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Die
Erfindung betrifft ein Kältegerät, insbesondere
Haushaltskältegerät, mit einem Korpus, der einen
Innenbehälter mit einem Kühlraum und einem Gefrierraum
bildet, sowie einen Einkreiskältekreislauf, aufweisend
einen dem Gefrierraum zugeordneten ersten Verdampfer und einen dem
Kühlraum zugeordneten, hinter einer Rückwand des
Kühlraums verborgen angeordneten zweiten Verdampfer, wobei die
Rückwand des Innenbehälters eine Tauwasserrinne
aufweist.
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Aus
der
DE 199 07 124
A1 ist ein Kühlschrank mit einem außerhalb
des Kühlraums liegenden Verdampfer und einer innen liegenden
Tauwasser-Auffangrinne bekannt. Eine Innenverkleidung dient zur
Auskleidung des Kühlraumes, welcher anhand des an seiner
Rückwand angeordneten Verdampfers gekühlt ist.
Der Boden des Kühlraums ist unterhalb des Verdampfers mit
einer Tauwasser-Auffangrinne versehen, welche zum Auffangen des
während eines Abtauvorganges des Verdampfers anfallenden
Schmelzwassers im wesentlichen über die Breite des Kühlraumes
angeordnet ist. Die Tauwasser-Auffangrinne weist ein Rinnenbett
mit einem in etwa in der Mitte ihrer Breite vorspringenden Abschnitt
auf. Das Rinnenbett ist aus einer Rinnenwandung und einem Rinnenboden
gebildet, an dessen freien Rändern die Rinnenwandung umlaufend
angeordnet ist. Der Rinnenboden besitzt ein Gefälle, welches
auf eine in ihn eingebrachte, innerhalb des vorspringenden Abschnitts
angeordnete Abflussöffnung zuläuft. Die Abflussöffnung
mündet in einem Tauwasserablaufrohr.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Kältegerät, insbesondere
Haushaltskältegerät, mit einem Einkreiskältekreislauf
zu schaffen, bei dem ein vom Gefrierraum getrennter Kühlraum
für einen Benutzer zweckmäßiger genutzt
werden kann.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät,
mit einem Korpus, der einen Innenbehälter mit einem Kühlraum
und einem Gefrierraum bildet, sowie einen Einkreiskältekreislauf,
aufweisend einen dem Gefrierraum zugeordneten ersten Verdampfer
und einen dem Kühlraum zugeordneten, hinter einer Rückwand
des Kühlraums verborgen angeordneten zweiten Verdampfer,
wobei die Rückwand des Innenbehälters eine Tauwasserrinne
aufweist, wobei die Tauwasserrinne an der Innenseite der Rückwand
in einer Höhe unmittelbar unterhalb des zweiten Verdampfers angeordnet
ist.
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Bei
Kühlgeräten mit innen liegenden Verdampfern ist
es bekannt, eine Tauwasserrinne unmittelbar unterhalb der Verdampferplatte
anzuordnen. Dabei wird eine als gesondertes Bauteil ausgebildete Tauwasserrinne
unmittelbar an der Verdampferplatte befestigt oder an der Innenseite
der Rückwand des Kühlraumes angebracht. Aufgrund
der sichtbaren und in den Kühlraum hineinragenden Anbringung
der Verdampferplatte ist der nutzbare Stauraum für Kühlgut
durch die Verdampferplatte von vorne herein eingeschränkt.
Insoweit ist es bei innen liegenden Verdampfern unschädlich,
auch die Tauwasserrinne unmittelbar unterhalb der Verdampferplatte
anzuordnen, da der für die Tauwasserrinne benötigte
Einbauraum sowieso für das Kühlgut nicht zur Verfügung steht.
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Anders
verhält es sich bei Kühlgeräten mit verdeckt
angeordnetem Verdampfer. Bei verdeckt angeordneten Verdampfern befindet
sich das Verdampferrohr oder die Verdampferplatte außerhalb des
Kühlraums meist zwischen der Rückwand und der
Schaumisolierung, d. h. der Verdampfer steht in Kontakt mit der
nach außen orientierten Seite der Rückwand. Die
nach innen in den Kühlraum weisende Seite der Rückwand
ist glattwandig, meist ohne jegliche Vorsprünge ausgebildet.
Dies wird als vorteilhaft gesehen, da keinerlei innen liegende Einbauten
in den Kühlraum ragen und das zur Lagerung von Kühlgut
zur Verfügung stehende Nutzvolumen somit nicht reduziert
wird. Insoweit wurde bisher der Glattwandigkeit der Rückwand
bei Kühlgeräten mit verdeckt angeordnetem Verdampfer
der Vorzug gegeben. Die notwendige Tauwasserrinne wurde stets am Boden
des Innenbehälters vorgesehen. Einerseits, um die Rückwand über
die gesamte Höhe des Kühlraums frei von vorspringenden
Teilen zu halten und andererseits, um das von der Tauwasserrinne
aufgefangene Tauwasser auf kürzestem Wege ohne aufwändige
Ableitungsrohre dem Kompressor zuführen zu können,
wo das gesammelte Tauwasser außerhalb des Kühlraumes
wieder verdampft wurde. Insoweit wurde es bisher als nachteilig
angesehen, die Tauwasserrinne nach oben zu setzen.
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Es
wurde nun erkannt, dass Luftfeuchtigkeit, die bspw. während
eines Offenstehens der Kältegerätetür
in den Kühlraum eindringt, sich nur auf derjenigen Fläche
der Innenseite der Rückwand niederschlägt, hinter
der sich der Verdampfer befindet und dieses nur an dieser Fläche
kondensierte Wasser aufgrund der Schwerkraft bis zum Boden des Kühlraumes
herunter läuft und insoweit auch die unterhalb des Verdampfers
befindliche Fläche der Rückwand benetzt, welche
eigentlich trocken bleiben würde, da sich dort keine Luftfeuchtigkeit
niederschlägt bzw. daran kondensiert. Da jedoch bei den
bisherigen Ausgestaltungen mit einer bodenseitigen Tauwasserrinne
die Rückwand über ihre gesamte Höhe mit
herunter rinnendem Tauwasser benetzt wird, mussten die Fachböden
mit einem gewissen Abstand von der Rückwand angeordnet
werden, um eine Berührung von Kühlgut mit der
Rückwand zuverlässig verhindern zu können.
Mit anderen Worten ist ein unnötig großes Stück
der Rückwand mit abfließendem Tauwasser benetzt
worden, als dies technisch notwendig wäre. Aus diesem Grund
wurde das ablaufende Kondenswasser des Verdampfers im Kühlraum
auf eine viel größere Fläche als eigentlich notwendig
verteilt. Dies hat jedoch das Nutzvolumen des Kühlraumes
reduziert.
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Durch
ein nach oben Schieben des Wasserablaufs kann diese Fläche
erfindungsgemäß deutlich verringert werden. Erfindungsgemäß wurde
nun erkannt, dass ein Höhersetzen der bodenseitigen Tauwasserrinne,
vorzugsweise bis in eine Höhe der Unterkante des verdeckten
Verdampfers zwar auf Höhe der neu angeordneten Tauwasserrinne
die nutzbare Tiefe geringfügig reduziert, aber durch Erzielen
einer trockenen Rückwand unterhalb der Tauwasserrinne bzw.
unterhalb des Verdampfers mehr Nutzvolumen geschaffen wird. Dies
liegt unter anderem daran, dass nun Kühlgut bis anliegend
an die Rückwand verstaut werden kann, ohne dass eine Gefahr
bestünde, dass das Kühlgut feucht wird oder an
der Rückwand anfriert. Bei den unterhalb der erfindungsgemäßen
Tauwasserrinne befindlichen Fachböden kann deshalb eine
Begrenzungsleiste an diesen Fachböden entfallen. Von Vorteil
ist es insbesondere, dass Kondenswasser das Kältegerät
schneller verlassen kann, da die Tauwasserrinne unmittelbar unterhalb
des Verdampfers angeordnet ist. Ein weiterer Vorteil ergibt sich
aus einer Veränderbarkeit der Temperaturschichtung.
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Eine
Oberkante der Tauwasserrinne kann an der Innenseite der Rückwand
in einer Höhe angeordnet sein, in der sich eine Unterkante
des zweiten, hinter der Rückwand verborgenen Verdampfers
befindet. Insbesondere bei Kühlgefrierkombinationsgeräten
ist der Verdampfer des Kühlraumes in der Fläche deutlich
kleiner als die Rückwand des Kühlraumes. Dies
ist insbesondere bei Kühlgefrierkombinationsgeräten
mit einem Einkreis-Kühlkreislauf der Fall. Nur auf derjenigen
Innenfläche der Rückwand, die von dem ver deckten
Verdampfer gekühlt wird, entsteht Kondenswasser. An Teilen
der Rückwand, die nicht von dem Verdampfer gekühlt
werden, entsteht kein Kondenswasser. Ohne höher gelegter
Tauwasserrinne wird dieser ungekühlte Teil der Rückwand
jedoch feucht, durch das Herunterlaufen von Tauwassertropfen, die
im Bereich des Verdampfers kondensiert sind. Durch die erfindungsgemäß höher
gesetzte Tauwasserrinne werden die Tauwassertropfen unmittelbar
unterhalb des Verdampfers aufgefangen, so dass sie nicht auf den
ungekühlten Teil der Rückwand gelangen können.
Die Tauwassertropfen werden als aufgefangen, bevor sie den ungekühlten
Teil der Rückwand befeuchten können. Dieser ungekühlte
Teil der Rückwand bleibt folglich trocken. Da dieser ungekühlte
Teil der Rückwand trocken ist, kann Kühlgut bis
zu einer Berührung mit der Rückwand im Kühlraum
gelagert werden. Damit wird das nutzbare Volumen des Kältegerätes
vergrößert. Die Tauwasserrinne wird vorzugsweise
also dort angeordnet, wo an der nach innen zum Kühlraum
weisenden Seite der Rückwand ein gekühlter Abschnitt
der Rückwand an einen ungekühlten Abschnitt der
Rückwand grenzt. Diese Grenze muss sich nicht zwingend
genau in Höhe der Unterkante des Verdampfers befinden.
Je nach Wärmeverteilung bzw. Kälteverteilung in
der Rückwand kann der gekühlte Abschnitt, an dem
Luftfeuchtigkeit kondensieren kann, geringfügig von der
Höhe der Unterkante des Verdampfers nach oben oder nach
unten abweichen.
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Der
zweite Verdampfer kann jedoch beispielsweise in einem oberen Drittel
des Kühlraums hinter der Innenseite der Rückwand
angeordnet sein, wobei die Tauwasserrinne auf Höhe zwei
Drittels der Gesamthöhe des Kühlraums an der Innenseite
der Rückwand angebracht ist. Insbesondere bei Kühlgefrierkombinationsgeräten
mit einem Einkreis-Kältekreislauf wird der Verdampfer für
den Kühlraum deutlich kleiner ausgebildet, als bei Einzelkühlgeräten ohne
Gefrierraum bzw. als bei Kühlgefrierkombinationsgeräten
mit getrennten Kühlkreisen für Kühlraum und
Gefrierraum. So ergibt sich gerade bei Kühlgefrierkombinationsgeräten
mit einem Einkreis-Kältekreislauf der Umstand, dass eine
sehr große Fläche der Rückwand ungekühlt
ist. Ein erfindungsgemäßes „Nach-oben-legen” der
Tauwasserrinne ist folglich bei Kühlgefrierkombinationsgeräten
mit einem Einkreis-Kältekreislauf besonders vorteilhaft
bzw. wirksam.
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Die
Tauwasserrinne kann einteilig mit dem die Rückwand aufweisenden
Innenbehälter ausgebildet sein. Die Tauwasserrinne kann
konstruktiv als Ausformung in der Rückwand des Innenbehälters des
Kältegeräts ausgebildet sein. Dies hat den Vorteil,
dass keine Montage der Tauwasserrinne erforderlich ist und die Teilevielzahl
reduziert ist, weshalb das Kältegerät kostengünstig
hergestellt werden kann. Um jedoch aufwändige Formwerkzeuge
zu vermeiden, könnte die Tauwasserrinne als gesondertes
Bauteil, bspw. als Kunststoffspritzgussteil, an der Rückwand
befestigt werden.
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Die
Tauwasserrinne kann einen Ablaufstutzen aufweisen, an den ein Ablaufschlauch,
zum Ableiten von Tauwasser aus der Tauwasserrinne zu einer Verdampfungsschale
an einem Kompressor des Kältegeräts, angeschlossen
ist. Das von der Tauwasserrinne gesammelte Tauwasser wird weiterhin
einer Verdampfungsschale an einem Kompressor des Kältegeräts
zugeleitet. Dieses Zuleiten erfolgt über den Ablaufschlauch. Üblicherweise
befindet sich der Kompressor unterhalb des Bodens des Kühlraumes außerhalb
des Innenbehälters des Kältegeräts. Der Ablaufschlauch
kann auf der Innenseite der Rückwand mittig oder in einem
Eckbereich von der Unterseite der Tauwasserrinne nach unten geführt
sein.
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Der
Ablaufschlauch kann aber auch unmittelbar bzw. kurz unterhalb der
Tauwasserrinne durch die Rückwand nach hinten herausgeführt
sein und bspw. im Isolierschaum außerhalb des Kühlraumes
nach unten zu dem Kompressor geführt sein. Dies hat den Vorteil,
dass im Kühlraum kein Platz für den Ablaufschlauch
verschwendet wird.
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Der
Ablaufschlauch kann somit hinter der Rückwand verborgen
verlaufend, außerhalb des Kühlraums zu einem unterhalb
des Innenbehälters angeordneten Kompressor geführt
sein.
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In
allen erfindungsgemäßen Ausgestaltungen kann im
Kühlraum mindestens ein oberer Fachboden oberhalb der Tauwasserrinne
und mindestens ein unterer Fachboden unterhalb der Tauwasserrinne angeordnet
sein, wobei der mindestens eine untere Fachboden zum die Rückwand
berührenden Lagern von Kühlgut ohne Begrenzungsleiste
ausgebildet ist. Da das oberhalb der Tauwasserrinne kondensierende
Tauwasser in Höhe der Tauwasserrinne aufgefangen wird,
bleibt die Rückwand unterhalb der Tauwasserrinne trocken.
So kann Kühlgut auf den unterhalb der Tauwasserrinne befindlichen
Fachböden bis zu einem die Rückwand berührenden
Ausmaß gelagert werden. In diesem Fall sind keine Einrichtungen
notwendig, die das Kühlgut von der Rückwand fernhalten.
Eine Begrenzungsleiste oder ein sonstiger Anschlag kann deshalb
erfindungsgemäß entfallen.
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Fachböden
und insbesondere Glasplatten die vor dem Verdampfer bzw. vor dem
Ablaufbereich des Kondenswassers liegen, müssen hinten,
d. h. auf ihrer der Rückwand zugewandten Seite, eine Begrenzung
bzw. einen Anschlag aufweisen, damit ein Benutzer nicht unbeabsichtigt
Kühlgut mit der Rückwand in Kontakt bringt. Falls
dies doch geschehen würde, so besteht die Gefahr, dass
das Kühlgut mit dem Kondenswasser durchfeuchtet wird oder
gar an der kalten Rückwand anfriert. Wird die Tauwasserrinne
erfindungsgemäß nach oben verlegt, so ist die Rückwand
unterhalb der Tauwasserrinne nicht nass und nicht kalt. Im Ergebnis
besteht für einen Benutzer dann keine Gefahr des Durchfeuchtens
oder des Anfrierens. Aus diesem Grund kann der hintere Anschlag
bzw. die Begrenzungsleiste an den Fachböden entfallen.
Dies hat den einen Vorteil, dass die Fachböden kostengünstiger
hergestellt werden können. Ein weitere Vorteil ist, dass
durch den Wegfall des hinteren Anschlags bzw. der Begrenzungsleiste sich
die Stellfläche auf dem Fachboden vergrößert, was
einen erhöhten Kundennutzen bedeutet.
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Es
ergibt sich also ein Kostenvorteil, da Material- und Montagekosten
für den hinteren Anschlag bzw. die Begrenzungsleiste wegfallen,
weil diese hinteren Leisten an mehreren Fachböden bzw.
Glasplatten entfallen können. Es erhöht sich der
Kundennutzen, da nur ein geringerer Teil der Behälterrückwand feucht
ist. Es besteht keine Durchfeuchtungsgefahr oder Gefahr des Anfrierens
von zu lagerndem Kühlgut. Es vergrößert
sich die Stellfläche, da der hintere Anschlag bzw. die
Begrenzungsleiste entfällt und somit die Lagerfläche
nicht eingeschränkt wird.
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Dabei
können ein oder mehrere obere Fachböden zum Fernhalten
des Kühlguts von der Rückwand mit einer Begrenzungsleiste
und die ein oder mehreren unteren Fachböden zum die Rückwand berührenden
Lagern von Kühlgut ohne Begrenzungsleiste ausgebildet sein.
Bei denjenigen Fachböden, die sich in einer Höhe
befinden, auf der die Rückwand von dem Verdampfer gekühlt
ist, werden weiterhin Begrenzungsleisten benötigt, um Kühlgut von
der Rückwand fernhalten zu können. Bei Fachböden,
die unterhalb der Tauwasserrinne angeordnet werden, können
hingegen die Begrenzungsleisten entfallen. So können insbesondere
meist die Fachböden der unteren zwei Drittel der Gesamthöhe
des Kühlraumes ohne Begrenzungsleisten auskommen.
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Der
mindestens eine untere Fachboden kann eine größere
Tiefe als der mindestens eine obere Fachboden aufweisen. Es fallen
nicht nur die Begrenzungsleisten weg, sondern es ist auch nicht mehr
erforderlich, dass ein gewisser Abstand zwischen der hinteren, der
Rückwand zugewandten Kante des Fachbodens und der Rückwand
eingehalten wird. So kann erfindungsgemäß der
Fachboden bis ganz an die Rückwand herangezogen werden.
Im Ergebnis können die unteren Fachböden, d. h.
die Fachböden, die unterhalb der Tauwasserrinne angeordnet
sind, eine größere Tiefe aufweisen, als die oberen
Fachböden, die oberhalb der Tauwasserrinne angeordnet sind.
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Die
zur offenen Seite des Innenbehälters bzw. zur Türseite
des Kältegeräts weisenden Stirnenden der oberen
und unteren Fachböden können in einer gemeinsamen
Frontebene enden. In diesem Fall ergibt sich durch die größere
Tiefe der unteren Fachböden eine Vergrößerung
der gesamten verfügbaren Stellfläche innerhalb
des Kühlraumes.
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Eine
beispielhafte Ausführungsform der Erfindung ist an Hand
der 1 bis 4 beschrieben. Aus der detaillierten
Beschreibung dieses konkreten Ausführungsbeispiels ergeben
sich auch weitere generelle Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Kältegeräts für
Haushaltszwecke mit einem Innenbehälter, der einen Kühlraum
und einen Gefrierraum aufweist;
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2 eine
perspektivische Teilansicht des Kältegeräts gemäß 1 mit
einer gegenüber dem Stand der Technik erfindungsgemäß nach
oben versetzen Tauwasserrinne;
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3 eine
Querschnitts-Ansicht des Kältegeräts gemäß 1 mit
Aufnahmen für obere und untere Fachböden;
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4 zwei
erfindungsgemäß obere Fachböden und drei
erfindungsgemäß untere Fachböden, die
als Glasplatten ausgebildet sind.
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Ein
in 1 dargestelltes Haushaltskältegerät 1 weist
einen Korpus 2 mit einem Innenbehälter 3 auf.
Der Innenbehälter 3 ist in einen oben angeordneten
Gefrierraum 4 und einen unten angeordneten Kühlraum 5 aufgeteilt.
Der Gefrierraum 4 dient im allgemeinen zum Tiefgefrieren
von Gefriergut bei ca. minus 18 Grad Celsius. Dem Gefrierraum 4 ist
ein erster Verdampfer 6 zugeordnet, der verdeckt hinter einer
Gefrierraumrückwand 7 angeordnet ist. Im Gefrierraum 4 ist
ein Rost 8 für die Lagerung von Gefriergut auf
zwei Ebenen eingesetzt. Der Gefrierraum 4 ist bei geöffneter
Gefrierraumtür 9 zugänglich. Zum Öffnen
weist die Gefrierraumtür 9 einen ersten Griff 10 auf.
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Der
Kühlraum 5 dient im allgemeinen zum frostfreien
Kühlen von Kühlgut vorzugsweise bei Temperaturen
zwischen plus 4 und plus 8 Grad Celsius. Der Kühlraum 5 kann
jedoch auch als Null-Grad-Fach, insbesondere zum Frischhalten von Obst
oder Gemüse ausgebildet sein. Der Kühlraum 5 weist
eine Rückwand 11 auf, hinter der verborgen ein zweiter
Verdampfer 12 angeordnet ist. Der zweite Verdampfer 12 ist
mit dem ersten Verdampfer 6 in Reihe geschalten, d. h.
es handelt sich um einen Einkreis-Kältekreislauf, der an
einen gemeinsamen Kompressor 13 (3) angeschlossen
ist. Der Kühlraum 5 ist bei geöffneter
Kühlraumtür 14 zugänglich. Zum Öffnen
weist die Kühlraumtür 14 einen zweiten Griff 15 auf.
An Seitenwänden 16 des Innenbehälters 3 bzw.
des Kühlraums 5 sind Aufnahmen 17 für
obere Fachböden 18 und untere Fachböden 19 angeordnet.
In einer Höhe unmittelbar unterhalb des zweiten Verdampfers 12 ist
eine Tauwasserrinne 20 an der Innenseite der Rückwand 11 angeordnet.
Die Tauwasserrinne 20 weist einen Ablaufstutzen 21 auf,
an den ein Ablaufschlauch 22 (3) angeschlossen
ist. In dem Kühlraum 5 kann, wie in 1 dargestellt,
ein optionaler Ventilator 23 angeordnet sein, der für
eine Luftzirkulation innerhalb des Kühlraums 5 sorgt,
ohne jedoch zusätzliche Kaltluft von außerhalb
des Innenbehälters 3 in den Kühlraum 5 einzublasen.
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In
der 2 ist dargestellt, wie die erfindungsgemäß Tauwasserrinne 20 gegenüber
einer Ausgestaltung S nach dem Stand der Technik nach oben versetzt
angeordnet ist. Bei den gattungsgemäßen Kühlgefrierkombinationsgeräten
ist die Tauwasserrinne nach der Ausgestaltung S am Boden 24 bzw.
an einer Bodenstufe des Innenbehälters 3 angeordnet.
Gegenüber dieser bekannten Lage ist die erfindungsgemäße
Tauwasserrinne 20, wie durch den Pfeil P in 2 angedeutet,
nach oben versetzt. Hinter einem ersten Wandabschnitt 25 ist
der zweite Verdampfer 12 verdeckt (und deshalb in 2 nicht sichtbar)
angeordnet. Im Bereich des ersten Wandabschnitts 25, der
durch den zweiten Verdampfer 12 gekühlt ist, kann
Luftfeuchtigkeit in Form von Tauwassertropfen 26 kondensieren.
Ein zweiter Wandabschnitts 26 ist ungekühlt, da
sich hinter diesem Wandabschnitt 26 der zweite Verdampfer 12 nicht
mehr erstreckt. Der Bereich des zweiten Wandabschnitts 26 ist
deshalb trocken, d. h. es sind keine Tauwassertropfen dargestellt.
Die Tauwasserrinne 20 befindet sich im Übergangsbereich
zwischen dem ersten gekühlten Wandabschnitt 25 und dem
zweiten ungekühlten Wandabschnitt 26.
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Die
Tauwasserrinne 20 weist ein Rinnenbett 27 auf.
Das Rinnenbett 27 ist aus einer Rinnenwandung 28 und
einem Rinnenboden 29 gebildet, an dessen freien Rändern
die Rinnenwandung 28 umlaufend angeordnet ist. Der Rinnenboden 29 besitzt ein
Gefälle, welches auf den in ihn eingebrachten Ablaufstutzen 21 zuläuft.
Der Ablaufstutzen 21 mündet in dem Ablaufschlauch 22 (3).
Unterhalb der Tauwasserrinne 20 sind an den Seitenwänden 16 des Innenbehälters 3 bzw.
des Kühlraums 5 erste Aufnahmen 17a für
untere Fachböden 19 und beispielhaft eine zweite
Aufnahme 17b für einen oberen Fachboden 18 dargestellt.
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In 3 sind
im Querschnitt mehrere zweite Aufnahme 17b für
obere Fachböden 18 und mehrere erste Aufnahmen 17a für
untere Fachböden 19 gezeigt. Auf einer Höhe
zwischen den zweiten Aufnahme 17b der oberen Fachböden 18 und
den ersten Aufnahmen 17a der unteren Fachböden 19 ist
die erfindungsgemäße Tauwasserrinne 20 angeordnet.
An die Tauwasserrinne 20 ist der Ablaufschlauch 22 angeschlossen.
Der Ablaufschlauch 22 ist bis zu einer Verdampferschale 30 geführt,
die auf der Oberseite des Kompressors 13 angeordnet ist.
Statt, wie in 2 gezeigt innerhalb des Kühlraums 5 verlaufend, kann
der Ablaufschlauch 22 auch innerhalb der Schaumisolierung 31 verlaufend
angeordnet sein.
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In 4 sind
umgrenzt von dem gestrichelt dargestellten Korpus 2 zwei
erfindungsgemäß obere Fachböden 18 und
drei erfindungsgemäß untere Fachböden 19,
die als Glasplatten 32 ausgebildet sind, gezeigt. Jede
Glasplatte 32 weist einen umspritzten Rahmen 33 auf.
Nur die oberen Fachböden 18 weisen zusätzlich
eine Begrenzungsleiste 34 auf. Die unteren Fachböden 19 sind
ohne eine Begrenzungsleiste 34 ausgebildet. Die unteren
Fachböden 19 weisen auch eine größere
Tiefe T auf, als die Tiefe t der oberen Fachböden 18.
Die zur offenen Seite des Innenbehälters 3 bzw.
zur Türseite des Kältegeräts weisenden
Stirnenden 35 der oberen Fachböden 18 und
unteren Fachböden 19 enden in einer gemeinsamen
Frontebene 36.
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- 1
- Haushaltskältegerät
- 2
- Korpus
- 3
- Innenbehälter
- 4
- Gefrierraum
- 5
- Kühlraum
- 6
- erster
Verdampfer
- 7
- Gefrierraumrückwand
- 8
- Rost
- 9
- Gefrierraumtür
- 10
- erster
Griff
- 11
- Rückwand
- 12
- zweiter
Verdampfer
- 13
- Kompressor
- 14
- Kühlraumtür
- 15
- zweiter
Griff
- 16
- Seitenwände
- 17
- Aufnahmen
- 18
- obere
Fachböden
- 19
- untere
Fachböden
- 20
- Tauwasserrinne
- 21
- Ablaufstutzen
- 22
- Ablaufschlauch
- 23
- Ventilator
- 24
- Boden
- 25
- erster,
gekühlter Wandabschnitt
- 26
- zweiter,
ungekühlter Wandabschnitt
- 27
- Rinnenbett
- 28
- Rinnenwandung
- 29
- Rinnenboden
- 30
- Verdampferschale
- 31
- Schaumisolierung
- 32
- Glasplatte
- 33
- umspritzter
Rahmen
- 34
- Begrenzungsleiste
- S
- Tauwasserrinne
nach dem Stand der Technik
- P
- Pfeil
- T
- Tiefe
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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