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DE102009021123B4 - Verfahren zum Herstellen eines Betonkörpers sowie Anlage hierfür - Google Patents

Verfahren zum Herstellen eines Betonkörpers sowie Anlage hierfür Download PDF

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DE102009021123B4
DE102009021123B4 DE102009021123.3A DE102009021123A DE102009021123B4 DE 102009021123 B4 DE102009021123 B4 DE 102009021123B4 DE 102009021123 A DE102009021123 A DE 102009021123A DE 102009021123 B4 DE102009021123 B4 DE 102009021123B4
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Abstract

Verfahren zum Herstellen eines Betonkörpers (2) mit einer glatten Oberseite (1), umfassend folgende Schritte: a) aus Frischbeton (33) wird ein entsprechend der gewünschten Form des herzustellenden Betonkörpers (2) profilierter und verdichteter bandförmiger Frischbetonkörper extrudiert, b) der bandförmige Frischbetonkörper wird einem ersten Slipper (26) zugeführt, c) die Oberseite des mit dem gewünschten Formprofil versehenen bandförmigen Frischbetonkörpers wird rilliert, in dem auf die Oberseite (1) des bandförmigen Frischbetonkörpers mittels des ersten Slippers (26) ein Rillenprofil (66) aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Slipper (26) ein kammartiges Profil (40) aufweist und mittels dem ersten Slipper (26) eine Trennung der Sandpartikel nach ihrer Partikelgröße erfolgt, wobei große Sandpartikel aus dem Oberflächenbereich des bandförmigen Frischbetonkörpers nach innen hin verdrängt werden, während feine Sandpartikel das kammartige Profil (40) passieren und im Oberflächenbereich des bandförmigen Frischbetonkörpers verbleiben, wodurch ein Rillenprofil (66) mit Erhebungen (61–65) aus einem sehr feinkörnigen Beton entsteht, d) die Rillen auf der Oberseite (1) des bandförmigen Frischbetonkörpers wieder entfernt und die Oberseite (1) geglättet wird, wobei der sehr feinkörnige Beton gleichmäßig auf dem Oberflächenbereich des bandförmigen Frischbetonkörpers verteilt und eine Deckschicht (19) gebildet wird, e) der bandförmige Frischbetonkörper in einzelne Betonkörper (2) zerschnitten wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Betonkörpers mit einer glatten Oberseite sowie eine Anlage hierfür.
  • Ein Verfahren zur Herstellung von Betondachsteinen im Strangpressverfahren, bei dem auf Unterformen, die in einem durchgehenden Strang einer Beschichtungsanlage zugeführt werden, eine Schicht aus Frischbeton aufgebracht und anschließend mittels Formgebungswalze und Glätter verdichtet und profiliert wird, ist bekannt ( DE 35 22 846 A1 ). Die so verdichtete Frischbetonschicht wird anschließend in einer Schneidestation in einzelne Dachsteine zerschnitten. Da der zur Herstellung der Dachsteine verwendete Frischbeton eine relative grobe Sandkörnung aufweist, besitzen die Dachsteine eine raue, porige Oberfläche. Daher wird die Oberfläche der Dachsteine zur Versiegelung und zur Glättung mit einer Farbbeschichtung versehen.
  • Zur weiteren Verbesserung der Oberflächengüte bei Dachsteinen wurden Herstellverfahren entwickelt, bei denen der Dachstein mit einer feinkörnigen, mineralischen Deckschicht versehen wird. Bekannt ist ein Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 aus der DE 39 32 573 C2 . Bei diesem Verfahren wird zuerst aus einer grobkörnigen Frischbetonmischung ein Dachstein extrudiert, dessen Oberseite anschließend durch einen profilierten Glätter mit einer Vielzahl von in Längsrichtung des Dachsteins verlaufenden Riefen versehen wird. Auf die Oberfläche des Dachsteins wird anschließend eine Beschichtung aus einem sehr feinkörnigen Frischbeton aufextrudiert, wodurch der Dachstein eine Deckschicht mit sehr glatter Oberfläche erhält. Die Riefen bleiben erhalten, da sie dazu dienen, zwischen dem Dachstein und der Beschichtung eine mechanische Verkrallung zu bewirken. Das bekannte Verfahren ist jedoch produktionstechnisch aufwändig, da der Dachstein und die Deckschicht aus zwei verschiedenen Frischbetonmischungen mit unterschiedlich feinen Sandkörnungen hergestellt werden.
  • Auch aus US 4,666,648 A ist bekannt, die Oberseite eines Dachsteins mit einem Profil zu versehen. Allerdings erfolgt die Profilierung hier zu anderen Zwecken. So ist in US 4,666,648 A ein Verfahren zur Herstellung von Dachsteinen offenbart, bei dem mittels eines unregelmäßig profilierten Slippers ein Profil auf die Oberseite der Dachsteine aufgebracht wird. Dieses Profil besteht aus mehreren nebeneinander angeordneten und in Längsrichtung ausgerichteten Rillen, die eine Holzfaserung imitieren. Auf diesen Dachstein wird sodann braune Farbe aufgetragen, so dass die so hergestellten Dachsteine das Erscheinungsbild von Holzschindeln aufweisen.
  • Des Weiteren ist ein Verfahren beschrieben, bei dem auf die Oberseite eines Dachsteins Rillen zur Dekoration aufgebracht werden ( JP 2000-328721 A ). Ein Glätten des Dachsteins, nachdem die Rillen aufgebracht wurden, erfolgt nicht.
  • Bekannt ist auch eine Anlage mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 7 ( DE 39 32 573 C2 ).
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Betonkörper mit einer glatten Oberfläche einfach und mit einer hohen Oberflächengüte herzustellen sowie eine geeignete Anlage aufzuzeigen.
  • Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen der Patentansprüche 1 und 7 gelöst.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren verzichtet auf die Herstellung und den separaten Auftrag einer feinkörnigen Betonmischung als Deckschicht. Zur Herstellung des Betonkörpers wird lediglich eine Frischbetonmischung verwendet. Die Verbesserung der Oberflächengüte wird dadurch erzielt, dass nach Profilierung und Verdichtung die Oberfläche des bandförmigen Frischbetonkörpers in einem ersten Schritt mittels eines ersten Slippers mit einem in Extrusionsrichtung verlaufenden Rillenprofil versehen wird. Der erste Slipper weist dabei ein kammartiges Profil auf, das aus mehreren parallel zueinander angeordneten Stegen besteht. Zwischen diesen Stegen können nur sehr kleine Sandpartikel passieren, während die größeren Sandpartikel aus dem Oberflächenbereich des bandförmigen Frischbetonkörpers verdrängt werden. Die auf der Oberseite des bandförmigen Frischbetonkörpers entstehenden Erhebungen des Rillenprofils bestehen daher aus einem sehr feinkörnigen Beton.
  • Die Erhebungen des Rillenprofils werden anschließend in einem zweiten Schritt mittels eines zweiten Slippers durch Glattziehen wieder in die Oberfläche des bandförmigen Frischbetonkörpers eingeebnet. Durch das Glattziehen der Oberfläche des bandförmigen Frischbetonkörpers verteilt sich der sehr feinkörnige Beton gleichmäßig, und es entsteht eine glatte Deckschicht, bei der Lufteinschlüsse bzw. Porenbildungen aufgrund der hohen Packungsdichte vermieden werden. Im Vergleich zu den aus DE 35 22 846 A1 bekannten Dachsteinen weisen erfindungsgemäß hergestellte Dachsteine daher eine deutlich verringerte Oberflächenrauigkeit auf. Aufgrund der geringeren Oberflächenrauigkeit kann die Farbauftragsmenge erheblich reduziert werden.
  • Aus DE 39 32 573 C2 ist bekannt, für eine möglichst glatte Oberfläche des Dachsteins eine Betonmischung mit einem sehr feinkörnigen Sand zu verwenden. Die Verwendung derartiger Sande hat den Nachteil, dass die Betonmischung zur Blasenbildung und damit zu erhöhter Porosität neigt. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren lassen sich dagegen auch Betonmischungen mit sehr feinen Sanden verarbeiten, denn beim Separieren der Sandpartikel durch den profilierten Slipper werden diese Sandpartikel bewegt, wodurch eine Entlüftung der Betonmischung erfolgt. Der so hergestellte Betonkörper weist eine sehr glatte Oberseite auf.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf einen fertigen Betonkörper;
  • 2 einen Schnitt A-A durch den in 1 dargestellten Betonkörper;
  • 3 einen vergrößerten Ausschnitt des in 2 gezeigten Betonkörpers;
  • 4 eine Seitenansicht eines Teils einer Anlage für die Herstellung von Betonkörpern;
  • 5 eine perspektivische Ansicht einer Unterseite eines Slippers;
  • 6 einen Ausschnitt des in 5 gezeigten Slippers;
  • 7 eine Variante des in 5 gezeigten Slippers;
  • 8 das Aufbringen eines Rillenprofils auf einen Betonkörper;
  • 9 das Glätten des auf dem Betonkörper angeordneten Rillenprofils gemäß 8;
  • 10 den in 2 dargestellten Betonkörper mit Rillenprofil vor dem Glätten.
  • In 1 ist eine Draufsicht auf die Oberseite 1 eines fertigen Betonkörpers 2 mit einem kopfseitigen Abschnitt 3, einem mittleren Abschnitt 4 sowie einem fußseitigen Abschnitt 5 dargestellt. Bei diesem Betonkörper 2 handelt es sich um einen Dachstein, zum Beispiel um eine Frankfurter Pfanne. Der Betonkörper 2 weist einen Deckfalz 6, eine Mittelkrempe 7 und einen Wasserfalz 8 auf. Zwischen dem Deckfalz 6 und der Mittelkrempe 7 sowie zwischen der Mittelkrempe 7 und dem Wasserfalz 8 ist jeweils ein Wasserlauf 9, 10 angeordnet. Wie beispielsweise in DE 10 2005 011 201 A1 beschrieben, kann in den Wasserläufen 9, 10 eine Wassersperre angeordnet sein. Eine solche Wassersperre ist jedoch in 1 nicht dargestellt.
  • An der Unterseite 11 des Betonkörpers 2 sind zwei Deckfalzrippen 12, 13 angeordnet. Diese Deckfalzrippen 12, 13 können in einen Wasserfalz eines weiteren Betonkörpers eingreifen, wenn mit dem Betonkörper 2 ein Dach gedeckt wird. Dies ist jedoch der Übersicht halber in 1 nicht dargestellt. Der Wasserfalz 8 des Betonkörpers 2 weist mehrere Wasserfalzrippen 14, 15, 16 auf. In diesen Wasserfalzrippen 14, 15, 16 des Betonkörpers 2 können Deckfalzrippen eines weiteren Betonkörpers angeordnet werden. Durch den Deckfalz 6 und den Wasserfalz 8 ist es möglich, die Betonkörper beim Verlegen eines Dachs passgenau aneinander anzuordnen.
  • 2 zeigt einen Schnitt A-A durch den in 1 dargestellten Betonkörper 2. Zu erkennen sind wiederum der Deckfalz 6, die Mittelkrempe 7, der Wasserfalz 8 sowie die beiden Wasserläufe 9 und 10.
  • Der Betonkörper 2 besteht aus einer Schicht 17 aus Beton, die in zwei Teilschichten 18, 19 untergliedert ist. Die Teilschicht 19 befindet sich oberhalb der Teilschicht 18 und überdeckt die Teilschicht 18 fast vollständig. Die Teilschicht 19 bildet somit eine Deckschicht 19 des Betonkörpers 2. Lediglich der Wasserfalz 8 ist nicht von der Deckschicht 19 überdeckt. Zwar bestehen die beiden Teilschichten 18, 19 aus derselben Betonmischung, jedoch unterscheiden sich die Teilschichten 18, 19 in der Korngröße der Sandpartikel. So sind in der Teilschicht 19 lediglich Sandpartikel angeordnet, deren Korngröße unterhalb eines bestimmten Grenzwertes liegt, während in der Teilschicht 18 Sandpartikel mit einer über dem Grenzwert liegenden Korngröße vorliegen.
  • Obwohl dies in 2 nicht der Fall ist, ist es auch denkbar, dass die Teilschicht 19 auch auf dem Wasserfalz 8 angeordnet ist. Allerdings ist dies nicht unbedingt notwendig, da in der Regel der Wasserfalz 8 in einer Dachkonstruktion von einem Deckfalz eines weiteren Betonkörpers überdeckt ist.
  • Auf der Oberseite 1 sowie auf der Unterseite 11 des Betonkörpers 2 können auch noch weitere Schichten angeordnet werden. So ist es zum Beispiel möglich, auf der Oberseite des Betonkörpers eine Farbschicht anzuordnen. Dies ist jedoch in 2 nicht dargestellt.
  • In 3 ist ein vergrößerter Ausschnitt des Wasserlaufs 9 des in 2 dargestellten Betonkörpers 2 gezeigt. Gut zu erkennen ist, dass die Betonschicht 17 in zwei Teilschichten 18 und 19 unterteilt ist, in denen Sandpartikel unterschiedlicher Korngröße angeordnet sind. Dabei sind in der Teilschicht 18 Sandpartikel mit einer Korngröße vorhanden, die in der Teilschicht 19 nicht auftreten. Diese Schicht 17 mit einer solchen Korngrößenverteilung kann nicht durch einfaches Glätten hergestellt werden, sondern es muss bei der Herstellung des Betonkörpers 2 im Bereich der als Deckschicht dienenden bindenden Teilschicht 19 in Abhängigkeit von der Größe der Sandpartikel eine Trennung der Sandpartikel erfolgt sein.
  • In 4 ist eine Seitenansicht eines Teils einer erfindungsgemäßen Anlage 20 zum Herstellen von Betonkörpern 2 im Extrusionsverfahren dargestellt. Dieser Teil der Anlage 20 umfasst eine Bearbeitungsstation 29 mit einer Extrusionsvorrichtung 30, einer Doppel-Slippereinheit 31 und ein Laufband 21 zur Beförderung eines endlosen Stranges von Unterformen 23, auf denen später ein der bandförmiger, aufextrudierter Betonkörper aus Frischbeton aufliegt. Die Doppel-Slippereinheit 31 ist der Extrusionsvorrichtung 30 nachgeschaltet und weist einen profilierten ersten Slipper 26 und einen glatten zweiten Slipper 28 auf.
  • Die mit Frischbeton 33 zu befüllenden Unterformen 23 werden vom Laufband 21 zuerst der Extrusionsvorrichtung 30 zugeführt.
  • Diese Extrusionsvorrichtung 30 weist eine Materialbox 32 auf, die mit Frischbeton 33 bevorratet ist. Nachdem die Unterformen 23 in die Materialbox 32 eingetreten sind, wird auf diese Unterformen 23 Frischbeton 33 aufgebracht. In der Materialbox 32 sind eine Stachelwelle 24 und ein profilierter Roller 25 angeordnet. Dabei drückt die Stachelwelle 24 den Frischbeton 33 in einem ersten Schritt in die Unterformen 23. In einem zweiten Schritt wird anschließend der Frischbeton durch den profilierten Roller 25 zu einem bandförmigen bandförmiger Frischbetonkörper verdichtet, wobei dieser gleichzeitig das gewünschte Profil erhält. Mit der hier gezeigten Anlage 20 erhält der bandförmige Frischbetonkörper ein Querschnittsprofil.
  • Anschließend wird der bandförmige Frischbetonkörper der Doppel-Slippereinheit 31 zugeführt, wobei der bandförmige Frischbetonkörper zuerst den ersten Slipper 26 passiert. Dieser Slipper 26 weist einen unteren Bereich 59 auf, in dem sich ein kammartiges Profil befindet. Dieses Profil ist in 4 jedoch nicht zu erkennen. Mittels des Profils des Slippers 26 wird auf die Oberseite 1 des bandförmigen Frischbetonkörpers ein Rillenprofil aufgebracht, indem der bandförmige Frischbetonkörper unterhalb des Slippers 26 in Transportrichtung 22 bewegt wird. Hierbei erfolgt mittels des Profils des Slippers 26 und in Abhängigkeit von seinem Rillenprofil eine Trennung der Sandpartikel nach ihrer Partikelgröße. Durch diese Trennung der Sandpartikel werden große Sandpartikel aus dem Oberflächenbereich des bandförmigen Frischbetonkörpers 2 nach innen hin verdrängt, während feine Sandpartikel das Rillenprofil passieren können und so im Oberflächenbereich des bandförmigen Frischbetonkörpers verbleiben. Beim Passieren des Slippers 26 entstehen so auf der Oberfläche des bandförmigen Frischbetonkörpers Erhebungen des Rillenprofils, die aus einem sehr feinen Beton bestehen. Gleichzeitig kann dabei im Beton eingeschlossene Luft entweichen. Nachdem mittels des Slippers 26 das Rillenprofil auf dem bandförmigen Frischbetonkörper aufgebracht wurde, wird der Betonkörper 2 in Richtung eines zweiten Slippers 28 bewegt. Dieser zweite Slipper 28 dient zum Entfernen des auf dem bandförmigen Frischbetonkörper aufgebrachten Rillenprofils. Dabei wird der bandförmige Frischbetonkörper unterhalb des Slippers 28 in Transportrichtung 22 bewegt, wobei der Slipper 28 die Oberseite 1 des bandförmigen Frischbetonkörpers glättet. Hierbei verteilt sich der sehr feinkörnige Beton der Erhebungen des Rillenprofils gleichmäßig auf dem Oberflächenbereich des bandförmigen Frischbetonkörpers und es entsteht die Teilschicht 19, die die Deckschicht des in den 2 und 3 dargestellten bandförmigen Frischbetonkörpers bildet. Nachdem die Oberfläche geglättet wurde, wird der bandförmige Frischbetonkörper in Transportrichtung 22 zu einer in 4 nur schematisch dargestellten Schneidstation 34 geführt. In dieser Schneidstation 34 wird der bandförmige Frischbetonkörper mittels eines reversierend (vergleiche Doppelpfeil 36) und senkrecht (vergleiche Doppelpfeil 37) zum Frischbetonkörper bewegbaren Schneidwerkzeuges 35 in einzelne Betonkörper, hier Dachsteine, zerschnitten. Anschließend kann auf die Oberseite der Dachsteine eine Farbschicht aufgetragen werden. Da diese Dachsteine eine sehr geringe Oberflächenrauigkeit aufweisen, muss nur sehr wenig Farbe aufgetragen werden.
  • 5 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Unterseite 67 des unteren Bereichs 59 des ersten Slippers 26. An dieser Unterseite 67 des Slippers 26 ist ein kammartiges Profil 40 vorgesehen. Dieses Profil 40 besteht aus mehreren nebeneinander angeordneten Stegen 41 bis 45, die jeweils einen Abstand b voneinander haben. Die Unterseite 67 des Slippers 26 weist im Wesentlichen die Form des späteren Betonkörpers 2 auf. Dabei sind die Abschnitte 68 bis 71 des Profils 40 zu erkennen. Der Abschnitt 68 dient dazu, den Deckfalz des bandförmigen Frischbetonkörpers mit einem Rillenprofil zu versehen. Die Abschnitte 69 und 71 dienen dazu, die beiden Wasserläufe des bandförmigen Frischbetonkörpers mit einem Rillenprofil 66 zu versehen. Mit dem Abschnitt 70 wird auf eine Mittelkrempe ein Rillenprofil 66 aufgebracht. Ein Abschnitt, mit dem auch ein Wasserfalz des bandförmigen Frischbetonkörpers mit einem Rillenprofil 66 versehen werden kann, ist bei dem in 5 dargestellten Slippers 26 nicht vorgesehen. Damit wird mit diesem Slipper 26 ein Wasserfalz des bandförmigen Frischbetonkörpers nicht mit einem Profil versehen.
  • Obwohl in 5 nicht dargestellt, weist der Slipper 28 die gleiche Form wie der Slipper 26 auf, wobei die Unterseite des Slippers 28 glatt ist, das heißt, dass an der Unterseite des Slippers 28 kein Rillenprofil vorgesehen ist. Ein Abschnitt zum Glätten eines Wasserfalzes eines bandförmigen Frischbetonkörpers ist bei dem Slipper 28 nicht vorgesehen, zumal auf dem Wasserfalz mit dem Slipper 26 auch kein Rillenprofil 66 angeordnet wird.
  • 6 zeigt einen Ausschnitt des in 5 dargestellten Slippers 26, der auf seiner Unterseite 67 das kammartige Profil 40 aufweist. Dieses Profil 40 umfasst mehrere Stege 41 bis 45, die rechteckig aufgebaut sind. Die Stege 41 bis 45 weisen dabei eine Breite a sowie eine Länge c auf. Außerdem sind die einzelnen Stege 41 bis 45 durch den Abstand b voneinander beabstandet. Das Profil 40 kann hinsichtlich der Maße a, b, und c beispielsweise wie folgt dimensioniert sein, a = 1 mm, b = 1 mm und c = 2 mm. Folgende Bereiche der Maße a, b und c sind bei dem Profil 40 bevorzugt. 0,5 < a < 2 mm, 0,5 < b < 2 mm und 1 < c < 4 mm.
  • Um das kammartige Profil 40 formstabil zu gestalten, müssen die Breite a und die Länge c der Stege in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Vorzugsweise liegt das Verhältnis c / a im Bereich von 1,5 bis 2.
  • Über den Abstand b wird dagegen ein Grenzwert für die größenabhängige Trennung der Sandpartikel vorgegeben. Wird als Maß b beispielsweise 1 mm vorgegeben, dann werden grobe Sandpartikel mit einer Korngröße > 1 mm aus dem Oberflächenbereich des Betonkörpers 2 verdrängt, während die feinen Sandpartikel mit einer Korngröße < 1 mm in dem Oberflächenbereich bleiben und sich so in den Erhebungen (s. 8, Bezugszeichen 61 bis 65) des Rillenprofils ansammeln, so dass eine Deckschicht aus dem feinen Beton gebildet werden kann.
  • Die Auswahl des für die Herstellung des Frischbetons verwendeten Sandes ist vom Abstand b abhängig, denn die Sandsieblinie muss so gewählt werden, dass mehr als 60 % der Sandpartikel eine Korngröße aufweisen, die kleiner als b ist. Nur wenn dies gewährleistet ist, wird das Profil 40 ausreichend mit feinen Sandpartikeln gefüllt und ein ausreichender Materialfluss durch das Profil 40 sichergestellt.
  • In 7 ist eine Variante eines Slippers 46 mit einem Profil 47 gezeigt. Auch das Profil 47 ist kammartig aufgebaut, wobei das Profil 47 leicht konisch ausgebildete Stege 48 bis 52 aufweist. Durch diese konisch ausgebildeten Stege 48 bis 52 ist die Gefahr geringer, dass das Profil 47 mit Beton verstopft wird.
  • 8 zeigt die Herstellung eines Rillenprofils auf der Oberseite 1 des bandförmigen Frischbetonkörpers mittels des Slippers 26. Dabei ist in 8 nur ein Ausschnitt des bandförmigen Frischbetonkörpers sowie des Slippers 26 gezeigt. Zu erkennen ist auch die Betonschicht 17 mit Sandpartikeln unterschiedlicher Größe. Indem der bandförmige Frischbetonkörper unterhalb des Slippers 26 vorbeigeführt wird, wird die Oberseite 1 bearbeitet. Durch den definierten Abstand b der Stege 41 bis 45 zueinander werden nur Sandpartikel mit einem ganz bestimmten Durchmesser durch das kammartige Profil 40 bewegt. Sandpartikel mit einem Durchmesser, der größer ist als b, werden nicht durch das Profil 40 geführt. Dadurch sammeln sich in den Zwischenabständen nur Sandpartikel mit einer ganz bestimmten Korngröße an, nämlich nur solche Sandpartikel, deren Korngröße kleiner als b ist. In 8 sind auch mehrere Erhebungen 61 bis 65 zu erkennen, die in den Zwischenabständen des kammartigen Profils 40 angeordnet sind.
  • In 9 ist das Glätten der Oberseite 1 des bandförmigen Frischbetonkörpers mittels des zweiten Slippers 28 gezeigt. Dieser Slipper 28 weist an seiner Unterseite 60 kein Rillenprofil auf. Mit diesem Slipper 28 können die Erhebungen 61 bis 65 eingeebnet werden, wodurch die Erhebungen 61 bis 65 auf der Oberseite 1 des bandförmigen Frischbetonkörpers nach unten gedrückt werden. Durch diese Einebnung wird die Oberseite 1 des bandförmigen Frischbetonkörpers geglättet. Dadurch entsteht in der Schicht 17 die Teilschicht 19, welche oberhalb der Teilschicht 18 angeordnet ist. Dabei sind in der Teilschicht 19 nur die kleineren Sandpartikel und in der Teilschicht 18 sowohl die kleinen als auch die großen Partikel angeordnet. Durch das Glätten werden nicht nur die Erhebungen 61 bis 65 entfernt, sondern es wird gleichzeitig verhindert, dass sich Luft in der Teilschicht 19 ansammeln kann. Es kann deshalb auch sehr feiner Sand in der Betonmischung des Betonkörpers 2 verwendet werden, da durch das Profilieren und das anschließende Glätten der Oberseite 1 des bandförmigen Frischbetonkörpers Lufteinschlüsse in dem Beton ausgeschlossen werden.
  • Besitzt das Profil des Slippers 26 die Abmessungen a = 1 mm, b = 1 mm und c = 2 mm, kann ein Sand mit der in der folgenden Tabelle dargestellten Sieblinie verwendet werden.
    Korngrößenbereich [mm] Gewichtsanteil [%]
    0,00–0,19 9,8
    0,20–0,39 37,4
    0,40–0,59 27,3
    0,60–0,99 12,3
    1,00–1,29 3,7
    1,30–1,59 2,7
    1,60–1,99 2,5
    2,00–3,19 3,3
    3,20–4,00 1,0
  • Wie der Tabelle zu entnehmen ist, weisen nur 13,2 % der Sandpartikel einen Durchmesser von mehr als 1 mm auf. 86,8 % der Sandpartikel haben einen Durchmesser, der kleiner als b ist, d. h. deren Durchmesser kleiner als 1 mm ist. Sandpartikel mit einer Korngröße größer als 1 mm werden durch den Slipper 26 in die Teilschicht 18 verdrängt, so dass die Teilschicht 19 frei von Sandpartikeln mit einer Korngröße größer als 1 mm ist.
  • Die Dicke D der Teilschicht 19 ist abhängig von der Geometrie des Slippers 26. Dabei gilt folgender Zusammenhang: D = (c·b)/(a + b)
  • Vorteilhaft beim Glätten des vorher aufgebrachten Rillenprofils ist, dass eine Korngrößenverteilung erhalten wird, bei der die größeren Sandpartikel nicht auf der Oberseite des Betonkörpers angeordnet sind, und dass sich dort nur Sandpartikel mit einem kleineren Durchmesser befinden. Dadurch erhält der Betonkörper nicht nur eine sehr glatte Oberfläche, sondern das Glätten trägt auch dazu bei, dass die Poren auf der Oberfläche kleiner sind als bei herkömmlichen Betonkörpern, das heißt bei Betonkörpern, bei denen keine Glättung eines zuvor aufgebrachten Rillenprofils stattfindet. Die so hergestellten Betonkörper 2 haben somit eine verbesserte Oberflächengüte.
  • 10 zeigt den bandförmigen Frischbetonkörper gemäß 2, nachdem auf seiner Oberseite 1 ein Rillenprofil 66 mittels des Slippers 28 gemäß 5 aufgebracht wurde. Durch die spezielle Form des Slippers 26 ist das Rillenprofil 66 nur auf dem Deckfalz 6, der Mittelkrempe 7 sowie auf den beiden Wasserläufen 9 und 10 angeordnet. Der Wasserfalz 8 weist hingegen kein Rillenprofil auf. Da der Wasserfalz 8 von einem Deckfalz eines weiteren Betonkörpers überdeckt wird, ist eine Verbesserung der Oberflächengüte des Wasserfalzes 8 gerade hinsichtlich des Aussehens nicht von Bedeutung.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Oberseite
    2
    Betonkörper
    3
    kopfseitiger Abschnitt
    4
    mittlerer Abschnitt
    5
    fußseitiger Abschnitt
    6
    Deckfalz
    7
    Mittelkrempe
    8
    Wasserfalz
    9
    Wasserlauf
    10
    Wasserlauf
    11
    Unterseite
    12
    Deckfalzrippe
    13
    Deckfalzrippe
    14
    Wasserfalzrippe
    15
    Wasserfalzrippe
    16
    Wasserfalzrippe
    17
    Schicht
    18
    Teilschicht
    19
    Deckschicht
    20
    Anlage
    21
    Laufband
    22
    Transportrichtung
    23
    Unterformen
    24
    Stachelwelle
    25
    Roller
    26
    erster Slipper
    28
    zweiter Slipper
    29
    Bearbeitungsstation
    30
    Extrusionsvorrichtung
    31
    Doppel-Slippereinheit
    32
    Materialbox
    33
    Frischbeton
    34
    Schneidstation
    35
    Schneidwerkzeug
    36
    Doppelpfeil
    37
    Doppelpfeil
    40
    kammartiges Profil
    41
    Steg
    42
    Steg
    43
    Steg
    44
    Steg
    45
    Steg
    46
    Slipper
    47
    Profil
    48
    Steg
    49
    Steg
    50
    Steg
    51
    Steg
    52
    Steg
    59
    unterer Bereich
    60
    Unterseite
    61
    Erhebung
    62
    Erhebung
    63
    Erhebung
    64
    Erhebung
    65
    Erhebung
    66
    Rillenprofil
    67
    Unterseite
    68
    Abschnitt
    69
    Abschnitt
    70
    Abschnitt
    71
    Abschnitt

Claims (14)

  1. Verfahren zum Herstellen eines Betonkörpers (2) mit einer glatten Oberseite (1), umfassend folgende Schritte: a) aus Frischbeton (33) wird ein entsprechend der gewünschten Form des herzustellenden Betonkörpers (2) profilierter und verdichteter bandförmiger Frischbetonkörper extrudiert, b) der bandförmige Frischbetonkörper wird einem ersten Slipper (26) zugeführt, c) die Oberseite des mit dem gewünschten Formprofil versehenen bandförmigen Frischbetonkörpers wird rilliert, in dem auf die Oberseite (1) des bandförmigen Frischbetonkörpers mittels des ersten Slippers (26) ein Rillenprofil (66) aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Slipper (26) ein kammartiges Profil (40) aufweist und mittels dem ersten Slipper (26) eine Trennung der Sandpartikel nach ihrer Partikelgröße erfolgt, wobei große Sandpartikel aus dem Oberflächenbereich des bandförmigen Frischbetonkörpers nach innen hin verdrängt werden, während feine Sandpartikel das kammartige Profil (40) passieren und im Oberflächenbereich des bandförmigen Frischbetonkörpers verbleiben, wodurch ein Rillenprofil (66) mit Erhebungen (6165) aus einem sehr feinkörnigen Beton entsteht, d) die Rillen auf der Oberseite (1) des bandförmigen Frischbetonkörpers wieder entfernt und die Oberseite (1) geglättet wird, wobei der sehr feinkörnige Beton gleichmäßig auf dem Oberflächenbereich des bandförmigen Frischbetonkörpers verteilt und eine Deckschicht (19) gebildet wird, e) der bandförmige Frischbetonkörper in einzelne Betonkörper (2) zerschnitten wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Extrusionsvorrichtung (30) vorgesehen ist, der Unterformen (23) in einem Endlosstrang zugeführt werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Unterformen (23) eine Schicht (17) aus Frischbeton (33) aufgebracht wird, die anschließend verdichtet und der gewünschten Form des Betonkörpers (2) entsprechend profiliert wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite (1) des bandförmigen Frischbetonkörpers durch parallel zueinander angeordnete Stege (4145), die einen Abstand b zueinander haben, rilliert wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Frischbeton (33) aus einem Sand hergestellt wird, bei dem mindestens 60 % der Sandpartikel kleiner sind als der Abstand b der Stege (4145) zueinander.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass aus dem bandförmigen Frischbetonkörper ein Dachstein hergestellt wird.
  7. Anlage zum Herstellen eines Betonkörpers (2) mit einer glatten Oberseite (1), umfassend eine Bearbeitungsstation (29) mit einer Extrusionsvorrichtung (30) zum Extrudieren eines bandförmigen Frischebetonkörpers und einem in Extrusionsrichtung nachgeordneten ersten Slipper (26) zur Rillierung der Oberseite (1) des bandförmigen Frischebetonkörpers, wozu der erste Slipper (26) in seinem unteren Bereich (59) ein kammartiges Profil (40) mit in Extrusionsrichtung und parallel zueinander verlaufenden Stegen (4145) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand b der Stege (4145) so gewählt ist, dass über den Abstand b ein Grenzwert für eine größenabhängige Trennung der Sandpartikel des bandförmigen Frischbetonkörpers vorgegeben ist und dass ein zweiter Slipper (28) mit glatter Unterseite zum Glätten der rillierten Oberseite (1) des bandförmigen Frischbetonkörpers vorgesehen ist.
  8. Anlage zum Herstellen eines Betonkörpers (2) mit einer glatten Oberseite (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Extrusionsvorrichtung (30) eine Materialbox (32) für Frischbeton (33), eine Stachelwelle (24) und einen profilierten Roller (25) aufweist.
  9. Anlage zum Herstellen eines Betonkörpers (2) mit einer glatten Oberseite (1) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass zum Auftragen des Frischbetons (33) Unterformen (23) vorgesehen sind, die von einem Laufband (21) als endloser Strang der Extrusionsvorrichtung (30) zugeführt werden.
  10. Anlage zum Herstellen eines Betonkörpers (2) mit einer glatten Oberseite (1) nach Anspruch 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Slipper (26, 46) und der zweite Slipper (28) eine Doppel-Slippereinheit (31) bilden, wobei der erste Slipper (26, 46) in Laufrichtung (22) vor dem zweiten Slipper (28) angeordnet ist.
  11. Anlage zum Herstellen eines Betonkörpers (2) mit einer glatten Oberseite (1) nach Anspruch 7, 8, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (4145, 4852) des kammartigen Profils (40, 47) eine Länge c und eine Breite a besitzen, wobei das Verhältnis c/a im Bereich 1,5 bis 2 liegt.
  12. Anlage zum Herstellen eines Betonkörpers (2) mit einer glatten Oberseite (1) nach Anspruch 7, 8, 9, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das kammartige Profil (40, 47) eine Geometrie mit den Maßen 0,5 < a < 2 mm, 0,5 < b < 2 mm und 1 < c < 4 mm aufweist.
  13. Anlage zum Herstellen eines Betonkörpers (2) mit einer glatten Oberseite (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (40, 47) eine Geometrie mit den Maßen a = 1 mm, b = 1 mm und c = 2 mm aufweist.
  14. Anlage zum Herstellen eines Betonkörpers (2) mit einer glatten Oberseite (1) nach Anspruch 7, 8, 9 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand b so gewählt ist, dass mehr als 60 % der Sandpartikel des Sandes des Frischbetons (33) zwischen den Stegen (4145, 4852) angeordnet werden können.
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