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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Kunstrasenlinie, die auf einem
Boden, beispielsweise einem Rasensportplatz, gebildet wird, ein
Bodenbearbeitungsgerät
zum Bilden der Kunstrasenlinie sowie ein Verfahren zum Bilden einer
Kunstrasenlinie.
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Auf
Böden von
Sportplätzen,
insbesondere Rasensportplätzen,
ist es erforderlich, das für
die betreffende Sportart notwendige Feld durch Linien zu markieren.
Ein bekanntes Verfahren zum Bilden dieser Linien ist die Verwendung
von Kalk- oder Kreidepulver oder ähnlichem, das über eine
Pulverausbringmaschine auf den Boden bzw. den Rasen gestreut wird.
Auch ist es bekannt, die Linien mit Sprühfarbe zu bilden. Durch Wettereinflüsse wie
Wind und Regen sind derartige Linien jedoch nicht sehr lange haltbar,
so dass die Linien häufig,
meist wöchentlich, erneuert
werden müssen.
Ferner kann es zu Pulveranhäufungen
kommen, die zu einer Erstickung des Rasens führen, so dass an der betreffenden
Stelle ein Loch in der Rasenfläche
entsteht.
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Ferner
ist es bekannt, weiß gefärbten Kunstrasen
in den Boden einzubringen, um eine Linie zu bilden. Derartig gebildete
Linien sind meist sehr dünn,
so dass mehrere Linien nebeneinander gebildet werden müssen, um
beispielsweise die bei einem Fußballfeld
geforderte Linienbreite von etwa 12 cm zu erzeugen. Dabei entsteht
das Problem, dass zwischen den einzelnen Kunstrasenlinienteilen
Unkraut oder Rasenpflanzen wachsen können, die Kunstrasenlinienteile überdecken,
so dass die Kunstrasenlinie nicht mehr oder kaum erkennbar ist.
Ferner ist es nur mit großem
Aufwand möglich,
die zwischen den einzelnen Linienteilen wachsenden Pflanzen zu kürzen, um
die Erkennbarkeit der Linie wieder herzustellen. Darüber hinaus
ist das Einbringen von mehreren nebeneinander liegenden Linienteilen
in den Boden sehr aufwendig.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung unter Vermeidung
der zuvor genannten Nachteile einen Kunstrasen zu schaffen, der
zum Bilden einer Kunstrasenlinie auf einem Boden geeignet ist, wobei
die Kunstrasenlinie auf eine einfache Art und Weise gebildet werden
soll. Ferner soll eine Bodenbearbeitungsmaschine und ein Verfahren
zum Bilden einer derartigen Kunstrasenlinie bereitgestellt werden.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe dienen die Merkmale des Anspruchs 1, 10 und 16.
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Die
Erfindung sieht in vorteilhafter Weise vor, dass eine Kunstrasenbahn
zum Bilden einer Kunstrasenlinie auf einem Boden, vorzugsweise einem
Rasensportplatz, aus einer langgestreckten Textilträgerbahn
und mehreren Kunstrasenfasern besteht. Die langgestreckte textile
Trägerbahn
weist einen sich in Längsrichtung
der textilen Trägerbahn
erstreckenden Faserabschnitt und zwei Seitenabschnitte auf, wobei die
Seitenabschnitte jeweils seitlich von dem Faserabschnitt und parallel
zu dem Faserabschnitt angeordnet sind und jeweils zu einer sich
in Längsrichtung der
textilen Trägerbahn
erstreckenden Falte umschlagbar sind. An dem Faserabschnitt sind
die mehreren Kunstrasenfasern angeordnet und bilden mehrere parallele
Reihen von Kunstrasenfasern, wobei jede Reihe von Kunstrasenfasern
in Längsrichtung der
Trägerbahn
verläuft
und die Kunstrasenfasern von einer Oberfläche des Faserabschnitts der
Trägerbahn
abstehen. Im gefalteten Zustand der Kunstrasenbahn sind die Falten,
die mit den Seitenabschnitten gebildet sind, jeweils in eine Furche
in dem Boden zur Befestigung der Kunstrasenlinie einsetzbar, derart,
dass der Faserabschnitt zumindest teilweise einen Bereich des Bodens überdeckt.
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Mit
der erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn kann
eine Kunstrasenlinie geschaffen werden, die auf eine einfache Art
und Weise an dem Boden befestigbar ist, wobei eine stabile und dauerhafte
Befestigung durch das Einbringen der Falten in eine Furche in dem
Boden ermöglicht
wird.
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Durch
den Faserabschnitt, der den zwischen den Furchen angeordneten Bereich
des Bodens zumindest teilweise überdeckt,
wird gewährleistet,
dass kein Gras und/oder Unkraut zwischen den Reihen von Kunstrasenfasern
entstehen oder wachsen kann, durch das die Kunstrasenfasern überdeckt werden
könnten.
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Dadurch
ist die durch die erfindungsgemäße Kunstrasenbahn
gebildete Kunstrasenlinie äußerst langlebig
und es ist nicht notwendig, dass in aufwendiger Art und Weise zwischen
Kunstrasenfasernreihen befindlicher Rasen oder Unkraut entfernt
oder gekürzt
werden muss.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass mehrere Kunstrasenfasern zu Faserbündeln zusammengefasst
sind und die mehreren parallelen Reihen von Kunstfasern aus Reihen
von Faserbündeln
gebildet sind. Durch das Vorsehen von Faserbündeln aus mehreren Kunstrasenfasern
kann auf dem Faserabschnitt eine große Anzahl von dicht aneinanderstehenden
Kunstrasenfasern in vorteilhafter Weise angeordnet werden, so dass
der Faserabschnitt mit den Kunstrasenfasern besonders echt wirkt.
Dadurch wird eine Kunstrasenlinien erzeugt, die sich farblich von
dem Naturrasen abhebt, jedoch eine sehr ähnliche Gestalt wie der Naturrasen
aufweist.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist
vorgesehen, dass in dem Faserabschnitt der textilen Trägerbahn
mehrere parallele Lochreihen aus mehreren Löchern angeordnet sind, wobei
eine oder mehrere Kunstrasenfasern in die einzelnen Löcher eingefädelt und
an der textilen Trägerbahn
befestigt sind. Dadurch ist die Herstellung der Kunstrasenbahn auf
eine besonders einfache Art und Weise möglich, wobei gleichzeitig Kunstrasenfasern
in vorteilhafter Weise an der textilen Trägerbahn angeordnet und befestigt
werden können.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass jeweils zwei Kunstrasenfasern zweier
benachbarter Faserbündel
aus einem Filament gebildet sind, das von der der Oberfläche des
Faserabschnitts abgewandten Seite der Trägerbahn aus mit jeweils einem
Ende durch jeweils ein Loch zweier benachbarter Löcher geführt ist.
Mit anderen Worten, das Filament wird zum Bilden von zwei Kunstrasenfasern
von der Rückseite
der Trägerbahn
durch zwei benachbarte Löcher gesteckt.
Auf diese Weise können
die Kunstrasenfasern in dem Faserabschnitt der textilen Trägerbahnen
auf eine einfache Art und Weise und sehr schnell hergestellt werden,
indem beispielsweise mehrere Filamente gleichzeitig durch die Löcher gesteckt
werden, so dass zwei Faserbündel
mit einem Herstellungsschritt erzeugt werden können.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass die Kunstrasenfasern an der der Oberfläche des
Faserabschnitts abgewandten Seite der Trägerbahn vernäht, verklebt
und/oder verschweißt
sind. Dadurch kann eine stabile Befestigung der Kunstrasenfasern an
der Trägerbahn
auf eine einfache Art und Weise gewährleistet werden.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die Trägerbahn aus mehreren Schichten,
vorzugsweise einem Gittergewebe, einem Vliesstoff und einem Nylongewebe
besteht. Insgesamt kann vorgesehen sein, dass derart ausgestaltet
ist, dass Wurzeln des Naturrasens die Trägerbahn zumindest teilweise
durchdringen können,
so dass eine zusätzliche
Fixierung der Kunstrasenbahn in dem Boden möglich ist.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass die Kunstrasenfasern aus Polyethylen, Polyamid und/oder
Polypropylen bestehen.
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Die
Kunstrasenfasern und/oder die Kunstrasenfaserelemente können aus
Polyethylen, Polyamid und/oder Polypropylen bestehen. Derartige
Werkstoffe haben sich als besonders geeignet für den Einsatz in einer Kunstrasenbahn
bewährt.
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In
einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
weisen die Kunstrasenfasern einen in sich verdrehten Querschnitt
auf. Dadurch erhalten die Kunstrasenfasern trotz eines geringen
Querschnitts eine besondere Steifigkeit, so dass sie in vorteilhafter
Weise von dem Faserabschnitt der Trägerbahn abstehen. Darüber hinaus
bewirkt die Verdrehung eine höhere
Elastizität
der Kunstrasenfasern, so dass sich die Fasern nach einer Verformung
in vorteilhafter Weise wieder in die von der textilen Trägerbahn
abstehenden Position rückverformen.
Dabei kann entweder jede Kunstrasenfaser einzeln verdreht sein oder
es können
zwei oder mehrere Kunstrasenfasern miteinander verdreht oder verdrillt
sein. Es ist auch möglich,
dass eine Kunstrasenfaser aus mehreren Einzelfasern besteht, die
verdrillt sind.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die Kunstrasenfaserelemente, die Kunstrasenfasern
und/oder die Trägerbahn
aus einem UV-stabilen Material bestehen.
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Die
Erfindung sieht ferner ein Bodenbearbeitungsgerät zum Bilden einer Kunstrasenlinie
auf einem Boden mit einer erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn vor, bei
dem eine Furchenzieheinrichtung zum Ziehen von zwei parallelen Furchen
und eine in Fahrtrichtung des Bodenbearbeitungsgeräts hinter der
Furchenzieheinrichtung angeordnete Linieneinsetzvorrichtung vorgesehen
ist. Die Linieneinsetzvorrichtung weist zwei mit Abstand zueinander
angeordnete Eindrückkanten
auf, wobei der Abstand der Eindrückkanten
an die Breite des Faserabschnitts der Kunstrasenbahn angepasst ist
und die Linieneinsetzvorrichtung derart ausgebildet ist, dass die
Seitenabschnitte der Kunstrasenbahn zum Bilden der Falten um die
Eindrückkanten
legbar und von der Linieneinsetzvorrichtung in die Furchen in dem
Boden einsetzbar sind.
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Das
erfindungsgemäße Bodenbearbeitungsgerät ermöglicht in
vorteilhafter Weise, dass eine erfindungsgemäße Kunstrasenlinie mit einem
Gerät auf
den Boden aufgebracht und in dem Boden befestigt werden kann. Ein
derartiges Bodenbearbeitungsgerät
kann beispielsweise von einer herkömmlichen Zugmaschine aus dem
landwirtschaftlichen Bereich gezogen werden. Das Vorsehen der Furchzieheinrichtung
ermöglicht
das Bilden von sauberen Furchen in den Boden, in die die Linieneinsetzvorrichtung
die Falten der Kunstrasenbahn eindrücken kann. Dies macht ein sehr
schnelles Aufbringen und Befestigen der Kunstrasenlinie auf dem
Boden möglich,
ohne dass zusätzliche
Arbeitsschritte notwendig sind. Da die erfindungsgemäße Kunstrasenbahn
beispielsweise aufgerollt gelagert werden kann, kann mit dem erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsgerät eine lange
Kunstrasenlinie auf dem Boden gebildet werden, ohne dass eine weitere
Kunstrasenbahn dem Bodenbearbeitungsgerät zugeführt werden muss.
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Bei
einem derartigen Bodenbearbeitungsgerät kann ferner vorgesehen sein,
dass die Furchenzieheinrichtung in eine Stellung versetzt werden kann,
bei der die Furchenzieheinrichtung nur teilweise oder nicht in den
Boden eingreift, so dass die Linieneinsetzvorrichtung die Kunstrasenbahn
in bereits vorhandene Furchen einsetzt. Dies kann der Fall sein,
wenn eine bereits gelegte Linie erneuert werden soll und nach dem
Herausziehen der alten Kunstrasenbahn Furchen in dem Boden vorhanden
sind.
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Erfindungsgemäß kann vorgesehen
sein, dass die Furchenzieheinrichtung aus mehreren rotierbaren Klingen
besteht, wobei die Klingen vorzugsweise koaxial zueinander angeordnet
sind. Das Vorsehen von rotierenden Klingen als Furchenzieheinrichtung
hat den Vorteil, dass die für
die erfindungsgemäße Verwendung
der Kunstrasenbahnen vorteilhaften schmalen Furchen auf eine einfache
Art und Weise durch einen Einschnitt in dem Boden gebildet werden
können.
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Es
kann vorgesehen sein, dass eine Zuführeinrichtung zum Zuführen der
Kunstrasenbahn zu der Linieneinsetzvorrichtung an dem Bodenbearbeitungsgerät angeordnet
ist, wobei sich vorzugsweise die Zuführeinrichtung zu der Linieneinsetzvorrichtung hin
verjüngt.
Auf diese Art und Weise ist ein Zuführen der Kunstrasenbahnen zu
den Linieneinsetzvorrichtungen und Einsetzen der Kunstrasenbahn
in den Boden auf eine vorteilhafte Weise möglich.
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Die
Zuführeinrichtung
ermöglicht
eine geordnete Zuführung
der Kunstrasenbahn zu der Linieneinsetzvorrichtung, so dass das
Bodenbearbeitungsgerät
die Kunstrasenbahn geradlinig in den Boden einbringen kann. Dabei
ist es von Vorteil, wenn sich die Zuführeinrichtung zu der Linieneinsetzvorrichtung
hin verjüngt,
da die Kunstrasenbahn im Ausgangszustand wesentlich breiter ist
als die durch das Einsetzen der Kunstrasenbahn in dem Boden gebildete
Kunstrasenlinie.
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Die
Zuführeinrichtung
kann aus zwei in einem Winkel zueinander angeordneten Führungsträgern bestehen,
die auf die Linieneinsetzvorrichtung, vorzugsweise auf die Eindrückkanten
der Linieneinsetzvorrichtung, ausgerichtet sind. Das Ausbilden der
Zuführeinrichtung
aus zwei Führungsträgern ermöglicht das
Zuführen
der Kunstrasenbahn auf eine vorteilhafte Weise.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass ein zwischen den Führungsträgern gebildeter erster Zwischenraum
in einen zweiten Zwischenraum zwischen den Eindrückkanten der Linieneinsetzvorrichtung übergeht,
wobei der erste und zweite Zwischenraum an die Aufnahme eines Faserabschnitts
der Trägerbahn
der Kunstrasenbahn angepasst ist.
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Dadurch
wird in vorteilhafter Weise ermöglicht,
dass die Falten der Kunstrasenbahn, die in die Furchen in dem Boden
eingesetzt werden, gebildet werden, indem die Seitenabschnitte der
Kunstrasenbahn um die Führungsträger und
die Eindrückkanten der
Linieneinsetzvorrichtung gelegt wird. Durch das Aufnehmen des Faserabschnitts
der Trägerbahn
der Kunstrasenbahn in dem ersten und zweiten Zwischenraum wird der
Faserabschnitt umgeschlagen und beim Einsetzen der erfindungsgemäß vorgesehenen
Falten der Kunstrasenbahn in die Furchen steht ausreichend Material
des Faserabschnitts der Trägerbahn
zur Verfügung,
so dass die Trägerbahn
in dem Faserabschnitt nicht reißt.
Der Faserabschnitt wird somit auf dem zwischen Furchen in dem Boden befindlichen
Bodenabschnitt abgelegt, so dass dieser Teil des Bodens bedeckt
wird.
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Die
Linieneinsetzvorrichtung und/oder die Zuführeinrichtung können Führungsmittel
zum Führen
der Kunstrasenbahn aufweisen, derart, dass im Gebrauch die Falten
der Kunstrasenbahn um die Eindrückkanten
der Linieneinsetzvorrichtung gelegt werden und der Faserabschnitt
der Kunstrasenbahn in den ersten Zwischenraum zwischen den Führungsträgern und/oder
in den zweiten Zwischenraum zwischen den Eindrückkanten der Linieneinsetzvorrichtung
gedrückt
wird.
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Auf
diese Weise wird der erfindungsgemäß vorgesehene Einsetzvorgang
unterstützt
und eine fehlerunanfällige
Arbeitsweise der Bodenbearbeitungsmaschine gewährleistet, da die Führungsmittel die
Kunstrasenbahn in die für
den Einsetzvorgang vorteilhafte Form drücken.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass das Bodenbearbeitungsgerät eine hinter der Linieneinsetzvorrichtung
angeordnete Walze aufweist. Mit Hilfe der Walze kann die in den
Boden eingesetzte Kunstrasenbahn weiter befestigt werden, indem
mit Hilfe der Walze die Furchen in den Boden zusammengedrückt werden.
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Ferner
sieht die Erfindung ein Verfahren zum Bilden einer Kunstrasenlinie
auf einem Boden vorzugsweise einem Rasensportplatz mit folgenden Schritten
vor:
- a) Bilden von zwei parallelen Furchen
in den Boden,
- b) Ausrichten einer Kunstrasenbahn auf die Furchen, wobei die
Kunstrasenbahn aus einer textilen Trägerbahn besteht, die einen
Faserabschnitt mit abstehenden Kunstrasenfasern und zwei Seitenabschnitte
aufweist,
- c) Umlegen der Seitenabschnitte zu jeweils einer Falte,
- d) Eindrücken
der Falte in jeweils eine der Furchen in den Boden zum Befestigen
der Kunstrasenbahn, derart, dass der Faserabschnitt zumindest teilweise
einen Bereich des Bodens überdeckt
und die Kunstrasenfasern von dem Faserabschnitt zum Bilden der Kunstrasenlinie
abstehen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ermöglicht
das Bilden einer Kunstrasenlinie auf einem Boden in vorteilhafter
Weise. Durch das Vorsehen von zwei parallelen Furchen, in die Falten
einer Kunstrasenbahn hineingedrückt
werden, kann die Kunstrasenbahn zum Bilden der Kunstrasenlinie auf
eine einfache Art und Weise in dem Boden befestigt werden. Dadurch,
dass der Teil der Kunstrasenbahn, von dem die Kunstrasenfasern abstehen,
zumindest teilweise einen Bereich des Bodens überdeckt, wird verhindert,
dass Naturrasen oder Unkraut zwischen den Kunstrasenfasern hervorwachsen
kann und somit das Erscheinungsbild der Kunstrasenlinie stört. Unkraut
und Naturrasen müssen
daher nicht zwischen den Kunstrasenfasern entfernt werden.
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Bei
der Erfindung ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Kunstrasenbahn
eine Kunstrasenbahn gemäß der vorliegenden
Erfindung ist.
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Auch
kann vorgesehen sein, dass ein erfindungsgemäßes Bodenbearbeitungsgerät zum Bilden der
Kunstrasenlinie verwendet wird.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass das erfindungsgemäße Verfahren einen weiteren
Schritt aufweist:
- e) Walzen des Bodens, derart,
dass die Furchen in dem Boden zusammengedrückt werden.
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Nachfolgend
wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematische Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn
im Ausgangszustand,
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2 eine
schematische Perspektivansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn
im in dem Boden eingesetzten Zustand,
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3 eine
weitere Ansicht der in 2 dargestellten erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn,
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4 eine
schematische Detailansicht einer erfindungsgemäßen Kunstrasenfaser,
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5 eine
perspektivische schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsgeräts zum Einsetzen
einer erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn
in den Boden,
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6 eine
schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsgeräts zum Einsetzen
einer erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn
in den Boden im Betrieb,
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In 1 ist
eine erfindungsgemäße Kunstrasenbahn 1 zum
Bilden einer Kunstrasenlinie auf einem Boden 14, vorzugsweise
einem Rasensportplatz, schematisch in einer perspektivischen Ansicht gezeigt.
Die Kunstrasenbahn 1 ist im Ausgangszustand dargestellt.
Die Kunstrasenbahn 1 besteht aus einer langgestreckten
textilen Trägerbahn 3,
auf der mehrere Kunstrasenfasern 9 als Faserbündel 5 angeordnet
sind. Die Faserbündel 5 sind
in mehreren Reihen 7 angeordnet und stehen von der Oberfläche 8 der
textilen Trägerbahn 3 ab.
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Die
textile Trägerbahn 3 ist
in einen Faserabschnitt 6, in dem die Kunstrasenfasern 9 in
Form von Faserbündeln 5 angeordnet
sind und zwei Seitenabschnitte 4 unterteilt. Der Faserabschnitt 6 und
die Seitenabschnitte 4 sind dabei parallel angeordnet und
erstrecken sich in Längsrichtung
der textilen Trägerbahn 3.
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Zum
Befestigen der Kunstrasenfasern 9 bzw. der Faserbündel 5 an
dem textilen Trägerelement 3 sind
mehrere sich in Längsrichtung
der textilen Trägerbahn 3 erstreckende
parallele Lochreihen 10, die jeweils aus mehreren Löchern 10a bestehen,
angeordnet, in die die Kunstrasenfasern 9 bzw. die Faserbündel 5 eingefädelt sind.
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Die
textile Trägerbahn 3 kann
aus nahezu jeder Art von textilem Stoff hergestellt sein, sofern
dieser Stoff gegenüber
Umwelteinflüssen
widerstandsfähig
ist. Der textile Stoff kann ein Webstoff, ein Filzstoff oder auch
ein Vliesstoff sein.
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Die
Kunstrasenfaserelemente und die Kunstrasenfasern können aus
einem Kunststoff hergestellt sein, beispielsweise Polyethylen, Polyamid
oder Polypropylen. Vorzugsweise ist der für die Kunstrasenfasern ausgewählte Kunststoff
gegenüber
UV-Strahlen stabil.
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In
den 2 und 3 ist ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn 1 im
in dem Boden eingesetzten Zustand dargestellt. Durch das Einsetzen
in dem Boden, beispielsweise einem Rasensportplatz, bildet die Kunstrasenbahn 1 eine
Kunstrasenlinie auf dem Boden 14. In den Boden 14 sind
zwei Furchen 15 geschnitten.
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Furchen
im Rahmen der Erfindung können jegliche
langgestreckte Vertiefungen in einem Boden sein, beispielsweise
auch eine Rille, ein Spalt oder ein Schlitz.
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Die
erfindungsgemäße Kunstrasenbahn 1 wird
in dem in den Boden 14 eingesetzten Zustand durch eine
Klemmwirkung der Furchen 15 in dem Boden 14 fixiert.
Dazu kann vorgesehen sein, dass eine in den Boden 14 eingesetzte
Kunstrasenbahn 1 durch eine Nachbehandlung des Bodens 14 stärker fixiert
wird, indem beispielsweise der Boden 14 gewalzt wird, um
zu bewirken, dass die Furchen 15 zusammengedrückt werden.
Bei den in den 2 und 3 gezeigten
Darstellungen der erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn 1 sind
die Furchen 15 relativ weit geöffnet dargestellt. Diese Darstellung
dient nur Erläuterungszwecken
und gibt nicht zwangsweise die reale Form der Furchen wieder.
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Die
erfindungsgemäße Kunstrasenbahn 1 weist
zwei Falten 17 auf, die in die Furchen 15 in dem Boden 14 eingesetzt
sind. Die Falten 17 werden durch ein Umschlagen der Seitenabschnitte 4 gebildet.
Die Falten 17 der Kunstrasenbahn 1 sind dabei so
ausgebildet, dass der Faserabschnitt 6 mit den Kunstrasenfasern 9 den
Teilbereich 14a des Bodens 14 überdeckt.
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Die
auf dem Teilbereich 14a des Bodens 14 befindlichen
Rasen- bzw. Unkrautpflanzen werden dadurch überdeckt und daran gehindert,
die Kunstrasenfasern 9 zu überwuchern.
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Wie
am besten aus 3 ersichtlich ist, in der die
in 2 dargestellte Kunstrasenbahn aus einer anderen
Ansicht gezeigt ist, kann vorgesehen sein, dass die Trägerbahn 3 aus
einem textilen Stoff hergestellt ist, der von Wurzeln 18 der
umgebenden Rasenpflanzen durchdrungen werden kann, so dass die Wurzeln 18 der
Rasenpflanzen die erfindungsgemäße Kunstrasenbahn
zusätzlich
in dem Boden fixieren.
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In 4 ist
eine einzelne Kunstrasenfaser schematisch im Detail dargestellt.
Die Kunstrasenfaser 9 ist in sich verdreht, d. h. sie weist
einen verdrehten Querschnitt auf. Durch einen derartigen verdrehten
Querschnitt weist die Kunstrasenfaser eine verbesserte Elastizität sowie
eine höhere
Steifigkeit auf, so dass die Kunstrasenfaser 9 in dem im
Boden eingesetzten Zustand der Kunstrasenbahn 1 vorteilhaft von
der Trägerbahn 3 abstehen.
Die erhöhte
Elastizität
bewirkt, dass eine mechanische Belastung der Faser beispielsweise
durch einen auf die Kunstrasenlinie auftreffenden Ball oder einen
Sportler, der auf die Kunstrasenlinie tritt, nicht umknicken, d.
h. sich plastisch verformen, sondern lediglich einer elastischen
Verformung unterzogen werden und sich nach der Belastung wieder
in den Ausgangszustand zurückverformen.
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Wie
aus 4 ersichtlich ist, können die Kunstrasenfasern 9 gebildet
werden, indem ein Filament 9a durch zwei benachbarte Löcher 10a in
der textilen Trägerbahn 3 von
der der Oberfläche 8 der abgewandten
Seite 12 der textilen Trägerbahn 3 aus eingesteckt
wird, so dass die beiden Enden des Filaments 9a die Kunstrasenfasern 9 bilden.
Auf der der Oberfläche 8 abgewandten
Seite 12 der textilen Trägerbahn 3 kann das
Filament 9a und somit die Kunstrasenfasern 9 verklebt, verschweißt oder
vernäht sein.
Auch ist es möglich,
dass bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn 1 mehrere Filamente 9a gleichzeitig
durch zwei benachbarte Löcher 10a gesteckt
werden, so dass zwei Faserbündel 5 von
Kunstrasenfasern 9 gebildet werden.
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Auf
diese Weise ist die Herstellung der erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn
auf eine einfache Art und Weise und sehr schnell möglich.
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Die
Kunstrasenfasern 9 können
im Rahmen der Erfindung sowohl einzeln in den Reihen 7 angeordnet
sein als auch in Fasernbündeln 5 aufgereiht sein.
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In
den 5 und 6 ist eine schematische perspektivische
Darstellung eines erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsgeräts 20 zum
Einsetzen einer erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn
in einen Boden dargestellt.
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Das
Bodenbearbeitungsgerät 20 kann
in herkömmlicher
Weise hinter einer nicht dargestellten Zugmaschine gezogen werden.
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Das
Bodenbearbeitungsgerät 20 ist
an einem Rahmen 22 befestigt und weist eine Furchenzieheinrichtung 40 mit
zwei Furchenzieher 24 auf.
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In
Fahrtrichtung hinter der Furchenzieheinrichtung 40 ist
eine Linieneinsetzvorrichtung 42 vorgesehen, die zwei mit
einem Abstand zueinander und nebeneinander angeordnete Eindrückkanten 44 aufweist.
Die Fahrtrichtung des Bodenbearbeitungsgeräts ist in den 5 und 6 durch
einen Pfeil angegeben. Die Eindrückkanten 44 sind
jeweils so ausgebildet, dass die Falten 17 der Seitenabschnitte 4 der
Kunstrasenbahn 1 um die Eindrückkanten 44 legbar
und somit von der Linieneinsetzvorrichtung 42 in die Furchen 15 in
den Boden 14 einsetzbar sind.
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Bei
dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsgeräts sind
die Furchenzieher jeweils als eine rotierbare Klinge ausgeführt, die
koaxial zueinander angeordnet sind.
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Im
oberen Bereich der Linieneinsetzvorrichtung 42 ist eine
Zuführeinrichtung 28 zum
Zuführen einer
erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn 1 angeordnet,
die aus zwei voneinander beabstandeten Führungsträgern 30 besteht. Die
Führungsträger 30 sind
zumindest teilweise in einem Winkel zueinander angeordnet und auf
die Eindrückkanten 44 der
Linieneinsetzvorrichtung 42 ausgerichtet. Beim Zuführen der
Kunstrasenbahn 1 werden durch die Führungsträger 30 und die Eindrückkanten 44 der
Linieneinsetzvorrichtung 42 die Falten 17 gebildet,
indem die Seitenabschnitte 4 der Kunstrasenbahn 1 um
die Kanten der Führungsträger 30 und
die Eindrückkanten 44 der
Linieneinsetzvorrichtung 42 beim Zuführen gelegt wird. Dabei wird
der Faserabschnitt 6 der Kunstrasenbahn 1 von
einem ersten Zwischenraum 32 zwischen den Führungsträgern 30 und
einem zweiten Zwischenraum 46 zwischen den Eindrückkanten 44 der
Linieneinsetzvorrichtung 42 aufgenommen und in diese Zwischenräume hineingedrückt bzw.
in diesen gehalten, so dass die Falten 17 der Kunstrasenbahn 1 eng
um die Führungsträger 30 und
die Kanten 44 der Linieneinsetzvorrichtung 42 anliegen.
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An
der Zuführeinrichtung 28 und/oder
an der Linieneinsetzvorrichtung 42 sind Führungsmittel 48 zum
Führen
der Kunstrasenbahn 1 vorgesehen, um ein enges Anliegen
der Falten der Kunstrasenbahn 1 um die Eindrückkanten 44 der
Linieneinsetzvorrichtung 42 zu gewährleisten. In dem in 5 und 6 dargestellten
Ausführungsbeispiel
bestehen die Führungsmittel 48 aus
einer Führungsplatte,
die in dem ersten Zwischenraum 32 und dem zweiten Zwischenraum 44 angeordnet
ist, wobei zwischen der Führungsplatte
und den Führungsträgern bzw.
den Eindrückkanten 44 der
Linieneinsetzvorrichtung 42 Spalten 43 vorgesehen
sind, durch die die Kunstrasenbahn 1 gelegt werden kann.
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In
Fahrtrichtung gesehen hinter den Furchenziehern 24 kann
eine nicht dargestellte Walzeinrichtung vorgesehen sein, die den
Boden mit der eingesetzten Kunstrasenbahn nachbearbeitet, um beispielsweise
die Furchen zusammenzudrücken,
um eine bessere Fixierung der Kunstrasenbahn in dem Boden zu gewährleisten.
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Es
können
auch andere Führungsmittel
vorgesehen sein, die die Kunstrasenbahn in die entsprechend gewünschte Form
drücken.
Die Eindrückkanten
der Linieneinsetzvorrichtung weisen einen Abstand auf, der so gewählt ist,
dass der Faserabschnitt der Kunstrasenbahn in dem gebildeten Zwischenraum
aufgenommen und somit gewährleistet
wird, dass die Falten vor dem Einsetzen in dem Boden eng an den
Eindrückkanten
der Linieneinsetzvorrichtung anliegen.
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Ein
derartiges Bodenbearbeitungsgerät
hat den Vorteil, dass der Furchenziehvorgang und der Einsetzvorgang
der Kunstrasenlinie in einem Arbeitsgang durchgeführt wird.
Darüber
hinaus wird die mit einem derartigen Bodenbearbeitungsgerät eingesetzte
Kunstrasenbahn nur gering belastet, da die Kunstrasenbahn nur in
die Furchen hineingedrückt wird.
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Die
Erfindung stellt ferner ein Verfahren zum Bilden einer Kunstrasenlinie
auf einem Boden, vorzugsweise einem Rasensportplatz zur Verfügung. Das
erfindungsgemäße Verfahren
sieht folgende Schritte vor:
- a) Bilden von
zwei parallelen Furchen in den Boden,
- b) Ausrichten einer Kunstrasenbahn auf die Furchen, wobei die
Kunstrasenbahn aus einer textilen Trägerbahn besteht, die einen
Faserabschnitt mit abstehenden Kunstrasenfasern und zwei Seitenabschnitte
aufweist,
- c) Umlegen der Seitenabschnitte zu jeweils einer Falte,
- d) Eindrücken
der Falte in jeweils eine der Furchen in den Boden zum Befestigen
der Kunstrasenbahn, derart, dass der Faserabschnitt zumindest teilweise
einen Bereich des Bodens überdeckt
und die Kunstrasenfasern von dem Faserabschnitt zum Bilden der Kunstrasenlinie
abstehen.
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In
einem weiterhin optionalen Schritt kann vorgesehen sein, dass nach
dem Eindrücken
der Falten in die Furchen in dem Boden, der Boden gewalzt wird,
derart, dass die Furchen in dem Boden zusammengedrückt werden.
Auf diese Weise kann eine stärkere
Fixierung der Kunstrasenbahn in dem Boden gewährleistet werden. Bei dem Verfahren
kann vorgesehen sein, dass die Kunstrasenbahn eine erfindungsgemäße Kunstrasenbahn
ist. Auch kann vorgesehen sein, dass das Verfahren mit Hilfe eines
erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsgerätes durchgeführt wird.