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Die
vorliegende Anmeldung betrifft eine Leuchte, insbesondere eine flächenförmige
Leuchte zur Verwendung an einem Bildschirmarbeitsplatz, sowie eine
Verstelleinrichtung für eine derartige Leuchte.
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Eine
derartige Leuchte weist im Bereich Ihres Leuchtenkopfs häufig
einen Träger auf, welcher zur Anordnung wenigstens eines
Leuchtmittels und/oder eines Lichtverteilerelements dient. Der Träger
ist an einem Ständer oder einem sonstigen Halterungsschaft
befestigt. Die Anordnung des Trägers, genauer seine Lage
im Raum, insbesondere seine Neigung in Bezug auf die Horizontale,
bestimmt somit maßgeblich den Verlauf des von dem mindestens einen
Leuchtmittel ausgesendeten Lichts. Für die Beleuchtung
von Arbeitsplätzen, z. B. Bildschirmarbeitsplätzen,
ist der Träger in der Regel flächig, insbesondere
rahmenförmig, gestaltet.
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Insbesondere
bei der Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen ist es
wichtig, wirksame Entblendungsmaßnahmen zu treffen, da
eine an einem Bildschirm arbeitende Person nicht nur durch die Lichtquelle
selbst, sondern auch durch das von einer Lichtquelle ausgesandte
und von der Bildschirmoberfläche reflektierte Licht geblendet
werden kann. Zur Vermeidung derartiger Blendungen sind bereits eine Reihe
von Entblendungsmaßnahmen vorgeschlagen worden, die in
verschiedenen Entblendungs-Richtlinien ihren Niederschlag gefunden
haben. Eine besonders wirksame Entblendungsmaßnahme besteht darin,
dass durch eine sehr genau waagerechte Ausrichtung des Leuchtenkopfs,
der insbesondere Licht in Richtung der nach unten gerichteten Vertikalen aussendet,
gewährleistet wird, dass sich die Bereiche mit den größten
Leuchtdichte auch in einem durch die Gestaltung der Leuchte vorgegebenen Winkelbereich
um die nach unten gerichtete Vertikale erstrecken.
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Aus
der Druckschrift
DE
10 2006 019 197 B4 ist eine Verstelleinrichtung für
eine oben beschriebene Leuchte bekannt, mittels der ein Neigungswinkel der
Leuchte auf einfache Weise relativ zu einem Tragarm verstellt werden
kann. Bei der bekannten Verstelleinrichtung ist der Leuchtenkopf
an einer Stelle um eine sich im Wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung
erstreckende Achse schwenkbar an dem Tragarm befestigt. An einer
zweiten Stelle ist der Leuchtenkopf über einen in der Länge
verstellbaren Abstandhalter mit dem Tragarm derart verbunden, dass
der Abstand des Leuchtenkopfs vom Tragarm veränderbar ist.
Durch die bekannte Verstelleinrichtung wird der Neigungswinkel des
Leuchtenkopfs auf einfache Weise relativ zu dem Tragarm verstellt.
Der Leuchtenkopf kann mit der bekannten Verstelleinrichtung auch
dann in eine waagerechte Position gebracht werden, wenn der Ständer
oder die Halterung leicht geneigt sind.
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Die
bekannte Verstelleinrichtung hat jedoch den Nachteil, dass sich
der Leuchtenkopf, unter anderem aufgrund seines Gewichts, in der
Grundeinstellung leicht nach unten neigt. Zudem wird durch den sich
entlang der gesamten Länge des Leuchtenkopfs in Längsrichtung
erstreckende Tragarm viel Bauraum verbraucht, der anderweitig nicht
zur Verfügung steht und hierdurch ein schlankeres Leuchtenkopf-Design
verhindert.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, eine Verstelleinrichtung
zu schaffen, welche ein schlankeres Leuchtenkopf-Design ermöglicht
und gleichzeitig in der Grundeinstellung eine Neigung des Leuchtenkopfs
mit einem kleinen Winkel von der Horizontalen nach oben begünstigt. Diese
Aufgabe gilt analog auch für die Leuchte.
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Die
obige Aufgabe wird in Bezug auf die Verstelleinrichtung erfindungsgemäß durch
die Merkmale des Anspruchs 1 und entsprechend in Bezug auf die Leuchte
durch die Merkmale des Anspruchs 14 gelöst.
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Insbesondere
weist die erfindungsgemäße Verstelleinrichtung
ein sich in eine Längsrichtung erstreckendes Nivellierungselement
auf, wobei die Längsrichtung in etwa der Richtung der Horizontalen entspricht.
Die Längsrichtung wird durch die Verbindung des Nivellierungselements
mit dem Halterungsschaft festgelegt. Der Träger ist an
einer Lagerstelle auf dem Nivellierungselement schwenkbar um eine Schwenkachse
quer zur Längsrichtung gelagert. Der Träger ist
außerdem an mindestens einer ersten Stelle und einer zweiten
Stelle mit dem Nivellierungselement verbunden, wobei die Lagerstelle,
die erste Stelle und die zweite Stelle entlang der Längsrichtung
beabstandet voneinander angeordnet sind. An der ersten Stelle ist
mindestens ein Federelement vorgesehen, welches bestrebt ist, den
Abstand zwischen dem Träger und dem Nivellierungselement
an dieser ersten Stelle zu minimieren. An der zweiten Stelle ist
ein Stellelement angeordnet, mit dem der Abstand zwischen dem Träger
und dem Nivellierungselement und somit der Neigungswinkel des Trägers
an dieser zweiten Stelle einstellbar ist.
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Mit
der erfindungsgemäßen Verstelleinrichtung, insbesondere
durch die Vorspannung des Federelements wird erreicht, dass der
Träger und somit der Leuchtenkopf ohne weitere Betätigung
des Stellelements, d. h. in der Grundeinstellung, zunächst
in einem kleinen Winkel zur Längsrichtung nach oben verschwenkt
ist, d. h. der Leuchtenkopf ein wenig nach oben geneigt ist. Erst
durch die Betätigung des Stellelements kann der Träger
und entsprechend der Leuchtenkopf so um die Schwenkachse verschwenkt werden,
dass diese nach unten geneigt sind.
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Die
Verstelleinrichtung bewirkt, dass der vorzugsweise überwiegend
Aluminium enthaltende und dadurch biegesteife Träger um
die Schwenkachse entweder soweit verschwenkt wird, wie dies durch den
minimalen Abstand zwischen Träger und Nivellierungselement
an der ersten Stelle vorgegeben wird. Der minimale Abstand ergibt
sich durch die auf Träger und Nivellierungselement wirkende
Vorspannung des oder der Federelemente. Alternativ wird durch das
Stellelement ein Abstand von Träger und Nivellierungselement
eingestellt, der größer ist als der durch das
Federelement erzeugte minimale Abstand. Hierdurch kann der Träger
und somit der Leuchtenkopf in einem kleinen Winkelbereich um die Längsachse
des Nivellierungselements und insbesondere in die Horizontale verschwenkt
werden, vorzugsweise über einen Winkelbereich von insgesamt höchstens
5°, besonders bevorzugt von insgesamt höchstens
3°. Das Nivellierungselement weist ebenfalls eine hohe
Biegesteifigkeit auf, da es vorzugsweise aus einem Stahlblech gefertigt
ist.
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Zudem
wird eine Verstellung des Leuchtenkopfs mit Träger, auch
von großen und schweren Leuchten, insbesondere bei der
Verwendung von mehreren Leuchtmitteln, im Bereich kleiner Verstellwinkel
auf einfache und zuverlässige Weise ermöglicht.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Verstelleinrichtung
besteht darin, dass diese wenig Bauraum benötigt, so dass
ein schlankeres Design des Leuchtenkopfes ermöglicht wird.
Ein sich über die gesamte Abmessung des Leuchtenkopfs und
somit auch des Trägers in Längsrichtung erstreckender Tragarm
ist nicht mehr erforderlich, so dass der von einem solchen Tragarm
eingenommene Raum für andere Zwecke, beispielsweise für
die Anordnung eines Vorschaltelements oder die Kabelführung,
verwendet werden kann. Das Nivellierungselement ist in Längsrichtung
deutlich kürzer als der bei der bekannten Verstelleinrichtung
verwendete Tragarm. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
beträgt die Länge des Nivellierungselements in
Längsrichtung zwischen 10% und 20% der Länge des
Trägers in Längsrichtung, vorzugsweise zwischen
10% und 15%.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform wird das Federelement
durch mindestens eine Druckfeder, vorzugsweise durch zwei, in eine
Querrichtung nebeneinander angeordnete Druckfedern gebildet, die
vorzugsweise als Druck-Spiralfedern ausgebildet sind. Dies ist eine
besonders einfache und kostengünstige Möglichkeit
zur Realisierung des Federelements.
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Hierbei
ist die Querrichtung die quer zur Längsrichtung verlaufende
Richtung, die sich im Wesentlichen in der Ebene der Horizontalen
erstreckt.
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Ebenfalls
eine einfache Gestaltung des Federelements wird dadurch erreicht,
dass jede Druckfeder an dem Nivellierungselement und einer Stirnfläche
eines Zapfens, der mit dem Träger fest verbunden ist, abgestützt
ist. Der Zapfen erstreckt sich dabei vorzugsweise durch eine entsprechende Öffnung des
Nivellierungselements hindurch, besonders bevorzugt nach oben. Durch
diese Gestaltung des Federelements wird erreicht, dass die Minimierung
des Abstands zwischen Träger und Nivellierungselement indirekt,
nämlich durch Maximierung des Abstands zwischen Stirnfläche
des Zapfens und Nivellierungselement erreicht wird. Da der Zapfen
eine vorgegebene Länge aufweist und die Druckfeder ihre
Länge so weit maximieren möchte, dass sie kräftefrei
ist, und somit den Abstand zwischen Stirnfläche des Zapfens und
Nivellierungselement verändert, wird der an dem Zapfen
befestigte und schwenkbar gelagerte Träger nach oben gezogen.
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Eine
einfache und kostengünstige Realisierung des Stellelements
wird durch eine Stellschraube erreicht, welche sich mit einem in
einer durchgehenden Öffnung des Nivellierungselements angeordneten
Innengewinde in Eingriff befindet und mit dem Träger drehbar
verbunden ist.
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Die
bevorzugte Ausrichtung des Nivellierungselements in horizontaler
Richtung wird dadurch erreicht, dass das Nivellierungselement mit
einem Halterungsschaft der Leuchte verbunden ist, vorzugsweise über
ein Drehgelenk. Durch die Verbindung von Nivellierungselement und
Halterungsschaft kann der zwischen der Längsachse des Halterungsschafts
und der Längsrichtung des Nivellierungselements ausgebildete
Winkel vorgegeben werden. Dabei ist der Halterungsschaft beispielsweise
der Schaft eines Ständers (bei einer Steh- oder Tischleuchte).
Der Halterungsschaft kann auch zur Anbringung der Leuchte an der
Wand oder der Decke ausgebildet sein. Das bevorzugt vorgesehene
Drehgelenk bewirkt, dass der Träger um die Längsachse
des Halterungsschafts oder um eine zur Längsachse des Halterungsschafts
parallele Achse gedreht werden kann. Die Drehung erfolgt dabei vorzugsweise
in einem Bereich von insgesamt 90° um die Längsachse des
Halterungsschafts.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Lagerstelle
durch zwei voneinander in der Querrichtung beabstandete Lagerflächen
des Nivellierungselements gebildet, wobei die Lagerstelle vorzugsweise
unterhalb der Fläche des Nivellierungselements ausgebildet
ist, an welcher das Federelement angreift. Hierdurch wird eine sichere
Lagerung des Trägers erzielt.
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Eine
Weiterbildung der vorliegenden Erfindung wird dadurch erreicht,
dass der Träger entlang zumindest eines Teils seiner Ausdehnung,
insbesondere der Längsrichtung und/oder in dem Bereich,
in dem die Verstelleinrichtung platziert ist, durch eine Abdeckung
abgedeckt wird. Unter der Abdeckung können die Leuchtenelektronik,
beispielsweise ein Vorschaltelement, sowie Stromversorgungsleitungen für
die Leuchtmittel angeordnet werden. Das Stellelement ist bei dieser
Ausführungsform bevorzugt durch eine durchgehende Öffnung
in der Abdeckung hindurch zugänglich.
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Die
erfindungsgemäße Leuchte weist insbesondere eine
Versteileinrichtung mit den obigen Merkmalen und Vorteilen, die
analog für die erfindungsgemäße Leuchte
gelten, auf.
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Weiterbildungen,
Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben
sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
und den Figuren. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich
dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination
den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von
ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbezügen.
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Es
zeigen schematisch:
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1 eine
erfindungsgemäße Leuchte in einer perspektivischen
Ansicht von schräg unten,
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2 die
Leuchte gemäß 1 in einer
Ansicht von oben,
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3 die
Leuchte gemäß 1 in einem Schnitt
entlang einer Linie A-A, welche in 2 eingezeichnet
ist,
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4 die
Leuchte gemäß 1 in einem Schnitt
entlang einer Linie B-B, welche in 2 eingezeichnet
ist,
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5 ein
Lichtverteilerelement der Leuchte gemäß 1 in
einer Ansicht von unten,
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6a das Lichtverteilerelement gemäß 5 in
einer Ansicht von oben,
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6b das Lichtverteilerelement gemäß 5 in
einer ersten Ansicht von der Seite,
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6c das Lichtverteilerelement gemäß 5 in
einer zweiten Ansicht von der Seite,
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7 einen
Schnitt durch das Lichtverteilerelement gemäß 5 entlang
einer Linie C-C, welche in 5 eingezeichnet
ist,
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8 einen
Schnitt durch das Lichtverteilerelement gemäß 8 entlang
einer Linie D-D, welche in 5 eingezeichnet
ist,
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9 einen
vergrößerten Ausschnitt einer Ecke des Lichtverteilerelements
gemäß 5 in einer perspektivischen
Ansicht von unten,
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10a eine Ansicht der Leuchte gemäß 1 von
oben, wobei die Abdeckung und die Leuchtmittel nicht gezeigt sind,
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10b einen Schnitt durch die Leuchte gemäß 1 entlang
einer Linie E-E, welche in 12 eingezeichnet
ist (ohne Leuchtmittel),
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11a der in 10b durch
den Kreis F ausgewählte Bereich in einer vergrößerten
Darstellung,
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11b eine Darstellung des Nivellierungsblechs der
Leuchte gemäß 1 in einer
perspektivischen Ansicht von unten und
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12 eine
weitere Darstellung der Leuchte gemäß 1 in
einer Ansicht von oben (ohne Leuchtmittel).
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Die
in 1 dargestellte flächenförmige Leuchte
dient insbesondere zur Beleuchtung eines Bildschirmarbeitsplatzes.
Die Leuchte weist einen Leuchtenkopf 1 auf, der an einem
Ständerschaft (Halterungsschaft) 2 angeordnet
ist. Eine derartige Leuchte wird beispielsweise als Stehleuchte
verwendet. Der Leuchtenkopf 1 dient im Wesentlichen zur Aufnahme
der Leuchtmittel 5 in Form von vier Leuchtstoffröhren,
welche oberhalb eines ebenfalls zum Leuchtenkopf 1 gehörenden
Lichtverteilerelements 6 angeordnet sind. Das Lichtverteilerelement 6 wird
auch als Wabenplatte bezeichnet.
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Zur
Anordnung des Lichtverteilerelements 6 und der Halterung
der Leuchtmittel 5 weist der Leuchtenkopf 1 ferner
einen rahmenförmigen Träger (auch Chassis genannt) 9 auf,
der vorzugsweise aus Aluminium gefertigt ist. Das Lichtverteilerelement 6 ist
mittels der Klippsnasen 11 von unten in den Träger 9 eingeklippst.
Hierfür weist der Träger 9 entsprechende
Vorsprünge auf. Der rahmenförmige Träger 9 umgibt
das Lichtverteilerelement 6 um dessen gesamten Umfang.
An der Oberseite wird der Träger 9 durch eine
mehrstückige, in der Draufsicht T-förmig erscheinende
Abdeckung 10 abgedeckt, welche vorzugsweise aus einem Kunststoff
besteht. Unterhalb der Abdeckung 10, insbesondere in dem
sich in Längsrichtung 12 erstreckenden Bereich
der Abdeckung 10, sind elektronische Bauteile der Leuchte, insbesondere
ein Vorschaltelement, und Kabel zur Stromversorgung der Leuchtmittel 5 angeordnet.
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Das
Lichtverteilerelement 6 ist im Wesentlichen bezogen auf
seine äußeren Abmessungen quaderförmig
gestaltet, wobei die Abmessungen in Längsrichtung 12 und
in Querrichtung 13 sehr groß verglichen mit der
Abmessung in Höhenrichtung 14 dimensioniert sind,
um eine zumindest überwiegende flächenförmige
Beleuchtung, beispielsweise eines Bildschirmarbeitsplatzes, zu erzielen.
Das Lichtverteilerelement 6 ist vorzugsweise einstückig
ausgebildet und besteht aus einem Kunststoff, vorzugsweise Polycarbonat
(PC) und/oder Polymethylmethacrylat (PMMA).
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Um
das von den Leuchtmitteln 5 ausgesendete Licht nach unten
auf einen Arbeitsplatz zu führen, weist das unterhalb der
Leuchtmittel 5 vorgesehene Lichtverteilerelement 6 eine
Vielzahl von durchgehenden Kanälen 16 auf, welche
in einer wabenförmigen Struktur in dem Lichtverteilerelement 6 angeordnet
sind. Die Kanäle 16 sind in Längs- und
Querreihen jeweils nebeneinander angeordnet und erstrecken sich
von einer den Leuchtmitteln 5 zugewandten Oberseite 7 des
Lichtverteilerelements 6 zu einer von den Leuchtmitteln
abgewandten Unterseite 8 des Lichtverteilerelements 6.
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Von
oben oder unten in der jeweiligen Draufsicht betrachtet, bilden
die Kanäle 16 Rechtecke mit verrundeten Ecken.
Im Längsschnitt (siehe beispielsweise 7 und 8)
bilden die Innenflächen 17 jedes Kanals 16 jeweils
Parabeln bzw. konkave Flächen, wobei die Kanäle 16 auf
der Oberseite 7 des Lichtverteilerelements 6,
auf der das Licht in den Kanal 16 eintritt, einen kleineren
Durchmesser als auf der Unterseite 8, auf der das Licht
aus dem Kanal 16 austritt, aufweisen. Ferner ist der Kanalquerschnitt
im Verhältnis zur Kanalhöhe klein. Durch die angegebene
Gestaltung der Kanäle 16 wird das von der Lichtquelle
(Leuchtmittel 5) auf die konkaven Innenflächen 17 schräg
auftreffende Licht derart abgelenkt, dass der Winkel zwischen dem
Lichtstrahl und der Leuchtrichtung (nach unten gerichtete Vertikale)
kleiner wird. Aufgrund der Dimensionierung von Kanaldurchmesser
und Kanalhöhe schließt jeder Lichtstrahl, der
den Kanal 16 frei passiert (d. h. ohne Reflexion an der
Kanalinnenwand 17 durch den Kanal 16 hindurchgeht)
mit der Leuchtrichtung einen Winkel von nicht mehr als 45° ein.
Hierdurch wird der mit einer besonderen Blendwirkung verbundene
Lichtanteil, der mit der Leuchtrichtung einen großen Winkel einschließt,
reduziert. Durch die konkave Form wird die Lichtdichte weiter in
Leuchtrichtung, d. h. in Höhenrichtung 14, konzentriert.
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Die
Blendwirkung kann dadurch weiter reduziert werden, dass das Lichtverteilerelement 6 selbst transparent
ausgebildet ist. Hierdurch wird das von den Leuchtmitteln 5 ausgesendete
Licht nicht lediglich durch die Kanäle 16 geführt,
sondern ein Teil des Lichts gelangt auch durch das transparente
Material des Lichtverteilerelements 6, insbesondere im
Bereich der zwischen den Kanälen 16 ausgebildeten Stege 20,
auf die Unterseite 8 des Lichtverteilerelements zu dem
zu beleuchtenden Raum. Bei einer Transluzenz des Lichtverteilerelements 6 von
höchstens 80% ergibt sich, dass keine wesentlichen Helligkeitsunterschiede
zwischen den Stegen 20 und den Kanälen 16 existieren,
so dass Reflexblendungen vermieden werden können. Als Reflexblendung
wird eine Glanzreflexion auf einer Oberfläche verstanden, welche
häufig von einer Lichtquelle außerhalb des Gesichtsfeldes
einer unter einer Leuchte arbeitenden Person stammt. Die dadurch
entstehenden Leuchtdichten überlagern die zu erkennenden
Details auf oder hinter dieser Oberfläche teilweise oder
ganz und reduzieren damit ihren Kontrast.
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Die
Transluzenz des Lichtverteilerelements 6 im Bereich der
Stege 20 wird dadurch bestimmt, dass einerseits das Material
des Lichtverteilerelements 6 mittels Beimengung von Pigmenten,
welche Licht absorbieren, eine vorgegebene Transparenz aufweist und
andererseits die Dicke des Lichtverteilerelements in Höhenrichtung 14 entsprechend
eingestellt wird.
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Die
die Transparenz des Materials des Lichtverteilerelements 6 beeinflussenden
Pigmente können eine beliebige Färbung aufweisen.
Wichtig sind ihre Absorptions-Eigenschaften. Vorzugsweise sind die
Pigmente schwarz gefärbt.
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Die
Stege 20 weisen an der Oberseite 7 des Lichtverteilerelements 6 Ausnehmungen 23 auf,
welche durch das bevorzugte Herstellungsverfahren des Lichtverteilerelements,
nämlich Spritzgießen, bedingt ist. Je eine Ausnehmung 23 erstreckt
sich in Höhenrichtung 14 in jeweils einen Steg 20 hinein
und bewirkt, dass alle Wände des Lichtverteilerelements 6, insbesondere
im Bereich der Stege 20, in etwa die gleiche Stärke
aufweisen. Hierdurch wird ein Verziehen des Lichtverteilerelements
durch unterschiedliche Abkühlgeschwindigkeiten verhindert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform ist die Dicke des Lichtverteilerelements 6 derart
gestaltet, dass sie an der Oberseite eine in Querrichtung 13 verlaufende
Wellenform aufweist, wobei jedes Leuchtmittel 5 im Bereich
eines Wellenbergs 21 angeordnet ist (siehe 3).
In dem Bereich in Querrichtung 13, der zwischen zwei Leuchtmitteln 5 liegt, ist
ein Wellental 22 ausgebildet.
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Mit
der Wellenform des Lichtverteilerelements 6 werden gleichzeitig
zwei Effekte realisisiert, die dazu führen, dass die an
der Unterseite 8 des Lichtverteilerelements 6 austretende
Lichtintensität über die gesamte Fläche
des Lichtverteilerelements 6 im Wesentlichen homogen verteilt
ist.
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Zum
einen ist in den Wellentälern 22 der Durchmesser
der Kanäle 16 an der Oberseite 7 des Lichtverteilerelements 6 am
größten und in den Wellenbergen 21 am
kleinsten. Beispielsweise beträgt der Durchmesser der Kanäle 16 im
Bereich der Wellenberge zwischen 13 mm und 14,5 mm und im Bereich
der Wellentäler zwischen 14,5 mm und 16 mm. Folglich gelangt
durch die Kanäle 16 im Bereich der Leuchtmittel 5 (Wellenberg 21)
aufgrund ihres kleineren Durchmessers etwas weniger Licht hindurch
als durch die in den Wellentälern 22 angeordneten
Kanäle 16. Dadurch entsteht eine homogene Lichtverteilung
an der Unterseite 8 des Lichtverteilerelements 6, da
im Bereich der Wellenberge 21 durch die räumliche
Nähe zu den Leuchtmitteln 5 mehr Licht zur Verfügung
steht als in den Wellentälern 22.
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Andererseits
ist die Dicke der Stege im Bereich der Wellenberge 21 am
größten, so dass die in der räumlichen
Nähe der Leuchtmittel 5 angeordneten Stege 20 einen
größeren Anteil des einfallenden Lichts absorbieren.
Auf die Steg-Bereiche der Wellentäler 21 fällt
eine geringere Lichtintensität, wobei die Stege 20 dort
jedoch eine geringere Dicke aufweisen und deshalb einen kleineren
Teil des einfallenden Lichts absorbieren als die Stege 20 im
Bereich der Wellenberge 21. Hierdurch wird auch eine homogene Verteilung
des aus den Stegen 20 an der Unterseite 8 des
Lichtverteilerelements 6 austretenden Lichts erreicht.
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Im
Bereich der Wellenberge 21 weist das Lichtverteilerelement 6 eine
Dicke, d. h. eine Abmessung in Höhenrichtung 14,
von 10 mm bis 15 mm und im Bereich der Wellentäler 22 eine
Dicke von 5 mm bis 10 mm auf.
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An
der Unterseite 8 des Lichtverteilerelements 6 weisen
die sowohl im Bereich der Wellenberge 21 als auch im Bereich
der Wellentäler 22 angeordneten Kanäle 16 den
gleichen Durchmesser auf. Die Unterseite 8 des Lichtverteilerelements
verläuft im Wesentlichen (bis auf die Öffnungen
der Kanäle 16) gerade.
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Anhand
der 10a bis 12 soll
nun die erfindungsgemäße Verstelleinrichtung erläutert
werden, welche zur Einstellung der Neigung des Leuchtenkopfs 1 bzw.
des Trägers 9 in Bezug auf die Horizontale dient.
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Die
Verstelleinrichtung ist in dem Leuchtenkopf 1 angeordnet
und weist ein im zentralen Bereich U-förmig ausgebildetes
Nivellierungsblech (Nivellierungselement) 25 auf, das vorzugsweise
aus Stahlblech gefertigt ist. Das Nivellierungsblech 25 setzt sich
im Wesentlichen aus fünf Teilabschnitten zusammen, deren
Anordnung und Verlauf insbesondere in 11b erkennbar
ist. In der Mitte des Nivellierungsblechs 25 ist ein plattenförmiges
Zentralelement 25a angeordnet, welches in Längsrichtung 12 die
größte Ausdehnung aufweist. Das Zentralelement 25a hat
in Längsrichtung 12 beispielsweise eine Länge,
die zwischen 80 mm und 90 mm beträgt. Seitlich an das Zentralelement 25a schließen
sich zwei im Wesentlichen in Höhenrichtung 14 verlaufende,
ebenfalls plattenförmig gestaltete Wandelemente 25b an.
Seitlich an jedem Wandelement 25b ist jeweils ein im Wesentlichen
plattenförmiges Auflageelement 25c angeordnet,
welches sich im Wesentlichen parallel zum Zentralelement 25a erstreckt.
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Jedes
Auflageelement 25c des Nivellierungsblechs 25 bildet,
wie in 10a ersichtlich, eine Lagerstelle 27,
an welcher der Träger 9 auf dem Auflageelement 25c des
Nivellierungsblechs 25 aufliegt und um welche der Träger 9 und
damit der Leuchtenkopf 1 schwenkbar ist. Die durch die
Lagerstellen 27 verlaufende Schwenkachse 28 erstreckt
sich parallel zur Querrichtung 13. Aufgrund der U-förmigen
Gestaltung des Nivellierungsblechs 25 verläuft
die Schwenkachse 28 unterhalb der Oberseite des Zentralelements 25a,
an der sich zwei das Federelement ausbildende Druckfedern 37 abstützen.
Der Träger 9 bildet im Bereich der Schwenkachse 28 einen
nach innen, d. h. in Längsrichtung 12 vorspringenden
Abschnitt 30, mit dem der Träger 9 auf
dem Auflageelement 25c aufliegt.
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Das
Nivellierungsblech 25 ist im Bereich seines Zentralelements 25a über
ein nicht dargestelltes Drehgelenk mit dem Ständerschaft 2 verbunden.
Das Drehgelenk erlaubt die Drehung des Leuchtenkopfs um eine in
Höhenrichtung 14 bzw. in Längsrichtung des
Ständerschafts 2 verlaufende Drehachse 31.
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Zu
der erfindungsgemäßen Verstelleinrichtung gehören
ferner zwei in Querrichtung 13 voneinander beabstandet
angeordnete Zapfen 33, welche mit dem Träger 9 fest
verbunden sind. Jeder Zapfen 33 erstreckt sich durch eine
entsprechende durchgehende Öffnung 25d in dem
Zentralelement 25a des Nivellierungsblechs 25 hindurch.
An dem zur Verbindung mit dem Träger 9 gegenüber
liegenden Ende jedes Zapfens 33 ist ein Kopf 34 vorgesehen,
welcher eine Stirnfläche 35 ausbildet. Jede Stirnfläche 35 liegt
der jeweiligen Durchtrittsöffnung 25d des Zapfens 33 durch
das Zentralelement 25a gegenüber. Zwischen dem
Kopf 34 jedes Zapfens 33 und dem Zentralelement 25a des
Nivellierungs blechs 25 ist jeweils eine Druckfeder 37 angeordnet,
welche sich an der Stirnfläche 35 und der der
Stirnfläche 35 gegenüber liegenden Oberseite
des Zentralelements 25a abstützt. Jede Spiral-Druckfeder 37 umgibt
den jeweiligen Zapfen 33. Durch die von jeder Druckfeder 37 auf
das Nivellierungsblech 25 und den Kopf 34 des
Zapfens 33 ausgeübten Druckkraft wird der Abstand
zwischen dem Zentralelement 25a des Nivellierungsblechs 25 und
dem Träger 9 minimiert, da jede Druckfeder 37 den
Kopf 34 des jeweiligen Zapfens 33 gegenüber
dem Nivellierungsblech nach oben schiebt und somit der an dem anderen
Ende des Zapfens 33 angeordnete Träger 9 ebenfalls
nach oben und damit in Richtung des Nivellierungsblechs 25 gezogen
wird.
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Zur
Einstellung eines bestimmten, vorgegebenen Abstands zwischen Zentralelement 25a des Nivellierungsblechs 25 und
Träger 9 und somit eines bestimmten Neigungswinkels
des Trägers 9 bzw. des Leuchtenkopfs 1 dient
eine Stellschraube 39, welche mit dem Träger 9 drehbar
verbunden ist. Die Stellschraube 39 ist, bezogen auf die
Längsrichtung 12, in einem Abstand von wenigen
Millimetern von den Zapfen 33 mit den Druckfedern 37 angeordnet.
Die Stellschraube 39 ist mit einem in einer durchgehenden Öffnung 40 des
Zentralelements 25a angeordneten Innengewinde in Eingriff.
In dem Kopf der Stellschraube 39 ist eine Ausnehmung 41 vorgesehen,
in die der Benutzer beispielsweise mittels eines Inbusschlüssels
eingreifen kann, um die Stellschraube 39 zu drehen und
somit den Abstand zwischen dem Zentralelement 25a und dem
Träger 9 zu verstellen. Die Ausnehmung 41 ist
durch eine entsprechende durchgehende Öffnung 43 in
der Abdeckung 10 zugänglich. Mittels der Stellschraube 39 kann
ein Verschwenkbewegung des Trägers 9 und entsprechend des
Leuchtenkopfs 1 (siehe Pfeile 29 in 10b) um einen Winkel von insgesamt 5°,
vorzugsweise insgesamt 3°, um die Schwenkachse 28 ausgeführt
werden.
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Die
oben beschriebene Leuchte ermöglicht auf einfache Weise
einerseits eine Korrektur der Neigung des Leuchtenkopfs 1 in
einem kleinen Winkelbereich um die Horizontale und weist andererseits
an der Unterseite des Leuchtenkopfs eine homogene Lichtverteilung,
insbesondere auch im Bereich der Stege 20, auf, welche
Blendungen vermeidet.
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- 1
- Leuchtenkopf
- 2
- Ständerschaft
- 5
- Leuchtmittel
- 6
- Lichtverteilerelement
- 7
- Oberseite
des Lichtverteilerelements 6
- 8
- Unterseite
des Lichtverteilerelements 6
- 9
- Träger
- 10
- Abdeckung
- 11
- Klippsnasen
- 12
- Längsrichtung
- 13
- Querrichtung
- 14
- Höhenrichtung
- 16
- Kanal
- 17
- Innenfläche
des Kanals 16
- 20
- Steg
- 21
- Wellenberg
- 22
- Wellental
- 25
- Nivellierungsblech
- 25a
- Zentralelement
des Nivellierungsblechs 25
- 25b
- Wandelelement
des Nivellierungsblechs 25
- 25c
- Auflageelement
des Nivellierungsblechs 25
- 25d
- durchgehende Öffnung
- 27
- Lagerstelle
- 28
- Schwenkachse
- 29
- Schwenkbewegung
- 30
- vorspringender
Abschnitt des Trägers 9
- 31
- Drehachse
- 33
- Zapfen
- 34
- Kopf
des Zapfens 33
- 35
- Stirnfläche
- 37
- Druckfeder
- 39
- Stellschraube
- 40
- Öffnung
in Zentralelement 25a
- 41
- Ausnehmung
in dem Kopf der Stellschraube 39
- 43
- Öffnung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102006019197
B4 [0004]