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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zum sicheren Übersetzen
von Personal (Personen) von einem Schiff auf ein weiteres Objekt, z.
B. auf eine Offshore-Windenergieanlage, auf andere Offshore-Objekte
oder auf andere Schiffe und zurück.
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Eine
der wichtigsten Parameter für die Wirtschaftlichkeit von
Offshore installierten Anlagen, z. B. von Windkraftanlagen ist die
Zugänglichkeit. Diese wird in der Regel durch einen Index
(in %) zwischen theoretischem und dem tatsächlichen Zugang
ausgedrückt. Der tatsächliche mögliche
Zugang hängt dabei im Wesentlichen von zwei Faktoren ab.
Der eine ist die zum jeweiligen Zeitpunkt herrschende Wellenhöhe,
der andere Faktor die Fähigkeit des Zugangssystems, die
Wellenbewegungen möglichst vollständig auszugleichen.
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Das
derzeit vorherrschende Konzept ist ein Anlegemanöver, bei
dem das Schiff direkt an der Windkraftanlage anlegt. Dabei wird
das Schiff meist durch Vorrichtungen geführt und dadurch
in den Freiheitsgraden beschränkt. Der Zugang zur Windenergieanlage
(abgekürzt WEA) erfolgt in einem günstigen Augenblick
direkt vom Schiff (oder dessen Ausleger) auf die Leiter oder eine
Plattform an der WEA. Günstig ist der Augenblick dann,
wenn die relative Bewegung zwischen Schiff und WEA möglichst
gering ausfällt.
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Die
grundsätzlichen Schwächen dieses Konzeptes sind
klar ersichtlich. Der günstige Moment zum Übertritt
bleibt ein subjektives Kriterium, abhängig von der Entschlossenheit
und Erfahrung desjenigen, der auf die WEA will. Das kann für
den Menschen gravierende Folgen haben.
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Ein
zweiter wesentlicher Nachteil ist der, dass die Zugänglichkeit
der WEA ihre Grenzen in den am Einsatzort vorherrschenden Wellenhöhen
findet. Für die Anlegemanöver im Rahmen des „Boatlanding” ohne
ein Ausschalten des Wellengangs gelten signifikante Wellenhöhen
um 1,5 Meter als Grenze, welche aber insbesondere auf der Nordsee
sehr häufig überschritten wird. Die Zugänglichkeit
für Windkraftanlagen beträgt bei diesen konventionellen
Zugangsmethoden nur ca. 55%. Ein sicherer Zugang bei einer signifikanten
Wellenhöhe von 3 m würde die Zugänglichkeit
bereits auf 88% erhöhen.
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Aus
der
DE 699 17 050
T2 ist eine Festmachvorrichtung zum Anlegen eines Schiffes
an ein als Struktur bezeichnetes Objekt beschrieben. Diese Festmachvorrichtung
umfasst eine gattungsgemäße Anordnung zum Übersetzen
von Personal mit einem als Landungsbrücke ausgebildeten
Personentransferelement am Bug des Schiffes. Die Landungsbrücke
ist an einem Ende drehbar montiert und am anderen Ende mit einer
Steuervorrichtung versehen. Die Steuervorrichtung ist während
des Anlegens mit Hilfe der Schiffsbewegung entlang der Oberfläche der
Struktur beweglich, und mit ihr das Ende der Landungsbrücke.
Diese Beweglichkeit des Endes der Landungsbrücke wird eingesetzt,
um ein als Arretiervorrichtung ausgebildetes, am Schiff angeordnetes Ankoppelelement
an ein als Befestigungseinrichtung ausgebildetes, an der Struktur
angeordnetes Ankoppelelement anzukoppeln.
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Diese
Landungsbrücke ist für kleinere Schiffe, insbesondere
für Schiffe mit geringer Zulandung wie Katamarane, nicht
geeignet.
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Eine
aufwendigere Landungsbrücke ist in der
DE 199 46 899 A1 beschrieben.
Diese Landungsbrücke für eine Offshore-Windkraftanlage
umfasst eine Anlegestelle für Schiffe, einen Landeplatz
für Hubschrauber und eine gemeinsame Wegeanbindung von
der Anlegestelle und dem Landeplatz zu der Anlage.
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Eine
weitere Transfervorrichtung, und zwar eine sogenannte Stewardplattform,
ist in der
WO 2007/120039
A1 beschrieben. Diese Plattform kann aufgrund ihrer Bauhöhe
und ihres Gewichtes nur auf größeren Schiffen
angeordnet werden und ist sehr kostenintensiv.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine gattungsgemäße
Anordnung zu entwickeln, die ein sicheres Übersetzen von
Personal nicht nur bei großen und schweren Schiffen, sondern
auch bei kleineren Schiffen ermöglichen und durch die eine
erheblich kompaktere Bauform der Anordnung erreicht wird. Schließlich
soll die erfindungsgemäße Anordnung auch deutlich
weniger aufwendig sein und damit erheblich geringere Kosten verursachen.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 1 und eine Anordnung gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 4 gelöst. In den Unteransprüchen
sind vorteilhafte Ausführungsformen beschrieben.
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Bei
einem erfindungsgemäßen Verfahren zum sicheren Übersetzen
von Personal von einem als Schiff ausgebildeten Objekt auf ein weiteres
Objekt, wobei das Schiff durch Wellenbewegungen, insbesondere in
vertikaler Richtung, relativ zu dem weiteren Objekt bewegt ist,
wird ein an einem der beiden Objekte angeordnetes, zumindest an
einem Ende, zumindest vertikal, bewegbares Personentransferelement
an das andere Objekt angekoppelt.
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Erfindungsgemäß wird
das Personentransferelement insgesamt mit der Ankopplung an das
andere Objekt mit diesem und relativ zu dem einen Objekt bewegt,
indem es aufgrund der Relativbewegung der Objekte zur vertikalen
Bewegung freigegeben wird.
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Das
Personentransferelement wird insgesamt zunächst mit dem
einen Objekt, auf dem es angeordnet ist, und später mit
der Ankopplung an das andere Objekt mit dem anderen Objekt bewegt.
Dies ermöglicht, dass eine Person nur dann von einem der beiden
Objekte auf das Personentransferelement übergeht und es
wieder verlässt, wenn sich das Objekt, von dem die Person
ausgeht oder auf das sie übergeht, und das Personentransferelement
in gleicher Weise vertikal bewegen.
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In
einer Ausführungsform wird das Personal bei der Ankopplung
des an dem einen Objekt angeordneten Personentransferelementes an
das andere Objekt in folgenden Schritten von dem einen auf das andere
Objekt übergesetzt:
- a) das Personal
begibt sich von dem einen Objekt auf das zu diesem in Ruhe befindliche
Personentransferelement,
- b) das Personentransferelement, auf dem sich das Personal befindet,
wird an das andere Objekt angekoppelt und mit der Ankopplung mit
diesem relativ zu dem einen Objekt bewegt,
- c) das Personal begibt sich von dem zu dem anderen Objekt in
Ruhe befindlichen Personentransferelement auf das andere Objekt,
und ggf.
- d) das Personentransferelement ohne Personal wird von dem anderen
Objekt abgekoppelt und mit der Abkopplung in Ruhe zu dem weiteren
Objekt versetzt.
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Die
Angabe, dass sich das Personentransferelement in Ruhe zu einem der
Objekte befindet, beinhaltet auch, dass noch eine gewisse Relativbewegung
vorhanden sein kann. In Ruhe bedeutet in diesem Fall, dass die Relativbewegung
stark reduziert und/oder minimiert ist.
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In
einer Ausführungsform wird das Personal bei der Ankopplung
des an dem einen Objekt angeordneten Personentransferelementes an
das andere Objekt in folgenden Schritten von dem anderen auf das
eine Objekt übergesetzt:
- 1) das Personentransferelement
ohne Personal wird an das andere Objekt angekoppelt und mit der
Ankopplung mit diesem relativ zu dem einen Objekt bewegt,
- 2) das Personal begibt sich von dem anderen Objekt auf das zu
diesem in Ruhe befindlichen Personentransferelement,
- 3) das Personentransferelement mit dem Personal, wird von dem
anderen Objekt abgekoppelt und mit der Abkopplung in Ruhe zu dem
weiteren Objekt versetzt, und
- 4) das Personal begibt sich von dem zu dem weiteren Objekt in
Ruhe befindlichen Personentransferelement auf das weitere Objekt.
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Eine
erfindungsgemäße Anordnung zum sicheren Übersetzen
von Personal (Personen) von einem als Schiff ausgebildeten Objekt
auf ein weiteres Objekt, ist zur Durchführung eines erfindungsgemäßen
Verfahrens geeignet.
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Eine
erfindungsgemäße Anordnung zum sicheren Übersetzen
von Personal (Personen) von einem als Schiff ausgebildeten Objekt
auf ein weiteres Objekt, wobei das Schiff durch Wellenbewegungen, insbesondere
in vertikaler Richtung, relativ zu dem weiteren Objekt bewegt ist,
weist ein an einem der beiden Objekte angeordnetes, zumindest an
einem Ende, zumindest vertikal, bewegbares Personentransferelement
auf, das an das andere Objekt ankoppelbar ist. Die erfindungsgemäße
Anordnung mit dem Personentransferelement ist so ausgebildet, dass
das Personentransferelement insgesamt mit der Ankopplung an das
andere Objekt aufgrund der Relativbewegung der Objekte zur vertikalen
Bewegung mit dem anderen Objekt relativ zu dem einen Objekt freigegeben
ist.
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Eine
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Anordnung weist eine Personentransfervorrichtung mit dem Personentransferelement
und eine Ankoppelvorrichtung auf. Die Personentransfervorrichtung
mit dem Personentransferelement ist an dem einen der beiden Objekte
angeordnet. Die Ankoppelvorrichtung ist mit zwei aneinander ankoppelbaren
Ankoppelelementen versehen, wobei an jedem der beiden Objekte eines
der Ankoppelelemente angeordnet ist.
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Erfindungsgemäß weist
die Personentransfervorrichtung eine Führungsvorrichtung
auf, an der das Personentransferelement vertikal bewegbar angeordnet
ist. Die Personentransfervorrichtung weist außerdem eine
Haltevorrichtung auf, durch die das Personentransferelement in einer
Position an der Führungsvorrichtung haltbar ist. Ein erstes
Ankoppelelement ist als ein Element des Personentransferelementes
ausgebildet, wobei die Ankoppelelemente so aneinander ankoppelbar
ausgebildet sind, dass nach der Ankoppelung das Personentransferelement
aufgrund der Relativbewegung der Objekte zur Bewegung in der Führungsvorrichtung
von der Haltevorrichtung freigegeben ist.
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Das
erste Ankoppelelement ist z. B. als Abschnitt des Personentransferelementes
oder als zusätzlich an dem Personentransferelement angebrachtes
Element ausgebildet.
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Wesentlich
ist, dass das Personentransferelement grundsätzlich in
der Führungsvorrichtung vertikal bewegbar ist und durch
die Haltevorrichtung mit einer bestimmten Haltekraft in einer bestimmten
Position gehalten wird und wieder in diese Position gebracht wird.
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Dabei
wird eine, ggf. weitere, vertikale Bewegung des Personentransferelementes
erst ermöglicht, wenn die Haltekraft der Haltevorrichtung überwunden
ist. Dies geschieht, wenn die Ankoppelelemente aneinander angekoppelt
sind, d. h. das Schiff an dem weiteren Objekt angekoppelt ist. Nach
Ankopplung wird das Personentransferelement durch die Bewegung des
Schiffes an der Führungsvorrichtung vertikal bewegt. Nach
Abkopplung wird die Bewegung des Personentransferelementes gestoppt,
d. h. es wird wieder in Ruhe versetzt.
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Dieses
Prinzip, d. h. die Überwindung der Haltekraft, mit der
das Personentransferelement an der Führungsvorrichtung
gehalten wird, mit der Ankopplung und durch die Relativbewegung
der Objekte, ermöglicht, dass eine Person nur dann auf
das Personentransferelement übergeht, wenn sich die Person
und das Personentransferelement in gleicher Weise vertikal bewegen.
Entsprechendes gilt für das Verlassen des Personentransferelementes.
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Zum Übersetzen
einer Person beispielsweise von dem Schiff auf das weitere Objekt
wird beispielsweise eine auf dem Schiff angeordnete Personentransfervorrichtung
eingesetzt. Die Personentransfervorrichtung und mit ihr das Personentransferelement
werden mit dem Schiff bewegt. Zum Einstiegszeitpunkt wird das Personentransferelement von
der Halteeinrichtung gegenüber dem Schiff in einer bestimmten
Position in Ruhe gehalten. Die Person kann sich gefahrlos auf das
Personentransferelement begeben (Schritt a)).
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Mit
der Ankoppelung an das weitere Objekt wird das Personentransferelement
durch Kräfte, die durch die Relativbewegung der Objekte
eingebracht werden, zur Bewegung an der Führungsvorrichtung freigegeben.
Dabei bewegt sich die Führungsvorrichtung mit dem Schiff
und das Personentransferelement ist an das weitere Objekt angekoppelt
(Schritt b)). Zwischen dem Personentransferelement und dem weiteren
Objekt ist die Relativbewegung minimiert oder völlig gestoppt.
Die Person kann gefahrlos auf das weitere Objekt übergehen
(Schritt c)). Anschließend kann das Schiff mit dem Personentransferelement
abgekoppelt werden, wobei die Bewegung des Personentransferelementes
an der Führungsvorrichtung durch die Haltevorrichtung gestoppt wird
(Schritt d)).
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Alternativ
kann die Personentransfervorrichtung an dem weiteren Objekt angeordnet
sein. In diesem Fall wird zum Übersetzen einer Person erst
angekoppelt und das Personentransferelement zur Bewegung in der
Führungsvorrichtung mit der Schiffsbewegung freigegeben
(Schritt 1)). Erst dann geht die Person vom Schiff auf das Personentransferelement
(Schritt 2)). In diesem Fall wird nach einer Abkoppelung die Bewegung
des Personentransferelementes zunächst ggf. gedämpft
und durch die Haltevorrichtung zur Ruhe gebracht (Schritt 3)), so
dass die Person anschließend weiter auf das weitere Objekt übergehen
kann (Schritt 4).
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Vorzugsweise
sind die Ankoppelelemente als Reibschluss- und/oder Formschlusselemente ausgebildet.
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Vorzugsweise
ist zumindest eines der beiden Ankoppelelemente als elastisches
Element, insbesondere als leicht elastisches Element, ausgebildet. Dies
ermöglicht einen gewissen Ausgleich horizontaler Bewegungen
zwischen dem Schiff und dem weiteren Objekt.
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In
einer Ausführungsform der Erfindung umfasst das Personentransferelement
ein Leiterelement und die Führungsvorrichtung Schienen
und/oder Tragseile, an denen das Leiterelement vertikal beweglich
angeordnet ist.
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In
einer Ausführungsform der Erfindung weist die Haltevorrichtung
Reibbremsen und/oder Haltefedern und/oder Auftriebskörper
und/oder andere Gegenkräfte aufbringende Einrichtungen
auf, durch die das Leiterelement in einer Position oder in einem
Positionsbereich an der Führungsvorrichtung haltbar ist.
Derartige Haltevorrichtungen sind geeignet, eine bestimmte einstellbare
Haltekraft auf das Leiterelement auszuüben. Außerdem
kann durch diese Haltevorrichtungen eine durch eine größere Kraft
als die Haltekraft ausgelöste Bewegung des Leiterelementes
in einem gewissen Maß gedämpft werden.
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In
einer Alternative der Erfindung ist die Personentransfervorrichtung
an dem weiteren, z. B. als Offshore-Windenergieanlage ausgebildeten,
Objekt angeordnet. Diese Alternative hat den Vorteil, dass jede
mit einer Personentransfervorrichtung ausgestattete Offshore-Windenergieanlage
Mitarbeiter von beliebigen Schiffen aufnehmen kann, wobei die Schiffe
durch einfache Maßnahmen mit einem Ankoppelelement auszurüsten
sind oder die Schiffe mit einem als Ankoppelelement ausgebildeten
Abschnitt am Rumpf, d. h. am Bug oder am Heck, zu versehen sind.
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Dabei
sind vorzugsweise an dem zweiten Objekt Schienen der Führungsvorrichtung
angeordnet, an denen das Leiterelement vertikal verschiebbar ist.
Bei dieser Alternative ist das erste Ankoppelelement vorzugsweise
als Abschnitt des Leiterelementes ausgebildet. Das zweite am Schiff
angeordnete Ankoppelelement ist an dieses Leiterelement ankoppelbar.
Es ist beispielsweise als elastisches Formschlusselement mit einem
dem Sprossenabstand entsprechenden Sägezahnprofil ausgebildet.
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Bei
dieser Alternative umfasst die Haltevorrichtung vorzugsweise einen
mit dem Leiterelement verbundenen Auftriebskörper. Ein
Auftriebskörper hält das Leiterelement in einer
bestimmten Position bezüglich des Meeresspiegels. Durch
den Auftriebskörper wird der Tidenhub ausgeglichen. Neben
der Haltefunktion und der Funktion des Tidenausgleichs ermöglicht
ein Auftriebskörper auch eine gewisse Dämpfungsfunktion,
insbesondere nach dem Abkoppeln.
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Bei
dieser Alternative weist die Anordnung vorzugsweise eine Hebevorrichtung
auf, mit der die Personentransfervorrichtung aus einer Transferlage in
eine Ruhelage bewegbar ist. Dadurch kann die Personentransfervorrichtung
aus dem Einfluss des Wassers genommen werden, wenn sie nicht gebraucht
wird.
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Bei
einer weiteren Alternative der Erfindung ist die Personentransfervorrichtung
auf dem Schiff angeordnet. Diese Alternative hat den Vorteil, dass die
Personentransfervorrichtung nicht an jeder z. B. Offshore-Windenergieanlage
vorgesehen werden muss, sondern nur auf dafür vorgesehenen
Schiffen zu installieren ist.
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Bei
dieser Alternative weist die Personentransfervorrichtung einen Korb
mit dem Leiterelement auf. Bei dieser Alternative ist das erste
Ankoppelelement vorzugsweise an dem Leiterelement angeordnet und
das zweite Ankoppelelement durch eine am zweiten Objekt befestigte,
d. h. eine fest installierte, Leiter gebildet. Der Korb ist vorzugsweise an
Schienen der Führungsvorrichtung vertikal verschiebbar
angeordnet und an Haltefedern in einer bestimmten Position gehalten.
Die z. B. oberhalb und unterhalb des Korbes vorgesehenen Haltefedern
halten den Korb z. B. in einer mittleren Position.
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Vorzugsweise
ist bei dieser Alternative die gesamte Personentransfervorrichtung
auf dem Schiff federnd, insbesondere auf mindestens einer Tragfeder,
gelagert. Eine federnde Lagerung ermöglicht Ausgleichsbewegungen
in verschiedene Richtungen zum Ausgleich von Rollen, Stampfen und
Schlingern des Schiffes.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von in der Zeichnung schematisch
dargestellten Beispielen weiter erläutert. Es zeigen:
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1 eine
Prinzipsskizze eines weiteren Objektes, nämlich einer Offshore-Windenergieanlage,
einer ersten, erfindungsgemäßen Anordnung;
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2 eine
der 1 entsprechende Prinzipsskizze der Anordnung mit
einem Schiff aus einer anderen Sicht;
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3 eine
perspektivische Darstellung des weiteren Objektes des ersten Beispiels;
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4 eine
perspektivische Darstellung einer zweiten, erfindungsgemäßen
Anordnung vor der Ankoppelung eines Schiffes; und
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5 eine
perspektivische Darstellung des zweiten Beispiels nach der Ankoppelung
des Schiffes.
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Beispiel 1
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Eine
erfindungsgemäße Anordnung zum sicheren Übersetzen
von Personal (Personen) von einem Schiff S auf eine Offshore-Windenergieanlage W
weist eine Personentransfervorrichtung auf, die an der Windenergieanlage
W angeordnet ist. Die Prinzipskizzen der 1 und 2 zeigen
einen Turm 1 der Windenergieanlage W mit einer als Überstiegsplattform 2 ausgebildeten
Plattform, wobei die Personentransfervorrichtung am Turm 1 angeordnet
ist und bis in den Bereich der Überstiegsplattform 2 hinauf ragt.
Die Überstiegsplattform 2 ist in den 1 und 2 als
eine um den gesamten Turm 1 umlaufende Überstiegsplattform
dargestellt.
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Die
Personentransfervorrichtung weist ein als Leiterelement 3 ausgebildetes
Personentransferelement auf. Das Leiterelement 3 ist über
Rollen 4 an Schienen 5 der Führungsvorrichtung
auf- und abwärts, d. h. vertikal, bewegbar angeordnet.
Die Schienen 5 sind am Turm 1 unterhalb der Überstiegsplattform 2 angeordnet,
wobei das Leiterelement 3 über die Schienen 5 hinaus
bis über die Überstiegsplattform 2 ragt.
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Die
Personentransfervorrichtung weist außerdem eine Haltevorrichtung
für das Leiterelement 3 auf, die in diesem Beispiel
eine Reibbremse 6 und einen Auftriebskörper 7 umfasst.
Zusätzlich sind in diesem Beispiel die Schienen 5 über
Pufferelemente 8 an dem Turm 1 befestigt. Dies
ist in 2 dargestellt.
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Der
Auftriebskörper 7 ist so bemessen, dass er größenordnungsmäßig
das Gewicht des verschiebbaren Leiterelementes 3 mit dem
Auftriebskörper 7 ausgleicht. Das Leiterelement 3 ist
durch den Auftrieb des Auftriebskörpers 7 der
Haltevorrichtung in einer bestimmten Position, bezogen auf den Meeresspiegel,
an den Schienen 5 gehalten. Der Auftriebskörper 7 führt
dazu, dass das Leiterelement 3 mit dem Tidenhub steigt
oder sinkt.
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Das
Leiterelement 3 weist zwei Holme 9 mit dazwischen
verlaufenden Sprossen 10 auf, wobei um die Holme 9 jeweils
drei Rollen 4, und zwar eine gegenüber einer Sprosse 10 und
zwei senkrecht dazu, angeordnet, so dass die Holme 9 in
einer horizontalen Ebene in alle Richtungen an den Schienen 5 geführt
sind. Das erste Ankoppelelement A1 der Ankoppelvorrichtung ist als
Abschnitt des Leiterelementes 3 ausgebildet. Das zweite
Ankoppelelement A2 ist als Formschlusselement ausgebildet und am
Bug des Schiffes S angeordnet. Es weist ein zackenförmiges
Profil auf, das in einige Sprossen 10 des Leiterelementes 3 eingreift.
Alternativ kann das Profil z. B. auch wellenförmig ausgebildet
sein oder an die Sprossen 10 angepasste Vorsprünge
aufweisen.
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Das
Ankoppelelement A2 ist aus einem elastischen Material, z. B. Hartgummi,
hergestellt. D. h. es ist als leicht elastisches Element ausgebildet.
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In
einer in 3 dargestellten Ausführungsform
ist die Überstiegsplattform 2 als eine um einen kleineren
Winkel um den Turm 1 laufende Überstiegsplattform 2 ausgebildet.
An dem Turm 1 der Windkraftanlage W ist neben der Überstiegsplattform 2 eine
um den gesamten Turm verlaufende Einstiegsplattform 11 mit
Zugang zu Inneren des Turms 1 angeordnet. Von der Überstiegsplattform 2 geht eine
feststehende Leiter 12 aus, die sich bis zu dieser Einstiegsplattform 11 erstreckt.
Beim tiefsten Tidenhub reicht das verschiebbare Leiterelement 3 bis über
die Überstiegsplattform 2.
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Die
Holme 9 sind an den Schienen 5 über die Rollen 4 vertikal
verschiebbar gelagert. Am oberen Ende eines der beiden Holme 9 befindet
sich die Reibbremse 6, die am Turm 1 befestigt
ist. Unterhalb der Einstiegsplattform 11 sind im Bereich
des Leiterelementes 3 Führungen 13 für
das Schiff S oder für einen Rollenpfänder am Schiff
S vorgesehen.
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Der
Auftriebskörper 7 ist als ein etwa quadratischer,
mit Wasser befüllbaren Körper ausgebildet. An
dem Turm 1 im Bereich vor den Holmen 9 des Leiterelementes 3 sind
Sicherungspoller 14 vorgesehen.
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Die
Anordnung weist eine Hebeeinrichtung mit einer Seilwinde 15 auf,
mit der das Leiterelement 3 aus einer Transferlage in eine
Ruhelage bewegbar ist.
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Nicht
dargestellt ist eine Verriegelungsvorrichtung, mit der das Leiterelement 3 an
dem Turm 1 der Offshore-Windenergieanlage W verriegelt
werden kann. Die Verriegelungsvorrichtung ermöglicht zum
Beispiel das Leiterelement 3 zu arretieren, wenn es von
der Hebeeinrichtung aus dem Wasser gezogen ist.
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Im
Betrieb kommt zum Beispiel das Schiff S mit dem Personal, z. B.
einem oder mehreren Servicemitarbeitern, ggf. in bewegter See, auf
die Offshore-Windenergieanlage W zu. Das Schiff S fährt mit
dem Bug mit Motorkraft gegen das Leiterelement 3. Dabei
drückt der Bug des Schiffes oder der Rollenpfänder
gegen die Führungen 13, über die durch
das Schiff S eingebrachten Kräfte abgeführt werden. Durch
die Sicherheitspoller 14 bleibt vor dem Leiterelement 3 ein
Sicherheitsbereich frei, in den ggf. nur das Ankoppelelement A2,
vorzugsweise unter Wasser, eindringen kann. Der Sicherheitsbereich
schützt das übersteigende Personal vor Quetschungen
zwischen Schiffsteilen und dem Leiterelement 3.
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Das
am Bug des Schiffes S angeordnete zweite Ankoppelelement A2 greift
in das erste Ankoppelelement A1, nämlich in einen Abschnitt
des Leiterelementes 3, ein. Durch Formschluss ggf. und
Reibschluss nach der Ankopplung überwindet die auf das Ankoppelelement
A1 übertragene Bewegung des durch Wellenbewegung bewegten
Schiffes S die Haltekraft der Haltevorrichtung, so dass das Leiterelement
an den Schienen 5 vertikal verschoben wird. D. h. durch
die Bewegung des Schiffes S wird sowohl die Auftriebskraft des Auftriebskörpers
als ggf. auch die Reibkraft der Reibbremse 6 überwunden
und die Bewegung des Leiterelementes 3 ausgelöst.
Je nach Kräfteverhältnis kann die Bewegung etwas
gedämpft sein. Das Leiterelement 3 wird durch
die Relativbewegung von Schiff und Offshore-Windenergieanlage W
mit dem Schiff und relativ zur Offshore-Windenergieanlage bewegt
(Schritt 1)).
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Nach
Ankopplung der Ankoppelelement A1, A2 aneinander, bewegen sich das
Leiterelement 3 und das Schiff S parallel oder nahezu parallel,
so dass ein gefahrloses Übersteigen ermöglicht
ist. Die Mitarbeiter steigen dann einige Sprossen 10 auf
dem sich mit dem Schiff S bewegenden Leiterelement 3 nach
oben (Schritt 2)).
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Danach
legt das Schiff S von dem Leiterelement 3 ab, wodurch die
Ankoppelung gelöst wird (Schritt 3)). Nach Lösen
der Verbindung wird die Bewegung des Leiterelementes 3 durch
die Reibbremse 6 und ggf. den Auftriebskörper 7 gedämpft
und kommt zum Stehen. Wenn das Schiff S abgelegt hat und das Leiterelement 3 zur
Ruhe gekommen ist, steigen die Mitarbeiter das Leiterelement 3 weiter hoch
und steigen auf die Überstiegsplattform 2 über (Schritt
4)). Von der Überstiegsplattform 2 steigen die Mitarbeiter
die feststehende Leiter 12 hinauf und auf die Einstiegsplattform 11 über.
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Der Übergang
von der Windkraftanlage W auf das Schiff S, d. h. der Abstieg, erfolgt
in umgekehrter Reihenfolge. Die Mitarbeiter steigen von der Überstiegsplattform 2 auf
das sich noch nicht bewegende Leiterelement 3 über
(Schritt a)). Dort steigen sie ein paar Sprossen 10 hinunter.
Das Schiff S fährt gegen das Leiterelement 3.
Es erfolgt eine Ankoppelung des Ankoppelelementes A2 an das Ankoppelelement
A1, nämlich an das Leiterelement 3. Nach der Ankoppelung
nimmt das Schiff S das Leiterelement 3 entsprechend seiner
eigenen Bewegung mit (Schritt b)). Die Mitarbeiter steigen auf dem
sich mit dem Schiff S bewegenden Leiterelement 3 weiter
herab und auf das sich relativ zum Leiterelement 3 nicht
bewegende Schiff S über (Schritt c)).
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Die
Dämpfung des Leiterelementes 3 nach Lösen
der Ankopplung (Schritt d)) wird in diesem Beispiel durch die Reibbremse 6 bewirkt.
Eine ggf. zusätzliche Dämpfungswirkung aufgrund
von Wasserverdrängung durch den Auftriebskörpers 7 ist
abhängig von seiner Form.
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Durch
die Hebeeinrichtung mit der Seilwinde 15 wird das Leiterelement 3 mit
dem Auftriebskörper 7 hochgezogen und aus dem
Bereich des Wassers gebracht, wenn es nicht benutzt wird.
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In
einer Ausführungsform ist das zweite Ankoppelelement A2
als ein an dem Schiff befestigter Reibblock aus Gummi ausgebildet.
Je nach Ankoppelelement A2 wird erfindungsgemäß mit
dem Ankoppeln ein Reibschluss und/oder Formschluss hergestellt,
wodurch das erste Ankoppelelement A1 bewegt wird.
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Alternativ
ist das zweite Ankoppelelement A2 am Heck des Schiffes S angebracht.
Zum Übersetzen von Personal fährt das Schiff S
mit dem Heck gegen das Leiterelement 3.
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In
einer Alternative sind die Schienen 5 ohne Pufferelemente 8 am
Turm 1 befestigt. In einer Alternative sind speziell geformte,
z. B. die Holme 9 umschlingende, Rollen 4 und
ggf. Stützrollen zur Führung der Holme 9 an
den Schienen 5 vorgesehen. In einer weiteren Alternative
sind an beiden Holmen 9 des Leiterelementes 3 Reibbremsen 6 vorgesehen.
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In
einer Ausführungsform ist das Ankoppelelement A2 aus Metall,
z. B. aus Stahl, hergestellt.
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In
einer Alternative ist der Turm 1 ohne die Überstiegsplattform 2 ausgeführt.
Bei dieser Alternative erstreckt sich das Leiterelement 3 bis
in den Bereich der feststehenden Leiter 12.
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In
einer Ausführungsform sind Abschnitte der Holme 9 des
Leiterelementes 3, z. B. obere und untere Abschnitte, als
Hohlrohre und weitere Abschnitte, z. B. mittlere Abschnitte, als
massive Rohre ausgebildet. Dabei sind insbesondere die Abschnitte im
Bereich des ersten Ankoppelelementes A1 als massive Rohre ausgebildet.
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In
einer Ausführungsform sind untere Abschnitte der Holme 9 des
Leiterelementes 3 als solche Hohlrohre ausgebildet, die
ggf. mit Wasser füllbar sind, und bilden gleichzeitig Elemente
des Auftriebskörpers 7.
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In
einer Alternative weist der Auftriebskörper 7 eine
Dämpfplatte auf, die durch Wasserverdrängung eine
Dämpfung der Bewegung des Leiterelementes 3 bewirkt.
Dabei kann ggf. auf die Reibbremse 6 verzichtet werden.
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In
einer alternativen Ausführungsform weist die Haltevorrichtung
eine als lastabhängig geregelte Winde ausgebildete Einrichtung
auf, die Gegenkräfte aufbringt. Mit der Winde wird das
Leiterelement 3 gehalten. Durch die Winde wird das Leiterelement 3 mit der
Ankopplung zur Bewegung freigegeben wird.
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Beispiel 2
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4 und 5 zeigen
eine zweite erfindungsgemäße Anordnung, die der
des ersten Beispiels bis auf im Folgenden beschriebene Merkmale entspricht:
Bei
der zweiten erfindungsgemäßen Anordnung zum sicheren Übersetzen
von Personal von einem Schiff S mit Rollenpfändern P auf
eine Offshore-Windenergieanlage W ist die Personentransfervorrichtung
auf dem Schiff S angeordnet.
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Eine
Personentransfervorrichtung dieser Anordnung umfasst ein am Bug
des Schiffes S angeordnetes Personentransferelement, das einen mit
einem Rahmen 16 und einem Leiterelement 17 versehener Korb,
eine Führungsvorrichtung mit Schienen 18 und eine
Haltevorrichtung mit Haltefedern 19 und Reibbremsen 20 aufweist.
Der Korb hat z. B. die Form eines Quadrates, dessen Grundfläche
durch einen Boden 21, dessen Seitenwände durch
den Rahmen 16 und dessen Hinterwand 22 durch ein
Wandelement, vor dem das Leiterelement 17 angeordnet ist,
gebildet sind. Eine offene Vorderwand des Korbes ermöglicht
einen Einstieg in den Korb.
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Die
durch das Wandelement geschlossene Hinterwand 22 verhindert
Quetsch- und Scherverletzungen des Personals. Das Leiterelement 17 ist
in einem durch eine Tritttiefe bestimmten Abstand innen vor der
Hinterwand 22 angeordnet.
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An
den Schienen 18 ist der Korb, und zwar der Rahmen 16,
mit dem Leiterelement 17 vertikal verschiebbar angeordnet.
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Die
Personentransfervorrichtung weist einen Tragrahmen T auf, dessen
vertikalen Träger die Schienen 18 bilden und an
dessen horizontalen Trägern 23 oben und unten
die mit dem Rahmen 16 des Korbes verbundenen Haltefedern 19 angeordnet sind.
Die Haltefedern 19 halten den Korb in einer mittleren Position.
Die Reibbremsen 20 sind an den Schienen 18 angeordnet.
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Zusätzlich
weist die Anordnung eine Zugangstreppe 24 zur offenen Vorderwand
des Korbes auf. Die Personentransfervorrichtung ist auf dem Schiff
S beweglich gelagert, insbesondere ist die Personentransfervorrichtung
auf mindestens einer Tragfeder 25 gelagert. In diesem Beispiel
ist sie auf vier Tragfedern 25 gelagert.
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Ein
erstes Ankoppelelement A11 weist zwei an der Hinterwand 22 des
Korbes, und damit am ebenfalls an der Hinterwand 22 angebrachten
Leiterelement 19, angeordnete Ankoppelkörper auf.
Ein zweites Ankoppelelement A12 ist durch eine feststehende Leiter 26 gebildet,
die an dem Turm 1 der Offshore-Windenergieanlage W befestigt
ist. Die Ankoppelkörper des ersten Ankoppelelementes A11
sind als quadratische Körper aus leicht elastischem Material
ausgebildet, die jeweils zwischen zwei Sprossen 27 der
Leiter 26 passen.
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Im
Betrieb steigen die Mitarbeiter auf See über die Zugangstreppe 24 in
den Korb. Dabei ist der Korb, und mit ihm das Leiterelement 17,
bezüglich des Schiffes S in Ruhe, das sich relativ zur
Offshore-Windenergieanlage W bewegt. Das Schiff S fährt
mit Motorkraft gegen die Leiter 26 am Turm 1, wobei
seine Rollenpfänder P gegen die Führungen 13 drücken.
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Die
Ankoppelkörper des ersten Ankoppelelementes A11 greifen
in die entsprechenden Sprossen 27 der Leiter 26,
d. h. das erste Ankoppelelement A11 koppelt an das zweite als Abschnitt
der Leiter 26 ausgebildeten Ankoppelelementes A12. Durch
Formschluss nach der Ankopplung wird das erste Ankoppelelement A11
und mit ihm der Korb festgehalten. Die auf den Korb ausgeübte
Haltekraft der Haltefedern 19 wird überwunden,
so dass der relativ zum Turm 1 ruhige Korb mit dem Leiterelement 19 an
den sich mit dem Schiff S vertikal bewegenden Schienen 18 vertikal
verschoben wird.
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Nach
Ankopplung der Ankoppelelemente A11 und A12 aneinander können
die Mitarbeiter aus dem Korb gefahrlos nach oben auf die feststehende Leiter 26 übersteigen.
Von dort erfolgt der Überstieg auf die Überstiegsplattform 2 und über
die Leiter 12 auf die Einstiegsplattform 11.
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Danach
oder bereits vorher kann das Schiff S von der Offshore-Windenergieanlage
W ablegen.
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Alternativ
ist die Personentransfervorrichtung am Heck des Schiffes S angeordnet,
wobei das Schiff mit seinem Heck gegen das Leiterelement 17 fährt
und seine Rollenpfänder P gegen die Schiffsführungen 13 drücken.
Bei einem alternaiven Schiff S ohne Rollenpfänder drückt
sein Rumpf, d. h. sein Bug oder Heck, gegen die Schiffsführungen 13.
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- 1
- Turm
- 2
- Überstiegsplattform
- 3
- Leiterelement
- 4
- Rollen
- 5
- Schiene
- 6
- Reibbremse
- 7
- Auftriebskörper
- 8
- Puffer
- 9
- Holm
(Wange)
- 10
- Sprosse
- 11
- Einstiegsplattform
- 12
- Feststehende
Leiter
- 13
- Schiffsführung
- 14
- Sicherheitspoller
- 15
- Seilwinde
- 16
- Rahmen
- 17
- Leiterelement
- 18
- Schiene
- 19
- Haltefeder
- 20
- Reibbremse
- 21
- Boden
- 22
- Hinterwand
- 23
- Horizontaler
Träger
- 24
- Zugangstreppe
- 25
- Tragfeder
- 26
- Feststehende
Leiter
- 27
- Sprosse
- S
- Schiff
- W
- Offshore-Windenergieanlage
- A1
- erstes
Ankoppelelement
- A2
- zweites
Ankoppelelement
- P
- Rollenpfänder
- T
- Tragrahmen
- A11
- erstes
Ankoppelelement
- A12
- zweites
Ankoppelelement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 69917050
T2 [0006]
- - DE 19946899 A1 [0008]
- - WO 2007/120039 A1 [0009]