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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Dämpfungselement umfassend
ein Federelement auf der Basis von zelligen Polyisocyanat-Polyadditionsprodukten
mit einem oberen Ende und einem unteren Ende, wobei das obere Ende
einen Kragen aufweist, sowie einen Stütztopf mit einem
oberen Ende und einem unteren Ende, wobei der Innendurchmesser am unteren
Ende größer ist als der Innendurchmesser am oberen
Ende. Weiterhin betrifft die Erfindung Dämpfungselemente
mit zusätzlichen Stützringen und einer Schutzeinrichtung
wie Schutzrohr oder Faltenbalg. Weiterhin betrifft die Erfindung
Kraftfahrzeuge, die mit mindestens einem erfindungsgemäßen Dämpfungselement
ausgestattet sind.
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Aus
Polyurethanelastomeren hergestellte Federelemente werden in Kraftfahrzeugen
beispielsweise innerhalb des Fahrwerks verwendet und sind allgemein
bekannt. Sie werden insbesondere zur Schwingungsdämpfung
eingesetzt. Sie werden überwiegend neben dem Hauptstoßdämpfer,
der häufig auf der Basis von Metallfedern oder Druckgaselementen
basiert, als Zusatzstoßdämpfer eingesetzt. Üblicherweise
sind diese Federelemente Hohlkörper, die konzentrisch geformt
sind und entlang der Federachse unterschiedliche Durchmesser oder
Wandstärken aufweisen können. Grundsätzlich
könnten diese Federelemente auch als Hauptstoßdämpfer
fungieren, sie übernehmen aber in Kombination mit dem Hauptstoßdämpfer
häufig eine Endanschlagfunktion. Dabei beeinflussen sie
die Kraft-Weg-Kennung des gefederten Rades durch das Ausbilden oder
Verstärken einer progressiven Charakteristik der Fahrzeugfederung.
So können die Nickeffekte des Fahrzeuges reduziert und
die Wankabstützung verstärkt werden. Insbesondere
durch die geometrische Gestaltung wird die Anlaufsteifigkeit optimiert,
was maßgeblichen Einfluss auf den Federungskomfort des
Fahrzeuges hat. Durch die gezielte Auslegung der Geometrie ergeben
sich über der Lebensdauer nahezu konstante Bauteileigenschaften.
Durch diese Funktion wird der Fahrkomfort erhöht und ein
Höchstmaß an Fahrsicherheit gewährleistet.
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Häufig
werden die Federelemente in Befestigungselementen wie Stütztöpfen
fixiert, die wiederum mit der Fahrzeugkarosserie verbunden sein
können. Äußere Einflüsse, denen
das Fahrwerk eines Kraftfahrzeuges ausgesetzt ist, können
schädlich für die elastischen Eigenschaften der
Federelemente sein. Zum Schutz der Federelemente werden diese daher
häufig von sogenannten Schutzrohren umschlossen, die beispielsweise
als starre oder flexible Rohre oder auch als Faltenbälge
ausgebildet sein können.
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In
der Offenlegungsschrift
DE
103 17 815 A1 wird ein Dämpfungselement beschrieben,
das ein hohles zylindrisches Federelement auf der Basis von zelligen
Polyisocyanat-Polyadditionsprodukten sowie einen hohlen Befestigungstopf
umfasst. Es wird als wesentlich herausgestellt, dass das Federelement
in Kontakt mit dem Befestigungstopf hergestellt wird, wodurch sich
eine haftende Verbindung zwischen den Bauteilen ergibt. Nachteilig
an dieser Bauart ist allerdings, dass bei einer fehlerhaften Herstellung
des Federelements auch der Stütztopf zum Ausschuss wird
und dass eine Qualitätskontrolle erst anhand des fertigen
Dämpfungselements erfolgen kann.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war es, ein Dämpfungselement
zu entwickeln, das die positiven Eigenschaften bekannter Dämpfungselemente aufweist,
aber effizienter und kostengünstiger herzustellen ist.
Eine weitere Aufgabe war es, bekannte Dämpfungselemente
hinsichtlich ihrer Eigenschaften zu verbessern.
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Diese
Aufgabe wird durch den Gegenstand der Erfindung gelöst,
wie er in Anspruch 1 wiedergegeben ist. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der
Erfindung finden sich in den abhängigen Ansprüchen.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung sind Kraftfahrzeuge, die eines
oder mehrere der erfindungsgemäßen Dämpfungselemente
enthalten.
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Erfindungsgemäß umfasst
das Dämpfungselement als wesentliche Bauteile ein Federelement sowie
einen Stütztopf. Bevorzugt sind beide Bauteile im Querschnitt
im Wesentlichen konzentrisch. In Längsrichtung können
beide Bauteile unterschiedlich ausgestaltet sein, wobei die Längsrichtung
senkrecht zur Querschnittsfläche definiert ist. Die Begriffe „Längsachse”, „oben” und „unten” bezeichnen
im Folgenden die Orientierung, in der derartige Federelemente üblicherweise
angebracht sind, z. B. in Kraftfahrzeugen als Zusatzfedern bei Stoßdämpfersystemen.
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Erfindungsgemäße
Federelemente basieren bevorzugt auf Elastomeren auf der Basis von
zelligen Polyisocyanat-Polyadditionsprodukten, besonders bevorzugt
auf der Basis von zelligen Polyurethanelastomeren, die Polyharnstoffstrukturen
enthalten können. Zellig bedeutet, dass die Zellen bevorzugt
einen Durchmesser von 0,01 mm bis 0,5 mm, besonders bevorzugt von
0,01 mm bis 0,15 mm aufweisen.
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Besonders
bevorzugt haben die Polyisocyanat-Polyadditionsprodukte mindestens
eine der folgenden Materialeigenschaften: eine Dichte nach DIN EN
ISO 845 zwischen 270 und 900 kg/m3, eine Zugfestigkeit
nach DIN EN ISO 1798 von ≥ 2,0 N/mm2, eine
Bruchdehnung nach DIN EN ISO 1798 von ≥ 200%
oder eine Weiterreißfestigkeit nach DIN ISO 34-1
B (b) von ≥ 8 N/mm. In weiter bevorzugten Ausführungsformen
besitzt ein Polyisocyanat-Polyadditionsprodukt zwei, weiter bevorzugt
drei dieser Materialeigenschaften, besonders bevorzugte Ausführungsformen
besitzen alle vier der genannten Materialeigenschaften.
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Elastomere
auf der Basis von Polyisocyanat-Polyadditionsprodukten und ihre
Herstellung sind allgemein bekannt und vielfältig beschreiben,
beispielsweise in
EP
62 835 A1 ,
EP
36 994 A2 ,
EP
250 969 A1 ,
DE
195 48 770 A1 und
DE
195 48 771 A1 . Unterschiedliche Arten von Federelementen
und Verfahren zu ihrer Herstellung sind dem Fachmann ebenfalls bekannt,
beispielsweise aus den Dokumenten
DE 101 24 924 A1 ,
DE 10 2004 049 638 A1 oder
WO 2005/019681 A1 .
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Erfindungsgemäße
Federelemente sind einstückig ausgebildet. Sie verfügen
in Längsrichtung über einen unteren Abschnitt,
einen daran anschließenden oberen Abschnitt sowie über
einen Kragen am oberen Ende. Der untere Abschnitt kann unterschiedlich
ausgestaltet sein, beispielsweise wie in den oben genannten Dokumenten
dargelegt. Das untere Ende des unteren Abschnitts weist bevorzugt eine
nach innen oder nach außen gerichtete Biegelippe auf, besonders
bevorzugt eine nach außen gerichtete Biegelippe. Das untere
Ende, insbesondere in Gestalt einer Biegelippe, kann in axialer
Richtung konturiert sein, sodass es in Umfangsrichtung unterschiedliche
Höhen aufweist.
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Die
Außenfläche des unteren Abschnitts kann in radialer
und axialer Richtung unterschiedlich geformt sein, beispielsweise
durch Erhebungen oder Vertiefungen. Bevorzugt ist die Außenfläche
des unteren Abschnitts des Federelements zylindrisch oder kegelförmig,
besonders bevorzugt kegelförmig, indem sich der Durchmesser
zum unteren Ende hin verringert. Der untere Abschnitt weist vorteilhaft
auf der Außenfläche einen oder mehrere konzentrische Bereiche
mit verringertem Durchmesser, sogenannte Einschnürungen,
auf. Die Segmente zwischen den Einschnürungen weisen im
Fall einer zylindrischen Außenfläche gleichbleibende
Außendurchmesser auf. Im Fall einer kegelförmigen
Gestaltung der Außenfläche des unteren Abschnitts
verringern sich die Außendurchmesser der Segmente in Richtung
unteres Ende.
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Die
Außendurchmesser der Segmente können auch zunächst
konstant sein, um dann in Richtung des unteren Endes abzunehmen,
sodass der untere Abschnitt des Federelements zunächst
zylindrisch und anschließend kegelförmig zum unteren Ende
hin verläuft. Die Länge des zylindrischen Anteils
des unteren Abschnitts beträgt dabei bevorzugt von 0 bis
70%, besonders bevorzugt von 10 bis 35% der Gesamtlänge
des Federelements. Zylindrische und kegelförmige Abschnitte
können sich auch über die Länge des unteren
Abschnitts abwechseln, wobei sich der Durchmesser insgesamt über
die Länge zum unteren Ende hin verringert. Bevorzugt verringern sich
die Außendurchmesser von Segment zu Segment von 0 bis 15
mm, besonders bevorzugt von 0 bis 6 mm.
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In
einer Ausführungsform verringern sich die Außendurchmesser
der Segmente derart, dass im Längsschnitt betrachtet die
Außenkontur des unteren Abschnitts des Federelements einen
Federneigungswinkel von 0° bis 35°, bevorzugt
von 3° bis 15° aufweist. Der Federneigungswinkel
ist dabei definiert als spitzer Winkel zwischen der Außenkontur
des unteren Abschnitts und der Längsachse.
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Der
sich an den unteren Abschnitt anschließende obere Abschnitt
des Federelements dient im Wesentlichen zur Befestigung des Federelements
im Stütztopf. Unterer Abschnitt und oberer Abschnitt gehen über
eine Flanke ineinander über, wobei der Durchmesser des
oberen Abschnitts nach der Flanke kleiner ist als der des unteren
Abschnitts vor der Flanke. Die Flankensteigung ist definiert als
stumpfer Winkel zwischen der Oberfläche der Flanke und
der Längsachse und beträgt bevorzugt von 90° bis
140°, besonders bevorzugt von 90° bis 125°.
Die Übergänge vom unteren Abschnitt zur Flanke
und von der Flanke zum oberen Abschnitt sind vorteilhaft gerundet
ausgebildet, bevorzugt in Radien von 1 bis 5 mm. Die Länge
des oberen Abschnitts des Federelements beträgt bevorzugt
von 1 bis 70 mm, besonders bevorzugt von 5 bis 50 mm, insbesondere
von 10 bis 30 mm.
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Der
Außendurchmesser des oberen Abschnitts kann über
seine Länge gleich bleiben, er kann sich aber auch in Längsrichtung
nach oben verringern oder vergrößern, sodass der
obere Abschnitt eine konische Form aufweisen kann. Der Konuswinkel,
definiert als spitzer Winkel zwischen der äußeren Mantelfläche
des oberen Abschnitts und der Längsachse beträgt
bevorzugt von –20° bis 60°, besonders bevorzugt
von –10° bis 40°, insbesondere von –3° bis 20°.
Dabei bezeichnen negative Werte des Konuswinkels eine Vergrößerung
des Durchmessers nach oben, positive Werte entsprechend eine Verringerung.
Der obere Abschnitt kann sich nach oben auch nichtlinear verjüngen
oder erweitern, beispielsweise in Form einer Parabel. Die Verringerung
des Außendurchmessers nach oben beträgt bevorzugt
von 2 bis 60 mm, besonders bevorzugt von 4 bis 25 mm. Eine Erweiterung
des Außendurchmessers beträgt bevorzugt von 2
bis 10 mm, besonders bevorzugt von 3 bis 5 mm.
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Die
Außenfläche des oberen Abschnitts des Federelements
kann in axialer und radialer Richtung unterschiedlich ausgestaltet
sein, beispielsweise durch Erhebungen oder Vertiefungen, die umlaufend oder
unterbrochen vorhanden sein können. In einer Ausführungsform
weist die Außenfläche mehrere Erhebungen in Längsrichtung
des oberen Abschnitts auf.
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Das
obere Ende des erfindungsgemäßen Federelements
ist als Kragen ausgestaltet, der in radialer Richtung über
die äußere Mantelfläche am oberen Ende
des oberen Abschnitts hinausragt. Seine Höhe beträgt
bevorzugt von 2 bis 12 mm, besonders bevorzugt von 4 bis 8 mm, insbesondere
von 5 bis 6 mm. Der Überstand in radialer Richtung über die äußere
Mantelfläche am Übergang von Mantelfläche
zum Kragen beträgt bevorzugt von 2 bis 25 mm, besonders
bevorzugt von 4 bis 10 mm, insbesondere von 5 bis 6 mm.
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Die
obere Stirnseite des Federelements kann unterschiedlich ausgestaltet
sein. Sie kann beispielsweise mit Einschnitten oder Einbuchtungen versehen
sein. Sie kann auch in axialer Richtung konturiert sein, also unterschiedliche
Höhen in Längsrichtung aufweisen.
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In
einer weiteren Ausführungsform weist der obere Abschnitt
in radialer Richtung mindestens zwei, bevorzugt vier Auskragungen
auf. Die Auskragungen befinden sich vorteilhaft im oberen Teil des oberen
Abschnitts, direkt unterhalb des Kragens. Bevorzugt sind sie gleichmäßig
in Umfangsrichtung verteilt angeordnet. Die Auskragungen sind bevorzugt so
dimensioniert, dass sie im komplettierten Zustand durch entsprechend
angeordnete Aussparungen im Stütztopf in radialer Richtung über
die äußere Mantelfläche des Stütztopfes
hinausragen. Bevorzugt beträgt der Überstand in
radialer Richtung über die äußere Mantelfläche
des Stütztopfes von 1 bis 8 mm, besonders bevorzugt von
1,5 bis 4 mm. Die Höhe der Auskragungen beträgt
vorteilhaft von 3 bis 30 mm, insbesondere von 5 bis 20 mm. Ihre
jeweilige Breite liegt vorteilhaft in einem Bereich von 3 bis 25
mm, insbesondere von 4 bis 8 mm.
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Bevorzugt
ist das Federelement innen hohl, sodass es beispielsweise auf eine
Kolbenstange eines Kraftfahrzeug-Stoßdämpfers
aufgesteckt werden kann. Die innere Mantelfläche des Federelements kann
konturiert sein sowie Vertiefungen oder Erhebungen in radialer und
axialer Richtung aufweisen. Die Dimensionierung des Federelements
richtet sich nach den Anforderungen, die an das Dämpfungs- und
Federungsverhalten gestellt werden, sowie nach dem zur Verfügung
stehenden Bauraum.
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Das
Federelement kann für Zusatzfedern allgemein übliche
Maße, d. h. Längen und Durchmesser annehmen. Bevorzugt
weist das Federelement eine Höhe zwischen 30 mm und 200
mm, besonders bevorzugt zwischen 40 mm und 150 mm auf. Bevorzugt
beträgt der äußere Durchmesser des Federelements
an seiner weitesten Stelle zwischen 30 mm und 150 mm, besonders
bevorzugt zwischen 40 mm und 70 mm. Bevorzugt beträgt der
Innendurchmesser des Hohlraums des Federelementes zwischen 6 mm
und 35 mm.
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Erfindungsgemäß umfasst
das Dämpfungselement neben dem Federelement weiterhin einen Stütztopf.
Der Stütztopf kann aus unterschiedlichen Materialien gefertigt
sein, beispielsweise aus Metallen wie Aluminium oder Aluminiumlegierungen
oder aus harten Kunststoffen wie thermoplastischem Polyurethan,
Polyamid, Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol oder Polyoxymethylen.
Bevorzugte Materialien zur Herstellung des Stütztopfes
sind Polyamid 6.6 und Polyoxymethylen. Sie können nach
bekannten Verfahren hergestellt werden, beispielsweise Druckgussverfahren
für Metalle oder Spritzgussverfahren für Kunststoffe.
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In
Längsrichtung von oben nach unten betrachtet weist ein
erfindungsgemäßer Stütztopf einen oberen
Abschnitt, einen daran anschließenden auswärts
gerichteten Abschnitt sowie optional einen sich daran anschließenden
unteren Abschnitt auf. Der Innendurchmesser am unteren Ende des
Stütztopfes ist größer als der Innendurchmesser
am oberen Ende. Der Innendurchmesser des oberen Abschnitts kann über
seine Länge gleich bleiben, er kann sich aber auch in Längsrichtung
nach oben verringern oder vergrößern, sodass der
obere Abschnitt eine konische Form aufweisen kann. Der Konuswinkel,
definiert als spitzer Winkel zwischen der Innenfläche des oberen
Abschnitts und der Längsachse beträgt bevorzugt
von –20° bis 60°, besonders bevorzugt
von –10° bis 40°, insbesondere von –3° bis
20°. Dabei bezeichnen negative Werte des Konuswinkels eine
Vergrößerung des Durchmessers nach oben, positive Werte
entsprechend eine Verringerung. Der obere Abschnitt kann sich nach
oben auch nichtlinear verjüngen oder erweitern, beispielsweise
in Form einer Parabel. Bevorzugt beträgt die Höhe
des oberen Abschnitts in Längsrichtung von 1 bis 70 mm,
besonders bevorzugt von 5 bis 50 mm, insbesondere von 10 bis 30
mm. Der Innendurchmesser des oberen Abschnitts des Stütztopfes
beträgt bevorzugt von 15 bis 140 mm, besonders bevorzugt
von 25 bis 90 mm.
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Der
auswärts gerichtete Abschnitt weist einen Neigungswinkel
von 40° bis 90°, bevorzugt von 55° bis
90° auf, wobei der Neigungswinkel definiert ist als spitzer
Winkel zwischen der Innenfläche des auswärts gerichteten
Abschnitts und der Längsachse. Der Übergang vom
oberen Abschnitt zum auswärts gerichteten Abschnitt ist
vorzugsweise gerundet gestaltet, bevorzugt in Radien von 1 bis 8
mm. In einer bevorzugten Ausführungsform entspricht der
Neigungswinkel des Stütztopfes dem Gegenwinkel der Flankensteigung,
mit der oberer Abschnitt und unterer Abschnitt des Federelements
ineinander übergehen. Die Länge des auswärts
gerichteten Abschnitts beträgt vorteilhaft von 1 bis 60
mm, insbesondere von 3 bis 30 mm. Der auswärts gerichtete
Abschnitt ist vorteilhaft derart gestaltet, dass er eine Versteifung des
Stütztopfes bewirkt, beispielsweise durch Stege in Längsrichtung.
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In
einer Ausführungsform, bei der der Stütztopf keinen
unteren Abschnitt aufweist, ist das untere Ende des auswärts
gerichteten Abschnitts vorteilhaft als nach außen gerichtete
Kante ausgebildet, wodurch die Steifigkeit des Bauteils erhöht
wird. Die Kante kann in Umfangsrichtung umlaufend oder unterbrochen
gestaltet sein, bevorzugt ist sie umlaufend ausgeführt.
Die Kante kann im rechten Winkel zur Längsachse nach außen
weisen, sie kann aber auch nach oben oder unten geneigt sein. Bevorzugt sind
Winkel im Bezug zur Längsachse von 45° bis 135°,
besonders bevorzugt von 75° bis 105°, insbesondere
von 85° bis 95°. Der Außendurchmesser
der Kante ist von 2 bis 60 mm, bevorzugt von 5 bis 40 mm, insbesondere
von 8 bis 30 mm größer als der Außendurchmesser
des auswärts gerichteten Abschnitts vor der Kante. Der Übergang
von der inneren Mantelfläche des auswärts gerichteten
Abschnitts zur Kante ist vorzugsweise gerundet gestaltet, bevorzugt
in Radien von 1 bis 8 mm.
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In
einer weiteren Ausführungsform schließt sich an
den auswärts gerichteten Abschnitt ein unterer Abschnitt
des Stütztopfes an. Die Innenfläche des unteren
Abschnitts stellt in radialer Richtung eine Begrenzung des auswärts
gerichteten Abschnitts dar und ist diesem gegenüber geneigt.
Der Winkel zwischen der Innenfläche des unteren Abschnitts
und der Längsachse beträgt bevorzugt von 0° bis
90°, besonders bevorzugt von 0° bis 40°,
insbesondere von 0° bis 20°. Der Übergang
zwischen auswärts gerichtetem Abschnitt und unterem Abschnitt
ist vorzugsweise gerundet gestaltet, bevorzugt in Radien von 1 bis
5 mm. Die Länge des unteren Abschnitts beträgt vorteilhaft
3 bis 50 mm, insbesondere 10 bis 25 mm. Der untere Abschnitt des
Stütztopfes weist bevorzugt einen Innendurchmesser von
16 bis 200 mm auf, besonders bevorzugt von 16 bis 160 mm.
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In
einer Ausführungsform mit oberem Abschnitt, auswärts
gerichtetem Abschnitt und unterem Abschnitt ist das untere Ende
des Stütztopfes vorteilhaft als nach außen gerichtete
Kante ausgebildet, wodurch die Steifigkeit des Bauteils erhöht
wird. Die Kante kann umlaufend oder in Umfangsrichtung unterbrochen
gestaltet sein, bevorzugt ist sie umlaufend ausgeführt.
Die Kante kann im rechten Winkel zur Längsachse nach außen
weisen, sie kann aber auch nach oben oder unten geneigt sein. Bevorzugt sind
Winkel im Bezug zur Längsachse von 45° bis 135°,
besonders bevorzugt von 75° bis 105°, insbesondere
von 85° bis 95°. Der Außendurchmesser
der Kante ist von 2 bis 60 mm, bevorzugt von 5 bis 40 mm, insbesondere
von 8 bis 30 mm größer als der Außendurchmesser
des unteren Abschnitts vor der Kante. Der Übergang von
der inneren Mantelfläche des unteren Abschnitts zur Kante
ist vorzugsweise gerundet gestaltet, bevorzugt in Radien von 1 bis
8 mm.
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Erfindungsgemäß ist
der Stütztopf innen hohl, sodass er für die Aufnahme
eines Federelements geeignet ist. Die Innenflächen können
in radialer Richtung Erhebungen oder Einbuchtungen aufweisen. Die äußere
Form des Stütztopfes kann von der inneren Form abweichen.
So kann die Wandstärke des Bauteils in Längsrichtung
variieren oder es können auf der Außenfläche
Streben, vorzugsweise in Längsrichtung, vorgesehen sein,
um beispielsweise im Übergangsbereich von oberem Abschnitt
zu auswärts gerichtetem Abschnitt oder gegebenenfalls unterem
Abschnitt die Festigkeit des Bauteils zu erhöhen. Die äußere
Form des Stütztopfes kann unterschiedlich gestaltet sein,
um Anforderungen aufgrund des Bauraums oder der Befestigungsmöglichkeiten
des Dämpfungselements, z. B. in einem Kraftfahrzeug, individuell
zu erfüllen.
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Die
Wandstärke des Stütztopfes beträgt bevorzugt
von 1,5 bis 12 mm, besonders bevorzugt von 2,5 bis 7 mm, insbesondere
von 3,5 bis 6 mm. Die Wandstärke kann für alle
Bereiche des Stütztopfes identisch sein, von Abschnitt
zu Abschnitt unterschiedlich sein oder auch innerhalb eines Abschnitts variieren.
In einer Ausführungsform ist die Wandstärke des
oberen Abschnitts größer als die des auswärts gerichteten
Abschnitts und gegebenenfalls des unteren Abschnitts, um eine größere
Auflagefläche für den Kragen des Federelements
zu bieten bei gleichzeitiger Reduzierung des Gesamtmaterialbedarfs.
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In
einer weiteren Ausführungsform weist der obere Abschnitt
des Stütztopfes mindestens zwei, bevorzugt vier Aussparungen
auf. Die Aussparungen befinden sich vorteilhaft am oberen Ende des
Stütztopfes und erstrecken sich in Längsrichtung
nach unten. Sie sind bevorzugt gleichmäßig in
Umfangsrichtung verteilt angeordnet und so dimensioniert, dass im
komplettierten Zustand entsprechende Auskragungen des Federelements
in radialer Richtung über die äußere
Mantelfläche des Stütztopfes hinausragen.
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In
einer weiteren Ausführungsform weist der Stütztopf
eine radial nach außen gerichtete Aufnahmevorrichtung für
ein Schutzrohr oder einen Faltenbalg auf. Bevorzugt befindet sich
die Aufnahmevorrichtung am auswärts gerichteten Abschnitt
oder am unteren Abschnitt des Stütztopfes, insbesondere
an seinem unteren Ende. In einer Ausführungsform handelt
es sich bei der Aufnahmevorrichtung um eine nach außen
gerichtete Kante wie oben beschrieben, an der ein Schutzrohr oder
ein Faltenbalg befestigt werden können, beispielsweise
durch Einclipsen.
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Die
dreidimensionale Gestaltung und Dimensionierung von Federelement
und Stütztopf wird vorteilhaft aufeinander abgestimmt.
in einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
liegt nach der Komplettierung die Flanke zwischen unterem und oberem
Abschnitt des Federelements an der Innenfläche des auswärts
gerichteten Abschnitts des Stütztopfes an. In einer weiteren
Ausführungsform befindet sich nach der Komplettierung die
Außenfläche des oberen Abschnitts des Federelements
mit der Innenfläche des oberen Abschnitts des Stütztopfes
zumindest teilweise in Kontakt. In einer weiteren Ausführungsform
weisen das Federelement und der Stütztopf Erhebungen und
Vertiefungen in ihren jeweiligen oberen Abschnitten auf, die derart
dimensioniert und angeordnet sind, dass sie im komplettierten Zustand
ein relatives Verdrehen von Federelement und Stütztopf
in mindestens eine Richtung verhindern. In einer weiteren Ausführungsform
liegt der Kragen des Federelements auf dem oberen Rand des Stütztopfes
auf, wobei der Außendurchmesser des Kragens um 4 bis 20
mm, bevorzugt um 8 bis 12 mm, insbesondere um 10 mm größer
ist als der Innendurchmesser des oberen Endes des Stütztopfes.
Dabei kann der Kragen des Federelements auch über den Rand
des Stützrings in radialer Richtung hinausragen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform liegt nach der Komplettierung
die Flanke zwischen unterem und oberem Abschnitt des Federelements
an der Innenfläche des auswärts gerichteten Abschnitts
des Stütztopfes an und der Kragen des Federelements liegt
auf dem oberen Rand des Stütztopfes auf, wobei der Kragen
mindestens 2 mm des Randes, vorzugsweise den kompletten Rand in
radialer Richtung bedeckt. Dadurch wird gewährleistet,
dass das Federelement in axialer Richtung nicht aus dem Stütztopf rutschen
kann. In einer weiteren Ausführungsform werden die Bauteile
derart dimensioniert, dass nach der Komplettierung eine Vorspannung
des Federelements in axialer Richtung vorherrscht. Dies lässt
sich beispielsweise dadurch erreichen, dass die Länge des
oberen Abschnitts des Federelements, gemessen vom Ende der Flanke
bis zum Ansatz des Kragens, von 0,2 bis 2 mm geringer ist als die
Länge des oberen Abschnitts des Stütztopfes.
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In
einer weiteren Ausführungsform werden die Bauteile derart
dimensioniert, dass nach der Komplettierung eine Vorspannung des
Federelements in radialer Richtung vorliegt, beispielsweise dadurch,
dass der Außendurchmesser des oberen Abschnitts des Federelements
0,2 bis 4 mm größer ist als der Innendurchmesser
des oberen Abschnitts des Stütztopfes. In einer weiteren
Ausführungsform wird die radiale Vorspannung des Federelements
dadurch realisiert, dass auf der Außenfläche des
oberen Abschnitts des Federelements mehrere, bevorzugt 3 bis 20,
Erhebungen vorhanden sind, deren Außendurchmesser von 0,2
bis 6 mm größer ist als der Innendurchmesser des
oberen Abschnitts des Stütztopfes. Selbstverständlich
kann eine radiale Vorspannung auch mit einer axialen Vorspannung
kombiniert werden.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform sind das Federelement
mit Auskragungen und der Stütztopf mit entsprechenden Aussparungen
versehen. Im komplettierten Zustand beträgt der radial
nach außen gerichtete Überstand der Auskragungen über
die äußere Mantelfläche des Stütztopfes
bevorzugt von 1 bis 8 mm, besonders bevorzugt von 1,5 bis 4 mm. Diese
Ausführungsform erweist sich insbesondere dann als vorteilhaft,
wenn das Dämpfungselement in einem Bauraum eingesetzt wird,
der das Dämpfungselement auch radial zumindest teilweise
umfasst, beispielsweise in Form eines Lagertopfes in der Karosserie
als Lagerung eines Fahrzeug-Stoßdämpfers. In einem
solchen Fall bewirken die Auskragungen eine radiale Entkopplung
von Karosserie und Dämpfungselement und tragen somit zu
einer Reduzierung der Fahrgeräusche bei. Eine vergleichbare dämpfende
Wirkung hat in axialer Richtung der Kragen des Federelements, der über
den Stütztopf hinausragt und dadurch den Stütztopf
von der Abstützfläche, beispielsweise der Karosserie,
entkoppelt.
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Mit
Hilfe der Auskragungen lässt sich im Fall der Aufnahme
in einem Lagertopf überdies eine einfache Art der Montage
realisieren, indem der Außendurchmesser der Auskragungen
größer gewählt wird als der Innendurchmesser
des Lagertopfes. Durch einfaches Hineindrücken des Dämpfungselement
in den Lagertopf lässt sich in diesem Fall ein Festsitz
erreichen.
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Bei
dem komplettierten Dämpfungselement dient der Stütztopf
unter anderem zur Stabilisierung der Verformung des Federelements
und zur Reduzierung des Federweges. Um den Federweg weiterhin zu
reduzieren, wird in einer weiteren Ausführungsform ein
Stützring auf das Federelement gesteckt, wie es beispielsweise
aus dem Dokument
DE
101 24 924 A1 bekannt ist.
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Erfindungsgemäß werden
die Bauteile Federelement und Stütztopf separat gefertigt
und anschließend komplettiert. Dies hat den Vorteil, dass die
einzelnen Herstellschritte effizient und kostengünstig
durchgeführt werden können, und dass eine Qualitätskontrolle
nach der jeweiligen Fertigung möglich ist. Im Vergleich
zu Verfahren, bei denen die Bauteile kombiniert hergestellt werden,
z. B. durch Umschäumen eines vorgefertigten Topfes, lassen sich
somit durch Ausschuss entstehende Kosten minimieren. Weitere Nachteile
des herkömmlichen, kombinierten Herstellungsverfahrens
sind, dass in aller Regel nur begrenzte Bauteilgeometrien eingesetzt
werden können und bei der Herstellung unerwünschte
Wechselwirkungen zwischen den Materialen auftreten können.
Das erfindungsgemäße Dämpfungselement überwindet
diese Nachteile. Durch die nunmehr zur Verfügung stehende
größere Materialvielfalt können beispielsweise
Anforderungen an Schwingungsdämpfung und akustisches Verhalten besser
erfüllt werden.
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Das
erfindungsgemäße Dämpfungselement kann
prinzipiell von Hand komplettiert werden, indem das Federelement
von unten durch den Stütztopf gedrückt wird. Der
Einpressdruck muss dabei lediglich so groß sein, dass der
Kragen, der während des Durchschiebens zusammengedrückt
wird, über das obere Ende des Stütztopfes hinausgeschoben
wird und sich wieder entfalten kann. Sofern das Federelement über
Auskragungen verfügt, ist darauf zu achten, dass die entsprechenden
Aussparungen im Stütztopf bei der Montage nicht in Umfangsrichtung verdreht
liegen.
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Industriell
wird das Dämpfungselement gefertigt, indem in eine entsprechende
Vorrichtung das Federelement eingelegt und der Stütztopf
gerichtet von oben auf das Federelement aufgepresst wird. Sofern
erforderlich wird in vergleichbarer Weise ein Stützring
von unten auf das Federelement aufgepresst. Zuletzt wird gegebenenfalls
ein Schutzrohr oder ein Faltenbalg auf das komplettierte Dämpfungselement
montiert. Diese Vorgänge können automatisch, halbautomatisch
oder auch händisch erfolgen, wobei in Abhängigkeit
von den jeweiligen Rahmenbedingungen die wirtschaftlichste Art der Fertigung
zum Einsatz kommt.
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Bedingt
durch Formgebung und Dimensionierung sind die einzelnen Bauteile
nach der Komplettierung vorteilhaft formschlüssig miteinander
verbunden, insbesondere Federelement mit Stütztopf sowie
gegebenenfalls Federelement mit Stützring beziehungsweise
Stütztopf mit Schutzrohr oder Faltenbalg. In einer weiteren
erfindungsgemäßen Ausgestaltung sind einige oder
alle Bauteile zusätzlich durch Stoffschluss miteinander
verbunden, beispielsweise dadurch, dass vor der Komplettierung die
betreffenden Oberflächen eines Bauteils oder mehrerer Bauteile
mit Klebstoff benetzt werden.
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Anhand
der Zeichnungen wird im Folgenden die Erfindung weiter erläutert,
wobei die Zeichnungen als Prinzipdarstellungen zu verstehen sind.
Sie stellen keine Beschränkung der Erfindung, beispielsweise
im Hinblick auf konkrete Abmessungen oder Ausgestaltungsvarianten
von Bauteilen des Dämpfungselementes, dar. Es zeigen:
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1: Prinzipskizze eines komplettierten Dämpfungselementes
mit Schutzrohr
-
2:
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Federelementes (Ansicht)
-
3: Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Federelementes (Längsschnitt)
-
4: Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Stütztopfes
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Dämpfungselement
- 2
- Federelement
- 3
- Stütztopf
- 4
- Stützring
- 5
- Schutzrohr
- 20
- oberes
Ende des Federelements
- 21
- Kragen
des Federelements
- 22
- oberer
Abschnitt des Federelements
- 23
- Auskragung
des Federelements
- 24
- Erhebung
im oberen Abschnitt des Federelements
- 25
- unterer
Abschnitt des Federelements
- 26
- unteres
Ende des Federelements
- 27
- Biegelippe
- 28
- Einschnürung
- 29
- Aussparung
- 30
- oberes
Ende des Stütztopfes
- 31
- oberer
Abschnitt des Stütztopfes
- 32
- auswärts
gerichteter Abschnitt des Stütztopfes
- 33
- unterer
Abschnitt des Stütztopfes
- 34
- unteres
Ende des Stütztopfes
- 35
- Aussparung
des Stütztopfes
- 36
- Aufnahmevorrichtung
für ein Schutzrohr oder einen Faltenbalg
- 37
- Steg
- 60
- Konuswinkel
des Federelements
- 61
- Flankensteigung
- 62
- Federneigungswinkel
- 63
- Konuswinkel
des Stütztopfes
- 64
- Neigungswinkel
des auswärts gerichteten Abschnitts des Stütztopfes
- 65
- Neigungswinkel
des unteren Abschnitts des Stütztopfes
-
1 zeigt eine Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Dämpfungselements 1 in
komplettiertem Zustand mit Federelement 2, Stütztopf 3, Stützring 4 und
Schutzrohr 5 in einer Ansicht (1a) und
einem Längsschnitt (1b). Das Schutzrohr 5 dient
dem Schutz des Federelements 2 vor Umwelteinflüssen,
insbesondere Feuchtigkeit und Spritzwasser, und trägt somit
zu einer Verlängerung der Lebensdauer des Dämpfungselements 1 bei.
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In 2 ist
das Federelement 2 aus 1 separat
dargestellt. An seinem oberen Ende 20 weist das Federelement 2 einen
Kragen 21 auf, der in radialer Richtung über die
Mantelfläche des oberen Abschnitts des Federelements 22 hinausragt.
Direkt unterhalb des Kragens 21 befinden sich vier Auskragungen 23 gleichmäßig
in Umfangsrichtung verteilt. Die Länge der Auskragungen 23 in
axialer Richtung entspricht etwa der Hälfte der Länge
des oberen Abschnitts 22. In radialer Richtung ragen die
Auskragungen 23 über den Kragen 21 hinaus.
Ferner weist diese Ausführungsform Erhebungen 24 auf,
die sich in Längsrichtung auf der Mantelfläche
des oberen Abschnitts 22 erstrecken. Diese Erhebungen 24 dienen
dazu, eine radiale Vorspannung des Federelements 2 beim
Einbau in den Stütztopf zu erzeugen.
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Am
unteren Ende 26 des Federelements 2 ist eine nach
außen gerichtete Biegelippe 27 ausgeformt. Der
untere Abschnitt des Federelements 25 weist über
seine Länge verteilt fünf Einschnürungen 28 auf.
Neben den Materialeigenschaften bestimmt die geometrische Gestaltung
des Federelements im Wesentlichen seine Dämpfungs- und
Verformungseigenschaften. Die Verformung wird in dem in 1 dargestellten Beispiel eines Dämpfungselements
zusätzlich durch einen Stützring 4 beeinflusst,
der auf eine der Einschnürungen 28 aufgesteckt
ist.
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3a und 3b zeigen
das Federelement 2 aus den 1 und 2 im
Längsschnitt. 3a stellt einen Längsschnitt
in einer Ebene dar, die durch die Auskragungen 23 verläuft, 3b einen
Längsschnitt in einer um ca. 45° verdrehten Ebene,
bei dem die Auskragungen 23 nicht zu erkennen sind. Wie
in 3b deutlich zu sehen, ist der Durchmesser des
oberen Abschnitts 22 kleiner als der Durchmesser des unteren
Abschnitts 25 am Übergang der beiden Abschnitte.
Der Kragen 21 ragt radial über die äußere
Mantelfläche des oberen Abschnitts 22 hinaus.
Die Erhebungen 24 vergrößern den Durchmesser
des oberen Abschnitts 22, um für eine radiale
Vorspannung im komplettierten Zustand zu sorgen.
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Das
in 3a und 3b dargestellte
Federelement 2 ist ein Beispiel einer erfindungsgemäßen
Ausführungsform, bei der im hohlen Innenraum weitere Aussparungen 29 vorhanden
sind. Diese Aussparungen dienen ähnlich den Einschnürungen 28 auf
der Außenfläche dazu, das Verformungsverhalten
und die Dämpfungseigenschaften gezielt einzustellen. Die
Längen- und Durchmesserangaben in 3 beziehen
sich auf die Einheit Millimeter.
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4a und 4b zeigen
ein Beispiel eines erfindungsgemäßen Stütztopfes 3 mit
oberem Ende 30 und unterem Ende 34, oberem Abschnitt 31,
auswärts gerichtetem Abschnitt 32 sowie unterem
Abschnitt 33. Der beispielhaft dargestellte Stütztopf 3 weist
vier Aussparungen 35 auf, die gleichmäßig
in Umfangsrichtung verteilt sind. 4b stellt
einen Querschnitt in einer Ebene dar, die durch zwei gegenüberliegende
Aussparungen 35 verläuft. In dieser Darstellung
sind die drei unterschiedlichen Abschnitte 31, 32 und 33 des
Stütztopfes deutlich zu erkennen.
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Der
Stütztopf 3 in 4a und 4b verfügt über
eine Aufnahmevorrichtung 36 für ein Schutzrohr oder
einen Faltenbalg, die in Form einer nach außen gerichteten
Kante gestaltet ist. Weiterhin weist der Stütztopf 3 auf
seiner Außenfläche mehrere Stege 37 auf,
die der Verstärkung des Bauteils im Übergang der
einzelnen Abschnitt 31, 32 und 33 dienen.
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Die
Abbildungen der 5 sind Prinzipskizzen,
in die zur Verdeutlichung die oben definierten Winkel eingezeichnet
sind. 5a stellt eine halbseitige Kontur
eines Federelements dar mit einem oberen Abschnitt, der einen Konuswinkel 60 aufweist. Oberer
und unterer Abschnitt gehen über eine Flankensteigung 61 ineinander über.
Der untere Abschnitt ist zunächst zylindrisch und verjüngt
sich nach unten mit einem Federneigungswinkel 62.
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Die
Abbildungen 5b bis 5d stellen schematisch
die halbseitige Kontur von unterschiedlichen Ausprägungen
eines Stütztopfes dar. In 5b sind
sowohl oberer als auch unterer Abschnitt zylindrisch, der auswärts
gerichtete Abschnitt weist einen Neigungswinkel 64 auf.
In 5c verjüngt sich der obere Abschnitt
des Stütztopfes zu seinem oberen Ende hin mit einem Konuswinkel 63. 5d stellt schematisch
einen Stütztopf dar, bei dem der untere Abschnitt einen
Neigungswinkel 65 aufweist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10317815
A1 [0004]
- - EP 62835 A1 [0010]
- - EP 36994 A2 [0010]
- - EP 250969 A1 [0010]
- - DE 19548770 A1 [0010]
- - DE 19548771 A1 [0010]
- - DE 10124924 A1 [0010, 0038]
- - DE 102004049638 A1 [0010]
- - WO 2005/019681 A1 [0010]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - DIN EN ISO
845 [0009]
- - DIN EN ISO 1798 [0009]
- - DIN EN ISO 1798 [0009]
- - DIN ISO 34-1 B (b) [0009]