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DE102009012574A1 - Fahrzeug mit einem mittels eines Deckels verschließbaren Staufach - Google Patents

Fahrzeug mit einem mittels eines Deckels verschließbaren Staufach Download PDF

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DE102009012574A1
DE102009012574A1 DE200910012574 DE102009012574A DE102009012574A1 DE 102009012574 A1 DE102009012574 A1 DE 102009012574A1 DE 200910012574 DE200910012574 DE 200910012574 DE 102009012574 A DE102009012574 A DE 102009012574A DE 102009012574 A1 DE102009012574 A1 DE 102009012574A1
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Germany
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DE200910012574
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Bernhard Schmid
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Bayerische Motoren Werke AG
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Bayerische Motoren Werke AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug (10) mit wenigstens einem Staufach (24, 26, 28), das ein Gehäuse (30) aufweist, das mittels eines bewegbaren Deckels (34) verschließbar oder wahlweise freilegbar ist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Deckel (34) schwenkbar am Gehäuse (30) gelagert ist und dass wenigstens ein Element (36; 52) der Schwenklagerung des Deckels (34) relativ zu einer Führung (60) geführt ist, die mehrere zumindest teilweise unter einem Winkel zueinander verlaufende Führungsbahnen (61, 62, 63, 64) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit einem mittels eines Deckels verschließbaren Staufach gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Ein Staufach im Sinne der Erfindung kann auch von einem Aschenbecher oder einer Aufnahme für Gefäße oder Utensilien gebildet werden.
  • Staufächer, die mittels eines Deckels verschließbar sind, erfreuen sich in Fahrzeugen zunehmender Beliebtheit. Derartige Staufächer bestehen in der Regel aus wenigstens einer im Innenraum an einem bewegbaren oder festen Fahrzeugteil, wie einer Türverkleidung, einer Mittelkonsole oder einem Armaturenbrett bzw. Instrumententräger, angeordneten vertieften Aufnahme und einem bewegbaren Deckel, durch den der Zugang zu der Aufnahme verschließbar oder wahlweise freilegbar ist. Im Interesse des Insassenschutzes sollen die Deckel zumindest im geschlossenen Zustand leicht versenkt oder zumindest bündig mit der sie umgebenden Oberfläche des Fahrzeugteils angeordnet sein. Verschiebbare Deckel, wie aus der DE 83 21 983 U1 bekannt, benötigen relativ viel Platz seitlich der Aufnahme, während schwenkbare Deckel häufig zumindest in der Schließposition mit einem Greifteil aus der Oberfläche des Fahrzeugteils hervorragen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fahrzeug mit einem verbesserten Staufach zu versehen, dessen Deckel in geöffnetem Zustand des Staufachs Platz sparend verstaubar und bevorzugt vollständig versenkbar ist.
  • Diese Aufgabe wir durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass der Deckel mittels einer Schwenklagerung am Gehäuse des Staufachs gelagert ist und zusätzlich wenigstens ein Element der Schwenklagerung des Deckels relativ zu einer Führung geführt ist, die mehrere, zumindest teilweise unter einem Winkel zueinander verlaufende Führungsbahnen aufweist. Durch eine derartige Führung wird die Schwenkbewegung des Deckels in die Öffnungsposition und in die Schließposition durch eine lineare Bewegung des Staufachs bzw. des Deckels zwangsgesteuert.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist eine mehrere Führungsbahnen aufweisende Führung ortsfest, bevorzugt an einem Führungskäfig angeordnet, der auch eine Längsführung für eine lineare Längsverschiebung des Gehäuses des Staufachs bereitstellt.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird wenigstens ein Teil des Gehäuses des Staufachs von einer Feder beaufschlagt, so dass die Längsverschiebung zur Einleitung der Schwenkbewegung des Deckels gegen eine Kraft dieser Feder erfolgt.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist die Führung wenigstens zwei sich kreuzende Führungsbahnen auf. Zusätzlich sind bevorzugt wenigstens zwei zueinander parallele Führungsbahnen vorgesehen. Die sich kreuzenden und die parallelen Führungsbahnen sind schleifenförmig angeordnet und an ihren Enden in Form einer Weiche paarweise miteinander verbunden.
  • Die Schwenklagerung des Deckels ist an oder in den Führungsbahnen mittels wenigstens eines verschiebbar gelagerten Gleitelements geführt. Dieses Gleitelement ist bevorzugt mittels wenigstens einer Drehlagerung an einem Element der Schwenklagerung des Deckels gelagert, wobei die Drehlagerung bevorzugt von wenigstens einer Feder gebildet wird.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine schematische Teilansicht eines Fahrzeugs;
  • 2 einen schematischen Längsschnitt durch ein Staufach bei geschlossenem und bei geöffnetem Deckel;
  • 3 eine vergrößerte schematische Detaildarstellung der Führung; und
  • 4 eine vergrößerte schematische Detaildarstellung der Lagerung des mit der Führung zusammenwirkenden Gleitelements.
  • Ein Fahrzeug 10, wie z. B. ein Personenkraftwagen, weist in seinem Innenraum 12 wenigstens ein festes oder bewegbares Innenverkleidungsteil auf, das im gezeigten Beispiel von einer zwischen dem Fahrersitz 14 und dem Beifahrersitz 16 angeordneten Mittelkonsole 18 oder einem Armaturenbrett 20 beziehungsweise 22 gebildet wird. Eine bewegbare Anordnung kann beispielsweise in Form eines Innenverkleidungsteils einer Fahrzeugtür oder Heckklappe gebildet sein. An den fest oder bewegbar angeordneten Innenverkleidungsteilen, hier an der festen Mittelkonsole 18 vor und hinter einem Schalthebel 25 und/oder im Bereich des Armaturenbretts 22, sind mehrere Staufächer 22, 24 und 26 angeordnet.
  • Andere Beispiele für zur Aufnahme eines Staufachs geeignete Innenverkleidungsteile sind nicht gezeigte, seitlich oder im hinteren Bereich angeordnete Teile der Innenverkleidung, der Sitze oder der Türen.
  • Die Form der Staufächer ist für die vorliegende Erfindung nicht von Bedeutung. Bevorzugt sind die Staufächer, wie beim Staufach 26 und 28 angedeutet, im Querschnitt rechteckig ausgebildet. Es sind jedoch auch Staufächer mit runden, ovalen oder einer anderen geometrischen Form folgenden Querschnitten möglich. Ein Staufach 24 mit rundem Querschnitt ist auf der Mittelkonsole 18 hinter dem Schalthebel 25 angeordnet. Der Verwendungszweck der Staufächer ist ebenfalls für die vorliegende Erfindung nicht von Bedeutung. Die Staufächer 24, 26 und 28 können für die Aufbewahrung von Utensilien, als Aschenbecher oder Getränke halter oder auch zur Aufnahme von elektronischen Geräten oder Medienspeichern, wie beispielsweise einem CD-Wechsler, ausgebildet sein.
  • Anhand der 2 bis 4 wird nachfolgend der Aufbau und die Öffnungs- und Schließfunktion eines Staufachs 24, 26 bzw. 28 im Detail beschrieben. Das Staufach weist ein Gehäuse 30 auf, das mit seinem Innenraum der Aufnahme der zu verstauenden Gegenstände dient. Das Gehäuse 30 ist in einem Führungskäfig 40 in Richtung seiner Längsachse linear verschiebbar geführt. Der Führungskäfig 40 ist am Innenverkleidungsteil des Fahrzeugs ortsfest angeordnet. Der Führungskäfig 40 kann das Gehäuse 30 an dessen gesamten Außenumfang umgeben. Er kann jedoch auch in Form von zwei oder mehreren separaten Führungsklammern oder Führungsplatten ausgebildet sein, die mit entsprechenden Wandungen oder daran angeordneten Führungselementen des Gehäuses 30 in Form einer linearen Führung zusammenwirken.
  • Das Gehäuse 30 wird an seinem inneren Ende von einem Boden 32 begrenzt und kann an seinem äußeren, dem Innenraum 12 zugewandten Ende von einem Deckel 34 wahlweise verschlossen oder freigelegt werden.
  • Unter dem Boden 32 des Gehäuses 30 ist im Ausführungsbeispiel eine Feder 42 in Form einer Druckfeder vorgesehen, deren eines Ende von außen am Boden 32 anliegt oder an diesem befestigt ist und deren anderes Ende an einem ortsfesten Lager 44 des Fahrzeugteils bzw. Innenverkleidungsteils gelagert oder befestigt ist. Das Gehäuse 30 ist, wie in 2 angedeutet, gegen die Kraft F der Feder 42 in Richtung seiner Längsachse 31 linear bewegbar, wobei die Führung durch den Führungskäfig 40 erfolgt.
  • Die Feder 42 ist nur exemplarisch in Form einer Druckfeder und im Bereich des Bodens 32 vorgesehen. Entsprechend gleichwirkende Federn zwischen dem Gehäuse 30 und einem ortsfesten Teil des Fahrzeugs können auch seitlich, beispielsweise im Bereich der Führungen des Führungskäfigs 40 angeordnet und dort auch in Form von Zugfedern oder Drehschenkelfedern ausgebildet sein.
  • Der Deckel 34 ist seitlich an seiner Innenseite mit dem äußeren Ende von zwei Drehschenkeln 36 verbunden, deren anderes Ende mittels einer Drehachse 38 an oder in einer Wand des Gehäuses 30 gelagert ist. Durch die Drehachse 38 kann der Deckel 34 eine Schwenkbewegung um etwa 90° relativ zum Gehäuse 30 ausführen. Der Deckel 34 kann damit von seiner in 2 gezeigten Schließstellung in die in gestrichelten Linien angedeutete Öffnungsstellung 34A geschwenkt werden. Bei seiner Bewegung von der Schließstellung in die Öffnungsstellung kann der Deckel 34 wahlweise in das Gehäuse 30 hinein schwenken, in den Führungskäfig 40 oder in eine an diesem vorgesehene Aussparung hinein schwenken.
  • An wenigstens einem der Drehschenkel 36 ist wenigstens ein Führungselement 52 angeordnet, das mit einer ortsfesten, bevorzugt am Führungskäfig 40 angeordneten Führung 60 zusammenwirkt, um eine lineare Bewegung des Gehäuses 30 bzw. des Deckels 34 in Richtung der Längsachse 31 zwangsgesteuert in eine Schwenkbewegung des Deckels 34 umzuwandeln. Das Führungselement ist im gezeigten Ausführungsbeispiel als Kulissensteinanordnung 50 ausgebildet. Die Kulissensteinanordnung 50 weist einen Kulissenstein 52 auf, der mittels wenigstens einer Drehlagerung 54, 56 drehbar gelagert ist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Kulissenstein 52 an zwei als Drehfedern ausgebildeten Drehlagerungen 54 bzw. 56 verdrehbar befestigt.
  • Die Führung 60 ist im Ausführungsbeispiel als Kulissensteinführung 60 ausgebildet, die vier schleifenförmig paarweise miteinander verbundene Führungsbahnen 61, 62, 63, 64 aufweist, in welchen der Kulissenstein 52 verschiebbar geführt ist.
  • Die erste Führungsbahn 61 weist einen dem Deckel 34 in dessen Schließposition am nächsten angeordneten ersten Endpunkt 65 auf. Sie erstreckt sich parallel zur Längsachse 31 des Gehäuses 30 vom Deckel 34 weg nach innen bis zu einem Umkehrpunkt 66. An diesem Umkehrpunkt 66 ist die erste Führungsbahn 61 in Form einer Weiche mit einer zweiten Führungsbahn 62 verbunden, die sich in Form einer S-Kurve überwiegend senkrecht zur ersten Führungsbahn 61, jedoch mit einer leichten Neigung zurück zum Deckel 34 auf die andere Seite der Kulissensteinführung 60 erstreckt.
  • Die zweite Führungsbahn 62 endet dort in einem zweiten Endpunkt 67, der dem Deckel 34 in dessen Schließposition näher ist als der Umkehrpunkt 66 jedoch ferner als der erste Endpunkt 65. Im zweiten Endpunkt 67 ist die zweite Führungsbahn 62 in Form einer Weiche mit einer dritten Führungsbahn 63 verbunden, die sich parallel zur ersten Führungsbahn 61 und zur Längsachse 31 des Gehäuses 30 in Richtung zum Boden 32 des Gehäuses 30 erstreckt und dort in einem Umkehrpunkt 68 endet, der vom Deckel 34 in dessen Schließposition weiter entfernt ist als der Umkehrpunkt 66.
  • Im Umkehrpunkt 68 ist die dritte Führungsbahn 63 in Form einer Weiche mit der vierten Führungsbahn 64 verbunden, die sich in einer leicht gebogenen S-Form schräg zurück zum ersten Endpunkt 65 auf der andere Seite der Kulissensteinführung 60 erstreckt. Die vierte Führungsbahn 64 und die erste Führungsbahn 61 sind im ersten Endpunkt 65 ebenfalls in Form einer Weiche miteinander verbunden.
  • Der erste Endpunkt 65 markiert die Position der Kulissensteinführung 60, an welcher sich der Kulissenstein 52 in der Schließposition des Deckels 34 befindet. Der zweite Endpunkt 67 markiert die Position der Kulissensteinführung 60, in der sich der Kulissenstein 52 in der Öffnungsposition 34A des Deckels befindet.
  • Ausgehend von der Schließposition des Deckels 34 wird dieser zur Betätigung in Öffnungsrichtung in Richtung auf das Gehäuse 30 nach innen gedrückt. Dabei bewegt sich das Gehäuse 30 mit dem Deckel 34 und dessen Drehschenkeln 36 in einer linearen Bewegung gegen die Kraft der Feder 42 nach innen. Die an den Drehschenkeln 36 angeordneten Kulissensteine 52 bewegen sich dabei längs der ersten Führungsbahn 61 vom ersten Endpunkt 65 zum Umkehrpunkt 66. Wird anschließend der Deckel 34 vom Bediener losgelassen, wird der Kulissenstein 52 in der Weiche am Umkehrpunkt 66 von der ersten Führungsbahn 61 in die zweite Führungsbahn 62 umgelenkt und durch die Rückstellkraft der Feder 42 wird das Gehäuse 30 zurück in seine Ausgangsstellung bewegt. Dabei gleitet der Kulissenstein 52 entlang der zweiten Führungsbahn 62 vom Umkehrpunkt 66 zum zweiten Endpunkt 67, wobei gleichzeitig den Drehschenkeln 36 eine Schwenkbewegung aufgezwungen wird, durch welche der Deckel um etwa 90° von der Schließposition in die Öffnungsposition 34A bewegt wird. Das Staufach 24, 26 bzw. 28 kann nun bei geöffnetem Deckel 34A benutzt werden.
  • Zum Verschließen des Staufachs 24, 26 bzw. 28 drückt der Benutzer den äußeren Rand des Gehäuses 30 nach innen, wodurch das Gehäuse 30 parallel zu seiner Längsachse 31 gegen die Kraft F der Feder 42 nach innen bewegt wird. Dabei gleitet der in der Weiche des zweiten Endpunkts 67 in die dritte Führungsbahn 63 umgelenkte Kulissenstein 52 längs der dritten Führungsbahn 63 vom zweiten Endpunkt 67 zum Umkehrpunkt 68. Dort wird der Kulissenstein 52 von der Weiche von der dritten Führungsbahn 63 auf die vierte Führungsbahn 64 umgelenkt. Beim Loslassen des Gehäuses 30 durch den Benutzer bewegt sich das Gehäuse 30 durch die Rückstellkraft der Feder 42 wieder zurück in seine Ausgangsstellung. Dabei fährt der Kulissenstein 52 entlang der vierten Führungsbahn 64 vom Umkehrpunkt 68 zum ersten Endpunkt 65. Hierbei werden die Drehschenkel 36 mit dem Deckel 34 von der Öffnungsposition 34A zwangsgesteuert in die Schließposition 34 zurück bewegt.
  • Am ersten Endpunkt 65 wird der Kulissenstein 52 durch die Weiche wieder in die erste Führungsbahn 61 umgelenkt, so dass der Deckel 34 für einen neuen Öffnungszyklus bereitsteht.
  • Die Rückstellkräfte der Drehfedern der Drehlagerungen 54, 56 sorgen im Zusammenwirken mit den Weichen der Führung 60 an deren Endpunkten 65, 67 und deren Umlenkpunkten 66, 68 für eine zuverlässige Umsteuerung des Kulissensteins 52 zwischen den verschiedenen Führungsbahnen 61, 62, 63, 64. Es können jedoch auch andere Mittel im Bereich der Weichen vorgesehen sein, die dafür sorgen, dass der Kulissenstein nicht auf derselben Führungsbahn zurückbewegt wird, auf der er an dem betreffenden Endpunkt 65, 67 oder Umlenkpunkt 66, 68 angekommen ist. Hierzu können die Weichen beispielsweise in Form federbelasteter Rückfall-Weichen ausgebildet sein, wie sie bei Gleisanlagen von Schienenfahrzeugen verwendet werden. Eine andere Form der Zwangsführung der Kulissensteine 52 im Bereich der Weichen an den Verbindungsstellen der Führungsbahnen 61, 62, 63, 64 kann in einer auf die Weichen abgestimmten Form der Kulissenstein-Enden (beispielsweise in Form einseitiger Anschrägungen) bestehen, so dass in diesem Falle überhaupt keine Federn an den Kulissensteinen oder den Weichen notwendig sind.
  • Durch die Erfindung wird eine einfache Möglichkeit geschaffen, einen Deckel eines Staufachs durch eine einfache lineare Push-Bewegung von der Schließposition in die Öffnungsposition und zurück zu bewegen, wobei der Deckel in der Öffnungsposition bevorzugt am betreffenden Fahrzeugteil vollständig versenkt angeordnet ist. Die Öffnungs- oder Schließbewegung des Deckels 34 kann in einer komfortableren Variante zusätzlich durch geeignete Dämpfer gedämpft werden, die insbesondere nach einer Beendigung einer Push-Bewegung die Wirkung der Rückstellkräfte der Feder 42 verlangsamen.
  • 10
    Fahrzeug
    12
    Innenraum (von 10)
    14
    Fahrersitz
    16
    Beifahrersitz
    18
    Mittelkonsole
    20, 22
    Armaturenbrett
    24
    Staufach
    25
    Schalthebel
    26
    Staufach
    28
    Staufach
    30
    Gehäuse (von 30)
    31
    Längsachse
    32
    Boden (von 30)
    34
    Deckel
    36
    Drehschenkel
    38
    Drehachse
    40
    Führungskäfig (für 30)
    42
    Feder
    44
    Lager
    50
    Kulissensteinanordnung
    52
    Kulissenstein
    54
    Drehlagerung (für 52)
    56
    Drehlagerung (für 52)
    60
    Kulissensteinführung
    61
    (erste) Führungsbahn
    62
    (zweite) Führungsbahn
    63
    (dritte) Führungsbahn
    64
    (vierte) Führungsbahn
    65
    (erster) Endpunkt
    66
    Umkehrpunkt
    67
    (zweiter) Endpunkt
    68
    Umkehrpunkt
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 8321983 U1 [0002]

Claims (11)

  1. Fahrzeug (10) mit wenigstens einem Staufach (24, 26, 28), das ein Gehäuse (30) aufweist, das mittels eines bewegbaren Deckels (34) verschließbar oder wahlweise freilegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (34) schwenkbar am Gehäuse (30) gelagert ist und dass wenigstens ein Element (36; 52) der Schwenklagerung des Deckels (34) relativ zu einer Führung (60) geführt ist, die mehrere zumindest teilweise unter einem Winkel zueinander verlaufende Führungsbahnen (61, 62, 63, 64) aufweist.
  2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (60) ortsfest angeordnet ist.
  3. Fahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (60) an einem Führungskäfig (40) angeordnet ist, der eine Längsführung für eine Längsverschiebung des Gehäuses (30) definiert.
  4. Fahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsverschiebung des Gehäuses (30) gegen die Kraft (F) einer Feder (42) erfolgt.
  5. Fahrzeug nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (60) wenigstens zwei sich kreuzende Führungsbahnen (62, 64) aufweist.
  6. Fahrzeug nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (60) wenigstens zwei zueinander parallele Führungsbahnen (61, 63) aufweist.
  7. Fahrzeug nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenklagerung des Deckels (34) mittels wenigstens eines in den Führungsbahnen (61, 62, 63, 64) verschiebbar gelagerten Gleitelements (52) geführt ist.
  8. Fahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gleitelement (52) mittels wenigstens einer Drehlagerung (54, 56) verdrehbar an dem Element (36) der Schwenklagerung gelagert ist.
  9. Fahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehlagerung (54, 56) von wenigstens einer Feder gebildet wird.
  10. Fahrzeug nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Öffnen des Staufachs (24, 26, 28) der Deckel (34) nach innen in Richtung zum Gehäuse (30) gedrückt wird.
  11. Fahrzeug nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Schließen des Staufachs (24, 26, 28) das Gehäuse (30) nach innen gedrückt wird.
DE200910012574 2009-03-11 2009-03-11 Fahrzeug mit einem mittels eines Deckels verschließbaren Staufach Withdrawn DE102009012574A1 (de)

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Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE8321983U1 (de) 1983-12-01 Iveco Magirus AG, 7900 Ulm Ablagebox eines Kraftfahrzeuges
DE10251813A1 (de) * 2002-11-07 2004-07-29 Olho-Technik Oleff & Holtmann Ohg In ein Kraftfahrzeug eingebautes Behältnis

Patent Citations (2)

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