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Die
Erfindung betrifft eine Druckmaschine, und insbesondere eine Rollenrotations-Offsetdruckmaschine.
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Gemäß dem Stand
der Technik weist eine Druckmaschine eine Mehrzahl von Betriebseinheiten,
wie beispielsweise Rollenwechsler, Druckeinheiten, Leitwalzen, Falztrichter,
Falzapparate usw., auf zum Realisieren eines Druckprozesses. Beispielsweise
die Druckeinheiten verfügen
dabei über
stationäre,
d. h. ortsfest an die jeweiligen Druckeinheiten montierte, Wascheinrichtungen
für einen
Walzenzug der jeweiligen Druckeinheiten.
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Wenn
z. B. eine über
den eigentlichen Druckprozess hinausgehende bzw. außerhalb
dessen liegende Wartung an bestimmten Baugruppen einer Druckeinheit
durchzuführen
ist, werden die zu wartenden Baugruppen manuell vor Ort oder in
externen Vorrichtungen gewartet und gereinigt. Dies kann z. B. einen
Transport der betreffenden Baugruppen erfordern. Dies ist personalintensiv,
zeitaufwendig und im laufenden Betrieb der Druckmaschine möglicherweise
mit einer Personengefährdung
für die
Wartungspersonen verbunden.
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Ferner
ist es in der Regel nicht möglich,
die an der Druckeinheit stattfindenden z. B. Wartungsvorgänge zu Überwachen
und ggf. Aufzuzeichnen. Außerdem
kann es, da die über
den Druckprozess hinausgehenden Zusatzarbeiten, wie z. B. eine Wartung
und das damit zusammenhängende
Reinigen der betreffenden Baugruppen, durch z. B. Schichtarbeit
bedingt in der Regel von unterschiedlichen Personen durchgeführt werden,
zu unterschiedlichen Qualitätsniveaus
hinsichtlich der durchgeführten
Zusatzarbeiten kommen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Druckmaschine zu schaffen,
bei der über
den Druckprozess hinausgehende Zusatzarbeiten an Betriebseinheiten
der Druckmaschine mit geringerem Zeitaufwand bewältigt werden können.
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Dies
wird mit einer Druckmaschine gemäß Anspruch
1 erreicht. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
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Gemäß der Erfindung
weist eine Druckmaschine wenigstens eine Betriebseinheit zum Realisieren
eines Druckprozesses, eine Hilfseinheit, die eingerichtet ist zum
Durchführen
von über
den Druckprozess hinausgehenden Zusatzarbeiten an der Betriebseinheit,
und eine Führungsanordnung
auf, mittels deren die Hilfseinheit entlang eines vordefinierten
Fahrweges zu einer Arbeitsposition an der Betriebseinheit hin und
von der Arbeitsposition weg zu einem Bereitschaftsbereich hin verfahrbar
ist.
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Gemäß der Erfindung
kann der vordefinierte Fahrweg beispielsweise durch ein Schienensystem oder
auch durch ein Induktionsschleifensystem realisiert sein. Andere
Ausgestaltungen sind natürlich möglich. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist der Fahrweg so vordefiniert, dass dieser einerseits
z. B. für
Bedienpersonal jederzeit erkennbar und voraussehbar und andererseits
für die
jeweilige Betriebseinheit stets in der gleichen Weise wiederholbar
ist.
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Dadurch,
dass erfindungsgemäß eine entlang
eines definierten Fahrweges zu einer Arbeitsposition an der Betriebseinheit
hin und von der Arbeitsposition weg zu einem Bereitschaftsbereich
hin verfahrbare Hilfseinheit vorgesehen ist, können über den Druckprozess hinausgehende
Zusatzarbeiten an der Betriebseinheit mit geringerem Zeitaufwand
und ggf. sogar geringerem Personalaufwand bewältigt werden. Dadurch, dass
die Hilfseinheit, wenn nicht benötigt,
in den Bereitschaftsbereich verfahrbar ist, kann einerseits die
Hilfseinheit gegen Verschmutzung und Beschädigung geschützt werden
und andererseits der im Normalbetrieb (ohne Zusatzarbeiten) an der
Betriebseinheit zur Verfügung
stehende Freiraum maximiert werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung weist die Hilfseinheit ein bewegliches Arbeitsorgan
mit einem Wechselkopf auf, wobei der Wechselkopf so eingerichtet
ist, dass daran unterschiedliche an einer Vorhalteposition aufbewahrte
Arbeitseinrichtungen lösbar
montiert werden können.
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Durch
den Wechselkopf in Kombination mit den unterschiedlichen daran montierbaren
Arbeitseinrichtungen ist die Hilfseinheit außerordentlich flexibel für unterschiedlichste
Zusatzarbeiten an der Betriebseinheit einsetzbar. An der Vorhalteposition
kann gemäß Ausführungsformen
der Erfindung stets der gleiche Satz von Arbeitseinrichtungen vorgehalten werden
oder kann der Satz von vorgehaltenen Arbeitseinrichtungen z. B.
bedarfsbedingt verändert werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung sind an der Vorhalteposition Montagewerkzeug und Montagevorrichtungen
angeordnet, so dass die Hilfseinrichtung als Montagehilfe einsetzbar ist.
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Diese
Ausgestaltung der Erfindung fördert
in vorteilhafter Weise eine schnelle und hinsichtlich des Personalaufwandes
minimierte Durchführung
von sonst langwierigen und personalintensiven Zusatzarbeiten. Ferner
können
die mit den Zusatzarbeiten befassten Personen von schweren und ggf.
gesundheitsbelastenden Arbeiten entlastet werden, indem solche Arbeiten
auf die Hilfseinheit verlagert werden.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung weisen die Arbeitseinrichtungen eine Walzenreinigungseinrichtung
und/oder eine Manipulationseinrichtung auf.
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Auch
diese Ausgestaltung der Erfindung fördert in vorteilhafter Weise
eine schnelle und hinsichtlich des Personalaufwandes minimierte
Durchführung
von sonst langwierigen und personalintensiven Zusatzarbeiten. Durch
die Montagemöglichkeit
einer Walzenreinigungseinrichtung an dem Wechselkopf kann eine Walzenreinigung
z. B. in direkter Nachbarschaft zu einer Druckeinheit durchgeführt werden, wodurch
ein sonst ggf. nötiger
Transport entfällt.
Die nötigen
Betriebsmittel, wie z. B. Reinigungsmittel und Absaugung, können z.
B. direkt von dem stationären Reinigungssystem
der Druckeinheit bezogen werden. Durch die Montagemöglichkeit
einer Manipulationseinrichtung, wie z. B. einer Greifereinrichtung,
an dem Wechselkopf kann die Hilfseinheit noch flexibler für unterschiedlichste
Zusatzarbeiten, insbesondere auch zum Halten und Bedienen von Werkzeug,
eingesetzt werden.
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Gemäß noch einer
Ausführungsform
der Erfindung weist die Hilfseinheit Aufnahmemittel auf, die die
Vorhalteposition bilden.
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Durch
diese Ausgestaltung der Erfindung können die unterschiedlichen
Arbeitseinrichtungen sozusagen an Bord der Hilfseinheit mitgeführt werden,
wodurch Arbeitswege und damit Arbeitszeit eingespart werden können. Die
Aufnahmemittel können z.
B. in Form von Konusaufnahmen, Hakenaufnahmen usw. ausgebildet sein.
Natürlich
sind auch andere Ausgestaltungen der Aufnahmemittel möglich.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist an der Hilfseinheit ein Arbeitsfluidreservoir vorgesehen.
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Das
Arbeitsfluidreservoir kann erfindungsgemäß beispielsweise ein Reinigungsmittelreservoir, wie
z. B. ein Zufuhrreservoir und einen Auffangbehälter, ein Druckluftreservoir,
ein Schmiermittelreservoir usw. sein. Das Arbeitsfluidreservoir
kann erfindungsgemäß innerhalb
der Hilfseinheit angeordnet oder auch außen lösbar an dieser angebracht sein.
Durch das Mitführen
von benötigtem
Arbeitsfluid an Bord der Hilfseinheit ist diese noch flexibler und
insbesondere ggf. auch autark einsetzbar.
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Gemäß noch einer
Ausführungsform
der Erfindung weist die Hilfseinheit Datenübertragungsmittel auf, mittels
denen Daten von der Hilfseinheit an einen Kontrollbereich der Druckmaschine übertragbar sind.
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Die
Datenübertragungsmittel
können
z. B. funkbasiert, kabelbasiert bzw. leitungsbasiert und/oder z.
B. auch opto-basiert sein. Der Kontrollbereich kann z. B. von einem
Bedienpult und/oder von einem Leitstand der Druckmaschine gebildet
sein.
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Durch
diese Ausgestaltung können
Daten, die von z. B. an der Hilfseinheit angebrachten Sensoren erfasst
werden, zum Überwachen
und/oder Aufzeichnen der Daten an den Kontrollbereich übertragen
werden. Damit können über den
Druckprozess hinausgehende Zusatzarbeiten und/oder ggf. auch der
Druckprozess selbst überwacht
und ggf. protokolliert werden.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist der Wechselkopf mit einer Kamera versehen, wobei
die Kamera mit den Datenübertragungsmitteln
signalgekoppelt ist, so dass von der Kamera erzeugte Bilddaten an
den Kontrollbereich übertragbar
sind.
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Damit
können über den
Druckprozess hinausgehende Zusatzarbeiten und/oder ggf. auch der Druckprozess
selbst visuell überwacht
und ggf. z. B. als Videosequenz protokolliert bzw. aufgezeichnet werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung weist die Hilfseinheit ferner eine Steuervorrichtung
auf, die mit den Datenübertragungsmitteln
signalgekoppelt ist, wobei die Datenübertragungsmittel eingerichtet
sind, so dass Daten von dem Kontrollbereich aus an die Steuervorrichtung übertragbar
sind.
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Die
Steuervorrichtung kann z. B. in Form von Hardware und/oder Software
und/oder Firmware ausgebildet sein. Die Signalkopplung kann z. B. über geeignete
Kabel, Nachbereichsfunk, Infrarot usw. realisiert sein. Damit verfügt die Hilfseinheit über eine Schnittstelle, über welche
die Hilfseinheit z. B. vom Leitstand der Druckmaschine aus steuerbar
ist. Damit kann die Hilfseinheit ggf. völlig mannlos in der Druckmaschine
agieren, wodurch insbesondere auch Personengefährdungen ausgeschlossen werden
können.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung weist die Steuervorrichtung einen Speicher auf, in
dem eine Anzahl von vorbestimmten Arbeitsprogrammen, z. B. in Form
von Software und/oder Firmware, für die Arbeitseinrichtungen
der Hilfseinheit hinterlegbar sind.
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Damit
wird in vorteilhafter Weise eine völlig selbständige Arbeitsweise der Hilfseinheit
unterstützt,
da bei Durchführung
der Zusatzarbeiten keine Daten mehr an die Hilfseinheit übertragen
werden müssen.
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Gemäß noch einer
Ausführungsform
der Erfindung weist die Hilfseinheit eine Mehrzahl von Stellgliedern
zum Steuern des Arbeitsorgans auf, wobei die Stellglieder jeweils
mit der Steuervorrichtung signalgekoppelt sind, so dass die Stellglieder
mittels der Arbeitsprogramme steuerbar sind.
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Die
Stellglieder können
beispielsweise von Servomotoren, Pneumatikzylindern, Steuerventilen usw.
gebildet sein, so dass eine definierte Bewegung des Arbeitsorgans,
welches z. B. als mehrteiliger Roboterarm ausgebildet ist, ermöglicht ist.
Die Signalkopplung kann wieder z. B. über geeignete Kabel, Nachbereichsfunk,
Infrarot usw. realisiert sein.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung weist die Hilfseinheit ferner Antriebsmittel auf zum
automatischen Verfahren der Hilfseinheit entlang des definierten
Fahrweges, wobei die Antriebsmittel mit der Steuervorrichtung signalgekoppelt
sind, so dass die Antriebsmittel mittels der Steuervorrichtung steuerbar
sind.
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Die
Antriebsmittel können
beispielsweise Elektromotoren, insbesondere auch Servomotoren, geeignete
Getriebemittel, eine Anzahl von Antriebsrädern, wie z. B. Fahrräder bzw.
Laufräder
und/oder Zahnräder,
aufweisen. Um eine Orientierung der Hilfseinheit zu ermöglichen,
können
zusätzlich
Orientierungssensoren, wie z. B. Inkremental-Wegmesssensoren oder
Absolut-Wegmesssensoren und/oder Näherungssensoren und/oder optische
Sensoren wie Kameras, an der Hilfseinheit vorgesehen sein, wobei
die Orientierungssensoren mit der Steuervorrichtung der Hilfseinheit
signalgekoppelt sind. Die jeweiligen Signalkopplungen können wieder
z. B. über geeignete
Kabel, Nachbereichsfunk, Infrarot usw. realisiert sein.
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Gemäß noch einer
Ausführungsform
der Erfindung weist die Führungsanordnung
Versorgungsleitungen zur Energieversorgung der Hilfseinheit auf.
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Unter
Energieversorgung wird erfindungsgemäß jegliche Energie verstanden,
wie z. B. Wärmeenergie,
Kompressionsenergie, Bewegungsenergie, elektrische Energie, chemische
Energie usw. Demzufolge können
derartige Versorgungsleitungen z. B. elektrische Leitungen, Druckluftleitungen,
Saugluftleitungen, Reinigungsmittelleitungen, Gasleitungen usw.
aufweisen.
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Dadurch,
dass erfindungsgemäß die Versorgungsleitungen
in die Führungsanordnung
integriert sind, können
alle nötigen
Medien platzsparend und betriebssicher angeordnet an die Hilfseinheit
geführt werden.
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Bevorzugt
weisen die Versorgungsleitungen wenigstens eine elektrische Leitung
auf zur Versorgung der Hilfseinheit mit Elektroenergie. Bevorzugt ist
die elektrische Leitung als Stromschiene ausgebildet, welche neben
der Stromleitungsfunktion gleichzeitig die Führungsfunktion bzw. Fahrwegsdefinition übernimmt.
Bevorzugt ist die Stromschiene als Kleinspannungs-Stromschiene ausgebildet,
d. h. zum Übertragen
von Wechselspannungen bis 50 Volt Effektivwert und Gleichspannungen
bis 120 Volt.
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Damit
wird eine äußerst kostengünstige, platzsparende
und sichere Energieversorgung der Hilfseinheit gewährleistet.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung weisen die Versorgungsleitungen wenigstens eine Arbeitsfluidleitung
auf zur Versorgung der Hilfseinheit mit Arbeitsfluid.
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Als
Arbeitsfluid kommen z. B. Reinigungsmittel, Druckluft und Saugluft
in Betracht, welche z. B. für
die Wascheinrichtung eingesetzt werden können.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist ein Objektiv der Kamera von einer beweglichen
Abdeckung abgedeckt, wobei die Versorgungsleitungen eine Druckluftleitung
aufweisen, über
die gesteuert Druckluft an die Abdeckung heranführbar ist, so dass die Abdeckung
durch ausströmende
Druckluft in eine Position verlagerbar ist, in der das Objektiv
zum Aufnehmen von Bildern freigegeben ist.
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Die
Abdeckung ist bevorzugt von einer schwenkbaren Klappe gebildet,
die z. B. durch ihr Eigengewicht oder eine Zugfeder in der Position
gehalten wird, in der die Klappe das Objektiv der Kamera abdeckt.
Bläst nun
Druckluft aus Richtung des Objektivs gegen die Klappe, so schwenkt
diese von dem Objektiv weg nach oben und gibt den Sichtpfad des Objektivs
frei.
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Durch
die Abdeckung können
zuverlässig Verschmutzungen
und Beschädigungen
des Objektivs verhindert bzw. reduziert werden, wobei die im Freigabefall
ausströmende
Druckluft einen zusätzlichen
Schutz für
das Objektiv bilden kann.
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Im
Fazit wird gemäß Ausführungsformen
der Erfindung eine mobile, multifunktionale Hilfseinheit bereitgestellt,
welche manuell oder mit der entsprechenden Antriebstechnik versehen
vom einem Leitstand aus an die entsprechende Betriebseinheit, wie z.
B. Druckeinheit, bewegt werden kann. Hierdurch kann auch während der
Produktion ohne Personengefährdung
gewartet werden oder ein Monitoring stattfinden. Im vollautomatisierten
Zustand kann das System mannlos arbeiten und somit die Wartung, Reinigung
und Einstellarbeiten mit wiederholbarer Qualität durchführen.
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Eine
Kamera kann für
Monitoringaufgaben vorgesehen sein, wobei zum Schutz der Optik eine druckluftbetätigte Klappe
installiert ist. Diese Klappe verhindert eine Verschmutzung, wobei
zusätzlicher Schutz
durch die bei geöffneter
Klappe ausströmende
Luft gewährleistet
werden kann.
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Reinigungsmittel,
wie z. B. Walzenreinigungsmittel, und Auffangbehälter können an Bord der Hilfseinheit
sein, wobei die Hilfseinheit z. B. bei manueller Aufstellung auch
an die Versorgungsleitungen der betreffenden Betriebseinheit angeschlossen
werden kann. Eine oder mehrere Wascheinrichtung(en) und eine oder
mehrere Absaugung(en) können
sich an Bord der Hilfseinheit befinden.
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Bei
erledigter Arbeit kann der Vorgang in Form einer Bild- und/oder
Prozess-Aufzeichnung und/oder
Dokumentation protokolliert werden.
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Beim
Einsatz als Montagehilfe können
sich Werkzeug und Vorrichtungen an Bord der der Hilfseinheit befinden.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsformen
und unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren detaillierter
beschrieben.
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1 zeigt
eine skizzenhafte schematisierte perspektivische Vorderansicht einer
Hilfseinheit einer Druckmaschine gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung.
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2 zeigt
eine schematisierte Vorderansicht der Hilfseinheit der Druckmaschine
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung.
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3 zeigt
eine schematisierte Draufsicht der Hilfseinheit der Druckmaschine
gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung.
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4 zeigt
eine 1 ähnliche
vergrößerte Ansicht
der Hilfseinheit der Druckmaschine gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung.
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5 zeigt
eine zu 1 um etwa 90 Grad versetzt betrachtete
und dieser ähnliche
vergrößerte Ansicht
der Hilfseinheit der Druckmaschine gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung.
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Die 1 bis 5 zeigen
eine Hilfseinheit 1 einer Druckmaschine (nicht vo Iständig gezeigt
und nicht separat bezeichnet) gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung.
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Die
Druckmaschine weist eine Mehrzahl von Betriebseinheiten der Druckmaschine
bildenden Druckeinheiten (nicht gezeigt) zum Realisieren eines Druckprozesses,
eine Hilfseinheit 1, die eingerichtet ist zum Durchführen von über den
Druckprozess hinausgehenden Zusatzarbeiten an den Druckeinheiten, und
eine Führungsanordnung 5 auf,
mittels deren die Hilfseinheit 1 entlang eines definierten
Fahrweges zu einer Arbeitsposition an einer jeden der Druckeinheiten
hin und von der jeweiligen Arbeitsposition weg zu einem Bereitschaftsbereich
hin verfahrbar ist.
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Die
Hilfseinheit 1 weist ein als mehrgliedriger gelenkiger
Roboterarm ausgebildetes bewegliches Arbeitsorgan 10, eine
Mehrzahl von Stellgliedern 12, 13, 14 zum
Steuern des Arbeitsorgans 10, eine Anzahl von unterschiedlichen
Arbeitseinrichtungen 18, Aufnahmemittel 20, die
eine Vorhalteposition für
die Arbeitseinrichtungen 18 definieren, ein Arbeitsfluidreservoir 25,
Datenübertragungsmittel 30,
eine Steuervorrichtung 35 und Antriebsmittel 40 auf
zum automatischen Verfahren der Hilfseinheit 1 entlang
des definierten Fahrweges.
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Das
Arbeitsorgan 10 weist einen Wechselkopf 11 auf,
der über
geeignete Kuppelmittel so eingerichtet ist, dass an den Wechselkopf 11 unterschiedliche
an der Vorhalteposition aufbewahrte Arbeitseinrichtungen 18 lösbar angekuppelt
werden können.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung weisen die Arbeitseinrichtungen 18 eine Walzenreinigungseinrichtung
auf, die in 1 an dem Wechselkopf 11 aufgenommen
ist.
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Das
Arbeitsfluidreservoir 25 weist ein Frischfluidreservoir 25a und
einen Auffangbehälter 25b auf. Ferner
sind seitlich an der Hilfseinheit 1 Wartungsanschlüsse 26 vorgesehen, über die
unverbrauchte Reinigungsflüssigkeit
in das Frischfluidreservoir 25a eingefüllt und verbrauchte Reinigungsflüssigkeit
aus dem Auffangbehälter 25b abgesaugt
werden kann.
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Die
Datenübertragungsmittel 30 sind
als Funkübertragungsmittel
ausgebildet, so dass mittels der Datenübertragungsmittel 30 Daten
von der Hilfseinheit 1 aus an einen als Leitstand ausgebildeten Kontrollbereich
(nicht gezeigt) der Druckmaschine und von dem Kontrollbereich aus
an die Datenübertragungsmittel 30 übertragbar
sind. Mit anderen Worten realisieren die Datenübertragungsmittel 30 eine bidirektionale
Datenaustauschverbindung zu dem Kontrollbereich.
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Die
Steuervorrichtung 35 ist mit den Datenübertragungsmitteln 30 signalgekoppelt,
so dass Daten von der Steuervorrichtung 35 aus an den Kontrollbereich
und von dem Kontrollbereich aus an die Steuervorrichtung 35 übertragbar
sind.
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Die
Steuervorrichtung 35 weist einen Speicher 35a auf,
in dem eine Anzahl von vorbestimmten Arbeitsprogrammen für die Arbeitseinrichtungen 18 der
Hilfseinheit 1 hinterlegbar bzw. hinterlegt sind.
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Die
Stellglieder 11 bis 14, welche in 1 schematisch
und exemplarisch als servomotorische Stellglieder für Gelenke
des Arbeitsorgans 10 gezeigt sind, sind jeweils mit der
Steuervorrichtung 35 signalgekoppelt, so dass die Stellglieder 11 bis 14 mittels der
Arbeitsprogramme steuerbar sind.
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Die
Antriebsmittel 40 weisen treibende Laufräder 41,
in einem Führungsschlitten 50 angeordnete treibende
Reibräder 42 und
jeweilige elektrische Antriebsmotoren (nicht gezeigt) für die Laufräder 41 und die
Reibräder 42 auf.
Die Antriebsmotoren der Antriebsmittel 40 sind mit der
Steuervorrichtung 35 signalgekoppelt, so dass die Antriebsmotoren
mittels der Steuervorrichtung 35 steuerbar sind.
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Der
Wechselkopf 11 ist mit einer Kamera 19 versehen,
die per Nachbereichsfunk (z. B. Bluetooth) mit den Datenübertragungsmitteln 30 signalgekoppelt
ist, so dass von der Kamera 19 erzeugte Bilddaten an den
Kontrollbereich übertragbar
sind.
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Die
Führungsanordnung 5 weist
Versorgungsleitungen 60 in Form einer als elektrische Leitung
fungierenden hohlen Führungs-Stromschiene 61 zur
Versorgung der Hilfseinheit 1 mit Elektroenergie und Druckluft
auf, wobei die Druckluft durch das hohle Innere der Führungs-Stromschiene 61 hindurchgeleitet
wird. Der Führungsschlitten 5C)
weist in seinem Inneren an einer der Führungs-Stromschiene 61 zugewandten
Fläche
einen federnd gelagerten Kontaktvorsprung 51 auf, der in
dazu passende Kontaktlöcher 62 an
den jeweiligen Haltepositionen der Hilfseinheit 1 an der
Führungs-Stromschiene 61 fluiddicht
einrasten kann, so dass der Hilfseinheit 1 über das
betreffende Kontaktloch 62 und den Kontaktvorsprung 51 Druckluft
aus dem Inneren der Führungs-Stromschiene 61 zuführbar ist.
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Die
Führungs-Stromschiene 61 dient
ferner zum mechanischen Führen
des Führungsschlittens 50 und
damit der Hilfseinheit 1 sowie zum Zuführen von elektrischem Strom
zu der Hilfseinheit 1. Zum Abgreifen des elektrischen Stroms
von der Führungs-Stromschiene 61 weist
der Führungsschlitten Stromabnehmer 62 auf,
von welchen der elektrische Strom über elektrische Leitungen an
die Verbraucher, wie die Steuervorrichtung 35, die Stellglieder 12–14, die
Arbeitseinrichtungen 18, die Kamera 19, die Datenübertragungsmittel 30,
die Antriebsmittel 40, die Sicherheits-Laserscanner 45 usw.,
geleitet werden kann.
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Ein
Objektiv (nicht bezeichnet) der Kamera 19 ist von einer
beweglichen als Klappe ausgebildeten Abdeckung 19a (nur
in 4 dargestellt) abgedeckt, wobei die Abdeckung 19a mittels
einer nicht gezeigten Zugfeder in der Abdeckposition an dem Objektiv
gehalten wird. Über
die in der Führungs-Stromschiene 61 realisierte
Druckluftleitung und einen Medienzuführstrang 15 (siehe 1)
ist gesteuert Druckluft an eine Düse 16 (4)
und von dieser an die Abdeckung 19a heranführbar, so
dass die Abdeckung 19a durch ausströmende Druckluft in eine in 4 gezeigte
Freigabeposition verlagerbar ist, in der das Objektiv zum Aufnehmen
von Bildern freigegeben ist.
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Die
Hilfseinheit 1 weist ferner zwei Orientierungssensoren
in Form von Sicherheits-Laserscannern 45 (siehe insbesondere 4)
auf, die jeweils einen Kreissektor von 270 Grad abscannen können, so
dass ein Zusammenstoß der
Hilfseinheit mit einem Objekt oder einer Person sicher vermieden
werden kann. Solche Sicherheits-Laserscanner werden beispielsweise
von der SICK AG unter der Bezeichnung Sicherheits-Laserscanner S300
vertrieben. Wie aus 1 ersichtlich, in der der Übersichtlichkeit
halber nur einer der Sicherheits-Laserscanner 45 dargestellt
ist, sind an den beiden Sicherheits-Laserscannern 45 zur
Vermeidung von Zusammenstößen selektiv
mehrere Schutzfelder SI und SII einstellbar.
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Die
Hilfseinheit 1 ist mittels der Antriebsmittel 40 entlang
der Führungs-Stromschiene 61 auf
zu den jeweiligen Druckeinheiten korrespondierende Positionen verfahrbar.
Ferner weist die Hilfseinheit 1 einen der Führungsanordnung 5 zuzuordnenden
pneumatisch aus- und einfahrbaren Teleskopschlitten 70 auf, über den
die Hilfseinheit 1 in einer senkrecht zu der durch die
Führungs-Stromschiene 61 definierten Richtung
entlang einer ebenfalls der Führungsanordnung 5 zuzuordnenden
Führungsschiene 80 zu
der betreffenden Druckeinheit hin (siehe die Ausfahrstellung des
Teleskopschlittens 70 in 3) und von
der Druckeinheit weg in den Bereitschaftsbereich (bei eingefahrenem
Teleskopschlitten 70 und nahe an der Führungs-Stromschiene 61 – wie z.
B. in 1 gezeigt) verfahrbar ist.
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Im
Fazit wird gemäß den beschriebenen Ausführungsformen
der Erfindung eine mobile, multifunktionale Hilfseinheit 1 bereitgestellt,
welche von dem Kontrollbereich aus an die entsprechende Druckeinheit
bewegt werden kann. Hierdurch kann auch während der Produktion ohne Personengefährdung gewartet
werden oder ein Monitoring stattfinden. Im beschriebenen vollautomatisierten
Zustand kann das System mannlos arbeiten und somit die Wartung,
Reinigung und Einstellarbeiten mit wiederholbarer Qualität durchführen.
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Die
Kamera 19 kann für
Monitoringaufgaben verwendet werden, wobei die druckluftbetätigte Abdeckung 19a das
Objektiv der Kamera gegen Verschmutzung schützt, und wobei zusätzlicher
Schutz durch die bei geöffneter
Abdeckung 19a ausströmende
Druckluft geboten wird.
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Die
als Walzenreinigungseinrichtung ausgebildete Arbeitseinrichtung 18 und
Walzenreinigungsmittel werden an Bord der Hilfseinheit 1 mitgeführt, so dass
die Hilfseinheit 1 auch bei Stillsetzung der zu wartenden
Druckeinheit arbeiten kann.
-
Bei
erledigter Wartungsarbeit kann der Vorgang in Form einer Bild- und/oder
Prozess-Aufzeichnung und/oder Dokumentation im Kontrollbereich protokolliert
werden, indem über
die Datenübertragungsmittel 30 Daten
(wie z. B. Bilddaten) an den Kontrollbereich übertragen werden.
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- 1
- Hilfseinheit
- 10
- Arbeitsorgan
- 11
- Wechselkopf
- 12
- Stellglied
- 13
- Stellglied
- 14
- Stellglied
- 15
- Medienzuführstrang
- 16
- Düse
- 18
- Arbeitseinrichtung
- 19
- Kamera
- 19a
- Abdeckung
- 20
- Aufnahmemittel
- 25
- Arbeitsfluidreservoir
- 25a
- Frischfluidreservoir
- 25b
- Auffangbehälter
- 26
- Wartungsanschlüsse
- 30
- Datenübertragungsmittel
- 35
- Steuervorrichtung
- 35a
- Speicher
- 40
- Antriebsmittel
- 41
- Laufrad
- 42
- Reibrad
- 45
- Sicherheits-Laserscanner
- 50
- Führungsanordnung
- 50
- Führungsschlitten
- 51
- Kontaktvorsprung
- 52
- Stromabnehmer
- 60
- Versorgungsleitungen
- 61
- Führungs-Stromschiene
- 62
- Kontaktloch
- 70
- Teleskopschlitten
- 80
- Führungsschiene
- SI
- Schutzfeld
- SII
- Schutzfeld