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Die Erfindung betrifft eine Heckenschere mit motorisch angetriebener Schneidvorrichtung mit mindestens einem Schaltmittel zum Schalten in eine Ein- oder Aus-Stellung, das über eine Schalteinrichtung mit einer Klauenkupplung zusammenwirkt, wobei die Kupplung in einer Aus-Stellung die Schneidvorrichtung vom Antriebsmotor entkoppelt und in einer Ein-Stellung (Antriebsfall) die Schneidvorrichtung antreibt. Dabei ist es erwünscht, dass die Messer der Schneidvorrichtung nach dem Schalten in die Aus-Stellung möglichst schnell stoppen und wenig Nachlauf haben, um die Verletzungsgefahr herabzusetzen. Dazu sind Kupplungen vorgesehen, die, den Antrieb von der Schneidvorrichtung beim Schalten trennen.
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Derartige Heckenscheren sind aus dem Stand der Technik bekannt. So beschreibt die
DE 30 07 110 A1 eine Heckenschere mit einer Zweihandbedienung, wozu zwei Handgriffe vorgesehen sind, die ein automatisch in die Ausschaltstellung bewegbares Betätigungsglied aufweisen und mit einer Kupplung zusammenwirken, die den Antriebsmotor von der Schneidvorrichtung trennt. Die Kupplung ist hierbei über eine Schlingfeder ausgebildet, wobei die Schlingfeder zwischen zwei Hülsen vorgesehen ist, wovon die eine mit dem Antriebsmotor und die andere mit der Schneidvorrichtung in Verbindung steht und diese kraftschlüssig miteinander koppelt. Im Auslösefall wird durch Verformung der Schlingfeder eine Entkopplung der beiden Hülsen voneinander vorgenommen.
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Nachteilig an der seinerzeitigen Ausgestaltung ist, dass bei den heute verwendeten Heckenscheren mit höherer Leistung die Schlingfederkupplung einem großen Verschleiß ausgesetzt ist.
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Weiterhin ist aus der
DE 60 2004 011 451 T2 eine landwirtschaftliche Erntemaschine mit einer Klauenkupplung, die zum Verbinden drehbarer Elemente für eine gemeinsame Drehung einkuppelbar und auskuppelbar ist, um eine Relativdrehung der Elemente zu ermöglichen und insbesondere eine Klauenkupplung, die Einrichtungen zur Absorbierung von Stoßkräften einschließt, die sich aus einem Einkuppeln der Kupplung ergeben, bekannt. Dabei sind zwei Kupplungsplatten vorgesehen, die an ihren einander zuweisenden Stirnflächen Zähne aufweisen, die sich im Antriebsfall im Eingriff befinden, und wobei eine Feder vorgesehen ist, die die Kupplungsplatten gegeneinander vorspannt.
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Darüber hinaus ist aus der
DE 68 05 183 U eine Heckenschere bekannt, bei der eine Klauenkupplung eingesetzt wird, über die durch das Betätigungsglied an einem Handgriff die Schneidvorrichtung stillgesetzt werden kann. Hierbei ist vorgesehen, dass insbesondere an einem Element der Schneidvorrichtung Klauen vorgesehen sind, die beispielsweise am Antriebszahnrad angeordnet sind und in Eingriff bringbar sind mit Klauen am Exzenter. Dabei sind die Klauen durch eine Feder voneinander wegbelastet und müssen durch Betätigen der Betätigungsschalter gegen die Kraft der Feder miteinander in Eingriff gebracht werden. Hiermit ist eine unbequeme Bedienung durch das ständige Heranziehen eines Bügelgriffs gegen eine Federkraft verbunden.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Heckenschere zu schaffen, die eine Kupplung aufweist, mit der der Antriebsmotor von der Schneidvorrichtung getrennt werden kann, um ausreichend schnell ein Stoppen der Schneidvorrichtung zu gewährleisten, die eine bequeme Handhabbarkeit bereitstellt und gleichzeitig einem geringen Verschleiß unterworfen ist.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe durch eine Heckenschere mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Dabei umfasst die Klauenkupplung eine Kupplungsbuchse und ein Kupplungselement, die in einer Kupplungsnabe angeordnet sind und die an ihren einander zuweisenden Stirnflächen Kupplungsklauen tragen, die im Antriebsfall miteinander im Eingriff stehen und das Kupplungselement über die Kupplungsnabe antreibbar ist und wobei das Kupplungselement gegen die Kraft einer sich gegen die weitere Stirnfläche des Kupplungselements abstützenden Feder axial beweglich ist, wobei die Feder das Kupplungselement in Richtung der Kupplungsbuchse vorspannt und beim Schalten in die Aus-Stellung die Kupplungsbuchse mit der Schalteinrichtung zusammenwirkt und durch diese drehfest festlegbar ist, wodurch die Kupplungsbuchse und das Kupplungselement eine relative Rotation zueinander durchführen, so dass die Kupplungsklauen einander überrasten und das Kupplungselement gegen die Kraft der Feder axial ausgelenkt wird und das Kupplungselement in der ausgelenkten Stellung, in der die Kupplungsklauen sich nicht mehr in Eingriff befinden (Freilauffall), nicht mehr angetrieben ist.
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Hierdurch wird erreicht, dass durch Vorsehung eines Kupplungselementes, das insbesondere mit der Schneidvorrichtung in Eingriff steht und diese antreibt, es durch ein Trennen von Kupplungsbuchse und Kupplungselement und Überrasten der gegenseitigen Klauen zu einem Trennen des Kupplungselements von der Kupplungsnabe und damit vom Antriebsmotor kommt, wobei jedoch aufgrund der Federkraft das Kupplungselement, sobald es zu einem Stillstand der Schneidvorrichtung gekommen ist, wieder in die ebenfalls zu diesem Zeitpunkt stillstehende Kupplungsbuchse eingreift und wieder durch die Kupplungsnabe antreibbar ist. Auf diese Weise ist es nicht notwendig, dass, wie beim Stand der Technik, eine Federkraft zu jedem Zeitpunkt während des Betriebs der Maschine überwunden werden muss, sondern die Federkraft wird vielmehr durch die relative Rotation von Kupplungsbuchse und Kupplungselement zueinander aufgrund der Abbremsung der Kupplungsbuchse und des Nachlaufs der weiteren Teile überwunden.
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Beim Antrieb der Heckenschere rastet die Klauenkupplung mit Hilfe der Feder, die als Spiralfeder ausgebildet sein kann, axial ineinander ein, so dass die Kupplungsbuchse und das Kupplungselement ständig miteinander in Eingriff stehen.
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Das Arretieren der Kupplungsbuchse kann dabei dadurch erfolgen, dass diese auf ihrer den Kupplungsklauen abgewandten zweiten Stirnseite Elemente aufweist, die mit der Schalteinrichtung zusammenwirken. Die Schalteinrichtung kann hierbei insbesondere einen Stift umfassen, der beim Schalten in eine Aus-Stellung axial oder radial ausgelenkt wird und mit den entsprechenden Elementen der Kupplungsbuchse zusammenwirkt, so dass die Kupplungsbuchse arretiert wird.
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Dabei kann vorgesehen sein, dass zum Schalten der Ausstellung ein entsprechendes Schaltmittel nicht länger ergriffen werden muss. So kann beispielsweise durch Loslassen eines der beiden Handgriffe bzw. der an den Handgriffen vorgesehenen Schaltmittel ein Schalten in eine Ausstellung ausgelöst werden. Alternativ kann zumindest ein Handgriff selbst als Schaltmittel ausgebildet sein.
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Besonders vorteilhaft ist hierbei, dass das Entkoppeln von Motor und Antrieb im Gegensatz zum Stand der Technik annähernd reibungsfrei erfolgen kann und darüber hinaus sehr kurze Stoppzeiten für die Schneideinrichtung erreicht werden können, wobei hier gesetzlich gemäß DIN EN 60745-2-15 vorgesehen ist, dass Heckenscheren mit einer Schnittlänge von über 200 mm eine maximale Bremszeit der Schneidvorrichtung von einer Sekunde aufweisen müssen.
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Gleichzeitig kann trotz der Abstoppung der Schneideinrichtung in der vorgeschriebenen Zeit die hohe kinetische Energie vom Antriebsmotor auslaufen, da die Kupplungsnabe im Freilauf das Kupplungselement nicht länger antreibt, die Kupplungsnabe jedoch mit dem Motor auslaufen kann.
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Auf diese Weise können Unfälle wegen nachlaufender Schneidvorrichtung weitgehend vermieden werden. Die Schneidvorrichtung steht insbesondere durch eine Reibung zwischen Messern in kürzester Zeit still.
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Entsprechende Bremsvorrichtungen sind notwendig, da Heckenscheren in der Regel mit hochtourig laufenden Motoren, insbesondere Universalmotoren, angetrieben werden, so dass nach Ausschalten des Motors trotz der Reibung in der Schneidvorrichtung ein Nachlauf in Kauf genommen werden muss, wodurch die Gefahr besteht, dass ohne Vorsehung einer Abbremsung der Messer bzw. eines Trennens der Schneidvorrichtung vom Antriebsmotor, auch nach Ausschalten des Elektromotors aufgrund des Nachlaufs zum Beispiel beim Abräumen der Schneidvorrichtung oder des Umfeldes, eine freie Hand in die nachlaufenden Messer gelangen kann.
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Besonders bevorzugt ist auch bei der Heckenschere gemäß der Erfindung, dass sie zwei Handgriffe zur Zweihandbedienung aufweist, die jeweils ein Schaltmittel aufweisen, die jeweils mit der Klauenkupplung zusammenwirken. Wird eines der Schaltmittel losgelassen, so wird die Kupplung ausgelöst und zum einen der Motor gestoppt und zum anderen die Messer der Schneidvorrichtung möglichst schnell zum Stillstand abgebremst.
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Des weiteren kann vorgesehen sein, dass eine Bewegungswandlungseinrichtung vorgesehen ist, die die rotatorische Bewegung einer Motorwelle in eine Linearbewegung von Messern der Schneidvorrichtung umsetzt. Dies kann wie im Stand der Technik bekannterweise über zwei Exzenter erfolgen, die mit einer Antriebsnabe verbunden sind. An den Exzentern können Pleuel angeordnet sein, die mit den Messern der Schneidvorrichtung verbunden sind.
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Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass das Kupplungselement zur Kupplungsnabe axial verschieblich ist durch Trennen der Kupplung und hierdurch außer Eingriff mit der Kupplungsnabe kommt und so nicht länger angetrieben wird (Freilauffall). Auf diese Weise kann eine kompakt bauende Kupplung bereit gestellt werden, die insbesondere als fertige Baugruppe vormontiert werden kann, da Kupplungselement und Kupplungsbuchse sowie weitere Bauteile, wie die Feder, alle in der Kupplungsnabe vormontiert werden können.
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Die Feder kann sich dabei auf der einen Seite gegen das Kupplungselement und auf der anderen Seite gegen die Schneidvorrichtung abstützen, wobei die Feder ebenfalls innerhalb der Kupplungsnabe geführt ist. Dabei kann ebenfalls vorgesehen sein, dass die Schneidvorrichtung und hier insbesondere eine Antriebsnabe der Schneidvorrichtung, einen hülsenartigen Bereich aufweist, mit dem diese in die Kupplungsnabe eingreift und in dieser rotatorisch gleitverschieblich geführt ist.
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Dabei ist vorgesehen, dass die Kupplungsnabe mit dem Motor in Antriebsverbindung steht, wobei dies insbesondere über ein auf der Außenseite der Kupplungsnabe angeordnetes Zahnrad (Stirnrad) erfolgen kann. Das Zahnrad kann dabei mit der Motorwelle in Eingriff stehen, so dass die Drehbewegung der Motorwelle auf das Zahnrad und hierüber auf die Kupplungsnabe übertragen wird.
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Dabei kann weiterhin vorgesehen sein, dass das Kupplungselement in einer Stellung, in der die Kupplungsklauen des Kupplungselements mit den Kupplungsklauen der Kupplungsbuchse in Eingriff stehen (Antriebsfall), formschlüssig in der Kupplungsnabe geführt ist. Hierzu kann vorgesehen sein, dass am äußeren Umfang des Kupplungselements radial nach außen stehende Eingriffselemente vorgesehen sind, die in entsprechende Nuten oder Ausnehmungen der Kupplungsnabe eingreifen. Diese können sich insbesondere nur über einen Teil der axialen Länge des Kupplungselements erstrecken, so dass bei axialer Verschiebung des Kupplungselements der Formschluss aufgehoben wird. Die Eingriffselemente verlaufen dabei im wesentlichen unmittelbar unterhalb der klauentragenden Stirnfläche. In der Kupplungsnabe ist zum Beispiel im Bereich der Kupplungsbuchse sowie der Klauen und in einem Bereich, der den Eingriffselementen entspricht, der innere Durchmesser verringert, wobei in diesem Bereich die Nuten oder Ausnehmungen für die Eingriffselemente so vorgesehen sind, dass die Nuten in axialer Richtung auf die Schneidvorrichtung geöffnet ausgebildet sind, so dass die Eingriffselemente aus diesen heraus verschoben werden können.
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Darüber hinaus ist vorgesehen, dass das Kupplungselement formschlüssig und drehverbunden an der Schneidvorrichtung festgelegt ist. Hierzu kann die Schneidvorrichtung zwei in axialer Richtung verlaufende Rippen aufweisen, die in entsprechende, ebenfalls axial verlaufenden Nuten des Kupplungselements eingreifen und die Schneidvorrichtung mit dem Kupplungselement verbinden.
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Durch die Vorspannkraft der Feder wird das Kupplungselement in der Aus-Stellung bei stehender Schneideinrichtung mit der Kupplungsbuchse in Eingriff gebracht. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Kupplungsklauen Anlaufschrägen aufweisen, um so ein besonders einfaches Überrasten im Auslösefall der Kupplung zu ermöglichen.
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Im Fall eines Antriebs der Heckenschere wird über einen Elektromotor die Motorwelle angetrieben, die das Zahnrad auf der Außenseite der Antriebsnabe in Drehung versetzt und hierüber die Kupplungsnabe antreibt. Diese Rotation überträgt die Kupplungsnabe über die formschlüssige Verbindung auf das Kupplungselement, das im Antriebsfall durch die Feder auf die Kupplungsbuchse hin belastet ist, so dass die Kupplungsklauen von Kupplungselement und Kupplungsbuchse miteinander in Eingriff stehen und somit auch die entsprechenden Eingriffselemente des Kupplungselements mit entsprechenden Nuten der Kupplungsnabe. Darüber hinaus steht das Kupplungselement in formschlüssigem drehverbundenem Eingriff mit der Schneidvorrichtung und hier insbesondere der Antriebsnabe, die mit einem hülsenförmigen Abschnitt ebenfalls in der Kupplungsnabe geführt ist und wobei ein Bereich des Kupplungselements in eine Innenausnehmung der Antriebsnabe eingreift und in dieser axial bewegt werden kann.
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Über die Antriebsnabe erfolgt dann ein Antrieb der Messer der Schneidvorrichtung.
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Lässt nun der Benutzer eines der beiden Schaltmittel, die an den beiden Handgriffen der Heckenschere angeordnet sind, los, so wird hierdurch zum einen der Antriebsmotor abgeschaltet und zum anderen die Kupplungsbuchse über eine Schalteinrichtung blockiert, wobei hierzu vorgesehen sein kann, dass ein Stift gegen entsprechende Vorsprünge auf der nicht kupplungsklauentragenden Stirnfläche der Kupplungsbuchse zur Anlage kommt und die Kupplungsbuchse auf diese Weise stoppt. Durch den Nachlauf des Zahnrades auf der Kupplungsnabe aufgrund der kinetischen Energie des Motors erfolgt zunächst noch eine weitere Rotation der Kupplungsnabe und hierüber des Kupplungselementes, wobei dies durch die Kupplungsklauen auf dem Kupplungselement sowie der Kupplungsbuchse zur Folge hat, dass die Klauen einander überrasten und es zu einer axialen Bewegung des Kupplungselementes zur Kupplungsnabe sowie zur Antriebsnabe kommt.
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Hierdurch werden gleichzeitig zum Überrasten der Klauen durch das axiale Auslenken die Eingriffselemente des Kupplungselements außer Eingriff mit den entsprechenden Nuten der Kupplungsnabe gebracht, so dass das Kupplungselement nicht länger mit der Kupplungsnabe drehfest verbunden ist. In dieser Situation, in der nicht länger ein Antrieb des Kupplungselements und damit auch nicht der Schneidvorrichtung erfolgt, kommt es aufgrund der Reibkräfte zwischen den Messern der Schneidvorrichtung zu einem Abbremsen der Schneidvorrichtung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen und gewünschten Zeit von < 1 Sekunde. Gleichzeitig besteht jedoch aufgrund der Trennung von Kupplungsnabe und Kupplungselement die Möglichkeit des Auslaufs des Motors sowie des zugehörigen Zahnrads auf der Kupplungsnabe und somit kann ein Verschleiß aufgrund der abzuführenden kinetischen Energie von Motor und Antriebszahnrad verhindert werden.
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Nach dem Stoppen aller Bauteile rasten die Kupplungsbauteile spätestens beim nächsten Anlaufen wieder ineinander ein aufgrund der Federvorspannung.
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Schließlich kann vorgesehen sein, dass der Antriebsmotor über eine Rutschkupplung an die Kupplungsnabe gekoppelt ist. Dabei kann zur Bildung der Rutschkupplung auf der Außenseite der Kupplungsnabe ein mit der Motorwelle des Antriebsmotors in Eingriff stehendes Zahnrad angeordnet sein, dessen eine oder beide Stirnseiten über Federn gegen Vorsprünge der Kupplungsnabe gedrückt sind. Dabei kann der eine Vorsprung durch einen Bund der Kupplungsnabe und der andere Vorsprung durch einen Flansch oder Ring gebildet sein, der in eine umlaufende Nut der Kupplungsnabe axial und drehfest festgelegt ist. Die Rutschkupplung sorgt dafür, dass bei einer Blockierung der Messer die Rutschkupplung zum Einsatz kommt und dann das Getriebe bzw. der Elektromotor geschützt werden kann. Bei den Federn handelt es sich um Tellerfedern, wobei auch Tellerfederpakete zum Einsatz kommen können.
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Die Kopplung der Schaltmittel mit der Schalteinrichtung sowie die Ausgestaltung der Schalteinrichtung kann, wie im Stand der Technik bekannt, erfolgen.
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Auf die vorstehend beschriebene Weise kann eine Klauenkupplung bereitgestellt werden, die ein nahezu reibungsfreies Entkoppeln von Motor und Schneidvorrichtung ermöglicht, wobei gleichzeitig die Bedienkraft gering gehalten werden kann, da die notwendige Kraft zum Auslösen der Kupplung durch die relative Rotation aufgrund der Restenergie bereitgestellt wird.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, Einzelheiten sind anhand der Zeichnungen näher erläutert.
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Dabei zeigen
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1 einen Schnitt durch eine Klauenkupplung gemäß der Erfindung im Antriebsfall, in einer perspektivischen Darstellung,
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2 eine entsprechende Darstellung im Freilauffall, in einer perspektivischen Darstellung,
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3 den Schnitt gemäß 1 in einer nicht perspektivischen Darstellung und
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4 den Schnitt gemäß 2 in einer nicht perspektivischen Darstellung,
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5 eine Kupplungsnabe im Schnitt
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6 eine Kupplungsbuchse in einer perspektivischen Darstellung,
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7 ein Kupplungselement in einer perspektivischen Darstellung und
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8 eine Antriebsnabe in perspektivischer Darstellung.
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1 zeigt eine Klauenkupplung zum Einsatz in einer Heckenschere. Die Klauenkupplung, die in ihrer Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet ist, umfasst hierbei eine Kupplungsnabe 12, die im wesentlichen eine hohlzylindrische Form aufweist. In der Kupplungsnabe 12 ist ein hohlzylindrischer Abschnitt 16 einer Antriebsnabe 14, die Teil einer Schneideinrichtung 15 ist, geführt, die mit einem Bund 18 gegen ein Ende der Kupplungsnabe 12 anliegt und sich über einem Teil der axialen Länge der Kupplungsnabe 12 erstreckt. Darüber hinaus ist ein Kupplungselement 20 in der Kupplungsnabe 12 angeordnet, wobei das Kupplungselement 20 einen hohlzylindrischen Abschnitt 22 aufweist, mit dem es in den hohlzylindrischen Abschnitt 16 der Antriebsnabe 14 eingreift, und hierin axial verschieblich geführt ist. Hierzu weist der hohlzylindrische Abschnitt 16 der Antriebsnabe 14 zwei axial verlaufende Rippen 38 auf, die in entsprechende Nuten 36 des Kupplungselements 20 eingreifen und so für eine Drehbewegung einen Formschluss darstellen. Das Kupplungselement 20 weist darüber hinaus an seiner der Antriebsnabe 14 abgewandten Stirnfläche 24 Kupplungsklauen 26 auf, die mit weiteren Kupplungsklauen 28 einer Kupplungsbuchse 30 in 1 in Eingriff stehen, die ebenfalls in der Kupplungsnabe 12 geführt ist und in dieser rotatorisch gleitverschieblich aufgenommen ist.
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Die Kupplungsklauen 26 und 28 erstrecken sich hierbei in radialer Richtung und weisen in Umfangsrichtung sogenannte Anlaufschrägen auf, die es erleichtern, dass die Kupplungsklauen 26 und 28 einander in einem Freilauffall, wie er in 2 gezeigt ist, überrasten können.
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Im äußeren Umfang der Kupplungsnabe 12 ist ein hier nicht dargestelltes Zahnrad angeordnet, das insbesondere über eine ebenfalls nicht dargestellte Rutschkupplung auf der Kupplungsnabe 12 geführt ist, so dass bei einem ungewollten Blockieren der Messer der Schneidvorrichtung beispielsweise weil ein zu schneidender Ast zu groß ist und sich durch die Messer der Schneideinrichtung nicht schneiden lässt, es zu einem Durchrutschen zwischen Zahnrad und Kupplungsnabe 12 kommt. Hierdurch kann das Getriebe sowie der Antriebsmotor geschützt werden.
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Die Kupplung zur Abbremsung der Messer funktioniert nun wie folgt:
Über eine Motorwelle wird nun das Zahnrad auf dem äußeren Umfang der Kupplungsnabe 12 angetrieben, wobei die Kupplungsnabe 12, wie insbesondere 5 entnommen werden kann, in ihrem Bund 32 an dessen innerer Fläche nach axial und radial verlaufende Ausnehmungen 33 aufweist, in denen das Kupplungselement 20 im Antriebsfall mit in 7 gezeigten Eingriffselementen 34 geführt ist und über die die Kupplungsnabe 12 das Kupplungselement 20 drehend mitnimmt. Auf diese Weise besteht im Antriebsfall, wie er in 1 und 3 gezeigt ist, eine formschlüssige Kupplung zwischen der Kupplungsnabe 12 und dem Kupplungselement 20, so dass eine Drehmitnahme zwischen den Teilen besteht. Über die Kupplungsklauen 26 nimmt dann das Kupplungselement 20 die Kupplungsbuchse 30 mit den zugehörigen Kupplungsklauen 28 in der Drehbewegung mit. Insbesondere zeigt 7 hierzu die Anlaufschrägen, die ein besonders einfaches überrasten der Kupplungsklauen 26 und 28 ermöglichen. Die zugehörigen Kupplungsklauen 28 der Kupplungsbuchse 30 sind dabei in 6 gezeigt.
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Die Eingriffselemente 34 bestehen aus Ringsegmenten, insbesondere vier Ringsegmenten, die über den Umfang des Kupplungselements 20 gleichmäßig verteilt auf dessen äußeren Umfangsfläche angeordnet sind. Dabei erstrecken sich die Eingriffselemente 34 nicht über die gesamte axiale Höhe des Kupplungselements 20, sondern lediglich über einen geringen Teil desselben. Das Kupplungselement 20 weist darüber hinaus axial verlaufende Nuten 36 auf, die insbesondere auch in 3 zu ersehen sind, wobei in die Nuten 36 die entsprechenden Rippen 38 der Antriebsnabe 14 eingreifen. Die Nuten 36 erstrecken sich dabei über die gesamte restliche axiale Länge unterhalb der Eingriffselemente 34. Hierüber wird eine formschlüssige Verbindung zwischen Antriebsnabe 14 als Teil der Schneideinrichtung 15 und dem Kupplungselement 20 sichergestellt. Es erfolgt daher im Antriebsfall ein Antrieb über die Kupplungsnabe 12 auf das Kupplungselement 20 und von hier auf die Kupplungsbuchse 30 sowie die Antriebsnabe 14 und somit die Messer der Heckenschere.
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2 und 4 zeigen nun die Kupplung im Freilauf, das heißt, in der Position, in der die Kupplungsklauen 26 und 28 nicht miteinander im Eingriff stehen.
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Dieser Fall tritt dann auf, wenn ein Benutzer der Heckenschere während oder nach der Bearbeitung eines der beiden Schaltmittel, die an den beiden Handgriffen der Heckenschere, die in der Regel zur Zweihandbedienung vorgesehen sind, loslässt, wodurch der Motor der Heckenschere abgeschaltet wird. Da aufgrund der Masse es zu einem Nachlauf des Motors und damit auch zu einem Nachlauf des Zahnrads auf der Kupplungsnabe 12 und somit der Kupplungsnabe 12 kommt, ist es gewünscht, dass die Messer der Schneidvorrichtung 15 möglichst schnell zum Stillstand kommen. Hierzu ist die entsprechende Klauenkupplung 10 vorgesehen. In diesem Fall wird neben der Motorabschaltung eine Schalteinrichtung über das Schaltmittel betätigt, so dass die Kupplungsbuchse 30 über entsprechende Vorsprünge 40 mit einem Stift zusammenwirkt, der gegen die entsprechenden Vorsprünge 40 zur Anlage kommt und somit die Kupplungsbuchse 30 stoppt. Aufgrund der Drehung der Kupplungsnabe 12, die sich nun mit dem Kupplungselement 20 relativ zur Kupplungsbuchse 30 dreht, kommt es zu einem aufeinander Auflaufen der Kupplungsklauen 26 und 28 mit ihren Anlaufschrägen aufeinander und schließlich zu einem Überrasten der Kupplungsklauen 26 und 28. Beim aufeinander Auflaufen der Anlaufschrägen der Kupplungsklauen 26 und 28 vollführt das Kupplungselement 20 eine axiale Bewegung in Pfeilrichtung 42 gegen eine Feder 44 und greift dabei weiter mit seinem zylindrischen Abschnitt 22 in den zylindrischen Abschnitt 16 der Antriebsnabe 14 ein. Durch diese axiale Bewegung kommen die Eingriffselemente 34 außer Eingriff mit den entsprechenden zugeordneten Ausnehmungen 33, indem sie aus den Ausnehmungen 33 in axialer Richtung herausbewegt werden. Das Kupplungselement 20 ist in diesem Moment nicht länger hinsichtlich der Drehbewegung mit der Kupplungsnabe 12 gekoppelt.
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Es kommt somit über die Reibkräfte zwischen den Messern der Schneideinrichtung 15 zu einer Abstoppung der Messer, die nun nicht länger durch die Kupplungsnabe 12 angetrieben werden. Die Messer der Schneideinrichtung können somit innerhalb von ca. einer Sekunde gestoppt werden, so dass die Gefahr, das ein Bediener durch Loslassen eines der Handgriffe die Heckenschere stoppt und dann mit dem Handgriff in die noch nachlaufenden Messer hineingreift, stark vermindert werden kann.
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Sobald dann die Schneidmesser aber auch die Kupplungsnabe 12 zum Stillstand gekommen sind, wird aufgrund der Federkraft der Feder 44 das Kupplungselement 20 in Richtung auf die Kupplungsbuchse 30 hin vorgespannt, das Kupplungselement 20 wieder in Eingriff mit der Kupplungsbuchse 30 gebracht. Die Feder stützt sich dabei gegen die zweite Stirnfläche 23 des Kupplungselements 20 sowie gegen einen Bereich der Antriebsnabe 14 ab.
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Über die Federvorspannung wird das Kupplungselement 20 stets in Richtung auf die Kupplungsbuchse 30 belastet, so dass im Antriebsfall keine Belastung für den Benutzer gegeben ist, wie es im Stand der Technik der Fall war, um die Klauen 26, 28 vom Kupplungselement 20 und Kupplungsbuchse 30 miteinander in Eingriff zu bringen und miteinander in Eingriff zu halten. Die Federkraft wird hierbei allein durch die kinetische Restenergie, die durch den Nachlauf des Motors entsteht, überwunden, so dass eine möglichst reibungsfreie Schaltung der Kupplung 10 ermöglicht werden kann.