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DE102009017195A1 - Kraftfahrzeug - Google Patents

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DE102009017195A1
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Germany
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motor vehicle
longitudinal
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energy absorption
crash
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Klaus-Peter Scheucher
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Bayerische Motoren Werke AG
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Bayerische Motoren Werke AG
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    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D21/00Understructures, i.e. chassis frame on which a vehicle body may be mounted
    • B62D21/15Understructures, i.e. chassis frame on which a vehicle body may be mounted having impact absorbing means, e.g. a frame designed to permanently or temporarily change shape or dimension upon impact with another body
    • B62D21/152Front or rear frames
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60R19/24Arrangements for mounting bumpers on vehicles
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    • B60R19/34Arrangements for mounting bumpers on vehicles comprising yieldable mounting means destroyed upon impact, e.g. one-shot type
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    • B60R19/36Combinations of yieldable mounting means of different types
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16FSPRINGS; SHOCK-ABSORBERS; MEANS FOR DAMPING VIBRATION
    • F16F7/00Vibration-dampers; Shock-absorbers
    • F16F7/12Vibration-dampers; Shock-absorbers using plastic deformation of members
    • F16F7/125Units with a telescopic-like action as one member moves into, or out of a second member

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Abstract

Ein Kraftfahrzeug setzt sich aus einem Chassisrahmen (CR) und einem über Lagerelemente am Chassisrahmen (CR) befestigten Fahrzeugaufbau (FA) zusammen. An einem endseitigen Abschnitt des Kraftfahrzeugs sind ein erster und ein zweiter Längsträger (2 bzw. 3) vorgesehen. Beide Längsträger (2, 3) weisen zumindest über einem Teil ihrer Längserstreckung einen Deformationsabschnitt (20 bzw. 30) zur Absorption der Crashenergie auf. Der erste Längsträger (2) ist mit dem Chassisrahmen (CR), der zweite Längsträger (3) mit dem Fahrzeugaufbau (FA) verbunden. Bei einer Kollision des Kraftfahrzeugs mit einem Hindernis wird die auftretende Crashlast F gleichzeitig in den ersten und in den zweiten Längsträger (2 bzw. 3) eingeleitet. Erreicht wird dies durch ein Kraft-Weiterleitungs-Element (7), beispielsweise durch einen im Inneren des ersten Längsträgers (2) angeordneten Druckstab (7). Durch die Erfindung wird im Crashfall eine gleichzeitige Abstützung sowohl des Chassisrahmens (CR) als auch des Fahrzeugaufbaus (FA) erreicht, mit einem Energieabbau in den durch die separaten Längsträger (2, 3) geschaffenen beiden Lastpfaden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Gattungsgemäße Kraftfahrzeuge sind aus der DE 40 22 137 C1 und der DE 44 06 129 A1 bekannt. Bei diesen Fahrzeugen wird die Crashlast, die bei einer Kollision des Fahrzeugs auftritt, an der Fahrgastzelle vorbei geleitet. Hierzu erfolgt bei einem Frontalaufprall eine Weiterleitung eines Teils der Crashlast in die Heckpartie und umgekehrt. Durch die partielle Weiterleitung der Crashlast in die jeweils andere Aufprallzone können beide Aufprallzonen zum Energieabbau beitragen, wodurch der Insassenschutz verbessert wird.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die bekannten Kraftfahrzeuge weiterzubilden, um eine verbesserte Einleitung der Aufprallenergie in ein und denselben Endabschnitt eines Kraftfahrzeugs zu erreichen.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Kerngedanke der Erfindung ist es, die Aufprallenergie in zwei Längsträger einzuleiten, wobei beide Längsträger so ausgebildet sind, dass sie Crashenergie abbauen können. Hierbei erfolgt der Energieabbau infolge der Kraftweiterleitung vom ersten zum zweiten Längsträger gleichzeitig, so dass ein deutlich verbesserter Abbau der Crashenergie an ein und demselben Endabschnitt, also dem vorderen oder dem hinteren Endabschnitt des Kraftfahrzeugs, erreicht wird. Während bei bekannten Fahrzeugen nur ein der Crasheinleitungsstelle zugewandter Abschnitt des Längsträgers als Deformationselement wirkt, kann durch die Erfindung auch ein weiterer Längsträger zeitgleich Aufprallenergie abbauen. Somit weist das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug also an ein und demselben Endabschnitt eine Energieabsorptionseinrichtung mit zwei Lastpfaden auf.
  • Die Kraftweiterleitung kann in besonders vorteilhafter Weise im Inneren eines als Hohlprofil ausgebildeten ersten Längsträgers erfolgen, wenn die beiden Längsträger hintereinander angeordnet sind. Der erste Lastpfad endet dabei am crashabgewandten freien Endabschnitt des ersten Längsträgers. Der zweite Lastpfad entsteht – ausgehend von der Krafteinleitungsstelle – durch einen Durchgriff auf den weiter innen liegenden zweiten Längsträger.
  • Bei den beiden Längsträgern kann es sich um unterschiedlich gestaltete Träger handeln. Die beiden Längsträger können aber auch so beschaffen sein, dass der zweite Längsträger quasi eine Fortsetzung des ersten Längsträgers darstellt, die beiden Längsträger also an einer Art „Trennstelle” aneinandergrenzen.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung wird die Crashlast mittels einer Druckstange vom ersten Längsträger zum zweiten Längsträger weitergeleitet. Die Druckstange wird mit der Stauchung des Deformationsabschnitts des ersten Längsträgers in Richtung auf den zweiten Längsträger verschoben und bewirkt auch am zweiten Längsträger eine Stauchung seines Deformationsabschnitts.
  • Bei der Auslegung der Deformationsabschnitte an den Längsträgern können die Besonderheiten unterschiedlicher Fahrzeugvarianten berücksichtigt werden, insbesondere das Fahrzeuggewicht, die Motorisierung, die Karosserieform (Limousine, Kombinationsfahrzeug, Cabrio, geländegängiges Fahrzeug etc.) usw. Aufgrund der in den einzelnen Ländern gegebenenfalls unterschiedlichen Zulassungsvorschriften können auch länderspezifische Unterschiede in einfacher Weise durch entsprechend angepasste Deformationsabschnitte berücksichtigt werden.
  • Durch eine Druckplatte, die den Querschnitt am freien Ende des ersten und/oder des zweiten Längsträgers überdeckt, erfolgt eine großflächig verteilte Krafteinleitung in den Querschnitt des betreffenden Längsträgers.
  • Dem ersten und dem zweiten Längsträger kann ein gemeinsames Prallelement vorgeschaltet sein. Derartige Prallelemente sind auch als „AZT-Boxen” bekannt und verhindern eine Beschädigung des dahinter liegenden Längsträgers bei vergleichsweise niedrigen Aufprallgeschwindigkeiten. Bei der Ausgestaltung der Erfindung wird das Prallelement für beide Bereiche gleichzeitig „aufgezehrt” und verhindert bei geringen Aufprallgeschwindigkeiten eine Beschädigung der beiden Längsträger.
  • Besondere Bedeutung hat die Erfindung an einem Frontbereich eines Kraftfahrzeugs. Selbstverständlich kann die Erfindung jedoch in gleicher Weise alternativ oder zusätzlich auch an einem Heckbereich eines Kraftfahrzeugs angewandt werden.
  • Bei einer Kollision mit einer nur teilweisen Überdeckung zwischen dem Kraftfahrzeug und dem Hindernis (Offset-Crash) können die im Kraftfahrzeug vorhandenen Komponenten und Baugruppen mit ihren Massen grundsätzlich nicht allesamt in direkter Linie abgestützt werden, da sie zumindest teilweise seitlich versetzt zum Hindernis im Kraftfahrzeug angeordnet sind. Trifft das Kraftfahrzeug nur mit seinem seitlich außen liegenden Bereich auf ein Hindernis, so befindet sich beispielsweise die Masse des Antriebsaggregats seitlich nach innen versetzt zum Hindernis.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann die „vorbeilaufende Masse” in besonders einfacher Weise an den ersten Längsträger angekoppelt werden. Hierdurch wird bei einem Offset-Crash eine besonders gute Einleitung der Aufprallenergie erreicht. Durch die Erfindung können die Crashlasten gezielt aufgeteilt werden, unabhängig vom Überdeckungsgrad. Hierdurch ergeben sich Gewichtsvorteile für den betreffenden Endabschnitt des Kraftfahrzeugs und eine verbesserte Crashcharakteristik.
  • Bei der „vorbeilaufenden Masse” handelt es sich beispielsweise um die Masse des Antriebsaggregats, also des Antriebsmotors (Verbrennungsmotor und/oder Elektromotor), gegebenenfalls mit Getriebe und weiteren Komponenten des Antriebsstrangs oder um einen Fahrwerksträger, der die Elemente einer Vorder- oder einer Hinterachse aufnimmt.
  • In besonders vorteilhafter Weise kann die Erfindung bei Fahrzeugen mit einem Chassisrahmen und einem hiervon getrennten Fahrzeugaufbau eingesetzt werden. Derartige Kraftfahrzeuge sind allgemein bekannt und beispielsweise in der AT-PS 208 243 beschrieben (hierbei handelt es sich um das auch unter dem Namen „Haflinger” bekannte Fahrzeug). Des Weiteren sind aus der EP 0 653 344 B1 und der EP 0 868 338 B1 Kraftfahrzeuge mit einem Chassisrahmen und einem daran angekoppelten Fahrzeugaufbau bekannt. Das aus der EP 0 653 344 B1 bekannte Kraftfahrzeug weist an der Vorder- und Rückseite des Chassisrahmens jeweils zwei Deformationselemente auf.
  • Gegenüber beispielsweise dem aus der EP 0 653 344 B1 bekannten Fahrzeug wird durch die erfindungsgemäße Aufteilung der Krafteinleitung im Crashfall eine Abstützung sowohl des Chassisrahmens als auch des Fahrzeugaufbaus gegenüber der Crashlast erreicht. Hierdurch kann sich der zweite Bereich (Fahrzeugaufbau) parallel und gleichzeitig zum ersten Bereich (Chassisrahmen) abstützen.
  • Ein mögliches Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine schematische Seitenansicht auf den vorderen Endbereich eines Kraftfahrzeugs nach dem Stand der Technik,
  • 2 eine der 1 entsprechende Darstellung eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs,
  • 3 eine schematische Draufsicht auf den vorderen Endbereich des Kraftfahrzeugs von 2 und
  • 4 eine der 3 entsprechende Darstellung eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs, mit einem Chassisrahmen und einen Fahrzeugaufbau.
  • 1 zeigt einen vorderen Abschnitt eines bekannten Kraftfahrzeugs, mit einem als Motorträger ausgebildeten vorderen Längsträger 101, der sich anschließend an einen Stirnwandbereich 110 in einem seitlichen Längsträger 111 (Schweller) fortsetzt. Ein Vorderrad der nicht näher dargestellten Vorderachse des Kraftfahrzeugs ist mit 125 bezeichnet. Am vorderen freien Endabschnitt des Längsträgers 101 ist eine Prallbox 140 angeordnet.
  • Der Längsträger 101 weist im Bereich vor der Vorderachse des Kraftfahrzeugs einen Deformationsabschnitt 120 auf, der bei einer Kollision des Kraftfahrzeugs mit einem Hindernis oder mit einem anderen Fahrzeug durch Formänderung Crashenergie abbaut. Hierzu weist der Deformationsabschnitt 120 definierte Ausgestaltungen 121 auf, die ein gezieltes Beulfalten mit besonders hohem Energieabbau ermöglichen.
  • An den Deformationsabschnitt 120 schließt sich im Bereich der Vorderachse ein nur unwesentlich deformierbarer Bereich 122 des Längsträgers 101 an, in dem ein Fahrwerksträger („Fahrschemel”) zur Aufnahme der Komponenten der Vorderachse angeordnet ist. Der sich an den Bereich 122 anschließende Abschnitt 123 des Längsträgers 101 eignet sich grundsätzlich ebenfalls zum Abbau von Crashenergie. In der Praxis ist ein definiertes Crashverhalten in diesem innen liegenden Abschnitt 123 des Längsträgers 101 jedoch nur sehr schwer zu erreichen, da der Abschnitt 123 bei Überschreiten eines bestimmten Kraftniveaus ausknickt, ohne hierbei in nennenswertem Maß Crashenergie abzubauen.
  • Die 2 und 3 zeigen den vorderen Endabschnitt eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs, mit einem ersten Längsträger 2 und einem zweiten Längsträger 3. Die aufeinander zuweisenden Stirnseiten der beiden Längsträger 2 und 3 sind im Abstand d zueinander angeordnet. Am frontseitigen Ende des ersten Längsträgers 2 ist eine Prallbox 40 vorgesehen, die die eingeleitete Crashlast F über eine erste Druckplatte 4 auf den ersten Längsträger 2 überträgt. Am ersten Längsträger 2 ist in schematischer Darstellung ein in Fahrzeugquerrichtung y einwärts zur Fahrzeuglängsmittenebene M weisender Arm 5 vorgesehen, der einen Bereich A, in dem sich ein Antriebsaggregat und ein Vorderachsträger befindet, an den ersten Längsträger 2 anbindet. Im Inneren des als Hohlträger ausgebildeten ersten Längsträgers 2 ist eine Druckstange 7 angeordnet, die – ausgehend von der ersten Druckplatte 4 – auf eine zweite Druckplatte 8 am vorderen freien Endabschnitt des zweiten Längsträgers 3 wirkt.
  • Der Arm 5 ist lediglich als vereinfachte, schematische Darstellung einer Verbindung zwischen dem ersten Längsträger und einem ersten Bereich A zu verstehen.
  • Der erste Längsträger 1 weist im Bereich vor einem Vorderrad 25 einen Deformationsabschnitt 20 mit definierten Deformationseigenschaften auf. Der Deformationsabschnitt 20 hat beispielsweise Ausbuchtungen, Vertiefungen, Kerben oder ähnliche Ausgestaltungen 21, durch die im Crashfall ein gezieltes Beulfalten des Deformationsabschnitts 20 zum Abbau von Kollisionsenergie erreicht wird.
  • Im Bereich der Anbindung der Vorderachse hat der Längsträger 2 einen nur unwesentlich deformierbaren Abschnitt 22.
  • Erfindungsgemäß weist auch der zweite Längsträger 3 einen Deformationsabschnitt 30 mit definierten Deformationseigenschaften auf und hat ebenfalls Ausbuchtungen, Vertiefungen, Kerben oder ähnliche Ausgestaltungen 21 für ein gezieltes Beulfalten. Der zweite Längsträger 3 setzt sich – anschließend an einen Stirnwandbereich 10 – in einem seitlichen Längsträger 11 sowie einem inneren Längsträger 12 fort.
  • Während bei einer Krafteinleitung infolge eines Frontalaufpralls bei einem bekannten Kraftfahrzeug gemäß 1 die Crashlast unter Deformation der Prallbox 140 in den Längsträger 101 und weiter in den Schweller 111 (sowie gegebenenfalls weitere Strukturbauteile) eingeleitet wird, erfolgt bei dem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug gemäß den 2 und 3 eine Einleitung der Crashlast F parallel und gleichzeitig in beide Längsträger 2 und 3.
  • In dem Maße, in dem der Deformationsabschnitt 20 des ersten Längsträgers 2 gestaucht wird, verlagert sich die Druckplatte 4 und damit die Druckstange 7 in Richtung auf den zweiten Längsträger 3 zu. Damit wirkt die Druckstange 7 über die Druckplatte 8 auf zweiten Längsträger 3 und bewirkt ein Stauchen des Deformationsabschnitts 30, parallel zur Stauchung des Deformationsabschnitts 20 des ersten Längsträgers 2. Somit kann – im Unterschied zum Stand der Technik – auch der zweite Längsträger 3 gezielt zum Abbau von Crashenergie beitragen.
  • Die beiden Längsträger 2 und 3 stützen seitlich zueinander versetzte Bereiche A und B des Kraftfahrzeugs ab. Im Bereich A befinden sich das Antriebsaggregat sowie ein Vorderachsträger. Der Bereich B ist der Teil der Karosseriestruktur, die sich an den Längsträgers 3 in Fahrzeuglängsrichtung (x-Richtung) anschließt.
  • In der schematischen Darstellung der 3 ist ein Offsetcrash mit einem Kollisionsobjekt K bei einer Überdeckung von nur etwa 30% dargestellt. Bei diesem Kollisionsfall befinden sich die Längsträger 2 und 3 mit ihren Längsachsen L im Überdeckungsbereich mit dem Kollisionsobjekt K, während sich die Massen von Antriebsaggregat und Vorderachsträger im Bereich A außerhalb der Projektion des Kollisionsobjekt K in x-Richtung befinden. Durch die erfindungsgemäße Aufteilung der Crashlast F auf die beiden Längsträger 2 und 3 stützt die Crashlast F über den ersten Längsträger 2 und den Arm 5 auch den Bereich A mit dem Antriebsaggregat und dem Vorderachsträger eigenständig gegen die Crashlast F ab.
  • Zusätzlich nimmt auch auf der der Crashlast F gegenüber liegenden Seite des Kraftfahrzeugs der zweite Längsträger 3 mit seinem Deformationsabschnitt 30 infolge der Vorverlagerung der Fahrzeugstruktur einen Teil der Crashlast F auf.
  • Die Erfindung findet gemäß 4 eine besonders vorteilhafte Anwendung bei einem Kraftfahrzeug mit einem Chassisrahmen CR und einem hiervon getrennten Fahrzeugaufbau FA. Die in 4 dargestellte Ausführungsform der Erfindung entspricht im Wesentlichen der Darstellung der 3, wobei gleiche und gleichwirkende Komponenten mit denselben Bezugszahlen wie in 3 versehen sind.
  • Der Chassisrahmen CR ist eine torsions- und biegesteife Tragstruktur zur Aufnahme der Vorder- und Hinterachse (wovon lediglich ein schematisch dargestellter Vorderachsträger 225 abgebildet ist) sowie des Antriebsaggregats 226 mit dem nicht dargestellten Antriebsstrang. Der Fahrzeugaufbau FA dient der Aufnahme der Fahrzeuginsassen. Der erste Längsträger 2 ist gemäß 4 über schematisch dargestellte Verbindungen 205 mit dem Chassisrahmen CR verbunden. Der zweite Längsträger 3 ist Bestandteil des Fahrzeugaufbaus FA.
  • Durch diese Ausgestaltung können sich im Crashfall sowohl der Chassisrahmen CR als auch der Fahrzeugaufbau FA simultan an einer gemeinsamen Krafteinleitungsstelle (Prallbox 40) abstützen. Durch die Deformationsabschnitte 20 und 30 an den beiden Längsträgern 2 und 3 werden Chassisrahmen CR und Fahrzeugaufbau FA gleichzeitig verzögert.
  • Das Kraftfahrzeug gemäß 4 weist ein steif ausgeführtes Zentralrohr 260 auf, in dem beispielsweise ein Kraftstoffbehälter oder Batterien zur Speicherung elektrischer Energie angeordnet ist. Das Zentralrohr 260 verbindet beispielsweise ein Frontmodul 270, das unter anderem den Vorderachsträger 225 und das Antriebsaggregat 226 aufnimmt, mit einem nicht dargestellten Heckmodul, das zum Beispiel einen Hinterachsträger beinhaltet. Das Zentralrohr 260 stützt den Vorderachsträger 225 und das Antriebsaggregat 226 ab und wirkt einer Verdrehung des Vorderachsträgers 225 und des Antriebsaggregats 226 bei einem außermittigen Angriff der Crashlast F entgegen.
  • Bei einem Kraftfahrzeug gemäß 4 kann ein Achsträger 225 und/oder ein Antriebsaggregat 226 an einen Chassisrahmen CR grundsätzlich in sehr einfacher Weise ohne akustische und schwingungstechnische Entkopplung angebunden werden. Die Entkopplung wird durch entsprechend ausgelegte Lagerelemente zwischen Chassisrahmen CR und Fahrzeugaufbau FA bewerkstelligt. Im Unterschied hierzu sind bei einem Kraftfahrzeug mit einer selbsttragenden Karosserie beispielsweise der Vorderachsträger und das Antriebsaggregat an vorderen Längsträgern angebunden, über die gleichzeitig die Crashlast bei einem Fahrzeugaufprall eingeleitet wird. Eine erfindungsgemäße Aufteilung der Längsträger 1 bei einem Kraftfahrzeug mit einer selbsttragenden Karosserie in zwei separate Längsträger 2 und 3 ist daher mit einem entsprechenden konstruktiven Aufwand verbunden. Daher eignet sich die vorliegende Erfindung besonders für Kraftfahrzeuge mit Chassisrahmen CR und separatem Fahrzeugaufbau FA gemäß 4.
  • Zusammenfassend lässt sich die vorliegende Erfindung wie folgt beschreiben: Ein Kraftfahrzeug setzt sich aus einem Chassisrahmen CR und einem über Lagerelemente am Chassisrahmen CR befestigten Fahrzeugaufbau FA zusammen.
  • An einem endseitigen Abschnitt des Kraftfahrzeugs sind ein erster und ein zweiter Längsträger 2 bzw. 3 vorgesehen. Beide Längsträger 2 und 3 weisen zumindest über einem Teil ihrer Längserstreckung einen Deformationsabschnitt 20 bzw. 30 zur Absorption der Crashenergie auf. Der erste Längsträger 2 ist mit dem Chassisrahmen CR, der zweite Längsträger 3 mit dem Fahrzeugaufbau FA verbunden. Bei einer Kollision des Kraftfahrzeugs mit einem Hindernis wird die auftretende Crashlast F gleichzeitig in den ersten und in den zweiten Längsträger 2 bzw. 3 eingeleitet. Erreicht wird dies durch ein Kraft-Weiterleitungs-Element 7, beispielweise durch einen im Inneren des ersten Längsträgers 2 angeordneten Druckstab 7. Durch die Erfindung wird im Crashfall eine gleichzeitige Abstützung sowohl des Chassisrahmens CR als auch des Fahrzeugaufbaus FA erreicht, mit einem Energieabbau in den durch die separaten Längsträger 2 und 3 geschaffenen beiden Lastpfaden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 4022137 C1 [0002]
    • - DE 4406129 A1 [0002]
    • - AT 208243 [0016]
    • - EP 0653344 B1 [0016, 0016, 0017]
    • - EP 0868338 B1 [0016]

Claims (8)

  1. Kraftfahrzeug mit einer Energieabsorptionseinrichtung, die bei einer Kollision des Kraftfahrzeugs mit einem Hindernis die auftretende Crashenergie aufnimmt, wobei die Energieabsorptionseinrichtung die Crashlast über ein Kraft-Weiterleitungs-Element in zwei unterschiedliche Bereiche des Kraftfahrzeugs einleitet, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Energieabsorptionseinrichtung in einem vorderen oder in einem hinteren Endabschnitt des Kraftfahrzeugs befindet und einen ersten sowie einen zweiten Längsträger (2 bzw. 3) mit jeweils zumindest einen Deformationsabschnitt (20, 30) aufweist, wobei der zweite Längsträger (3) über das Kraft-Weiterleitungs-Element (7) parallel zur Krafteinleitung in den ersten Längsträger (2) mit der Crashlast (F) beaufschlagt ist.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Längsträger (3) in Verlängerung des ersten Längsträgers (2) angeordnet ist und sich das Kraft-Weiterleitungs-Element (7) im Inneren des ersten Längsträgers (2) befindet.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass Kraft-Weiterleitungs-Element (7) ein Druckstab ist, der den dem zweiten Längsträger (3) abgewandten Endabschnitt des ersten Längsträgers (2) mit dem dem ersten Längsträger (2) zugewandten Endabschnitt des zweiten Längsträgers (3) verbindet.
  4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einem Ende des Druckstabs (7) eine Druckplatte (4, 8) angeordnet ist, die den Querschnitt des Längsträgers (2, 3) überdeckt.
  5. Kraftfahrzeug nach einem der vorgenannten Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Energie aufnehmendes Prallelement (40), das den beiden Längsträgern (2, 3) vorgelagert ist.
  6. Kraftfahrzeug nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Längsträger (2) mit einem Bereich (A) des Kraftfahrzeugs verbunden ist, der gegenüber der Längserstreckung (L) des ersten Längsträgers (2) in Querrichtung (y) des Kraftfahrzeugs versetzt angeordnet ist.
  7. Kraftfahrzeug nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem mit dem ersten Längsträger (2) verbundenen Bereich (A) ein Antriebsaggregat und/oder ein Fahrwerksträger und/oder weitere Baugruppen des Kraftfahrzeugs befinden.
  8. Kraftfahrzeug nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftfahrzeug einem Chassisrahmen (CR) und einen Fahrzeugaufbau (FA) aufweist, wobei der erste Längsträger (2) mit dem Chassisrahmen (CR) und der zweite Längsträger (3) mit dem Fahrzeugaufbau (FA) verbunden ist.
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