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Die
Erfindung betrifft eine in einem mit der Kraftfahrzeugkarosserie
verbundenen Gehäuse drehbar
gelagerte Aufwickelspindel, an der ein Sicherheitsgurt mit seinem
einen Ende gehalten ist, wobei die Aufwickelspindel in eine Aufwickelstellung vorgespannt
ist, in der der Sicherheitsgurt auf der Aufwickelspindel aufgewickelt
ist und der Sicherheitsgurt gegen die Vorspannung unter Drehung
der Aufwickelspindel von dieser abgewickelt werden kann, und wobei
der Sicherheitsgurt ausgehend von seinem an der Aufwickelspindel
gehaltenen Ende durch eine Austrittsöffnung aus der Aufwickelspindel austritt.
Derartige Sicherheitsgurteinrichtungen kommen beispielsweise in
Automobilen zum Einsatz. Es ist bekannt, die Aufwickelspindel mit
einem durch diese hindurch verlaufenden ebenen Schlitz zu versehen.
Der Sicherheitsgurt kann dann mit seinem Ende an einer Öffnung des
Schlitzes verankert sein, durch den Schlitz hindurch verlaufen und
an der anderen, eine Austrittsöffnung
bildenden Öffnung
des Schlitzes heraus in einen Fahrzeuginnenraum geführt werden.
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Auf
derartige Sicherheitsgurteinrichtungen wirken insbesondere bei einem
Aufprall des Automobils auf ein Hindernis sehr große Kräfte. Solchen Kräften muss
die Sicherheitsgurteinrichtung jederzeit standhalten. Um diese Belastung
zu simulieren, werden Sicherheitsgurteinrichtungen im vollständig von der
Spindel abgewickelten Zustand des Sicherheitsgurts einer Zugkraft
von bis zu 15 kN ausgesetzt. Dabei darf es zu keinem Bauteilversagen
kommen. Im vollständig
abgewickelten Zustand des Gurtes sind bei einer derartigen Krafteinwirkung
insbesondere die Aufwickelspindeln der bekannten Einrichtungen einer
außerordentlich
hohen Belastung ausgesetzt. Besonders kritisch ist der Bereich der
Spindel, an dem der Sicherheitsgurt verankert ist. Daher müssen die
bekannten Aufwickelspindeln entsprechend stabil ausgebildet sein.
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Verwendung
finden bislang dickwandige Zinkdruckguss- oder Aluminiumdruckgussspindeln. Solche
Spindeln sind jedoch verhältnismäßig kostenintensiv
und von erheblichem Gewicht.
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Ausgehend
von dem erläuterten
Stand der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde,
eine Sicherheitsgurteinrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen,
die im Vergleich zum Stand der Technik kostengünstiger und mit geringerem
Gewicht ausgebildet werden kann und dennoch jederzeit die Sicherheitsanforderungen
erfüllt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den
Gegenstand von Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den abhängigen Ansprüchen, der
Beschreibung sowie den Figuren.
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Für eine Sicherheitsgurteinrichtung
der eingangs genannten Art löst
die Erfindung die Aufgabe dadurch, dass der Sicherheitsgurt im vollständig von der
Aufwickelspindel abgewickelten Zustand zwischen seinem an der Aufwickelspindel
gehaltenen Ende und der Austrittsöffnung der Aufwickelspindel flächig über mindestens
eine Oberfläche
verläuft.
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Die
erfindungsgemäße Sicherheitsgurteinrichtung
kann z. B. für
ein Automobil vorgesehen sein. Der Sicherheitsgurt ist mit seinem
einen Ende an der Aufwickelspindel verankert. Die Vorspannung der
Aufwickelspindel kann in an sich bekannter Weise z. B. durch eine
Feder bereitgestellt werden. Außerdem
kam die Sicherheitsgurteinrichtung in ebenfalls an sich bekannter
Weise eine Blockiereinrichtung mit einer Verrastung besitzen, die
bei großen Beschleunigungen,
z. B. bei einem Aufprall des Automobils auf ein Hindernis oder bei
großer
Neigung des Automobils, den Sicherheitsgurt blockiert, so dass ein
Passagier von dem Gurt zurückgehalten
wird. Weiterhin kann die Sicherheitsgurteinrichtung einen Torsionsstab
aufweisen, der bei großen
auf die Einrichtung wirkenden Kräften
tordiert und so einen Teil der Energie aufnimmt.
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Erfindungsgemäß wird der
Sicherheitsgurt im vollständig
abgewickelten Zustand flächig über mindestens
eine Oberfläche
geführt.
Bei dem Führen über die
Oberfläche
kann eine Richtungsumlenkung des Gurts erfolgen. Wenn in diesem
Zusammenhang davon gesprochen wird, dass der Sicherheitsgurt flächig über mindestens
eine Oberfläche
verläuft,
bedeutet dies, dass der Gurt flächig
auf dieser Oberfläche
anliegt, also in flächigem
Reibkontakt mit der Oberfläche
steht. Die so gebildete Reibfläche
ist erfindungsgemäß zwischen
der Verankerung des Gurtendes und der Austrittsöffnung der Spindel vorgesehen
und bildet eine Umschlingungsfläche
für den Gurt.
Die Austrittsöffnung
bezeichnet dabei die in Abwickelrichtung des Gurts letzte Austrittsöffnung aus der
Spindel, bevor dieser das Gehäuse
verlässt
und in den Fahrzeuginnenraum geführt
wird. Es ist natürlich
möglich,
dass der Gurt vorher noch eine weitere Austritts- (und Wiedereintritts-)Öffnung der
Aufwickelspindel durchläuft.
Entscheidend ist lediglich, dass zwischen dem an der Spindel verankerten
Gurtende und der letzten Austrittsöffnung mindestens eine Reibfläche vorgesehen
ist, an der der Gurt im vollständig
abgewickelten Zustand anliegt.
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Über die
Reibfläche
wird die bei Belastung auf die Sicherheitsgurteinrichtung wirkende
Kraft zum Teil aufgenommen. Dadurch verringern sich auch die im
besonders kritischen Bereich der Verankerung des Gurtendes auf die
Spindel wirkenden Kräfte.
Die Stabilitätsanforderungen
an die Aufwickelspindel sind somit geringer, während sie den zum Teil außerordentlich
hohen Belastungen jederzeit standhält. Neben dünneren und damit leichteren
Aufwickelspindeln kommen erfindungsgemäß auch Kunststoffe als Werkstoff
für die
Aufwickelspindel in Frage. Dadurch wird die Sicherheitsgurteinrichtung kostengünstiger
und besitzt ein deutlich geringeres Gewicht als herkömmliche
Einrichtungen.
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Gleichzeitig
lässt sich
die erfindungsgemäße Einrichtung
weitgehend in der gleichen Weise montieren, wie bekannte derartige
Einrichtungen. Gerade bei den vorliegenden sicherheitsrelevanten
Bauteilen ist dies von entscheidender Bedeutung, da jegliche Veränderung
in Konstruktion oder Montage geprüft und für den Betrieb freigegeben werden
muss.
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In
besonders praxisgemäßer Weise
kann die mindestens eine Oberfläche
eine Oberfläche
der Aufwickelspindel sein, insbesondere eine Außenfläche der Aufwickelspindel. Diese
Ausgestaltung zeichnet sich durch einen geringen konstruktiven Aufwand aus,
da die Aufwickelspindel gegenüber
bekannten Spindeln konstruktiv nur wenig verändert werden muss. Es ist auch
möglich,
dass die mindestens eine Oberfläche
durch eine auf einer Außenfläche der
Aufwickelspindel aufgebrachte Mantelschicht gebildet ist. Ein solcher
Mantel kann beispielsweise aus einem Kunststoffwerkstoff bestehen,
der dann die Außenfläche bildet,
an der der Gurt anliegt. Die Mantelfläche kann aus einem Werkstoff
bestehen, der einen besonders hohen Reibungskoeffizienten bei Reibung mit
dem Sicherheitsgurtmaterial bereitstellt. Dadurch wird die Belastung
für die
Spindel weiter vermindert. Nach einer weiteren Ausgestaltung kann
die mindestens eine Oberfläche
gekrümmt
sein, z. B. kreisförmig
gekrümmt
sein. Durch eine Krümmung
kann die Reibfläche
dem Verlauf des Gurtes optimal angepasst werden, so dass ein besonders
großflächiger und
gleichmäßiger Reibungskontakt
entsteht. Sofern der Gurt über
die insbesondere zylindrische Außenfläche der Spindel oder eine entsprechende
Mantelfläche geführt wird,
kann der Gurt in Umfangsrichtung insbesondere über mindestens ein Viertel
des Umfangs der Spindel geführt
werden.
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Nach
einer weiteren besonders praxisgemäßen Ausgestaltung kann innerhalb
der Aufwickelspindel mindestens ein Schlitz mit einer Eintrittsöffnung und
der Austrittsöffnung
verlaufen, wobei der Sicherheitsgurt durch den Schlitz verläuft. Der
Gurt verläuft also
durch die Eintrittsöffnung
in den Schlitz, durch diesen hindurch und durch die Austrittsöffnung wieder
aus diesem heraus. Der Schlitz kann im Wesentlichen eben ausgebildet
sein oder eine Krümmung aufweisen.
Der oder die Schlitze können
insbesondere durch eine Wand der beispielsweise zylindrischen Aufwickelspindel
hindurch verlaufen. Es ist dann gemäß einer weiteren Ausgestaltung
denkbar, dass die mindestens eine Oberfläche eine den mindestens einen
Schlitz seitlich begrenzende Oberfläche ist. Dabei ist es auch
möglich,
dass der Sicherheitsgurt sowohl an einer Außenfläche der Aufwickelspindel (oder
einer entsprechenden Mantelfläche)
als auch an einer Innenwand eines Schlitzes verläuft.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung kann der Sicherheitsgurt im vollständig von
der Aufwickelspindel abgewickelten Zustand ausgehend von seinem
an der Aufwickelspindel gehaltenen Ende zunächst durch einen ersten Schlitz
in der Aufwickelspindel verlaufen, anschließend über die mindestens eine Oberfläche verlaufen
und weiter anschließend durch
einen zweiten Schlitz in der Aufwickelspindel verlaufen. Danach
verläuft
der Gurt durch die insbesondere durch den zweiten Schlitz gebildete
Austrittsöffnung
aus der Spindel heraus. Der Sicherheitsgurt tritt also aus dem ersten
Schlitz aus, verläuft
weiter über
die beispielsweise gekrümmte äußere Oberfläche der
Aufwickelspindel und tritt anschließend in den zweiten Schlitz
ein. Bei seinem Austritt aus dem ersten Schlitz und bei seinem Eintritt
in den zweiten Schlitz kann der Gurt jeweils umgelenkt werden, z.
B. um mehr als 60°,
insbesondere um etwa 90°.
Die Spindel kann dabei insbesondere nur den ersten und zweiten Schlitz
aufweisen. Der erste und zweite Schlitz können parallel zueinander verlaufen.
Dadurch wird eine besonders gleichmäßige Belastung der Spindel
erreicht.
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Eine
weitere Ausgestaltung sieht vor, dass der Sicherheitsgurt im vollständig von
der Aufwickelspindel abgewickelten Zustand ausgehend von seinem
an der Aufwickelspindel gehaltenen Ende zunächst über die mindestens eine Oberfläche verlaufen
und anschließend
durch mindestens einen Schlitz in der Aufwickelspindel verlaufen
kann. Danach verläuft
der Gurt durch die Austrittsöffnung,
die wiederum durch den Schlitz gebildet sein kann, aus der Spindel
heraus. Dieser Schlitz kann bei dieser Ausgestaltung der einzige
Schlitz der Spindel sein. Der Gurt verläuft bei dieser Ausgestaltung
ausgehend von seiner Verankerung also zuerst über die Reibfläche und
anschließend
durch den Schlitz. Wiederum kann die Reibfläche eine z. B. gekrümmte (Außen-)Fläche der
Aufwickelspindel sein.
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Zur
Verankerung an der Aufwickelspindel kann der Sicherheitsgurt an
seinem an der Aufwickelspindel gehaltenen Ende eine Schlaufe besitzen, durch
die ein Bolzen geführt
ist, der in einer Aufnahme der Aufwickelspindel gehalten ist. Bei
einer Zugbelastung des Sicherheitsgurtes in Abwickelrichtung liegt
der Bolzen dann an einer entsprechenden Anlagefläche der Aufwickelspindel an.
Dadurch werden der Bolzen und damit der Sicherheitsgurt sicher gehalten.
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Aufgrund
der erfindungsgemäß verringerten Belastung
der Aufwickelspindel kann diese zumindest teilweise, insbesondere
vollständig,
aus einem Kunststoff bestehen. In Frage kommen z. B. Polymere, wie
Polyamid. Die Spindel und damit die Sicherheitsgurteinrichtung sind
so besonders kostengünstig
herstell bar und gleichzeitig von geringem Gewicht. Es ist auch möglich, die
Aufwickelspindel aus unterschiedlichen Kunststoffen zu fertigen,
die beispielsweise mittels eines Kunststoffspritzvorgangs als Zweikomponentenbauteil
aufgebaut werden. Dabei können
die bei einer Krafteinwirkung hochbelasteten Abschnitte aus einem
besonders belastbaren Kunststoff, z. B. Polyamid, gebildet sein,
während
die übrigen
Abschnitte aus einem weniger belastbaren kostengünstigen Kunststoff, z. B. Polypropylen,
hergestellt werden. Es ist natürlich
möglich,
z. B. eine Verrastung einer Blockiereinrichtung der Sicherheitsgurteinrichtung
aus Metall zu bilden. Ebenfalls ist es natürlich auch denkbar, dass die
Aufwickelspindel zumindest teilweise, insbesondere vollständig, aus einem
Aluminiumwerkstoff oder einem anderen Metallwerkstoff besteht.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nachfolgend anhand von Figuren näher erläutert. Es zeigen
schematisch:
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1 eine
Sicherheitsgurteinrichtung nach dem Stand der Technik in einer perspektivischen
Explosionsdarstellung,
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2 die
Sicherheitsgurteinrichtung aus 1 im montierten
Zustand in einer perspektivischen Ansicht,
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3 eine
erfindungsgemäße Sicherheitsgurteinrichtung
in einer perspektivischen Explosionsdarstellung,
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4 die
Sicherheitsgurteinrichtung aus 3 im montierten
Zustand in einer perspektivischen Ansicht,
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5 die
Sicherheitsgurteinrichtung aus 4 in einer
weiteren perspektivischen Ansicht,
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6 die
Sicherheitsgurteinrichtung aus 4 in einer
perspektivischen Schnittansicht,
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7 eine
erfindungsgemäße Sicherheitsgurteinrichtung
gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel
in einer perspektivischen Ansicht,
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8 die
Sicherheitsgurteinrichtung aus 7 in einer
weiteren perspektivischen Ansicht,
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9 die
Sicherheitsgurteinrichtung aus 7 in einer
perspektivischen Schnittansicht und
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10 die
Sicherheitsgurteinrichtung aus 7 in einer
weiteren perspektivischen Schnittansicht.
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Soweit
nichts anderes angegeben ist, bezeichnen in den Figuren gleiche
Bezugszeichen gleiche Gegenstände.
In den 1 und 2 ist eine Sicherheitsgurteinrichtung 10' nach dem Stand
der Technik gezeigt. In der Explosionsdarstellung in 1 ist
eine Aufwickelspindel 12' zu
erkennen, die im Wesentlichen eine holzylindrische Form besitzt.
In dem dargestellten Beispiel ist die Spindel 12' eine Zinkdruckgussspindel.
Sie besitzt einen ebenen durch die Aufwickelspindel 12' verlaufenden
Schlitz 14',
von dem in den 1 und 2 die obere Öffnung zu
erkennen ist. Weiterhin zu erkennen ist ein Sicherheitsgurt 16', der an seinem
einen Ende eine Schlaufe 18' aufweist,
in die ein Bolzen 20' eingeführt wird.
Gemeinsam mit dem Bolzen 20' wird
der Sicherheitsgurt 16' in
dem in 2 gezeigten montierten Zustand an einer entsprechenden
Anlagefläche im
Bereich der Eintrittsöffnung
des Schlitzes 14' gehalten
und damit verankert. Wie in 2 weiter
zu erkennen ist, tritt der Sicherheitsgurt 16' durch die untere
Austrittsöffnung
des Schlitzes 14' aus
diesem aus. Die Sicherheitsgurteinrichtung 10' besitzt weiter einen
in an sich bekannter Weise innerhalb der Spindel 12' montierten
Torsionsstab 22'.
Im montierten Zustand wird die in 1 offene
Stirnseite der Aufwickelspindel 12' durch ein Lagerelement 24' mit Lagerbolzen 26' verschlossen.
Die Aufwickelspindel 12' wird
innerhalb eines nicht näher
dargestellten Gehäuses drehbar
gelagert. Dabei ist die Spindel 12' durch eine nicht näher dargestellte
Feder in eine Aufwickelstellung vorgespannt, in der der Sicherheitsgurt 16' auf der Spindel
aufgewickelt ist. Gegen die Vorspannung der Feder kann der Gurt
durch eine Zugkraft in die in den Figuren gezeigte vollständig abgewickelte
Stellung gebracht werden. Ein in dem Lagerelement 24' angeordnetes
Verzahnungselement 28' ist
Teil einer nicht näher
dargestellten Blockiereinrichtung, die die Drehbewegung der Spindel 12' bei hohen auf
den Gurt wirkenden Beschleunigungen blockiert. Der Aufbau einer
in den 1 und 2 gezeigten Sicherheitsgurteinrichtung
ist an sich bekannt. Von einer weiteren diesbezüglichen Erläuterung wird daher abgesehen.
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In
den 3 bis 6 ist eine erfindungsgemäße Sicherheitsgurteinrichtung 10 nach
einem ersten Ausführungsbeispiel
dargestellt. Diese entspricht in ihrem Grundaufbau weitgehend der
Sicherheitsgurteinrichtung 10' aus dem 1 und 2.
Insbesondere besitzt auch die erfindungsgemäße Sicherheitsgurteinrichtung 10 eine
im Wesentlichen zylindrische Aufwickelspindel 12. Innerhalb
der Aufwickelspindel 12 ist wiederum ein Torsionsstab 22 montiert und
die Aufwickelspindel 12 wird durch ein Lagerelement 24 mit
Lagerbolzen 26 an seiner in 3 gezeigten
offenen Stirnseite verschlossen. An der gegenüberliegenden Seite der Aufwickelspindel 12 ist ebenfalls
ein solches Lagerelement mit Lagerbolzen vorgesehen. Die Aufwickelspindel 12 wird
wiederum in einem nicht näher
dargestellten Gehäuse
drehbar gelagert und durch eine Feder in die Aufwickelstellung vorgespannt.
Außerdem
ist wiederum ein Verzahnungselement 28 als Teil einer nicht
weiter dargestellten Blockiereinrichtung der Sicherheitsgurteinrichtung 10 in
die Lagerelemente 24 eingesetzt.
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Der
Torsionsstab 22, die Lagerelemente 24 einschließlich der
Lagerbolzen 26 sowie die Verzahnungselemente 28 bestehen
in dem dargestellten Beispiel aus einem Metallwerkstoff, beispielsweise einem
Stahlwerkstoff. Die erfindungsgemäße Aufwickelspindel 12 besteht
im Gegensatz zu herkömmlichen
Spindeln dagegen aus einem Kunststoffwerkstoff. Dies ist möglich aufgrund
der besonderen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Aufwickelspindel 12.
Wie beispielsweise in der Schnittansicht in 6 zu erkennen,
besitzt die Aufwickelspindel 12 zwei ebene und parallel
zueinander durch die Zylinderwand der Aufwickelspindel 12 verlaufende
Schlitze 14 und 15. Der erste Schlitz 15 besitzt
an seinem in den Figuren unteren Ende eine erweiterte Öffnung,
in die der Sicherheitsgurt 16 mit seiner Schlaufe 18 und dem
durch diese geführten
Bolzen 20 eingelegt werden kann, wie dies in 6 zu
erkennen ist. Der Schlitz 15 verengt sich ausgehend von
der Erweiterung derart, dass der Bolzen 20 und damit der
Sicherheitsgurt 16 in der Öffnung des Schlitzes 15 gegen eine
Bewegung in der 6 nach oben verankert ist.
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Wie
ebenfalls in 6 zu erkennen, verläuft der
Sicherheitsgurt 16 ausgehend von seiner Verankerung durch
den ersten Schlitz 15 und durch die obere Austrittsöffnung heraus
und wird dann um etwa 90° umgelenkt.
Anschließend
wird der Gurt 16 über die
obere gekrümmte
Außenfläche 30 der
Aufwickelspindel 12 geführt.
Dabei wird der Sicherheitsgurt 16 insbesondere etwa über ein
Viertel des Umfangs der Aufwickelspindel 12 geführt. Anschließend wird
der Sicherheitsgurt 16 durch die obere Eintrittsöffnung des
zweiten Schlitzes 14 in diesen hinein und durch diesen
hindurch zu seiner unteren Austrittsöffnung 32 geführt. Zum
Eintritt in den zweiten Schlitz 14 wird der Sicherheitsgurt 16 wiederum
um etwa 90° umgelenkt.
Anschließend
tritt der Sicherheitsgurt 16 durch die untere Austrittsöffnung 32 des
zweiten Schlitzes 14 aus. In dem in den 4 bis 6 gezeigten
vollständig
von der Aufwickelspindel 12 abgewickelten Zustand liegt
der Sicherheitsgurt 16 flächig auf der Außenfläche 30 der
Spindel 12 an. Wird nun eine Zugkraft in Abwickelrichtung
des Sicherheitsgurtes 16 auf diesen ausgeübt, wie
in 6 durch den Pfeil 34 veranschaulicht,
wird ein Teil dieser Kraft durch den Reibkontakt zwischen der Unterseite
des Sicherheitsgurts 16 und der Oberfläche 30 der Aufwickelspindel 12 aufgenommen.
Die auf die durch die Schlaufe 18 und den Bolzen 20 gebildete
Verankerung des Sicherheitsgurtes 16 an der Spindel 12 wirkende
Kraft ist entsprechend geringer. Dadurch ist es möglich, die
Aufwickelspindel 12 aus einem Kunststoffwerkstoff herzustellen,
ohne dass die Sicherheit der Gurteinrichtung beeinträchtigt wäre. Der
erste und zweite Schlitz 15, 14 können dabei
weitgehend parallel zu der entlang des Pfeils 34 auf das
aus der Austrittsöffnung 32 austretende
Ende des Sicherheitsgurtes 16 wirkenden Kraft verlaufen.
Bei einer Zugbelastung entsprechend dem Pfeil 34 kann es
allerdings zu einer geringfügigen
Drehung der Spindel 12 aus der in den 5 und 6 gezeigten
Stellung im Uhrzeigersinn kommen. Es ist daher möglich, dass ein spitzer Winkel
zwischen der Zugkraftrichtung und den Schlitzen besteht.
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In
den 7 bis 10 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Sicherheitsgurteinrichtung 10 gezeigt.
Diese entspricht weitgehend der in den 3 bis 6 gezeigten
Sicherheitsgurteinrichtung 10. Im Unterschied zu der Sicherheitsgurteinrichtung 10 aus
dem 3 bis 6 besitzt die Sicherheitsgurteinrichtung 10 in
den 7 bis 10 jedoch nur einen Schlitz 14.
Wie insbesondere in den 9 und 10 zu
erkennen, ist der Sicherheitsgurt 16 durch den durch seine Schlaufe 18 geführten Bolzen 20 wiederum
in einer Aufnahme 36 der Aufwickelspindel 12 verankert. Ausgehend
von dieser Verankerung wird der Sicherheitsgurt 16 bei
diesem Ausführungsbeispiel
in dem dargestellten vollständig
von der Spindel 12 abgewickelten Zustand jedoch zunächst über die
gekrümmte äußere Oberfläche 30 der
Aufwickelspindel 12 bis zu der oberen Eintrittsöffnung des
Schlitzes 14 geführt.
Dabei wird der Sicherheitsgurt 16 in diesem Beispiel etwa über die
Hälfte
des Umfangs der Aufwickelspindel 12 geführt. Anschließend verläuft der
Sicherheitsgurt 16 über
die Eintrittsöffnung
durch den Schlitz 14 und durch die Austrittsöffnung 32 aus
dem Schlitz 14 heraus. Der Schlitz 14 kann dabei
nicht-parallel zu der gemäß dem beispielhaft
in 7 gezeigten Pfeil 34 auf das aus der
Austrittsöffnung 32 austretende
Ende des Sicherheitsgurtes 16 wirkenden Kraft verlaufen.
Bei der Ausgestaltung nach den 7 bis 10 lässt sich
die für
die Verringerung der Krafteinwirkung bereitgestellte Reibfläche weiter maximieren,
so dass die Stabilitätsanforderungen
an die Aufwickelspindel 12 bei gleichzeitiger Einhaltung der
Sicherheitsanforderungen weiter verringert werden können.
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Obgleich
in den Figuren nicht dargestellt, ist es auch möglich, auf der äußeren Oberfläche 30 der Aufwickelspindel 12 eine
Mantelschicht anzuordnen, über
die der Sicherheitsgurt 16 geführt wird. Durch geeignete Materialwahl
kann ein besonders hoher Reibungskoeffizient zwischen Gurt und Mantelfläche erzeugt
werden und so die kraftvermindernde Wirkung der Reibfläche optimiert
werden. Außerdem
ist es denkbar, beispielsweise bei dem in den 7 bis 10 gezeigten
Beispiel die Aufwickelspindel 12 als Zweikomponentenbauteil
aus unterschiedlichen Kunststoffen, beispielsweise mittels eines
Spritzgussverfahrens, herzustellen. Dabei können hoch belastete Abschnitte,
wie beispielsweise der den Schlitz 14 bereitstellende Wandabschnitt 38 und/oder der
die Aufnahme 36 bereitstellende Abschnitt 40 aus einem
höher belastbaren
Kunststoff gefertigt sein, als übrige
Abschnitte der Spindel 12.
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Die
erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung
zeichnet sich somit gegenüber
herkömmlichen Sicherheitseinrichtungen
durch eine kostengünstigere
Herstellung und ein geringeres Gewicht aus, wobei jederzeit die
an solche Einrichtungen gestellten Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.