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Die
Erfindung betrifft einen kantenemittierenden Halbleiterlaser, insbesondere
einen auf einem Nitridverbindungshalbleiter basierenden Halbleiterlaser.
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Herkömmliche
auf Nitridverbindungshalbleitern basierende Halbleiterlaser sind
in der Regel auf die Erzielung hoher Ausgangsleistungen optimiert. Derartige
Halbleiterlaser weisen daher eine Kennlinie mit hoher Steilheit
auf, das heißt,
die Ausgangsleistung des Halbleiterlasers nimmt mit zunehmender Betriebsstromstärke stark
zu. Da bereits kleine Änderungen
der Betriebsstromstärke
zu erheblichen Änderungen
der Ausgangsleistung führen,
ist die genaue Ansteuerung einer gewünschten Ausgangsleistung, insbesondere
einer kleinen Ausgangsleistung, problematisch. Weiterhin ist auch
der Betrieb eines derartigen Halbleiterlasers in einem Betriebsstrombereich,
der nur knapp oberhalb der Laserschwelle liegt, schwierig. Dies
beruht darauf, dass bei konstantem Betriebsstrom schon ein geringer,
beispielsweise alterungsbedingter Anstieg der Schwellstromstärke des
Halbleiterlasers bewirken kann, dass die Schwellstromstärke nicht
mehr erreicht wird und der Halbleiterlaser daher keine kohärente Laserstrahlung mehr
emittiert.
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Kantenemittierende
Halbleiterlaser, die auf eine hohe Effizienz bei hohen optischen
Leistungen optimiert sind, verfügen
in der Regel über
vergleichsweise breite Wellenleiterstrukturen, die zu einem vergleichsweise
kleinen Abstrahlwinkel parallel zur Schichtebene der Epitaxieschichten
führen.
Dagegen weist ein derartiger Halbleiterlaser in einer Richtung senkrecht
zu den Epitaxieschichten aufgrund der Beugung typischerweise einen vergleichsweise großen Abstrahlwinkel
auf. Der Laserstrahl ist daher stark elliptisch, so dass in der
Regel eine aufwändige und
teure Optik benötigt
wird, wenn die Anwendung des kantenemittierenden Halbleiterlasers
ein näherungsweises
kreisrundes Strahlprofil erfordert.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten kantenemittierenden
Halbleiterlaser anzugeben, bei dem auf vergleichsweise einfache
Weise ein Strahlprofil mit geringer Elliptizität, vorzugsweise ein nahezu
kreisrundes Strahlprofil, erzielt wird.
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Diese
Aufgabe wird durch einen kantenemittierenden Halbleiterlaser mit
den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform weist
ein kantenemittierender Halbleiterlaser einen Halbleiterkörper mit
einem Wellenleiterbereich auf, wobei der Wellenleiterbereich eine
erste Wellenleiterschicht, eine zweite Wellenleiterschicht und eine
zwischen der ersten Wellenleiterschicht und der zweiten Wellenleiterschicht
angeordnete aktive Schicht zur Erzeugung von Laserstrahlung aufweist.
Der Wellenleiterbereich ist zwischen einer ersten Mantelschicht, die
beispielsweise einem Substrat des kantenemittierenden Halbleiterlasers
zugewandt ist, und einer zweiten Mantelschicht, die beispielsweise
dem Wellenleiterbereich in Wachstumsrichtung des Halbleiterkörpers nachfolgt,
angeordnet. In Wachstumsrichtung des Halbleiterkörpers folgen also vorzugsweise die
erste Mantelschicht, die erste Wellenleiterschicht, die aktive Schicht,
die zweite Wellenleiterschicht und die zweite Mantelschicht aufeinander.
Die vorzugsweise epitaktisch hergestellten Halbleiterschichten sind
beispielsweise auf ein Substrat aufgebracht und können auf
einer dem Substrat gegenüber
liegenden Seite mit einer elektrischen Kontaktschicht versehen sein.
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Der
Wellenleiterbereich weist bevorzugt eine Dicke von 400 nm oder weniger
auf. Das heißt,
die Summe der Dicken der ersten Wellenleiterschicht, der zweiten
Wellenleiterschicht und der zwischen der ersten Wellenleiterschicht
und der zweiten Wellenleiterschicht angeordneten aktiven Schicht
beträgt
nicht mehr als 400 nm.
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Dadurch,
dass der Wellenleiterbereich vergleichsweise dünn ist und vorzugsweise eine
Dicke von weniger als 400 nm aufweist, wird erreicht, dass die Differenz
der Abstrahlwinkel in horizontaler Richtung, d. h. in einer Richtung
parallel zur Schichtebene der Halbleiterschichten und in vertikaler
Richtung, d. h. in einer Richtung senkrecht zu den Schichtebenen der
Halbleiterschichten, gegenüber
herkömmlichen kantenemittierenden
Halbleiterlasern verringert wird. Der für kantenemittierende Halbleiterlaser
typische Astigmatismus, d. h. ein stark elliptisches Strahlprofil, wird
auf diese Weise reduziert.
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Bevorzugt
weist der Wellenleiterbereich eine Dicke von 300 nm oder weniger,
besonders bevorzugt sogar 250 nm oder weniger auf.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung unterscheiden sich der Abstrahlwinkel αP der
in einer Richtung parallel zur Schichtebene der aktiven Schicht aus
dem Halbleiterkörper
austretenden Laserstrahlung und der Abstrahlwinkel αS der
in einer Richtung senkrecht zur Schichtebene der aktiven Schicht
aus dem Halbleiterkörper
austretenden Laserstrahlung um weniger als einen Faktor 3 voneinander.
Unter den Abstrahlwinkeln αS, αP wird im Rahmen der Anmeldung jeweils der
volle Winkelbereich verstanden, in dem die Intensität der emittierten
Laserstrahlung nicht weniger als die Hälfte der Intensität in der Hauptstrahlungsrichtung
beträgt
(FWHM – Full
Width at Half Maximum). Weiterhin wird unter dem Abstrahlwinkel
der aus dem Halbleiterkörper
austretenden Laserstrahlung der Abstrahlwinkel an der Seitenfacette
des Halbleiterlasers ohne Berücksichtung eventuell
vorhandener optischer Elemente zur Strahlformung, insbesondere außerhalb
des Halbleiterkörpers
angeordneter Linsen, verstanden.
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Insbesondere
ist es möglich,
dass sich die Abstrahlwinkel des Halbleiterlasers in horizontaler und
vertikaler Richtung um weniger als einen Faktor 2 voneinander unterscheiden.
Beispielsweise kann der Abstrahlwinkel in vertikaler Richtung, also
senkrecht zu den Schichtebenen der Halbleiterschichten, größer sein
als der Abstrahlwinkel in horizontaler Richtung, also in einer Richtung
parallel zu den Schichtebenen der Halbleiterschichten. Dabei ist
der Abstrahlwinkel in vertikaler Richtung aber maximal drei Mal
und vorzugsweise nicht mehr als zwei Mal so groß wie der Abstrahlwinkel in
horizontaler Richtung.
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Dadurch,
dass die Abstrahlwinkel in horizontaler und vertikaler Richtung
nur eine vergleichsweise geringe Differenz aufweisen, ist es möglich, eine vergleichsweise
kostengünstige
sphärische
Linse zur Kollimation der Laserstrahlung zu verwenden. Auf vergleichsweise
teure asphärische
Linsen, beispielsweise Zylinderlinsen, kann vorteilhaft verzichtet
werden.
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Der
kantenemittierende Halbleiterlaser kann insbesondere ein Gehäuse aufweisen,
das eine Linse zur Strahlformung der emittierten Laserstrahlung enthält. Die
vorzugsweise sphärische
Linse dient vorteilhaft gleichzeitig als Abdeckung des Gehäuses und
schützt
den Halbleiterkörper
des kantenemittierenden Halbleiterlasers vorteilhaft vor mechanischen Beschädigungen
oder Umwelteinflüssen
wie Feuchtigkeit oder Schmutz.
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Das
Gehäuse
des kantenemittierenden Halbleiterlasers kann insbesondere als so
genanntes TO-Gehäuse
(Transistor Outline) ausgeführt
sein. Dieser Gehäusetyp
weist in der Regel mehrere, typischerweise drei, Anschlussbeine
zur elektrischen Kontaktierung und Montage des kantenemittierenden Halbleiterlasers
auf. Der Halbleiterkörper
des kantenemittierenden Halbleiterlasers ist unter einer Abdeckung,
die insbesondere zylinderförmig
sein kann, auf einem elektrisch leitfähigen Träger angeordnet, der mit einem
der Anschlussbeine verbundenen ist. Die typischerweise zumindest
näherungsweise
zylinderförmige
Abdeckung kann beispielsweise aus Kunststoff oder Metall gefertigt
sein und auf der Strahlungsaustrittsseite eine transparente Abdeckung
aufweisen, die vorzugsweise als Linse, besonders bevorzugt als sphärische Linse,
ausgeführt
ist.
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Alternativ
kann der Halbleiterlaser auch ein SMT-Gehäuse
(surface mount technology) aufweisen. Derartige oberflächenmontierbare
Gehäuse weisen
an einer Gehäuseunterseite
und/oder einer Gehäuseseitenfläche Kontaktflächen zur
elektrischen Kontaktierung auf, an denen das Gehäuse beispielsweise auf eine
Leiterplatte gelötet
werden kann.
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Der
kantenemittierende Halbleiterlaser weist eine erste und eine zweite
Seitenfacette auf, die vorzugsweise jeweils mit einer reflektionserhöhenden Beschichtung
versehen sind. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung ist eine als
Strahlungsauskoppelfläche
dienende erste Seitenfacette des Halbleiterkörpers mit einer reflektionserhöhenden Beschichtung versehen,
deren Reflexion vorzugsweise 75 Prozent oder mehr beträgt. Besonders
bevorzugt beträgt
die Reflexion der reflektionserhöhenden
Beschichtung auf der als Strahlungsauskoppelfläche dienenden ersten Seitenfacette
sogar 85 Prozent oder mehr. Es ist auch möglich, dass die Reflexion der
reflektionserhöhenden
Beschichtung sogar 95 Prozent oder mehr beträgt.
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Durch
eine derart hohe Reflexion an der als Strahlungsauskoppelfläche dienenden
Seitenfacette des Halbleiterkörpers
verringert sich zwar die Steilheit der Kennlinie des Halbleiterlasers,
d. h. die Ausgangsleistung des Halbleiterlasers nimmt mit zunehmendem
Betriebsstrom weniger stark zu als bei einem herkömmlichen
Halbleiterlaser, bei dem die Strahlungsauskoppelfläche eine
geringere Reflexion aufweist. Dies beruht darauf, dass ein größerer Anteil der
auf die Seitenfacette des Halbleiterkörpers auftreffenden Laserstrahlung
in den Resonator zurück reflektiert
wird und somit nicht aus dem Halbleiterlaser ausgekoppelt wird.
Andererseits erhöht
sich auf diese Weise aber auch die mittlere Umlaufzeit der Laserstrahlung
in dem Laserresonator, wodurch sich die Schwellstromstärke des
Halbleiterlasers vorteilhaft vermindert.
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Die
geringe Schwellstromstärke
und die geringe Steilheit der Kennlinie des Halbleiterlasers haben
den Vorteil, dass auch bei niedrigen Ausgangsleistungen des Halbleiterlasers
ein stabiler Betrieb gewährleistet
ist. Insbesondere bewirken kleinere Änderungen der Betriebsstromstärke nur
geringe Änderungen
der optischen Ausgangsleistung, und die Gefahr einer Unterschreitung
der Schwellstromstärke
bei Schwankungen der Betriebsstromstärke ist aufgrund der geringen
Schwellstromstärke
vergleichsweise gering. Insbesondere liegen die Betriebsströme im Normalbetrieb
derart weit über
der Schwellstromstärke
des Halbleiterlasers, dass ein eventuell auftretender alterungsbedingter
Anstieg der Schwellstromstärke
in der Regel nicht dazu führt, dass
die Laserschwelle nicht mehr erreicht wird und es zu einem Aussetzen
der Lasertätigkeit
kommt.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist einer der Strahlungsauskoppelfläche gegenüberliegenden zweiten Seitenfacette
des Halbleiterlasers eine Monitordiode nachgeordnet. Die zweite
Seitenfacette, die der als Strahlungsauskoppelfläche dienenden ersten Seitenfacette
gegenüber liegt,
weist typischerweise eine vergleichsweise hohe Reflexion von vorzugsweise
85 Prozent oder mehr oder besonders bevorzugt 95 Prozent oder mehr
auf. Dennoch kann zumindest ein geringer Anteil der Laserstrahlung
an der der Strahlungsauskoppelfläche gegenüber liegenden
Seitenfacette aus dem Halbleiterkörper austreten und einer Monitordiode
zur Überwachung
der optischen Ausgangsleistung des Halbleiterlasers zugeführt werden.
Die Monitordiode ist vorzugsweise mit einem Regelkreis verbunden, über den
die optische Ausgangsleistung konstant gehalten wird.
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Die
Erhöhung
der Reflexion der als Strahlungsauskoppelfläche dienenden ersten Seitenfacette
hat die zuvor erwähnten
Vorteile einer Verminderung der Schwellstromstärke und einer Verringerung der
Steilheit der Kennlinie des Halbleiterlasers. Weiterhin ist es auch
vorteilhaft möglich,
die Resonatorlänge
im Vergleich zu einem herkömmlichen
Halbleiterlaser zu reduzieren. Insbesondere hat sich herausgestellt,
dass eine Verkürzung
der Länge
des Laserresonators von einer Länge
L
a auf eine Länge L
b dadurch
kompensiert werden kann, dass die Reflektivität der als Strahlungsauskoppelfläche dienenden ersten
Seitenfacette R
1,a auf einen Wert R
1,b erhöht wird.
Die Kompensation der verminderten Resonatorlänge durch eine erhöhte Reflexion
R
1,b der ersten Seitenfacette erfolgt dabei
nachfolgender Gleichung:
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Dabei
ist R2,a die Reflexion der zweiten Seitenfacette,
die der als Strahlungsauskoppelfläche dienenden ersten Seitenfacette
gegenüber
liegt.
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Die
Verkürzung
des Resonators des kantenemittierenden Halbleiterlasers hat den
Vorteil, dass eine größere Anzahl
von Laserdioden auf einem Wafer hergestellt werden kann, wodurch
sich die Herstellungskosten vorteilhaft vermindern.
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Vorteilhaft
beträgt
die Länge
des Laserresonators des kantenemittierenden Halbleiterlasers nicht
mehr als 450 μm.
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Aufgrund
der vergleichsweise geringen Schwellstromstärke und der geringen Steilheit
der Kennlinie ist der kantenemittierende Halbleiterlaser insbesondere
für den
Betrieb bei geringen Ausgangsleistungen geeignet.
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Vorzugsweise
beträgt
die optische Ausgangsleistung 10 mW oder weniger. Insbesondere kann
ein stabiler Betrieb auch bei Ausgangsleistungen von 5 mW oder weniger
realisiert werden. Der kantenemittierende Halbleiterlaser ist daher
insbesondere für
Anwendungen von Bedeutung, bei denen ein stabiler Betrieb mit geringen
Ausgangsleistungen auf kostengünstige
Weise erzielt werden soll, beispielsweise bei einem Laserpointer.
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Bei
dem kantenemittierenden Halbleiterlaser kann es sich insbesondere
um einen Halbleiterlaser handeln, der Laserstrahlung im Wellenlängenbereich von
430 nm bis 700 nm emittiert.
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Vorzugsweise
emittiert der Halbleiterlaser im blauen oder blaugrünen Bereich
des sichtbaren Spektrums. Insbesondere kann die emittierte Laserstrahlung
ein Intensitätsmaximum
bei einer Wellenlänge
zwischen 430 nm und 540 nm aufweisen. Der Halbleiterlaser kann beispielsweise
Bestandteil eines Laserpointers mit einer Wellenlänge im blauen
Spektralbereich (< 500
nm) oder mit einer Wellenlänge
im grünen
Spektralbereich (> 500
nm), sein.
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Ein
derartiger Halbleiterlaser kann beispielsweise auf einem Nitridverbindungshalbleiter
basieren. „Auf
einem Nitridverbindungshalbleiter basierend” bedeutet im vorliegenden
Zusammenhang, dass die Halbleiterschichtenfolge oder zumindest eine
Schicht davon ein III-Nitrid-Verbindungshalbleitermaterial,
vorzugsweise InxAlyGa1-x-yN umfasst, wobei 0 ≤ x ≤ 1, 0 ≤ y ≤ 1 und x + y ≤ 1. Dabei muss dieses Material
nicht zwingend eine mathematisch exakte Zusammensetzung nach obiger
Formel aufweisen. Vielmehr kann es einen oder mehrere Dotierstoffe
wie beispielsweise Mg oder Si sowie zusätzliche Bestandteile aufweisen,
welche die charakteristischen physikalischen Eigenschaften des InxAlyGa1-x-yN-Materials
im Wesentlichen nicht ändern.
Der Einfachheit halber beinhaltet obige Formel jedoch nur die wesentlichen
Bestandteile des Kristallgitters (In, Al, Ga, N), auch wenn diese
teilweise durch geringe Mengen weiterer Stoffe ersetzt sein können.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen im Zusammenhang
mit den 1 bis 5 näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1A eine
schematische Darstellung eines Querschnitts durch ein Ausführungsbeispiel
eines kantenemittierenden Halbleiterlasers,
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1B eine
schematische Darstellung einer Aufsicht auf das in 1A dargestellte
Ausführungsbeispiel,
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2 eine
graphische Darstellung der optischen Ausgangsleistung in Abhängigkeit
von der Betriebsstromstärke
für zwei
Ausführungsbeispiele
von Halbleiterlasern mit verschiedenen Dicken des Wellenleiterbereichs,
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3 jeweils
eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines kantenemittierenden
Halbleiterlasers ohne Gehäuseabdeckung (links)
und mit Gehäuseabdeckung
(rechts),
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4 eine
graphische Darstellung der optischen Ausgangsleistung in Abhängigkeit
vom Betriebsstrom für
fünf Ausführungsbeispiele
von kantenemittierenden Halbleiterlasern mit verschieden hoher Reflektivität der Strahlungsauskoppelfläche, und
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5 eine
graphische Darstellung der optischen Ausgangsleistung in Abhängigkeit
vom Betriebsstrom für
weitere fünf
Ausführungsbeispiele
von Halbleiterlasern mit verschieden hoher Reflektivität der Strahlungsauskoppelfläche.
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Gleiche
oder gleich wirkende Bestandteile sind in den Figuren mit den gleichen
Bezugszeichen versehen. Die dargestellten Bestandteile sowie die Größenverhältnisse
der Bestandteile untereinander sind nicht als maßstabsgerecht anzusehen.
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In
den 1A und 1B ist
ein Ausführungsbeispiel
eines kantenemittierenden Halbleiterlasers in einem Querschnitt
und in einer Aufsicht dargestellt.
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Der
kantenemittierende Halbleiterlaser weist einen Halbleiterkörper 10 auf,
in dem ein Wellenleiterbereich 4 enthalten ist. Der Wellenleiterbereich 4 umfasst
eine erste Wellenleiterschicht 2a, eine zweite Wellenleiterschicht 2b und
eine zwischen der ersten Wellenleiterschicht 2a und der
zweiten Wellenleiterschicht 2b angeordnete aktive Schicht 3,
die zur Erzeugung von Laserstrahlung 5 dient.
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Bei
der aktiven Schicht 3 des kantenemittierenden Halbleiterlasers
kann es sich insbesondere um eine Einfach- oder Mehrfachquantentopfstruktur handeln.
Die Bezeichnung Quantentopfstruktur umfasst im Rahmen der Anmeldung
jegliche Struktur, bei der Ladungsträger durch Einschluss (”Confinement”) eine
Quantisierung ihrer Energiezustände
erfahren. Insbesondere beinhaltet die Bezeichnung Quantentopfstruktur
keine Angabe über
die Dimensionalität
der Quantisierung. Sie umfasst somit unter anderem Quantentröge, Quantendrähte und
Quantenpunkte und jede Kombination dieser Strukturen.
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Der
Wellenleiterbereich 4 ist zwischen einer ersten Mantelschicht 1a und
einer dem Wellenleiterbereich 4 in Wachstumsrichtung des
Halbleiterkörpers 10 nachfolgenden
zweiten Mantelschicht 1b angeordnet. Die erste Mantelschicht 1a ist
also auf einer einem Substrat 6 des Halbleiterkörpers 10 zugewandten
Seite angeordnet und die zweite Mantelschicht 1b ist auf
einer von der aktiven Schicht 3 aus gesehen dem Substrat 6 abgewandten
Seite des Halbleiterkörpers 10 angeordnet.
Vorzugsweise bilden die oberhalb der aktiven Schicht angeordneten Halbleiterschichten 1b, 2b einen
p-dotierten Bereich und
die unterhalb der aktiven Schicht 3 angeordneten Schichten 1a, 2a einen
n-dotierten Bereich aus.
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Der
Halbleiterkörper 10 des
kantenemittierenden Halbleiterlasers basiert vorzugsweise auf einem
Nitridverbindungshalbleiter. Nitridverbindungshalbleiter sind insbesondere
zur Erzeugung von Strahlung im blauen und blaugrünen Spektralbereich geeignet.
Die Emissionswellenlänge
des kantenemittierenden Halbleiterlasers kann insbesondere im Bereich
von etwa 430 nm bis 540 nm liegen.
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Die
elektrische Kontaktierung des kantenemittierenden Halbleiterlasers
erfolgt beispielsweise durch eine erste elektrische Kontaktschicht 11 an
der von der aktiven Schicht 3 abgewandten Rückseite des
Substrats 6 und eine zweite elektrische Kontaktschicht 12 an
einer dem Substrat 6 gegenüberliegenden Oberfläche des
Halbleiterkörpers 10.
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Der
Halbleiterkörper 10 kann
zusätzlich
zu den in 1A dargestellten Halbleiterschichten
eine oder mehrere weitere Schichten enthalten. Beispielsweise können eine
oder mehrere Zwischenschichten zwischen dem Substrat 6 und
der unteren Mantelschicht 1a oder zwischen der oberen Mantelschicht 1b und
der zweiten Kontaktschicht 12 angeordnet sein. Weiterhin
ist es auch möglich,
dass eine oder mehrere der zuvor beschriebenen Halbleiterschichten
des Halbleiterkörpers 10 anstatt
aus einer Einzelschicht aus mehreren Teilschichten zusammengesetzt
sind. Insbesondere kann beispielsweise die aktive Schicht 3 aus
einer Quantentopfstruktur mit mehreren zwischen Barriereschichten
angeordneten Quantenschichten gebildet sein. Weiterhin ist es beispielsweise
auch möglich,
dass in die zweite Wellenleiterschicht 2b eine Teilschicht
mit einer erhöhten elektronischen
Bandlücke
eingebettet ist (nicht dargestellt), die als Elektronenbarriere
wirkt und zu einem besseren Ladungsträgereinschluss in der aktiven
Schicht 3 führt.
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Die
Mantelschichten 1a, 1b weisen vorteilhaft einen
geringeren Brechungsindex als die Wellenleiterschichten 2a, 2b auf,
wodurch die sich in lateraler Richtung ausbreitende Laserstrahlung 5 im Wesentlichen
in dem Wellenleiterbereich 4 eingeschlossen wird. Die sich
in dem aus der aktiven Schicht 3, der ersten Wellenleiterschicht 2a und
der zweiten Wellenleiterschicht 2b gebildeten Wellenleiterbereich 4 ausbreitenden
Lasermoden dringen also nur geringfügig in die Mantelschichten 1a, 1b ein.
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Der
Laserresonator des kantenemittierenden Halbleiterlasers wird durch
die Seitenfacetten 7, 8 des Halbleiterkörpers 10 gebildet.
Die Seitenfacetten 7, 8 sind vorzugsweise jeweils
mit einer reflektionserhöhenden
Beschichtung 9a, 9b versehen. Die reflektionserhöhenden Beschichtungen 9a, 9b können beispielsweise
aus einer Vielzahl von alternierenden dielektrischen Schichten gebildet
sein. Insbesondere können
die reflektionserhöhenden
Beschichtungen 9a, 9b jeweils eine Vielzahl von
Schichtpaaren aus Oxidschichten mit verschiedenen Brechungsindizes aufweisen,
wie zum Beispiel Siliziumdioxid mit vergleichsweise niedrigem Brechungsindex
und Tantalpentoxid mit vergleichsweise hohem Brechungsindex. Alternativ
wäre es
aber auch möglich,
die reflektionserhöhenden
Beschichtungen 9a, 9b aus alternierenden Halbleiterschichten
mit verschiedenen Brechungsindizes auszubilden.
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Bei
dem kantenemittierenden Halbleiterlaser dient die erste Seitenfacette 7 als
Strahlungsauskoppelfläche.
Die Laserstrahlung 5 wird also durch die erste Seitenfacette 7 mit
der vorzugsweise darauf aufgebrachten reflektionserhöhenden Beschichtung 9a aus
dem Halbleiterkörper 10 emittiert,
wobei die Hauptstrahlungsrichtung der Laserstrahlung 5 senkrecht
zur Seitenfacette 7 des Halbleiterkörpers 10 ausgerichtet
ist. Damit ein Teil der sich in dem aus der ersten Seitenfacette 7 und
der zweiten Seitenfacette 8 gebildeten Laserresonator ausbreitenden
Laserstrahlung an der ersten Seitenfacette 7 aus dem Halbleiterkörper 10 ausgekoppelt
wird, weist die reflektionserhöhende
Beschichtung 9a der ersten Seitenfacette 7 vorzugsweise
eine geringere Reflexion R als die reflektionserhöhende Beschichtung 9b der zweiten
Seitenfacette 8 auf.
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Aufgrund
von Beugungseffekten wird nicht die gesamte Laserstrahlung 5 senkrecht
zur Strahlungsauskoppelfläche
emittiert, sondern sie weist einen Strahlkegel mit einem Abstrahlwinkel αS, αP auf. Bei
einem herkömmlichen
Halbleiterlaser ist der Abstrahlwinkel αS in
einer Richtung senkrecht zur Schichtebene der aktiven Schicht erheblich
größer als
der Abstrahlwinkel αP in der Richtung parallel zur Schichtebene
der aktiven Schicht. Unter den Abstrahlwinkeln αS, αP wird
im Rahmen der Anmeldung jeweils der volle Winkelbereich verstanden,
in dem die Intensität
der emittierten Laserstrahlung 5 nicht weniger als die
Hälfte
des Intensitätsmaximums
beträgt.
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Es
hat sich vorteilhaft herausgestellt, dass die Differenz zwischen
dem Abstrahlwinkel αS in einer Richtung senkrecht zur Schichtebene
der aktiven Schicht 3 und dem Abstrahlwinkel αP in
einer Richtung parallel zur Schichtebene der aktiven Schicht 3 dadurch
verringert werden kann, dass die Dicke d des Wellenleiterbereichs 4 reduziert
wird. Der Wellenleiterbereich 4 weist vorzugsweise eine
Dicke d von 400 nm oder weniger, besonders bevorzugt von 300 nm
oder weniger auf.
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Auf
diese Weise wird erreicht, dass sich der Abstrahlwinkel αS senkrecht
zur Schichtebene der aktiven Schicht 3 und der Abstrahlwinkel αp parallel zur
Ebene der aktiven Schicht 3 vorzugsweise um weniger als
einen Faktor 3 und besonders bevorzugt um weniger als einen Faktor
2 voneinander unterscheiden.
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2 verdeutlicht
den Einfluss der Dicke d des Wellenleiterbereichs 4 auf
die Kennlinie des kantenemittierenden Halbleiterlasers. Dargestellt
ist die optische Ausgangsleistung P in Abhängigkeit von der Betriebsstromstärke I für einen
kantenemittierenden Halbleiterlaser, bei dem die Dicke d des Wellenleiterbereichs 4 600
nm beträgt
(Kurve 21) im Vergleich zu einem kantenemittierenden Halbleiterlaser,
bei dem die Dicke d des Wellenleiterbereichs 4 vorteilhaft
nur 250 nm beträgt
(Kurve 22). Bei beiden Ausführungsbeispielen beträgt die Reflektivität an der
ersten Seitenfacette 7, die gleich der Strahlungsauskoppelfläche ist,
jeweils 50 Prozent und die Reflektivität an der zweiten Seitenfacette 8 jeweils
95 Prozent. Die Kennlinie 22 des kantenemittierenden Halbleiterlasers
mit vorteilhaft geringer Dicke des Wellenleiterbereichs 4 von
nur 250 nm weist eine geringere Steilheit als die Kennlinie 21 des
kantenemittierenden Halbleiterlasers mit einer Dicke d des Wellenleiterbereichs 4 von 600
nm auf. Die geringere Steilheit der Kennlinie, die sich durch die
Verringerung der Dicke des Wellenleiterbereichs 4 ergibt,
ist zwar nachteilig, wenn eine hohe Ausgangsleistung des Halbleiterlasers
erwünscht
ist. Andererseits hat die flacher verlaufende Kennlinie 22 aber
den Vorteil, dass sich vergleichsweise kleine Ausgangsleistungen,
insbesondere Ausgangsleistungen von 10 mW oder weniger, durch die
Einstellung der Betriebsstromstärke
I genauer einstellen lassen. Der Halbleiterlaser mit der flacheren
Kennlinie 22 ist vorteilhaft auch weniger empfindlich gegenüber äußeren Einflüssen wie
beispielsweise einer Temperaturänderung
oder einer alterungsbedingten Verschiebung der Schwellstromstärke.
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Der
kantenemittierende Halbleiterlaser mit einer Dicke d des Wellenleiterbereichs 4 von
600 nm weist einen Abstrahlwinkel αP in
der Richtung parallel zur Schichtebene der aktiven Schicht 3 von
etwa 8,3 Grad auf. In der Richtung senkrecht zur Schichtebene der
aktiven Schicht 3 beträgt
der Abstrahlwinkel αS etwa 22,4 Grad. Somit beträgt das Verhältnis des
Abstrahlwinkels αS zum Abstrahlwinkel αP etwa
2,7. Der kantenemittierende Halbleiterlaser mit der Kennlinie 22 und
einer Dicke d des Wellenleiterbereichs 4 von 250 nm weist
dagegen einen Abstrahlwinkel αP von 11,9 Grad und einen Abstrahlwinkel αS von
etwa 18,6 Grad auf. Aufgrund der Verringerung der Dicke d des Wellenleiterbereichs
beträgt
somit das Verhältnis
des Abstrahlwinkels αS zum Abstrahlwinkel αP nur
etwa 1,57. Der kantenemittierende Halbleiterlaser mit der verringerten
Dicke d des Wellenleiterbereichs 4 weist also vorteilhaft
ein weniger elliptisches Strahlprofil auf als der Halbleiterlaser
mit der größeren Dicke
d des Wellenleiterbereichs.
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Die
geringe Elliptizität
des Strahlprofils des Halbleiterlasers aufgrund der vergleichsweise
kleinen Dicke des Wellenleiterbereichs 4 hat den Vorteil, dass
vergleichsweise einfache und kostengünstige optische Elemente zur
Strahlformung verwendet werden können.
Im Gegensatz dazu werden bei herkömmlichen, auf hohe Leistungen
optimierten Halbleiterlasern oftmals komplizierte asphärische Linsen oder
Linsensysteme eingesetzt, um die Strahldivergenz in der Richtung
parallel und senkrecht zu den Halbleiterschichten aneinander anzupassen.
Bei dem hierin beschriebenen kantenemittierenden Halbleiterlaser
wird vorzugsweise nur eine einzige Linse zur Strahlformung verwendet.
Bei der Linse handelt es sich bevorzugt um eine sphärische Linse,
die einfach und kostengünstig
hergestellt werden kann.
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Die
vorzugsweise sphärische
Linse kann in ein Gehäuse
des kantenemittierenden Halbleiterlasers integriert sein. Ein Ausführungsbeispiel
des kantenemittierenden Halbleiterlasers mit einem so genannten
TO-Gehäuse
(Transistor Outline) ist in 3 dargestellt.
In der rechten Hälfte
der 3 ist das Gehäuse
mit Gehäuseabdeckung 18 und
in der linken Hälfte
der 3 zur Verdeutlichung ohne Gehäuseabdeckung dargestellt. Das
Gehäuse 14 weist einen
Gehäusegrundkörper 15 auf,
aus dem drei Anschlussbeine 16, die zur Montage und elektrischen Kontaktierung
des kantenemittierenden Halbleiterlasers dienen, herausragen. Der
Halbleiterkörper 10 ist vorteilhaft
auf eine Wärmesenke 17 montiert, über die
die Verlustwärme
des Halbleiterkörpers 10 abgeführt wird.
Zur elektrischen Kontaktierung ist der Halbleiterkörper 10 mittels
Bonddrähten
mit zwei Anschlussbeinen 16 des Gehäuses elektrisch leitend verbunden.
Der Halbleiterkörper 10 ist
senkrecht in dem Gehäuse
montiert, so dass die Hauptabstrahlrichtung der Laserstrahlung senkrecht
zum Gehäusegrundkörper 15 des
Gehäuses 14 erfolgt.
Wie in der rechten Hälfte
der 3 dargestellt ist, weist das Gehäuse 14 vorzugsweise
eine Gehäuseabdeckung 18 auf,
in die in der Strahlrichtung des Halbleiterkörpers 10 eine Linse 19 zur
Strahlformung der Laserstrahlung integriert ist. Die Linse 19 kann
insbesondere eine einfach und kostengünstig herstellbare sphärische Linse
sein.
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Der
bereits zuvor erläuterten 2 ist
zu entnehmen, dass der kantenemittierende Halbleiterlaser mit der
Kennlinie 22 und einer Dicke d des Wellenleiterbereichs 4 von
nur 250 nm eine größere Schwellstromstärke aufweist
als der kantenemittierende Halbleiterlaser mit der steileren Kennlinie 21 und
dem vergleichsweise dicken Wellenleiterbereich 4, der eine
Dicke von 600 nm aufweist. Dem Anstieg der Schwellstromstärke durch
die Verringerung der Dicke des Wellenleiterbereichs 4 kann
entgegen gewirkt werden, indem die Reflektivität der ersten Seitenfacette 7 des
Halbleiterlasers, die als Strahlungsauskoppelfläche dient, erhöht wird.
Dies wird im Folgenden anhand der in den 4 und 5 dargestellten
Kennlinien von kantenemittierenden Halbleiterlasern mit verschieden
hoher Reflektivität
der ersten Seitenfacette erläutert.
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4 zeigt
eine graphische Darstellung der optischen Ausgangsleistung P in
Abhängigkeit
von der Betriebsstromstärke
I für Ausführungsbeispiele von
kantenemittierenden Halbleiterlasern, bei denen die Reflektivität R1 der als Strahlungsauskoppelfläche dienenden
ersten Seitenfacette 50 Prozent (Kurve 41), 75 Prozent
(Kurve 42), 85 Prozent (Kurve 43), 90 Prozent
(Kurve 44) und 95 Prozent (Kurve 45) beträgt. Die
Reflektivität
R2 der zweiten Seitenfacette des Halbleiterlasers
beträgt
in allen Fällen
95 Prozent. Die Reflektivität
R1 der ersten Seitenfacette kann insbesondere
durch eine Änderung
einer reflektionserhöhenden
Beschichtung, die auf die erste Seitenfacette des Halbleiterlasers
aufgebracht ist, verändert
werden. Insbesondere kann die Materialkombination oder die Anzahl
der alternierenden Schichten eines dielektrischen Spiegels verändert werden, um
eine gewünschte
Reflektivität
einzustellen.
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4 verdeutlicht,
dass die Steilheit der Kennlinien mit zunehmender Reflektivität an der Strahlungsauskoppelfläche abnimmt
und sich gleichzeitig die Schwellstromstärke erniedrigt. Eine geringe Steilheit
der Kennlinie und eine geringe Schwellstromstärke haben den Vorteil, dass
eine gewünschte
optische Ausgangsleistung durch die Regelung der Betriebsstromstärke genau
eingestellt werden kann, und dass sich eine Anhebung der Schwellstromstärke, die
durch Alterungseffekte des Halbleiterlasers entstehen kann, nicht
zum Ausfall des Halbleiterlasers führt, da der Betrieb auch bei
geringen Ausgangsleistungen mit Betriebsstromstärken erfolgt, die deutlich
oberhalb der Laserschwelle liegen. Vorteilhaft beträgt die Reflektivität R1 der reflektionserhöhenden Beschichtung der ersten
Seitenfacette des Halbleiterlasers mindestens 75 Prozent. Besonders
bevorzugt beträgt
die Reflektivität
R1 der ersten Seitenfacette mindestens 85
Prozent und besonders bevorzugt mindestens 90 Prozent.
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In 5 ist
die optische Ausgangsleistung P in Abhängigkeit von der Betriebsstromstärke I für fünf weitere
Ausführungsbeispiele
von kantenemittierenden Halbleiterlasern dargestellt, bei denen
die Reflektivität
R1 an der ersten Seitenfacette 50 Prozent (Kurve 51),
75 Prozent (Kurve 52), 85 Prozent (Kurve 53),
90 Prozent (Kurve 54) und 95 Prozent (Kurve 55) beträgt. Im Gegensatz
zu den in 4 dargestellten Ausführungsbeispielen
beträgt
die Reflektivität
R2 der zweiten Seitenfacette des Halbleiterlasers
nicht 95 Prozent, sondern nur 85 Prozent. Wie die in 4 dargestellten
Kennlinien zeigen auch die in 5 dargestellten
Kennlinien, dass sich mit zunehmender Reflektivität R1 der ersten Seitenfacette, die als Strahlungsauskoppelfläche dient,
die Steilheit der Kennlinien verringert und sich die Schwellstromstärke erniedrigt.
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Eine
geringere Reflektivität
R2 der zweiten Seitenfacette des Halbleiterlasers,
die der Strahlungsauskoppelfläche
gegenüber
liegt, kann beispielsweise verwendet werden, um an der zweiten Seitenfacette
des Halbleiterlasers einen geringen Anteil der Laserstrahlung für eine Monitordiode
auszukoppeln. Beispielsweise kann, wie in 1B dargestellt,
der zweiten Seitenfacette 8 des Halbleiterlasers eine Monitordiode 13 nachgeordnet
werden. Mittels der Monitordiode 13 können durch äußere Einflüsse wie beispielsweise Temperaturänderungen oder
durch eine Alterung des Halbleiterlasers bedingte Änderungen
der optischen Ausgangsleistung festgestellt werden. Die Monitordiode 13 ist
vorzugsweise mit einem elektrischen Regelkreis verbunden, durch
den die Betriebsstromstärke
zur Erzielung einer gewünschten
optischen Ausgangsleistung. nachgeregelt wird.
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Eine
Erhöhung
der Reflektivität
R
1 der als Strahlungsauskoppelfläche dienenden
ersten Seitenfacette
7 des Halbleiterlasers hat den Vorteil,
dass die Resonatorlänge
des Halbleiterlasers bei gleicher Betriebsstromstärke verringert
werden kann, ohne dass dabei die Laserschwelle unterschritten wird. Insbesondere
kann eine Verkürzung
der Resonatorlänge
von einer ursprünglichen
Resonatorlänge
L
a auf eine Resonatorlänge L
b dadurch
kompensiert werden, dass die Reflektivität R
1,b der
ersten Seitenfacette
7 gegenüber der ursprünglichen
Reflektivität R
1,a der ersten Seitenfacette
7 des
Halbleiterlasers wie folgt erhöht
wird:
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Durch
die Verringerung der Resonatorlänge des
Halbleiterlasers ist es möglich,
eine größere Anzahl
von Halbleiterlasern auf einem Wafer zu fertigen, wodurch sich die
Herstellungskosten vorteilhaft verringern. Vorzugsweise beträgt die Länge des
Laserresonators 450 μm
oder weniger.
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Der
hierin beschriebene kantenemittierende Halbleiterlaser wird vorteilhaft
in Anwendungen eingesetzt, bei denen eine geringe Ausgangsleistung von
beispielsweise 10 mW oder weniger, bevorzugt 5 mW oder weniger,
ausreichend ist, aber ein stabiler Betrieb über die Lebensdauer des Bauelements
und ein kostengünstiges
Herstellungsverfahren erwünscht
ist.
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Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
beschränkt. Vielmehr
umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination
von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in
den Patentansprüchen
beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst
nicht explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen angegeben
ist.