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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Kunstrasenlinie, die auf einem
Boden, beispielsweise einem Rasensportplatz, gebildet wird sowie
ein Bodenbearbeitungsgerät
zum Bilden der Kunstrasenlinie.
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Auf
Böden von
Sportplätzen,
insbesondere Rasensportplätzen,
ist es erforderlich, das für
die betreffende Sportart notwendige Feld durch Linien zu markieren.
Ein bekanntes Verfahren zum Bilden dieser Linien ist die Verwendung
von Kalk- oder Kreidepulver oder ähnlichem, das über eine
Pulverausbringmaschine auf den Boden bzw. den Rasen gestreut wird.
Auch ist es bekannt, die Linien mit Sprühfarbe zu bilden. Durch Wettereinflüsse wie
Wind und Regen sind derartige Linien jedoch nicht sehr lange haltbar,
so dass die Linien häufig,
meist wöchentlich, erneuert
werden müssen.
Ferner kann es zu Pulveranhäufungen
kommen, die zu einer Erstickung des Rasens führen, so dass an der betreffenden
Stelle ein Loch in der Rasenfläche
entsteht.
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Ferner
ist es bekannt, weiß gefärbten Kunstrasen
in den Boden einzubringen, um eine Linie zu bilden. Derartig gebildete
Linien sind meist sehr dünn,
so dass mehrere Linien nebeneinander gebildet werden müssen, um
beispielsweise die bei einem Fußballfeld
geforderte Linienbreite von etwa 12 cm zu erzeugen. Dabei entsteht
das Problem, dass zwischen den einzelnen Kunstrasenlinienteilen
Unkraut oder Rasenpflanzen wachsen können, die Kunstrasenlinienteile überdecken,
so dass die Kunstrasenlinie nicht mehr oder kaum erkennbar ist.
Ferner ist es nur mit großem
Aufwand möglich,
die zwischen den einzelnen Linienteilen wachsenden Pflanzen zu kürzen, um
die Erkennbarkeit der Linie wieder herzustellen. Darüber hinaus
ist das Einbringen von mehreren nebeneinander liegenden Linienteilen
in den Boden sehr aufwendig.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung unter Vermeidung
der zuvor genannten Nachteile einen Kunstrasen zu schaffen, der
zum Bilden einer Kunstrasenlinie auf einem Boden geeignet ist, wobei
die Kunstrasenlinie auf eine einfache Art und Weise geschaffen werden
soll. Ferner soll eine Bodenbearbeitungsmaschine zum Bilden einer
derartigen Kunstrasenlinie bereitgestellt werden.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe dienen die Merkmale des Anspruchs 1 bzw. 13 und 20.
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Die
Erfindung sieht in vorteilhafter Weise vor, dass eine Kunstrasenbahn
zum Bilden einer Kunstrasenlinie auf einem Boden, vorzugsweise einem
Rasensportplatz, aus einer langgestreckten textilen Trägerbahn
und mehreren Kunstrasenfaserelementen besteht, die jeweils mindestens
eine Reihe von nebeneinander angeordneten Kunstrasenfasern aufweisen,
die von dem Kunstrasenfaserelement abstehen. Dabei sind die Kunstrasenfaserelemente
derart an der Trägerbahn
angebracht, dass jede Reihe von Kunstrasenfasern in Längsrichtung
der Trägerbahn verläuft und
mindestens zwei Reihen von Kunstrasenfasern parallel zueinander
mit einem Abstand angeordnet sind und dass die Kunstrasenfasern
im Ausgangszustand der Kunstrasenbahn parallel zu einer Oberfläche der
Trägerbahn
angeordnet sind und in einem gefalteten Zustand der Kunstrasenbahn
zumindest teilweise von der Trägerbahn
abstehen und wobei die Kunstrasenbahn in dem gefalteten Zustand mindestens
zwei Falten in Längsrichtung
aufweist, die jeweils in eine Furche in dem Boden zur Bildung der
Kunstrasenlinie einsetzbar sind.
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Dadurch
dass jede der Falten in Längsrichtung
der Kunstrasenbahn in eine Furche in dem Boden eingesetzt wird,
kann mit einer Kunstrasenbahn eine Kunstrasenlinie erzeugt werden,
die eine ausreichende Breite besitzt. Durch das Vorsehen von mindestens
zwei Reihen von Kunstrasenfasern, die im gefalteten Zustand der
Kunstrasenbahn von der Trägerbahn
abstehen, werden darüber
hinaus mit Hilfe einer einzigen Kunstrasenbahn zwei mit einem Abstand
zueinander verlaufende parallele Kunstrasenlinienteile gebildet,
so dass eine sich gegenüber
dem umliegenden Bodenbereich deutlich abhebende Kunstrasenlinie
geschaffen werden kann.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass die Trägerbahn
mindestens einen Zwischenabschnitt aufweist, wobei jeder Zwischenabschnitt
zwischen zwei Kunstrasenfaserelementen angeordnet ist und im in dem
Boden eingefügten
Zustand der Kunstrasenbahn zumindest teilweise einen Bereich des
Bodens überdeckt.
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Durch
den Zwischenabschnitt, der den zwischen den zwei Reihen von Kunstrasenfasern
angeordneten Bereich des Bodens zumindest teilweise überdeckt,
wird gewährleistet,
dass kein Gras und/oder Unkraut zwischen den Reihen von Kunstrasenfasern
entstehen oder wachsen kann, durch das die Kunstrasenfasern überdeckt
werden könnten. Dadurch
ist die durch die erfindungsgemäße Kunstrasenbahn
gebildete Kunstrasenlinie äußerst langlebig
und es ist nicht notwendig, dass in aufwendiger Art und Weise zwischen
den Kunstrasenfasernreihen befindlicher Rasen oder Unkraut entfernt
oder gekürzt
werden muss.
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Erfindungsgemäß kann vorgesehen
sein, dass im gefalteten Zustand der Kunstrasenbahn die Kunstrasenfaserelemente
und/oder die Trägerbahn die
Falten bilden.
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Vorzugweise
ist vorgesehen, dass die Kunstrasenfaserelemente jeweils zwei Reihen
von Kunstrasenfasern aufweisen. Dabei kann vorgesehen sein, dass
die Reihen von Kunstrasenfasern eines Kunstrasenfaserelementes übereinander
liegend angeordnet sind. Durch zwei übereinander liegende Reihen von
Kunstrasenfasern an einem Kunstrasenfaserelement wird ermöglicht,
dass ein Teil der Kunstrasenlinie wesentlich stärker ausgeprägt ist,
da sich zwei übereinander
liegende Reihen von Kunstrasenfasern wesentlich deutlicher von der
ebenen Bodenfläche oder
den anderen Teilbereichen der Kunstrasenlinien abheben.
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Dieser
ausgeprägtere
Teil der Kunstrasenlinie kann beispielsweise an dem Rand einer Kunstrasenlinie
vorteilhaft sein, da in diesem Bereich die Kunstrasenlinie direkt
an Naturrasen angrenzen kann.
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Zusätzlich oder
alternativ kann vorgesehen sein, dass die Reihen von Kunstrasenfasern
eines Kunstrasenfaserelementes parallel zueinander angeordnet sind,
wobei die Kunstrasenfasern im Ausgangszustand der Kunstrasenbahn
in entgegengesetzter Richtung von dem Kunstrasenfaserelement abstehen.
Dies hat den Vorteil, dass durch eine Faltung des Kunstrasenfaserelementes
die Kunstrasenfasern in gleicher Richtung angeordnet sind und somit
ein stark ausgeprägter
Teil einer Kunstrasenlinie geschaffen werden kann.
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Dabei
ist es besonders vorteilhaft, wenn die Kunstrasenfaserelemente als
zweite Bahn auf der Trägerbahn
angeordnet sind und die Falten von der Trägerbahn und den Kunstrasenfaserelementen
gebildet werden, derart, dass die Reihen von Kunstrasenfasern an
den Bereichen der Falte in gleiche Richtung abstehen. Nach dem Einsetzen
der Falten in die entsprechenden Furchen ist somit gewährleistet,
dass die Kunstrasenfaserelemente von der Trägerbahn zumindest teilweise
abstehend angeordnet sind, so dass die Kunstrasenfaserelemente aus
den Furchen herausstehen. Dadurch wird der Eindruck vermittelt,
dass die Kunstrasenfaserelemente aus den Furchen herauswachsen.
Die Kunstrasenfasern und/oder die Kunstrasenfaserelemente können aus Polyethylen,
Polyamid und/oder Polypropylen bestehen. Derartige Werkstoffe haben
sich als besonders geeignet für
den Einsatz in einer Kunstrasenbahn bewährt.
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In
einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
weisen die Kunstrasenfasern einen in sich verdrehten Querschnitt
auf. Dadurch erhalten die Kunstrasenfasern trotz eines geringen
Querschnitts eine besondere Steifigkeit, so dass sie in vorteilhafter
Weise von dem Kunstrasenfaserelement bzw. der Trägerbahn abstehen. Darüber hinaus
bewirkt die Verdrehung eine höhere
Elastizität
der Kunstrasenfasern, so dass sich die Fasern nach einer Verformung
in vorteilhafter Weise wieder in die von der textilen Trägerbahn
abstehenden Position rückverformen.
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Dabei
kann entweder jede Kunstrasenfaser einzeln verdreht sein oder es
können
zwei oder mehrere Kunstrasenfasern miteinander verdreht oder verdrillt
sein. Es ist auch möglich,
dass eine Kunstrasenfaser aus mehreren Einzelfasern besteht, die
verdrillt sind.
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Die
Erfindung kann in vorteilhafter Weise vorsehen, dass das Kunstrasenfaserelement
aus einem Textilstoff besteht, wobei die Kunstrasenfasern die Fäden des
Textilstoffes bilden. Auf diese Weise lässt sich das Kunstrasenfaserelement
in einer vorteilhaften Weise herstellen, indem beispielsweise ein Webstoff
vorgesehen ist, bei dem seitlich die Schuss- oder Kettfäden zum
Bilden der Kunstrasenfasern überstehen.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die Kunstrasenfaserelemente, die Kunstrasenfasern
und/oder die Trägerbahn
aus einem UV-stabilen Material bestehen.
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Die
Kunstrasenfaserelemente können
mit der Trägerbahn
vernäht,
verwebt und/oder verklebt sein.
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Die
Erfindung sieht ferner ein Bodenbearbeitungsgerät zum Bilden einer Kunstrasenlinie
auf einem Boden einer erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn vor. Dabei
ist vorgesehen, dass mindestens zwei mit einem Abstand parallel
nebeneinander angeordnete Furchenzieher vorgesehen sind, wobei die Furchenzieher
derart ausgebildet sind, dass die Falten der Kunstrasenbahn um die
Kanten der Furchenzieher legbar und von dem Furchenzieher beim Bilden
der Furchen in dem Boden in die Furchen einsetzbar sind. Mit einem
derartigen Bodenbearbeitungsgerät
können
dann die Kunstrasenbahnen in vorteilhafter Weise in den Boden zum
Bilden einer Kunstrasenlinie eingebracht werden. Die Verwendung
von Furchenziehern mit jeweils einer Kante, wobei um die Kante der
Furchenzieher die Kunstrasenbahn mit in Falten legbar ist, hat den
Vorteil, dass mit einem Arbeitsschritt gleichzeitig eine Furche
in dem Boden gebildet und die Kunstrasenbahn mit den Falten in die
Furche eingesetzt wird. Auf diese Weise ist eine Schaffung eines
Bodenbearbeitungsgerätes mit
konstruktiv geringem Aufwand möglich.
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Die
Anzahl der Furchenzieher kann an die Anzahl der Falten der Kunstrasenbahn
angepasst sein. Selbstverständlich
ist es auch möglich,
dass eine größere Anzahl
von Furchenziehern vorgesehen ist, so dass mit einer Bodenbearbeitungsmaschine
erfindungsgemäße Kunstrasenbahnen
verschiedener Breite verwendet werden können. Dabei ist es unerheblich,
wenn ein oder mehrere Furchenzieher leer laufen, so dass zwar eine
Furche im Boden gebildet wird, in diese jedoch keine Falte der Kunstrasenbahn
eingesetzt wird.
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Es
ist in vorteilhafter Weise vorgesehen, dass das Bodenbearbeitungsgerät rotierende
Klingen als Furchenzieher vorsieht, wobei die Klingen koaxial zueinander
angeordnet sind. Durch das Vorsehen von rotierenden Klingen als
Furchenziehern ist eine Zuführung
der Kunstrasenbahn sowie Einbringung in den Boden in vorteilhafter
Weise möglich.
Die rotierenden Klingen ermöglichen
ferner die Bereitstellung von Furchenziehern mit konstruktiv geringem
Aufwand, für
die Erfindung vorteilhafte schmale Furchen in den Boden schneiden
können.
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Das
erfindungsgemäße Bodenbearbeitungsgerät kann eine
Zuführeinrichtung
zum Zuführen
der Kunstrasenbahn zu den Furchenziehern aufweisen, wobei sich die
Zuführeinrichtung
vorzugsweise zu den Furchenziehern hin verjüngt. Die Zuführeinrichtung
ermöglicht
eine geordnete Zuführung
der Kunstrasenbahn zu den Furchenziehern, so dass das Bodenbearbeitungsgerät die Kunstrasenbahn
geordnet in den Boden einbringen kann Dabei ist es von Vorteil,
wenn sich die Zuführeinrichtung
zu den Furchenziehern hin verjüngt,
da die Kunstrasenbahn im Ausgangszustand wesentlich breiter ist
als die durch das Einsetzen der Kunstrasenbahn in dem Boden gebildete
Kunstrasenlinie.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die Zuführeinrichtung aus mindestens
zwei in einem Winkel zueinander angeordneten Führungsträgern besteht, die auf Kanten
der Furchenzieher ausgerichtet sind.
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Dabei
ist vorzugsweise vorgesehen, dass mindestens ein zwischen den Führungsträgern gebildeter
erster Zwischenraum in mindestens einen zweiten Zwischenraum zwischen
den Furchenziehern übergeht,
wobei jeder erste und zweite Zwischenraum an die Aufnahme eines
Zwischenabschnittes der Trägerbahn
der Kunstrasenbahn angepasst ist. Dadurch wird in vorteilhafter
Weise ermöglicht,
dass die Falten der Kunstrasenbahn, die in die Furchen in dem Boden
eingesetzt werden, gebildet werden, indem die Kunstrasenbahn um
die Führungsträger und
die Kanten der Furchenzieher gelegt wird. Durch das Aufnehmen der
Zwischenabschnitte der Trägerbahn
der Kunstrasenbahn in den ersten und zweiten Zwischenraum wird der
Zwischenabschnitt gefaltet und beim Einsetzen der erfindungsgemäß vorgesehenen
Falten der Kunstrasenbahn in die Furchen steht ausreichend Material
des Zwischenabschnitts der Trägerbahn
zur Verfügung,
so dass die Trägerbahn
in dem Zwischenabschnitt nicht reißt. Der Zwischenabschnitt wird
somit auf den zwischen den Furchen in dem Boden befindlichen Bodenabschnitt
abgelegt, so dass dieser Teil des Bodens bedeckt wird.
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Erfindungsgemäß kann vorgesehen
sein, dass die Furchenzieher Führungsfinger
zum Führen der
Kunstrasenbahn aufweisen, derart, dass im Gebrauch die Falten der
Kunstrasenbahn um die Kanten der Furchenzieher gelegt werden und
jeder Zwischenabschnitt der Kunstrasenbahn in einen der zweiten
Zwischenräume
zwischen den Furchenziehern gedrückt
wird. Auf diese Weise wird der erfindungsgemäß vorgesehene Einsetzvorgang
unterstützt
und eine fehlerunanfällige
Arbeitsweise der Bodenbearbeitungsmaschine gewährleistet, da die Führungsfinger
die Kunstrasenbahn in die für
den Einsetzvorgang vorteilhafte Form drücken.
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Die
Erfindung sieht ferner ein Bodenbearbeitungsgerät zum Bilden einer Kunstrasenlinie
auf einem Boden mit einer erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn vor, bei
dem eine Furchenzieheinrichtung zum Ziehen von mindestens zwei parallelen
Furchen und eine in Fahrtrichtung des Bodenbearbeitungsgeräts hinter
der Furchenzieheinrichtung angeordnete Linieneinsetzvorrichtung
vorgesehen ist. Die Linieneinsetzvorrichtung weist mindestens zwei
mit Abstand zueinander angeordnete Eindrückkanten auf, wobei die Linieneinsetzvorrichtung
derart ausgebildet ist, dass die Falten der Kunstrasenbahn um die Eindrückkanten
legbar und von der Linieneinsetzvorrichtung in die Furchen in dem
Boden einsetzbar sind. Die Ausbildung von einer Furchenzieheinrichtung,
die von der Linieneinsetzvorrichtung unabhängig ist, ist gegenüber der
ersten Ausführungsform des
Bodenbearbeitungsgerätes
zwar konstruktiv aufwendiger, jedoch wird bei dieser Ausgestaltung
die Kunstrasenbahn weniger belastet, da sie nicht bei dem Bilden
der Furche in den Boden eingesetzt wird, sondern bereits in vorhandene
Furchen, denn es ist ein von dem Furchenziehvorgang separater Linieneinsetzvorgang
vorgesehen.
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Bei
einem derartigen Bodenbearbeitungsgerät kann ferner vorgesehen sein,
dass die Furchenzieheinrichtung in eine Stellung versetzt werden kann,
bei der die Furchenzieheinrichtung nur teilweise oder nicht in den
Boden eingreift, so dass die Linieneinsetzvorrichtung die Kunstrasenbahn
in bereits vorhandene Furchen einsetzt. Dies kann der Fall sein,
wenn eine bereits gelegte Linie erneuert werden soll und nach dem
Herausziehen der alten Kunstrasenbahn Furchen in dem Boden vorhanden
sind.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass die Anzahl der Eindrückkanten der Linieneinsetzvorrichtung an
die Anzahl der Falten der Kunstrasenbahn angepasst ist. Selbstverständlich kann
vorgesehen sein, dass die Anzahl der Eindrückkanten größer als die Anzahl der Falten
der Kunstrasenbahnen ist. Das erfindungsgemäße Bodenbearbeitungsgerät kann somit
für Kunstrasenbahnen
verschiedener Breite eingesetzt werden.
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Erfindungsgemäß kann vorgesehen
sein, dass die Furchenzieheinrichtung aus mehreren rotierenden Klingen
besteht, wobei die Klingen vorzugsweise koaxial zueinander angeordnet
sind. Das Vorsehen von rotierenden Klingen als Furchenzieheinrichtung
hat den Vorteil, dass die für
die erfindungsgemäße Verwendung
der Kunstrasenbahnen vorteilhaften schmalen Furchen auf eine einfache
Art und Weise durch einen Einschnitt in dem Boden gebildet werden
können.
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Es
kann vorgesehen sein, dass eine Zuführeinrichtung zum Zuführen der
Kunstrasenbahn zu der Linieneinsetzvorrichtung an dem Bodenbearbeitungsgerät angeordnet
ist, wobei sich vorzugsweise die Zuführeinrichtung zu der Linieneinsetzvorrichtung hin
verjüngt.
Auf diese Art und Weise ist ein Zuführen der Kunstrasenbahnen zu
den Linieneinsetzvorrichtungen und Einsetzen der Kunstrasenbahn
in den Boden auf eine vorteilhafte Weise möglich.
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Die
Zuführeinrichtung
ermöglicht
eine geordnete Zuführung
der Kunstrasenbahn zu der Linieneinsetzvorrichtung, so dass das
Bodenbearbeitungsgerät
die Kunstrasenbahn geordnet in den Boden einbringen kann. Dabei
ist es von Vorteil, wenn sich die Zuführeinrichtung zu der Linieneinsetzvorrichtung
hin verjüngt,
da die Kunstrasenbahn im Ausgangszustand wesentlich breiter ist
als die durch das Einsetzen der Kunstrasenbahn in dem Boden gebildete
Kunstrasenlinie.
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Die
Zuführeinrichtung
kann aus mindestens in einem Winkel zueinander angeordneten Führungsträgern bestehen,
die auf die Linieneinsetzvorrichtung, vorzugsweise auf die Eindrückkanten
der Linieneinsetzvorrichtung, ausgerichtet sind. Das Ausbilden der
Zuführeinrichtung
aus mindestens zwei Führungsträgern ermöglicht das
Zuführen
der Kunstrasenbahn auf eine vorteilhafte Weise.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass mindestens ein zwischen den Führungsträgern gebildeter erster
Zwischenraum in mindestens einen zweiten Zwischenraum zwischen den
Eindrückkanten
der Linieneinsetzvorrichtung übergeht,
wobei der erste und zweite Zwischenraum an die Aufnahme eines Zwischenabschnittes
der Trägerbahn
der Kunstrasenbahn angepasst ist.
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Dadurch
wird in vorteilhafter Weise ermöglicht,
dass die Falten der Kunstrasenbahn, die in die Furchen in dem Boden
eingesetzt werden, gebildet werden, indem die Kunstrasenbahn um
die Führungsträger und
die Eindrückkanten
der Linieneinsetzvorrichtung gelegt wird. Durch das Aufnehmen der
Zwischenabschnitte der Trägerbahn
der Kunstrasenbahn in dem ersten und zweiten Zwischenraum wird der
Zwischenabschnitt gefaltet und beim Einsetzen der erfindungsgemäß vorgesehenen
Falten der Kunstrasenbahn in die Furchen steht ausreichend Material
des Zwischenabschnitts der Trägerbahn
zur Verfügung,
so dass die Trägerbahn
in dem Zwischenabschnitt nicht reißt. Der Zwischenabschnitt wird
somit auf dem zwischen Furchen in dem Boden befindlichen Bodenabschnitt
abgelegt, so dass dieser Teil des Bodens bedeckt wird.
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Die
Linieneinsetzvorrichtung und/oder die Zuführeinrichtung können Führungsmittel
zum Führen
der Kunstrasenbahn aufweisen, derart, dass im Gebrauch die Falten
der Kunstrasenbahn um die Eindrückkanten
der Linieneinsetzvorrichtung gelegt werden und jeder Zwischenabschnitt
der Kunstrasenbahn in einen der ersten Zwischenräume zwischen den Führungsträgern und/oder
in einen der zweiten Zwischenräume
zwischen den Eindrückkanten
der Linieneinsetzvorrichtung gedrückt wird.
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Auf
diese Weise wird der erfindungsgemäß vorgesehene Einsetzvorgang
unterstützt
und eine fehlerunanfällige
Arbeitsweise der Bodenbearbeitungsmaschine gewährleistet, da die Führungsmittel die
Kunstrasenbahn in die für
den Einsetzvorgang vorteilhafte Form drücken.
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Nachfolgend
wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematische Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn
im Ausgangszustand,
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2 eine
schematische Perspektivansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn
im in dem Boden eingesetzten Zustand,
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3 eine
weitere Ansicht der in 2 dargestellten erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn,
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4 eine
schematische Detailansicht einer erfindungsgemäßen Kunstrasenfaser,
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5 eine
perspektivische schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsgeräts zum Einsetzen
einer erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn
in den Boden,
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6 eine
schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsgeräts zum Einsetzen
einer erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn
in den Boden im Betrieb,
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7 eine
perspektivische schematische Ansicht einer weiteren Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsgeräts zum Einsetzen
der erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn
in den Boden sowie
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8 eine
schematische Ansicht einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsgeräts zum Einsetzen
einer erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn
in den Boden im Betrieb.
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In 1 ist
eine erfindungsgemäße Kunstrasenbahn 1 zum
Bilden einer Kunstrasenlinie auf einem Boden 14, vorzugsweise
einem Rasensportplatz, schematisch in einer perspektivischen Ansicht gezeigt.
Die Kunstrasenbahn 1 ist im Ausgangszustand dargestellt.
Die Kunstrasenbahn 1 besteht aus einer langgestreckten
textilen Trägerbahn 3,
auf der mehrere Kunstrasenfaserelemente 5 angeordnet sind.
Die Kunstrasenfaserelemente 5 weisen jeweils zwei Reihen 7 von
nebeneinander angeordneten Kunstrasenfasern 9 auf.
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Bei
dem in 1 dargestellten Ausgangszustand der Kunstrasenbahn 1 sind
die zwei Reihen 7 von nebeneinander angeordneten Kunstrasenfasern 9 jeweils
gegenüberliegend
an dem Kunstrasenfaserelement angeordnet, derart, dass die Kunstrasenfasern 9 in
entgegengesetzte Richtung von den Kunstrasenfaserelementen 5 abstehen.
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In
dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn 1 sind
die Kunstrasenfaserelemente 5 als eine zweite Bahn auf
der textilen Trägerbahn 3 angeordnet
und mit Hilfe von Nähten 11 an
der textilen Trägerbahn 3 befestigt.
Selbstverständlich
ist es auch möglich,
die Kunstrasenfaserelemente 5 mit anderen Befestigungsmethoden
an der Trägerbahn
zu befestigen, beispielsweise durch Verkleben oder Verweben. Im Ausgangszustand
liegen die Kunstrasenfasern 9 parallel zu der Oberfläche der
Trägerbahn 3.
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Die
textile Trägerbahn 3 kann
aus nahezu jeder Art von textilem Stoff hergestellt sein, sofern
dieser Stoff gegenüber
Umwelteinflüssen
widerstandsfähig
ist. Der textile Stoff kann ein Webstoff, ein Filzstoff oder auch
ein Vliesstoff sein.
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Die
Kunstrasenfaserelemente und die Kunstrasenfasern können aus
einem Kunststoff hergestellt sein, beispielsweise Polyethylen, Polyamid
oder Polypropylen. Vorzugsweise ist der für die Kunstrasenfasern und
die Kunstrasenfaserelemente ausgewählte Kunststoff gegenüber UV-Strahlen
stabil.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die Kunstrasenfaserelemente 5 aus
einem Textilstoff bestehen und wobei die Kunstrasenfasern 9 Fäden des
Textilstoffes bilden, die an den Kanten der Kunstrasenfaserelemente 5 überstehen.
Beispielsweise können die
Kunstrasenfaserelemente 5 aus einem Webstoff bestehen,
in dem die Kunstrasenfasern 9 Schuss- oder Kettfäden bilden.
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Die
textile Trägerbahn 3 weist
in dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
zwei Zwischenabschnitte 13 auf, die zwischen den Kunstrasenfaserelementen 5 angeordnet
sind.
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In
einem alternativen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Kunstrasenfaserelemente
nicht als zweite Bahn auf die Trägerbahn
aufgesetzt, sondern die Trägerbahn
weist Unterbrechungen auf, in die die Kunstrasenfaserelemente eingesetzt
sind. Die langgestreckte textile Trägerbahn weist in diesem Ausführungsbeispiel
somit mehrere Einzelbahnen auf, die durch die Kunstrasenfaserelemente
verbunden sind.
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In
den 2 und 3 ist ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn 1 im
in dem Boden eingesetzten Zustand dargestellt. Durch das Einsetzen
in dem Boden, beispielsweise einem Rasensportplatz, bildet die Kunstrasenbahn 1 eine
Kunstrasenlinie auf dem Boden 14. In den Boden 14 sind
drei Furchen 15 geschnitten.
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Furchen
im Rahmen der Erfindung können jedwede
langgestreckte Vertiefungen in einem Boden sein, beispielsweise
auch eine Rille, ein Spalt oder ein Schlitz.
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Die
erfindungsgemäße Kunstrasenbahn 1 wird
in dem in den Boden 14 eingesetzten Zustand durch eine
Klemmwirkung der Furchen 15 in dem Boden 14 fixiert.
Dazu kann vorgesehen sein, dass eine in den Boden 14 eingesetzte
Kunstrasenbahn 1 durch eine Nachbehandlung des Bodens 14 stärker fixiert
wird, indem beispielsweise der Boden 14 gewalzt wird, um
zu bewirken, dass die Furchen 15 zusammengedrückt werden.
Bei den in den 2 und 3 gezeigten
Darstellungen der erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn 1 sind
die Furchen 15 relativ weit geöffnet dargestellt. Diese Darstellung
dient nur Erläuterungszwecken
und gibt nicht zwangsweise die reale Form der Furchen wieder.
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Die
erfindungsgemäße Kunstrasenbahn 1 weist
drei Falten 17 auf, die in die Furchen 15 in dem Boden 14 eingesetzt
sind. Die Falten 17 werden durch ein Umknicken der Trägerbahn 3 im
Bereich der Kunstrasenfaserelemente 5 gebildet. Die Falten 17 der
Kunstrasenbahn 1 sind dabei so ausgebildet, dass die Kunstrasenfasern 9 an
den Endbereichen 19 der Falten 17 in gleicher
Richtung zumindest teilweise von der Trägerbahn 3 abstehen
und aus der Furche 15 herausragen.
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Die
in dem Boden eingesetzte Kunstrasenbahn 1 vermittelt somit
den Eindruck, als ob die Kunstrasenfasern 9 aus den Furchen 15 in
dem Boden 14 herauswachsen. Die Zwischenabschnitte 13 der
textilen Trägerbahn 3 überdecken
den zwischen den Furchen 15 angeordneten Teilbereich 14a des Bodens 14.
Die auf dem Teilbereich 14a des Bodens 14 befindlichen
Rasen- bzw. Un krautpflanzen werden dadurch überdeckt und daran gehindert,
die Kunstrasenfasern 9 zu überwuchern.
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Wie
am besten aus 3 ersichtlich ist, in der die
in 2 dargestellte Kunstrasenbahn aus einer anderen
Ansicht gezeigt ist, kann vorgesehen sein, dass die Trägerbahn 3 aus
einem textilen Stoff hergestellt ist, der von Wurzeln 18 der
umgebenden Rasenpflanzen durchdrungen werden kann, so dass die Wurzeln 18 der
Rasenpflanzen die erfindungsgemäße Kunstrasenbahn
zusätzlich
in dem Boden fixieren.
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In 4 ist
eine einzelne Kunstrasenfaser schematisch im Detail dargestellt.
Die Kunstrasenfaser 9 ist in sich verdreht, d. h. sie weist
einen verdrehten Querschnitt auf. Durch einen derartigen verdrehten
Querschnitt weist die Kunstrasenfaser eine verbesserte Elastizität sowie
eine höhere
Steifigkeit auf, so dass die Kunstrasenfaser 9 in dem im
Boden eingesetzten Zustand der Kunstrasenbahn 1 von der Trägerbahn 3 abstehen
und aus den Furchen 15 herausragen. Die erhöhte Elastizität bewirkt,
dass eine mechanische Belastung der Faser beispielsweise durch einen
auf die Kunstrasenlinie auftreffenden Ball oder einen Sportler,
der auf die Kunstrasenlinie tritt, nicht umknicken, d. h. sich plastisch
verformen, sondern lediglich einer elastischen Verformung unterzogen
werden und sich nach der Belastung wieder in den Ausgangszustand
zurückverformen.
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Die
Kunstrasenfasern 9 können
im Rahmen der Erfindung sowohl einzeln in den Reihen 7 angeordnet
sein als auch, wie beispielsweise in 2 dargestellt
ist, in Fasernbündeln
aufgereiht sein.
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In
den 5 und 6 ist eine schematische perspektivische
Darstellung eines erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsgeräts zum Einsetzen einer
erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn
in einen Boden dargestellt.
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Das
Bodenbearbeitungsgerät 20 kann
in herkömmlicher
Weise hinter einer nicht dargestellten Zugmaschine gezogen werden.
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Das
Bodenbearbeitungsgerät 20 ist
an einem Rahmen 22 befestigt und weist drei Furchenzieher 24 auf.
Die Furchenzieher 24 besitzen jeweils eine Kante 26,
um die im Einsatzzustand die Falten der Kunstrasenbahn legbar sind.
Bei dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsgeräts sind
die Furchenzieher jeweils als eine rotierende Klinge ausgeführt, die
koaxial zueinander angeordnet sind.
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In
einem oberen Bereich der Furchenzieher 24 ist eine Zuführeinrichtung 28 zum
Zuführen
einer erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn
angeordnet, die aus drei voneinander beabstandeten Führungsträgern 30 besteht.
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Die
Führungsträger 30 sind
in einem Winkel zueinander angeordnet und auf die Kanten 26 der Furchenzieher
ausgerichtet. Beim Zuführen
der Kunstrasenbahn 1 werden durch die Führungsträger 30 und die Kanten 26 der
Furchenzieher 24 die Falten gebildet, indem sich die Kunstrasenbahn
um die Kanten der Führungsträger 30 und
die Kanten 26 der Furchenzieher 24 beim Zuführen legt.
Dabei werden die Zwischenabschnitte der Trägerbahn von ersten Zwischenräumen 32 zwischen
den Führungsträgern 30 und
zweiten Zwischenräumen 34 zwischen
den Furchenziehern 24 aufgenommen und in diese Zwischenräume hineingedrückt, so
dass die Falten 17 der Kunstrasenbahn 1 eng um
die Kanten der Führungsträger 30 und
die Kanten 26 der Furchenzieher 24 anliegen. An
den Furchenziehern 24 sind Führungsfinger 36 vorgesehen,
die die Kunstrasenbahn führen,
um ein enges Anliegen der Falten der Kunstrasenbahn um die Kanten 26 der
Furchenzieher 24 zu gewährleisten.
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Bei
einer Bewegung des Bodenbearbeitungsgerät in Fahrtrichtung, die in
den 5 und 6 jeweils durch einen Pfeil
dargestellt ist, wird die Kunstrasenbahn 1 von den Furchenziehern 24 beim Bilden
der Furchen in dem Boden in die Furchen hineingedrückt. Mit
anderen Worten: Die Furchenzieher 24 drücken die Kunstrasenbahn 1 in
den Boden 14, so dass eine Furche mit eingesetzter Kunstrasenbahn
entsteht.
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In
Fahrtrichtung gesehen hinter den Furchenziehern 24 ist
eine Walzeinrichtung 38 vorgesehen, die den Boden mit der
eingesetzten Kunstrasenbahn nachbearbeitet, um beispielsweise die
Furchen zusammenzudrücken,
um eine bessere Fixierung der Kunstrasenbahn 1 in dem Boden 14 zu
gewährleisten.
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In
einem in 7 und 8 dargestellten Ausführungsbeispiel
weist ein erfindungsgemäßes Bodenbearbeitungsgerät 20 zum
Bilden einer erfindungsgemäßen Kunstrasenlinie
auf einem Boden mit einer erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn 1,
eine separate Furchenzieheinrichtung 40 zum Ziehen von mehreren
parallelen Furchen 15 auf, wobei in Fahrtrichtung hinter
der Furchenzieheinrichtung 40 eine Linieneinsetzvorrichtung 42 vorgesehen
ist, die mindestens zwei mit einem Abstand zueinander und nebeneinander
angeordnete Eindrückkanten 44 aufweist.
Die Fahrtrichtung des Bodenbearbeitungsgeräts ist in den 7 und 8 durch
einen Pfeil angegeben. Die Eindrückkanten 44 sind
jeweils so ausgebildet, dass die Falten 17 der Kunstrasenbahn 1 um
die Eindrückkanten 44 legbar
und somit von der Linieneinsetzvorrichtung 42 in die Furchen 15 in
den Boden 14 einsetzbar sind.
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Im
oberen Bereich der Linieneinsetzvorrichtung 42 ist eine
Zuführeinrichtung 28 zum
Zuführen einer
erfindungsgemäßen Kunstrasenbahn 1 angeordnet,
die aus drei voneinander beabstandeten Führungsträgern 30 besteht. Die
Führungsträger 30 sind zumindest
teilweise in einem Winkel zueinander angeordnet und auf die Eindrückkanten 44 der
Linieneinsetzvorrichtung 42 ausgerichtet. Beim Zuführen der
Kunstrasenbahn 1 werden durch die Führungsträger 30 und die Eindrückkanten 44 der
Linieneinsetzvorrichtung 42 die Falten 17 gebildet,
indem die Kunstrasenbahn 1 um die Kanten der Führungsträger 30 und
die Eindrückkanten 44 der
Linieneinsetzvorrichtung 42 beim Zuführen gelegt wird. Dabei werden
die Zwischenabschnitte der Trägerbahn
von ersten Zwischenräumen 32 zwischen
den Führungsträgern 30 und
zweiten Zwischenräumen 46 zwischen
den Eindrückkanten 44 der
Linieneinsetzvorrichtung 42 aufgenommen und in diese Zwischenräume hineingedrückt, so
dass die Falten 17 der Kunstrasenbahn 1 eng um
die Führungsträger 30 und
die Kanten 44 der Linieneinsetzvorrichtung 42 anliegen.
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An
der Zuführeinrichtung 28 und/oder
an der Linieneinsetzvorrichtung 42 sind Führungsmittel 48 zum
Führen
der Kunstrasenbahn 1 vorgesehen, um ein enges Anliegen
der Falten der Kunstrasenbahn 1 um die Eindrückkanten 44 der
Linieneinsetzvorrichtung 42 zu gewährleisten. In dem in 7 und 8 dargestellten
Ausführungsbeispiel
bestehen die Führungsmittel 48 aus
Führungsplatten,
die in dem ersten Zwischenraum 32 und dem zweiten Zwischenraum 44 angeordnet
sind, wobei zwischen den Führungsplatten
und den Führungsträgern bzw.
den Eindrückkanten 44 der
Linieneinsetzvorrichtung 42 Spalten vorgesehen sind, durch
die die Kunstrasenbahn 1 gelegt werden kann.
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Bei
einem derartigen Bodenbearbeitungsgerät 20 kann auch die
gleiche oder eine ähnliche
Zuführeinrichtung
wie bei dem in 5 und 6 dargestellten
Ausführungsbeispiel
vorgesehen sein.
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Es
können
auch andere Führungsmittel
vorgesehen sein, die die Kunstrasenbahn in die entsprechend gewünschte Form
drücken.
Die Eindrückkanten
der Linieneinsetzvorrichtung können
einen Abstand aufweisen, der so gewählt ist, dass die Zwischenabschnitte
der Kunstrasenbahn in den gebildeten Zwischenraum aufgenommen werden
und somit gewährleistet
wird, dass die Falten vor dem Einsetzen in dem Boden eng an den
Eindrückkanten
der Linieneinsetzvorrichtung anliegen.
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Ein
derartiges Bodenbearbeitungsgerät
hat den Vorteil, dass der Furchenziehvorgang und der Einsetzvorgang
der Kunstrasenlinie durch zwei getrennte Vorrichtungen vorgenommen
wird, so dass das Bodenbearbeitungsgerät weniger fehleranfällig ist.
Darüber
hinaus wird die mit einem derartigen Bodenbearbeitungsgerät eingesetzte
Kunstrasenbahn nur gering belastet, da die im Gegensatz zu der in 5 und 6 dargestellten
Ausführungsform
eines Bodenbearbeitungsgerätes
die Kunstrasenbahn nur in die Furchen hineingedrückt wird und die Furchen nicht
zusammen mit der Kunstrasenbahn gebildet werden.