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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Probenahmevorrichtung und ein
Probenahmeverfahren, insbesondere zur Anwendung an einem Lebewesen.
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In
der Verfahrenstechnik und Medizin, insbesondere bei der Beobachtung
eines Bioreaktors und der Langzeitbestimmung des Gehalts vorgewählter Substanzen
im menschlichen Körper, ist es häufig notwendig,
das Vorhandensein und gegebenenfalls die Konzentration eines vorgewählten
Analyten in einem Medium schnell und möglichst kontinuierlich
zu bestimmen. Aus hygienischen und/oder medizinischen Gründen
ist es dabei häufig nicht möglich, unmittelbar
Material des zu untersuchenden Mediums beispielsweise in einer Biopsie
wiederholt oder fortgesetzt zu entnehmen. Es ist deshalb versucht
worden, eine Probe des Analyten aus dem Medium durch ein Dialyseverfahren
zu gewinnen. Dabei wird eine mit einer Dialyse- oder Gasdiffusionsmembran als ”Messfenster” versehene
Sonde in das zu untersuchende Medium eingeführt und gegebenenfalls
für längere Zeit implantiert. Die Sonde wird mit
einem Transportmedium kontinuierlich oder pulsweise gespült.
Durch die Membran tritt der Analyt in das Transportmedium einer
in Analyt-Strömungsrichtung hinter der Membran liegenden
Analytaufgabekammer ein und wird durch die Sonde durch einen Sondenausgang
aus dem Bereich des zu untersuchenden Mediums, insbesondere einem
Bioreaktor oder einem menschlichen oder tieri schen Körper,
heraustransportiert. Das gegebenenfalls analytbeladene Transportmedium
kann dann durch einen oder mehrere Sensoren analysiert werden. Beispiele
solcher Sonden und zugehörige Probenahmeverfahren sind beschrieben
in der
DE 44 26 694 ,
US 3640269 ,
US 4694832 ,
US 6632315 B2 ,
US 6811542 62 ,
WO 99/45982 A2 ,
WO 01/06928 A1 ,
WO 2004/032735 A2 und
WO 2001/010483 A1 .
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Gerade
dann, wenn die Sonde im Körper eines Lebewesens, insbesondere
eines Menschen oder eines Tieres, angeordnet wird, kann die Konzentration
des aus der Sonde heraustransportierten Analyten im Transportmedium
unabhängig von der Konzentration im Körper des
Lebewesens stark schwanken. Die Erfinder vermuten, dass durch Bewegungen
des Lebewesens die das Messfenster verschließende Membran
in Kontakt mit Gewebe oder anderem festen Material des Lebewesens
gerät und dabei ganz oder teilweise so bedeckt wird, dass
der Übertritt des Analyten in die Analytaufgabekammer behindert
wird. Ferner haben die Erfinder festgestellt, dass die Konzentration
des Analyten im Transportmedium stark abhängt von der Fließrate
des zu analysierenden Mediums, insbesondere von der Fließrate
von Blut.
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Es
war deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Probenahmevorrichtung
und ein Probenahmeverfahren anzugeben, mit dem insbesondere bei
einer Probenahme an einem Lebeswesen, vornehmlich einem Menschen,
die Konzentration eines Analyten einer gewonnenen gegebenenfalls analythaltigen
Probe unabhängiger oder ganz unabhängig von der
Fließgeschwindigkeit des zu beprobenden Mediums bestimmt
werden kann, und/oder bei denen die Reproduzierbarkeit von Konzentrationsbestimmungen
eines Analyten bei einer Probenahme an einem Lebewesen, vornehmlich
einem Menschen, verbessert werden kann.
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Erfindungsgemäß wird
deshalb eine Probenahmevorrichtung angegeben, umfassend
- – eine Hohlnadel,
- – eine Analyttransportvorrichtung mit einer Analytaufgabekammer
in fluidleitender Verbindung zwischen einer Zuleitung und einer
Ableitung, wobei die Analytaufgabekammer eine Öffnung besitzt, die
verschlossen ist mit einer analytpermeablen Membran zum Durchtretenlassen
des Analyten von einem Bereich außerhalb der Analytaufgabekammer
in die Analytaufgabekammer, und wobei die Analytaufgabekammer in
der Hohlnadel angeordnet ist,
- – eine erste Pumpvorrichtung zum Ansaugen und optional
Ausstoßen eines zu analysierenden Mediums durch die Hohlnadel,
- – eine zweite Pumpvorrichtung zum Transportieren eines
Trägermediums durch die Analytaufgabekammer, sowie
- – eine Steuerung in Wirkverbindung mit der zweiten
Pumpvorrichtung, wobei die Steuerung eingerichtet ist, das Trägermedium
zu einem vorgewählten Zeitpunkt durch die Analytaufgabekammer
zum Gewinnen einer Probe des gegebenenfalls analythaltigen Trägermediums
pumpen zu lassen.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt wird erfindungsgemäß ein Probenahmeverfahren
angegeben, umfassend die Schritte:
- a) Bereitstellen
einer erfindungsgemäßen Probenahmevorrichtung,
so dass die Zuleitung, Analytaufgabekammer und Ableitung der Probenahmevorrichtung
mit einem Trägermedium versehen sind,
- b) Einsaugen einer Probe eines zu analysierenden Mediums in
die Hohlnadel der Probenahmevorrichtung, so dass die Probe in Kontakt
mit der Membran der Probenahmevorrichtung steht,
- c) zu einem vorgewählten Zeitpunkt nach Schritt b)
Transportieren des Trägermediums aus der Analytaufgabekammer
zum Gewinnen einer gegebenenfalls analythaltigen Probe.
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Es
hat sich überraschenderweise gezeigt, dass mit der erfindungsgemäßen
Probenahmevorrichtung und dem erfindungsgemäßen
Probenahmeverfahren reproduzierbare Analytkonzentrationen in der
gegebenenfalls analythaltigen Probe erreicht werden können,
wobei diese Konzentration in kalibrierbarem Zusammenhang mit der
Analytkonzentration in dem zu untersuchenden Medium steht. Besonders
vorteilhaft wirkt sich aus, dass bei Anwendung der Probenahmevorrichtung
an einem Lebewesen, insbesondere an einem Menschen, die Hohlnadel über
einen längeren Zeitraum in das Lebewesen eingeführt
verbleiben kann, wobei der Einfluss unwillkürlicher Bewegungen
gegenüber einer herkömmlich implantierten Mikrodialysesonde
verringert wird.
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Aus
der
WO 2008/059050
A2 ist eine Venenverweilkanüle mit einer Analytaufgabekammer
bekannt, wobei die Analytaufgabekammer mit einer inneren Ausnehmung
der Kanüle verbunden ist, um ein in der Ausnehmung befindliches
Medium zu beproben. Das Dokument lehrt jedoch nicht, ein Medium
in die innere Ausnehmung einzusaugen. Es lehrt ferner nicht, in
Abhängigkeit von dieser Einsaugung eine Pumpvorrichtung
zu steuern, um eine Probe eines gegebenenfalls analythaltigen Transportmediums
zu erhalten. Das Dokument gibt zudem keinen Hinweis darauf, dass
diese Venenverweilkanüle weiterentwickelt werden kann,
um die obige Aufgabe der Erfindung zu lösen.
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Dementsprechend
bevorzugt ist es, wenn die Steuerung auch in Wirkverbindung mit
der ersten Pumpvorrichtung steht, um das Trägermedium zu
einem vorgewählten Zeitpunkt durch die Analytaufgabekammer
zum Gewinnen einer Probe des gegebenenfalls analythaltigen Trägermediums
pumpen zu lassen, nachdem durch die erste Pumpvorrichtung eine Probe
des zu analysierenden Mediums in die Hohlnadel eingesaugt wurde.
Auf diese Weise kann unabhängig von Bewegungen eines Patienten
stets eine reproduzierbare Menge eines zu analysierenden Mediums
für einen Übertritt des Analyten in die Analytaufgabekammer
bereitgestellt werden.
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Besonders
bevorzugt ist eine solche erfindungsgemäße Probenahmevorrichtung,
bei der die Steuerung auch in Wirkverbindung mit der ersten Pumpvorrichtung
steht, um die Hohlnadel mit einem Spülmedium zu spülen.
Ein solches Spülmedium kann beispielsweise eine Infusionslösung
oder eine physiologische Kochsalzlösung sein; bei einer
Beprobung eines Bioreaktors wird das Spülmedium zweckmäßigerweise
Reaktormedium oder mit diesem kompatibel sein. Das Spülen
kann während oder nach dem Transportieren des Trägermediums
aus der Analytaufgabekammer zum Gewinnen einer gegebenenfalls analythaltigen
Probe erfolgen.
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Durch
diese bevorzugte erfindungsgemäße Probenahmevorrichtung
wird es ermöglicht, die Hohlnadel vor dem Einsaugen des
Mediums zu spülen und damit zu reinigen. Besonders vorteilhaft
ist es jedoch, die Hohlnadel nach dem Transportieren des Trägermediums
aus der Analytaufgabekammer zum Gewinnen der gegebenenfalls analythaltigen
Probe mit dem Spülmedium zu spülen. Dabei wird
das in die Hohlnadel eingesaugte zu analysierende Medium zurück
aus der Hohlnadel gepresst. Bei Anwendung der erfindungsgemäßen
Probenahmevorrichtung an einem Patienten hat dies den Vorteil, dass
dem Patient nicht dauerhaft Medium, beispielsweise Blut, entnommen
werden muss, stattdessen wird das zur Analyse eingesaugte Blut zurückgegeben.
Zudem sinkt das Risiko der Verstopfung der Hohlnadel. Es war besonders überraschend,
dass trotz des unvermeidlichen Kontaktes des zu beprobenden Mediums mit
dem Spülmedium und der ebenfalls unvermeidbaren Vermischung
des Mediums mit dem Spülmedium reproduzierbare Proben gewonnen
werden können.
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Zweckmäßig
ist es ferner, einen Filter und besonders bevorzugt einen Sterilfilter
so vorzusehen, dass das zu beprobende Medium erst den Filter passieren
muss, bevor es ins Innere der Hohlnadel gelangt. Auf diese Weise
kann das Eindringen von Partikeln und gegebenenfalls Mikroorganismen
ins Innere der Hohlnadel verhindert und das Bilden von Ablagerungen
und/oder Biofilmen im Hohlnadelinneren verhindert oder eingeschränkt
werden. Außerdem ist es möglich, Kontaminationen
des zu beprobenden Mediums über das Spülmedium
zu verhindern.
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Ebenfalls
zweckmäßig ist es, wenn die erfindungsgemäße
Probenahmevorrichtung einen Sensor zum Nachweisen des Analyten in
der gegebenenfalls analythaltigen Probe des Trägermediums
umfasst. Ein solcher Sensor kann beispielsweise ein Biosensor zur
amperometrischen Detektion von Glukose sein. In Frage kommen auch
andere Biosensoren beispielsweise zur Bestimmung von Laktat, Pyruvat, Methanol,
Ethanol oder Glutamat und Duchfluss-Sensoren beispielsweise für
Sauerstoff (pO2), Kohlenstoffdioxid (pCO2) oder pH. Als Sensor kann auch ein anderes
Nachweisgerät für einen Analyten verwendet werden,
insbesondere Photometer und Fluorimeter, Chromatographiegeräte,
vorzugsweise Gaschromatographen und HPLC-Geräte. Der Analyt kann
insbesondere als solcher nachgewiesen werden, beispielsweise mit
Hilfe von Antikörpern, Fab-Fragmenten, Enzymen, Nukleinsäuren
oder anderen spezifischen Nachweismitteln, oder indirekt beispielsweise
durch sein Auftreten an einer bestimmen Stelle eines Chromatogramms.
Ebenfalls zweckmäßig ist es, wenn die Membran
eine Ausschluss-Obergrenze von 80 kDa, bevorzugt 60 kDa und besonders
bevorzugt 12 kDa besitzt oder eine Gasdiffusions-Membran ist. Auf
diese Weise lassen sich die interessierenden Analyten sicher in
die Analytaufgabekammer und das Transportmedium überführen,
wobei der Übertritt eventuell störender weiterer
Mediumsbestandteile eingeschränkt ist.
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Die
Analyttransportvorrichtung ist vorzugsweise eine Mikrodialysesonde.
Die Mikrodialysesonde ist vorzugsweise ein von der Hohlnadel getrennter Körper
und in die Spitze der Hohlnadel eingeschoben, so dass die Spitze
der Mikrodialysesonde 2–5 mm, bevorzugt 2–4 mm
und besonders bevorzugt etwa 3 mm von der Spitze der Hohlnadel entfernt
ist. Auf diese Weise ist die Mikrodialysesonde dicht genug an der
Spitze der Hohlnadel angeordnet, so dass nur wenig Medium zum Bedecken
der Membran in die Hohlnadel eingesaugt werden muss; andererseits ist
die Mikrodialysesonde noch durch die Hohlnadel mechanisch geschützt.
Zweckmäßig ist es, die Mikrodialysesonde im Inneren
der Hohlnadel durch Abstandhalter auszurichten, so dass die Innenwand
der Hohlnadel nicht versehentlich einen Bereich der analytpermeablen
Membran bedeckt und so den Übertritt des Analyten in die
Analytaufgabekammer behindert.
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Alternativ
dazu kann eine Venenverweilkanüle gemäß
16 der
WO
2008/059050 als Hohlnadel und Analytaufgabekammer eingesetzt
werden.
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Die
Hohlnadel ist vorzugsweise eine Kanüle, eine Verweilkanüle,
ein Katheter oder ein Verweilkatheter. Derartige Vorrichtungen sind
insbesondere aus der Medizin bekannt; sie werden in großen Stückzahlen
mit reproduzierbarer Beschaffenheit hergestellt und gelten als sicher
für den Einsatz an einem Menschen. Besonders bevorzugt
hat die Hohlnadel einen Innendurchmesser von 0,8 bis 1,3 mm. Durch
geeignete Anordnung der Analytaufgabekammer in der Hohlnadel kann
so erreicht werden, dass zum sicheren Bedecken der Membran eine
Probe des zu analysierenden Mediums von 50 bis 150 μl ausreichend
ist, wobei bei einem Innendurchmesser der Hohlnadel von 0,96 mm
ein Probenvolumen von 75 μl bei einem Abstand der Spitze
der Mikrodialysesonde von der Spitze der Hohlnadel von 3 mm bevorzugt
ist. Entsprechend bevorzugt sind proportional erhöhte bzw.
verringerte Probenvolumina bei einem erhöhten bzw. verringerten
Innendurchmesser der Hohlnadel und/oder des Abstandes der Sondenspitze
von der Hohlnadelspitze. Insbesondere bei Anwendung der erfindungsgemäßen
Probenahmevorrichtung an einem Patienten kann so die Belastung des
Patienten durch die Probenahme gering gehalten werden. Wenn die
Hohlnadel einen anderen als kreisförmigen Querschnitt hat,
beispielsweise einen ovalen oder rechteckigen Querschnitt, dann
ist es bevorzugt, die obigen Angaben auf die jeweilige Hohlnadel
so anzupassen, dass die Querschnittfläche jeweils der Fläche
eines runden Querschnitts mit den oben genannten Durchmessern entspricht.
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Die
Ableitung und vorzugsweise auch die Zuleitung haben jeweils vorzugsweise
einen Innendurchmesser von 0,15 bis 0,8 mm, besonders bevorzugt
sind die in der
WO 2008/059050 genannten Durchmesser.
Auf diese Weise kann das Volumen der Analytaufgabekammer klein gehalten
und der Transport zum Sensor schnell vollzogen werden. Überraschenderweise
hat sich gezeigt, dass trotz des geringen Volumens der Analytaufgabekammer ein
zuverlässiger Transport durch die Ableitung möglich
ist, so dass auch noch geringe Analytkonzentrationen im zu analysierenden
Medium über die analythaltige Probe des Transportmediums
nachgewiesen werden können.
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Zweckmäßig
ist es ferner, dem Spülmedium eine definierte Menge des
Analyten gegebenenfalls pulsförmig beizugeben. Wenn der
Analyt-Puls die analytpermeable Membran passiert, kann Analyt in die
Analytaufgabekammer diffundieren und auf die oben beschriebene Weise
mit dem Transportmedium als Probe entnommen werden. Auf diese Weise
ist es möglich, die Probenahmevorrichtung zu kalibrieren und
eine Positivkontrolle des Nachweises des Analyten durchzuführen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der Figuren und der Beispiele
näher beschrieben, ohne dass dadurch der Schutzbereich
der Patentansprüche eingeschränkt werden soll.
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Es
stellen dar:
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1:
schematische Querschnittdarstellung einer Mikrodialysesonde in einer
Hohlnadel;
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2:
schematische Querschnittdarstellung einer Mikrodialysesonde in einer
Hohlnadel gemäß 1 mit Abstandhaltern;
und
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3:
schematische Querschnittdarstellung einer Mikrodialysesonde in einer
Hohlnadel gemäß 1 mit Filter
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1 zeigt
eine Hohlnadel 20 mit darin angeordneter Mikrodialysesonde 10.
Die Hohlnadel 20 bildet eine im Querschnitt kreisförmige
Röhre mit zwei Öffnungen, wobei die erste Öffnung
angespitzt sein kann (nicht gezeigt), um das Einführen
der Hohlnadel 20 in eine Probenahmeöffnung eines
Bioreaktors oder einen Patienten zu erleichtern. Die zweite Öffnung
ist durch einen Schlauch (nicht gezeigt) mit einer Pumpe (nicht
gezeigt) verbunden, um ein Spülmedium durch das Innere
der Hohlnadel 20 aus der ersten Öffnung zum Spülen
des Inneren der Hohlnadel 20 hinauszutreiben oder ein zu
beprobendes Medium durch die erste Öffnung in das Innere
der Hohlnadel 20 einzusaugen.
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Die
Mikrodialysesonde 10 besitzt eine innenliegende Zuleitung 30 und
eine Ableitung 40. Im Bereich der Ableitung 40 ist
die Außenwand der Mikrodialysesonde 10 fensterförmig
durchbrochen; das Fenster 14 ist durch eine Dialysemembran 15 verschlossen.
Aus dem Inneren der Hohlnadel 20 kann ein Analyt durch
die Dialysemembran 15 in die Ableitung 40 der
Mikrodialysesonde 10 hineindiffundieren; der Bereich in
Analytströmungsrichtung hinter dem Fenster 14 bildet
eine Analytaufgabekammer 13.
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Im
Betrieb wird zunächst die Hohlnadel 20 in einen
Patienten oder eine Probenahmeöffnung eines Bioreaktors
eingeführt. Soweit die Mikrodialysesonde 10 noch
nicht im Inneren der Hohlnadel 20 angeordnet sein sollte,
wird sie in die Hohlnadel 20 eingeführt. Bei einer 18 Gauge-Hohlnadel 20 beträgt
der Abstand der Hohlnadelspitze (Ende der ersten Öffnung)
von der Spitze der Mikrodialysesonde 10 bevorzugt etwa
3 mm. Anschließend wird das Innere der Hohlnadel 20 mit
einem Spülmedium gespült. Gleichzeitig oder anschließend
hieran wird die Analytaufgabekammer 13 mit Transportmedium
gespült.
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In
die gespülte Hohlnadel 20 wird anschließend
eines Probe eines zu beprobenden Mediums, beispielsweise Blut, eingesaugt,
so dass die Dialysemembran 15 im Bereich des Fensters 14 der
Mikrodialysesonde 10 vollständig von der Probe
bedeckt ist. Bei einer 18 Gauge-Hohlnadel 20 reichen
hierfür vorzugsweise 75 μl aus.
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Nach
dem Einsaugen der Probe wird eine vorgewählte Zeit gewartet,
um dem Analyten Gelegenheit zu geben, in die Analytaufgabekammer 13 zu diffundieren.
Alternativ dazu kann auch nach dem Spülen der Analytaufgabekammer 13 eine
vorgewählte Zeit lang Probenmaterial in die Hohlnadel 20 eingesaugt
werden, um eine möglichst gleichbleibend hohe Analytkonzentration
im Inneren der Hohlnadel 20 sicherzustellen, so dass eine
möglichst hohe Analytkonzentration in der Analytaufgabekammer 13 erreicht
werden kann.
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Anschließend
wird durch die Zuleitung 30 Transportmedium gespült,
um das Volumen des Transportmediums aus der Analytaufgabekammer 13 durch
die Ableitung 40 zu einem Sensor (nicht dargestellt) zu
transportieren. Der Sensor ist eingerichtet zum qualitativen und/oder
quantitativen Nachweisen des Analyten. Zweckmäßigerweise
wird beim Spülen der Analytaufgabekammer auch das Innere der
Hohlnadel 20 mit dem Spülmedium gespült,
um die Probe aus dem Inneren der Hohlnadel 20 auszutreiben
und weiteres Eindringen des Analyten in die Analytaufgabekammer 13 zu
begrenzen.
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2 unterscheidet
sich von 1 lediglich dadurch, dass hier
Abstandhalter 11 vorgesehen sind, um die Mikrodialysesonde 10 von
den Innenwänden der Hohlnadel 20 beabstandet zu
halten. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Dialysemembran 15 im
Bereich des Fensters 14 der Mikrodialysesonde 10 für
einen Übertritt des Analyten frei bleibt und nicht unbeabsichtigt
ganz oder teilweise durch die Innenwand der Hohlnadel 20 verschlossen
wird.
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3 unterscheidet
sich von 1 lediglich darin, dass an der
ersten Öffnung der Hohlnadel 20 ein Filter 25,
vorzugsweise ein Sterilfilter, angebracht ist. So kann das Eintreten
von Mikroorganismen in das Innere der Hohlnadel 20 verhindert
werden. Dadurch können der Bildung von Ablagerungen oder
Biofilmen im Inneren der Hohlnadel 20 vorgebeugt werden.
Außerdem ist es so möglich, Kontaminationen des
zu beprobenden Mediums durch das Spülmedium zu verhindern.
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Beispiel:
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Eine
kommerziell erhältliche Mikrodialyse-Sonde („Microeye”)
der Firma Probe Scientific, Bedford, UK, wird in einer herkömmlichen
18 Gauge Venenverweilkanüle eingeführt, so dass
die Spitze der Mikrodialyse-Sonde 3 mm innerhalb der Kanüle liegt.
Die Mikrodialysesonde weist eine Membran auf, die eine Analytaufgabekammer
der Sonde gegenüber dem Außenbereich abtrennt.
Die Membran ist vollständig innerhalb der Kanüle
angeordnet. Die Kanüle wird mit einer weiteren Zuleitung
zum Transportieren isotonischer Kochsalzlösung als Spülmedium und
einer ersten Pumpe verbunden.
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Die
Mikrodialysesonde wird mittels durch jeweils einen Schlauch mit
Innendurchmesser 0,8 mm als Zuleitung bzw. Ableitung und einer peristaltischen Pumpe
als zweiter Pumpe mit einer Perfusionslösung und mit einer
Biosensor-Messzelle verbunden. Die Perfusionslösung ist
eine Kaliumphosphat-Pufferlösung mit pH 7,5. Sie wird durch
die peristaltische Pumpe durch die Zuleitung, Analytaufgabekammer, Ableitung
und Biosensor-Messzelle gespült.
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Die
Venenverweilkanüle wird einem Patienten eingesetzt, so
dass die Kanülenöffnung in einer Vene zu liegen
kommt. Anschließend wird die Kanüle zunächst
mit dem Spülmedium 40 Sekunden lang freigespült.
Dabei beträgt die Fließgeschwindigkeit 250 μl/min,
so dass das Volumen des Spülmediums 166,6 μl beträgt.
Anschließend wird durch Umkehr der Fließrichtung – durch
Umkehr der Pumprichtung der ersten Pumpe oder durch Umschalten des
Eingangs und des Ausgangs der ersten Pumpe – eine Blutprobe
in die Kanüle gesaugt; der Beginn des Einsaugens wird als
t = 0 gesetzt. Dabei beträgt die Fließgeschwindigkeit
des eingesaugten Spülmediums und damit auch des zu analysie renden
Blutes 125 μl/min. Nach 30 Sekunden (t = 30) wird das Einsaugen
beendet, so dass insgesamt 75 μl in die Kanüle
eingesaugt werden. Anschließend wird 37 Sekunden gewartet,
um den Übertritt des Analyten in die Analytaufgabekammer
zu ermöglichen. Daran anschließend wird die Kanüle
mit 83,3 μl Spülmedium gespült; die Fließgeschwindigkeit
beträgt wieder 250 μl/min. Die nächste
Messung beginnt mit dem erneuten Freispülen der Kanüle.
Während dieses Spülens wird durch die zweite Pumpe
das Transportmedium der Analytaufgabekammer in die Biosensor-Messzelle
transportiert. Dort wird die Konzentration des Analyten im Transportmedium
bestimmt. Durch diese Abfolge wird eine Analytausbeute von rund
80% der im beprobten Blut vorliegenden Konzentration erreicht. Die
Ausbeute könnte weiter erhöht werden, wenn die
zu analysierende Probe während der für den Übertritt
des Analyten in die Analytaufgabekammer vorgesehenen Zeit weiter
in die Kanüle eingesaugt würde.
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In
einem Vergleichsbeispiel wurde die Mikrodialysesonde direkt in die
Vene eingeführt. Anschließend wurde die Analytaufgabekammer
mit Transportmedium gespült. Nach der für den Übertritt
des Analyten in die Analytaufgabekammer vorgesehenen Zeit wurde
wie oben beschrieben das Transportmedium aus der Analytaufgabekammer
in die Biosensor-Messzelle transportiert. Dabei konnte gezeigt werden,
dass anders als im erfindungsgemäßen Beispiel
die in der Biosensor-Messzelle nachgewiesene Analytkonzentration
stark je nach Fließgeschwindigkeit des Blutes schwankte.
Das Kanülen-System zeigt dagegen über einen weiten
Bereich stabile Signale.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4426694 [0002]
- - US 3640269 [0002]
- - US 4694832 [0002]
- - US 6632315 B2 [0002]
- - US 681154262 [0002]
- - WO 99/45982 A2 [0002]
- - WO 01/06928 A1 [0002]
- - WO 2004/032735 A2 [0002]
- - WO 2001/010483 A1 [0002]
- - WO 2008/059050 A2 [0008]
- - WO 2008/059050 [0015, 0017]