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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erzeugung eines Zeitungsproduktes gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zur Erzeugung eines Zeitungsproduktes.
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In der
DE 10 2004 033 920 B4 ist eine Rollenrotationsdruckmaschine offenbart, wobei in einer Ausführung ein längs gefalztes Produkt mit an einer oder an beiden Seiten eingeschlagenen Klappseiten herstellbar sind. Hierzu wird eine Bahn, welche eine Breite von mehr als zwei bzw. mehr als drei Seiten aufweist ein- bzw. beidseitig durch einen Pflugfalz eingeschlagen und anschließend über einem Falztrichter längs gefalzt.
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Die
DE 297 13 744 U1 ist auf eine besondere Ausgestaltung von Auftragsköpfen einer Längs- oder Querleimvorrichtung gerichtet. In einer Ausführung werden zwei Bahnen vor einem Längsfalztrichter übereinander geführt, wobei vor einem Falztrichter auf die Oberseite der unteren Bahn auf ¼- und ¾-Breite und auf der Oberseite der oberen Bahn sowie im Auslauf des Falztrichters auf Unterseite der unteren Bahn auf ¾-Breite eine Längsleimspur aufgetragen wird. Hierdurch lässt sich ein Produkt herstellen, welches aus acht mittig gefalzten und ineinander verklebten Blättern besteht.
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Durch die
DE 25 58 049 A1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung eines Druckproduktes offenbart, wobei zwei zweiseitenbreite Teilbahnen übereinander geführt werden. Damit im Endprodukt ein Teilprodukt abtrennbar ist, werden die beiden Bahnen aufeinander geführten Bahnen parallel zur späteren ersten Längsfalzlinie durch eine Leimspur miteinander verbunden. Die Leimspur liegt vorzugsweise 12 mm neben der Längsfalzlinie. Zwischen Längsfalzlinie und Leimspur werden die beiden Bahnen durch eine Perforiereinrichtung perforiert, damit das verleimte Teilprodukt zerstörungsfrei entnehmbar ist.
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In der
DE 76 29 914 U1 wird ein Produkt aus mehreren miteinander längs verklebten und längs perforierten Bahnen hergestellt, wobei nach dem Längsverbinden ein Schneiden in mehrlagige Produktabschnitte, ein Querfalzen und ein sich anschließendes Längsfalzen erfolgt. Das Verbinden der beiden Bahnen erfolgt außermittig, sodass ein Teil einer durch die Vorrichtung herzustellenden Blattsammlung zunächst an einem Auffalten gehindert oder aber vom restlichen Teil abgetrennt werden kann. Damit dies weitgehend zerstörungsfrei erfolgen kann ist der verbundene Strang im Bereich zwischen Leimspur und Bahnmitte perforiert ausgebildet.
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Durch die
DE 71 29 190 U ist ein Verfahren und eine Vorrichtung offenbart, wobei eine breitere Bahn auf einem Falztrichter mittig längs gefalzt wird. Vor dem Längsfalzen wird die mittig zu falzende Bahn dicht neben der Mitte mit Leim versehen, um sie vor dem Falzen mit einer halbbreiten Bahn zu verbinden. Nach dem Längsfalzen ist die eingeklebte Einzelseite durch die gefalzten Seiten der breiteren Bahn eingeschlagen.
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Die
DE 30 16 573 A1 offenbart ein Verfahren zur Herstellung von Produkten sowie Produkte, die die Handhabung einer mehrseitigen Einlage als eigenständigen Bestandteil ermöglicht. Hierzu sind in unterschiedlichen Ausführungen verschiedene Muster von Leimspuren und Längsperforierungen vorgesehen. Hierdurch kann ein Teilprodukt im Bereich der Perforierung zerstörungsfrei dem Produkt entnommen werden. In einer Ausführung wird ein Schenkel einer Teilbahn zunächst durch Längsfalzen eingeschlagen und mit der Restbahnbreite verklebt. Das Verkleben erfolgt vom Rand des umgeschlagenen Schenkels entfernt, um ein späteres Abtrennen an einer Perforierung zu gewährleisten.
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Die
EP 1 037 749 B1 offenbart ein Druckprodukt und ein Verfahren zu dessen Herstellung. Hierbei soll die gesamte Druckfläche des Produktes nicht mehr nach dem durch die Druckmaschine vorgegebenen Seitensprung ganzer Druckseiten vorgegeben sein, sondern es soll durch die Möglichkeit lediglich teilbreiter Seiten Material und Kosten eingespart werden. Innerhalb einer gefalzten äußeren Doppelseite liegt mindestens eine Seite mit einem gegenüber der Außenlage kleinerem Format. Diese Seite kleineren Formats kann nun in unterschiedlicher Weise im Inneren des Produktes angeordnet sein. Sie kann symmetrisch zur Falzlinie, mit einer Seitenkante bündig zur Falzlinie oder mit einer Seitenkante bündig zur Außenlage angeordnet sein. Sie kann lose oder durch einen Klebestreifen an der weiter außen liegenden Lage befestigt sein. Je nach Anordnung wird zur Herstellung eine schmalere Bahn und eine breitere Bahn mit ihren Außenkanten symmetrisch zueinander, mit einer zur Falzlinie fluchtenden Außenkante der schmaleren Bahn oder mit einseitig fluchtenden Außenkanten zusammen geführt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Erzeugung eines neuartigen Produktes, insbesondere eines Zeitungsproduktes, zu schaffen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der Ansprüche 1 bzw. 20 gelöst.
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Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass im Zeitungsprodukt sehr langgestreckte Druckbilder, z. B. für Werbeanzeigen, in Inline-Produktion in der Zeitung anordnenbar sind. Das Zeitungsprodukt enthält dann eine gefalzte Lage, die nach dem Aufschlagen eine Breite von drei oder vier Zeitungsseiten aufweist. Vorzugsweise wird diese Lage als unterste von ggf. mehreren Lagen auf den Falztrichter geführt.
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Durch das Vorgehen gibt es keinen – ansonsten oft üblichen – weißen Rand, d. h. eine durchgehende Darstellung, wie z. B. ein Auto, kann sich ohne weißen Streifen über bis zu vier Seiten erstrecken.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung ist zumindest in einem Bahnweg einer zu verarbeitenden Bahn, insbesondere der die überbreite Lage bildenden Bahn, eine Trockenvorrichtung vorgesehen und/oder eine Bahn aus einem Bedruckstoff höherer Oberflächenqualität und/oder Flächengewicht und/oder Strichgewicht ausgebildet. Mindestens eine andere der zu einem gemeinsamen Produkt zu verarbeitenden Bahnen kann dann aus einem anderen Bedruckstoff, z. B. aus Zeitungspapier (z. B. offenporig und/oder ungestrichen oder geringfügig gestrichen) ausgebildet sein.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen:
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1 ein Beispiel für eine Zeitungsdruckmaschine;
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2 eine schematische Darstellung eines Produktes mit einer überbreiten Lage;
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3 eine Prinzipdarstellung für die Erzeugung einer überbreiten Lage in einer ersten Ausführung a) und in einer zweiten Ausführung b) sowie einer Darstellung der entstandenen Lage c);
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4 eine schematische Draufsicht auf das Verfahrensprinzip nach der Ausführung gemäß 3b);
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5 4a) und 4b) schematische Darstellungen für mögliche Fomrzylinderbelegungen, 4c) die Verfahrensweise nach 3b) und 4d) die entstandene Lage;
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6 Beispiele für längs gefalzte überbreite Lagen mit unterschiedlicher Randseitenbreite;
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7 ein Beispiel für eine überbreite Lage und deren Herstellung in anderer Ausführung.
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1 zeigt ein Beispiel einer als Rollenrotationsdruckmaschine ausgebildeten Druckmaschine, insbesondere einer Zeitungsdruckmaschine. Diese zeichnet sich z. B. durch mindestens zwei zur Produktion auf einen gemeinsamen Trichteraufbau 03 eingerichtete Drucktürme 01 und/oder z. B. durch mindestens zwei beidseitig mehrfarbig in Druckeinheiten 02 bedruckte Bahnen 04; 06 aus. Diese sind nach Durchlaufen eines Überbaus 07 des Trichteraufbaus 03 in einem Falzapparat 08 gemeinsam zu einem Produkt, insbesondere Zeitungsprodukt, verarbeitbar.
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Die Druckmaschine ist z. B. dazu ausgebildet, übliche Zeitungsprodukte mit ein oder mehreren Lagen mit im geöffneten Zustand jeweils einer Breite von ein oder zwei Zeitungsseiten herzustellen. Sie ist jedoch auch dazu ausgebildet, hier mit „P” bezeichnete Produkte P, insbesondere Zeitungsprodukte P, herzustellen, welche mindestens eine Lage S, z. B. überbreite Lage S, aufweist, welche in vollständig geöffnetem Zustand eine Breite von mehr als zwei, vorzugsweise von mehr als drei Seiten des betreffenden Zeitungsformates aufweist (2). Das Produkt P (oder auch Teilprodukt) kann dann eine oder mehrere zwei- oder einseitenbreite („normale”) Lagen L und mindestens eine überbreite Lage S, bevorzugt als Innenlage des Strangabschnittes bzw. Teilproduktes (auch als Heft oder Sektion bezeichnet), aufweisen.
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Die Druckeinheiten 02 können als einfachbreite, doppeltbreite oder dreifachbreite Druckeinheiten 02 ausgebildet sein, wobei einfachbreit eine zum Drucken nutzbare Breite von Druckwerkszylindern 05, z. B. die Druvckvorlage tragenden Formzylindern 05 bedeutet, welche zwei Druckseiten, insbesondere stehende Zeitungsseiten, eines für die Druckmaschine ausgewiesenen Standardformates bedeutet. Eine ein- bzw. zweiseitenbreite Lage L stellt eine Einzelseite bzw. eine im Zeitungsdruck übliche Doppelseite in dem für das vorliegende Produkt P geltende Format (Format des am Falzrücken geschlossenen Zeitungsproduktes) dar. Die Doppelseite kann auch mit einem durchgehenden Druckbild, sog. Panoramaseite, bedruckt sein. Die überbreite Lage S weist dann im vollständig aufgeklapptem Zustand eine Breite auf, welche mehr als der zweifachen Breite des aktuell vorliegenden Formates entspricht.
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Die Bahn 04 bzw. die Bahnen 04; 06 wird bzw. werden vorzugsweise in Drucktürmen 01 bedruckt. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass im Druckturm 01 die Bahn 04; 06 – zumindest zwischen einer vierten und einer fünften mit der Bahn 04; 06 zusammen wirkenden Druckstelle – einen im wesentlichen vertikalen (z. B. höchstens ±15° Abweichung zur Vertikalen) aufweist. Diese Ausbildung findet in Zeitungsdruckmaschinen Anwendung damit mehrere Bahnen 04; 06 bedruckt und inline zu einem gemeinsamen Produkt P, insbesondere Zeitungsprodukt P verarbeitbar sind. Ein Druckturm 01 kann dabei mehrere gestapelte Doppeldruckwerke, gestapelte H-Druckeinheiten oder gestapelte Satellitendruckeinheiten, mit jeweils z. B. mindestens acht Druckstellen, aufweisen.
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In einer vorteilhaften Ausführung der Zeitungsdruckmaschine weist diese mindestens einen Trockner 09, z. B. einen auf Strahlung beruhender Trockner 09 (IR- oder UV-Trockner) oder vorteilhaft einen thermischen Trockner 09 (Heißlufttrockner), auf, durch welche zumindest eine der Bahnen 04; 06, z. B. als sog. Heatset-Bahn 04, auf einem Bahnweg führbar ist In einer vorteilhaften Ausführung ist diejenige Bahn 04 bzw. sind diejenigen Bahnen 04; 04a; 04b (s. u.), welche die Druckseiten der im Produkt P zu bildenden überbreiten Lage S (auch als Superpanoramaseite bezeichnet), aufweist bzw. aufweisen, als Heatset-Bahn 04 durch einen oder den aktivierten Trockner 09 geführt.
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Grundsätzlich kann der Bedruckstoff einer von einem Rollenwechsler 11 abgewickelten Bahn 04, die nach dem Bedrucken die Druckseiten der zu bildenden überbreiten Lage S aufweist, und einer von einem Rollenwechsler 12 abgewickelten Bahn 06, einer hierzu verschiedenen „normalen” Lage L ein selber sein. Die normale Lage L kann hierbei als im geöffneten Zustand maximal zweiseitenbreite Lage L des vorliegenden Formates verstanden sein.
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Die die Druckbilder der zu bildenden überbreiten Lage S ausweisende und/oder die durch den Trockner 09 geführte Bahn 04; 04a; 04b kann in vorteilhafter Weiterbildung aus satiniertem und/oder stärker gestrichenem Papier mit einem Strichgewicht von mehr als 10 g/m2, z. B. mehr als 15 oder gar mehr als 20 g/m2, beschickt. Das Papier kann mit mittlerer oder höherer Qualität in einem Grammaturbereich von größer 40 g/m2, z. B. in einem Grammaturbereich von 55–90 g/m2, insbesondere großer 50 g/m2 liegend, ausgebildet sein. Die Glättezahl nach Bekk (gemäß DIN 53107) liegt zumindest auf der glatteren Seite vorzugsweise bei mindestens 70,0 s, insbesondere von mindestens 100,0 s. Die die Druckseiten der späteren überbreiten Lage S aufweisende Bahn 04; 04a; 04b kann je nach Erfordernis jedoch auch aus dem selben Bedruckstoff bzw. der selben Bedruckstoffqualität ausgebildet sein, wie eine oder mehrere der übrigen, nicht überbreiten Lagen L des fertigen Produktes P, z. B. aus Zeitungspapier.
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Eine Bahn 06 oder Bahnen 06, welche lediglich Druckbilder von nicht der überbreiten Lage S zuzuordnenden Lagen L enthält bzw. enthalten, sind in einer Ausführung der Druckmaschine bzw. des Verfahrens aus Zeitungspapier oder einem zumindest zeitungspapierähnlichen Bedruckstoff ausgebildet. Dieses stellt z. B. ungestrichenes oder lediglich geringfügig gestrichenes Papier mit einem Strichgewicht von maximal 20 g/m2, z. B. höchstens 10 g/m2, insbesondere höchstens 5 g/m2, dar. Es kann auch als sog. aufgebessertes Zeitungspapier ausgebildet sein. Der Bedruckstoff der Bahn 06 weist z. B. ein Flächengewicht von höhstens 65 g/m2, bei ungestrichenem Zeitungspapier z. B. auch höchstens 50 g/m2 oder gar höchstens 40 g/m2 auf. Die Glätte nach Bekk (gemäß DIN 53107) beträgt – z. B. zumindest auf der glatteren Seite – beispielsweise vorteilhaft weniger als 70,0 s, insbesondere weniger als 60,0 s. In einer Ausführung wird bzw. werden diese nicht zur Bildung der überbreiten Lage S beitragende Bahn 06 bzw. Bahnen 06 als sog. Coldset-Bahn 06 nicht durch einen aktvierten Trockner geführt.
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In vorteilhafter Ausbildung sind somit zwei Bahnen 04; 06 unterschiedlicher Ausprägung bzw. Qualität für die die überbreite Lage S beinhaltende Bahn 04 und eine von dieser verschiedenen Lage L vorgesehen. Die die spätere überbreite Lage S beinhaltende Bahn 04 (04a; 04b) durchläuft z. B. einen Trockner 09. Die überbreite Lage S kann in dieser Weise mit einem höherwertigen Druckbild versehen und/oder aus einem höherqualitativen Bedruckstoff ausgebildet sein.
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Wie in 1 dargestellt, sind eine oder mehrere Bahnen 04; 06 bzw. durch eine oder mehrere Längsschneideinrichtungen 22; 23 erzeugte Teilbahnen 04a; 04b; 06 auf den Trichteraufbau 03 geführt. Der Trichteraufbau 03 weist zumindest einen Falztrichter 13 auf.
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Um nun eine überbreite Lage S bzw. ein Produkt P mit mindestens einer überbreiten Lage S herzustellen werden mindestens zwei Bahnen 04 oder Teilbahnen 04a; 04b, welche z. B. höchsten eine Breite des nachgeordneten Falztrichters 13 aufweisen, vor dem Auflaufen auf den Falztrichter 13 aufeinander geführt. Die auf den Falztrichter 13 zu führenden Teilbahnen 04a; 04b werden im Folgenden auch als Bahnstränge 04a; 04b bezeichnet Für den Fall, dass Druckeinheiten 02 und/oder durch die Druckeinheiten) 02 geführte Bahnen 04; 06 lediglich einfachbreit ausgebildet sind, werden diese auf den Falztrichter 13 geführten Bahnen 04; 06 bzw. aus diesen längsgeschnittene Teilbahnen 04a; 04b ebenfalls als Bahnstränge 04a; 04b bezeichnet.
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Unabhängig davon, ob die betreffenden Bahnstränge 04a; 04b aus einer selben Bahn 04 (Ursprungsbahn) oder aus zwei unterschiedlichen Bahnen 04 stammen, wird die überbreite Lage S in der Weise erzeugt, dass ein zweiseitenbreiter Bahnstrang 04b und mindestens ein höchstens einseitenbreiter Bahnstrang 04a; 04a1; 04a2 oder ein hieraus durch Längsschnitt erzeugter Bahnstrang 04a1; 04a2, z. B. Teil-Bahnstrang 04a1; 04a2, vor dem Auflaufen auf den Falztrichter 13 derart übereinander geführt werden, dass der schmalere und breitere Bahnstrang 04b; 04a1; 04a2 übereinander angeordnet sind, wobei die Bahnränder einer selben Strangseite in vertikaler Richtung zueinander fluchten. Im Bereich des Bahnrandes einer dieser übereinander geführten Bahnstränge 04b; 04a1; 04a2 wird durch eine entsprechende Auftrageinrichtung 14, z. B. eine Leimeinrichtung Klebemittel 15, z. B. Leim 15, aufgebracht. Beim Zusammenführen vor dem Trichteraufbau 03 oder auf einer dem Falztrichter 13 vorgeordneten Walze 16, z. B. eine Zug- oder Trichtereinlaufwalze 16, kommen die beiden am Rand zu verbindenden Bahnstränge 04b; 04a1; 04a2 dann miteinander in Kontakt und werden durch den Leim 15 im Randbereich stoffschlüssig miteinander zu einem die spätere Lage S bildende Strang 17 verbunden. Es werden hierbei die sich gegenüberliegenden Randbereiche einer bzgl. der Querrichtung selben Strangseite miteinander verbunden, sodass die zu verbindenden Bahnstränge 04b; 04a1; 04a2 nicht nebeneinander, sondern aufeinander zu liegen kommen. Der so entstandene Strang 17 wird nachfolgend – alleine oder z. B. gemeinsam mit einem oder mehreren ein- oder zweiseitenbreiten Bahnsträngen 06 – über den Falztrichter 13 geführt und zu einem Falzstrang 18 längs gefalzt. Wird dieser durch die Verbindung erzeugte Strang 17 gemeinsam mit anderen ein- oder zweiseitenbreiten Bahnsträngen 06 über einen selben Falztrichter 13 geführt, so ist der die Lage S bildende Strang 17 vorzugsweise als unterste bzw. innerste, mit dem Falztrichter 13 direkt zusammen wirkende Lage angeordnet.
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2 zeigt ein Beispiel einer durch die o. g. Verbindung entstandenen überbreiten Lage S bzw. eines diese enthaltenen Produktes P. Wie oben bereits dargelegt, weist dieses mindestens eine überbreite Lage S auf. Diese weist einen zweiseitenbreiten, einen mittigen Längsfalz aufweisenden Mittelbereich 19, sowie auf mindestens einer Seite des Mittelbereichs 19 einen diesen fortsetzenden Außenbereich 21 auf. Dieser Außenbereich 21 ist gebildet durch den o. g., mittels Klebung mit dem Mittelbereich 19 verbundenen, vorzugsweise höchstens einseitenbreiten Bahnstrang 04a1; 04a2. In einer vorteilhaften, dargestellten Ausführung ist beidseitig des Mittelbereichs 19 ein diesen fortsetzender Außenbereich 21 vorgesehen. Dieser Außenbereich 21 ist in Deckung mit dem Mittelbereich 19 angeordnet, ist jedoch als Klappseite 21 nach außen aufzuklappen. Unter Berücksichtigung der Breite der durch die Klebung hervorgerufenen Verbindung kann somit ein über mehr als zwei Seiten reichendes, z. B. durchgehendes Druckbild vorgesehen sein. Die auf den Formzylindern 05 angeordneten Druckbilder für den Mittelbereich 19 und den Außenbereich 21 sind hierfür entsprechend zu belichten und/oder auszurichten.
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Grundsätzlich können die den Strang 17 bzw. im Produkt P die überbreite Lage S bildenden Bahnstränge 04a1; 04a2; 04b aus einer selben, z. B. vier oder sechs Zeitungsseiten breiten Bahn 04, aus Teilbahnen 04a1; 04a2; 04b unterschiedlicher vier oder sechs Zeitungsseiten breiten Bahnen 04, oder aus verschiedenen, z. B. ein- oder zweiseitenbreiten Bahnen 04 (04a1; 04a2; 04b) stammen. Das selbe gilt für eine oder mehrere Bahnen 06, welche ein oder mehrere von der überbreiten Lage S verschiedene Lagen L bilde.
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In 3a) ist exemplarisch die Bildung des Stranges 17 bzw. der überbreiten Lage S durch zwei ursprünglich zweiseitenbreite Bahnen 04 bzw. 04a; 04b gebildet. Hierbei wird die die späteren Klappseiten 21 bildende Bahn 04; 04a z. B. mittig durch eine Längsschneideinrichtung 22 in die beiden Bahnstränge 04a1; 04a2 längs aufgeschnitten. Soll lediglich einseitig eine Klappseite 21 vorgesehen sein, so kann eine z. B. lediglich maximal einseitenbreite Teilbahn 04a1 als Bahnstrang 04a1 ohne nochmaligen Schnitt geführt sein. Vor dem Auflaufen auf die Walze 16 wird dann zwischen den fluchtenden Rändern auf eine der Bahnstränge 04a1; 04a2; 04b Leim 15 aufgetragen.
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3b) zeigt ein vorteilhaftes Beispiel für die Bildung des Stranges 17 bzw. der überbreiten Lage S durch Bahnstränge 04a1; 04a2; 04b aus Teilbahnen 04a; 04b einer selben ursprünglich vierseitenbreiten Bahn 04 (oder vierseitenbreiten Teilbahn einer sechseitenbreiten Ursprungsbahn). Hierbei wird zunächst die vierseitenbreite Bahn 04 durch eine Längsschneideinrichtung 23 in eine zweiseitenbreite Teilbahn 04b; 04a und eine höchstens zweiseitenbreite Teilbahn 04a; 04b längs geschnitten und stromabwärts entweder die den späteren Mittelbereich 19 oder die die späteren Klappseiten 21 bildende Teilbahn 04b; 04a mittels einer Wendeeinrichtung 24, z. B. ein Wendestangenpaar 24, in die Flucht der jeweils anderen Teilbahn 04a; 04b gewendet, d. h. seitlich versetzt. Die die späteren Klappseiten 21 bildende Teilbahn 04a wird z. B. mittig durch die Längsschneideinrichtung 22 in die beiden Bahnstränge 04a1; 04a2 längs aufgeschnitten. Soll lediglich einseitig eine Klappseite 21 vorgesehen sein, so kann aus der Bahn 04 beispielsweise lediglich eine maximal einseitenbreite Teilbahn 04a durch die Längsschneideinrichtung 23 erzeugt werden. Wie im obigen Beispiel wird vor dem Auflaufen auf die Walze 16 zwischen den fluchtenden Rändern auf eine der Bahnstränge 04a1; 04a2; 04b Leim 15 aufgetragen.
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3c) zeigt schematisch den derart erzeugten Strang 17, welcher im Produkt P die überbreite Lage S darstellt.
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In 4 ist die Vorgehensweise im Zusammenhang mit einer zu bedruckenden vierseitenbreiten Bahn 04 in Draufsicht dargelegt. Hierbei ist beispielhaft eine mögliche Belegung des Formzylinders 05 mit Druckbildern A, B, C und D dargestellt, wobei die Durchgezogenen Linien auf dem Formzylinder 05 eine mögliche Anordnung von Druckformen 26; 27 symbolisiert. Im Beispiel sind auf der Flucht der den späteren Mittelbereich 19 bildenden Teilbahn 04b eine zwei Druckseiten nebeneinander tragende Panoramadruckform 26 angeordnet. Eine derartige Druckform 26 könnte auch auf der mit der anderen Teilbahn 04a fluchtenden Seite angeordnet sein. Im Beispiel sind hier jedoch zwei jeweils ein Druckbild C; D einer Druckseite tragende Druckformen 27 angeordnet. 5a) und b) zeigen weitere unterschiedliche Möglichkeiten für die Belegung des Formzylinders 05 nebeneinander mit Druckformen 26; 27; 28. So kann entweder wie in 5a) oben dargestellt eine Druckform 28 über die gesamte Breite reichen. Es können aber auch – wie in 5a) unten und 5b) unten dargestellt – entsprechend des Beispiels der 4 eine zweiseitenbreite Druckform 26 und zwei einseitenbreite Druckformen 27 nebeneinander, oder wie in 5b) oben dargelegt, zwei zweiseitenbreite Druckformen 26 nebeneinander angeordnet sein. Im Fall eines doppeltgroßen Formzylinders 05 (zwei Druckseiten in Umfangsrichtung hintereinander) kann es vorteilhaft sein, in beiden Reihen das selbe Muster für die nebeneinander angeordneten Druckformen 26; 27; 28 vorzusehen. 5c) stellt das o. g. seitliche Versetzen mit Bezeichnung der Druckseiten, und 5d) den Strang 17 bzw. die überbreite, aufklappbare Lage S dar.
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Neben der Erzeugung einer überbreiten Lage S mit beidseitig und symmetrisch angeordneten Klappseiten 21 mit gleicher, insbesondere im wesentlichen einseitenbreiter (siehe z. B. 6a)) oder jeweils kleinerer (nicht dargestellt) Länge, können auch überbreite Lagen S mit einer einseitigen Anordnung einer Klappseite 21 mit im wesentlichen einseitenbreiter (z. B. 6b) und 6c)) oder kleinerer (z. B. 6f) und 6g)) Länge, eine unsymmetrische Anordnung zweier Klappseiten 21 mit einer Klappseite 21 mit im wesentlichen einseitenbreiter und einer Klappseite 21 mit einer kürzeren Länge (z. B. 6d) und 6e)) hergestellt werden. Der Bahnstrang 04a1; 04a2 ist dann mit entsprechender Breite und/oder Anzahl vor dem Kleben im Überbau 07 wie für einzelne Bespiele bereitzustellen.
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Beim Verfahren zur Erzeugung eines Produktes P in einer beschriebenen Zeitungsdruckmaschine mit mindestens einer Druckeinheit 02, insbesondere mindestens einem Druckturm 01, wobei die Druckeinheit 02 bzw. der Druckturm 01 mehrere Druckwerke mit jeweils einem Formzylinder 05 aufweist, werden durch Bedrucken und ggf. Schneiden ein erster und mindestens ein zweiter Bahnstrang 04b; 04a; 04a1; 04a2 erzeugt.
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Der erste Bahnstrang 04b weist z. B. nach dem Bedrucken nebeneinander zwei Druckseiten einer Zeitungsseite, insbesondere jedoch eine zweizeitungsseitenbreite Druckseite (Panoramaseite) auf. Der mindestens eine zweite Bahnstrang 04a1; 04a2 ist höchstens zweiseitenbreit ausgebildet. In einer vorteilhaften Ausführung weist er mindestens eine einzeitungsseitenbreite Druckseite auf.
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Einer der beiden Bahnstränge 04a; 04a1; 04a2; 04b wird über den anderen der beiden Bahnstränge 04b; 04a; 04a1; 04a2 geführt, wobei der zweite Bahnstrang 04a; 04a1; 04a2 oder ein aus dem zweiten Bahnstrang 04a; 04a1; 04a2 durch Längsschnitt erzeugter Bahnstrang 04a1; 04a2 in einem außenliegenden Randbereich mit einem gegenüber liegenden außenliegenden Randbereich des ersten Bahnstranges 04b stoffschlüssig, insbesondere durch Kleben verbunden wird, bevor der zweiseitenbreite erste Bahnstrang 04b mit seinem mindestens einen verbundenen Bahnstrang 04a; 04a1; 04a2 auf den Falztrichter 13 zu dessen Längsfalzung geführt wird.
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In einer alternativen, Produktionsweise zur Produktion einer überbreiten Lage S' kann ein drei Zeitungsseiten breiter Bahnstrang 04b' mittig mit zwei Druckseiten, insbesondere Zeitungsseiten, und an den Rändern mit je einer halben Zeitungsseitenbreite bedruckt werden. Anschließend wird der dreiseitenbreite Bahnstrang 04b' derart über einen nicht dargestellten Pflugfalz geführt, so dass die beiden habbreiten Seiten als Klappseiten 21' jeweils auf die Doppelseite eingeklappt werden. Dieser nun nach dem Pflugfalz zweiseitenbreite Strang mit eingeklappten, z. B. halbseitenbreiten Außenbereichen 21', z. B. Klappseiten 21', kann auf der Strangseite der eingeklappten Klappseiten 21' nun mittig mit einem einseitenbreiten Bahnstrang 04a' in der Strangmitte, z. B. in einem durch eine Stoßlinie benachbarter Druckformen hervorgerufenen druckfreien Bereich, verbunden (z. B. wieder mittels einer Auftrageinrichtung 14' durch Klebung) werden, bevor der entstandene Strang 17' mittig auf den Falztrichter geführt wird. Ein Querschnitt eines in dieser Weise entstehender Strang 17' bzw. überbreite Lage S' ist in 7 dargestellt. In dieser Ausführung weist der Formzylinder 05' mindestens eine doppeltbreite, vorzugsweise eine über mindestens drei Druckseiten durchgehende Druckform 28' auf.
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In den genannten Ausführungen kann ein mit dem jeweiligen Formzylinder 05 zusammen wirkender Übertragungszylinder 29 nebeneinander mehrere zweiseitenbreite Drucktücher (Gummitücher) aufweisen. In einer vorteilhaften Weiterbildung weist der Übertragungszylinder 29 mindestens ein über die gesamte wirksame Zylinderlänge reichendes Drucktuch auf.
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Vorzugsweise werden in der Druckmaschine mehrere Bahnen 04; 06 in mehreren Drucktürmen 01 bedruckt und zu einem gemeinsamen Produkt P zusammengefasst. In einer vorteilhaften Ausführung ist die Bahn 04, welche zur Bildung der überbreiten Lage S herangezogen wird durch den aktiven Trockner 09 geführt und/oder ist aus satiniertem und/oder stärker gestrichenem Papier ausgeführt, während die zur Bildung anderen Lagen L heranzuziehende Bahnen 06 ohne Trockuungsunterstützung geführt und/oder aus Zeitungspapier ausgebildet sind.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- Druckturm
- 02
- Druckeinheit
- 03
- Trichteraufbau
- 04
- Bahn, Heatset-Bahn
- 05
- Druckwerkszylinder, Formzylinder
- 06
- Bahn, Coldset-Bahn, Bahnstrang
- 07
- Überbau
- 08
- Falzapparat
- 09
- Trockner
- 10
-
- 11
- Rollenwechsler
- 12
- Rollenwechsler
- 13
- Falztrichter
- 14
- Auftrageinrichtung
- 15
- Klebemittel, Leim
- 16
- Walze, Zugwalze, Trichtereinlaufwalze
- 17
- Strang
- 18
- Falzstrang
- 19
- Mittelbereich
- 20
-
- 21
- Außenbereich, Klappseite
- 22
- Längsschneideinrichtung
- 23
- Längsschneideinrichtung
- 24
- Wendeeinrichtung, Wendestangenpaar
- 25
-
- 26
- Druckform, zweiseitenbreit, Panoramadruckform
- 27
- Druckform, einseitenbreit
- 28
- Druckform
- 29
- Übertragungszylinder
- '
- alternative Ausführung
- 04a
- Bahn, Teilbahn, Bahnstrang
- 04a'
- Bahn, Teilbahn, Bahnstrang
- 04a1
- Bahnstrang, Teil-Bahnstrang
- 04a2
- Bahnstrang, Teil-Bahnstrang
- 04b
- Bahn, Teilbahn, Bahnstrang
- 04b'
- Bahn, Teilbahn, Bahnstrang
- A
- Druckbild
- B
- Druckbild
- C
- Druckbild
- D
- Druckbild
- L
- Lage
- S
- Lage, überbreit
- P
- Produkt, Zeitungsprodukt