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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Kältegerät,
wie insbesondere ein Haushaltskältegerät mit einem
Kühlraum, in dem wenigstens ein ausziehbar gelagerter Fachboden
angeordnet ist, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Ein
derartiges Kältegerät ist aus der
EP 1 030 146 A2 bekannt.
Bei diesem Kälte- bzw. Kühlgerät sind
Fachböden, die in seinem mittleren und unteren Bereich
angeordnet sind, ausziehbar gelagert. Das heißt, derartige
Fachböden können um ein bestimmtes Maß aus
dem Kühlraum des Kältegeräts herausgezogen
werden.
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Die
DE 10 2005 021 848
A1 zeigt ein Kühlgerät mit mehreren Abstellböden,
von denen im mittleren Bereich des Innenraums mindestens einer einen ausziehbaren
Teilboden bildet, der sich nur über einen Teil der Breite
des Innenraums erstreckt. Übereinanderliegende Teilböden
können untereinander verbunden sein. Zum Herausziehen des
Teilbodens bzw. der Teilböden ist eine Ausziehvorrichtung,
beispielsweise in Form von Teleskopschienen, vorgesehen.
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In
der
EP 0 746 982 A2 ist
eine Vorrichtung zur Aufnahme von Behältern gezeigt, mit
der mehrere oben offene Behälter nebeneinander in einer
Ebene in ein beispielsweise in einem Kühlschrank oder einem
Backofen angebrachtes Traggestell eingeschoben und wieder daraus
herausgezogen werden können.
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Insbesondere
bei höheren Kühlgeräten tritt das Problem
auf, dass Fachböden, die im oberen Bereich des Kältegeräts
angeordnet sind, und hier wiederum insbesondere deren hinterer,
der Rückwand des Kühlraums zugewandter Bereich,
nur schlecht zugänglich sind. Der vorliegenden Erfindung
liegt somit die Aufgabe zugrunde, die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit
von Fachböden eines Kältegeräts zu verbessern,
die in dessen oberem Bereich angeordnet sind oder sogar den obersten
Fachboden darstellen.
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Diese
Aufgabe wird mit einem Kältegerät, insbesondere
einem Haushaltskältegerät, gemäß Anspruch
1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind
Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Erfindungsgemäß ist
bei der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass der Fachboden bezüglich
seiner Breite in mindestens zwei Teilabschnitte unterteilt ist,
die unabhängig voneinander ausziehbar ausgebildet sind.
Das heißt, dass statt eines einzigen Fachbodens in einer
Lagerebene mindestens zwei nebeneinander angeordnete Teilabschnitte
von Fachböden vorgesehen sind. Dadurch kann eine bessere Übersichtlichkeit
der auf den Teilabschnitten des Fachbodens abgestellten Gegenstände
erzielt werden. Außerdem sind im ausgezogenen Zustand beide
Teilabschnitte nicht nur von vorn, sondern auch von der Seite her
zugänglich, was das Abstellen von Gegenständen
auf dem Fachboden sowie das Entnehmen von auf dem Fachboden abgestellten
Gegenständen von der Seite her ermöglicht. Dadurch werden
die beiden Teilabschnitte insbesondere in jenen Bereichen ihrer
beiden Seitenränder, die einander zugewandt sind, besser
zugänglich. Dadurch werden der Komfort hinsichtlich der
Benutzung eines derartig ausgebildeten Kältegeräts
verbessert. Ferner muss nicht der gesamte Fachboden ausgezogen werden,
um einen Gegenstand auf einem Teilabschnitt abstellen oder von diesem
herausnehmen zu können.
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Vorzugsweise
ist zumindest ein Teilabschnitt des Fachbodens als eine Schale ausgebildet,
welche zumindest eine Frontwand – und üblicherweise
auch eine Rückwand – aufweist. Diese Wände
begrenzen bevorzugt eine ebenflächige Abstellfläche.
Durch die schalenartige Ausbildung kann verhindert werden, dass
auf dem Fachboden bzw. einem Teilabschnitt abgestellte Gegenstände
z. B. beim Einschieben des Fachbodens von dessen Abstellfläche
rutschen. Bei einer Ausgestaltung einer Schale ohne Seitenwände besteht
der Vorteil, dass die entsprechende Schale bzw. der Fachboden oder
Teilabschnitt sehr gut von der Seite zugänglich ist. Alternativ
können bei der Ausgestaltung einer Schale mit zwei sich
quer zur Frontwand erstreckenden Seitenwänden diese Seitenwände
abgesenkt sein, so dass sie eine geringere Höhe aufweisen
als die Frontwand. Damit wird einerseits eine gute Zugänglichkeit
von der Seite her erreicht und andererseits der Vorteil genutzt,
dass Gegenstände nicht seitlich aus der Schale herausrutschen
können.
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Mir
Vorteil ist der Fachboden im oberen Bereich des Kältegeräts,
vorzugsweise als oberster Fachboden, im Kühlraum angeordnet.
Dies kann insbesondere für klein gewachsene Benutzer einen
zusätzlichen Komfortgewinn bringen.
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Der
Fachboden, die Teilabschnitte bzw. die Schalen sind dann besonders
leicht herauszuziehen und daher komfortabel zu benutzen, wenn an
ihrer Frontwand ein Griff angeordnet ist. Ein derartiger Griff kann
beispielsweise ein nach vorn, oben oder unten abstehender Bügel
oder Vorsprung sein; er kann jedoch auch als Griffmulde ausgestaltet
sein.
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Es
kann von Vorteil sein, wenn jeder Teilabschnitt nicht nur an derjenigen
Seite gelagert ist, die der Innenwand des Kühlraums zugewandt
ist, sondern auch jeweils an derjenigen Seite, die einem anderen
Teilabschnitt zugewandt ist. Die Lagerung erfolgt dabei vorzugsweise
an im Kühlraum festgesetzten Auszugsschienen, vorzugsweise
Tangentialauszügen. Diese können je nach Bauart
des Kältegeräts an den Seitenwänden,
der Rückseite oder der Oberseite des Kühlraums
befestigt sein. Diese Auszugsschienen oder Tangentialauszüge
können beispielsweise an einem langgestreckten Vorsprung
angebracht sein, der auch als „Schwert” bezeichnet
wird, und sich zwischen jeweils zwei Teilabschnitten erstreckt.
Das Schwert kann z. B. in Form eines H-Profils ausgebildet und im
Raum so angeordnet sein, dass die beiden im Schriftbild üblicherweise
senkrecht angeordneten Linien bzw. Teile des H vertikal ausgerichtet
sind. An den Außenseiten der senkrechten Teile des H sind
dann geeignete Führungsschienen angebracht.
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Eine
vorteilhafte Variation der Erfindung ergibt sich dann, wenn verschiedene
Lagerebenen im Kühlraum mit zumindest einem ausziehbaren
Teilabschnitt ausgestattet sind. Darüber hinaus kann beispielsweise
der oberste Fachboden mit dem zweiten Fachboden von oben verbunden
sein, wodurch diese beiden nur gemeinsam herausgezogen werden können.
Dadurch hat ein Benutzer durch nur einmaliges Durchführen
des Vorgangs des Herausziehens Zugriff auf mehrere Fachböden
bzw. Teilabschnitte, was eine schnellere Übersicht über
die auf den Fachböden bzw. Teilabschnitten gelagerten Gegenstände ermöglicht.
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Es
ist besonders bevorzugt, dass der Fachboden bzw. jeder Teilabschnitt
vollständig oder zumindest im Wesentlichen vollständig
(z. B. bis zu mindestens 90% oder 95% der Tiefe des Fachbodens)
aus dem Kühlraum ausziehbar ist. Durch eine derartige vollständige Ausziehbarkeit
ist jede Stelle auf den Fachböden bzw. Teilabschnitten
optimal für einen Benutzer zugänglich. Hierfür
könne ähnliche Auszugselemente eingesetzt werden,
wie sie bei Apothekerschränken zum Einsatz kommen.
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Insbesondere
bei breiten Kältegeräten kann es wünschenswert
sein, dass der Fachboden in drei oder vier Teilabschnitte unterteilt
ist, um so die Zugänglichkeit zu den auf den einzelnen
Teilabschnitten gelagerten Gegenständen noch weiter zu
verbessern.
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Wenn
der Fachboden oder zumindest ein Teilabschnitt aus einem durchscheinenden
oder sogar durchsichtigen Material gebildet ist, bietet dies den
Vorteil, dass ein Benutzer nicht nur von der Seite Einsicht auf
die auf dem Fachboden bzw. den Teilabschnitten befindlichen Gegenstände
nehmen kann, sondern auch von unten. Dies ist speziell für
hoch bauende oder in großer Höhe aufgestellte
Kältegeräte von Vorteil, bei denen sich die oberen
Fachböden oder zumindest der oberste Fachböden
in ansonsten schwer zugänglicher und noch schwerer einsehbarer Lage
befinden.
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Eine
besonders zuverlässige und leichtgängige Bewegbarkeit
des Fachbodens bzw. der Teilabschnitte ist dann gegeben, wenn jede
der Auszugsschienen zwei, drei oder sogar mehr teleskopisch relativ
zueinander verschiebbare Führungsschienen umfasst. Diese
Führungsschienen können kugelgelagert sein und
dadurch einen geringen Reibungswiderstand aufweisen. Darüber
hinaus kann damit ein Vollauszug oder sogar ein Überauszug
erzielt werden, wodurch gegebenenfalls sogar ein Zugang auf den
Fachboden bzw. die Teilabschnitte von hinten erfolgen kann.
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Vorzugsweise
wird die vorliegende Erfindung bei einem Kühlschrank eingesetzt.
Hierunter wird ein Kältegerät verstanden, welches
eine Betriebstemperatur von 0°C bis +15°C, bevorzugt
von +3°C bis +8°C, aufweist.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Besonderheiten der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von vorteilhaften Ausführungsformen
der Erfindung. Es zeigen:
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1 eine
erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Kältegeräts in perspektivischer Darstellung mit
zweiflügeligen, geöffneten Türen;
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2 eine
Detailansicht der ersten Ausführungsform mit einem herausgezogenen
Teilabschnitt;
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3 eine
zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kältegeräts in perspektivischer Darstellung;
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4 eine
dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kältegeräts in perspektivischer Darstellung; und
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5 eine
Führungsanordnung für den Auszug des Fachbodens
bzw. der Teilabschnitte in Seitenansicht.
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1 zeigt
von schräg vorne eine erste Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Kältegeräts 10 in
Form eines Kühlschranks. Die beiden Flügeltüren 13 und 14 mit
unterschiedlichen Türabstellböden 15 und 16 sind
beide geöffnet, so dass der Kühlraum 12 gut
einsehbar ist. Im mittleren Bereich des Kühlraums 12 sind
zwei Fachböden 17 angeordnet, die jeweils plattenförmig
ausgebildet sind. Im unteren Bereich des Kühlraums 12 sind
zwei ausziehbare Schalen 18 unterschiedlicher Höhe
angeordnet. Im oberen Bereich, als oberster Fachboden, sind nebeneinander
zwei Schalen 22 und 23 vorgesehen, die jeweils
unabhängig voneinander ausziehbar gelagert sind.
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In 2 ist
die Situation dargestellt, dass bei der ersten Ausführungsform
die linke Schale 22 teilweise herausgezogen ist, während
die rechte Schale 23 vollständig in den Kühlraum 12 eingeschoben
ist. Beide Schalen 22, 23 weisen jeweils eine
Frontwand 24 auf, an der sich ein Griff 28 befindet,
an dem die Schalen 22, 23 einzeln, also jeweils
unabhängig voneinander, herausgezogen werden können.
An die Frontwand 24 der Schalen 22, 23 schließen
sich beidseits Seitenwände 26 an (von denen nur
eine gezeigt ist), welche die beiden Schalen 22, 23 seitlich begrenzen.
Es ist ersichtlich, dass die Seitenwand 26 eine geringere
Höhe aufweist als die Frontwand 24. Dadurch lassen
sich bei herausgezogener Schale 22, 23 leichter
Gegenstände in diese hinein oder aus dieser heraus bewegen.
Gemäß Darstellung in 2 ist die
Höhe der Seitenwand 26 nicht über deren
ganze Länge reduziert, sondern ist im Bereich der Frontwand 24 ebenso
groß wie die Frontwand 24 selbst. Es ist klar,
dass auch die gesamte Seitenwand 26 eine entspre chende
reduzierte Höhe aufweisen kann. Alternativ besteht auch
die Möglichkeit, dass zumindest eine der Schalen 22, 23 überhaupt
keine Seitenwand aufweist, um so die Zugänglichkeit von der
Seite her noch weiter zu verbessern. Ferner können die
Schalen 22, 23 auch ohne Frontwand 24 ausgebildet
sein, so dass die Abstellfläche auch von vorne zugänglich
ist.
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Wie
aus 2 ersichtlich, ist der untere Teil der Frontwand 24 sowie
die Seitenwand 26 aus einem opaken, also durchscheinenden
oder einem durchsichtigen Material wie Polyethylen (PE), Polyurethan
(PU), Polyethylenterephthalat (PET), Polyacryl oder Glas hergestellt.
Der die Abstellfläche bildende Boden der Schale 22, 23 sowie
auch der obere Teil der Frontwand 24 können ebenfalls
aus durchsichtigem Material hergestellt sein. Dadurch ist es einem
Benutzer leichter möglich, die Schale einzusehen, und zwar
von vorn, von der Seite und sogar von unten.
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Das
für die erste Ausführungsform Dargelegte gilt
auch für die folgenden Ausführungsformen, soweit
nichts anderes erläutert wird. Zur Vermeidung unnötiger
Wiederholungen wird auf eine erneute Beschreibung bereits beschriebener
Einzelheiten weitgehend verzichtet.
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3 zeigt
eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kältegeräts 10. Der oberste Fachboden 20 ist
hierbei als eine einzige, die gesamte Breite des Kühlraums 12 einnehmende
Schale ausgebildet. In dem Fachboden 20 bzw. der Schale ist
an seiner Frontwand 24 eine Griffmulde 29 ausgebildet,
an der der Fachboden aus dem Kühlraum 12 herausgezogen
werden kann. Der obere Teil der Frontwand 24 ist aus einem
undurchsichtigen Material hergestellt, während der untere
Teil der Frontwand 24, der Boden und die Seitenwände
vorzugsweise aus einem durchsichtigen Material hergestellt sind, wie
es bereits in Verbindung mit der ersten Ausführungsform
beschrieben wurde.
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4 zeigt
eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kältegeräts 10, bei dem der oberste Fachboden
als zwei nebeneinander liegende Schalen 22 und 23 ausgebildet
sind und der zweitoberste Fachboden als nebeneinander liegende Schalen 42 und 43 ausgebildet
sind. Die Schale 22 ist mit der darunter angeordneten Schale 42 durch
Stäbe 49 verbunden, während die Schale 23 mit
der darunter angeordneten Schale 43 über Stäbe 49 verbunden ist.
Während in 3 nur jeweils zwei an der Vorderseite
angebrach te Stäbe 49 zur Verbindung der Schalen 22 und 42 bzw. 23 und 43 dargestellt
sind, können weitere dieser Stäbe 49 im
mittleren oder hinteren Bereich der Schalen zu deren Verbindung
vorgesehen sein. Die Verbindung der Schalen in vertikaler Richtung
kann im Übrigen nicht nur mittels der Stäbe 49,
sondern auch beispielsweise mittels großflächigerer
Elemente und/oder auch schräg bzw. diagonal verlaufender
Elemente erfolgen. Durch diese Anordnung werden zwei nebeneinander
liegende, unabhängig voneinander ausziehbare Abschnitte von
Fachböden gebildet, die sich über zwei Lagerebenen
des Kältegeräts 10 erstrecken. Selbstverständlich
ist es auch möglich, weitere Lagerebenen des Kältegeräts
in derartige, die Lagerebenen übergreifende Teilabschnitte
bzw. mehrstöckige Fachböden oder mehrstöckige
Schalen einzubeziehen. Wie in 3 dargestellt
ist, weisen die Schalen 22 und 23 sowie die Schalen 42 und 43 Rückwände 27 bzw. 47 auf,
die gleich hoch sind wie deren Frontwände 24 bzw. 44,
und die Seitenwände 26 bzw. 46 sind niedriger
ausgebildet als die jeweiligen Frontwände und Rückwände.
An jeder der Frontwände 44 der Schalen 42 und 43 ist
ein Griff 28 angebracht. Zusätzlich hierzu kann
auch noch an den Frontwände 24 der Schalen 22 und 23 ein
Griff angebracht sein.
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Zwischen
den beiden Schalen 22 und 23 sowie zwischen den
beiden Schalen 42 und 43 ist jeweils eine Lagervorrichtung 50 vorgesehen,
die an der Rückseite 11 des Kühlraums 12 befestigt
ist. Alternativ oder zusätzlich kann die Lagervorrichtung 50 auch
an der Oberseite 19 des Kühlraums 12 befestigt sein.
An der Lagervorrichtung 50 können beidseits Führungsnuten
vorgesehen sein, in welche entsprechende Vorsprünge, die
an den Schalen 22, 23 und 42, 43 befestigt
sind, eingreifen. Bevorzugt ist es jedoch, an jeder Seite jeder
Schale 22, 23 sowie 42, 43 eine
Führungsanordnung 60 in Form einer Auszugsschiene,
insbesondere eines Tangentialauszugs, anzubringen, die zwei, drei
oder mehr teleskopisch relativ zueinander verschiebbar gelagerte
Führungsschienen 62, 63, 64 umfasst.
Eine derartige Führungsanordnung 60 ist in 5 dargestellt.
Die größte Schiene 62 der Führungsanordnung 60 ist
an der Lagervorrichtung 50 befestigt, und die mittlere
Führungsschiene 63 ist in der großen
Führungsschiene 62 mittels Kugellagern, von den
symbolisch nur die Kugeln 66 dargestellt sind, teleskopisch
gelagert. Die kleinste Führungsschiene 64 wiederum
ist in der mittleren Führungsschiene 63 teleskopisch
verschiebbar gelagert und an einer Schale – hier ist beispielhaft
die Schale 22 dargestellt – befestigt. Mit einer
derartigen Teleskopschienenführung – auch Teleskopauszug genannt – lässt
sich leicht ein Vollauszug der Schale 22 aus dem Kühlraum 12 des
Kältegeräts 10 bewerkstelligen. Gegebenenfalls
kann auch ein Überauszug erzielt werden, wozu unter Umständen
eine vierte Führungsschiene, die teleskopisch verschiebbar
mit den anderen Führungsschienen verbunden ist, eingesetzt
werden kann. Durch die kugelgelagerte Teleskopschienenführung
ist ein vollständiger Auszug der Schalen aus dem Kühlraum 12 ohne
großen Kraftaufwand möglich. Dies gilt insbesondere
dann, wenn die Schalen nicht nur auf ihrer der Lagervorrichtung 50 zugewandten
Seite mit einer solchen Teleskopschienenführung geführt
werden, sondern auch auf ihren den Seitenwänden des Kühlraums 12 zugewandten
Seiten.
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Eine
weitere, in den Zeichnungen nicht dargestellte Ausführungsform
ist dadurch gegeben, dass der Fachboden sogar in drei oder vier
Teilabschnitte bzw. Schalen unterteilt ist. In diesem Fall ist dann
vorzugsweise zwischen jedem der Teilabschnitte eine Lagervorrichtung
mit einer entsprechenden Führungsanordnung vorgesehen.
Durch eine derartige feingliedrige Unterteilung des Fachbodens wird dessen
Zugänglichkeit noch weiter erhöht.
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Vorzugsweise
weist jeder der zuvor beschriebenen Fachböden bzw. Schalen
eine durchgehende Abstellfläche auf. Die Fachböden
bzw. die Böden der Schalen sind somit nicht als Gitter
oder unterbrochene Struktur ausgebildet, sondern bilden eine durchgehende,
dichte Fläche. Daher können keine Gegenstände
oder Flüssigkeiten von einem Fachboden bzw. einem Teilabschnitt
in einen darunter gelegenen gelangen.
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Es
ist festzuhalten, dass die unter Bezug auf die dargestellten und
beschriebenen Ausführungsformen beschriebenen Merkmale
der Erfindung, wie beispielsweise die Art und Lage der einzelnen
Fachböden bzw. Schalen sowie deren Ausgestaltung im einzelnen,
auch bei anderen Ausführungsformen vorhanden sein können,
außer wenn es anders angegeben ist oder es sich aus technischen
Gründen von selbst verbietet.
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- 10
- Kältegerät
- 11
- Rückseite
- 12
- Kühlraum
- 13,
14
- Türe
- 15,
16
- Türabstellboden
- 17
- Fachboden
- 18
- Schale
- 19
- Oberseite
- 20
- Fachboden
- 22,
23
- Schale
- 24
- Frontwand
- 26
- Seitenwand
- 27
- Rückwand
- 28
- Griff
- 29
- Griffmulde
- 42,
43
- Schale
- 44,
45
- Frontwand
- 46
- Seitenwand
- 47
- Rückwand
- 49
- Stab
- 50
- Lagervorrichtung
- 60
- Führungsanordnung
- 62,
63, 64
- Führungsschiene
- 66
- Kugel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1030146
A2 [0002]
- - DE 102005021848 A1 [0003]
- - EP 0746982 A2 [0004]