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Die Erfindung betrifft eine Halteklammer für Holzverpackungen mit einem ersten Schenkel und einem zweiten Schenkel, wobei die Schenkel L-artig angeordnet sind, wobei jeder Schenkel einen Verbindungsabschnitt und einen Halteabschnitt aufweist und die Verbindungsabschnitte der Schenkel in einem Biegungsbereich miteinander verbunden sind, wobei jeder Halteabschnitt relativ zu dem zugeordneten Verbindungsabschnitt abgewinkelt ist und wobei lediglich einer der Halteabschnitte ausgehend von dem Halteabschnitt wenigstens eine in Richtung auf den zugeordneten Verbindungsabschnitt abgebogene Eingreifspitze aufweist und wobei die Halteklammer als Blechstanz- und Blechbiegeteil ausgebildet ist.
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Eine gattungsgemäße Halteklammer für Holzverpackungen ist aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift
DE 203 15 695 U1 bekannt. Solche Halteklammern werden für Holzverpackungen aus Massivholz verwendet. Mittels der Eingreifspitze krallt sich die Halteklammer in das Holz der Verpackung fest. Da lediglich einer der Halteabschnitte mit einer Eingreifspitze versehen ist, lässt sich die Halteklammer dennoch in einfacher Weise aufsetzen und lösen. Gattungsgemäße Halteklammern haben sich als gut geeignet für Massivholzverpackungen erwiesen, da sie ausreichend elastisch sind, um auch Schrumpfungen und Schwellungen von Massivholz bei wechselnden Klimabedingungen mitzumachen, beispielsweise beim Transport über See, Land und dergleichen durch wechselnde klimatische Verhältnisse. Die gattungsgemäßen Halteklammern sind als Wegwerfteil konzipiert. Bei rohem Entfernen und dadurch sich ergebendem Aufbiegen der Halteklammern kann es sein, dass die Halteklammern über ihren Elastizitätsbereich hinaus gedehnt werden und nachfolgend nicht mehr für das Zusammenhalten von Holzverpackungen eingesetzt werden können.
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Aus der
US 2,266,181 A ist ein Kantenschutzstück bekannt. Dieses Schutzstück weist zwei L-förmig angeordnete, plattenartige und miteinander verbundene Schenkel auf. Auf der Außenseite des Kantenschutzes erstrecken sich über die Schenkel ebenfalls L-förmig Sicken, und zwar zwei innere Sicken und zwei, die inneren Sicken umgebenden äußeren Sicken. Die Sicken erstrecken sich von einem Schenkel bis zum anderen Schenkel, und zwar jeweils symmetrisch zum Verbindungsbereich zwischen den Schenkeln, wobei sich die beiden äußeren Sicken weiter über den Schenkel erstrecken, als die beiden inneren Sicken. Des Weiteren sind die äußeren Sicken breiter und ragen weiter von den Schenkel auf als die inneren Sicken. Auf diese Weise sind zum Einen drei Seitenführungen gebildet für beispielsweise vergleichsweise schmale Drähte, nämlich zwischen den einzelnen Sicken, und zum Anderen eine Seitenführung für beispielsweise ein Spannband, nämlich zwischen den beiden äußeren Sicken. Der Kantenschutz findet Verwendung beim Transport von Metallblechen, die hierzu aufeinander gelegt werden und mittels der genannten Drähte beziehungsweise Bänder gegen seitliches verrutschen gesichert werden. Der Kantenschutz verhindert beim Spannen der Drähte beziehungsweise der Bänder das Einschneiden dieser in die Kanten der gestapelten Bleche.
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In der
DE 44 43 212 A1 ist ein Behälter mit faltbaren Seitenwänden beschrieben. Der Behälter weist eine Bodenplatte, die genannten Seitenwände sowie einen Deckel auf. Die Seitenwände sind mittels Klammern mit der Bodenplatte verbunden, wobei die Klammern von außen um die zwischen der jeweiligen Seitenwand und der Bodenplatte gebildeten Kante gelegt werden. Die Klammern weisen L-förmig angeordnete und miteinander verbundene Schenkel auf, die an ihren freien Endbereichen geringfügig auf den jeweils anderen Schenkel zu verlaufend abgewinkelt sind. Die abgeknickten Endbereiche greifen im angelegten Zustand der Klammern in Nuten beziehungsweise Hinterschnitte in der Bodenplatte beziehungsweise der jeweiligen Seitenwand ein.
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Die
US 4,024,977 A beschreibt Sicherheitsklipps für wiederverwendbare Transportcontainer. Die Sicherheitsklipps weisen zwei L-förmig angeordnete und miteinander verbundene Schenkel auf, deren freie Enden S-förmig auf den jeweils anderen Schenkel zu verlaufend abgewinkelt sind. Die S-förmigen Abschnitte werden für das Verbinden zweier Paneele miteinander mit Hinterschnitten in Eingriff gebracht, die an Beschlägen der Paneele vorgesehen sind.
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Mit der Erfindung soll eine verbesserte Halteklammer für Holzverpackungen geschaffen werden.
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Erfindungsgemäß ist hierzu bei einer gattungsgemäßen Halteklammer vorgesehen, dass sowohl im Verbindungsbereich als auch im Biegungsbereich in Längsrichtung der Schenkel verlaufende Sicken vorgesehen sind, wobei im Biegungsbereich oder im Verbindungsbereich wenigstens eine erste und eine zweite Sicke vorgesehen sind, die parallel zueinander verlaufen, und im Verbindungsbereich bzw. im Biegungsbereich wenigstens eine dritte, separate Sicke vorgesehen ist, die sich in einen Zwischenraum zwischen der ersten und der zweiten Sicke hinein erstreckt, so dass sich die erste und zweite Sicke und die dritte Sicke quer zur Längsrichtung gesehen abschnittsweise überlappen.
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Durch das Vorsehen von überlappenden Sicken kann auf überraschend einfache Weise die Halteklammer dahingehend verbessert werden, dass sie gegenüber Biegebelastungen beim Entfernen der Halteklammer und/oder beim Öffnen der Holzverpackung unempfindlicher ist. Mittels der sich abschnittsweise überlappenden Sicken kann über die gesamte Länge der Schenkel der Halteklammer sowie auch im Biegungsbereich ein gleichmäßiger Steifigkeitsverlauf erreicht werden. Speziell ist durch die gewählte Art der Überlappung kein Bereich vorhanden, in dem die Steifigkeit der Halteklammer wesentlich verringert wäre und die dadurch dann eine Sollbruchstelle darstellen würde. Auf der anderen Seite wird die Halteklammer aber auch nicht über einen größeren Bereich so stark versteift, dass sie nicht mehr mittels Handwerkzeug gelöst und montiert werden könnte. Durch Vorsehen der Sicken ist es gleichzeitig möglich, eine Materialstärke der Halteklammer gegenüber gattungsgemäßen Halteklammern zu verringern. Dies führt zu einer Materialersparnis. Wird zusätzlich noch für das Material der Halteklammer ein vergüteter, kohlenstoffhaltiger Stahl gewählt, so wird eine Halteklammer geschaffen, die zum einen äußerst toleranzunempfindlich gegenüber Dickenschwankungen, Toleranzen einer Holzverpackung und dergleichen ist und die zum anderen auch mehrfach wiederverwendet werden kann, da sie auch beim rohen Entfernen von einer Holzverpackung oder beim rohen Öffnen der Holzverpackung ohne vorheriges Entfernen der Halteklammern nur im elastischen Bereich verformt wird und dadurch keine bleibenden Schäden davonträgt.
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In Weiterbildung der Erfindung ist im Biegungsbereich die parallel zueinander verlaufende erste und zweite Sicke und im Verbindungsbereich die dritte Sicke vorgesehen.
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Auf diese Weise kann der Biegungsbereich stärker versteift werden und die Elastizität der Halteklammer wird im Wesentlichen über eine Verformung der ebenen Verbindungsbereiche erzielt. Die beim Montieren und Demontieren erforderliche Verformung der Halteklammer kann dadurch über den vergleichsweise langen Verbindungsbereich verteilt werden, so dass auch bei starker Verformung keine bleibende plastische Verformung zu befürchten ist und die Halteklammer stattdessen wieder in ihre Ruhelage zurückfedert.
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In Weiterbildung der Erfindung erstreckt sich die wenigstens eine Sicke im Biegungsbereich über den gebogenen Bereich zwischen den Schenkeln der Halteklammer hinaus in den ebenen Verbindungsbereich hinein, wobei die Überlappung zwischen der ersten und zweiten Sicke und der dritten Sicke im ebenen Verbindungsbereich angeordnet ist.
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Eine solche Anordnung der Überlappung ist produktionstechnisch vorteilhaft und es kann auch erreicht werden, dass die Steifigkeit der Halteklammer ausgehend vom Biegungsbereich in Richtung auf den Verbindungsabschnitt allmählich abnimmt. Denn aufgrund der Biegung im Biegungsbereich ist dort ohnehin bereits eine erhöhte Steifigkeit vorhanden, die durch die wenigstens eine Sicke im Biegungsbereich noch verstärkt wird. Am Übergang zum ebenen Verbindungsbereich liegen dann wenigstens drei Sicken nebeneinander und sorgen dadurch für eine in diesem Überlappungsbereich stark erhöhte Versteifung. Nach dem Ende der Überlappung nimmt im Verbindungsbereich die Steifigkeit dann ab. Eine Verformung der Halteklammer beim Aufbiegen wird dadurch hauptsächlich in den vorderen, dem Biegungsbereich entfernten ebenen Verbindungsbereich verlagert. Dieser Verbindungsbereich ist ausreichend lang, um auch große Verformungen ohne zu starke Verformung einzelner Teilabschnitte aufnehmen zu können.
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Vorteilhafterweise weist die Überlappung zwischen der ersten und der zweiten Sicke einerseits und der dritten Sicke andererseits eine Länge auf, die etwa einem Drittel bis zwei Drittel, insbesondere der Hälfte, des Abstands der Mittelebenen der parallel zueinander verlaufenden ersten und zweiten Sicke entspricht.
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Eine solche Bemessung der Überlappung hat sich in Bezug auf die erfindungsgemäße Halteklammer als sehr vorteilhaft erwiesen.
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In Weiterbildung der Erfindung erstreckt sich die wenigstens eine Sicke im Biegungsbereich ausgehend vom Biegungsbereich bis auf etwa ein Zehntel der Länge des Verbindungsbereichs in den ebenen Verbindungsbereich hinein.
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Auf diese Weise kann die Überlappung in den ebenen Verbindungsbereich verlagert werden und ausgehend vom gebogenen Biegungsbereich wird ein gleichmäßiger Steifigkeitsverlauf bis zum Ende des Verbindungsbereichs hin erreicht.
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In Weiterbildung der Erfindung weisen die Sicken auf einer Innenseite der Halteklammer zwischen den Schenkeln eine Vertiefung und auf der Außenseite der Halteklammer eine Erhebung auf.
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Eine solche Ausbildung und Einprägung der Sicken hat sich bei der erfindungsgemäßen Halteklammer als sehr vorteilhaft erwiesen.
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In Weiterbildung der Erfindung weist eine von einer Sicke definierte Vertiefung eine ihrer Tiefe etwa entsprechende Breite auf. Eine von einer Sicke definierte Erhebung weist eine Höhe auf, die etwa einem Drittel bis einem Fünftel, insbesondere einem Viertel ihrer Breite entspricht.
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Durch eine solche Ausbildung der mittels der Sicken definierten Vertiefungen und Erhebungen lässt sich das für die erfindungsgemäße Halteklammer gewünschte Steifigkeitsverhalten erzielen, wobei die Halteklammer noch problemlos als Blechbiege- und Stanzteil herstellbar ist.
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In Weiterbildung der Erfindung erstrecken sich die Sicken im Verbindungsbereich, ausgehend vom Biegungsbereich, bis auf etwa Dreiviertel der Länge der Schenkel.
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Eine solche Bemessung der Länge der Sicken im Verbindungsbereich ermöglicht es, eine gewünschte Steifigkeitsverteilung im Verbindungsbereich der Sicke zu erzielen, so dass sich eine Aufbiegung der Halteklammer bei der Montage, beim Entfernen oder auch im Betrieb gleichmäßig auf die gesamte Länge der Verbindungsbereiche verteilt.
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In Weiterbildung der Erfindung liegt eine Blechstärke der Halteklammer in einem Bereich von 2 mm, insbesondere zwischen 1,9 mm und 2,1 mm.
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Gegenüber gattungsgemäßen Halteklammern kann bei den erfindungsgemäßen Halteklammern die Blechstärke von 2,5 mm auf etwa 2 mm verringert werden, wodurch die erwünschten Federeigenschaften der Halteklammer bei gleichzeitiger Materialersparnis erreicht werden können.
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In Weiterbildung der Erfindung ist als Blechmaterial ein vergüteter, kohlenstoffhaltiger Stahl vorgesehen. Vorteilhafterweise liegt ein Kohlenstoffgehalt im Bereich von 0,4%. Weiter ist vorteilhaft, wenn als Blechmaterial ein Stahl mit einer Zugfestigkeit von mehr als 550 N/mm2 und einer Härte zwischen 35 und 45 HRC vorgesehen ist.
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Überraschenderweise ermöglicht es die Verwendung eines vergüteten, kohlenstoffhaltigen Stahls als Blechmaterial, die gewünschten Eigenschaften der Halteklammer in Bezug auf Federverhalten und damit verbunden Wiederverwendbarkeit zu erzielen. Die Halteklammer kann dazu beispielsweise gestanzt und gebogen werden und erst dann als Fertigteil gehärtet und wieder angelassen werden.
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Das der Erfindung zugrundeliegende Problem wird auch durch ein Verfahren zum Herstellen einer erfindungsgemäßen Halteklammer gelöst, bei dem die Schritte des Stanzens, Einbringens von Sicken und Biegens eines Blechzuschnitts zu der Halteklammer sowie des anschließenden Härtens und Anlassens der Halteklammer vorgesehen sind.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung im Zusammenhang mit den Zeichnungen. In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Halteklammer von schräg hinten,
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2 eine Seitenansicht der Halteklammer der 1,
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3 eine Ansicht der Halteklammer der 2 von unten und
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4 eine Ansicht der Halteklammer der 1 von hinten.
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Die Darstellung der 1 zeigt eine erfindungsgemäße Halteklammer 10 für Holzverpackungen. Die Halteklammer 10 ist insbesondere für Massivholzverpackungen geeignet und ist dafür vorgesehen, Teile einer Holzverpackung während des Transports zusammenzuhalten. Um die Holzverpackung wieder zu zerlegen, müssen dann lediglich die Halteklammern gelöst werden und die zerlegte Holzverpackung nimmt dann nur einen geringen Stauraum in Anspruch.
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Die Halteklammer 10 weist zwei L-artig angeordnete Schenkel 12, 14 auf. Der erste Schenkel 12 weist einen ersten Verbindungsabschnitt 16 und einen ersten Halteabschnitt 18 auf. Der zweite Schenkel 14 weist einen zweiten Verbindungsabschnitt 20 und einen zweiten Halteabschnitt 22 auf. Die beiden Verbindungsabschnitte 16, 20 sind in einem Biegungsbereich 21 miteinander verbunden, in dem eine erste Sicke 23 und eine zweite Sicke 24 parallel zueinander angeordnet sind. Die Sicken 23, 24 erstrecken sich bis in die Verbindungsabschnitte 16, 20 hinein und verlaufen parallel zu einer Längsrichtung des jeweiligen Verbindungsabschnitts 16, 20. Durch die Sicken 23, 24 wird die Steifigkeit der Halteklammer 10 erhöht und eine Federkraft beim Auseinanderbewegen der Schenkel 12, 14 erhöht. Die Sicken 23, 24 sind von einer Innenseite der Halteklammer 10, auf der die beiden Schenkel 12, 14 einen kleineren Winkel als auf der Außenseite einschließen, eingedrückt, so dass sich auf der Innenseite der Schenkel 12, 14 Vertiefungen und auf der Außenseite der Schenkel 12, 14 Erhebungen ergeben.
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Am ersten Halteabschnitt 18 ist eine Eingreifspitze 26 vorgesehen, die ausgehend vom Halteabschnitt 18 in Richtung auf den ersten Verbindungsabschnitt 16 hin abgebogen ist. Die Eingreifspitze 26 ist dadurch ausgebildet, dass in den Halteabschnitt 18 eine etwa U-förmige Durchgangsöffnung 28 eingebracht wird und die dadurch stehengebliebene Eingreifspitze 26 dann in Richtung auf den ersten Verbindungsabschnitt 16 abgebogen wird. Die Halteklammer 10 ist als Blechstanz- und Blechbiegeteil ausgebildet. Die Durchgangsöffnung 28 und somit auch die Eingreifspitze 26 können aber beispielsweise auch mittels eines Lasers aus dem Blechmaterial der Halteklammer 10 ausgeschnitten werden.
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Am zweiten Halteabschnitt 22 ist ebenfalls eine Durchgangsöffnung 30 vorgesehen. Die Durchgangsöffnung 30 ist im montierten Zustand der Halteklammer 10 zum leichteren Entfernen der Halteklammer 10 vorgesehen und dient beispielsweise dazu, einen Klinge eines Schraubendrehers einzuführen.
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Jeder der Verbindungsbereiche 16, 20 ist mit einer geradlinigen dritten Sicke 32, 34 versehen. Die Sicken 32, 34 sind wie die Sicken 23, 24 von einer Innenseite der Halteklammer 10 her in das Blechmaterial eingedrückt, so dass sich auf der Innenseite der Schenkel 12, 14 eine Vertiefung und auf der Außenseite eine Erhebung ergibt.
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Wie bereits ausgeführt wurde, erstrecken sich die Sicken 23, 24 aus dem Biegungsbereich 21 bis in den jeweiligen Verbindungsbereich 16, 20. Die Sicken 32, 34 sind jeweils so angeordnet, dass sie sich ein Stück weit zwischen die jeweiligen Enden der Sicken 23, 24 erstrecken. Von der Seite her gesehen, siehe beispielsweise auch 2, überlappen sich die Sicken 23, 24, 34 bzw. 23, 24, 32 daher abschnittsweise. Durch eine solche Überlappung der Sicken 23, 24, 32, 34 wird ein gleichmäßiger Steifigkeitsverlauf ausgehend vom Biegungsbereich 21 bis zu den jeweiligen Halteabschnitten 18, 22 erreicht. Denn im Biegungsbereich 21 liegt aufgrund der starken Krümmung ohnehin eine vergleichsweise hohe Steifigkeit vor, die durch die beiden Sicken 23, 24 noch erhöht wird. Die Überlappung zwischen den Sicken 23, 24, 32, 34 ist dahingegen bereits zu Beginn des ebenen Verbindungsbereichs 16, 20 angeordnet. Die Überlappung verhindert damit, dass eine Steifigkeit der Halteklammer 10 am Übergang vom Biegungsbereich 21 in den ebenen Verbindungsbereich 16, 20 abrupt abnimmt.
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Die Sicken 34, 32 erstrecken sich dann in Längsrichtung der jeweiligen Verbindungsbereiche 16, 20, wobei die Sicken 32, 34 sich nur bis etwa Dreiviertel der Länge der jeweiligen Verbindungsbereiche 16, 20 erstrecken. Im Bereich des Übergangs der Verbindungsabschnitte 16, 20 zu den jeweiligen Halteabschnitten 18, 22 nimmt die Steifigkeit der Verbindungsbereiche 16, 20 damit ab. Dadurch lässt sich beim Aufbiegen der Halteklammer 10 eine gleichmäßige Verformung über die Länge der Verbindungsbereiche 16, 20 erzielen.
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Die Seitenansicht der 2 zeigt ebenfalls die erfindungsgemäße Halteklammer 10. Es ist zu erkennen, dass die Eingreifspitze 26 mit dem ersten Verbindungsabschnitt 16 einen Winkel von etwa 25° einschließt, wobei dieser Winkel in einem Bereich zwischen 15° und 45° liegen kann. Es ist von Vorteil, wenn die Eingreifspitze 26 nicht parallel zum ersten Verbindungsabschnitt 16 angeordnet ist. Dadurch kann die Eingreifspitze 26 beim Ansetzen der Klammer an einen Holzträger im Wesentlichen senkrecht auf diesen Holzträger aufgesetzt werden und beim Aufrasten der Halteklammer 10 auf einen Holzträger wird das Holzmaterial lediglich in eine Richtung durch die Eingreifspitze 26 zusammengedrückt, in der auch beim Transport einer Holzverpackung der Großteil der Belastungen auftritt. Dadurch wird das zwischen der Eingreifspitze 26 und dem ersten Verbindungsabschnitt 16 liegende Holzmaterial bereits beim Aufsetzen der Halteklammer 10 vorverdichtet, wodurch ein besonders spielarmer und fester Sitz der Halteklammer 10 am Holzträger gewährleistet ist.
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Weiterhin ist zu erkennen, dass der erste Halteabschnitt 18 und der zweite Halteabschnitt 22 mit dem zugeordneten Verbindungsabschnitt 16 bzw. dem Verbindungsabschnitt 20 einen Winkel von etwa 80° einschließt, wobei dieser Winkel in einem Bereich von 70° bis 85° liegen kann. Indem dieser Winkel kleiner als 90° gewählt wird, wird beim Aufschieben der Halteklammer 10 auf rechtwinklig berandete Holzträger eine Vorspannung der Halteabschnitte 18, 22 gegen den Holzträger erreicht. Diese Vorspannung kann durch die gewählte Anordnung der Sicken 23, 24, 32, 34 auch bei starken Verformungen der Holzverpackung aufrechterhalten werden. Darüber hinaus wird als Blechmaterial für die Halteklammer 10 ein vergüteter, kohlenstoffhaltiger Stahl gewählt. Dies führt zu einer hohen Dauerbelastbarkeit der Halteklammer 10 und insbesondere kann erreicht werden, dass die Halteklammer 10 auch bei sehr starken Verformungen nicht plastisch verformt wird, bei Schwingungen und Vibrationen nicht ermüdet und daher problemlos mehrfach wieder verwendet werden kann.
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Die beiden Verbindungsabschnitte 16, 20 schließen einen Winkel ein, der im dargestellten entspannten Zustand der Halteklammer 10 vorzugsweise 80° beträgt und in einem Bereich zwischen 75° und 85° liegen kann. Beim Aufsetzen der Halteklammer 10 auf rechtwinklig zueinander angeordnete Holzträger wird dadurch eine Vorspannung der Halteklammer 10 im montierten Zustand erreicht.
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Die Darstellung der 3 zeigt eine Ansicht der Halteklammer 10 von unten, also eine Ansicht von unten auf den Verbindungsabschnitt 16. Nur abschnittsweise zu erkennen ist die Durchgangsöffnung 28, wohingegen die Eingreifspitze 26 vollständig verdeckt ist. In dieser Ansicht ist die Überlappung der ersten Sicke 23 und der zweiten Sicke 24 im Biegungsbereich mit der dritten Sicke 32 im Verbindungsbereich 16 gut zu erkennen. Die Überlappung zwischen der ersten und der zweiten Sicke 23, 24 und der dritten Sicke 32 weist eine Länge auf, die etwa der Hälfte des Abstands der Mittelebenen der parallel zueinander verlaufenden Sicken 23, 24 entspricht. Dieser Abstand der Mittelebenen der beiden Sicken 23, 24 ist in der Darstellung der 3 mit dem Buchstaben „A” bezeichnet. Die Länge der Überlappung ist in der Darstellung der 3 mit dem Buchstaben „B” bezeichnet.
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Weiter ist in der Darstellung der 3 zusammen mit 2 zu erkennen, dass sich die Sicken 23, 24 ausgehend vom gekrümmten Biegungsbereich 21 bis auf etwa ein Zehntel der Länge des Verbindungsbereichs 16 bzw. 20 in den ebenen Verbindungsbereich 16 bzw. 20 hinein erstrecken.
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Die Darstellung der 4 zeigt eine Ansicht der Halteklammer 10 von hinten, in der Darstellung der 2 also von rechts auf den Schenkel 14. Die Anordnung der ersten Sicke 23, der zweiten Sicke 24 und der dritten Sicke 34 im Verbindungsbereich 20 ist identisch zur Anordnung der Sicken 23, 24, 32 im Verbindungsbereich 16.
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Anhand der Darstellungen der 1 bis 4 ist zu erkennen, dass die Sicken auf einer Innenseite der Halteklammer zwischen den Schenkeln 12, 14 eine Vertiefung und auf der Außenseite der Halteklammer (10) eine Erhebung aufweisen. Eine von einer Sicke 23, 24, 32, 34 definierte Vertiefung weist dabei eine ihrer Tiefe etwa entsprechende Breite auf, wie in 1 anhand der Sicke 32 zu erkennen ist. Eine von einer Sicke 23, 24, 32, 34 definierte Erhebung auf der Außenseite der Halteklammer 10 weist eine Höhe auf, die etwa einem Viertel ihrer Breite entspricht, siehe vor allem 2, 3 und 4. Eine solche Ausbildung der Sicken hat sich bei der Herstellung und im Betrieb der erfindungsgemäßen Halteklammer 10 als sehr vorteilhaft erwiesen.
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Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Halteklammer 10 wird ein Stahlblech aus kohlenstoffhaltigem Stahl verwendet. Vorteilhafterweise liegt ein Kohlenstoffgehalt im Bereich von 0,4% und eine Blechstärke wird zu 2 mm gewählt. Zusammen mit den Sicken 23, 24, 32, 34 und einem nach dem Stanzen und Biegen folgendem Vergütungsvorgang lassen sich dadurch hervorragende Federeigenschaften der Halteklammer 10 erzielen. Die erfindungsgemäße Halteklammer 10 ist durch diese Materialauswahl und Bearbeitung auch in der Lage, vergleichsweise große Verformungen der Schenkel 12, 14 zueinander sowie dauerhafte Vibrationen zu ertragen, ohne sich dabei plastisch zu verformen oder zu ermüden. Dies ist gerade deshalb vorteilhaft, da die Halteklammer 10 dadurch mehrfach wiederverwendet werden kann. Nach dem Härten und Anlassen weist das Stahlmaterial der Halteklammer 10 eine Zugefestigkeit von mehr als 550 N/mm2, insbesondere 650 N/mm2 bis 800 N/mm2 und eine Härte Rockwell zwischen 35 und 45 HRC auf.
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Beim Herstellen der erfindungsgemäßen Halteklammer 10 wird somit das Blechmaterial zunächst gestanzt, die Sicken 23, 24, 32, 34 sowie die Ausstanzungen 28, 30 werden eingebracht und die Halteklammer 10 wird dann in ihre endgültige Form gebogen. Anschließend wird die Halteklammer 10 gehärtet und nachfolgend angelassen, um die beschriebenen, gewünschten Materialeigenschaften zu erzielen.