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Die
Erfindung betrifft einen Türverschluss für ein
thermisches Gar- und/oder Backgerät, mit einem in einer
verschließbaren Tür drehbar gelagerten Türgriff,
mit einem Verschlusszapfen, der mindestens eine Verschlusskulisse
mit einer Rastvertiefung aufweist und einem korrespondierend zu
dem Verschlusszapfen ausgebildeten Sperrbügel.
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Derartige
Verschlüsse sind etwa aus der
EP 1 111 175 bekannt. Dieser Verschluss
umfasst ein am Gerätegehäuse befestigten Verschlusszapfen
und ein durch einen das Riegelelement bildenden U-förmigen
Federbügel. Letzter ist so auf der im Türblatt gelagerten
Welle eines Griffs aufgebaut, dass sein Quersteg federnd senkrecht
zur Drehachse auslenkbar ist. Neben diesem eigentlichen Riegelmechanismus
bestehen bei gewerblich einsetzbaren Backöfen zusätzliche
Anforderungen im Hinblick auf die Reinigung dieser Geräte.
Diese erfolgt mittels aggressiver chemischer Substanzen, sodass
es gilt, währenddessen die Tür zuverlässig
verriegeln zu können. Bisher etwa aus der
DE-OS 10 2006 013 519 bekannte Lösungen
sehen hierfür separate Mechanismen vor, wodurch derartige
Verschlüsse vergleichsweise kompliziert bauen und aufwendig
und teuer herzustellen sind.
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Damit
stellt sich der vorliegenden Erfindung die Aufgabe, einen Verschluss
für eine Gerätetür zu schaffen, der besonderen
Anforderungen im Hinblick auf die Sicherheit gegen Öffnung,
z. B. bei bestimmten Reinigungsprozessen genügt.
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Diese
Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der Türverschluss
mit einem Drehmechanismus ausgerüstet ist, dessen Drehwinkelstellungen
ein automatisches Sperren oder Öffnen der Tür
ermöglichen.
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Mittels
dieses Drehmechanismus ist es nunmehr möglich, im Rahmen
der Reinigung des Gerätes, wenn es keinesfalls zu einer Öffnung
der Tür kommen darf, den eigentlichen Verschluss in der
verriegelten Position zu halten und somit zusätzlich gegen
ein Entriegeln zu sichern. Ein unbeabsichtigtes oder auch durch
technisches Versagen bedingtes Öffnen der Tür
ist ausgeschlossen, weil dank des Drehmechanismus das Entriegeln
das Öffnen der Tür verhindert ist.
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Eine
besondere Variante der Erfindung sieht dabei vor, dass als Drehmechanismus
eine angetriebene Welle dient. Mit der Verstellung dieser Welle vorzugsweise
durch Rotation oder ihr zugeordneter Bauteile geht die Verriegelung
einher. Durch eine Drehung und/oder Längsverschiebung dieser
Welle kann im Zusammenspiel mit dem Sperrbügel die angesprochene
Position verwirklicht werden, in welcher die Welle den Sperrriegel
blockiert.
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Unter
anderem ist daran gedacht, dass die Welle eine koaxial zu dem Verschlusszapfen
angeordnete und/oder axial von diesem gestützte Kulisse aufweist.
Diese Kulisse kann nach entsprechender Rotation der Welle die beschriebenen
Positionen einnehmen, wobei in Querrichtung zur Achse der Welle, exzentrisch
angeordnete Bauteile eine maßgebliche Rolle spielen. Je
nachdem wie die Welle gedreht wird und in welcher Position sie sich
befindet, blockiert die Kulisse den Sperrbügel, gibt ihn
frei oder unterstützt sogar den Öffnungsvorgang.
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Ein
Vorschlag hierzu sieht vor, dass die Kulisse durch mindestens zwei
Flanken gebildet ist, welche sich in Querrichtung zu der Achse der
Welle erstrecken und die so zu einander und/oder zu dem Sperrbügel
ausgerichtet sind, dass ihre jeweilige Position den zuvor beschriebenen Öffnungs-
bzw. Verriegelungszuständen entspricht. Dies ist auf zweckmäßige
Weise der Fall, wenn eine Flanke so positioniert ist, dass ein Betätigen
des Sperrbügels in entsprechender Position verhindert ist,
während die andere Flanke sogar geeignet ist, den Sperrbügel
mit anzuheben, um ein Öffnen der Tür zu ermöglichen.
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Es
ist dabei daran gedacht, dass die Flanken in einem Winkel von ca.
90° zueinander positioniert sind, sodass sie eine Art L
mit einem längeren und einem kürzeren Schenkel
bilden.
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Konkret
ist die Kulisse so ausgebildet, dass in einer ersten Stellung der
Kulisse die Flanken den Sperrbügel freigeben, sodass ein Öffnen
der Tür ermöglicht ist. Mit anderen Worten, keine
der Flanken blockiert in dieser Stellung den Sperrbügel.
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Anders
sieht es aus, wenn in einer zweiten Stellung der Kulisse eine erste
Flanke der Kulisse den Sperrbügel blockiert, sodass ein Öffnen
der Tür verhindert ist. Dies ist z. B. notwendig, wenn
das erfindungsgemäße Gar- und/oder Backgerät
einem Reinigungsprozess unterliegen soll, in dem toxische Chemikalien
zum Einsatz gelangen.
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Wie
bereits angesprochen, wird außerdem vorgeschlagen, dass
in einer dritten Stellung der Kulisse die zweite Flanke den Sperrbügel
mit anhebt, sodass ein Öffnen der Tür ermöglicht
ist. Die Kulissenfläche hebt dabei den Sperrbügel
aus der Position, die der Schließstellung der Tür
entspricht, an, sodass der Sperrbügel aus der Rastposition
am Verschlusszapfen herausrutscht; die Tür kann geöffnet werden.
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Eine
alternative Lösung für einen Drehmechanismus sieht
vor, dass die Welle in Richtung ihrer Längsachse zwischen
einer Freigabe- und einer Blockierposition verstellbar ausgebildet
ist. Bei dieser Variante wird der zusätzliche Schließmechanismus also
nicht durch eine der Welle zugeordnete Kulisse verwirklicht. Stattdessen
ist die Welle in Richtung ihrer Längsachse verschieblich
und zwar zwischen einer Freigabe- und einer Blockierposition in
Bezug auf den Sperrbügel.
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In
diesem Rahmen ist es empfehlenswert, dass der Verschlusszapfen zweiteilig
ausgebildet ist und an seiner Innenseite mit Rastflächen
ausgerüstet ist. Ist der Sperrbügel in die Position
gelangt, in welcher er an den Rastflächen des Verschlusszapfens anliegt,
so kann nun, um die oben beschriebene Verschlussstellung zu erreichen,
die Welle in Richtung Sperrbügel bzw. Rastflächen
an der Innenseite des Verschlusszapfens verstellt werden. Dabei
gibt die Welle den Sperrbügel nicht aus seiner Position
an den Rastflächen des Verschlusszapfens frei. Anders ausgedrückt,
die Welle blockiert ein Herausrutschen des Sperrbügels
aus den Rastflächen des Verschlusszapfens. Korrespondierend
zu dem Verschlusszapfen weist der Sperrbügel zwei federnd
gelagerten Teile auf und besitzt eine Art V-Form, sodass er hinter
den Rastflächen des Verschlusszapfens anliegen kann.
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In
diesem Zusammenhang ist auch zu verstehen, dass die Welle korrespondierend
zu den Rastflächen ausgebildet ist. Dies gilt insbesondere im
Hinblick auf die beschriebene Funktion, in welcher die Welle in
ihrer Blockierposition ein Herausrutschen des Sperrbügels
aus der Position an den Rastflächen verhindert.
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Diverse
Ausführungen für die eigentliche Türverriegelung
sehen vor, dass der Türgriff mit dem Verschlusszapfen und/oder
der Türgriff mit dem Sperrbügel und/oder der Sperrbügel
mit der Welle und/oder dass die Tür mit dem Sperrbügel
und/oder die Tür mit dem Verschlusszapfen fest verbunden
ist.
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Um
besonders günstige Federeigenschaften für den
Sperrbügel realisieren zu können, ist vorgesehen,
dass der Sperrbügel als Blattfeder ausgebildet ist. Für
die beschriebene Variante, in welcher der Sperrbügel an
der Innenseite des Verschlusszapfens einrasten soll, ist außerdem
daran gedacht, dass der Sperrbügel zweiteilig ausgebildet
ist, also zwei V-förmig zueinander positionierte Schenkel
aufweist.
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Weitere
Ausführungsformen der Erfindung sehen vor, dass die Verschlusskulisse
als ein zur Achse der Welle schraubenförmig verlaufender
Körper ausgebildet ist bzw. dass der Verschlusszapfen zusätzlich
zu der Verschlusskulisse eine Arretierkulisse aufweist.
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Die
Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass ein besonders
geeigneter Mechanismus geschaffen ist, über den ein automatisches Sperren
oder Öffnen der Tür für ein Back- und/oder Gargerät
ermöglicht werden kann. Hierzu wird ein Drehmechanismus
in Form einer Welle eingesetzt, in Abhängigkeit von deren
Drehwinkelstellungen die Tür blockiert oder zu öffnen
ist. Die Welle weist entweder eine Kulisse auf, die durch in Querrichtung
zu ihrer Längsachse angeordnete Flanken gebildet ist und
in Abhängigkeit von deren Stellungen das Öffnen oder
Schließen der Tür ermöglicht ist oder
nicht. Oder die Welle ist zwischen einer Freigabe- und einer Blockierposition
in Richtung ihrer Längsachse verschieblich, z. B. durch
Rotation. Letztere Ausführungsform setzt voraus, dass der
Verschlusszapfen zweiteilig ausgebildet ist, sodass ein ebenfalls
zweiteilig ausgebildeter Sperrbügel an den Innenseiten des
Verschlusszapfens einrasten kann, wo er dann durch die in Richtung
Sperrbügel verschobene Welle fixiert wird. Damit ist ein
Verschluss für eine Gerätetür geschaffen,
mit dem eine besonders raffinierte, technisch unkomplizierte und
kostengünstige Sicherung für das Gerät
realisiert ist, das unter bestimmten Umständen zur Vermeidung
gewisser Gefahren geschlossen zu halten ist, etwa im Rahmen der
Reinigung oder Pyrolyse von Öfen.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung der zugehörigen Zeichnungen, in denen ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen
Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen jeweils
schematische Darstellungen:
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1 den Zustand der Kulisse zum Öffnen der
Tür von Hand,
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2 eine verdrehte Kulisse, sodass der Sperrbügel
blockiert ist,
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3 eine verdrehte Kulisse, sodass der Sperrbügel
hinausgedrückt und die Tür zu öffnen
ist,
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4 einen zweiteiligen Sperrbügel
in Funktion,
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5 den Zustand des Öffnens der
Tür von Hand bei zweiteiligem Verschlusszapfen und Sperrbügel,
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6 die Darstellung gemäß 5 in blockierter Position,
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7 die Darstellung gemäß 5 mit automatischem Öffnen,
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8 die Ansicht eines Teils einer Gerätevorderwand
und -tür,
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9 eine
Darstellung gemäß 8 mit
einer abgewinkelten Antriebswelle,
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10 eine 9 entsprechende
Ansicht mit einer weiteren Ausführungsform eines Türverschlusses,
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11 Vorderansichten und Draufsichten von
unterschiedlich ausgelegten Sperrbügeln,
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12 unterschiedliche Positionen einer Verschlusskulisse
zum Türgriff,
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13 eine 8 entsprechende Darstellung mit einer
Variante der Verschlusskulisse und
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14 einen
Türverschluss mit zwei Verschlusszapfen.
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In
der Position gemäß 1 kann
der Sperrbügel 22 durch das Drehen des Türgriffs 2 um
den in 1a mit dem Pfeil 28 veranschaulichten
Winkel in die Position gebracht werden, dass ein Öffnen
der Tür 2 möglich ist. Es handelt sich
dabei um die beschriebene erste Stellung der Kulisse 6,
in der die Flanken 12, 13 den Sperrbügel 22 freigeben
und der Schalter 45 geschaltet ist. Veranschaulicht ist
dies in 1a durch den mit dem Bezugszeichen 22' versehenen
Sperrbügel. Der Drehmechanismus 1 ist in Form
der Welle 4 dahingehend realisiert, dass diese die koaxial
angeordnete Kulisse 6 aufweist. Mit dem Bezugszeichen 43 ist
der Positionsaufnehmer der Kulissenlage für das automatische Öffnen
der Tür, mit dem Bezugszeichen 44 der Positionsaufnehmer der
Kulissenlage für den blockierten Verschluss bezeichnet.
Das Bezugszeichen 45 trägt der Positionsaufnehmer
der Kulissenauflage für den Handbetrieb. Der Motorantrieb 46 der
Kulisse befindet sich unterhalb.
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In
der Darstellung gemäß 2 wird
die Tür 2 in geschlossenem Zustand gezeigt. Dies
entspricht der beschriebenen zweiten Stellung, in der die Flanke 12 der
Kulisse 6 den Sperrbügel 22 blockiert.
Die Kulisse 6 ist in eine Position gebracht, in welcher
der Schalter 44 geschaltet ist. Dabei wird die exzentrische
Fläche in Form der Flanke 12 in eine Lage gebracht,
in der auch beim Verdrehen des Türgriffs 2 der
Sperrbügel 22 nicht aus seiner Position herausrutschen
kann. Die Tür 2 bleibt trotz Betätigung
des Türgriffs geschlossen, weil die Flanke 12 verhindert, dass
der Sperrbügel 22 seine Position verlassen kann.
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3 zeigt schematisch eine Lage der Kulisse 6,
die zuvor als dritte Stellung beschrieben worden ist und in welcher
der Schalter 43 geschaltet ist und die Kulissenfläche
in Form der Flanke 13 der Kulisse 6 den Sperrbügel 22 aus
der Lage anhebt, in der er sich bei geschlossener Tür befindet.
Der Sperrbügel 22 rutscht hier aus dem Verschlusszapfen 14 heraus; die
Tür kann geöffnet werden.
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Einen
anderen Sperrbügel zeigt 4.
Dort ist der Sperrbügel 22 durch zwei zueinander
vorgespannte, V-förmig zueinander angeordnete Schenkel 34, 35 gebildet.
Die Funktionssicherheit kann somit erhöht und die Kraftbelastung
des Trägers des Sperrbügels 22 und die
Vorspannkraft des Sperrbügels 22 reduziert werden.
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Auch
in der Darstellung gemäß 5, 6 und 7 ist
der Sperrbügel zweiteilig ausgebildet und besteht aus den
beiden Schenkeln 34 und 35 sowie dem dazwischen
vorgesehenen Spreizer 49. Gleiches gilt hier für
den aus den beiden Teilen 47 und 48 bestehenden
Verschlusszapfen. Die Darstellung gemäß 5 entspricht wiederum der Möglichkeit,
die Tür von Hand zu öffnen, indem der Sperrbügel 22 mit den
Schenkeln 34, 35 die Position an der Innenseite 30 des
Verschlusszapfens 14, genauer gesagt an den Rastflächen 16, 20 verlassen
kann, ohne dass dies durch aufgrund von Ausbildung oder Position des Drehmechanismus 1 in
Form der Antriebswelle 4 verhindert werden könnte
oder müsste.
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Anders
dann in der Darstellung gemäß 6.
Die Welle 4 als Drehmechanismus 1 ist in Richtung
ihrer Längsachse 29 nach vorne geschoben und blockiert
dabei den Sperrbügel 22 dahingehend, dass dieser
mit seinen Schenkeln 34, 35 seine Position an
den Rastflächen 16, 20 an der Innenseite 30 des
Verschlusszapfens 14 nicht verlassen kann. Letzterer ist
durch zwei Teile 47 und 48 gebildet, die, veranschaulicht
durch 6a, übereinander liegen und
somit im Zusammenspiel mit den Federsperrbügeln 22 die
Tür gegen Öffnen blockieren. Mit dem Bezugszeichen 49 ist
noch der Federspreizer zwischen den beiden Schenkeln 34, 35 bezeichnet.
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Ein
mögliches automatisches Öffnen ist in 7 dargestellt. Die beiden Teile 47 und 48 des Verschlusszapfens 14 sind,
wie 7 veranschaulicht, gegeneinander
verschoben und geben somit den Sperrbügel 22 frei.
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In 8 ist ein Verschlussaufbau dargestellt, bei
dem an der Vorderwand 3 des ansonsten nicht näher
gezeigten Gerätes ein nicht verdrehbarer Lagerhalter 7 befestigt
ist. Durch das Lager 8 in dem Lagerhalter 7 ist
die Antriebswelle 4 und der mit der Antriebswelle 4 fest
verbundene Verschlusszapfen 14 drehbar geführt.
Die Antriebswelle 4 wird von einem Antriebsmotor 11 angetrieben.
Zwischen Antriebswelle 4 und Motor 11 sind eine
Kupplung 10 und eine Positioniervorrichtung 9 vorgesehen.
Mittels letzterer können über die Positionsschalter 38, 39, 40 die
Werte der Öffnungswinkel eingestellt werden. Die Kupplung 10 schützt
den Antriebsmotor vor Überlastung; bei einer Störung
kann über eine Abflachung mit einem entsprechenden Werkzeug
die Tür 2 geöffnet werden. Eine Variante
in Form eines zweistufigen Verschlusses weist zwei in Axialrichtung
versetzte Kulissen, nämlich eine Arretierkulisse 15 und
eine Verschlusskulisse 16 auf. Die Arretierkulisse 15 hält über
den Sperrbügel 22 die Tür 2 eine
Spaltbreite offen. Durch die Verschlusskulisse 16 wird
die Tür 2 an die Türdichtung herangezogen.
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In 9 ist
ein vergleichbarer Aufbau dargestellt, allerdings mit dem Unterschied,
dass die Antriebswelle 4 zwischen der Kupplung 10 und
dem Antriebsmotor 11 abgewinkelt ist. Das Drehmoment des Antriebsmotors 11 wird über
ein Kegelrad-Getriebe 36 an die Antriebswelle 4 übertragen.
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Hiervon
unterscheidet sich die Darstellung in 10 dahingehend,
dass der Verschlusszapfen 14 mit dem drehbaren Türgriff 24 und
der Sperrbügel 2 mit der Antriebswelle 4 verbunden
ist.
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In 11 sind verschiedene Ausführungen eines
Sperrbügels 2 wiedergeben. In der Darstellung gemäß 11a ist durch den Durchmesser eines kleinen Kreises
der Durchmesser der Rastvertiefung 17 angedeutet, während
der Durchmesser des großen Kreises dem Außendurchmesser
der Kulissen 15, 16 und 20 entspricht.
In 11a weist der Sperrbügel 22 ein
gebogenes Vorderteil auf, das besser durch die runde Kontur der
Rastvertiefung 17 (kleiner Kreis) geführt wird.
Bei der Variante in 11b wird ein abgewinkelter Vorderteil
des Sperrbügels 22 vom Verschlusszapfen 14 besser
geführt als bei der geraden Variante in 11c.
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In 12 sind verschiedene Positionen der Verschlusskulisse 16 bezüglich
des Türgriffs 24 mit entsprechender Position des
Sperrbügels 22 wiedergegeben. In 12a ist die Tür zugeschlagen bzw. geschlossen,
in 12d wird die Tür durch
Drehen des Türgriffs 24 geöffnet. In 12c ist die Tür gesperrt und in 12d wird sie automatisch geöffnet, ohne
dass der Türgriff 24 gedreht wird. In der Darstellung
gemäß 12a befindet
sich der Türgriff 24 in seiner senkrechten Ausgangslage,
die Verschlusskulisse 16 des Verschlusszapfens 14 befindet
sich in einer dem Winkel y1 entsprechenden Lage. Die Tür
ist geschlossen (zugeschlagen) und wird in dieser Lage gehalten.
In der schematischen Darstellung von 12b ist
der Türgriff 24 bis zum Anschlag gedreht, wobei
diese Lage dem Winkel x1 entspricht. Die Verschlusskulisse hat die
dem Winkel y1 entsprechende Lage gegenüber der Winkelstellung
in 12a nicht geändert. Der Sperrbügel
ist freigegeben. In der Darstellung gemäß 12c wurde die Verschlusskulisse 16 des
Verschlusszapfens 14 in die dem Winkel y2 entsprechende
Lage gebracht. Beim Verdrehen des Türgriffs 24 verbleibt
der Sperrbügel 21 in der Rastvertiefung 17 der
Verschlusskulisse 16, was bedeutet, dass die Tür
nicht geöffnet werden kann. Gemäß 12d befindet sich der Türgriff 24 in
der senkrechten Ausgangslage. Die Verschlusskulisse 16 des
Verschlusszapfens 14 befindet sich einer dem Winkel y3 entsprechenden
Lage. Der Sperrbügel 22 ist frei und rutscht aus
der Rastvertiefung 17 heraus. In diesem Fall wird die Tür 2 automatisch
geöffnet, ohne dass der Türgriff 24 verdreht
werden muss.
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In 13 ist
die Verschlusskulisse 20 ein zur Drehachse der Antriebswelle 4 unter
einem bestimmten Winkel schraubenförmig ausgebildeter Körper. Dadurch
wird nach Schließen der Tür 2 durch das Drehen
des Verschlusszapfens 14 der Sperrbügel 21 bezüglich
der Gerätevorderwand 3 und dem Steigungsabschnitt
der Verschlusskulisse 20 herangezogen.
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Schließlich
zeigt 14 zwei Verschlusszapfen 14 mit
spiegelbildlich entsprechenden schraubenförmigen Kulissen 20.
Durch tangentiale Kräfte, die durch ein Gleiten bzw. Rutschen
des Sperrbügels 21 an der schraubenlinienförmigen
Fläche entstanden sind, wird der Halt des Sperrbügels 21 in
der Rastvertiefung 17 verschlechtert. Durch den schraubenlinienförmigen
Körper des obern Verschlusszapfens 14 wird der
Bügel in der Rastvertiefung 17 gehalten. Die Sperrfunktion
und das automatische Öffnen der Tür bleiben erhalten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1111175 [0002]
- - DE 102006013519 A [0002]