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DE102009027640A1 - Handwerkzeugmaschine mit Zweihanderfassung - Google Patents

Handwerkzeugmaschine mit Zweihanderfassung Download PDF

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DE102009027640A1
DE102009027640A1 DE102009027640A DE102009027640A DE102009027640A1 DE 102009027640 A1 DE102009027640 A1 DE 102009027640A1 DE 102009027640 A DE102009027640 A DE 102009027640A DE 102009027640 A DE102009027640 A DE 102009027640A DE 102009027640 A1 DE102009027640 A1 DE 102009027640A1
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safety sensor
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Wolf Matthias
Thomas Heinrich
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Portable Power Tools In General (AREA)
  • Safety Devices In Control Systems (AREA)

Abstract

Die Erfindung geht aus von einer Handwerkzeugmaschine mit einer Antriebseinheit (16) und mit einer Griffeinheit (20), die zumindest zwei Griffbereiche (22, 24) einer Zweihandbedienung umfasst, und mit einer Sicherheitssensoreinheit (34), die wenigstens einen Sensor (36, 38, 40, 42) und eine Leistungsbegrenzungseinheit (44) aufweist. Es wird vorgeschlagen, dass die Leistungsbegrenzungseinheit (44) in zumindest einem Betriebszustand in Abhängigkeit eines Signals (S) des zumindest einen Sensors (36, 38, 40, 42) der Sicherheitssensoreinheit (34) eine Zufuhr von Leistung (P) an die Antriebseinheit (16) in einer Höhe begrenzt, die von Null verschieden und ungleich einer maximal verfügbaren Leistung (P) ist.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einer Handwerkzeugmaschine mit einer Antriebseinheit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Es ist eine Handwerkzeugmaschine, insbesondere eine elektrische Heckenschere, bekannt, bei der eine Zufuhr von elektrischer Leistung an die Antriebseinheit davon abhängig ist, dass zwei elektrische Schalter an zwei Handgriffen sich in einer vorgegebenen Schalterstellung befinden.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Erfindung geht aus von einer Handwerkzeugmaschine mit einer Antriebseinheit und mit einer Griffeinheit, die zumindest zwei Griffbereiche einer Zweihandbedienung umfasst, und mit einer Sicherheitssensoreinheit, die wenigstens einen Sensor und eine Leistungsbegrenzungseinheit aufweist. Unter einem „Griffbereich” soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Teil der Handwerkzeugmaschine verstanden werden, der dazu vorgesehen und ausgestattet ist, bei einer Handhabung während eines Betriebs der Handwerkzeugmaschine von einer Innenseite einer Hand eines Bedieners berührt und gehalten zu werden, und der insbesondere bei der Handhabung der Handwerkzeugmaschine von einer Hand des Bedieners umgriffen wird. Insbesondere kann ein Griffbereich auch von einem bei Handwerksmaschinen üblichen Zusatzhandgriff ausgebildet sein. Unter einer „Sicherheitssensoreinheit” soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit verstanden werden, die wenigstens einen von einem Betätigungsschalter der Handwerkzeugmaschine getrennt ausgebildeten Sensor aufweist.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die Leistungsbegrenzungseinheit in zumindest einem Betriebszustand in Abhängigkeit eines Signals des zumindest einen Sensors der Sicherheitssensoreinheit eine Zufuhr von Leistung an die Antriebseinheit in einer Höhe begrenzt, die von Null verschieden und ungleich einer maximal verfügbaren Leistung ist. Dadurch kann vorteilhaft eine Leistungsabgabe der Handwerkzeugmaschine von einer Art und Weise einer Führung der Handwerkzeugmaschine durch den Bediener abhängig gemacht werden. Vorteilhaft ist der zumindest eine Sensor der Sicherheitssensoreinheit einem der zumindest zwei Griffbereiche zugeordnet. Unter „zugeordnet” soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass der zumindest eine Sensor eine physikalische Messgröße erfasst, die mit dem jeweiligen Griffbereich und einer Hand des Bedieners in Verbindung steht. Insbesondere kann eine Aufhebung einer Leistungsbegrenzung beispielsweise in einem oberen Drittel eines Leistungsbereichs der Handwerkzeugmaschine von einer sicheren Führung der Handwerkzeugmaschine durch den Bediener abhängig sein, wodurch eine Bediensicherheit der Handwerkzeugmaschine erhöht werden kann. Die Aufhebung der Leistungsbegrenzung beispielsweise in einem unteren Drittel des Leistungsbereichs der Handwerkzeugmaschine kann vorteilhaft bei einer Einhandführung der Handwerkzeugmaschine erfolgen, wenn gewährleistet ist, dass für den Bediener ein geringes Gefährdungspotential vorliegt.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Sicherheitssensoreinheit zumindest zwei Sensoren umfasst, die einem der zumindest zwei Griffbereiche der Griffeinheit zugeordnet sind, und die Leistungsbegrenzungseinheit dazu vorgesehen ist, in zumindest einem Betriebszustand in Abhängigkeit der Signale der zumindest zwei Sensoren der Sicherheitssensoreinheit eine Zufuhr von Leistung an die Antriebseinheit zu begrenzen. Dadurch kann vorteilhaft eine unzulässige Überbrückung des Betätigungsschalters der Handwerkzeugmaschine von einer sicheren Führung mit beiden Händen unterschieden und ein gefahrenträchtiger Betrieb der Handwerkzeugmaschine unterbunden werden. Beispielsweise können ein erster der zumindest zwei Sensoren von einem Kraftaufnehmer und ein zweiter der zumindest zwei Sensoren von einem Temperatursensor gebildet sein. Ein Betrieb der Handwerkzeugmaschine kann trotz einer Erfüllung einer Bedingung an ein von einer Haltekraft bewirktes Signal des ersten Sensors durch eine unzulässige Anbringung einer mechanischen Klemmung vorteilhaft vermieden werden, da eine ausbleibende Erfüllung einer Bedingung an ein von einer Temperatur bewirktes Signal des zweiten Sensors durch ein Fehlen einer Körperwärme einer Hand eines Bedieners dies verhindern kann. Mit besonderem Vorteil kann in Abhängigkeit der Signale der zumindest zwei Sensoren der Sicherheitssensoreinheit eine Zufuhr von Leistung an die Antriebseinheit in einer Höhe begrenzt werden, die von Null verschieden und ungleich einer maximal verfügbaren Leistung ist, um einen Betrieb der Handwerkzeugmaschine zu ermöglichen, der an eine Art und Weise der Führung durch den Bediener angepasst ist, wodurch eine hohe Betriebssicherheit für den Bediener erzielt werden kann.
  • Wenn die Handwerkzeugmaschine eine Auswerteeinheit zur Auswertung der Signale der Sensoren der Sensoreinheit umfasst, kann vorteilhaft eine schnelle Signalverarbeitung und eine besonders einfache und schnelle Kontrolle der Leistungsbegrenzung der Antriebseinheit bereitgestellt werden.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung umfasst die Auswerteeinheit zumindest eine elektronische Komparatorschaltung, die dazu vorgesehen ist, zumindest ein Signal der Sensoren zu digitalisieren. Unter „Digitalisierung” soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Überführung kontinuierlicher Größen in diskrete Werte verstanden werden. Dadurch können sich Bedingungen an Signale der Sensoren, insbesondere Bedingungen an analoge Signale, besonders einfach in einer elektronischen Form auswerten lassen. Die elektronische Komparatorschaltung kann durch einen oder mehrere Einzelkomparatoren und/oder einen oder mehrere Fensterkomparatoren gebildet sein. Dem Fachmann sind dazu gängige Methoden bekannt.
  • Weiterhin wird vorgeschlagen, dass die Auswerteeinheit dazu vorgesehen ist, zumindest eine in ihrem Zugriffsbereich hinterlegte Rechenvorschrift und/oder Zuordnungstabelle zur Festlegung einer Leistungsbegrenzung in Abhängigkeit von den Signalen der Sensoren der Sicherheitssensoreinheit zu verwenden. Dadurch können vorteilhaft die Signale der Sensoren sowohl einzeln als auch in Kombination ausgewertet werden, wodurch sich eine hohe Flexibilität bei einer Anpassung an unterschiedliche Betriebssituationen ergibt.
  • Zudem wird vorgeschlagen, dass die Auswerteeinheit dazu vorgesehen ist, abhängig von einer Auswertung der Signale der Sensoren der Sicherheitssensoreinheit zumindest drei unterschiedliche Signale bereitzustellen, um die Zufuhr von Leistung an die Antriebseinheit zu begrenzen, wodurch eine einfache Steuerung der Antriebseinheit erzielt werden kann. Vorzugsweise können zwei der zumindest drei unterschiedlichen bereitgestellten Signale mit Leistungsbegrenzungen auf einen Wert Null und einen Wert, der einer maximal verfügbaren Leistung der Handwerkzeugmaschine entspricht, identifiziert werden. Das dritte der zumindest drei unterschiedlichen Signale kann vorzugsweise einer Leistungsbegrenzung auf einen Wert einer Leistung der Handwerkzeugmaschine entsprechen, die von Null verschieden und ungleich einer maximal verfügbaren Leistung der Handwerkzeugmaschine ist.
  • Außerdem wird vorgeschlagen, dass die Leistungsbegrenzungseinheit zumindest drei Leistungsbegrenzungsstufen aufweist, um die Zufuhr von Leistung an die Antriebseinheit zu begrenzen. Dadurch kann eine einfache Steuerung der Leistungsbegrenzung der Handwerkzeugmaschine bereitgestellt werden. Unter „Steuern” soll in diesem Zusammenhang ein gezieltes Betätigen in einem reinen Steuerungsablauf und/oder auch in einem Regelungsablauf verstanden werden. Vorzugsweise kann die Anzahl der von der Auswerteeinheit bereitgestellten Signale zur Leistungsbegrenzung auf die Anzahl der Leistungsbegrenzungsstufen der Leistungsbegrenzungseinheit abgestimmt sein.
  • Wenn die Auswerteeinheit und die Leistungsbegrenzungseinheit zumindest teilweise einstückig ausgebildet sind, kann eine Auswertung der Signale der Sensoren der Sicherheitssensoreinheit und eine daraus resultierende Leistungsbegrenzung der Handwerkzeugmaschine besonders einfach und kostengünstig realisiert werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass zumindest einer der Sensoren der Sicherheitssensoreinheit als Kraftaufnehmer ausgebildet ist, wodurch eine Begrenzung der Zufuhr von Leistung an die Antriebseinheit von einer eine sichere Führung der Handwerkzeugmaschine maßgeblich bestimmenden Größe ermöglicht werden kann. Vorteilhaft kann ein weiterer Sensor der Sicherheitssensoreinheit eine andere physikalische Größe erfassen, die eine zusätzliche Information über die Führung der Handwerkzeugmaschine bereitstellt, die zur Festlegung einer Leistungsbegrenzung verwendet werden kann. Vorzugsweise sind Sensoren zur Erfassung einer Temperatur oder einer Oberflächenfeuchte ebenso einsetzbar wie ein als Berührungssensor ausgebildeter kapazitiver Sensor, der vorzugsweise über eine Oberfläche zumindest eines der zumindest zwei Griffbereiche verteilt angeordnet ist.
  • Zeichnung
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine mit einer Sicherheitssensoreinheit in einer Seitenansicht,
  • 2 ein Blockschaltbild einer Sicherheitssensoreinheit gemäß der 1,
  • 3 ein Beispiel einer Digitalisierung eines der analogen Signale der Sensoren und
  • 4 eine graphische Darstellung einer Zuordnungstabelle zur Festlegung einer Leistungsbegrenzung.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • In 1 ist eine von einem Bohrhammer gebildete Handwerkzeugmaschine in einer Seitenansicht dargestellt. Die Handwerkzeugmaschine umfasst in der bekannten Art ein Getriebegehäuse 10 und ein Motorgehäuse 12 mit einem integrierten Handgriff 14. Ferner beinhaltet die Handwerkzeugmaschine eine Antriebseinheit 16, die einen Elektromotor aufweist, und einen Betätigungsschalter 18 zur Aktivierung der Antriebseinheit 16. Weiterhin weist die Handwerkzeugmaschine eine Griffeinheit 20 auf, die zwei Griffbereiche 22, 24 einer Zweihandbedienung umfasst. Der erste der beiden Griffbereiche 22, 24 ist an dem integrierten Handgriff 14 angeordnet und umfasst eine Sensorfläche 26 unterhalb des Betätigungsschalters 18 sowie jeweils eine Sensorfläche 28 zu beiden Seiten des integrierten Handgriffs 14 in Höhe des Betätigungsschalters 18, so dass ein Bediener, der die Handwerkzeugmaschine mit einer Hand am integrierten Handgriff 14 zur Betätigung des Betätigungsschalters 18 hält, zumindest zwei Sensorflächen 26, 28 des ersten Griffbereichs 22 mit einer zunächst unbekannten Haltekraft F berührt. Der zweite Griffbereich 24 ist an einer Schnittstelle des Getriebegehäuses 10und des Motorgehäuses 12 angeordnet und umfasst eine Sensorfläche 30 an einer Unterseite des Getriebegehäuses 10 sowie jeweils eine Sensorfläche 32 zu beiden Seiten der Schnittstelle zwischen dem Getriebegehäuse 10 und dem Motorgehäuse 12, so dass ein Bediener, der die Handwerkzeugmaschine mit einer zweiten Hand zu einer Führung am zweiten Griffbereich 24 umfasst, zumindest zwei Sensorflächen 30, 32 des zweiten Griffbereichs 24 mit einer zunächst unbekannten Haltekraft F berührt.
  • Des Weiteren umfasst die Handwerkzeugmaschine eine Sicherheitssensoreinheit 34, die mehrere Sensoren 36, 38, 40, 42 und eine Leistungsbegrenzungseinheit 44 aufweist. In 2 ist ein Blockschaltbild gezeigt, das ein Zusammenwirken von Komponenten der Sicherheitssensoreinheit 34 zu einer Steuerung der Antriebseinheit 16 beschreibt. Unter „Steuern” soll in diesem Zusammenhang ein gezieltes Betätigen in einem reinen Steuerungsablauf und/oder auch in einem Regelungsablauf verstanden werden. Ein erster Sensor 36 der Sicherheitssensoreinheit 34 ist als Kraftaufnehmer ausgebildet und der Sensorfläche 26 unterhalb des Betätigungsschalters 18 zugeordnet. Ein zweiter Sensor 38 der Sicherheitssensoreinheit 34 erfasst eine Oberflächenfeuchte und ist den Sensorflächen 28 zu beiden Seiten des integrierten Handgriffs 14 in Höhe des Betätigungsschalters 18 zugeordnet. Ein dritter Sensor 40 der Sicherheitssensoreinheit 34 erfasst die Oberflächenfeuchte und ist der Sensorfläche 30 an der Unterseite des Getriebegehäuses 10 zugeordnet. Ein vierter Sensor 42 der Sicherheitssensoreinheit 34 ist als Kraftaufnehmer ausgebildet und den Sensorflächen 32 zu beiden Seiten an der Schnittstelle zwischen dem Getriebegehäuse 10 und dem Motorgehäuse 12 zugeordnet. Somit beinhaltet die Sicherheitssensoreinheit 34 vier Sensoren 36, 38, 40, 42, von denen jeweils zwei Sensoren 36, 38, 40, 42 einem der beiden Griffbereiche 22, 24 der Griffeinheit 20 zugeordnet sind. Die Leistungsbegrenzungseinheit 44 ist dazu vorgesehen, in zumindest einem Betriebszustand der Handwerkzeugmaschine in Abhängigkeit von Signalen S der vier Sensoren 36, 38, 40, 42 der Sicherheitssensoreinheit 34 eine Zufuhr von Leistung P an die Antriebseinheit 16 in einer Höhe zu begrenzen, die von Null verschieden und ungleich einer maximal verfügbaren Leistung Pmax ist.
  • Zur Auswertung der Signale S der vier Sensoren 36, 38, 40, 42 der Sicherheitssensoreinheit 34 ist die Handwerkzeugmaschine mit einer Auswerteeinheit 46 ausgestattet. Die Auswerteeinheit 46 weist vier elektronische Komparatorschaltungen 48 auf, die dazu vorgesehen sind, die analogen Signale S der vier Sensoren 36, 38, 40, 42 der Sicherheitssensoreinheit 34 zu digitalisieren. Die Komparatorschaltungen 48 sind als nicht näher beschriebene, dem Fachmann geläufige Fensterdiskriminatoren ausgebildet. Abhängig von in der Auswerteeinheit 46 hinterlegten Referenzspannungen Uref wandeln die Fensterdiskriminatoren die analogen Signale S der Sensoren zum Zweck einer weiteren Auswertung in diskrete Werte D um (3).
  • Die Auswerteeinheit 46 ist dazu vorgesehen, eine in ihrem Zugriffsbereich hinterlegte Zuordnungstabelle zur Festlegung einer Leistungsbegrenzung in Abhängigkeit von den Signalen S der Sensoren der Sicherheitssensoreinheit 34 zu verwenden. 4 zeigt eine graphische Darstellung der Zuordnungstabelle zur Auswertung der den jeweiligen Griffbereichen 22, 24 zugeordneten Sensoren 36, 38, 40, 42. Jedem Wertepaar aus diskreten Werten D für eine Oberflächenfeuchte ϕ und eine Haltekraft F, die durch die Fensterdiskriminatoren aus den analogen Signalen S der Sensoren 36, 38, 40, 42 umgewandelt wurden, ist ein Wert einer Leistungsbegrenzung zugeordnet. Bis zu einer minimalen Haltekraft F ist für alle Werte der Oberflächenfeuchte ϕ eine Leistung P der Handwerkzeugmaschine auf Null begrenzt. Von einer minimalen Haltekraft F an ist die Zufuhr von Leistung P an die Antriebseinheit 16 in einer Höhe begrenzt, die von Null verschieden und ungleich einer maximal verfügbaren Leistung Pmax ist. Wie aus 4 ersichtlich ist, sinkt der Wert der Leistungsbegrenzung für eine konstante Haltekraft F mit steigender Oberflächenfeuchte ϕ ab. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass eine Haftreibungskraft bei einer feuchten Kontaktstelle zwischen der Hand des Bedieners und den Griffbereichen 22, 24 geringer ist als bei einer trockenen Kontaktstelle und eher zu einem Durchrutschen neigt. Die Auswerteeinheit 46 ist dazu vorgesehen, eine Leistungsbegrenzung auf die maximal verfügbare Leistung Pmax festzulegen, wenn die Oberflächenfeuchte ϕ einen hinterlegten Wert unterschreitet und eine Haltekraft F oberhalb eines weiteren hinterlegten Wertes liegt.
  • Die Auswerteeinheit 46 ist dazu vorgesehen, eine gleichsinnige Auswertung für die jeweils zwei jedem der beiden Griffbereiche 22, 24 zugeordneten Sensoren 36, 38, 40, 42 auszuführen. Dabei gilt für die Sensoren 36, 38, die dem Griffbereich 22 an dem integrierten Handgriff 14 zugeordnet sind, die Zuordnungstabelle gemäß der 4. Für die beiden Sensoren 40, 42, die dem Griffbereich 24 an der Unterseite des Getriebegehäuses 10 und der Schnittstelle zwischen dem Getriebegehäuse 10 und dem Motorgehäuse 12 zugeordnet sind, gilt eine nicht näher beschriebene Zuordnungstabelle, die derjenigen der 4 ähnlich ist, aber andere in der Auswerteeinheit 46 hinterlegte Referenzspannungen Uref zur Digitalisierung benutzt, um unterschiedliche Eigenschaften der Griffbereiche 22, 24 zu berücksichtigen. Die Auswerteeinheit 46 ist dazu vorgesehen, aus den Signalen S der beiden den jeweiligen Griffbereichen 22, 24 zugeordneten Sensoren 36, 38, 40, 42 zwei Werte der Leistungsbegrenzung festzulegen und aus diesen beiden Werten ein geometrisches Mittel als Mittelwert zu bilden, um eine Leistungsbegrenzung der Antriebseinheit 16 festzulegen. Unter einem „geometrischen Mittel” zweier Zahlen soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Mittelwert verstanden werden, dessen Quadrat gleich dem Produkt der beiden Zahlen entspricht. Als Konsequenz ist eine Einhandbedienung der Handwerkzeugmaschine, bei der ein Bediener die Handwerkzeugmaschine mit einer Hand an dem integrierten Handgriff 14 führt und den Betätigungsschalter 18 betätigt, nicht möglich, was bei einer als Bohrhammer ausgebildeten Handwerkzeugmaschine aus Sicherheitsgründen sinnvoll ist. Grundsätzlich sind bei Handwerkzeugmaschinen mit geringerem Gefährdungspotential auch andere Kombinationen der beiden festgelegten Werte der Leistungsbegrenzung denkbar, die eine Einhandbedienung der Handwerkzeugmaschine ermöglichen. Beispielsweise können bei einer von einem Akku-Bohrschrauber gebildeten Handwerkzeugmaschine die beiden festgelegten Werte der Leistungsbegrenzung addiert werden, auch mit einer unterschiedlichen Gewichtung der beiden Griffbereiche 22, 24, so dass bei einer Einhandbedienung der Antriebseinheit 16 ein im Voraus festgelegter Teil der maximal verfügbaren Leistung Pmax zugeführt werden kann, der von Null verschieden ist.
  • Die Auswerteeinheit 46 ist ferner dazu vorgesehen, abhängig von einer Auswertung der Signale S der Sensoren 36, 38, 40, 42 der Sicherheitssensoreinheit 34 und basierend auf der mit der Zuordnungstabelle festgelegten Leistungsbegrenzung fünf unterschiedliche Signale 52 bereitzustellen, um die Zufuhr von Leistung P an die Antriebseinheit 16 zu begrenzen, wobei jedes der fünf unterschiedlichen Signale 52 einer in der 4 dargestellten Leistungsstufe entspricht. Das Signal 52 der Auswerteeinheit 46 dient einer Ansteuerung der einstückig auf derselben Platine ausgebildeten Leistungsbegrenzungseinheit 44 (2), die fünf Leistungsbegrenzungsstufen aufweist, um die Zufuhr von Leistung P an die Antriebseinheit 16 zu begrenzen. Dabei besteht eine eindeutige Zuweisung jedes der fünf unterschiedlichen Signale 52 der Auswerteeinheit 46 zu einer der fünf Leistungsbegrenzungsstufen der Leistungsbegrenzungseinheit 44.

Claims (9)

  1. Handwerkzeugmaschine mit einer Antriebseinheit (16) und mit einer Griffeinheit (20), die zumindest zwei Griffbereiche (22, 24) einer Zweihandbedienung umfasst, und mit einer Sicherheitssensoreinheit (34), die wenigstens einen Sensor (36, 38, 40, 42) und eine Leistungsbegrenzungseinheit (44) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Leistungsbegrenzungseinheit (44) in zumindest einem Betriebszustand in Abhängigkeit eines Signals (S) des zumindest einen Sensors (36, 38, 40, 42) der Sicherheitssensoreinheit (34) eine Zufuhr von Leistung (P) an die Antriebseinheit (16) in einer Höhe begrenzt, die von Null verschieden und ungleich einer maximal verfügbaren Leistung (Pmax) ist.
  2. Handwerkzeugmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitssensoreinheit (34) zumindest zwei Sensoren (36, 38, 40, 42) umfasst, die einem der zumindest zwei Griffbereiche (22, 24) der Griffeinheit (20) zugeordnet sind, und die Leistungsbegrenzungseinheit (44) dazu vorgesehen ist, in zumindest einem Betriebszustand in Abhängigkeit der Signale (S) der zumindest zwei Sensoren (36, 38, 40, 42) der Sicherheitssensoreinheit (34) eine Zufuhr von Leistung (P) an die Antriebseinheit (16) zu begrenzen.
  3. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Auswerteeinheit (46) zur Auswertung der Signale (S) der Sensoren (36, 38, 40, 42) der Sicherheitssensoreinheit (34).
  4. Handwerkzeugmaschine zumindest nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (46) zumindest eine elektronische Komparatorschaltung (48) aufweist, die dazu vorgesehen ist, zumindest ein Signal (S) der Sensoren (36, 38, 40, 42) der Sicherheitssensoreinheit (34) zu digitalisieren.
  5. Handwerkzeugmaschine zumindest nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (46) dazu vorgesehen ist, zumindest eine in ihrem Zugriffsbereich hinterlegte Rechenvorschrift und/oder Zuordnungstabelle zur Festlegung einer Leistungsbegrenzung in Abhängigkeit von den Signalen (S) der Sensoren (36, 38, 40, 42) der Sicherheitssensoreinheit (34) zu verwenden.
  6. Handwerkzeugmaschine zumindest nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (46) dazu vorgesehen ist, abhängig von einer Auswertung der Signale (S) der Sensoren (36, 38 , 40, 42) der Sicherheitssensoreinheit (34) zumindest drei unterschiedliche Signale (52) bereitzustellen, um die Zufuhr von Leistung (P) an die Antriebseinheit (16) zu begrenzen.
  7. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leistungsbegrenzungseinheit (44) zumindest drei Leistungsbegrenzungsstufen aufweist, um die Zufuhr von Leistung (P) an die Antriebseinheit (16) zu begrenzen.
  8. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (46) und die Leistungsbegrenzungseinheit (44) zumindest teilweise einstückig ausgebildet sind.
  9. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Sensoren (36, 38, 40, 42) der Sicherheitssensoreinheit (34) als Kraftaufnehmer ausgebildet ist.
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