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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Geldbörse mit einer Anzahl von Außenwänden und
einer Anzahl von Aufbewahrungsfächern,
wobei die Aufbewahrungsfächer
durch Begrenzungswände
voneinander getrennt sind.
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Geldbörsen für Bargeld,
auch Geldbeutel oder Portemonnaie genannt, wobei allen die Funktion
als Aufbewahrungstasche für
Bargeld eigen ist, sind bekannt, seit der reine Naturaltausch durch
eine Form des Geldes ergänzt
und/oder abgelöst
wurde. Im Mittelalter wurde Geld meist in einer Katze oder Geldkatze
oder einem ledernen Geldbeutel aufbewahrt. Bei dem damals verwendeten
Geld handelte es sich hauptsächlich
um Münzen
aus einem Metall oder einer Metalllegierung oder um kleine Wertgegenstände wie
Metallstücke
oder besonders ausgeformte oder bearbeitete Steine, auch Halbedel-
oder Edelsteine. Diese Beutel waren meistens faustgroß, wurden
am Gürtel
getragen, oft mit einer Schnur oder einem Lederriemen oder Leibgurt
verschlossen. Diese Form hat sich bis in das frühe 19. Jahrhundert erhalten.
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Mit
dem zunehmend verkleinerten Format von Ausweisen gegenüber den
früher
im Gebrauch befindlichen größeren Urkunden
und dem Gebrauch von Papiergeld für große Beträge und Kreditkarten wird dem
Portemonnaie oder der Geldbörse
zunehmend die Aufgabe einer Brieftasche übertragen.
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Geldbörsen werden
meist aus Leder oder Kunststoff hergestellt. Entsprechend den unterschiedlichen
Anforderungen gibt es heute verschiedene Formen, die sich geschlechterspezifisch
oder nach der Art der Anwendung voneinander unterscheiden. Am weitesten
verbreitet sind die im Folgenden aufgeführten Ausführungen:
Hoch- oder querformatige
Herrengeldbörsen
sind einmal zusammenklappbar und messen im geschlossenen Zustand
maximal ca. 12,5 × 10
cm. Geöffnet bieten
sie auf ihrer gesamten Länge
Platz für
Geldscheine und enthalten weitere, eventuell ausklappbare Fächer für Kreditkarten,
Visitenkarten und Ausweise. Vornehmlich in Europa gehört auch
ein Fach für Münzen zur üblichen
Ausstattung. Üblicherweise wird
eine Herrengeldbörse
in einer der rückwärtigen, im
Idealfall verschließbaren
Taschen einer Hose oder in einer der Innentaschen eines Sakkos getragen,
so dass die rechteckige Ausgestaltung der Herrengeldbörse an die
Form der zugeordneten Aufbewahrungsorte angepasst ist.
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Unter
den Damengeldbörsen
existiert eine große
Formen- und Farbenvielfalt. Viele Modelle ähneln in der Form den zuvor
beschriebenen Herrengeldbörsen,
es gibt aber auch wesentlich größere Exemplare
mit einem deutlich höheren
Platzangebot. Damengeldbörsen
werden meist in der Handtasche getragen; daher ist keine bestimnmte
Form für
Damengeldbörsen
vorgesehen.
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Eine
Kellnergeldbörse
oder Bedienungsgeldbörse
ist üblicherweise
ca. 20 × 12
cm groß und
besitzt in einer typischen Ausführung
fünf bis
acht Fächer
für ungefaltete
Geldscheine und ein sehr geräumiges
Münzfach.
Meist sind weitere Fächer
für Notizblock,
Ausweise und ähnliches
vorhanden. Die Kellnergeldbörse
eignet sich vor allem für
Personen, die größere Mengen
von Geldscheinen und Münzen
mit sich führen
und darauf schnellen Zugriff benötigen, beispielsweise
Kellner, Taxifahrer oder Kurierfahrer, ist aufgrund ihrer Übersichtlichkeit
jedoch auch häufig
als private Damen- und Herrengeldbörse im Einsatz.
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Den
Vorteil der Kellnergeldbörse,
Papiergeld ungefaltet aufnehmen zu können, bieten auch die aus den
USA stammenden trucker wallets. Sie besitzen meist nur ein bis drei
Scheinfächer
und kein Münzfach,
wodurch sie bei ähnlicher
Größe wesentlich
dünner
sind als Kellnergeldbörsen.
Trucker wallets sind zum Tragen in der Gesäßtasche oder im Bund einer
Hose bestimmt, zu ihrer Ausstattung gehört üblicherweise eine Kette zur
Befestigung am Gürtel
oder einer anderen zur Anbringung geeigneten Befestigungsposition
der Bekleidung.
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Allen
Ausführungen
gemeinsam ist die Art der Geldzuführung und Geldentnahme: Sowohl
Papiergeld als auch Münzen
werden händisch
zugeführt
und entnommen, wodurch ein direkter Kontakt zwischen dem Geld in
der jeweiligen Form und der Haut des Benutzers hergestellt wird.
Da Geld in jeder baren Form aber durch viele Hände geht, ist es nicht auszuschließen, dass
sich Keime, Bakterien und andere Kleinstlebewesen auf den Geldscheinen und/oder
den Münzen
ansiedeln und festsetzen. Durch den Austausch des baren Geldes können auch diese
Kleinstlebewesen zwischen den verschiedenen Besitzern des Geldes
ausgetauscht werden und Krankheiten übertragen, unter Umständen sogar auslösen, sowie
deren Verbreitung verursachen und beschleunigen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Geldbörse für Bargeld
anzugeben, die eine unbeabsichtigte Weitergabe von Keimen, Bakterien
und anderen Kleinstlebewesen über
die Einnahme und Ausgabe von Bargeld wirkungsvoll verhindert oder
reduziert.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst, indem
die Begrenzungswände
und/oder die dem Innenraum der jeweiligen Aufbewahrungsfächer zugewandten
Innenseiten der Außenwände eine
Desinfektionseinlage oder Desinfektionsschicht aufweisen.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
Erfindung geht von der Überlegung
aus, dass das Bargeld wie Geldscheine und/oder Münzen in dem Zeitraum zwischen
der Einnahme des Bargeldes und der erneuten Ausgabe in mindestens
einem der innenliegenden Aufbewahrungsfächer der Geldbörse aufbewahrt
ist. Dabei kommt das Bargeld üblicherweise
mit den Innenwänden
der Geldbörse und/oder
der Aufbewahrungsfächer
in unmittelbaren oder zumindest mittelbaren Kontakt.
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Damit
ein desinfizierendes Element eine möglichst große desinfizierende Wirkung
erzielt, ist mindestens eine der Begrenzungsände der Geldbörse, in
optimaler Ausführung
alle Begrenzungswände zwischen
den jeweiligen Aufnahmefächern,
vorteilhafterweise als Desinfektionseinlage ausgebildet.
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Um
eine desinfizierende Wirkung des Desinfektionsmittel an genau der
Stelle zu erzielen, an der die mit Keimen und/oder Bakterien behafteten
Geldscheine und/oder Münzen
in Kontakt mit den Außen- oder
Trennwänden
der Geldbörse
kommen, ist vorteilhafterweise mindestens eine Begrenzungswand und/oder
eine dem Innenraum eines Aufbewahrungsfachs zugewandte Innenseite
einer Außenwand
mit einer Desinfektionsschicht versehen. Damit eine hohe, besonders
dauerhafte desinfizierende Wirkung bei gleichzeitiger Neutralität des Desinfektionsmittels
gegenüber
dem Benutzer der Geldbörse erzielt
wird, weist die Desinfektionseinlage oder die Desinfektionsschicht
vorteilhafterweise Kupfer als Desinfektionsmittel auf.
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Um
einen besonders hohen Wirkungsgrad und eine schnelle desinfizierende
Wirkung zu erreichen, ist das Desinfektionsmittel vorteilhafterweise aus
einem Material mit einem überwiegenden
Bestandteil Kupfer oder einer überwiegend
kupferbasierten Legierung ausgebildet.
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Die
mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass eine Weitergabe von Keimen und somit eine Multiplikation von Übertragungswegen über Bargeld
weitgehend reduziert wird.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
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1 die
Innenseite einer Geldbörse
im aufgeklappten Zustand,
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2 eine
Geldbörse
im aufgeklappten Zustand, aber mit geschlossenem Münzfach in
Draufsicht, und
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3 eine
Geldbörse
im aufgeklappten Zustand in Draufsicht mit geöffnetem Münzfach.
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Gleiche
Teile sind in allen Figuren mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Die 1 zeigt
die Innenansicht einer Geldbörse 1 für Bargeld
in der Ausführungsform
als typische Herrengeldbörse.
Zu den wesentlichen Bestandteilen einer solchen Geldbörse 1 in
der hier gezeigten Ausführung
gehören
die Einschubfächer 2 für EC-, Kredit-,
Kunden- und andere Karten sowie kleinformatige Ausweise, die in
einer einheitlichen Größe gefertigt
sind und zur Aufbewahrung und zum Transport in die Einschubfächer 2 eingeschoben
werden.
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Des
Weiteren ist in der Geldbörse 1 in üblicher
Ausführung
ein Münz-
oder Hartgeldfach 4 vorgesehen, das typischerweise verschließbar ist,
beispielsweise über
eine Klappe 6, damit die im Münzfach 4 aufbewahrten
Münzen
nicht herausfallen können.
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Typischerweise über die
gesamte Höhe
und Breite der Geldbörse 1 erstreckt
sich parallel zu den Einschubfächern
für Kreditkarten 2 und
dem Münzfach 4 ein
hier nicht dargestelltes Fach für
Geldscheine, in das diese entweder gefaltet oder ungefaltet, abhängig von
der Größe des Geldscheinfachs
und der Geldscheine, eingeschoben werden können. Dieses Geldscheinfach
ist üblicherweise
nicht in der Art des Münzfachs 4 verschlossen,
sondern die Geldscheine verharren im Geldscheinfach aufgrund des Reibungskoffizienten
zwischen den Begrenzungswänden
des Geldscheinfachs und den Geldscheinen.
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Die
Geldbörse 1 kann
auch bei eingelegten Geldscheinen an der Achse 8 geklappt
werden, um Aufnahme beispielsweise in einer Hosentasche oder in
der Innentasche eines Sakkos zu finden. Darüber hinaus verstärkt das
Klappen der Geldbörse 1 um
die Achse 8 die Klemmung der Geldscheine im Geldscheinfach.
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In
der 2 ist die Draufsicht auf eine hochkant stehende
Geldbörse 1 mit
den Einschubfächern für Kreditkarten 2 und
dem Münzfach 4 sowie
dem Geldscheinfach 10 dargestellt. Das Geldscheinfach 10 umfasst
als Begrenzung die Innenseite der rückwärtigen Außenwand 12 der Geldbörse 1 sowie
die Trennwand 14. Die rückwärtige Außenwand 12 sowie die
Trennwand 14 kommen beim Einlegen von Geldscheinen in direkten
Kontakt mit diesen Geldscheinen, so dass eine desinfizierende Wirkung,
die von der Außenwand 12 und/oder
der Trennwand 14 ausgeht, direkt auf die eingelegten Geldscheine
einwirken kann.
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Dazu
weisen die Außenwand 12 sowie
die Trennwand 14 eine Desinfektionsschicht auf. Diese Desinfektionsschicht
kann auf verschiedene Art und Weise auf die Außenwand 12 sowie die
Trennwand 14 aufgebracht werden. Dabei kann es sich um
eine Beschichtung handeln, die bei der Herstellung der Geldbörse 1 auf
das zu verwendende Material wie Leder oder Kunststoff aufgetragen
oder aufdiffundiert wird. Die Desinfektionsschicht kann aber auch
nachträglich
auf die Außenwand 12 sowie
die Trennwand 14 aufgebracht werden, beispielsweise als
Folie, wobei diese Folie aufgeklebt oder auf eine andere Art der
Befestigung dauerhaft mit der Außenwand 12 sowie der
Trennwand 14 verbunden oder in eine dafür vorgesehene Halterung eingeschoben
oder eingedrückt
werden kann. Alternativ zu einer Beschichtung beispielsweise der
Trennwand 14 kann diese auch vollständig aus einer Desinfektionseinlage
bestehen.
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Ebenso
in direkten Kontakt mit Bargeld, hier hauptsächlich Münzen, kommen die Innenwände 16 und 18 des
Münzfachs 4,
in der 3 dargestellt: Die Münzen werden üblicherweise
unsortiert in das Münzfach 4 eingelegt.
Nach dem Einlegen oder Herausnehmen der Münzen kann das Münzfach 4 verschlossen
werden.
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Dazu
ist eine Lasche 6 vorgesehen, die eingeeignetes Verschlusselement 22,
beispielsweise einen Druckknopf oder einen Magneten mit dem zugeordneten,
hier nicht dargestellten Gegenstück
auf der Außenseite
des Münzfachs 4 aufweist,
wodurch das Münzfach 4 zuverlässig verschließbar ist.
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Durch
den Transport der Geldbörse 1 werden
die Münzen
im Innenraum des Münzfachs 4 immer
wieder unterschiedlich positioniert, so dass davon auszugehen ist,
dass ein überwiegender
Teil der Münzen
im Laufe des Aufenthaltes im Münzfach 4 mit einer
der Innenwände 16 oder 18 in
Berührung kommt,
wobei dann die desinfizierende Wirkung des Desinfizierungsmittels
auf die Münzen
einwirkt.
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Als
Desinfektionsmittel ist ein Material zu wählen, das verschiedenen Anforderungen
genügt. Abgesehen
von der zwangsläufig
notwendigen desinfizierenden Eigenschaft muss es haltbar sein, das heißt resistent
oder zumindest widerstandsfähig
gegen auftretende Einwirkungen wie Kratzen oder Schaben durch die
vorgehaltenen Münzen.
Darüber hinaus
muss es sich gegenüber
dem Benutzer neutral verhalten, darf also keine Unverträglichkeiten oder
sogar allergische Reaktionen bei Hautkontakt, der naturgemäß bei der
Anwendung der Geldbörse 1 nicht
zu vermeiden ist, hervorrufen. Außerdem soll die desinfiziernde
Wirkung des Desinfektionsmittels zuverlässig dauerhaft sein, also nicht
flüchtig,
wie es bei Desinfektionssprays auf alkoholischer oder anderer flüchtiger
Basis vorkommt.
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Die
Idee der Erfindung liegt darin, als Desinfektionsmittel Kupfer oder
eine überwiegend
kupferhaltige Legierung zu verwenden. Die desinfizierende Wirkung
von Kupfer, welches die Basis des Berührungsbereiches darstellt,
ist bereits seit dem Altertum bekannt. Kupfer wurde bereits im Altertum,
auch noch im Mittelalter, zur Behandlung von Augenkrankheiten und
in der Veterinärmedizin
verwendet und vor dem 19. Jahrhundert, vor der Anwendung moderner Medikamente,
zur Behandlung von Asthma und Keuchhusten genutzt.
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Aufgrund
dieser Eigenschaft ist es die Grundidee der Erfindung, ein Desinfektionsmittel
mit einem kupferbasierten Berührungsbereich
genau dort zu verwenden, wo die Übertragung
von Keimen und Bakterien hoch ist. So können diese desinfizierenden Elemente
insbesondere an Stellen eingesetzt werden, an denen sich Keime und
Bakterien durch eine Vielzahl von Berührungen oder durch das Vorhandensein
einer Vielzahl von Krankheitserregern schnell ausbreiten können. Durch
die Verwendung eines Desinfektionsmittels, also desinfizierender
Elemente in der Nähe
zu keim- und bakterientragendem Bargeld, können so die Übertragung,
Ausbreitung und die Überlebenschancen
von Bakterien und Keimen wirksam verringert werden.
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Besonders
aufgrund der Resistenz verschiedener Bakterien gegen Antibiotika
und Penicillin, zum Beispiel MRSA (Methicillin-Resistenter Staphylococcus
Aureus), wurden Testreihen mit unterschiedlichen Elementen aus Kupfer
und kupferhaltigen Legierungen durchgeführt. Hierbei konnte festgestellt werden,
dass die Überlebenswahrscheinlichkeit
der Bakterien mit zunehmendem Kupfergehalt abnimmt. Beispielsweise überlebten
die Bakterien auf Elementen aus Stahl mehrere Tage, wohingegen bei
der Verwendung von Werkstücken
aus Messing mit einem hohen Kupfergehalt bis hin zu Elementen aus
reinem Kupfer die Überlebenszeit
bis hinunter zu wenigen Minuten stark abnahm. Das Risiko der Übertragung von
zum Beispiel Krankheitserregern kann sich also durch die Verwendung
von Elementen mit einem hohen Kupferanteil minimieren lassen, wurde
aber bisher in Verbindung mit Bargeld noch nicht eingesetzt.
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Aufgrund
des genannten Vorteils eines besonders hohen Kupfergehalts beim
Desinfektionsmittel ist ein hoher Beschichtungsgrad der Außenwand 12 und/oder
der Trennwand 14 im Bereich des Geldscheinfachs 10 sowie
der Innenwände 16 oder 18 des
Münzfachs 4 mit
Kupfer angestrebt. Dazu ist das Bekleben oder anderweitige dauerhafte
Anbringen einer Kupferfolie oder selbstklebenden Kupferfolie vorgesehen.
Auch ist es denkbar, dass die Trennwände, beispielsweise die Trennwand 14,
nicht nur aus einem mit Kupfer oder Kupferfolie beschichteten Grundmaterial
wie Leder oder Kunststoff bestehen, sondern als Kupfertrennwand,
beispielsweise aus einem Kupfergeflecht, ausgebildet sind, um ebenfalls eine
hohe Flexibilität
der Geldbörse 1 und
damit einen hohen Tragekomfort und eine optisch ansprechende, hochwertige
Anmutung zu erreichen.
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Ein
weiterer Vorteil der Verwendung eines Kupfergeflechts liegt in der
naturgemäß größeren Oberfläche des
Geflechts auf gleichem Raum gegenüber einer durchgehenden Kupferoberfläche, wie man
sie beispielsweise bei einer Kupferfolie vorfindet. Aber auch bei
der Verwendung einer Kupferfolie ist eine Vergrößerung der Oberfläche und
somit eine Verstärkung
des desinfizierenden Effekts durch beispielsweise eine Strukturierung
der Oberfläche,
im Gegensatz zu einer glatten Oberfläche, zu erreichen.
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- 1
- Geldbörse
- 2
- Einschubfächer
- 4
- Münzfach
- 6
- Lasche
- 8
- Achse
- 10
- Geldscheinfach
- 12
- Innenwand
des Geldscheinfachs
- 14
- Trennwand
- 16
- Außenwand
des Münzfachs
- 18
- Trennwand
- 22
- Verschlusselement