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Die Erfindung betrifft ein Dentalinstrument und eine Schutzkappe.
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Die
DE 198 01 181 A1 beschreibt eine Vorrichtung zur Entnahme von Knochenteilen mit einem Kernbohrer, der einen Schaft mit einer zentralen Längsbohrung und einen hohlzylindrischen Abschnitt aufweist. In diesen Schaft ist ein Zentralbohrer eingesetzt, der vom Schaft aus gesehen über das freie Ende des hohlzylindrischen Abschnitts vorsteht. Die nach der
DE 198 01 181 A1 vorgesehene Vorrichtung zur Entnahme von Knochenteilen ermöglicht in einem Arbeitsgang die Herstellung eines geometrisch exakten Knochenrings, in den ein Implantat eingelassen werden kann.
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Aus der
DE 298 18 798 U1 ist ein Instrumentensatz für die Knochentransplantologie mit zwei Trepanbohrern mit jeweils einer Bohrkrone bekannt, deren zwei Innen- bzw. Außendurchmesser derart aufeinander abgestimmt sind, dass mit diesen Trepanbohrern genormte Knochenzylinder und/oder -ringe gewonnen werden können, um diese in einen Defektbereich einsetzen zu können.
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Die
DE 10 2005 032 933 A1 beschreibt Ausführungsformen einer Vorrichtung zur Entnahme von geschädigten Strukturen eines Gewebes, die jeweils zweiteilig ausgeführt ist und jeweils einen ersten Teil und einen an diesem geführten zweiten Teil mit Fräs-/Schneidmitteln an einem axialen Ende aufweist. Mit den Fräs-/Schneidmitteln erfolgt eine Verankerung des zweiten Teils, so dass an diesem in dessen axialen Richtung eine Fräsvorrichtung beim Ausfräsen von Gewebe geführt werden kann. Die Fräsvorrichtung weist nur eine Bohrkrone auf.
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Die
WO 2004058095 A1 offenbart einen Bohrer mit zwei konzentrischen Bohrflächen.
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Die
DE 20 2009 007 352 U1 beschreibt eine Schutzkappe für Kieferimplantate, bestehend aus einem in eine Bohrung eines Implantates einsetzbaren Stopfen und einer die Oberseite des Implantates abdeckenden, einstückig mit dem Stopfen verbundenen Kappenschirm, der eine längliche Form hat, deren längste Ausdehnung mindestens 50% mehr als das Quermass in der hierzu senkrechten Richtung beträgt.
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Die US-Patentanmeldung US 20070065777 A1 beschreibt ein Instrument zur Erzeugung einer Aufnahme für z. B. eine Schutzkappe oberhalb eines Dentalimplantates.
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In der PCT-Anmeldung
WO 2012169667 A1 wird eine aufschraubbare Schutzkappe für Dentalimplantate beschrieben.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein Dentalinstrument bereitzustellen, mit denen an einem Kiefer die Entnahme von Knochenmaterial und der Einsatz von anderem Knochenmaterial auf effiziente Weise sowie eine zuverlässige Behandlung des Kiefers im Bereich des eingesetzten Knochenmaterials erfolgen können.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist insbesondere auch, eine Schutzkappe bereitzustellen, mit der ein effizienter Schutz eines in den Kiefer eingesetzten Implantats zusammen mit einem neben diesem eingesetzten Knocheneinsatz-Material erfolgen kann.
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Diese Aufgaben werden mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Weitere Ausführungsformen sind in den auf diese jeweils rückbezogenen Unteransprüchen angegeben.
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Nach einem ersten Aspekt der Erfindung ist ein Dentalinstrument oder Trepanbohrer oder Bohrer vorgesehen, der einen Anschluss-Abschnitt zum Anschließen desselben an eine Bohrgerät-Aufnahmevorrichtung, wie insbesondere einem Winkelstück-Schaft und dabei einem Winkelstück-Schaft RA, an einem ersten Ende des Dentalinstruments und der einen Materialabtragungs-Abschnitt zum Materialabtrag aufweist, der in Bezug auf eine Instrumenten-Längsachse des Dentalinstruments entgegengesetzt zu der Bohrgerät-Aufnahmevorrichtung gelegen ist. Der Materialabtragungs-Abschnitt weist eine äußere Bohrkrone und eine innere Bohrkrone auf, wobei die äußere Bohrkrone und die innere Bohrkrone jeweils rotations-symmetrisch zur Instrumenten-Längsachse ausgebildet sind und die innere Bohrkrone in der Instrumenten-Längsachse gesehen innerhalb der äußeren Bohrkrone gelegen ist. Der Materialabtragungs-Abschnitt weist eine Ringnut auf, die zwischen einer der inneren Bohrkrone zugewandten Innenfläche der äußeren Bohrkrone und einer Außenfläche der inneren Bohrkrone ausgebildet ist und sich zu einem zweiten Ende des Dentalinstruments, das entgegen gesetzt zu dem ersten Ende desselben gelegen ist, öffnet.
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Der Bohrer ist dazu vorgesehen, Knochengewebe, das in der Umgebung und insbesondere unmittelbar neben einem in einen Kieferknochen eingebrachten Implantat gelegen ist, nach Aufklappung von Bereichen des Zahnfleisches definiert zu entfernen. Gleichzeitig schafft der Bohrer im Knochen eine definierte Aufnahmeform für ein Knochenaugmentat und optional für den Einsatz einer Schutzhülse insbesondere nach einer Ausführungsform der Erfindung und weiterhi optional für den Einsatz einer Schutzkappe insbesondere nach einer Ausführungsform der Erfindung. Hierzu verfügt der Bohrer über zwei Bohrkronen und somit über zwei konzentrische Bohrflächen zur Erzeugung
- – einer ersten, im Kiefer ausgebildeten, ein Implantat umlaufenden ersten Nut mit Schneide zur Abtragung von Knochenmasse und
- – einer zweiten im Kiefer ausgebildeten Nut mit Schneide, zur kreisrunden Abtragung von Knochenmasse, wobei diese zweite umlaufende Nut einen im Vergleich zur ersten Nut oder zum ersten Bohrloch größeren Durchmesser aufweist.
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Die kreisrunde zweite Trepanloch-Bohrung kann zur Aufnahme eines Randbereichs eines offenen Endes einer Schutzkappe dienen. Beide Nuten können auch zur Führung für zwei weitere Bohrer oder Trepanbohrer nach einer Ausführungsform der Erfindung verwendete werden, wobei ersterer mit einer Abweichung von z. B. 15% die gleiche Durchmessergrösse aufweisen kann wie die erste Nut mit Schneide, und der zweite mit einer Abweichung von z. B. 15% die gleiche Durchmessergröße aufweist, wie die umlaufende Nut mit Schneide zur Herstellung einer Trepanbohrung im Knochen insbesondere zur Aufnahme einer Schutzkappe nach einer Ausführungsform der Erfindung.
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Zumindest ein weiterer Trepanbohrer insbesondere nach dem Stand der Technik kann dazu verwendet werden, die primären Führungen des Kombinationsbohrers nach einer Ausführungsform der Erfindung mit den zwei konzentrisch zueinander angeordneten Bohrkronen so weit zu vertiefen, wie die klinische Situation es erfordert. Die weiteren Bohrer können verwendet werden, um definierte Bohrlöcher zu erzeugen, zur Aufnahme von Knochenblöcken, Knochenersatzblöcken, von pulverförmigem Knochenersatzmaterial, von Schutzhülsen nach einer Ausführungsform der Erfindung und von Schutzkappen um primär stabile Implantate nach einer Ausführungsform der Erfindung. Gleichzeitig wird mangelhaftes oder infiziertes Knochenlager genormt entfernt. Nach Abstimmung der Bohrerdurchmesser mit den Durchmessern der gängigen Dental-Implantate können die hierin beschriebenen Vorrichtungen zur Behandlung von Periimplantitis und für die horizontale und vertikale Vergrößerung des Knochenlagers um primär feste Implantate verwendet werden.
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Nach einer Ausführungsform des Dentalinstruments steht die innere Bohrkrone von dem ersten Ende des Dentalinstruments aus in Richtung der Instrumenten-Längsachse gesehen gleich weit wie die äußere Bohrkrone oder weiter als die äußere Bohrkrone vor.
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Nach einer Ausführungsform des Dentalinstruments beträgt der Innendurchmesser der inneren Bohrkrone zwischen 1,5 mm und 6 mm. Dabei kann die Breite der inneren Bohrkrone zwischen 1,0 mm und 3,0 mm betragen.
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Generell kann die Nutbreite des Dentalinstruments zwischen 0,5 mm und 3,0 mm betragen.
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Mittels des Dentalinstruments kann ein Knocheneinsatzmaterial-Produkt als Lager- oder Transportgut für die Bereitstellung von Knochenstücken vorgegebener Form für Knochenbehandlungen bereitgestellt werden, wobei das Knocheneinsatzmaterial-Produkt aus einem länglichen Hohlkörper aus einem Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial gebildet ist, der sich entlang einer Längsachse erstreckt und dessen sich entlang der Längsachse ergebenden Querschnitte ringförmig gebildet sind, wobei zumindest abschnittsweise ein Hohlraum im Inneren des Hohlkörpers ausgebildet ist.
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Der Begriff „ringförmig” meint in diesem Zusammenhang insbesondere, dass bei den sich entlang der Längsachse des Knocheneinsatzmaterial-Produkts ergebenden Querschnittskonturen des Knocheneinsatzmaterial-Produkts die Konturlinie der inneren, den Hohlraum umgrenzenden Randfläche und der äußeren Randfläche oder Umfangsfläche kreisförmig oder im Wesentlichen kreisförmig ist. Unter dem Begriff „im Wesentlichen kreisförmig” soll in diesem Zusammenhang verstanden werden, dass bei den sich entlang der Längsachse des Knocheneinsatzmaterial-Produkts ergebenden Querschnittskonturen die vom jeweiligen Flächenschwerpunkt des jeweiligen Querschnitts ausgehenden Radien zu Randpunkten um 25% größer oder kleiner sein können wie ein Durchschnittsradius beim jeweiligen Querschnitt.
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Auch kann vorgesehen sein, dass zumindest ein Umfangsabschnitt der Querschnittskontur geradlinig ist, während der übrige Verlauf der Querschnittskontur kreisförmig oder im Wesentlichen kreisförmig ist. Dabei kann vorgesehen sein, dass dieser Umfangsabschnitt maximal ein Drittel des gesamten Umfangs der jeweiligen Querschnittskontur beträgt. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass zwei derartige Umfangabschnitte ausgebildet sind, die entgegen gesetzt zueinander gelegen sind.
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Das Knocheneinsatzmaterial-Produkt kann derart ausgeführt sein, dass der Hohlkörper aus einem Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial besteht. Auch kann der Hohlkörper zylindrisch gebildet sein, wobei der der Außenrand des Querschnitts oder der sich entlang der Längsrichtung ergebenden Querschnitte kreisringförmig geformt ist bzw. sind.
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Der Hohlkörper des Knocheneinsatzmaterial-Produkts kann mehrere Vertiefungen als in Abständen zueinander entlang der Längsachse des Hohlkörpers in der Umfangsrichtung zumindest abschnittsweise ausgeführte Einkerbungen aufweisen.
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Auch kann das Knocheneinsatzmaterial-Produkt zumindest eine an dessen zylindrischer Außenseite ausgebildete Abflachung derart aufweisen, dass die ansonsten zylindrische Außenfläche einen länglichen und entlang der Längsrichtung des Knocheneinsatzmaterial-Produkts erstreckenden inneren Oberflächenabschnitt mit ebener oder gekrümmter Außenseite aufweist, wobei der innere Oberflächenabschnitt in der Ausführung mit gekrümmter Außenseite eine Krümmung in derselben Richtung wie die ansonsten zylindrische Außenfläche hat und dabei die Krümmung geringer ist wie die Krümmung des außerhalb des zumindest einen inneren Oberflächenabschnitts. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass die Breite des inneren Oberflächenabschnitts entlang der Längsrichtung des Knocheneinsatzmaterial-Produkts gesehen konstant ist oder entlang der Längsrichtung des Knocheneinsatzmaterial-Produkts gesehen unterschiedlich ist, sich also ändert. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass sich die Breite des inneren Oberflächenabschnitts in einer Richtung entlang der Längsrichtung des Knocheneinsatzmaterial-Produkts konstant oder zunehmend verringert.
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Weiterhin kann bei dem Knocheneinsatzmaterial-Produkt der Hohlkörper mehrere Vertiefungen aufweisen, die in Abständen zueinander entlang der Längsachse des Hohlkörpers in der Umfangsrichtung zumindest abschnittsweise eingekerbt ist.
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Weiterhin kann das Knocheneinsatzmaterial-Produkt eine flexible Schutzhülle aufweisen, die den Hohlkörper umgibt und an diesem anliegt.
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Nach der Erfindung kann auch eine Schutzhülse zum Schützen von Knochengewebe bei Spülvorgängen an einem Dentalimplantat verwendet werden, wobei die Schutzhülse aufweist:
- – einen rotationssymmetrisch zu einer Längsachse ausgebildeten Grundkörper mit einer eine Innenseite bildenden Innenfläche und einer entgegen gesetzt zur Innenfläche gelegenen Außenfläche sowie einem in Bezug auf die Richtung der Längsachse ersten Ende und einem entgegen gesetzt zu dem ersten Ende gelegenen zweiten Ende,
- – einen Innenbund, der von dem zylindrischen Grundkörper auf dessen Innenseite flanschartig absteht und Teil der Innenfläche ist, wobei der Innenbund in einem Abstand von maximal einem Viertel der Länge vom zweiten Ende gelegen ist.
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Die Schutzhülse kann zur Abschirmung des Knochens bei gleichzeitiger Exponierung der durch einen erfindungsgemäßen Bohrer freigelegten Implantat-Oberflächen verwendet werden. Sie schützt den Knochen vor chemischen, thermischen und mechanischen Irritationen sowie vor dem Einblasen von Luft in den Knochen (Emphysem). Mit einer Schutzhülse nach der Erfindung können Spül- und Reinigungslösungen von Knochenbereichen, die außerhalb von in den Knochen eingebrachten Vertiefungen oder Ausnehmungen gelegen sind, fern gehalten werden, und kann die Implantat-Oberfläche durch mechanische Reinigung, Air-Flow-Reinigung mit Sand-, Salz- oder Glyzinpulver oder ähnliches gereinigt werden. Dabei wird die Schutzhulse derart eingesetzt, daß ein oberer Endabschnitt des Implantats von einer etwas entfernten zylindrischen Wand der Schutzhülse umgeben ist. Im unteren Bereich umschließt die Schutzhülse eng den Implantatdurchmesser und im oberen Bereich erweitert sich der Zylinderdurchmesser, damit eine allseitig bessere Zugänglichkeit für die Reinigung der Implantatoberfläche gegeben ist. Hierzu kann die Schutzhülse auch seitlich Öffnungen aufweisen, und an der Oberseite eine Aufnahme für eine Dentalabsaugung.
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Der Grundkörper der Schutzhülse kann zumindest eine Durchgangsbohrung aufweisen, die in einem mittleren Drittel des sich zwischen dem Innenbund und dem ersten Ende erstreckenden Abschnitts des Grundkörpers gelegen ist.
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Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung ist eine Schutzkappe zum Schutz eines in einem Kiefer eingesetzten Implantats vorgesehen. Die Schutzkappe begrenzt einen Innenraum und weist auf:
- – einen Schutzkappen-Basiskörper, gebildet als zylindrischer Schalenkörper,
- – eine an einem axialen Ende des Schutzkappen-Basiskörpers angeordnete Abdeckungsschale, die als teilkuppelförmiger oder als kuppelförmiger Deckel zur Abdeckung eines durch den Schutzkappen-Basiskörper umgrenzten Innenraums ausgebildet ist.
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Die Schutzkappe wird zur Abdeckung einem in einem Knochen eingesetzten Implantates oder des diesbezüglichen Operationsfeldes während des Zeitraums verwendet werden, der für die Knochen-Regeneration erforderlich ist. Gleichzeitig soll das Weichgewebe in der Umgebung des Implantats daran gehindert werden, dass dieses in den Defekt z. B. des Knochens wächst. Außerdem soll die Schutzkappe sämtliche Kräfte wie Weichgewebszug, Kaukräfte oder sonstige mechanische Belastungen wahrend der Einheilungsphase fernhalten.
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Die Schutzkappe kann „oben”, also bei ihrem bestimmungsgemäß am Kiefer eingesetzten Zustand an einer der Implantatschulter zugewandten Seite, offen oder geschlossen sein und so auf dem Implantat aufliegen, oder es umschließen. Nach einer Ausführungsform der Schutzkappe weist die Abdeckungsschale eine zentrale Öffnung auf.
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Unter dem Begriff „Abstand” insbesondere zwischen zwei Flächen wird hierin insbesondere der kürzeste Abstand verstanden.
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Der Ausdruck „entlang” kann hierin im Zusammenhang mit den hierin genannten Richtungsangaben, die den Verlauf einer Konturlinie oder einer Oberfläche betreffen können, oder die eine Richtung einer mechanischen Komponente wie einer Achse oder Welle betreffen können, insbesondere bedeuten, dass die Tangente an die jeweilige Konturlinie oder an die jeweilige Oberfläche in deren Verlauf gemäß der Richtungsangabe bzw. die Längserstreckung und z. B. Mittelachse der mechanischen Komponente lokal mit einem Winkel von maximal 45 Grad und vorzugsweise von maximal 30 Grad von einer Bezugsrichtung oder Bezugsachse abweicht, auf die bzw. der die jeweilige Richtungsangabe bezogen ist.
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Der Ausdruck „quer” kann hierin im Zusammenhang mit den hierin genannten Richtungsangaben, die den Verlauf einer Konturlinie oder einer Oberfläche betreffen können, oder die eine Richtung einer mechanischen Komponente wie einer Achse oder Welle betreffen können, insbesondere bedeuten, dass die Tangente an die jeweilige Konturlinie oder an die jeweilige Oberfläche in deren Verlauf gemäß der Richtungsangabe bzw. die Längserstreckung und z. B. Mittelachse der mechanischen Komponente lokal mit einem Winkel von minimal 45 Grad und vorzugsweise von minimal 30 Grad von einer Bezugsrichtung oder Bezugsachse abweicht, auf die bzw. der die jeweilige Richtungsangabe bezogen ist.
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Bei hierin angegebenen Bemaßungen von Gegenständen oder Merkmalen wird insbesondere von einem Implantat-Außendurchmesser und insbesondere entlang dessen Längsachse gesehen größten Implantat-Außendurchmesser von 2 mm bis 5,5 mm ausgegangen.
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Im Folgenden werden Ausführungsformen der Erfindung an Hand der beiliegenden Figuren beschrieben, die zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform des Dentalinstruments nach der Erfindung, wobei das Dentalinstrument einen Anschluss-Abschnitt und einen Materialabtragungs-Abschnitt mit einer äußeren und einer inneren Bohrkrone jeweils zum Materialabtrag aufweist, der in Bezug auf eine Bohrer-Rotationsachse des Anschluss-Abschnitts entgegengesetzt zu dem Materialabtragungs-Abschnitt gelegen ist, wobei von dem Anschluss-Abschnitt aus gesehen sich die innere Bohrkrone weiter erstreckt als die äußere Bohrkrone,
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2 einen Aufriss der Ausführungsform des Dentalinstruments nach der 1,
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3 eine Darstellung der Ausführungsform des Dentalinstruments nach der 1 bei der Anwendung desselben an einem Dentalimplantat,
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4 eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform des Dentalinstruments nach der Erfindung, wobei von dem Anschluss-Abschnitt gesehen sich die innere Bohrkrone sich ebenso weit erstreckt als die äußere Bohrkrone,
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5 einen ersten Schritt einer Anwendung der Ausführungsform des Dentalinstruments nach der 1, bei dem als Ausgangszustand ein Aufriss eines zu behandelnden Kiefers mit einem Zahn-Dentalimplantat und einem auf diesem angeordneten Zahnersatz gezeigt ist,
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6 einen gegenüber der Darstellung der 5 weiteren Schritt, bei dem einen Ausschnitt des in der 5 gezeigten Kiefers mit dem Zahn-Dentalimplantat ohne dem Zahnersatz und die Ausführungsform des Dentalinstruments nach der 1 in einer Ausgangsstellung,
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7 einen gegenüber der Darstellung der 6 weiteren Schritt, bei dem sich das Dentalinstrument in einer Materialabtrags-Stellung befindet,
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8 einen ersten Schritt einer weiteren Anwendung der Ausführungsform des Dentalinstruments nach der 1, bei dem das Dentalinstrument nach Durchführung des in der 7 gezeigten Materialabtrags-Schrittes in einem Ausgangszustand gezeigt ist,
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9 einen ersten Schritt einer weiteren Anwendung der Ausführungsform des Dentalinstruments nach der 1, bei dem das Dentalinstrument in einem Ausgangszustand vor Entnahme eines Knochenrings von einem Kieferbereich gezeigt ist,
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10 einen gegenüber der Darstellung der 9 weiteren Schritt, bei dem das Dentalinstrument in einem Arbeitszustand zur Erzeugung von zwei zueinander konzentrischen Ring-Ausnehmungen an einem Kiefer gezeigt ist,
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11 einen gegenüber der Darstellung der 10 weiteren Schritt, bei dem das Dentalinstrument wiederum in der Ausgangsstellung nach dem Arbeitszustand der 10 gezeigt ist,
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12 einen gegenüber der Darstellung der 11 weiteren Schritt, bei dem die Entnahme eines durch den in der 10 gezeigten Arbeitsschritt entstandenen Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial-Rings gezeigt ist,
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13 einen gegenüber der Darstellung der 12 weiteren Schritt, bei dem der entstandene Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial-Ring an einer erzeugten Ring-Ausnehmung an einem Kiefer gezeigt ist,
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14 einen gegenüber der Darstellung der 13 weiteren Schritt, bei dem der entstandene Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial-Ring in einer erzeugten Ring-Ausnehmung an einem Kiefer eingesetzt und von einer Schutzkappe nach der Erfindung abgedeckt ist, wobei die Schutzkappe in einem Seitenschnitt gezeigt ist,
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15 die Darstellung der 14, wobei die Schutzkappe in einer Seitenansicht gezeigt ist,
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16 eine Ausführungsform eines Knocheneinsatzmaterial-Produkts oder Knocheneinsatzmaterial-Blocks,
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17 die Ausführungsform des Knochenmasse-Blocks nach der 16 und eine Ausführungsform des Dentalinstruments in einer Arbeitsstellung, in der dieses einen Knochenmaterial- oder Knochenersatzmaterial-Ring aus dem Knochenmasse-Block produziert,
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18 die Ausführungsform des Knochenmasse-Blocks nach der 16 und ein nach dem in der 17 gezeigten Arbeitsschritts den von dem Dentalinstrument produzierten Knochenmaterial- oder Knochenersatzmaterial-Ring sowie den zurückbleibenden Knochenmasse-Block,
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19 eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform eines Knochenmasse-Hohlstabs nach der Erfindung,
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20 eine perspektivische Darstellung des nach dem in der 18 gezeigten Arbeitsschritts produzierten Knochenmaterial- oder Knochenersatzmaterial-Rings,
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21 eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform einer Schutzhülse,
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22 eine perspektivische Aufriss-Darstellung der Ausführungsform der Schutzhülse nach der 21 entlang des Schnittes S21-S21,
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23 eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer Schutzhülse nach der Erfindung,
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24 eine perspektivische Aufriss-Darstellung der Ausführungsform der Schutzhülse nach der 23 entlang des Schnittes S24-S24,
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25 eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer Schutzhülse,
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26 eine perspektivische Aufriss-Darstellung der Ausführungsform der Schutzhülse nach der 25 entlang des Schnittes S26-S26,
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27 einen ersten Schritt einer Anwendung der Ausführungsform der Schutzhülse nach der 31, bei dem das Dentalinstrument in einem Ausgangszustand vor Entnahme eines Knochenrings von einem Kieferbereich gezeigt ist,
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28 einen gegenüber der Darstellung der 9 weiteren Schritt, bei dem der Schutzhülse in einem Arbeitszustand zur Durchführung einer Spülbehandlung an einem Kiefer gezeigt ist,
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29 eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform einer Schutzkappe nach der Erfindung,
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30 eine perspektivische Aufriss-Darstellung der Ausführungsform der Schutzkappe nach der 29 entlang des Schnittes S30-S30,
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31 eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer Schutzkappe nach der Erfindung,
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32 eine perspektivische Aufriss-Darstellung der Ausführungsform der Schutzkappe nach der 31 entlang des Schnittes S32-S32,
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33 eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer Schutzkappe nach der Erfindung,
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34 eine perspektivische Aufriss-Darstellung der Ausführungsform der Schutzkappe nach der 33 entlang des Schnittes S34-S34,
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35 einen ersten Schritt einer Anwendung der Ausführungsform der Schutzkappe nach der 29, ein Kieferbereich gezeigt ist, in dem ein Dentalimplantat eingesetzt ist, wobei der Kieferknochen im Bereich um das Dentalimplantat nach der Erfindung behandelt worden ist,
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36 einen gegenüber der Darstellung der 35 weiteren Schritt, bei dem sich die Schutzkappe in einer Ausgangsstellung vor dem Einsetzen derselben oberhalb des Dentalimplantats befindet,
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37 einen gegenüber der Darstellung der 36 weiteren Schritt, bei dem die Schutzkappe auf den behandelten Bereich des Kieferbereichs aufgesetzt ist, so dass sich die Schutzkappe oberhalb des Dentalimplantats befindet,
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38 einen gegenüber der Darstellung der 37 weiteren Schritt, bei dem auf das Dentalimplantat ein Zahnersatz aufgesetzt ist, so dass die Schutzkappe zwischen dem Dentalimplantat und dem Zahnersatz gelegen ist,
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39 einen gegenüber der Darstellung der 38 weiteren Schritt, bei dem der Zahnersatz von dem Dentalimplantat sowie auch die Schutzkappe von dem Kieferbereich entfernt worden sind,
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40 einen gegenüber der Darstellung der 39 weiteren Schritt, bei dem der Zahnersatz wieder auf das Dentalimplantat aufgesetzt ist, ohne dass sich die Schutzkappe zwischen dem Dentalimplantat und dem Zahnersatz befindet.
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Nach einem Aspekt der Erfindung ist generell ein Dentalinstrument 1 oder ein Bohreinsatz vorgesehen. Das Dentalinstrument 1 oder der Bohreinsatz ist zur Durchführung einer Behandlung an einem Zahnkiefer an eine Ausgangswelle mit einer Bohrgerät-Aufnahmevorrichtung einer Bohrmaschine anzuschließen und z. B. einzuspannen ist, die durch einen Motor in Drehung gebracht werden kann, um das Dentalinstrument 1 oder der Bohreinsatz um eine Rotationsachse zu drehen.
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Das Dentalinstrument 1 weist einen insbesondere zylindrischen Anschluss-Abschnitt 11 zum Anschließen desselben an einem ersten Ende 11a desselben an die Bohrgerät-Aufnahmevorrichtung und einen Materialabtragungs-Abschnitt 12 oder einen Bohrkopf zum Materialabtrag auf. Das erste Ende 11a des zylindrischen Anschluss-Abschnitts 11 bildet somit auch ein erstes Ende 11a des Dentalinstruments 1. Der Anschluss-Abschnitt 11 kann, wie es in der 1 dargestellt ist, eine in dem Anschluss-Abschnitt 11 ausgebildete Vertiefung 11a aufweisen, der formschlüssig mit der Bohrgerät-Aufnahmevorrichtung zusammenwirkt, um die von der Bohrmaschine ausgeübten Drehmomente auf den Anschluss-Abschnitt 11 zu übertragen. Der Materialabtragungs-Abschnitt 12 ist in Bezug auf eine Instrumenten-Längsachse L1 des Dentalinstruments 1 entgegengesetzt zu dem Materialabtragungs-Abschnitt 12 gelegen. Die Längsachse L1 ist identisch mit einer Rotations-Längsachse, um die sich das Dentalinstrument 1 dreht, wenn dieses durch die Bohrmaschine in Drehung versetzt wird.
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Der Anschluss-Abschnitt 11 und der Materialabtragungs-Abschnitt 12 können, wie es in der 1 gezeigt ist, als separate Teile realisiert sein. In der Ausführungsform der 1 ist der Anschluss-Abschnitt 11 ist eine Trennungslinie 13 eingetragen, an ein entgegen gesetzt zu dem ersten Ende 11a gelegenes zweites Ende 11b des Anschluss-Abschnitts 11 und ein erstes Ende 12a des Materialabtragungs-Abschnitts 12 aneinander anliegen. Insbesondere kann der Materialabtragungs-Abschnitt 12 auf einem Gewinde aufgeschraubt sein, das am zweiten Ende 11b des Anschluss-Abschnitts 11 ausgebildet ist.
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Der Materialabtragungs-Abschnitt 12 weist einen Zwischenabschnitt 20, der sich an den Anschluss-Abschnitt 11 anschließt, eine äußere Bohrkrone oder einen äußeren Trepan 30 und eine innere Bohrkrone oder einen inneren Trepan 40 auf, die insbesondere jeweils als Schneidkronen ausgeführt sind. Die äußere Bohrkrone 30 und die innere Bohrkrone 40 stehen jeweils von dem Zwischenabschnitt 20 ab. Die äußere Bohrkrone 30 und die innere Bohrkrone 40 weisen jeweils einen Bohrkronen-Endabschnitt mit kreisringförmigen Schnittflächen auf, die vom Anschluss-Abschnitt 11 aus gesehen in die Instrumenten-Längsachse L1 gerichtet sind. Dabei ist die äußere Bohrkrone 30 und die innere Bohrkrone 40 jeweils rotations-symmetrisch zur Instrumenten-Längsachse L1 ausgebildet und ist die innere Bohrkrone 40 in der Richtung der Instrumenten-Längsachse L1 gesehen innerhalb der äußeren Bohrkrone 30 gelegen. Die Bohrkronen 30, 40 sind als spezielle Bauformen des Materialabtragungs-Abschnitts 12 oder Bohrkopfes derart gestaltet, dass diese den zu bohrenden Kieferbereich in Form zweier Ringspalte ausschneidet.
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Die innere Bohrkrone 40 weist eine Außenfläche 40c und eine entgegen gesetzt zu dieser gelegene Innenfläche 40d auf. Die Außenfläche 40c der inneren Bohrkrone 40 definiert einen Außendurchmesser d4a und die Innenfläche 40d der inneren Bohrkrone 40 definiert einen Innendurchmesser d4i. Der Innendurchmesser d4i der inneren Bohrkrone 40 kann insbesondere zwischen 1,5 mm und 6 mm betragen. Dabei kann die Breite s4 und somit Schneidbreite der inneren Bohrkrone 40 zwischen 1,0 mm und 3,0 mm betragen. Bei diesem Bereich für die Breite s4 kann der Außendurchmesser d4a der inneren Bohrkrone 40 kann insbesondere zwischen 3,5 mm und 12,0 mm betragen. Für besonders vorteilhafte Anwendungen des Dentalinstruments 1 beträgt der Innendurchmesser d4i der inneren Bohrkrone 40 insbesondere zwischen 3 mm und 5 mm und der Außendurchmesser d4a der inneren Bohrkrone 40 zwischen 5,0 mm und 11,0 mm.
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Die äußere Bohrkrone 30 weist eine Außenfläche 30c und eine entgegen gesetzt zu dieser gelegene Innenfläche 30d auf. Die Außenfläche 30c der äußeren Bohrkrone 30 definiert einen Außendurchmesser d3a und die Innenfläche 30d der äußeren Bohrkrone 30 definiert einen Innendurchmesser d3i. Die Differenz zwischen dem Außendurchmesser d4a der inneren Bohrkrone 40 und dem Innendurchmesser d3i der äußeren Bohrkrone 30 kann insbesondere zwischen 1,0 mm und 6,0 mm betragen, so dass die Nutbreite oder der Abstand b34 zwischen dem Außendurchmesser d4a der inneren Bohrkrone 40 und dem Innendurchmesser d3i der äußeren Bohrkrone 30 zwischen 0,5 mm und 3,0 mm beträgt. Die Breite s3 und somit Schneidbreite der äußeren Bohrkrone 30 kann 0,2 mm und 1,5 mm betragen. Die genannten Beträge insbesondere in Bezug auf die Durchmesser gelten insbesondere ohne Berücksichtigung von Schneiden oder Schneidwerkzeugen an der jeweiligen Bohrkrone 30, 40.
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Die äußere Bohrkrone 30 und die innere Bohrkrone 40 weisen jeweils einen Bohrkronen-Basiskörper 31 bzw. 41 und einen Bohrkronen-Endabschnitt 32 bzw. 42 auf, in oder an dem jeweils die Schneiden oder Schneidwerkzeuge ausgebildet sind. Die Bohrkronen-Basiskörper 31 bzw. 41 können aus einem harten Material wie Zirkonoxid oder Keramik gebildet sein oder bestehen. Dabei kann der Zwischenabschnitt ebenfalls aus einem harten Material wie chirurgischem Stahl, Hartmetall, insbesondere Titan, oder Zirkonoxid oder Keramik gebildet sein oder bestehen oder aus einem Kunststoff bestehen oder gebildet sein. Diese können, je nach den Anforderungen des zu bohrenden Kiefermaterials, aus Hartmetallsegmenten, aus Schneidplatten oder aus Diamantsegmenten bestehen oder gebildet sein. Die Bohrkronen-Endabschnitte 32 bzw. 42 weisen eine Endfläche 32a bzw. 42a auf, die von dem Anschluss-Endabschnitt 11 aus gesehen die Enden der Bohrkronen 30 bzw. 40 und somit freie Enden bilden, so dass diese in die Instrumentenlängsachse L1 weisen. Die Bohrkronen-Endabschnitte 32 bzw. 42 mit oder ohne Schneiden können aus Diamanten oder einem harten Material wie Zirkonoxid oder Keramik oder chirurgischem Stahl oder Hartmetall, insbesondere Titan, gebildet sein oder bestehen. Dabei kann eine der Bohrkronen 30, 40 oder können beide der Bohrkronen 30, 40 einteilig hergestellt sein, so dass die jeweilige Kombination aus Bohrkronen-Basiskörper 31 bzw. 41 und Bohrkronen-Endabschnitt 32 bzw. 42 in Bezug auf das Material einheitlich gebildet sind. In diesem Zusammenhang ist die hierin verwendete Begrifflichkeit derart vorgesehen, dass bei dieser Ausführungsform die Bohrkronen-Endabschnitte 32 bzw. 42 jeweils als virtuelle schmale Endringe gebildet sind (nicht in den Figuren dargestellt), auf denen die Schneiden angeordnet sind, so dass die Endringe zusammen mit den Schneiden die äußeren und somit freien Enden des jeweiligen Bohrkronen-Endabschnitts 32 bzw. 42 bilden. Alternativ kann vorgesehen sein, dass die Schneiden zur Herstellung des Dentalinstruments 1 als separate Stücke auf die virtuell zu verstehenden Endringe der Bohrkronen-Endabschnitte 32 bzw. 42 aufgesetzt werden. Diese Schneiden können aus Diamanten oder einem harten Material wie Zirkonoxid oder Keramik oder chirurgischem Stahl oder Hartmetall, insbesondere Titan, gebildet sein oder bestehen. Nach einer weiteren Alternative kann eine der Bohrkronen 30, 40 oder können beide der Bohrkronen 30, 40 derart hergestellt sein, dass die jeweilige Kombination aus Bohrkronen-Basiskörper 31 bzw. 41 und Bohrkronen-Endabschnitt 32 bzw. 42 insgesamt aus separaten Teilen gebildet sind. Bei dieser Ausführungsform ist der jeweilige Bohrkronen-Endabschnitt 32 bzw. 42 somit kein virtuell zu verstehender Endring, sondern ein gegenüber dem jeweiligen Bohrkronen-Basiskörper 31 bzw. 41 separates Teil, das zur Herstellung des Dentalinstruments 1 auf den jeweiligen Bohrkronen-Basiskörper 31 bzw. 41 aufgesetzt wird oder umgekehrt. Dabei kann wiederum vorgesehen sein, dass die Schneiden auf den Endring des jeweiligen Bohrkronen-Endabschnitts 32 bzw. 42 als gegenüber diesem separate Teile aufgesetzt werden oder einstückig mit dem Endring des jeweiligen Bohrkronen-Endabschnitts 32 bzw. 42 gebildet sind.
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Auch steht die innere Bohrkrone 40 von dem Anschluss-Abschnitt 11 aus gesehen in Richtung der Instrumenten-Längsachse L1 zumindest so weit vor wie die äußere Bohrkrone 30, also insbesondere weiter vor als die äußere Bohrkrone 30. Da die innere Bohrkrone 40 von dem ersten Ende 12a aus gesehen gleich weit oder weiter vorsteht wie die äußere Bohrkrone 40, bildet die Endfläche 32a oder das freie Ende der inneren Bohrkrone 30 gegebenenfalls zusammen mit der Endfläche 42a oder dem freien Ende der äußeren Bohrkrone 40 das zweite Ende 12b des Materialabtragungs-Abschnitts 12.
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In anschaulicher Betrachtung bildet der Zwischenabschnitt 20 zusammen mit der äußeren Bohrkrone 30 einen Becher, und von dem Boden des Bechers erstreckt sich die innere Bohrkrone 40. Auf diese Weise bildet sich zwischen der äußeren Bohrkrone 30 und der inneren Bohrkrone 40 eine Ringnut 50 aus, die eine Ringnut-Grundfläche 21 aufweist, die auch als Endfläche des Zwischenabschnitts 20 angesehen werden kann. Weiterhin begrenzt die Innenfläche 40d der inneren Bohrkrone 40 sowie eine Bodenfläche 22 derselben einen zylindrischen Innenraum 60, die ebenfalls als Endfläche des Zwischenabschnitts 20 angesehen werden kann.
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Die Ringnut-Grundfläche 21 liegt in einem Abstand d1 von dem ersten Ende 12a des Materialabtragungs-Abschnitts 12 und die Bodenfläche 22 liegt in einem Abstand a2 von dem ersten Ende 12a des Materialabtragungs-Abschnitts 12 entfernt, wobei sich die Abstände a1, a2 jeweils in der Instrumenten-Längsachse L1 ergeben. Die Abstände a1, a2 können unterschiedlich zueinander sein. Bei der in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsform ist der Abstand a1 größer als der Abstand a2. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass der Abstand a1 um mindestens 5% des Betrags von a1 größer als der Abstand a2 ist.
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Die Endfläche 32a der äußeren Bohrkrone 30 liegt in einem sich in der Instrumenten-Längsachse L1 ergebenden Abstand oder einer Tiefe t50 zur Ringnut-Grundfläche 21. Mit dem Abstand t1 ist die Tiefe der Ringnut 50 bezeichnet.
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Weiterhin hat die Endfläche 42a der inneren Bohrkrone 40 einen sich jeweils in der Instrumenten-Längsachse L1 ergebenden Abstand oder einer Tiefe t60 zur Bodenfläche 22, so dass der zylindrische Innenraum 60 die Tiefe t60 hat. Die Tiefe t60 kann insbesondere zwischen 2 mm und 20 mm betragen.
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In der 3 wird beispielartig die Dimensionierung des Dentalinstruments 1 an Hand eines bevorzugten Anwendungsfalls an einem in einen Kieferknochen K eingesetzten Kiefer-Dentalimplantat oder Zahnimplantat 100, im Folgenden auch kurz Implantat genannt, beschrieben. Dabei wird durch die innere Bohrkrone 40 und die äußere Bohrkrone 30 des Dentalinstruments 1 in den jeweiligen Kieferknochen K eine erste oder innere Kiefer-Ringnut 140 mit einer Tiefe t140 und eine zweite oder äußere Kiefer-Ringnut 130 mit einer Tiefe t130, die das Zahnimplantat 100 umgibt, eingebracht. Zwischen diesen Ringnuten 130, 140 ist ein umlaufender Steg KS1 ausgebildet. Die von einem Dentalinstrument 1 nach der Erfindung erzeugte innere Kiefer-Ringnut 140 hat einen Innendurchmesser d140i und einen Außendurchmesser d140a. Weiterhin hat die von einem Dentalinstrument 1 nach der Erfindung erzeugte äußere Kiefer-Ringnut 130 hat einen Innendurchmesser d130i und einen Außendurchmesser d130a.
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Die Länge des Zahnimplantats 100 ist mit dem Bezugszeichen L100 und der Außendurchmesser des Zahnimplantats 100 ist mit dem Bezugszeichen d100 bezeichnet. Der Innendurchmesser d140i der Kiefer-Ringnut 140 ist vorzugsweise um einen Betrag von 0,05 mm bis 0,4 mm größer als der der Außendurchmesser des Zahnimplantats 100. Die Tiefe t140 einer von einem Dentalinstrument 1 nach der Erfindung erzeugten inneren Kiefer-Ringnut 140 kann insbesondere zwischen 1 mm und 15 mm betragen.
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In der 4 ist eine Ausführungsform des Dentalinstruments 1 nach der Erfindung dargestellt, bei dem sich die innere Bohrkrone 40 von dem Anschluss-Abschnitt 11 aus gesehen in Richtung der Instrumenten-Längsachse L1 genauso weit erstreckt wie die äußere Bohrkrone 30, so dass die Endfläche 32a oder das freie Ende der inneren Bohrkrone 30 zusammen mit der Endfläche 42a oder dem freien Ende der äußeren Bohrkrone 40 das zweite Ende 12b des Materialabtragungs-Abschnitts 12 bilden.
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Im Folgenden werden an Hand der 5 bis 15 Schritte einer Anwendung der Ausführungsform des Dentalinstruments 1 nach der 1 beschrieben:
Dabei wird mit dem Dentalinstrument 1 ein Umgebungsbereich U des Kiefers K behandelt, der ein in den Kiefer K eingesetztes Implantat 100 umgibt. Beispielsweise ist das Knochengewebe des Umgebungsbereichs U ungünstig verändert und nicht mehr in der Lage, das Implantat 100 stabil im Kiefer K zu halten. Um Knochengewebe im Umgebungsbereich U des in den Kiefer K eingesetzten Implantats 100 teilweise zu entfernen, wird ein auf dem Implantat 100 angebrachter Zahnersatz 101 von dem Implantat 100 gelöst und das Dentalinstrument 1 manuell oder mittels eines kommandierbaren Führungsmechanismus in eine Ausgangsstellung gebracht (6). Anschließend erfolgt durch manuelle Führung oder mittels des kommandierbaren Führungsmechanismus das Einfahren des rotierenden Dentalinstruments 1 in das Knochengewebe des Umgebungsbereichs U und die Ausbildung der inneren Kiefer-Ringnut 140 mit der Tiefe t140 und der äußeren Kiefer-Ringnut 130 mit der Tiefe t130 mittels der inneren Bohrkrone 40 bzw. mittels der äußeren Bohrkrone 30 (7 und 8). Das Implantat 100 braucht dabei nicht dem Knochengewebe des Umgebungsbereichs U entnommen werden. Vielmehr wird – bei der richtigen Wahl des Dentalinstruments 1 und insbesondere des Innendurchmessers d4i der inneren Bohrkrone 40 – das Implantat 100 zur Zentrierung des Dentalinstruments 1 während des Einfahrens des Dentalinstruments 1 in das Knochengewebe des Umgebungsbereichs U verwendet.
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Weiterhin ist vorgesehen, Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial in die innere Kiefer-Ringnut 140 ergänzend einzulegen oder die innere Kiefer-Ringnut 140 mit Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial anzufüllen, mit dem Ziel, dass das in den Umgebungsbereich U eingelegte Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial mit dem übrigen Knochengewebe des Kiefers K ein kontinuierliches und einheitliches Kochengewebe bildet und dadurch eine das Implantat 100 im Kiefer K befestigende Substanz insbesondere im Umgebungsbereich U entsteht.
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Um die innere Kiefer-Ringnut 140 mit Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial anzufüllen oder zur ergänzen, kann vorgesehen sein, pulverförmiges Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial in die innere Ringnut 140 einzulegen.
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Alternativ dazu kann vorgesehen sein, dass an einem Knochenstück, z. B. an einem Knochenbereich K2 desselben Kiefers K, an dem die Kiefer-Ringnuten 130, 140 ausgebildet worden sind, oder einem separatem Knochenstück K3 nach der Darstellung der 16, mit einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dentalinstruments 1 ein in die innere Ringnut 140 einsetzbarer Knochenring KR erzeugt wird, indem das Dentalinstrument 1 in den Kiefer K (10) bzw. das separate Knochenstück K3 (17) manuell oder durch einen Führungsmechanismus eingefahren wird. In beiden Fällen bilden sich nach dem Herausfahren des Dentalinstruments 1 eine äußere Ringnut K130 und eine innere Ringnut K140 aus, die konzentrisch ineinander liegen, so dass zwischen diesen Ringnuten K130, K140 ein umlaufender Steg KS ausgebildet ist (11 bzw. 18). Der umlaufende Steg KS wird aus dem Kiefer K bzw. dem separaten Knochenstück K3 manuell oder durch einen Führungsmechanismus herausgelöst (12 bzw. 18) und als Knochenring KR in die erzeugte innere Kiefer-Ringnut 140 zwischen dem umlaufenden Steg KS1 und dem Implantat 100 eingesetzt (12, 13 und 14).
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In einem weiteren Schritt kann eine entsprechend gestaltete Schutzhülse 700, insbesondere wie sie in den 29 bis 34 dargestellt ist, mit einem offenen Randbereich in die äußere Kiefer-Ringnut 130 eingesetzt werden, um das Implantat 100 in der Umgebung U vor äußeren mechanischen Belastungen zu schützen, so dass sich möglichst aus dem unversehrt gebliebenen Bereich des Kiefers K und dem eingesetzten Knochenring KR ein einheitliches und sich kontinuierlich neben dem Knochenring KR erstreckendes Knochengewebe bildet.
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Auch kann das Knochenstück zur Erzeugung eines in eine innere Ringnut K140 einsetzbaren Knochenrings KR ein als länglicher Hohlkörper 201 mit einem Hohlraum 202 gebildetes Knocheneinsatzmaterial-Produkt sein. Das Knocheneinsatzmaterial-Produkt ist zur Verwendung als Lager- oder Transportgut vorgesehen, um aus diesem herstellbare Knochenstücke vorgegebener Form für Knochenbehandlungen bereitzustellen.
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Das Knocheneinsatzmaterial-Produkt nach der Erfindung ist aus einem länglichen Hohlkörper 201 aus einem Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial gebildet, der sich entlang einer Längsachse L201 erstreckt und dessen sich entlang der Längsachse L201 ergebenden Querschnitte ringförmig gebildet sind. Im Inneren des Hohlkörpers 201 ist zumindest abschnittsweise ein Hohlraum 202 ausgebildet, der von einer Innenfläche 203 begrenzt ist. Der Hohlkörper 201 weist auch eine entgegen gesetzt zur Innenfläche 203 gelegene Außenfläche 204 oder Mantelfläche auf. Die Längsachse L201 kann insbesondere als Verbindungslinie der Flächenschwerpunkte der kleinsten Querschnittsflächen definiert sein, die sich und in jeweils derselben Orientierung und quer zur Außenfläche 204 oder Mantelfläche erstrecken. Die Längsachse L201 hat insbesondere einen geradlinigen Verlauf. Der Ausdruck „ringförmig” bedeutet hierin generell, dass die Querschnittsform der sich entlang der Längsachse L201 ergebenden Querschnitte einen umlaufenden Ring bildet. Somit können die Querschnitte des Hohlkörpers 201 im Speziellen kreisringförmig sein, so dass die Längsachse L201 eine Rotationsachse des Hohlkörpers 201 ist.
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Der Hohlkörper 201 kann insbesondere, wie es in der 19 dargestellt ist, als aus Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial bestehender Zylinderabschnitt gebildet sein. Der Hohlkörper 201 kann zylindrisch gebildet sein, wobei der der Außenrand 207 oder die Außenrandlinie der Querschnitte, also die Schnittlinie beim Schneiden der jeweiligen Querschnittsebene mit der Außenfläche 204 elliptisch oder kreisringförmig geformt ist.
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Durch die Formgebung des Hohlkörpers 201 können von demselben mehrere Knochenringe KR jeweils zum Einsetzen in eine Kiefer-Ringnut 140 abgeschnitten werden (13 und 14). Zu diesem Zweck kann insbesondere eine Mehrzahl von aus Knochenmasse bestehenden Hohlkörpern 201 bereit gestellt werden, die beispielsweise jeweils einen kreisringförmigen Querschnitt haben und dabei die Außenflächen 204 mit zueinander unterschiedliche Außenradien R204 und Innenfläche 203 mit zueinander unterschiedlichen Innenradien R203 definiert sind. Auf diese Weise kann je nach dem Anwendungsfall, in dem eine Kiefer-Ringnut 140 mit definiertem Innenradius und definiertem Außenradius hergestellt wurde, ein Hohlkörper 201 verwendet werden, dessen Außenradius R204 der Außenfläche 204 gleich oder geringfügig, z. B. bis zu 30% kleiner ist als der Außenradius der Kiefer-Ringnut 140 und dessen Innenradius R202 der Innenfläche 202 gleich oder geringfügig, z. B. bis zu 30% kleiner ist als der Innenradius der Kiefer-Ringnut 140. Die Kiefer-Ringnut 140 kann insbesondere mit einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dentalinstruments 1 oder mit einem andersartigen rotierbaren Dentalinstrument, das z. B. nur eine einzige Bohrkrone aufweist, hergestellt sein.
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Nach einer Ausführungsform des Knocheneinsatzmaterial-Produkts weist der Hohlkörper 201 mehrere Vertiefungen 205a, 205b insbesondere in Form von Einkerbungen auf, die in der Außenfläche 204 entlang der Längsachse L201 des Hohlkörpers 201 in Abständen zueinander gelegen sind und in der Umfangsrichtung den Hohlkörper 201 umlaufen. Die Vertiefungen 205a, 205b können zum Einen als Orientierung beim Festlegen der Größe oder in der Richtung der Längsachse L201 erstreckenden Höhe eines abzuschneidenden Knochenrings KR dienen, so dass dieser an die Tiefe t140 der Kiefer-Ringnut 140 angepasst ist und z. B. gleich oder kleiner als die Tiefe t140 der Kiefer-Ringnut 140 ist (13 und 14). Auf diese Weise kann das Einsetzen von Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial in eine Kiefer-Ringnut 140 vereinfacht oder optimiert werden.
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Bei einer Ausführungsform des Knocheneinsatzmaterial-Produkts weist dieses eine flexible Schutzhülle auf, die den Hohlkörper 201 umgibt und dabei die Außenfläche 204 umgibt und an dieser anliegt. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass die Schutzhülle die Außenfläche 204 des Hohlkörpers 201 vollständig umgibt und dabei an dieser anliegt. Bei einer weiteren Ausführungsform des Knocheneinsatzmaterial-Produkts ist zusätzlich vorgesehen, dass die Schutzhülle dem Hohlkörper 201 vollständig umgibt. Dabei kann die Schutzhülle Perforationen oder Ausnehmungen oder Öffnungen oder mehrere dieser Alternativen aufweisen.
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Der aus Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial bestehende längliche Hohlkörper 200 kann durch ein Pressverform-Verfahren mittels eines Pressverform-Werkzeugs mit zwei Werkzeugteilen hergestellt werden, die jeweils durch entsprechend geformte Vertiefungen in dem jeweiligen der Werkzeugteile zusammen eine Negativform für eine Hälfte des herzustellenden Hohlkörpers 200 aufweisen. Das Pressverform-Werkzeug weist weiterhin einen Kern auf, der die Negativform für den Hohlraum 201 des Hohlkörpers 200 bildet. Nach Einlegen von Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial in die Vertiefungen in den jeweiligen Werkzeugteilen werden die Werkzeugteile zusammengefahren, wobei der Kern zwischen den Vertiefungen der Werkzeugteile gelegen ist. Dadurch wird das Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial zur Ausbildung des länglichen Hohlkörpers 200 mit einem Hohlraum 201 zusammen gepresst.
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Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung ist eine Schutzhülse 400 zum Schützen von Knochengewebe vor Spülstrahlen aus Flüssigkeit oder einem Gas, das in der in der 9 dargestellten Situation in eine Kiefer-Ringnut 140 oder generell einer Ausnehmung, die bzw. das insbesondere in einer Umgebung eines in den Kiefer eingesetzten Implantats 100 eingestrahlt wird. Dabei wird mit der Spülhülse 400 der vom Implantat 100 aus gesehen außerhalb der Kiefer-Ringnut 140 und diesem nahe gelegene Kieferbereich U1 sowie der vom oberen Ende 101 (9) ausgesehen unterhalb der Kiefer-Ringnut 140 und diesem nahe gelegene Kieferbereich U2 des Kiefers K geschützt. Die Durchführung solcher Spülvorgänge kann insbesondere dazu vorgesehen sein, bakterielle Verunreinigungen an dem an der Kiefer-Ringnut 140 oder Ausnehmung angrenzenden Kiefergewebe zu entfernen.
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Die Schutzhülse 400 weist auf: einen zylindrischen Grundkörper 401, der sich entlang einer Längsachse L401 erstreckt und dessen sich entlang der Längsachse L401 ergebenden Querschnitte kreisringförmig gebildet sind. Der Grundkörper 401 weist in der Richtung der Längsachse L401 gesehen ein erstes Ende 411 und ein entgegen gesetzt zu dem ersten Ende 411 gelegenes zweites Ende 412 auf. Das erste Ende 411 und das zweite Ende 412 oder eines der beiden können als in der Längsachse L401 gesehen äußerste Stellen des Grundkörpers 401 Endflächen oder Randlinien sein, so dass am ersten Ende 411 eine Einlassöffnung 401a und am zweiten Ende 412 eine Einlassöffnung 401a ausgebildet ist. An dem ersten Ende 411 kann eine erste, quer zur Längsachse L401 verlaufende Grundkörper-Endfläche 411a und am zweiten Ende 412 kann eine zweite, quer zur Längsachse L401 verlaufende Grundkörper-Endfläche 412a ausgebildet sein. Der Grundkörper 401 weist auch einen am ersten Ende 411 gelegenen und dieses aufweisenden ersten Abschnitt oder Einführungsabschnitt 413 und einen am zweiten Ende 412 gelegenen und dieses aufweisenden zweiten oder Austrittsabschnitt 414 auf. Im Inneren des Hohlkörpers 401 ist ein Hohlraum 402 ausgebildet, der von einer Innenfläche 403 begrenzt ist. Der Hohlkörper 201 weist auch eine entgegen gesetzt zur Innenfläche 403 gelegene Außenfläche 404 oder Mantelfläche auf, die eine Außenseite 404a bildet. Die Innenfläche 403 hat an Stellen entlang der Längsachse L401 einen Durchmesser von d403 und die Außenfläche 404 hat an Stellen entlang der Längsachse L401 einen Durchmesser d404. Der Durchmesser d404 kann entlang der Längsachse L401 gesehen konstant sein, wie es in der Ausführungsform der 21 und 22 der Fall ist, oder entlang der Längsachse L401 gesehen variabel sein. Durch die Innenfläche 403 und die Außenseite 404a ergibt sich an einer jeweiligen Stelle des Grundkörpers 401 eine Wandstärke d401. Die Längsachse L401 kann insbesondere als Verbindungslinie der Flächenschwerpunkte der kleinsten Querschnittsflächen definiert sein, die sich in jeweils derselben Orientierung und quer zur Außenfläche 404 oder Mantelfläche erstrecken, wobei sich die Längsachse L401 geradlinig erstreckt.
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Die Schutzhülse 400 weist auch einen umlaufenden Innenbund 420 auf, der von dem zylindrischen Grundkörper 401 auf dessen Innenseite 403a flanschartig absteht und Teil der Innenfläche 403 ist. Die Innenseite 403a weist einen Innenrand 421 auf, der sich als innere Konturlinie des Innenbunds 420 in der Richtung der Längsachse L401 als am weitesten innen liegende Konturlinie ergibt, wobei die Konturlinie einen radialen Abstand R421 von der Längsachse L401 und einen Durchmesser d421 hat. Der Innenrand 421 kann kreisförmig gebildet sein, so dass der radiale Abstand R421 entlang der Umfangsrichtung konstant ist. Der Durchmesser d421 des Innenrands 421 kann entlang der Umfangsrichtung konstant sein kann oder in der Umfangsrichtung variabel sein kann, so dass der Innenrand 421 nicht kreisförmig ist. Der Innenbund 420 weist eine Stufenfläche 422 gegenüber der Innenfläche 403 auf. Die Stufenfläche 422 ist dem ersten Ende 411 zugewandt und erstreckt sich in Bezug auf den Verlauf der Innenfläche 403 in der Längsachse L401 gesehen quer zur Innenfläche 403. Die Innenseite 403a kann einen Außenrand 425 aufweisen, der sich als äußere Konturlinie des Innenbunds 420 in der Richtung der Längsachse L401 als am weitesten außen liegende Konturlinie ergibt, wobei die Konturlinie einen radialen Abstand R425 von der Längsachse L401 hat. Der Innenbund 420 kann eine Innenfläche 423 aufweisen, die sich in der Richtung der Längsachse L401 gesehen entlang der Längsachse L401 erstreckt.
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Weiterhin weist die Schutzhülse 400 eine Endfläche 424 auf, die dem zweiten Ende 412 zugewandt ist oder Teil desselben ist. Bei der Ausführungsform der Schutzhülse 400 nach den 23 und 24 ist die zweite Grundkörper-Endfläche 411a in der Längsachse L401 gesehen an derselben Stelle gelegen wie die Endfläche 424 des Innenbunds 420. Alternativ dazu kann vorgesehen sein, dass die zweite Grundkörper-Endfläche 411a in der Längsachse L401 gesehen von der Endfläche 424 des Innenbunds 420 beabstandet ist, so dass die Endfläche 424 eine Stufenfläche gegenüber der Innenfläche 403 bildet. Bei diesen Ausführungsformen der Schutzhülse 400 kann insbesondere vorgesehen sein, dass der Innenbund 420 in einem Bereich des Austrittsabschnitt 414 in einem Abstand von maximal einem Viertel der Länge a401 vom zweiten Ende 412 gelegen ist.
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Auch kann der Grundkörper 401 zumindest eine Durchgangsbohrung 430 aufweisen, die insbesondere im Bereich zwischen dem Innenbund 420 und dem ersten Ende 411 gelegen sein kann. Durch die zumindest eine Durchgangsbohrung wird erreicht, dass in den Grundkörper 401 oder die Schutzhülse 400 eingeführte Flüssigkeit oder eingeführtes Gas entweichen kann, so dass die Durchsatzmenge der dabei durch den zweiten Auslass 401b strömenden Flüssigkeit oder des Gases eingestellt werden kann. Diese Einstellung kann insbesondere in Abhängigkeit der Durchsatzmenge erfolgen, in der bei einer jeweiligen Behandlung Flüssigkeit oder Gas, also allgemein ein Fluid, durch die Einlassöffnung 401a in den Grundkörper 401 bzw. die Schutzhülse 400 eingeführt wird. Vorzugsweise ist die zumindest eine Durchgangsbohrung 430 in einem mittleren Drittel des sich zwischen dem Innenbund 420 und dem ersten Ende 411 erstreckenden Abschnitts des Grundkörpers 401 gelegen. Die Ausführungsform des Grundkörpers 401 nach den 23 und 24 weist zwei Durchgangsbohrungen 431, 432 auf, die einander gegenüber liegen. Generell kann der Grundkörper 401 mehrere Durchgangsbohrung 430 aufweisen, die in der Längsachse L401 gesehen an derselben axialen Stelle gelegen sind.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Schutzhülse 400 kann der Innendurchmesser d413i des Einführungsabschnitts 413 unterschiedlich zu dem Innendurchmesser d414i des Austrittsabschnitts 414 sein. Dabei kann auch der Außendurchmesser d413a des Einführungsabschnitts 413 unterschiedlich zu dem Außendurchmesser d414a des Austrittsabschnitts 414 sein. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass der Einführungsabschnitt 413 im in Bezug auf die Längsrichtung L401 gebildeten Längsprofil der Einführungsabschnitt 413 trichterförmig oder schüsselförmig gebildet ist.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Schutzhülse 400 ist der Einführungsabschnitt 413 in in Bezug auf die Längsrichtung L401 gebildeten Längsprofilen, von denen eines in der 24 gezeigt ist, nicht mit in der Längsrichtung L401 gesehen konstantem Innendurchmesser d403 gebildet, während der Austrittsabschnitt 414 einen in der Längsrichtung L401 gesehen konstanten Innendurchmesser d414i hat. Dabei kann vorgesehen sein, das in der Längsrichtung L401 gesehen die Länge des Austrittsabschnitts 414 mindestens die Länge des Einführungsabschnitts 413 hat.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Schutzhülse 400 weist der Grundkörper 401 zusätzlich zu den Merkmalen der jeweils beschriebenen Ausführungsformen einen Zwischenabschnitt 450 auf, der zwischen dem Einführungsabschnitt 413 und dem Austrittsabschnitt 414 gelegen ist, wobei sich die dem ersten Ende 401a zugewandte Innenfläche 450a des Zwischenabschnitts 450 in der Längsrichtung L401 gesehen insbesondere quer zur Innenfläche 413a des Einführungsabschnitts 413 erstreckt. Bei dieser Ausführungsform können, wie es in den 23, 24 und 25, 26 gezeigt ist, der Einführungsabschnitt 413 sowie der Austrittsabschnitt 414 in in Bezug auf die Längsrichtung L401 gebildeten Längsprofilen einen in der Längsrichtung L401 gesehen konstanten Innendurchmesser d413i bzw. d414i haben, die unterschiedlich zueinander sein können (23, 24 und 25, 26).
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Bei der Ausführungsform der Schutzhülse 400 nach den 23 und 24 verläuft die Innenfläche 450a des Zwischenabschnitts 450 in der Längsrichtung L401 gesehen quer zur Innenfläche 403 und insbesondere in einem Winkel alpha zwischen 30 Grad und 90 Grad.
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Bei der Ausführungsform der Schutzhülse 400 nach den 25 und 26 verläuft die Innenfläche 450a des Zwischenabschnitts 450 in der Längsrichtung L401 gesehen quer zur Innenfläche 403 und in einem Winkel alpha von 90 Grad.
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Bei der Anwendung der Schutzhülse 400 kann eine Schutzhülse 400 verwendet werden, deren maximaler Außendurchmesser d404 oder zumindest dem Außendurchmesser d414a dem Betrag nach gleich dem Außendurchmesser der inneren Kiefer-Ringnut 140 oder der inneren Knochenfräsnut – optional einschließlich, d. h. unter Berücksichtigung der Schneiden – abzüglich einem Differenzbetrag ist. Dieser Differenzbetrag kann insbesondere gleich 0,2 mm ± 0,15 mm sein.
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Die Länge der Schutzhülse, also die Entfernung von in Bezug auf die Achsenrichtung L401 zueinander äußersten Stellen der Oberflächen 411a, 412a kann in der Achsenrichtung L401 zwischen 1 mm und 16 mm betragen.
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Der Außendurchmesser d404 kann insbesondere zwischen 5 mm und 12 mm – entlang der Achsenrichtung L401 gesehen veränderlich oder konstant – betragen. Generell kann die Wandstärke d401 zwischen 0,1 mm und 3 mm betragen.
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Nach einer Ausführungsform der Schutzhülse 400 kann der Einführungsabschnitt 413 trichterförmig gebildet sein. In diesem Fall erstreckt sich der Einführungsabschnitt 413 bis zu einer Zwischenstelle, an der der Außendurchmesser d404 – innerhalb des mittleren Drittels der Längserstreckung der Schutzhülse 400 in der Achsenrichtung L401 gesehen – ein erstes lokales Minimum hat oder minimal ist oder vom ersten Ende 411 aus gesehen einen minimalen Außendurchmesser d404 erreicht hat. Der Ausdruck „trichterförmig” bedeutet hierin generell, dass der Außendurchmesser d404 am ersten Ende 411 größer ist als an der Zwischenstelle. Dabei kann die Schutzhülse 400 insbesondere derart ausgeführt sein, dass der Außendurchmesser d404 vom ersten Ende 411 aus bis zu der Zwischenstelle kontinuierlich abnimmt. Dabei der Außendurchmesser d404 zwischen 5 mm und 12 mm, wobei der Austrittsabschnitt 414 zylindrisch mit einem entlang der Achsenrichtung L401 konstantem Außendurchmesser d414a oder ebenfalls trichterförmig ausgebildet sein kann, Bei einem trichterförmigen Austrittsabschnitt 414 ist dieser derart ausgeführt, dass sich dessen Durchmesser zum zweiten Ende 412 hin öffnet. Dabei kann der Austrittsabschnitt 414 auch zumindest einen Abschnitt gleichbleibender oder sich verringernder Außendurchmesser d414a haben.
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Als Längserstreckung oder Länge der Schutzhülse 700 wird hierin die Länge verstanden, die der in der Achsenrichtung L401 gesehen kürzeste Abstand zwischen jeweils einem äußersten Punkt am ersten Ende 411 und insbesondere an der ersten Endfläche 411a und einem äußersten Punkt am zweiten Ende 412 und insbesondere an der zweiten Endfläche 412a ist.
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Die Schutzhülse 400 kann aus Titan, Stahl, Plastik, Peek-Materialien, Zirkon, Elastomere, Kunststoffe gebildet sein oder bestehen.
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In den 27 und 28 ist die Anwendung der Schutzhülse 400 an einem Kiefer dargestellt.
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Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung ist eine Schutzkappe 700 zum Schutz eines in einem Kiefer K eingesetzten Implantats 100 (14, 15 sowie 37, 38) vorgesehen. Dazu kann vorgesehen sein, dass die Schutzkappe 700 mit einem freien Randabschnitt auf eine äußere Kiefer-Ringnut 130, die insbesondere nach einem Verfahren gemäß den 7 und 8 hergestellt worden ist, eingesetzt wird.
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Die Schutzkappe 700 weist einen Schutzkappen-Basiskörper 710 auf, der als zylindrischer Schalenkörper mit einer Basiskörper-Längsrichtung L710 gebildet ist. Weiterhin weist die Schutzkappe 700 eine an einem axialen Ende des Schutzkappen-Basiskörpers 710 angeordnete Abdeckungsschale 730 auf. Die Schutzkappe 700 mit dem Schutzkappen-Basiskörper 710 und der Abdeckungsschale 730 begrenzen einen Innenraum 701. Nach einer Ausführungsform der Schutzkappe 700 ist diese einstückig hergestellt.
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Die Abdeckungsschale 730 kann insbesondere in Umfangsrichtung des Schutzkappen-Basiskörper 710 umlaufend mit diesem verbunden sein.
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Die Schutzkappe 700 weist somit an einem bezüglich der Basiskörper-Längsrichtung L710 ersten Ende 711 des Schutzkappen-Basiskörpers 710, das einem zu dem ersten Ende 711 entgegen gesetzt gelegenen zweiten Ende 712, an dem die Abdeckungsschale 730 angeordnet ist, eine Öffnung 713 zu einem Innenraum 701 der Schutzkappe 700 auf. Das erste Ende 711 des Schutzkappen-Basiskörpers 710 ist somit als ein freier umlaufender Randabschnitt 713 ausgebildet. Dieser kann insbesondere einen in der Basiskörper-Längsrichtung L710 gesehen kreisringförmigen Querschnitt aufweisen, so dass dieser in eine äußere Kiefer-Ringnut 130 eingesetzt werden kann (14, 15 sowie 37, 38).
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Die Abdeckungsschale 730 kann als teilkuppelförmiger oder als kuppelförmiger Deckel zur Abdeckung des durch den Schutzkappen-Basiskörper 710 umgrenzten Innenraums 701 ausgebildet ist.
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Die Abdeckungsschale 730 kann – in einem bezüglich der Längsrichtung L710 erzeugten Längsschnitt der Schutzkappe 700 gesehen – eine einheitliche Krümmung aufweisen, d. h. einen Krümmungsverlauf ohne Krümmungs-Wendepunkt.
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Nach einer in den 29 und 30 dargestellten Ausführungsform der Abdeckungsschale 730 weist die Abdeckungsschale 730 eine zentrale Öffnung 760 und generell eine Ausnehmung auf. Diese kann insbesondere dafür geeignet sein, dass ein stabförmiges Anschlussstück eines Zahnersatzes sich durch die zentrale Öffnung 760 hindurcherstrecken kann, insbesondere wenn der freie Randabschnitt 713 in eine äußere Kiefer-Ringnut 130 eingesetzt ist (38). In den Zuständen, die in den 37 und 38 gezeigt sind, wird durch die in die äußere Kiefer-Ringnut 130 eingesetzte Schutzkappe 700 verhindert, dass ein in den Kieferknochen K eingesetztes Implantat 100 gegebenenfalls zusammen mit einem in die innere Ringnut 140 eingesetzten Knochenring KR oder ein in die innere Ringnut 140 eingesetztes Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial äußere mechanische Belastungen aufzunehmen hat. Wenn das der das in die innere Ringnut 140 eingesetzte Knochenring KR oder das in die innere Ringnut 140 eingesetzte Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial zusammen mit der benachbarten Umgebung U des Kiefers wieder ein einheitliches Knochengewebe bilden, kann der Zahnersatz ZE von dem Implantat 100 gelöst und entfernt werden und die Schutzkappe 700 von dem Kiefer K entnommen werden (39). Anschließend kann der Zahnersatz ZE wiederum auf dem Implantat 100 befestigt werden.
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Die Basiskörper-Längsrichtung L710 kann insbesondere als Verbindungslinie der Flächenschwerpunkte der kleinsten Querschnittsflächen des Schutzkappen-Basiskörpers 710 definiert sein, die sich in jeweils derselben Orientierung und quer zur Außenfläche 204 oder Mantelfläche erstrecken. Die Basiskörper-Längsrichtung L710 hat insbesondere einen geradlinigen Verlauf.
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Generell kann die kürzeste Länge der Schutzkappe 700 zwischen zwei entgegen gesetzt zueinander gelegenen und in der Basiskörper-Längsrichtung L710 gesehen äußersten Enden zwischen 4 mm und 10 mm betragen. Diese kann sich insbesondere ergeben aufgrund eines Abstands zwischen einer an einem zweiten Ende 720 vom ersten Ende 711 aus gesehen äußersten Stelle einerseits und einer in der Basiskörper-Längsrichtung L710 gesehen von dem zweiten Ende 720 aus gesehen weiteren äußersten Stelle andererseits, wobei diese weitere Stelle des ersten Endes 711 vom zweiten Ende 720 aus gesehen die am nächsten gelegene Stelle des von dem zweiten Ende 720 aus weg weisenden Rands des ersten Endes 711 gemeint ist.
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Die Schutzkappe 700 kann eine Schürze aufweisen, die durch den vom zweiten Ende 720 aus weg weisenden Rand des ersten Endes 711 geformt ist. Die Schürze kann zur Abdeckung eines tiefen Knochendefekts vorgesehen sein. Dabei kann die Schürze eine Länge zwischen 0,5 mm und 5 mm haben, wobei die Länge der Abstand in der Basiskörper-Längsrichtung L710 gesehen zwischen der vom ersten Ende 711 aus gesehen äußersten Stelle des zweiten Endes 720 und dem vom zweiten Endes 720 aus gesehen äußersten Stelle des ersten Endes 711 ist.
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Die Abdeckungsschale 730 kann gesehen eine Höhe in der Basiskörper-Längsrichtung L710 zwischen 0,1 mm und 10 mm haben.
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Die Ausnehmung oder Öffnung 760 kann einen kleinsten Durchmesser zwischen 1 mm und 7 mm haben, wobei die Richtung des Durchmessers senkrecht zur Basiskörper-Längsrichtung L710 gerichtet ist.
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Nach der in den 31 und 32 dargestellten Ausführungsform der Schutzkappe 700 ist die Abdeckungsschale 730 als geschlossene Schale ausgebildet, wobei die Abdeckungsschale 730 eine Abflachung aufweist.
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Nach der in den 33 und 34 dargestellten Ausführungsform der Schutzkappe 700 ist die Abdeckungsschale 730 als geschlossene Schale ausgebildet, wobei die Abdeckungsschale 730 sphärisch oder kuppelförmig geformt ist.
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Die in den 31 bis 34 dargestellten Ausführungsformen der Schutzkappe 700 sind zur Abdeckung und zum Schutz eines in den Kiefer K eingesetzten Implantats 100 zusammen mit einem in die innere Ringnut 140 eingesetzten Knochenring KR oder einem in die innere Ringnut 140 eingesetzten Knochenmaterial oder Knochenersatzmaterial vorgesehen, wobei in diesem Zustand kein Zahnersatz ZE auf dem Implantat 100 befestigt sein kann.
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Die Schutzkappe 700 kann aus einer Titanlegierung, aus Zirkon, aus einem thermoplastischen Material, aus einem PEEK-Kunststoff oder aus einem Knochenersatzmaterial gebildet sein oder bestehen. Auch kann die Schutzkappe 700 aus einer Mehrzahl der vorgenannten alternativen Materialien gebildet sein oder bestehen.
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Bei diesen Alternativen kann die Schutzkappe 700 zumindest abschnittsweise Schutzkappe 700 mit Polytetraflourethylen beschichtet sein. Dabei kann insbesondere zumindest die Schutzkappen-Basiskörpers 710 mit Polytetraflourethylen beschichtet sein, wobei die Außenfläche des Schutzkappen-Basiskörpers 710 oder die Innenfläche des Schutzkappen-Basiskörpers 710 oder sowohl die Außenfläche als auch die Innenfläche der Schutzkappe 700 mit Polytetraflourethylen beschichtet ist.