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DE102009001094A1 - Hausgerät zur Zubereitung von Lebensmitteln und Verfahren zum Betreiben eines Hausgeräts - Google Patents

Hausgerät zur Zubereitung von Lebensmitteln und Verfahren zum Betreiben eines Hausgeräts Download PDF

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DE102009001094A1
DE102009001094A1 DE200910001094 DE102009001094A DE102009001094A1 DE 102009001094 A1 DE102009001094 A1 DE 102009001094A1 DE 200910001094 DE200910001094 DE 200910001094 DE 102009001094 A DE102009001094 A DE 102009001094A DE 102009001094 A1 DE102009001094 A1 DE 102009001094A1
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light
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Ramona Haberkamm
Uwe Dr. Has
Johann Hofmann
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Hausgerät zur Zubereitung von Lebensmitteln, mit einem Garraum (3), welcher innenseitig Aufnahmeelemente (5 bis 8) aufweist, welche zur Aufnahme einer Zubereitungseinrichtung und zur Bildung von Einschubebenen (I bis IV) für die Zubereitungseinrichtung ausgebildet ist, und mit einer optischen Anzeigeeinrichtung (9) zur Anzeige der Einschubebene (I bis IV) und einer Tür (4) zum Verschließen des Garraums (3), welche seitlich an einem Grundkörper (2) des Hausgeräts (1) angeschlagen ist, wobei die Anzeigeeinrichtung (9) Lichtquellen (10 bis 13) aufweist, welche in der Tür (4) angeordnet sind. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Betreiben eines Hausgeräts zur Zubereitung von Lebensmitteln.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Hausgerät zur Zubereitung von Lebensmitteln, mit einem Garraum, welcher innenseitig Aufnahmeelemente aufweist, welche zur Aufnahme einer Zubereitungseinrichtung und zur Bildung von Einschubebenen für die Zubereitungseinrichtung ausgebildet sind. Das Hausgerät umfasst darüber hinaus eine optische Anzeigeeinrichtung zur Anzeige der Einschubebene und umfasst darüber hinaus eine Tür zum Verschließen des Garraums, wobei die Tür seitlich an einem Grundkörper des Hausgeräts angeschlagen ist. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betreiben eins Hausgeräts zur Zubereitung von Lebensmitteln, bei dem Einschubebenen optisch angezeigt werden.
  • So ist aus der DE 101 25 247 C1 ein Haushaltsgerät bekannt, bei dem an den seitlichen Wänden der Muffel, welche den Garraum begrenzt, optische Markierungen benachbart zu den Aufnahmeträgern für eine Grillpfanne, einen Rost oder ein Backblech ausgebildet sind. Durch diese Aufnahmeelemente werden Einschubebenen im Garraum definiert.
  • Darüber hinaus ist aus der DE 10 2004 036 212 A1 eine Haushaltsgerätevorrichtung bekannt, welche eine Projektionseinheit umfasst, mittels welcher Licht auf ein Anzeigemittel projeziert werden kann. Das Anzeigemittel ist in einer Tür des Hausgeräts angeordnet, wobei die Lichtquelle außerhalb der Tür positioniert ist und das Licht in die Tür geleitet und zum Anzeigemittel reflektiert wird. Angezeigt werden können Symbole, Buchstaben oder Zahlen.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Hausgerät sowie ein Verfahren zum Betreiben eines Hausgeräts zu schaffen, bei welchem bzw. mittels welchem die Anzeige einer Einschubebene für einen Nutzer bei seitlich angeschlagener Tür verbessert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Hausgerät, welches die Merkmale nach Anspruch 1 aufweist, und ein Verfahren, welches die Merkmale nach Anspruch 12 aufweist, gelöst.
  • Ein erfindungsgemäßes Hausgerät zur Zubereitung von Lebensmitteln umfasst einen Garraum, welcher innenseitig Aufnahmeelemente aufweist, welche zur Aufnahme einer Zubereitungseinrichtung und zur Bildung von Einschubebenen für die Zubereitungseinrichtung ausgebildet sind. Darüber hinaus umfasst das Hausgerät eine optische Anzeigeeinrichtung zur Anzeige bzw. Signalisierung einer zugeordneten Einschubebene. Des Weiteren weist das Hausgerät eine Tür zum Verschließen des Garraums auf, wobei die Tür seitlich an einem Grundkörper des Hausgeräts angeschlagen ist. Die Anzeigeeinheit umfasst Lichtquellen, welche in der Tür angeordnet sind. Durch diese Ausgestaltung kann auf zuverlässige und sichere Weise eine Einschubebene angezeigt werden, wobei insbesondere durch die Anordnung der Lichtquellen in der Tür auch bei relativ weit geöffneter und somit zur Seite geschwenkten Tür der Nutzer die optische Anzeige einsehen kann. Darüber hinaus sind durch die Anbringung der Lichtquellen in der Tür Positionen gewählt, welche mit wesentlich weniger Temperatur beaufschlagt sind als Bereiche innerhalb des Garraums. Gerade in Kombination einer seitlich angeschlagenen Tür und einer optischen Anzeigeeinrichtung, welche einem Nutzer abhängig von einem Aufleuchten spezifischer Lichtquellen anzeigt, welche Einschubebene für die Zubereitung spezifischer Lebensmittel für eine Zubereitungseinrichtung die geeignetste ist, kann dies sehr vorteilhaft erfolgen. Da es üblicherweise so ist, dass die Tür geöffnet werden muss, um eine Zubereitungseinrichtung und das Gargut in den Garraum einzubringen, kann bei frontseitig an der Tür angebrachter Lichtquellen die optische Anzeige nicht mehr vom Nutzer gesehen werden, da sie quasi beim seitlichen Öffnen der Tür nach hinten strahlt und der Nutzer nicht auf die Frontseite sondern auf die Innenseite der Tür blickt. Gerade dies wird somit durch die Erfindung vermieden.
  • Durch die Erfindung werden somit eine Vielzahl von bisher bestandenen Problemen behoben und die uneingeschränkte Einsehbarkeit der Lichtquellen bei geöffneter Tür durch einen Nutzer kann ebenso gewährleistet werden, wie die sichere Anzeige der zu wählenden Einschubebene und die im Hinblick auf thermische Belastung wie auch im Hinblick auf mechanische Belastung verbesserte Position der Lichtquellen ist gegeben. Denn gerade durch eine Positionierung der Lichtquellen im Garraum nahe den Aufnahmeelementen kann es im Stand der Technik auch dazu führen, dass beim Einbringen der Zubereitungseinrichtung die dazu benachbart angeordneten Lichtquellen angestoßen oder verkratzt werden.
  • Als Aufnahmeelemente können beispielsweise Auflagestege oder Einschubschlitze vorgesehen sein. Als Zubereitungseinrichtung können beispielsweise ein Backblech, ein Gitterrost oder eine Grillpfanne oder dergleichen vorgesehen sein.
  • Vorzugsweise sind die Lichtquellen so in der Tür angeordnet, dass ihr emittiertes Licht von oder aus der Innenseite der Tür nach außen tritt. Dies bedeutet, dass ihre Hauptabstrahlrichtung von der Innenseite von der Tür nach außen tritt. Diesbezüglich kann vorgesehen sein, dass die Lichtquellen in die Tür integriert sind und quasi durch die Innenseite, beispielsweise eine Innenscheibe, hindurch strahlen. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass in der Innenseite der Tür Aussparungen angeordnet sind, in denen die Lichtquellen positioniert sind und somit quasi eine von der Innenseite abstrahlende Anordnung ausgebildet ist.
  • Selbstverständlich kann auch vorgesehen sein, dass die Lichtquellen in der Tür angeordnet sind und das emittierte Licht über Reflexionseinrichtungen, wie beispielsweise Spiegel und dergleichen, in Richtung der Innenseite der Tür reflektiert wird und dann von der Innenseite der Tür nach außen geleitet wird.
  • Wesentlich ist also, dass das von der oder den Lichtquellen emittierte Licht praktisch rückseitig aus der Tür austritt oder von der Rückseite abgestrahlt wird, wobei die Rückseite die im geschlossenen Zustand der Tür dem Garraum zugewandte Seite der Tür ist.
  • Vorzugsweise sind die Lichtquellen benachbart und relativ nahe zum Anschlag der Tür ausgebildet. Insbesondere ist vorgesehen, dass sie in einem dem Anschlag an den Grundkörper zugewandten Drittel der Tür angeordnet sind. Dadurch kann die Anzeige der Einschubebene für einen Nutzer nachvollziehbarer dargestellt werden, da eine unmittelbare Nähe diesbezüglich zwischen der Lichtquelle und der zugeordneten Einschubebene, die durch die entsprechenden Aufnahmeelemente charakterisiert wird, gegeben ist.
  • Vorzugsweise sind die Lichtquellen in vertikaler Richtung betrachtet untereinander angeordnet und jede Lichtquelle ist auf Höhe der Einschubebene angeordnet, zu deren Anzeige sie vorgesehen ist.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass die Anzeigeeinrichtung multifunktionell ausgebildet ist. Zum einen ist diesbezüglich vorgesehen, dass die Lichtquellen zur individuellen Aufleuchtung im Hinblick auf die Anzeige der zu wählenden Einschubebene aufleuchten können. In einer weiteren Funktionalität kann vorgesehen sein, dass mehrere Lichtquellen, insbesondere alle Lichtquellen, zumindest zeitweise gleichzeitig aufleuchten, um eine Ausleuchtung des Garraums ermöglich zu können, was inbesondere bei geschlossener Tür besonders vorteilhaft ist.
  • Vorzugsweise kann dieses zumindest zeitweise gleichzeitige Leuchten zumindest einiger Lichtquellen durch einen Nutzer benutzerdefiniert aktivierbar sein. Genau dann, wenn der Nutzer es wünscht und es für ihn vorteilhaft ist, kann er diesen Modus einstellen, wobei vorgesehen sein kann, dass dies durch Betätigen des Bedienelements ermöglicht ist.
  • Vorzugsweise sind die Lichtquellen der Anzeigeeinrichtung lichtemittierende Halbleiterbauelemente. Besonders bevorzugt erweisen sich hierbei Leuchtdioden, insbesondere Laser-Leuchtdioden. Es können jedoch auch organische Leuchtdioden (OLED) oder Laserpointer vorgesehen sein.
  • Derartige Lichtquellen können sehr energieeffizient betrieben werden und ermöglichen darüber hinaus eine besonders gute Lichtausbeute bei sehr geringem Platzbedarf.
  • Vorzugsweise ist das Hausgerät ohne Bedienblende ausgebildet. So sind aus dem Stand der Technik Hausgeräte bekannt, bei denen oberhalb der Tür Bedienblenden frontseitig angeordnet sind, welche eine Anzeigeeinheit und/oder Bedienelemente aufweisen. Durch diese Ausgestaltung ist der Garraum in seiner Größe minimiert und darüber hinaus sind die Türen auch kleiner zu bemessen. Bei dem erfindungsgemäßen Hausgerät ist vorzugsweise vorgesehen, dass eine derartige Bedienblende nicht mehr vorhanden ist und somit gegebenenfalls der Garraum vergrößert werden kann und auch die Tür größer ausgebildet ist.
  • Insbesondere ist bei einem derartigen bedienblendenlosen Hausgerät vorgesehen, dass die Tür im Wesentlichen sich über die gesamte Höhe des Hausgeräts erstreckt. Bei einer frontseitigen Betrachtung des Hausgeräts bei geschlossener Tür ist somit nahezu nur die Fläche der Frontseite der Tür zu sehen.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass die Tür eine Anzeigeeinheit und/oder zumindest ein Bedienelement zum Einstellen von Betriebsbedingungen des Hausgeräts aufweist. Insbesondere sind somit die Anzeigeeinheit und/oder zumindest ein Bedienelement in die Tür selbst integriert.
  • Es ist vorgesehen, dass in vorteilhafter Weise die Tür ausgehend von geschlossenem Zustand zumindest um einen Winkel größer 90°, insbesondere bis zu einem Winkel von 180°, aufschlagbar ist. Gerade durch derartig sich weit öffnende und seitlich nach außen schwenkbare Türen ist es somit besonders vorteilhaft, dass die Lichtemission zur Anzeige der Einschubebene aus der Innenseite der Tür abgestrahlt wird.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Betreiben eines Hausgeräts zur Zubereitung von Lebensmitteln, welches einen Garraum umfasst, der innenseitig Aufnahmeelemente aufweist, welche zur Aufnahme einer Zubereitungseinrichtung und zur Bildung von Einschubebenen für die Zubereitungseinrichtung ausgebildet sind, und eine Anzeigeeinrichtung mit Lichtquellen zur Anzeige einer Einschubebene aufweist, und eine Tür zum Verschließen des Garraums umfasst, welche seitlich an einem Grundkörper des Hausgeräts angeschlagen ist, wird zur Anzeige einer Einschubebene das Licht der zugeordneten Lichtquelle von oder aus der Innenseite der Tür aus der Tür abgestrahlt.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass zur Ausleuchtung des Garraums mehrere, insbesondere alle, Lichtquellen zumindest zeitweise gleichzeitig zur Lichtemission aktiviert werden können.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Hausgeräts sind als vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens anzusehen.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgenden in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand einer schematischen Zeichnung näher erläutert.
  • Die einzige Figur zeigt in schematischer perspektivischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Hausgeräts zur Zubereitung von Lebensmitteln. Das Hausgerät 1 kann als Backofen oder Dampfgargerät ausgebildet sein.
  • Prinzipiell kann jedes Hausgerät zur Zubereitung von Lebensmitteln diesbezüglich vorgesehen sein, welches einen Garraum mit Einschubebenen aufweist, wobei der Garraum durch die frontseitige Tür verschließbar ist.
  • Das Hausgerät 1 umfasst einen Grundkörper 2, in dem eine nicht näher gekennzeichnete Muffel angeordnet ist, welche eine Garraum 3 begrenzt. Die Muffel ist frontseitig offen und der Garraum 3 ist diesbezüglich frontseitig durch eine Tür 4 verschließbar. Die Tür 4 ist an dem Grundkörper 2 seitlich angeschlagen, was bedeutet, dass sie um die vertikale Achse (y-Richtung) seitlich nach außen geschwenkt werden kann, wie dies durch die Pfeile P dargestellt ist. Der Anschlag 15 ist gezeigt.
  • Das Hausgerät 1 ist ohne Bedienblende an der Frontseite ausgebildet und die Tür 4 erstreckt sich im Hinblick auf ihre Höhe (y-Richtung) im Wesentlichen über die gesamte Höhe des Grundkörpers 2. Ein nicht gezeigtes Display und/oder Bedienelemente sind in der Tür 4 angeordnet und können beispielsweise insbesondere über die Frontseite der Tür 4 bedient werden. Die Frontseite der Tür 4 ist im geschlossenen Zustand der Tür 4 diejenige, welche einem Beobachter zugewandt ist bzw. dem Garraum 3 abgewandt ist.
  • An der Innenseite der Muffel sind Aufnahmestege 5, 6, 7 und 8 als Aufnahmeelemente ausgebildet, welche untereinander angeordnet sind und welche analoge Ausgestaltungen auf der gegenüber liegenden vertikalen Wandseite der Muffel aufweisen. So bilden die auf gleicher Höhe befindlichen Auflagestege jeweils paarweise Auflagemöglichkeiten für eine Zubereitungseinrichtung in Form einer Grillpfanne, eines Gitterrostes oder eines Backblechs. Durch die paarweise gegenüber liegenden und zugeordneten Aufnahmeelemente werden Einschubebenen definiert, welche im Ausführungsbeispiel vier Einschubebenen I, II, III und IV darstellen.
  • Die Tür 4 weist eine optische Anzeigeeinrichtung 9 auf, welche im Ausführungsbeispiel vier Lichtquellen 10, 11, 12 und 13 umfasst. Die Lichtquellen 10 bis 13 sind im Ausführungsbeispiel lichtemittierende Halbleiterbauelemente, die in vertikaler Richtung betrachtet untereinander angeordnet sind. Im Hinblick auf die Positionierung in der Tür 4 sind die Lichtquellen 10 bis 13 in ihrer Höhe so positioniert, dass sie auf Höhe der Einschubebene I bis IV positioniert sind. So dient die Lichtquelle 10 zur Signalisierung bzw. Anzeige der ersten Einschubebene I, die Lichtquelle 11 zur Signalisierung der zweiten Einschubebene II, die Lichtquelle 12 zur Signalisierung der dritten Einschubebene III und die Lichtquelle 13 zur Signalisierung der vierten Einschubebene IV. Dies bedeutet, dass durch das Aufleuchten einer dieser Lichtquellen 10 bis 13 dem Nutzer signalisiert wird, welche Einschubebene I bis IV für die Zubereitung eines Garguts die geeignetste ist, und auf welcher Einschubebene I bis IV der Nutzer somit seine Zubereitungseinrichtung einführen soll.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel leuchtet beispielsweise die zweite Lichtquelle 11 auf und zeigt dem Nutzer somit an, dass er seine Zubereitungseinrichtung auf Höhe der zweiten Einschubebene II einfügen soll, um eine bestmögliche Zubereitung des spezifischen Garguts ermöglichen zu können.
  • Die Lichtquellen 10 bis 13 sind so in der Tür 4 angeordnet, dass ihre Hauptabstrahlrichtung von oder aus einer Innenseite 14 der Tür 4 erfolgt. Die Innenseite 14 ist diejenige Seite, welche bei geschlossener Tür 4 dem Garraum 3 zugewandt ist.
  • Gerade bei denjenigen Türen, welche seitlich aufschlagbar sind, kann somit auch bei geöffneter Tür 4 dem Nutzer eindeutig und leicht einsehbar angezeigt werden, welche Einschubebene I bis IV die geeignetste ist. Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass die Tür 4 ausgehend vom geschlossenen Zustand über einen Winkel von mindestens 90°, insbesondere bis zu einem Winkel von 180° aufschlagbar ist.
  • Die Anzeigeeinrichtung 9 ist darüber hinaus auch dazu ausgebildet, dass insbesondere bei geschlossener Tür 4 mehrere Lichtquellen 10 bis 13, insbesondere alle Lichtquellen 10 bis 13, zumindest zeitweise gleichzeitig aufleuchten können, um den Garraum 3 ausleuchten zu können. Diese Funktionalität kann insbesondere durch eine manuelle Betätigung eines Bedienelements durch einen Nutzer aktiviert werden.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass die Lichtquellen 10 bis 13 jeweils zur Erzeugung einer einzigen gleichen Lichtfarbe ausgebildet ist. Es kann auch vorgesehen sein, dass zumindest eine der Lichtquellen 10 bis 13 zur Erzeugung von Licht unterschiedlicher Lichtfarbe ausgebildet ist. Insbesondere können diesbezüglich Mehrfarben-Leuchtdioden vorgesehen sein. Ebenso kann vorgesehen sein, dass zumindest zwei Lichtquellen 10 bis 13 zur Erzeugung von Licht unterschiedlicher Lichtfarbe ausgebildet sind, wobei die eine Lichtquelle zur Erzeugung von Licht mit einer ersten Lichtfarbe und die zweite Lichtquelle zur Erzeugung von Licht mit einer zweiten Lichtfarbe ausgebildet ist.
  • 1
    Hausgerät
    2
    Grundkörper
    3
    Garraum
    4
    Tür
    5
    Aufnahmesteg
    6
    Aufnahmesteg
    7
    Aufnahmesteg
    8
    Aufnahmesteg
    9
    Anzeigeeinrichtung
    10
    Lichtquelle
    11
    Lichtquelle
    12
    Lichtquelle
    13
    Lichtquelle
    14
    Innenseite
    15
    Anschlag
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10125247 C1 [0002]
    • - DE 102004036212 A1 [0003]

Claims (13)

  1. Hausgerät zur Zubereitung von Lebensmitteln, mit einem Garraum (3), welcher innenseitig Aufnahmeelemente (5 bis 8) aufweist, welche zur Aufnahme einer Zubereitungseinrichtung und zur Bildung von Einschubebenen (I bis IV) für die Zubereitungseinrichtung ausgebildet sind, und mit einer optischen Anzeigeeinrichtung (9) zur Anzeige der Einschubebenen (I bis IV), und einer Tür (4) zum Verschließen des Garraums (3), welche seitlich an einem Grundkörper (2) des Hausgeräts (1) angeschlagen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung (9) Lichtquellen (10 bis 13) aufweist, welche in der Tür (4) angeordnet sind.
  2. Hausgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquellen (10 bis 13) so in der Tür (4) angeordnet sind, dass ihr emittiertes Licht von oder aus der Innenseite (14) der Tür (4) nach außen tritt.
  3. Hausgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquellen (10 bis 13) in einem dem Anschlag (15) an den Grundkörper (2) zugewandten Drittel der Tür (4) angeordnet sind.
  4. Hausgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquellen (10 bis 13) untereinander angeordnet sind und jede Lichtquelle (10 bis 13) auf Höhe der Einschubebene (I bis IV) angeordnet ist, zu deren Anzeige sie vorgesehen ist.
  5. Hausgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Lichtquellen (10 bis 13), insbesondere alle, zumindest gleichzeitig zur Ausleuchtung des Garraums (3) betreibbar sind.
  6. Hausgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das gleichzeitige Leuchten zumindest einiger Lichtquellen (10 bis 13) durch einen Nutzer aktivierbar ist.
  7. Hausgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (10 bis 13) ein lichtemittierendes Halbleiterbauelement ist.
  8. Hausgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es ohne eine am Grundkörper (2) angeordnete Bedienblende ausgebildet ist.
  9. Hausgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Tür (4) im Wesentlichen über die gesamte Höhe des Hausgeräts (1) erstreckt.
  10. Hausgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (4) ein Display und/oder zumindest ein Bedienelement zum Einstellen von Betriebsbedingungen des Hausgeräts (1) aufweist.
  11. Hausgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (4) ausgehend vom geschlossenen Zustand zumindest um einen Winkel größer 90°, insbesondere bis zu einem Winkel von 180°, aufschlagbar ist.
  12. Verfahren zum Betreiben eines Hausgeräts (1) zur Zubereitung von Lebensmitteln, welches einen Garraum (3) umfasst, der innenseitig Aufnahmeelemente (5 bis 8) aufweist, welche zur Aufnahme einer Zubereitungseinrichtung und zur Bildung von Einschubebenen (I bis IV) für die Zubereitungseinrichtung ausgebildet sind, und eine Anzeigeeinrichtung (9) mit Lichtquellen (10 bis 13) zur Anzeige der Einschubebenen (I bis IV) aufweist, und eine Tür (4) zum Verschließen des Garraums (3) aufweist, welche seitlich an einem Grundkörper (2) des Hausgeräts (1) angeschlagen ist, dadurch gekennzeichnet, dass zur Anzeige der Einschubebene (I bis IV) das Licht der zugeordneten Lichtquelle (10 bis 13) von oder aus der Innenseite (14) der Tür (4) aus der Tür (4) abgestrahlt wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausleuchtung des Garraums (3) mehrere, insbesondere alle, Lichtquellen (10 bis 13) zumindest zeitweise gleichzeitig Licht emittieren.
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