-
Die
Erfindung betrifft eine Fadenchangiereinrichtung zum Herstellen
einer Kreuzspule, die im Spulenrahmen einer Spuleinrichtung einer
Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine rotierbar gelagert ist,
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
-
Bei
der Herstellung von Textilspulen, insbesondere bei der Herstellung
so genannter Kreuzspulen, müssen bekanntlich wenigstens
zwei Voraussetzungen erfüllt werden.
-
Zum
Einen muss die Textilspule zum Aufwickeln des Fadens auf den Spulenkörper
in Rotation versetzt werden und zum Anderen muss der auf die rotierende
Textilspule auflaufende Faden längs der Spulenachse traversiert
werden.
-
Da
moderne Textilmaschinen, insbesondere Kreuzspulautomaten, bei der
Herstellung von Kreuzspulen mit sehr hohen Wickelgeschwindigkeiten
arbeiten, müssen auch die Fadenchangiereinrichtungen dieser
Textilmaschinen in der Lage sein, sehr hohe Traversiergeschwindigkeiten
zu erzielen.
-
Fadenchangiereinrichtungen,
die einen Textilfaden beim Aufwickeln mit hoher Geschwindigkeit traversieren
können, sind in der Textilmaschinenindustrie in den unterschiedlichsten
Ausführungsformen bekannt und in der Patentliteratur ausführlich beschrieben.
-
Bei
Kreuzspulautomaten sind beispielsweise so genannte Fadenführungstrommeln
weit verbreitet, die sowohl für eine ordnungsgemäße
Fadenchangierung als auch gleichzeitig für einen reibschlüssigen Antrieb
der betreffenden Kreuzspule sorgen.
-
Mit
derartigen Fadenführungstrommeln, die zum Beispiel in der
DE 42 37 860 A1 beschrieben sind,
können allerdings nur Kreuzspulen in der Wicklungsart „wilde
Wicklung” gewickelt werden, das heißt, Kreuzspulen,
bei denen das Windungsverhältnis im Laufe der Spulenreise
mit zunehmendem Spulendurchmesser kleiner wird.
-
Da
bei solchen Fadenführungstrommeln, unabhängig
vom Spulendurchmesser, immer ein gleicher Fadenverlegewinkel gegeben
ist, kommt es bei bestimmten Windungsverhältnissen, wenn
keine besonderen Maßnahmen ergriffen werden, außerdem zu
so genannten Wicklungsbildern, zu deren Vermeidung bereits eine
Vielzahl von speziellen Bildstörverfahren entwickelt worden
ist.
-
Um
Kreuzspulen mit einem vorgebbaren Wicklungsbild, zum Beispiel einer
Präzisions- oder Stufenpräzisionswicklung, erstellen
zu können, muss während der Spulenreise ein konstantes
oder zumindest zeitweise konstantes Verhältnis zwischen
der Kreuzspulendrehzahl und der Geschwindigkeit der Fadenchangierung
eingehalten werden.
-
Zur
Erzeugung von Kreuzspulen mit einer solchen Wicklung ist es daher
notwendig, den Antrieb zum Rotieren der Kreuzspule vom Antrieb der
Fadenchangiereinrichtung zu trennen.
-
Spulvorrichtungen,
bei denen der Antrieb zum Rotieren der Kreuzspule vom Antrieb der
Fadenchangiereinrichtung getrennt ist, sind zum Beispiel in der
DE 103 32 399 A1 oder
in der
DE 10 2006
057 407 A1 beschrieben.
-
Diese
bekannten Spulvorrichtungen weisen jeweils einen einzelmotorischen
Antrieb für die Kreuzspule sowie eine separat antreibbare
Fadenchangiereinrichtung auf.
-
Bei
der Spulvorrichtung gemäß
DE 103 32 399 A1 liegt
die Kreuzspule während des Spulprozesses auf einer antriebslosen
Stützwalze auf und wird durch eine direkt am Spulenrahmen angeordnete,
drehzahlregelbare Antriebseinrichtung rotiert, während
bei der in der
DE
103 32 399 A1 beschriebenen Spulvorrichtung die Kreuzspule
reibschlüssig über eine einzelmotorisch beaufschlagbare
Spulenantriebstrommel rotiert wird.
-
Bei
beiden Spuleinrichtungen weisen die Fadenchangiereinrichtungen einen
Fadenverlegearm auf, der jeweils drehfest an der Motorwelle eines
reversiblen Fadenführerantriebes angeordnet ist.
-
Durch
ständige Weiterentwicklungen sind diese bekannten Fadenchangiereinrichtungen
soweit optimiert worden, dass mit solchen Fadenchangiereinrichtungen
inzwischen hohe Fadenchangierfrequenzen realisiert werden können.
-
Nachteilig
bei derartigen mit einem Fadenverlegearm arbeitenden Fadenchangiereinrichtungen
ist allerdings, dass ein endseitig des Fadenverlegearms angeordnetes
Fadenführungsmittel während der Traversierung
des Fadenverlegearms eine teilkreisförmige Bahn beschreibt,
obwohl der auflaufende, durch den Fadenverlegearm traversierte Faden gleichzeitig
zwischen Spulenantriebswalze und Kreuzspulenkörper auf
einer Geraden abgelegt werden muss.
-
Das
heißt, die sich bei solchen Fadenchangiereinrichtungen
bei der Traversierung des Fadenverlegearmes einstellende Teilkreisbahn
des Fadenführungsmittels verhindert, dass das am Fadenverlegearm
angeordnete Fadenführungsmittel optimal, das heißt,
möglichst nahe an den Auflaufstellen des Fadens auf die
Kreuzspule positioniert werden kann.
-
Bei
diesen bekannten Fadenchangiereinrichtungen liegt zwischen dem am
Fadenverlegearm angeordneten Fadenführungsmittel und den
eigentlichen Auflaufstellen des Fadens auf die Oberfläche der Kreuzspule
in der Regel eine relativ große Distanz, die den maximalen
Durchmesser der Kreuzspule berücksichtigen muss. In der
Praxis bedeutet dies, je größer die Distanz ist,
um so mehr eilt der Faden dem Fadenführungsmittel hinterher
und um so größer wird beispielsweise die so genannte
Schlepplänge bzw. die absolute Hubdifferenz zwischen der Changierbreite
des Fadenführungsmittels und der Verlegebreite des Fadens
auf der Kreuzspule.
-
Zur
Vermeidung solcher Schleppfehler sind daher bereits Spuleinrichtungen
mit Fadenchangiereinrichtungen vorgeschlagen worden, die einen Fadenführer
aufweisen, der in einem relativ geringen Abstand längs
der Oberfläche einer Kreuzspule geradlinig changierbar
ist.
-
In
der
EP 0 453 622 A1 ist
beispielsweise eine Spuleinrichtung beschrieben, bei der eine Kreuzspule
mittels einer Antriebswalze reibschlüssig rotiert wird
und bei der die Fadenchangierung über einen einzelmotorisch
angetriebenen Riemenfadenführer erfolgt. Bei dieser bekannten
Fadenchangiereinrichtung ist ein in einer Nut geführter
Fadenführer über ein Endloszugmittel, das über
seitliche Umlenkrollen geführt ist, so an einen mikroprozessorgesteuerten
Schrittmotor angeschlossen, dass der Fadenführer während
des Spulprozesses parallel zur Kreuzspulenoberfläche hin
und her gleitet und dabei den auflaufenden Faden mit nahezu konstanter Schlepplänge
in sich kreuzenden Lagen auf der Spulenoberfläche ablegt.
-
Nachteilig
bei solchen Fadenchangiereinrichtungen ist nicht nur die vom Fadenführer
während seiner Traversierung in seiner Führung
verursachte Reibung, sondern auch die relativ große Massenträgheit
solcher Fadenchangiereinrichtungen.
-
Das
heißt, bei diesen Fadenchangiereinrichtungen muss durch
den Schrittmotor neben dem Fadenführer ein verhältnismäßig
langes und entsprechend schweres Endloszugmittel sowie zwei Umlenkrollen
ständig wechselweise beschleunigt und wieder abgebremst
werden.
-
Die
vorstehend beschriebenen, an sich bekannten Nachteile solcher Fadenverlegesysteme
wirken sich insgesamt negativ auf die realisierbaren Fadenchangiergeschwindigkeiten
aus.
-
Des
Weiteren ist beispielsweise durch die
EP 0 556 212 B1 eine Spulvorrichtung bekannt,
deren Fadenchangiereinrichtung mit einem schwenkbar gelagerten Fingerelement
ausgestattet ist, das ein spezielles Fadenführungsmittel
beaufschlagt.
-
Das
Fadenführungsmittel, das zur Changierung des Fadens in
einer Bahn geführt ist, die parallel zur Mittenlängsachse
der Kreuzspule verläuft, ist außerdem verschiebbar
in einem endseitig angeordneten und in Längsrichtung des
Fingerelementes verlaufenden Führungsschlitz des antreibbaren
Fingerelementes gelagert.
-
Das
bedeutet, das Fadenführungsmittel wird zur Fadenchangierung
durch das Fingerelement auf einer Bahn verschoben, die parallel
zur Mittenlängsachse der Kreuzspule verläuft,
wobei das freie Ende des schwenkbar gelagerten Fingerelements gleichzeitig,
wie von den Fadenverlegearmen der vorstehend beschriebenen Fadenchangiereinrichtungen bekannt,
eine teilkreisförmige Bahn beschreibt.
-
Auch
bei der Fadenchangiereinrichtung gemäß
EP 0 556 212 B1 verhindert
die sich beim Schwenken des Fingerelementes einstellende Teilkreisbahn
des freien Endes des Fingerelementes eine optimale Positionierung
des Fadenführungsmittels, das heißt, eine Positionierung
des Fadenführungsmittels möglichst nahe an den
Auflaufstellen des Fadens auf die Kreuzspule.
-
Ausgehend
von Fadenchangiereinrichtungen der vorstehend beschriebenen Gattung
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Fadenchangiereinrichtung
mit einem Fadenverlegearm zu entwickeln, die die Vorteile der bekannten
Fadenchangiereinrichtungen in sich vereinigt, ohne jedoch deren Nachteile
aufzuweisen.
-
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Fadenchangiereinrichtung
mit den im Kennzeichen des Anspruches 1 beschriebenen Merkmalen gelöst.
-
Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
-
Die
erfindungsgemäße Fadenchangiereinrichtung mit
einem Fadenverlegearm, der während der Changierung eines
auf die Kreuzspule auflaufenden Fadens bezüglich seiner
Länge verstellbar ist, und die über eine Steuereinrichtung
verfügt, die die Länge des Fadenverlegearms jeweils
von den Umkehrpunkten zur Mitte des Schwenkbereiches hin reduziert,
hat nicht nur den Vorteil, dass ein am Fadenverlegearm angeordnetes
Fadenführungsmittel stets nahe an den Auflaufstellen des
Fadens auf die Kreuzspule positioniert und damit die während
der Traversierung des auflaufenden Fadens auftretende Schlepplänge
des Fadens minimiert und während der gesamten Spulenreise
nahezu konstant gehalten werden kann, sondern eine derartig ausgebildete
Fadenchangiereinrichtung ermöglicht auch sehr hohe Changiergeschwindigkeiten
und damit sehr hohe Wickelgeschwindigkeiten an den Spulstellen der
Kreuzspulen herstellenden Textilmaschinen.
-
Das
Verkürzen und Konstanthalten der Schlepplänge
des auflaufenden Fadens während der Spulenreise wirkt sich
insbesondere bei der Herstellung von Kreuzspulen mit Stufenpräzisionswicklung vorteilhaft
aus, da die sich aus der Schlepplänge des Fadens ergebende
Hubdifferenz zwischen der Changierbreite des Fadenführungsmittels
und der Verlegebreite des Fadens auf der Kreuzspule, die so genannten
Schleppfehler, deutlich minimiert werden.
-
Das
heißt, die bislang im Bereich der Spulenflanken von Stufenpräzisionsspulen üblichen
Ringe, die auf bei Kreuzungswinkelkorrekturen auftretende Schleppfehleränderungen
zurückzuführen sind, können weitestgehend
vermieden werden.
-
Wie
im Anspruch 2 dargelegt, ist in vorteilhafter Ausführungsform
vorgesehen, dass der Fadenverlegearm ein Fadenführungselement
aufweist, das während der Traversierbewegung des Fadenverlegearms
auf einer Linie läuft, die parallel zur Mittelachse der
Kreuzspule angeordnet ist. Durch ein derartig geführtes
Fadenführungselement kann auf einfache Weise sichergestellt
werden, dass die Schlepplänge des auf die Oberfläche
der Kreuzspule auflaufenden Fadens während der gesamten
Spulenreise konstant bleibt.
-
Gemäß Anspruch
3 ist außerdem vorgesehen, dass das Fadenführungselement
so nahe wie möglich an der Oberfläche der Kreuzspule
läuft, ohne jedoch die Oberfläche der Kreuzspule
zu berühren. Eine solche Ausführungsform führt
zu einer maximalen Verkürzung der Distanz zwischen dem
Fadenführungsmittel am Fadenverlegearm und den Fadenauflaufpunkten
auf der Oberfläche der Kreuzspule, mit der Folge, dass
die Schlepplänge des Fadens minimiert ist.
-
Wie
im Anspruch 4 beschrieben, ist in vorteilhafter Ausführungsform
vorgesehen, dass der Fadenverlegearm mehrteilig ausgebildet ist
und über ein drehfest an der Motorwelle des Antriebes des
Fadenchangiereinrichtung angeordnetes Basisbauteil sowie über
ein während des Traversierens des Fadenverlegearms relativ
zum Basisbauteil verschiebbares Teleskopbauteil verfügt,
das mit dem Fadenführungselement ausgestattet ist.
-
Mit
einem derartig ausgebildeten und ausgestatteten Fadenverlegearm
kann eine definierte und jederzeit sichere Führung eines
Fadens während dessen Auflaufens auf die Oberfläche
einer Kreuzspule gewährleistet werden.
-
Gemäß Anspruch
5 ist eine Steuereinrichtung vorgesehen, die im Wesentlichen aus
einem am Teleskopbauteil des Fadenverlegearms angeordneten Positionierelement
und einem stationär angeordneten Steuerelement besteht.
-
Das
Positionierelement stützt sich während des Traversierens
des Fadenverlegearms ständig so am Steuerelement ab, dass
der Fadenverlegearm im Bereich der Kreuzspulenmitte seine kürzeste
und im Bereich der Spulenflanken jeweils seine größte
Länge aufweist.
-
Das
heißt, die Steuereinrichtung sorgt dafür, dass
die Länge des Fadenverlegearms während der Traversierung
stets kontinuierlich zwischen der maximalen Länge im Bereich
der Spulenflanken und der minimalen Länge im Bereich der
Spulenmitte verstellt wird.
-
Eine
vorteilhafte Ausführungsform der im Anspruch 5 beschriebenen
Steuereinrichtung ist beispielsweise gegeben, wenn, wie in den Ansprüchen 6
und 7 dargelegt, das stationär angeordnete Steuerelement
als kurvenförmige Führungsbahn ausgebildet und
das Teleskopbauteil des Fadenverlegarms mit dem drehfest an der
Schwenkachse des elektromotorischen Antriebs der Fadenchangiereinrichtung angeordneten
Basisbauteil des Fadenverlegarms über ein Kraftglied verbunden
ist, das Zug- bzw. Druckkräfte auf das Teleskopbauteil überträgt.
-
Das
in Abhängigkeit von der Ausbildung und Anordnung des stationär
angeordneten Steuerelementes beispielsweise als Zugfeder oder als
Druckfeder ausgebildete Kraftglied sorgt während der Traversierung
des Fadenverlegearms ständig für einen ordnungsgemäßen
Kontakt zwischen dem am Teleskopbauteil des Fadenverlegearms angeordneten
Positionierelement und dem stationär angeordneten Steuerelement
und damit für eine ordnungsgemäße Positionierung
des Fadenverlegearms während der Fadenchangierung.
-
Anstelle
des in den Ansprüchen 5 und 6 beschriebenen, als kurvenförmige
Führungsbahn ausgebildeten Steuerelementes kann zur Führung
des am Teleskopbauteil des Fadenverlegearms angeordneten Positionierelements
allerdings auch ein als Steuerkulisse ausgebildetes Steuerelement
zum Einsatz kommen.
-
Eine
solche im Anspruch 8 beschriebene Steuerkulisse weist gegenüberliegende
teilkreisförmige Führungsflächen auf,
zwischen denen das Positionierelement während des Traversiervorganges des
Fadenverlegearms sicher geführt ist.
-
Die
Verwendung einer solchen Steuerkulisse macht insbesondere den Einsatz
eines Kraftgliedes, wie es im Anspruch 7 beschrieben ist, überflüssig.
-
Wie
im Anspruch 9 dargelegt, könnte anstelle einer kurvenförmigen
Führungsbahn oder einer Steuerkulisse, die jeweils mit
einem entsprechenden mechanischen Positionierelement am Teleskopbauteil
des Fadenverlegearms korrespondieren, auch eine magnetische Steuereinrichtung
vorgesehen sein.
-
Eine
solche magnetische Steuereinrichtung verfügt beispielsweise über
Permanentmagnete, die im Bereich des Teleskopbauteils des Fadenverlegearms
angeordnet sind, und ein als Permanentmagnet ausgebildetes, stationär
angeordnetes Steuerelement.
-
Da
solche magnetische Steuereinrichtungen berührungslos arbeiten,
zeichnen sich derartige Steuereinrichtungen insbesondere durch eine
lange Lebensdauer aus.
-
Gemäß Anspruch
10 sind die stationären Elemente der Steuereinrichtung
vorzugsweise direkt oder indirekt am Motorgehäuse des Antriebs
der Fadenchangiereinrichtung festgelegt.
-
Die
stationären Elemente können beispielsweise mittels
Schraubenbolzen oder dergleichen auswechselbar am Motorgehäuse
bzw. einer am Motorgehäuse befestigten Konsole festgelegt
werden und sind in einem solchen Fall, beispielsweise bei einer Änderung
des Spulenformats, leicht gegen angepasste Elemente auszutauschen.
-
Allerdings
ist es grundsätzlich auch möglich, die stationären
Elemente unlösbar festzulegen. Die Elemente sind in einem
solchen Fall zum Beispiel mittels eines geeigneten Klebemittels
unlösbar an das Motorgehäuse beziehungsweise an
eine entsprechende Konsole angeschlossen.
-
Obwohl
die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen für
eine Steuereinrichtung kostengünstig und zuverlässig
sind, soll die Steuereinrichtung ausdrücklich nicht auf
die in den Ansprüchen beschriebenen und in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt
sein.
-
Die
Steuereinrichtung könnte selbstverständlich auch
andere Ausführungsformen aufweisen.
-
Zwischen
den beiden Bauteilen des Fadenverlegearms könnte beispielsweise
auch ein Gelenk vorgesehen werden, das während der Traversierung des
Fingerfadenführers eine gewisse Drehbewegung ausführt,
die zur Einstellung der jeweiligen Länge des Fadenverlegearms
benutzt wird.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
-
Es
zeigt:
-
1 schematisch
eine Spulstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine mit
einer Fadenchangiereinrichtung, die einen bezüglich seiner
Länge verstellbaren Fadenverlegearm aufweist,
-
2 die
in 1 schematisch dargestellte Fadenchangiereinrichtung
in Vorderansicht, mit einem Fadenverlegearm, dessen Länge
sich während des Changiervorganges ständig ändert,
wobei das Teleskopbauteil des Fadenverlegearms ein Positionierelement
aufweist, das sich an einer Steuerkurve abstützt,
-
3 die
in 2 dargestellte Fadenchangiereinrichtung in Seitenansicht,
-
4 die
in 2 dargestellte Fadenchangiereinrichtung, wobei
das Teleskopbauteil des Fadenverlegearms ein Positionierelement
aufweist, das in einer Steuerkulisse geführt ist,
-
5 die
in 2 dargestellte Fadenchangiereinrichtung, wobei
die Ansteuerung des Teleskopbauteils des Fadenverlegearms durch
eine magnetische Steuereinrichtung erfolgt.
-
In 1 ist
schematisch in Seitenansicht eine Arbeitsstelle 2 einer
Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine, im vorliegenden Fall eines
so genannten Kreuzspulautomaten 1, dargestellt.
-
Auf
den Arbeitsstellen 2 derartiger Kreuzspulautomaten 1 werden,
wie bekannt und daher nicht näher erläutert, die
auf Ringspinnmaschinen produzierten Spinnkopse 3 zu großvolumigen
Kreuzspulen 5 umgespult.
-
Die
Kreuzspulen 5 werden nach ihrer Fertigstellung mittels
eines (nicht dargestellten) selbsttätig arbeitenden Serviceaggregates,
vorzugsweise eines Kreuzspulenwechslers, auf eine maschinenlange Kreuzspulentransporteinrichtung 7 übergeben
und zu einer maschinenendseitig angeordneten Spulenverladestation
oder dergleichen transportiert.
-
Solche
Kreuzspulautomaten 1 weisen in der Regel außerdem
eine Logistikeinrichtung in Form eines Spulen- und Hülsentransportsystems 6 auf.
-
In
diesem Spulen- und Hülsentransportsystem 6 laufen,
auf Transporttellern 11, die Spinnkopse 3 beziehungsweise
Leerhülsen um.
-
Vom
Hülsentransportsystem 6 sind in der 1 lediglich
die Kopszuführstrecke 24, die reversierend antreibbare
Speicherstrecke 25, eine der zu den Spulstellen 2 führenden
Quertransportstrecken 26 sowie die Hülsenrückführstrecke 27 dargestellt.
-
Jede
Arbeitsstelle 2 des Kreuzspulautomaten 1 weist
außerdem einen Arbeitsstellenrechner 28, der über
eine Busverbindung 17 an eine Zentralsteuereinheit 18 des
Kreuzspulautomaten 1 angeschlossen ist, sowie verschiedene
weitere Einrichtungen auf, die für einen ordnungsgemäßen
Betrieb der Arbeitsstellen 2 notwendig sind.
-
Eine
dieser an sich bekannten Einrichtungen ist beispielsweise die Spulvorrichtung 4.
-
Eine
solche Spulvorrichtung 4 verfügt unter anderem über
einen Spulenrahmen 8, der um eine Schwenkachse 12 beweglich
gelagert ist.
-
Wie
in 1 weiter angedeutet, liegt die im Spulenrahmen 8 frei
rotierbar gehalterte Kreuzspule 5 während des
Spulbetriebes mit ihrer Oberfläche auf einer Spulenantriebswalze 9 auf,
die durch einen (nicht dargestellten) definiert ansteuerbaren Elektromotor
einzelmotorisch beaufschlagbar ist, und wird von der Spulenantriebswalze 9 reibschlüssig
rotiert.
-
Zur
Changierung des vom Spinnkops 3 abgezogenen Fadens 16 während
des Spulprozesses ist eine Fadenchangiereinrichtung 10 vorgesehen, die
in 1 lediglich schematisch angedeutet ist. Die Fadenchangiereinrichtung 10 weist,
wie nachfolgend anhand der 2 bis 5 erläutert
werden wird, einen in seiner Länge verstellbaren Fadenverlegearm 20 auf.
-
Der
Fadenverlegearm 20 ist durch einen reversiblen Antrieb 14 so
beaufschlagbar, dass der auf die Kreuzspule 5 auflaufende
Faden 16 während des Spulprozesses zwischen den
Stirnseiten der Kreuzspule 5 traversiert wird.
-
Der
Antrieb 14 der Fadenchangiereinrichtung 10 steht über
eine Steuerleitung 15 mit dem Arbeitsstellenrechner 28 der
betreffenden Arbeitsstelle 2 in Verbindung.
-
Wie
in den 2 bis 5 dargestellt, ist der Fadenverlegearm 20 mehrteilig
ausgebildet.
-
Das
heißt, der Fadenverlegearm 20 besteht im Wesentlichen
aus einem drehfest an der Motorwelle 29 des Antriebs 14 der
Fadenchangiereinrichtung 10 angeordneten Basisbauteil 20A und
einem bezüglich des Basisbauteils 20A verschiebbar
gelagerten Teleskopbauteil 20B.
-
Das
Telekopbauteil 20B ist im Bereich seines freien Endes mit
einem Fadenführungselement 19 ausgestattet und
wird an seinem gegenüberliegenden Ende durch eine Steuereinrichtung 23A, 23B, 23C beaufschlagt,
die für eine ordnungsgemäße Positionierung
des Fadenführungselementes 19 während
der Traversierung des auf die Oberfläche 22 der Kreuzspule 5 auflaufenden
Fadens 16 sorgt. Die Steuereinrichtung 23A verfügt
beispielsweise, wie in. den 2 und 3 dargestellt, über
ein am Teleskopbauteil 20B des Fadenverlegearms 20 angeordnetes
Positionierelement 32, das mit einer stationären,
mechanischen Steuerkurve 33A korrespondiert. Das heißt,
das Positionierelement 32 bildet in Verbindung mit der
am Motorgehäuse 34 des Antriebs 14 der
Fadenchangiereinrichtung 10 festgelegten Steuerkurve 33A sowie
einem Kraftglied 35 eine mechanische Steuereinrichtung 23A,
die dafür sorgt, dass das Fadenführungselement 19 während
der Traversierung des Fadenverlegearms 20 ständig
auf einer Linie 21 läuft, die parallel zur Mittelachse 31 der Kreuzspule 5 und
benachbart zur Oberfläche 22 der Kreuzspule 5 angeordnet
ist. Die Steuereinrichtung 23A gewährleistet dabei,
dass der Fadenverlegearm 20 während des Changiervorganges
im Bereich der Spulenflanken der Kreuzspule 5 seine maximale Länge
L aufweist und auf seinem Weg zur Spulenmitte 40 hin jeweils
kontinuierlich verkürzt wird.
-
Gemäß dem
in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel,
weist eine Steuereinrichtung 23B anstelle einer Steuerkurve
eine Steuerkulisse 33B auf.
-
In
der Steuerkulisse 33B ist das am Teleskopbauteil 20B des
Fadenverlegearms 20 angeordnete Positionierelement 32 geführt,
so dass auf ein Kraftglied, das das Positionierelement 32 in
ordnungsgemäßer Anlage an einer Steuerkurve hält, verzichtet
werden kann.
-
Auch
durch die Steuereinrichtung 23B ist gewährleistet,
dass der Fadenverlegearm 20 während des Changiervorganges
im Bereich der Spulenflanken der Kreuzspule 5 seine maximale
Länge L aufweist und auf seinem Weg zur Spulenmitte 40 hin
jeweils kontinuierlich verkürzt wird.
-
Die 5 zeigt
eine magnetische Steuereinrichtung 23C. Bei einer solchen
Steuereinrichtung 23C ist das Teleskopbauteil 20B des
Fadenverlegearms 20 mit Permanentmagneteinsätzen 50, 51 ausgestattet,
die mit einem magnetischen Steuerelement 33C korrespondieren.
-
Das
heißt, die am Teleskopbauteil 20B des Fadenverlegearms 20 angeordneten
Permanentmagneteinsätze 50, 51 sind magnetisch
jeweils so ausgerichtet, dass sie gleichsinnigen Polen am magnetischen
Steuerelementes 33C gegenüberstehen.
-
Bei
der Steuereinrichtung 23C wird durch die zwischen den Permanentmagneteinsätzen 50, 51 und
dem magnetischen Steuerelement 33C herrschenden Magnetkräfte
gewährleistet, dass der Fadenverlegearm 20 während
des Changiervorganges ordnungsgemäß verkürzt
bzw. verlängert wird.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 4237860
A1 [0007]
- - DE 10332399 A1 [0011, 0013, 0013]
- - DE 102006057407 A1 [0011]
- - EP 0453622 A1 [0020]
- - EP 0556212 B1 [0024, 0027]