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Die
Erfindung betrifft ein Hausgerät zur Zubereitung von Lebensmitteln,
mit einem Garraum, welcher innenseitig Aufnahmeelemente aufweist, welche
zur Aufnahme einer Zubereitungseinrichtung und zur Bildung von Einschubebenen
für die Zubereitungseinrichtung ausgebildet sind. Das Hausgerät umfasst
darüber hinaus eine optische Anzeigeeinrichtung zur Anzeige
der Einschubebene und umfasst darüber hinaus eine Tür
zum Verschließen des Garraums, wobei die Tür seitlich
an einem Grundkörper des Hausgeräts angeschlagen
ist. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betreiben eins
Hausgeräts zur Zubereitung von Lebensmitteln, bei dem Einschubebenen
optisch angezeigt werden.
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So
ist aus der
DE 101
25 247 C1 ein Haushaltsgerät bekannt, bei dem
an den seitlichen Wänden der Muffel, welche den Garraum
begrenzt, optische Markierungen benachbart zu den Aufnahmeträgern
für eine Grillpfanne, einen Rost oder ein Backblech ausgebildet
sind. Durch diese Aufnahmeelemente werden Einschubebenen im Garraum
definiert.
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Darüber
hinaus ist aus der
DE
10 2004 036 212 A1 eine Haushaltsgerätevorrichtung
bekannt, welche eine Projektionseinheit umfasst, mittels welcher
Licht auf ein Anzeigemittel projeziert werden kann. Das Anzeigemittel
ist in einer Tür des Hausgeräts angeordnet, wobei
die Lichtquelle außerhalb der Tür positioniert
ist und das Licht in die Tür geleitet und zum Anzeigemittel
reflektiert wird. Angezeigt werden können Symbole, Buchstaben
oder Zahlen.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Hausgerät sowie
ein Verfahren zum Betreiben eines Hausgeräts zu schaffen,
bei welchem bzw. mittels welchem die Anzeige einer Einschubebene
für einen Nutzer bei seitlich angeschlagener Tür
verbessert werden kann.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Hausgerät, welches die Merkmale
nach Anspruch 1 aufweist, und ein Verfahren, welches die Merkmale
nach Anspruch 12 aufweist, gelöst.
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Ein
erfindungsgemäßes Hausgerät zur Zubereitung
von Lebensmitteln umfasst einen Garraum, welcher innenseitig Aufnahmeelemente
aufweist, welche zur Aufnahme einer Zubereitungseinrichtung und
zur Bildung von Einschubebenen für die Zubereitungseinrichtung
ausgebildet sind. Darüber hinaus umfasst das Hausgerät
eine optische Anzeigeeinrichtung zur Anzeige bzw. Signalisierung
einer zugeordneten Einschubebene. Des Weiteren weist das Hausgerät
eine Tür zum Verschließen des Garraums auf, wobei
die Tür seitlich an einem Grundkörper des Hausgeräts
angeschlagen ist. Die Anzeigeeinheit umfasst Lichtquellen, welche
in der Tür angeordnet sind. Durch diese Ausgestaltung kann
auf zuverlässige und sichere Weise eine Einschubebene angezeigt werden,
wobei insbesondere durch die Anordnung der Lichtquellen in der Tür
auch bei relativ weit geöffneter und somit zur Seite geschwenkten
Tür der Nutzer die optische Anzeige einsehen kann. Darüber
hinaus sind durch die Anbringung der Lichtquellen in der Tür
Positionen gewählt, welche mit wesentlich weniger Temperatur
beaufschlagt sind als Bereiche innerhalb des Garraums. Gerade in
Kombination einer seitlich angeschlagenen Tür und einer
optischen Anzeigeeinrichtung, welche einem Nutzer abhängig von
einem Aufleuchten spezifischer Lichtquellen anzeigt, welche Einschubebene
für die Zubereitung spezifischer Lebensmittel für
eine Zubereitungseinrichtung die geeignetste ist, kann dies sehr
vorteilhaft erfolgen. Da es üblicherweise so ist, dass
die Tür geöffnet werden muss, um eine Zubereitungseinrichtung
und das Gargut in den Garraum einzubringen, kann bei frontseitig
an der Tür angebrachter Lichtquellen die optische Anzeige
nicht mehr vom Nutzer gesehen werden, da sie quasi beim seitlichen Öffnen der
Tür nach hinten strahlt und der Nutzer nicht auf die Frontseite
sondern auf die Innenseite der Tür blickt. Gerade dies
wird somit durch die Erfindung vermieden.
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Durch
die Erfindung werden somit eine Vielzahl von bisher bestandenen
Problemen behoben und die uneingeschränkte Einsehbarkeit
der Lichtquellen bei geöffneter Tür durch einen
Nutzer kann ebenso gewährleistet werden, wie die sichere
Anzeige der zu wählenden Einschubebene und die im Hinblick
auf thermische Belastung wie auch im Hinblick auf mechanische Belastung
verbesserte Position der Lichtquellen ist gegeben. Denn gerade durch
eine Positionierung der Lichtquellen im Garraum nahe den Aufnahmeelementen
kann es im Stand der Technik auch dazu führen, dass beim Einbringen
der Zubereitungseinrichtung die dazu benachbart angeordneten Lichtquellen
angestoßen oder verkratzt werden.
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Als
Aufnahmeelemente können beispielsweise Auflagestege oder
Einschubschlitze vorgesehen sein. Als Zubereitungseinrichtung können
beispielsweise ein Backblech, ein Gitterrost oder eine Grillpfanne
oder dergleichen vorgesehen sein.
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Vorzugsweise
sind die Lichtquellen so in der Tür angeordnet, dass ihr
emittiertes Licht von oder aus der Innenseite der Tür nach
außen tritt. Dies bedeutet, dass ihre Hauptabstrahlrichtung
von der Innenseite von der Tür nach außen tritt.
Diesbezüglich kann vorgesehen sein, dass die Lichtquellen
in die Tür integriert sind und quasi durch die Innenseite, beispielsweise
eine Innenscheibe, hindurch strahlen. Es kann jedoch auch vorgesehen
sein, dass in der Innenseite der Tür Aussparungen angeordnet
sind, in denen die Lichtquellen positioniert sind und somit quasi
eine von der Innenseite abstrahlende Anordnung ausgebildet ist.
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Selbstverständlich
kann auch vorgesehen sein, dass die Lichtquellen in der Tür
angeordnet sind und das emittierte Licht über Reflexionseinrichtungen,
wie beispielsweise Spiegel und dergleichen, in Richtung der Innenseite
der Tür reflektiert wird und dann von der Innenseite der
Tür nach außen geleitet wird.
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Wesentlich
ist also, dass das von der oder den Lichtquellen emittierte Licht
praktisch rückseitig aus der Tür austritt oder
von der Rückseite abgestrahlt wird, wobei die Rückseite
die im geschlossenen Zustand der Tür dem Garraum zugewandte
Seite der Tür ist.
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Vorzugsweise
sind die Lichtquellen benachbart und relativ nahe zum Anschlag der
Tür ausgebildet. Insbesondere ist vorgesehen, dass sie
in einem dem Anschlag an den Grundkörper zugewandten Drittel
der Tür angeordnet sind. Dadurch kann die Anzeige der Einschubebene
für einen Nutzer nachvollziehbarer dargestellt werden,
da eine unmittelbare Nähe diesbezüglich zwischen
der Lichtquelle und der zugeordneten Einschubebene, die durch die
entsprechenden Aufnahmeelemente charakterisiert wird, gegeben ist.
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Vorzugsweise
sind die Lichtquellen in vertikaler Richtung betrachtet untereinander
angeordnet und jede Lichtquelle ist auf Höhe der Einschubebene angeordnet,
zu deren Anzeige sie vorgesehen ist.
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Vorzugsweise
kann vorgesehen sein, dass die Anzeigeeinrichtung multifunktionell
ausgebildet ist. Zum einen ist diesbezüglich vorgesehen,
dass die Lichtquellen zur individuellen Aufleuchtung im Hinblick
auf die Anzeige der zu wählenden Einschubebene aufleuchten
können. In einer weiteren Funktionalität kann
vorgesehen sein, dass mehrere Lichtquellen, insbesondere alle Lichtquellen,
zumindest zeitweise gleichzeitig aufleuchten, um eine Ausleuchtung
des Garraums ermöglich zu können, was inbesondere
bei geschlossener Tür besonders vorteilhaft ist.
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Vorzugsweise
kann dieses zumindest zeitweise gleichzeitige Leuchten zumindest
einiger Lichtquellen durch einen Nutzer benutzerdefiniert aktivierbar
sein. Genau dann, wenn der Nutzer es wünscht und es für
ihn vorteilhaft ist, kann er diesen Modus einstellen, wobei vorgesehen
sein kann, dass dies durch Betätigen des Bedienelements
ermöglicht ist.
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Vorzugsweise
sind die Lichtquellen der Anzeigeeinrichtung lichtemittierende Halbleiterbauelemente.
Besonders bevorzugt erweisen sich hierbei Leuchtdioden, insbesondere
Laser-Leuchtdioden. Es können jedoch auch organische Leuchtdioden (OLED)
oder Laserpointer vorgesehen sein.
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Derartige
Lichtquellen können sehr energieeffizient betrieben werden
und ermöglichen darüber hinaus eine besonders
gute Lichtausbeute bei sehr geringem Platzbedarf.
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Vorzugsweise
ist das Hausgerät ohne Bedienblende ausgebildet. So sind
aus dem Stand der Technik Hausgeräte bekannt, bei denen
oberhalb der Tür Bedienblenden frontseitig angeordnet sind,
welche eine Anzeigeeinheit und/oder Bedienelemente aufweisen. Durch
diese Ausgestaltung ist der Garraum in seiner Größe
minimiert und darüber hinaus sind die Türen auch
kleiner zu bemessen. Bei dem erfindungsgemäßen
Hausgerät ist vorzugsweise vorgesehen, dass eine derartige
Bedienblende nicht mehr vorhanden ist und somit gegebenenfalls der Garraum
vergrößert werden kann und auch die Tür größer
ausgebildet ist.
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Insbesondere
ist bei einem derartigen bedienblendenlosen Hausgerät vorgesehen,
dass die Tür im Wesentlichen sich über die gesamte
Höhe des Hausgeräts erstreckt. Bei einer frontseitigen
Betrachtung des Hausgeräts bei geschlossener Tür
ist somit nahezu nur die Fläche der Frontseite der Tür
zu sehen.
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Insbesondere
ist vorgesehen, dass die Tür eine Anzeigeeinheit und/oder
zumindest ein Bedienelement zum Einstellen von Betriebsbedingungen des
Hausgeräts aufweist. Insbesondere sind somit die Anzeigeeinheit
und/oder zumindest ein Bedienelement in die Tür selbst
integriert.
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Es
ist vorgesehen, dass in vorteilhafter Weise die Tür ausgehend
von geschlossenem Zustand zumindest um einen Winkel größer
90°, insbesondere bis zu einem Winkel von 180°,
aufschlagbar ist. Gerade durch derartig sich weit öffnende
und seitlich nach außen schwenkbare Türen ist
es somit besonders vorteilhaft, dass die Lichtemission zur Anzeige der
Einschubebene aus der Innenseite der Tür abgestrahlt wird.
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Bei
einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Betreiben
eines Hausgeräts zur Zubereitung von Lebensmitteln, welches
einen Garraum umfasst, der innenseitig Aufnahmeelemente aufweist,
welche zur Aufnahme einer Zubereitungseinrichtung und zur Bildung
von Einschubebenen für die Zubereitungseinrichtung ausgebildet
sind, und eine Anzeigeeinrichtung mit Lichtquellen zur Anzeige einer
Einschubebene aufweist, und eine Tür zum Verschließen
des Garraums umfasst, welche seitlich an einem Grundkörper
des Hausgeräts angeschlagen ist, wird zur Anzeige einer
Einschubebene das Licht der zugeordneten Lichtquelle von oder aus
der Innenseite der Tür aus der Tür abgestrahlt.
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Insbesondere
ist vorgesehen, dass zur Ausleuchtung des Garraums mehrere, insbesondere
alle, Lichtquellen zumindest zeitweise gleichzeitig zur Lichtemission
aktiviert werden können.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Hausgeräts
sind als vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens anzusehen.
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Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen,
den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung
genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgenden
in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine
gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der
jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen
oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung
zu verlassen.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
einer schematischen Zeichnung näher erläutert.
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Die
einzige Figur zeigt in schematischer perspektivischer Darstellung
ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Hausgeräts zur Zubereitung von Lebensmitteln. Das Hausgerät 1 kann
als Backofen oder Dampfgargerät ausgebildet sein.
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Prinzipiell
kann jedes Hausgerät zur Zubereitung von Lebensmitteln
diesbezüglich vorgesehen sein, welches einen Garraum mit
Einschubebenen aufweist, wobei der Garraum durch die frontseitige Tür
verschließbar ist.
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Das
Hausgerät 1 umfasst einen Grundkörper 2,
in dem eine nicht näher gekennzeichnete Muffel angeordnet
ist, welche eine Garraum 3 begrenzt. Die Muffel ist frontseitig
offen und der Garraum 3 ist diesbezüglich frontseitig
durch eine Tür 4 verschließbar. Die Tür 4 ist
an dem Grundkörper 2 seitlich angeschlagen, was
bedeutet, dass sie um die vertikale Achse (y-Richtung) seitlich
nach außen geschwenkt werden kann, wie dies durch die Pfeile
P dargestellt ist. Der Anschlag 15 ist gezeigt.
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Das
Hausgerät 1 ist ohne Bedienblende an der Frontseite
ausgebildet und die Tür 4 erstreckt sich im Hinblick
auf ihre Höhe (y-Richtung) im Wesentlichen über
die gesamte Höhe des Grundkörpers 2.
Ein nicht gezeigtes Display und/oder Bedienelemente sind in der
Tür 4 angeordnet und können beispielsweise
insbesondere über die Frontseite der Tür 4 bedient
werden. Die Frontseite der Tür 4 ist im geschlossenen
Zustand der Tür 4 diejenige, welche einem Beobachter
zugewandt ist bzw. dem Garraum 3 abgewandt ist.
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An
der Innenseite der Muffel sind Aufnahmestege 5, 6, 7 und 8 als
Aufnahmeelemente ausgebildet, welche untereinander angeordnet sind
und welche analoge Ausgestaltungen auf der gegenüber liegenden
vertikalen Wandseite der Muffel aufweisen. So bilden die auf gleicher
Höhe befindlichen Auflagestege jeweils paarweise Auflagemöglichkeiten für
eine Zubereitungseinrichtung in Form einer Grillpfanne, eines Gitterrostes
oder eines Backblechs. Durch die paarweise gegenüber liegenden
und zugeordneten Aufnahmeelemente werden Einschubebenen definiert,
welche im Ausführungsbeispiel vier Einschubebenen I, II,
III und IV darstellen.
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Die
Tür 4 weist eine optische Anzeigeeinrichtung 9 auf,
welche im Ausführungsbeispiel vier Lichtquellen 10, 11, 12 und 13 umfasst.
Die Lichtquellen 10 bis 13 sind im Ausführungsbeispiel
lichtemittierende Halbleiterbauelemente, die in vertikaler Richtung betrachtet
untereinander angeordnet sind. Im Hinblick auf die Positionierung
in der Tür 4 sind die Lichtquellen 10 bis 13 in
ihrer Höhe so positioniert, dass sie auf Höhe
der Einschubebene I bis IV positioniert sind. So dient die Lichtquelle 10 zur
Signalisierung bzw. Anzeige der ersten Einschubebene I, die Lichtquelle 11 zur
Signalisierung der zweiten Einschubebene II, die Lichtquelle 12 zur
Signalisierung der dritten Einschubebene III und die Lichtquelle 13 zur
Signalisierung der vierten Einschubebene IV. Dies bedeutet, dass
durch das Aufleuchten einer dieser Lichtquellen 10 bis 13 dem
Nutzer signalisiert wird, welche Einschubebene I bis IV für
die Zubereitung eines Garguts die geeignetste ist, und auf welcher
Einschubebene I bis IV der Nutzer somit seine Zubereitungseinrichtung
einführen soll.
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Im
gezeigten Ausführungsbeispiel leuchtet beispielsweise die
zweite Lichtquelle 11 auf und zeigt dem Nutzer somit an,
dass er seine Zubereitungseinrichtung auf Höhe der zweiten
Einschubebene II einfügen soll, um eine bestmögliche
Zubereitung des spezifischen Garguts ermöglichen zu können.
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Die
Lichtquellen 10 bis 13 sind so in der Tür 4 angeordnet,
dass ihre Hauptabstrahlrichtung von oder aus einer Innenseite 14 der
Tür 4 erfolgt. Die Innenseite 14 ist
diejenige Seite, welche bei geschlossener Tür 4 dem
Garraum 3 zugewandt ist.
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Gerade
bei denjenigen Türen, welche seitlich aufschlagbar sind,
kann somit auch bei geöffneter Tür 4 dem
Nutzer eindeutig und leicht einsehbar angezeigt werden, welche Einschubebene
I bis IV die geeignetste ist. Im Ausführungsbeispiel ist
vorgesehen, dass die Tür 4 ausgehend vom geschlossenen Zustand über
einen Winkel von mindestens 90°, insbesondere bis zu einem
Winkel von 180° aufschlagbar ist.
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Die
Anzeigeeinrichtung 9 ist darüber hinaus auch dazu
ausgebildet, dass insbesondere bei geschlossener Tür 4 mehrere
Lichtquellen 10 bis 13, insbesondere alle Lichtquellen 10 bis 13,
zumindest zeitweise gleichzeitig aufleuchten können, um
den Garraum 3 ausleuchten zu können. Diese Funktionalität
kann insbesondere durch eine manuelle Betätigung eines
Bedienelements durch einen Nutzer aktiviert werden.
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Es
kann auch vorgesehen sein, dass die Lichtquellen 10 bis 13 jeweils
zur Erzeugung einer einzigen gleichen Lichtfarbe ausgebildet ist.
Es kann auch vorgesehen sein, dass zumindest eine der Lichtquellen 10 bis 13 zur
Erzeugung von Licht unterschiedlicher Lichtfarbe ausgebildet ist.
Insbesondere können diesbezüglich Mehrfarben-Leuchtdioden
vorgesehen sein. Ebenso kann vorgesehen sein, dass zumindest zwei
Lichtquellen 10 bis 13 zur Erzeugung von Licht
unterschiedlicher Lichtfarbe ausgebildet sind, wobei die eine Lichtquelle
zur Erzeugung von Licht mit einer ersten Lichtfarbe und die zweite
Lichtquelle zur Erzeugung von Licht mit einer zweiten Lichtfarbe
ausgebildet ist.
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- 1
- Hausgerät
- 2
- Grundkörper
- 3
- Garraum
- 4
- Tür
- 5
- Aufnahmesteg
- 6
- Aufnahmesteg
- 7
- Aufnahmesteg
- 8
- Aufnahmesteg
- 9
- Anzeigeeinrichtung
- 10
- Lichtquelle
- 11
- Lichtquelle
- 12
- Lichtquelle
- 13
- Lichtquelle
- 14
- Innenseite
- 15
- Anschlag
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10125247
C1 [0002]
- - DE 102004036212 A1 [0003]