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DE102009020060B4 - Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe und Verfahren zum Zusammenbau - Google Patents

Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe und Verfahren zum Zusammenbau Download PDF

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DE102009020060B4
DE102009020060B4 DE102009020060.6A DE102009020060A DE102009020060B4 DE 102009020060 B4 DE102009020060 B4 DE 102009020060B4 DE 102009020060 A DE102009020060 A DE 102009020060A DE 102009020060 B4 DE102009020060 B4 DE 102009020060B4
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air connection
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Martin Sienerth
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Valeo Klimasysteme GmbH
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Abstract

Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe, mit einem Klimaanlagengehäuse (10), und einem Luftanschlussstutzen (12, 14) zum Anschluss eines separaten Luftkanals (16, 18), ein vom Luftanschlussstutzen (12, 14) und vom Luftkanal (16, 18) separates Kupplungsteil (20), das an dem Luftanschlussstutzen (12, 14) angreift und das Ende des Luftkanals (16,18) umgreift, um den Luftkanal (16, 18) anzukoppeln, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsteil (20) wenigstens einen Vorsprung (46) hat, der an der Innenseite des Luftanschlussstutzens (12, 14) oder des Luftkanals (16, 18) angreift und am Luftanschlussstutzen (12, 14) geklemmt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe, mit einem Klimaanlagengehäuse und wenigstens einem Luftanschlussstutzen zum Anschluss eines separaten Luftkanals. Die Luftanschlussstutzen sind vorzugsweise einstückiger Bestandteil des Klimaanlagengehäuses.
  • Klimaanlageneinheiten werden in Fahrzeuge als vorgefertigte, komplette Einheit eingebaut. Sie besitzen ein Außengehäuse, d. h. Klimaanlagengehäuse, welches üblicherweise aus Kunststoff hergestellt ist und über einen oder vorzugsweise mehrere Luftanschlussstutzen mit Zuluft- und Abluftkanälen gekoppelt wird. Diese Luftkanäle sind separate Leitungen, die erst vorzugsweise im Fahrzeug selbst an die Klimaanlageneinheit angeschlossen werden. Da im Fahrzeug aber relativ wenig Bauraum zur Verfügung steht, ist die Montage teilweise umständlich. Dies betrifft insbesondere die zum Innenraum führenden Luftkanäle, deren Montage wegen des geringen Bauraums besonders problematisch ist.
  • Üblicherweise hat der Luftanschlussstutzen an seinem Ende eine absatzartige Aufweitung, in die der Luftkanal axial hineingesteckt wird. Zur Abdichtung ist normalerweise eine separate Dichtung zwischen dem Luftkanal und dem Luftanschlussstutzen vorgesehen. Diese Dichtung erschwert teilweise die Montage.
  • Die DE 10 2008 036 970 A1 offenbart insbesondere ein Verbindungssystem zum Anschließen eines Kanaladapters an ein Klimaanlagengehäuse, wobei der Kanaladapter zum Anschließen eines Luftkanals dient. Der Kanaladapter wird insbesondere durch eine Schiebe-Schwenk-Einrast-Bewegung an dem Klimaanlagengehäuse befestigt.
  • Die DE 20 2008 005 603 U1 offenbart eine Verbindungsanordnung für luftführende Bauelemente in einem Fahrzeug mit mindestens einer Luftleitung und einem Luftkanalstück, wobei in einem Verbindungsbereich von Luftleitung und Luftkanalstück ein elastomeres Bauteil als Dichtung vorgesehen ist.
  • Die DE 195 40 559 A1 umfasst eine Leitungskupplung für Fluidleitungen. Diese hat einen Grundkörper, an dem eine Klemmeinrichtung angeordnet ist, die zwei im Querschnitt bogenähnliche Klemmsegmente aufweist.
  • Die DE 10 2006 005 496 A1 beschreibt einen Flansch zum Verbinden von mindestens zwei Rohrenden zu mindestens einer Rohrleitung.
  • Die DE 195 47 214 A1 offenbart eine Kupplung für das aneinanderreihen mindestens zweier Rohre mit zwei über einen Kippmechanismus an ihrer einen Seite miteinander verbindbaren Schalen zum Aufnehmen der jeweiligen Rohrenden. An den Schalen ist ein Einrastmechanismus vorgesehen, um die Schalen in einer Schließstellung zu halten.
  • Die EP 1 333 219 A1 beschreibt eine Schnellverschlusskupplung zum Anschluss einer Zu- oder Abführleitung an den Sammelkasten eines Wärmetauschers. Die Schnellverschlusskupplung besteht aus einem kastenseitigen Kupplungsteil und einem leitungsseitigen Kupplungsteil.
  • DE 43 18 878 A1 Beschreibt eine Kältemittelkupplung zur Verbindung von Kältem ittelleitungen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe zu schaffen, bei der die Befestigung und die Montage des Luftkanals am Luftanschlussstutzen schneller und einfacher vonstatten gehen kann.
  • Darüber hinaus soll ein einfaches und schnelles Verfahren zum Befestigen eines Luftkanals an einem Luftanschlussstutzen einer Klimaanlageneinheit angegeben werden.
  • Die oben genannte erste Aufgabe wird bei einer Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe der eingangs genannten Art durch ein separates Kupplungsteil gelöst, das an dem Luftanschlussstutzen angreift und das Ende des Luftkanals umgreift, um den Luftkanal anzukoppeln. Das Kupplungsteil überbrückt sozusagen den Stutzen und den Luftkanal. Das Kupplungsteil hat wenigstens einen Vorsprung, der an der Innenseite des Luftanschlussstutzens oder des Luftkanals angreift und am Luftanschlussstutzen geklemmt ist. Das Kupplungsteil ist ein vom Luftanschlussstutzen und vom Luftkanal separates Teil.
  • Bei der Erfindung wird ein eigenes, separates Teil, nämlich das Kupplungsteil vorgesehen, über das erst die Klimaanlageneinheit und der Luftkanal miteinander gekoppelt werden. Das heißt, der Luftkanal wird nicht etwa axial in einen Luftanschlussstutzen gesteckt, sondern über das Kupplungsteil an ihm befestigt.
  • Vorzugsweise bilden das Klimaanlagengehäuse und das Kupplungsteil eine vormontierte Einheit. Das heißt, das Kupplungsteil wird zuerst am Klimaanlagengehäuse befestigt, bevor der Luftkanal im Automobilwerk schließlich an dieser vormontierten Einheit befestigt wird.
  • Die vormontierte Einheit wird insbesondere dadurch gebildet, dass das Kupplungsteil über eine oder mehrere Rastverbindungen am Klimaanlagengehäuse befestigt ist.
  • Gemäß der bevorzugten Ausführungsform gehört auch der Luftkanal zur Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe. Sein Ende liegt axial hinter dem zugewandten Ende des Luftanschlussstutzens. Das bedeutet, dass im Gegensatz zum Stand der Technik der Luftkanal nicht in den Luftanschlussstutzen hineingesteckt wird oder umgekehrt, sondern dass diese beiden Teile in Axialrichtung streng nacheinander, ohne Überschneidung angeordnet sind. Diese Ausrichtung erlaubt es, den Luftkanal seitlich an den Stutzen heranzuführen und nicht, wie im Stand der Technik üblich, nur axial. Dieses seitliche Heranführen bei der Montage gibt mehr Freiheit in dem ohnehin geringen zur Verfügung stehenden Bauraum.
  • Das Kupplungsteil hat gemäß einer Ausführungsform eine umfangsmäßig offene und eine umfangsmäßig geschlossene Stellung. In der offenen Stellung besitzt das Kupplungsteil eine Öffnungsweite, die vorzugsweise geringer ist als der Außenquerschnitt des Luftanschlussstutzens und/oder des Endes des Luftkanals. Diese Ausführungsform erlaubt es, das Kupplungsteil in einem offenen Zustand seitlich, d. h. im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Stutzens oder des Luftkanals, auf die beiden Teile oder auf anfangs nur eines der beiden Teile aufzuschieben oder nach einer Vorabmontage am Klimaanlagengehäuse den Luftkanal seitlich an oder in das Kupplungsteil zu bewegen. Der Luftanschlussstutzen und der Luftkanal können somit relativ zueinander bewegt werden, und zwar nicht nur axial, sondern auch seitlich. Erst wenn die beiden Teile halbwegs zueinander ausgerichtet werden, kann dann schließlich das Kupplungsteil geschlossen werden.
  • Wenn das Kupplungsteil am Klimaanlagengehäuse vormontiert ist, ist das Kupplungsteil vorzugsweise in seiner umfangsmäßig offenen Stellung, sodass über den offenen Abschnitt der Luftkanal seitlich herangeführt werden kann.
  • Gemäß der bevorzugten Ausführungsform ist das Kupplungsteil eine den Luftanschlussstutzen und den Luftkanal umgreifende Klammer.
  • Das Kupplungsteil umgreift den Stutzen. Vorzugsweise schließt es leckagedicht nach außen ab, überbrückt also die beiden aneinander zu befestigenden Teile.
  • Der Luftanschlussstutzen und der Luftkanal weisen vorzugsweise an den einander zugewandten Enden innenseitig den gleichen Querschnitt auf. Ohne einen Querschnittsprung oder eine Querschnittsverengung kann der Luftstrom nämlich ohne großen Widerstand in oder aus der Klimaanlageneinheit strömen.
  • Der Luftanschlussstutzen kann ein einstückiger, außenseitig hinterschnittsfrei ausgebildeter Fortsatz sein, und zwar ein Fortsatz des Klimaanlagengehäuses. Hinterschnittsfrei ist in diesem Zusammenhang in Bezug auf die axiale Erstreckung des Stutzens gemeint. Ein solcher Hinterschnitt, wie er teilweise im Stand der Technik vorgesehen war, um eine Befestigung für den Luftkanal zu bilden, ist bei einstückigen Spritzgussteilen sehr aufwendig herzustellen.
  • Das Klimaanlagengehäuse ist vorzugsweise ein Kunststoffgehäuse.
  • Die Erfindung betrifft darüber hinaus auch ein Kupplungsteil zur Verbindung eines Luftanschlussstutzens eines Klimaanlagengehäuses und eines daran anzuschließenden Luftkanals, insbesondere zur Verwendung in der zuvor beschriebenen Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe. Das Kupplungsteil hat wenigstens einen Vorsprung, der an der Innenseite des Luftanschlussstutzens oder des Luftkanals angreift, um daran geklemmt zu werden.
  • Das Kupplungsteil ist bevorzugt ein einstückiges Teil.
  • Wenn das Kupplungsteil wenigstens zwei über ein Gelenk miteinander verbundene Abschnitte aufweist, lässt es sich öffnen und sehr leicht schließen, um im offenen Zustand seitlich über die miteinander zu verbindenden Teile geschoben werden zu können. Natürlich können auch mehrere miteinander verbundene Abschnitte, die jeweils über ein Gelenk aneinandergekoppelt sind, vorgesehen sein.
  • Bevorzugt ist das Gelenk ein Filmscharnier.
  • Die Montage wird darüber hinaus noch wesentlich vereinfacht, wenn das Kupplungsteil selbst die Dichtung bereits aufweist, beispielsweise indem sie innenseitig an das Kupplungsteil, genauer gesagt an den Rest des Kupplungsteils, angespritzt oder daran angebracht ist. Die Dichtung kann in diesem Zusammenhang aus einem anderen, elastischeren Material ausgeführt sein als der Rest des Kupplungsteils, der mechanische Aufgaben zu erfüllen hat.
  • Das Kupplungsteil ist insbesondere aus Kunststoff hergestellt.
  • Die Befestigung des Kupplungsteils am Luftanschlussstutzen und am Luftkanal wird, wie bereits zuvor erläutert, besonders einfach, wenn es eine umfangsmäßig offene und eine umfangsmäßig zumindest weitgehend geschlossene Stellung einnehmen kann. Im geschlossenen Zustand bildet das Kupplungsteil dann einen fast oder vollständig geschlossenen Ring, der Luftkanal und Luftanschlussstutzen umgreift und die Teile mechanisch miteinander verbindet.
  • Zum Schließen des Kupplungsteils ist es möglich, wenigstens eine Rastverbindung vorzusehen. Diese Rastverbindung sollte insbesondere ohne separate Teile auskommen, sondern Abschnitte des Kupplungsteils selbst verwenden.
  • Beispielsweise ist es denkbar, an den freien Umfangsenden des Kupplungsteils, die aufeinander zu bewegt werden, um das Kupplungsteil zu schließen, Rastverbindungen vorzusehen.
  • Vorzugsweise läuft der Vorsprung innenseitig nicht komplett umfangsmäßig um, um den Strömungsquerschnitt in diesem Bereich nicht zu stark zu reduzieren, sondern es ist ein oder es sind mehrere fingerartige Vorsprünge vorgesehen, die abschnittsweise zwischen sich und einem äußeren, umlaufenden Ringabschnitt des Kupplungsteils den Rand des Stutzens oder den Rand des Luftkanals klemmen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Befestigen eines Luftkanals an einem Luftanschlussstutzen einer Fahrzeugklimaanlageneinheit sieht folgende Schritte vor:
    • Der Luftkanal wird im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Luftanschlussstutzens zum Luftanschlussstutzen bewegt, sodass der Luftanschlussstutzen und der Luftkanal axial hintereinanderliegen und miteinander fluchten. Dieses Fluchten muss natürlich nicht bis zur genauen, endgültigen Stellung der Teile zueinander erfolgen, ein grobes Fluchten reicht hierbei bereits.
  • Ein gemeinsames Kupplungsteil, insbesondere das zuvor definierte Kupplungsteil, wird seitlich um den Luftanschlussstutzen und den Luftkanal gelegt und geschlossen, sodass es am Luftanschlussstutzen und am Luftkanal angreift und diese beiden Teile miteinander verbindet.
  • Das Kupplungsteil wird am Luftanschlussstutzen befestigt, indem das Kupplungsteil axial gegen den Luftanschlussstutzen bewegt wird und ein Vorsprung des Kupplungsteils an der Innenseite des Luftanschlussstutzens geklemmt wird.
  • Beim erfindungsgemäßen Verfahren kann das gemeinsame Kupplungsteil zuerst als vormontierte Einheit an dem Stutzen oder am Luftkanal befestigt sein, bevor die beiden Teile zueinander bewegt und ausgerichtet werden.
  • In jedem Fall ist es von Vorteil, wenn das Kupplungsteil in einem umfangsmäßig offenen Zustand seitlich zu dem Stutzen und dem Luftkanal bewegt wird, um es zu schließen.
  • Alternativ, wie bereits erwähnt, kann natürlich das Kupplungsteil vor dem Anbringen des Luftkanals am Luftanschlussstutzen befestigt werden. Erst anschließend wird der Luftkanal im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Luftanschlussstutzens gegen das offene Kupplungsteil geschoben, das in diesem Zusammenhang als seitlicher Anschlag wirken kann und damit eine zusätzliche Montagehilfe darstellt.
  • Das Kupplungsteil wird insbesondere axial gegen den Luftanschlussstutzen bewegt und dabei an ihm verrastet.
  • Der Luftkanal wird bei der Montage vorzugsweise im Wesentlichen in vertikaler Richtung und im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Luftanschlussstutzens zum Luftanschlussstutzen bewegt, um ihn an diesem anzuschließen. Diese vertikale Bewegung oder Bewegung in Z-Richtung ist bei der Montage im Fahrzeug im Bereich der Klimaanlage oftmals mit einer höheren Bauraumfreiheit versehen als die horizontale Richtung.
  • Das Ende des Luftanschlussstutzens verläuft vorzugsweise ebenso wie das zugeordnete Ende des Luftkanals im Wesentlichen horizontal.
  • Wenn das Kupplungsteil am Klimaanlagengehäuse vormontiert ist, kann es insbesondere an der unteren Hälfte an dem Stutzen starr befestigt sein, sodass dann von oben der Luftkanal einfach aufgesetzt werden kann. Die untere Hälfte dient als Einführhilfe und Anschlag. Anschließend werden der oder die beweglichen Abschnitte des Kupplungsteils einfach um die entstehende Einheit herum bewegt und das Kupplungsteil geschlossen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und aus den nachfolgenden Zeichnungen, auf die Bezug genommen wird. In den Zeichnungen zeigen:
    • - 1 eine perspektivische Ansicht einer Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe mit Klimaanlageneinheit und Kupplungsteil vor der Befestigung des Kupplungsteils,
    • - 2 die Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe mit an der Klimaanlageneinheit befestigtem Kupplungsteil,
    • - 3 die Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe während der Befestigung eines Luftkanals,
    • - 4 die Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe mit geschlossenem Kupplungsteil,
    • - 5 eine weitere perspektivische Ansicht einer komplett montierten Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe, und
    • - 6 eine Schnittansicht durch die Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe im Bereich des erfindungsgemäßen Kupplungsteils.
  • Die 1 bis 5 zeigen verschiedene Verfahrensschritte zur Montage einer Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe.
  • Die Klimaanlageneinheit umfasst ein mehrteiliges Klimaanlagengehäuse 10 aus Kunststoff mit mehreren Luftanschlüssen, unter anderem zwei Luftanschlussstutzen 12, 14. Die Luftanschlussstutzen 12, 14 sind einstückiger Bestandteil des Klimaanlagengehäuses 10 und bestehen ebenfalls aus Kunststoff. Es sind auch noch weitere Luftanschlüsse für zu- und/oder abströmende Luft vorgesehen, auf die im Folgenden jedoch nicht näher eingegangen werden muss. Auch diese Anschlüsse können vom Prinzip her so ausgeführt werden wie die Luftanschlussstutzen 12, 14.
  • Im Klimaanlagengehäuse 10 sind u.U. eine Heizung, ein Wärmetauscher, ein Verdampfer sowie Klappen und Schrittmotoren untergebracht (nicht dargestellt).
  • Beide Luftanschlussstutzen 12, 14 sind vorzugsweise parallel zueinander angeordnet und grenzen vorzugsweise unmittelbar aneinander an.
  • An beiden Luftanschlussstutzen 12, 14 werden Luftkanäle 16, 18 befestigt. Diese Luftkanäle 16, 18 können als zwei separate Teile oder als Einheit ausgeführt sein und damit gemeinsam in einem Schritt an der Klimaanlageneinheit 10 angebracht werden. In der gezeigten Ausführungsform führen die Luftkanäle 16, 18 zu Einströmdüsen im Fahrzeuginnenraum.
  • Zur Befestigung der Luftkanäle 16, 18 an den zugeordneten Luftanschlussstutzen 12 und 14 ist ein Kupplungsteil 20 vorgesehen, das in 1 gut zu erkennen ist. Das Kupplungsteil 20 ist ein gemeinsames Kupplungsteil für beide Luftkanäle 16, 18.
  • Alternativ hierzu kann natürlich auch für jeden Luftkanal 16, 18 ein separates Kupplungsteil vorgesehen sein.
  • Das Kupplungsteil 20 ist eine Art Klammer oder Ring, der mehrere Abschnitte aufweist. Ein unterer Abschnitt 22 umfasst zwei U-förmige Abschnitte 24, 26, die axial zueinander leicht versetzt sind, aber einstückig ineinander übergehen. Am Abschnitt 24 ist über ein Filmscharnier 28, das ein Gelenk bildet, ein oberer, bügelförmiger Abschnitt 30 schwenkbar angebracht. Dieser Abschnitt 30 ist in der Montagestellung nach außen geschwenkt, sodass das Kupplungsteil 20 eine Öffnungsstellung einnimmt. Der Abschnitt 30 weist ferner im Bereich der aneinander angrenzenden Mittelstege 32 der U-förmigen Abschnitte 24, 26 einen Trennsteg 34 auf.
  • Der obere und der untere Abschnitt 22, 30 haben über das Filmscharnier 28 zueinander bewegliche, freie Umfangsenden 36, 38, die so ausgebildet sind, dass sie eine Rastverbindung miteinander bilden, wenn der obere Abschnitt 30 um das Filmscharnier 28 in die Schließstellung geschwenkt wird.
  • Wie auch im Hinblick auf 6 gezeigt, ist auf der Innenseite des Kupplungsteils 20 eine durch Spritzen oder Schäumen angebrachte Dichtung 40 vorgesehen, die einstückiger Bestandteil des Kupplungsteils 20 ist. Die Dichtung 40 ist als schräg in Axialrichtung verlaufende, geschlossen umlaufende Dichtlippe ausgeführt, die natürlich auch anderweitig hergestellt oder geformt sein kann.
  • Das Kupplungsteil 20 ist aus Kunststoff hergestellt.
  • In einem ersten Verfahrensschritt wird das Kupplungsteil 20 mit dem Klimaanlagengehäuse 10 verbunden. Es entsteht eine vormontierte Einheit ( 2).
  • Zur Befestigung des Kupplungsteils 20 am Klimaanlagengehäuse 10 ist eine Rastverbindung vorgesehen, indem zum Beispiel am Kupplungsteil 20 innenseitig rampenartige Fortsätze 42 angeformt sind, die in entsprechende Ausnehmungen 44 in den Luftanschlussstutzen 12, 14 einrasten können (1 und 2).
  • Fingerartige Vorsprünge 46 (siehe 1 und 6) sind als Gegenhalter hierfür ausgeführt und greifen punktuell an der Innenseite des Randes der Enden der Luftanschlussstutzen 12, 14 an (siehe 6). Die Rastverbindung samt der Vorsprünge 46 ist nur am unteren Abschnitt 22 vorgesehen, da nur dieser Abschnitt bei der gezeigten Ausführungsform am Klimaanlagengehäuse 10 befestigt wird, bevor die Luftkanäle 16, 18 montiert sind.
  • Die Befestigung des Kupplungsteils 20 am Klimaanlagengehäuse 10 erfolgt ganz einfach durch axiales Aufschieben des Kupplungsteiles, wie es durch den Pfeil X in 1 dargestellt ist.
  • Die vormontierte Einheit ist in 2 dargestellt. Durch die umfangsmäßig offene Stellung, die das Kupplungsteil 20 hat, besitzt es eine Öffnungsweite A, B für jeden U-förmigen Abschnitt 24, 26, der geringer ist als das entsprechende Außenabmaß des zugeordneten Luftkanals 16, 18. Die Dichtung 40 darf in diesem Zusammenhang natürlich nicht mitgerechnet werden, denn sie ist flexibel und gibt nach. Die Öffnungsweiten A, B erlauben ein Einschieben der Luftkanäle 16, 18 von oben, das heißt in Z-Richtung und damit seitlich zu den Luftanschlussstutzen 12, 14 (siehe 3).
  • Die Abschnitte 24, 26 dienen bei der Montage als Anschläge nach unten. Die Kanäle 16, 18 werden also nach dem seitlichen Heranfahren an die Luftanschlussstutzen 12, 14 an den Abschnitten 24, 26 zumindest grob ausgerichtet.
  • Anschließend wird das Kupplungsteil 20 geschlossen, indem der obere Abschnitt 30 um das Filmscharnier 28 geschwenkt wird, bis die Rastverbindung an den Umfangsenden 36, 38 schließt.
  • In dieser geschlossenen Stellung umgreift das Kupplungsteil 20 beide Luftanschlussstutzen 12, 14 und Luftkanäle 16, 18 zumindest fast vollumfänglich und liegt mit einer Presspassung an ihnen an. Die Luftkanäle 16, 18 sind mechanisch im Wesentlichen leckagedicht an die Lufttanschlussstutzen 12, 14 angekoppelt. Das Kupplungsteil 20 hat folglich eine mechanische Haltewirkung als auch eine Dichtwirkung.
  • In 4 ist der vollständig montierte Zustand der Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe dargestellt.
  • Zur zusätzlichen Sicherung des Kupplungsteils 20 oder als Alternative zu der Rastverbindung können eine oder mehrere Schraubverbindungen vorgesehen sein. In 5 ist eine Schraube 50 gezeigt, die durch eine Öffnung im oberen Abschnitt 30 gesteckt wird, um in den Mittelsteg 32 stirnseitig eingeschraubt zu werden.
  • 6 zeigt die abschließende Verbindung der Teile zueinander, wobei hier gut zu erkennen ist, dass die Luftanschlussstutzen 12, 14 außenseitig, bezogen auf die Axialrichtung X, hinterschnittsfrei ausgeführt ist.
  • Auch gut zu erkennen ist in 6, dass die Kanäle 16, 18 axial versetzt zu den Luftanschlussstutzen 12, 14 liegen, das heißt axial nacheinander angeordnet sind. Der in 6 gezeigte Ringspalt 52 kann natürlich auch entfallen. Die Luftanschlussstutzen 12, 14 und die zugeordneten Luftkanäle 16, 18 haben zumindest an ihren einander zugewandten Enden innenseitig den gleichen Querschnitt, um eine schnelle, widerstandsarme Strömung zu erlauben.
  • Die Luftanschlussstutzen 12, 14 verlaufen im eingebauten Zustand im Fahrzeug vorzugsweise im Wesentlichen vertikal, und die entsprechenden Enden der Luftkanäle 16, 18 ebenso. Die Montage der Luftkanäle 16, 18 erfolgt vorzugsweise über die vertikale Richtung Z gemäß 2, wobei natürlich auch leichte Abweichungen hiervon möglich sind. Ein axiales Ineinanderstecken der Luftkanäle 16, 18 kann vermieden werden. Dieses axiale Ineinanderstecken ist insbesondere deshalb für die Montage sehr umständlich, weil hier üblicherweise hohe Kräfte aufgebracht werden müssen, um die Reibkraft der Dichtung zu überwinden.
  • Die Dichtung 40 besteht insbesondere aus TPE.
  • Zusätzlich kann das Kupplungsteil 20 natürlich auch an das Klimaanlagengehäuse 10 angeschraubt werden.
  • Ein weiterer Vorteil des Kupplungsteils und der Klimaanlagenbaugruppe besteht darin, dass die Luftkanäle 16, 18 in Axialrichtung stets exakt zum Klimaanlagengehäuse 10 positioniert sind und nicht etwa, wie bei konischen Presssitzen, unterschiedlich tief ineinandergesteckt werden können.

Claims (23)

  1. Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe, mit einem Klimaanlagengehäuse (10), und einem Luftanschlussstutzen (12, 14) zum Anschluss eines separaten Luftkanals (16, 18), ein vom Luftanschlussstutzen (12, 14) und vom Luftkanal (16, 18) separates Kupplungsteil (20), das an dem Luftanschlussstutzen (12, 14) angreift und das Ende des Luftkanals (16,18) umgreift, um den Luftkanal (16, 18) anzukoppeln, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsteil (20) wenigstens einen Vorsprung (46) hat, der an der Innenseite des Luftanschlussstutzens (12, 14) oder des Luftkanals (16, 18) angreift und am Luftanschlussstutzen (12, 14) geklemmt ist.
  2. Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Klimaanlagengehäuse (10) und das Kupplungsteil (20) eine vormontierte Einheit bilden.
  3. Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsteil (20) über eine Rastverbindung am Klimaanlagengehäuse (10) befestigt ist zur Schaffung der vormontierten Einheit.
  4. Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe den Luftkanal (16, 18) aufweist, dessen Ende axial hinter dem zugewandten Ende des zugeordneten Luftanschlussstutzens (12, 14) liegt.
  5. Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsteil (20) eine umfangsmäßig offene und eine umfangsmäßig geschlossene Stellung aufweist und dass das Kupplungsteil (20) in der offenen Stellung eine Öffnungsweite hat, die ein seitliches Einschieben des Luftanschlussstutzens (12, 14) und/oder des Endes des Luftkanals (16, 18) in das offene Kupplungsteil (20) erlaubt.
  6. Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsteil (20) den Luftanschlussstutzen (12, 14) umgreift und, vorzugsweise, leckagedicht nach außen abschließt.
  7. Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein gemeinsames Kupplungsteil (20) zur Verbindung mehrerer benachbarter Luftanschlussstutzen (12, 14) und Luftkanäle (16, 18) vorgesehen ist.
  8. Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftanschlussstutzen (12, 14) und der Luftkanal (16, 18) an ihren einander zugewandten Enden innenseitig den gleichen Querschnitt aufweisen.
  9. Fahrzeugklimaanlagenbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftanschlussstutzen (12, 14) einen einstückigen, außenseitig in Axialrichtung hinterschnittsfrei ausgeführten Fortsatz des Klimaanlagengehäuses (10) bildet.
  10. Kupplungsteil (20) zur Verbindung wenigstens eines Luftanschlussstutzens (12, 14) eines Klimaanlagengehäuses und eines daran anzuschließenden Luftkanals (16, 18), insbesondere zur Verwendung in einer Klimaanlagenbaugruppe gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Kupplungsteil (20) wenigstens einen Vorsprung (46) hat, der an der Innenseite des Luftanschlussstutzens (12, 14) oder des Luftkanals (16, 18) angreift, um daran geklemmt zu werden.
  11. Kupplungsteil (20) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass es ein einstückiges Teil ist.
  12. Kupplungsteil (20) nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsteil (20) wenigstens zwei über ein Gelenk miteinander verbundene Abschnitte aufweist.
  13. Kupplungsteil (20) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschnitte über ein Filmscharnier (28) miteinander verbunden sind.
  14. Kupplungsteil (20) nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsteil (20) eine innenseitig, insbesondere durch Anspritzen angebrachte Dichtung aufweist.
  15. Kupplungsteil (20) nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsteil (20) aus Kunststoff besteht.
  16. Kupplungsteil (20) nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass es einen umfangsmäßig offenen und einen umfangsmäßig zumindest weitgehend geschlossenen Zustand einnehmen kann und im geschlossenen Zustand einen Ring bildet.
  17. Kupplungsteil (20) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass es zum Schließen wenigstens eine Rastverbindung aufweist.
  18. Kupplungsteil (20) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastverbindung an zueinander beweglichen, freien Umfangsenden des Kupplungsteils (20) vorgesehen ist.
  19. Kupplungsteil (20) nach einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass es wenigstens einen U-förmigen Abschnitt (24, 26) und einen dazu beweglichen, bügelförmigen Abschnitt (30) zum Schließen des U-förmigen Abschnitts (24, 26) aufweist
  20. Verfahren zum Befestigen eines Luftkanals (16, 18) an einem Luftanschlussstutzen (12, 14) einer Fahrzeugklimaanlageneinheit, gekennzeichnet durch folgende Schritte: - Der Luftkanal (16, 18) wird im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Luftanschlussstutzens (12, 14) zum Luftanschlussstutzen (12, 14) bewegt, sodass der Luftanschlussstutzen (12, 14) und der Luftkanal axial hintereinanderliegen und miteinander fluchten, - ein gemeinsames Kupplungsteil (20) wird seitlich um den Luftanschlussstutzen (12, 14) und den Luftkanal gelegt und geschlossen, sodass es am Luftanschlussstutzen (12, 14) und am Luftkanal (16, 18) angreift und diese miteinander verbindet, und - das Kupplungsteil (20) wird am Luftanschlussstutzen (12, 14) befestigt, indem das Kupplungsteil (20) axial gegen den Luftanschlussstutzen bewegt wird und ein Vorsprung (46) des Kupplungsteils (20) an der Innenseite des Luftanschlussstutzens (12, 14) geklemmt wird.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsteil (20) in einem umfangsmäßig offenen Zustand seitlich über den Luftanschlussstutzen (12, 14) und den Luftkanal geschoben und anschließend geschlossen wird.
  22. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Anbringen des Luftkanals (16, 18) das Kupplungsteil (20) am Luftanschlussstutzen (12, 14) befestigt wird und der Luftkanal (16, 18) anschließend im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Luftanschlussstutzens (12, 14) in das offene Kupplungsteil (20) geschoben wird, wobei das Kupplungsteil (20) als seitlicher Anschlag dient.
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftkanal in vertikaler Richtung und im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Luftanschlussstutzens (12, 14) zum Luftanschlussstutzen (12, 14) bewegt wird, um den Luftkanal (16, 18) axial hinter den Luftanschlussstutzen (12, 14) und mit ihm in Flucht zu positionieren.
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