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DE102009013164A1 - Verfahren und Vorrichtung zum elektrolytischen Behandeln von ausgedehntem Gut - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum elektrolytischen Behandeln von ausgedehntem Gut Download PDF

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DE102009013164A1
DE102009013164A1 DE200910013164 DE102009013164A DE102009013164A1 DE 102009013164 A1 DE102009013164 A1 DE 102009013164A1 DE 200910013164 DE200910013164 DE 200910013164 DE 102009013164 A DE102009013164 A DE 102009013164A DE 102009013164 A1 DE102009013164 A1 DE 102009013164A1
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Egon Huebel
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Abstract

Die Erfindung betrifft das elektrochemische Behandeln von elektrisch leitfähigem Gut 1, insbesondere zum Ätzen, Elektropolieren, Beizen, Reinigen und Galvanisieren oder zum partiellen Galvanisieren von ausgedehntem Gut 1 im Elektrolyten 12 mindestens einer elektrolytischen Zelle 4, welcher mindestens eine Badstromquelle zugeordnet ist. Das Gut 1 wird bevorzugt in einer horizontalen Durchlaufanlage elektrochemisch behandelt. Hierbei wird es durch eine elektrolytische Zelle 4 gefördert, die aus einer ebenen Anode 5 und einer davon beabstandeten ebenen Kathode 6 besteht. In einer Ausführung der Erfindung befindet sich das Gut 1 um seine Längsachse rotierend und ohne eine elektrische Kontaktierung zwischen den Elektroden 5, 6. An der Seite, die bei der Drehung momentan der Anode 5 zugewandt ist, wird das Gut kathodisch behandelt, z.B. galvanisiert und zugleich erfolgt nur eine Gasbildung an der anodischen Seite, die der Kathode 6 momentan zugewandt ist, wenn das abgeschiedene Metall im verwendeten Elektrolyten 12 anodisch nicht lösbar ist. Eine Metallisierung der Kathode 6 wird z.B. durch eine Kühlung der Oberfläche derselben vermieden. Durch eine Begrenzung des Anodenraumes 7 kann das Gut 1 auch partiell, z.B. nur im Mittenbereich galvanisiert werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft des Galvanisieren und weitere elektrochemische Behandlungen von Gut, insbesondere das Ätzen, Elektropolieren, Beizen und Reinigen. Anwendung findet das Verfahren in Durchlaufanlagen und Tauchbadanlagen. Bei dem Gut handelt es sich z. B. um stabförmige Teile. Dies sind z. B. langgestreckte Zylinder als Motorventile oder Kolbenstangen von Fahrzeug-Stoßdämpfern oder Zylinder für Aktoren. Zur Erhöhung der Verschleißfestigkeit wird derartiges metallisches Gut mindestens partiell an der Oberfläche elektrolytisch mit einer besonders abriebfesten Schicht versehen, z. B. mit Hartchrom oder mit einem Dispersionswerkstoff. Diese Beschichtung soff in der Regel in dem betreffenden Bereich des Gutes in der Abscheidungsdicke sehr gleichmäßig erfolgen. Bei einer partiellen Galvanisierung soll des Weiteren der Übergang vom Abscheidungsbereich zum Bereich mit sehr geringer oder völlig ohne Metallabscheidung nahezu stufenförmig erfolgen.
  • Die elektrochemische Reinigung, insbesondere die Entzunderung, des Beizen und die Entfettung erfolgen kathodisch und anodisch, wobei Anforderungen an eine partielle Behandlung in der Regel nicht bestehen. Gleiches gilt für des elektrochemische anodische Ätzen von Gut. Weil diese Verfahren erfindungsgemäß technisch einfacher realisierbar sind, wird die Erfindung nachfolgend überwiegend am Beispiel des technisch anspruchsvolleren Galvanisierens beschrieben. Die Erfindung ist jedoch uneingeschränkt auch für das elektrochemische Ätzen, Elektropolieren, Heizen und Reinigen anwendbar. Diese letztgenannten Verfahren werden in der nachfolge, den Beschreibung der Erfindung zusammengefasst auch als Vorbehandlungen bezeichnet.
  • Die Druckschrift DE 1 103 103 beschreibt eine Vorrichtung zur galvanischen Verchromung der Außenflächen von langgestrecktem Gut, insbesondere von Tellerventilschäften. Hierzu werden rohrförmige durchbrochene Formanoden verwendet, in denen das zu behandelnde Gut zentrisch platziert wird. Über einen abgestuften Metallkern erfolgt der kathodische Stromanschluss. Ein Isolierkörper begrenzt die nicht zu galvanisierende Fläche des Gutes und des Metallkerns. Nachteilig ist des erforderliche Befestigen des Gutes am Metallkern und dem Isolierkörper sowie des zentrische Einbringen in die rohrförmige Anode. Bei einer Teilverchromung beider Enden des Gutes ist ein Schutzlack zusätzlich aufzubringen und anschließend wieder zu entfernen. Derartige rohrförmige Anoden erfordern zur gleichmäßig dicken Abscheidung des Metalls am Umfang des statisch in der Anode angeordneten Gutes einerseits über dessen gesamte axiale Länge ein präzises zentrisches Positionieren in der Anode und andererseits eine gleichmäßig aktiva Oberfläche der gesamten unlöslichen Anode. Diese beiden Bedingungen sind insbesondere bei einer langen stabförmigen Gut nur mit einem großen technischen Aufwand erreichbar.
  • Um eine ungleichmäßige, d. h. ovale Metallisierung von zylindrischem Gut mit kreisförmigem Querschnitt zu varmeiden, wenn des kathodisch kontaktierte Gut in der rohrförmigen Anode nicht exakt zentrisch positioniert ist, oder wenn eine ebene Anode nur an einer Seite des Gutes oder zwei ebene Anoden an zwei Seiten des Gutes gegenüberstehend angeordnet sind, muss des Gut um seine Längsachse rotieren. Ein derartiges Galvanisiergesteil beschreibt die Erfindung gemäß der Druckschrift DE 25 24 315 . Auf einem Rahmen wird das zu galvanisierende Gut um dessen Längsachse drehbar gelagert und mittels einer Antriebseinrichtung gedreht. Mittels Stromzuführungseinrichtungen und je einer Bürste als Hochstrom-Drehkontakt wird der kathodische Strom auf jedes rotierende Gut übertragen. Derartige Hochstrom-Drehkontakte stellen für den störungsfreien Betrieb in der mit Aerosolen beladenen Atmosphäre einer Galvanisiereinrichtung und insbesondere bei einem Verchromungsbad mit einem Chromsäureelektrolyten eine große technische Herausforderung dar. Hinzu kommt bei dieser Erfindung noch der technische Aufwand für die Mechanik des Rotationsantriebs für jedes Gut. Den Nachteil der individuellen Hochstrom-Drehkontakte und der Einzelantriebe für jedes zu behandelnde Gut, sowie den Aufwand für das Beschicken und Entleeren des Galvanisiergestelles vermeidet die in der Druckschrift DE 196 32 132 C1 beschriebene Erfindung. Stabförmiges Gut, z. B. Stoßdämpferzylinder sollen zur Verbesserung der Verschleiß- und Korrosionseigenschaften elektrochemisch behandelt werden. Das Gut soll an den betriebsmäßig beanspruchten Oberflächen mit Hartchrom galvanisiert werden. Die anderen Oberflächenbereiche sollen unbeschichtet bleiben oder bevorzugt mit einer sehr dünnen galvanisch abgeschiedenen Chromschicht im Vergleich zur Schichtdicke auf der beanspruchten Oberfläche versehen werden. Diese dünne Schicht dient als Schutzschicht während der elektrochemischen Behandlung des Gutes und/oder bei nachfolgenden Prozessschritten. Vor dem Galvanisieren wird des Gut in einem anderen Elektrolyt gereinigt und gegebenenfalls elektrochemisch geätzt, um die Haftfestigkeit der Chromschicht zu verbessern.
  • Die elektrochemische Behandlung erfolgt gemäß der Druckschrift DE 196 32 132 C1 mittels zangenartiger Greifer, die sich an einem Warenträger befinden. Es werden mehrere Güter, z. B. 25 Stück, zugleich gegriffen und in vertikaler Ausrichtung in stationäre rohrförmige Elektroden bzw. Anoden eingesenkt. Das Gut muss zur Vermeidung einer ovalen Metallisierung exakt zentrisch positioniert werden. Die Greifer dienen zugleich als Hochstrom-Kontaktmittel zur Zuführung des Behandlungsstromes zu jedem Gut. Dieser Strom ist bei der bevorzugten und aus wirtschaftlichen Gründen notwendigen Anwendung einer hohen Stromdichte von z. B. 100 A/dm2 entsprechend der zu galvanisierenden Oberfläche des Gutes sehr groß, z. B. 250 A pro Gut. Oft ist die zur Verfügung stehende Greiffläche am Gut sehr klein oder es steht nur ein Gewindestutzen zum Greifen und Kontaktieren zur Verfügung. Dies kann zu einer unzulässigen Erhitzung des Greifers und des Gutes führen. Des Weiteren muss des Ergreifen des Gutes trotz eines möglichen Verschleißes beim dauerhaften Gebrauch so erfolgen, dass dieses stets exakt senkrecht steht und während der Behandlung in dieser Lage verharrt. Insgesamt erfordert dies einen besonderen technischen Aufwand an die Ausführung des stromführenden Greifers und dessen Kontaktwerkstoff mit entsprechend hohen Kosten sowie an die Vorrichtung zum präzisen Ergreifen einer Gruppe von Gütern an einem Warenträger.
  • Jedes Gut bzw. jeder zu behandelnde Stab erfordert bei dieser Erfindung eine individuelle elektrolytische Zelle, die aus der rohrförmigen Elektrode und dem Gut besteht. Beim Galvanisieren ist diese Elektrode die Anode und die Oberfläche des Gutes die Kathode. Zur Kompensation u. a. von kleinen geometrischen Toleranzen ist ein bestimmter Anoden-/Kathodenabstand erforderlich, z. B. 60 mm. Bei einem Stabdurchmesser von z. B. 30 mm hat dann eine derartige runde elektrolytische Zelle einen Durchmesser von ca. 150 mm. Der Mittenabstand einer Gruppe von elektrolytischen Zellen muss dann für eine Gruppe von Gütern in x und y Richtung gleich groß sein. Bei nur 5 × 5 Zellen ist das gesamte elektrochemische Bad dann mindestens 0,75 m × 0,75 m groß, zuzüglich des Raumes für die erforderlichen Träger und Stromschienen. Insgesamt ergibt dies ein großes Bad, in welches ein großer und sehr schwerer Warenträger von entsprechend kräftig dimensionierten Transportmitteln abzulegen ist.
  • Alle diese 25 Güter eines Warenträgers sind elektrisch parallel geschaltet. Bei dem oben beschriebenen Strom von 250 A je Zelle muss ein Gesamtstrom von 6250 A in den Warenträger mittels weiterer elektrischer Kontakte eingeleitet werden, was u. a. entsprechend große Querschnitte der elektrischen Leiter auf dem Warenträger erfordert, um eine gleichmäßige Stromverteilung zu jedem Gut der Gruppe zu erzielen. Gleiches gilt für die elektrischen Anschlüsse der stationären Anoden im Bad. insgesamt erfordert dieses Verfahren zum Galvanisieren von stabförmigem Gut große und sehr schwere mechanische Konstruktionselemente der entsprechenden Galvanisiervorrichtung.
  • Mittels oberen und unteren axial verstellbaren Masken, die sich als elastische Dichtmittel in den rohrförmigen Anoden befinden, werden nur die Oberflächen des Gutes freigegeben, die intensiv zu galvanisieren sind. Insgesamt ist dieser Aufwand gemäß der obigen Erfindung besonders für großes Gut rentabel.
  • Sei nicht zentrischem Einfahren der Güter in die Anoden und/oder bei schräg ausgerichtetem Gut am Warenträger besteht die Gefahr einer Zerstörung der Masken oder ein nicht vollständiges Umschließen des Gutes. In beiden Fällen kann es zu einer unzulässigen Veränderung der Metallisierungsgrenze am Gut kommen. Zur Vermeidung dieses Nachteils werden in der Druckschrift DE 198 37 973 C1 radial bewegliche Abschirmmembranen vorgeschlagen. Sie sind in einem Käfig eingebaut, in dem sie selbstzentrierend wirken. Dies verbessert die Abschirmung bei gleichzeitiger Vermeidung einer Zerstörung der Membranen bei ungenau positioniertem Gut, insbesondere wenn es lang ist, z. B. 0,6 m.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, Verfahren und Vorrichtungen zur elektrochemischen Behandlung von langgestrecktem, ausgedehntem oder ebenem Gut zu beschreiben, die die beschriebenen Nachteile des Standes der Technik nicht aufweisen, insbesondere sollen technisch aufwändige Hochstromkontakte oder Hochstrom-Drehkontakte zur elektrischen Kontaktierung des Gutes sowie im Vergleich zu den Abmessungen des Gutes große und schwere Warenträger nicht erforderlich sein. Zusätzlich soll bei rotationssymmetrischen Gütern eins sehr gleichmäßige Schichtdickenverteilung am Umfang erreicht würden.
  • Gelöst wird die Aufgabe durch die Verfahren nach den Patentansprüchen 1 und 56 sowie durch die Vorrichtungen nach den Patentansprüchen 28, 76 und 99. Die Unteransprüche beschreiben vorteilhafte Ausführungen der Erfindung.
  • Die Lösung dieser technisch anspruchsvollen Aufgaben erfolgt erfindungsgemäß einerseits durch ein momentan nur teilweises Behandeln jeden Gutes und andererseits durch Rotation des rotationssymmetrischen Gutes während der Behandlung. Sehr vorteilhaft werden zur Rotation der Güter keine Hochstrom-Drehkontakte benötigt. insgesamt ergibt dies eine sehr wirtschaftliche elektrochemische Anlage auch für kleine Güter, die die hohen technischen Ansprüche erfüllt.
  • Die Erfindung sieht eine elektrolytische Zelle vor, bestehend aus bevorzugt planen und stationären Elektroden als unlösliche Anode und als Kathode, die ihrerseits bevorzugt zueinander planparallel und beabstandet im Elektrolyten der Galvanisiereinrichtung bzw. dar elektrochemischen Anlage angeordnet sind. Die langgeschreckten Güter werden mit ihren Längsachsen in einer Ebene liegend durch die elektrolytische Zelle gefördert, wobei sich diese Ebene bevorzugt planparallel zu den Elektroden befindet. Die Förderung des rotationssymmetrischen Gutes durch die elektrolytische Zelle erfolgt rotierend um dessen Längsachse. Weil dies insbesondere beim Galvanisieren elektrisch kontaktlos erfolgt, sind die nach dem Stand der Technik erforderlichen Hochstromkontakte oder Hochstrom-Drehkontakte nicht erforderlich. Des Gut, das sich zwischen den Elektroden befindet, wirkt als ein Zwischenleiter. Dieser hat als Leiter erster Klasse eine wesentlich größere elektrische Leitfähigkeit als der Elektrolyt als Leiter zweiter Klasse. Das Gut konzentriert die elektrischen Feldlinien, die von der Anode zur Kathode verlaufan. Die Seite des rotierenden Gutes, die momentan der Anode zugewandt ist, wird momentan kathodisch behandelt. Die gegenüberliegende Seite des Gutes, die der Kathode zugewandt ist, wird zugleich anodisch behandelt. Diese abwechselnden Polaritäten sind sehr gut für die Vorbehandlungen geeignet. Ein Galvanisiergut wird stets nur an einer Seite metallisiert. Gleichzeitig erfolgt an der anderen Seite die anodische Behandlung. Dies kann eine elektrolytische Entmetallisierung sann oder ein anodisches Ätzen, Beizen und Reinigen. Beim Galvanisieren des Gutes muss ein anodisches momentanes Ätzen bzw. Entmetallisieren vermieden werden, um in der Summe eine Metallisierung des Gutes zu erreichen. Dies ist z. B. immer dann der Fall, wenn des im verwendeten Elektrolyten kathodisch abgeschiedene Metall anodisch nicht rücklösbar ist. Beispiele hierfür sind Elektrolyte zur Abscheidung von Nickel, Chrom, Hartchrom und Edelmetallen oder deren Legierungen. In derartigen Elektrolyten wird das elektrisch nicht kontaktierte Gut erfindungsgemäß an der Seite, die der Anode zugewandt ist, kathodisch metallisiert. An der Seite des Gutes, die der Kathode zugewandt ist, wird anodisch Gas gebildet, z. B. Sauerstoff. Durch die Rotation des Gutes erfolgt eine sehr gleichmäßige Behandlung und Abscheidung auf der Oberfläche des gesamten Umfanges.
  • Weil stets nur ein Teil des rotierenden Gutes galvanisiert wird, ergibt dies im Vergleich zum Stand der Technik mit einer Rohranode eine längere Behandlungszeit für jedes einzelne Gut. Dies ist jedoch kein Nachteil in Bezug auf den Durchsatz von Gütern durch eine erfindungsgemäße Anlage. Der Durchsatz wird sogar wesentlich erhöht, weil sich auf engstem Raum viele z. B. stabförmige Güter in der elektrolytischen Zelle befinden können und gleichzeitig behandelt werden. Sie können dort dicht an dicht oder beabstandet angeordnet werden, wodurch sie praktisch eine Wand als Zwischenleiter bilden. Durch mindestens eine Umdrehung um die Längsachse erfolgt eine vollständige elektrochemische Behandlung am gesamten Umfang des Gutes. Die Rotation hat des Weiteren den großen Vorteil, dass eine sehr gleichmäßige Behandlung über den gesamten Umfang des Gutes erfolgt. Jede Mantellinie des Gutes wird während einer Umdrehung den salben Behandlungsbedingungen ausgesetzt. Gleiches gilt für bevorzugt mehrere Umdrehungen des Gutes in der elektrolytischen Zelle und durch diese hindurch.
  • Bei einer partiellen Galvanisierung des Gutes wird auch der Teil, der nicht metallisiert werden soll und momentan oder ständig der Kathode zugewandt ist, anodisch behandelt. Dies bedeutet, dass ein Elektrolyt verwendet werden muss, in dem sich das Grundmetall des Gutes oder dessen metallische Schutzschicht anodisch nicht auflöst. Andernfalls müssten die nicht zu metallisierenden Bereiche elektrisch isoliert werden, mittels z. B. Kappen, Lacken oder anderen Isolatoren. Meist eignet sich das abgeschiedene Metall auch als metallische Schutzschicht, z. B. Nickel oder Chrom.
  • In der Praxis würde ohne erfindungsgemäße Maßnahmen auch auf der eigentlichen Kathode der elektrolytischen Zelle, die mit dem Minuspol der Badstromquelle elektrisch verbunden ist, Metall abgeschieden werden, wenn es sich um einen Galvanisierprozess handelt. Dies würde nicht nur einen Verlust an abzuscheidendem Metall bedeuten, sondern in kurzer Zeit zur Unbrauchbarkeit der elektrolytischen Zelle führen. Zur Vermeidung einer Metallisierung der Kathode werden erfindungsgemäß die folgenden alternativen oder kombinierbaren Maßnahmen vorgesehen:
    • • Kühlung der Kathode auf eine Temperatur, die wesentlich unterhalb der zur elektrolytischen Abscheidung von Metall erforderlichen Arbeitstemperatur des Elektrolyten Liegt. Als Beispiel sei ein Elektrolyt zur Abscheidung von Hartchrom genannt. Die Arbeitstemperatur des Chromsäurebades beträgt ca. 65°C. In diesem Bad wird bei einer Oberflächentemperatur der Kathode von etwa 20°C und damit auch des Elektrolyten in der Grenzschicht kein Chrom abgeschieden. Die elektrolytische Gegenreaktion ist allein eine Gasbildung, d. h. es wird Wasserstoff gebildet. Auch eine Betriebsart nach dem Stand der Technik verursacht eine erhebliche Gasbildung infolge der geringen Stromausbeute derartiger Metallisierungsbäder. Auch bei einem kathodischen Gut, das sich auf der hohen Arbeitstemperatur des Elektrolyten befindet, kann nur etwa 30% des eingesetzten Stromas zur Metallabscheidung genutzt werden. Die Kühlung der Kathode der elektrolytischen Zelle kann z. B. mittels Kühlwasser mit einer Vorlauftemperatur von z. B. 8°C oder elektrisch mit Peltierelementen erfolgen. Des Kühlwasser kann durch die als Hohlkörper ausgebildete Kathode der elektrolytischen Zelle geleitet werden. Zur Trennung bzw. zur Isolation gegen den auf hoher Temperatur befindlichen Elektrolyten kann die Kathode mit einem Wärmeisolator an oder nahe ihrer Oberfläche versehen sein. Dies kann z. B. ein ionendurchlässiges und gasdurchlässiges Tuch oder dergleichen sein. Ein derartiger poröser Isolator sorgt dafür, dass nur eine sehr kleine Menge von Elektrolyt nahe der Kathode zu kühlen ist.
    • • Verwendung eines Elektrolyten im Bereich der Kathode der elektrolytischen Zelle, der keine Metallionen enthält, die auf der Oberfläche der Kathode abgeschieden werden können. Zur Trennung dient hierzu eine ionenselektive und flüssigkeitsdichte Membrane, die den Arbeitselektrolyten der übrigen elektrolytischen Zelle vom Elektrolyten im Bereich der Kathode trennt. Derartige semipermeable Membranen sind für die verbreiteten Elektrolyte verfügbar.
    • • Das Metallisieren der Kathode kann auch durch eine Oberfläche derselben vermieden werden, die im Elektrolyten kathodisch beständig ist und auf der das Metall des Elektrolyten nicht abscheidbar ist. Bei einem Hartchrombad ist dies z. B. eine Kathode mit einer Zinnbeschichtung. Auch in diesem Falle wird kathodisch nur Gas als Gegenreaktion gebildet.
    • • Verwendung einer aktiven Oberfläche der Kathode, die wesentlich größer ist als die momentan wirksame anodische Oberfläche des Gutes. Zum Beispiel wird eine dreifach größere Kathodenfläche realisiert. Dies hat eine kathodische Stromdichte zur Folge, die nur ein Drittel der Stromdichte am Gut aufweist. Zur elektrolytischen Metallabscheidung ist stets eine bestimmte Mindeststromdichte erforderlich. Ansonsten wird an der Kathode Gas als Gegenreaktion gebildet. Die aktive Oberfläche der Kathode kann so groß gewählt werden, dass die kathodische Mindeststromdichte nicht erreicht wird.
  • In der Praxis besteht oft die Aufgabe, insbesondere ebene dekorative Güter nur an der sichtbaren Seite zu metallisieren, um z. B. Edelmetall dort einzusparen, wo es im Gebrauch nicht gesehen bzw. technisch nicht benötigt wird. Hierzu eignet sich nicht nur die beschriebene Maßnahme zur Platzierung des Gutes sehr nahe an der Kathode, sondern die Erfindung generell. Die hierfür erfindungsgemäß erforderliche Anordnung des elektrisch leitfähigen und im verwendeten Elektrolyten anodisch beständigen Gutes in der elektrolytischen Zelle ist besonders einfach, weil eine Rotation desselben nicht erforderlich ist. Das nach dem Stand der Technik übliche aufwändige Abkleben, Lackieren oder allgemeine Isolieren der nicht zu metallisierenden Rückseite des Gutes entfällt. Die zu metallisierende Seite weist Richtung der Anode. In dieser Ausrichtung durchfährt das Gut die elektrolytische Zelle oder es verbleibt dort statisch für die Dauer der erforderlichen Expositionszeit. An der Rückseite des Gutes wird anodisch Gas gebildet und an der Kathode erfolgt eine kathodische Gasbildung. Die Gase werden durch entsprechende Absaugungen abgeführt.
  • Erfindungsgemäß werden bevorzugt plane Elektroden verwendet. Dies erlaubt neben unlöslichen Anoden vorteilhaft auch die Verwendung von löslichen Anoden als Plattenanoden oder als Schüttgut in Körben, wenn nicht rotierendes Gut zu galvanisieren ist. Lösliche Anoden sind oft kostengünstiger und verfahrenstechnisch einfacher, jedoch muss die Rückseite des Gutes geschützt werden, weil sich dort die Oberfläche ebenso wie die lösliche Anode auflösen könnte.
  • Unlösliche Anoden bzw. Formanoden, wie sie nach dem Stand der Technik erforderlich sind, erfordern zur Metallergänzung entsprechende Chemikalien, Salze oder Ionengeneratoren, die jedoch auch für rotierendes Galvanisiergut gemäß dieser Erfindung erforderlich sind. Sei löslichen Anoden besteht die abgeschiedene Schicht aus dem gleichen Metall, aus dem die Anoden bestehen. Folglich würde sich die Metallisierung auf dem Gut bei der momentanen anodischen Behandlung infolge der Rotation wieder auflösen, d. h. entmetallisiert werden.
  • Zur Erzielung besonderer Effekte können zur Stromversorgung der elektrolytischen Zelle die bekannten Badstromversorgungsquellen eingesetzt werden.
  • Dies sind z. B. Stromquellen für Gleichstrom, unipolaren Pulsstrom oder bipolaren Pulsstrom. Damit kann z. B. die Streuung der Abscheidung beeinflusst werden. Bei Hartchrom kann die Bildung von erforderlichen Mikrorissen in der Oberfläche gesteuert werden. Für elektrolytische Entfettungsprozesse oder Reinigungen, die anodisch und kathodisch erfolgen, eignet sich die Erfindung grundsätzlich für ein in der elektrolytischen Zelle rotierendes Gut. Es wird bei der Rotation abwechselnd anodisch und kathodisch behandelt. in diesem raue kann die elektrolytische Zelle auch mit einem kostengünstigen technischen Wechselstrom betrieben werden. Der Wechsel der beiden Behandlungsarten anodisch/kathodisch erfolgt z. B. mit 50 Hz.
  • Bei einem Gut, das nur partiell behandelt werden soll, insbesondere das partiell galvanisiert werden soll, werden die übrigen Bereiche des Gutes mittels z. B. Blenden abgeschirmt. Hierzu genügt es, dass die Abschirmungen nur an der Seite des Gutes angeordnet werden, die der Anode der elektrolytischen Zelle zugewandt ist. Dies vereinfacht die konstruktiven Maßnahmen zum partiellen Galvanisieren wesentlich. Die Abschirmungen können mit den Auflagen für rotierendes stabförmiges Gut kombiniert werden. Die nicht zu galvanisierenden Oberflächen des Gutes werden anodisch belastet, wenn diese gegen die Kathode der elektrolytischen Zelle nicht abgeschirmt werden. Derartige Abschirmungen können ebenso aufgebaut und entsprechend angeordnet werden, wie sie für den Bereich der Anode der elektrolytischen Zelle beschrieben wurden. Ohne diese Abschirmung des elektrischen Feldes, das von der Kathode der elektrolytischen Zelle ausgeht, könnte das Gut an den Stellen, die nicht galvanisiert werden sollen, anodisch aufgelöst werden, wenn der Grundwerkstoff des Gutes in dem verwendeten Elektrolyten anodisch nicht resistent ist. In diesem Falle kann das Gut zur Vermeidung des technischen Aufwandes für diese kathodischen Abschirmungen zunächst kurzzeitig allseitig galvanisiert werden. Diese erste dünne Galvanisierschicht schützt dann den Grundwerkstoff gegen eine anodische Auflösung der nicht zu verstärkenden Bereiche des Gutes beim weiteren Galvanisieren der Bereiche des Gutes, die verstärkt werden sollen. Das allseitige dünne Galvanisieren und das partielle Verstärken der funktionalen der Bereiche des Gutes erfolgt in dem selben Arbeitsbehälter mit dem selben Elektrolyten. Es ist hierfür kein zusätzlicher Prozess oder Arbeitsgang erforderlich. Im Arbeitsbehälter sind lediglich die Auflagen für das Gut im Anfangsbereich offen und im übrigen Bereich der Transportbahn geschlossen ausgeführt. Details zum allseitigen Galvanisieren und zum partiellen Galvanisieren folgen weiter unten.
  • Soll im Bereich der Metallisierungsgrenze der Übergang von der Metallisierung zum Bereich dieses Gutes ohne Metallisierung axial sehr kurz sein, z. B. 2 mm, dann kann als Blonde zusätzlich ein elastischer Werkstoff verwendet werden. In diesen wird das rotierende oder nicht rotierende Gut eingedrückt, wodurch sich der Werkstoff weitgehend an den Umfang des Gutes anlegt. Die Folge ist eine sehr abrupte Metallisierungsgrenze.
  • Für axial unterschiedlich langes Gut können die Auflagen und/oder die Blenden an der Anodenseite entsprechend vorstellbar ausgeführt sein. In besonderen Fallen können die nicht zu behandelnden Bereiche des Gutes auch mit elektrisch isolierenden Schutzkappen oder Schutzlack und dergleichen versehen werden.
  • In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung liegt das Gut, wie beschrieben, auf Auflagen, die insbesondere bei einem Galvanisierprozess elektrisch isoliert sind. Nur einseitig zu behandelndes bzw. zu galvanisierendes Gut kann so durch die elektrolytische Zelle geschoben oder gezogen werden. Stabförmig rotierendes und am Umfang sehr gleichmäßig zu galvanisierendes Gut kann auf den elektrisch isolierten Auflagen abrollend durch die elektrolytische Zelle gefördert werden. Dies kann dicht an dicht erfolgen oder z. B. zur Gasausleitung beabstandet. Im einfachsten Falle bilden die Auflagen eine Schiefe Ebene, auf der das runde Gut dicht an dicht abrollt.
  • Die Förderung von rundem Gut, das rotieren soll, kann auch mittels mindestens eines über der Ebene des Gutes umlaufenden Bandes erfolgen. Das Band drückt an der momentan nicht galvanisierenden Oberseite des Gutes gegen dieses und bringt es fördernd in Rotation. Ein ähnlicher Transport des Gutes kann mit mindestens einer Pendelschubeinrichtung erreicht werden. An der Oberseite des Gutes im Bereich des Kathodenraumes der elektrolytischen Zelle drückt ein elastischer Mitnehmer auf des Gut und schiebt es abrollend eine kurze Wegstrecke in Transportrichtung. Dann hebt der Mitnehmer ab und fährt zurück, worauf ein erneutes Senken und Schieben erfolgt. Mindestens zwei Mitnehmer können phasenverschoben das Gut gleichmäßig rotierend durch die elektrolytische Zelle fördern. Dabei wird es permanent gegen die Auflagen und gegebenenfalls gegen die elastischen Blenden an der Metallisierungsgrenze gedrückt. Diese Förderung des Gutes kann wieder beabstandet oder dicht an dicht erfolgen.
  • Elektrochemische Vorbehandlungen erfolgen in der Praxis teilweise unipolar z. B. nur anodisch beim Ätzen oder Elektropolieren. Auch in der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann des Gut hierzu elektrisch kontaktiert werden. Weil hierbei die Kontaktmittel im Gegensatz zum Galvanisieren nicht metallisiert werden, können sich diese in der Behandlungsflüssigkeit und gegen des elektrische Feld ungeschützt befinden. Erfindungsgemäß werden mindestens die Seiten der Auflagen bzw. der Schienen, auf denen des Gut im Arbeitsbehälter abrollt, als elektrisch leitfähige Kontaktbahnen ausgebildet. Diese sind mit dem einen Pol des Gleichrichters elektrisch verbunden. Der andere Pol ist mit mindestens einer im Arbeitsbehälter angeordneten Elektrode als Gegenelektrode elektrisch verbunden. Bei den hier genannten Vorbehandlungsprozessen sind die Kontaktbahnen anodisch und die Gegenelektrode(n) kathodisch geschaltet.
  • Das umlaufende Band oder die Pendelschubeinrichtungen drücken des abrollende oder geschobene Gut gegen die Kontaktbahnen, wodurch eine Erhöhung der Kontaktkraft bewirkt wird und ein sicherer elektrischer Kontakt zum Gut hergestellt wird. Im Vergleich zu dem nachfolgenden Galvanisierprozess in einem anderen Arbeitsbehälter bzw. Elektrolyten ist die hier anzuwendende Stromdichte gering, z. B. nur ein Fünftel bis ein Zehntel. Von daher sind auch die zu übertragenden und elektrisch zu kontaktierenden Ströme bei den Vorbehandlungsprozessen klein. Besondere Hochstromkontakte zur elektrischen Kontaktierung des Gutes sind daher nicht erforderlich.
  • Die elektrochemische Behandlung des langgestreckten Gutes kann in horizontaler oder vertikaler Ausrichtung auch in einer erfindungsgemäßen elektrolytischen Zelle als Tauchbad erfolgen. Es wird in dieses eingebracht und verbleibt während der Behandlung am Ort. Dort verharrt es statisch bei einer einseitigen Behandlung oder bei einer Galvanisierung am gesamten Umfang wird es am Ort mittels eines Antriebs in Rotation versetzt. Auch bei dieser rotierenden Ausführung der Erfindung werden vorteilhaft keine Hochstrom-Drehkontakte benötigt.
  • Gut, das in der elektrolytischen Zelle statisch angeordnet ist, wird nur an der Seite galvanisiert, die der Anode zugewandt ist. Die nicht zu behandelnde Seite, in der Regel eine im Gebrauch nicht sich bare Rückseite wird auch ohne elektrische Isolation nicht metallisiert.
  • Bei einer im Wesentlichen horizontalen Ausrichtung der Elektroden und des Gutes kann die gesamte Vorrichtung oder nur das Gut geringfügig quer zur Transportrichtung schräg gestellt werden, um die Ableitung der bei dem elektrochemischen Prozess entstehenden Gase zu unterstützen.
  • Bei allen Ausführungen der Erfindung können die Elektroden und/oder das Gut vibrationsartig oder zyklisch mittels einer Warenbewegung bewegt werden. Dies verringert die Diffusionsschicht an den Oberflächen und es fördert die Ablösung von Gasblasen von den Oberflächen. Der elektrochemisch erforderliche Elektrolytaustausch in der elektrolytischen Zelle wird durch die planparallele offene Anordnung der Elektroden und des Gutes wesentlich vereinfacht. Der Elektrolyt kann die elektrolytische Zelle z. B. in Transportrichtung unbehindert durchströmen. Dagegen ist ein Elektrolytaustausch nach dem Stand der Technik in rohrförmigen Anoden, die jedes Gut individuell umschließen, wesentlich aufwändiger zu realisieren.
  • Bei längeren Durchlaufanlagen kann mindestens eine der beiden Elektroden, bevorzugt die Anode, in Transportrichtung in elektrisch voneinander isolierte Elektrodenabschnitte unterteilt werden. Entsprechend der Befüllung mit Gütern beim Einfahren und beim Ausfahren werden diese Elektrodonabschnitte mittels elektrischer Schalter an die Badstromquelle zugeschaltet bzw. abgeschaltet. Damit wird eine unnötige Gasbildung unter Aufwendung von elektrischer Energie vermieden. Die Größe des Badstromes wird dabei nach dem momentanen Bedarf gesteuert. Bei ungeteilten Elektroden können beim Einfahren der ersten Güter und beim Ausfahren der letzten Güter aus der elektrolytische Zelle auch elektrisch leitende oder nichtleitende Dummies voraus bzw. nach den Gütern durch die Durchlaufanlage gefördert werden. Auch damit kann die korrekte elektrochemische Behandlung aller Güter gesteuert werden. Gleiches gilt für Blenden, die nicht erforderliche Flächen der Elektroden abschirmen.
  • Zur Beeinflussung der Metallisierungsgrenze können in diesem Bereich individuell bemessene Blenden oder Teilblenden, so genannte Softblenden, angeordnet sein. Damit lässt sich die axiale Länge vom Bereich der Metallisierung zum nicht metallisierten oder dünn metallisierten Bereich des Gutes sehr genau vorbestimmen. Die Teilblenden oder Softblenden ermöglichen einen sanften, in diesem Falle längeren Weg des Überganges von dem einen Behandlungszustand zum anderen.
  • Die Länge einer Durchlaufanlage richtet sich in Abhängigkeit der verfahrenstechnischen Parameter nach dem erforderlichen Durchsatz der Güter pro Zeiteinheit. Gleiches gilt für die Anzahl der elektrolytischen Zellen bei Tauchbadanlagen. Eine lange Durchlaufanlage gemäß der Erfindung kann in mehrere elektrolytische Zellen geteilt und in voneinander getrennten und elektrisch isolierten Arbeitsbehältern angeordnet werden. in jedem der z. B. drei Arbeitsbehälter kann eine vollständige Behandlung des Gutes erfolgen. Der Durchsatz ist dann in jedem Bereich ein Drittel infolge der langsameren Transportgeschwindigkeit. Sehr vorteilhaft können jedoch diese drei elektrolytischen Zellen elektrisch in Serie geschaltet und von nur einer einzigen Badstromquelle mit Behandlungsstrom gespeist werden. Jade der in diesem Beispiel drei elektrolytischen Zellen wird von dem selben Strom durchflossen. Dieser beträgt im Gegensatz zu einer einzigen entsprechend längeren elektrolytischen Zelle nur noch ein Drittel des dafür erforderlichen Stromes. Diese vorteilhafte Serienschaltung erfordert eine dreifach größere Ausgangsspannung der Badstromquelle. insgesamt bleibt dadurch die erforderliche Leistung gleich groß. Der kleinere Strom ist technisch jedoch wesentlich einfacher zu realisieren. Alle elektrischen Leiter haben kleinere Querschnitte und die Badstromquelle mit größerer Ausgangsspannung und kleinerem Strom ist kostengünstiger herstellbar. Diese vorteilhafte Serienschaltung ist zur Realisierung der vorliegenden Erfindung besonders gut geeignet, weil auch bei einer leeren Teilzelle ein Stromfluss unter Gasbildung erfolgt. Dagegen müsste sich nach dem Stand der Technik zum Stromfluss immer ein Gut in der elektrolytischen Zelle befinden, um den seriellen Stromfluss nicht zu unterbrechen, was mindestens beim Ein- und Ausfahren von Gut nicht der Fall sein kann. Beispielsweise muss zum Hartverchromen aus wirtschaftlichen Gründen stets mit großen Strömen galvanisiert werden. Eine Verringerung des Stromes auf z. B. ein Dattel ist daher sehr vorteilhaft. Dies zeigt die folgende Dimensionierung. Nach dem Stand der Technik sind für eine typische elektrolytische Anlage z. B. 4000 A bei 12 V erforderlich. Erfindungsgemäß kann dagegen bei gleich großem Anlagendurchsatz mit nur 1000 A und 48 V galvanisiert werden, wenn die Durchlaufanlage in vier Teilanlagen oder Teilzellen aufgeteilt wird. Die höhere Spannung ist technisch problemlos und eine Anlage für nur 1000 A auszulegen ist wesentlich kostengünstiger als eine Anlage für 4000 A. Elektrische Schaltkontakte können momentan nicht gefüllte Teilanlagen zur Energieeinsparung überbrücken. Beim Einfahren von Gütern in eine leere Durchlaufanlage, d. h. beim kontinuierlichen Befüllen können momentan noch nicht benötigte Anlagenbereiche, bevorzugt des Anodenraumes auch mittels gesteuerter Blenden oder Teilblenden abgeschirmt werden, um einen noch nicht benötigten Stromfluss zur Kathode zu vermeiden. Die Badstromquelle wird in der Größe ihres Stromes entsprechend gesteuert.
  • In der elektrolytischen Zelle befinden sich in der Regel viele Güter. Diese können, wie beschrieben, durch die elektrolytische Zelle gefördert und zugleich in Rotation versetzt werden, wenn eine vollständige Behandlung am Umfang benötigt wird. Insbesondere bei Tauchbädern oder bei vertikaler Durchlaufanlagen kann jedes Gut auch mittels Einzelantrieb in Rotation versetzt würden. Bei horizontalen Durchlaufanlagen kann die Förderung durch diese hindurch ebenfalls auch durch Einzeltransportmittel bzw. Einzelantriebe erfolgen.
  • Die Metallisierungsgrenze, d. h. der Übergang vom Bereich der Metallisierung zum nicht zu metallisierenden Bereich, wird in der Regal sehr genau spezifiziert. Besonders bei einem sehr steilen Begrenzungsverlauf können zusätzliche Behandlungsbegrenzer zu den im Arbeitsbehälter befindlichen Blenden und Auflagen erforderlich sein. Diese sind im Anodenraum an der jeweiligen Metallisierungsgrenze angeordnet. Sie bestehen bevorzugt aus einem elastischen Werkstoff, der sich an das Gut anlegt und dieses umgreift, wenn es gegen den Behandlungsbegrenzer gedrückt wird. Dadurch wird die zu galvanisierende Seite, die zur Anode weist, weiter geschützt und abgeschirmt. Die Metallisierungsgrenze auf dem Gut kann auch durch individuelle Blenden, Kappen, Hülsen und dergleichen oder durch elektrisch isolierende Beschichtungen vor oder auf dem Gut beeinflusst werden. Wagon der hierfür erforderlichen zusätzlichen Arbeitsgänge werden diese Maßnahmen nur in Ausnahmefällen angewendet.
  • Die Erfindung eignet sich nicht nur für radial gleichförmiges stabförmiges Gut, sondern u. a. auch für radial ausgeprägt profiliertes Gut wie z. B. pilzförmiges Gut. Dieses kann in axialer Richtung wechselweise angeordnet durch die elektrolytische Zelle gefördert werden, um eine möglichst dicht an dichte Anordnung zu erreichen. Dadurch wird die Anlagenlänge für den Durchsatz optimal genutzt.
  • Die Auflagen können zugleich den Anodenraum begrenzen, wenn das Gut partiell behandelt werden soll. Hierzu reichen sie z. B. bis zum Boden des Arbeitsbehälters. Bei einer allseitigen elektrochemischen Behandlung des Gutes sollen die Auflagen den Anodenraum nicht begrenzen. Sie dienen nur als Träger, auf denen das Gut durch die Durchlaufanlage gefördert wird. Die Träger bestehen z. B. aus profilierten Schienen. Bevorzugt wird ein Profil verwendet, das an der Mantellinie zum Gut eine kleine Auflagefläche aufweist. Der übrige Bereich des Anodenraumes ist offen, so dass die von der Anode ausgehenden elektrischen Feldlinien alle Bereiche zur allseitigen elektrochemischen Behandlung erreichen können. Zu dieser Behandlung können die Auflagen in Transportrichtung zueinander bevorzugt auch schräg verlaufen, um Blindstellen am rotierenden Gut zu vermeiden. Damit sehen in diesem Falle alle Oberflächenbereiche des Gutes den Elektroden mit gleich langer Expositionszeit gegenüber.
  • Die Erfindung wird nachfolgend an Hand der schematischen und nicht maßstäblichen 1 bis 9 detailliert beschrieben.
  • 1a zeigt im Schnitt A–B einen erfindungsgemäßen Arbeitsbehälter einer Durchlaufanlage mit stabförmigem Gut, das z. B. einen runden Querschnitt aufweist, zur elektrochemischen Behandlung des mittleren Stabbereiches.
  • 1b zeigt den selben Arbeitsbehälter in der Draufsicht.
  • 1c zeigt desgleichen den Arbeitsbehälter der 1a im Schnitt C–D.
  • 2a zeigt im Schnitt A–B einen erfindungsgemäßen Arbeitsbehälter einer Durchlaufanlage mit stabförmigem Gut, das z. B. einen runden Querschnitt aufweist, zur vollständigen elektrochemischen Behandlung des Gutes.
  • 2b zeigt den selben Arbeitsbehälter in der Draufsicht.
  • 2c zeigt desgleichen den Arbeitsbehälter der 2a im Schnitt C–D.
  • 3 zeigt eine Durchlaufanlage im Schnitt zur partiellen Galvanisierung des Gutes mit axial verstellbaren Auflagen zur Anpassung der Durchlaufanlage an unterschiedlich langes Gut.
  • 4 zeigt Maßnahmen im Kathodenraum zur Vermeidung einer Metallisierung der Kathode bei einem Galvanisierprozess.
  • 5a zeigt einen möglichen aktiven Transport des Gutes durch den Arbeitsbehälter einer Durchlaufanlage mittels mindestens eines umlaufenden Bandes.
  • 5b zeigt einen weiteren möglichen aktiven Transport des Gutes durch den Arbeitsbehälter einer Durchlaufanlage mittels mindestens einer Pendelschubeinrichtung.
  • 6 zeigt eine erfindungsgemäße elektrolytische Zelle mit einer Elektrode, die abschnittsweise an die Badstromquelle zugeschaltet und abgeschaltet werden kann.
  • 7 zeigt eine Durchlaufanlage die in drei getrennten Arbeitsbehälter angeordnet ist, wobei die Teilbereiche zur Reduzierung des gesamten Behandlungsstromes elektrisch in Serie geschaltet sind.
  • 8 zeigt eine mögliche Anordnung von pilzförmigem Gut zur optimalen Nutzung der Länge der Durchlaufanlage.
  • 9 zeigt im Schnitt eine Tauchbadanlage mit vertikaler Anordnung des Gutes oder eine vertikale Durchlaufanlage.
  • Die 1a zeigt im Schnitt A–B einen Arbeitsbehälter 2 einer Durchlaufanlage für ein stabförmiges Gut 1 mit kreisrundem Querschnitt. Dieses Gut 1 wird in dieser Figur senkrecht in die Zeichnungsebene hinein gefördert. Dabei rollt es auf Auflagen 3 liegend ab. Die Rotation des Gutes 1 kann durch eine Anordnung der Auflagen 3 als abfallende Schiefe Ebene in Transportrichtung erreicht werden. Auch Transportmittel als aktive Antriebe zur Rotation und/oder zum Transport des Gutes 1 durch die Durchlaufanlage sind anwendbar. Beispiele hierfür werden weiter unten beschrieben. Die auf den Auflagen 3 liegenden Güter 1 bilden eine Ebene. Bevorzugt planparallel zu dieser Ebene befinden sich zwei Elektroden einer elektrolytische Zelle 4 nämlich eine Anode 5 und eine Kathode 6. Die Güter 1 befinden sich in der elektrolytische Zelle 4 in ihrer Ebene zwischen den Elektroden 5, 6. Der Bereich zwischen der Anode 5 und dem Gut 1 bzw. dessen Oberfläche ist der Anodenraum 7, wobei der Abstand des Gutes 1 von der Anode 5 als Anodenabstand 8 bezeichnet wird. Der Bereich zwischen der Kathode 6 und dem Gut 1 ist der Kathodenraum 9, wobei der Abstand des Gutes 1, bzw. dessen Oberfläche, die der Kathode zugewandt ist, von der Kathode 6 als Kathodenabstand 10 bezeichnet wird. Die Anode 5 ist über einen elektrischen Leiter 11 mit dem Pluspol einer nicht dargestellten Badstromquelle verbunden und die Kathode 6 entsprechend mit dem Minuspol derselben. Das Gut 1 ist elektrisch nicht kontaktiert. Von daher werden erfindungsgemäß auch keine Hochstromkontakte oder Hochstrom-Drehkontakte benötigt, die technisch sehr aufwändig wären und die auch fortlaufend entmetallisiert werden müssten. Das Gut 1 befindet sich kontaktlos im Elektrolyten 12 der elektrolytischen Zelle 4. Das Niveau 26 des Elektrolyten 12 reicht im Arbeitsbehälter 2 bis über die obere Elektrode, die bevorzugt die Kathode 6 der elektrolytischen Zelle 4 ist. Die elektrochemische Behandlung des Gutes 1 erfolgt in dieser elektrolytischen Zelle 4 an der Oberfläche, die der Anode 5 zugewandt ist, d. h. im Anodenraum 7 kathodisch und zugleich an der Oberfläche des Gutes 1, die der Kathode 6 zugewandt ist, d. h. im Kathodenraum 9 anodisch. Wegen der Rotation des Gutes 1 wird die Oberfläche am Umfang abwechselnd bei jeder Umdrehung kathodisch und anodisch behandelt. Dies. ist zur Vorbehandlung z. B. zur elektrochemischen Reinigung in einem entsprechenden Elektrolyten 12 sehr gut geeignet. Das Galvanisieren von Gut 1 in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung setzt jedoch voraus, dass ein Elektrolyt 12 verwendet wird, in dem sich das darin abgeschiedene Metall anodisch nicht auflöst, wenn des Gut 1 in der elektrolytischen Zelle 4 rotiert, wenn also jeder Oberflächenbereich abwechselnd kathodisch metallisierend und anodisch behandelt wird. Derartige Elektrolyte sind z. B. zur Hartverchromung, zum Vernickeln und allgemein zur Edelmetallabscheidung bekannt. Im Anodenraum 7 wird mit einem derartigen Elektrolyten 12 der eine Oberflächenbereich des rotierenden Gutes 1 momentan galvanisiert. Zugleich wird der andere gegenüberliegende Oberflächenbereich des Gutes 1 im Kathodenraum 9 anodisch behandelt. Weil durch den Behandlungsstrom, der durch das Gut 1 fließt, das abgeschiedene Metall anodisch nicht aufgelöst werden kann, wird dort Gas, z. B. Sauerstoff als Gegenreaktion gebildet. Infolge der Rotation wird somit das Gut am gesamten Umfang gleichmäßig galvanisiert. Die erforderlichen Absaugvorrichtungen für des Gas sind in den 1a bis 1c nicht dargestellt.
  • Damit die Kathode 6 der elektrolytischen Zelle 4 nicht galvanisiert wird, sind besondere Maßnahmen erforderlich, die noch an Hand der 5 detailliert beschrieben werden.
  • Beim Galvanisieren von stabförmigem Gut 1 besteht oft die Aufgabe, dieses in axialer Richtung nur partiell zu metallisieren. So sind z. B. Zylinder für Stoßdämpfer zur Verbesserung der Abriebeigenschaften nur im mittleren Bereich mit Hartchrom oder mit einem Hartchromdispersionswerkstoff zu metallisieren. Die äußeren Bereiche des Gutes 1 müssen aus anderen Gründen frei oder weitgehend frei von Hartchrom bleiben. Auch hierzu ist die Erfindung sehr gut geeignet. Die Auflagen 3 werden im Arbeitsbehälter 2 so positioniert, dass das Gut 1 mit dessen Metallisierungsgrenze auf diesen Auflagen 3 aufliegt. Diese Auflagen 3 werden, wie in der 1a dargestellt, so mit dem Behälterboden 14 verbunden, dass ein zur Seite abgeschlossener Anodenraum 7 gebildet wird. Damit befinden sich die äußeren Bereiche des Gutes 1, die nicht metallisiert werden sollen, außerhalb des elektrischen Feldes, des von der Anode 5 in Richtung zur Unterseite des Gutes 1 ausgeht. Obwohl sich diese äußeren Bereiche des Gutes 1 im Arbeitsbehälter 2 im Elektrolyten 12 befinden, werden sie daher nicht metallisiert. Sie erstrecken sich nicht in den Anodenraum 7 hinein. Damit wird eine sehr genau positionierte Metallisierungsgrenze an den beiden Enden des Gutes 1 erreicht. Die Abmessung der Kathode 6 in axialer Richtung des Gutes 1 hat auf die Metallisierungsgrenze nur einen geringen Einfluss. Daher kann der Kathodenraum 9 in Bezug zu den axialen Abmessungen des Gutes 1 unbegrenzt sein, so wie es in der 1a rechts dargestellt ist. Die Kathode 6 ist an dieser Stelle länger als der Metallisierungsbereich des Gutes 1.
  • Der Kathodenraum 9 kann ebenso bei Bedarf in axialer Richtung begrenzt werden, z. B. dann, wenn des Grundmetall im Elektrolyten anodisch aufgelöst werden könnte. in diesem Falle ist die Kathode 6 maximal so lang, wie der zu galvanisierende Mittenbereich des Gutes 1. Zur Begrenzung des Kathodenraumes 9 dient dann an jeder Seite des Gutes je eine obere isolierwand 13, so wie sie in der 1a auf der linken Seite beispielhaft dargestellt ist. Diese beidseitig angeordneten Isolierwände 13 bewirken, dass die axial gesehen außen liegenden Bereiche des Gutes 1 anodisch nicht oder nur sehr gering belastet werden. Von daher erfolgt auch keine anodische Auflösung des ungeschützten Grundmetalls, warm dieses ansonsten anodisch im verwendeten Elektrolyten 12 auflösbar wäre. Bei einem Galvanisierprozess können die axiale Länge der Kathode 6 und die seitlich davon angeordneten Isolierwände 13 kürzer sein als der zu galvanisierende Bereich des Gutes 1, um den modischen Durchgriff der Kathode 6 auf die Enden des Gutes völlig zu unterbinden.
  • Beim Galvanisieren wird eine unlösliche Anode 5, z. B. aus Blei oder platiniertem Titan verwendet. Die erforderliche Metallergänzung im Elektrolyten 12 sowie die Kreislaufförderung des Elektrolyten 12 durch die elektrolytische Zelle 4 sind Stand der Technik und daher in den Figuren nicht dargestellt.
  • Die 1b zeigt die Draufsicht des Arbeitsbehälters 2, der in der 1a im Schnitt A–B dargestellt ist. in dieser Draufsicht ist eine sehr kurze horizontale Durchlaufanlage bzw. elektrolytische Zelle 4 mit rotierend abrollendem Gut 1 dargestellt. Der Transportpfeil 15 zeigt die Transportrichtung des Gutes 1. Die Handhabungsgeräte zum Beschicken und Entleeren der Durchlaufanlage sind nicht dargestellt. Sie sind ebenfalls Stand der Technik. Zur besseren Darstellung ist die obere Elektrode, hier die Kathode 6 nur als Kathodenumriss 16 eingezeichnet. Diese 1b zeigt den sehr einfachen Aufbau der elektrolytischen Zelle 4 und damit der Durchlaufanlage. Das Gut 1 kann dicht an dicht oder zur schnelleren Gasausleitung geringfügig beabstandet, wie dargestellt, in Transportrichtung gefördert werden. Zur Abstandshaltung können z. B. an den beiden Metallisierungsgrenzen auf dem Gut elektrisch isolierende Scheiben oder O-Ringe angeordnet werden, wobei deren Außendurchmesser entsprechend der Beabstandung größer ist als der Außendurchmesser des Gutes.
  • Zu erkennen ist auch, dass ein stabförmiges Gut im Vergleich zum Gut in rohrförmigen Anoden nach dem Stand der Technik sehr wenig Platz in der elektrolytischen Zelle 4 in Anspruch nimmt. Von daher wird die jeweils nur momentan galvanisierende Oberfläche des Gutes 1 in Bezug auf den Durchsatz einer Galvanisieranlage mehr als ausgeglichen. Weil sich in der erfindungsgemäßen elektrolytischen Zelle 4 mit einer bestimmten Länge in Transportrichtung zugleich viele bis sehr viele Güter 1 befinden können, wird die erforderliche Expositionszeit auch bei einer kurzen Taktzeit, d. h. bei schnellen Beschickungszyklen stets erreicht.
  • Die 1c zeigt den Arbeitsbehälter 2 der 1a und 1b im Schnitt C–D. Das Gut 1 rollt auf der dargestellten Schiefen Ebene der Auflagen 3 durch die elektrolytische Zelle 4, die auch hier in Transportrichtung sehr kurz dargestellt ist. Die Länge richtet sich in der Praxis u. a. nach dem erforderlichen Durchsatz des Gutes 1 sowie nach der dafür nötigen Größe des Behandlungsstromes. Auch wenn keine rotierenden elektrischen Kontakte für des Gut 1 benötigt werden, erfordern Ströme von mehreren tausend Ampere stets besonders große und schwere Konstruktionen der Stromschienen und der Elektroden, die zu vermeiden sind. Die Erfindung ermöglicht sehr vorteilhaft kostengünstige Kleinanlagen an Stelle einer nach dem Stand der Technik üblichen Großanlage zu realisieren. Die bekannten Einrichtungen zum Beschicken und zum Entleeren der Durchlaufanlage sind in der 1c nicht dargestellt.
  • Die 2a bis 2c zeigen einen erfindungsgemäßen Arbeitsbehälter 2 zur allseitigen Behandlung von abrollendem Gut 1. Zur Platzierung des Gutes 1 dienen in der 2a dargestellte elektrisch isolierende Auflegen als Schienen 17. Diese bilden einen offenen Anodenraum 7. Das Gut 1 rollt auf den Mantellinien der beiden Schienen 17 ab. Wegen der Offenheit des Anodenrau mes 7 und wegen des z. B. runden Profils der Schienen 17 wird nahezu die gesamte Oberfläche des rotierenden Gutes 1 vom elektrischen Feld der elektrolytischen Zelle 4 erreicht und elektrochemisch behandelt. Zum allseitigen Galvanisieren des abrollenden Gutes 1 können die Elektroden 5, 6 an die axiale Länge des Gutes so angepasst werden, wie es die 2a und 2b zeigen. Mit der in der 2b dargestellten Schrägstellung der Schienen 17 wird eine dauerhafte Abschattung des elektrischen Feldes an einer bzw. zwei Stellen des Gutes 1 vermieden. Die momentanen geringfügigen Abschattungen verteilen sich in axialer Richtung über einen größeren Bereich des Gutes 1. Insgesamt wird dadurch das gesamte Gut gleichmäßig elektrochemisch behandelt.
  • Die 2c zeigt den Arbeitsbehälter 2 zur allseitigen Behandlung des Gutes in der Seitenansicht. Der Querschnitt der Schienen 17 ist so dimensioniert, dass einerseits das Gut 1 getragen werden kann und andererseits der Anodenraum 7 wenig begrenzt wird.
  • Soll ein Gut 1 zunächst mit einer dünnen Schutzschicht allseitig metallisiert werden, damit danach ein entsprechender Grundwerkstoff anodisch nicht aufgelöst werden kann, so eignet sich eine Aneinanderreihung der elektrolytischen Zellen 4 gemäß der 2a bis 2c mit der nachfolgenden Ausführung gemäß der 1a bis 1c. Konstruktiv ist dies sehr einfach realisierbar, weil in den beiden Fällen der selbe Elektrolyt 12 verwendbar ist. Somit wird nur ein einziger Arbeitsbehälter 2 benötigt. Die offenen Schienen 17 am Eingang des Arbeitsbehälters sind dabei in Transportrichtung entsprechend der erforderlichen allseitigen ersten dünnen Metallisierung kurz. Der übrige Bereich der Transportbahn mit den geschlossenen Auflagen 3 ist wesentlich länger, um die geforderte Schichtdicke im funktionalen Nutzbereich des Gutes 1 zu erreichen. Die Elektroden 5, 6 können sich über beide Bereiche erstrecken, wodurch nur eine einzige Badstromquelle erforderlich ist. Bei in Transportrichtung geteilten Elektroden 5, 6 in den beiden Bereichen ist die Verwendung von zwei Badstromquellen möglich. Diese können unabhängig voneinander in ihrem Ausgangsstrom eingestellt werden.
  • Die Durchlaufanlagen der 1 und 2 zeigen ein Gut mit kreisrundem Querschnitt, das rotierend durch den Arbeitsbehälter 2 gefördert wird, um am Umfang eine gleichmäßige elektrochemische Behandlung zu erreichen. Derartige Anlagen und Durchlaufanlagen eignen sich grundsätzlich auch zur einseitigen Behandlung von nicht rotierendem Gut, insbesondere zum einseitigen Galvanisieren von z. B. dekorativem Gut. So soll z. B. bei einem flächigen Gut als eine Abdeckung meist nur die sichtbare Seite galvanisiert werden. In diesem alle wird des elektrisch nicht kontaktierte Gut nicht rotierend in der erfindungsgemäßen elektrolytischen Zelle 4 angeordnet und/oder durchgeschoben. Die Seite des Gutes, die sich im Anodenraum 7 befindet, wird metallisiert und an der gegenüberliegenden Seite, die sich im Kathodenraum 9 befindet, wird anodisch Gas gebildet. Der Grundwerkstoff oder eine elektrischen leitfähige Schutzbeschichtung bzw. der Elektrolyt müssen so gewählt werden, dass des Gut 1 im Kathodenraum 9 anodisch nicht aufgelöst wird. Bei Bedarf kann zur Vermeidung der anodischen Auflösung zuvor eine schützende Metallisierung des Gutes 1 erfolgen. Eine partielle Isolierschicht, wie sie nach dem Stand der Technik zur Vermeidung einer Metallisierung der Rückseite erforderlich ist, wird dabei nicht benötigt.
  • Die 3 zeigt einen Arbeitsbehälter 2 einer Durchlaufanlage zum partiellen Galvanisieren des Mittenbereiches von stabförmigem Gut 1, wobei die Auflagen 3 in axialer Richtung des Gutes 1 verstellbar sind. Damit kann die Durchlaufanlage zur Behandlung von unterschiedlich langem Gut 1 umgestellt bzw. angepasst werden. Mindestens eine der beiden Auflagen 3 muss axial verstellbar sein. Die andere Auflage 3 kann, wie in den 1 gezeigt, fest im Arbeitsbehälter 2 angeordnet sein und den Anodenraum 7 an dieser Seite begrenzen.
  • Die 3 zeigt beispielhaft zwei Möglichkeiten zur axialen Verstellung der Auflagen 3. An der linken Seite ist die Auflagen 3 auf einer bevorzugt horizontalen Deckplatte 18 befestigt. Die Deckplatte 18 ragt verschiebbar und annähernd flüssigkeitsdicht durch die Seitenwand des Arbeitsbehälters 2 hindurch. Das Verschieben kann z. B. mittels mindestens einer nicht dargestellten Spindel erfolgen. Die Anode 5 ist quer zur Transportrichtung des Gutes 1 gesehen zum Galvanisieren des längsten Gutes 1 dimensioniert. Bei kürzerem Gut, so wie es die 3 zeigt, wirkt die elektrisch isolierende Deckplatte 18 als dichte Blende, die den Anodenraumes 7 axial so begrenzt, wie es zum partiellen Galvanisieren des Gutes 1 erforderlich ist. Der Arbeitsbehälter 2 steht in einem Überlaufbehälter 19. Überlaufender und aus dem Schlitz 20 des Arbeitsbehälters 2 auslaufender Elektrolyt 12 gelangt in den Überlaufbehälter 19. Von dort wird er wieder im Kreislauf durch den Arbeitsbehälter 2 gepumpt.
  • Als weiteres Ausführungsbeispiel zur Verstellung der Auflagen 3 ist an der rechten Seite der 3 ein elektrisch isolierender Faltenbalg 21 dargestellt. Dieser deckt wieder den nicht benötigten Bereich der Anode 5 ab, wodurch sich der nicht zu galvanisierende Endbereich des Gutes 1 außerhalb des elektrischen Feldes der Anode 5 befindet. Dieser Endbereich wird nicht galvanisiert. Wegen des elastischen Faltenbalges 21 wird die zugehörige Auflage 3 z. B. von den Spindeln zur axialen Verstellung oder von anderen nicht dargestellten Konstruktionselementen getragen.
  • In Abhängigkeit vom verwendeten Elektrolyten 12 und dessen Eigenschaften bezüglich der Streuung kann es zur Beeinflussung der Metallisierungsgrenze erforderlich sein, zusätzlich Isolationsmaßnahmen zu ergreifen. Die 3 zeigt neben den Auflagen 3 je eine elastische Blende 22. Diese kann z. B. aus einem elektrisch nichtleitenden Schaumstoff oder Moosgummi bestehen, der über die Oberkante der Auflagen 3 herausragt. Das Gut 1 wird von schematisch dargestellten Transportmitteln 23 mit drückenden Konstruktionselementen als Mitnehmer auf die Auflagen 3 gedrückt. Dabei umschließt die elastische Blende 22 das Gut weitgehend, wodurch der Übergang von dem Metallisierungsbereich zum nicht metallisierten Bereich auf einer sehr kurzen axialen Länge erreicht wird, z. B. innerhalb von 2 mm.
  • Einseitig oder beidseitig angeordnete flache Profile als Axialbegrenzer 24 können die axiale Lage der Güter fixieren und somit die Metallisierungsgrenze sehr genau auf dem Gut 1 positionieren. Eine Absaugung 25 über dem Arbeitsbehälter 2 sorgt für die Abführung der bei den Prozessen entstehenden Gase und der Aerosole.
  • Die 4 zeigt verschiedene einzeln anwendbare Maßnahmen zur Vermeidung einer Metallisierung der Kathode 3 bei einem Galvanisierprozess in der elektrolytischen Zelle 4. Diese Maßnahmen können bei Bedarf auch untereinander kombiniert werden. Sie sind in allen anderen Figuren nicht dargestellt, jedoch teilweise erforderlich. Die Kathode 6 wird als metallischer Hohlkörper ausgeführt, der von einem Kühlmedium 27 durchflossen wird. Hierzu eignet sich z. B. das in Produktionsstätten verfügbare Kühlwasser. Die Vorlauftemperatur beträgt z. B. 8°C. Nahezu die selbe Temperatur nimmt die Oberfläche der Kathode 6 und der Elektrolyt 12 in der Grenzschicht zur Kathode 6 an. Weil zur Metallabscheidung in der Regel eine wesentlich höhere Temperatur erforderlich ist, wird trotz des Stromflusses zur Kathode 6 auf dieser kein Metall abgeschieden sondern Gas gebildet, in der Regel Wasserstoff.
  • Zur Beschleunigung der Prozesse in der elektrolytischen Zelle 4 wird bevorzugt eine turbulente Strömung des Elektrolyten 12 angewendet. Dies verursacht auch einen gesteigerten Wärmeübergang zur gekühlten Kathode 6 mit einem erhöhten Kühlleistungsbedarf. Zur thermischen Isolation der Oberfläche der Kathode 6 kann diese mit einem Wärmeisolator 28 umgeben sein. Dieser besteht z. B. aus einem porösen Gewebe, das ionendurchlässig und gasdurchlässig sein muss. Geeignet ist z. B. ein Tuch aus Polypropylen oder dergleichen.
  • Eine weitere Maßnahme zur Vermeidung der Metallisierung der Kathode 6 ist die Trennung des Kathodenraumes 9 vorn übrigen Bereich der elektrolytischen Zelle 4 mittels einer ionenselektiven und flüssigkeitsdichten Membrane 29. im Raum, der die Kathode 6 umgibt, wird ein gesonderter Elektrolyt als Katolyt 30 verwendet. Dieser enthält keine Metallionen, die auf der Kathode 6 bei Stromfluss durch die semipermeable Membrane 29 zur Kathode 6 abgeschieden werden könnten. Als Gegenreaktion wird an der Kathode 6 wieder Gas gebildet.
  • Auch durch die Auswahl des Werkstoffes an der Oberfläche der Kathode 6 kann Einfluss auf die Metallisierung derselben bzw. Nichtmetallisierung genommen werden. In Abhängigkeit vom verwendeten Elektrolyten 12 und vorn abzuscheidenden Metall gibt es Werkstoffe, die elektrochemisch nicht metallisiert werden können. Ein Beispiel hierfür ist eine kathodisch gepolte Oberfläche aus Zinn in einem Hartchrombad.
  • Ein Gut 1, das sich in der elektrolytischen Zelle 4 zwischen der Anode 5 und der Kathode 6 befindet, hat im Anodenraum 7 eine erste Zellspannung zur Anode 5 und eine zweite Zellspannung zur Kathode 6. Diese Zellspannungen entsprechen in ihrer Summe der Zellspannung UZ von der Anode 5 zur Kothode 6. Die Größe der ersten und der zweiten Zellspannung wird vom Anodenabstand 8 und vom Kathodenabstand 10 bestimmt. Je näher sich das Gut 1 an einer der beiden Elektroden 5, 6 befindet, desto kleiner wird die zugehörige erste oder zweite Zellspannung. Entsprechend wird die Zellspannung über dem größeren Abstand größer. Somit bestehen in der elektrolytischen Zelle 4 zwei elektrolytische Teilzellen mit gleichen oder unterschiedlich großen Zellspannungen UZ. Diese Teilzellen sind elektrisch in Sehe geschaltet. Sie werden von dem selben Strom durchflossen. Auf dem Gut soll mit diesem Strom Metall abgeschieden werden, wozu eine bestimmte Mindeststromdichte erforderlich ist. Auf der Kathode 6 soll bei dem selben Strom kein Metall abgeschieden werden, wozu diese Mindeststromdichte unterschritten werden muss. Weil der Behandlungsstrom in beiden Fällen gleich groß ist, wurden diese Stromdichten mittels der Größe der Flächen eingestellt. Die Kathode 6 muss eine größere Fläche im Vergleich zur momentan anodischen Fläche des Gutes 1 aufweisen. Dies kann z. B. durch eine mehrlagige Streckmetallanordnung mit sehr großer Oberfläche als Kathode 6 erreicht werden, wodurch an ihr infolge der kleinen Stromdichte durch den Strom nur Gas als elektrochemische Gegenreaktion gebildet wird.
  • Die 5a zeigt beispielhaft ein Transportmittel 23 als aktiven Antrieb zur rotierenden Förderung des Gutes 1 durch die elektrolytische Zelle 4. Hierzu befindet sich z. B. im Kathodenraum 9 mindestens ein elektrisch isoliertes umlaufendes Band 31. Dieses ruht mit dem unteren Trum 32 auf dem runden Gut 1 und nimmt dieses um dessen Längsachse drehend in Transportrichtung mit. Dabei rollt es auf den Auflagen 3 in Transportrichtung ab, die mit dem Transportpfeil 15 gekennzeichnet ist. Das Gut 1 kann dicht an dicht oder zur schnelleren Gasausleitung voneinander geringfügig beabstandet gefördert werden. Die Abstände werden z. B. mittels Distanzstücken 33 oder Mitnehmern, die am Band 31 befestigt sind, realisiert. Diese Art des Transportes eignet sich gemäß der Erfindung für alle elektrochemischen Prozesse, insbesondere auch zur elektrischen Kontaktierung des Gutes über die Auflagen 3 und Schienen 17 bei den Vorbehandlungen, wie oben beschrieben. Gleiches gilt für das in der 5b dargestellte Transportmittel als aktiven Antrieb des rotierenden Gutes 1 durch die elektrolytische Zelle 4. Der Transport erfolgt mittels mindestens einer Pendelschubeinrichtung 34. Mindestens ein Mitnehmer 35, der sich entlang der gesamten Transportbahn erstreckt, wird vorn aktiven Antrieb, d. h. von der Pendelschubeinrichtung 34 gegen das Gut 1 gedrückt. in diesem Zustand bewegt sich der oder die Mitnehmer 35 in Transportrichtung für eine kurze Strecke, z. B. entsprechend der Länge von drei Durchmessern des Gutes. Die Geschwindigkeit dieser Vorwärtsbewegung ist die erforderliche Umfangsgeschwindigkeit des Gutes 1. Danach hebt der Mitnehmer 35 vom Gut 1 ab und bewegt sich schnell gegen die Transportrichtung zurück, worauf ein erneutes Absenken erfolgt. Es können auch mehrere Pendelschubeinrichtungen 34 und Mitnehmer 35 zur Förderung des Gutes verwendet werden. Diese arbeiten vorteilhaft zueinander phasenverschoben. Dadurch ergibt sich auch bei einer langsamen Rückwärtsbewegung des Mitnehmers 35 ein gleichmäßig abrollender Transport des Gutes 1 durch die elektrolytische Zelle 4. Zur schlupffreien Mitnahme des Gutes können die Mitnehmer 35 an der Seite, die das Gut berührt, mit einem elastisch haftenden Werkstoff versehen sein.
  • Die 6 zeigt die Elektroden 5, 6 einer elektrolytischen Zelle 4, wobei eine Elektrode in elektrisch voneinander isolierte Elektrodenabschnitte 36 in Transportrichtung geteilt ist. Diese Elektrodenabschnitte 36 können mittels gesteuerter elektrischer Schalter 37 an die eine nicht dargestellte Badstromquelle geschaltet werden. Beim Einfahren und Ausfahren von Gütern 1 in bzw. aus der elektrolytischen Zelle 4 wird temporär nicht die gesamte Elektrode benötigt. In den leeren Bereichen der elektrolytischen Zelle 4 würde unter Aufwendung von elektrischem Strom Gas gebildet. Zur Einsparung von Energie werden daher nur die Bereiche der Elektrode eingeschaltet, die mit Gut 1 beschickt sind. Hierzu ist das teilweise Abschalten einer Elektrode ausreichend. Bevorzugt ist dies die Anode 5, weil die Maßnahmen zur Vermeidung der Metallisierung der Kathode 6 eine Bildung von Abschnitten konstruktiv erschweren.
  • Die 7 zeigt drei elektrolytische Zellen 4, die sich in drei elektrisch voneinander isolierten Arbeitsbehältern 2 bzw. Bädern A, B und C befinden. In den drei Arbeitsbehältern 2 mit den drei elektrisch in Serie geschalteten elektrolytischen Zelle 4 können gleiche oder unterschiedliche Güter 1 elektrochemisch behandelt werden, wobei in allen Bädern der gleich große Behandlungsstrom IZA = IZB = IZC = IGR erforderlich sein muss. Dies erlaubt die dargestellte sehr vorteilhafte elektrische Serienschaltung der drei elektrolytischen Zellen 4. Der Gleichrichterstrom IGR fließt durch alle Arbeitsbehälter 2. Er beträgt jedoch nur ein Drittel im Vergleich zu einer einzigen langen elektrolytischen Zelle 4. Dabei addieren sich lediglich die Zellspannungen UZA + UZB + UZC. Deren Summe UGR ist die Gleichrichter-Ausgangsspannung. Die erforderliche elektrische Gesamtleistung bleibt ebenso groß wie bei einer Parallelschaltung der drei elektrolytischen Zellen 4. Jedoch sind kleinere Ströme und größere Spannungen technisch günstiger realisierbar. Weil eine Zellspannung UZ bei derartigen elektrochemischen Prozessen selten größer ist als 12 Volt, bleibt auch die Summe der Zellspannungen UZ bzw. UGR noch so klein, dass die Stromschienen bezüglich einer Berührung durch Personen gefahrlos bleiben. Wenn eine oder zwei der in Soda geschalteten elektrolytischen Zellen 4 temporär nicht mit Gut beschickt sind, können die Elektroden 5, 6 mittels elektrischer Schaltkontakte 38 überbrückt werden, um Energie einzusparen. in diesem Falle wird die Gleichrichter-Ausgangsspannung UGR entsprechend reduziert.
  • Die 8 zeigt ein pilzförmiges Gut 1, z. B. Motorventile, die nur am Schaft zur Verbesserung der Verschleißfestigkeit galvanisiert werden sollen, z. B. mit Hartchrom oder mit einer Legierung. Zur optimalen Nutzung der elektrolytischen Zelle 4 werden sie in der dargestellten Weise angeordnet und durch die elektrolytische Zelle 4 rotierend gefördert. Auch bei diesen Kleinteilen sind keine Hochstrom-Drehkontakte erforderlich. Von daher erweist sich die Erfindung auch zur präzisen elektrochemischen Behandlung von vergleichsweise kleinem Gut als sehr wirtschaftlich.
  • Die 9 zeigt eine vertikale Anordnung des Gutes 1 in einer elektrolytischen Zelle 4, in der auch die Elektroden 5, 6 vertikal angeordnet sind. In einem derartigen Tauchbad kann des Gut 1 eingebracht werden und am Ort statisch oder rotierend verbleiben. Die gegebenenfalls erforderlichen Begrenzungen des Anodenraumes 7 und des Kathodenraumes 9 sind in dieser 9 nicht dargestellt. Zur Rotation des vertikalen Gutes 1 um dessen Längsachse sind nicht dargestellte Antriebe 23 erforderlich, die von oben oder von unten auf das Gut 1 einwirken. in dieser vertikalen Position kann des Gut 1 auch kontinuierlich durch die elektrolytische Zelle 4 gefördert werden. Dabei handelt es sich um eine so genannte vertikale Durchlaufanlage. Sie ist besonders dann vorteilhaft, wenn nicht rotierendes Gut elektrochemisch behandelt werden soll. Es kann kontaktlos und frei hängend oder stehend in die Zeichnungsebene der 9 hinein gefördert werden.
  • 1
    Gut
    2
    Arbeitsbehälter
    3
    Auflagen
    4
    elektrolytische Zelle
    5
    Anode, Elektrode
    6
    Kathode, Elektrode
    7
    Anodenraum
    8
    Anodenabstand
    9
    Kathodenraum
    10
    Kathodenabstand
    11
    elektrischer Leiter
    12
    Elektrolyt
    13
    Isolierwand
    14
    Behälterboden
    15
    Transportpfeil
    16
    Kathodenumriss
    17
    Schiene
    18
    Deckplatte
    19
    Überlaufbehälter
    20
    Schlitz
    21
    Faltenbalg
    22
    elastische Blonde
    23
    Transportmittel
    24
    Axialbegrenzer
    25
    Absaugung
    26
    Niveau
    27
    Kühlmedium
    28
    Wärmeisolator
    29
    Membrane
    30
    Katolyt
    31
    Band
    32
    unteres Trum
    33
    Distanzstück, Mitnehmer
    34
    Pendelschubeinrichtung
    35
    Mitnehmer
    36
    Elektrodenabschnitt
    37
    elektrischer Schalter
    38
    elektrischer Schaltkontakt
    A
    Bad A
    B
    Bad B
    C
    Bad C
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 1103103 [0003]
    • - DE 2524315 [0004]
    • - DE 19632132 C1 [0004, 0005]
    • - DE 19837973 C1 [0009]

Claims (107)

  1. Verfahren zur elektrochemischen Behandlung von elektrisch leitfähigem Gut (1), insbesondere zum Ätzen, Beizen, Reinigen und Galvanisieren oder zum partiellen Behandeln, insbesondere zum partiellen Galvanisieren von langgestrecktem Gut (1) im Elektrolyten (12) mindestens einer elektrolytischen Zelle (4), welcher mindestens eine Badstromquelle zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Gut (1) zur Behandlung in der elektrolytischen Zelle (4), die aus mindestens einer Anode (5) und mindestens einer davon beabstandeten Kathode (6) besteht, zwischen der Anode (5) und der Kathode (6) elektrisch kontaktlos platziert wird und bei eingeschalteter Badstromquelle mit mindestens einer Umdrehung um seine Längsachse rotiert.
  2. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die bevorzugt planparallel zueinander angeordneten ebenen Anoden (5) und ebenen Kathoden (6) und/oder das Gut (1) zum Elektrolytaustausch und/oder zur Gasablösung Von den Oberflächen zyklisch oder vibrationsartig bewegt werden.
  3. Verfahren nach den Patentansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Galvanisieren des Gutes in einem Elektrolyten (12) erfolgt, in dem das darin auf dem Gut (1) elektrochemisch abgeschiedene Metall anodisch beständig ist und sich nicht rücklöst.
  4. Verfahren nach den Patentansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberflächenbereiche des Gutes (1) bei einer Umdrehung abwechselnd kathodisch und anodisch oder umgekehrt behandelt werden.
  5. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass beim Galvanisieren eine Metallisierung der Kathode (6) der elektrolytischen Zelle (4) durch Platzierung des Gutes (1) nahe der Kathode (6) vermieden wird.
  6. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine elektrisch leitfähige Metallschicht mindestens an der Oberfläche der Kathode (6), die im verwendeten Elektrolyten (12) katho disch beständig, jedoch nicht metallisierbar ist, eine Metallisierung der Kathode (6) vermieden wird.
  7. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine aktive Oberfläche der Kathode (6), die wesentlich größer ist als die momentane wirksame anodische Oberfläche des Gutes (1), eine wesentlich kleinere kathodische Stromdichte auftritt, wodurch eine Metallisierung der Kathode (6) vermieden wird.
  8. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine Kühlung der Kathode (6) auf eine Oberflächentemperatur unterhalb der Arbeitstemperatur des Elektrolyten (12) eine Metallabscheidung auf der Kathode (6) verhindert wird.
  9. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Metallisierung der Oberfläche der Kathode (6) vermieden wird, durch die Verwendung eines Elektrolyten (12) im Bereich der Kathode (6), der keine Metallionen enthält, die auf der Kathode (6) abgeschieden werden können.
  10. Verfahren nach Patentansprüche 9, dadurch gekennzeichnet, dass zur Vermeidung einer Metallabscheidung auf der Kathode (6) durch eine ionenselektive und flüssigkeitsdichte Membrane der Elektrolyt im Bereich der Kathode (6) als Katolyt (30), der keine Metallionen enthält, vom Arbeitselektrolyten (12), der Metallionen enthält und in dem sich des Gut (1) und die Anode (5) befinden, getrennt gehalten wird.
  11. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Bedarf an Energie zur Kühlung der Kathode (6) durch eine ionendurchlässige und wärmeisolierende Schicht als Wärmeisolator (28) gegen den auf Arbeitstemperatur befindlichen Elektrolyten (12) verringert wird.
  12. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrolytische Zelle (4) mit mindestens einer Badstromquelle als Gleichstromquelle, unipolare Pulsstromquelle, bipolare Pulsstromquelle oder mit technischem Wechselstrom betrieben wird.
  13. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass durch Abschirmung von Bereichen des Gutes (1) mindestens gegen die Anode (5) der elektrolytischen Zelle (4) dieses nur partiell elektrochemisch behandelt bzw. galvanisiert wird.
  14. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die partiell elektrochemisch zu behandelnde Oberfläche des Gutes mittels verstellbaren Abschirmungen (18, 21) vorgewählt und eingesteht wird.
  15. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Gut (1) durch begrenzenden Schutzlack oder Schutzkappen partiell galvanisiert wird.
  16. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Gut auf Auflagen (3) abrollend durch die elektrolytische Zelle (4) in einer Ebene gefördert wird, die bevorzugt planparallel zu den ebenen und parallelen Elektroden (5, 6) liegt.
  17. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die Auflagen (3) eine Schiefe Ebene bilden, auf der das Gut selbsttätig dicht an dicht abrollt.
  18. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass des Gut von mindestens einem umlaufenden Band (31) oder mindestens einer Pendeischubeinrichtung (34, 35), bevorzugt im Bereich der Kathode (6), gegen die Auflagen (3) gedrückt und dabei dicht an dicht oder mittels Abstandshaltern beabstandet durch die elektrolytische Zelle (4) transportiert wird.
  19. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine Schrägstellung quer zur Transportrichtung der Ebenen der Elektroden (5, 6) und der Ebene des Gutes (1) die Abführung der bei der Behandlung entstehenden Gase beschleunigt wird.
  20. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine vibrationsartige oder zyklische Bewegung der Elektroden (5, 6) und/oder des Gutes (1) in beliebiger Richtung ein Elektrolytaustausch und/oder die Ablösung entstehender Gase von den Oberflächen unterstützt wird.
  21. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass beim Ein- und Ausfahren des Gutes in und aus der elektrolytischen Zelle (4) mindestens eine Elektrode (5, 6) abschnittsweise zuge schaltet bzw. abgeschaltet wird, entsprechend der Befüllung der elektrolytischen Zelle (4), wobei zugleich der Strom der Badstromquelle zur Energieeinsparung an die momentan zu behandelnde Oberfläche des Gutes angepasst wird.
  22. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass beim Ein- und Ausfahren des Gutes in und aus der elektrolytischen Zelle (4) Blenden die momentan nicht erforderlichen Flächen der Elektroden (5, 6) abschirmen.
  23. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die erforderliche Größe des Badstromes bei gegebenem Anlagendurchsatz durch eine Serienschaltung von mindestens zwei elektrolytischen Zellen (4) verringert wird.
  24. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass durch Blenden oder Teilblenden der Verlauf der Metallisierungsgrenze beeinflusst wird.
  25. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass Einzelantriebe jedes Gut durch die elektrolytische Zelle (4) rotierend fördern.
  26. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Tauchbad das zwischen den Elektroden (5, 6) positionierte Gut am Ort um die Längsachse rotierend bewegt wird.
  27. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass radial ausgeprägt profiliertes Gut (1) in axialer Richtung wechselweise durch die elektrolytische Zelle (4) gefördert wird.
  28. Vorrichtung zur elektrochemischen Behandlung von elektrisch leitfähigem Gut (1), insbesondere zum Ätzen, Elektropolieren, Beizen, Reinigen und Galvanisieren oder zum partiellen Behandeln, insbesondere zum partiellen Galvanisieren von langgestrecktem Gut (1) im Elektrolyten (12) mindestens einer elektrolytischen Zelle (4), weicher mindestens eine Badstromquelle zugeordnet ist, zur Durchführung des Verfahrens nach Patentanspruch 1, gekennzeichnet durch mindestens eine Anode (5) und mindestens eine davon beabstandete Kathode (6), zwischen denen des zu behandelnde Gut (1) elektrisch kontaktlos platzierbar und dort mit mindestens einer Umdrehung um dessen Längsachse drehbar gelagert ist.
  29. Vorrichtung nach Patentanspruch 28, gekennzeichnet durch bevorzugt ebene Anoden (5) und ebene Kathoden (6), die im Elektrolyten (12) zueinander planparallel oder nahezu planparallel angeordnet sind und durch eine Ebene zwischen den Elektroden (5, 6), in der sich das Gut (1) befindet, die planparallel zu den Ebenen der Elektroden (5, 6) liegt.
  30. Vorrichtung nach den Patentansprüchen 28 und 29, gekennzeichnet durch zyklische Antriebe oder Vibratoren zur Bewegung mindestens einer Elektrode (5, 6) und/oder des Gutes (1).
  31. Vorrichtung nach den Patentansprüchen 28 bis 30, gekennzeichnet durch eine Kathode (6) der elektrolytischen Zelle (4), die mittels eher Kühleinrichtung kühlbar ist.
  32. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 31, gekennzeichnet durch eine Kühleinrichtung als mindestens teilweise hohle Kathode (6), die von einem Kühlmedium durchflossen wird oder durch elektrische Kühlelemente als Peltierelemente für die Kathode (6).
  33. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 32, gekennzeichnet durch eine Oberfläche der Kathode (6), auf der kein Metall im vorwendeten Elektrolyt (12) elektrochemisch abscheidbar ist.
  34. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 33, gekennzeichnet durch eine Oberfläche der Kathode (6), die wesentlich größer ist als die momentan wirksame anodische Oberfläche des Gutes (1).
  35. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 34, gekennzeichnet durch eine ionenselektive Membrane zur flüssigkeitsdichten Trennung des Kathodenraumes (9) und dessen Elektrolyt als Katolyt (30) vom übrigen Bereich der elektrolytischen Zelle (4) und dessen Elektrolyt (12).
  36. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 35, gekennzeichnet durch eine thermische isolierschicht, die ionendurchlässig ist, als Wärmeisolator (28) vor einer gekühlten Kathode (6).
  37. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 36, gekennzeichnet durch mindestens eine Badstromquelle als Gleichstromquelle, unipolare Pulsstromquelle, bipolare Pulsstromquelle oder Stromquelle für technischen Wechselstrom.
  38. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 37, gekennzeichnet durch Auflagen (3) oder Schienen (17) zur Positionierung des Gutes in der elektrolytischen Zelle (4) und/oder zur Förderung desselben durch die elektrolytische Zelle (4).
  39. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 38, gekennzeichnet durch mindestens eine Abschirmung oder Auflage 3 mindestens im Bereich des Anodenraumes (7) vor dem Gut (1) zur partiellen elektrochemischen Behandlung desselben in Längsrichtung.
  40. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 39, gekennzeichnet durch mindestens eine Verstelleinrichtung für die Abschirmung(en) und/oder der Auflagen (3) zur Anpassung an unterschiedlich langes zu behandelndes Gut (1).
  41. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 40, gekennzeichnet durch Auflagen (3), die eine Schiefe Ebene für des Gut (1) bilden, mit dem Tal in Transportrichtung zur selbsttätig abrollenden Förderung des Gutes in der elektrolytischen Zelle (4).
  42. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 41, gekennzeichnet durch Auflagen (3), die eine Ebene für das Gut (1) bilden, zum rollenden horizontalen Transport des Gutes (1) durch die elektrolytische Zelle (4) in einer Ebene, die bevorzugt planparallel zu den Elektroden (5, 6) ist.
  43. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 42, gekennzeichnet durch mindestens ein umlaufendes Band (31) oder mindestens eine Pendelschubeinrichtung (34, 35), bevorzugt im Kathodenraum (9) als Antriebsmittel zur Rotation des Gutes in der elektrolytischen Zelle (4) und als Fördermittel des Gutes durch die elektrolytische Zelle (4).
  44. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 43, gekennzeichnet durch mindestens eine Absaugvorrichtung (25) zur Absaugung der bei der elektrochemischen Behandlung entstehenden Gase.
  45. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 44, gekennzeichnet durch eine Aufteilung in Transpotrichtung gesehen von mindestens einer Elektrode (5, 6) in Elektrodenabschnitte (36) und durch elektrische Schalter (37) zur gesteuerten Verbindung der Elektrodenabschnitte (36) mit der oder den Badstromquelle(n).
  46. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 45, gekennzeichnet durch gesteuerte Blenden oder Teilblenden, die sich bevorzugt im Anodenraum (7) befinden.
  47. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 46, gekennzeichnet durch Einzelantriebe zur Rotation des Gutes in der elektrolytische Zelle (4) und/oder zur Förderung des Gutes durch die elektrolytische Zelle (4).
  48. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 47, gekennzeichnet durch vertikal positioniertes Gut zur Behandlung in einem Tauchbad oder in einem vertikalen Durchlaufbad.
  49. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 48, gekennzeichnet durch Antriebe zur Rotation von vertikal positionierter Gut in der elektrolytischen Vertikalzelle.
  50. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 49, gekennzeichnet durch elastische Blenden (22) als Behandlungsbegrenzer, die an der Metallisierungsgrenze angeordnet sind zum erweiterten Anliegen an des abrollende Gut.
  51. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 50, gekennzeichnet durch individuelle Blenden, Kappen, Hülsen oder isolierende Beschichtungen, die an der Metallisierungsgrenze vor oder auf dem Gut angeordnet sind.
  52. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 51, gekennzeichnet durch mindestens zwei elektrolytische Zellen (4), die elektrisch in Serie geschaltet sind, zur Speisung von nur einer Badstromquelle.
  53. Vorrichtung nach Patentanspruch 52, gekennzeichnet durch elektrische Kontakte (38) zur elektrischen Überbrückung von momentan nicht genutzten in Serie geschalteten elektrolytischen Zellen (4).
  54. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 53, gekennzeichnet durch Auflagen (3), die zugleich den Anodenraum (7) begrenzen.
  55. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 28 bis 54, gekennzeichnet durch Auflagen als Schienen (17), die in Transportrichtung zueinander schräg verlaufen und die den Anodenraum (7) nicht begrenzen.
  56. Verfahren zur einseitigen elektrochemischen Behandlung von elektrisch leitfähigem Gut (1), insbesondere zum Ätzen, Beizen, Reinigen und Galvanisieren oder zum einseitig partiellen Behandeln, insbesondere zum partiellen Galvanisieren von ausgedehntem Gut (1) im Elektrolyten (12) mindestens einer elektrolytischen Zelle (4), welcher mindestens eine Basdstromquelle zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Gut (1) zur Behandlung in der elektrolytischen Zelle (4), die aus mindestens einer Anode (5) und mindestens einer davon beabstandeten Kathode (6) besteht, zwischen der Anode (5) und der Kathode (6) elektrisch kontaktlos platziert wird und bei eingeschalteter Badstromquelle des Gut an der Seite, die der Anode (5) zugewandt ist, galvanisiert wird und an der anderen Seite, die der Kathode (6) zugewandt ist, zugleich anodisch ohne Auflösung von Metall des Gutes (1) behandelt wird.
  57. Verfahren nach Patentanspruch 56, dadurch gekennzeichnet, dass das einseitig zu metallisierende Gut in dem verwendeten Elektrolyten (12) anodisch nicht aufgelöst wird.
  58. Verfahren nach den Patenansprüchen 56 und 57, dadurch gekennzeichnet, dass beim Galvanisieren eine Metallisierung der Kathode (6) dar elektrolytischen Zelle (4) durch Platzierung des Gutes (1) nahe der Kathode (6) vermieden wird.
  59. Verfahren nach den Patentansprüchen 56 bis 58, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine elektrisch leitfähige Metallschicht mindestens an der Oberfläche der Kathode (6), die im verwendeten Elektrolyten (12) kathodisch beständig ist und auf der in diesem Elektrolyten (12) keine Metallisierung erfolgt, eine Metallabscheidung auf der Kathode (6) verhindert wird.
  60. Verfahren nach einem der Patentansprüche 56 bis 59, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine Kühlung der Kathode (6) auf eine Oberlächentemperatur unterhalb der Arbeitstemperatur des Elektrolyten (12) eine Metallabscheidung auf der Kathode (6) verhindert wird.
  61. Verfahren nach einem der Patentansprüche 56 bis 50, dadurch gekennzeichnet, dass eine Metallisierung der Oberfläche der Kathode (6) vermieden wird durch die Verwendung eines Elektrolyten (12) im Bereich der Kathode (6), der keine Metallionen enthält, die auf der Kathode (6) abscheidbar sind.
  62. Verfahren nach Patentanspruch 61, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine ionenselektive und flüssigkeitsdichte Membrane der Elektrolyt im Bereich der Kathode (6) als Katolyt (30) vom Arbeitselektrolyten (12), in dem sich das Gut (1) und die Anode (5) befinden, getrennt wird.
  63. Verfahren nach einem der Patentansprüche 56 bis 62, dadurch gekennzeichnet, dass der Bedarf an Energie zur Kühlung der Kathode (6) durch eine ionendurchlässige und wärmeisolierende Schicht als Wärmeisolator (28) gegen den auf Arbeitstemperatur befindlichen Elektrolyten (12) verringert wird.
  64. Verfahren nach einer der Patentansprüche 56 bis 63, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrolytische Zelle (4) mit mindestens einer Badstromquelle als Gleichstromquelle, unipolare Pulsstromquelle, bipolare Pulsstromquelle oder mit einem technischen Wechselstrom betrieben wird.
  65. Verfahren nach einem der Patentansprüche 56 bis 64, dadurch gekennzeichnet, dass durch Abschirmung von Bereichen des Gutes mindestens gegen die Anode (5) der elektrolytischen Zelle (4) dieses nur partiell behandelt bzw. galvanisiert wird.
  66. Verfahren nach einem der Patentansprüche 56 bis 65, dadurch gekennzeichnet, dass die partiell elektrochemisch zu behandelnde einseitige Oberfläche des Gutes (1) mittels verstellbare Abschirmungen (18, 21) vorgewählt und eingestellt wird.
  67. Verfahren nach einem der Patentansprüche 56 bis 66, dadurch gekennzeichnet, dass des Gut (1) einseitig durch begrenzenden Schutzlack oder Schutzkappen partiell galvanisiert wird.
  68. Verfahren nach einem der Patentansprüche 56 bis 67, dadurch gekennzeichnet, dass das Gut auf Auflagen (3) durch die elektrolytische Zelle (4) in einer Ebene ziehend oder schiebend gefördert wird, die bevorzugt planparallel zu den ebenen und paralleen Elektroden (5, 6) liegt.
  69. Verfahren nach einem der Patentansprüche 56 bis 68, dadurch gekennzeichnet, dass des Gut von mindestens einem umlaufenden Band (31) oder von mindestens einer Pendelschubeinrichtung (34, 35) bevorzugt im Bereich der Kathode (6), gegen die Auflagen (3) gedrückt und dabei dicht an dicht oder mittels Abstandshalter beabstandet durch die elektrolytische Zelle (4) transportiert wird.
  70. Verfahren nach einem der Patentansprüche 56 bis 69, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine Schrägstellung quer zur Transportrichtung der Ebenen der Elektroden (5, 6) und der Ebene des Gutes (1) die Abführung der bei der Behandlung entstehenden Gase beschleunigt wird.
  71. Verfahren nach einem der Patentansprüche 56 bis 70, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine vibrationsartige oder zyklische Bewegung der Elektroden (5, 6) und/oder des Gutes (1) in beliebiger Richtung ein Elektrolytaustausch und oder die Ablösung entstehender Gase von den Oberflächen unterstützt wird.
  72. Verfahren nach einem der Patentansprüche 56 bis 71, dadurch gekennzeichnet, dass beim Ein- und Ausfahren des Gutes in und aus der elektrolytischen Zelle (4) mindestens eine Elektrode (5, 6) abschnittsweise zugeschaltet bzw. abgeschaltet wird, entsprechend der Befüllung der elektrolytischen Zelle (4), wobei zugleich der Strom der Badstromquelle zur Energieeinsparung an die momentan zu behandelnde Oberfläche des Gutes angepasst wird.
  73. Verfahren nach einem der Patentansprüche 56 bis 72, dadurch gekennzeichnet, dass die erforderliche Größe des Badstromes bei gegebenem Anlagendurchsatz durch eine Serienschaltung von mindestens zwei elektrolytischen Zellen (4) verringert wird.
  74. Verfahren nach einem der Patentansprüche 56 bis 73, dadurch gekennzeichnet, dass durch Blenden oder Teilblenden der Verlauf der Metallisierungsgrenze beeinflusst wird.
  75. Verfahren nach einem der Patentansprüche 56 bis 74, dadurch gekennzeichnet, dass beim Ein- und Ausfahren des Gutes in und aus der elektrolytischen Zelle (4) Blenden die momentan nicht erforderlichen Flächen der Elektroden (5, 6) abschirmen.
  76. Vorrichtung zur einseitigen elektrochemischen Behandlung von elektrisch leitfähigem Gut (1), insbesondere zum Ätzen, Beizen, Reinigen und Galvanisieren oder zum einseitig partiellen Behandeln, insbesondere zum partiellen Galvanisieren von ausgedehntem Gut (1) im Elektrolyten (12) mindestens einer elektrolytischen Zelle (4), welcher mindestens eine Badstromquelle zugeordnet ist, zur Durchführung des Verfahrens nach Patentan spruch 60, gekennzeichnet durch mindestens eine Anode (5) und mindestens eine davon beabstandete Kathode (6), zwischen denen des zu behandelnde Gut (1) elektrisch kontaktlos platzierbar ist.
  77. Vorrichtung nach Patentanspruch 76, gekennzeichnet durch bevorzugt ebene Anoden (5) und ebene Kathoden (6), die im Elektrolyten (12) zueinander planparallel oder nahezu planparallel angeordnet sind und durch eine Ebene zwischen den Elektroden (5, 6) in der sich des Gut (1) befindet, die planparallel zu den Ebenen der Elektroden (5, 6) liegt.
  78. Vorrichtung nach den Patentansprüchen 76 und 77, gekennzeichnet durch zyklische Antriebe oder Vibratoren zur Bewegung mindestens einer Elektrode (5, 6) und/oder des Gutes (1).
  79. Vorrichtung nach den Patentansprüchen 76 bis 78, gekennzeichnet durch eine Kathode (6) der elektrolytischen Zelle (4), die mittels einer Kühleinrichtung kühlbar ist.
  80. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 76 bis 79, gekennzeichnet durch eine Kühleinrichtung als mindestens teilweise hohle Kathode (6), die von einem Kühlmedium durchflossen wird oder durch elektrische Kühlelemente als Peltierelemente zur Kühlung der Kathode (6).
  81. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 73 bis 80, gekennzeichnet durch eine Oberfläche der Kathode (6), auf der kein Metall im verwendeten Elektrolyten (12) elektrochemisch abscheidbar ist.
  82. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 78 bis 81, gekennzeichnet durch eine ionenselektive Membrane zur flüssigkeitsdichten Trennung des Kathodenraumes (9) und dessen Elektrolyt als Katolyt (30) vom übrigen Bereich der elektrolytischen Zelle (4) und dessen Elektrolyt (12).
  83. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 76 bis 82, gekennzeichnet durch eine thermische Isolierschicht, die ionendurchlässig ist, als Wärmeisolator (28) vor einer gekühlten Kathode (6).
  84. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 76 bis 83, gekennzeichnet durch mindestens eine Badstromquelle als Gleichstromquelle, unipolare Pulsstromquelle, bipolare Pulsstromquelle oder Stromquelle für technischen Wechselstrom.
  85. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 76 bis 84, gekennzeichnet durch Auflagen (3) zur Positionierung des Gutes in der elektrolytischen Zelle (4) und/oder zur ziehenden oder schiebenden Förderung desselben durch die elektrolytische Zelle (4).
  86. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 76 bis 85, gekennzeichnet durch mindestens eine Abschirmung mindestens im Bereich des Anodenraumes (7) vor dem Gut (1) zur partiellen elektrochemischen Behandlung desselben in Längsrichtung.
  87. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 76 bis 86, gekennzeichnet durch mindestens eine Verstelleinrichtung für die Abschirmung(en) und/oder der Auflagen (3) zur Anpassung an unterschiedlich langes zu behandelndes Gut (1).
  88. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 76 bis 87, gekennzeichnet durch mindestens ein umlaufendes Band (31) oder mindestens eine Pendelschubeinrichtung (34, 35), bevorzugt im Kathodenraum (9) als Antriebsmittel zur Förderung des Gutes (1) durch die elektrolytische Zelle (4).
  89. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 76 bis 88, gekennzeichnet durch mindestens eine Absaugvorrichtung (25) zur Absaugung der bei der elektrochemischen Behandlung entstehenden Gase.
  90. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 76 bis 89, gekennzeichnet durch eine Aufteilung in Transportrichtung gesehen von mindestens einer Elektrode (5, 6) in Elektrodenabschnitte (36) und durch elektrische Schalter (37) zur gesteuerten Verbindung mit der oder den Badstromquelle(n).
  91. Vorrichtung nach einem der Patentensprüche 75 bis 90, gekennzeichnet durch gesteuerte Blenden oder Teilblenden, die sich bevorzugt im Anodenraum (7) befinden.
  92. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 75 bis 91, gekennzeichnet durch vertikal positioniertes Gut zur Behandlung in einem Tauchbad oder in einem vertikalen Durchlaufbad.
  93. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 76 bis 92, gekennzeichnet durch elastische Elenden (22) als Behandlungsbegrenzer, die an der Metallisierungsgrenze angeordnet sind zum dichten Anliegen an des Gut.
  94. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 76 bis 93, gekennzeichnet durch individuelle Blenden, Kappen, Hülsen oder isolierende Beschichtungen, die an der Metallisierungsgrenze vor oder auf dem Gut angeordnet sind.
  95. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 76 bis 94, gekennzeichnet durch mindestens zwei elektrolytische Zellen (4), die elektrisch in Serie geschaltet sind, zur Speisung von nur einer Badstromquelle.
  96. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 76 bis 95, gekennzeichnet durch elektrische Kontakte (38) zur elektrischen Überbrückung von momentan nicht genutzten in Serie geschalteten elektrolytischen Zellen (4).
  97. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 76 bis 96, gekennzeichnet durch Auflagen (3), die zugleich den Anodenraum (7) begrenzen.
  98. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 76 bis 97, gekennzeichnet durch Auflagen als Schienen (17), die in Transportrichtung zueinander schräg verlaufen und die den Anodenraum (7) nicht begrenzen.
  99. Vorrichtung zur elektrochemischen Behandlung von elektrisch leitfähigem Gut (1), insbesondere zum Ätzen, Elektropolieren, Beizen, und Reinigen von langgestrecktem Gut (1) im Elektrolyten (12) mindestens einer elektrochemischen Zelle (4), welcher mindestens eine Badstromquelle zugeordnet ist, gekennzeichnet durch des Gut (1) als die eine Elektrode der elektrolytischen Zelle (4) und mindestens eine Elektrode (5, 6) als Gegenelektrode(n) und durch elektrisch leitfähige Kontaktbahnen auf den Auflagen (3) bzw. auf den Schienen (17) zur elektrischen Kontaktierung des darauf abrollenden oder schiebend bewegten Gutes durch die elektrolytische Zelle (4).
  100. Vorrichtung nach Patentanspruch 99, gekennzeichnet durch mindestens ein umlaufendes Band (31) oder mindestens eine Pendelschubeinrichtung (34, 35), als Antriebsmittel zur Rotation des Gutes in der elektrolytischen Zelle (4) und als Fördermittel des Gutes durch die elektrolytische Zelle (4).
  101. Vorrichtung nach den Patentansprüchen 99 und 100, gekennzeichnet durch ein umlaufendes Band (31) oder durch eine Pendelschubeinrichtung (34) als auf das Gut (1) drückende Transportmittel, die zugleich als Mittel zur Erhöhung der Kontaktkraft der elektrischen Kontaktierung des Gutes (1) zu den Kontaktbahnen dienen.
  102. Vorrichtung nach den Patentansprüchen 99 bis 101, gekennzeichnet durch zyklische Antriebe oder Vibratoren zur Bewegung mindestens einer Elektrode (5, 6).
  103. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 99 bis 102, gekennzeichnet durch mindestens eine Badstromquelle als Gleichstromquelle, unipolare Pulsstromquelle, bipolare Pulsstromquelle oder Stromquelle für technischen Wechselstrom.
  104. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 99 bis 103, gekennzeichnet durch Auflagen (3) oder Schienen (17) mit Kontaktbahnen zur elektrischen Kontaktierung des Gutes in der elektrolytischen Zelle (4) und zur Förderung desselben durch die elektrolytische Zelle (4).
  105. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 99 bis 104, gekennzeichnet durch Auflagen (3), die eine Schiefe Ebene für das Gut (1) bilden, mit dem Tal in Transportrichtung zur selbsttätig abrollenden Förderung des Gutes in der elektrolytischen Zelle (4).
  106. Vorrichtung nach einem der Patenansprüche 99 bis 105, gekennzeichnet durch Auflagen (3), die eine Ebene für das Gut (1) bilden, zum rollenden horizontalen Transport des Gutes (1) durch die elektrolytische Zelle (4) in einer Ebene, die bevorzugt planparellel zu den Elektroden (5, 6) ist.
  107. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 99 bis 106, gekennzeichnet durch Auflagen als Schieren (17), die in Transportrichtung zueinander schräg verlaufen und die den Elektrodenraum nicht begrenzen.
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