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DE102009010471A1 - Rumpfrahmen von einem Kraftrad - Google Patents

Rumpfrahmen von einem Kraftrad Download PDF

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DE102009010471A1
DE102009010471A1 DE102009010471A DE102009010471A DE102009010471A1 DE 102009010471 A1 DE102009010471 A1 DE 102009010471A1 DE 102009010471 A DE102009010471 A DE 102009010471A DE 102009010471 A DE102009010471 A DE 102009010471A DE 102009010471 A1 DE102009010471 A1 DE 102009010471A1
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Germany
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seat rail
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pivot plate
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plate
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DE102009010471A
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Kenji Wako Morita
Jun Wako Hariu
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Honda Motor Co Ltd
Original Assignee
Honda Motor Co Ltd
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Ziel: In einem Rumpfrahmen von einem Kraftrad, in welchem eine Schwenkplatte kontinuierlich an einem hinteren Abschnitt von einem Paar von linken und rechten Hauptrahmen vorgesehen ist, welche sich von einem Kopfrohr aus nach hinten und nach unten erstrecken, und ein vorderes Ende einer Sitzschiene an zwei Positionen von einem oberen Abschnitt der Schwenkplatte befestigt ist, wobei die zwei Positionen vertikal voneinander beabstandet sind, ist das vordere Ende der Sitzschiene fest an der Schwenkplatte angebracht, während eine Gewichtserhöhung der Schwenkplatte verhindert wird. Mittel zur Lösung: Ein erster Anbringungsabschnitt (23a), welcher eine hintere obere seitliche Fläche der Schwenkpaltte (22) seitlich überklappt, und ein zweiter Anbringungsabschnitt (23b), welcher unter dem ersten Anbringungsabschnitt (23a) angeordnet ist, um eine hintere Fläche von einem hinteren Abschnitt der Schwenkplatte (22) zu überlappen, sind an einem vorderen Ende (23i) der Sitzschiene (23) angebracht. Der erste Anbringungsabschnitt (23a) ist an der Schwenkplatte (22) von der horizontal äußeren Seite von der Sitzschiene (23) durch einen ersten Bolzen (45) befestigt und der zweite Anbringungsabschnitt (23b) ist an der Schwenkplatte (22) von der Rückseite der Schwenkplatte (22) her durch einen zweiten Bolzen (46) befestigt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Rumpfrahmen von einem Kraftrad, bei dem eine Schwenkplatte, welche einen vorderen Abschnitt eines Schwingenarms vertikal schwenkbar lagert, welcher an einem hinteren Abschnitt ein Hinterrad drehbar lagert, kontinuierlich an einem hinteren Abschnitt von jedem einer Mehrzahl von Hauptrahmen vorgesehen ist, welche sich von einem eine Vordergabel und einen Lenker lenkbar lagernden Kopfrohr aus nach hinten und nach unten erstrecken, und ein vorderes Ende einer Sitzschiene an einem oberen Abschnitt von der Schwenkplatte an zwei Positionen von einem vorderen Ende befestigt ist, welche voneinander vertikal beabstandet sind.
  • Ein solcher Rumpfrahmen ist beispielsweise aus der japanischen Patentoffenlegungsschrift Nr. JP 2003-81166 bekannt, bei dem zwei obere und untere vordere Enden der Sitzschiene an den hinteren Abschnitt einer Schwenkplatte seitlich angesetzt sind und an der Schwenkplatte von der linken-rechten Außenrichtung des Rumpfrahmens durch einen Bolzen befestigt sind.
  • Im Übrigen benötigt der an der Schwenkplatte befestigte Abschnitt der Sitzschiene Festigkeit, um einer von oben auf die Sitzschiene ausgeübten Last zu widerstehen. Wie in der oben erwähnten JP 2003-81166 offenbart, muss die Konfiguration, bei der die zwei oberen und unteren vorderen Enden der Sitzschiene von außen in der Links-Rechts-Richtung des Rumpfrahmens an der Schwenkplatte befestigt sind, die Steifigkeit von einem an der Schwenkplatte angebrachten Ansatz erhöhen, um die Festigkeit eines solchen befestigten Abschnitts sicherzustellen. Dies erhöht die Dicke von dem Anbringungsansatz, was zu einer Gewichtserhöhung der Schwenkplatte führt.
  • Die vorliegende Erfindung erfolgte hinsichtlich solcher Situationen und es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, einen Rumpfrahmen eines Kraftrads be reitzustellen, in welchem ein vorderes Ende einer Sitzschiene fest an einer Schwenkplatte befestigt werden kann, während eine Gewichtszunahme der Schwenkplatte verhindert wird.
  • Um das obige Ziel zu erreichen, zeichnet sich die im Anspruch 1 dargestellte Erfindung dadurch aus, dass in einem Rumpfrahmen von einem Kraftrad, in welchem eine Schwenkplatte, welche einen vorderen Abschnitt eines Schwingenarms vertikal schwenkbar lagert, welcher ein Hinterrad an einem hinteren Abschnitt drehbar lagert, kontinuierlich an einem hinteren Abschnitt von jedem einer Mehrzahl von linken und rechten Hauptrahmen vorgesehen ist, welche sich von einem eine Vordergabel und einen Lenker lenkbar lagernden Kopfrohr aus erstrecken, und ein vorderes Ende von einer Sitzschiene an zwei Positionen von einem oberen Abschnitt der Schwenkplatte befestigt ist, die zwei Positionen vertikal voneinander beabstandet sind, wobei ein erster Anbringungsabschnitt, welcher eine hintere obere seitliche Fläche der Schwenkplatte seitlich überlappt, und ein zweiter Anbringungsabschnitt, welcher unter dem ersten Anbringungsabschnitt derart angeordnet ist, dass er eine hintere Fläche von einem hinteren Abschnitt der Schwenkplatte von der Rückseite her überlappt, an dem vorderen Ende der Sitzschiene angebracht sind, und der erste Anbringungsabschnitt an der Schwenkplatte von der horizontal äußeren Seite der Sitzschiene her durch einen ersten Bolzen befestigt ist und der zweite Anbringungsabschnitt an der Schwenkplatte von der Rückseite der Schwenkplatte her durch einen zweiten Bolzen befestigt ist.
  • Die im Anspruch 2 dargestellte Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass zusätzlich zu der Konfiguration der im Anspruch 1 dargestellten Erfindung die Schwenkplatten versehen sind mit einem Paar von jeweiligen linken und rechten anzubringenden Abschnitten, an welchen jeweils ein Paar von den linken und rechten Anbringungsabschnitten angebracht sind, und mit einem Querelement, welches die beiden anzubringenden Abschnitte verbindet, und das Querelement mit einem Dämpfertragabschnitt ausgebildet ist, welcher einen oberen Endabschnitt des hinteren Dämpfers lagert.
  • Die im Anspruch 3 dargestellte Erfindung zeichnet sich zusätzlich zu der Konfiguration der im Anspruch 1 dargestellten Erfindung dadurch aus, dass das vordere Ende der Sitzschiene derart ausgebildet ist, dass es einen hinteren Abschnitt der Schwenkplatte von der Seite her gesehen äußerlich überlappt.
  • Die im Anspruch 4 dargestellte Erfindung zeichnet sich zusätzlich zu der im Anspruch 1, 2 oder 3 dargestellten Konfiguration dadurch aus, dass ein Paar von den linken und rechten Sitzschienen miteinander verbunden sind, um einen Sitzschienenaufbau zu bilden, und der Sitzschienenaufbau mit einem kastenartigen Abschnitt ausgebildet ist, welcher an einer Position angeordnet ist, welche ein Paar von den linken und rechten zweiten Anbringungsabschnitten miteinander verbindet, wenn der Sitzschienenaufbau von der Rückseite her betrachtet wird.
  • Gemäß der im Anspruch 1 dargestellten Erfindung ist der zweite Anbringungsabschnitt, welcher unter dem ersten Anbringungsabschnitt angeordnet ist, um die hintere Fläche von dem hinteren Abschnitt der Schwenkplatte von der Rückseite her zu überlappen, an der Schwenkplatte von der Rückseite der Schwenkplatte her durch den zweiten Bolzen befestigt. Daher wird eine auf den zweiten Bolzen ausgeübte Last, welche aus einer von oben auf die Sitzschiene ausgeübten Last resultiert, äußerst klein. Somit muss die Schwenkplatte nur mit einem einfachen Schraubenloch versehen sein, welches dazu ausgebildet ist, den darin hineingeschraubten zweiten Bolzen aufzunehmen, an einem Abschnitt, welcher dem zweiten Anbringungsabschnitt entspricht. Folglich ist es möglich, das vordere Ende der Sitzschiene an der Schwenkplatte fest zu befestigen, während eine Gewichtszunahme aufgrund der erhöhten Dicke der Schwenkplatte an einem Abschnitt, welcher dem zweiten Anbringungsabschnitt der Sitzschiene entspricht, verhindert wird.
  • Gemäß der im Anspruch 2 dargestellten Erfindung sind die Schwenkplatten mit dem Querelement versehen, welches das Paar von linken und rechten anzubringenden Abschnitten verbindet, welche mit den ersten Anbringungsabschnitten befestigt sind, und das obere Ende des hinteren Dämpfers ist durch den Dämpfertragabschnitt gelagert, welcher in dem Querelement ausgebildet ist. Daher können der Dämpfertragabschnitt, welcher eine ausreichende Festigkeit und Steifigkeit sicherstellt, und das Paar von linken und rechten anzubringenden Abschnitten zu Standardprodukten gemacht werden, um die Anbringungsabschnittsteifigkeit der Sitzschiene an der Schwenkplatte sicherzustellen, ohne das Gewicht zu erhöhen.
  • Gemäß der im Anspruch 3 dargestellten Erfindung überlappt das vordere Ende der Sitzschiene äußerlich den hinteren Abschnitt der Schwenkplatte von der Seite her gesehen. Daher wird die horizontale Anbringungssteifigkeit der Sitzschiene an der Schwenkplatte verbessert und die Schwenkplatte kann bezüglich der Sitzschiene als dünn angesehen werden, um das äußere Erscheinungsbild zu verbessern.
  • Gemäß der im Anspruch 4 dargestellten Erfindung sind das Paar von linken und rechten Sitzschienen miteinander verbunden, um den Sitzschienenaufbau zu bilden, und der Sitzschienenaufbau ist mit dem kastenartigen Abschnitt ausgebildet, welcher an einer Position angeordnet ist, welche ein Paar von den linken und rechten zweiten Anbringungsabschnitten verbindet, wenn der Sitzschienenaufbau von der Rückseite her betrachtet wird. Daher kann eine Last, welche auf die zweiten Anbringungsabschnitte ausgeübt wird, welche aus einer Verwindung in den Sitzschienen resultiert, durch die Wirkung des kastenartigen Abschnitts reduziert werden, um eine auf die Schwenkplatte ausgeübte Last zu reduzieren, um auf diese Weise das Gewicht der Schwenkplatte weiter zu reduzieren.
  • Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in welchen:
  • 1 eine linke Seitenansicht eines Kraftrads ist;
  • 2 eine vergrößerte Seitenansicht eines Hauptabschnitts von 1 ist, bei der eine Rumpfabdeckung weggelassen ist;
  • 3 eine perspektivische Ansicht ist, welche ein Kopfrohr, Hauptrahmen und Schwenkplatten veranschaulicht;
  • 4 eine linke Seitenansicht ist, welche das Kopfrohr, die Hauptrahmen und die Schwenkplatten veranschaulicht;
  • 5 eine Querschnittsansicht längs einer Linie 5-5 von 4 ist;
  • 6 eine Querschnittsansicht längs einer Linie 6-6 von 4 ist;
  • 7 eine perspektivische Ansicht eines Sitzschienenaufbaus ist;
  • 8 eine Ansicht von einem Pfeil 8 von 7 aus gesehen ist;
  • 9 eine linke Seitenansicht eines Luftfilters ist;
  • 10 eine Ansicht von einem Pfeil 9 von 10 aus gesehen ist; und
  • 11 eine Querschnittsansicht längs einer Linie 11-11 von 9, ist.
  • Die 1 bis 11 veranschaulichen eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. 1 ist eine linke Seitenansicht eines Kraftrads. 2 ist eine vergrößerte Seitenansicht eines Hauptabschnitts von 1, bei der eine Rumpfabdeckung weggelassen ist. 3 ist eine perspektivische Ansicht, welche ein Kopfrohr, Hauptrahmen und Schwenkplatten veranschaulicht. 4 ist eine linke Seitenansicht, weiche das Kopfrohr, den Hauptrahmen und die Schwenkplatte veranschaulicht. 5 ist eine Querschnittsansicht längs einer Linie 5-5 von 4. 6 ist eine Querschnittsansicht längs einer Linie 5-5 von 4. 7 ist eine perspektivische Ansicht eines Sitzschienenaufbaus. 8 ist eine Ansicht von einem Pfeil 8 von 7 aus gesehen. 9 ist eine linke Seitenansicht eines Luftfilters. 10 ist eine Ansicht von einem Pfeil 10 von 9 aus gesehen. 11 ist eine Querschnittsansicht längs einer Linie 11-11 von 9.
  • Zuerst auf 1 Bezug nehmend ist beispielsweise ein Vierzylindermotor vom V Typ E an einem Fahrzeugrahmen F eines Kraftrads angebracht. Ein Hinterrad WR ist drehbar durch den hinteren Abschnitt eines Schwingenarms 15 gelagert, welcher von dem Rumpfrahmen F vertikal schwenkbar getragen ist. Kraft von dem Motor E wird zu dem Hinterrad WR über eine Antriebswelle 16 übertragen, welche sich rückwärts und vorwärts erstreckt. Ein Abschnitt des Motors E und der Rumpfrahmen F sind durch eine Rumpfabdeckung 17 abgedeckt, welche an dem Rumpfrahmen F angebracht ist.
  • Unter zusätzlicher Bezugnahme auf die 2 bis 4 umfasst der Rumpfrahmen F ein Kopfrohr 20, welches eine Vordergabel 18 lenkbar lagert, welche drehbar ein Vorderrad WF und einen Lenker 19 lagert; ein Paar von linken und rechten Hauptrahmen 21, welche sich von dem Kopfrohr 20 aus nach hinten und nach unten erstrecken; ein Paar von linken und rechten Schwenkplatten 22, welche mit den hinteren Abschnitten der Hauptrahmen 21 verbunden sind und sich nach unten erstrecken; und ein Paar von linken und rechten Sitzschienen 23, welche an vorderen Enden mit den oberen Abschnitten der Schwenkplatten 22 verbunden sind und sich nach hinten und nach oben erstrecken. Das Hinterrad WR ist drehbar durch den hinteren Abschnitt des Schwingenarms 15 gelagert, welcher an einem vorderen Ende durch die Schwenkplatten 22 schwenkbar gelagert ist. Zusätzlich ist ein Verbindungsmechanismus 24 zwischen dem unteren Abschnitt von einer von den beiden Schwenkplatten 22 und dem vorderen Abschnitt von dem Schwingenarm 15 vorgesehen. Ein hinterer Dämpfer 26 ist zwischen dem Rumpfrahmen F und einem Verbindungselement 25 vorgesehen, welches einen Teil von dem Verbindungsmechanismus 24 bildet.
  • Die Hauptrahmen 21 sind integral mit Motoraufhängungen 27 versehen, welche von Zwischenabschnitten der Hauptrahmen 21 nach unten hängen. Ein Motorhauptkörper 32 von dem Motor E ist durch die Motoraufhängungen 27 und die Schwenkplatten 22 aufgehängt und an diesen angebracht. Insbesondere sind erste und zweite Motortragabschnitte 28 und 29 jeweils integral an den untersten Abschnitten und hinteren oberen Abschnitten der Motoraufhängungen 27 vorgesehen. Zusätzlich sind dritte und vierte Motortragabschnitte 30 und 31 jeweils integral an den oberen Abschnitten und unteren Abschnitten der Schwenkplatten 22 vorgesehen. Der Motorhauptkörper 32 ist durch die Motortragabschnitte 28, 29, 30, 31 gelagert.
  • Auf die 5 und 6 Bezug nehmend sind die Hauptrahmen 21 jeweils hohl ausgebildet, indem zwei Rahmenelemente 33, 34, welche Pressarbeit unterzogen wurden, miteinander verbunden werden. Die vorderen Enden der Hauptrahmen 21 sind an das Kopfrohr 20 geschweißt. In ähnlicher Weise sind auch die Motoraufhängungen 27, welche mit den Hauptrahmen 21 integral sind, jeweils hohl ausgebildet, indem die zwei Rahmenelemente 33, 34 miteinander verbunden werden. Die Schwenkplatten 22 sind an die hinteren Abschnitte des Paars von Hauptrahmen 21 geschweißt und erstrecken sich vertikal. Die oberen Abschnitte von beiden Schwenkplatten 22 sind durch ein oberes Querelement 35 integral miteinander verbunden. Die unteren Abschnitte der beiden Schwenkplatten 22 sind durch ein unteres Querelement 36 integral miteinander verbunden.
  • Die Motoraufhängungen 27 sind jeweils mit einem Zwischenabschnitt der Hauptrahmen 21 integral kontinuierlich, um von diesen nach unten zu hängen. Ein vorderer Rand 27a der Motoraufhängung 27 ist derart ausgebildet, dass er nach vorne und nach oben bzw. nach vorne aufwärts zu dem Kopfrohr 20 geneigt ist. Zusätzlich sind beide Rahmenelemente 33, 34 der Hauptrahmen 21 an oberen Abschnitten der Motoraufhängungen 27 mit Durchgangslöchern 37 versehen, um das Gewicht der Hauptrahmen 21 zu reduzieren. Die Hauptrahmen 21 sind jeweils mit einem Verstärkungsabschnitt 38 versehen, welcher sich im Allgemeinen parallel zu dem vorderen Rand 27a der Motoraufhängung 27 erstreckt, um das Durchgangsloch 37 der Länge nach zu durchqueren. Der zweite Motortragabschnitt 29 ist an der Verlängerung des Verstärkungsabschnitts 38 und an dem unteren Abschnitt von der Motoraufhängung 27 vorgesehen, um den Motorhauptkörper 32 zu tragen.
  • Eine Mehrzahl von z. B. drei Anbringungsansätzen 39A, 39B, 39C sind an jedem der Hauptrahmen 21 vorgesehen, welche die Motoraufhängungen 27 umfassen, um ein Fahrzeugbauteil, z. B. die Rumpfabdeckung 17, daran anzubringen. Rippen 40A, 40A sind integral an den Innenflächen der zwei Rahmenelemente 33, 34 vorgesehen, welche die Hauptrahmen 21 und die Motoraufhängungen 27 bilden. Wie in 6 gezeigt, verbindet jede der Rippen 40A, 40A den ersten Motortragabschnitt 28, welcher an dem tiefsten Abschnitt der Motoraufhängung 27 angeordnet ist, die Anbringungsansätze 39A, 39B und das Kopfrohr 20 miteinander. Zusätzlich sind die Rippe 40B, welche den Anbringungsansatz 39B mit dem Kopfrohr 20 verbindet, und die Rippe 40C, welche den Anbringungsansatz 39C mit dem Kopfrohr 20 verbindet, integral nahe den Hauptrahmen 21 vorgesehen und an den Innenflächen von beiden Rahmenelementen 33, 34. Die Rippen 40A, 40B und 40C können die Steifigkeit der Hauptrahmen 21 und der Motoraufhängungen 27 an sich erhöhen und ein Vibrationsgeräusch reduzieren, welches von der Rumpfabdeckung 17 zu den Hauptrahmen 21 und den Motoraufhängungen 27 übertragen wird.
  • Zusätzlich, wie deutlich in 6 gezeigt, ist jeder der Anbringungsansätze 39A, 39B, 39C zwischen den hinteren und vorderen Rahmenelementen 33, 34 von jedem der Hauptrahmen 21 und von jeder der Motoraufhängungen 27 vorgesehen.
  • Im Übrigen ist das obere Querelement 35, welches die jeweiligen oberen Abschnitte der beiden Schwenkplatten 22 integral verbindet, in einem zentralen Abschnitt mit einem Dämpfertragabschnitt 35a ausgebildet, um das obere Ende des hinteren Dämpfers 26 zu lagern. Zusätzlich ist der Dämpfertragabschnitt 35a mit einem Einsetzloch 43 versehen. Auf diese Weise nimmt dieses Einsetzloch 43 einen oberen Abschnitt von einem Bolzen 42 auf, welcher hindurchgeführt ist. Der Bolzen 42 ist von unten mit dem Dämpfertragelement 41 im Eingriff, welches mit dem oberen Ende der hinteren Dämpfereinheit 26 verbunden ist, um durch das Dämpfertragelement 41 hindurchzuführen. Eine Mutter 44 ist auf den Abschnitt des Bolzens 42 geschraubt, welcher von dem Einsetzloch 43 nach oben hin vorsteht. Somit ist das obere Ende der hinteren Dämpfereinheit 26 mit dem oberen Querelement 35 von dem Rumpfrahmen F verbunden und durch dieses gelagert.
  • Die Sitzschienen 23 sind jeweils an einem vorderen Endabschnitt mit dem oberen Abschnitt der Schwenkplatte 22 an zwei Positionen befestigt, welche vertikal voneinander beabstandet sind. Der vordere Endabschnitt von jeder Sitzschiene 23 ist mit einem ersten Anbringungsabschnitt 23a und einem zweiten Anbringungsabschnitt 23b versehen. Der erste Anbringungsabschnitt 23a ist vorgesehen, um eine hintere obere seitliche Fläche von der Schwenkplatte 22 seitlich zu überlappen. Der zweite Anbringungsabschnitt 23b ist unter dem ersten Anbringungsabschnitt 23a angeordnet, um von der Rückseite her die hintere Fläche von dem hinteren Abschnitt der Schwenkplatte 22 zu überlappen.
  • Andererseits sind die Schwenkplatten 22 jeweils an hinteren oberen Abschnitten mit Anbringungsansätzen 47 versehen, welche dazu ausgebildet sind, jeweils einen in diese hineingeschraubten ersten Bolzen 45 aufzunehmen, wobei der erste Bolzen 45 in den ersten Anbringungsabschnitt 23a von der horizontalen Außenseite von dem Rumpfrahmen F eingesetzt ist. Zusätzlich sind beide Ansätze 47 miteinander durch das obere Querelement 35 verbunden. Die Schwenkplatten 22 sind jeweils an der hinteren Fläche des unteren Abschnitts mit einem Ansatz 48 versehen, welcher dazu ausgebildet ist, einen darin hineingeschraubten zweiten Bolzen 46 aufzunehmen, wobei der Ansatz bzw. Bolzen 46 von der Rückseite des Rumpfrahmens F her in jeden der zweiten Anbringungsabschnitte 23b eingesetzt ist.
  • Unter zusätzlicher Bezugnahme auf die 7 und 8 umfasst die Sitzschiene 23 integral einen oberen Rahmenabschnitt 23c, einen unteren Rah menabschnitt 23d, einen hinteren Rahmenabschnitt 23e und einen dünnen Wandabschnitt 23f. Der obere Rahmenabschnitt 23c ist mit einem ersten Anbringungsabschnitt 23a an einem vorderen Ende versehen und erstreckt sich rückwärts nach oben. Der untere Rahmenabschnitt 23d ist an einem vorderen Ende mit einem zweiten Anbringungsabschnitt 23b versehen, erstreckt sich rückwärts nach oben und und geht in den Zwischenabschnitt von dem oberen Rahmenabschnitt 23c über. Der hintere Rahmenabschnitt 23e biegt sich von dem hinteren Ende von dem oberen Rahmen 23c einwärts. Der dünne Wandabschnitt 23f verbindet den vorderen Abschnitt von dem oberen Rahmenabschnitt 23c mit dem unteren Rahmenabschnitt 23d. Beide Sitzschienen 23, 23 sind miteinander verbunden, um einen Sitzschienenaufbau 75 zu bilden.
  • Der Sitzschienenaufbau 75 ist mit einem kastenartigen Abschnitt 76 ausgebildet, welcher an einer Position angeordnet ist, welche ein Paar von den linken und rechten zweiten Anbringungsabschnitten 23b verbindet, wenn der Sitzschienenaufbau 75 von der Rückseite her betrachtet wird. Der kastenartige Abschnitt 76 ist gebildet, indem kastenartige Halbabschnitte 23g miteinander verbunden werden, welche jeweils integral mit dem unteren Rahmenabschnitt 23d von der Sitzschiene 23 versehen sind und nach unten hängen. Der kastenartige Abschnitt 76 öffnet nach vorne und nach oben und nimmt beispielsweise einen ABS-Modulator usw. auf.
  • Zusätzlich sind die vorderen Enden 23i von den Sitzschienen 23 derart ausgebildet, dass sie den hinteren Abschnitt von der Schwenkplatte 22 überlappen, wobei der erste und der zweite Anbringungsabschnitt 23a, 23b an der Schwenkplatte 22 befestigt sind.
  • 2 beachtend ist der Motorhauptkörper 32 als ein wassergekühlter Motor vom V-Typ ausgebildet, welcher eine vordere Bank BF hat, welche vorne angeordnet ist, und eine hintere Bank BR hat, welche rückwärts von der vorderen Bank BF angeordnet ist, während er an dem Kraftrad angebracht ist. Eine Kurbelwelle 51, welche sich in einer Fahrzeugbreitenrichtung, d. h. in ei ner Links-Rechts-Richtung des Kraftrads erstreckt, ist drehbar durch das Kurbelgehäuse 50 gelagert, welches von den beiden Bänken BF, BR geteilt wird.
  • Das Kurbelgehäuse 50 ist ausgebildet, indem ein oberer Gehäusehälftenkörper 50a und ein unterer Gehäusehälftenkörper 50b miteinander verbunden werden. Die vordere Bank BF und die hintere Bank BR sind integral mit dem oberen Gehäusehälftenkörper 50a ausgebildet, sodass sie in der Längsrichtung des Rumpfrahmens F V-förmig sind. Eine Achse der Kurbelwelle 51 ist an einer Verbindungsfläche zwischen dem oberen Gehäusehälftenkörper 50a und dem unteren Gehäusehälftenkörper 50b angeordnet.
  • Die vordere Bank BF umfasst einen vorderen Zylinderblock 52F, welcher mit dem oberen Gehäusehälftenkörper 50A von dem Kurbelgehäuse 50 integral durchgängig ist; einen vorderen Zylinderkopf 53F, welcher mit dem vorderen Zylinderblock 52F verbunden ist; und eine vordere Kopfabdeckung F, welche mit dem vorderen Zylinderkopf 53F verbunden ist. Die hintere Bank BR umfasst einen hinteren Zylinderblock 52R, welcher mit dem oberen Gehäusehälftenkörper 50a von dem Kurbelgehäuse 50 integral durchgängig ist; einen hinteren Zylinderkopf 53, welcher mit dem hinteren Zylinderblock 52R verbunden ist; und eine hintere Kopfabdeckung 54R, welche mit dem hinteren Zylinderkopf 53R verbunden ist.
  • Ein einzelner Luftfilter 56, welcher von der vorderen Bank BF und der hinteren Bank BR geteilt wird, ist oberhalb des Motorhauptkörpers 32 angeordnet. Ein Paar von linken und rechten Fahrtwindeinleitkanälen oder -führungen 57, welche nach vorne hin öffnen, sind jeweils mit beiden linken und rechten Seiten des Luftfilters 56 verbunden. Ein Kraftstofftank 55 ist an beiden Hauptschäften 21 des Rumpfrahmens F angebracht, um den Luftfilter 56 und die Fahrtwindeinleitkanäle 57 von oben abzudecken. Wie in den 7 und 8 gezeigt, sind die jeweiligen Tragarmabschnitte 23h zum Abstützen des hinteren Abschnitts des Kraftstofftanks 55 integral an beiden Hauptrahmen 23 vorgesehen, um sich von den entsprechenden vorderen Endabschnitten der oberen Rahmen 23c nach oben zu erstrecken.
  • Auf die 9 bis 11 Bezug nehmend umfasst der Luftfilter 56 ein Filtergehäuse 60 und ein Paar Filterelemente 61, 61. Das Filtergehäuse 60 ist in beiden linken und rechten Seitenwänden mit Einleitöffnungen 58 ausgebildet, welche mit den jeweiligen Fahrtwindeinleitkanälen 57 in Verbindung stehen. Die Filterelemente 61, 61 sind fest in dem Filtergehäuse 60 angeordnet, um die Innenseite desselben in eine obere Kammer ohne Reinigung 62, welche mit den beiden Einleitöffnungen 58 in Verbindung steht, und eine Reinigungskammer 63 zu unterteilen, welche unter der Kammer ohne Reinigung 62 angeordnet ist und von der vorderen Bank BF und der hinteren Bank BR geteilt wird.
  • Das Filtergehäuse 60 umfasst ein unteres Gehäuse 64, welches eine Seitenwand der Reinigungskammer 63 bildet, und ein oberes Gehäuse 65, welches lösbar mit dem unteren Gehäuse 64 verbunden ist, um die Kammer ohne Reinigung 62 zwischen dem unteren Gehäuse 64 und dem oberen Gehäuse 65 auszubilden. Das untere Gehäuse 64 umfasst ein erstes Gehäuseelement 66, welches schalenartig ausgebildet ist, um nach oben hin zu öffnen, und ein zweites Gehäuseelement 67, welches von oben mit dem ersten Gehäuseelement 66 verbunden ist, um die Reinigungskammer 63 zwischen dem ersten Gehäuseelement 66 und dem zweiten Gehäuseelement 67 zu bilden. Eine Deckenwand 67a von dem zweiten Gehäuseelement 67 ist bergförmig ausgebildet, um in der Höhe zu der Vertikalen PL zuzunehmen, welche eine Fahrzeugkörpermittellinie umfasst, die sich im Breitenmittelabschnitt des Filtergehäuses 60 nach vorne und hinten erstreckt.
  • Die Deckenwand 67a von dem zweiten Gehäuseelement 67 ist mit Öffnungsabschnitten 68, 68 auf beiden Seiten der Vertikalen PL ausgebildet. Die Filterelemente 61 sind an der Deckenwand 67a von dem zweiten Gehäuseelement 67 angebracht, um die entsprechenden Öffnungen 68 zu verbergen. Somit sind beide Filterelemente 61 fest in dem Filtergehäuse 60 der art untergebracht, dass sie so geneigt sind, dass sie allmählich nach unten verlaufen, während sie sich von der Vertikalen PL entfernen.
  • Beide Fahrtwindeinleitkanäle 57 sind jeweils ausgebildet, indem ein Kanalhalbabschnitt 67b, welcher mit dem zweiten Gehäuseelement 67 von dem unteren Gehäuse 64 integral durchgängig ist, und ein Kanalhalbabschnitt 65a, welcher mit dem oberen Gehäuse 65 integral durchgängig ist, miteinander verbunden werden. Die Fahrtwindeinleitkanäle 57 erstrecken sich von den in beiden Seitenwänden des oberen Gehäuses 65 des Filtergehäuses 60 vorgesehenen Einleitöffnungen 58 durch beide Seiten des Filtergehäuses 60 nach vorne und schräg nach unten, um mit der Kammer ohne Reinigung 62 zusammenzuhängen.
  • Auf diese Weise sind die Filterelemente 61, welche auf beiden Seiten der Vertikalen PL, welche die sich vorwärts und rückwärts erstreckende Fahrzeugkörpermittellinie umfasst, derart geneigt angeordnet sind, dass sie sich allmählich absenken, wenn sie sich von der Vertikalen PL entfernen, dazu ausgebildet, zu den Einleitöffnungen 58 von beiden Seitenwänden des Filtergehäuses 60 zu weisen.
  • Ferner ist eine Trennwand 69 integral an der oberen inneren Fläche des oberen Gehäuses 65 an einer Position vorgesehen, welche der zwischen dem Paar von Filterelementen 61 entspricht, um die Innenseite der Kammer ohne Reinigung 62 in die linken und rechten Abschnitte zu unterteilen, welche jeweils den beiden Fahrtwindeinleitkanälen 57 entsprechen.
  • Wiederum auf 2 Bezug nehmend sind Drosselkörper 70F, welche einzeln zwei für die vordere Bank BF vorgesehenen Zylindern entsprechen, mit der zu der hinteren Bank BR weisenden Seitenwand von dem vorderen Zylinderkopf 53F in der vorderen Bank Bf derart verbunden, dass sie nach oben ansteigen. Zusätzlich sind Drosselkörper 70R, welche einzeln zwei für die hintere Bank BR vorgesehenen Zylindern entsprechen, mit der zu der vorderen Bank BF weisenden Seitenwand von dem hinteren Zylinderkopf 53R in der hinteren Bank BR derart verbunden, dass sie nach oben ansteigen. Kraftstoffeinspritzventile 71F, 71R sind jeweils an einem entsprechenden der Drosselkörper 70F, 70R angebracht.
  • Auf die 10 und 11 Bezug nehmend, sind ein Paar Einlassrohre 72F, 72F, welche jeweils mit beiden Drosselkörpern 70F der vorderen Bank BF verbunden sind, und ein Paar Einlassrohre 72R, 72R, welche jeweils mit den beiden Drosselkörpern 70R verbunden sind, an der Bodenwand des unteren Gehäuses 64 angebracht, d. h. von dem ersten Gehäuseelement 66, welches in dem Filtergehäuse 60 von dem Luftfilter 56 in einer solchen Weise enthalten ist, dass ihre oberen Enden zu der Reinigungskammer 63 hin offen sind.
  • Als Nächstes erfolgt eine Beschreibung der Funktionsweise der vorliegenden Ausführungsform. Der Motorhauptkörper 32, welcher die vorderen und hinteren Bänke BF, BR hat, welche in der Vorwärts-Rückwärts-Richtung des Rumpfrahmens F V-förmig sind, ist an dem Rumpfrahmen F angebracht. Der einzelne Luftfilter 65, welcher von der vorderen Bank BF und der hinteren Bank BR geteilt wird, umfasst das Filtergehäuse 60, welches in den beiden linken und rechten Seitenwänden mit den Einleitöffnungen 58 ausgebildet ist, welche mit dem Paar von entsprechenden linken und rechten nach vorne hin öffnenden Fahrtwindeinleitkanälen 57 in Verbindung stehen, und das Paar von Filterelementen 61, 61, welche fest in dem Filtergehäuse 60 angeordnet ist, um die Innenseite desselben in die obere Kammer ohne Reinigung 62, welche mit den beiden Einleitöffnungen 58 in Verbindung steht, und die Reinigungskammer 63, welche unter der Kammer ohne Reinigung 62 angeordnet ist und von der vorderen Bank BF und der hinteren Bank BR geteilt wird, zu unterteilen. Beide Filterelemente 61 sind fest in dem Filtergehäuse 60 so untergebracht, dass sie auf beiden Seiten der Vertikalen PL angeordnet sind, welche die Fahrzeugkörpermittellinie umfasst, die sich in der Vorwärts-Rückwärts-Richtung erstreckt und dass sie derart geneigt sind, dass sie sich allmählich absenken, wenn sie sich von der Vertikalen PL entfernen, um zu den beiden entsprechenden Einleitöffnungen 58 zu weisen.
  • Somit trifft von dem Paar von linken und rechten Fahrtwindeinleitöffnungen 57 in die Kammer ohne Reinigung 62 eingeleiteter Fahrtwind beide auszubildende Luftfilterelemente 61, strömt gleichmäßig durch die entsprechenden Filterelemente 61 und strömt in die Reinigungskammer 63. Da die Luftströmung in der Reinigungskammer 63 ausgeglichen ist, kann Ansaugluft gleichmäßig in die vordere Bank BF und die hintere Bank BR verteilt werden. Da zusätzlich beide Filterelemente 61 geneigt angeordnet sind, kann die Filtrationsfläche vergrößert werden, ohne die Breite des Filtergehäuses 60 zu vergrößern.
  • Das Filtergehäuse 60 umfasst das untere Gehäuse 64, welches die Seitenwand der Reinigungskammer 63 bildet, und das obere Gehäuse 65, welches lösbar mit dem unteren Gehäuse 64 verbunden ist, um die Kammer ohne Reinigung 62 zwischen dem unteren Gehäuse 64 und dem oberen Gehäuse 65 auszubilden. Zusätzlich ist die Trennwand 69 integral an der oberen Innenfläche von dem oberen Gehäuse 65 an einer Position vorgesehen, welche einer Position zwischen den beiden Filterelementen 61 entspricht, um die Innenseite der ungereinigten Kammer 62 in den linken und den rechten Abschnitt zu unterteilen, welche jeweils den beiden Fahrtwindeinleitkanälen 57 entsprechen. Somit strömt von den beiden Fahrtwindeinleitkanälen 57 in die Kammer ohne Reinigung 62 eingeleiteter Fahrtwind gleichmäßiger durch die Filterelemente 61 und strömt zu der Reinigungskammer 63.
  • In dem Rumpfrahmen F sind das Paar von linken und rechten Hauptrahmen 21, welche sich von dem Kopfrohr 20 aus nach hinten und nach unten erstrecken, jeweils integral mit der Motoraufhängung 27 versehen, welche den vorderen Rand 27a hat, welcher derart ausgebildet ist, dass er zu dem Kopfrohr 20 nach vorne und nach oben geneigt ist und von dem Zwischenabschnitt von dem Hauptrahmen 21 nach unten hängt. Zusätzlich sind beide Hauptrahmen 21 jeweils mit dem Durchgangsloch 37 oberhalb der Motoraufhängung 21 ausgebildet. Somit kann eine Gewichtseinsparung der Hauptrahmen 21 erreicht werden.
  • Zusätzlich sind die Verstärkungsabschnitte 38, welche sich im Allgemeinen parallel zu den vorderen Rändern 27a der Motoraufhängungen 27 erstrecken, jeweils in dem Hauptrahmen 21 vorgesehen, um das Durchgangsloch 37 der Länge nach zu durchqueren. Daher können die Durchgangslöcher 37 jeweils effektiv durch den Verstärkungsabschnitt 38 verstärkt werden, um einer Biegelast zu widerstehen, welche auf den Hauptrahmen 21 wirkt, wobei das Kopfrohr 20 als ein Hebelpunkt oder Drehpunkt dient.
  • Die ersten Motortragabschnitte 28 zum Lagern des Motorhauptkörpers 32 sind jeweils an dem tiefsten bzw. untersten Abschnitt der Motoraufhängung 27 vorgesehen, welche zusammen mit dem Hauptrahmen 21 hohl ausgebildet ist. Die Rippen 40A, 40B, welche die Anbringungsansätze 39A, 39B, den ersten Motortragabschnitt 28 und das Kopfrohr 20 miteinander verbinden, sind derart vorgesehen, dass sie jeweils von den Innenflächen der Motoraufhängung 27 und dem Hauptrahmen 21 vorstehen. Die Anbringungsansätze 39A und 39B sind jeweils sowohl an dem Hauptrahmen 21 als auch an der Motoraufhängung 27 vorgesehen, um die Rumpfabdeckung 17 in dieser Ausführungsform daran anzubringen. Im Übrigen kann der Anbringungsansatz 39A oder 39B an wenigstens einem entsprechenden von dem Hauptrahmen 21 und der Motoraufhängung 27 bzw. dem Hauptrahmen 21 oder/und der Motoraufhängung 27 vorgesehen sein. Somit kann die Steifigkeit der Hauptrahmen 21 und der Motoraufhängungen 27 sichergestellt werden und ein äußeres Erscheinungsbild derselben kann verbessert werden, da die Rippen 40A, 40B nicht zu den äußeren Flächen von den Hauptrahmen 21 und den Motoraufhängungen 27 freiliegen.
  • Die Anbringungsansätze 39A, 39B, 39C sind zwischen den hinteren und vorderen Rahmenelementen 33, 34 von wenigstens einem von dem Hauptrahmen 21 und der Motoraufhängung 27 vorgesehen. Somit sind die Anbringungsansätze 39A, 39B, 39C ausgebildet, um als Abstützungen oder Streben von dem hohlen Hauptrahmen 21 und der Motoraufhängung 27 zu fun gieren, um auf diese Weise die Steifigkeit des Hauptrahmens 21 und der Motoraufhängung 27 zu erhöhen.
  • Die zweiten Motortragabschnitte 29 sind jeweils an der Verlängerung von dem Verstärkungsabschnitt 38 und unter der Motoraufhängung 27 vorgesehen; daher kann die Tragsteifigkeit von dem Motorhauptkörper 32 erhöht werden.
  • Der vordere Endabschnitt 23i von der Sitzschiene 23 ist an zwei oberen und unteren Positionen an dem oberen Abschnitt von der Schwenkplatte 22 befestigt. In diesem Fall sind der erste Anbringungsabschnitt 23a, welcher eine hintere obere seitliche Fläche der Schwenkplatte 22 seitlich überlappt, und der zweite Anbringungsabschnitt 23b, welcher unter dem ersten Anbringungsabschnitt 23a angeordnet ist, um die hintere Fläche von dem hinteren Abschnitt der Schwenkplatte 22 von hinten zu überlappen, an dem vorderen Endabschnitt 23i der Sitzschiene 23 vorgesehen. Der erste Anbringungsabschnitt 23a ist an der Schwenkplatte 22 durch den ersten Bolzen 45 von der horizontalen Außenseite von der Sitzschiene 23 befestigt, und der zweite Anbringungsabschnitt 23b ist an der Schwenkplatte 22 durch den zweiten Bolzen 46 von der Rückseite der Schwenkplatte 22 her befestigt.
  • Auf diese Weise ist eine Last, welche zusammen mit der von der Sitzschiene 23 ausgeübten Last von oben auf den zweiten Bolzen 46 ausgeübt wird, äußerst klein; daher braucht die Schwenkplatte 22 nur mit einem einfachen Schraubenloch 48 versehen sein, welches dazu ausgebildet ist, den zweiten Bolzen 46 aufzunehmen, welcher in dieses eingeschraubt ist, an einem Abschnitt, welcher dem zweiten Anbringungsabschnitt 23b entspricht. Somit ist es möglich, den vorderen Endabschnitt der Sitzschiene 23 an der Schwenkplatte 22 fest zu befestigen, während eine Gewichtserhöhung infolge der erhöhten Dicke der Schwenkplatte 22 an einem Abschnitt, welcher dem zweiten Anbringungsabschnitt 23b der Sitzschiene 23 entspricht, verhindert wird.
  • Die Schwenkplatten 22 sind mit den Anbringungsansätzen 47 versehen, an welchen das Paar von linken und rechten Anbringungsabschnitten 23a angebracht wird und mit dem oberen Querelement 35, welches die beiden Ansätze 47 verbindet. Das obere Querelement 35 ist mit dem Dämpfertragabschnitt 35a versehen, um das obere Ende des hinteren Dämpfers 26 zu lagern. Daher kann der Dämpfertragabschnitt 35a, welcher eine ausreichende Festigkeit und Steifigkeit sicherstellt, und das Paar von linken und rechten Ansätzen 47 zu einem Standardprodukt gemacht werden, um auf diese Weise die Steifigkeit der Anbringungsabschnitte von den Sitzschienen 23 an den Schwenkplatten 22 sicherzustellen, ohne das Gewicht zu erhöhen.
  • Die vorderen Enden 23i der Sitzschienen 23 überlappen, von der Seite her gesehen, den hinteren Abschnitt der Schwenkplatte 22 äußerlich. Daher wird die horizontale Anbringungssteifigkeit der Sitzschienen 23 an den Schwenkplatten 22 erhöht, und die Schwenkplatte 22 kann relativ zu den Sitzschienen 23 als dünn angesehen werden, um auf diese Weise das äußere Erscheinungsbild zu verbessern.
  • Ferner sind das Paar von linken und rechten Sitzschienen 23 miteinander verbunden, um den Sitzschienenaufbau 75 zu bilden. Der Sitzschienenaufbau 75 ist mit dem kastenartigen Abschnitt 76 ausgebildet, welcher an einer Position angeordnet ist, welche ein Paar von linken und rechten zweiten Anbringungsabschnitten 23b verbindet, wenn der Sitzschienenaufbau 75 von der Rückseite her betrachtet wird. Eine auf die zweiten Anbringungsabschnitte 23b ausgeübte Last, welche aus einer Verwindung in den Sitzschienen 23 resultiert, kann durch die Wirkung des kastenartigen Abschnitts 76 reduziert werden, um eine auf die Schwenkplatte 22 ausgeübte Last zu reduzieren, um auf diese Weise das Gewicht der Schwenkplatte 22 weiter zu reduzieren.
  • Die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wurde soweit beschrieben. Jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht auf die oben beschriebene Ausführungsform beschränkt. Das Design kann auf verschiedene Arten modifi ziert werden, ohne von der in den Ansprüchen dargestellten Erfindung abzuweichen.
  • Ziel: In einem Rumpfrahmen von einem Kraftrad, in welchem eine Schwenkplatte kontinuierlich an einem hinteren Abschnitt von einem Paar von linken und rechten Hauptrahmen vorgesehen ist, welche sich von einem Kopfrohr aus nach hinten und nach unten erstrecken, und ein vorderes Ende einer Sitzschiene an zwei Positionen von einem oberen Abschnitt der Schwenkplatte befestigt ist, wobei die zwei Positionen vertikal voneinander beabstandet sind, ist das vordere Ende der Sitzschiene fest an der Schwenkplatte angebracht, während eine Gewichtserhöhung der Schwenkplatte verhindert wird.
  • Mittel zur Lösung: Ein erster Anbringungsabschnitt 23a, welcher eine hintere obere seitliche Fläche der Schwenkplatte 22 seitlich überlappt, und ein zweiter Anbringungsabschnitt 23b, welcher unter dem ersten Anbringungsabschnitt 23a angeordnet ist, um eine hintere Fläche von einem hinteren Abschnitt der Schwenkplatte 22 zu überlappen, sind an einem vorderen Ende 23i der Sitzschiene 23 angebracht. Der erste Anbringungsabschnitt 23a ist an der Schwenkplatte 22 von der horizontal äußeren Seite von der Sitzschiene 23 durch einen ersten Bolzen 45 befestigt und der zweite Anbringungsabschnitt 23b ist an der Schwenkplatte 22 von der Rückseite der Schwenkplatte 22 her durch einen zweiten Bolzen 46 befestigt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - JP 2003-81166 [0002, 0003]

Claims (4)

  1. Rumpfrahmen von einem Kraftrad, in welchem eine Schwenkplatte (22), welche einen vorderen Abschnitt eines Schwingenarms (15) vertikal schwenkbar lagert, welcher ein Hinterrad (WR) an einem hinteren Abschnitt drehbar lagert, kontinuierlich an einem hinteren Abschnitt von jedem einer Mehrzahl von linken und rechten Hauptrahmen (21) vorgesehen ist, welche sich von einem eine Vordergabel (18) und einen Lenker (19) lenkbar lagernden Kopfrohr (20) aus erstrecken, und eine Sitzschiene (23) an einem vorderen Ende an zwei Positionen von einem oberen Abschnitt der Schwenkplatte (22) befestigt ist, wobei die zwei Positionen vertikal voneinander beabstandet sind, wobei ein erster Anbringungsabschnitt (23a), welcher eine hintere obere seitliche Fläche der Schwenkplatte (22) seitlich überlappt, und ein zweiter Anbringungsabschnitt (23b), welcher unter dem ersten Anbringungsabschnitt (23a) derart angeordnet ist, dass er eine hintere Fläche von einem hinteren Abschnitt der Schwenkplatte (22) von der Rückseite her überlappt, an dem vorderen Ende (23i) von der Sitzschiene (23) angebracht sind, und der erste Anbringungsabschnitt (23a) an der Schwenkplatte (22) von der horizontal äußeren Seite von der Sitzschiene (23) durch einen ersten Bolzen (45) befestigt ist und der zweite Anbringungsabschnitt (23b) an der Schwenkplatte (22) von der Rückseite der Schwenkplatte (22) her durch einen zweiten Bolzen (46) befestigt ist.
  2. Rumpfrahmen des Kraftrads gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkplatten (22) versehen sind mit einem Paar von jeweiligen linken und rechten anzubringenden Abschnitten (47), an welchen jeweils ein Paar von den ersten linken und rechten Anbringungsabschnitten (23a) angebracht sind, und mit einem Querelement (35), welches die beiden anzubringenden Abschnitte (47) verbindet, und das Querelement (35) mit einem Dämpfertragabschnitt (35a) ausgebildet ist, welcher einen oberen Endabschnitt von dem hinteren Dämpfer (26) lagert.
  3. Rumpfrahmen des Kraftrads gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere Ende (23i) von der Sitzschiene (23) derart ausgebildet ist, dass es einen hinteren Abschnitt der Schwenkplatte (22) von der Seite her gesehen äußerlich überlappt.
  4. Rumpfrahmen des Kraftrads gemäß Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Paar von linken und rechten Sitzschienen (23) miteinander verbunden sind, um einen Sitzschienenaufbau (75) zu bilden, und der Sitzschienenaufbau (75) mit einem kastenartigen Abschnitt (76) ausgebildet ist, welcher an einer Position angeordnet ist, welche ein Paar von den linken und rechten zweiten Anbringungsabschnitten (23b) verbindet, wenn der Sitzschienenaufbau (75) von der Rückseite her betrachtet wird.
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