DE102009029128A1 - Kältegerät, Verfahren zum Herstellen eines Türblatts eines Kältegerätes und Verfahren zum Herstellen einer Außentür eines Türblatts eines Kältegerätes - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Kältegerät (1), ein Verfahren zum Herstellen eines Türblatts (3) eines Kältegerätes (1) und ein Verfahren zum Herstellen einer Außentür (6) eines Türblatts (3) eines Kältegerätes (1). Das Kältegerät (1) weist einen Korpus (2) mit einem kühlbaren Innenraum und ein zum Öffnen und Schließen des Innenraums vorgesehenes, an dem Korpus (2) anglenktes wärmeisoliertes Türblatt (3) auf, das eine Innentür (5) und eine Außentür (6) aufweist, die einen mit einem Isoliermaterial (13) gefüllten Hohlraum (12) begrenzen. Die Außentür (6) ist als ein Verbund aus einem der Innentür (5) zugewandten Träger (7) insbesondere aus Metall, einer Glasplatte (8) und einer zwischen dem Träger (7) und der Glasplatte (8) angeordneten Klebeschicht (9), mittels der der Träger (7) und die Glasplatte (8) verbunden sind, ausgebildet.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Kältegerät, insbesondere ein Haushaltskältegerät, ein Verfahren zum Herstellen eines Türblatts eines Kältegerätes und ein Verfahren zum Herstellen einer Außentür eines Türblatts eines Kältegerätes.
- Die
DE 20 2007 007 344 U1 offenbart ein Kühlgerät mit einem Korpus, einer relativ zum Korpus bewegbaren Tür, die eine Glasscheibe aufweist, und mit einer Heizeinrichtung zum Heizen der Glasscheibe. - Die
offenbart ein Verfahren zum Herstellen einer Glasverbundplatte, bei dem ein dünnes Metallblech zusammen mit einer folienartigen Klebstoffschicht durch Aufwalzen und unter Anwendung von Temperatur auf eine Seite einer Glasscheibe zum Erreichen eines Vorverbundes gebracht wird. Auf vorgesehenen Stellen des dünnen Metallblechs des noch erwärmten Vorverbundes werden eine weitere Klebeschicht und ein mit einer ausreichend großen Auflagefläche versehenes Befestigungsmittel aufgelegt. Der gesamte Verbund wird anschließend einem temperatur- und druckbeaufschlagten Autoklavenprozess unterworfen.WO 96/26336 - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Kältegerät mit einem verbesserten Türblatt anzugeben.
- Unter Kältegerät wird insbesondere ein Haushaltskältegerät verstanden, das heißt ein Kältegerät das zur Haushaltsführung eingesetzt wird, wie beispielsweise ein Kühlschrank, ein Gefrierschank oder eine Kühlgefrierkombination. Als Türblatt wird der bewegliche Teil einer Tür bezeichnet. Das Türblatt kann aus mehreren Teilen zusammengesetzt sein. Im Folgenden wird derjenige Teil des Türblatts, der zum Inneren des Kältegeräts gerichtet ist als Innentür und derjenige Teil des Türblatts, der vom Inneren des Kältegeräts weg gerichtet ist als Außentür bezeichnet.
- Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein Kältegerät, aufweisend einen Korpus mit einem kühlbaren Innenraum und ein zum Öffnen und Schließen des Innenraums vorgesehenes, an dem Korpus angelenktes wärmeisoliertes Türblatt, das eine Innentür und eine Außentür aufweist, die einen mit einem Isoliermaterial gefüllten Hohlraum begrenzen, wobei die Außentür als ein Verbund aus einem der Innentür zugewandten Träger insbesondere aus Metall, einer Glasplatte und einer zwischen dem Träger und der Glasplatte angeordneten Klebeschicht, mittels der der Träger und die Glasplatte verbunden sind, ausgebildet ist. Das erfindungsgemäße Kältegerät ist insbesondere ein Haushaltskältegerät, wie beispielsweise ein Haushaltskühlgerät, ein Haushaltsgefriergerät oder eine Gefrier-Kühlkombination.
- Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Außentür eines Türblatts eines Kältegerätes, insbesondere des erfindungsgemäßen Kältegerätes, aufweisend folgende Verfahrensschritte:
- – Bereitstellen einer Glasplatte,
- – Bereitstellen einer Klebefolie,
- – Anordnen der Klebefolie zwischen einem Träger insbesondere aus Metall und der Glasplatte, und
- – Herstellen eines Verbundes aus der Glasplatte, der Klebeschicht und dem Träger durch Verpressen des Verbundes, um die Glasplatte und den Träger mittels der Klebefolie miteinander zu verbinden.
- Die bereitgestellte Glasplatte wurde insbesondere gereinigt. Die Klebefolie wurde insbesondere im Reinraum zugeschnitten. Die Klebefolie wird vorzugsweise im Reinraum zwischen dem Träger und der Glasplatte angeordnet. Der für das Verpressen vorgesehen Druck beträgt beispielsweise 12 bis 15 bar, vorzugsweise 13,5 bar.
- Der Verbund kann insbesondere unter Hitze verpresst werden. Eine geeignete Temperatur beträgt z. B. um die 135°C. Das Verpressen kann insbesondere in einem Autoklaven für insbesondere vier bis fünf Stunden und insbesondere über einer Anlaufkurve erfolgen.
- Nachdem der Verbund, d. h. die Außentür abgekühlt ist, kann insbesondere die Glasplatte nochmals gereinigt und gegebenenfalls gereinigt werden.
- Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Türblatts eines Kältegerätes, das insbesondere als das erfindungsgemäße Kältegerät ausgebildet ist, wobei das Türblatt eine Innentür und eine Außentür aufweist, die einen mit einem Isoliermaterial gefüllten Hohlraum begrenzen, aufweisend folgende Verfahrensschritte:
- – Bereitstellen einer Außentür, die als ein Verbund aus einem Träger insbesondere aus Metall, einer Glasplatte und einer zwischen dem Träger und der Glasplatte angeordneten Klebeschicht, mittels der der Träger und die Glasplatte verbunden sind, ausgebildet ist,
- – Befestigen eines insbesondere aus Kunststoff und/oder Metall ausgebildeten Rahmens an dem Träger insbesondere mittels Klebens, so dass der Träger und der Rahmen den Hohlraum begrenzen,
- – Füllen des Hohlraums mit dem Isoliermaterial, das insbesondere als ein Isolierschaum ausgebildet ist, und
- – Befestigen der Innentür an dem Rahmen.
- Die Außentür wird vorzugsweise gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen der Außentür hergestellt. Insbesondere kann der Verbund randseitig verschliffen werden und/oder gegebenenfalls in eine Form eingelegt werden, um ein Anschäumen mit dem Isolierschaum zu ermöglichen.
- Somit ergibt sich eine Außentür bzw. ein Türblatt eines Kältegerätes, dass mittels Massenproduktion herstellbar ist, wodurch deren bzw. dessen Herstellung relativ kostengünstig erfolgen kann.
- Erfindungemäß umfasst demnach das Türblatt des erfindungsgemäßen Kältegerätes die Außentür, die auch als Außenhaut bezeichnet wird und die als der Verbund aus dem Träger und der Glasplatte, die miteinander verklebt sind, ausgeführt ist. Aufgrund der Glasplatte, die die nach Außen gerichtete Fläche des Türblatts bildet, ergibt sich ein relativ reinigungsfreundliches Türblatt eines Kältegerätes. Aufgrund des Trägers, der durch die Glasplatte sichtbar ist, ergeben sich Vorraussetzungen für eine relativ hochwertige Optik des Türblattes und somit des erfindungsgemäßen Kältegerätes. Insbesondere im Falle eines Trägers aus Metall ergeben sich Vorraussetzungen für ein relativ stabiles Türblatt.
- Zwischen dem Träger und dem Isoliermaterial kann eine insbesondere aus Kunststoff gebildete Schicht angeordnet sein, auf der die Außentür mit dem Träger befestigt ist. Der Träger kann z. B. punktuell mit dieser Kunststoffschicht verbunden sein oder flächig.
- Nach einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kältegerätes liegt jedoch das Isoliermaterial flächig direkt an dem Träger an. Insbesondere haftet das Isoliermaterial am Träger bzw. an der der Innentür zugewandten Seite des Trägers. Diese Variante des Türblatts lässt sich relativ kostengünstig herstellen, insbesondere mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Herstellen des Türblatts.
- Als Klebeschicht wird bevorzugt eine Klebefolie verwendet. Die flächenhafte Ausdehnung der Klebefolie entspricht vorzugsweise der flächenhaften Ausdehnungen der Glasplatte und des Trägers. Mittels der Klebefolie lässt sich dieses Türblatt besonders einfach und demnach kostengünstig herstellen.
- Damit die der Glasplatte zugewandte Seite des Trägers möglichst gut durch die Glasplatte sichtbar ist, ist die Klebeschicht vorzugsweise transparent. Die Klebeschicht, gegebenenfalls die Klebefolie ist beispielsweise als eine Schmelzklebeschicht bzw. als eine Selbstklebefolie ausgebildet. Dadurch lässt sich der Verbund aus Glasplatte und dem Träger relativ einfach und demnach kostengünstig herstellen. Die Klebeschicht bzw. die Klebefolie umfasst bzw. besteht gegebenenfalls aus Polyvinylbutyral (PVB).
- Die flächenhaften Ausdehnungen des Trägers und der Glasplatte können insbesondere gleich groß sein.
- Um beispielsweise eine gefällige Optik des Türblatts zu erhalten, kann die der Glasplatte zugewandte Seite des Trägers strukturiert sein. Diese Seite kann z. B. mit einer Oberflächenrauhigkeit versehen sein. Dies kann auch die Haftung der Klebefolie bzw. der Klebeschicht an dem Träger erhöhen. Die relevante Seite des Trägers kann auch Sand gestrahlt oder gebürstet, insbesondere horizontal gebürstet sein.
- Der Träger ist vorzugsweise ein Metallträger beispielsweise aus Aluminium, Kupfer, Messing oder insbesondere Edelstahl (INOX Blech). Andere Materialien, wie z. B. Holz oder Stein, sind jedoch auch denkbar.
- Die Glasplatte ist z. B. aus einem Sicherheitsglas oder einem Standardfloatglas hergestellt. Wird für die Glasplatte Sicherheitsglas (ESG) verwendet, so kann diese thermisch vorbehandelt sein. Sicherheitsglas ist in der Regel stabiler und teuerer als Standardfloatglas und bei einem Bruch ergeben sich relativ kleine Glasstückchen. Diese bleiben jedoch an der gegebenenfalls als Klebefolie ausgebildeten Klebeschicht haften. Bei Verwendung von Floatglas für die Glasplatte ergeben sich, ähnlich wie bei einer Autoscheibe aus Verbundglas, zwar relativ große Splitter. Diese sind jedoch mit der gegebenenfalls als Klebefolie ausgebildeten Klebeschicht verbunden.
- Das Türblatt kann einen Rahmen aufweisen, an dem die Außentür und die Innentür befestigt sind, um den mit dem Isoliermaterial gefüllten Hohlraum zu begrenzen. Diese Variante lässt sich besonders günstig herstellen, insbesondere mittels des entsprechenden erfindungsgemäßen Verfahrens. Der Rahmen kann z. B. zwei vertikal verlaufende Holme und zwei horizontal verlaufende Riegel aufweisen. Die Holme sind z. B. aus Metall, z. B. aus gebördeltem Metall, oder sind Aluminiumprofile. Die Riegel, die auch als Endkappen bezeichnet werden, sind z. B. aus Kunststoff. Der Rahmen ist insbesondere am Träger und insbesondere an der der Innentür zugewandten Seite des Trägers befestigt, insbesondere mit diesem verklebt.
- Das Türblatt ist am Korpus angeschlagen, vorzugsweise mittels wenigstens eines Scharniers an dem Korpus angelenkt. Um das Türblatt relativ einfach herstellen zu können, ist vorzugsweise ein Teilscharnier des Scharniers an dem Rahmen angeordnet. Dieses Teilscharnier ist insbesondere an dem Riegel befestigt, vorzugsweise in diesem integriert. Vorzugsweise ist das Türblatt mit zwei Scharnieren am Korpus angelenkt. Insbesondere ist jeweils eines der relevanten Teilscharniere am oberen bzw. unteren Riegel angeordnet bzw. in diesem integriert. Gegebenenfalls wird bei der Herstellung des Türblatts ein Anschäumen mit dem oberem und/oder unterem Abschlußstück für ein Türlager realisiert.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist exemplarisch in den beigefügten schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
-
1 ein Kältegerät mit einem Korpus und einem an dem Korpus angeschlagenen Türblatt, -
2 das Türblatt in einer perspektivischen Darstellung, -
3 eine Explosionszeichnung des Türblatts, -
4 einen Teil des Türblatts in geschnittener Darstellung und -
5 einen Teil des Türblatts in einer Draufsicht. - Die
1 zeigt ein Haushaltskältegerät1 als Beispiels eines Kältegerätes in einer perspektivischen Darstellung. - Das Haushaltskältegerät
1 weist einen Korpus2 auf, der einen kühlbaren Innenraum begrenzt. Der Innenraum weist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ein Gefrierabteil und einen oberhalb dem Gefrierabteil angeordneten Kühlraum auf, die mittels einer nicht näher dargestellten, dem Fachmann im Prinzip bekannten Kältevorrichtung gekühlt werden können. Die Kältevorrichtung ist beispielsweise als ein oder mehrere Kältekreisläufe ausgebildet und umfasst z. B. wenigstens einen Verdampfer und wenigstens einen Verdichter. - Im Gefrierabteil und/oder im Kühlraum können Fachböden und/oder Schubladen angeordnet sein, die zur Aufnahme von Gefrier- bzw. Kühlgut vorgesehen sind.
- Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels weist das Haushaltkältegerät
1 am Korpus2 angeschlagene Türblätter3 ,4 auf, von den das Türblatt3 vorgesehen ist, den Kühlraum zu verschließen und das Türblatt4 vorgesehen ist, das Gefrierabteil zu verschließen. Das Türblatt3 ist in der2 in einer perspektivischen Darstellung näher gezeigt und in der3 als Explosionszeichnung dargestellt. Die4 zeigt einen Teil des Türblatts3 in einer geschnittenen Darstellung und die5 zeigt einen Teil des Türblatts3 in einer Draufsicht. Das Türblatt4 kann prinzipiell ähnlich dem Türblatt3 aufgebaut sein. - Das Türblatt
3 weist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels eine Innentür5 , die auch als Innenhaut bezeichnet wird, und eine Außentür6 , die auch als Außenhaut bezeichnet wird, auf. Die Innentür5 ist z. B. aus Kunststoff gefertigt. An der in Richtung Innenraum bzw. Kühlraum gerichteten Seite der Innentür5 kann wenigstens ein Türabsteller befestigt sein, der vorgesehen ist, Kühlgut aufzunehmen. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist die Außentür6 als ein Verbund aus einem Metallträger7 und einer Glasplatte8 ausgebildet, die mittels einer Klebeschicht, insbesondere einer Klebefolie9 miteinander verbunden sind. Der Metallträger7 ist der Innentür5 zugewandt, so dass die Außenfläche des Türblatts3 bzw. dessen Außentür6 durch die Glasplatte8 gebildet wird. Die Klebefolie9 umfasst vorzugsweise Polyvinylbutyral. Die Klebefolie9 ist insbesondere transparent und derart dünn, dass sie wenn, dann nur kaum sichtbar ist. - Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels handelt es sich bei dem Metallträger
7 um ein flächenhaft ausgeführtes Metallblech z. B. aus Kupfer, Messing oder Aluminium, insbesondere aus Edelstahl. Die der Glasplatte8 zugewandte Seite des Metallträgers7 kann strukturiert sein. Diese Strukturierung kann beispielsweise die Form einer Oberflächenrauhigkeit aufweisen. Die Strukturierung kann z. B. mittels Sandstrahlung oder Bürstens erreicht werden. Im Falle der gebürsteten Oberfläche ist die der Glasplatte8 zugewandte Seite des Metallträgers7 insbesondere horizontal gebürstet. Anstelle eines Metallträgers7 kann auch ein Träger z. B. aus Stein oder Holz verwendet werden. - Die Glasplatte
8 ist insbesondere aus einem Sicherheitsglas gefertigt, das z. B. thermisch vorbehandelt wurde. Die Glasplatte8 kann aber auch aus einem Standardfloatglas hergestellt sein. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels sind die flächenhaften Ausdehnungen der Glasplatte8 und des Metallträgers7 im Wesentlichen gleich. - Die Außentür
3 wurde im Falle des vorliegenden Ausführungsabeispils folgendermaßen hergestellt:
Zunächst wird die Glasplatte8 zugeschnitten, deren Kanten bearbeitet und insbesondere in einem Reinraum gereinigt. Anschließend, gleichzeitig oder zuvor wird die Klebefolie9 insbesondere im Reinraum zugeschnitten, insbesondere derart zugeschnitten, dass ihre flächenhafte Ausdehnung der flächenhaften Ausdehnung der Glasplatte8 entspricht. Danach wird die zugeschnittene Klebefolie9 zwischen der Glasplatte8 und dem Metallträger7 insbesondere im Reinraum angeordnet. Dieser Verbund wird danach verpresst. Der für das Verpressen vorgesehene Druck liegt z. B. zwischen 12 bis 15 bar, vorzugsweise um 13,5 bar. Der Verbund aus Metallträger7 , Klebefolie9 und Glasplatte8 wird vorzugsweise bei Hitze, insbesondere bei einer Temperatur von ca. 135°C verpresst. Die Dauer des Verpressens beträgt beispielsweise etwa 4 bis 5 Stunden. Das Verpressen wird vorzugsweise in einem Autoklaven über einer geeigneten Anlaufkurve durchgeführt. - Nach dem Abkühlen insbesondere der Glasplatte
8 wird diese gegebenenfalls gereinigt und/oder randseitig verschliffen. - Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels weist das Türblatt
3 einen Rahmen11 auf, der an der Innentür5 und der Außentür6 befestigt ist. Die Innentür5 , der Rahmen11 und die Außentür3 begrenzen einen Hohlraum12 , der mit einem Isoliermaterial13 , insbesondere einem Isolierschaum gefüllt ist. Das Isoliermaterial13 , insbesondere der Isolierschaum liegt flächig an der der Innentür5 zugewandten Seite des Metallträgers7 an bzw. haftet an dieser Seite. - Der Rahmen
11 weist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels zwei vertikal verlaufende Holme14 auf. Die Holme14 sind z. B. aus Metall gefertigt. Die Holme14 können beispielsweise Aluminiumgriffprofile sein oder aus gebördeltem Metall hergestellt sein. - Der Rahmen
11 weist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels eine vertikal verlaufende obere Endkappe15 und eine vertikal verlaufende untere Endkappe16 auf. Die beiden Endkappen15 ,16 , die auch als Riegel bezeichnet werden, sind z. B. aus Kunststoff und verbinden die beiden Holme14 . - Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels weist die Inntür
5 eine Nut18 auf, die rahmenförmig verläuft und vorgesehen ist, eine Dichtung aufzunehmen, mit der das Türblatt3 im geschlossenen Zustand am Korpus2 anliegt. - Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist das Türblatt
3 mittels zweier Scharniere17 am Korpus2 angeschlagen. Die Scharniere17 umfassen jeweils ein am Korpus2 z. B. mittels Schrauben17c befestigtes erstes Teilscharnier17a und ein am Türblatt3 befestigtes zweites Teilscharnier17b . Die zweiten Teilscharniere17b sind im vorliegenden Ausführungsbeispiels an den beiden Endkappen15 ,16 angeordnet bzw. in diese integriert. - Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels wurde das Türblatt
3 folgendermaßen hergestellt:
Zunächst wird die Außentür6 bereitgestellt. Die Holme14 und die Endkappen15 ,16 werden zum Rahmen11 zusammengefügt und der Rahmen11 wird auf der der Glasplatte8 abgewandten Seite des Metallträgers7 befestigt. Dies wird im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels mittels eines rahmenförmig auf der relevanten Seite des Metallträgers7 aufgebrachten Klebebands19 erreicht, so dass der Rahmen11 und die Außentür6 miteinander verklebt sind. - Anschließend wird der durch den Rahmen
11 und der Außentür6 begrenzte Hohlraum12 mit dem als Isolierschaum ausgebildeten Isoliermaterial13 gefüllt. Bevor der Isolierschaum gehärtet ist, wird die Innentür5 mit dem Rahmen11 mittels eines weiteren Klebebandes20 verklebt, allgemein also die Innentür5 an dem Rahme11 befestigt. Der Isolierschaum ist noch nicht gehärtet, expandiert und haftet danach an dem Rahmen11 , an der der Innentür5 zugewandten Seite des Metallträgers7 und an der dem Metallträger7 zugewandten Seite der Innentür5 . - Das fertige Türblatt
3 kann anschließend an den Korpus2 des Haushaltskältegerätes1 eingehängt werden. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 202007007344 U1 [0002]
- WO 96/26336 [0003]
Claims (15)
- Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, aufweisend einen Korpus (
2 ) mit einem kühlbaren Innenraum und ein zum Öffnen und Schließen des Innenraums vorgesehenes, an dem Korpus (2 ) angelenktes wärmeisoliertes Türblatt (3 ), das eine Innentür (5 ) und eine Außentür (6 ) aufweist, die einen mit einem Isoliermaterial (13 ) gefüllten Hohlraum (12 ) begrenzen, dadurch gekennzeichnet, dass die Außentür (6 ) als ein Verbund aus einem der Innentür (5 ) zugewandten Träger (7 ) insbesondere aus Metall, einer Glasplatte (8 ) und einer zwischen dem Träger (7 ) und der Glasplatte (8 ) angeordneten Klebeschicht (9 ), mittels der der Träger (7 ) und die Glasplatte (8 ) verbunden sind, ausgebildet ist. - Kältegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Träger (
7 ) und dem Isoliermaterial (13 ) eine insbesondere aus Kunststoff gebildete Schicht angeordnet ist, auf der die Außentür (6 ) mit dem Träger (7 ) befestigt ist. - Kältegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Isoliermaterial (
13 ) flächig direkt an dem Träger (7 ) anliegt, insbesondere haftet. - Kältegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebeschicht als eine Klebefolie (
9 ), die insbesondere transparent ist, ausgebildet ist und/oder die Klebeschicht (9 ) eine Schmelzklebeschicht insbesondere aus Polyvinylbutyral ist. - Kältegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die flächenhaften Ausdehnungen des Trägers (
7 ) und der Glasplatte (8 ) gleich groß sind. - Kältegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die der Glasplatte (
8 ) zugewandte Seite (10 ) des Trägers (7 ) strukturiert ist, insbesondere mit einer Oberflächenrauhigkeit versehen ist, oder Sand gestrahlt oder gebürstet, insbesondere horizontal gebürstet ist. - Kältegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
7 ) aus Aluminium, Kupfer, Messing oder Edelstahl gefertigt ist und/oder die Glasplatte (8 ) aus einem Sicherheitsglas oder einem Standardfloatglas hergestellt ist. - Kältegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Türblatt (
3 ) einen Rahmen (11 ) aufweist, der insbesondere aus Kunststoff oder Metall gefertigt ist und/oder insbesondere zwei vertikal verlaufende Holme (14 ) und zwei horizontal verlaufende Riegel (15 ,16 ) aufweist, wobei der Rahmen (11 ) an der Außentür (6 ), insbesondere an dessen Träger (7 ), und an der Innentür (5 ) befestigt ist und zusammen mit der Innen- und der Außentür (5 ,6 ) den Hohlraum (12 ) begrenzt. - Kältegerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Türblatt (
3 ) mittels wenigstens einem Scharnier (17 ) an dem Korpus (2 ) angelenkt ist und ein Teilscharnier (17b ) des Scharniers (17 ) an dem Rahmen (11 ), insbesondere an dem Riegel (15 ,16 ) befestigt, insbesondere in diesem integriert ist. - Verfahren zum Herstellen einer Außentür (
6 ) eines Türblatts (3 ) eines Kältegerätes (1 ) insbesondere gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, aufweisend folgende Verfahrensschritte: – Bereitstellen einer Glasplatte (8 ), die insbesondere gereinigt wurde, insbesondere in einem Reinraum, – Bereitstellen einer Klebefolie (9 ), die insbesondere im Reinraum zugeschnitten wurde, – Anordnen der Klebefolie (9 ) zwischen einem Träger (7 ) insbesondere aus Metall und der Glasplatte (8 ) insbesondere im Reinraum, und – Herstellen eines Verbundes aus der Glasplatte (8 ), der Klebeschicht (9 ) und dem Träger (7 ) durch Verpressen des Verbundes, um die Glasplatte (8 ) und den Träger (7 ) mittels der Klebefolie (9 ) miteinander zu verbinden, insbesondere mit einem Druck von 12 bis 15 bar, insbesondere 13,5 bar. - Verfahren nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch Verpressen des Verbundes unter Hitze bei insbesondere 135°C und/oder insbesondere in einem Autoklaven für insbesondere vier bis fünf Stunden und insbesondere über einer Anlaufkurve.
- Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebeschicht (
9 ) Polyvinylbutyral umfasst, die flächenhafte Ausdehnungen des Trägers (7 ) und der Glasplatte (8 ) gleich sind, die der Glasplatte (8 ) zugewandte Seite (10 ) des Trägers (7 ) strukturiert ist, insbesondere mit einer Oberflächenrauhigkeit versehen ist, oder Sand gestrahlt oder gebürstet, insbesondere horizontal gebürstet ist, der Träger (7 ) aus Aluminium, Messing, Kupfer oder Edelstahl gefertigt ist, und/oder die Glasplatte (8 ) aus einem Sicherheitsglas oder einem Standardfloatglas hergestellt ist. - Verfahren zum Herstellen eines Türblatts (
3 ) eines Kältegerätes (1 ) insbesondere gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei das Türblatt (3 ) eine Innentür (5 ) und eine Außentür (6 ) aufweist, die einen mit einem Isoliermaterial (13 ) gefüllten Hohlraum (12 ) begrenzen, aufweisend folgende Verfahrensschritte. – Bereitstellen einer Außentür (6 ), die als ein Verbund aus einem Träger (7 ) insbesondere aus Metall, einer Glasplatte (8 ) und einer zwischen dem Träger (7 ) und der Glasplatte (8 ) angeordneten Klebeschicht (9 ), mittels der der Träger (7 ) und die Glasplatte (8 ) verbunden sind, ausgebildet ist, – Befestigen eines insbesondere aus Kunststoff und/oder Metall ausgebildeten Rahmens (11 ) an dem Träger (7 ) insbesondere mittels Klebens, so dass der Träger (7 ) und der Rahmen (11 ) den Hohlraum (12 ) begrenzen, – Füllen des Hohlraums (12 ) mit dem Isoliermaterial (13 ), das insbesondere als ein Isolierschaum ausgebildet ist und am Träger (7 ) haftet, und – Befestigen der Innentür (5 ) an dem Rahmen (11 ). - Verfahren Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (
11 ) zwei vertikal verlaufende Holme (14 ) und zwei vertikal verlaufende Riegel (15 ,16 ) aufweist, und/oder das Türblatt (3 ) mittels wenigstens einem Scharniers (17 ) an dem Korpus (2 ) angelenkt ist und ein Teilscharnier (17b ) des Scharniers (17 ) an dem Rahmen (11 ), insbesondere an dem Riegel (15 ,16 ) befestigt insbesondere in diesem integriert ist. - Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, gekennzeichnet durch Herstellen dadurch Herstellen der Außentür gemäß einem der Ansprüche 10 bis 12.
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