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DE102009024913B4 - Anschlussklemme für elektrische Leitungen und Herstellungsverfahren für Metallkomponenten für diese AnschlussIdemme - Google Patents

Anschlussklemme für elektrische Leitungen und Herstellungsverfahren für Metallkomponenten für diese AnschlussIdemme Download PDF

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DE102009024913B4
DE102009024913B4 DE102009024913.3A DE102009024913A DE102009024913B4 DE 102009024913 B4 DE102009024913 B4 DE 102009024913B4 DE 102009024913 A DE102009024913 A DE 102009024913A DE 102009024913 B4 DE102009024913 B4 DE 102009024913B4
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Chih-Yuan Wu
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Abstract

Anschlussklemme für Leitungen (x) mitwenigstens einer Metallkomponente (30), die einen beweglichen ersten Teil (31) als Federschenkel, ein Bogenteil (33), das mit dem ersten Teil (31) verbunden ist,einen zweiten Teil (32) als Anlageschenkel, das mit dem anderen Ende des Bogenteils (33) verbunden ist, undeinen Metall-Steckerstift (34), der mit dem zweiten Teil (32) verbunden ist, aufweist,wobei das erste Teil (31) in axialer Richtung (y) aufgeklappt und der Metall-Steckerstift (34) in die Gegenrichtung des ersten Teils (31) gebogen ist, so dass ein Winkel zum zweiten Teil (32) entsteht,einem Isolationsgehäuse (40), das Hohlräume (42) zwischen Seitenwänden (41) zur Aufnahme wenigstens einer Metallkomponente (30) aufweist, wobei im Isolationsgehäuse (40) mindestens eine Öffnung (43) für die Einführung der Leitung (x) und mindestens ein Öffnungskanal (44, 45), der mit dem Hohlraum (42) durchgehend verbunden ist, damit der Metall-Steckerstift (34) der Metallkomponente (30) in den Hohlraum (42) eingeführt werden kann, ausgebildet sind,undeinem Deckelkörper (50)mit einem Befestigungskörper (52), der mindestens an das zweite Teil (32) der Metallkomponente (30) andrückt und bis auf den Bogenteil (33) durchdrückt, wenn der Hohlraum (42) des Isolationsgehäuses (40) durch den Deckelkörper (50) geschlossen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anschlussklemme für Leitungen mit wenigstens einer Metallkomponente sowie ein Verfahren zum Herstellen von Metallkomponenten für eine derartige Anschlussklemme.
  • Die eingesetzte Metallkomponente (z. B. ein Federkontakt), die vom Isolationsgehäuse (in der Regel aus Kunststoff gefertigt) umgehüllt wird, wird bei Leitungen zum Anschluss an die Anschlussklemme verwendet. Auch zur Herstellung der Anschlussklemme oder Quetschklemme als elektrischer Anschluss, ist diese Technik bekannt. Typische Beispiele sind aus DE 10355195 A1 , DE 102005048972 A1 oder US 2003/0194918 A1 bekannt.
  • Diese Anschlussklemme wird für Schaltungsbausteine (z. B. PC-Karten) verwendet. Sie besteht aus einem Isolationsgehäuse, das mit einem oder mehreren Löchern versehen ist, damit die Leitungen in das Isolationsgehäuse eingesteckt werden können. Das Gehäuse ist mit einem oder mehreren Hohlräumen versehen, um die Metallkomponente(n) anzubringen, zudem wird gleichzeitig die Verbindung oder der elektrischen Anschluss mit den Leitungen im obengenannten Gehäuse hergestellt. Jede Metallkomponente verfügt über den beweglichen Federklemmenkopf. Die Leitung wird von diesem Klemmenkopf eingeklemmt, wenn die Leitung im Gehäuse eingesteckt ist, sodass die Leitung nicht leicht von Metallkomponente oder dem Isolationsgehäuse entfernt werden kann. Das ist nur möglich, wenn mit einem Werkzeug der Klemmenkopf ins Gehäuse gedrückt wird. Auf diese Weise wird der Kontakt zwischen der Leitung und der Metallkomponente untergebrochen. Die Metallkomponente verfügt auch über einen kleinen oder schmalen Steckerstift, der aus dem Isolationsgehäuse heraussteht wird und in den Schaltungsbaustein eingesteckt wird.
  • Es ist bekannt, dass diese Technik weiterer Verbesserungen bedarf. Z. B. zeigt 1 die Metallkomponente (10) mit dem Isolationsgehäuse (20). Das Isolationsgehäuse (20) ist mit mehreren Hohlräumen (21) und entsprechenden Öffnungskanälen (22) versehen, um die Metallkomponente (10) aufzunehmen; der Hohlraum (21) ist mit oberen und unteren konvexen Führungsschienen (23) ausgestattet, in der die Metallkomponente (10) angebracht wird. Das Gehäuse (20) verfügt über ein Verbindungsteil (24) und einen Deckelkörper (25); der Deckelkörper (25) ist mit dem Befestigungsblock (26) ausgestattet. Wenn der Hohlraum (21) mit dem Deckelkörper (25) verschlossen wird, kann die Metallkomponente (10) durch den Befestigungsblock (26) hineingedrückt werden.
  • Tatsächlich ist das Gehäuse (20) eine Ausführungsform zur Verbindung des Deckelkörpers (25). Das Gehäuse (20) und der Deckelkörper (25) mit dem gegliederten, hexaedrischen Profil und der inneren Struktur muss bei der Herstellung gleichzeitig hergestellt werden. Das ist schwierig bei der Fertigung, wobei die Fehler- und Ausschussrate hoch ist. Wenn das Gehäuse (20) und der Deckelkörper (25) gefertigt werden, muss noch ein Werkzeug für den Schieber und das dünne Verbindungsteil (24) zwischen dem Gehäuse (20) und dem Deckelkörper (25) hergestellt werden, was sich auch relativ schwierig gestaltet.
  • Die Metallkomponente (10) ist flach und besteht aus dem kleinen, schmalen Steckerstift (11) mit einem Winkel von ca. 90°, welcher beim Zusammensetzen der Metallkomponente (10) und des Gehäuses (20) aus dem Öffnungskanal (22) des Gehäuses (20) herausragt, und wird in den Schaltungsbaustein eingesteckt. Die Metallkomponente (10) verfügt außerdem über ein aufgeklapptes Federblech (12), damit die Leitung χ in das Gehäuse (20) eingeführt werden kann. So wird die Leitung χ vom Federblech (12) angedrückt und ein elektrischer Kontakt entsteht. Die Metallkomponente (10) verfügt über ein hinteres Ende (13) mit einem Winkel von ca. 90°, der durch den obengenannten Befestigungsblock (26) angedrückt wird. An beiden Seiten hat die Metallkomponente (10) ein konvexes Profil (14). Dieses konvexe Profil (14) wird auf der Führungsschiene (23) im Gehäuse (20) beim Zusammensetzen der Metallkomponente (10) in das Gehäuse (20) geschoben, wodurch die Metallkomponente (10) in. der vorgesehenen Position des Hohlraums (21) gehalten werden kann. Wenn die Metallkomponente (10) und das Gehäuse (20) zusammengesetzt werden, wird dieses konvexe Profil (14) in diesem Fall entlang der vorgesehenen Führungsschiene (23) in das Gehäuse geschoben.
  • Das Fertigungsverfahren der Metallkomponente (10) läuft wie folgt ab:
    1. 1. Bei einer ersten Stanzverarbeitung wird der kleine, schmale Steckerstift (11) gefertigt.
    2. 2. Bei einer zweiten Stanzverarbeitung wird der Einschnitt (15) der Metallkomponente (10) gefertigt und das konvexe Profil (14) an beiden Seiten der Metallkomponente (10) gestanzt.
    3. 3. Bei einer ersten Biegeverarbeitung wird der Steckerstift (11) um ca. 90° abgewinkelt.
    4. 4. Bei einer zweiten Biegeverarbeitung wird das hintere Ende (13) der Metallkomponente von ca. 90° gebogen.
    5. 5. Bei einer dritten Biegeverarbeitung wird das Federblech (12) hochgeklappt, um die Metallkomponente (10) in einen spitzen Winkel zu bringen.
  • Die Beschreibung der obengenannten Ausführungsbeispiele zeigt, dass die Verarbeitungsprozesse sehr umständlich sind. Deshalb ist es erforderlich, zu diesem Thema weitergehende Forschungen zu betreiben, z. B. können sich bei der Stanzverarbeitunge zu konvexen Profilen (14), Einschnitten (15) und Federblechen (12) viele Metallabfälle im innern des Werkzeugs sammeln, so dass sich das Werkzeug stark abnutzt und dadurch die Qualität der nachfolgend gestanzten Produkte beeinträchtigt wird. Um diese Nachteile zu verbessern, müssen normalerweise die Metallabfälle des Werkzeugs regelmäßig beseitigt werden, und danach wird das Werkzeug wieder zusammengebaut. Deshalb entspricht dieses Verarbeitungsverfahren nicht den Erwartungen der Benutzer.
  • Nach einer Analyse dieser Metallkomponente (10) haben wir festgestellt, dass der Winkel des Federblechs (12) in der Regel nicht zu groß darf sein. Da die Metallkomponente (10) beim herkömmlichen Verfahren durch mehrmalige Biegeverarbeitungen in verschiedenen Richtungen belastet wird, treten Risse an der Biegestelle auf, wenn der Winkel des Federblechs (12) zu groß ist, wobei ein fehlerhaftes Produkt entsteht.
  • Wenn aber der Winkel des Federblechs (12) innerhalb des zulässigen Bereichs größer ist, ist auch die Elastizitätswirkung zum Andrücken der Leitung χ besser. Deswegen ist es schwierig, bei der uns bekannten Metallkomponente (10) die ideale Form zu erreichen.
  • Es liegt also das Problem vor, dass die Metallkomponente (10) mit dem Isolationsgehäuse (20) zusammengesetzt wird und der Hohlraum (21) durch den oben genannten Deckelkörper (25) des Gehäuses geschlossen wird. Dabei wird die Metallkomponente (10) durch den Befestigungsblock (26) angedrückt. Da das hintere Ende (13) der Metallkomponente (10) durch den Befestigungsblock (26) angedrückt wird, kann der Steckerstift (11) am vorderen Ende der Metallkomponente (10) wackeln, was offensichtlich für den Kontakt zwischen der Leitung χ und das Federblech (12), ebenfalls nicht für den Anschluss des Steckerstifts (11) oder die Einsteckverbindung der kompletten Klemmenvorrichtung zum Schaltungsbaustein nicht geeignet ist.
  • In dem anderen Fall der eingesetzten Metallkomponente (10) liegt bei der Metallkomponente (10) oder ihrem Steckerstift (11) eine vordere und hintere Abweichung vor, um manchmal die Anordnung an den Stromkreis des Schaltungsbausteins anzupassen, wie etwa in 1 dargestellt. Beim herkömmlichen Verfahren kann der Steckerstift (11) der Metallkomponente(10) im Gehäuse (20) in eine vordere und hintere Ausführungsform gegliedert werden. So wird die Kontaktstelle (16) der Metallkomponente (10) und des Federblechs (12) jeweils am hinteren Ende (13) oder in näherer Position des Steckerstiftes (11) angeordnet. Dabei treten bei der herkömmlichen Ausführungsform, wenn die Metallkomponente (10) im Hohlraum (21) montiert wird, oft Probleme mit einer falschen Richtung bei der Montage auf, so dass diese falsch montierte Metallkomponente (10) herausgenommen werden muß, um die Metallkomponente (10) dann in korrekter Richtung wieder zu montieren. Die Ursache ist, dass die konventionelle Ausführung der Metallkomponente (10) nicht eindeutig den Unterschied zwischen dem vorderen und dem hinteren Steckstift (11) zeigt. Das führt zu vielen Problemen bei der Montage.
  • Die oben beschriebenen, konkreten Beispiele von Anschlussklemmen und ihrer Klemmvorrichtungen für elektrische Leitungen zeigen, dass bisher keine Ausführungsform die Anforderungen einer einfachen Herstellung und Reduzierung von Fehl- und Ausschussteilen erfüllt. Darüber hinaus sind die Arbeitsabläufe kompliziert, die Werkzeuge müssen zum Entfernen der Abfälle häufig abgebaut werden. Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine stabile Befestigung zu erreichen, wacklige Verbindungen zwischen den Komponenten zu vermeiden und Fehler- und Ausschussteile zu verringern. Wenn das beim Aufbau einer Anschlussklemme berücksichtigt wird, kann das eingesetzte Verfahren mit Änderungen vom herkömmlichen Verfahren ausgeführt werden. Tatsächlich kann auch der Bereich dieser Anwendung vergrößert werden.
  • Druckschrift DE 202007014596 U1 betrifft ein Endgerät mit einem Gehäuse , einem Metallteil und einem Abdeckkörper. Das Gehäuse hat einen Führungsdurchgang zur Befestigung eines Metallbauteils. Das Metallbauteil weist einen beweglichen ersten Abschnitt, einen zweiten Abschnitt und einen gebogenen Übergangsabschnitt, der zwischen dem ersten und dem zweiten Abschnitt liegt, sowie einen Kontaktstift, der mit dem zweiten Abschnitt verbunden ist, auf. Es ist nicht offenbart, dass der Befestigungsabschnitt gegen den zweiten Abschnitt des Metallteils drückt und den gebogenen Abschnitt berührt und andrückt, wenn der Abdeckkörper die Kammer verschließt.
  • Druckschrift US 5611699 A zeigt ein Endgerät mit einem Gehäuse und einer Kammer, in der ein Metallteil montiert ist. Das Metallteil hat einen ersten Abschnitt, einen zweiten Abschnitt, der mit dem ersten Abschnitt windend verbunden ist, einen gebogenen Abschnitt und einen Kontaktstift, der mit dem gebogenen Abschnitt verbunden ist. Der Kontaktstift verläuft ist parallel zu dem zweiten Abschnitt. Referenz 2 offenbart, dass das Gehäuse 10 mit einem Befestigungsabschnitt zur sicheren Befestigung des Metallteils 60 versehen ist. Es sind jedoch die folgenden Merkmale der vorliegenden Erfindung nicht offenbart: Öffnungskanäle; der Metallstift erstreckt sich aus den Öffnungskanälen heraus; und der Abdeckkörper ist lösbar mit dem Gehäuse zusammengesetzt, um die Kammer zu schließen, wobei der Abdeckkörper einen Befestigungsabschnitt aufweist, wodurch, wenn der Abdeckkörper die Kammer verschließt, der Befestigungsabschnitt zumindest den zweiten Abschnitt des Metallbauteils andrückt. Es wird auch nicht offenbart, dass das Metallbauteil in den Öffnungskanälen beweglich ist und dass, wenn der Deckelkörper die Kammer verschließt, der Befestigungsabschnitt gegen den zweiten Abschnitt des Metallbauteils drückt und sich derart erstreckt, dass er den gebogenen Abschnitt berührt und andrückt, und dass der zweite Abschnitt des Metallbauteils eine unterschiedliche Länge aufweist.
  • Druckschrift US 6832938 B2 betrifft ein Endgerät mit einem Gehäuse und einer Kammer, in der ein Metallteil montiert ist. Das Metallteil hat einen ersten Abschnitt, einen gebogenen Abschnitt und einen zweiten Abschnitt, der mit dem gebogenen Abschnitt verbunden ist. Der zweite Abschnitt ist in Richtung des ersten Abschnitts gebogen und weiter senkrecht in die gleiche Richtung wie der erste Abschnitt gebogen, um einen Kontaktstift auszubilden. Das Gehäuse ist mit einem Befestigungsabschnitt zur sicheren Befestigung des zweiten Abschnitts des Metallteils versehen. Jedoch ist nicht offenbart, dass die Metallkomponente in den Öffnungsdurchgängen beweglich ist und der Befestigungsabschnitt gegen den zweiten Abschnitt der Metallkomponente drückt, wenn der Deckelkörper die Kammer schließt, und dass die gebogenen Abschnitte der Metallkomponente unterschiedliche Länge aufweisen.
  • Druckschrift EP 0685904 A2 betrifft ein Endgerät mit einem Gehäuse und einer Kammer, in der ein Metallteil montiert ist. Das Metallteil hat einen ersten Abschnitt, einen mit dem ersten Abschnitt verbundenen gebogenen Abschnitt und einen mit dem gebogenen Abschnitt verbundenen zweiten Abschnitt. Der zweite Abschnitt ist in einer Richtung weg von dem ersten Abschnitt gebogen, um einen Kontaktstift auszubilden. Jedoch ist nicht offenbart, dass die Metallkomponente in den Öffnungsdurchgängen beweglich ist und der Befestigungsabschnitt gegen den zweiten Abschnitt der Metallkomponente drückt, wenn der Deckelkörper die Kammer schließt, und dass die gebogenen Abschnitte der Metallkomponente unterschiedliche Länge aufweisen. Darüber hinaus ist der Aufbau des Metallbauteils kompliziert, einschließlich des Verbindungsabschnitts, des Vorsprungabschnitts, der von den ersten Abschnitten zum Zusammenbau mit dem Gehäuse vorsteht, und des am Rand der ersten Abschnitte ausgebildeten Ratschenabschnitts.
  • Druckschrift US 5453028 A betrifft ein Endgerät mit einem Gehäuse und einem Durchgang oder einer Kammer, in der ein Metallteil angebracht ist. Das Metallteil hat einen ersten Abschnitt, einen mit dem ersten Abschnitt verbundenen gebogenen Abschnitt und einen mit dem gebogenen Abschnitt verbundenen zweiten Abschnitt. Der zweite Abschnitt ist in eine Richtung weg vom ersten Abschnitt gebogen, um einen Kontaktstift auszubilden. Die Seitenwand des Gehäuses ist mit einem Kanal zur sicheren Aufnahme von Randverzahnungsabschnitten des Metallbauteils ausgebildet und der zweite Abschnitt des Metallbauteils ist gebogen, um eine Anschlagplatte und eine Öffnung zur Begrenzung des Bewegungsbereichs des ersten Abschnitts auszubilden. Die offenbarten Befestigungsmittelsind jedoch aufwändig und sollten vermieden werden. Es ist nicht offenbart, dass das Metallbauteil in den Öffnungskanälen beweglich ist und dass, wenn der Abdeckkörper die Kammer schließt, der Befestigungsabschnitt gegen den zweiten Abschnitt des Metallbauteils drückt und sich erstreckt, um den gebogenen Abschnitt zu berühren und anzudrücken, wobei der zweite Abschnitt des Metallbauteils eine andere Länge hat. Darüber hinaus ist die Struktur des Metallbauteils mit der Anschlagplatte, der Öffnung und der gezahnten Abschnitte, die am Rand des Metallbauteils ausgebildet sind, kompliziert.
  • Druckschrift DE 102007003792 A1 offenbart ein Endgerät mit einem Gehäuse, in dem ein Metallteil montiert ist. Das Metallteil hat einen ersten Abschnitt und einen quer verlaufenden zweiten Abschnitt. Der erste Abschnitt ist vom zweiten Abschnitt nach oben gebogen. Ein Ende des ersten Abschnitts und ein Ende des zweiten Abschnitts sind so verbunden, dass sie einen gebogenen Abschnitt und einen Kontaktstift in einer Richtung weg vom ersten Abschnitt ausbilden. Der AUfbau der Metallkomponente ist in 1 dargestellt. Die Metallkomponente hat einige Probleme, wie voranstehend unter Bezugnahme auf 1 erläutert.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Anschlussklemme für elektrische Leitungen und ein Herstellungsverfahren für Metallkomponenten für diese Anschlussklemme zur Verfügung zu stellen.
  • Jede Metallkomponente besteht aus einem Bogenteill, dessen beiden Enden jeweils durch einen beweglichen ersten und zweiten Teil bestehen, wobei das zweite Teil durch den Metall-Steckerstift verbunden ist. Jede Metallkomponente kann unabhängig von der Montagerichtung einfach und schnell im Isolationsgehäuse angebracht werden.
  • Die Anschlussklemme der vorliegenden Erfindung, insbesondere das Isolationsgehäuse, ist mit mindestens einem Hohlraum versehen, um die Metallkomponente aufzunehmen. Dabei umfasst der Deckelkörper einen Befestigungskörper. Wenn der Hohlraum durch den Deckelkörper geschlossen wird, wird mindestens die Position des zweiten Teils der Metallkomponente angedrückt und sogar bis auf das Bogenteil durchgedrückt, so dass die Metallkomponente im Gehäuse sehr fest befestigt wird, wodurch Bewegungen der Metallkomponente in großem Maß verringert werden. In jedem Hohlraum des Gehäuses befinden sich entsprechende Öffnungen, durch die die Leitung eingeführt werden kann.
  • Die Anschlussklemme der vorliegenden Erfindung verfügt über ein Bogenteil der Metallkomponente, welches mit großem Winkel gebogen werden kann, um eine elastische Spannkraft zu erzeugen. Das erste Teil bekommt eine noch größere elastische Spannkraft, wenn das zweite Teil der Metallkomponente durch das Befestigungsteil des Deckelkörpers gedrückt wird.
  • Der verbesserte Aufbau der Anschlussklemme für elektrische Leitungen und ihr Herstellungsverfahren lässt sich folgendermaßen beschreiben:
    1. (a) Vorsehen eines länglichen Metallstücks (60);
    2. (b) bei einer Stanzverarbeitung wird das Profil der Metallkomponente einschließlich des Metall-Steckerstifts aus Metall gefertigt. Die besagte Metallkomponente verfügt über ein vorgesehenes Feld, wobei es durch Stanzverarbeitung in ein erstes Teil und in ein zweites Teil gegliedert wird;
    3. (c) bei einer Biegeverarbeitung wird ein Bogenteil zwischen einem ersten Teil und einem zweiten Teil der Metallkomponente gefertigt, und
    4. (d) das erste Teil des sogenannten Bogenteils wird in axialer referenzachsiger Richtung aufgeklappt, so dass ein Winkel zum zweiten Teil entsteht. Gleichzeitig wird der Metall-Steckerstift in die Gegenrichtung des ersten Teils gebogen.
  • Das Herstellungsverfahren von Metallkomponenten für eine Anschlussklemme weist die folgenden Schritte auf:
    • (I) Vorsehen eines Metallblechs (70).
    • (II) Durch die Stanzverarbeitung werden mehrere Profile der Metallkomponente mit Metall-Steckerstift aus Metallblech gefertigt, dabei ist in diesem Fall jede Metallkomponente in einer miteinander verbundenen Form. Zudem verfügt die obengenannte Metallkomponente über ein vorgesehenes Feld, wobei es durch Stanzen in ein erstes Teil und in ein zweites Teil gegliedert wird;
    • (III) Bei einer Schmiedverarbeitung werden die Dicke des ersten Teils und des zweiten Teils verkleinert, damit dieses kleiner sind als der Metall-Steckerstift.
    • (IV) Bei einer Biegeverarbeitung wird das Bogenteil zwischen einem ersten Teil und einem zweiten Teil der Metallkomponente gefertigt, und
    • (V) das erste Teil des sogenannten Bogenteils wird in axialer referenzachsiger Richtung aufgeklappt, so dass ein Winkel zum zweiten Teil entsteht. Bei der Biegeverarbeitung wird der Metall-Steckerstift in die Gegenrichtung des ersten Teils gebogen.
  • In Schritt (II) entstehen mehrere miteinander verbundene Metallkomponenten (30).
  • Nach Schritt (IV) werden einzelne Teile von den miteinander verbundenen Metallkomponenten durch einen weiteren Stanzvorgang (V) abgeschnitten.
  • Nach Schritt (III) wird ein konkaver Rand auf der vorgesehenen Position der Metallkomponente durch den Stanzvorgang (IIIS) gefertigt.
  • Die Breite des Bogenteils (33) ist wegen des konkaven Rands (35) kleiner als diejenige des ersten Teils (31) und des zweiten Teils (32).
  • Nach Schritt (IIIS) wird der Metall-Steckerstift (34) in kegelförmiger zylindrischer Form durch die Verarbeitungen (IIIX) gefertigt.
  • Die vorliegende Erfindung ist neu und funktional. Um die vorliegende Erfindung besser und deutlicher zu veranschaulichen, sind der Beschreibung entsprechende Abbildungen beigefügt:
    • 1 ist eine herkömmliche Ausführungsform der Anschlussklemme. Das Unterteil der Anschlussklemme zeigt nach oben. Es stellt den Ausstattungsstand des Isolationsgehäuses und der Metallkomponente dar.
    • 2 ist eine verbesserte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anschlussklemme.
    • 3 ist eine weitere verbesserte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anschlussklemme. Das umgestellte Unterteil der Anschlussklemme zeigt nach oben. Sie zeigt das Isolationsgehäuse, den Deckelkörper und die Metallkomponente.
    • 4 ist ein Schnittansicht des Isolationsgehäuses, Deckelkörpers und der Metallkomponente in zusammengesetzter Form
    • 5 ist eine andere Schnittansicht des Isolationsgehäuses, des Deckelkörpers und der Metallkomponente in zusammengesetzter Form.
    • 6 ist ein Schema für ein Herstellungsbeispiel der Metallkomponenten.
    • 7 ist ein weiteres Schema für ein Herstellungsbeispiel der Metallkomponenten
    • 7-1 ist ein Schema für das Teil aus 7.
  • 2 und 3 zeigen die erfindungsgemäße Anschlussklemme für elektrische Leitungen und ihr Herstellungsverfahren , welche aus einer Metallkomponente, einem Isolationsgehäuse sowie dem Deckelkörper besteht, die mit den Nummern (30), (40) und (50) bezeichnet sind. Entsprechend 2 und 3 wird die Metallkomponente (30) mit Metall-Steckerstiften (34) im Gehäuse (40) vom und hinten eingerichtet wird. Das Gehäuse (40) ist in der Regel aus Kunststoff gefertigt, und mit Hohlräumen (42) zwischen den Seitenwänden (41) versehen, um die Metallkomponente (30) aufzunehmen. An der Wand (41) befindet sich die konvexe Kante (46), die die Metallkomponente (30) im Hohlraum (42) hält. Das Gehäuse (40) hat außerdem eine Öffnung (43) und Öffnungskanäle (44,45), die über den Hohlraum (42) ineinander übergehen, damit die Leitungen χ und die Metall-Steckerstifte (34) der Metallkomponente (30) in den Hohlraum(42) eingeführt werden können.
  • Das Ausführungsbeispiel stellt die Metallkomponente(30) dar, wobei die Position des im Gehäuse (40) montierten Metall-Steckerstifts (34) jeweils einen vorderen und hinteren Aufbau hat, was z. B. in 3 dargestellt ist: Die Länge des einen Öffnungskanals (44) ist größer als die des anderen Öffnungskanals (45). Gegenüber dem Öffnungskanal (22) aus dem herkömmlichen Verfahren kann die Dichte des Isolationsgehäuses (40) der erfindungsgemäßen Anschlussklemme durch ihren verbesserten Aufbau erhöht werden.
  • 2 und 3 zeigen, dass die Metallkomponenten (30) im Hohlraum (42) des Gehäuses (40) eingesetzt sind. Jede Metallkomponente (30) umfasst ein Teil (31) und ein Teil (32), die beweglich sind, ein Bogenteil (33) und einen am zweiten Teil (32) befestigten Metall-Steckerstift (34). Bei der Montage wird die Metallkomponente (30) im Hohlraum (42) des Gehäuses angebracht. Dann erstreckt sich der Metall-Steckerstift (34) aus den Öffnungskanälen (44, 45) des Gehäuses (40) heraus, um in den Schaltungsbaustein (nicht abgebildet) eingesteckt zu werden.
  • Das erfindungsgemäße Ausführungsbeispiel umfasst das Bogenteil (33), wobei sich ein konkaver Rand (35) an beiden Seiten des Bogenteils (33) befindet, wobei die Breite dieses Bogenteils (33) kleiner ist als die des Teils (31) und des Teils (32). Das ist ein Vorteil bei der Biegeverarbeitung für das Bogenteil (33). Das erste Teil des Bogenteils (33) wird in axialer referenzachsiger Richtung y aufgeklappt, so dass ein Winkel zum zweiten Teil (32) entsteht. Bei einer Biegeverarbeitung wird der Metall-Steckerstift (34) gegen die Gegenrichtung zum ersten Teil (31) gebogen, so dass ein Winkel von 90° zwischen dem Metall-Steckerstift (34) und dem zweiten Teil (32) ausgebildet wird, der in der Form einem „
    Figure DE102009024913B4_0001
    ‟entspricht (siehe 2).
  • Das erfindungsgemäße Ausführungsbeispiel zeigt, dass bei dieser Ausführungsform die ideale elastische Spannkraft des Federblechs (12) der Metallkomponente(30) im ersten Teil (31) erreicht werden kann. Da der größere zulässige Winkel zum Bogenteil (33) liegt, treten keine Risse oder Mängel an der gebogenen Stelle auf.
  • Wie in 2 und 3 dargestellt, ist der Deckelkörper (50) mit einer Verriegelung (51) ausgestattet, die im Loch (47) des Gehäuses (40) eingerastet werden kann, wenn der Hohlraum (42) im Gehäuse (40) durch den Deckelkörper (50) geschlossen wird.
  • Der Deckelkörper (50) ist auch mit einem Loch (54) versehen, um die konvexe Säule (48) auf dem Gehäuse (40) aufzunehmen. Der Deckelkörper (50) umfasst noch einen Befestigungskörper (52). Wenn der Hohlraum (42) durch den Deckelkörper (50) geschlossen wird, wird das zweite Teil (32) der Metallkomponente angedrückt und bis auf das Bogenteil (33) durchgedrückt, damit die Metallkomponente (30) im Gehäuse (40) sicher befestigt werden kann (siehe 4 und 5).
  • Bei dieser Ausführungsform kann die Länge des zweiten Teils (32) der Metallkomponente geändert werden, damit die obengenannte Metallkomponente (30) an den Aufbau des Metall-Steckerstifts (34) mit seinem vorderen und hinteren Teil zusammen passt. Wenn die Länge des zweiten Teils (32) der Metallkomponente (30) nicht identisch ist, ist dies sehr leicht erkennbar.
  • Entsprechend 4 ist, um diese Ausführungsform des Metall-Steckerstifts (34) mit vorderem und hinterem Teil an die Metallkomponente (30) im Gehäuse (40) anzupassen, der Befestigungskörper (52) am Deckelkörper (50) mit dem Hilfskörper (53) versehen, um die Befestigung der Metallkomponente (30) zu unterstützen. 4 und 5 stellen besonders den Befestigungskörper (52) dar, der an das zweite Teil (32) der Metall-Komponente (30) angedrückt und bis auf das Bogenteil (33) durchgedrückt wird. Der Deckelkörper (50) oder Hilfskörper (53) wird an der näheren Position des Metall-Steckerstifts (34) befestigt, um ein Bewegen der Metallkomponente (30) zu vermeiden. Wenn der Befestigungskörper (52) bis auf das Bogenteil (33) durchgedrückt wird, werden die kompletten Metallkomponenten (30) stabil und sicher in den Hohlräume (42) befestigt. Beim herkömmlichen Verfahren wird das hintere Ende (13) der Metallkomponente durch den Befestigungsblock (26) angedrückt, während das erste Teil (31) dieser Metallkomponente über eine bessere Spannkraft zum Festhalten der Leitung χ verfügt.
  • 6 zeigt den verbesserten Aufbau der Anschlussklemme für elektrische Leitungen mit Metallkomponente (30), wobei das Herstellungsverfahren aus den folgenden Schritten besteht:
    1. (a) Bei einer Stanzverarbeitung wird das Profil der Metallkomponente (30) mit Metall-Steckerstift (34) aus einem achsförmigen Metall (60) gefertigt, die besagte Metallkomponente (30) verfügt über ein vorgesehenes Feld, wobei es durch Stanzverarbeitung in ein erstes Teil (31) und in ein zweites Teil (32) gegliedert wird.
    2. (b) Bei einer Biegeverarbeitung wird das Bogenteil (33) zwischen einem ersten Teil (31) und einem zweiten Teil (32) der Metallkomponente gefertigt, und das erste Teil (31) des sogenannten Bogenteils (33) wird in axialer referenzachsiger Richtung y aufgeklappt, so dass ein Winkel von 90° zum zweiten Teil (32) entsteht. Bei der Biegeverarbeitung wird der Metall-Steckerstift (34) in die Gegenrichtung des ersten Teils (31) gebogen.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform soll die Dicke des ersten Teils (31) und des zweiten Teil(32) kleiner sein als die des Metall-Steckerstiftes (34). Zudem können das erste Teil (31) und das zweite Teil (32) in der flachen Struktur durch das in Schritt (a) beschriebene Verarbeitungsverfahren gefertigt werden, damit das zweite Teil (32) durch den Deckelkörper (50) stabil und sicher angedrückt wird und über die Spannkraft des ersten Teils (31) verfügt.
  • Entsprechend 7 kann die Metallkomponente (30) durch das folgende Verfahren hergestellt werden:
    • (I) Bei einer Stanzverarbeitung wird das Profil der Metallkomponente (30) mit Metall-Steckerstift (34) aus Metallblech (70) gefertigt, somit entstehen mehrere Metallkomponenten (30) die miteinander verbunden sind. Die besagte Metallkomponente (30) verfügt über ein vorgesehenes Feld, wobei es durch die Stanzverarbeitung in ein erstes Teil (31) und in ein zweites Teil (32) gegliedert wird.
    • (II) Nach einer Schmiedeverarbeitung ist die Dicke (ca.0,3 mm) des ersten Teils (31) und des zweiten Teils (32) kleiner als Dicke (ca. 1 mm) des Metall-Steckerstiftes (34). Z. B. ist der Metall-Steckerstift (34) wie in 7-1 dargestellt winklig oder rechteckzylindrisch. In einem weiteren Ausführungsbeispiel kann die Stanzverarbeitung (IIS) nach dem Schritt (II) ausgeführt werden. Dabei wird der konkave Rand (35) dieser Metallkomponente (30) an der vorgesehenen Position gestanzt, z. B., wie in 7 dargestellt, entlang einer imaginären Linie. In der bevorzugten Ausführungsform kann der Verarbeitungsablauf (IIX) nach Schritt (IIS) ausgeführt werden, damit das vordere Ende des Metall-Steckerstifts (34) eine kegel-zylinderförmige Form erhält.
    • (III) Bei einer Stanzverarbeitung wird ein Bogenteil (33) zwischen dem ersten Teil (31) und dem zweiten Teil (32) der Metallkomponente gefertigt. Die Breite des Bogenteils (33) ist wegen der Ausführungsform des besagten konkaven Randes (35) kleiner als die des ersten Teils (31) und des zweiten Teils (32). Das Bogenteil (33) kann durch den konkaven Rand (35) leicht gebogen werden. Das erste Teil (31) des sogenannten Bogenteils (33) wird in axialer referenzachsiger Richtung y aufgeklappt, so dass ein Winkel zum zweiten Teil (32) entsteht, gleichzeitig wird bei der Biegeverarbeitung der Metall-Steckerstift (34) in die Gegenrichtung des ersten Teils (31) gebogen.
    • (IV) Bei einer Stanzverarbeitung wird jede miteinander verbundene Metallkomponente (30) in einzelne Teile getrennt (siehe 7).
  • Anhand der oben beschriebenen Ausführungsform ist der Zusammenhang der Ausführungsform und der Aufbau der Metallkomponente (30) und des Gehäuses (40) und des Deckelkörpers (50) zu erkennen. Dabei werden folgende Umstände berücksichtigt:
    1. 1. Einfache Arbeitsabläufe können durch Umstellung bei der Herstellung der Metallkomponente (30) und des Gehäuses (40) oder des Deckelkörpers (50) mit geringer Fehler- und Ausschussrate durchgeführt werden, ohne unter dem demontierten Werkzeug Abfälle entfernen zu müssen.
    2. 2. Durch die Umstellung der Anschlussklemme verfügt die Metallkomponente (30) über eine ideale Ausführungsform, so dass sie einfach und bequem in richtiger Richtung im Gehäuse (40) montiert werden und stabil und sicher befestigt werden kann. Bei der herkömmlichem Ausführungsform ist die korrekte Montagerichtung der Komponente nicht erkennbar, so dass die Montagearbeit umständlich und schwierig ist.
    3. 3. Wenn der Deckelkörper (50) mit dem Gehäuse (40) zusammengesetzt wird, wird das zweite Teil (32) der Metallkomponente durch den Befestigungskörper (52) des Deckelkörpers angedrückt und bis zum Bogenteil (33) durchgedrückt. Um die Ausführungsform anzupassen, wird der Deckelkörper (50) oder der Hilfskörper (53) nahe am Metall-Steckerstift (34) befestigt, sodass ein Schwanken oder Schaukeln der Metallkomponente(30) stark verringert werden kann.
    4. 4. Wenn der Befestigungskörper (52) den Deckelkörper bis auf das Bogenteil (33) durchgedrückt, werden die kompletten Metallkomponenten (30) sicher und stabil in den Hohlräumen (42) im Gehäuse befestigt. Zudem kann die Dichte des Isolationsgehäuses (40) wegen der Ausführungsform des Befestigungskörpers (52) und seines Hilfskörpers (53) so weit wie möglich erhöht werden, und es kann vermieden werden, dass Staub ins Gehäuse (40) eindringt. Gegenüber dem herkömmlichen Verfahren verfügt dieses erste Teil (31) über die größere Spannkraft zum Andrücken der Leitung χ, als wenn sie am hinteren Ende (13) der Metallkomponente durch den Befestigungsblock (26) geschoben wird.
    5. 5. Das Bogenteil (33), das über ein großes Bogenmaß verfügt, hat die bessere elastische Spannkraft zum Andrücken an das Federblech (12) dank der Ausführungsform des ersten Teils (31) der Metallkomponente (30). Das Bogenteil (33) kann stärker gebogen werden, ohne starke Risse zu erzeugen.
    6. 6. Zur Anpassung der Ausführungsform der obengenannten Metallkomponente (30) wird der im Gehäuse (40) montierte Metall-Steckerstift (34) vom und hinten angeordenet, so dass die Länge des Öffnungskanals (44) größer ist als die des Öffnungskanals (45), um das Zusammensetzen des Befestigungskörpers (52), des Deckelkörpers und des Hilfskörpers(53) anpassen zu können. Da die Dichte des obengenannten Isolationsgehäuses (40) erhöht wird, gelangt weniger Staub ins Gehäuse (40) und es können Unfälle wegen Kurzschlüssen oder anderer Einflüsse auf andere Komponenten (30) vermieden werden.
  • An diesem Ausführungsbeispiel ist zu erkennen, dass die verbesserte Anschlussklemme für Leitungen und das Herstellungsverfahren für eine Metallkomponente dafür den Anforderungen der Ausführungsform entspricht, welche eine einfache Montage und bequeme Benutzung ermöglicht, sowie die Fehler- und Ausschussrate verringert. Ebenfalls kann das erfindungsgemäße Montage- und Herstellungsverfahren für die Metallkomponente die Nachteile des herkömmlichen Verfahrens beseitigen.
  • Die oben beschriebene Erfindung wird am Beispiel einiger Ausführungsformen beschrieben, was aber nicht den Umfang und die Reichweite der vorliegenden Erfindung beschränkt. Die Erfindung wird durch die Patentansprüche festgelegt.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Metallkomponente
    11
    Steckerstift
    12
    Federblech
    13
    hinteres Ende der Metallkomponente 10
    14
    konvexes Profil
    15
    Einschnitt
    16
    Kontaktstelle
    20
    Isolationsgehäuse
    21
    Hohlräume
    22
    Öffnungskanal
    23
    konvexe·Führungsschiene
    24
    Verbindungsteil
    25
    Deckelkörper
    26
    Befestigungsblock
    30
    Metallkomponente .
    31
    erstes Teil der Metallkomponente 30
    32
    zweites Teil der Metallkomponente 30
    33
    Bogenteil der Metallkomponente 30
    34
    Metall-Steckerstift
    35
    konkaver Rand am Bogenteil 33
    40
    Isolationsgehäuse
    41
    Seitenwände
    42
    Hohlräume
    43
    Öffnung
    44,45
    Öffnungskanäle
    46
    konvexe Kante
    47
    Loch
    48
    konvexe Säule
    50
    Deckel, Deckelkörper
    51
    Verriegelung
    52
    Befestigungskörper
    53
    Hilfskörper
    54
    Loch
    60
    achsförmiges Metall
    70
    Metallblech
    X
    Leitungen

Claims (17)

  1. Anschlussklemme für Leitungen (x) mit wenigstens einer Metallkomponente (30), die einen beweglichen ersten Teil (31) als Federschenkel, ein Bogenteil (33), das mit dem ersten Teil (31) verbunden ist, einen zweiten Teil (32) als Anlageschenkel, das mit dem anderen Ende des Bogenteils (33) verbunden ist, und einen Metall-Steckerstift (34), der mit dem zweiten Teil (32) verbunden ist, aufweist, wobei das erste Teil (31) in axialer Richtung (y) aufgeklappt und der Metall-Steckerstift (34) in die Gegenrichtung des ersten Teils (31) gebogen ist, so dass ein Winkel zum zweiten Teil (32) entsteht, einem Isolationsgehäuse (40), das Hohlräume (42) zwischen Seitenwänden (41) zur Aufnahme wenigstens einer Metallkomponente (30) aufweist, wobei im Isolationsgehäuse (40) mindestens eine Öffnung (43) für die Einführung der Leitung (x) und mindestens ein Öffnungskanal (44, 45), der mit dem Hohlraum (42) durchgehend verbunden ist, damit der Metall-Steckerstift (34) der Metallkomponente (30) in den Hohlraum (42) eingeführt werden kann, ausgebildet sind, und einem Deckelkörper (50) mit einem Befestigungskörper (52), der mindestens an das zweite Teil (32) der Metallkomponente (30) andrückt und bis auf den Bogenteil (33) durchdrückt, wenn der Hohlraum (42) des Isolationsgehäuses (40) durch den Deckelkörper (50) geschlossen ist.
  2. Anschlussklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwand (41) des Isolationsgehäuses (40) eine konvexe Kante (46) umfasst, die die Metallkomponente (30) im Hohlraum (42) hält.
  3. Anschlussklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgesehenen Längen der Öffnungskanäle (44, 45) im Gehäuse (40) nicht identisch sind.
  4. Anschlussklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Bogenteils (33) kleiner ist als diejenige des ersten und zweiten Teils (31, 32).
  5. Anschlussklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Metall-Steckerstift (34) einen Winkel von ca. 90° zum zweiten Teil (32) hat und das erste Teil (31) des Bogenteils (33) in einem Winkel zu dem zweiten Teil (32) gebogen ist.
  6. Anschlussklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelkörper (50) Verriegelungen (51) und Löcher (54) umfasst.
  7. Anschlussklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Isolationsgehäuse (40) mit Löchern (47) und konvexen Säulen (48) zum Fixieren des Deckelkörpers (50) versehen ist.
  8. Anschlussklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des zweiten Teils (32) der Metallkomponente (30) nicht identisch ist.
  9. Anschlussklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungskörper (52) am Deckelkörper (50) über einen Hilfskörper (53) zum Unterstützen einer Befestigung der wenigstens einen Metallkomponente (30) verfügt.
  10. Verfahren zum Herstellen von Metallkomponenten (30) für eine Anschlussklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches folgende Schritte aufweist: (a) Vorsehen eines länglichen Metallstücks (60); (b) durch Stanzverarbeitung wird das Profil der wenigstens einen Metallkomponente (30) mit Metall-Steckerstift (34) aus dem länglichen Metallstück (60) gefertigt, wobei die wenigstens eine Metallkomponente (30) über einen vorbestimmten Abschnitt verfügt, der durch den Stanzvorgang in ein erstes Teil (31) und in ein zweites Teil (32) gegliedert wird; (c) durch Biegeverarbeitung wird das Bogenteil (33) zwischen dem ersten Teil (31) und dem zweiten Teil (32) der Metallkomponente (30) gefertigt, und (d) Aufklappen des ersten Teils (31) des Bogenteils (33) in axialer Richtung (y), so dass dieser Teil (31) einen Winkel zum zweiten Teil (32) einschließt, und anschließend bei der Biegeverarbeitung der Metall-Steckerstift (34) in die Gegenrichtung zum ersten Teil (31) gebogen wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke des ersten Teils (31) und des zweiten Teils (32) dünner ist als diejenige des Metall-Steckerstiftes (34), wobei das erste Teil (31) und das zweite Teil (32) in flacher Form gefertigt werden.
  12. Verfahren zum Herstellen von Metallkomponenten (30) für eine Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 9, welches folgende Schritte aufweist: (I) Vorsehen eines Metallblechs (70); (II) durch Stanzverarbeitung werden mehrere Profile der wenigstens einen Metallkomponente (30) mit Metall-Steckerstiften (34) aus Metallblech (70) gefertigt, wobei die wenigstens eine Metallkomponente (30) über einen vorbestimmten Abschnitt verfügt, der durch den Stanzvorgang in ein erstes Teil (31) und in ein zweites Teil (32) gegliedert wird; (III) durch Schmiedeverarbeitung werden die Dicke des ersten Teils (31) und des zweiten Teils (32) verringert, damit sie dünner sind als der Metall-Steckerstift (34); (IV) durch Biegeverarbeitung wird das Bogenteil (33) zwischen dem ersten Teil (31) und dem zweiten Teil (32) der Metallkomponente (30) gefertigt, und (V) Aufklappen des ersten Teils (31) des Bogenteils (33) in axialer Richtung (y), so dass dieser Teil (31) einen Winkel zum zweiten Teil (32) einschließt, wobei gleichzeitig der Metall-Steckerstift (34) in die Gegenrichtung zum ersten Teil (31) gebogen wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass in Schritt (II) mehrere miteinander verbundene Metallkomponenten (30) entstehen .
  14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass nach Schritt (IV) einzelne Teile von den miteinander verbundenen Metallkomponenten (30) durch einen weiteren Stanzvorgang (V) abgeschnitten werden.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass nach Schritt (III) ein konkaver Rand (35) auf der vorgesehenen Position der Metallkomponente (30) durch den Stanzvorgang (IIIS) gefertigt wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Bogenteils (33) wegen des konkaven Rands (35) kleiner als diejenige des ersten Teils (31) und des zweiten Teils (32) ist.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass nach Schritt (IIIS) der Metall-Steckerstift (34) in kegelförmiger zylindrischer Form durch die Verarbeitungen (IIIX) gefertigt wird.
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