Zahnriemens einen Linearmotor oder einen über eine Schnecke angetriebenen
Laufwagen besitzt, welcher die Drehbewegung des Antriebmotors 41 in eine
Linearbewegung umsetzt, welche geeignet ist, die Schiebetür 21 zu öffnen und/oder
zu schließen.
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Die
Türkopplungseinheit 30 ist
einerseits an der Kabinentür 21 befestigt.
Andererseits greift die Türkopplungseinheit 30 in
den Zahnriemen 43 ein und nutzt die Linearbewegung der
Antriebseinheit 41 dazu, um einerseits die Kabinentür 21 zu
verfahren und andererseits, um für
die Verriegelungseinheit 12 der Schachttür 11,
welche der Aufzugskabine 20 gegenüberliegt, zu entriegeln und
zu verriegeln.
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Die
Türkopplungseinheit 30 ist
hier beispielsweise wie in den Figuren 3a und 3b gezeigt aufgebaut.
Die Türkopplungseinheit 30 weist
eine Grundplatte 37 auf, welche an der Kabinentür 21 festgelegt
ist und beispielsweise mit dem vordersten Türflügelelement der Kabinentür 21 verschraubt
ist. Weiter weist die Türkopplungseinheit 30 zwei
Schwertelemente 32 auf, welche über zwei Kopplungselemente 33 und 34,
welche um jeweilige Drehpunkte 35 drehbar gelagert sind,
miteinander verbunden sind. Die beiden Schwertelemente 32 bilden
so ein horizontal von einer Geschlossenstellung in eine Offenstellung
spreizbares Spreizschwert 31 aus. Das obere Kopplungselement 34 des
Spreizschwertes 31 weist hierbei einen Arm 36 auf,
welcher als Winkelhebel wirkt und mit dem Zahnriemen 42 verbunden
ist. Wie in 3a und 3b gezeigt,
bildet der Arm 36 hierbei eine Lagerbuchse aus und ist über einen
Bolzen mit einem auf dem Zahnriemen 42 befestigten Kopplungsglied
verbunden. Das Kopplungselement 34 überträgt somit die Linearbewegung
der Antriebseinheit 40 auf die beiden Schwertelemente 32 des Spreizschwertes 31,
sodass wenn der Zahnriemen 42 sich relativ zu der Kopplungseinheit 30 nach rechts
bewegt, das Spreizschwert 31 in die Offenstellung gespreizt
wird, wie dies in 3a gezeigt ist. Wird der Zahnriemen 42 relativ
zur Kopplungseinheit 30 nach links bewegt, so bewirkt die Übertragung
dieser Bewegung auf die Schwertelemente 42 durch das Kopplungselement 34,
dass das Spreizschwert 31 in die Geschlossenstellung verfahren
wird, wie dies in 3b gezeigt ist. Befindet sich
das Spreizschwert 31 in der Offenstellung (3a)
oder in der Geschlossenstellung (3b), so
ist keine weitere Relativbewegung zwischen Zahnriemen 42 und
Kopplungseinheit 30 mehr möglich und die Linearbewegung
der Antriebseinheit wird unmittelbar auf die Kabinentür 21 übertragen.
Weiter weist die Kopplungseinheit 30 eine hier nicht gezeigte
Rückstellvorrichtung
auf, welche das Spreizschwert mit einer Rückstellkraft in Richtung der
Offenstellung beaufschlagt. Hierzu greift beispielsweise ein entsprechendes
Federelement in das Kopplungselement 34 oder das Kopplungselement 33 ein.
Die Rückstellkraft
der Rückstellvorrichtung
ist hierbei vorzugsweise so groß gewählt, dass
das Spreizschwert 31 in die Offenstellung gespreizt wird,
falls die Stromversorgung des Antriebsmotors 41 unterbrochen
wird.
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Die
Türkopplungseinheit 30 und
die Verriegelungseinheit 12 sind nun zueinander derart
angeordnet, dass sich das Spreizschwert, wenn die Aufzugskabine 20 einer
der Schachttüren 11 gegenüberliegt,
im Eingriff mit der Verriegelungseinheit 12 befindet und
die jeweilige Schachttüre 11 durch
das Spreizen der Schwertelemente 32 in die Offenstellung
entriegelbar ist. Die Verriegelungseinheiten 12 weisen hierzu
beispielsweise zwei Bolzen auf, welche, wenn die Aufzugskabine der
Schachttür 11 gegenüberliegt, rechts
bzw. links des Spreizschwertes 31 angeordnet sind. Durch
Spreizen des Spreizschwertes 31 werden die beiden Bolzen
auseinandergedrückt
und hierdurch eine Entriegelung der Schachttür bewirkt. Weiter wird über diese
Bolzen die Übertragung
der Linearbewegung der Kabinentür 21 auf
die Schachttür 11 bewirkt,
sodass über
diese Bolzen und die Schwertelemente 32 die Kabinentür 20 mit
der Schachttür 11 gekoppelt
ist und – nach
dem Entriegeln der Schachttür
durch das Spreizen des Spreizschwertes 31 – die Schachttür 11 zusammen
mit der Kabinentür 21 verfahren
wird.
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Die
Türsteuerung 51 ist über ein
Bus-System oder über
eine Meldeleitung mit der Anlagensteuerung 52 verbunden.
Die Türsteuerung 51 und
die Anlagensteuerung 52 bestehen jeweils aus ein oder mehreren
miteinander verbundenen Prozessoren und mit diesen verbundenen peripheren
Komponenten, beispielsweise Ein- und Ausgabeeinrichtungen, Kommunikationseinheiten
(Bus-Controller), Digital-Analog-Wandler,
Umrichter (beispielsweise zur Ansteuerung des Antriebsmotors 41)
sowie aus Softwarekomponenten (Applikationsprogramme, Betriebssystemplattform
usw.), welche beim Ablauf auf den Prozessoren der Türsteuerung 51 bzw.
der Anlagensteuerung 52 diese zur Durchführung der
im Folgenden beschriebenen Funktionen ansteuern.
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Die
Anlagensteuerung 52 empfängt zum Einen über Eingabegeräte die an
die Aufzugsanlage 1 gerichteten Anforderungen der Benutzer
und steuert zum Anderen sowohl die Türsteuerung 51 als
auch den für
das vertikale Verfahren der Aufzugskabine vorgesehenen Antriebsmotor
der Aufzugsanlage an. Im Weiteren detektiert die Anlagensteuerung 52 auch den
Zustand eines Sicherheitsstromkreises 53, welcher sicherheitsrelevant
Ereignisse der Aufzugsanlage 1 anzeigt. Die Sicherheitsschalter 15 sind
Teil des Sicherheitsstromkreises 53. Detektiert so beispielsweise
einer der Sicherheitsschalter 15, dass die zugeordnete
Schachttür 11 nicht
verriegelt ist oder sich nicht in der Geschlossen-Position befindet,
so wird der Zustand des Sicherheitsstromkreises entsprechend geändert, beispielsweise
in den „Offen”-Zustand
geändert.
Im einfachsten Fall sind die Sicherheitsschalter 15 hierbei
in einer Serienschaltung ggf. mit noch weiteren Sicherheitsschalter
oder Sicherheitssensoren verbunden.
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Die
Türsteuerung 51 empfängt über den Messwertgeber
kontinuierlich Signale, aus welchen sie die aktuelle Ist-Position
der Kabinentür 21 berechnet.
Es wird beispielsweise basierend auf den von dem Messwertgeber gelieferten
Signale ein Zähler auf-
und abgezählt,
wobei in einer Lernfahrt bei Inbetriebnahme der Aufzugsanlage ermittelt
wird, welchem Zählerwert
hierbei welche Position zugeordnet ist.
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Der
detaillierte Ablauf des von der Anlagensteuerung 52 und
der Türsteuerung 51 gesteuerten Verfahrens
wird nun im Folgenden anhand der Figuren 4 und 5 erläutert.
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5 zeigt
ein vereinfachtes Zustandsübergangsdiagramm
mit Zuständen 71 bis 75 und
Zustandsübergängen 81 bis 86.
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Bei
Inbetriebnahme der Aufzugsanlage wird die Türsteuerung 51 in den
Zustand 71 versetzt, in dem die Türsteuerung 51 die
für den
Normalbetrieb notwendigen Parameter mittels einer Lernfahrt ermittelt.
Während
der Lernfahrt wird beispielsweise von der Türsteuerung 51 eine
erste Position ermittelt, bei der die Kabinentür 21 geschlossen ist
und sich in der Geschlossenstellung befindet und eine zweite Position
ermittelt, bei der die Kabinentür
geöffnet
ist und sich in der Offenstellung befindet. Hierzu wird beispielsweise
die Antriebseinheit 40 von der Türsteuerung 51 so angesteuert,
dass sie in Richtung der Geschlossenstellung der Tür fährt. Hierbei
wird der von dem Antriebsmotor 41 für den Türantrieb benötigte Strom
gemessen. Die Linearbewegung der Antriebseinheit 40 wird
in eine entsprechende Linearbewegung der Kabinentür 21 umgesetzt.
Sobald die Kabinentür 21 an
den Kabinentüranschlag
anstößt und auch
das Spreizschwert 31 in die Geschlossen-Stellung geschwenkt
ist, steigt der durch den Antriebsmotor 41 fließende Strom
sprunghaft an. Die so ermittelte Position der Antriebseinheit 40 wird
sodann als erste Position gespeichert, d. h. der entsprechende Zahlenwert
des Zählers
wird der ersten Position zugeordnet. Sodann wird die Antriebseinheit 40 von der
Türsteuerung 51 in
die Gegenrichtung, also in Richtung der Offenstellung der Kabinentür angesteuert.
Die Linearbewegung der Antriebseinheit 40 wird hierbei
zuerst in das aufspreizen des Spreizschwerts 31 umgesetzt
und sodann, wenn sich das Spreizschwert 31 in der Offenstellung
befindet, die Kabinentür 41 in
Richtung der Offenstellung verfahren. Dadurch, dass die Kabinentür 21 gegen
den Anschlag der Offenstellung stößt, steigt, wie bereits vorher
beschrieben, die durch den Antriebsmotor 41 fließende Stromstärke sprunghaft
an, wodurch diese Position bestimmt werden kann und die Position
als zweite Position abgespeichert wird, indem dem entsprechenden
Zahlenwert des Zählers
die zweite Position zugeordnet wird. Anschließend wird durch weiteres Verfahren
der Kabinentür
zwischen der ersten und zweiten Position die Türmasse der Kabinentür 21 sowie
ggf. der Schachttür 11 bestimmt
und anschließend
die Fahrkurve zwischen der ersten und zweiten Position von der Türsteuerung 51 berechnet
und abgespeichert. So zeigt beispielsweise 4 eine derart
ermittelte Fahrkurve 66, wobei in dem Diagramm die Position
der Antriebseinheit 5 und die Geschwindigkeit angegeben
ist, mit der die Antriebseinheit 40 bei der jeweiligen
Position fährt.
Eine Position 61 stellt die erste Position dar, bei der – wie oben
erläutert – die Kabinentür sich in
der Geschlossenstellung befindet (und auch das Spreizschwert geschlossen ist).
Die Position 63 stellt die zweite Position dar, bei der
die Kabinentür 21 offen
ist. Weiter ist in dem Diagramm eine Position 62 eingezeichnet,
bei der die Kabinentür 21 noch
geschlossen ist, das Spreizschwert jedoch bereits geöffnet ist.
Die Geschwindigkeiten 64 und 65 zeigen die in
den verschiedenen Bereichen der Fahrkurve erreichten maximalen Geschwindigkeiten
an.
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Die
während
der Lernfahrt ermittelte Fahrkurve 66 sowie die Distanz
zwischen den Positionn 61 und 63 wird nach Durchführen der
Lernfahrt vorzugsweise in einem nicht-flüchtigen Speicher der Türsteuerung 51 abgespeichert.
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Nachdem
die Lernfahrt erfolgreich beendet worden ist, geht die Türsteuerung 51 in
den Zustand 72 über,
welcher den Zustand des Normalbetriebs darstellt. Während des
Normalbetriebs werden von der Anlagensteuerung 52 entsprechend
der detektierten Anforderung der Nutzer der Aufzugsanlage Steuerbefehle
an die Türsteuerung 51 gesendet,
die Kabinentür
zu öffnen
oder zu schließen.
Weiter trennt die Anlagensteuerung 52 bei Detektion ein
oder mehrerer vordefinierter erster Kriterien die Türsteuerung 51 von
der Stromversorgung, beispielsweise indem sie ein in der Stromversorgung
der Aufzugskabine oder der Türsteuerung 51 vorgesehenes
Relais entsprechend ansteuert.
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Als
erste Kriterien, bei deren Zutreffen die Anlagensteuerung 52 die
Türsteuerung 51 von
der Stromversorgung trennt, wird von der Anlagensteuerung 52 vorzugsweise
detektiert, ob die Kabinentür sich
in der Geschlossenstellung befindet und ob keine Anforderung zum
vertikalen Verfahren der Aufzugskabine augenblicklich vorliegt und
seit der Abarbeitung der letzten Anforderung zum vertikalen Verfahren
der Aufzugskabine eine vordefinierte Zeitdauer abgelaufen ist. Treffen
diese Kriterien zu, so trennt die Anlagensteuerung 52 die
Türsteuerung 51 von der
Stromversorgung. Neben diesen Kriterien oder anstelle dieser Kriterien
können
von der Anlagensteuerung 52 noch weitere Kriterien überprüft werden,
beispielsweise ob ein Sensor detektiert, ob sich ein Fahrgast in
der Aufzugskabine befindet oder nicht. Weiter können beim Zutreffen dieser
Kriterien neben der Türsteuerung 51 auch
noch weitere Verbraucher der Aufzugsanlage 10 von der Stromversorgung
getrennt werden, beispielsweise die Innenraumbeleuchtung der Aufzugskabine 20 oder
Sicherheitssensoren, welche in der Aufzugskabine 21 angeordnet
sind. Dies kann beispielsweise auch dadurch realisiert werden, dass
die gesamte Stromversorgung der Aufzugskabine 51 an einer
zentralen Stelle von der Anlagensteuerung 52 mittels eines
Relais abgetrennt wird. Nach dem Abtrennen der Stromversorgung geht
die Türsteuerung 51 in
den Zustand 73, einem Park-Zustand über.
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Nach
dem Trennen der Türsteuerung 51 von der
Stromversorgung verbindet die Anlagensteuerung 52 die Türsteuerung 51 wieder
mit der Stromversorgung, wenn sie ein oder mehrere vordefinierte zweite
Kriterien detektiert. Vorzugsweise verbindet hierbei die Anlagensteuerung 52 die
Türsteuerung 51 wieder
mit der Stromversorgung, wenn sie eine Anforderung detektiert, die
Aufzugskabine vertikal zu verfahren oder die Aufzugskabine zu öffnen. Falls
die Anlagensteuerung 52 noch weitere Verbraucher von der
Stromversorgung abgetrennt hat, so verbindet sie diese nun ebenfalls
wieder mit der Stromversorgung.
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Die
Türsteuerung 51 steuert
nun, bevor sie zum Normalbetrieb (Zustand 72) übergeht,
die Türantriebseinheit 40 nun
zum Durchführen
einer Referenzfahrt an, und veranlasst hierbei die Türantriebseinheit 40 in
einer ersten Phase in Richtung der Geschlossenstellung zu fahren,
was dem Zustand 74 entspricht. Während der Referenzfahrt erfasst
die Türsteuerung
die Stromstärke
des Antriebsmotors 41. Wenn die Türsteuerung 51 in dem
Zustand 74 ermittelt, dass die erfasste Stromstärke einen
Schwellenwert überschreitet
und sie mittels des Sicherheitsschalters 50 detektiert,
dass bei dieser Position die Schachttür 11 verriegelt ist
und/oder sich die Schachttür 11 oder
die Kabinentür 21 sich
in einer Endstellung befindet, so geht sie in den Normalbetrieb,
d. h. in den Zustand 72 über. Der Schwellenwert liegt
beispielsweise bei ... Amper. Hierzu wird von der Anlagensteuerung
der Sicherheitsstromkreis 53 überwacht und von der Anlagensteuerung 52 ein
entsprechendes Ereignis-Signal an die Türsteuerung 51 übermittelt,
welches dieser anzeigt, ob die Schachttür 11 verriegelt oder
geschlossen ist oder nicht. Weiter ist es auch möglich, dass der Zustand des
Sicherheitsstromkreises direkt von der Türsteuerung 51 erfasst
wird oder von der Türsteuerung 51 ein
Zustand eines Sicherheitsschalters überwacht wird, welcher anzeigt,
ob die Kabinentür 21 geschlossen
ist oder nicht.
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Die
Position, bei der diese Ereignisse zutreffen, wird als Referenzposition
für den
Normalbetrieb übernommen
wie später
erläutert.
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Ermittelt
die Türsteuerung 51 im
Zustand 74, dass zum Einen zwar die erfasst Stromstärke einen Schwellenwert überschreitet,
dass sie zum Anderen mittels des Sicherheitsschalters jedoch detektiert, dass
bei dieser Position die Schachttür
nicht verriegelt ist und/oder sich die Schachttür oder die Kabinentür nicht
in einer Endstellung befindet, so geht die Türsteuerung 51 in den
Zustand 75 über
und veranlasst hierbei die Türantriebseinheit 40,
die Kabinentür in
einer zweiten Phase in Richtung der Offenstellung zu verfahren.
Im Zustand 75 wird von der Türsteuerung 51 weiter
die Stromstärke
des Antriebsmotors erfasst. Überschreitet
die erfasste Stromstärke
bei einer Position einen Schwellenwert, beispielsweise den oben
genannten Schwellenwert, so geht die Türsteuerung 51 in den
Normalbetrieb, d. h. den Zustand 72 über und verwendet diese Position
als Referenzposition für
den Normalbetrieb.
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Aus
den in den Zuständen 74 und 75 ermittelten
Referenzpositionen und der in der Lernfahrt ermittelten Distanz
zwischen der ersten und zweiten Position wird die während der
Referenzfahrt nicht ermittelte Position, d. h. die zweite Position
bzw. die erste Position berechnet, sodass für den Normalbetrieb die der
Fahrkurve 66 zugrunde liegende Positionen wieder verfügbar sind.