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Die
Erfindung betrifft eine Dichtscheibe für einen Behälterverschluss zur Verwendung
bei einem Behälter
mit einer durch einen umlaufenden Rand begrenzten Öffnung,
bei der die Dichtscheibe aus mehreren Schichten mit einem Rand besteht,
von denen eine Gruppe aus unteren Schichten die Öffnung des Behälters vor
einer Erstöffnung
des Behälters dicht
verschließt,
bei der die Gruppe der unteren Schichten mittels einer Siegelschicht
auf dem umlaufenden Rand der Öffnung
aufsiegelbar ist, bei der die Gruppe der unteren Schichten lösbar mit
einer Gruppe aus oberen Schichten der Dichtscheibe verbunden ist,
bei der mit der Gruppe aus oberen Schichten die Öffnung des Behälters erneut
vorübergehend
verschließbar
ist, bei der die Dichtscheibe zumindest eine Grifflasche aufweist,
bei der die Grifflasche nur von einer oder mehreren der Schichten
aus der Gruppe der unteren Schichten gebildet wird, und bei der die
die Grifflasche bildenden Schichten den Rand der anderen Schichten
flächenmäßig um die
Fläche
der Grifflasche überragen.
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Behälter dienen
zur Aufnahme von Inhalt, beispielsweise zur Aufnahme von Flüssigkeiten
oder pulverförmigen
Lebensmitteln oder anderen Substanzen. Die Behälter weisen eine Öffnung oder Mündung auf.
Häufig
ist es gewünscht
oder auch erforderlich, diese Behältermündung mit einer scheibenförmigen Versiegelung
zu verschließen,
die den Inhalt dicht gegenüber äußeren Einflüssen abschließt.
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Für das Erfordernis
dieses dichten Abschlusses gibt es mehrere Gründe. Zum einen soll der Inhalt
gegen störenden
Einfluss von außen
geschützt werden,
beispielsweise gegen das Eindringen von Wasserdampf oder Sauerstoff,
zum anderen soll er auch aromadicht bleiben. Einen weiteren Grund
gibt es bei aggressiven Füllgütern, für die ein
möglichst optimaler
Leckageschutz gegeben sein muss. Schließlich kann durch einen solchen
dichten Abschluss auch ein Originalitätsschutz für den Handel gegeben sein,
da ein Benutzer sofort erkennen kann, ob bereits vorher jemand den
Behälterinhalt
manipuliert hat.
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Zusätzlich wird
die Behälteröffnung dann noch
mit einer Schraubkappe oder einem ähnlichen Element verschlossen,
das für
die mechanische und stabile Verschließung der Behältermündung außerhalb
der scheibenförmigen
Versiegelung sorgt. Die scheibenförmige Versiegelung selbst ist
dabei eine flexible dünne
Folie. Beim erstmaligen Gebrauch nach dem Erwerb schraubt der Benutzer
die Schraubkappe ab und zerstört
die Folie, um an den Inhalt des Behälters zu gelangen. Danach verschließt er den
Behälter
erneut, sofern er noch nicht den gesamten Inhalt entnommen hat.
Dieses erneute Verschließen
geschieht, indem die Schraubkappe jetzt ohne die inzwischen zerstörte und
entfernte Folie wieder auf ein entsprechendes Gegengewinde an der
Behältermündung aufgeschraubt
wird. Der Schraubverschluss kann gegebenenfalls den angebrochenen
Inhalt verschließen,
möglicherweise
für einen
nicht ebenso langen Zeitraum, wie die Originalverschlusskonfiguration,
jedoch ebenfalls für
einen den Verbraucher befriedigenden Zeitraum, den er ja von nun
an selbst kontrollieren kann.
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Die
Folie, die den Behälterinhalt
abschließt, wird,
wie beispielsweise aus der
EP
0 717 710 B1 bekannt, mittels Induktionsversiegelung aufgebracht. Dazu
wird eine komplette Dichtscheibe aufgelegt, deren unterste Schicht
die Siegelschicht bildet. Darüber liegt
eine im Regelfall aus Aluminium bestehende metallische zweite Schicht,
die der Wärmeeinkopplung
und -übertragung
beim Induktionsprozess dient und gegebenenfalls einen zusätzlichen
mechanischen Schutz bildet. Die zweite Schicht ist mit der ersten
fest und insbesondere für
Wärmeübertragung gut
leitend verbunden. Diese Schichten bilden eine Gruppe aus unteren
Schichten. Oberhalb der erwähnten
Aluminiumschicht sind dann noch weitere schichtförmige Bestandteile der Dichtscheibe
vorgesehen, die beim Öffnen
des Schraub- oder sonstigen Drehverschlusses in der Kappe verbleiben.
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Diese
in der Kappe verbleibenden weiteren Schichten der Dichtscheibe bilden
eine Gruppe aus oberen Schichten und sind zugleich diejenigen Elemente,
die bei einem erneuten Schließen
der Schraubkappe nach der bei der Erstöffnung erfolgten Zerstörung und
Entfernung der Gruppe aus den unteren Schichten wieder für einen
sehr guten Verschluss sorgen, wenn auch nach diesem erneuten Verschließen die
Originalitätssicherung
und auch die ursprüngliche
Originaldichtheit fehlt.
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Ein
ständiges
Problem bei derartigen, an sich gut bewährten und zuverlässigen Verschlüssen ist
die Erstöffnung
durch den Benutzer beziehungsweise Verbraucher. Ein Zerstören dieser
bei der Erstöffnung
auf der Mündung
des Behälters
befindlichen Folie beziehungsweise Gruppe aus den unteren Schichten
durch ein Messer oder auch durch die Finger des Benutzers ist zum
einen nicht bei jedem Behälterinhalt
möglich
oder hygienisch und hinterlässt zum
anderen auf dem Rand der Öffnung
des Behälters
Reste der Folie, die das spätere
Ausgießen
oder Ausschütten
des Behälterinhaltes
beeinträchtigen können.
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Um
das Öffnen
für den
Benutzer angenehmer und für
die weitere Benutzung auch sicherer zu machen, stellt man dem Benutzer
eine Handhabe zum Abziehen der Folie zur Verfügung. Diese Handhabe kann beispielsweise,
wie in der
EP 1 181
211 B1 oder der
WO
00/66453 A1 vorgeschlagen, eine nach oben vorspringende
Falte sein, an der der Benutzer dann die Dichtscheibe ergreift und
abzieht.
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Gebräuchlicher
und beispielsweise aus der
DE
39 20 324 A1 und der
EP 0 408 217 A1 bekannt ist es, die Dichtscheibe
mit einer nach außen
vorspringenden Grifflasche zu versehen, die dann also vom Benutzer
außerhalb
des Randes der Mündung des
Behälters
ergriffen und nach oben gezogen werden kann, so dass sich die gesamte
Folie vom Behälterrand
löst.
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Diese
recht einfache und an sich überzeugende
Konzeption hat jedoch den Nachteil, dass die Grifflaschen beim Aufschrauben
der Schraubkappe stören,
da sie in dem Gewinde und der Schraubkappe in geeigneter Form untergebracht
werden müssen.
Dort steht zum einen wenig Raum zur Verfügung und zum anderen können diese
Grifflaschen auch die Funktion des Schraubvorganges beeinträchtigen. Umgekehrt
können
durch den Schraubvorgang auch die Grifflaschen beschädigt oder
im ungünstigsten Fall
sogar die gesamte Dichtscheibe in ihrer Abdichtungsfunktion beeinträchtigt werden.
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Zur
Reduzierung der Probleme mit der in die Gewinde der Schraubkappen
ragenden Grifflasche wird beispielsweise in der
DE 1 482 575 A , der
US 4 722 447 A und
der
EP 0 697 345 B1 vorgeschlagen, die
Dichtscheiben mit nicht nur einer, sondern mit mehreren nach außen ragenden
Grifflaschen auszurüsten.
Dadurch wird eine eher symmetrische und dadurch reduzierte Verteilung
erreicht. Gelöst
wird das Problem allerdings nicht, sondern lediglich umverteilt.
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Ein
anderer Ansatz wird in Vorschlägen
aus der
EP 0 668 221
B1 , der
GB
2 330 134 A , der
JP 2000
191 021 A und der
DE 10 2007 014 084 B3 gewählt. Dort werden die Dichtscheiben
mit Grifflaschen ausgerüstet,
bei denen die Dicke der Grifflasche geringer ist als die Dicke der
weiteren Flächenbereiche
der Dichtscheibe. Dies wird dadurch erreicht, dass von den mehreren
Schichten der Dichtscheibe nur eine oder wenige auch die Grifflasche
bilden.
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Dadurch,
dass die Laschen der Dichtscheiben sehr dünn ausgebildet werden, sind
sie weit flexibler in den verbleibenden Leerräumen innerhalb der Schraubkappe
und des Schraubkappengewindes unterzubringen. Die Gefahr von gegenseitiger
Störung
der einzelnen Elemente beim Verschließen der Verpackung oder auch
während
des Öffnungsvorgangs
ist damit erheblich reduziert.
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Zumindest
mit dem in der
DE
10 2007 014 084 B3 vorgeschlagenen Herstellungsverfahren
für derartige
Dichtscheiben ist jetzt eine Umsetzung dieser Gedanken in die Praxis
erfolgreich durchgeführt worden.
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Aus
der
GB 2 330 134 A und
der
JP 2000 191 021
A sowie der nachveröffentlichten
EP 2 045 194 B1 ist
auch schon die Idee bekannt, die so in ihrer Dicke reduzierte und
somit sehr dünne
Grifflasche nur aus der obersten oder den obersten Schichten der Gruppe
aus den unteren Schichten zu bilden und nicht radial nach außen in den
Bereich des Innengewindes der Schraubkappe ragen zu lassen, sondern entweder,
wie in der
JP 2000
191 021 A zunächst
um 90° nach
oben und dann nochmals um 90° in
Richtung zum Mittelpunkt der Dichtscheibe abzubiegen und dadurch
in einen Freiraum im Inneren des Schraubkappendeckels zu führen und
dort unterzubringen, oder aber, wie in der
GB 2 330 134 A und in einer
Ausführungsform
der
EP 2 045 194 B1 ,
um 180° zu
falten und auf sich selbst zu legen, so dass nach dem Abschraubvorgang
der Schraubkappe die Grifflasche für den Verbraucher zur Benutzung
freiliegt.
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Das
Konzept aus der
JP
2000 191 021 A hat den Nachteil, dass jetzt zwar die Grifflasche
nicht mehr in das Gewinde der Schraubkappe oder des Behälters eingreift,
dafür liegt
es jetzt jedoch in einem Bereich oberhalb der oberen Gruppe der
Schichten und damit in dem Bereich, der an sich beim Aufdrehen des
Schraubdeckels in diesem verbleiben soll, um eine Wiederverschließung zu
ermöglichen.
Es besteht nun also eine erhebliche Gefahr, dass die Grifflasche
sich in diesem Bereich unterhalb des Schraubdeckels oberhalb dieses
sogenannten Reseal-Teils verklemmt und damit beim Öffnen abreißt und somit
genau zu den ungewünschten
Nachteilen führt, die
gerade vermieden werden sollen.
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In
der
GB 2 330 134 A entstehen
weitere praktische Nachteile. So würde ein Falten eines Grifflaschenverbundes
unter Einschluss der metallischen Schicht auf sich selbst die Induktionsversiegelungseigenschaften
des gesamten Dichtscheibenverbundes stören können, da in einem Teilbereich
der ansonsten kreissymmetrischen Anordnung auf diese Weise eine
doppelte Aluminiumschicht vorliegt, was die Induktionseigenschaften
erheblich verändert.
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Die
gleichen Nachteile entstehen in einer zweiten Ausführungsform
aus der nachveröffentlichten
EP 2 045 194 B1 .
Diese Ausführungsform
legt die Grifflasche zunächst
mit allen Schichten um 180° um auf
die Oberseite der Dichtscheibe und faltet sie dann ein zweites Mal
um 180° auf
sich selbst. Dies hat zum einen den Nachteil, dass die Dichtscheibe
in dem Bereich der Grifflasche die dreifache Stärke besitzt und dadurch mechanisch
auch recht ungleichmäßig wird und
ein Verkleben etwa mit einem Reseal-Teil sehr erschwert, das aber
außerdem
in dem Bereich der Grifflasche die Aluminiumschicht dreifach aufeinander
liegt und damit auch zu einer starken Asymmetrie der Induktionseigenschaften
führt.
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In
einer Ausführungsform
der
GB 2 330 134 A versucht
man dieses Problem zu vermeiden, in dem man die metallische, zur
Induktion verwendete Schicht in das Reseal-Teil verlegt, also in
dasjenige Teil, dass zum Wiederverschluss verwendet wird. Dies ist
recht unpraktisch, da genau diese Aluminiumschicht nicht dazu geeignet
ist, ständig
zum Abdichten auf einer Behältermündung bei
wiederholten Verschließ-
und Öffnungsaktionen
eingesetzt zu werden.
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Ein
weiterer Nachteil besteht darin, dass bei der Entsorgung der Behälter und
der Behälterverschlüsse eine
Aluminiumschicht in einem Kunststoffschraubdeckel einen Fremdbestandteil
darstellt, was generell unerwünscht
ist. Kunststoff und Aluminium sollen nach Möglichkeit getrennt entsorgt
werden. Der Verbleib von Aluminiumschichten in den Schraubdeckeln
ist daher ökologisch
nicht erwünscht,
da er das Recycling erschwert, und stößt daher bei engagierten Verbrauchern
auch auf Ablehnung.
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Ein
weiteres Problem kann sowohl bei Dichtscheiben gemäß der
GB 2 330 134 A als
auch der
JP 2000
191 021 A und der ersten Ausführungsform aus der
EP 2 045 194 B1 und
auch bei anderen Dichtscheiben auftreten, die mit derartigen Rückfaltungen um
90° oder
180° arbeiten,
und zwar kann dieses Problem dadurch entstehen, dass zwischen einer
gefalteten Schicht und der benachbarten, nicht gefalteten Schicht
genau im Randbereich eine erhebliche Kerbwirkung eintritt. Diese
Kerbwirkung führt
zu einer Kraft, die die verschiedenen Schichten der Dichtscheibe
voneinander zu lösen
trachtet.
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Ein
Anfassen an der Lasche könnte
also dazu führen,
dass die mit der Lasche versehene Schicht sich von anderen Schichten
löst und
den Behälter
nicht oder nicht wie gewünscht öffnet, oder dass
Teile des Schichtenverbundes sich in nicht vorhergesehener Weise
voneinander lösen
oder einreißen.
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Dieses
Verhalten beim Aufreißen
des Behälters
mittels einer Lasche wird von den Benutzern als unerfreulich und
unzuverlässig
empfunden und abgelehnt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Benutzer
dann nicht nur in diesem Einzelfall verärgert ist, sondern seine Ablehnung
generell auf die entsprechende Produktreihe des Abfüllers des
Behälters
erstreckt und möglicherweise
vom Erwerb derartiger Waren in zukünftigen Fällen absieht, sodass dem Hersteller
der Inhalte der zu verpackenden Behälter auch ein Image-Schaden
entstehen kann.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Dichtscheibe vorzuschlagen,
mit der die erwähnten
Probleme weitmöglichst
vermieden werden können.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer
eingangs beschriebenen Dichtscheibe dadurch gelöst, dass die der Siegelschicht
nächstliegende Schicht
x aus der Gruppe der unteren Schichten die Grifflasche bildet, und
dass der den Rand der anderen Schichten überragende Flächenteil
dieser Schicht um den äußeren Rand
aller anderen Schichten der Gruppe der unteren Schichten mit Ausnahme der
Siegelschicht herum gefaltet und auf die oberste der Gruppe der
unteren Schichten flachgelegt und von der Gruppe der oberen Schichten
abgedeckt ist, sodass die Grifflasche nach der Lösung der Gruppe der oberen
Schichten für
die Erstöffnung
des Behälters
greifbar ist.
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Alternativ
ist es auch möglich,
nicht nur die der Siegelschicht benachbarte Schicht in entsprechender
Form auszubilden, sondern auch mehrere unmittelbar an die Siegelschicht
angrenzende, übereinander
liegende Schichten so zu behandeln.
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Mit
der Erfindung wird die Problemstellung überraschend auf ganz einfache
Weise gelöst.
Eine andere Anordnung der Reihenfolge der einzelnen Schichten und
eine spezielle Ausbildung dieser Schichten führt dazu, dass zum einen eine
Lasche entsteht, die eine deutlich reduzierte Dicke im Vergleich
zur gesamten Dichtscheibe besitzt und damit an dem gesamten Verbund
der Dichtscheibe auch bei einer Rückfaltung in den kreisförmigen Umfang zu
einer optisch und technisch nicht ins Gewicht fallenden Aufdickung
in einem Teilbereich beiträgt,
und dass zum anderen auch keinerlei Kerbwirkung mehr auftreten kann.
Auch die anderen, im Zusammenhang mit dem Stand der Technik erwähnten Nachteile treten
nicht mehr auf.
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Erfindungsgemäß wird die
auf die Siegelschicht folgende, abgesehen von der Siegelschicht selbst
unterste Schicht der Dichtscheibe so ausgebildet, dass sie die anderen
Schichten der Dichtscheibe nach außen über den Rand hinaus überragt.
Diese sehr dünne
Schicht wird dann um zunächst
90° nach oben
abgewinkelt und an allen anderen Schichten vorbeigeführt, die
noch zu der Gruppe der unteren Schichten gehören, die nur bis zur Erstöffnung die Behältermündung verschließen. Oberhalb
der obersten dieser Schichten wird dann die Grifflasche erneut um
90° ab in
Richtung zur Behältermitte
abgewinkelt und flach auf die oberste dieser Schichten gelegt. Auf dieser
nur eine Teilfläche
einnehmende Schicht befindet sich zunächst die Trennschicht, die
bei der Erstöffnung
die obere Gruppe und die untere Gruppe an Schichten voneinander
trennt und darüber
dann alle Schichten der oberen Gruppe.
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Dies
hat zunächst
zur Folge, dass die Dichtscheibe vor ihrer Verwendung bei der den
Behälter füllenden
Unternehmung die Form einer herkömmlichen,
kreisrunden, flachen Dichtscheibe hat und auch so behandelt werden
kann. Eine besondere Ausrichtung auf dem Behälter ist nicht erforderlich, da
die Dichtscheibe von außen
symmetrisch ist.
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Die
Scheibe ist auch nicht wesentlich dicker als herkömmliche
Scheiben, da lediglich die zwischen die anderen Schichten gelegte
und später
die Grifflasche bildende Schicht hinzukommt, gegebenenfalls noch
eine weitere, ebenfalls sehr dünne Schicht,
die noch bei folgenden bevorzugten Ausführungsformen erörtert wird.
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Der
Behälter
muss zur Erstöffnung
oder zu späteren Öffnungen
durch den Benutzer auch nicht anders behandelt werden als bisher.
Nach dem Aufschrauben des Schraubdeckels trennen sich durch und
an der Trennschicht die obere Gruppe an Schichten, die auch wie
bisher als Reseal-Teile der Schraubkappe verbleibt, und die untere
Gruppe an Schichten, die auf der Öffnung des Behälters, also der
Behältermündung, verbleibt
und diese in diesem Moment nach wie vor versiegelt und verschließt.
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Allerdings
liegt jetzt anders als bei bisherigen Konzepten oben auf der obersten
Schicht der unteren Gruppe für
den Benutzer frei zugänglich
eine Grifflasche mitten auf dem verbliebenen Teil der Dichtscheibe
auf. Der Benutzer muss diese Grifflasche lediglich nehmen und an
ihr ziehen, wozu er keinerlei weiterer Hinweise bedarf. Durch das
Ziehen wird Kraft auf den Rand der unteren Gruppe der Dichtscheiben
ausgeübt,
und zwar direkt auf die unterste Schicht dieser unteren Gruppe an
Schichten, die der Siegelschicht benachbart ist, denn aus genau dieser
Schicht ist die Grifflasche ja vor der Faltung hervorgegangen.
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Auf
diesen Zug hin gibt die Siegelschicht sofort nach und der Zug an
der Grifflasche hebt damit gleichzeitig sämtliche oberhalb dieser unteren,
der Siegelschicht benachbarten Schicht mit ab, mithin die komplette
untere Gruppe der Dichtscheibe mit einem Zug. Der Behälter ist
somit geöffnet.
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Weitere
Vorgänge
wären dann
wie bei herkömmlichen
Wiederverschließaktionen
durch die ungeänderte
obere Gruppe an Schichten, also durch den Reseal-Teil in der Schraubkappe,
möglich.
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Aufgrund
dieser Beschreibung wird deutlich, dass ein ähnlicher Vorgang auch dann
möglich
wird, wenn nicht nur die unterste, der Siegelschicht unmittelbar
benachbarte Schicht in entsprechender Form gefaltet und zur Grifflasche ausgebildet
wird, sondern auch zwei oder mehr unmittelbar aufeinander folgende
Schichten der Dichtscheibe.
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Besonders
bevorzugt ist es dabei, wenn eine dünne Schicht aus einem reißfesten,
zugleich aber leichtgewichtigen Material zusätzlich zwischen der metallischen,
für die
Induktion sorgenden Schicht und der aufschmelzenden und für die Versiegelung sorgenden
Siegelschicht eingefügt
wird. Diese zusätzliche
Schicht bildet weiter bevorzugt die Grifflasche aus.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn diese zusätzlich
eingefügte
dünne Schicht
aus dem reißfesten,
zugleich aber leichtgewichtigen Material aus Polyethylenterephthalat
(PET) besteht. Schichten aus diesem Material erhöhen die Reißfestigkeit. Dies ist nicht
nur im Zusammenhang mit der Grifflasche sinnvoll, sondern erhöht die Reißfestigkeit
des Schichtenverbundes mit der metallischen, insbesondere aus Aluminium
bestehenden Schicht erheblich. Die Aluminiumschicht als solche ist
meist nicht besonders reißfest,
so dass das Verbinden mit einer solchen dünnen reißfesten PET-Schicht auch in
anderem Zusammenhang von Vorteil ist.
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Gerade
diese zusätzlich
eingefügte
Schicht aus Polyethylenterephthalat würde bei einer Anordnung oberhalb
der metallischen Schicht eine Kerbwirkung hervorrufen. Wird diese
zusätzliche
Kunststofffolie mit der daran ausgebildeten Grifflasche dann mit
dem Grifflaschenbereich nach oben und innen umgelegt, bildet sich
eine zwangsläufige
Trennbewegung zwischen dieser zusätzlichen Schicht und der darunter
liegenden metallischen Schicht. Dieser Kerbwirkung wird erfindungsgemäß jedoch
vermieden.
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Oberhalb
der metallischen Schicht kann die weitere Schichtfolge, wie in dem
speziellen Fall jeweils gewünscht,
erfolgen. Im Allgemeinen wird hier eine klebende Trennschicht angeordnet
werden, die fest genug ist, um die Dichtscheibe im Ruhezustand zusammenzuhalten,
jedoch nur so fest ist, dass bei einem Aufschraubvorgang die Bindung
gerade an dieser Stelle aufgehoben wird.
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Oberhalb
dieser Trennschicht wird man eine Trägerschicht oder Schaumschicht
vorsehen, die bei dem Aufschraubvorgang in der Schraubkappe verbleibt
und beim Wiederverschließen
für die
Abdichtung für
einen bestimmten Zeitraum sorgt.
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Die
Grifflasche aus der zusätzlich
eingefügten
Schicht wird bei dieser Ausführungsform
nun um die metallische Schicht herum gefaltet und dann erst in Richtung
der Achse der kreisförmigen
Dichtscheibe umgelegt. Die Klebschicht befindet sich also oberhalb
dieser Lasche.
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Der
Induktionssiegelvorgang bei dem Verschließen des Behälters wird durch die zusätzliche Schicht
nicht beeinträchtigt.
Zwar wird die metallische Schicht, die beispielsweise und bevorzugt
aus Aluminium besteht, durch die Induktion und die dadurch erzeugten
Wirbelströme
deutlich erwärmt
und sie gibt diese Wärme
auch an diese zusätzliche Schicht
ab, die ihr unmittelbar benachbart auf der dem Behälter zugewandten
Seite ist. Durch diese Wärme
wird diese Schicht jedoch nicht in ihrer Stabilität beeinträchtigt und
sie gibt den Wärmestrom
unmittelbar weiter an die nächstfolgende
Versiegelungsschicht. Diese schmilzt wiederum, wie beabsichtigt,
vor allem im Randbereich auf und sorgt so für die Versiegelung mit dem
Mündungsrand
des Behälters.
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Nach
dem Abkühlen
siegelt mithin die Siegelschicht jetzt den über ihr liegenden Schichtverbund
gegenüber
der Behältermündung ab,
also zunächst
gegenüber
der zusätzlichen
Schicht.
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Bei
dem Erstöffnungsvorgang
schraubt der Verbraucher die Schraubkappe ab und löst damit
die Verbindung durch die Trennschicht. In der Schraubkappe verbleiben
die oberen Teile der Dichtscheibe oberhalb dieser Klebschicht.
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Das
bedeutet, dass der Verbraucher jetzt direkt auf die Lasche blickt,
die um die metallische Schicht herum gebogen auf dieser metallischen Schicht
bereit zum Zugriff liegt.
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Damit
der Verbraucher und Benutzer diese Grifflasche auch sofort erkennt,
kann sie farblich oder auch in anderer Form so gestaltet sein, dass
sie sich von den darunter liegenden Schichten optisch oder in anderer
Form deutlich abhebt. Besonders einfach kann man dies gestalten,
in dem man die Grifflasche in einer auffallenden Signalfarbe einfärbt, etwa
in der Firmenfarbe des Herstellers des Behälterinhalts, und/oder in dem
man die Grifflasche mit dem Firmenlogo oder der Marke bedruckt.
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Die
Größe der Grifflasche
ist weniger kritisch als bei herkömmlichen Konzepten, da keine
Gefahr mehr besteht, dass sie die Funktion des Schraubgewindes des
Schraubdeckels stört.
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Die
Grifflasche kann also bis in die Mitte der Dichtscheibe ragen oder
auch komplizierte oder ergonomisch und haptisch angenehme Formen
besitzen.
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Denkbar
wäre es
sogar, die Grifflasche eine Form annehmen zu lassen, die entweder
mit dem Produkt selbst einen sinnvollen Zusammenhang besitzt, also
beispielsweise die stilisierte Form einer Kaffetasse oder eines
Gebäckstücks besitzt
oder ihrerseits selbst die Form eines Firmenlogos annimmt.
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Sollten
oberhalb der Aluminiumschicht für
einen speziellen Verwendungszweck noch weitere Schichten vorgesehen
sein, etwa eine für
eine Bedruckung verwendete Schicht oder dergleichen, so liegt die
Lasche auch oberhalb dieser Schichten und ist auch um diese Schichten
herumgebogen.
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Greift
der Benutzer nun diese Lasche an, die auf der ihr benachbarten und
nun obersten Schicht nicht aufgeklebt oder sonst befestigt ist,
so kann der Benutzer an der Lasche die noch vorhandenen gesamten
Schichten der Dichtscheibe von der Behältermündung durch eine entsprechende
handhabbare Kraftausübung
abziehen und so die Versiegelung aufbrechen. Das Ziehen an der Lasche
zieht sämtliche
Schichten oberhalb dieser zusätzlichen
Schicht auf einmal ohne eine zusätzliche
Manipulation nach oben und ohne dass die Gefahr besteht, dass durch den
Zug an der Lasche nicht alle diese Schichten mit einem Zugriff und
auf einen Zug hin mit angehoben werden.
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Die
einzige Schicht, die sich unterhalb dieser zusätzlichen Schicht benachbart
zum Behälterrand befunden
hat, war die Siegelschicht; genau diese wird jedoch durch diese
Kraft ohnehin aufgebrochen, so dass hier keine Kerbwirkungen zu
berücksichtigen sind.
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Weitere
bevorzugte Merkmale sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Eine
Herstellung dieser erfindungsgemäßen Dichtscheibe
ist bevorzugt mit dem in der
DE 10 2007 014 084 B3 vorgeschlagenen Verfahren
möglich.
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Im
Folgenden wird anhand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
näher dargestellt.
Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Explosionsansicht eines Behälters mit einer Behältermündung mit einer
Dichtscheibe;
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2 eine
Draufsicht auf einen verschlossenen Behälter mit einer Dichtscheibe
gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung nach dem Abschrauben der Schraubkappe;
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3 einen
Schnitt durch eine erste Ausführungsform
der Erfindung;
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4 einen
Schnitt durch eine andere Ausführungsform
der Erfindung unter Weglassung einiger Elemente;
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5 einen
Schnitt durch eine dritte Ausführungsform
der Erfindung unter Weglassung einiger Elemente;
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6 einen
Schnitt durch eine vierte Ausführungsform
der Erfindung unter Weglassung einiger Elemente;
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7 einen
Schnitt durch eine Folienbahn zur Herstellung einer Ausführungsform
nach der 6; und
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8 einen
Schnitt durch eine Folienbahn zur Herstellung einer weiteren Ausführungsform nach
der 6
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Die
in der 1 dargestellte Behältermündung zeigt den Bereich einer Öffnung 11 eines
Behälters 10.
Es kann sich um eine Flasche, einen Container für Agro-Chemikalien, einen aromadicht
zu verschließenden
Behälter,
beispielsweise für
Pulverkaffee, oder Ähnliches
handeln. Die Öffnung 11 wird
von einem umlaufenden Rand 12 umgeben. Der Rand 12 ist
im Allgemeinen kreisförmig.
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Auf
dieser Öffnung 11 befindet
sich nach der Füllung
des Behälters 10 und
vor der erstmaligen Öffnung
eine aus mehreren Schichten bestehende Dichtscheibe 20,
die durch einen Deckel 15, insbesondere einen Schraubdeckel
mit einem Schraubkappengrundkörper
nach oben und seitlich abgeschlossen ist.
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Die
Dichtscheibe 20 hat etwa den gleichen Durchmesser wie die Öffnung 11 mit
dem Rand 12 des Behälters 10.
Die Dichtscheibe 20 ist auf dem umlaufenden Rand 12 mittels
einer noch im Folgenden näher
erörterten
Siegelschicht 31 aufgesiegelt, was in der Explosionsdarstellung
in der 1 noch nicht erfolgt ist.
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Die
Dichtscheibe 20 besteht aus zwei Gruppen 30 und 40 von
Schichten. Die erste Gruppe 30 enthält diejenigen Schichten der
Dichtscheibe 20, die bei einem noch nicht geöffneten
Behälter
unmittelbar auf dem Rand 12 des Behälters 10 aufliegen
und bei einer ersten Öffnung
des Behälters 10,
insbesondere bei einem erstmaligen Abschrauben oder Abnehmen des
Deckels 15 von dem Behälter 10 auf
der Behältermündung, also
der Öffnung 11,
verbleiben. Sie versperren dem Benutzer nach dem erstmaligen Aufschrauben
des Deckels 15 also nach wie vor den Zugriff auf den Inhalt
des Behälters 10.
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Diese
untere Gruppe 30 an Schichten der Dichtscheibe 20 entfernt
der Benutzer nach der Erstöffnung
von der Öffnung 11 des
Behälters 10 und
erhält
dann Zugriff.
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Aus
dem Umstand, dass diese untere Gruppe 30 der Schichten
der Dichtscheibe 20 sich bei der erstmaligen Öffnung noch
auf der Öffnung 11 des
Behälters 10 befinden,
kann der Benutzer sicher rückschließen, dass
vor ihm noch niemand diesen Behälter 10 benutzt
und Inhalt entnommen oder unautorisiert Stoffe dem Inhalt des Behälters 10 zugefügt hat. Diese
untere Gruppe 30 bildet mithin eine Art Garantieverschluss.
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Darüber hinaus
wird durch die Aufsiegelung auch eine langdauernde Versiegelung
des Behälterinhalts
gegenüber
der Außenwelt
erzielt, die etwa im Behälterinneren
befindliches Aroma sichert und den Zutritt von Sauerstoff, Wasserdampf
oder Mikroorganismen zuverlässig
auch über
Jahre verhindert. Die untere Gruppe 30 der Schichten der
Dichtscheibe 20 hat also außerdem die Aufgabe, den Behälterinhalt zu
konservieren und zu schützen.
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Die
obere Gruppe 40 der Schichten der Dichtscheibe 20 nimmt
jene Schichten auf, die bei der Erstöffnung des Behälters 10 in
dem Deckel 15 verbleiben. Diese Schichten werden also beim
erstmaligen Aufschrauben mit dem Deckel 15 gemeinsam abgeschraubt
und abgenommen und müssen vom
Benutzer daher nicht mehr separat von der Öffnung 11 des Behälters abgenommen
werden. Diese obere Gruppe 40 bildet das sogenannte Reseal-Teil. Nachdem
der Benutzer nämlich
erstmals durch Entfernung der unteren Gruppe 30 der Schichten
der Dichtscheibe 20 sich Zugang zu dem Inhalt des Behälters 10 verschafft
und beispielsweise Teile davon entnommen hat, möchte der Benutzer üblicherweise die
verbliebenen Inhalte des Behälters 10 für einen späteren erneuten
Zugriff aufbewahren. Hierzu schraubt er den Deckel 15 auf
die frei liegende Öffnung 11 des
Behälters 10 auf.
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Zwar
fehlt jetzt die untere Gruppe 30 der Schichten der Dichtscheibe 20,
die obere Gruppe 40 der Schichten, also wie erwähnt das
Reseal-Teil, legt sich jedoch jetzt auf den Rand 12 der Öffnung 11 des Behälters 10 und
verschließt
diesen wiederum.
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Zwar
findet jetzt keine Versiegelung statt, gleichwohl sind diese oberen
Schichten der Gruppe 40 so gestaltet, dass sie eine Abdichtung
der Inhaltsstoffe des Behälters 10 gegenüber der
Außenwelt ebenfalls über einen
langen Zeitraum gewährleisten können, auch
wenn dieser nicht so garantiert ist, wie dies vor der Erstöffnung der
Fall war. Auch ist nun kein Schutz mehr gegen unautorisierte Manipulation am
Behälterinhalt
mehr gegeben, der Behälter
befindet sich jetzt jedoch üblicherweise
im Besitz und im Haushalt eines Endbenutzers, so dass diese dem Benutzer
die Unberührtheit
andeutende Funktion auch nicht mehr benötigt wird.
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Um
die Gruppen 30 und 40 während der Erstöffnung voneinander
trennen zu können,
ist die unterste Schicht der oberen Gruppe 40 als Trennschicht 41 ausgebildet.
Diese Trennschicht 41 besteht aus einem Material, welches
zwar die Schichten der unteren Gruppe 30 und der oberen
Gruppe 40 der Dichtscheibe 20 während des
Herstellungsvorgangs und des Verschließens des Behälters bei
dem Abfüller
des Behälters 10 zusammenhält und üblicherweise
auch während
der gesamten Handhabung des Behälters
vor der Erstöffnung
des Deckels 15 weiter zusammenhält, wobei die Haftwirkung jedoch
hinreichend gering bemessen ist, um die obere Gruppe 40 von
der unteren Gruppe 30 abzuheben, wenn ein Öffnungsvorgang
des Deckels 15 erfolgt.
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Üblicherweise
wird man eine Polymertrennschicht, beispielsweise aus Polyethylen-
oder Polyprophylenfolie, oder ein wachsartiges Material hierfür verwenden.
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Angedeutet
ist in der 1 außerdem noch eine weitere Schicht 34 der
unteren Gruppe 30 der Schichten der Dichtscheibe 20.
Hierbei handelt es sich um eine metallische Schicht 34,
die der Einleitung von Induktionswärme dient, um die Siegelschicht 31 aufzuschmelzen
und so während
des Abfüllvorgangs
des Behälters 10 auf
dem Rand 12 der Öffnung 11 des
Behälters 10 eine
Versiegelung herbei zu führen.
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Weitere
Schichten und Details werden noch im Folgenden erörtert.
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Zunächst jedoch
wird in der 2 nun auf eine Behältermündung eines
Behälters 10 geschaut, von
dem der Deckel 15 soeben abgeschraubt oder sonst abgenommen
wurde. In Folge dessen ist auch die obere Gruppe 40 der
Schichten der Dichtscheibe 20 mit dem Deckel 15 in
der 2 nicht mehr zu sehen und man blickt auf die untere
Gruppe 30 der Schichten der Dichtscheibe 20, die
nach wie vor auf dem umlaufenden Rand 12 der Öffnung 11 des
Behälters 10 aufgesiegelt
sind. Eine Entfernung dieser unteren Gruppe 30 von dem
Rand 12 hat also in dem Moment der Darstellung in der 2 noch
nicht stattgefunden.
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Der
Betrachter blickt also schräg
auf die oberste Schicht 35 der unteren Gruppe 30 der Schichten
der Dichtscheibe 20. Auf dieser obersten Schicht 35 liegt
oben auf noch flach eine Grifflasche 50. Diese Grifflasche 50 besitzt
eine andere Färbung oder
eine andere Eigenschaft, durch die sie sich deutlich von der obersten
Schicht 35 der unteren Gruppe 30 abhebt und dem
Benutzer sofort ins Auge fällt.
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Grifflaschen 50 bei
herkömmlichen
Dichtscheiben überragten
den Rand 12 der Öffnung 11 des
Behälters 10 nach
außen
und wurden dort ergriffen und dann abgezogen.
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Die
Grifflasche 50 in der hier dargestellten erfindungsgemäßen Ausführungsform
liegt jedoch flach auf der darunter liegenden obersten Schicht 35 der
unteren Gruppe 30. Sie ist mit dieser unmittelbar unter
ihr liegenden Schicht nicht flächig
verbunden, sondern liegt lose auf. Lediglich am Rand der Dichtscheibe 20 besteht
eine noch im Folgenden näher
zu erörternde
Verbindung.
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Der
Benutzer kann also die Grifflasche 50 an ihrem flächigen Teil
leicht anheben und ergreifen und an ihr ziehen.
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Zieht
der Benutzer an der Grifflasche 50, so übt er Kraft nach oben auf den
Rand der unteren Gruppe 30 der Dichtscheibe 20 aus, überwindet
die Siegelungskraft der Siegelschicht 31 auf dem Rand 12 der Öffnung 11 des
Behälters 10 und
zieht an dieser Stelle die untere Gruppe 30 nach oben von
der Behältermündung ab.
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Die
Adhäsionseigenschaften
der verschiedenen Schichten, beispielsweise der Siegelschicht 31, sind
so eingestellt, dass ein Benutzer ohne größere Anstrengung mit einem
Zug an der Grifflasche 50 die gesamte untere Gruppe 30 der
Dichtscheibe 20 von dem Rand 12 der Öffnung 11 des
Behälters 10 abziehen
kann. Die Siegelungskraft ist jedoch so hoch, dass eine Öffnung noch
nicht erfolgt, wenn nur wie oben beschrieben der Deckel 15 mit
der oberen Gruppe 40 der Schichten der Dichtscheibe 20 abgeschraubt
wird.
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Der
Anbindung der Lasche beziehungsweise Grifflasche 50 an
die untere Gruppe 30 der Dichtscheibe 20 muss
jedoch besonderes Augenmerk geschenkt werden. Man sollte nicht diese
Grifflasche 50 an die oberste Schicht 35 der unteren
Gruppe 30 anbinden oder die oberste Schicht 35 selbst
so ausbilden, dass sie über
den Umfang der anderen Schichten der Dichtscheibe 20 und
den umlaufenden Rand 12 der Öffnung 11 des Behälters 10 hinausragt
und den über
diesen Rand 12 hinaus ragenden Flächenabschnitt der obersten
Schicht 35 dann einfach falten und auf sich selbst legen.
Das führt
nämlich
zu erheblichen Kerbwirkungen zwischen dieser obersten Schicht 35 und
den darunter liegenden Schichten der unteren Gruppe 30.
Die oberste Schicht 35 wird dann die Tendenz besitzen,
sich von den anderen Schichten zu lösen und so die Integrität der gesamten
Dichtscheibe 20 in Frage stellen. Diese Kerbwirkung tritt sowohl
bei der Handhabung der Dichtscheibe selbst vor der Anbringung auf
den Behälter 10 als
auch insbesondere später
auf.
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Einige
Möglichkeiten
für einen
detaillierten Aufbau werden in den weiter folgenden Figuren näher erläutert.
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In
der 3 ist ein Schnitt durch eine erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Dichtscheibe
schematisch dargestellt. Unten hat man sich den Behälter 10 vorzustellen
und oben den Deckel 15; beide sind hier zur Verdeutlichung
weggelassen. Die Dichtscheibe 20 ist auch teilweise auseinandergezogen
dargestellt, um die untere Gruppe 30 und die obere Gruppe 40 besser
identifizieren zu können.
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Vom
Behälter 10 aus
gesehen beginnt die Scheibe 20 zunächst mit einer Siegelschicht 31.
Auf diese Siegelschicht 31 folgt eine der Siegelschicht 31 benachbarte
Schicht 32. Diese Schicht 32 ist in der dargestellten
Ausführungsform
gleichzeitig eine metallische Schicht 34. Die der Siegelschicht 31 benachbarte
Schicht 32 ist nicht zwingend und auch in den meisten Ausführungsbeispielen
gerade nicht die metallische Schicht 34; die Bezugszeichen
betreffen lediglich in der Ausführungsform
der 3 die gleiche Schicht.
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Diese
metallische Schicht 34 ist zugleich eine Induktionsschicht, üblicherweise
aus Aluminium. Diese Induktionsschicht oder metallische Schicht 34 sorgt
dafür,
dass mittels Induktion in der Schicht 34 erzeugte Wärme auf
die Siegelschicht 31 übertragen
wird und diese somit auf dem Rand 12 der Öffnung 11 des
Behälters 10 beim
Produktions- beziehungsweise Verpackungsprozess des Behälters 10 fest
aufgesiegelt wird.
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Auf
die Induktionsschicht oder metallische Schicht 34 folgt
als nächstes
in dieser Ausführungsform
bereits die oberste Schicht 35 der unteren Gruppe 30 und
der Schichten der Dichtscheibe 20.
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Oberhalb
dieser obersten Schicht 35 beginnt die obere Gruppe 40 aus
den oberen Schichten der Dichtscheibe 20. Zunächst ist
eine Trennschicht 41 zu sehen. Diese Trennschicht trennt
bei der Erstöffnung
die obere Gruppe 40 von der unteren Gruppe 30.
Es handelt sich um eine Polymertrennschicht, beispielsweise eine
Polyprophylen- oder Polyethylenfolie oder eine wachsartige Substanz.
Die Schicht 41 weist beispielsweise Haftvermittler und/oder Trennschichten
auf, die die unteren Schichten 31 bis 35 mit den über der
Schicht 35 liegenden weiteren Schichten verbinden beziehungsweise
bei einem Öffnungsvorgang
eine Trennung ermöglichen.
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Für die Schicht 41 wird
als Haftvermittler bevorzugt eine Polymertrennschicht eingesetzt.
Mit einer Polymertrennschicht lässt
sich eine definitive Haftung erzielen, die sehr gut vorausberechnet
werden kann. Zu berücksichtigen
ist ja dabei, dass diese Schicht temporär klebend sein muss, bei einer
Drehbewegung im Falle eines Öffnungsvorgangs
jedoch eine Trennung der unterhalb liegenden Schichten der unteren
Gruppe 30 von den darüber
liegenden und im Folgenden noch erörterten Schichten ermöglichen muss.
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Oberhalb
der Schicht 41 befindet sich eine Schicht 42.
Die Schicht 42 ist eine Polypropylenfolie oder eine Schicht
aus hochdichtem Polyethylen (HDPE). Darüber befindet sich eine Schaumschicht 43. Sie
kann aus Polyethylenschaum oder Polypropylenschaum oder in einigen
Anwendungsfällen
auch aus Karton bestehen. Diese in gewissem Rahmen federnd nachgiebige
Schicht sorgt beim Wiederverschließen nach der Erstöffnung des
Behälters 10 für den dichten
Verschluss der Öffnung 11 des
Behälters 10.
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Als
oberste Schicht ist dann nochmals eine weitere Kunststofffolie 44 etwa
aus Polypropylen oder Polyethylen (HDPE) vorgesehen. Falls die Schaumschicht 43 aus
Kartonmaterial besteht, ist es möglich,
auf die Schichten 42 und 44, also auf die beiden
Kunststofffolien aus insbesondere HDPE, zu verzichten.
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Diese
obere Gruppe 40 der oberen Schichten der Dichtscheibe 20 wird
auch als Reseal-Teil bezeichnet. Das Reseal-Teil beziehungsweise
diese obere Gruppe 40 liegen bei einem original verschlossenen
Behälter 10 unmittelbar
auf der Schicht 35.
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Alle
Schichten der beiden Gruppen 30 und 40 der Dichtscheibe 20 sind
miteinander verbunden, darunter die Schichten 32 bis 35 miteinander
sehr fest, da sie voneinander nicht mehr getrennt werden sollen
und müssen.
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Die
Gesamtdicke aller Schichten der unteren Gruppe 30 ist im
Verhältnis
zu den sonstigen Behälter-
und auch Öffnungsabmessungen
sehr gering, im Regelfall auch im Verhältnis zur Dicke des Reseal-Teils,
also der Schichten der oberen Gruppe 40.
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Zu
erkennen ist ferner, dass die Schichten 31, 32 beziehungsweise 34 und 35 nicht
nur eine flache Schicht bilden, sondern dass am Rand der Dichtscheibe 20 diese
Schichten umgefaltet sind und wieder zur Mitte der Dichtscheibe 20 hin
aufgelegt sind. Zu beachten ist, dass die Dicke der Schichten und
die Abmessungen sowie auch die Relativbeziehungen nicht maßstabsgerecht,
sondern rein schematisch dargestellt sind.
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Die
oberste Schicht 35, die hier eine Kunststofffolie bevorzugt
aus Polyethylenterephthalat wäre,
ist dabei auf sich selbst gefaltet. Die in der sonstigen Schichtenfolge
unter ihr liegenden Schichten liegen in diesem kleinen umgeklappten
Bereich über ihr.
Die oberste Schicht dieses umgeklappten Bereiches ist daher ein
Teil der Siegelschicht 31.
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Dieser
Bereich der obersten Schicht 35 ist nicht flächig mit
der Gesamtfläche
der oberen Seite der obersten Schicht 35 der unteren Gruppe 30 verklebt,
sondern liegt lose auf.
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Da
auf dieser Seite der Dichtscheibe 20 mithin eine Verdickung
vorliegt, ist die Trennschicht 41 angepasst und lässt hier
Raum zur Aufnahme dieser zusätzlichen
Substanz. Da die Trennschicht 41 eine Polymertrennschicht
oder eine wachsartige Substanz ist, ist dies problemlos möglich.
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In
der 4 ist eine Alternative hierzu dargestellt. Zwischen
die metallische Schicht 34, die bevorzugt aus Aluminium
besteht und als Induktionsschicht dient, und die Siegelschicht 31 ist
eine Schicht 33 aus einer Kunststofffolie zusätzlich eingefügt. Diese
Kunststofffolie besteht bevorzugt aus Polyethylenterephthalat.
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Anders
als in der 3 ist hier diese Schicht 33 zugleich
die zur Siegelschicht 31 benachbarte Schicht 32,
während
die metallische Schicht 34 zugleich die oberste Schicht 35 der
unteren Gruppe 30 der Schichten der Dichtscheibe 20 ist.
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Die
Schicht 33 aus Polyethylenterephthalat, die hier die auf
die Siegelschicht 31 folgende Schicht 32 bildet,
hat einen zusätzlichen,
positiven Effekt. Während
Aluminium im Allgemeinen nicht reißfest ist, kann dies mit einer
Kunststofffolie insbesondere aus Polyethylenterephthalat (PET) sehr
praktikabel erreicht werden. Der Verbund aus den unteren Schichten
mit der Aluminiumschicht 34 und der zusätzlichen Schicht 32 wird
damit insgesamt reißfest,
was für
diesen Verband der unteren Gruppe 30 der Schichten sehr
vorteilhaft ist.
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Die
obere Gruppe 40 ist hier weggelassen, da sie exakt der
Ausbildung der Ausführungsform aus
der 3 entspricht.
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Man
sieht auf der rechten Seite, dass in diesem Falle die Reihenfolge
der umgefalteten Schichten eine andere als in der Darstellung der 3 ist. Die
Grifflasche 50 weist hier die Schichten Siegelschicht 31,
Kunststofffolie 33 und metallische Schicht 34 in
dieser Reihenfolge von oben nach unten auf, die auf der Oberseite
der obersten Schicht 35 aufliegen.
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In
der 5 ist die Darstellung aus der 4 leicht
modifiziert wiedergegeben. Da die Siegelschicht 31 zum
Aufsiegeln auf dem Rand 12 der Öffnung 11 des Behälters 10 vorgesehen
ist, ist sie relativ klebrig, was unter Umständen in diesem Bereich für die Grifflasche
nicht gewünscht
ist. Dies könnte sowohl
bei der Handhabung durch den Benutzer als auch bei der definierten
Trennwirkung der unmittelbar benachbarten Trennschicht 41 der
beiden Gruppen 30 und 40 stören.
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Für diesen
Fall kann in einer derartigen Ausführungsform oder auch bei anderen
Ausführungsformen
entsprechend die nach oben gerichtete Seite der Siegelschicht 31 mit
einem zusätzlichen
Schutzlack 38 oder einer Schutzfolie 38 versehen
sein.
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Die
Siegelschicht 31 ist in dem Bereich der Grifflasche 50 an
sich nicht erforderlich oder gewünscht,
da sie zur Zugfestigkeit des Materials nicht beziehungsweise wenig
beiträgt.
Allerdings wird es häufig
fertigungstechnisch einfacher sein, die Schichtenfolge der unteren
Gruppe 30 insgesamt zu falten und nicht bestimmte Bereiche
auszusparen. Zu beachten ist ja, dass die Dichtscheiben aus großflächigen Bahnen
ausgestanzt werden und dass dabei kleinflächige um den Bereich einer
Dichtscheibe unter Umständen
kompliziert zu realisieren sind. Es kann daher einfacher sein, während der
Herstellung der Dichtscheibe hier einen Schutzlack zusätzlich aufzutragen,
oder in anderer Form diesen Bereich der Siegelschicht 31 oberhalb
der Grifflasche 50 abzudecken.
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In
der 6 ist eine Variante dargestellt, bei der die Siegelschicht 31 auf
der umgeklappten, die Grifflasche 50 bildenden Oberseite
der unteren Gruppe 30 tatsächlich weggelassen ist.
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Ebenso
ist in dieser Ausführungsform
auch vorgesehen, die metallische Schicht 34 an dem Rand der
Dichtscheibe enden zu lassen und diese mithin nicht umzuklappen
und nicht in die Grifflasche 50 auslaufen zu lassen.
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Diese
Ausführungsform
hat dadurch einen großen
Vorteil, das die in die Dichtscheibe eingetragene Induktion gleichmäßiger ist.
In den Ausführungsformen
der 3, 4 und 5 ist zu
erkennen, dass ein insgesamt verdickter metallischer Bereich entsteht,
der dementsprechend auch mehr Wärme
aufnehmen könnte,
was entsprechend bei der Induktionsversiegelung ausgeglichen werden sollte.
Dies ist in der Ausführungsform
der 6 von vornherein vermieden.
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Auch
bei dieser Ausführungsform
kann keine Kerbwirkung zwischen der mit der Grifflasche 50 versehenen
Kunststofffolie 33 (zugleich die der Siegelschicht 31 benachbarte
Schicht 32) und den anderen Schichten, hier also der metallischen
Schicht 34, auftreten. Die Lasche 50 umgibt den äußeren Rand
der metallischen Schicht 34 und die Kerbwirkung kann lediglich
zwischen der Kunststofffolie 33 und der Siegelschicht 31 auftreten,
wo sie gerade erwünscht
ist.
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Die
Darstellung in der 6 zeigt gerade eine besonders
bevorzugte Ausführungsform.
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Auch
in der Darstellung der 6 ist dafür gesorgt, dass die hier besonders
dünn ausgebildete Grifflasche 50 nicht
auf der Oberseite der obersten Schicht 35 der unteren Gruppe 30 der
Schichten der Dichtscheibe 20 festklebt.
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In
der 7 ist gezeigt, wie im Querschnitt etwa eine Folienbahn
aussehen könnte,
aus der Dichtscheiben für
eine Ausführungsform
nach der 6 gefaltet und ausgestanzt werden.
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8 zeigt
eine modifizierte Variante der Ausführungsform aus der 6,
bei der zwar die Siegelschicht 31 in die Grifflasche 50 ausläuft, nicht
aber die metallische Schicht 34.
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Bei
der erstmaligen Öffnung
des Behälters 10 bei
Abschrauben des Deckels 15 mit der Schraubkappe löst sich
die Verbindung in der Trennschicht 41 zwischen den Schichten 35 und 42.
Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen. Zweckmäßig ist
es, die obere Gruppe 40 frei drehbar im Verschluss, also
der Schraubkappe 15, zu halten, dort aber etwa durch Vorsprünge oder
Nocken zu halten, so dass bei einer Drehung der Schraubkappe 15 die
Schichten der Gruppe 40 vertikal nach oben gezogen und
so von den Schichten der Gruppe 30 getrennt werden.
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Eine
andere, weniger bevorzugte aber grundsätzlich mögliche Form besteht darin,
dass zuvor eine Verbindung des Reseal-Teils, also der Gruppe 40,
mit der Unterseite der Schraubkappe 15 vorgenommen wurde,
so dass beim Drehen der Schraubkappe 15 auch eine Drehbewegung
der Schichten der Gruppe 40 relativ zu den Schichten der Gruppe 30 entsteht,
die zur Trennung führt.
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Nach
dem erstmaligen Öffnen
der Schraubkappe 15 liegt in deiden Fällen, also sowohl in der Ausführungsform
aus der 8, bei der die Schichten der
Gruppe 40 vertikal nach oben gezogen werden als auch in
der grundsätzlich
möglichen
Form, bei der eine Drehbewegung die Schichten trennt, damit die
oberste Schicht 35 der unteren Gruppe 30 vor dem
Benutzer. Dieser greift dann an der Grifflasche 50 an und
zieht damit alle Schichten der Gruppe 30 in einem Zug von
dem Rand 12 der Öffnung 11 des Behälters 10.
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In
allen Ausführungsformen
der 8 ist damit ebenfalls das Auftreten von Kerbwirkungen
zwischen der Schicht mit der Grifflasche 50 und anderen Schichten
vollständig
vermieden; lediglich eine Trennung der unteren Gruppe 30 von
der Siegelschicht 31 beziehungsweise eine Trennung innerhalb
der Siegelschicht 31 tritt auf. Die Gruppe 30 der
unteren Schichten bleibt damit unverletzt und wird insgesamt abgezogen,
ohne dass Reste auf einer Teilfläche
der Öffnung 11 des
Behälters
verbleiben oder auch flächenhafte
Ablösungen
aufgrund der Kerbwirkung eintreten können.
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Ein
erneutes Zuschrauben der Kappe 50 führt dazu, dass die Schicht 42 des
Reseal-Teils auf den Rand 12 der Öffnung 11 des Behälters 10 zu
liegen kommt und diesen erneut abdichtet.
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Bei
denjenigen Ausführungsformen,
bei denen zwischen der metallischen Schicht 34 und der Siegelschicht 31 eine
zusätzliche,
herkömmlich
nicht vorhandene Schicht 33 aus einer Kunststofffolie eingefügt wird,
die dann die nächstliegende
Schicht 32 bildet, liegt jetzt eine zusätzliche Schicht zwischen der
Induktionswärme
vermittelnden Schicht und der Siegelschicht selbst. Dies ist jedoch
vergleichsweise leicht zu berücksichtigen,
da lediglich ein geringfügig um
die Dicke einer dünnen
Kunststofffolie vergrößerte Abstand
zwischen der metallischen Schicht und der zu erwärmenden Siegelschicht 31 liegt.
Man wird also geringfügig
mehr Induktionswärme
benötigen. Der
Unterschied ist allerdings minimal, da es für die erzeugte Wärme nur
wenig Verlustwege gibt.
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- 10
- Behälter
- 11
- Öffnung des
Behälters
- 12
- umlaufender
Rand der Öffnung
- 15
- Deckel,
insbesondere Schraubdeckel
- 20
- Dichtscheibe
- 30
- Gruppe
der unteren Schichten der Dichtscheibe
- 31
- Siegelschicht
- 32
- Schicht
benachbart zur Siegelschicht
- 33
- Schicht
aus Kunststofffolie, insbesondere Polyethylenterephthalat
- 34
- metallische
Schicht, insbesondere Aluminium
- 35
- oberste
Schicht der unteren Gruppe
- 38
- Schutzlack
oder Schutzfolie
- 40
- Gruppe
aus den oberen Schichten
- 41
- Trennschicht
- 42
- Kunststofffolie,
etwa Polypropylen oder Polyethylen
- 43
- Schaumschicht
- 44
- Kunststofffolie,
etwa Polypropylen oder Polyethylen
- 50
- Grifflasche