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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Sitz- oder Liegemöbel
aus Metall für den Außenbereich, umfassend wenigstens
ein auf einer Sitz- oder Liegefläche des Möbels
positionierbares Polsterelement, dessen Polsterbezug wasserundurchlässig
ist.
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Die
Anforderungen an die Witterungsbeständigkeit von Sitz-
und Liegemöbeln für den Außenbereich, das
heißt beispielsweise Stühle, Sessel, Bänke,
Liegen für Gärten, Parks, Restaurants oder öffentliche
Bereiche sind besonders hoch, wenn diese Möbel anders als
dies meist üblich ist, dauerhaft im Freien verbleiben sollen.
Insbesondere ist die Witterungsbeständigkeit des Polsterbezugs
und des Polsterelements insgesamt gefordert. Der Polsterbezug muss
strapazierfähig sein und sollte eine vergleichsweise hohe
Reißfestigkeit aufweisen. Das Polsterelement ist bedingt
durch die Witterung hohen Temperaturschwankungen ausgesetzt sowie
aufgrund der Sonneneinstrahlung auch UV-Strahlung. Um eine Reinigung
des Bezugs zu ermöglichen sollte der Polsterbezug auch
von dem Polsterelement, welches in der Regel eine Schaumstofffüllung
umfasst, abnehmbar sein. Dazu wird häufig ein Reißverschluss
verwendet, so dass man den Bezug auftrennen und die Füllung
herausnehmen kann. Allerdings werden dadurch wiederum Probleme im
Hinblick auf die Witterungsbeständigkeit geschaffen, da
eine Reißverschlussverbindung im allgemeinen nicht ausreichend
wasserdicht ist.
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Nicht
nur der Polsterbezug, sondern auch das Polster muss bei herkömmlichen
Polsterelementen den Anforderungen an die Witterungsbeständigkeit
genügen. Da der Bezug nicht ausreichend wasserdicht ist,
wird der Schaumstoff der Feuchtigkeit ausgesetzt. Temperaturschwankungen
der Umgebung betreffen ebenfalls den Schaumstoff der Füllung.
Weitere Anforderungen ergeben sich daraus, dass das Polster insbesondere
bei Sitz- oder Liegemöbeln Bequemlichkeit und hohen Sitzkomfort
gewährleisten sollte. Da am Markt bislang keine absolut
wasserundurchlässigen Polsterbezüge für
den Außeneinsatz bekannt sind, sind bei Polsterelementen die
genannten Anforderungen meist nicht hinreichend erfüllt,
so dass diese nur eine beschränkte Lebensdauer haben.
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Die
meisten handelsüblichen Sitz- oder Liegemöbel
erfüllen nicht nur hinsichtlich der Polsterelemente sondern
auch in Bezug auf das Möbel selbst die Anforderungen für
einen dauerhaften Verbleib im Freien nicht. In der Regel bestehen
zumindest Teile des Möbels aus Holz oder holzartigen Werkstoffen,
die bei längerer Einwirkung von Feuchtigkeit und Frost
Schaden nehmen, selbst wenn sie eine entsprechende Lackierung aufweisen.
Bei Möbeln aus Metall ist es so, dass diese oft im Bereich
der Sitzfläche textile Materialien oder Bespannungen aus
Bast, Rattan, Korbgeflechte oder dergleichen umfassen, die ebenfalls
bei andauerndem Einfluss der Witterung verschleißen. Auch
Möbel aus Kunststoff sind nicht dauerhaft witterungsbeständig
und können beispielsweise nicht in den Wintermonaten ungeschützt
im Freien stehen. Auch der Kunststoff erodiert, wobei neben Frost
und Feuchtigkeit auch die Sonneneinstrahlung zu Korrosion und Verfärbung
beiträgt.
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Bei
Sitz- oder Liegemöbeln aus Metall unterliegen die metallischen
Bauteile ebenfalls im Freien der Korrosion, sofern diese aus Eisenmetallen
bestehen.
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In
der
DE 10 2005
041 585 A1 ist ein Polsterelement beschrieben. Es handelt
sich um eine witterungsbeständige Auflage für
Stühle oder Liegen, die insbesondere für die Verwendung
im Freien vorgesehen ist. Diese Auflage umfasst eine nachgiebige
Füllung, die von einem Bezug umhüllt wird. Der
Bezug besteht im Wesentlichen aus Kunststoff, das Material ist jedoch
so ausgebildet, dass es für Wasserdampf und auch für
flüssiges Wasser durchlässig ist. Dazu haben die
Bezugteile Durchbrechungen, durch die das Wasser hindurch treten
kann. Die Auflage soll dadurch rasch trocknen. Der von dem Bezug
umhüllte Schaumstoff der Füllung wird jedoch nicht
gegen Feuchtigkeit geschützt. Um die Bezugteile mit einer
erhöhten Reißfestigkeit zu versehen, wird hier
ein Gewirk als Träger verwendet, bei dem Fasern aus Kunststoff
wie zum Beispiel Polyester mit einem Weich-PVC bestrichen werden.
Es soll auch ein gewisser Schutz gegen Temperaturschwankungen und UV-Strahlung
erzielt werden.
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In
der
DE 20 2005
013 622 U1 ist ein abnehmbarer Polsterbezug für
ein Möbelstück beschrieben, bei dem ein Bezugsstoff
verwendet wird mit einer Innenwand und einer Außenwand,
der so auf das Polsterstück gespannt werden kann, dass
er sich teilweise doppellagig über das als Schaumelement
ausgebildete Polsterstück erstreckt. Der Bezugsstoff selbst
ist jedoch einlagig. Die Innenwand des Bezugsstoffs kann aus einem anderen
Material bestehen als die Außenwand, zum Beispiel aus einem
kostengünstigen und strapazierfähigen Vlies. Bei
diesem bekannten Polsterbezug geht es in erster Linie um ein einfaches
Aufbringen bzw. Abnehmen des Bezugs von dem Möbelstück.
In an sich bekannter Weise kann der Polsterbezug einen Schlitz aufweisen,
der über einen Reißverschluss verschließbar
ist.
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In
der
DE 72 20 867 ist
ein Sitzpolster bestehend aus einem textilen Überzug mit
einer rückseitigen Versiegelungsschicht und einem in-situ-Schaumstoffkern
beschrieben. Der textile Überzug besteht aus einer dehnbaren
Maschen- oder einer dehnbaren Flockware, die Versiegelungsschicht
besteht aus einem Elastomeren und der Schaumstoffkern beruht auf
einer Kaltschaumrezeptur. Für die Versiegelungsschicht
kann auch eine Folie dienen. Bei diesem bekannten Sitzpolster wird
die Versiegelungsschicht an der Rückseite des textilen
Gewebes deshalb verwendet, um bei Verziehen der Kett- und Schussfäden
ein Durchscheinen des Schaumstoffkerns zu vermeiden. Die Versiegelungsschicht
ist ausreichend dehnbar und es wird Faltenbildung in dem Bezug vermieden.
Jedoch wird bei diesem bekannten Sitzpolster der dehnbare textile Überzug
mit dem Schaumstoff hinterschäumt, so dass eine unlösbare
Verbindung zwischen Schaumstoff und Überzug gegeben ist.
Der Bezug lässt sich somit nicht zu Reinigungszwecken abnehmen.
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Die
Schweizer Patentschrift
CH 364
479 beschreibt ebenfalls eine elastische Werkstoffbahn
für Polsterbezüge, die eine Schicht aus einer
gummielastischen Masse aufweist, welche auf einer Seite mit einem
mit ihr verbundenen flächenförmigen Textilprodukt
versehen ist. Die gummielastische Masse ist hier eine Schaumstoffschicht,
die durch rückseitiges Aufgießen mit dem textilen
Gewebe verbunden wird. Auch hier geht es darum, eine hohe Elastizität
der Werkstoffbahn zu erreichen. Da eine Schaumstoffschicht Poren
aufweist, ist davon auszugehen, dass der Bezug nicht eine für
den Außenbereich ausreichende Wasserdichtigkeit aufweist. Die
Druckschrift enthält dazu auch keine Aussage. Da dieser
Polsterbezug für Automobile und Eisenbahnwagen (somit für
den Innenbereich) verwendet wird, spielt diese Anforderung auch
keine Rolle. Ebenso wenig ist es üblich, derartige Bezüge
vom Polster abzunehmen.
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Aus
dem Stand der Technik sind ebenfalls Matratzenbezugsstoffe bekannt.
Beispielsweise beschreibt die
DE 203 09 793 U1 einen solchen Matratzenbezugsstoff,
bei dem an der der Matratze zugewandten Unterseite des mehrschichtigen
Bezugsstoffs eine flüssigkeitsundurchlässige Sperrschicht
angeordnet ist. Allerdings sind die Anforderungen an Matratzen andere
als an Polsterbezüge, die für den Außenbereich
vorgesehen sind. Folglich ist auch bei dem bekannten Matratzenbezugsstoff
vorgesehen, dass die Oberschicht wasserdampfdurchlässig
ausgebildet ist. Der Bezug kann daher zunächst Feuchtigkeit
aufnehmen, es soll lediglich der Matratzenkern vor Feuchtigkeit
geschützt werden. Zudem ist bei dieser Matratze nicht vorgesehen,
den Bezugsstoff vom Matratzenkern abzunehmen, was bei Matratzen üblicherweise
nicht erforderlich ist. Weiterhin werden Matratzen im Innenbereich
verwendet, so dass der Bezugsstoff auch nicht so stark beansprucht
wird, wie bei Polsterbezügen, die über einen längeren
Zeitraum der Witterung ausgesetzt sind, das heißt Feuchtigkeit,
Temperaturschwankungen und UV-Licht. Bei Sitzpolstern kommt noch
die besondere Beanspruchung durch Bewegungen der auf dem Polster
sitzenden Person hinzu. In der Regel unterliegen daher Polsterbezüge im
Außenbereich einem enormen Verschleiß und in den
meisten Fällen werden diese nicht dauerhaft im Freien belassen.
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Ein
weiteres Problem ergibt sich bei der Herstellung der Polsterbezüge.
Selbst wenn man Bahnen von vollkommen wasserundurchlässigen
Bezugsstoffen verwendet, müssen diese zu der entsprechenden
Form eines Sitzpolsters oder dergleichen vernäht werden.
In den Nahtbereichen wird daher beim Nähen der Bezugsstoff
durchstochen und dadurch zwangsläufig undicht. Lässt
man ein solches Polster ungeschützt im Freien liegen, dringt
das Niederschlagswasser durch die Nähte und Feuchtigkeit
gelangt in das Innere, wo sie nicht mehr entweichen kann. Das Polsterelement
ist somit zum Sitzen nicht mehr geeignet, es besteht die Gefahr der
Schimmelbildung und das Polsterelement verwittert.
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In
der älteren nicht vorveröffentlichten Deutschen
Patentanmeldung
DE 10 2007
049 207.5 vom 13.10.2007 ist ein wasserundurchlässiges
witterungsbeständiges Polsterelement mit reißfestem
Bezug beschrieben, welches für einen dauerhaften Verbleib
im Außenbereich geeignet ist. Diese Anmeldung enthält
jedoch keine detaillierten Ausführungen über die
Sitz- oder Liegemöbel, bei denen derartige Polsterelemente verwendet
werden.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein hochwertiges
Sitz- oder Liegemöbel für den Außenbereich
der eingangs genannten Gattung zur Verfügung zu stellen,
welches mit weiteren Funktionen ausgestattet ist, die dessen Komfort
und Gebrauchswert weiter erhöhen.
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Die
Lösung dieser Aufgabe liefert ein Sitz- oder Liegemöbel
der eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen
des Hauptanspruchs.
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Erfindungsgemäß ist
vorgesehen, dass das auf das Sitz- oder Liegemöbel auflegbare
Polsterelement beheizbar ist. Dadurch hat der Benutzer bei kühler
Witterung die Möglichkeit, die Heizvorrichtung für
das Polsterelement einzuschalten und sich so einen hohen Sitz- oder
Liegekomfort zu verschaffen. Das Sitz- oder Liegemöbel
kann also auch bei niedrigen Außentemperaturen, beispielsweise
an kühlen Sommerabenden oder in den Herbst- oder Win termonaten
bequem genutzt werden. Beheizbare Sitzpolster sind bislang nur aus
dem Innenbereich beispielsweise im Automobilbau bekannt. Dort handelt
es sich jedoch um fest eingebaute Sitze und nicht als Auflage dienende
Polsterelemente im Sinne der vorliegenden Erfindung. Zudem weist
ein Autositz keinen Bezug auf, der wasserundurchlässig
und uneingeschränkt witterungsbeständig ist. Bei
als Sitzauflagen dienenden Polsterelementen ist hingegen bislang
keine Beheizbarkeit gegeben, da diese ohnehin bei ungünstiger
Witterung nicht auf dem Sitz- oder Liegemöbel im Außenbereich
verbleiben, so dass sich die Aufgabe, ein solches Polsterelement
beheizbar auszubilden, gar nicht stellt.
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Das
Polsterelement für das erfindungsgemäße
Möbel ist hingegen nicht nur beheizbar, sondern auch so
ausgebildet, dass man es auch bei harschen Witterungsbedingungen
(strömender Regen, Hitze, starke Sonneneinstrahlung, Kälte
etc.) dauerhaft im Freien belassen kann. Lediglich bei einer erforderlichen
Reinigung des Polsterbezugs kann dieser gegebenenfalls vom Polsterelement
abgenommen und gereinigt werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist im Inneren des Polsterelements
eine mit Niedervoltspannung betreibbare elektrische Heizvorrichtung
vorgesehen, die vorzugsweise über durch Solarzellenelemente
erzeugten Strom gespeist wird. Man kann natürlich auch
einen Netzanschluss beispielsweise an das Stromnetz in einem benachbarten
Gebäude vorsehen. Bei Verwendung von Solarzellenelementen
ist man jedoch vom Vorhandensein eines solchen Netzanschlusses unabhängig
und betreibt zudem die Beheizung des Polsterelements besonders energiesparend.
Möglich ist es zum einen, das Solarzellenelement in das Möbel
zu integrieren oder man verwendet, wenn mehr Fläche benötigt
wird, externe Solarzellenelemente, die beispielsweise mobil sein
können oder im Freigelände aufgestellt werden
zum Beispiel mittels eines Stativs. Alternativ können solche
Solarzellenelemente auch beispielsweise an Freiflächen,
Mauern, einer Wandhalterung oder dergleichen angebracht werden.
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Über
diese Solarzellen oder über das allgemeine Netz kann man
auch eine bevorzugt weiterhin an dem Sitz- oder Liegemöbel
vorhandene Beleuchtungsvorrichtung betreiben. Bevorzugt werden die
erfindungsgemäßen Möbel aus Edelstahl
gefertigt, einem Werkstoff, der anders als Holzwerkstoffe, Kunststoff,
gewöhnlicher Stahl oder andere eisenhaltige Metall absolut
korrosionsbeständig ist. Das Möbel weist demnach
eine Edelstahlunterkonstruktion auf, auf die Polsterelemente mit
wasserdichtem Polsterbezug aufgelegt werden. Die Beleuchtungsvorrichtung
befindet sich im Bereich der Edelstahlunterkonstruktion. Für
die Beleuchtung der Möbel eignen sich besonders Leuchtdioden,
die verhältnismäßig wenig Platz benötigen
und sich in die Möbelkonstruktion integrieren lassen. Daher
ist vorzugsweise an der Möbelunterkonstruktion wenigstens
eine bevorzugt mittels Niedervolt betreibbare Leuchtdiode (LED)
angeordnet. Zu deren Versorgung aus dem Netz kann man ein geeignetes
Netzteil verwenden mit beispielsweise einem Trennwandler, der die
Netzspannung in Niederspannung umwandelt. Die Stromstärke
richtet sich nach der Anzahl der zu beleuchtenden Sitzeinheiten. Über
die Stromzufuhr aus dem Netz oder alternativ aus den Solarzellenelementen
kann man auch die Heizvorrichtungen für die Polsterelemente
versorgen.
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Die
genannten Beleuchtungsvorrichtungen können beispielsweise
in Rahmenbauteile der Unterkonstruktion wie beispielsweise Holme
oder Streben integriert oder an diesen angebracht sein oder an der
Unterseite der Sitzfläche angeordnet sein. Besonders bevorzugt
stahlen diese ähnlich wie ein downlight ihr Licht nach
unten ab und dienen so einer Effektbeleuchtung, durch die die Möbel
besonders akzentuiert werden. Es handelt sich in diesen Fällen
somit weniger um eine Beleuchtung, die Licht in der Umgebung der
Möbel schafft, um dort die Sicht zu verbessern.
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Die
Betätigung der Heizvorrichtung kann beispielsweise über
einen im Bereich des Möbels angebrachten manuellen Ein-Aus-Schalter
erfolgen. Eine für den Benutzer noch bequemere und somit
bevorzugte Variante sieht vor, dass die Betätigung der
Heizvorrichtung mittels Fernbedienung erfolgt, so dass der Benutzer beispielsweise
aus einem Wohnhaus heraus sowohl die Beheizung als auch die Beleuchtung
der Sitzmöbel bewirken kann. Dadurch sind die Polsterelemente
bei der Benutzung bereits vorgeheizt, was bei niedrigen Außentemperaturen
besonders komfortabel ist. Die Datenübertragung kann über
an sich bekannte Verfahren erfolgen, beispielsweise per Funk Infrarot
oder dergleichen. Die Übermittlung der für Schaltvorgänge
benötigten Information mittels elektromagnetischer Strahlung
kann beispielsweise über einen Sender erfolgen, der mit
einer zentralen Installationseinrichtung im Außenbereich
in Kontakt tritt. Von dieser Installationseinrichtung aus können
dann die notwendigen Kabelverbindungen zu den einzelnen Möbeln
oder Möbelgruppen ausgehen, die angesprochen werden sollen,
so dass dann dort die Heizvorrichtung, Beleuchtung etc. jeweils
individuell eingeschaltet und reguliert werden kann.
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Eine
mögliche bevorzugte konstruktive Ausführungsvariante
sieht vor, dass sich an einem Sitz- oder Liegemöbel ein
Dämmerungsschalter befindet, so dass über diesen
bei Einbruch der Dämmerung die Beleuchtung automatisch
eingeschaltet werden kann. Nach Tagesanbruch kann eine automatische
Ausschaltung erfolgen. Dies ist energiesparend, da es einen Schaltvorgang
für das Ausschalten erübrigt. Zudem erzielt man einen
besonderen Effekt, wenn bei Einbruch der Dunkelheit sich die Beleuchtung
an den Möbeln selbsttätig einschaltet und diese
dadurch besonders zur Geltung gebracht werden. Hier ist anzumerken,
dass die Erfindung insbesondere bei sehr hochwertigen Möbeln
mit exklusivem Design zur Anwendung kommt.
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Die
beheizbaren wasserdichten Polsterelemente können an der
metallischen Unterkonstruktion der Möbel abnehmbar festgelegt
werden, beispielsweise mit Hilfe von Clips- oder Rastelementen.
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Als
besonders geeignete Heizvorrichtung für die Polsterelemente
der erfindungsgemäßen Sitz- oder Liegemöbel
haben sich beispielsweise Karbon-Heizmatten erwiesen, die in das
Innere des Polsterelements eingebracht werden können und
dort durch den wasserdichten Bezug gegen Feuchtigkeit geschützt
sind. Die Polsterelemente für die erfindungsgemäßen
Sitz- oder Liegemöbel können insbesondere Sitzpolsterelemente und/oder
gegebenenfalls zu diesen separate Rückenpolsterelemente
sein, so dass für einen hohen Sitzkomfort gesorgt ist,
wenn diese jeweils beheizbar sind.
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Um
alle Kriterien hinsichtlich der dauerhaften Witterungsbeständigkeit
zu erfüllen, kommen verschiedene Bezugsstoffe für
den Polsterbezug bevorzugt in Betracht. Beispielsweise kann der
Polsterbezug einen Schichtaufbau aufweisen, bei dem die Textilschicht
eine äußere Schicht ist, die mit einer weiter
innen liegenden gummiartigen Schicht zu einem Laminat fest verbunden
ist. Diese Lösung ermöglicht die Schaffung eines
strapazierfähigen Polsterbezugs mit sehr hoher Reißfestigkeit
und ästhetisch ansprechendem Aussehen, bedingt durch die
Beschaffenheit der äußeren Textilschicht, der
dabei gleichzeitig Wasserundurchlässigkeit aufweist, die
ihm die gummiartige Schicht des Laminats verleiht, wobei beide Schichten
fest verbunden, vorzugsweise stoffschlüssig miteinander
verbunden sind.
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Besonders
bevorzugt hat dabei der Polsterbezug gemäß einer
Variante einen mindestens dreischichtigen Aufbau, umfassend wenigstens
eine eine innere Oberflächenschicht bildende Polymerschicht.
In diesem Fall ist es demnach so, dass die äußerste
oberste Schicht eine strapazierfähige Textilschicht ist,
eine gummiartige Schicht eine mittlere Schicht bildet und eine dritte
innerste bzw. unterste Schicht vorhanden ist, die vorzugsweise ebenfalls
mit den beiden anderen Schichten einen Verbund bildet und insbesondere
mit der darüber liegenden Schicht stoffschlüssig
verbunden ist. Diese innere Schicht kann eine textile Schicht sein,
beispielsweise auf Basis von Kunststofffasern wie zum Beispiel Polyester
oder dergleichen.
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Es
ergibt sich dann ein dreischichtiger Polsterbezug, der im Bereich
der beiden Schichten, die eine äußere bzw. innere
Oberfläche des Bezugs bilden, jeweils eine Oberfläche
mit tex tilartiger Haptik und Anmutung hat. Durch die zwischen diesen
beiden Schichten angeordnete Schicht aus einem gummiartigen Material wird
die Wasserundurchlässigkeit geschaffen.
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Die
die äußere Oberfläche bildende Schicht
kann bei Bedarf stärker strukturiert sein. Auch die die
innere Oberfläche des Bezugs bildende und somit dem Polster
zugewandte Schicht, kann gegebenenfalls eine (geringfügige)
Oberflächenstruktur aufweisen.
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Um
die Wasserdichtigkeit im Bereich der Nähte zu schaffen,
ist vorzugsweise weiterhin vorgesehen, dass der Polsterbezug im
Bereich von Nähten eine zusätzliche Nahtabdichtung
durch Verkleben aufweist. Dazu kann beispielsweise im Nahtbereich
ein Polyurethan oder ein copolymerer Klebstoff aufgetragen werden. Der
Kleber geht eine dauerhafte und schwer lösbare Verbindung
mit dem Untergrund ein. Die bevorzugte Verwendung eines Klebers
mit einer hohen Viskosität schafft einen dauerelastischen
Kleber.
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Alternativ
dazu kann auch beispielsweise mittels eines elastischen Dichtbandes
eine Nahtabdichtung erfolgen, wobei dieses über einen zwei
Komponenten-Kleber mit dem Untermaterial verbunden werden kann. Es
kann auch zum Beispiel ein elastisches thermisch aktivierbares Dichtband
aufgebracht werden, welches erhitzt wird und über eine
Druckanpressung mit dem Untermaterial verbunden wird.
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Durch
die genannten Maßnahmen wird auch die elektrisch betätigte
Heizvorrichtung im Polsterelement selbst bei starkem Regen gegen
Feuchtigkeit geschützt.
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Bevorzugt
ist es weiterhin so, dass das Polster dadurch von dem Polsterbezug
getrennt werden kann, dass der Polsterbezug wenigstens einen Reißverschluss
aufweist, entlang dessen wenigstens eine Dichtung angeordnet ist.
Die Abdichtung im Bereich des Reißverschlusses ermöglicht
es, dass auch die sonst gegen Feuchtigkeitsdurchtritt sensiblen
Bereiche des Bezugs, die an den Reißverschluss angrenzen,
eine hohe Wasserdichtigkeit, insbesondere eine völlige
Wasserundurchlässigkeit aufweisen.
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Als
mögliche alternative Lösung kommt ein Polsterbezug
in Betracht, der ebenfalls dekorativ und extrem witterungsbeständig
ist, durch die Verwendung eines geeigneten Textilleders (Kunstleders).
Dieses hat ein ansprechendes Aussehen sowie Wasserundurchlässigkeit,
wobei eine solche Textillederschicht beispielsweise geeignete Kunststoffe
wie Polyvinylchlorid umfassen kann. Bei dieser Variante kann also
ein lediglich einschichtiger Polsterbezug die genannten Kriterien
erfüllen. Zur Erhöhung der Reißfestigkeit
kann man beispielsweise auch die Textillederschicht rückseitig
durch ein Gewebe verstärken, zum Beispiel ein gitter netzartiges
Gewebe welches beispielsweise auch aus natürlichen Faserstoffen
wie Baumwolle oder dergleichen bestehen kann. Auch bei dieser Variante
ist der Bezugsstoff selbst zwar vollkommen wasserundurchlässig,
beim Vernähen wird jedoch wiederum im Bereich der Nähte
eine zusätzliche Nahtabdichtung vorgesehen, um dort ein
Eindringen von Feuchtigkeit zu vermeiden. Um den Polsterbezug vom
Polster abzunehmen kann auch bei dieser Variante beispielsweise
ein Reißverschluss eingearbeitet werden, der gegebenenfalls
zusätzlich abgedichtet wird.
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Vorzugsweise
ist weiterhin vorgesehen, dass der erfindungsgemäße
Polsterbezug eine hohe Reißfestigkeit aufweist. Wenn in
den Polsterbezug wie oben beschrieben ein Reißverschluss
eingearbeitet ist, sollte dieser bevorzugt eine hohe Querreißfestigkeit
aufweisen, beispielsweise eine Querreißfestigkeit (Kette)
von wenigstens etwa 250 N/cm, vorzugsweise von wenigstens etwa 300
N/cm. Weiterhin ist der Polsterbezug vorzugsweise so ausgelegt,
dass er einem Innendruck (Überdruck) von wenigstens etwa
0,3, bar vorzugsweise von wenigstens etwa 0,35 bar standhält.
Dies kann man beispielsweise dadurch testen, dass man in das innere des
Bezugs Luft oder ein Gas mit einem vorgegebenen Druck einbläst
und dann das Polster in Wasser eintaucht und feststellt, ob Luftblasen
durch den Bezug hindurch treten.
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Gemäß der
Definition der Erfindung besteht ein Polsterelement jeweils aus
dem wasserundurchlässigen Polsterbezug und dem im Inneren
des Bezugs aufgenommenen Polster. Das Polster ist somit von dem Bezug
allseits umhüllt. Unter „wasserundurchlässig” wird
im Sinne der vorliegenden Erfindung verstanden, dass man das Polsterelement
unter fließendes Wasser halten kann und das Polster im
Inneren dabei trocken bleibt.
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Es
wurde bereits zuvor ausgeführt, dass ein weiteres Anliegen
der vorliegenden Erfindung darin besteht, ein Polsterelement für
das Sitz- oder Liegemöbel zur Verfügung zu stellen,
welches einen hohen Komfort für den Benutzer liefert. Eine
besonders bevorzugte konstruktive Ausgestaltung gemäß einer
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung
sieht dazu vor, dass das Polster aus wenigstens zwei Einheiten aufgebaut
ist, die aus verschiedenen Werkstoffen bestehen. Dies macht es möglich,
für das Polster zum Beispiel verschiedene Schaumstoffe
zu verwenden, deren Eigenschaften sich dann kombinieren. Dabei ist
es zum Beispiel möglich, weichere und härtere
Schaumstoffe zu kombinieren. Diese Materialien kann man in Sandwichbauweise
miteinander verkleben. Vorzugsweise ist wenigstens eine erste weichere
Polstereinheit aus einem weicheren Polsterschaumstoff mit einer
Stauchhärte von weniger als 3 kPa vorgesehen ist und/oder
wenigstens eine zweite härtere Polstereinheit aus einem
festeren Polsterschaumstoff mit einer Stauchhärte von mehr als
5 kPa vorgesehen. Der weichere Schaumstoff kann ein thermoelastisches
Material sein, wel ches sich bei Einwirkung von Wärme verändert
und druckpunktentlastend wirkt, so dass eine Reaktion eintritt,
wenn sich eine Person auf das Polsterelement setzt und sich dieses
quasi an die Körperform anpasst, was zu einem hohen Sitz-/Liegekomfort
beiträgt.
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Die
elektrische Heizvorrichtung im Inneren des Polsterelements kann
bevorzugt mit Niederspannung betrieben werden, wobei die elektrische
Versorgung der Heizvorrichtung entweder über einen Anschluss
an das Festnetz und Zwischenschaltung eines Transformators gewährleistet
werden kann. Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung
der Erfindung ist es aber auch möglich an dem Möbel
selbst oder außerhalb dieses geeignete Solarelemente vorzusehen,
so dass das im Außenbereich stehende Möbel von
dem Vorhandensein einer Netzversorgung unabhängig ist.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist weiterhin eine Anlage umfassend wenigstens
ein Sitz- oder Liegemöbel der zuvor beschriebenen Art,
welche dadurch gekennzeichnet ist, dass diese weiterhin wenigstens
eine zentrale Installationseinrichtung, bevorzugt im Außenbereich
umfasst, die wenigstens eine Empfangseinheit umfasst, dass weiter
wenigstens eine Sendeeinheit vorgesehen ist, welche geeignet ist,
aus der Entfernung mit der Empfangseinheit in Kontakt zu treten
und dass wenigstens eine elektrische Verbindung und/oder eine Datenverbindung
von der Installationseinrichtung zu wenigstens einem Sitz- oder
Liegemöbel oder einer Gruppe solcher Möbel vorgesehen
ist, so dass Heizvorrichtungen und/oder Beleuchtungsvorrichtungen
an den Möbeln über die Sendeeinheit aus der Entfernung
betätigbar sind. Eine solche Anlage bietet dem Benutzer
die Möglichkeit, beispielsweise bequem aus einem Wohnhaus
heraus aus der Entfernung die Heizvorrichtungen in den Polsterelementen
und/oder die Beleuchtungsvorrichtungen an den Sitzmöbeln
jeweils unabhängig voneinander und nach individuellem Bedarf
zu schalten. Da es hier um sehr hochwertige Möbel für
den Außenbereich geht, die dafür konzipiert sind,
dauerhaft im Freien zu verbleiben, lohnt es sich auch, eine dauerhafte
Installation dieser Art mit der zentralen Installationseinrichtung
und entsprechenden Kabelverbindungen zu den einzelnen Möbeln
oder Möbelgruppen im Außenbereich fest zu installieren.
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Die
in den Unteransprüchen genannten Merkmale betreffen bevorzugte
Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Detailbeschreibung.
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Nachfolgend
wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher
beschrieben.
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Dabei
zeigen:
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1 eine
Ansicht eines Sitzmöbels mit Polsterelement gemäß einer
beispielhaften Ausführungsvariante der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
schematisch vereinfachte Ansicht eines Längsschnitts durch
ein Polsterelement gemäß einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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3 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Anlage mit Sitzgruppe von Möbeln und Installationseinrichtung
sowie Mitteln zur Betätigung.
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Zunächst
wird auf die 1 Bezug genommen. Die Darstellung
zeigt in perspektivischer Ansicht eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnete
erfindungsgemäße Sitzbank, auf der beheizbare
Polsterelemente 11, 12 aufliegen, nämlich
ein Sitzpolsterelement 11 und ein Rückenpolsterelement 12.
Die Sitzbank 10 umfasst eine Unterkonstruktion aus Edelstahl
mit Beinen 13, einem Rahmen mit seitlichen Streben 14,
einer vorderen gekrümmten Strebe 15, die zwei
seitliche Streben miteinander verbindet, einer in der Ansicht nicht sichtbaren
hinteren Strebe und einem Rückenteil 16, von dem
nur ein kleiner Ausschnitt sichtbar ist. An diesem Rückenteil 16 ist
das Rückenpolsterelement 12 angebracht. Das Rückenteil 16 des
Rahmens kann beispielsweise vertikale Streben umfassen. Außerdem
hat das Sitzmöbel 10 eine beispielsweise aus Lochblech
bestehende Sitzfläche, auf der das Sitzpolsterelement 11 aufliegen
kann. Da diese Unterkonstruktion bevorzugt vollständig
aus Edelstahl besteht ist sie absolut korrosionsbeständig
und kann bei jeder Witterung dauerhaft im Freien verbleiben.
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In
die Unterkonstruktion integriert sind verschiedene Beleuchtungsvorrichtungen 19,
die beispielsweise mit LEDs bestückt sind und mit Solarstrom
betrieben werden können. Diese Beleuchtungsvorrichtungen 19 liegen
unter der Sitzfläche des Sitzmöbels in der Unterkonstruktion
oder sie sind beispielsweise in die Streben 14 der Unterkonstruktion
aus Edelstahl eingebaut. Sie können weißes oder
beispielsweise auch farbiges Licht abgeben und die als Leuchtmittel
verwendeten LEDs können entsprechend angesteuert werden.
In dem Ausführungsbeispiel strahlen die Beleuchtungsvorrichtungen 19 ihr
Licht nach unten hin ab, so dass es sich quasi um downlights handelt,
welche eine beleuchtete Fläche 20 auf dem Boden
unter dem Sitzmöbel 10 schafften. Das Licht wird
also als indirektes Licht vom Boden reflektiert. Dies erzeugt eine
Effektbeleuchtung, durch die das Sitzmöbel betont und optisch
hervorgehoben wird. Der von den Beleuchtungsvorrichtungen 19 geschaffene
Lichtkegel unter dem Sitzmöbel kann über eine
Steuerung in einer Installationseinrichtung 27 veränderbar sein,
die nachfolgend noch näher erläutert werden wird.
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Die
Polsterelemente 11, 12 sind mit einem völlig
wasserundurchlässigen Polsterbezug versehen. Sie sind in
dem Beispiel vergleichsweise stark ausgebildet, so dass man auf
ihnen sehr bequem sitzt oder liegt. Im Inneren dieser Polsterelemente 11, 12 befinden
sich jeweils durch den Bezug gegen die Witterung geschützt Heizelemente
beispielsweise in Form von Karbon-Heizmatten, so dass das Polsterelement
bei Bedarf erwärmt werden kann. In dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1 können die notwendigen
Kabel 17, 18 für die elektrische Versorgung
der Beleuchtungsvorrichtung 19 und der Heizelemente sowie
deren Schaltung und Steuerung von außen zugeführt
und beispielsweise in den Beinen 13 und den seitlichen
Streben 14 verlegt sein, so dass sie das optische Erscheinungsbild
des Sitzmöbels 10 nicht stören.
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Nachfolgend
wird auf 2 Bezug genommen, die einen
schematisch vereinfachten Längsschnitt durch ein erfindungsgemäßes
Polsterelement 11 zeigt. Man erkennt, dass unterhalb des
eine wasserdichte Außenhülle bildenden Polsterbezugs 33 eine
als Heizelement dienende Karbon-Heizmatte 34 angeordnet
ist. Unter dieser Heizmatte 34 befindet sich ein Schaumstoffkern 35,
der als eigentliches Polster dient. Unterseitig und natürlich
auch seitlich befindet sich ebenfalls der wasserdichte Polsterbezug 33,
der Polster und Heizelement allseits wasserundurchlässig
umhüllt, wobei im Bereich der Nähte eine spezielle
Abdichtung vorgesehen ist.
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Im
Folgenden wird unter Bezugnahme auf 3, die eine
schematisch vereinfachte Darstellung zeigt, eine Anlage mit einer
Gruppe von erfindungsgemäßen Sitzmöbeln
und die Betriebsweise einer solchen Anlage näher im Detail
erläutert. Gezeigt ist eine Gruppe aus erfindungsgemäßen
Sitzmöbeln mit gebogenen kleineren Sitzbänken 22 oder
Stühlen und Bänken 23, 24, 25, 26,
die im Außenbereich, beispielsweise im einem Garten oder
auf einer Terrasse aufgestellt werden. Die gebogenen kleineren Sitzbänke 22 und
die übrigen Bänke 23, 24, 25, 26 sind
unterschiedlich groß und verschieden geformt mit oder ohne
Radius und teilweise mit einseitiger Schräge, so dass sich
eine Sitzgruppe mit Teilkreiselementen ergibt, die sich auf verschiedene
Weise zusammenstellen lassen. Separat zu dieser Sitzgruppe ist eine
Installationseinrichtung 27, beispielsweise ein Installationskasten
angeordnet, in dem elektrotechnische Bauteile und Steuerungselemente
untergebracht sind, um Heizvorrichtungen für die Polsterelemente
der Sitzgruppe und gegebenenfalls die Beleuchtungsvorrichtungen
an den Unterkonstruktionen der Sitzmöbel ein- und auszuschalten
oder zu regeln. Dazu sind entsprechende Kabelverbindungen 28, 29 für
die elektrische Versorgung und die Steue rung der Heiz- und/oder Beleuchtungsvorrichtungen
zwischen der Installationseinrichtung 27 und den Möbeln
der Sitzgruppe vorgesehen. Gemäß einer Variante
der Erfindung ist die Versorgung der Installationseinrichtung über
Solarstrom vorgesehen, wozu Solarelemente 30 vorhanden
sind, die über eine Versorgungsleitung 31 mit
der Installationseinrichtung 27 verbunden sind. Weiterhin
kann beispielsweise eine Fernsteuerung 32 im Innenbereich
vorgesehen sein, die über eine Sendereinheit verfügt
und mit einer Empfängereinheit der Installationseinrichtung 27 in Kontakt
tritt, so dass dann der Benutzer aus der Entfernung die gewünschten
Schaltvorgänge zur Betätigung und Regelung der
Heiz- und Beleuchtungsvorrichtungen der einzelnen Möbel
der Sitzgruppe vornehmen kann.
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Die
Sitzmöbel 22 und 24 in der in 3 dargestellten
Sitzgruppe können beispielsweise Sitzbänke oder
Stühle des in 1 dargestellten Typs sein. Diese
und auch die anderen Sitzbankelemente 23, 25 sind so
geformt und gegebenenfalls mit einem Radius versehen, dass sich
die Sitzmöbel in den unterschiedlichsten Varianten zu Sitzgruppen
zusammenstellen lassen, so dass sie nahtlos aneinandergrenzen. In
der Regel sind diese Sitzgruppen jedoch nach der Aufstellung fest
installiert, so dass die benötigte Kabelzuführung
für Beleuchtung und Heizvorrichtung unproblematisch ist.
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Beispiel Polsterelement
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Nachfolgend
wird ein Beispiel für einen spezifischen Aufbau eines für
die erfindungsgemäßen Sitzmöbel verwendbaren
witterungsbeständigen Polsterelements mit dreischichtigem
Polsterbezug und zweischichtigem Polsterkern beschrieben, wobei
die wesentlichen Kennwerte der verwendeten Materialien tabellarisch wiedergegeben
sind. Tabelle 1
| Bereiche
des Polsterelements | Material | Kennwerte/Eigenschaften | | |
| Obere
Schicht 16 | Cordura | | Innendruckprüfung
0,4 bar | Temperaturbereich –25–+80 |
| Mittlere
Schicht 20 | Butylgummi | | | |
| Untere
Schicht 19 | Polyester | | | |
| Reißverschluss
13 | Dynat
SEY 85 oder G2 | Querreißfestigkeit Kette DIN
3419 DIM N/cm 320 | | –25
bis +95°C |
| Nahtabdichtung | Polyurethan,
mit Pinsel aufgetragen oder Copolymerer Klebstoff | Viskosität 10.500 mPa·s | | |
| Elastisches
Dichtband 15 | Neopren
Gummiband aufgeklebt mit zwei-Komponenten-Kleber | | | |
| härtere
Polstereinheit | Schaumstoff
dumo 35/35 | Stauchhärte
5,4 kPa | Eindruckhärte
25% 180 N | |
| weichere
Polstereinheit | Schaumstoff
Dumergo 50 M | Stauchhärte
2,2 kPa | Eindruckhärte
25% 60 N | |
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Beispiel Polsterbezug
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Nachfolgend
wird ein für den Polsterbezug beispielhaft verwendbares
Material näher beschrieben. Es wird ein Lederimitat aus
Polyvinylchlorid eingesetzt, welches schwer entflammbar ist und
eine hohe Lichtechtheit von beispielsweise Stufe 7 laut ISO
105 B02 aufweist, was dem zweithöchsten Wert entspricht.
Die Scheuerfestigkeit nach Martindale liegt bei 100.000 Touren.
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Das
verwendete Textilleder besitzt eine absolute Wasserundurchlässigkeit,
ist schmutzabweisend, haut- und umweltfreundlich, sehr abriebfest,
licht- und farbecht. Die Abriebfestigkeit wurde trocken und nass nach ISO
105 X12 geprüft und lag bei 5.
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Ein
Zuschnitt aus dem genannten Bezugsstoff aus Textilleder wird anschließend
zu einem im Umriss etwa rechteckigen doppellagigen Polsterbezug
für ein Sitzkissen vernäht, wobei die Nähte
innenseitig sorgfältig mit einem für dieses Material
besonders geeigneten Kleber abgedichtet werden. Der Polsterbezug
wird so vernäht, dass er anschließend allseits
geschlos sen ist bis auf eine Seite, die offen bleibt, so dass man
dort später das Polster einführen kann. An dieser
offenen Seite wird ein Reißverschluss eingenäht,
wobei innenseitig entlang des Reißverschlusses beidseitig
eine Dichtung angeordnet wird.
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- 10
- Sitzmöbel
(Sitzbank)
- 11
- Polsterelement
- 12
- Polsterelement
- 13
- Bein
- 14
- seitliche
Strebe
- 15
- vordere
gebogene Strebe
- 16
- Rückenteil
- 17
- Kabel
(Beleuchtung)
- 18
- Kabel
(Heizelement)
- 19
- Beleuchtungsvorrichtung
- 20
- beleuchtete
Fläche (Lichtkegel)
- 22
- Sitzbank
- 23
- Bank
- 24
- Bank
- 25
- Bank
- 26
- Bank
- 27
- Installationseinrichtung
- 28
- Kabel
- 29
- Kabel
- 30
- Solarzellenelement
- 31
- Versorgungsleitung
- 32
- Fernsteuerung
- 33
- Polsterbezug
- 34
- Heizmatte
- 35
- Schaumstoffkern
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102005041585
A1 [0006]
- - DE 202005013622 U1 [0007]
- - DE 7220867 [0008]
- - CH 364479 [0009]
- - DE 20309793 U1 [0010]
- - DE 102007049207 [0012]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - DIN 3419 [0050]
- - ISO 105 B02 [0051]
- - ISO 105 X12 [0052]