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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur kontinuierlichen und vollständigen
Zerlegung eines Baumstammes sowie eine Zerlegevorrichtung für
Baumstämme zur Anwendung dieses Verfahrens.
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Die
Bedeutung der Waldbewirtschaftung nimmt mit dem steigenden Bedarf
an nachwachsenden Rohstoffen im Allgemeinen und nach Brennholz im
Besonderen, stetig zu. Dementsprechend sind zahlreiche Verfahren
zur Bearbeitung von Baumstämmen sowie hierzu geeignete
Vorrichtungen bekannt.
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Aus
der
DE-OS 1 628 876 geht
beispielsweise ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zum Entasten
und Ablängen von Baumstämmen hervor. Die gefällten
Baumstämme werden längs eines Maschinenbettes
transportiert, wozu eine verschiebbare Greifvorrichtung zum Einsatz
kommt, die den Baumstamm erfasst und innerhalb des Maschinenbettes bewegt.
Die Greifvorrichtung führt dabei den Baumstamm einer Sägeeinrichtung
zu, wo er abgelängt werden kann. Anschließend
vollzieht die Greifvorrichtung bei ihrer Rückwärtsbewegung
in eine Ausgangsstellung eine Entastung des Baumstammes, also ein
Abtrennen von Ästen und Zweigen. Die hydraulisch betätigten
Greifer weisen hierfür nach der Lehre der Schrift auf ihrer
Rückseite eine Schneidkante oder ein Messer auf. Mittels
dieses Verfahrens sowie der hierzu geeigneten Vorrichtung können mehrere
Arbeitsschritte ausgeführt werden, nämlich das
Zuschneiden einzelner Holzscheite aus einem bereitgestellten Baumstamm
sowie die anschließende Entastung des nachfolgend abzutrennenden
Teils des Baumstammes. Da das Zusägen und die Entastung
zeitlich aufeinander folgen, ist der Arbeitablauf hierbei nicht
optimal. Um die erzeugten Holzscheite anschließend in nutzbares
Brennholz zu zerlegen, ist eine weitere, zusätzliche Vorrichtung
sowie ein Transport erforderlich, oder die Holzscheite müssen manuell,
also beispielsweise durch das Spalten mittels einer Axt zerteilt
werden, was nicht nur mühevoll, sondern auch sehr zeitaufwändig
ist.
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Eine ähnliche
Vorrichtung zum kontinuierlichen Zerlegen eines Baumstammes und
implizit damit auch ein ähnliches Verfahren ist aus der
DE-OS 28 11 660 bekannt.
Die offenbarte Vorrichtung zum Fällen, Entasten und Ablängen
von Baumstämmen weist eine Greifeinrichtung mit mindestens
zwei gegeneinander und auseinander bewegbaren Greifern zum Erfassen
eines Baumstammes auf und verfügt ferner über
ein oder mehrere Entastungsmesser. Der Baumstamm wird innerhalb
der Vorrichtung durch Vorschubwalzen bewegt, die an seiner Außenumfangsfläche
angesetzt werden und durch ihre Rotation den Baumstamm verschieben.
Diese recht aufwändig gestaltete Vorrichtung hat den Nachteil,
dass durch die Verwendung der Vorschubwalzen ein optimaler Transport
des Baumstammes nicht in jedem Fall gewährleistet ist.
Zudem müssen die abgesägten Holzscheite auch hierbei
separat gespalten werden, um daraus nutzbares Brennholz zu erzeugen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur kontinuierlichen
und vollständigen Zerlegung eines Baumstammes sowie eine
hierzu geeignete Zerlegevorrichtung bereitzustellen, wobei ein gefällter
Baumstamm kontinuierlich bearbeitet wird, so dass ohne manuelles
Eingreifen und mit optimalem Zeitaufwand nutzbare Brennholzstücke
erzeugt werden können.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabenstellung mit den Merkmalen
der unabhängigen Patentansprüche.
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Weitere
Ausgestaltungen sind Gegenstand der sich jeweils anschließenden
Unteransprüche.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren zur kontinuierlichen
und vollständigen Zerlegung eines Baumstammes weist die
sich nach dem Einlegen eines gefällten und zunächst
unbearbeiteten oder nur grob bearbeiteten Baumstammes in eine Zerlegevorrichtung
wiederholenden Verfahrensschritte auf:
- – Abtrennen
eines Holzscheites vom Ende des Baumstammes mittels einer Sägeeinrichtung
und anschließender
- – Vorwärtsbewegung und Positionierung des Baumstammes
in der Zerlegevorrichtung bei gleichzeitiger Spaltung des zuvor
abgetrennten Holzscheites mittels einer Spaltvorrichtung sowie gleichzeitiger
Entastung des Baumstammes durch eine Schneideinrichtung.
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Durch
diese Lösung der eingangs genannten Aufgabenstellung kann
ein Baumstamm kontinuierlich und ohne manuelles Eingreifen vollständig
zerlegt werden. Dabei erfolgt zeitgleich eine Entastung des Baumstammes,
die Erzeugung von Holzscheiten und die Spaltung der zuvor abgetrennten
Holzscheite in einzelne, nutzbare Brennholzstücke. Eine
derartige Vorgehensweise ermöglicht die Verarbeitung einer
größeren Anzahl Baumstämme je Zeiteinheit,
als es bei bekannten Verfahren und hierzu zum Einsatz kommenden
Zerlegevorrichtungen der Fall ist. Das Verfahren ist insgesamt zeit-
und kostenoptimiert.
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Entsprechend
einer ersten Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass
die Entastung in der Schneideinrichtung durch die Vorwärtsbewegung
des Baumstammes innerhalb der Zerlegevorrichtung erfolgt. Mit dieser
Weiterbildung der Erfindung kann gewährleistet werden,
dass zeitgleich mit der Vorwärtsbewegung und Neupositionierung
des Baumstammes innerhalb der Zerlegevorrichtung die Entastung des
Baumstammes erfolgt. Zusätzliche Bewegungen der hierzu
vorhandenen Messer in Längsrichtung des Baumstammes sind
folglich nicht erforderlich, weil mit der Vorwärtsbewegung
gleichzeitig die Messer in Aktion treten und die Äste vom Baumstamm
abtrennen. Folglich lässt sich die hierzu eingesetzte Zerlegevorrichtung
einfacher gestalten als dies bei Lösungen aus dem Stand
der Technik bekannt ist, weil die Messer nicht separat bewegt werden
müssen und demnach auch keine Mechanik oder Hydraulik hierfür
erforderlich ist. Die Messer können während des
Zuschnitts des Baumstammes in ihrer Position verbleiben.
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Eine
weitergehende, spezielle Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens besteht darin, dass die Spaltvorrichtung eine Vorschubeinheit
aufweist, die mit wenigstens einem Greifer zunächst den Baumstamm
fixiert und durch ihren Vorschub innerhalb der Zerlegevorrichtung
vorwärts bewegt, so dass nach dem Lösen des Greifers
vom Baumstamm und der anschließenden Rückführung
des Greifers in seine Ausgangsstellung zur erneuten Fixierung des Baumstammes
ein mittels der Sägeeinrichtung abtrennbarer Teil des Baumstammes
oberhalb der Spaltvorrichtung zur Verfügung steht. Die
Greifer der Zerlegevorrichtung werden folglich bewegbar im Sinne
einer Öffnungs- und Schließbewegung ausgeführt und
sind Bestandteil der Vorschubeinheit. Die Vorschubeinheit ist damit
die einzige und wesentliche in Längsrichtung des Baumstammes
bewegbare Baugruppe, die für den Transport des Baumstammes
innerhalb der Zerlegevorrichtung und damit für die gleichzeitige
Entastung desselben zum Einsatz kommt.
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Der
oberhalb der Spaltvorrichtung zur Verfügung stehende Teil
des Baumstammes kann mittels der Sägeeinrichtung abgetrennt
werden, um in die Spaltvorrichtung zu gelangen, wo er bei der nachfolgenden
Vorwärtsbewegung der Vorschubeinheit zum Transport des
Baumstammes innerhalb der Zerlegeeinrichtung gespalten wird. Somit
können bei der Bewegung der Vorschubeinheit aus den zuvor
erzeugten Holzscheiten nutzbare Brennholzstücke passender
Größe erzeugt werden.
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Um
die manuellen Tätigkeiten auf ein Mindestmaß zu
beschränken, geht ein weiterer Verfahrensschritt dahin,
dass die gespaltenen Holzscheite aus der Spaltvorrichtung unmittelbar
auf ein Förderband fallen, durch das sie abtransportiert
werden. Mittels des Förderbandes können sie so
zum Beispiel auf einem Lagerplatz oder einem Transporter abgelegt
werden.
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Eine
ganz besonders vorteilhafte Lösung besteht darin, dass
die Zerlegevorrichtung mittels eines Kraftfahrzeuges transportierbar
und/oder mit einem Kraftfahrzeug gekoppelt ist, wobei beispielsweise
die Hydraulik des Kraftfahrzeuges zum Betrieb der Zerlegevorrichtung
genutzt werden kann. Damit wird beispielsweise die Möglichkeit
geschaffen, ein für die Waldbewirtschaftung ohnehin im
Einsatz befindliches Fahrzeug, also beispielsweise einen Traktor,
zu verwenden, um die Zerlegevorrichtung an den Ort der Bearbeitung
zu bringen und/oder die Hydraulik mit diesem Transportfahrzeug zu
koppeln.
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Eine
erfindungsgemäße Zerlegevorrichtung für
Baumstämme zur Anwendung des Verfahrens besteht darin,
dass sie in Bewegungsrichtung des Baumstammes betrachtet eine Schneideinrichtung, eine
Sägeeinrichtung und eine Spaltvorrichtung aufweist. Durch
diese spezielle Anordnung kann die Zerlegevorrichtung insgesamt
sehr kompakt ausgeführt werden und ermöglicht
mehrere Arbeitsschritte gleichzeitig, wie dies im Zusammenhang mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren bereits erörtert
wurde.
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Eine
Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Spaltvorrichtung
aus einer Vorschubeinheit mit mindestens einem Hydraulikzylinder
und einem mit der Vorschubeinheit korrespondierenden und dieser
zugeordneten Keil besteht. Die für die Bearbeitung des
Baumstammes erforderlichen Kräfte lassen sich am einfachsten
durch Hydraulikeinrichtungen bereitstellen. Die Vorschubeinheit
ist dafür vorgesehen, den Baumstamm innerhalb der Zerlegevorrichtung
vorwärts zu bewegen, wobei erfindungsgemäß während
der Vorwärtsbewegung zeitgleich die Entastung erfolgt und
mittels der Spaltvorrichtung und des darin vorhandenen Keils die
Aufspaltung der abgesägten Holzscheite in einzelne Brennholzstücke
erfolgt. Natürlich kann der Keil mehrere Keilflächen
aufweisen, so dass aus einem Holzscheit zwei, vier oder mehr Brennholzstücke
erzeugt werden können.
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Ebenso
liegt eine in der Höhe verstellbare Ausführung
des Keils im Bereich der Erfindung. Dies hat den Vorteil, dass Holzscheite
unterschiedlicher Stärken gespalten werden können.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Lösung besteht darin, dass die Sägeeinrichtung
eine Kettensäge aufweist, die zumindest teilweise geschützt
in einem Gehäuse aufgenommen oder bei Nichtgebrauch in
das Gehäuse einschwenkbar ist. Dabei dient das Gehäuse
insbesondere dem Schutz der in unmittelbarer Nähe der Zerlegevorrichtung
tätigen Bedienpersonen vor Verletzungen oder Unfällen.
Kettensägen haben sich zum Ablängen von Baumstämmen
wegen ihrer hohen Effizienz bewährt. Zudem sind sie sehr
robust und damit störungsunanfällig. Während
des Gebrauchs der Sägeeinrichtung wird die Kettensäge
hierbei aus dem Gehäuse herausgeschwenkt und ist damit
in der Lage, einen Holzscheit vom Baumstamm abzutrennen, der anschließend
in die Spaltvorrichtung fällt.
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Die
Schneideinrichtung weist gemäß einem anderen Vorschlag
mehrere bogenförmige, insgesamt den Umfang des Baumstammes
umschließende und in ihrer Gebrauchsstellung an der Oberfläche des
Baumstammes entlang geführte Messer auf. Wie bereits ausgeführt
wurde, wird der Baumstamm durch die diesen umschließenden
Messer hindurchgeführt, wobei während der Vorwärtsbewegung des Baumstammes
innerhalb der Zerlegevorrichtung seine Entastung erfolgt.
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Dabei
können die Messer schwenkbar ausgeführt werden.
Für die Anwendung des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist dies jedoch nicht zwingend erforderlich.
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Eine
besondere Ausgestaltung besteht darin, dass die Messer kreisförmig
ausgeführt sind. Die Kreisform kommt dem Umfang des Baumstammes geometrisch
am nächsten, so dass eine Entastung möglichst
nah am Stamm und um den gesamten Baumumfang herum erfolgen kann.
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Eine
andere Variante der Anordnung der Messer der Schneideinrichtung
besteht darin, dass die Messer den Baumstamm von verschiedenen Seiten
jeweils teilweise umschließend und zwischen einer Öffnungsstellung
und einer Gebrauchsstellung verschwenkbar ausgeführt sind.
Diese Lösung hat den Vorteil, dass sich die Messer bis
unmittelbar an die Oberfläche des Baumstammes heranführen
lassen und somit die Qualität der Entastung gesteigert werden
kann. Zudem sind derartige Messer auch der Wuchsform des Baumstammes
anpassbar.
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Es
bedarf keiner besonderen Erwähnung, dass eine erfindungsgemäße
Zerlegevorrichtung auch Einrichtungen aufweisen kann, mittels derer
der Baumstamm erstmals in die Zerlegvorrichtung eingelegt werden
kann, also beispielsweise eine Seilwinde, Greifarme oder andere
hierzu geeignete Vorrichtungen.
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Von
besonderem Vorteil ist es ferner, wenn die Zerlegevorrichtung insgesamt
hydraulisch gesteuert wird. Wie bereits zuvor erläutert,
hat eine Hydraulik den wesentlichen Vorteil, dass hiermit ohne erheblichen
Aufwand die erforderlichen Kräfte bereitgestellt werden
können. Zudem lässt sich die Hydraulik ohne Weiteres
mit einem Schleppfahrzeug, beispielsweise einem Traktor, der für
den Transport der Zerlegevorrichtung zumeist ohnehin erforderlich ist,
koppeln.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen
näher erläutert. Das gezeigte Ausführungsbeispiel
stellt keine Einschränkung auf die dargestellte Variante
dar, sondern dient lediglich der Erläuterung eines Prinzips
der Erfindung. Dabei sind gleiche oder gleichartige Bauteile mit
denselben Bezugsziffern bezeichnet. Um die erfindungsgemäße
Funktionsweise, veranschaulichen zu können, sind in den
Figuren nur stark vereinfachte Prinzipdarstellungen gezeigt, bei
denen auf die für die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile
verzichtet wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile
bei einer erfindungsgemäßen Lösung nicht vorhanden
sind.
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Es
zeigt:
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1:
eine perspektivische Ansicht einer Zerlegevorrichtung nach der Erfindung,
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2:
eine perspektivische Sicht auf die Spaltvorrichtung und
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3:
den Blick auf die Spaltvorrichtung während des Spaltvorganges.
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Die
in der 1 gezeigte, perspektivische Ansicht einer Zerlegevorrichtung
gemäß der Erfindung ist insgesamt mit 2 bezeichnet.
In die Zerlegevorrichtung 2 ist ein zuvor gefällter
Baumstamm 1 eingelegt, dessen im linken Bildteil erkennbarer
Teil noch unbearbeitet ist und demzufolge mehrere Äste 18 aufweist.
Die Zerlegevorrichtung 2 besteht insgesamt aus den wesentlichen
Elementen Sägeeinrichtung 4, Spaltvorrichtung 5 und
Schneideinrichtung 6. Die Spaltvorrichtung 5 ist
insofern von besonderer Bedeutung für die Zerlegevorrichtung 2,
weil diese unter anderem eine Vorschubeinheit 7 aufweist,
welche mittels eines Hydraulikzylinders 10 eine Vorwärtsbewegung
des Baumstammes 1 erzeugt. Hierzu weist die Vorschubeinheit 7 zwei
in entgegen gesetzter Richtung auf den Baumstamm 1 zu bewegbare
Greifer 8 und 9 auf, wobei in der 1 lediglich
der Greifer 8 erkennbar ist. Die Greifer 8 und 9 werden
jeweils von hierzu geeigneten Hydraulikzylindern 16 und 17 bewegt
und fixieren den Baumstamm 1 innerhalb der Zerlegevorrichtung 2.
In Verarbeitungsrichtung des Baumstammes 1 betrachtet am
Ende der Zerlegevorrichtung 2, also im rechten Teil der 1, ist
als weiterer Bestandteil der Spaltvorrichtung 5 ein Keil 11 vorhanden,
der die mittels der Sägeeinrichtung 4 abgetrennten
Holzscheite 3 in einzelne Brennholzstücke aufspaltet.
Der Keil 11 ist dabei feststehend an der Zerlegevorrichtung 2 angeordnet.
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Oberhalb
der Spaltvorrichtung 5 befindet sich in der Darstellung
der 1 die Sägeeinrichtung 4. Diese
besteht vorliegend aus einer Kettensäge 12, die
in einem Gehäuse 13 schützend aufgenommen ist,
so lange sie nicht in Gebrauch ist. Die Kettensäge 12 kann
zum Ablängen des Baumstammes 1 aus dem Gehäuse 13 herausgeschwenkt
werden.
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Die
Schneideinrichtung 6 im linken Bildteil der 1 besteht
vorliegend aus zwei halbkreisförmig gestalteten Messern 14 und 15,
die einander gegenüberliegend von je einer Seite um den
Außenumfang des Baumstammes 1 herum geschwenkt
werden können. In der Gebrauchsstellung liegen die Messer 14 und 15 dicht
am Baumstamm 1 an und sind somit in der Lage, während
der Vorwärtsbewegung des Baumstammes 1 innerhalb
der Zerlegevorrichtung 2 die am Baumstamm 1 vorhandenen Äste 18 abzutrennen.
Hierzu müssen die Messer 14 und 15 nicht
in Längsrichtung des Baumstammes 1 bewegt werden.
Sie verbleiben in ihrer Gebrauchsstellung, in die sie zuvor hydraulisch
geschwenkt wurden. Die gesamte Zerlegevorrichtung 2 ist
eine sehr kompakte und leicht transportierbare Vorrichtung. Sie nimmt
die wesentlichen Elemente, die Sägeeinrichtung 4,
die Spaltvorrichtung 5 sowie die Schneideinrichtung 6 innerhalb
eines gemeinsamen Maschinenbettes 19 auf. Zur Bedienung
der Zerlegevorrichtung 2 dient eine Steuerungseinheit 20.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren lässt sich in
der Zerlegevorrichtung 2 somit wie folgt beschreiben: Zunächst
wird bei der Neubestückung der Zerlegevorrichtung 2 ein
gefällter und nahezu unbearbeiteter Baumstamm 1 mittels
einer Seilwinde 24 in die Zerlegevorrichtung 2 eingelegt,
sodass die Greifer 8 und 9 der Vorschubeinheit 7 ihn
an seinem Stammende ergreifen können. Die Messer 14 und 15 der Schneideinrichtung 6 werden
geschlossen, das heißt, an die Oberfläche des
Baumstammes 1 herangeführt. In einem folgenden
Arbeitsschritt wird der Baumstamm 1 in eine erste Position
innerhalb der Zerlegevorrichtung 2 verbracht, so dass an
seinem Stammende ein abtrennbarer Holzscheit 3 zur Verfügung
steht. Hierzu wird mittels des Hydraulikzylinders 10 die
Vorschubeinheit 7 in Längsrichtung des Baumstammes
auf den Keil 11 zu bewegt. In der Spaltvorrichtung 5 befindet
sich in diesem Anfangsstadium noch kein Holzscheit 3. Bei
der Vorwärtsbewegung des Baumstammes 1 erfolgt
gleichzeitig innerhalb der Schneideinrichtung 6 die Entastung
des Baumstammes 1 mittels der Messer 14 und 15.
Die Greifer 8 und 9 werden anschließend
geöffnet und zusammen mit der Vorschubeinheit 7 in
Wuchsrichtung des Baumes zurück bewegt und ergreifen ein
weiteres Stück des Baumstammes 1, um den Vorschubvorgang
zu wiederholen. Nachdem auf die zuvor beschriebene Weise nunmehr
eine ausreichende Länge für einen vom Baumstamm 1 abzutrennenden Holzscheit 3 zur
Verfügung steht, tritt die Sägeeinrichtung 4 in
Kraft. Hierzu wird die Kettensäge 12 aus ihrem
Gehäuse 13 herausgeschwenkt und trennt den Holzscheit 3 vom
Baumstamm 1. Dieser fällt anschließend
in eine hierzu geeignete Aufnahme der Spaltvorrichtung 5.
Während des erneuten Vorwärtsbewegens des Baumstammes 1 innerhalb
der Zerlegevorrichtung 2 erfolgt dann auch die Spaltung
des zuvor abgetrennten Holzscheites 3 in der Spaltvorrichtung 5,
wozu der Keil 11 zum Einsatz kommt, der entsprechend seiner
Ausführung zwei oder mehr, als Brennholz geeignete Stücke
aus dem Holzscheit 3 erzeugt. Dieses Verfahren kann so
lange wiederholt und fortgeführt werden, bis der Baumstamm 1 vollständig
verarbeitet ist. Somit ist das erfindungsgemäße
Verfahren kontinuierlich wirksam, ohne dass es zu zeit- und kostenintensiven
Unterbrechungen kommt.
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Die
in der 2 gezeigte perspektivische Ansicht auf die Spaltvorrichtung 5 zeigt
gleichfalls die im Einsatz befindliche Kettensäge 12.
Diese ist in der Darstellung dabei, einen Holzscheit 3 vom
Baumstamm 1 abzusägen. Hierzu wurde die Kettensäge 12 zuvor
aus ihrem schützenden Gehäuse 13 herausgeschwenkt.
Gut erkennbar ist in der Darstellung der 2 ferner
die Arretierung des Baumstammes 1 innerhalb der Vorschubeinheit 7,
wozu die Greifer 8 und 9 auf die Oberfläche
des Baumstammes 1 verschwenkt wurden. Der mittels der Sägeeinrichtung 4 abgetrennte
Holzscheit 3 fällt in eine hierzu geeignete Aufnahme
der Spaltvorrichtung 5. Um dabei gleichzeitig eine Zentrierung
des Holzscheites 3 innerhalb der Spaltvorrichtung zu erreichen,
weist die Spaltvorrichtung 5 seitlich jeweils eine Zentrierwange 22 beziehungsweise 23 auf.
Damit kann erreicht werden, dass der Holzscheit 3 in eine
für ein exaktes Spalten erforderliche Lage innerhalb der
Spaltvorrichtung 5 verbracht wird. Die dem Holzscheit 3 zugewandte
Seite der Vorschubeinheit 7 wird durch eine Druckplatte 21 gebildet,
die in der Lage ist, den Holzscheit gegen den ihr gegenüberliegend
angeordneten, stationären Keil 11 zu pressen,
um damit den Spaltvorgang des Holzscheites 3 zu ermöglichen.
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Besser
als in der 2 wird der Spaltvorgang aus
der 3 ersichtlich. Hier befindet sich zunächst
die Kettensäge 12 wieder eingeschwenkt innerhalb
des Gehäuses 13. Die Vorschubeinheit 7 vollzieht
gerade eine Vorwärtsbewegung und presst mit der Druckplatte 21 den
zuvor vom Baumstamm 1 abgesägten Holzscheit 3 gegen
den Keil 11 der Spaltvorrichtung 5. Durch diese
Bewegung wird der Holzscheit 3 im vorliegenden Fall in
zwei als Brennholz geeignete Stücke gespalten. Die Greifer 8 und 9, die
mittels der Hydraulikzylinder 16 und 17 den Baumstamm 1 fixieren
und zusammen mit der Vorschubeinheit 7 vorwärts
bewegen, bewirken gleichzeitig, dass die im hinteren Bildteil der 3 erkennbaren
Messer 14 und 15 im gleichen Arbeitsschritt eine
Entastung des Baumstammes 1 vornehmen.
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- 1
- Baumstamm
- 2
- Zerlegevorrichtung
- 3
- Holzscheit
- 4
- Sägeeinrichtung
- 5
- Spaltvorrichtung
- 6
- Schneideinrichtung
- 7
- Vorschubeinheit
- 8
- Greifer
- 9
- Greifer
- 10
- Hydraulikzylinder
- 11
- Keil
- 12
- Kettensäge
- 13
- Gehäuse
- 14
- Messer
- 15
- Messer
- 16
- Hydraulikzylinder
- 17
- Hydraulikzylinder
- 18
- Äste
- 19
- Maschinenbett
- 20
- Steuerungseinheit
- 21
- Druckplatte
- 22
- Zentrierwange
- 23
- Zentrierwange
- 24
- Seilwinde
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 1628876 [0003]
- - DE 2811660 [0004]