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Die
Erfindung betrifft eine Haushaltsgeschirrspülmaschine,
aufweisend eine schwenkbare Tür mit einer Innenwand und
einer Außenwand zum Verschließen ihres Spülbehälters,
der frontseitig an seinem Boden eine hochgezogene Schnauze aufweist, die
in den Zwischenraum zwischen der Innenwand und der Außenwand
der Tür hineinragt.
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Die
DE 199 07 086 A1 offenbart
eine Haushaltsgeschirrspülmaschine mit einer um eine waagrechte
Achse schwenkbar gelagerten, schalenförmig aus einer Innentür
und einer Außentür zusammengesetzten Tür
zum Verschließen einer Beschickungsöffnung des
Spülbehälters der Geschirrspülmaschine. Die
Innentür greift mit ihrem bodenseitigen, eine Türschnauze
bildenden Rand hinter eine im Bereich der Unterkante der Beschickungsöffnung
vom Boden des Spülbehälters hochgezogene Spülbehälterschürze.
Im Bereich zwischen der Spülbehälterschürze
und der Innentür ist eine Türleiste angeordnet,
die in Einbaulage im Wesentlichen oberhalb der Spülbehälterschürze
verläuft, in Schließstellung oberhalb der Spülbehälterschürze
endet und an der eine zwischen der Spülbehälterschürze
und der Türleiste angeordnete Dichtung anliegt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine alternative Haushaltsgeschirrspülmaschine
mit einer schwenkbaren Tür anzugeben, die eine einfachere
und verbesserte Dichtung im Inneren aufweist.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Haushaltsgeschirrspülmaschine der
eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass ein Dichtungselement
als Formteil im Zwischenraum der Tür derart vorgesehen
ist, dass ein Hohlraum oberhalb der Schnauze zwischen der Innenwand
und der Außenwand der Tür in deren Schließstellung
und Öffnungsstellungen und zusätzlich ein Spaltraum
zwischen der Schnauze und der Außenwand der Tür
in deren Schließstellung abdichtbar ist.
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Dadurch
ist eine konstruktiv einfache sowie verbesserte Dichtung im Inneren
der Tür bereitgestellt.
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Die
erfindungsgemäße Haushaltsgeschirrspülmaschine
weist eine schwenkbare Tür auf, die im geschlossenen Zustand
die Beschickungsöffnung des Spülraums ihres Spülbehälters
verschließt. Der Spülraum wird u. A. durch einen
Boden begrenzt. Dieser ist z. B. Teil des Spülbehälters,
Teil eines Basisträgers, oder ein im Basisträger
oder Spülbehälter anordenbares Einlegeteil. Der
Boden kann beispielsweise aus Metall, insbesondere aus Edelstahl
oder Chromstahl, aus Kunststoff oder einem Verbundmaterial gefertigt
sein. Der Basisträger ist z. B. aus Kunststoff, insbesondere
aus Polypropylen, gefertigt. Der Boden umfasst eine türseitig
hochgezogene Schnauze oder Schürze. Die Tür wiederum
umfasst eine Außenwand und eine Innenwand, die zwischen sich
einen Zwischenraum begrenzen und in den die hochgezogenen Schnauze
des Bodens in der Schließstellung der Tür hineinragt.
Damit im Betrieb der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine
Wasserdampf nicht aus dem Spülbehälter in den
Zwischenraum zwischen der Innenwand und der Außenwand der
Tür über die Oberkante der Schnauze hinaus aufsteigen
kann, d. h. nicht nach oben in den Hohlraum der Tür oberhalb
der Schnauze steigen kann, weist die Tür ein als Formteil
ausgebildetes Dichtungselement auf, das u. A. den von der Innenwand
und der Außenwand begrenzten Hohlraum oberhalb der Schnauze
abzudichten vermag. In diesem Hohlraum kann gegebenenfalls eine
elektronische Baugruppe angeordnet sein, die aufgrund des Dichtungselements
vor dem Wasserdampf in zuverlässiger Weise geschützt
wird. Um weitgehend zu vermeiden, dass Wasserdampf oder Feuchtigkeit auch
nicht durch einen von der Schnauze und der Außenwand der
Tür gebildeten Spaltraum nach außen, insbesondere
nach unten zur Unterkante der Tür gelangen und von dort
austreten kann, wenn die Tür ihre Schielstellung einnimmt,
ist erfindungsgemäß das Dichtungselement zusätzlich
derart ausgeführt, dass es bei geschlossener Tür
diesen Spaltraum abzudichten vermag. Dieser Teil des Dichtungselements
kann insbesondere derart ausgeführt werden, dass es lediglich
in der Schließstellung der Tür diesen Spaltraum
abdichtet.
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Neben
dieser Funktion als Dampfsperre fungiert das Dichtungselement in
vorteilhafter Weise zusätzlich als Geräuschsperre,
wenn die Tür in ihre Schließstellung gebracht
ist und die Geschirrspülmaschine betrieben wird.
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Das
Dichtungselement kann vorzugsweise als einstückiges, insbesondere
einstoffiges, Formteil ausgebildet sein, wodurch es sich relativ
kostengünstig fertigen lässt.
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Das
als Formteil ausgeführte Dichtungselement kann vorzugsweise
aus Kunststoff gefertigt sein, was sich ebenfalls positiv auf dessen
Fertigungskosten auswirkt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Haushaltsgeschirrspülmaschine ist das Dichtungselement
als mehrstegige Leiste ausgebildet. Dadurch ist es möglich,
die verschiedenen Teile des Dichtungselements für seine relevanten
Dichtungsfunktionen gezielt auszuführen, um u. A. ein verbessertes
Dichtungsergebnis zu erzielen.
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Das
Formteil des Dichtungselements kann vorzugsweise ein erstes Stegelement
und ein zweites Stegelement zum Abdichten des Hohlraums, sowie ein
drittes Stegelement zum Abdichten des Spaltraums aufweisen. Somit
ist es möglich, die Struktur bzw. Geometrieform des Dichtungselements
entsprechend seinen verschiedenen spezifischen, d. h. speziellen
Dichtungsaufgaben verbessert auszuführen. Z. B. kann lediglich
das erste Stegelement des Dichtungselements lediglich an der Innenseite
der Außenwand der Tür befestigt sein, während
sein zweites Stegelement frei absteht und an der gegenüberliegenden
Innenseite der Innenwand der Tür anliegt. In vorteilhafter
Weise ist das freie Ende des zweiten Stegelements vorzugsweise flexibel
bzw. federelastisch, insbesondere lippenförmig, ausgebildet.
Dadurch kann der Hohlraum über der Schnauze mittels des
Dichtungselements zum einen verbessert abgedichtet werden. Zweckmäßigerweise
ist das zweite Stegelement dazu in Richtung dieser Innenseite der
Tür, die seinem frei abstehenden Ende zugewandt ist, vorgespannt
ausgeführt, um entlang seiner an der Innenwand anliegenden
Vorderkante mit einem derart hohen Anpressdruck aufzusitzen, dass eine
einwandfreie, möglichst durchgängige Abdichtlinie
entlang der Längserstreckung des Dichtungselements gebildet
ist. Dieses erstreckt sich vorzugsweise im Wesentlichen als geradlinig
verlaufende Leiste über die Gesamtbreite des Zwischenraums
zwischen der Außenwand und der Innenwand der Tür
(bei frontaler Blickrichtung betrachtet). Zum anderen sorgt die Federelastizität
des freien Endes des zweiten Stegelements dafür, dass Abdrücke
in der Innenwand der Tür, die auf der dem Spülraum
zugewandten Außenseite der Innenwand sichtbar werden könnten,
weitgehend vermieden sind.
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Insbesondere
kann es dazu ggf. zweckmäßig sein, am freien Ende
des zweiten Stegelements des Dichtungselements zusätzlich
ein weichelastisches Kontaktelement, insbesondere eine Weichkappe,
Dichtlippe, Einlage oder ein eingelegtes Schnurelement, oder eine
sonstige weiche Auflage- bzw. Polsterkomponente zum abdichtenden
Anliegen an der Innenseite der Innenwand der Tür vorzusehen..
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Allgemein
ausgedrückt ist nach einer zweckmäßigen
Weiterbildung der Erfindung das zweite Stegelement des Dichtungselements
an seinem freien Ende also federelastisch, insbesondere lippenförmig, ausgeführt
und liegt an der Innenseite der Tür, insbesondere vorgespannt,
an, die der Innenseite der Tür gegenüberliegt,
an der das erste Stegelement des Dichtungselements befestigt ist.
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Das
dritte Stegelement kann nach einer vorteilhaften Weiterbildung ebenfalls
flexibel bzw. federelastisch ausgeführt sein, um z. B.
gegen die Oberkante der Schnauze bei geschlossener Tür
zu drücken. Dabei kann es zur Bewirkung einer einwandfreien
Abdichtwirkung insbesondere in Richtung dieser Oberkante vorgespannt
ausgeführt sein, d. h. sein freies Ende unter Vorspannung
auf die Oberkante der Schnauze sowie zweckmäßigerweise
auch gleichzeitig gegen die Innenseite der Außenwand der Tür
drücken, so dass der Spaltraum zwischen der Außenseite
der Schnauze und der Außenwand der Tür, insbesondere
der Spalt zwischen der Oberkante der Schnauze und der Außenwand
der Tür weitgehend abgedichtet wird, wenn die Tür
in ihre Schließstellung gebracht ist.
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Allgemein
ausgedrückt kann das Dichtungselement im Unterschied zu
einer weichgummiartigen Abdichtung in erster Annäherung
als ein im Wesentlichen in sich formstabiles, insbesondere weitgehend formsteifes,
Klemm- oder Spreizteil zwischen der Innenwand und der Außenwand
der Tür eingebracht sein, dessen Stegelemente an ihren
freien Enden in gewissem Grad federelastisch abstehen. Dazu kann es
ggf. ausreichend sein, wenn das Dichtungselement zweckmäßigerweise
aus relativ formstabilem, insbesondere weitgehend formsteif bleibendem Kunststoffmaterial,
vorzugsweise Hartplastik wie z. B. Polypropylen gefertigt ist. In
dieses können ggf. zusätzliche Glasfasern oder
sonstige Versteifungsfäden eingelagert sein. Dies erleichtert
die Herstellung und die Montage des Dichtungselements bei gleichzeitig
niedrigen Materialkosten.
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Das
zweite und das dritte Stegelement kann nach einer zweckmäßigen
Weiterbildung eine von der Außenwand in den Zwischenraum
der Tür hineinragende Faltungsstruktur oder Wölbungsstruktur
bilden. Diese Struktur begünstigt ein Abdichten des Spaltraums.
Insbesondere verleiht sie dem Dichtungselement eine ausreichende
Steifigkeit in Tiefenrichtung bzw. Querrichtung des Zwischenraums
zwischen den beiden einander zugewandten Innenseiten der Innenwand
und der Außenwand der Tür.
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Das
zweite Stegelement kann nach einer vorteilhaften Weiterbildung vom
Scheitelbereich der Faltungsstruktur im Schließzustand
und in den Öffnungsstellungen der Tür in Richtung
auf deren Innenwand abstehen und diese mit seinem freien Ende kontaktieren.
Ist z. B. das Dichtungselement mit seinem ersten Stegelement an
der Außenwand befestigt, so stellt das Kontaktieren eine
Abdichtung des Hohlraums oberhalb der Schnauze sicher. Das freie Ende
kann dann nach einer vorteilhaften Ausführungsvariante
vorzugsweise in Richtung der Innenwand vorgespannt sein, um das
Dichtungsergebnis zu verbessern.
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Nach
einer zweckmäßigen Ausführungsvariante
der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine
ist das Dichtungselement lediglich an der Innenseite der Innenwand
oder insbesondere lediglich an der Innenseite der Außenwand
der Tür befestigt. Durch diese einseitige Befestigung des
Dichtungselements an der Tür können der Aufwand
für das Befestigen und somit Kosten verringert werden.
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Für
die einseitige Befestigung des Dichtungselements können
nach einer zweckmäßigen Weiterbildung vorzugsweise
an der jeweilig relevanten Innenseite einstückig, insbesondere
einstoffig, angeformte Befestigungsmittel vorgesehen sein, an denen
das Dichtungselement befestigbar ist. Insbesondere wenn das Dichtungselement
einseitig an der Außenwand befestigt ist und diese aus
Kunststoff gefertigt ist, können diese Befestigungsmittel
in relativ einfacher Weise beispielsweise im Spritzgussverfahren
kostengünstig hergestellt werden.
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Die
Befestigungsmittel können nach einer zweckmäßigen
Weiterbildung z. B. die Form einer horizontal, teilweise oder ganz über
die Türbreite der Tür verlaufenden Leiste aufweisen,
in der Einbuchtungen, Durchbrüche, Öffnungen,
oder Nuten vorgesehen sind.
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Anstelle
einer Leiste kann auch ein entsprechend angeformter Steg vorgesehen
sein, der der Befestigung bzw. Halterung des Dichtungselements an
der jeweilig relevanten Innenseite der Tür dient. Das Dichtungselement
umfasst nach einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Haushaltsgeschirrspülmaschine für sein Befestigen
an der jeweilig relevanten Innenseite vorzugsweise Laschen, Zapfen
oder sonstige Rast-, Steck-, oder Klemmelemente, die in die Einbuchtungen,
Durchbrüche, Öffnungen, oder Nuten der Befestigungsleiste
eingreifen. Für eine sichere Befestigung können insbesondere
die Zapfen oder Laschen rastförmig ausgeführt
sein. Vorzugsweise stecken die Laschen oder Zapfen von Richtung
Türunterkante in den Einbuchtungen, Durchbrüchen, Öffnungen,
oder Nuten. Insbesondere ist das Dichtungselement mit seinem ersten
Stegelement in Breitenrichtung der Tür an der Befestigungsleiste
oberhalb der Oberkante der Schnauze derart fixiert, dass im geschlossenen
Zustand der Tür das dritte Stegelement des Dichtungselements
auf der Oberkante der Schnauze insbesondere unter einer Vorspannung
aufliegt, die auf die Oberkante der Schnauze zu gerichtet ist und
das dritte Stegelement gegen die Schnauze zum dichten Anliegen presst.
Gleichzeitig wird dabei das freie Ende des dritten Federelements
gegen die Innenseite der Außenwand der Tür gedrückt,
so dass der Spaltraum zwischen der Schnauze und der Innenseite der
Außenwand ebenfalls weitgehend abgedichtet ist. Dazu kann
es insbesondere zweckmäßig sein, wenn sich der
Zwischenraum zwischen der Innenwand und der Außenwand der
Tür oberhalb der Schnauze derart verschmälert
bzw. verjüngt, d. h. seine Breite in Tiefenrichtung betrachtet
oberhalb der Schnauze derart abnimmt, dass das freie Ende des dritten
Stegelements beim Aufsitzen auf der Schnauze federelastisch nach
oben gedrückt wird und zusammen mit dem zweiten Stegelement
zwischen der Innenwand und der Außenwand verklemmt. Auf
diese Weise wird eine besonders zuverlässige Abdichtung
des Spaltraums und des Hohlraums bereitgestellt..
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Nach
einer weiteren zweckmäßigen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine
ist das Dichtungselement von der jeweilig relevanten Innenseite,
an der das Dichtungselement befestigt ist, in Richtung Türunterkante geneigt.
Insbesondere in Verbindung mit dem den Steg umfassenden Befestigungsmittel,
der dann vorzugsweise ebenfalls in Richtung Türunterkante
geneigt ist und vorzugsweise oberhalb dem Dichtungselement angeordnet
ist, drückt gegebenenfalls die Oberkante der Schnauze bei
geschlossener Tür das Dichtungselement gegen diesen Steg,
wodurch das Dichtungsergebnis verbessert werden kann.
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Der
Teil des Dichtungselements, der den Hohlraum abzudichten vermag,
gegebenenfalls das zweite Stegelement, kann nach einer vorteilhaften Ausführungsvariante
an seinem freien Ende vorzugsweise federelastisch bzw. flexibel
ausgeführt sein. Insbesondere wenn der flexible Teil gegen
die dem freien Ende zugewandte Innenseite vorgespannt ausgeführt
ist, kann ein zuverlässiges Abdichten des Hohlraums sichergestellt
werden.
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Das
Dichtungselement kann nach einer vorteilhaften Weiterbildung derart
ausgeführt sein, dass gegebenenfalls das erste Stegelement,
mit dem das Dichtungselement gegebenenfalls an der Innen- bzw. der
Außenwand der Tür befestigt ist, im Vergleich zum
restlichen Dichtungselement starr ausgeführt ist. Dadurch
wird eine sichere Befestigung des Dichtungselements an der relevanten
Innenseite der Tür unterstützt.
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Erfindungsgemäß vermag
bei geschlossener Tür das Dichtungselement den Spaltraum
zwischen Schnauze und Außenwand abzudichten. Nach einer vortelihaften
Variante der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine
ist der Spaltraum ein Spalt zwischen der Außenseite der
Schnauze und der Außenwand der Tür.
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Der
Spaltraum kann insbesondere aber auch ein Spalt zwischen der Oberkante
der Schnauze und der Außenwand der Tür sein, den
das Dichtungselement bei geschlossener Tür abzudichten
vermag. Bei dieser Variante ist es möglich, dass das Dichtungselement
mit der Oberkante der Schnauze in Kontakt steht, insbesondere bei
geschlossener Tür auf der Oberkante der Schnauze anliegt,
insbesondere für ein verbessertes Abdichten gegen die Oberkante drückt
und/oder in Richtung Oberkante vorgespannt ist.
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Um
den Spaltraum bei geschlossener Tür zuverlässig
abzudichten, ist nach einer vorteilhaften Variante der erfindungsgemäßen
Haushaltsgeschirrspülmaschine das Dichtungselement insbesondere in
dem Bereich, der bei geschlossener Tür den Spaltraum abzudichten
vermag, federelastisch bzw. flexibel ausgeführt. Die Abdichtung
kann in vorteilhafter Weise verbessert werden, wenn dieser Teil
des Dichtungselements gegen die Schnauze vorgespannt ist.
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Gegebenenfalls
kann das dritte Stegelement insbesondere an dem Übergangsbereich
zwischen dem ersten Stegelement und dem zweiten Stegelement einteilig
bzw. einstückig, insbesondere einstoffig, angeformt sein.
Das dritte Stegelement kann insbesondere mit seinem freien Ende
an der Innenseite der Außenwand anliegen. Dadurch kann
sowohl die Abdichtung des Hohlraums als auch des Spaltsraums verbessert
werden, da z. B. durch das Anliegen an der Innenseite der Außenwand
ein Verrutschen des dritten Stegelements vermieden werden kann.
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Das
dritte Stegelement und das erste Stegelement können nach
einer vorteilhaften Ausführungsvariante zusammen U-förmig
ausgeführt sein.
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Um
die Gefahr eines Abtropfens von Wasser oder allgemein ausgedrückt
von Flüssigkeit aus der geöffneten Tür
zu verringern oder gar zu verhindern, weist nach einer zweckmäßigen
Variante der erfindungemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine
das Dichtungselement ein Tropfenauffangteil, insbesondere ein Auffangbecken
oder einen längs der Türbreite der Tür
verlaufenden Kanal oder eine Auffangrinne auf, der oder die in Richtung
der Innenwand in den Öffnungsstellungen der Tür,
insbesondere deren Öffnungsendstellung, offen ist und zum
Auffangen von Flüssigkeitströpfchen in den Offenstellungen
der Tür dient, die von der Innenwand und/oder der der Schnauze
zugewandten Seite des zweiten Stegelements des Dichtelements herab
rinnen oder herabtropfen. Dadurch ist es möglich, dass
Kondensat oder Flüssigkeitsdampf, insbesondere Wasserdampf z.
B. über das Dichtungselement in das Auffangbecken bzw.
den Kanal insbesondere bei vollständig geöffneter
Tür fließen kann.
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Das
Dichtungselement kann vorzugsweise eine einteilig, insbesondere
einstoffig angeformte Rippe aufweisen, die eine Wand des Kanals
oder der Auffangrinne bildet. Die Rippe verläuft vorzugsweise über
die gesamte Breite des Dichtungselements bzw. der Tür.
Diese Art der Kanalbildung kann relativ einfach und daher kostengünstig
hergestellt werden.
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Die
Rippe kann vorzugsweise im Übergangsbereich zwischen den
drei Stegelementen, insbesondere im Scheitelbereich vom ersten und
dritten Stegelement am dritten Stegelement unterhalb des oberen
Hohlraums, angeformt sein und insbesondere mit der in Richtung Türunterkante
gerichteten Seite des zweiten Stegelements den Kanal oder die Auffangrinne
bilden.
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Das
Dichtungselement erlaubt es, relativ weit weg von Wasser der Haushaltsgeschirrspülmaschine
an der Tür angeordnet zu sein, wodurch die Anforderungen
an die Wasserbeständigkeit des Dichtungselements relativ
niedrig sein können. Das Dichtungselement kann insbesondere
einstückig ausgeführt sein und kann demnach relativ
kostengünstig hergestellt werden.
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Die
Erfindung und ihre Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden nachfolgend
anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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Es
zeigen jeweils schematisch:
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1 eine
Frontansicht einer Haushaltsgeschirrspülmaschine mit einer
schwenkbar angeordneten Tür, die mit einer vorteilhaften
Ausführungsvariante der erfindungsgemäß ausgebildeten
Abdichtung ausgestattet ist,
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2 eine
Seitenansicht des unteren Bereichs der Tür der Haushaltsgeschirrspülmaschine von 1 im
geschlossenen Zustand in geschnittener Darstellung,
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3 eine
Seitenansicht des unteren Bereichs der Tür der Haushaltsgeschirrspülmaschine von 1 im
geöffneten Zustand in geschnittener Darstellung,
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4 eine
perspektivische Darstellung eines Schnitts durch die Haushaltsgeschirrspülmaschine
von 1 mit geschlossener Tür, und
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5 eine
perspektivische Darstellung eines Schnitts durch die Haushaltsgeschirrspülmaschine
von 1 mit geschlossener Tür in deren unterem
Bereich.
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Elemente
mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 mit 5 jeweils
mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Die 1 zeigt
eine Frontansicht einer Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 mit
einer bezüglich einer horizontal verlaufenden Achse 2 in
ihrem unteren Bereich schwenkbar gelagerten Tür 3,
die im geöffneten Zustand eine Beschickungsöffnung 4 öffnet,
um einen Spülraum 5 eines Spülbehälters 6 (siehe
auch 4) zugänglich zu machen. Im geschlossenen
Zustand verschließt die Tür 3 die Beschickungsöffnung 4 und
somit den Spülraum 5 des Spülbehälters 6.
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In
geschnittenen Darstellungen zeigen die 2 eine Seitenansicht
des unteren Bereichs der Tür 3 der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 im
geschlossenen Zustand und die 3 eine Seitenansicht
des unteren Bereichs der Tür 3 der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 im
geöffneten Zustand. Eine perspektivische Darstellung eines
Schnitts durch die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 mit
geschlossener Tür 3 zeigt die 4.
Die 5 zeigt ein Detail des unteren Bereichs der geschlossenen
Tür 3 in einer perspektivischen Darstellung.
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Die
Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 weist im Falle
des vorliegenden Ausführungsbeispiels den Spülbehälter 6 mit
einer Decke, einer Rückwand und zwei Seitenwänden 6a auf,
die den Spülraum 5 begrenzen. Der Spülbehälter 6 ist
beispielsweise aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Chromstahl gefertigt.
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Der
Spülbehälter 6 ist an einem Basisträger 7 befestigt,
der beispielsweise aus Kunststoff, insbesondere aus Polypropylen,
gefertigt ist und im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
den Boden 8 für den Spülraum 5 bildet.
Der Boden 8 für den Spülraum 5 kann
aber auch von dem Spülbehälter 6 gebildet
werden. Der Basisträger 7 wurde beispielsweise
einstückig im Spritzgussverfahren gefertigt und umfasst
gegebenenfalls Anschlüsse für nicht explizit gezeigte
Bauteile der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1,
wie beispielsweise einen Pumpentopf, eine Laugenpumpe und/oder Filter.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels weist die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 im unteren
Bereich der Beschickungsöffnung 4 eine einstückig,
insbesondere einstoffig, am Boden 8 angeformte, hochgezogene
Schnauze 9 mit einer in Breitenrichtung der Tür 3 horizontal
verlaufenden Oberkante 10 auf.
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Die
Tür 3 weist eine Außenwand 11 beispielsweise
aus Kunststoff oder Metall und eine Innenwand 12 beispielsweise
aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Chromstahl auf. Die
Innenwand 12 und die Außenwand 11 schließen
einen Zwischenraum 33 ein, der einen oberhalb der Schnauze 9 befindlichen
Hohlraum 13 umfasst, in dem im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
im oberen Bereich der Tür 3 eine elektronische
Baugruppe 14 angeordnet ist. Die elektronische Baugruppe 14 ist
z. B. Teil einer Steuerungsvorrichtung oder eine einer Bedieneinheit
der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 zugeordneten
Elektronik. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
ist im Hohlraum 13 eine beispielsweise aus Kunststoff gefertigte
Verstärkung oder Versteifung 15 angeordnet.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels bildet der
bodenseitige Rand 16 der Innenwand 12 eine Umkantung
bzw. Hinterschneidung 17, die hinter die nach oben hochgezogene
Schnauze 9 des Bodens 8 greift. Zumindest im geschlossenen Zustand
der Tür 3 befindet sich die Oberkante 10 und zumindest
ein Teil der hochgezogenen Schnauze 9 zwischen der Innenwand 12 und
der Außenwand 11 der Tür 3.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels weist die Tür 3 in
ihrem unteren Bereich ein längs der Türbreite
verlaufendes Dichtungselement 18 auf, das beispielsweise
aus Kunststoff gefertigt ist und mehrstegig ausgeführt
ist. Das Dichtungselement 18 ist vorgesehen, einerseits
den oberhalb der Schnauze 8 angeordneten Hohlraum 13 wasserdicht und
dampfdicht abzudichten, um insbesondere die elektronische Baugruppe 14 vor
Wasserdampf zu schützen. Das Dichtungselement 18 ist
zusätzlich derart ausgeführt, dass sie bei geschlossener
Tür 3 einen Spaltraum zwischen der Schnauze 9 und
der Außenwand 11 abzudichten vermag, damit u.
A. während des bestimmungsgemäßen Betriebs
der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 kein Wasser
oder kein Wasserdampf über die Schnauze 9 hinter
die Außenwand 11 der Tür 3 gelangen
und potenziell nach außen tropfen kann. Hier im vorliegenden
Ausführungsbeispiel handelt es sich z. B. bei dem Spaltraum
um einen Spalt 19 zwischen der Oberkante 10 der Schnauze 9 und
der Außenwand 11 der Tür.
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An
der Innenseite 20 der Außenwand 11 der Tür 3 ist
eine Rippe oder ein Steg 21 einstückig, insbesondere
einstoffig angeformt. Der Steg 21 erstreckt sich horizontal wenigstens
entlang eines Teils der Türbreite oder der Gesamtbreite
der Tür 3 im unteren Bereich der Tür 3 und,
wenn die Tür 3 geschlossen ist, oberhalb der Oberkante 10 der Schnauze 9.
Der Steg 21 weist mehrere, quer zur Türbreite
verlaufende schlitzförmige Öffnungen 22 in vorgegeben
Querabständen voneinander auf. Er steht derart in Richtung
Innenwand 12 von der Außenwand 11 ab,
dass dessen in Richtung Türunterkante 28 zeigende
Fläche leicht in Richtung Türunterkante 28 geneigt
ist.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist das Dichtungselement 18 als
Formteil einteilig, insbesondere einstoffig ausgeführt
und weist ein im Wesentlichen flächig ausgeführten
erstes Stegelement 23 auf, das längs der Türbreite
der Tür 3 an der Innenseite 20 der Außenwand 11 anliegt
und von dieser in Richtung Innenwand 12 leicht in Richtung Türunterkante 28 geneigt
absteht. Das erste Stegelement 23 ist relativ steif ausgeführt.
An dem an der Innenseite 20 der Außenwand 11 anliegenden
Ende des ersten Stegelements 23 sind mehrere flächige Laschen
bzw. Zapfen 24 angeformt, die sich entlang der Innenseite 20 der
Außenwand 11 quer zur Türbreite erstrecken,
von dem ersten Stegelement 23 nach oben, insbesondere im
Wesentlichen vertikal abstehen und durch die schlitzförmigen Öffnungen 22 von
Richtung Türunterkante 28, d. h. von unten her,
hindurchgeführt sind, um das Dichtungselement 18 an
der Innenseite 20 der Außenwand 11 zu
befestigen bzw. mit dieser zu verklipsen oder zu verrasten. Dadurch
stützt sich das Dichtungselement 18 mittels der
Laschen bzw. Zapfen 24 von der Außenwand 11 ab.
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An
dem von der Außenwand 11 abgewanden Ende des ersten
Stegelements 23 erstreckt sich im Falle des vorliegenden
Ausführungsbeispiels entlang der Türbreite ein
zweites Stegelement 25, das beispielsweise die Form einer
Dichtungslippe aufweist und sich in Richtung Innenwand 12 verjüngt.
Das sich verjüngende Ende des zweiten Stegelements 25 liegt an
der Innenseite 26 der Innenwand 12 entlang der Türbreite
der Tür 3 an und ist gegen die Innenwand 12 vorgespannt.
Aufgrund der sich verjüngenden Ausführung ist
das zweite Stegelement 25 relativ flexibel und liegt zuverlässig
an der Innenseite 26 der Innenwand 12 an. Dadurch
dichtet das zweite Stegelement 25 einen potenziell entstehenden
Spalt 31 zwischen dem Dichtungselement 18 und
der Innenseite 26 der Innenwand 12 zuverlässig
ab, wodurch ein zuverlässiges Abdichten des Hohlraums 13 durch das
erste Stegelement 23 und dem zweiten Stegelement 25 erreicht
wird.
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Das
Dichtungselement 18 weist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
ein drittes Stegelement 27 auf, das in Richtung Türunterkante 28 an der Übergangsstelle
bzw. Übergangslinie zwischen dem ersten Stegelement 23 und
dem zweiten Stegelement 25 einstückig, insbesondere
einstoffig, angeformt ist und sich längs der Türbreite
der Tür 3 erstreckt. Das dritte Stegelement 27 erstreckt
sich von dem Übergangsbereich zwischen dem ersten Stegelement 23 und
dem zweiten Stegelement 25 geschwungen in Richtung Außenwand 11 und
liegt mit seinem freien Ende an der Innenfläche 20 der
Außenwand 11 entlang der Türbreite entlang
einer im Wesentlichen geradlinigen Dichtlinie an, wenn die Tür 3 ihre
Schließstellung einnimmt. Dieses freie Ende ist insbesondere
in Richtung Außenwand 11 vorgespannt.
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Wie
bereits beschrieben, ist das Dichtungselement 18 bei geschlossener
Tür 3 oberhalb der Oberkante 10 der Schnauze 9 angeordnet.
Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels erstreckt sich
das dritte Stegelement 27 von dem Verbindungsbereich zwischen
dem ersten und dem zweiten Stegelement 23, 25 zunächst
in Richtung Türunterkante 28, bevor es in Richtung
Innenseite 20 der Außenwand 11 verläuft.
Dabei erstreckt sich das dritte Stegelement 27 soweit in
Richtung Türunterkante 28, dass das dritte Stegelement 27 bei
geschlossener Tür 3 mit seiner in Richtung Türunterkante 28 gerichteten
Fläche längs der Breite der Schnauze 9 auf
deren Oberkante 10 aufliegt. Somit dichtet das Dichtungselement 18 nicht
nur den Hohlraum 13 zwischen der Innenwand 12 und
der Außenwand 11 ab, sondern bei geschlossener
Tür 3 auch die Schnauze 9 gegenüber
der Außenwand 11 der Tür 3.
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Zweckmäßigerweise
ist das dritte Stegelement 27 ebenfalls in gewissem Grad
federelastisch bzw. flexibel ausgebildet und derart vorgespannt
in Richtung Türunterkante 28 ausgeführt,
dass es bei geschlossener Tür 3 zuverlässig
auf der Oberkante 10 der Schnauze 9 aufliegt bzw.
gegen diese drückt und somit zuverlässig einen
potenziell entstehenden Spalt 32 zwischen dem Dichtungselement 18 und
der Oberkante 10 der Schnauze 9 abdichtet.
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Bei
geöffneter Tür 3 steht das Dichtungselement 18 und
insbesondere das dritte Stegelement 27 nicht mit der Oberkante 10 der
Schnauze 9 in Kontakt. Um die Gefahr von potenziell aus
der Tür 3 tropfender Flüssigkeit, insbesondere
Wasser, die z. B. aufgrund von an der Innenseite 26 der
Innenwand 12 gebildetem Kondensat entsteht, zu verringern
oder gar zu vermeiden, ist am dritten Stegelement 27 eine längs
der Türbreite verlaufende Rippe 29 einstückig, insbesondere
einstoffig angeformt, die zusammen mit der in Richtung Türunterkante 28 gerichteten
Fläche des zweiten Stegelements 25 einen Kanal
bzw. eine Auffangrinne 30 bildet, die bei vollständig
geöffneter Tür 3 nach oben geöffnet
ist und somit an der in Richtung Türunterkante 28 gerichteten
Fläche des zweiten Stegelements 25 laufende Flüssigkeitstropfen,
insbesondere Wassertropfen auffangen kann. Bei geschlossener Tür 3 kann
mit dem Kanal 30 aufgefangenes Wasser wieder über
die Schnauze 9 in den Spülraum 5 fließen.
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Zusammenfassend
betrachtet ist nach diesem vorteilhaften Ausführungsbeispiel
der 1 mit 5 somit eine Haushaltsgeschirrspülmaschine bereitgestellt,
die eine schwenkbare Tür 3 mit einer Innenwand 12 und
einer Außenwand 11 zum Verschließen ihres
Spülbehälters 6 umfasst. Dieser weist
frontseitig an seinem Boden 8 eine hochgezogene Schnauze 9 auf,
die in den Zwischenraum 33 zwischen der Innenwand 12 und
der Außenwand 11 der Tür 3 hineinragt.
Ein Dichtungselement 18 ist als Formteil im Zwischenraum 33 der
Tür 3 derart vorgesehen ist, dass ein Hohlraum 13 oberhalb
der Schnauze 9 zwischen der Innenwand 12 und der
Außenwand 11 der Tür 3 in deren
Schließstellung und Öffnungsstellungen und zusätzlich
ein Spaltraum 19 zwischen der Schnauze 9 und der
Außenwand 11 der Tür 3 in deren
Schließstellung abdichtbar ist. Insbesondere ist das Dichtungselement
dabei als einstückiges, insbesondere einstoffiges, Formteil
ausgebildet ist. Dieses weist vorzugsweise mehrere Stegelemente
auf. Im Einzelnen umfasst es ein erstes Stegelement 23 und
ein zweites Stegelement 25 zum Abdichten des Hohlraums 13,
sowie ein drittes Stegelement 27 zum Abdichten des Spaltraums 19.
Insbesondere bilden erste und das dritte Stegelement 23, 27 eine
von der Außenwand 11 in den Zwischenraum 33 der
Tür 3 hineinragende Faltungsstruktur/Wölbungsstruktur.
Vorzugsweise sind das erste Stegelement 23 und das dritte
Stegelement 27 zusammen U-förmig ausgeführt.
Das zweite Stegelement 25 kontaktiert mit seinem freien
Ende, das insbesondere vom Scheitelbereich der Faltungsstruktur
des Dichtungselements 18 im Schließzustand und
in den Öffnungsstellungen der Tür 3 in
Richtung auf deren Innenwand 12 absteht, diese unter Vorspannung.
Das dritte Stegelement 27 des Dichtungselements 18 erstreckt
sich mit seinem freien Ende in Richtung Außenwand und liegt
mit diesem an der Innenseite 20 der Außenwand 11,
insbesondere vorgespannt, an. Ferner weist das Dichtungselement 18 ein
Tropfenauffangteil, insbesondere ein Auffangbecken, einen längs
der Türbreite der Tür 3 verlaufenden
Kanal 30 oder eine Auffangrinne auf, der oder die in Richtung der
Innenwand 12 offen ist und zum Auffangen von Flüssigkeitströpfchen
in den Offenstellungen der Tür 3 dient, die von
der Innenwand 12 und/oder der der Schnauze 9 zugewandten
Seite des zweiten Stegelements 25 des Dichtungselements 18 herabrinnen oder
herabtropfen.
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Das
als Formteil ausgebildete Dichtungselement 18 weist in
vorteilhafter Weise eine einteilig, insbesondere einstoffig, angeformte
Rippe 29 auf, die eine Wand des Kanals 30 oder
der Auffangrinne bildet. Die Rippe 29 ist im Übergangsbereich
zwischen den drei Stegelementen 23, 25, 27,
insbesondere im Scheitelbereich vom ersten und dritten Stegelement 23, 27,
am dritten Stegelement 27 unterhalb des oberen Hohlraums 13 angeformt
und bildet mit der in Richtung Türunterkante 28 gerichteten
Seite des zweiten Stegelements 25 den Kanal 30 oder
die Auffangrinne.
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Das
Dichtungselement 18 lässt sich in vorteilhafter
Weise als ein im Wesentlichen in sich formstabiles, insbesondere
weitgehend formsteifes, Klemm- oder Spreizteil zwischen der Innenwand 12 und
der Außenwand 11 der Tür 3 ausbilden
und einbringen, wobei das freie Ende seines zweiten Stegelements 25 an
der Innenwand 12 und ggf. das freie Ende seines dritten
Stegelements 27 an der Außenwand 11 in
gewissem Grad federelastisch aufsitzt, wenn die Tür 3 ihre
Schließstellung einnimmt. Insbesondere kann es dazu ausreichend
sein, wenn das Dichtungselement 18 aus relativ formstabilem,
bevorzugt formsteif bleibenden Kunststoff, insbesondere Hartplastik
wie z. B. Polypropylen gefertigt ist. In dieses können
ggf. zusätzlich Glasfasern oder sonstige Verstärkungsfäden
eingelagert sein.
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Zweckmäßigerweise
kann das Dichtungselement 18 lediglich an der Innenseite 26 der
Innenwand 12 oder lediglich an der Innenseite 20 der
Außenwand 11 befestigt sein.
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An
der jeweiligen Innenseite 20 sind zweckmäßigerweise
ein oder mehrere, insbesondere einstückig, bevorzugt einstoffig
angeformte, Befestigungsmittel 21 vorgesehen, an denen
das Dichtungselement 18 einseitig befestigbar ist. Als
Befestigungsmittel kann vorzugsweise eine an der Innenseite 20 der
Innenwand 12 oder der Außenwand 11 angebrachte,
insbesondere angeformte, teilweise oder ganz über die Türbreite
verlaufende Halteleiste 21 oder ein an der jeweiligen Innenseite 20 angebrachter, insbesondere
angeformter, teilweise oder ganz über die Türbreite
verlaufender Steg vorgesehen sein. Die ein oder mehreren Befestigungsmittel
weisen zweckmäßigerweise Einbuchtungen, Durchbrüche
oder Öffnungen 22, insbesondere in vorgegebenen
Längsabständen voneinander sowie verteilt über die
Breitenrichtung der Tür auf. Das Dichtungselement 18 umfasst
für das Befestigen an der relevanten Innenseite 20 ein
oder mehrere Steck- oder Klemmelemente, insbesondere rastförmige
Laschen, Stege oder Zapfen 24, die, insbesondere von Richtung
Türunterkante 28, in den Einbuchtungen, Durchbrüchen oder Öffnungen 22 stecken.
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Zweckmäßigerweise
sind die ein oder mehreren Befestigungsmittel 21 und/oder
das Dichtungselement 18 von der relevanten Innenseite 20,
an der das Dichtungselement 18 befestigt ist, in Richtung Türunterkante 28 der
Tür 3 geneigt.
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Allgemein
ausgedrückt ist der Teil 25 des als Formteil ausgeführten
Dichtungselements 18, der den Hohlraum 13 abzudichten
vermag, an seinem freien Ende, das von der Innenseite 20 der
Außenwand 11 der Tür 3, an der
das Dichtungselement 18 befestigt ist, abgewandt ist, im
Wesentlichen federelastisch ausgebildet und in Richtung der dem
freien Ende zugewandten Innenseite 26 der Innenwand 12 der
Tür 3 vorgespannt ausgeführt. Das Dichtungselement 18 ist
hingegen mit seinem ersten Stegelement 23 an einer Innenseite 20 der
Tür 3 befestigt, wobei das erste Stegelement 23 im
Vergleich zum restlichen Dichtungselement 18 als weitgehend
starrer Befestigungsfuß ausgeführt ist. Das zweite
Stegelement 25 des Dichtungselements 18 kann an
seinem freien Ende insbesondere lippenförmig ausgeführt sein
und an der Innenseite 26 der Tür 3, insbesondere
vorgespannt, anliegen, die der Innenseite 20 der Tür 3 gegenüberliegt,
an der das erste Stegelement 23 des Dichtungselements 18 befestigt
ist.
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Zweckmäßig
kann es insbesondere sein, wenn am freien Ende des zweiten Stegelements 25 des
Dichtungselements 18 ein weichelastisches Kontaktelement,
insbesondere eine Weichkappe, Dichtlippe, Einlage oder Schnur, zum
abdichtenden Anliegen an einer Innenseite 12 der Tür 3 vorgesehen
ist.
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Ggf.
kann auch das dritte Stegelement 27 des Dichtungselements 18 mit
seinem freien Ende an derjenigen Innenseite 20 federelastisch
ausgebildet sein, an der das erste Stegelement 23 des Dichtungselements 18 befestigt
ist, und mit diesem Ende an der Innenseite 20, insbesondere
vorgespannt, anliegen.
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Auf
diese Weise kann ein Spalt zwischen der Außenseite der
Schnauze 9 und der Außenwand 11 der Tür 3,
durch das dritte Stegelement 27 bei geschlossener Tür
abgedichtet werden. In entsprechender Weise kann gleichzeitig ein
Spalt zwischen der Oberkante 10 der Schnauze 9 und
der Außenwand 11 der Tür durch das dritte
Stegelement bei geschlossener Tür 3 verschlossen
und abgedichtet werden. Dazu liegt das Dichtungselement 18 bei
geschlossener Tür 3 auf der Oberkante 10 der
Schnauze 9 von oben her an und ist insbesondere in Richtung
Oberkante 10 vorgespannt ausgeführt. Allgemein
ausgedrückt ist also der Teil des als Formteil ausgebildeten
Dichtungselements 18, der bei geschlossener Tür 3 den
Spaltraum 19 zwischen der Schnauze 9 und der Außenwand 11 abzudichten
vermag, federelastisch ausgeführt und insbesondere in Richtung
der Schnauze 9 vorgespannt ausgeführt.
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- 1
- Haushaltsgeschirrspülmaschine
- 2
- Achse
- 3
- Tür
- 4
- Beschickungsöffnung
- 5
- Spülraum
- 6
- Spülbehälter
- 6a
- Seitenwand
- 7
- Basisträger
- 8
- Boden
- 9
- Schnauze
- 10
- Oberkante
- 11
- Außenwand
- 12
- Innenwand
- 13
- Hohlraum
- 14
- elektronische
Baugruppe
- 15
- Versteifung
- 16
- Rand
- 17
- Türschnauze
- 18
- Dichtungselement
- 19
- Spalt
- 20
- Innenseite
- 21
- Steg
- 22
- Öffnungen
- 23
- erstes
Stegelement
- 24
- Zapfen
- 25
- zweites
Stegelement I
- 26
- Innenseite
- 27
- drittes
Stegelement
- 28
- Türunterkante
- 29
- Rippe
- 30
- Kanal
- 31,
32
- Spalt
- 33
- Zwischenraum
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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