-
Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Einstellung
eines Schneidspalts an einer Schneidvorrichtung zum Aufschneiden
eines Produktes, insbesondere Lebensmittelproduktes, wobei die Schneidvorrichtung
ein in einer Schneidebene rotierend antreibbares Messer, eine Schneidkante
und eine Verstelleinrichtung aufweist, durch welche das Messer und
die Schneidkante senkrecht zur Schneidebene relativ zueinander bewegbar
sind.
-
Eine
derartige Vorrichtung und ein derartiges Verfahren sind grundsätzlich bekannt
und dienen dazu, den Schneidspalt, d. h. also den Abstand zwischen
Schneidebene und Schneidkante, so einzustellen, dass eine optimale
und gleich bleibende Schneid- und Ablagequalität sowie eine maximale Messerstandzeit
erreicht wird.
-
Grundsätzlich kann
ein Produkt umso besser geschnitten werden, je kleiner der Schneidspalt
ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Messer nicht mehr über die
optimale Schärfe
verfügt.
Aus folgenden Gründen
konnte der Schneidspalt bislang aber nicht beliebig klein eingestellt
werden:
Die Messer bekannter Schneidvorrichtungen, insbesondere
bekannter Hochleistungsslicer, die bis zu 2000 Schnitte pro Minute
durchführen
können,
sind typischerweise als Kreis- oder Sichelmesser ausgebildet. Es
handelt sich bei diesen Messern um aufwändig herzustellende Produkte, die
herstellungsbedingt mit Planschlagtoleranzen von bis zu 0,5 mm belegt
sein können.
-
Herkömmlicherweise
wird der Abstand zwischen Messer und Schneidkante bei stillstehendem Messer
punktuell mittels manueller Messung oder mittels eines Abstandssensors,
wie z. B. einem Lasertaster, eines Ultraschallsensors oder eines
induktiven Sensors, ermittelt. Da aufgrund des punktuellen Charakters
der Messung unklar ist, ob der gemessene Abstand tatsächlich ein
maximaler oder ein minimaler Abstand zwischen Messer und Schneidkante ist,
muss die mögliche
Planschlagtoleranz immer auf das Messergebnis aufgeschlagen werden.
Die Einstellung eines Schneidspalts, der geringer als die Planschlagtoleranz
ist, ist folglich nicht möglich.
-
Die
Abstandsmessung bzw. Einstellung des Schneidspalts bei stillstehendem
Messer hat ferner den Nachteil, dass hierbei unberücksichtigt
bleibt, dass sich das Messer im rotierenden Zustand mit zunehmender
Drehzahl aufbiegt. Durch diesen Effekt kann sich die Weite des Schneidspalts
zusätzlich
um mehrere Zehntel Millimeter erhöhen.
-
Außerdem verformt
sich das Messer während
eines Schneidprozesses durch die Krafteinwirkung des zu schneidenden
Produkts. Diese Verformung hängt
von der Art des verwendeten Messers sowie von der Art des aufzuschneidenden
Produkts ab und kann ebenfalls im Bereich von mehreren Zehntel Millimetern
liegen, wobei die Richtung der Verformung von den jeweiligen Schneidparametern sowie
von der Art des Messers und des Produktes abhängt.
-
Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und
ein Verfahren zu schaffen, welche bzw. welches, insbesondere automatisch,
eine optimale Schneidspalteinstellung ermöglicht.
-
Zur
Lösung
der Aufgabe sind eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 sowie ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 6 vorgesehen.
-
Der
Erfindung liegt der allgemeine Gedanke zugrunde, die Einstellung
des Schneidspalts nicht bei stillstehendem Messer, sondern bei rotierendem Messer
vorzunehmen. Dies hat den besonderen Vorteil, dass eine rotationsbedingte
Aufbiegung des Messers in dem tatsächlich auftretenden Maß, d. h. also
korrekt, bei der Einstellung des Schneidspalts berücksichtigt
werden kann. Durch die Schneidspalteinstellung bei rotierendem Messer
lässt sich
der Schneidspalt ferner so einstellen, dass er tatsächlich einem
gewünschten
minimalen Abstand zwischen Messer und Schneidkante entspricht. Im
Ergebnis ist somit eine optimale Schneidspalteinstellung unter Berücksichtigung
der während
eines Schneidprozesses tatsächlich
vorliegenden Begebenheiten, wie Planschlag und/oder Aufbiegung des
Messers, möglich.
-
Konkret
sieht die Erfindung eine Erfassung von durch das rotierende Messer
erzeugten Schwingungen und eine Steuerung der Verstelleinrichtung
in Abhängigkeit
von den erfassten Schwingungen vor. Dieser Maßnahme liegt die Erkenntnis
zugrunde, dass das rotierende Messer entsprechend seiner jeweiligen
Konfiguration und Form bzw. Deformation ein charakteristisches Schwingungsprofil
erzeugt, wobei das Schwingungsprofil im frei rotierenden Zustand
des Messers anders ausfällt
als in einem Zustand, in welchem das Messer die Schneidkante berührt.
-
Unter
Ausnutzung dieses Unterschiedes im Schwingungsprofil bei rotierendem
Messer kann ein Nullabstand des Messers zur Schneidkante bestimmt und
ausgehend von diesem Nullabstand eine exakte Einstellung des Schneidspalts
vorgenommen werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren
ermöglichen
folglich eine automatische Einstellung eines exakten Schneidspalts
unter Herausrechnung der Messertoleranzen und Messeraufbiegung.
-
Vorteilhafte
Ausbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen, der Beschreibung und
der Zeichnung zu entnehmen.
-
Gemäß einer
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist das Erfassungsmittel zur Erfassung von Schallwellen, insbesondere
von Körperschallwellen,
ausgebildet. Die erfassten Schwingungen sind mit anderen Worten
mechanischer Natur, müssen
aber nicht notwendigerweise durch das menschliche Ohr wahrnehmbar
sein. Vielmehr kann es sich hierbei um Vibrationen handeln, die
durch das rotierende Messer in den Komponenten der Schneidvorrichtung
verursacht werden.
-
Um
einen Kontakt des rotierenden Messers mit der Schneidkante besonders
zuverlässig
detektieren zu können,
ist das Erfassungsmittel bevorzugt im Bereich der Schneidkante angeordnet.
Grundsätzlich
kann das Erfassungsmittel an der Schneidkante selbst montiert sein.
-
Vorteilhafterweise
ist das Erfassungsmittel jedoch an einer Trägerstruktur für die Schneidkante angebracht
und insbesondere in die Trägerstruktur eingelassen.
Durch die Anbringung des Erfassungsmittels an der Trägerstruktur
kann ein Austausch der Schneidkante, welche einem gewissen Verschleiß unterliegt,
ohne Rücksicht
auf das Erfassungsmittel erfolgen und insbesondere, ohne dass das
Erfassungsmittel hierzu von der Schneidkante abmontiert oder von
einer elektrischen Anbindung getrennt zu werden braucht. Der Austausch
der Schneidkante ist hierdurch erheblich vereinfacht.
-
Das
Erfassungsmittel kann einen oder mehrere Körperschallsensoren umfassen.
Ein Körperschallsensor
besitzt keine Vorzugserfassungsrichtung, sondern erfasst vielmehr
ein Gesamtbild der vorliegenden Schwingungen. Der oder jeder Körperschallsensor
kann an einer äußeren Oberfläche der Trägerstruktur
befestigt sein, insbesondere an einer von der Schneidebene abgewandten
Rückseite
der Trägerstruktur.
Eine einfachere Reinigung der Schneidvorrichtung, insbesondere im
Bereich der Schneidkante, ist möglich,
wenn der bzw. jeder Körperschallsensor
in die Trägerstruktur
integriert ist, beispielsweise einer entsprechend vorgesehenen Vertiefung
oder in einem entsprechend vorgesehenen Hohlraum der Trägerstruktur
angeordnet ist. Kommen mehrere Körperschallsensoren
zum Einsatz, so ist es vorteilhaft, diese über die Breite der Trägerstruktur,
d. h. also parallel zur Schneidebene, verteilt anzuordnen. Dabei
können
die mehreren Körperschallsensoren
jeweils in einer eigenen Vertiefung bzw. einem eigenen Hohlraum
oder in einer gemeinsamen Vertiefung bzw. einem gemeinsamen Hohlraum
untergebracht sein.
-
Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist die Steuereinheit dazu ausgebildet, die erfassten Schwingungen
hinsichtlich ihrer Amplitude und/oder Frequenz auszuwerten. Dies
ermöglicht
eine Überwachung
der durch das frei rotierende Messer erzeugten Schwingungen und
insbesondere die Detektion einer Abweichung der erfassten Schwingungen von
dem charakteristischen Schwingungsprofil des frei rotierenden Messers,
beispielsweise wenn das Messer die Schneidkante berührt. Hierdurch
ist die Steuereinheit in der Lage, einen Nullabstand zwischen Messer
und Schneidkante zu bestimmen.
-
Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens
wird ein Referenzschwingungsmuster aufgenommen, während das
Messer zu der Schneidkante beabstandet ist. Das Referenzschwingungsmuster
entspricht dem charakteristischen Schwingungsprofil des frei rotierenden
Messers, welches die Schneidkante nicht berührt. Das Referenzschwingungsmuster
ist über
die Lebensdauer eines Messers gesehen nicht notwendigerweise konstant,
sondern es kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, wie
z. B. der Qualität
der Messerlagerung, des Schleifzustands, des Planschlags oder einer
anderen Deformation des Messers.
-
Vorzugsweise
wird das Referenzschwingungsmuster aufgenommen, während das
Messer aus einem stillstehenden Zustand beschleunigt wird. Dies
ermöglicht
es, nach jedem Austausch des Messers ein neues Referenzschwingungsmuster
aufzuzeichnen und der Schneidspalteinstellung zugrunde zu legen,
wodurch sich für
jedes neu eingebaute Messer individuell ein optimaler Schneidspalt
einstellen lässt.
-
Alternativ
oder zusätzlich
kann das Referenzschwingungsmuster aufgenommen werden, während der
Abstand zwischen Messer und Schneidkante verringert wird. Dies schließt zum einen
den Fall ein, dass ein neu eingebautes Messer wieder an die Schneidkante
herangefahren wird, als auch den Fall, dass das rotierende Messer
während
des Betriebs, z. B. zur Nachjustierung des Schneidspalts, erst von
der Schneidkante weg und dann wieder an diese herangefahren wird.
Alternativ kann auch die Schneidkante an ein feststehendes Messer
herangefahren werden.
-
Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
des Verfahrens wird ein Nullabstand des Messers zur Schneidkante
bestimmt, indem der Abstand zwischen Messer und Schneidkante nach
der Aufnahme eines Referenz schwingungsmusters verringert wird, bis
eine signifikante Abweichung der erfassten Schwingungen von dem
Referenzschwingungsmuster detektiert wird. Beispielsweise kann eine
signifikante Abweichung detektiert werden, wenn die Amplitude wenigstens
einer erfassten Schwingung die Amplituden des Referenzschwingungsmusters
um einen vorbestimmten Betrag überschreitet.
-
So
ist leicht nachzuvollziehen, dass, wenn das Messer die Schneidkante
berührt,
eine Schwingung in der Schneidkante bzw. in einer Trägerstruktur für die Schneidkante
erzeugt wird, deren Amplitude deutlich größer ist als die der Schwingungen
des Referenzschwingungsmusters. Übersteigt
diese Amplitudendifferenz einen vorbestimmten Schwellenwert, so
kann davon ausgegangen werden, dass das Messer mit der Schneidkante
in Kontakt gerät.
-
Die
Zuverlässigkeit
dieser Detektion des Nullabstands zwischen Messer und Schneidkante kann
dadurch noch weiter erhöht
werden, dass die Frequenz einer detektierten Abweichung von dem Referenzschwingungsmuster
mit der Drehzahl des rotierenden Messers in Beziehung gesetzt wird.
So wird eine Abweichung von dem Referenzschwingungsmuster mit erhöhter Wahrscheinlichkeit
durch das die Schneidkante berührende
Messer erzeugt, wenn die Frequenz der detektierten Abweichung zumindest
im Wesentlichen mit der Drehzahl des Messers übereinstimmt. Auf diese Weise
lässt sich
eine durch das rotierende Messer verursachte Abweichung von dem
Referenzschwingungsmuster beispielsweise von einer Abweichung unterscheiden, die
durch äußere Einflüsse hervorgerufen
wird, wie z. B. durch das Klopfen mit einem Werkzeug in der Nähe der Schneidvorrichtung.
-
Vorteilhafterweise
wird der Abstand zwischen Messer und Schneidkante zur Einstellung
des gewünschten
Schneidspalts ausgehend von dem bestimmten Nullabstand vergrößert. Der
bestimmte Nullabstand wird mit anderen Worten als Nullpunkt für die Einstellung
des Schneidspalts verwendet. Verfügt die Verstelleinrichtung über einen
Stellmotor zur Bewegung des Messers bzw. der Schneidkante, so kann
die Einstellung des gewünschten
Schneidspalts anhand der Signale eines Drehwertgebers erfolgen, welcher
eine Überwachung
der Verstellung des Messers bzw. der Schneidkante relativ zu dem
Nullpunkt ermöglicht.
Auf einen Abstandssensor zur Bestimmung des absoluten Abstandes
zwischen dem Schneidmesser und der Schneidkante kann somit verzichtet
werden.
-
Weiterer
Gegenstand der Erfindung ist außerdem
die Verwendung eines Körperschallsensors zur
Bestimmung eines Nullabstands zwischen Messer und Schneidkante bei
der Einstellung eines Schneidspalts an einer Schneidvorrichtung
zum Aufschneiden eines Produkts, insbesondere Lebensmittelprodukts,
welche ein in einer Schneidebene rotierend antreibbares Messer,
eine Schneidkante und eine Verstelleinrichtung aufweist, durch welche
das Messer und die Schneidkante senkrecht zur Schneidebene relativ
zueinander bewegbar sind.
-
Nachfolgend
wird die Erfindung rein beispielhaft anhand einer vorteilhaften
Ausführungsform
unter Bezugnahme auf die beigefügte
Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
-
1 eine
schematische Seitenansicht einer Schneidvorrichtung mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Schneidspalteinstellung; und
-
2 eine
schematische Ansicht der Vorderseite einer Schneidkante der Schneidvorrichtung von 1.
-
Die
in 1 und 2 dargestellte Schneidvorrichtung
zum Schneiden eines Produktes, insbesondere eines Lebensmittelprodukts 10,
weist ein in einer Schneidebene 12 rotierend antreibbares
Messer 14 auf, das an einem Messerkopf 16 befestigt
ist. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
handelt es sich bei dem Messer 14 um ein Sichelmesser,
das ausschließlich
um seine Mittelachse 18 rotiert und dabei einen Umfangskreis
beschreibt, der in 2 mit dem Bezugszeichen 14' bezeichnet
ist. Alternativ kann der Messerkopf 16 planetarisch umlaufend
angetrieben sein, so dass das Messer 14 in der Schneidebene 12 zusätzlich zu
seiner Eigenrotation um die Mittelachse 18 auf einer Planetenbahn
umläuft.
-
Das
aufzuschneidende Lebensmittelprodukt 10 liegt auf einer
Produktauflage 20 auf, auf der es in Richtung der Schneidebene 12 bewegt
wird. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
umfasst die Produktauflage 20 ein Förderband 22. Anstelle
des Förderbandes 22 kann
die Produktauflage 20 aber auch eine stillstehende Auflage
umfassen, auf welcher das Lebensmittelprodukt 10 mit Hilfe
eines Greifers in Richtung der Schneidebene 12 geschoben
wird. Ein solcher Greifer kann selbstverständlich auch in Verbindung mit
dem Förderband 22 zum
Einsatz kommen.
-
Das
vordere Ende der Produktauflage 20 bildet eine Schneidkante 24,
mit der das Messer 14 beim Schneiden zusammenwirkt. Damit
die Schneidkante 24 zur Anpassung der Schneidvorrichtung
an die jeweilige Anwendung oder auch bei übermäßigem Verschleiß ausgetauscht
werden kann, ist sie lösbar
an einer Trägerstruktur 26 befestigt,
die sich quer zur Förderrichtung
des Lebensmittelprodukts 10 unterhalb des Förderbandes 22 erstreckt.
Die Trägerstruktur 26 wird
hier auch als Schneidkantenaufnahme bezeichnet.
-
Zwischen
der Schneidebene 12 und der Schneidkante 24 ist
ein Schneidspalt Δx
gebildet, der in 1 stark vergrößert dargestellt
ist.
-
Der
Messerkopf 16 und das daran befestigte Messer 14 sind
an einer elektrischen Verstelleinrichtung 28 derart verschiebbar
gelagert, dass das Messer 14 auf die Schneidkante 24 zu
oder von dieser weg bewegt werden kann, was in 1 durch
einen Doppelpfeil 30 angedeutet ist. Alternativ wäre es auch
möglich,
das Messer 14 feststehend zu lagern und die Schneidkante 24 relativ
dazu zu bewegen. Zur automatischen Steuerung der Verstelleinrichtung 28 ist
eine Steuereinheit 32 vorgesehen.
-
An
der Trägerstruktur 26 ist
ein Körperschallsensor 34 angebracht,
welcher mit der Steuereinheit 32 in Verbindung steht. Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist der Körperschallsensor 34 in
die Trägerstruktur 26 eingelassen,
d. h. in einem entsprechend ausgebildeten Hohlraum (nicht gezeigt) der
Trägerstruktur 26 angeordnet.
Grundsätzlich
ist es aber auch denkbar, den Körperschallsensor 34 an einer äußeren Oberfläche der
Trägerstruktur 26 zu befestigen,
insbesondere an einer der Schneidebene 12 abgewandten Rückseite
der Trägerstruktur 26.
-
Des
Weiteren kommt im vorliegenden Ausführungsbeispiel lediglich ein
Körperschallsensor 34 zum
Einsatz, welcher im Wesentlichen zentral in der Trägerstruktur 26 angeordnet
ist. Denkbar ist aber auch eine Verwendung von mehreren Körperschallsensoren,
welche z. B. über
die Breite der Trägerstruktur 26,
d. h. also quer zur Förderrichtung
des Lebensmittelprodukts 10 gesehen, verteilt angeordnet sein
können.
-
Der
Körperschallsensor 34 erfasst
richtungsunabhängig
die in der Trägerstruktur 26 vorliegenden mechanischen
Schwingungen bzw. Vibrationen, mit anderen Worten also den in die
Trägerstruktur 26 induzierten
Körperschall.
Die von dem Körperschallsensor 34 erfassten
Schwingungen werden von der Steuereinheit 32 hinsichtlich
ihrer Amplituden bzw. Frequenzen ausgewertet, wie nachfolgend detaillierter
erläutert
wird.
-
Ein
optimales Schneidergebnis wird erreicht, wenn – neben anderen an sich bekannten
Faktoren – das
Lebensmittelprodukt 10 mit einem möglichst scharfen Messer 14 und
mit einem möglichst
geringen Schneidspalt Δx
aufgeschnitten wird. Da das Messer 14 nach einer gewissen
Anzahl von Schnitten stumpf wird, muss das Messer 14 in
regelmäßigen Abständen ausgetauscht
werden. Dabei ist nach jedem Messertausch der Schneidspalt neu einzustellen.
Ein weiterer Grund für
den Austausch des Messers 14 kann außerdem in dem Wechsel der Ausrüstung, insbesondere
des Messers 14 und/oder der Schneidkante 24, zur
Anpassung der Schneidvorrichtung an eine andere Anwendung liegen.
-
Zur
Einstellung des Schneidspalts wird das neu eingebaute Messer 14 aus
seinem stillstehenden Zustand zunächst auf seine Betriebsdrehzahl
hoch beschleunigt, die beispielsweise im Bereich zwischen 500 und
2000 Umdrehungen pro Minute liegen kann. Unter der Betriebsdrehzahl
wird hier diejenige Drehzahl des Messers 14 verstanden,
bei welcher das Lebensmittelprodukt 10 letztlich aufgeschnitten wird.
-
Sobald
das Messer 14 eine gewisse Messdrehzahl erreicht hat, beispielsweise
seine Betriebsdrehzahl, werden durch den Körperschallsensor 34 die
in die Trägerstruktur 26 induzierten
Schwingungen erfasst und als ein Referenzschwingungsmuster in einem
Speicher der Steuereinheit 32 hinterlegt.
-
Nach
der Aufnahme des Referenzschwingungsmusters wird das Messer 14 durch
die Verstelleinrichtung 28 in diskreten Schritten an die
Schneidkante 24 soweit herangefahren, bis die Steuereinrichtung 32 eine
signifikante Abweichung der von dem Körperschallsensor 34 erfassten
Schwingungen von dem Referenzschwingungsmuster detektiert.
-
Eine
signifikante Abweichung kann beispielsweise darin bestehen, dass
die Amplitude einer oder mehrerer Schwingungen gegenüber einer
mittleren oder maximalen Schwingungsamplitude des Referenzschwingungsmusters
derart erhöht
ist, dass die resultierende Amplitudendifferenz einen vorbestimmten
Schwellenwert übersteigt,
während
gleichzeitig die Frequenz dieser Schwingung bzw. Schwingungen mit
erhöhter
Amplitude mit der Drehzahl des Messers 14 im Wesentlichen übereinstimmt.
-
Hat
die Steuereinheit 32 in den von dem Körperschallsensor 34 erfassten
Schwingungen eine solche signifikante Abweichung von dem Referenzschwingungsmuster
detektiert, so nimmt die Steuereinheit 32 an, dass eine
Berührung
zwischen Messer 14 und Schneidkante 24 vorliegt.
-
Als
Folge davon wird die Bewegung des Messers 14 in Richtung
der Schneidkante 24 gestoppt und die momentane Lage des
Messers 14 als Nullabstand definiert. Mit anderen Worten
nimmt die Steuereinheit 32 an, dass der Abstand zwischen Messer 14 und
Schneidkante 24 in dieser Situation Null ist.
-
Ausgehend
von diesem Nullabstand wird das Messer 14 – gesteuert
durch die Steuereinheit 32 – anschließend um einen vorbestimmten
Längenbetrag
von der Schneidkante 24 wegbewegt, um einen gewünschten
Schneidspalt Δx
einzustellen. Dieser gewünschte
Schneidspalt Δx
ist vor zugsweise gerade so groß gewählt, dass
eine Verformung des Messers 14 während des Schneidprozesses
nicht zu einem Messerbruch führt,
gleichzeitig aber so klein, dass ein optimales Schneidergebnis erzielt
wird.
-
Die
Einstellung des gewünschten Schneidspalts
kann dabei in an sich bekannter Weise unter Verwendung eines mit
der Steuereinheit 32 verbundenen Drehwertgebers erfolgen,
welcher die Drehung einer Ausgangswelle eines für die Verstellung des Messers 14 zuständigen Elektromotors
der Verstelleinrichtung 28 überwacht.
-
Sobald
der gewünschte
Schneidspalt Δx
eingestellt ist, kann mit dem Aufschneiden des Lebensmittelprodukts 10 begonnen
werden, indem dieses mit Hilfe des Förderbandes 22 und/oder
eines Produktgreifers dem Messer 14 zugeführt wird.
-
Wie
voranstehend erläutert
wurde, wird im vorliegenden Ausführungsbeispiel
das Referenzschwingungsmuster erst dann hinterlegt, wenn das Messer 14 seine
Messdrehzahl erreicht hat. Dies kann beispielsweise die Betriebsdrehzahl
sein, bei welcher anschließend
das Lebensmittelprodukt 10 aufgeschnitten wird. Grundsätzlich ist
es aber auch denkbar, diejenigen Schwingungen als Referenzschwingungsmuster
zu definieren, die bereits während
einer niedrigeren Drehzahl aufgenommen werden, beispielsweise im
Bereich zwischen 500 und 1200 Umdrehungen pro Minute.
-
Erfolgt
die Bestimmung des Nullabstands zwischen Messer 14 und
Schneidkante 24 bei einer von der Messdrehzahl abweichenden
Drehzahl des Messers 14, so ist diese abweichende Drehzahl
des Messers 14 bei der Detektion und Auswertung einer signifikanten
Abweichung der erfassten Schwingungen von den Referenzschwingungen
zu berücksichtigen.
-
Ferner
ist zu bemerken, dass weder die Aufnahme des Referenzschwingungsmusters,
noch die Bestimmung des Nullabstands zwischen Messer 14 und
Schneidkante 24 eine konstante Drehzahl des Messers 14,
d. h. also einen stationären
Betrieb des Messers 14, voraussetzt. Vielmehr kann sowohl
die Aufnahme des Referenzschwingungsmusters als auch die Bestimmung
des Nullabstands zwischen Messer 14 und Schneidkante 24 und/oder
die anschließende
Einstellung des gewünschten Schneidspalts Δx erfolgen,
während
die Drehzahl des Messers 14 noch zunimmt. Auf diese Weise
kann die Einstellung des gewünschten
Schneidspalts Δx bis
zur Erreichung der Betriebsdrehzahl des Messers 14 abgeschlossen
werden, so dass eine möglichst schnelle
Fortsetzung des Schneidprozesses nach einem Austausch des Messers 14 möglich ist.
-
Abschließend sei
außerdem
darauf hingewiesen, dass die Einstellung des gewünschten Schneidspalts Δx nicht nur
nach einem Austausch des Messers 14 erfolgen kann. Vielmehr
ist es auch möglich,
die Bestimmung des Nullabstands zwischen Messer 14 und
Schneidkante 24 und die anschließende Einstellung des gewünschten
Schneidspalts Δx
während
eines laufenden Schneidvorgangs zu wiederholen, beispielsweise während so
genannter Leerschnitte, bei denen das Lebensmittelprodukt 10 vorübergehend
aus dem Eingriffsbereich des Messers 14 zurückgezogen
wird. Dies ermöglicht
eine Nachjustierung des Schneidspalts Δx auch während des laufenden Betriebes.
-
- 10
- Lebensmittelprodukt
- 12
- Schneidebene
- 14
- Messer
- 14'
- Umfangskreis
- 16
- Messerkopf
- 18
- Mittelachse
- 20
- Produktauflage
- 22
- Förderband
- 24
- Schneidkante
- 26
- Trägerstruktur
- 28
- Verstelleinrichtung
- 30
- Doppelpfeil
- 32
- Steuereinheit
- 34
- Körperschallsensor