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Querverweis auf verwandte
Anmeldung
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Diese
Anmeldung beansprucht den Nutzen der
koreanischen Patentanmeldung Nr. 10-2008-0030696 ,
eingereicht am 02. April 2008, die hiermit durch Bezugnahme einbezogen
wird, als wenn sie hierin vollständig dargelegt würde.
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Hintergrund der Erfindung
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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Waschgutbehandlungsmaschine.
Genauer gesagt bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Waschgutbehandlungsmaschine
mit einer Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine und einer Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine,
die zusammen mit der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine benutzbar
ist.
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Erörterung des Stands
der Technik
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Üblicherweise
beziehen sich Waschgutbehandlungsmaschinen auf elektrische Haushaltsgeräte
mit einer Wasch-, einer Trocken- und Wasch-, oder einer Trocken-Funktion.
Das bedeutet, dass Waschgutbehandlungsmaschinen entweder Waschen
oder Trocknen oder beides durchführen können.
Neuerdings werden solche Waschgutbehandlungsmaschinen entsprechend
der Verbrauchernachfrage mit großem Fassungsvermögen
hergestellt.
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Es
gibt jedoch unter solchen Waschgutbehandlungsmaschinen Waschmaschinen
ohne Trocken-Funktion. Ein Benutzer, der nur eine solche Waschmaschine
ohne Trocken-Funktion benutzt, muss einen zusätzlichen
Trockner oder eine neue Waschmaschine mit Trocken- und Wasch-Funktionen
kaufen.
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Wegen
des Trends zu größeren Waschgutbehandlungsmaschinen
muss der Benutzer darüber hinaus die Waschgutbehandlungsmaschine
mit großem Fassungsvermögen zum Trocknen einer
relativ kleinen Waschgutmenge betreiben. Demzufolge besitzen die
herkömmlichen Waschgutbehandlungsmaschinen einen Nachteil
bezüglich der Energieeffizienz.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Dementsprechend
ist die vorliegende Erfindung auf eine Waschgutbehandlungsmaschine
gerichtet.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Waschgutbehandlungsmaschine
bereitzustellen, die eine Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine enthält,
die geeignet ist, eine kleine Waschgutmenge zu behandeln, ohne eine
Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine zu betreiben, um Energieeffizienz
und Benutzerfreundlichkeit zu steigern.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine,
die geeignet ist, einen Innenraum zur Aufnahme von möglichst
viel Waschgut vorzusehen, und eine Waschgutbehandlungsmaschine,
die selbige enthält, bereitzustellen.
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Noch
eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine,
die dazu geeignet ist, eine kleine Waschgutmenge, die für
eine herkömmliche Waschmaschine schwierig zu behandeln
ist, beispielsweise Puppen oder Teddybären für
Kinder, mittels Dampf oder heißer Luft zu desinfizieren
oder zu sterilisieren, und eine Waschgutbehandlungsmaschine, die
selbige enthält, bereitzustellen.
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Zusätzliche
Vorteile, Aufgaben und Merkmale der Offenbarung werden teils in
der anschließenden Beschreibung fortgeführt und
werden teils den durchschnittlichen Fachleuten nach Studieren des Folgenden
offensichtlich oder können der Ausführung der
Erfindung entnommen werden. Die Aufgaben und andere Vorteile der
Erfindung können durch die Anordnung verwirklicht und erreicht
werden, die insbesondere in der schriftlichen Beschreibung und den
zugehörigen Ansprüchen sowie den anhängenden
Zeichnungen dargestellt ist.
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Um
diese Aufgaben und andere Vorteile zu erreichen, und gemäß dem
Ziel der Erfindung, wie hier zum Ausdruck gebracht und breit beschrieben, enthält
eine Waschgutbehandlungsmaschine eine Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine,
die Waschgut wäscht oder trocknet, und eine Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine
mit einem Gehäusekörper, der in einem vorgegebenen
Bereich der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine installiert ist, einer
aus dem Gehäusekörper herausnehmbaren Schublade
und einer Dampfzufuhrvorrichtung, die in der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine
installiert ist, wobei die Vorrichtung wahlweise Dampf der Schublade
zuführt.
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Die
Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine kann unter der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine
vorgesehen werden und die Dampfzufuhrvorrichtung ist in einem unteren
Bereich in der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine installiert.
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Die
Dampfzufuhrvorrichtung kann in einem vorgegebenen Bereich einer
inneren unteren Fläche der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine
seitlich von einer Mitte untergebracht sein.
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Die
Dampfzufuhrvorrichtung kann Dampf gleichzeitig oder wahlweise zur
Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine und zur Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine
zuführen.
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Die
Dampfzufuhrvorrichtung kann ein Auslassrohr zum Auslassen von Dampf
enthalten; ein erstes Zweigrohr, das vom Auslassrohr abzweigt und Dampf
zur Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine zuführt; ein zweites
Zweigrohr, das vom Auslassrohr abzweigt und Dampf zur Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine
zuführt; und ein Ventil, das das erste Zweigrohr und das
zweite Zweigrohr gleichzeitig oder wahlweise mit dem Auslassrohr
verbindet.
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Die
Dampfzufuhrvorrichtung kann eine erste Dampfzufuhrvorrichtung, die
Dampf zur Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine zuführt, und eine
zweite Dampfzufuhrvorrichtung, die Dampf zur Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine
zuführt, enthalten. Die erste Dampfzufuhrvorrichtung und
die zweite Dampfzufuhrvorrichtung können in der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine
vorgesehen werden.
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Die
Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine kann unter der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine
vorgesehen werden und die Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine kann
ferner eine Luftzufuhreinheit enthalten, die in einem unteren Bereich der
Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine angebracht ist, wobei die Luftzufuhreinheit
Luft zur Schublade zuführt.
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Die
Luftzufuhreinheit kann einen Ventilator zum Ansaugen und Ventilieren
von Luft in der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine, einen Kanal,
der die durch den Ventilator angesaugte Luft leitet, die zur Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine abgelassen
werden soll, und ein im Kanal angebrachtes Heizelement enthalten,
wobei das Heizelement die Luft heizt, die zum Gehäusekörper
der Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine abgelassen wird.
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Der
Ventilator kann die Drehzahl einstellen und das Heizelement kann
die Temperatur einstellen.
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Die
Luftzufuhreinheit kann ferner ein Gehäuse enthalten, das
den Ventilator und den Kanal abdeckt; und mindestens ein Lufteinlass
kann in einem vorgegebenen Bereich des Gehäuses ausgebildet sein
und mindestens ein Luftauslass kann in einem anderen Bereich des
Gehäuses ausgebildet sein.
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Die
Luftzufuhreinheit kann ferner ein Verbindungselement enthalten,
das den Luftauslass mit dem Gehäusekörper verbindet.
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Die
Schublade kann einen ersten Raum, der Dampf von der Dampfzufuhrvorrichtung
aufnimmt, und einen zweiten Raum enthalten, der Luft von der Luftzufuhreinheit
aufnimmt, wobei wahlweise der zweite Raum vom ersten Raum abgetrennt
wird.
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In
einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
enthält eine Waschgutbehandlungsmaschine eine Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine,
die Waschgut wäscht oder trocknet; und eine Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine
mit einem Gehäusekörper, der in einem vorgegebenen
Bereich der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine angebracht ist, einer
Schublade zum Aufnehmen von Waschgut, die aus dem Gehäusekörper
herausnehmbar ist, und einer Luftzufuhreinheit, die in der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine
angebracht ist, wobei die Luftzufuhreinheit wahlweise heiße
Luft zur Schublade zuführt.
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Die
Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine kann unter der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine
vorgesehen werden und die Luftzufuhreinheit kann in einem unteren
Bereich in der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine angebracht sein.
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Die
Luftzufuhreinheit kann in einem vorgegebenen Bereich einer inneren
unteren Fläche der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine seitlich
von einer Mitte angebracht sein.
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Es
ist selbstverständlich, dass sowohl die vorausgehende allgemeine
Beschreibung als auch die folgende detaillierte Beschreibung der
vorliegenden Erfindung beispielhaft und erklärend sind
und darauf abzielen, die beanspruchte Erfindung weiter zu erläutern.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die
beigefügten Zeichnungen, die enthalten sind, um für
ein weiteres Verständnis der Erfindung zu sorgen, und die
in dieser Anmeldung eingeschlossen sind und einen Teil derselben
bilden, veranschaulichen Ausführungsbeispiele der Erfindung
und dienen zusammen mit der Beschreibung dazu, das Prinzip der Erfindung
zu erklären. In den Zeichnungen ist:
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1 eine
perspektivische Ansicht, die eine Waschgutbehandlungsmaschine gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
veranschaulicht;
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2 eine
Schnittansicht der Waschgutbehandlungsmaschine, die entlang der
I-I Linie der 1 geschnitten ist;
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3 eine
Schnittansicht, geschnitten entlang der II-II Linie der 1;
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4 eine
perspektivische Ansicht, die eine in 2 gezeigte
Luftzufuhreinheit veranschaulicht; und
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5 eine
Schnittansicht, die eine Waschgutbehandlungsmaschine gemäß einer
anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung veranschaulicht.
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Beschreibung von typischen
Ausführungsformen
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Es
wird nun im Detail auf die typischen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung Bezug genommen, von denen Beispiele in
den begleitenden Zeichnungen veranschaulicht sind. Wo immer es möglich
ist, werden überall in den Zeichnungen dieselben Bezugszeichen
verwendet, um auf dieselben oder ähnliche Teile Bezug zu
nehmen.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht, die eine Waschgutbehandlungsmaschine
gemäß einer beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht. 2 ist eine
Schnittansicht der Waschgutbehandlungsmaschine, geschnitten entlang
der I-I Linie von 1. 3 ist eine Schnittansicht,
geschnitten entlang der II-II Linie von 1.
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Mit
Bezug auf 1 enthält eine Waschgutbehandlungsmaschine
gemäß einer beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung eine Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 und eine
Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200, die unter der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 angebracht
ist.
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Gemäß dieser
Ausführungsform ist die Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 unter
der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 angebracht und
sie trägt die Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100.
Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf die obige Anordnung
beschränkt und die Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 kann
auf oder neben der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 installiert
sein.
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Auch
zeigt diese Ausführungsform eine Trommel-Waschmaschine
als Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 und die vorliegende
Erfindung ist nicht darauf beschränkt. Die Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 kann
ein Trockner oder eine Trommel-Waschmaschine mit einer Trockenfunktion
sowie eine Trommel-Waschmaschine sein.
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Die
Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 enthält
ein Gehäuse 110, das eine äußere
Erscheinungsform davon bestimmt, und eine in einer Wanne 111 drehbare
Trommel 112. Wenn die Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 von
einem Trockner dargestellt wird, ist hierbei nur die Trommel 112 vorgesehen
und sie nimmt das Waschgut darin auf. Wenn die Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 von
einer Trommeltyp-Waschmaschine oder einer Waschmaschine mit einer
Trocken-Funktion dargestellt wird, kann ferner die Wanne 111 im
Gehäuse 110 vorgesehen sein und sie nimmt darin
Waschwasser auf.
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Zusätzlich
ist ein Bedienfeld 120 an einer Oberseite des Gehäuses 110 angebracht.
Obwohl es in den Zeichnungen nicht gezeigt ist, kann auf dem Bedienfeld 120 ein
Spannungsteil vorgesehen sein, das die Spannung, die an die Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 angelegt
wird, steuert, ein Anzeigeteil, der einen Betriebszustand der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 anzeigt, und
ein Bedienteil, das einen gesamten Waschgang der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 steuert.
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Die
Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 gemäß dieser
Ausführungsform kann Befestigungsmittel 150 enthalten,
die dazu geeignet sind, die Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 fest mit
der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 zu verbinden
kann. Die Befestigungsmittel 150 können eine Vielzahl
von Füßen 151 und eine Vielzahl von Feststellelementen 152 enthalten.
Die Vielzahl der Füße 151 kann an einem
Boden der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 ausgebildet
sein und sie tragen die Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100.
Die Vielzahl der Feststellelemente 152 kann an der Oberseite
der Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 ausgebildet
sein und sie sind jeweils an den Füßen 151 befestigt.
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Die
Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200, die unter der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 angebracht
ist, enthält einen Gehäusekörper 300,
der mit dem Gehäuse 110 der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 durch die
Befestigungsmittel 150 befestigt ist, und sie kann ferner
eine Schublade 400 enthalten, die aus dem Gehäusekörper 300 herausnehmbar
ist. Ein vorgegebener Raum wird in der Schublade 400 gebildet und
Waschgut wird im Raum aufgenommen.
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Das
Gehäuse 110 der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine
kann zumindest eine Dampfzufuhrvorrichtung (500, siehe 2)
oder eine Luftzufuhreinheit (600, siehe 3)
enthalten. Die Dampfzufuhrvorrichtung 500 führt
Dampf zur Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 zu und
die Luftzufuhreinheit 600 führt heiße
Luft zur Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 zu.
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Mit
Bezug auf die 2 und 3 hat der Gehäusekörper 300 der
Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 eine rechteckige
Parallelepiped-Form mit einer offenen Vorderseite, worin die herausnehmbare
Schublade 400 vorgesehen ist, und ist aus einem Material
von ausreichender Steifigkeit und Stärke gebildet, um die
Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 zu tragen.
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Auf
einer oberen Fläche des Gehäuses 300 kann
ein Durchgangsloch 310 und ein Einlass 320 und
ein Auslass 330 ausgebildet sein. Der Dampf, der von der
Dampfzufuhrvorrichtung 500 zugeführt wird, die
im Gehäuse der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 installiert
ist, wird durch das Durchgangsloch 310 in den Gehäusekörper 300 hineingesaugt.
Die Luft, die von der Luftzufuhreinheit 600 zugeführt
wird, wird durch den Einlass in den Gehäusekörper 300 hineingesaugt
und der Dampf oder die in den Gehäusekörper 300 hineingesaugte
Luft wird durch den Auslass 330 abgelassen.
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Die
Schublade 400 ist herausnehmbar und vor- und zurückschiebbar
im Gehäusekörper 300 vorgesehen und eine
Oberseite der Schublade 400 ist offen, um das Waschgut
aufzunehmen. Ein Griff 405 kann an einer Vorderseite der
Schublade 400 angebracht sein, um die Schublade 400 problemlos
zu schieben.
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Wenn
die Schublade 400 einmal in den Gehäusekörper 300 hineingeschoben
ist, steht ein oberes Ende der Schublade 400 in engem Kontakt
mit dem Gehäuse 300, so dass ein luftdichter Raum
zwischen dem Gehäuse und der Schublade 400 gebildet wird.
Dies dient dazu, eine Wirkung des Dampfes oder der heißen
Luft, zugeführt in die Schublade 400, zu maximieren,
was später im Detail beschrieben wird.
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Ein
Auslassloch 420 ist an einer Rückseite der Schublade 400 vorgesehen
und die in die Schublade 400 hineingesaugte Luft wird durch
das Auslassloch 420 abgelassen. Das Auslassloch 420 entspricht
dem Auslass 330, der an der Rückseite des Gehäusekörpers 300 ausgebildet
ist, so dass die in die Schublade 400 hineingesaugte Luft
problemlos und schnell abgelassen wird. Hierbei kann ein Filter 440 am
Auslassloch 420 angebracht sein, um Fremdstoffe herauszufiltern,
wie beispielsweise Flusen, die durch das Auslassloch 420 ausgestoßen
werden, und es ist vorzuziehen, dass der Filter 440 ein
geruchsneutralisierender Filter ist, der geeignet ist, Fremdstoffe,
die einen unangenehmen Geruch des Waschguts erzeugen, herauszufiltern.
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Wie
oben erwähnt, kann die Waschgutbehandlungsmaschine gemäß dieser
Ausführungsform zumindest die Dampfzufuhrvorrichtung 500 oder
die Luftzufuhreinheit 600 enthalten, die Dampf bzw. heiße
Luft zur Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 zuführen.
In diesem Fall kann die Dampfzufuhrvorrichtung 500 und
die Luftzufuhreinheit 600 in der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 und nicht
in der Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 installiert
sein.
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Da
die Dampfzufuhrvorrichtung 500 und die Luftzufuhreinheit 600 in
der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 untergebracht
sind, kann der freie Raum in der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 genutzt
werden und die Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 kann
kompakt sein, mit maximalem Raum innerhalb der Schublade 400, worin
das Waschgut aufgenommen wird.
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Mit
Bezug auf 2 enthält die Dampfzufuhrvorrichtung 200 einen
Kasten 510, der ein Heizelement aufnimmt, ein Einlassrohr 520 und
ein Auslassrohr 530. Wasser wird in den Kasten 510 über das
Wassereinlassrohr 520 eingesogen und Dampf, der im Kasten 510 erzeugt
wird, wird über das Auslassrohr 530 abgelassen.
Die Dampfzufuhrvorrichtung 500 kann ferner ein erstes Zweigrohr 531 und ein
zweites Zweigrohr 532 enthalten. Das erste Zweigrohr 531 zweigt
vom Auslassrohr 530 ab und ist mit der Wanne 111 der
Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 verbunden, um Dampf
zur Wanne 111 zuzuführen. Das zweite Zweigrohr 532 zweigt vom
Auslassrohr 530 ab und ist mit dem Gehäusekörper 300 der
Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 verbunden, um Dampf
zur Schublade 400 zuzuführen. Eine Düse 560 ist
an jedem Ende des ersten und zweiten Zweigrohres 531 und 532 vorgesehen,
um Dampf gleichmäßig zu versprühen.
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Ein
Ventil 540 kann in einem Verzweigungsbereich des ersten
und zweiten Zweigrohres 531 und 532 vorgesehen
sein und das Ventil 540 stellt den Dampf so ein, dass er
gleichzeitig und wahlweise entlang des ersten und zweiten Zweigrohres 531 und 532 strömt.
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Wenn
nur die Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 betrieben
wird, wird folglich nur das erste Zweigrohr mit dem Auslassrohr 530 verbunden. Wenn
nur die Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 betrieben
wird, wird nur das zweite Zweigrohr 532 mit dem Auslassrohr 530 verbunden.
Wenn beide Waschgutbehandlungsmaschinen 100 und 200 gleichzeitig
betrieben werden, werden das erste und zweite Zweigrohr 531 und 532 gleichzeitig
mit dem Auslassrohr 530 verbunden.
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Die
eine Dampfzufuhrvorrichtung 500 ist für beide,
die Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 und die Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200,
verwendbar und dies ermöglicht es, die Herstellungskosten
der Waschgutbehandlungsmaschine zu reduzieren.
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Wenn
die Dampfzufuhrvorrichtung 500 und die Luftzufuhreinheit 600 im
Gehäuse 110 vorgesehen werden, wie es in 3 gezeigt
ist, können sie in einem unteren Bereich des Gehäuses 110,
insbesondere am Boden des Gehäuses 110 vorgesehen werden.
In diesem Fall können die Dampfzufuhrvorrichtung 500 und
die Luftzufuhreinheit 600 seitlich von einer Mitte des
Bodens angebracht sein und nicht im Bereich des Bodens unter einer
Mitte der Wanne 111. Die Wanne 111 lässt
in beiden Seitenbereichen relativ viel Platz, da sie zylindrisch
geformt ist. Folglich sind die Dampfzufuhrvorrichtung 500 und die
Luftzufuhreinheit 600 in einem vorgegebenen Seitenbereich
von der Mitte der Wanne 111 angebracht, so dass der freie
Raum innerhalb des Gehäuses 110 genutzt werden
kann, ohne die Höhe des Gehäuses 110 zu
vergrößern.
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4 ist
eine perspektivische Ansicht und zeigt die Luftzufuhreinheit 600.
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Mit
Bezug auf 4 enthält die Luftzufuhreinheit 600 einen
Ventilator 620, einen Kanal 630 und ein Heizelement 640.
Der Ventilator 620 saugt Luft an und bläst sie
in der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100. Der Kanal 630 leitet
die durch den Ventilator 620 angesaugte Luft, die abgelassen werden
soll, in den Gehäusekörper 300 der Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200.
Das Heizelement 640 ist im Kanal 630 angebracht,
um die Luft, die in den Gehäusekörper 300 der
Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 abgelassen wird,
zu heizen.
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Vorzugsweise
enthält die Luftzufuhreinheit 600 ein Gehäuse 610,
das den Ventilator 620 und den Kanal 630 abdeckt.
Das Gehäuse 610 ist in Längsrichtung
entlang einer Vorwärts- und Rückwärts-Richtung
ausgebildet. Mindestens ein Lufteinlass 611 kann in einem
vorgegebenen Bereich des Gehäuses 610 ausgebildet
sein und ein Luftauslass 612 kann in einem anderen vorgegebenen
Bereich des Gehäuses 610 ausgebildet sein.
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Die
Menge der ventilierten Luft ist entsprechend der Drehzahl des Ventilators 620 veränderlich. Wenn
die in der Schublade 400 aufgenommene Waschgut menge relativ
groß ist, wird deshalb eine relativ große Menge
an Luft in die Schublade 400 hineingesaugt und die angesaugte
Luft wird schnell abgelassen. Dadurch kann die benötigte
Zeit zum Trocknen oder Geruchsneutralisieren des Waschguts reduziert
werden.
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Das
Heizelement 640 kann in einen elektrischen Typ und einen
Gas-Typ eingeteilt werden. Im Hinblick auf die Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 der
vorliegenden Erfindung ist es vorzuziehen, dass das Heizelement 640 von
einem kleinen elektrischen Typ ist, und es ist weiter bevorzugt,
dass das Heizelement 640 ein Hülsen- oder Hüllrohr-Heizelement
oder ein PTC (Positiv Temperature Coefficient) Heizelement ist.
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Darüber
hinaus kann das Heizelement eines sein, das dazu geeignet ist, die
Temperatur der darin geheizten Luft einzustellen. Dies dient dazu,
die Temperatur der in die Schublade 400 gesaugten Luft
gemäß der Textilart oder der in der Schublade 400 aufgenommenen
Waschgutmenge einzustellen.
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Mit
Bezug auf die 2 und 3 wiederum ist
die Luftzufuhreinheit 600 in der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 untergebracht,
insbesondere am Boden des Gehäuses 110 der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100,
und der Boden des Gehäuses 110 ist in einem vorgegebenen Abstand
von der Oberkante der Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 durch
die Befestigungsmittel 150 beabstandet. Deshalb ist es
vorzuziehen, dass ferner ein Verbindungselement 650 vorgesehen wird,
um den Luftauslass 612 der Luftzufuhreinheit 600 mit
dem Einlass 320 des Gehäusekörpers 300 zu verbinden.
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Wie
oben erwähnt kann auf der Oberseite des Gehäusekörpers 300 der
Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 das Durchgangsloch 310, das
mit der Dampfzufuhrvorrichtung 500 verbunden ist, um Dampf
anzusaugen, und der Einlass 320 ausgebildet sein, der mit
der Luftzufuhreinheit 600 verbunden ist, um heiße
Luft anzusaugen. Um den Einbauraum der Dampfzufuhrvorrichtung 500 und
der Luftzufuhreinheit 600 zu sichern, kann eines von beiden,
das Durchgangsloch 310 oder der Einlass 320, in
einem vorderen Bereich der Oberseite des Gehäusekörpers 300 ausgebildet
sein, und das andere kann in einem rückwärtigen
Bereich der Oberseite des Gehäusekörpers 300 ausgebildet
sein.
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Die
Schublade 400 kann eine Abtrennung 450 enthalten,
die dazu geeignet ist, ihren Innenraum in einen ersten Raum 410 in
Verbindung mit dem Durchgangsloch 310 und in einen zweiten
Raum 430 in Verbindung mit dem Einlass 320 zu
unterteilen. Hierbei ist es bevorzugt, dass die Abtrennung 450 herausnehmbar
an der Schublade 400 befestigt ist.
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Der
Benutzer kann ein Bedienelement (nicht gezeigt) betätigen,
damit Luft oder Dampf in die Schublade gesaugt wird. Da der Raum
der Schublade 400 durch die Abtrennung 450 geteilt
ist, kann die auffrischende Wirkung durch die Luft oder den Dampf auf
das Möglichste maximiert werden.
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Wenn
der Benutzer das Waschgut nur mit Dampf behandeln möchte,
lädt der Benutzer beispielsweise das Waschgut in den ersten
Raum 410 und gibt einen entsprechenden Befehl ein, um nur
die Dampfzufuhrvorrichtung 500 zu betreiben. Demzufolge
kann die Energieeffizienz und eine Waschgutbehandlungseffizienz
verstärkt werden, da der Dampf intensiv in den kleinen
ersten Raum 410 gesprüht wird. Eine solche Dampfzufuhr
kann wegen der hohen Temperatur des Dampfes eine hygienische Wirkung
verursachen. Ferner kann, wenn Dampf zum gewaschenen Waschgut zugeführt
wird, eine knitter- oder faltenentfernende Wirkung erwartet werden.
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Wenn
der Benutzer beispielsweise das Waschgut nur mit heißer
Luft behandeln möchte, lädt er das Waschgut in
den zweiten Raum 430 und gibt einen entsprechenden Befehl
ein, um nur die Luftzufuhreinheit 600 zu betreiben. Demzufolge
kann Energieeffizienz und Waschgutbehandlungseffizienz gesteigert
werden, da die heiße Luft intensiv in den kleinen zweiten
Raum 430 zugeführt wird.
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Im
Fall, dass heiße Luft zum zweiten Raum 430 zugeführt
wird, wird der zweite Raum 430 vom ersten Raum 410 durch
die Abtrennung 450 abgetrennt; und eine zusätzliche
Anordnung, die dazu geeignet ist, die zum zweiten Raum 430 zugeführte
heiße Luft abzusaugen, wie beispielsweise ein zweites Auslassloch
(nicht gezeigt), kann an der Schublade 400 vorgesehen sein;
ferner kann ein zweiter Auslass (nicht gezeigt), der dem zweiten
Auslassloch der Schublade 400 entspricht, am Gehäusekörper 300 vorgesehen
sein.
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Beim
Auffrischen des Waschguts mittels beidem, der heißen Luft
und dem Dampf, wird der Raumteiler 450 aus der Schublade 400 entfernt
und beide werden gleichzeitig betrieben.
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Hier
kann die Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 einen Spannungsteil
(nicht gezeigt), der den Strom zuführt, ein Bedienteil
(nicht gezeigt), um die Dampfzufuhrvorrichtung 500 und
die Luftzufuhreinheit 600 zu steuern, und ein Anzeigeteil (nicht
gezeigt) enthalten, der einen Betriebszustand davon anzeigt.
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Die
Spannungs-, Bedien- und Anzeigeteile können am Bedienfeld 120 der
Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 ausgebildet sein.
Es ist jedoch bevorzugt, dass sie unabhängig an einer Vorderseite
der Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 ausgebildet
sind.
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Wenn
insbesondere das Bedienteil am Bedienfeld 120 der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 ausgebildet
ist, kann das Bedienfeld beide, die Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 und die
Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 steuern. Wenn das
Bedienteil unabhängig an der Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine
ausgebildet ist, kann das Bedienteil die Dampfzufuhrvorrichtung 500 und
die Luftzufuhreinheit 600 getrennt vom Bedienteil der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 steuern.
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5 veranschaulicht
eine Waschgutbehandlungsmaschine gemäß einer anderen
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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Verglichen
mit der Waschgutbehandlungsmaschine gemäß obiger
Ausführungsform hat die in 5 gezeigte
Waschgutbehandlungsmaschine einen unterschiedlichen Aspekt insofern,
dass Anordnungen für die Dampfzufuhr zur Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine
und zur Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine getrennt vorgesehen sind.
Als nächstes wird der unterschiedliche Aspekt im Detail beschrieben.
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Mit
Bezug auf 5 enthält die Waschgutbehandlungsmaschine
gemäß dieser Ausführungsform eine erste
Dampfzufuhrvorrichtung 500 und eine zweite Dampfzufuhrvorrichtung 570 als
Dampfzufuhreinheit. Die erste Dampfzufuhrvorrichtung 500 führt Dampf
zur Schublade zu und die zweite Dampfzufuhr vorrichtung 570 führt
Dampf der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 zu.
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Auch
wenn die erste und zweite Dampfzufuhrvorrichtung 500 und 570 vorgesehen
werden, ist es vorzuziehen, dass die erste Dampfzufuhrvorrichtung 500,
die Dampf zur Schublade zuführt, in der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 vorgesehen
ist, sodass das Fassungsvermögen der Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 vergrößert
sein kann, wobei der Raum in der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 genutzt
wird.
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Wenn
die Dampfzufuhrvorrichtungen 500 und 570 jeweils
in der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 und der Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 vorgesehen
werden, kann das Fassungsvermögen der ersten und zweiten
Dampfzufuhrvorrichtung 500 und 570 klein sein.
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Wenn
Dampf zu beiden, der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 und
der Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 300 wie oben beschrieben
zugeführt wird, muss insbesondere das Fassungsvermögen
der einzelnen Dampfzufuhrvorrichtung groß sein. Dementsprechend
muss das Leistungsvermögen des Heizelements, das das Wasser
heizt, das zur Dampfzufuhrvorrichtung zugeführt werden
soll, groß sein.
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Gemäß dieser
Ausführungsform sind die Dampfzufuhrvorrichtungen jeweils
in der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 und der Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 vorgesehen.
Verglichen mit der obigen Ausführungsform, die die große
Dampfzufuhreinheit zeigt, ermöglicht diese Ausführungsform
eine kleine Dampfzufuhrvorrichtung. Darüber hinaus kann
es einfacher sein, die Dampfzufuhrvorrichtungen mit kleinem Fassungsvermögen
zu steuern, als die Dampfzufuhrvorrichtung mit großem Leistungsvermögen.
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Die
erste und die zweite Dampfzufuhrvorrichtung 500 und 570 kann
jeweils ein erstes Einlassrohr 520 bzw. ein zweites Einlassrohr 522 enthalten.
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Wie
oben erwähnt, kann die Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine
gemäß der vorliegenden Erfindung im Wesentlichen
kleines Waschgut, das schwierig mit den herkömmlichen Waschmaschinen zu
behandeln ist, wie beispielsweise Puppen und Teddybären
für Kinder, einfach desinfizieren oder auffrischen.
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Darüber
hinaus sind die Dampfzufuhrvorrichtung 500 und die Luftzufuhreinheit 600 in
der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine 100 und nicht in
der Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 untergebracht.
Demzufolge kann die Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine 200 kompakt sein
und der Innenraum der Schublade 400, der das Waschgut aufnimmt,
kann so groß wie möglich bewirkt werden.
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Deshalb
hat die Waschgutbehandlungsmaschine gemäß der
vorliegenden Erfindung folgende Vorteile.
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Gemäß der
Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine und der Waschgutbehandlungsmaschine, die
selbige enthält, kann kleines Waschgut ohne Betreiben der
Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine getrocknet werden. Demzufolge
kann die Energieeffizienz bei verbesserter Verbraucherfreundlichkeit vergrößert
werden.
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Darüber
hinaus ist die Luftzufuhreinheit in der Haupt-Waschgutbehandlungsmaschine
installiert und nicht in der Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine.
Demzufolge kann der Innenraum der Zusatz-Waschgutbehandlungsmaschine,
wo das Waschgut aufgenommen wird, so groß wie möglich gehalten
wer den.
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Noch
ein weiterer Vorteil ist, dass das kleine Waschgut, das schwierig
mit der herkömmlichen Waschmaschine zu behandeln ist, einfach
behandelt werden kann und folglich die Benutzerfreundlichkeit gesteigert
werden kann.
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Es
wird den Fachleuten offensichtlich sein, dass verschiedene Änderungen
und Variationen an der vorliegenden Erfindung vorgenommen werden können,
ohne vom Gedanken oder Ziel der Erfindung abzuweichen. Folglich
ist beabsichtigt, dass die vorliegende Erfindung die Änderungen
und Variationen dieser Erfindung abdeckt, vorausgesetzt, dass sie
innerhalb des Schutzbereichs der angehängten Ansprüche
und ihrer Äquivalente fallen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - KR 10-2008-0030696 [0001]