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DE102009003763A1 - Antriebsriemen mit magnetischer Markierung und Einrichtung zur Messung der Riemengeschwindigkeit und der Riemendehnung - Google Patents

Antriebsriemen mit magnetischer Markierung und Einrichtung zur Messung der Riemengeschwindigkeit und der Riemendehnung Download PDF

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DE102009003763A1
DE102009003763A1 DE200910003763 DE102009003763A DE102009003763A1 DE 102009003763 A1 DE102009003763 A1 DE 102009003763A1 DE 200910003763 DE200910003763 DE 200910003763 DE 102009003763 A DE102009003763 A DE 102009003763A DE 102009003763 A1 DE102009003763 A1 DE 102009003763A1
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Germany
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belt
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drive belt
markings
coating
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Withdrawn
Application number
DE200910003763
Other languages
English (en)
Inventor
Tim Fiss
Reinhard Dr. Teves
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ContiTech Antriebssysteme GmbH
Original Assignee
ContiTech Antriebssysteme GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
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Publication of DE102009003763A1 publication Critical patent/DE102009003763A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16GBELTS, CABLES, OR ROPES, PREDOMINANTLY USED FOR DRIVING PURPOSES; CHAINS; FITTINGS PREDOMINANTLY USED THEREFOR
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    • F16G1/28Driving-belts with a contact surface of special shape, e.g. toothed
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Antriebsriemen (1) mit einem Grundkörper aus einem polymeren Werkstoff mit elastischen Eigenschaften, umfassend eine Decklage (2) als Riemenrücken sowie einen Unterbau (3) mit einer Kraftübertragungszone (4), wobei - nach einer ersten Variante die Oberfläche des elastischen Grundkörpers frei von einer Beschichtung ist oder - nach einer zweiten Variante die Decklage (2) und/oder die Kraftübertragungszone (4) mit einer abriebbeständigen und/oder medienbeständigen Beschichtung ausgestattet ist, wobei ferner der Antriebsriemen (1) in Riemenlängsrichtung (X) mit wenigstens einer detektierbaren Markierung (6) versehen ist, wobei erfindungsgemäß wiederum wenigstens eine Markierung (6) magnetisch ist, wobei die magnetische Markierung im Antriebsriemen (1) eingebettet ist. Ferner wird eine Einrichtung zur Messung von Riemenparametern, insbesondere der Riemengeschwindigkeit und der Riemendehnung, eines Antriebsriemens (1) unter Verwendung einer magnetischen Markierung (6), die mittels einer Abtasteinheit berührungslos erfasst wird, vorgestellt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Antriebsriemen mit einem Grundkörper aus einem polymeren Werkstoff mit elastischen Eigenschaften, umfassend eine Decklage als Riemenrücken sowie einen Unterbau mit einer Kraftübertragungszone, wobei
    • – nach einer ersten Variante die Oberfläche des elastischen Grundkörpers frei von einer Beschichtung ist oder
    • – nach einer zweiten Variante die Decklage und/oder die Kraftübertragungszone mit einer abriebsbeständigen und/oder medienbeständigen Beschichtung ausgestattet ist, wobei ferner
    der Antriebsriemen in Riemenlängsrichtung mit wenigstens einer detektierbaren Markierung versehen ist.
  • Antriebsriemen, die auch als Kraftübertragungsriemen bezeichnet werden und im Funktionszustand endlos geschlossen sind, können als Flachriemen, Keilriemen, Keilrippenriemen oder Zahnriemen ausgebildet sein. Diesbezüglich wird insbesondere auf folgende Patentliteratur verwiesen: DE 38 23 157 A1 , DE 10 2006 007 509 A1 , WO 2005/080821 A1 , WO 2006/066669 A1 , US 3 981 206 und US 5 417 618 .
  • Die Elastizität eines Antriebsriemens unter Einbezug der Biegeelastizität wird dadurch erreicht, dass der Grundkörper und somit die Decklage und der Unterbau aus einem polymeren Werkstoff mit elastischen Eigenschaften bestehen, wobei hier insbesondere die beiden Werkstoffgruppen Elastomere und thermoplastische Elastomere (TPE) zu nennen sind. Zumeist kommen Elastomere auf der Basis vulkanisierter Kautschukmischungen, enthaltend wenigstens eine Kautschukkomponente (z. B. EPM, EPDM, HNBR, BR, CR, NR, SBR, FKM) sowie Mischungsingredienzien, zum Einsatz. Die Mischungsingredienzien umfassen dabei wenigstens einen Vernetzer oder ein Vernetzersystem (Vernetzungsmittel und Beschleuniger). Weitere Mischungsingredienzien sind zumeist noch ein Füllstoff und/oder ein Verarbeitungshilfsmittel und/oder ein Weichmacher und/oder ein Alterungsschutzmittel sowie gegebenenfalls weitere Zusatzstoffe (z. B. Fasern, Farbpigmente). Diesbezüglich wird auf den allgemeinen Stand der Kautschukmischungstechnologie verwiesen.
  • Der elastische Grundkörper ist zumeist noch mit einem eingebetteten Festigkeitsträger versehen, der ein- oder mehrlagig ausgeführt sein kann. Der Festigkeitsträger umfasst insbesondere parallel verlaufende Zugstränge, beispielsweise aus Stahl, Polyamid, Aramid, Polyester, Glasfasern, Kohlefasern, Polyetheretherketon (PEEK) oder Polyethylen-2,6-naphthalat (PEN).
  • Antriebsriemen werden insbesondere im Bereich der Kraftübertragungszone mit einer Beschichtung versehen, die als Schutzschicht gegenüber Abrieb und/oder Medien (z. B. Öle) wirkt und zudem zur Geräuschreduzierung beiträgt. Der diesbezügliche Stand der Technik ist:
    • – Eingesetzt wird eine Flockauflage, insbesondere in Form eines Baumwoll- oder Aramidflocks, oder eine dünne mit Fasern (z. B. Aramidfasern) gefüllte elastische Polymerschicht, beispielsweise nach der Offenlegungsschrift DE 38 23 157 A1 , wobei die Anhaftung der Flockauflage zumeist mittels einer Lösung erfolgt.
    • – Verwendet wird eine gestrickte Textilauflage oder ein Gewebe, beispielsweise nach der Patentschrift US 3 981 206 .
    • – Verwendet wird eine Textilauflage in Form eines Gewirkes. Diesbezüglich wird insbesondere auf die Offenlegungsschrift DE 10 2006 007 509 A1 verwiesen. Die Kettwirkware besteht dabei aus einem ersten Garn, insbesondere aus einem Polyamid (PA) oder Polyester (PES), und aus einem zweiten Garn, insbesondere aus einem Polyurethan (PU).
    • – Nach einer neueren Entwicklung gemäß DE 10 2008 012 044.8 werden anstelle der Textilauflagen oder in Kombination mit diesen eine Folie (z. B. PTFE-Folie) oder ein Folienverbund (z. B. PA-PTFE-Folienverbund), eingesetzt, insbesondere unter dem Aspekt der ölbeständigen Ausrüstung eines Antriebsriemens.
  • Darüber hinaus ist es bekannt, den Antriebsriemen in Riemenlängsrichtung mit wenigstens einer detektierbaren Markierung, insbesondere in Form mehrerer in einem Abstand angeordneten Markierungen, auszurüsten, und zwar zwecks Messung von Riemenparametern, insbesondere der Riemengeschwindigkeit und der Riemendehnung. Diese Messung erfolgt bislang über mehrere optische Strichmarkierungen auf dem Riemenrücken. Die Abfolge der Hell-Dunkel-Markierungen wird mit einem geeigneten Lasertachometer berührungslos abgetastet. Durch Rückenabrieb, Verschmutzungen oder Medienkontamination ist der markierte Antriebsriemen jedoch bereits nach wenigen Messläufen stark beschädigt oder verschmutzt, so dass eine weitere Messung unmöglich wird. Langzeitmessungen sind generell nicht möglich. Es muss dann nämlich ein ungestörter Sichtkontakt zwischen Antriebsriemen und Optik der Abtasteinheit existieren. Messungen in Medien (z. B. Öl) sind nicht realisierbar.
  • Im Hintergrund der oben genannten Messproblematik besteht die Aufgabe der Erfindung darin, einen Antriebsriemen bereitzustellen, der mit einer dauerhaften Markierung für beliebige Messaufgaben, insbesondere für die Messung der Riemengeschwindigkeit und der Riemendehnung, versehen ist. Darüber hinaus soll die Abtastung der Markierung unabhängig vom umgebenden Medium, Abrieb und unabhängig vom Verschmutzungszustand möglich sein.
  • Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, dass wenigstens eine Markierung magnetisch ist, wobei die magnetische Markierung im Antriebsriemen eingebettet ist.
  • Optimalerweise ist jede magnetische Markierung derart im Antriebsriemen eingebettet, dass in Bezug auf eine markierungsfreie Ausführung keine Änderungen der vorgegebenen Riemenkontur auftreten, die den Bewegungsablauf beeinträchtigen können. Da die magnetische Markierung vorzugsweise im Bereich des Riemenrückens eingebettet ist, bedeutet dies, dass der Riemenrücken durch die eingebettete Markierung keine Erhebung erfährt. Der Riemenrücken ist somit ebenflächig.
  • Zweckmäßigerweise sind in Riemenlängsrichtung wenigstens zwei Markierungen, insbesondere mehrere Markierungen (z. B. 10 Markierungen), vorhanden, wobei jede Markierung magnetisch ist. Auf diese Weise wird eine Abschnittsmarkierung gebildet. Hinsichtlich des Markierungsverlaufes sind dabei insbesondere folgende beiden Varianten vorteilhaft:
    • – Die Markierungen verlaufen einspurig, wobei die Markierungen jeweils in einem gleichen Abstand zueinander angeordnet sind.
    • – Die Markierungen verlaufen unter Versatz mehrspurig, insbesondere in zwei Spuren, und zwar in gleicher Spurbreite. Innerhalb einer Spur haben die Markierungen auch hier jeweils den gleichen Abstand zueinander.
  • Die Markierung erfasst ferner vorzugsweise in Riemenquerrichtung die gesamte Riemenbreite und ist dabei in Riemenquerrichtung insbesondere streifenförmig ausgebildet.
  • Hinsichtlich der Einbettung der magnetischen Markierung sind insbesondere folgende beiden Varianten von Vorteil:
    • – Die Markierung ist im polymeren Werkstoff des elastischen Grundkörpers eingebettet, und zwar vorzugsweise ausschließlich in der Deckplatte, wobei diese frei von einer Beschichtung ist. Die Markierung kann dabei die gesamte Stärke der Deckplatte erfassen. Auch eine partielle Stärkenerfassung (z. B. 50% der Deckplattenstärke) ist möglich.
    • – Die Markierung ist in einer Beschichtung aus einem polymeren Werkstoff eingebettet, und zwar ausschließlich in der Beschichtung für die Deckplatte. Im Zusammenhang mit Hochleistungskunstoffen (z. B. PTFE) sind sogar dünne Folien, beispielsweise nach der Lehre gemäß DE 10 2008 012 044.8 , realisierbar, die eine Markierungseinbettung ermöglichen und dies bei einer hohen Lebensdauer.
  • Die Kraftübertragungszone selbst ist markierungsfrei, so dass sich dort der Antriebsriemen ganz auf seine kraftübertragende Aufgabe konzentrieren kann. Die Markierungsfunktion übernimmt somit der Riemenrücken.
  • Ferner ist es von Vorteil, wenn die Markierung eine Polymermischung umfasst, in die
    • – ein magnetisches Material, beispielsweise Metallstückchen oder Permanentmagnete, gut haftend und unverschiebbar, oder
    • – ein magnetisierbares Material, insbesondere Ferritmaterial, unter gleichmäßiger Verteilung,
    eingebettet sind. Diese Möglichkeiten sind sowohl für den elastischen Grundkörper als auch für die Beschichtung anwendbar.
  • Hinsichtlich der Bildung einer magnetischen Markierung unter Einsatz eines magnetischen Materials wird zunächst das magnetische Polymerbauteil, insbesondere in Streifenform, vorgebildet. Danach erfolgt die stoffschlüssige Einarbeitung eines derartigen Polymerbauteiles in den Antriebsriemen.
  • Hinsichtlich der Bildung einer magnetischen Markierung unter Einsatz eines magnetisierbaren Materials sind folgende zwei Möglichkeiten gegeben:
    • – Die gesamte Polymermischung, beispielsweise die der Decklage, ist magnetisierbar ausgeführt. Durch die Aufmagnetisierung einer derartigen Polymermischung in diskreten Abschnitten entsteht eine homogen geteilte Abfolge von Inkrementen, die mit einer Abtasteinheit auf Magnetfeldbasis erfassbar sind und in ein Drehzahlsignal oder Dehnungssignal umgesetzt werden können. Diese Vorgehensweise wird bei Antriebsriemen bevorzugt angewendet.
    • – Nur die Polymermischung für die Markierung wird magnetisierbar ausgeführt, verbunden mit einer diesbezüglichen Aufmagnetisierung. In diesem Falle wird das magnetisierbare Polymerbauteil, insbesondere wiederum in Streifenform, vorgefertigt. Danach erfolgt die stoffschlüssige Einarbeitung eines derartigen Polymerbauteiles in den Antriebsriemen, verbunden mit einer Magnetisierung.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Einrichtung zur Messung von Riemenparametern, insbesondere der Riemengeschwindigkeit und der Riemendehnung, eines Antriebsriemens mit einem Grundkörper aus einem polymeren Werkstoff mit elastischen Eigenschaften, umfassend eine Decklage als Riemenrücken sowie einen Unterbau mit einer Kraftübertragungszone, wobei
    • – nach einer ersten Variante die Oberfläche des elastischen Grundkörpers frei von einer Beschichtung ist oder
    • – nach einer zweiten Variante die Decklage und/oder die Kraftübertragungszone mit einer abriebsbeständigen und/oder medienbeständigen Beschichtung ausgestattet ist, wobei ferner
    der Antriebsriemen in Riemenlängsrichtung mit wenigstens einer detektierbaren Markierung versehen ist, die mittels einer Abtasteinheit berührungslos erfasst wird, und zwar unter Auswertung der Messung der Riemenparameter.
  • Die weitere Aufgabe der Erfindung besteht nun darin, eine Einrichtung bereitzustellen, mit der beliebige Messaufgaben, insbesondere für die Messung der Riemengeschwindigkeit und der Riemendehnung, eines Antriebsriemens unabhängig vom umgebenden Medium, Abrieb und unabhängig vom Verschmutzungszustand des Antriebsriemens realisierbar sind, und zwar unter dem Aspekt eines störungsfreien und dauerhaften Zusammenwirkens von Abtasteinheit und detektierbarer Riemenmarkierung.
  • Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, dass wenigstens eine Markierung magnetisch ist, wobei die magnetische Markierung im Antriebsriemen eingebettet ist.
  • Hinsichtlich der zweckmäßigen Markierungsvarianten in Bezug auf die Einrichtung wird auf das bereits oben Erwähnt verwiesen.
  • Die Abtasteinheit auf Magnetfeldbasis besteht aus einem Einzelsensor oder einem Sensorensystem, das wenigstens zwei Sensoren umfasst. Dabei sind die Sensoren in einem Abstand zueinander angeordnet.
  • Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf schematische Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine dreidimensionale Darstellung eines Keilrippenriemens mit mehreren magnetischen Markierungen bei einem einspurigen Markierungsverlauf;
  • 2 einen einspurigen Markierungsverlauf;
  • 3 eine Abtasteinheit in Form eines Einzelsensors in Verbindung mit einem einspurigen Markierungsverlauf (1 und 2);
  • 4 einen zweispurigen Markierungsverlauf;
  • 5 eine Abtasteinheit in Form eines Sensorensystems in Verbindung mit einem zweispurigen Markierungsverlauf (4).
  • 1 zeigt einen Antriebsriemen 1 in Form eines Keilrippenriemens mit einem elastischen Grundkörper aus einem polymeren Werkstoff mit elastischen Eigenschaften, umfassend eine Decklage 2 als Riemenrücken und einen Unterbau 3 mit einer keilrippenförmigen Kraftübertragungszone 4. Außerdem ist der Antriebsriemen mit mehreren eingebetteten Zugsträngen 5 versehen.
  • Die Decklage 4, die frei von einer Beschichtung ist, weist in Riemenlängsrichtung X wenigstens zwei, insbesondere mehrere Markierungen 6, auf, die alle magnetisch sind, und zwar bei einem einspurigen Markierungsverlauf unter Ausbildung einer Abschnittsmarkierung. In Riemenquerrichtung Y ist jede Markierung 6 streifenförmig ausgebildet, wobei die Einbettung die gesamte Stärke der Decklage 4 erfasst. In Bezug auf die Oberfläche der Decklage bilden die Markierungen 6 keine Erhebungen, so dass ein ebenflächiger Riemenrücken gebildet wird. In Verbindung mit Umlenkrollen als Bauteile einer Antriebsriemeneinrichtung ist auf diese Weise ein ungestörter Bewegungsablauf gewährleist.
  • Jede Markierung 6 umfasst vorzugsweise eine Polymermischung, in die ein magnetisches oder magnetisierbares Material eingearbeitet ist. Wird beispielsweise bei einem markierungsfreien Antriebsriemen für die Decklage 4 eine vulkanisierte Kautschukmischung auf der bevorzugten Basis EPDM eingesetzt, so bietet sich an, die diesbezügliche Polymermischung ebenfalls aus einer vulkanisierten Kautschukmischung auf der Basis EPDM zu bilden. Ist in eine derartige EPDM-Mischung ein magnetisierbares Material eingearbeitet, so wird insbesondere die gesamte EPDM-Mischung magnetisierbar ausgeführt, verbunden mit einer Aufmagnetisierung dieser Mischung in diskreten Abschnitten. Auf diese Weise entsteht ein Markierungsmuster gemäß 1, und zwar aufgeteilt in magnetisierte und nicht magnetisierte Zonen.
  • 2 zeigt in der Draufsicht die Oberfläche einer Decklage 7 in der gesamten Riemenbreite, wobei in einem jeweils gleichen Abstand A mehrere magnetische Markierungen 8 angeordnet sind. Bei einem einspurigen Markierungsverlauf erfassen diese jeweils die gesamte Riemenbreite.
  • 3 zeigt die gleiche Decklage 7 gemäß 2 in der Seitenansicht, wobei die magnetische Markierungen 8 von einer Abtasteinheit 9 in Form eines Einzelsensors berührungslos erfasst wird, und zwar unter Auswertung der Messung der Riemenparameter, insbesondere der Riemengeschwindigkeit und der Riemendehnung.
  • 4 zeigt in einer besonders vorteilhaften Variante in der Draufsicht die Oberfläche einer Decklage 10 in der gesamten Riemenbreite. Die magnetischen Markierungen 11 und 12 sind unter Versatz in zwei Spuren I und II angeordnet, und zwar in gleicher Spurbreite. Als Gesamtmarkierungssystem wird auch hier die gesamte Riemenbreite erfasst. Innerhalb einer Spur haben die Markierungen jeweils den gleichen Abstand B. Mit diesem zweispurigen Markierungskonzeptes wird in besonderer Weise die Richtungserkennung der Bewegung ermöglicht.
  • 5 zeigt die gleiche Decklage 10 gemäß 4 in der Seitenansicht, und zwar aus der Sicht der magnetischen Markierung 12 (4), wobei hier die versetzt zueinander angeordneten magnetischen Markierungen 11 und 12 von einer Abtasteinheit 13 in Form eines Sensorensystems erfasst werden. Dabei ist es ausreichend, wenn das Sensorensystem aus einem ersten Sensor 14 und einem zweiten Sensor 15 gebildet ist, wobei die beiden Sensoren in einem Abstand C zueinander angeordnet sind. Hinsichtlich der Anordnung dieser beiden Sensoren sind folgende beiden Varianten möglich:
    • – Ein Sensor ist ausschließlich für eine Markierungsspur zuständig, beispielsweise der Sensor 14 für die Spur I und Sensor 15 für die Spur II (4).
    • – Jeder Sensor 14 bzw. 15 tastet beide Spuren über die gesamte Riemenbreite ab.
  • Zusammenfassend bleibt folgendes festzuhalten:
    • – Die Detektion einer magnetischen Riemenmarkierung ist unabhängig von umgebenden Medien, unabhängig von Verschmutzungen und dauerhaltbar.
    • – Sensoren in der Funktion von Magnetfeldsensoren sind preiswerter und einfacher einsetzbar als Lasertachometer.
    • – Dauerlaufmessungen werden ermöglicht.
  • 1
    Antriebsriemen (Keilrippenriemen)
    2
    Decklage (Riemenrücken)
    3
    Unterbau
    4
    Kraftübertragungszone
    5
    Zugstrang
    6
    magnetische Markierung (einspurig)
    7
    Decklage
    8
    magnetische Markierung (einspurig)
    9
    Abtasteinheit in Form eines Einzelsensors
    10
    Decklage
    11
    magnetische Markierung (erste Spur)
    12
    magnetische Markierung (zweite Spur)
    13
    Abtasteinheit in Form eines Sensorensystems
    14
    erster Sensor
    15
    zweiter Sensor
    A
    Abstand zwischen zwei Markierungen
    B
    Abstand zwischen zwei Markierungen
    C
    Abstand zwischen zwei Sensoren
    X
    Riemenlängsrichtung (Bewegungsrichtung)
    Y
    Riemenquerrichtung
    I
    erste Spur
    II
    zweite Spur
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3823157 A1 [0002, 0005]
    • - DE 102006007509 A1 [0002, 0005]
    • - WO 2005/080821 A1 [0002]
    • - WO 2006/066669 A1 [0002]
    • - US 3981206 [0002, 0005]
    • - US 5417618 [0002]
    • - DE 102008012044 [0005, 0012]

Claims (36)

  1. Antriebsriemen (1) mit einem Grundkörper aus einem polymeren Werkstoff mit elastischen Eigenschaften, umfassend eine Decklage (2, 7, 10) als Riemenrücken sowie einen Unterbau (3) mit einer Kraftübertragungszone (4), wobei – nach einer ersten Variante die Oberfläche des elastischen Grundkörpers frei von einer Beschichtung ist oder – nach einer zweiten Variante die Decklage (2, 7, 10) und/oder die Kraftübertragungszone (4) mit einer abriebsbeständigen und/oder medienbeständigen Beschichtung ausgestattet ist, wobei ferner der Antriebsriemen (1) in Riemenlängsrichtung (X) mit wenigstens einer detektierbaren Markierung (6, 8, 11, 12) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass wiederum wenigstens eine Markierung (6, 8, 11, 12) magnetisch ist, wobei die magnetische Markierung im Antriebsriemen (1) eingebettet ist.
  2. Antriebsriemen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Markierungen (6, 8, 11, 12) vorhanden sind, wobei jede Markierung magnetisch ist.
  3. Antriebsriemen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungen (6, 8) einspurig verlaufen.
  4. Antriebsriemen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungen (6, 8) jeweils in einem gleichen Abstand (A) zueinander angeordnet sind.
  5. Antriebsriemen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungen (11, 12) unter Versatz mehrspurig, insbesondere in zwei Spuren (I, II), verlaufen.
  6. Antriebsriemen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungen (11, 12) in gleicher Spurbreite verlaufen.
  7. Antriebsriemen nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungen (11, 12) innerhalb einer Spur (I, II) jeweils den gleichen Abstand (B) zueinander haben.
  8. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (6, 8, 11, 12) in Riemenquerrichtung (Y) die gesamte Riemenbreite erfasst.
  9. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (6, 8, 11, 12) in Riemenquerrichtung (Y) streifenförmig ausgebildet ist.
  10. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (6, 8, 11, 12) im polymeren Werkstoff des elastischen Grundkörpers eingebettet ist.
  11. Antriebsriemen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (6, 8, 11, 12) ausschließlich in der Decklage (2, 7, 10) eingebettet ist.
  12. Antriebsriemen nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Decklage (2, 7, 10) frei von einer Beschichtung ist.
  13. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung in einer Beschichtung aus einem polymeren Werkstoff eingebettet ist.
  14. Antriebsriemen nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung ausschließlich in einer Beschichtung für die Decklage (2, 7, 10) eingebettet ist.
  15. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (6, 8, 11, 12) eine Polymermischung umfasst, in die ein magnetisches Material eingearbeitet ist.
  16. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (6, 8, 11, 12) eine Polymermischung umfasst, in die ein magnetisierbares Material eingearbeitet ist.
  17. Einrichtung zur Messung von Riemenparametern, insbesondere der Riemengeschwindigkeit und der Riemendehnung, eines Antriebsriemens (1) mit einem Grundkörper aus einem polymeren Werkstoff mit elastischen Eigenschaften, umfassend eine Decklage (2, 7, 10) als Riemenrücken sowie einen Unterbau (3) mit einer Kraftübertragungszone (4), wobei – nach einer ersten Variante die Oberfläche des elastischen Grundkörpers frei von einer Beschichtung ist oder – nach einer zweiten Variante die Decklage (2, 7, 10) und/oder die Kraftübertragungszone (4) mit einer abriebsbeständigen und/oder medienbeständigen Beschichtung ausgestattet ist, wobei ferner der Antriebsriemen (1) in Riemenlängsrichtung (X) mit wenigstens einer detektierbaren Markierung (6, 8, 11, 12) versehen ist, die mittels einer Abtasteinheit (9, 13) berührungslos erfasst wird, und zwar unter Auswertung der Messung der Riemenparameter, dadurch gekennzeichnet, dass wiederum wenigstens eine Markierung (6, 8, 11, 12) magnetisch ist, wobei die magnetische Markierung im Antriebsriemen (1) eingebettet ist.
  18. Einrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Markierungen (6, 8, 11, 12) vorhanden sind, wobei jede Markierung magnetisch ist.
  19. Einrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungen (6, 8) einspurig verlaufen.
  20. Einrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungen (6, 8) jeweils in einem gleichen Abstand (A) zueinander angeordnet sind.
  21. Einrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungen (11, 12) unter Versatz mehrspurig, insbesondere in zwei Spuren (I, II), verlaufen.
  22. Einrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungen (11, 12) in gleicher Spurbreite verlaufen.
  23. Einrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungen (11, 12) innerhalb einer Spur (I, II) jeweils den gleichen Abstand (B) zueinander haben.
  24. Einrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (6, 8, 11, 12) in Riemenquerrichtung (Y) die gesamte Riemenbreite erfasst.
  25. Einrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (6, 8, 11, 12) in Riemenquerrichtung (Y) streifenförmig ausgebildet ist.
  26. Einrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (6, 8, 11, 12) im polymeren Werkstoff des elastischen Grundkörpers eingebettet ist.
  27. Einrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (6, 8, 11, 12) ausschließlich in der Decklage (2, 7, 10) eingebettet ist.
  28. Einrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Decklage, (2, 7, 10) frei von einer Beschichtung ist.
  29. Einrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung in einer Beschichtung aus einem polymeren Werkstoff eingebettet ist.
  30. Einrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung in einer Beschichtung für die Decklage (2, 7, 10) eingebettet ist.
  31. Einrichtung nach einem der Ansprüche 26 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (6, 8, 11, 12) eine Polymermischung umfasst, in die ein magnetisches Material eingearbeitet ist.
  32. Einrichtung nach einem der Ansprüche 26 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (6, 8, 11, 12) eine Polymermischung umfasst, in die ein magnetisierbares Material eingearbeitet ist.
  33. Einrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 32, insbesondere in Verbindung mit Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtasteinheit (9) aus einem Einzelsensor besteht.
  34. Einrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 32, insbesondere in Verbindung mit Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtasteinheit (13) aus einem Sensorensystem besteht.
  35. Einrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass das Sensorensystem aus wenigstens zwei Sensoren (14, 15) besteht.
  36. Einrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoren (14, 15) in einem Abstand (C) zueinander angeordnet sind.
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