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Die
Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung für ein Hausgerät, insbesondere
für ein
Gargerät,
mit einer zumindest bereichsweise lichtdurchlässigen Blende und einem hinter
der Blende angeordneten Leuchtmittel zum Hinterleuchten eines Flächenabschnitts
der Blende.
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Hausgeräte, wie
beispielsweise Standherde, Backöfen,
Waschmaschinen oder Geschirrspüler
besitzen häufig
eine Blende mit Anzeigeelementen, die z. B. den momentanen Betriebszustand
des Hausgeräts
anzeigen. Hierbei kann die Anzeigevorrichtung beispielsweise mittels
eines entsprechenden Symbols anzeigen, ob sich das Hausgerät in eingeschaltetem
oder ausgeschaltetem Zustand befindet, oder in welcher Betriebsart
es gerade betrieben wird. Bei einem Standherd oder einem Backofen
kann beispielsweise angezeigt werden, ob das Backrohr mit der Betriebsart „Ober-
und Unterhitze” oder
mit der Betriebsart „Heißluft” eingeschaltet
ist.
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Entsprechende
Symbole sind bei gattungsgemäßen Anzeigevorrichtungen
auf der aus Glas oder aus durchsichtigem Kunststoff ausgeführten Blende
mittels einer Bedruckung oder einer aufgeklebten Folie aufgebracht,
meist derart, dass die Linien der Symbole lichtdurchlässig sind
und die übrigen Bereiche
lichtundurchlässig
sind. Hinter der Blende befindet sich im Bereich jedes Symbols ein
Leuchtmittel, mit dem der entsprechende Flächenabschnitt der Blende hinterleuchtet
werden kann.
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Um
ein ästhetisch
ansprechendes und wertiges Erscheinungsbild der Anzeigevorrichtung
zu erhalten, besteht das Ziel, den Flächenabschnitt, in dem sich
das Symbol befindet, möglichst
gleichmäßig zu hinterleuchten,
so dass alle Linien und Flächen
des beleuchteten Symbols die gleiche Helligkeit und die gleiche
Farbe besitzen. Darüber
hinaus soll das Symbol mit einer ausreichend großen Lichtstärke hinterleuchtet werden,
damit eine Bedienperson das beleuchtete Symbol auch in heller Umgebung
wahrnimmt.
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Im
Stand der Technik werden diese Eigenschaften dadurch erzielt, dass
als Leuchtmittel LEDs verwendet werden, die im Bereich des Symbols
hinter der Blende angeordnet sind. Die LEDs und eine für die LEDs
zwingend erforderliche Vorschaltelektronik für die Stromversorgung der LEDs
mit niedriger Gleichspannung stellen jedoch aufwändige Bauteile dar, die in
der Beschaffung entsprechend kostenaufwändig sind.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Anzeigevorrichtung
zur Verfügung
zu stellen, die einfacher aufgebaut ist.
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Erfindungsgemäß ist das
Leuchtmittel von einer Glimmlampe gebildet und ist zwischen der Glimmlampe
und der Blende mindestens ein Weißfilter angeordnet. Der Weißfilter
ist für
das gesamte von der Glimmlampe abgegebene Lichtspektrum durchlässig, so
dass das bei eingeschalteter Glimmlampe abgegebene farbige Licht
farbig durch den Weißfilter hindurch
scheint und von einer Bedienperson des Hausgeräts in dieser Farbe erkennbar
ist. Wenn hingegen die Glimmlampe ausgeschaltet ist, ist für die Bedienperson
von außen
nur der im Wesentlichen farblose Weißfilter sichtbar. Die Bedienperson
erkennt damit den Betriebszustand nicht nur an der Helligkeit des
Anzeigeelements, sondern auch an dessen Farbe. Die Verwendung eines
Weißfilters
ermöglicht
den Einsatz einer Glimmlampe als Leuchtmittel. Bei einer Glimmlampe
handelt es sich um eine einfach aufgebaute Gasentladungslampe, deren Farbspektrum
bauartbedingt vorgegeben ist und während des Betriebs der Glimmlampe
nicht variierbar ist. Darüber
hinaus sind Glimmlampen robust, einfach herstellbar und zeichnen
sich durch einen geringen Energieverbrauch aus. Im Gegensatz zu LEDs
können
Glimmlampen mit Netzspannung betrieben werden, so dass keine Vorschaltgeräte mit Gleichrichtern
und/oder Spannungswandlern erforderlich sind.
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Mit
besonderem Vorteil ist der Weißfilter – in Lichtaustrittsrichtung
betrachtet – unmittelbar
vor der Blende angeordnet. Bei ausgeschalteter Glimmlampe ist für die Bedienperson
damit hinter der lichtdurchlässigen
Blende direkt die weiße
Oberfläche des
Weißfilters
sichtbar. Dann, wenn die Glimmlampe eingeschaltet ist, erscheint
die Oberfläche
des Weißfilters
für die
Bedienperson in dem farbigen Licht der Glimmlampe.
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Zwischen
der Glimmlampe und der Blende ist vorteilhafterweise mindestens
eine Streulinse angeordnet. Die Streulinse dient dazu, den betreffenden
Flächenabschnitt
der Blende möglichst
gleichmäßig auszuleuchten,
so dass die Helligkeit über
den gesamten Flächenabschnitt
zumindest annähernd gleich
ist.
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Weiter
ist es zweckmäßig, wenn
zwischen der Glimmlampe und der Blende mindestens ein Farbfilter,
vorzugsweise ein Rotfilter angeordnet ist. Der Farbfilter ist nur
für einen
Teil des von der eingeschalteten Glimmlampe abgegebenen Lichtspektrums
durchlässig.
Mit dem Farbfilter wird damit die Farbgebung des von der eingeschalteten
Glimmlampe hinterleuchteten Flächenabschnitts
der Blende bestimmt.
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Vorzugsweise
sind die Streulinse und der Farbfilter von einem gemeinsamen Bauteil
gebildet. Mit dieser Anordnung wird nur die gewünschte, durch den Farbfilter
vorgegebene Farbe mittels der Streulinse gleichmäßig in Richtung des Weißfilters
gestreut.
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Bei
der Verwendung eines Rotfilters als Farbfilter umfasst das Lichtspektrum
der Glimmlampe ebenfalls die Farbe rot. Die Farbe des Farbfilters ist
damit auf die verwendete Glimmlampe abgestimmt.
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Zweckmäßigerweise
ist die Blende aus Glas oder aus durchsichtigem Kunststoff ausgeführt. Die Blende
weist keine oder nur eine geringfügige Eigenfärbung auf und besitzt eine
möglichst
gute Lichtdurchlässigkeit.
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Die
Blende weist in dem hinterleuchteten Flächenabschnitt lichtdurchlässige und
lichtundurchlässige
Bereiche auf. Die lichtdurchlässigen
Bereiche stellen dabei zweckmäßigerweise
Buchstaben, Zahlen oder Zeichen dar.
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Der
lichtundurchlässige
Bereich des hinterleuchteten Flächenabschnitts
weist eine Bedruckung auf. Die Bedruckung befindet sich dabei auf
der der Glimmlampe zugewandten Seite der Blende. Die lichtdurchlässigen Bereiche
des hinterleuchteten Flächenabschnitts
sind hingegen unbedruckt.
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Vorzugsweise
ist die Glimmlampe in einem Gehäuse
angeordnet, dessen Innenseite zumindest teilweise lichtstreuend
und/oder lichtreflektierend ist. Die lichtreflektierende Eigenschaft
des Gehäuses
erhöht
die Helligkeit des hinterleuchteten Flächenabschnitts. Die lichtstreuende
Eigenschaft des Gehäuses
dient neben der verwendeten Streulinse dazu, eine gleichmäßige Ausleuchtung
des Flächenabschnitts
sicherzustellen.
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Gemäß einer
zweckmäßigen Weiterbildung der
Erfindung ist das Gehäuse
mittels Rastelementen mit der Streulinse und/oder mit dem Farbfilter und/oder
mit dem Weißfilter
verbindbar. Zumindest das Gehäuse,
der Farbfilter und der Weißfilter
sind von getrennten Bauteilen gebildet, die mittels der Rastelemente,
ohne weitere Verbindungselemente, zu einer Baueinheit verbindbar
sind. Diese Baueinheit kann dann im Bereich der Rückseite
der Blende montiert werden.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand des in den
schematischen Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Dabei
zeigt
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1 ein
von einem Standherd gebildetes Hausgerät mit einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung,
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2 die
Anzeigevorrichtung in schematischer Darstellung,
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3 das
Gehäuse
der Anzeigevorrichtung,
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4 ein
den Farbfilter und die Streulinse bildendes Bauteil,
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5 den
Weißfilter,
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6 die
Rückseite
der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung.
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1 zeigt
ein erfindungsgemäßes, von
einem Standherd gebildetes Hausgerät 1. Auf der Oberseite
des Standherds befindet sich ein Kochfeld 2, das beispielsweise
elektrisch oder mit Gas beheizt sein kann. Von vorne zugänglich ist
ein Backofen 3. Die Steuerung des Kochfelds 2 und
des Backofens 3 erfolgt durch eine Bedienperson über Bedienelemente 4,
die an der Frontseite des Standherds, oberhalb des Backofens 3 angeordnet
sind. Neben den Bedienelementen 4 ist eine Anzeigevorrichtung 5 angeordnet,
auf der Informationen für
die Bedienperson wiedergegeben werden, beispielsweise über die
Stellung der Bedienelemente 4 oder zu dem Betriebszustand
des Hausgeräts 1.
Für die
Bedienperson zugänglich
ist als einziges Bauteil der Anzeigevorrichtung 5 eine
Blende 6, die aus lichtdurchlässigem Material, beispielsweise
aus Glas oder aus Kunststoff ausgeführt ist. Die Blende 6 der
Anzeigevorrichtung kann bereichsweise hinterleuchtet werden, so
dass auf die Rückseite
der Blende durch eine Bedruckung aufgebrachte Symbole, Buchstaben
oder Zahlen beleuchtet oder farbig hinterlegt und dadurch hervorgehoben
werden können.
Die bei der Bedruckung verwendete Druckfarbe bildet dabei eine lichtundurchlässige Schicht.
Die Symbole, Buchstaben oder Zahlen sind durch diejenigen Flächenabschnitte
gebildet, auf denen sich keine Bedruckung befindet.
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In 2 ist
der innere Aufbau der Anzeigevorrichtung 5 schematisch
dargestellt. In der Zeichnung rechts befindet sich die lichtdurchlässige Blende 6,
deren Rückseite
teilweise mit einer lichtundurchlässigen Bedruckung 7 versehen
ist. Dort, wo die Blende 6 keine Bedruckung 7 aufweist,
befinden sich lichtdurchlässige
Bereiche, die durch Beleuchtung von hinten hervorgehoben werden
können.
Die lichtdurchlässigen
Bereiche 7a besitzen dabei genau die Form der für eine Bedienperson
sichtbaren Symbole, Zeichen, Buchstaben oder Ziffern.
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Als
Lichtquelle ist im Bereich der Anzeigevorrichtung 5 erfindungsgemäß eine Glimmlampe 10 vorgesehen,
die in einem hier nur abschnittsweise dargestellten Gehäuse 11 angeordnet
ist. Das von der eingeschalteten Glimmlampe 10 ausgehende Licht
strahlt zum einen direkt in Richtung der Blende 6 und zum
anderen in Richtung des Gehäuses 11, von
wo es diffus in Richtung der Blende 6 reflektiert wird.
Das Licht trifft dann zunächst
auf eine Baueinheit 9 aus Streulinse und Farbfilter. Diese
Baueinheit 9 aus Farbfilter und Streulinse dient dazu,
das von der Glimmlampe 10 ausgehende Licht gleichmäßig und
mit einem einheitlichen Farbspektrum auf einen mit Abstand hinter
der Baueinheit 9 angeordneten Weißfilter 8 zu leiten.
Der Weißfilter 8 befindet
sich unmittelbar vor der bedruckten Blende 6. Mit dem Weißfilter 8 wird
erreicht, dass bei ausgeschalteter Glimmlampe die lichtdurchlässigen Bereiche 7a durch
die Blende hindurch weiß erscheinen.
Nur dann, wenn der Weißfilter
von der Glimmlampe 10 mit farbigem Licht beleuchtet wird,
erscheinen die lichtdurchlässigen
Bereiche 7a für
die Bedienperson in Farbe und zudem erhellt.
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In 3 ist
das Gehäuse 11 in
perspektivischer Ansicht abgebildet. Im Innern des Gehäuses 11 ist – in schematischer
Darstellung – die
darin befindliche Glimmlampe 10 angedeutet. Elektrische
Leitungen 12 zur Versorgung der Glimmlampe 10 mit
Strom sind durch Öffnungen
in das Innere des Gehäuses 11 geführt. Das
Licht der Glimmlampe 10 tritt teilweise direkt, teilweise
nach Reflexion und Streuung an den Innenseiten des Gehäuses 11 durch
die offene Seite des Gehäuses 11 aus.
An das Gehäuse 11 sind
Rastelemente 13 angeformt, die zur Anbindung der Baueinheit 9 aus
Farbfilter und Streulinse an das Gehäuse 11 dienen.
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Die
Baueinheit 9 aus Farbfilter und Streulinse ist in 4 dargestellt.
Die Baueinheit 9 kann auf das Gehäuse 11 aufgesteckt
und mittels der an beiden Bauteilen befindlichen Rastelemente 13 daran befestigt
werden. Befestigungselemente 14 dienen zur Anbindung der
Baueinheit 9 aus Farbfilter und Streulinse an die Blende 6 oder
an einen mit der Blende verbundenen Blendenträger 15 (siehe 6).
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In 5 ist
der Weißfilter 8 abgebildet,
der ebenfalls mittels Rastelementen 13 an der Baueinheit 9 aus
Farbfilter und Streulinse bzw. an dem Gehäuse 11 befestigt werden
kann.
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6 zeigt
die Anzeigevorrichtung 5 von hinten. Hierbei sind zwei
Befestigungsstellen für
jeweils ein Gehäuse 11 vorgesehen,
wobei in der Zeichnung rechts das Gehäuse 11 dargestellt
ist und in der Zeichnung links das Gehäuse 11 zur besseren Verständlichkeit
des Aufbaus der Anordnung weggelassen ist. Zu erkennen ist ein aus
Metall ausgeführter
Blendenträger 15,
an dessen Vorderseite (in der vorliegenden Ansicht ist die Rückseite
des Blendenträgers 15 sichtbar)
die Blende 6 befestigt ist. Die Blende 6 ist in
der vorliegenden Darstellung durch eine Öffnung im Blendenträger sichtbar.
Genau im Bereich dieser Öffnung
kann die Blende mittels der erfindungsgemäßen Glimmlampe 10 hinterleuchtet werden.
In der Zeichnung rechts ist zu erkennen, wie das Gehäuse 11 mit
der Baueinheit 9 aus Farbfilter und Streulinse im Bereich
einer Öffnung
des Blendenträgers 15 hinter
der Blende 6 angeordnet ist. Die Befestigung des Gehäuses 11,
der Baueinheit 9 aus Farbfilter und Streulinse und des
Weißfilters 8 an dem
Blendenträger 15 erfolgt
mittels Befestigungslaschen 16, die aus dem Blendenträger 15 ausgeformt sind.
Die Befestigungslaschen 16 greifen in die Befestigungselemente 14 an
der Baueinheit 9 aus Farbfilter und Streulinse ein.
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- 1
- Hausgerät
- 2
- Kochfeld
- 3
- Backofen
- 4
- Bedienelemente
- 5
- Anzeigevorrichtung
- 6
- Blende
- 7
- lichtundurchlässige Bedruckung
- 7a
- lichtdurchlässige Bereiche
- 8
- Weißfilter
- 9
- Farbfilter
und Streulinse (Baueinheit)
- 10
- Glimmlampe
- 11
- Gehäuse
- 12
- Leitungen
- 13
- Rastelemente
- 14
- Befestigungselemente
- 15
- Blendenträger
- 16
- Befestigungslasche