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DE102009018957A1 - Schalldämpfer für eine Abgasanlage - Google Patents

Schalldämpfer für eine Abgasanlage Download PDF

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DE102009018957A1
DE102009018957A1 DE102009018957A DE102009018957A DE102009018957A1 DE 102009018957 A1 DE102009018957 A1 DE 102009018957A1 DE 102009018957 A DE102009018957 A DE 102009018957A DE 102009018957 A DE102009018957 A DE 102009018957A DE 102009018957 A1 DE102009018957 A1 DE 102009018957A1
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DE
Germany
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jacket
shell part
shell
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housing
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DE102009018957A
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English (en)
Inventor
Stefan MERSCHKÖTTER
Konrad Klausa
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Eberspaecher Exhaust Technology GmbH and Co KG
Original Assignee
J Eberspaecher GmbH and Co KG
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Publication date
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    • F01MACHINES OR ENGINES IN GENERAL; ENGINE PLANTS IN GENERAL; STEAM ENGINES
    • F01NGAS-FLOW SILENCERS OR EXHAUST APPARATUS FOR MACHINES OR ENGINES IN GENERAL; GAS-FLOW SILENCERS OR EXHAUST APPARATUS FOR INTERNAL-COMBUSTION ENGINES
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    • F01N13/1872Construction facilitating manufacture, assembly, or disassembly the assembly using stamp-formed parts or otherwise deformed sheet-metal
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schalldämpfer (1) für eine Abgasanlage einer Brennkraftmaschine, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, mit einem Gehäuse (2), das einen in Umfangsrichtung (7) umlaufenden Mantel (4) und zwei an den Längsenden des Gehäuses (2) angeordnete Böden (5) aufweist, und mit einem mehrere Rohre (8) aufweisenden Einsatz (3), der im Inneren des Gehäuses (2) angeordnet ist, der zumindest ein den Mantel (4) durchsetzendes Mantelrohr (9) aufweist und der mindestens ein einen der Böden (5) durchsetzendes Bodenrohr (10) aufweist. Eine vereinfachte Herstellbarkeit ergibt sich, wenn der Mantel (4) in Umfangsrichtung (7) zumindest zweiteilig ausgestaltet ist und zumindest ein erstes Mantelteil (11) und ein zweites Mantelteil (12) aufweist, wenn das eine Mantelteil (11) vom Mantelrohr (9) durchsetzt ist und wenn das zweite Mantelteil (12) an seinen Umfangsenden (18, 19) das erste Mantelteil (11) in Umfangsrichtung (7) überlappt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schalldämpfer für eine Abgasanlage einer Brennkraftmaschine, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Aus der WO 2006/131165 A1 ist ein Schalldämpfer für eine Abgasanlage einer Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeugs bekannt, der ein zylindrisches Gehäuse aufweist, das einen in Umfangsrichtung umlaufenden Mantel sowie zwei an den Längsenden des Gehäuses angeordnete Böden besitzt. Ferner ist ein mehrere Rohre aufweisender Einsatz vorgesehen, der im Inneren des Gehäuses angeordnet ist, der zumindest ein den Mantel durchsetzendes Mantelrohr und der mindestens ein einen der Böden durchsetzendes Bodenrohr aufweist.
  • Problematisch bei Schalldämpfern dieser Bauart ist eine stabile Abstützung des Mantelrohrs am Einsatz in Verbindung mit einer kostengünstigen Montage. Ist der Mantel fertiggestellt, kann der mit dem Mantelrohr ausgestattete Einsatz nicht mehr axial in den Mantel eingesetzt werden. Ebenso gestaltet es sich relativ schwierig, den Mantel am fertigen Einsatz durch Umwickeln des Einsatzes anzubringen. Beim bekannten Schalldämpfer wird daher vorgeschlagen, das Mantelrohr erst nachträglich anzubauen, nachdem der Einsatz axial in den Mantel eingeschoben worden ist. Zum Fixieren des Mantelrohrs am Einsatz wird das durch den Mantel in den Einsatz eingesteckte Mantelrohr mechanisch umgeformt, insbesondere lokal aufgeweitet. Diese Bauweise ist vergleichsweise aufwändig und benötigt am Einsatz eine entsprechende Haltewand, die vom Mantelrohr durchsetzt ist und an der das Mantelrohr durch mechanisches Umformen befestigt werden kann, was die Gestaltungsfreiheit des Einsatzes reduziert.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für einen Schalldämpfer der eingangs genannten Art eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, die sich insbesondere durch eine vereinfachte Herstellbarkeit auszeichnet.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, den Mantel in Umfangsrichtung zumindest zweiteilig auszugestalten, wobei sich die einzelnen Mantelteile in Umfangsrichtung überlappen. Das Mantelrohr durchsetzt dabei eines dieser Mantelteile. Durch die vorgeschlagene Bauweise ist es möglich, die vorgeformten Mantelteile nacheinander am vorgefertigten Einsatz anzubringen, wobei die Mantelteile bezüglich des Einsatzes radial montiert werden können. Hierdurch ist es insbesondere möglich, auch das Mantelrohr bereits am Einsatz fest anzubringen, da der Einsatz und das jeweilige Mantelteil radial bzw. seitlich montiert werden können, so dass das Mantelrohr in eine im jeweiligen Mantelteil dafür vorbereitete Öffnung von innen durchgesteckt werden kann. Anschließend kann durch Montieren des jeweiligen anderen Mantelteils der Mantel komplettiert bzw. verschlossen werden. Eine nachträgliche Montage des Mantelrohrs am Einsatz durch den Mantel hindurch, kann dadurch vermieden werden. Ferner muss der Einsatz insbesondere keine Haltewand oder dergleichen aufweisen, die sich für eine nachträgliche Befestigung des Mantelrohrs durch mechanisches Umformen eignet. Hierdurch ergibt sich eine größere Gestaltungsfreiheit für den Einsatz.
  • Besonders vorteilhaft ist eine Ausführungsform, bei welcher das erste Mantelteil an seinen Umfangsenden jeweils einen zum Inneren des Gehäuses hin abgestuften Randbereich aufweist, auf dem das zugehörige Umfangsende des zweiten Mantelteils flächig aufliegt. Hierdurch vereinfacht sich die umfangsmäßige Überlappung der Umfangsenden der Mantelteile, was das Herstellen einer gasdichten Verbindung zwischen den beiden Mantelteilen vereinfacht.
  • Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausführungsform kann der Mantel einen Umfangsrand des jeweiligen Bodens in Längsrichtung übergreifen, wobei besagter Umfangsrand an einer dem Mantel zugewandten Außenseite für jeden abgestuften Randbereich des ersten Mantelteils eine Vertiefung aufweist, in welche der jeweilige abgestufte Randbereich eingreift. Durch diese Vertiefung erhält der Umfangsrand des jeweiligen Bodens eine komplementär zum abgestuften Randbereich des ersten Mantelteils geformte Außenkontur, was die Herstellung einer gasdichten Verbindung zwischen Mantel und Boden vereinfacht.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform kann das zweite Mantelteil an wenigstens einem seiner Umfangsenden einen nach außen abgewinkelten Endabschnitt aufweisen. Dieser Endabschnitt bildet am Mantel eine nach außen abstehende Kante, die bei einer Umströmung des Mantels quer zur Längsrichtung des Gehäuses einen signifikanten Einfluss auf diese Umströmung bzw. auf die Aerodynamik des Schalldämpfers aufweist. Eine derartige Aerodynamikkante kann beispielsweise gezielt einen Strömungsabriss bewirken, wodurch die am Schalldämpfer angreifenden Strömungskräfte sowie die Wärmeübertragung des Schalldämpfers an die Umgebung, zum Beispiel durch Konfektion, effektiv beeinflusst werden können. Bei bekannter Einbaulage des Schalldämpfers kann eine vorteilhafte Position einer derartigen Aerodynamikkante berechnet werden. Zweckmäßig werden die beiden Mantelteile so ausgelegt, dass sich beim Zusammenbau des Mantels die gewünschte Positionierung für die Aerodynamikkante, welche durch den nach außen abstehenden Endabschnitt des zweiten Mantelteils gebildet ist, ergibt.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
  • Es zeigen, jeweils schematisch
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Schalldämpfers,
  • 2 eine perspektivische Ansicht des Schalldämpfers in einer anderen Blickrichtung bei montiertem ersten Mantelteil und bei fehlendem zweiten Mantelteil,
  • 3 eine perspektivische Ansicht des Schalldämpfers wie in 2, jedoch in einer anderen Blickrichtung und bei transparent dargestelltem ersten Mantelteil,
  • 4 eine perspektivische Detailansicht des Schalldämpfers im Bereich einer Überlappung der Mantelteile,
  • 5 eine Detailansicht wie in 4, jedoch im Bereich einer anderen Überlappung der Mantelteile.
  • Entsprechend den 15 umfasst ein Schalldämpfer 1, der sich für eine Verwendung in einer Abgasanlage einer Brennkraftmaschine, vorzugsweise eines Kraftfahrzeugs, eignet, bevorzugt ein zylindrisches Gehäuse 2 und einen im Inneren des Gehäuses 2 angeordneten Einsatz 3. Das Gehäuse 2 umfasst einen in Umfangsrichtung umlaufenden Mantel 4 und zwei an den Längsenden des Gehäuses 2 angeordnete Böden 5. Eine Längsrichtung 6 des Gehäuses 2 orientiert sich dabei parallel zu einer nicht eingezeichneten Längsmittelachse des zylindrischen Gehäuses 2. Eine Umfangsrichtung 7 des Gehäuses 2 bezieht sich ebenfalls auf die Längsmittelachse des Gehäuses 2. Im Beispiel besitzt das zylindrische Gehäuse 2 einen ovalen Querschnitt. Ebenso kann ein elliptischer Querschnitt oder ein kreisförmiger Querschnitt oder ein anderer runder Querschnitt zum Einsatz kommen. Grundsätzlich ist auch eine Quaderform oder eine andere nicht-zylindrische Form für das Gehäuse 2 denkbar.
  • Der Einsatz 3 weist mehrere Rohre 8 auf. Zumindest umfasst er ein Mantelrohr 9, das den Mantel 4 durchsetzt, und mindestens ein Bodenrohr 10, das einen der Böden 5 durchsetzt. Das Mantelrohr 9 ist im Wesentlichen radial orientiert, also quer zur Längsmittelachse des Gehäuses 2. Im Unterschied dazu ist das jeweilige Bodenrohr 10 bevorzugt axial orientiert, also parallel zur Längsmittelachse des Gehäuses 2. Die axiale Ausrichtung des jeweiligen Bodenrohrs 10 liegt dabei zumindest im Bereich des vom jeweiligen Bodenrohr 10 durchsetzten Bodens 5 vor. Im Beispiel sind zwei Bodenrohre 10 vorgesehen, die durch den gleichen Boden 5 aus dem Gehäuse 2 herausgeführt sind.
  • Der Mantel 4 ist in Umfangsrichtung 7 zumindest zweiteilig ausgestaltet, so dass er zumindest ein erstes Mantelteil 11 und zumindest ein zweites Mantelteil 12 aufweist. Im gezeigten bevorzugten Beispiel ist der Mantel 4 zweiteilig und weist genau ein erstes Mantelteil 11 und genau ein zweites Mantelteil 12 auf. Eines der Mantelteile 11, 12, hier das erste Mantelteil 11, ist vom Mantelrohr 9 durchsetzt. Hierzu weist das erste Mantelrohr 11 eine entsprechende Mantelrohröffnung 13 auf, durch welche das Mantelrohr 9 hindurchgesteckt ist. Im Beispiel ist am ersten Mantelteil 11 ein Stutzen 14 angebracht, der die Mantelrohröffnung 13 einfasst. Der Stutzen 14 ist hierzu an einer dem Mantel 4 zugewandten Seite komplementär zur Außenkontur des Mantels 4 geformt. Beispielsweise ist der Stutzen 14 mittels einer umlaufenden Schweißnaht 15 gasdicht mit dem ersten Mantelteil 11 verbunden. Das Mantelrohr 9 durchsetzt den Stutzen 14 koaxial. Der Innendurchmesser des Stutzen 14 entspricht dem Außendurchmesser des Mantelrohrs 9, wobei ein entsprechendes Radialspiel zwischen Stutzen 14 und Mantelrohr 9 vorgesehen sein kann, um das Durchstecken des Mantelrohrs 9 durch den Stutzen 14 zu vereinfachen. Im montierten Zustand kann das Mantelrohr 9 über eine umlaufende Schweißnaht 16 mit einer Stirnseite des Stutzens 14 gasdicht verbunden sein.
  • Bevorzugt ist für die Mantelteile 11, 12 eine spiegelsymmetrische Ausgestaltung bzw. einer Symmetrieebene, in welcher die Längsmittelachse des Gehäuses 2 und eine Längsmittelachse des Mantelrohrs 9 liegen.
  • Das zweite Mantelteil 12 komplettiert den Mantel 4, wenn es an das erste Mantelteil 11 angebaut ist. Bei fehlendem zweiten Mantelteil 12 weist der Mantel 4 entsprechend den 2 und 3 eine Öffnung 17 auf, durch die der Einsatz 3 hindurch in das Innere des Gehäuses 2 bzw. in den vom ersten Mantelteil 11 eingefassten Bereich seitlich bzw. quer zur Längsrichtung des Gehäuses 2 einsetzbar ist. Die Öffnung 17 befindet sich zweckmäßig an einer von der Mantelrohröffnung 13 abgewandten Seite des ersten Mantelteils 11. Im Beispiel ist das erste Mantelteil 11 so ausgelegt, dass es mehr als 50% des Gesamtumfangs des Mantels 4 umfasst.
  • Im gezeigten Beispiel umfasst das erste Mantelteil 11 mehr als 75% des gesamten Mantelumfangs. Alternativ ist auch eine Ausführungsform realisierbar, bei der beide Mantelteile 11, 12 hinsichtlich ihres Umfangsanteils gleich groß sind, also jeweils etwa 50% des Mantelumfangs aufweisen.
  • Da der Werkstoff, aus dem das erste Mantelteil 11 hergestellt ist, insbesondere Stahlblech, eine gewisse Elastizität aufweist, kann die Öffnung 17 zum seitlichen Einführen des Einsatzes 3 ohne weiteres soweit aufgehalten werden, dass der Einsatz 3 problemlos eingeführt werden kann. Falls ein derartiges Aufhalten oder Aufweiten der Öffnung 17 vermieden werden soll, kann das erste Mantelteil 11 auch so konzipiert werden, dass es weniger als 50% des Gesamtumfangs des Mantels 4 umfasst. Ebenso ist es möglich, beide Mantelteile 11, 12 so zu konfigurieren, dass sie jeweils 50% des Gesamtumfangs des Mantels 4 umfassen. Insgesamt sind die beiden Mantelteile 11, 12 so aufeinander abgestimmt, dass sie insgesamt geringfügig mehr als 360° des Umfangs des Mantels 4 umfassen. Auf diese Weise wird erreicht, dass das zweite Mantelteil 11 an seinen in den 4 und 5 mit 18 bzw. 19 bezeichneten Umfangsenden das erste Mantelteil 11 in Umfangsrichtung 7 überlappt. Das zweite Mantelteil 12 überlappt dabei das erste Mantelteil 11 an Umfangsenden 20 bzw. 21 des ersten Mantelteils 11. Durch diese gegenseitige Überlappung in Umfangsrichtung 7 lassen sich die beiden Mantelteile 11, 12 besonders einfach gasdicht aneinander befestigen, beispielsweise mittels eines entsprechenden Schweißverfahrens. Beispielsweise kann entsprechend den 4 und 5 an einem außenliegenden Übergang 22 eine die beiden Mantelteile 11, 12 miteinander verbindende Schweißnaht ausgebildet werden, die hier jedoch nicht dargestellt ist.
  • Zur Vereinfachung der gasdichten Verbindung der beiden Mantelteile 11, 12 kann das erste Mantelteil 11 an seinen Umfangsenden 20, 21 jeweils einen Randbereich 23 aufweisen, der zum Inneren des Gehäuses 2 hin abgestuft ist. Auf die sem Randbereich 23 liegt das zugehörige Umfangsende 18 bzw. 19 des zweiten Mantelteils 12 flächig auf. Die durch die Überlappung der beiden Mantelteile 11, 12 im Bereich ihrer Umfangsenden 18, 19, 20, 21 erzielte Materialverdopplung trägt durch den nach innen abgestuften Randbereich 23 nach innen auf.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform, die hier nicht dargestellt ist, kann zur Vereinfachung der gasdichten Verbindung der beiden Mantelteile 11, 12 das erste Mantelteil 11 an seinen Umfangsenden 20, 21 jeweils einen Randbereich 23 aufweisen, der vom Inneren des Gehäuses 2 weg, also nach außen abgestuft ist. An diesem Randbereich 23 kann dann das zugehörige Umfangsende 18 bzw. 19 des zweiten Mantelteils 12 von innen flächig anliegen. Die durch die Überlappung der beiden Mantelteile 11, 12 im Bereich ihrer Umfangsenden 18, 19, 20, 21 erzielte Materialverdoppelung trägt dann durch den nach außen abgestuften Randbereich 23 nach außen auf. Es ist klar, dass auch eine Kombination der beiden vorstehenden Ausführungsformen denkbar ist, so dass die Überlappung im Bereich des einen Umfangsendes nach außen aufträgt und im Bereich des anderen Umfangsendes nach innen aufträgt. Ebenso ist es möglich, zumindest bei einer Überlappung sowohl das Umfangsende des einen Mantelteils nach innen abzuwinkeln als auch das Umfangsende des anderen Mantelteils nach außen abzuwinkeln, so dass die jeweilige Materialverdoppelung nach innen und nach außen aufträgt.
  • Wie insbesondere den 35 entnehmbar ist, sind die Böden 5 jeweils mit einem Umfangsrand 24 ausgestattet und axial in den Mantel 4 eingesetzt. Mit anderen Worten, der Mantel 4 übergreift den Umfangsrand 24 des jeweiligen Bodens 5 in der Längsrichtung 6. Der jeweilige Umfangsrand 24 weist nun an einer dem Mantel 4 zugewandten Außenseite für jeden der zuvor genannten abgestuften Randbereiche 23 des ersten Mantelteils 11 eine Vertiefung 25 auf. Diese Vertiefungen 25 sind dabei so ausgelegt, dass der jeweils zugeordnete, nach innen abgestufte Randbereich 23 in die zugehörige Vertiefung 25 von außen eingreifen kann. Hierdurch werden die nach innen abgestuften Randbereiche 23 des ersten Mantelteils 11 formintegriert von den Umfangsrändern 24 der Böden 5 aufgenommen. Auch hierdurch wird die Realisierung einer gasdichten Verbindung verbessert, und zwar in diesem Fall zwischen dem Mantel 4 und den Böden 5. Beispielsweise kann eine axiale Seitenkante des Mantels 4 mittels einer umlaufenden Schweißnaht mit dem Umfangsrand 24 des jeweiligen Bodens 5 gasdicht verbunden werden.
  • Der Einsatz 3 kann die beiden Böden 5 umfassen, so dass die beiden Böden 5 beim Vormontieren des Einsatzes 3 bereits fest mit dem Einsatz 3 verbunden werden, bevor der Mantel 4 mit dem Einsatz 3 verbunden wird. Hierdurch vereinfacht sich die Herstellung des Schalldämpfers 1. Ferner kann der Einsatz 3 entsprechend der hier gezeigten Ausführungsform zumindest einen zwischen den Böden 5 liegenden Zwischenboden 26 aufweisen. Im Beispiel weist der Einsatz 3 rein exemplarisch und ohne Beschränkung der Allgemeinheit drei derartige Zwischenböden 26 auf. Jeder Zwischenboden 26 weist wie die Endböden 5 ebenfalls einen Umfangsrand 24 auf. Zweckmäßig liegt der Mantel 4 im fertig montierten Zustand auch an den Umfangsrändern 24 der Zwischenböden 26 von außen an. Vorteilhaft können nun auch die Umfangsränder 24 der Zwischenböden 26 an einer dem Mantel 4 zugewandten Außenseite für jeden abgestuften Randbereich 23 des ersten Mantels 11 analog zu den Endböden 5 ebenfalls eine solche Vertiefung 25 aufweisen, in welche der jeweilige abgestufte Randbereich 23 von außen eingreifen kann. Dies ist in 3 erkennbar. Die Zwischenböden 26 führen zu einer intensiven Aussteifung des Mantels 4 und somit des Gehäuses 2. Der Formschluss zwischen dem jeweiligen nach innen abgestuften Randbereich 23 und den Vertiefungen 25 der Zwischenböden 26 führt zu einer effektiven Lagefixierung der Zwischenböden 26 und somit des gesamten Einsatzes 3 relativ zum Mantel 4. Insbesondere kann dadurch auf zusätzliche Fixierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Schweißpunkte oder dergleichen verzichtet werden.
  • Um die Böden 5 bzw. die Zwischenböden 26 zu stabilisieren bzw. auszusteifen, kann der jeweilige Umfangsrand 24 entsprechend der hier gezeigten bevorzugten Ausführungsform durch einen Kragen gebildet sein, der im Folgenden ebenfalls mit 24 bezeichnet wird. Der jeweilige Kragen 24 ist vom übrigen Boden 5 bzw. 26 abgewinkelt. Insbesondere können die Endböden 5 und die Zwischenböden 26 in einen vom jeweiligen Kragen 24 eingefassten Bereich eben ausgestaltet sein. Der jeweilige Kragen 24 ist bevorzugt etwa um 90° von einer Ebene des jeweiligen Bodens 5, 26 abgewinkelt.
  • Die in den Umfangsrand 24 bzw. den Kragen 24 des jeweiligen Bodens 5, 26 eingearbeitete Vertiefung 25 ist zweckmäßig komplementär zum jeweiligen Randbereich 23 ausgestaltet, wodurch sich die formintegrierte Anbindung des Mantels 4 an den Böden 5, 26 vereinfacht. Besonders vorteilhaft ist entsprechend den 4 und 5 eine Ausführungsform, bei welcher der Randbereich 23 um eine Wandstärke 27 des zweiten Mantelteils 12 abgestuft ist. Mit anderen Worten, eine Höhe 28 einer Stufe, um welche das jeweilige Ende 20, 21 im Randbereich 23 nach innen abgestuft ist, entspricht der Wandstärke 27 des zweiten Mantelteils 12. In der Folge trägt die Materialverdopplung im Randbereich 23 bzw. im Überlappungsbereich der Umfangsenden 18, 20 bzw. 19, 21 ausschließlich nach innen auf.
  • Entsprechend 5 weist das zweite Mantelteil 12 zumindest an einem seiner Umfangsenden, hier an dem mit 19 bezeichneten Umfangsende einen Endabschnitt 29 auf, der nach außen abgewinkelt ist. Der abgewinkelte Endabschnitt 29 erstreckt sich vorzugsweise über die gesamte Länge des Mantels 4, also von dem einen Boden 5 bis zum gegenüberliegenden Boden 5. Dabei erstreckt sich besagter Endabschnitt 29 vorzugsweise geradlinig und parallel zur Längsrichtung 6 des Gehäuses 2. Im Beispiel ist der Endabschnitt 29 etwa um 90° abgewinkelt. Grundsätzlich sind jedoch auch andere Winkel denkbar von einschließlich 60° bis einschließlich 120°. Gemäß der hier gezeigten bevorzugten Ausführungsform ist nur eines der Umfangsenden 18, 19 mit einem solchen Endabschnitt 29 ausgestattet. Entsprechend den 1 und 5 ist bevorzugt dasjenige Umfangsende 19 mit dem Endabschnitt 29 ausgestattet, das sich im Einbauzustand des Schalldämpfers 1 an einer Unterseite des Schalldämpfers 1 befindet. Der Endabschnitt 29 befindet sich somit im Einbauzustand unten am Mantel 4. Er kann insbesondere als Aerodynamikkante dienen.
  • Bis auf diesen Endabschnitt 29 können die beiden Mantelteile 11, 12 Gleichteile bilden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2006/131165 A1 [0002]

Claims (15)

  1. Schalldämpfer für eine Abgasanlage einer Brennkraftmaschine, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, – mit einem Gehäuse (2), das einen in Umfangsrichtung (7) umlaufenden Mantel (4) und zwei an den Längsenden des Gehäuses (2) angeordnete Böden (5) aufweist, – mit einem mehrere Rohre (8) aufweisenden Einsatz (3), der im Inneren des Gehäuses (2) angeordnet ist, der zumindest ein den Mantel (4) durchsetzendes Mantelrohr (9) aufweist und der mindestens ein einen der Böden (5) durchsetzendes Bodenrohr (10) aufweist, dadurch gekennzeichnet, – dass der Mantel (4) in Umfangsrichtung (7) zumindest zweiteilig ausgestaltet ist und zumindest ein erstes Mantelteil (11) und ein zweites Mantelteil (12) aufweist, – dass das eine Mantelteil (11) vom Mantelrohr (9) durchsetzt ist, – dass das zweite Mantelteil (12) an seinen Umfangsenden (18, 19) das erste Mantelteil (11) in Umfangsrichtung (7) überlappt.
  2. Schalldämpfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Mantelteil (11) an seinen Umfangsenden (20, 21) jeweils einen vom Inneren des Gehäuses (2) weg abgestuften Randbereich (23) aufweist, an dem das zugehörige Umfangsende (18, 19) des zweiten Mantelteils (12) von innen flächig anliegt.
  3. Schalldämpfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Mantelteil (11) an seinen Umfangsenden (20, 21) jeweils einen zum Inneren des Gehäuses (2) hin abgestuften Randbereich (23) aufweist, auf dem das zugehörige Umfangsende (18, 19) des zweiten Mantelteils (12) flächig aufliegt.
  4. Schalldämpfer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantel (4) einen Umfangsrand (24) des jeweiligen Bodens (5) in Längsrichtung (6) übergreift, wobei der Umfangsrand (24) an einer dem Mantel (4) zugewandten Außenseite für jeden abgestuften Randbereich (23) des ersten Mantelteils (11) eine Vertiefung (25) aufweist, in welche der jeweilige abgestufte Randbereich (23) eingreift.
  5. Schalldämpfer nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, – dass der Einsatz (3) zumindest einen Zwischenboden (26) aufweist, an dessen Umfangsrand (24) der Mantel (4) anliegt, – dass der Umfangsrand (24) des jeweiligen Zwischenbodens (26) an einer dem Mantel (4) zugewandten Außenseite für jeden abgestuften Randbereich (23) des ersten Mantelteils (11) eine Vertiefung (25) aufweist, in welche der jeweilige abgestufte Randbereich (23) eingreift.
  6. Schalldämpfer nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Umfangsrand (24) des jeweiligen Bodens (5, 26) durch einen umlaufenden, vom übrigen Boden (5, 26) abgewinkelten Kragen gebildet ist.
  7. Schalldämpfer nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Vertiefung (25) komplementär zum darin eingreifenden abgestuften Randbereich (23) dimensioniert ist.
  8. Schalldämpfer nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Randbereich (23) des ersten Mantelteils (11) um die Wandstärke (27) des zweiten Mantelteils (12) abgestuft ist.
  9. Schalldämpfer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Mantelteil (12) an wenigstens einem seiner Umfangsenden (19) einen nach außen abgewinkelten Endabschnitt (29) aufweist.
  10. Schalldämpfer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich der abgewinkelte Endabschnitt (29) über die gesamte Länge des Mantels (4) erstreckt.
  11. Schalldämpfer nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Endabschnitt (29) um etwa 90° abgewinkelt ist.
  12. Schalldämpfer nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Mantelteil (12) nur an demjenigen Umfangsende (19) einen solchen Endabschnitt (29) aufweist, das im Einbauzustand des Schalldämpfers (1) unten angeordnet ist.
  13. Schalldämpfer nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Mantelteil (11) vom Mantelrohr (9) durchsetzt ist.
  14. Schalldämpfer nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Mantelteil (12) ein vom Mantelrohr (9) abgewandtes Umfangssegment des Mantels (4) aufweist.
  15. Schalldämpfer nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, – dass das erste Mantelteil (11) mehr als 50% oder mehr als 75% des Mantelumfangs aufweist, oder – dass beide Mantelteile (11, 12) jeweils etwa 50% des Mantelumfangs aufweisen.
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