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Die
Erfindung betrifft eine Transportguthalteeinrichtung zum Transport
von hängenden
Gütern
in einem Transportcontainer, welche wenigstens zwei mobile Haltestangen
mit Mitteln zum temporären
Anbringen der Haltestangen zwischen zwei Seitenwänden des Transportcontainers
umfasst.
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Die
Erfindung betrifft ferner einen Transportcontainer mit einer solchen
Transportguthalteeinrichtung.
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Für den Transport
von Gütern
werden oftmals Transportcontainer eingesetzt. Gattungsgemäße Transportcontainer,
die üblicherweise
auch als Wechselbrücken
bezeichnet werden, sind aus dem Stand der Technik gut und vielfältig bekannt
und mit ihnen können
Transportgüter
nahezu jedweder Art sicher zwischen verschiedenen Orten transportiert werden.
Zum individuellen Bestücken
der Transportcontainer mit unterschiedlichen Transportgütern werden
oftmals mobile Transporthalteeinrichtungen, wie etwa Kleiderstangen
zum Aufhängen
von Kleidungsstücken,
eingesetzt, welche beispielsweise an Laderaumwänden befestigt werden können. Die
Laderaumwände
können
hierzu mit einer Lochblechstruktur versehen sein, so dass die mobilen
Kleiderstangen problemlos individuell innerhalb des Laderaums angeordnet
werden können.
Diese mobilen Transportguthalteeinrichtungen können hierbei in der Regel auch
vollständig
von den Laderaumwänden
gelöst
werden, um so insbesondere eine möglichst hohe Anordnungsflexibilität innerhalb
des Laderaums erzielen zu können.
Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass die mobilen Transportguthalteeinrichtungen
leicht verloren gehen oder sogar entwendet werden können, wodurch
nicht zu vernachlässigende Kosten
in Höhe
von oftmals mehreren tausend Euro für eine Neu- bzw. Ersatzbeschaffung
von mobilen Transportguthalteeinrichtungen anfallen.
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Es
ist somit Aufgabe vorliegender Erfindung, einen Verlust von mobilen
Transportguthalteeinrichtungen wie Haltestangen bei entsprechenden
Transportcontainern zu reduzieren oder sogar ganz auszuschließen.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch eine Transportguthalteeinrichtung gemäß dem unabhängigen Anspruch
1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen dieser Transportguthalteeinrichtung
ergeben sich aus den Unteransprüchen
2–12.
Die Aufgabe wird ferner durch einen Transportcontainer nach Anspruch
13 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen des
Transportcontainers ergeben sich aus den Unteransprüchen 14
und 15.
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Eine
Transportguthalteeinrichtung zum Transport von hängenden Gütern in einem Transportcontainer
umfasst erfindungsgemäß wenigstens
zwei mobile Haltestangen mit Mitteln zum temporären Anbringen der Haltestangen
zwischen zwei Seitenwänden
des Transportcontainers. Diese wenigstens zwei mobilen Haltestangen
sind durch eine seil-, band- und/oder kettenförmige Diebstahlsicherung miteinander
verbunden. Durch die Verbindung mehrerer Haltestangen miteinander
lassen sich diese nicht mehr einzeln entfernen, sondern es muss
stets ein Bündel von
Haltestangen in den Transportcontainer eingebracht oder aus diesem
entfernt werden. Ist das Bündel
an Haltestangen zusätzlich
an dem Transportcontainer befestigt, kann es auch nicht vom Transportcontainer
entfernt werden, ohne diese Verbindung zu lösen.
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Es
hat sich gezeigt, dass mittels einer derartigen Diebstahlsicherung
der unerwünschte Schwund
an mobilen Haltestangen im Zusammenhang mit Transportcontainern
oder Wechselbrücken sehr
effektiv reduziert werden kann. Insofern lassen sich hierdurch auf
vorteilhafte Weise nicht nur Probleme bei der Logistik vermeiden,
da insbesondere das Problem fehlender mobiler Transportguthalteeinrichtungen
auf Grund eines Diebstahls gelöst
werden kann. Vielmehr können
hierdurch auch die Kosten für eine
Neu- bzw. Ersatzbeschaffung eingespart werden.
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Es
versteht sich, dass die vorliegend verwendete Diebstahlsicherung,
mittels welcher ein Diebstahl einer oder mehrerer mobilen Haltestangen
verhindert werden soll, vielfältiger
Gestalt sein kann, wie nachstehend noch beispielhaft erläutert ist.
Darüber hinaus
kann die hier beschriebene Diebstahlsicherung zugleich als allgemeine
Verliersicherung für
die mobilen Haltestangen eingesetzt werden.
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Der
Begriff ”Transportcontainer” beschreibt vorliegend
jegliche Container bzw. Behältnisse,
mittels welchen Transportgüter,
insbesondere mittels eines Lkw, vor Umwelteinflüssen gut geschützt transportiert
werden können.
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Der
Begriff ”Wechselbrücke” beschreibt
hierbei im Wesentlichen eine spezielle Ausführungsvariante eines Transportcontainers,
wobei eine derartige Wechselbrücke
in der Regel mit Stützfüßen ausgestattet
ist, so dass die Wechselbrücke
besonders einfach, beispielsweise vor einer Lade- bzw. Entladerampe,
abgestellt werden kann. Ein Lkw mit einem entsprechenden Auflieger
für die
Wechselbrücke kann
nach dem Abstellen der Wechselbrücke
zu einem nächsten
Einsatz fahren. Ist die Wechselbrücke zwischenzeitlich entladen
oder beladen worden, kann etwa ein weiterer Lkw mit einem geeigneten Auflieger
unter die Wechselbrücke
fahren, diese aufladen und an ihren Bestimmungsort bringen. Derartige
Wechselbrücken
werden im Transportwesen oftmals auch als Wechselaufbauten, kurz
WAB, bezeichnet.
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Idealerweise
umfasst der Transportcontainer oder die Wechselbrücke einen
geschlossenen bzw. verschließbaren
Laderaum, welcher sich vorzugsweise durch eine Bodenwand, eine Deckenwand
und entsprechende Seitenwände
auszeichnet, wobei normalerweise ein Rolltor oder entsprechende
Flügeltüren stirnseitig
am Transportcontainer oder an der Wechselbrücke vorgesehen sind. Hierüber ist
der Laderaum des Transportcontainers oder der Wechselbrücke gut
zugänglich,
so dass der jeweilige Laderaum problemlos beladen und/oder entladen
werden kann. Die Deckenwand und die Seitenwände können hierbei auch mittels einer
Plane gebildet sein.
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Vorzugsweise
ist die seil-, band- und/oder kettenförmige Diebstahlsicherung durch Ösen geführt, die
an den Haltestangen angebracht sind. Beispielsweise kann jede Haltestange
an einem Ende mit einer Öse
ausgeformt sein, durch welche die Diebstahlsicherung geführt wird.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit,
die Haltestangen hohl auszubilden und die seil-, band- und/oder
kettenförmige
Diebstahlsicherung durch das Innere der hohlen Haltestangen zu führen. Bei
beiden Ausführungsformen
ist vorgesehen, dass nach Anbringung der Haltestangen an den Seitenwänden des
Transportcontainers die Diebstahlsicherung von einer Haltestange
zur nächsten
verläuft.
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In
einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung sind die beiden Enden der Diebstahlsicherung an den Haltestangen
befestigt. Werden mehr als zwei Haltestangen über eine Diebstahlsicherung
miteinander verbunden, ist die Diebstahlsicherung jeweils an der ersten
und letzten Haltestange befestigt. Diese Ausführungsform bewirkt, dass die
Diebstahlsicherung bei Entfernung der Haltstangen von den Seitenwänden des
Transportcontainers zusammen mit den Haltstangen ein Bündel bildet,
bei dem es z. B. zu Verknotungen kommen kann.
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Alternativ
kann daher auch nur ein Ende der Diebstahlsicherung an einer der
Haltestangen befestigt sein, während
das andere Ende der Diebstahlsicherung an einer Aufwickelvorrichtung
angebracht ist. Diese Aufwickelvorrichtung kann beispielsweise eine
gefederte Wickelrolle umfassen, auf welche die Diebstahlsicherung
aufwickelbar ist. Diese Ausführungsform
hat den Vorteil, dass sich die Länge
der Diebstahlsicherung je nach Situation reduziert oder vergrößert. Werden
alle Haltestangen nacheinander zwischen den Seitenwänden des
Transportcontainers eingehängt,
wickelt sich immer mehr Diebstahlsicherung von der Rolle ab, so
dass die Abstände zwischen
den einzelnen Haltestangen überbrückt werden
können,
die Diebstahlsicherung aber immer straff gespannt ist. Werden dagegen
weniger Haltestangen verwendet oder Haltestangen entnommen, wickelt
sich die Diebstahlsicherung aufgrund der gefederten Rolle zurück auf die
Abwickelrolle, so dass die Diebstahlsicherung weiter unter Spannung
bleibt.
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Vorzugsweise
umfasst diese Aufwickelvorrichtung Mittel zur Befestigung der Aufwickelvorrichtung
an dem Transportcontainer. Dadurch kann die erforderliche Zugspannung
auf der Diebstahlsicherung hergestellt werden, aber auch ein Entfernen
der gesamten erfindungsgemäßen Transportguthalteinrichtung
aus dem Transportcontainer verhindert werden.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der
Erfindung handelt es sich bei der Diebstahlsicherung um ein Stahlseil
mit oder ohne Ummantelung. Die Verwendung eines Stahlseils hat den
Vorteil, dass die Diebstahlsicherung flexibel innerhalb des Transportcontainers
gespannt und auf eine Aufwickelrolle aufgewickelt werden kann, jedoch
ohne aufwendige Schneidmittel wie beispielsweise einen Seitenschneider
nicht durchtrennt werden kann.
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Die
Haltestangen sind vorzugsweise teleskopierbar ausgebildet, so dass
ihre Länge
veränderbar ist,
was den Einbau der Haltestangen zwischen den Seitenwänden des
Transportcontainers erleichtert. Dabei sind die Mittel zum temporären Anbringen
der Haltestangen zwischen zwei Seitenwänden des Transportcontainers
vorzugsweise hakenförmig
ausgebildet, so dass sie in entsprechende Aufnahmen in den Seitenwänden des
Transportcontainers eingehängt
werden können.
Um die Haltestangen an den Seitenwänden zu fixieren, können die
Mittel zum temporären
Anbringen der Haltestangen zwischen zwei Seitenwänden des Transportcontainers
einen Umwerfer umfassen.
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Von
der Erfindung umfasst ist ferner ein Transportcontainer zum Transport
von hängenden Gütern, umfassend
Aufhängungen
an den Seitenwänden
des Transportcontainers zum temporären Anbringen von wenigstens
zwei mobilen Haltestangen zwischen den Seitenwänden des Transportcontainers.
Dieser Transportcontainer weist wenigstens eine erfindungsgemäße Transportguthalteeinrichtung
auf, wie sie zuvor beschrieben wurde. Dabei können die Aufhängungen
an den Seitenwänden
des Transportcontainers zum temporären Anbringen von wenigstens
zwei mobilen Haltestangen durch Öffnungen
eines Lochblechs ausgeformt sind.
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Wird
die Aufwickelvorrichtung nicht so ausgeführt, dass sie an dem Transportcontainer
befestigt und wieder entfernt werden kann, kann die Aufwickelvorrichtung
auch als fester Bestandteil des Transportcontainers ausgebildet
sein und Mittel zur Befestigung der Diebstahlsicherung umfassen.
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Vorteilhafterweise
wird durch die vorliegend beschriebene Diebstahlsicherung die Lade-
bzw. Entladezeit eines Transportcontainers nicht wesentlich verlängert, da
die Diebstahlsicherung auch von ungeschultem Personal sehr schnell
gehandhabt werden kann. Sind Verschlussmechanismen vorgesehen, die
nur von autorisiertem Personen geöffnet werden können, kann
dieser Schritt einfach am Anfang eine Beladungsvorgangs oder am
Ende eines Entladungsvorgangs berücksichtigt werden, wenn eine
Transportguthalteeinrichtung bestehend aus mehreren Haltestangen
und der Diebstahlsicherung in einen Transportcontainer eingebracht
oder aus diesem entnommen werden soll. Insofern wird mit der vorliegenden
Erfindung auf einfache Weise insgesamt eine Sicherung von mobilen
Haltestangen in Form einer Transportguthalteeinrichtung erzielt.
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Weitere
Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Darstellung bevorzugter Ausführungsbeispiele
anhand der Abbildungen.
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Von
den Abbildungen zeigt:
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1 schematisch
einen Längsschnitt
durch einen Transportcontainer mit an unterschiedlichen Positionen
angebrachten Haltestangen gemäß dem Stand
der Technik;
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2 schematisch
eine Detailansicht der Verbindung mehrerer Haltestangen durch eine
gemeinsame Diebstahlsicherung;
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3 schematisch
eine erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verbindung
mehrerer Haltestangen durch eine gemeinsame Diebstahlsicherung;
und
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4 schematisch
eine zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verbindung
mehrerer Haltestangen durch eine gemeinsame Diebstahlsicherung mit
Aufwickelvorrichtung.
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1 zeigt
schematisch einen Längsschnitt durch
einen Transportcontainer mit an unterschiedlichen Positionen angebrachten
Haltestangen 20 gemäß dem Stand
der Technik. An diesen Haltestangen 20 können hängende Güter wie
Kleidungsstücke
vorzugsweise auf Kleiderbügeln 60,
wie sie ebenfalls nur schematisch in der 1 dargestellt
sind, transportiert werden. Dabei werden die Haltestangen temporär beispielsweise
in Aufnahmen eines jeweiligen Lochblechs 30 eingehängt und
dort gegebenenfalls fixiert, um ein Herabfallen der Haltestangen
zu verhindern. Damit der Transportcontainer flexibel einsetzbar
ist, werden die Haltestangen nur temporär angebracht, so dass sie zumindest
teilweise oder sogar vollständig
aus dem Transportcontainer 10 entfernt werden können, wenn
dieser für
den Transport anderer Güter
eingesetzt werden soll. Ebenso kann die Position der jeweiligen
Haltestange verändert
und somit an die zu transportierenden Kleidungsstücke angepasst
werden. Handelt es sich beispielsweise um lange Kleidungsstücke, kann
eine einzelne Haltestange dicht unter der Decke des Transportcontainers
angebracht werden, während
für kürzere Kleidungsstücke auch
mehrere Haltestangen übereinander
angeordnet werden können,
um so den Innenraum des Transportcontainers besser auszunutzen.
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Der
Transportcontainer 10 wird im Folgenden auch als Wechselbrücke bezeichnet.
Die in der 1 gezeigte Wechselbrücke 10 für einen
hier nicht dargestellten LKW weist einen Laderaum auf, der von einem
Laderaumboden 11, einer Laderaumdecke 12, einer
Laderaumrückwand 13,
und zwei Laderaumseitenwänden
umschlossen ist. An dem der Laderaumrückwand 13 gegenüber liegenden
Ende der Wechselbrücke
befindet sich ein hier nicht näher
gezeigtes Verschlusstor zum Verschließen des Laderaums. Die Be-
und Entladung der Wechselbrücke 10 erfolgt über diesen
verschließbaren
Zugang, was mit einem Doppelpfeil in den Laderaum hinein und aus ihm
heraus dargestellt ist. In dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel
ist die Wechselbrücke
auf Stützfüßen abgestellt,
wobei aufgrund des Längsschnitts
nur die beiden hinteren Stützfüße 14 und 14' dargestellt
sind. Die Wechselbrücke
kann so beispielsweise vor dem Ladetor eines Lagers abgestellt und
be- bzw. entladen werden. Dazu kann eine Überladebrücke am Ladetor vorgesehen sein, über welche
Personen die Wechselbrücke
betreten können. Ferner
ist es beispielsweise möglich,
die Wechselbrücke
mit einem Gabelstapler zu befahren.
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Die
beiden Laderaumseitenwände
sind jeweils mit einer Lochblechstruktur 30 ausgestattet. Mittels
dieser Lochblechstrukturen 30 können mobile Haltestangen 20 in
nahezu beliebiger Anordnung zwischen den beiden Laderaumseitenwänden und somit
innerhalb des Laderaums temporär
befestigt werden. Jede der mobilen Haltestangen 20 ist
vorzugsweise als teleskopierbare Kleiderstange ausgestaltet, welche
jeweils mit ihren Enden an der jeweiligen Lochblechstruktur 8 eingehängt und
fixiert werden kann. Die Lochblechstrukturen stellen somit geeignete
Befestigungseinrichtungen für
die mobilen Haltestangen bereit. Es sind jedoch auch andere Befestigungseinrichtungen
mit weniger Aufnahme für Haltestangen
denkbar.
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Da
derartige teleskopierbare Kleiderstangen 20 aus dem Stand
der Technik bereits gut bekannt sind und häufig eingesetzt werden, wird
auf deren Funktionsweise hinsichtlich deren Anbringung an die Lochblechstruktur 30 der
jeweiligen Laderaumseitenwand nicht im Detail eingegangen. Üblicherweise sind
die Haltestangen an ihren Enden hakenförmig ausgebildet, und zum Beispiel
ist es bekannt, die Haltestangen an wenigstens einem Ende mit einem
Umwerfer zu versehen, mit dem eine Stange in dem Loch eines Lochblechs
oder einer andersartigen Aufnahme fixiert werden kann.
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Die
Erfindung sieht vor, dass wenigstens zwei dieser so ausgestalteten
Haltestangen 20 durch eine seil-, band- und/oder kettenförmige Diebstahlsicherung 40 miteinander
verbunden sind, um so eine sichere und gleichzeitig mobile Transportguthalteeinrichtung
zu bilden. Durch diese mobile Transportguthalteeinrichtung wird
erreicht, dass Haltestangen nicht einzeln aus dem Laderaum entfernt
werden können.
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Die
Diebstahlsicherung 40 kann beispielsweise durch eine Seil
bzw. ein Band aus Natur- oder Kunstfasern gebildet werden. Eine
solche Diebstahlsicherung kann ein Bündel an Haltestangen zusammenhalten,
sie kann jedoch auch relativ einfach durch ein Messer durchtrennt
werden. Ferner könnte das
Seil bzw. Band bei wiederholter Benutzung an scharfen Kanten scheuern
und so Schaden nehmen. Soll dies vermieden werden, eignen sich daher
Diebstahlsicherungen in Form einer Kette aus metallischen Gliedern
oder ein Stahlseil besonders gut für die Erfindung.
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Besonders
bevorzugt ist hierbei ein PVC-ummanteltes Stahlseil. Das PVC-ummantelte Stahlseil
hat in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
einen Durchmesser von ca. 4 mm. Es kann jedoch, je nach Einsatzzweck,
auch dünner
oder dicker ausgelegt werden.
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Die
Diebstahlsicherung kann auf verschiedene Arten mit den einzelnen
Haltestangen 20 verbunden werden. Dies kann beispielsweise über Ösen 21 erfolgen,
die an wenigstens einem Ende einer Haltestange 20 angebracht
sind, wie es schematisch in einer Detailansicht in 2 dargestellt
ist. Dabei sollte sich die Öse
möglichst
nah an der Seitenwand des Transportcontainers befinden, damit die
Diebstahlsicherung 40 entlang der Seitenwand von einer
Haltestange zur nächsten
verläuft,
wie es in 2 dargestellt ist, um Personen
beim Be- und Entladen der Wechselbrücke möglichst wenig zu behindern.
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Hierbei
kann eine Haltestange aus zwei ineinander geschobenen Teleskopstangen 22 und 23 gebildet
werden, wobei die Öse
vorzugsweise an dem nicht teleskopierbaren Ende der Haltestange angebracht
ist. Die Diebstahlsicherung 40 wird durch alle Ösen der
Haltestangen geführt,
wodurch diese miteinander verbunden werden. Als Alternative zu zusätzlich angebrachten Ösen können jegliche Öffnungen
oder Löcher
innerhalb der Haltestange 20 als Aufnahme für die Diebstahlsicherung 40 genutzt
werden.
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Die Ösen 21 sollten
so angebracht sein, dass die Diebstahlsicherung durch alle Ösen geführt werden
kann, ohne dass es zu unnötigen
Schlaufen oder sogar Verknotungen der Diebstahlsicherung 40 kommt.
Vorzugsweise sind die Ösen
beweglich angebracht, so dass sie um die Längsachse der Haltestange 20 drehbar
sind. So kann eine Öse
stets in die Richtung ausgerichtet werden, die für die Führung der Diebstahlsicherung
in dieser bestimmten Einbausituation von Haltestangen am besten
geeignet ist.
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Als
weitere Alternative kann vorgesehen sein, dass die Haltestangen 20 hohl
ausgebildet sind, so dass die Diebstahlsicherung 40 im
hohlen Inneren der Haltestangen geführt werden kann. In diesem Fall
muss eine geeignete Öffnung
an den Enden der Haltestangen vorgesehen sein, um die Diebstahlsicherung
aus der Haltestange heraus zu führen,
die Haltestange aber gleichzeitig beispielsweise in die Lochblechstruktur 30 einhängen zu
können.
Dafür können vor
dem Ende der Haltestangen beispielsweise Öffnungen in der Außenfläche der
Haltestange vorgesehen sein, aus denen die Diebstahlsicherung herausgeführt werden
kann.
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Die
Enden der Diebstahlsicherung 40 können ebenfalls auf verschiedene
Arten gehandhabt werden. Beispielsweise können die Enden der Diebstahlsicherung
durch ein geeignetes Verschlussmittel miteinander verbunden werden,
so dass die so verbundenen Haltestangen nur als Bündel entfernt
werden können,
das von der Diebstahlsicherung zusammen gehalten wird. Alternativ
kann jedes Ende der Diebstahlsicherung mit der jeweils letzten Haltestange
fest verbunden werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit,
ein oder beide Enden der Diebstahlsicherung fest mit dem Transportcontainer
zu verbinden, so dass das Bündel
aus Haltestangen auch nicht aus dem Container entfernt werden kann,
ohne diese Verbindung zu lösen.
Für die
Verbindung kann beispielsweise ein Schloss 70 vorgesehen
sein, für dass
nur autorisierte Personen einen Schlüssel haben. Diese Ausführungsform
ist beispielhaft in 3 dargestellt, bei der ein Ende
der Diebstahlsicherung mit einem Schloss 70 an der Laderaumrückwand 13 befestigt
ist, während
das andere Ende der Diebstahlsicherung an der vom Zugang der Wechselbrücke gesehen
vordersten Haltestange befestigt ist.
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Da
der Abstand zwischen den einzelnen Haltestangen 20 durch
die Diebstahlsicherung 40 überbrückt werden muss und sich dieser
Abstand je nach Anbringung der Haltestangen ändern kann, besteht das Problem,
dass eine ausreichende Länge
an Diebstahlsicherung vorhanden sein muss, diese jedoch bei dem
Transport eines so gebildeten Bündels an
Haltestangen zu Verknotungen führen
kann. Besonders vorteilhaft ist daher eine Ausführungsform, mit welcher die
Länge der
Diebstahlsicherung 40 variabel veränderbar ist. Diese Aufgabe
kann beispielsweise durch eine Aufwickelvorrichtung 50 gelöst werden,
auf deren Rolle wenigstens ein Ende der Diebstahlsicherung 40 aufrollbar
ist. Dies ist beispielsweise schematisch in 4 dargestellt.
Im Fall einer Aufwickelvorrichtung 60 ist vorzugsweise
ein Ende der Diebstahlsicherung an der letzten Haltestange befestigt,
während
das andere Ende in die Aufwickelvorrichtung 50 läuft. Die
Aufwickelvorrichtung kann mit einer Kurbel versehen sein, mit der
eine Person die Länge
der Diebstahlsicherung je nach Bedarf verändern kann, um einen möglichst
straffen Verlauf der Diebstahlsicherung zwischen den einzelnen Haltestangen
zu gewährleisten.
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Alternativ
kann die Rolle der Aufwickelvorrichtung jedoch auch gefedert ausgeführt sein,
so dass eine permanente Zugspannung an der Diebstahlsicherung 40 anliegt.
Die Diebstahlsicherung wird dadurch stets soweit auf die Rolle gezogen,
bis sie straff zwischen den Haltestangen 20 gespannt ist. Wird
der Abstand zwischen zwei Haltestangen erhöht, weil beispielsweise eine
Haltestange umgesetzt wird, gibt die Aufwickelvorrichtung mehr Diebstahlsicherung
frei.
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Die
Position der Aufwickelvorrichtung 60 kann geeignet gewählt werden,
wobei sie in der 4 beispielsweise am Boden und
hinteren Ende des Transportcontainers 10 angeordnet ist.
Um ein Entfernen der gesamten Transportguthalteeinrichtung zusammen
mit der Aufwickelvorrichtung 60 zu vermeiden, kann die
Aufwickelvorrichtung zwar lösbar
an dem Transportcontainer 10 angebracht werden, jedoch
kann ein Verschlussmechanismus vorgesehen sein, der wiederum nur
von autorisierten Personen gelöst
werden kann. In einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist die Aufwickelvorrichtung 60 integraler Bestandteil
des Transportcontainers 10 und somit fest mit ihm verbunden.
In diesem Fall ist die Diebstahlsicherung durch einen geeigneten
Verschlussmechanismus mit der Aufwickelvorrichtung verbunden und
kann vorzugsweise ebenfalls nur von autorisierten Personen gelöst werden.
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- 10
- Transportcontainer,
Wechselbrücke
- 11
- Laderaumboden
- 12
- Laderaumdecke
- 13
- Laderaumrückwand
- 14,14'
- Stützfuß
- 20
- Haltestange,
Kleiderstange
- 21
- Öse
- 22,
23
- Teleskopstange
- 30
- Lochblech
- 40
- Diebstahlsicherung,
Stahlseil
- 50
- Aufwickelvorrichtung
- 60
- Kleiderbügel
- 70
- Schloss