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Die
Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit einem mittels eines Deckels
verschließbaren Staufach gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1. Ein Staufach im Sinne der Erfindung kann
auch von einem Aschenbecher oder einer Aufnahme für Gefäße oder
Utensilien gebildet werden.
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Staufächer,
die mittels eines Deckels verschließbar sind, erfreuen
sich in Fahrzeugen zunehmender Beliebtheit. Derartige Staufächer
bestehen in der Regel aus wenigstens einer im Innenraum an einem
bewegbaren oder festen Fahrzeugteil, wie einer Türverkleidung,
einer Mittelkonsole oder einem Armaturenbrett bzw. Instrumententräger,
angeordneten vertieften Aufnahme und einem bewegbaren Deckel, durch
den der Zugang zu der Aufnahme verschließbar oder wahlweise
freilegbar ist. Im Interesse des Insassenschutzes sollen die Deckel
zumindest im geschlossenen Zustand leicht versenkt oder zumindest bündig
mit der sie umgebenden Oberfläche des Fahrzeugteils angeordnet
sein. Verschiebbare Deckel, wie aus der
DE 83 21 983 U1 bekannt,
benötigen relativ viel Platz seitlich der Aufnahme, während schwenkbare
Deckel häufig zumindest in der Schließposition
mit einem Greifteil aus der Oberfläche des Fahrzeugteils
hervorragen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fahrzeug mit einem verbesserten
Staufach zu versehen, dessen Deckel in geöffnetem Zustand
des Staufachs Platz sparend verstaubar und bevorzugt vollständig
versenkbar ist.
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Diese
Aufgabe wir durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen angegeben.
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Der
Gegenstand der vorliegenden Erfindung zeichnet sich dadurch aus,
dass der Deckel mittels einer Schwenklagerung am Gehäuse
des Staufachs gelagert ist und zusätzlich wenigstens ein
Element der Schwenklagerung des Deckels relativ zu einer Führung
geführt ist, die mehrere, zumindest teilweise unter einem
Winkel zueinander verlaufende Führungsbahnen aufweist.
Durch eine derartige Führung wird die Schwenkbewegung des
Deckels in die Öffnungsposition und in die Schließposition
durch eine lineare Bewegung des Staufachs bzw. des Deckels zwangsgesteuert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform ist eine mehrere Führungsbahnen
aufweisende Führung ortsfest, bevorzugt an einem Führungskäfig
angeordnet, der auch eine Längsführung für
eine lineare Längsverschiebung des Gehäuses des
Staufachs bereitstellt.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform wird wenigstens ein
Teil des Gehäuses des Staufachs von einer Feder beaufschlagt,
so dass die Längsverschiebung zur Einleitung der Schwenkbewegung
des Deckels gegen eine Kraft dieser Feder erfolgt.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist die Führung
wenigstens zwei sich kreuzende Führungsbahnen auf. Zusätzlich
sind bevorzugt wenigstens zwei zueinander parallele Führungsbahnen
vorgesehen. Die sich kreuzenden und die parallelen Führungsbahnen
sind schleifenförmig angeordnet und an ihren Enden in Form
einer Weiche paarweise miteinander verbunden.
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Die
Schwenklagerung des Deckels ist an oder in den Führungsbahnen
mittels wenigstens eines verschiebbar gelagerten Gleitelements geführt. Dieses
Gleitelement ist bevorzugt mittels wenigstens einer Drehlagerung
an einem Element der Schwenklagerung des Deckels gelagert, wobei
die Drehlagerung bevorzugt von wenigstens einer Feder gebildet wird.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter
Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
Es zeigt:
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1 eine
schematische Teilansicht eines Fahrzeugs;
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2 einen
schematischen Längsschnitt durch ein Staufach bei geschlossenem
und bei geöffnetem Deckel;
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3 eine
vergrößerte schematische Detaildarstellung der
Führung; und
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4 eine
vergrößerte schematische Detaildarstellung der
Lagerung des mit der Führung zusammenwirkenden Gleitelements.
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Ein
Fahrzeug 10, wie z. B. ein Personenkraftwagen, weist in
seinem Innenraum 12 wenigstens ein festes oder bewegbares
Innenverkleidungsteil auf, das im gezeigten Beispiel von einer zwischen
dem Fahrersitz 14 und dem Beifahrersitz 16 angeordneten
Mittelkonsole 18 oder einem Armaturenbrett 20 beziehungsweise 22 gebildet
wird. Eine bewegbare Anordnung kann beispielsweise in Form eines
Innenverkleidungsteils einer Fahrzeugtür oder Heckklappe gebildet
sein. An den fest oder bewegbar angeordneten Innenverkleidungsteilen,
hier an der festen Mittelkonsole 18 vor und hinter einem
Schalthebel 25 und/oder im Bereich des Armaturenbretts 22,
sind mehrere Staufächer 22, 24 und 26 angeordnet.
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Andere
Beispiele für zur Aufnahme eines Staufachs geeignete Innenverkleidungsteile
sind nicht gezeigte, seitlich oder im hinteren Bereich angeordnete
Teile der Innenverkleidung, der Sitze oder der Türen.
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Die
Form der Staufächer ist für die vorliegende Erfindung
nicht von Bedeutung. Bevorzugt sind die Staufächer, wie
beim Staufach 26 und 28 angedeutet, im Querschnitt
rechteckig ausgebildet. Es sind jedoch auch Staufächer
mit runden, ovalen oder einer anderen geometrischen Form folgenden
Querschnitten möglich. Ein Staufach 24 mit rundem
Querschnitt ist auf der Mittelkonsole 18 hinter dem Schalthebel 25 angeordnet.
Der Verwendungszweck der Staufächer ist ebenfalls für
die vorliegende Erfindung nicht von Bedeutung. Die Staufächer 24, 26 und 28 können
für die Aufbewahrung von Utensilien, als Aschenbecher oder
Getränke halter oder auch zur Aufnahme von elektronischen
Geräten oder Medienspeichern, wie beispielsweise einem
CD-Wechsler, ausgebildet sein.
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Anhand
der 2 bis 4 wird nachfolgend der Aufbau
und die Öffnungs- und Schließfunktion eines Staufachs 24, 26 bzw. 28 im
Detail beschrieben. Das Staufach weist ein Gehäuse 30 auf, das
mit seinem Innenraum der Aufnahme der zu verstauenden Gegenstände
dient. Das Gehäuse 30 ist in einem Führungskäfig 40 in
Richtung seiner Längsachse linear verschiebbar geführt.
Der Führungskäfig 40 ist am Innenverkleidungsteil
des Fahrzeugs ortsfest angeordnet. Der Führungskäfig 40 kann
das Gehäuse 30 an dessen gesamten Außenumfang
umgeben. Er kann jedoch auch in Form von zwei oder mehreren separaten
Führungsklammern oder Führungsplatten ausgebildet
sein, die mit entsprechenden Wandungen oder daran angeordneten Führungselementen
des Gehäuses 30 in Form einer linearen Führung
zusammenwirken.
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Das
Gehäuse 30 wird an seinem inneren Ende von einem
Boden 32 begrenzt und kann an seinem äußeren,
dem Innenraum 12 zugewandten Ende von einem Deckel 34 wahlweise
verschlossen oder freigelegt werden.
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Unter
dem Boden 32 des Gehäuses 30 ist im Ausführungsbeispiel
eine Feder 42 in Form einer Druckfeder vorgesehen, deren
eines Ende von außen am Boden 32 anliegt oder
an diesem befestigt ist und deren anderes Ende an einem ortsfesten
Lager 44 des Fahrzeugteils bzw. Innenverkleidungsteils
gelagert oder befestigt ist. Das Gehäuse 30 ist,
wie in 2 angedeutet, gegen die Kraft F der Feder 42 in Richtung
seiner Längsachse 31 linear bewegbar, wobei die
Führung durch den Führungskäfig 40 erfolgt.
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Die
Feder 42 ist nur exemplarisch in Form einer Druckfeder
und im Bereich des Bodens 32 vorgesehen. Entsprechend gleichwirkende
Federn zwischen dem Gehäuse 30 und einem ortsfesten
Teil des Fahrzeugs können auch seitlich, beispielsweise im
Bereich der Führungen des Führungskäfigs 40 angeordnet
und dort auch in Form von Zugfedern oder Drehschenkelfedern ausgebildet
sein.
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Der
Deckel 34 ist seitlich an seiner Innenseite mit dem äußeren
Ende von zwei Drehschenkeln 36 verbunden, deren anderes
Ende mittels einer Drehachse 38 an oder in einer Wand des
Gehäuses 30 gelagert ist. Durch die Drehachse 38 kann
der Deckel 34 eine Schwenkbewegung um etwa 90° relativ
zum Gehäuse 30 ausführen. Der Deckel 34 kann
damit von seiner in 2 gezeigten Schließstellung
in die in gestrichelten Linien angedeutete Öffnungsstellung 34A geschwenkt
werden. Bei seiner Bewegung von der Schließstellung in
die Öffnungsstellung kann der Deckel 34 wahlweise
in das Gehäuse 30 hinein schwenken, in den Führungskäfig 40 oder
in eine an diesem vorgesehene Aussparung hinein schwenken.
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An
wenigstens einem der Drehschenkel 36 ist wenigstens ein
Führungselement 52 angeordnet, das mit einer ortsfesten,
bevorzugt am Führungskäfig 40 angeordneten
Führung 60 zusammenwirkt, um eine lineare Bewegung
des Gehäuses 30 bzw. des Deckels 34 in
Richtung der Längsachse 31 zwangsgesteuert in
eine Schwenkbewegung des Deckels 34 umzuwandeln. Das Führungselement
ist im gezeigten Ausführungsbeispiel als Kulissensteinanordnung 50 ausgebildet.
Die Kulissensteinanordnung 50 weist einen Kulissenstein 52 auf,
der mittels wenigstens einer Drehlagerung 54, 56 drehbar
gelagert ist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist der
Kulissenstein 52 an zwei als Drehfedern ausgebildeten Drehlagerungen 54 bzw. 56 verdrehbar
befestigt.
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Die
Führung 60 ist im Ausführungsbeispiel als
Kulissensteinführung 60 ausgebildet, die vier schleifenförmig
paarweise miteinander verbundene Führungsbahnen 61, 62, 63, 64 aufweist,
in welchen der Kulissenstein 52 verschiebbar geführt
ist.
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Die
erste Führungsbahn 61 weist einen dem Deckel 34 in
dessen Schließposition am nächsten angeordneten
ersten Endpunkt 65 auf. Sie erstreckt sich parallel zur
Längsachse 31 des Gehäuses 30 vom
Deckel 34 weg nach innen bis zu einem Umkehrpunkt 66.
An diesem Umkehrpunkt 66 ist die erste Führungsbahn 61 in
Form einer Weiche mit einer zweiten Führungsbahn 62 verbunden,
die sich in Form einer S-Kurve überwiegend senkrecht zur
ersten Führungsbahn 61, jedoch mit einer leichten
Neigung zurück zum Deckel 34 auf die andere Seite
der Kulissensteinführung 60 erstreckt.
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Die
zweite Führungsbahn 62 endet dort in einem zweiten
Endpunkt 67, der dem Deckel 34 in dessen Schließposition
näher ist als der Umkehrpunkt 66 jedoch ferner
als der erste Endpunkt 65. Im zweiten Endpunkt 67 ist
die zweite Führungsbahn 62 in Form einer Weiche
mit einer dritten Führungsbahn 63 verbunden, die
sich parallel zur ersten Führungsbahn 61 und zur
Längsachse 31 des Gehäuses 30 in
Richtung zum Boden 32 des Gehäuses 30 erstreckt
und dort in einem Umkehrpunkt 68 endet, der vom Deckel 34 in dessen
Schließposition weiter entfernt ist als der Umkehrpunkt 66.
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Im
Umkehrpunkt 68 ist die dritte Führungsbahn 63 in
Form einer Weiche mit der vierten Führungsbahn 64 verbunden,
die sich in einer leicht gebogenen S-Form schräg zurück
zum ersten Endpunkt 65 auf der andere Seite der Kulissensteinführung 60 erstreckt.
Die vierte Führungsbahn 64 und die erste Führungsbahn 61 sind
im ersten Endpunkt 65 ebenfalls in Form einer Weiche miteinander
verbunden.
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Der
erste Endpunkt 65 markiert die Position der Kulissensteinführung 60,
an welcher sich der Kulissenstein 52 in der Schließposition
des Deckels 34 befindet. Der zweite Endpunkt 67 markiert
die Position der Kulissensteinführung 60, in der
sich der Kulissenstein 52 in der Öffnungsposition 34A des
Deckels befindet.
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Ausgehend
von der Schließposition des Deckels 34 wird dieser
zur Betätigung in Öffnungsrichtung in Richtung
auf das Gehäuse 30 nach innen gedrückt.
Dabei bewegt sich das Gehäuse 30 mit dem Deckel 34 und
dessen Drehschenkeln 36 in einer linearen Bewegung gegen
die Kraft der Feder 42 nach innen. Die an den Drehschenkeln 36 angeordneten Kulissensteine 52 bewegen
sich dabei längs der ersten Führungsbahn 61 vom
ersten Endpunkt 65 zum Umkehrpunkt 66. Wird anschließend
der Deckel 34 vom Bediener losgelassen, wird der Kulissenstein 52 in
der Weiche am Umkehrpunkt 66 von der ersten Führungsbahn 61 in
die zweite Führungsbahn 62 umgelenkt und durch
die Rückstellkraft der Feder 42 wird das Gehäuse 30 zurück
in seine Ausgangsstellung bewegt. Dabei gleitet der Kulissenstein 52 entlang
der zweiten Führungsbahn 62 vom Umkehrpunkt 66 zum zweiten
Endpunkt 67, wobei gleichzeitig den Drehschenkeln 36 eine
Schwenkbewegung aufgezwungen wird, durch welche der Deckel um etwa
90° von der Schließposition in die Öffnungsposition 34A bewegt
wird. Das Staufach 24, 26 bzw. 28 kann
nun bei geöffnetem Deckel 34A benutzt werden.
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Zum
Verschließen des Staufachs 24, 26 bzw. 28 drückt
der Benutzer den äußeren Rand des Gehäuses 30 nach
innen, wodurch das Gehäuse 30 parallel zu seiner
Längsachse 31 gegen die Kraft F der Feder 42 nach
innen bewegt wird. Dabei gleitet der in der Weiche des zweiten Endpunkts 67 in
die dritte Führungsbahn 63 umgelenkte Kulissenstein 52 längs der
dritten Führungsbahn 63 vom zweiten Endpunkt 67 zum
Umkehrpunkt 68. Dort wird der Kulissenstein 52 von
der Weiche von der dritten Führungsbahn 63 auf
die vierte Führungsbahn 64 umgelenkt. Beim Loslassen
des Gehäuses 30 durch den Benutzer bewegt sich
das Gehäuse 30 durch die Rückstellkraft der
Feder 42 wieder zurück in seine Ausgangsstellung.
Dabei fährt der Kulissenstein 52 entlang der vierten
Führungsbahn 64 vom Umkehrpunkt 68 zum ersten
Endpunkt 65. Hierbei werden die Drehschenkel 36 mit
dem Deckel 34 von der Öffnungsposition 34A zwangsgesteuert
in die Schließposition 34 zurück bewegt.
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Am
ersten Endpunkt 65 wird der Kulissenstein 52 durch
die Weiche wieder in die erste Führungsbahn 61 umgelenkt,
so dass der Deckel 34 für einen neuen Öffnungszyklus
bereitsteht.
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Die
Rückstellkräfte der Drehfedern der Drehlagerungen 54, 56 sorgen
im Zusammenwirken mit den Weichen der Führung 60 an
deren Endpunkten 65, 67 und deren Umlenkpunkten 66, 68 für
eine zuverlässige Umsteuerung des Kulissensteins 52 zwischen
den verschiedenen Führungsbahnen 61, 62, 63, 64.
Es können jedoch auch andere Mittel im Bereich der Weichen
vorgesehen sein, die dafür sorgen, dass der Kulissenstein
nicht auf derselben Führungsbahn zurückbewegt
wird, auf der er an dem betreffenden Endpunkt 65, 67 oder
Umlenkpunkt 66, 68 angekommen ist. Hierzu können
die Weichen beispielsweise in Form federbelasteter Rückfall-Weichen
ausgebildet sein, wie sie bei Gleisanlagen von Schienenfahrzeugen
verwendet werden. Eine andere Form der Zwangsführung der
Kulissensteine 52 im Bereich der Weichen an den Verbindungsstellen
der Führungsbahnen 61, 62, 63, 64 kann
in einer auf die Weichen abgestimmten Form der Kulissenstein-Enden
(beispielsweise in Form einseitiger Anschrägungen) bestehen,
so dass in diesem Falle überhaupt keine Federn an den Kulissensteinen
oder den Weichen notwendig sind.
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Durch
die Erfindung wird eine einfache Möglichkeit geschaffen,
einen Deckel eines Staufachs durch eine einfache lineare Push-Bewegung
von der Schließposition in die Öffnungsposition
und zurück zu bewegen, wobei der Deckel in der Öffnungsposition
bevorzugt am betreffenden Fahrzeugteil vollständig versenkt
angeordnet ist. Die Öffnungs- oder Schließbewegung
des Deckels 34 kann in einer komfortableren Variante zusätzlich
durch geeignete Dämpfer gedämpft werden, die insbesondere
nach einer Beendigung einer Push-Bewegung die Wirkung der Rückstellkräfte
der Feder 42 verlangsamen.
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- 10
- Fahrzeug
- 12
- Innenraum
(von 10)
- 14
- Fahrersitz
- 16
- Beifahrersitz
- 18
- Mittelkonsole
- 20,
22
- Armaturenbrett
- 24
- Staufach
- 25
- Schalthebel
- 26
- Staufach
- 28
- Staufach
- 30
- Gehäuse
(von 30)
- 31
- Längsachse
- 32
- Boden
(von 30)
- 34
- Deckel
- 36
- Drehschenkel
- 38
- Drehachse
- 40
- Führungskäfig
(für 30)
- 42
- Feder
- 44
- Lager
- 50
- Kulissensteinanordnung
- 52
- Kulissenstein
- 54
- Drehlagerung
(für 52)
- 56
- Drehlagerung
(für 52)
- 60
- Kulissensteinführung
- 61
- (erste)
Führungsbahn
- 62
- (zweite)
Führungsbahn
- 63
- (dritte)
Führungsbahn
- 64
- (vierte)
Führungsbahn
- 65
- (erster)
Endpunkt
- 66
- Umkehrpunkt
- 67
- (zweiter)
Endpunkt
- 68
- Umkehrpunkt
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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