DE102009028824A1 - Block aus Knochen - Knochenersatzmaterial - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Block aus Knochen- oder Knochenersatzmaterial, insbesondere für den Aufbau von Kieferknochen und zur Befestigung von Zahnimplantaten, wobei der Block zumindest teilweise zylindrisch geformt ist. Um einen Block aus Knochen- bzw. Knochenersatzmaterial sowie entsprechende Verfahren zur Herstellung und Bearbeitung derartiger Blöcke bereitzustellen, die eine vereinfachte und für den Patienten weniger belastende Befestigung ermöglichen und dabei gleichzeitig einen sicheren und präzisen und hinreichend festen Sitz in einem gefrästen, mindestens teilzylindrischen Hohlraum des Kieferknochens garantieren, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass der Block vorgefertigt ist und einem Standardmaß aus einem Satz von Standardmaßen entspricht, der mehrere Größenstufen umfasst.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Block aus Knochen- oder Knochenersatzmaterial, insbesondere für den Aufbau von Kieferknochen und zur Befestigung von Zahnimplantaten, wobei der Block mindestens teilweise zylindrisch geformt ist.
- Entsprechende Blöcke sind aus dem Stand der Technik bereits bekannt. Insbesondere werden derartige Blöcke aus einem Knochenmaterial oder aus Knochenersatzmaterial in der Kieferchirurgie verwendet, um beschädigte oder unzureichend entwickelte Kieferknochen aufzubauen, vor allem in Verbindung mit der Befestigung von Zahnimplantaten. Zahnimplantate werden unmittelbar im Kieferknochen verankert und müssen, um eine ausreichende Belastbarkeit zu erlangen, über eine ausreichend große Oberfläche mit dem Kieferknochen verwachsen bzw. in diesen einwachsen.
- Aufgrund von Parodontose, Zahnkrankheiten und in Verbindung mit dem Entfernen kranker und nicht mehr reparabler Zähne können jedoch Ausbrüche und Beschädigungen am Kieferknochen entstehen, die eine sichere Verankerung des Implantates im Kieferknochen nicht mehr zulassen. Auch natürliche anatomische Gegebenheiten führen mitunter dazu, dass in bestimmten Bereichen eines Kieferknochens, in welchem eine Verankerung eines Implantates erfolgen müsste, nur unzureichend Knochenmaterial zur Verfügung steht, das einen ausreichend großflächigen Kontakt zwischen Implantat und genug stabilem, das Implantat umgebenden Knochenmaterial nicht erlaubt.
- Eine Möglichkeit zum Aufbau von zusätzlichem Knochenmaterial nach dem Stand der Technik besteht darin, den beschädigten oder zu schmalen Knochenbereich entweder zentral von oben von einer Seite her mit einem zylindrischen Fräser anzufräsen. Auf diese Weise entsteht bei der Bearbeitung von oben (mit einem Stirnfräser oder Bohrer) ein zylindrischer Hohlraum, während bei der Bearbeitung von der Seite her ein teilzylindrischer (maximal halbzylindrischer) seitlicher Hohlraum im Kieferknochen entsteht. Mit Hilfe eines Hohlkernbohrers wird dann aus einem anderen Bereich des Körpers, beispielsweise aus einem hinteren, massiveren Bereich des Kieferknochens oder z. B. aus dem Bereich der Hüfte des Patienten ein Knochenzylinder herausgebohrt und entnommen, der im Radius mit dem Radius der teilzylindrischen Ausfräsung übereinstimmt. Dieser Zylinder wird dann in den zylindrischen bzw. teilzylindrischen Hohlraum eingesetzt und fixiert und kann auf diese Weise mit dem Kieferknochen verwachsen, so dass schließlich in diesem Bereich ein verstärkter, dickerer Kieferknochen entsteht, der eine Verankerung eines Implantates ermöglicht.
- Anstelle von eigenem Knochenmaterial des jeweiligen Patienten können zu diesem Zweck auch Knochenersatzmaterialien verwendet werden, hierzu zählt insbesondere Hydroxylapatit, das auch ein Grundmaterial natürlicher Knochen ist, oder Tricalciumphosphatkeramik. Ebenso können auch denaturierte Tierknochen oder Spenderknochen verwendet werden.
- Bekannt ist es außerdem, Knochenmehl oder Knochenersatzmaterialien mit einem entsprechenden Bindematerial zu einer pastösen Masse zu verrühren und damit Hohlräume, insbesondere auch einen ausgefrästen Teil des Kieferknochens auszufüllen und über die ursprüngliche Kieferknochenform hinaus aufzubauen und dieses Material dann provisorisch zu fixieren, um die natürlichen Knochen in die durch das Ersatzmaterial gebildeten Strukturen einwachsen zu lassen.
- Bei der Verwendung zylindrischer Blöcke kommt es sehr auf einen passgenauen und engen Kontakt der Zylinderoberfläche mit der entsprechenden Hohlraumoberfläche im Kieferknochen an, damit beide Teile gut miteinander verwachsen. Etwaige Zwischenschichten oder Zellen aus anderem Material, wie z. B. Zahnfleisch, könnten ein Einwachsen bzw. Anwachsen des zylindrischen Blockes verhindern. Es muss demnach sichergestellt werden, dass der in den zylindrischen oder teilzylindrischen Hohlraum eingesetzte Block aus Knochen- oder Knochenersatzmaterial einen festen und engen Kontakt mit dem Kieferknochen hat, dass dieser Kontakt auch dauerhaft, d. h. mindestens über mehrere Wochen hinweg, sichergestellt ist.
- Zu diesem Zweck werden die zylindrischen Blöcke häufig mit Fixierschrauben direkt am Kieferknochen befestigt. Hierzu wird bei seitlicher Anbringung durch den Block und die Hohlraumwand des Kieferknochens hindurch eine entsprechende Bohrung hergestellt und anschließend wird der Block mit einem sich durch diese Bohrung erstreckenden Stift bzw. einer entsprechenden Schraube fixiert. Bei einem zentral von oben aufgesetzten Zylinder, bei welchem wegen eines zu schmalen Kieferknochens oftmals zwei gegenüberliegende Seitenwandabschnitte des ansonsten zylindrischen Hohlraumes zumindest teilweise fehlen können, erfolgt die Befestigung durch eine zentrale axiale Bohrung und am Grund der zylindrischen Aussparung. Das Herstellen einer entsprechenden Bohrung und das Befestigen der Blöcke im Mund des Patienten während einer provisorischen Fixierung des Blockes im Mund des Patienten ist ein relativ aufwendiger, langwieriger und schwieriger Vorgang mit einer entsprechenden Belastung des Patienten und dem Risiko von Fehlschlägen und/oder Verletzungen, wenn beispielsweise der eingesetzte Block beim Ansetzen eines Bohrers aus seinem Sitz verkippt oder abgleitet. Auch der Bohrer zum Herstellen der Befestigungsbohrung muß dabei im Mund des Patienten in der richtigen Ausrichtung angesetzt und sicher geführt werden.
- Gegenüber diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Block aus Knochen- bzw. Knochenersatzmaterial sowie entsprechende Verfahren zur Herstellung und Bearbeitung derartiger Blöcke bereitzustellen, die eine vereinfachte und für den Patienten weniger belastende Befestigung ermöglichen und dabei gleichzeitig einen sicheren und präzisen und hinreichend festen Sitz in einem gefrästen, mindestens teilzylindrischen Hohlraum des Kieferknochens garantieren.
- Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der Block vorgefertigt ist und einem Standardmaß aus einem Satz von Standardmaßen entspricht, der mehrere Größenstufen umfasst. Die Vorfertigung entsprechender Blöcke aus Knochen- oder Knochenersatzmaterial vermeidet eine Entnahme eines Knochenzylinders aus dem Körper des Patienten und reduziert so dessen Belastung. Weiterhin stellt dies eine sehr präzise Ausformung der Knochenzylinder sicher, da die Blöcke entweder aus einem künstlichen Knochenersatzmaterial oder aus denaturierten Tierknochen oder Spenderknochen bestehen, die außerhalb des Patienten und vor dem Einsetzen einfach und leicht zugänglich sind.
- Um den individuellen Anforderungen gerecht zu werden, d. h. um entsprechende Zylinder für kleinere und größere Hohlräume bereitzustellen, die den jeweiligen anatomischen Gegebenheiten Rechnung tragen, ist dabei außerdem vorgesehen, dass die vorgefertigten Blöcke insgesamt einen Satz mit unterschiedlichen Maßen bilden, die aber standardisiert sind und beispielsweise bezüglich ihrer Durchmesser genau den Außendurchmessern von Fräsern entsprechen, mit denen entsprechende, mindestens teilzylindrische Hohlräume am Kieferknochen erzeugt werden. Analog zu den Fräsern, die sich in diesem Bereich durchgesetzt haben und auf dem Markt erhältlich sind, sollte der Satz verschiedener Blöcke einen Durchmesserbereich innerhalb des Bereiches von 4 bis 9 mm, insbesondere innerhalb eines Bereiches von 5 bis 8 mm abdecken sowie einen Längenbereich innerhalb des Bereiches von 4 bis 12 mm, insbesondere 8 bis 11 mm, wobei die Durchmessermaße abgestuft sind und Abstufungen im Bereich von 0,3 bis 0,6 mm, vorzugsweise von beispielsweise 0,5 mm, und die Längenmaße einer Abstufung von mindestens 1 bis 2 mm aufweisen sollten. Selbstverständlich könnte die Abstufung auch jeweils ein Vierfaches der vorgenannten Maße betragen. Der Satz von Standarddurchmessern sollte mindestens drei Werte aus der Gruppe von Werten umfassen, die aus den Maßen 5,5; 6; 6,5; 7; 7,5 und 8 mm besteht. Bezüglich der Standardlängen sollte ein entsprechender Satz von Maßen mindestens drei Werte aus der Gruppe abdecken, die aus den Längenwerten 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 mm besteht.
- In Anbetracht der konkreten Anwendung versteht es sich, dass entsprechende Blöcke sterilisiert und steril verpackt sein sollten. Dabei kann jeweils ein Satz von Blöcken mit unterschiedlichen Maßen in einer gemeinsamen Verpackungseinheit vorgesehen sein, wobei selbstverständlich jeder Block für sich steril verpackt ist.
- Zur Erleichterung und Beschleunigung des Anbringens und Befestigens ist außerdem vorgesehen, dass jeder Block entweder eine axiale und alternativ oder zusätzlich eine senkrecht zur Achse des Blockes verlaufende, durchgehende Bohrung aufweist. Wenn eine solche Bohrung bereits in dem vorgefertigten Block vorhanden ist, ist es nicht erforderlich, diese bei eingesetztem und provisorisch fixiertem Block im Mund des Patienten herzustellen. Vielmehr kann diese vorgefertigte Bohrung als Führungsbohrung dienen, um nur noch den jeweils dahinter liegenden Kieferknochen zusätzlich anzubohren, um eine Befestigungsschraube darin zu verankern, die dann auch den Block aus Knochen- oder Knochenersatzmaterial sicher am Kieferknochen festhält. Bei einem solchen Vorgang ist ein Abrutschen des Bohrers oder ein Verkippen und Verrutschen des Blockes praktische ausgeschlossen, da die bereits vorhandene Bohrung nur noch als Führungshilfe dient, während der Block in der mindestens teilzylindrischen Aussparung nur kurzzeitig festgehalten werden muss. Dieser Vorgang kann vergleichsweise schnell und mit viel geringerem Risiko ablaufen, was den Patienten entsprechend weniger belastet
- Ein besonderer Vorteil der Vorfertigung besteht auch darin, dass der Block dann nicht vollständig zylindrisch sein muss, sondern beispielsweise auf einer Seite auch abgeflacht sein kann mit einem größeren Krümmungsradius, so dass auf einer Seite ein zylindrischer Abschnitt vorliegt, der passgenau in eine gefräste, teilzylindrische Aussparung einsetzbar ist, auf der gegenüberliegenden Seite jedoch ein geringer Überstand gegeben ist, wenn der Block entsprechend abgeflacht ist. Das Gleiche gilt auch für zentrale zylindrische Aussparungen, deren Durchmesser die Breite des Kieferknochens zumindest im oberen Bereich übersteigt. Derartige Blöcke können auf beiden, den Kieferknochen beidseitig überragenden Seiten abgeflacht sein, um sich den natürlichen anatomischen Gegebenheiten zumindest annähernd anzupassen, auch wenn ein gewisser Überstand gegenüber dem patienteneigenen Kieferknochen nach wie vor erwünscht sein kann, um ausreichend Knochenmaterial für die Fixierung des Implantates zu generieren Diese bessere anatomische Anpassung, die bei einer extrakorporalen Vorfertigung kein Problem darstellt, verhindert Belastungen und Reizungen des Zahnfleisches, welches über den eingesetzten Block hinweggelegt wird und seinerseits anwachsen und verheilen muss. Die vorgefertigte Bohrung und/oder die Abflachung sowie die verbleibenden zylindrischen Wandabschnitte des Blockes geben dabei auch die genaue Orientierung beim Einsetzen des Blockes vor.
- Auch können die oberen und unteren, jeweils außen liegenden Kanten des ansonsten zylindrischen Blockes angefast, abgeschrägt oder geglättet werden, um insbesondere auf der Kontaktseite mit dem Zahnfleisch eine Belastung und Reizung desselben zu minimieren.
- Weiterhin ist eine Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung bevorzugt, bei welcher der Block über seinen Querschnitt hinweg Bereiche unterschiedlicher Materialdichte aufweist. Auch natürlicher Kieferknochen besteht aus unterschiedlich dichtem Material, nämlich der äußeren, dichteren Kortikalis-Schicht sowie der mehr oder weniger porösen und in der Struktur schwammartigen Spongiosa. Diese unterschiedlich dichten Bereiche kann man insbesondere bei Knochenersatzmaterial direkt herstellen oder indem man aus denaturierten oder Spenderknochen die Blöcke aus Randbereichen der Knochen in der Weise entnimmt, dass die Kortikalis eine Seite des zylindrischen oder teilzylindrischen Blockes, insbesondere die nach dem Ausbau außenliegende Seite, einnimmt.
- Der Zahn- und Kieferchirurg braucht dann lediglich noch den entsprechenden teilzylindrischen Hohlraum mit einem (genormten) Fräßwerkzeug herzustellen und nimmt dann aus einem Satz vorgefertigter Knochenblöcke einen passenden Knochenblock heraus, setzt diesen ein und fixiert diesen mit Hilfe der bereits vorgefertigten Bohrung am Kieferknochen des Patienten. Aufgrund der erheblich geringeren Belastung und der Verkürzung des operativen Eingriffs wird dadurch auch eine beschleunigte Heilung im Bereich der Operationswunden erzielt. Zur Befestigung am Kieferknochen dienen die quer zur oder entlang der Achse verlaufenden Bohrungen, wobei die Längsbohrung auch zusätzlich für das Einbringen eines Implantates bzw. einer Zugschraube zur Fixierung eines Implantates vorbereitet sein kann.
- Knochenblöcke mit einem (bukkal und/oder lingual) abgeflachten Querschnitt haben u. a. auch den Vorteil, dass bei ihrer Verwendung jeweils etwas größere teilzylindrische Hohlräume in den Knochen gefräst werden können, die eine größere Fläche zum Anwachsen und Fixieren bieten, ohne dass deshalb der in den Hohlraum eingesetzte Block entsprechend groß und ausladend sein muss, da er auf der bzw. den über den Kieferknochen hinaus ragenden Seite(n) deutlich abgeflacht und damit weniger ausladend sein kann.
- Die Herstellung entsprechender Blöcke aus Knochen- und/oder Knochenersatzmaterial kann mit Hilfe entsprechender Maschinen und Einrichtungen in einem industriell medizintechnischen Maßstab sehr rationell erfolgen, so dass auch die Kosten für entsprechende Operationen und Ersatzmaterialien erheblich gesenkt werden.
- Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform und der dazugehörigen Figuren. Es zeigen:
-
1 isometrische Ansichten von zwei genormten Zylindern aus Knochenmaterial mit vorgefertigten Bohrungen, -
2 einen Querschnitt durch einen Kieferknochen mit einem eingesetzten und provisorisch fixierten Knochenzylinder, -
3 zwei Sätze von Zylindern unterschiedlichen Durchmessers und Querschnitts, wobei in einem Fall der Querschnitt homogen ist und im anderen Fall der Querschnitt Bereiche unterschiedlicher Dichte aufweist, -
4 eine Seitenansicht und eine Draufsicht auf einen Blockes in teilzylindrischer Form mit einer abgeflachten und sich nach oben konisch verjüngenden Außenseite, und -
5 eine Seitenansicht und eine Draufsicht auf einen Blockes in teilzylindrischer Form mit gegenüberliegenden, beidseitig abgeflachten und sich nach oben konisch verjüngenden Außenseiten. - Man erkennt in
1 zwei schematisch dargestellte zylindrische Blöcke1 , die aus Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial hergestellt sein können, von denen einer eine vertikale Bohrung2 und der andere eine horizontale Bohrung3 aufweist. Die Zylinder könnten auch sowohl eine horizontale als auch eine vertikale Bohrung2 ,3 aufweisen, wobei die vertikale Bohrung2 auch für das Einbringen der Zugschraube eines Implantates (hier nicht dargestellt) vorbereitet ist, während die horizontale Bohrung3 allein der provisorischen Befestigung des Blockes1 an einem Kieferknochen4 dient. Alternativ könnten jedoch sowohl die horizontale als auch die vertikale Bohrung entfallen, wobei im Falle einer fehlenden horizontalen Bohrung beispielsweise eine provisorische Befestigung mittels einer Klammer oder dergleichen erfolgen kann. - Nachdem beispielsweise ein zylindrischer Block
1 mit einer horizontalen Bohrung in eine teilzylindrische, gefräste Aussparung seitlich oder zentral in einen Kieferknochen4 eingesetzt worden ist, wie in2 dargestellt, dient die horizontale (oder vertikale) Bohrung als Führungsbohrung, um dahinter noch eine Bohrung mit ggf. kleinerem Durchmesser in den Kieferknochen4 einzubringen und anschließend eine Schraube (nicht dargestellt) durch die Bohrung3 hindurchzuführen und in den Kieferknochen4 einzuschrauben. Die horizontale Bohrung3 in dem Block1 kann auch noch eine passende Einsenkung zur Aufnahme eines entsprechenden, speziellen Schraubenkopfes aufweisen, damit dieser nicht über die Oberfläche des Zylinders hervorsteht. - Da die Schraube nach dem Einwachsen des Blockes
1 in den Kieferknochen4 auch wieder entfernt werden kann, kann unabhängig von der horizontalen Bohrung3 auch zusätzlich die vertikale Bohrung2 zur Aufnahme eines Implantates und zur Verankerung einer Zugschraube vorgesehen sein. - Ein erfindungsgemäßer Satz von Blöcken besteht z. B. aus drei Zylindern unterschiedlichen Durchmessers, wobei die Durchmesser z. B. 5,5; 6,5 und 7,5 mm betragen könnten wie dies in
3 dargestellt ist.3 zeigt zwei entsprechende Sätze von Blöcken1 im Querschnitt. Bei dem rechts in3b dargestellten Satz ist der Querschnitt der Blöcke1 homogen, wohingegen der links in3a dargestellte Satz von Blöcken1 Bereiche unterschiedlicher Dichte aufweist. Dabei ist an der nach dem Einsetzen im Kieferknochen äußeren Seite des Zylinders ein härterer Bereich5 größerer Dichte vorgesehen, welcher der Kortikalis des Knochens entspricht, während der übrige Bereich6 des Spongiosa eines Knochens entspricht. Der härtere und dichtere Bereich5 ist im Querschnitt in etwa sichelförmig und erstreckt sich in Umfangsrichtung über etwa 200 bis 240° und seine radiale Dicke beträgt überwiegend, mit Ausnahme der verjüngt zulaufenden Endabschnitte, in etwa 20% des Durchmessers des Blockes. -
2 zeigt einen Kieferknochen mit einem eingesetzten zylindrischen Block1 im Querschnitt, wobei deutlich wird, dass der Block1 auf der Außenseite deutlich über die Kontur des im übrigen vorhandenen Kieferknochens4 hinausragt, um ausreichend Platz für die Befestigung eines Implantates bieten zu können. - Allerdings wird hierfür nicht unbedingt das volle Zylindervolumen benötigt, so dass gemäß
4 eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung dargestellt ist, bei welchem der vorgefertigte Block1' einseitig abgeflacht und zusätzlich nach oben konisch verjüngt ist. Auch ein solcher Block kann noch über die ursprüngliche oder natürliche Kontur des Kieferknochens hinaus vorstehen, ist jedoch der übrigen Struktur stärker angenähert und ruft auf diese Weise während des Heilungsprozesses auch weniger Irritationen am Zahnfleisch hervor. - In einer solchen alternativen Ausgestaltung, wie sie beispielsweise in
4a in der Draufsicht dargestellt ist, ist ein entsprechender Knochenzylinder auf einer Seite stark abgeflacht und weist dort einen wesentlich größeren Krümmungsradius auf, geht jedoch abgerundet in den kleineren Krümmungsradius über, der auch dem Radius der übrigen Ausführungsformen und der entsprechenden, gefrästen Hohlräume am Kieferknochen entspricht. In diesem Fall ist ein Bereich5 höherer Dichte entlang der abgeflachten Außenseite vorgesehen, der bis zu einem Drittel der Dicke des abgeflachten Blockes1' ausmachen kann. Zusätzlich kann ein solcher Block, wie es in4a dargestellt ist, nach oben konisch verjüngt sein, um eine noch bessere Anpassung an den Querschnitt eines normalen, gesunden Kieferknochens4 vorzunehmen, der durch einen solchen Block1 ersetzt bzw. teilweise neu aufgebaut werden soll. - Alternativ zeigt
5 einen zweiseitig konischen und beidseitig abgeflachten Block für eine zentrale Anordnung auf einem Kieferknochen4 . - Auch bei diesen, nur teilweise zylindrischen mit einem entsprechenden Zylinderradius ausgebildeten Blöcken
1' bzw.1'' können selbstverständlich Quer- und Längsbohrungen3 bzw.2 vorgesehen sein, wie dies bezüglich einer Querbohrung3 in4b und einer Längsbohrung2 in5 angedeutet ist. - Für Zwecke der ursprünglichen Offenbarung wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Merkmale, wie sie sich aus der vorliegenden Beschreibung, den Zeichnungen und den abhängigen Ansprüchen für einen Fachmann erschließen, auch wenn sie konkret nur im Zusammenhang mit bestimmten weiteren Merkmalen beschrieben wurden, sowohl einzeln als auch in beliebigen Zusammenstellungen mit anderen der hier offenbarten Merkmale oder Merkmalsgruppen kombinierbar sind, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde oder technische Gegebenheiten derartige Kombinationen unmöglich oder sinnlos machen. Auf die umfassende, explizite Darstellung sämtlicher denkbarer Merkmalskombinationen und die Betonung der Unabhängigkeit der einzelnen Merkmale voneinander wird hier nur der Kürze und der Lesbarkeit der Beschreibung wegen verzichtet.
Claims (12)
- Block aus Knochen- oder Knochenersatzmaterial, insbesondere für den Aufbau von Kieferknochen und zur Befestigung von Zahnimplantaten, wobei der Block zumindest teilweise zylindrisch geformt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Block vorgefertigt ist und einem Standardmaß aus einem Satz von Standardmaßen entspricht, der mehrere Größenstufen umfasst.
- Block nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Satz von Standardmaßen einen Durchmesserbereich innerhalb des Bereiches von 4 bis 9 mm, insbesondere 5 bis 8 mm sowie einen Längenbereich innerhalb des Bereiches von 4 bis 12 mm, insbesondere 8 bis 11 mm abdeckt, wobei die Durchmessermaße eine Abstufung von mindestens 0,3 bis 0,6 mm, vorzugsweise von 0,5 mm, und die Längenmaße einer Abstufung von mindestens 1 bis 2 mm aufweisen.
- Block nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Satz von Standarddurchmessern mindestens drei Werte aus der Gruppe von Werten 5,5; 6; 6,5; 7; 7,5 und 8 mm umfasst.
- Block nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Satz von Standardlängen mindestens drei Werte aus der Gruppe 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 mm umfasst.
- Block nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass er sterilisiert und steril verpackt ist.
- Block nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass er ein Teil eines Satzes von Blöcken unterschiedlicher Maße in einer Verpackungseinheit ist.
- Block nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Block über seinen Querschnitt hinweg Bereiche mit unterschiedlicher Materialdichte aufweist.
- Block nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Block über mindestens einen Teil seines Umfangs und in einer Schichtdicke, die mehr als 10% und weniger als 40% des Durchmessers entspricht, eine höhere Dichte aufweist als in dem übrigen Querschnitt.
- Block nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Umfangsabschnitt bzw. die Umfangsabschnitte mit höherer Materialdichte einen Umfangswinkelbereich zwischen mindestens 90° und höchstens 250° umfasst.
- Block nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Block mindestens eine axiale und/oder mindestens eine senkrecht zur Achse verlaufende, durchgehende Bohrung aufweist.
- Block nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Block einseitig oder beidseitig abgeflacht ist.
- Block nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Block einseitig oder beidseitig sich nach oben konisch verjüngend ausgebildet ist.
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