DE102009011169A1 - Vorrichtung zum Schutz vor Berührungen mit spannungsführenden Teilen - Google Patents
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Abstract
Die spannungsführenden Bauteile befinden sich in einem Anschlussbereich eines elektrischen Systems, der über ein wegnehmbares Verschlussteil zugänglich ist. Das Verschlussteil ist mittels eines Schließteils in der Schließlage gesichert, wobei das Schließteil von außerhalb des Anschlussbereichs verstellbar ist. Das Schließteil wirkt mit einer innerhalb des Anschlussbereichs wirkenden Kurzschlussbrücke zusammen, die mit zwei oder mehreren Kurzschlusskontakten, an welchen die spannungsführenden Bauteile unterschiedlicher Polarität angeschlossen sind, dann in Kontakt kommt, wenn über das Betätigungsteil das Schließteil in die Öffnungsposition verstellt wird.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
- Zwar kann generell eine solche Vorrichtung, die dem Schutz vor Berührungen mit spannungsführenden Teilen in einem Zugangsbereich zu einem elektrischen System dient grundsätzlich überall da eingesetzt werden, wo die Gefahr besteht, dass auch mit dem elektrischen System nicht vertraute Personen den Zugangs- oder Anschlussbereich, wie den Anschluss- oder Klemmenkasten, öffnen. Im Besonderen ist dies jedoch bei den neuartigen Hybridantrieben von Straßenfahrzeugen der Fall, die in Fahrzeugwerkstätten gewartet und gegebenenfalls repariert werden müssen.
- Bei derartigen Hybridantrieben muss zur Vermeidung hoher Ströme der bis zu einer Spannung von 50 Volt als sicher geltende Spannungsbereich verlassen werden, so wird insbesondere bei Nutzfahrzeugen und Bussen wegen der hier notwendigen höheren Antriebsleistungen mit Spannungen von mehr als 600 Volt gearbeitet.
- Wegen dieser Erhöhung der Versorgungsspannung wird ein Schutz vor direkter und indirekter Berührung spannungsführender Teile notwendig, der im Wartungs- und Reparaturfall das Servicepersonal in den Fahrzeugwerkstätten vor den Gefahren eines elektrischen Schlages schützt. Insbesondere muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich das heute vorhandene Werkstattpersonal mit den aufgezeigten Gefahren noch nicht auskennt solange nicht entsprechende Ausbildungsprogramme absolviert worden sind.
- In Fahrzeug-Hybrid-Antriebssystemen können gefährliche Spannungen aus folgenden Quellen stammen: Es sind Stromspeicher vorhanden, die nicht nur aus dem Batteriesystem oder Brennstoffzellen bestehen. Insbesondere kommen hierfür geladene Kondensatoren, wie Doppelschicht-Kondensatoren in Betracht, die im Gleichspannungszwischenkreis des Umrichtersystems zwischen der Drehstrommaschine und den Gleichspannungs-Akkumulatoren eingesetzt werden. Auch im ausgeschalteten Zustand des Antriebssystems können höhere Spannungen noch längere Zeit gespeichert bleiben und stellen eine potentielle Gefährdung dar, sobald servicebedingte oder reparaturbedingte Eingriffe in das System vorgenommen werden müssen. Diese Gefährdung muss auch dann beherrscht werden, wenn beispielsweise nach einem Unfall das System beschädigt ist und Defekte aufweist. Es kann sich um Isolationsdefekte im Energiespeicher, um Isolationsdefekte im Antriebswechselrichter oder im übrigen Antriebssystem handeln, auch kommen ausgefallene oder kurzgeschlossene Schütze oder Relais zu den Akkumulatoren hin oder Unterbrechungen oder Wackelkontakte in Betracht, letztere können eine Entladung der Zwischenkreiskondensatoren verhindern.
- Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der die span nungsführenden Teile im Zugangsbereich des elektrischen Systems kurzgeschlossen werden, bevor der Zugang zu dem Zugangsbereich freigegeben wird.
- Diese Aufgabe wird nach der Erfindung mit einer Vorrichtung gelöst, welche die Gesamtheit der Merkmale des Patentanspruchs 1 aufweist.
- Für die erfindungsgemäße Lösung ist wesentlich, dass der Kurzschluss derjenigen Teile im Zugangsbereich, die Spannungen unterschiedlicher Polarität auch dann führen können, wenn das elektrische System außer Betrieb ist, zwangsläufig bei Verstellung des Betätigungsteils am Verschlussteil kurzgeschlossen werden, ohne dass darauf Einfluss genommen werden kann. So ist das Wartungspersonal beim Zugang zu dem Zugangsbereich, wie dem Anschluss- oder dem Klemmenkasten des elektrischen Systems, sicher vor gefährlichen Spannungen geschützt.
- Vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung noch näher erläutert.
- Dabei zeigen:
-
1 einen Schaltplan des elektrischen Teils eines Fahrzeug-Hybridantriebs, -
2 schematisch eine Vorrichtung zum Schutz vor Berührungen mit spannungsführenden Teilen in dem An schlussbereich zu dem elektrischen Antriebssystem von1 im inaktiven Zustand, -
3 die Vorrichtung nach2 bei aktivem Kurzschluss, -
4 eine weitere Vorrichtung zum Schutz vor Berührungen mit spannungsführenden Teilen bei nicht aktivem Kurzschluss, -
5 die Vorrichtung gemäß4 bei aktivem Kurzschluss und -
6 die Vorrichtung nach den4 und5 zu Beginn der Aufhebung des Kurzschlusses. - Im Einzelnen erkennt man in
1 einen Generator G oder einen Motor, der im Bremsbetrieb des betreffenden Fahrzeugs zugleich als Generator fungiert. Die elektrischen Anschlussleitungen des Generators G führen in einen Anschlussbereich A, in welchem weitere, nicht dargestellte Anschlussleitungen von Systemkomponenten zusammenlaufen. Dazu gehört ein Umrichter U, der räumlich getrennt vom Anschlussbereich A angeordnet ist. An die Gleichspannungsseite des Umrichters U schließt ein Gleichspannungskreis GK an, der den üblichen Glättungskondensator K aufweist. Am Gleichspannungskreis ist ein elektrischer Energiespeicher S angeschlossen, der in der Praxis räumlich getrennt von den übrigen Bauteilen des Antriebssystems angeordnet sein kann. - Im Wartungs- oder Reparaturfall muss man Zugang zu den Anschlüssen der Komponenten des Antriebssystems nehmen, dies geschieht über den Anschlussbereich A, der über einen Zugangsbereich Z zu gänglich ist. Bevor der Zugang zu dem Anschlussbereich A geöffnet wird, muss sichergestellt sein, dass in dem Anschlussbereich A Berührungen der Bedienungspersonen mit Bauteilen, die eine gefährliche Spannung führen können, ausgeschlossen sind. Solche menschengefährdende Spannungen können im Gleichspannungskreis GK insbesondere bei nicht entladenem Kondensator K auftreten. Ebenso können Fehler im elektrischen Energiespeicher S zu den gefährlichen Berührungsspannungen führen, wie auch Fehler in anderen Energiequelle oder in elektrischen Steuerungen des Antriebssystems.
-
1 zeigt weiter drei Kurzschlusskontakte1 , die mit denjenigen Leitungen verbunden sind, die eine elektrische Verbindung zu denjenigen Stellen im elektrischen Antriebssystem haben, an denen die gefährlichen Spannungen auftreten können. Die Kurzschlusskontakte1 können gemeinsam mit einer Kurzschlussleitung, insbesondere einer Kurzschlussbrücke2 verbunden werden. Entsprechende mechanische Vorrichtungen hierzu werden anhand der weiteren Zeichnungsfiguren nachstehend erörtert. - In den
2 und3 sind lediglich beispielhaft nur zwei der Kurzschlusskontakte1 dargestellt, die sich in dem Anschlussbereich A befinden. Auch erkennt man die Kurzschlussbrücke2 , die in2 inaktiv ist und nach3 die Kurzschlusskontakte1 kontaktiert, um den gewünschten Kurzschluss herzustellen. In der nicht kurzschließenden Position stützt sich die Kurzschlussbrücke2 auf Widerlagern3 ab, und sie wird in Richtung zu den Kurzschlusskontakten1 hin von zumindest einer Druckfeder4 beaufschlagt, die sich an einem Gestellteil5 des betreffenden Fahrzeugs abstützt. Die Kurzschlussbrücke2 ist mit dem Gestellteil5 mittels einer Leitung6 elektrisch verbunden. - Der Zugang zu dem Anschlussbereich A vom Zugangsbereich Z aus ist mittels eines wegnehmbaren Verschlussteils
7 gesichert, bei dem es sich um eine Abdeckung eines Anschlusskastens handelt und das im nachfolgenden als Abdeckung7 bezeichnet ist. So trennt die Abdeckung7 den Anschlussbereich A von dem Zugangsbereich Z, von letzterem aus erfolgt die Betätigung der Kurzschlussbrücke2 . Dazu dient ein Schließteil6 mit einem Betätigungsteil8 , und hierbei handelt es sich um eine Verriegelungsschraube mit einem Kopf, weswegen nachstehend das Schließteil als Verriegelungsschraube6 und das Betätigungsteil als Kopf8 bezeichnet ist. Die Verriegelungsschraube6 sichert mit ihrem Kopf8 die Abdeckung7 , folglich muss die Verriegelungsschraube6 über den im Zugangsbereich Z befindlichen Kopf8 betätigt werden, insbesondere gelöst werden, um die Abdeckung7 entfernen zu können und den Zugang zum Anschlussbereich A zu ermöglichen. An einem feststehenden Gestellteil9 ist eine Gewindeführung10 in Gestalt einer Mutter angeordnet, in welcher die Verriegelungsschraube6 mittels eines Außengewindes6.1 aufgenommen ist. Damit die Abdeckung weggenommen werden kann ohne die Verriegelungsschraube6 vollständig aus der Gewindeführung10 herauszudrehen, ist in der Abdeckung7 ein zu deren Rand hin offener Schlitz vorgesehen, durch den beim Verschieben der Abdeckung7 die Verriegelungsschraube6 in der in3 gezeigten Position hindurchtritt. Hierbei greifen die Schlitzränder in eine Umfangsnut6.1 der Verriegelungsschraube6 ein. Der genannte Schlitz geht an seinem Innenende in eine Bohrung über, deren Durchmesser um ein Spielmaß größer als der der Verriegelungsschraube6 ist, damit die Verriegelungsschraube6 einen axialen Hub ausführen kann, ohne die Abdeckung7 mitzunehmen. So hat der erwähnte Schlitz die Grundform eines Schlüssellochs. Anstelle der Verriegelungsschraube6 kann auch ein anderes stangenförmiges Bauteil zum Einsatz kommen, welches in gleicher Weise wie die Verriegelungsschraube6 in axialer Richtung bewegbar ist. - Wie
3 veranschaulicht, ist beim Herausschrauben die Kurzschlussbrücke2 der Verriegelungsschraube6 aufgrund der Kraft der zumindest einen Druckfeder4 nachgefolgt und hat sich an die Kurzschlusskontakte1 angelegt, somit ist der Kurzschluss zwischen den Kurzschlusskontakten1 aktiv. Zugleich sind die Kurzschlusskontakte1 mit dem Fahrzeuggestell5 , wie dem Fahrzeugchassis, verbunden, so dass Fehlerspannungen und -ströme auch über das Fahrzeuggestell5 abgeleitet werden können. - Die
4 –6 zeigen eine modifizierte Vorrichtung, die es verhindert, dass bei einer allmählichen Annäherung der Kurzschlussbrücke2 an die Kurzschlusskontakte1 bei daran anliegenden Spannungen unterschiedlicher Polarität über eine längere Zeit ein Lichtbogen ansteht. Die Verriegelungsschraube6 ist hier so gestaltet, dass bei beginnendem Lösen bereits nach einer Teilumdrehung die Kurzschlussbrücke2 von der Kraft der zumindest einen Feder4 sich sprunghaft an die Kurzschlusskontakte1 anlegt, so dass der Kurzschluss schlagartig eintritt. - Hierzu weist die Verriegelungsschraube
6 an ihrem zu der Kurzschlussbrücke2 hin liegenden Ende ein Kupplungsteil11 auf, welches an der zum Ende der Verriegelungsschraube6 hin liegenden Oberseite ein flaches, sich diametral erstreckendes und nach oben vorstehendes Aufnahmeteil12 aufweist, welches in einem diametral sich erstreckenden Schlitz13 am Ende der Verriegelungsschraube6 aufgenommen werden kann. Stehen der Schlitz13 der Verriegelungsschraube6 und das Aufnahmeteil12 rechtwinklig zueinander, wie es die Ausgangsposition in4 veranschau licht, dann wird über die Verriegelungsschraube6 und das Vorsatzteil11 die Kontaktbrücke2 entgegen der Kraft der zumindest einen Feder4 in Anlage an den Widerlagern3 gehalten. Wird nun die Verriegelungsschraube6 über den Schraubenkopf8 um einen Winkel von 90° gedreht, fluchten das Aufnahmeteil12 am Kupplungsteilteil11 und der Schlitz13 am Ende der Verriegelungsschraube6 miteinander und das Aufnahmeteil12 taucht in den Schlitz13 ein. Dies geschieht mit Schnelligkeit über die Kraft der zumindest einen Feder4 und die Kurzschlussbrücke2 , die das daran anliegende Kupplungsteil11 nach oben hin schiebt. Die hiernach erreichte Lage zeigt5 . - Das Kupplungsteil
11 ist in Achsrichtung der Verriegelungsschraube6 an der Kontaktbrücke2 drehbar gelagert. Zwischen dem Kupplungsteil11 und der Kontaktbrücke2 ist eine Rutschkupplung14 vorgesehen, die es ermöglicht, aus der in6 gezeigten Position die Kontaktbrücke2 wieder in die inaktive Position gemäß4 zurückführen zu können. Dazu muss die Verriegelungsschraube6 soweit herausgedreht werden, bis das Aufnahmeteil12 am Kupplungsteil11 aus dem Schlitz13 der Verriegelungsschraube6 freigekommen ist. Hiernach wird die Verriegelungsschraube6 in der Weise wieder eingedreht, dass sie mit ihrem Stirnende unter Reib- oder Formschluß auf der oberen Schmalseite des Aufnahmeteils12 zum Aufsitzen kommt, ohne dass das Aufnahmeteil12 in den Schlitz13 der Verriegelungsschraube6 eintaucht. Bei weiterem Drehen der Verriegelungsschraube6 bis in ihre eingeschraubte Endlage wird über den Reib- oder Formschluß das Kupplungsteil11 zusammen mit der Verriegelungsschraube6 gedreht, wobei die Rutschkupplung14 die Drehung des Kupplungsteils11 in Relation zu der Kurzschlussbrücke2 ermöglicht.
Claims (11)
- Vorrichtung zum Schutz vor Berührungen mit spannungsführenden Teilen in einem Anschlussbereich (A) eines elektrischen Systems, wobei dieser Anschlussbereich (A) über ein wegnehmbares Verschlussteil (
7 ) zugänglich ist, welches mittels einem Schließteil (6 ) in der Schließlage gesichert ist, das ein von außerhalb des Anschlussbereichs (A) zwischen einer Schließposition und einer das Verschlussteil (7 ) freigebenden Öffnungsposition des Schließteils (6 ) verstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließteil (6 ) mit einer innerhalb des Anschlussbereichs (A) befindlichen Kurzschlussbrücke (2 ) zusammenwirkt, die mit zwei oder mehreren Kurzschlusskontakten (1 ), an welchen die spannungsführenden Teile unterschiedlicher Polarität angeschlossen sind, dann in Kontakt kommt, wenn über das Betätigungsteil (8 ) das Schließteil (6 ) in die Öffnungsposition verstellt wird. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem elektrischen System um ein Antriebssystem von Fahrzeugen handelt.
- Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrische Antriebssystem Teil eines Hybridantriebs der Fahrzeuge ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließteil (
6 ) die Kurzschlussbrücke (2 ) entgegen der Kraft von zumindest einer Feder (4 ) beaufschlagt. - Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließteil (
6 ) ein stangenförmiges Bauteil ist, das zwischen der Schließposition und der Öffnungsposition axial verschieblich ist und mit seinem in den Anschlussbereich (A) hineinreichenden Ende die Kurzschlussbrücke (2 ) beaufschlagt. - Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließteil (
6 ) mittels eines Außengewindes (6.1 ) in einer gestellfesten Gewindeführung gehalten ist. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließteil (
6 ) eine Schraube mit einem Kopf als Betätigungsteil (8 ) ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Betätigungsteil (
8 ) des Schließteils (6 ) in ei nem Zugangsbereich (Z) befindet, der mittels des Verschluss teils (7 ) vom Anschlussbereich (A) abgeteilt ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4–8, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließteil (
6 ) mit einer Vorrichtung (11 –14 ) zur schlagartigen Kontaktierung der Kurzschlussbrücke (2 ) mit den Kurzschlusskontakten (1 ) versehen ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7–9, dadurch gekennzeichnet, dass das als Schraube ausgebildete Schließteil (
6 ) beim Lösen nach weniger als einer vollen Umdrehung die Kurzschlussbrücke (2 ) für die schlagartige Kontaktierung der Kurzschlusskontakte (1 ) freigibt. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1–10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kurzschlussbrücke (
2 ) mit dem Fahrzeuggestell (5 ) elektrisch verbunden ist.
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