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DE102009001236A1 - Haushaltsgeschirrspülmaschine - Google Patents

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Publication number
DE102009001236A1
DE102009001236A1 DE102009001236A DE102009001236A DE102009001236A1 DE 102009001236 A1 DE102009001236 A1 DE 102009001236A1 DE 102009001236 A DE102009001236 A DE 102009001236A DE 102009001236 A DE102009001236 A DE 102009001236A DE 102009001236 A1 DE102009001236 A1 DE 102009001236A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
door
wall
sealing element
household dishwasher
web
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102009001236A
Other languages
English (en)
Inventor
Helmut Jerg
Ricardo Roitegui Acedo
Koldo Urdiain Yoldi
Ismael Jesus Almendros Carmona
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority to DE102009001236A priority Critical patent/DE102009001236A1/de
Priority to PCT/EP2010/052013 priority patent/WO2010097321A2/de
Priority to PL10704566T priority patent/PL2400877T3/pl
Priority to ES10704566T priority patent/ES2401362T3/es
Priority to EP10704566A priority patent/EP2400877B1/de
Publication of DE102009001236A1 publication Critical patent/DE102009001236A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L15/00Washing or rinsing machines for crockery or tableware
    • A47L15/42Details
    • A47L15/4251Details of the casing
    • A47L15/4257Details of the loading door
    • A47L15/4263Door sealing arrangements

Landscapes

  • Washing And Drying Of Tableware (AREA)

Abstract

Bei einer Haushaltsgeschirrspülmaschine (1), aufweisend eine schwenkbare Tür (3) mit einer Innenwand (12) und einer Außenwand (11) zum Verschließen ihres Spülbehälters (6), der frontseitig an seinem Boden (8) eine hochgezogene Schnauze (9) aufweist, die in den Zwischenraum (33) zwischen der Innenwand (12) und der Außenwand (11) der Tür (3) hineinragt, ist ein Dichtungselement (18) als Formteil im Zwischenraum (33) der Tür (3) derart vorgesehen, dass ein Hohlraum (13) oberhalb der Schnauze (9) zwischen der Innenwand (12) und der Außenwand (11) der Tür (3) in deren Schließstellung und Öffnungsstellungen und zusätzlich ein Spaltraum (19) zwischen der Schnauze (9) und der Außenwand (11) der Tür (3) in deren Schließstellung abdichtbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Haushaltsgeschirrspülmaschine, aufweisend eine schwenkbare Tür mit einer Innenwand und einer Außenwand zum Verschließen ihres Spülbehälters, der frontseitig an seinem Boden eine hochgezogene Schnauze aufweist, die in den Zwischenraum zwischen der Innenwand und der Außenwand der Tür hineinragt.
  • Die DE 199 07 086 A1 offenbart eine Haushaltsgeschirrspülmaschine mit einer um eine waagrechte Achse schwenkbar gelagerten, schalenförmig aus einer Innentür und einer Außentür zusammengesetzten Tür zum Verschließen einer Beschickungsöffnung des Spülbehälters der Geschirrspülmaschine. Die Innentür greift mit ihrem bodenseitigen, eine Türschnauze bildenden Rand hinter eine im Bereich der Unterkante der Beschickungsöffnung vom Boden des Spülbehälters hochgezogene Spülbehälterschürze. Im Bereich zwischen der Spülbehälterschürze und der Innentür ist eine Türleiste angeordnet, die in Einbaulage im Wesentlichen oberhalb der Spülbehälterschürze verläuft, in Schließstellung oberhalb der Spülbehälterschürze endet und an der eine zwischen der Spülbehälterschürze und der Türleiste angeordnete Dichtung anliegt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine alternative Haushaltsgeschirrspülmaschine mit einer schwenkbaren Tür anzugeben, die eine einfachere und verbesserte Dichtung im Inneren aufweist.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Haushaltsgeschirrspülmaschine der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass ein Dichtungselement als Formteil im Zwischenraum der Tür derart vorgesehen ist, dass ein Hohlraum oberhalb der Schnauze zwischen der Innenwand und der Außenwand der Tür in deren Schließstellung und Öffnungsstellungen und zusätzlich ein Spaltraum zwischen der Schnauze und der Außenwand der Tür in deren Schließstellung abdichtbar ist.
  • Dadurch ist eine konstruktiv einfache sowie verbesserte Dichtung im Inneren der Tür bereitgestellt.
  • Die erfindungsgemäße Haushaltsgeschirrspülmaschine weist eine schwenkbare Tür auf, die im geschlossenen Zustand die Beschickungsöffnung des Spülraums ihres Spülbehälters verschließt. Der Spülraum wird u. A. durch einen Boden begrenzt. Dieser ist z. B. Teil des Spülbehälters, Teil eines Basisträgers, oder ein im Basisträger oder Spülbehälter anordenbares Einlegeteil. Der Boden kann beispielsweise aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Chromstahl, aus Kunststoff oder einem Verbundmaterial gefertigt sein. Der Basisträger ist z. B. aus Kunststoff, insbesondere aus Polypropylen, gefertigt. Der Boden umfasst eine türseitig hochgezogene Schnauze oder Schürze. Die Tür wiederum umfasst eine Außenwand und eine Innenwand, die zwischen sich einen Zwischenraum begrenzen und in den die hochgezogenen Schnauze des Bodens in der Schließstellung der Tür hineinragt. Damit im Betrieb der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine Wasserdampf nicht aus dem Spülbehälter in den Zwischenraum zwischen der Innenwand und der Außenwand der Tür über die Oberkante der Schnauze hinaus aufsteigen kann, d. h. nicht nach oben in den Hohlraum der Tür oberhalb der Schnauze steigen kann, weist die Tür ein als Formteil ausgebildetes Dichtungselement auf, das u. A. den von der Innenwand und der Außenwand begrenzten Hohlraum oberhalb der Schnauze abzudichten vermag. In diesem Hohlraum kann gegebenenfalls eine elektronische Baugruppe angeordnet sein, die aufgrund des Dichtungselements vor dem Wasserdampf in zuverlässiger Weise geschützt wird. Um weitgehend zu vermeiden, dass Wasserdampf oder Feuchtigkeit auch nicht durch einen von der Schnauze und der Außenwand der Tür gebildeten Spaltraum nach außen, insbesondere nach unten zur Unterkante der Tür gelangen und von dort austreten kann, wenn die Tür ihre Schielstellung einnimmt, ist erfindungsgemäß das Dichtungselement zusätzlich derart ausgeführt, dass es bei geschlossener Tür diesen Spaltraum abzudichten vermag. Dieser Teil des Dichtungselements kann insbesondere derart ausgeführt werden, dass es lediglich in der Schließstellung der Tür diesen Spaltraum abdichtet.
  • Neben dieser Funktion als Dampfsperre fungiert das Dichtungselement in vorteilhafter Weise zusätzlich als Geräuschsperre, wenn die Tür in ihre Schließstellung gebracht ist und die Geschirrspülmaschine betrieben wird.
  • Das Dichtungselement kann vorzugsweise als einstückiges, insbesondere einstoffiges, Formteil ausgebildet sein, wodurch es sich relativ kostengünstig fertigen lässt.
  • Das als Formteil ausgeführte Dichtungselement kann vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt sein, was sich ebenfalls positiv auf dessen Fertigungskosten auswirkt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine ist das Dichtungselement als mehrstegige Leiste ausgebildet. Dadurch ist es möglich, die verschiedenen Teile des Dichtungselements für seine relevanten Dichtungsfunktionen gezielt auszuführen, um u. A. ein verbessertes Dichtungsergebnis zu erzielen.
  • Das Formteil des Dichtungselements kann vorzugsweise ein erstes Stegelement und ein zweites Stegelement zum Abdichten des Hohlraums, sowie ein drittes Stegelement zum Abdichten des Spaltraums aufweisen. Somit ist es möglich, die Struktur bzw. Geometrieform des Dichtungselements entsprechend seinen verschiedenen spezifischen, d. h. speziellen Dichtungsaufgaben verbessert auszuführen. Z. B. kann lediglich das erste Stegelement des Dichtungselements lediglich an der Innenseite der Außenwand der Tür befestigt sein, während sein zweites Stegelement frei absteht und an der gegenüberliegenden Innenseite der Innenwand der Tür anliegt. In vorteilhafter Weise ist das freie Ende des zweiten Stegelements vorzugsweise flexibel bzw. federelastisch, insbesondere lippenförmig, ausgebildet. Dadurch kann der Hohlraum über der Schnauze mittels des Dichtungselements zum einen verbessert abgedichtet werden. Zweckmäßigerweise ist das zweite Stegelement dazu in Richtung dieser Innenseite der Tür, die seinem frei abstehenden Ende zugewandt ist, vorgespannt ausgeführt, um entlang seiner an der Innenwand anliegenden Vorderkante mit einem derart hohen Anpressdruck aufzusitzen, dass eine einwandfreie, möglichst durchgängige Abdichtlinie entlang der Längserstreckung des Dichtungselements gebildet ist. Dieses erstreckt sich vorzugsweise im Wesentlichen als geradlinig verlaufende Leiste über die Gesamtbreite des Zwischenraums zwischen der Außenwand und der Innenwand der Tür (bei frontaler Blickrichtung betrachtet). Zum anderen sorgt die Federelastizität des freien Endes des zweiten Stegelements dafür, dass Abdrücke in der Innenwand der Tür, die auf der dem Spülraum zugewandten Außenseite der Innenwand sichtbar werden könnten, weitgehend vermieden sind.
  • Insbesondere kann es dazu ggf. zweckmäßig sein, am freien Ende des zweiten Stegelements des Dichtungselements zusätzlich ein weichelastisches Kontaktelement, insbesondere eine Weichkappe, Dichtlippe, Einlage oder ein eingelegtes Schnurelement, oder eine sonstige weiche Auflage- bzw. Polsterkomponente zum abdichtenden Anliegen an der Innenseite der Innenwand der Tür vorzusehen..
  • Allgemein ausgedrückt ist nach einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung das zweite Stegelement des Dichtungselements an seinem freien Ende also federelastisch, insbesondere lippenförmig, ausgeführt und liegt an der Innenseite der Tür, insbesondere vorgespannt, an, die der Innenseite der Tür gegenüberliegt, an der das erste Stegelement des Dichtungselements befestigt ist.
  • Das dritte Stegelement kann nach einer vorteilhaften Weiterbildung ebenfalls flexibel bzw. federelastisch ausgeführt sein, um z. B. gegen die Oberkante der Schnauze bei geschlossener Tür zu drücken. Dabei kann es zur Bewirkung einer einwandfreien Abdichtwirkung insbesondere in Richtung dieser Oberkante vorgespannt ausgeführt sein, d. h. sein freies Ende unter Vorspannung auf die Oberkante der Schnauze sowie zweckmäßigerweise auch gleichzeitig gegen die Innenseite der Außenwand der Tür drücken, so dass der Spaltraum zwischen der Außenseite der Schnauze und der Außenwand der Tür, insbesondere der Spalt zwischen der Oberkante der Schnauze und der Außenwand der Tür weitgehend abgedichtet wird, wenn die Tür in ihre Schließstellung gebracht ist.
  • Allgemein ausgedrückt kann das Dichtungselement im Unterschied zu einer weichgummiartigen Abdichtung in erster Annäherung als ein im Wesentlichen in sich formstabiles, insbesondere weitgehend formsteifes, Klemm- oder Spreizteil zwischen der Innenwand und der Außenwand der Tür eingebracht sein, dessen Stegelemente an ihren freien Enden in gewissem Grad federelastisch abstehen. Dazu kann es ggf. ausreichend sein, wenn das Dichtungselement zweckmäßigerweise aus relativ formstabilem, insbesondere weitgehend formsteif bleibendem Kunststoffmaterial, vorzugsweise Hartplastik wie z. B. Polypropylen gefertigt ist. In dieses können ggf. zusätzliche Glasfasern oder sonstige Versteifungsfäden eingelagert sein. Dies erleichtert die Herstellung und die Montage des Dichtungselements bei gleichzeitig niedrigen Materialkosten.
  • Das zweite und das dritte Stegelement kann nach einer zweckmäßigen Weiterbildung eine von der Außenwand in den Zwischenraum der Tür hineinragende Faltungsstruktur oder Wölbungsstruktur bilden. Diese Struktur begünstigt ein Abdichten des Spaltraums. Insbesondere verleiht sie dem Dichtungselement eine ausreichende Steifigkeit in Tiefenrichtung bzw. Querrichtung des Zwischenraums zwischen den beiden einander zugewandten Innenseiten der Innenwand und der Außenwand der Tür.
  • Das zweite Stegelement kann nach einer vorteilhaften Weiterbildung vom Scheitelbereich der Faltungsstruktur im Schließzustand und in den Öffnungsstellungen der Tür in Richtung auf deren Innenwand abstehen und diese mit seinem freien Ende kontaktieren. Ist z. B. das Dichtungselement mit seinem ersten Stegelement an der Außenwand befestigt, so stellt das Kontaktieren eine Abdichtung des Hohlraums oberhalb der Schnauze sicher. Das freie Ende kann dann nach einer vorteilhaften Ausführungsvariante vorzugsweise in Richtung der Innenwand vorgespannt sein, um das Dichtungsergebnis zu verbessern.
  • Nach einer zweckmäßigen Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine ist das Dichtungselement lediglich an der Innenseite der Innenwand oder insbesondere lediglich an der Innenseite der Außenwand der Tür befestigt. Durch diese einseitige Befestigung des Dichtungselements an der Tür können der Aufwand für das Befestigen und somit Kosten verringert werden.
  • Für die einseitige Befestigung des Dichtungselements können nach einer zweckmäßigen Weiterbildung vorzugsweise an der jeweilig relevanten Innenseite einstückig, insbesondere einstoffig, angeformte Befestigungsmittel vorgesehen sein, an denen das Dichtungselement befestigbar ist. Insbesondere wenn das Dichtungselement einseitig an der Außenwand befestigt ist und diese aus Kunststoff gefertigt ist, können diese Befestigungsmittel in relativ einfacher Weise beispielsweise im Spritzgussverfahren kostengünstig hergestellt werden.
  • Die Befestigungsmittel können nach einer zweckmäßigen Weiterbildung z. B. die Form einer horizontal, teilweise oder ganz über die Türbreite der Tür verlaufenden Leiste aufweisen, in der Einbuchtungen, Durchbrüche, Öffnungen, oder Nuten vorgesehen sind.
  • Anstelle einer Leiste kann auch ein entsprechend angeformter Steg vorgesehen sein, der der Befestigung bzw. Halterung des Dichtungselements an der jeweilig relevanten Innenseite der Tür dient. Das Dichtungselement umfasst nach einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine für sein Befestigen an der jeweilig relevanten Innenseite vorzugsweise Laschen, Zapfen oder sonstige Rast-, Steck-, oder Klemmelemente, die in die Einbuchtungen, Durchbrüche, Öffnungen, oder Nuten der Befestigungsleiste eingreifen. Für eine sichere Befestigung können insbesondere die Zapfen oder Laschen rastförmig ausgeführt sein. Vorzugsweise stecken die Laschen oder Zapfen von Richtung Türunterkante in den Einbuchtungen, Durchbrüchen, Öffnungen, oder Nuten. Insbesondere ist das Dichtungselement mit seinem ersten Stegelement in Breitenrichtung der Tür an der Befestigungsleiste oberhalb der Oberkante der Schnauze derart fixiert, dass im geschlossenen Zustand der Tür das dritte Stegelement des Dichtungselements auf der Oberkante der Schnauze insbesondere unter einer Vorspannung aufliegt, die auf die Oberkante der Schnauze zu gerichtet ist und das dritte Stegelement gegen die Schnauze zum dichten Anliegen presst. Gleichzeitig wird dabei das freie Ende des dritten Federelements gegen die Innenseite der Außenwand der Tür gedrückt, so dass der Spaltraum zwischen der Schnauze und der Innenseite der Außenwand ebenfalls weitgehend abgedichtet ist. Dazu kann es insbesondere zweckmäßig sein, wenn sich der Zwischenraum zwischen der Innenwand und der Außenwand der Tür oberhalb der Schnauze derart verschmälert bzw. verjüngt, d. h. seine Breite in Tiefenrichtung betrachtet oberhalb der Schnauze derart abnimmt, dass das freie Ende des dritten Stegelements beim Aufsitzen auf der Schnauze federelastisch nach oben gedrückt wird und zusammen mit dem zweiten Stegelement zwischen der Innenwand und der Außenwand verklemmt. Auf diese Weise wird eine besonders zuverlässige Abdichtung des Spaltraums und des Hohlraums bereitgestellt..
  • Nach einer weiteren zweckmäßigen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine ist das Dichtungselement von der jeweilig relevanten Innenseite, an der das Dichtungselement befestigt ist, in Richtung Türunterkante geneigt. Insbesondere in Verbindung mit dem den Steg umfassenden Befestigungsmittel, der dann vorzugsweise ebenfalls in Richtung Türunterkante geneigt ist und vorzugsweise oberhalb dem Dichtungselement angeordnet ist, drückt gegebenenfalls die Oberkante der Schnauze bei geschlossener Tür das Dichtungselement gegen diesen Steg, wodurch das Dichtungsergebnis verbessert werden kann.
  • Der Teil des Dichtungselements, der den Hohlraum abzudichten vermag, gegebenenfalls das zweite Stegelement, kann nach einer vorteilhaften Ausführungsvariante an seinem freien Ende vorzugsweise federelastisch bzw. flexibel ausgeführt sein. Insbesondere wenn der flexible Teil gegen die dem freien Ende zugewandte Innenseite vorgespannt ausgeführt ist, kann ein zuverlässiges Abdichten des Hohlraums sichergestellt werden.
  • Das Dichtungselement kann nach einer vorteilhaften Weiterbildung derart ausgeführt sein, dass gegebenenfalls das erste Stegelement, mit dem das Dichtungselement gegebenenfalls an der Innen- bzw. der Außenwand der Tür befestigt ist, im Vergleich zum restlichen Dichtungselement starr ausgeführt ist. Dadurch wird eine sichere Befestigung des Dichtungselements an der relevanten Innenseite der Tür unterstützt.
  • Erfindungsgemäß vermag bei geschlossener Tür das Dichtungselement den Spaltraum zwischen Schnauze und Außenwand abzudichten. Nach einer vortelihaften Variante der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine ist der Spaltraum ein Spalt zwischen der Außenseite der Schnauze und der Außenwand der Tür.
  • Der Spaltraum kann insbesondere aber auch ein Spalt zwischen der Oberkante der Schnauze und der Außenwand der Tür sein, den das Dichtungselement bei geschlossener Tür abzudichten vermag. Bei dieser Variante ist es möglich, dass das Dichtungselement mit der Oberkante der Schnauze in Kontakt steht, insbesondere bei geschlossener Tür auf der Oberkante der Schnauze anliegt, insbesondere für ein verbessertes Abdichten gegen die Oberkante drückt und/oder in Richtung Oberkante vorgespannt ist.
  • Um den Spaltraum bei geschlossener Tür zuverlässig abzudichten, ist nach einer vorteilhaften Variante der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine das Dichtungselement insbesondere in dem Bereich, der bei geschlossener Tür den Spaltraum abzudichten vermag, federelastisch bzw. flexibel ausgeführt. Die Abdichtung kann in vorteilhafter Weise verbessert werden, wenn dieser Teil des Dichtungselements gegen die Schnauze vorgespannt ist.
  • Gegebenenfalls kann das dritte Stegelement insbesondere an dem Übergangsbereich zwischen dem ersten Stegelement und dem zweiten Stegelement einteilig bzw. einstückig, insbesondere einstoffig, angeformt sein. Das dritte Stegelement kann insbesondere mit seinem freien Ende an der Innenseite der Außenwand anliegen. Dadurch kann sowohl die Abdichtung des Hohlraums als auch des Spaltsraums verbessert werden, da z. B. durch das Anliegen an der Innenseite der Außenwand ein Verrutschen des dritten Stegelements vermieden werden kann.
  • Das dritte Stegelement und das erste Stegelement können nach einer vorteilhaften Ausführungsvariante zusammen U-förmig ausgeführt sein.
  • Um die Gefahr eines Abtropfens von Wasser oder allgemein ausgedrückt von Flüssigkeit aus der geöffneten Tür zu verringern oder gar zu verhindern, weist nach einer zweckmäßigen Variante der erfindungemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine das Dichtungselement ein Tropfenauffangteil, insbesondere ein Auffangbecken oder einen längs der Türbreite der Tür verlaufenden Kanal oder eine Auffangrinne auf, der oder die in Richtung der Innenwand in den Öffnungsstellungen der Tür, insbesondere deren Öffnungsendstellung, offen ist und zum Auffangen von Flüssigkeitströpfchen in den Offenstellungen der Tür dient, die von der Innenwand und/oder der der Schnauze zugewandten Seite des zweiten Stegelements des Dichtelements herab rinnen oder herabtropfen. Dadurch ist es möglich, dass Kondensat oder Flüssigkeitsdampf, insbesondere Wasserdampf z. B. über das Dichtungselement in das Auffangbecken bzw. den Kanal insbesondere bei vollständig geöffneter Tür fließen kann.
  • Das Dichtungselement kann vorzugsweise eine einteilig, insbesondere einstoffig angeformte Rippe aufweisen, die eine Wand des Kanals oder der Auffangrinne bildet. Die Rippe verläuft vorzugsweise über die gesamte Breite des Dichtungselements bzw. der Tür. Diese Art der Kanalbildung kann relativ einfach und daher kostengünstig hergestellt werden.
  • Die Rippe kann vorzugsweise im Übergangsbereich zwischen den drei Stegelementen, insbesondere im Scheitelbereich vom ersten und dritten Stegelement am dritten Stegelement unterhalb des oberen Hohlraums, angeformt sein und insbesondere mit der in Richtung Türunterkante gerichteten Seite des zweiten Stegelements den Kanal oder die Auffangrinne bilden.
  • Das Dichtungselement erlaubt es, relativ weit weg von Wasser der Haushaltsgeschirrspülmaschine an der Tür angeordnet zu sein, wodurch die Anforderungen an die Wasserbeständigkeit des Dichtungselements relativ niedrig sein können. Das Dichtungselement kann insbesondere einstückig ausgeführt sein und kann demnach relativ kostengünstig hergestellt werden.
  • Die Erfindung und ihre Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen jeweils schematisch:
  • 1 eine Frontansicht einer Haushaltsgeschirrspülmaschine mit einer schwenkbar angeordneten Tür, die mit einer vorteilhaften Ausführungsvariante der erfindungsgemäß ausgebildeten Abdichtung ausgestattet ist,
  • 2 eine Seitenansicht des unteren Bereichs der Tür der Haushaltsgeschirrspülmaschine von 1 im geschlossenen Zustand in geschnittener Darstellung,
  • 3 eine Seitenansicht des unteren Bereichs der Tür der Haushaltsgeschirrspülmaschine von 1 im geöffneten Zustand in geschnittener Darstellung,
  • 4 eine perspektivische Darstellung eines Schnitts durch die Haushaltsgeschirrspülmaschine von 1 mit geschlossener Tür, und
  • 5 eine perspektivische Darstellung eines Schnitts durch die Haushaltsgeschirrspülmaschine von 1 mit geschlossener Tür in deren unterem Bereich.
  • Elemente mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 mit 5 jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • Die 1 zeigt eine Frontansicht einer Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 mit einer bezüglich einer horizontal verlaufenden Achse 2 in ihrem unteren Bereich schwenkbar gelagerten Tür 3, die im geöffneten Zustand eine Beschickungsöffnung 4 öffnet, um einen Spülraum 5 eines Spülbehälters 6 (siehe auch 4) zugänglich zu machen. Im geschlossenen Zustand verschließt die Tür 3 die Beschickungsöffnung 4 und somit den Spülraum 5 des Spülbehälters 6.
  • In geschnittenen Darstellungen zeigen die 2 eine Seitenansicht des unteren Bereichs der Tür 3 der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 im geschlossenen Zustand und die 3 eine Seitenansicht des unteren Bereichs der Tür 3 der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 im geöffneten Zustand. Eine perspektivische Darstellung eines Schnitts durch die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 mit geschlossener Tür 3 zeigt die 4. Die 5 zeigt ein Detail des unteren Bereichs der geschlossenen Tür 3 in einer perspektivischen Darstellung.
  • Die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 weist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels den Spülbehälter 6 mit einer Decke, einer Rückwand und zwei Seitenwänden 6a auf, die den Spülraum 5 begrenzen. Der Spülbehälter 6 ist beispielsweise aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Chromstahl gefertigt.
  • Der Spülbehälter 6 ist an einem Basisträger 7 befestigt, der beispielsweise aus Kunststoff, insbesondere aus Polypropylen, gefertigt ist und im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels den Boden 8 für den Spülraum 5 bildet. Der Boden 8 für den Spülraum 5 kann aber auch von dem Spülbehälter 6 gebildet werden. Der Basisträger 7 wurde beispielsweise einstückig im Spritzgussverfahren gefertigt und umfasst gegebenenfalls Anschlüsse für nicht explizit gezeigte Bauteile der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1, wie beispielsweise einen Pumpentopf, eine Laugenpumpe und/oder Filter.
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels weist die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 im unteren Bereich der Beschickungsöffnung 4 eine einstückig, insbesondere einstoffig, am Boden 8 angeformte, hochgezogene Schnauze 9 mit einer in Breitenrichtung der Tür 3 horizontal verlaufenden Oberkante 10 auf.
  • Die Tür 3 weist eine Außenwand 11 beispielsweise aus Kunststoff oder Metall und eine Innenwand 12 beispielsweise aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Chromstahl auf. Die Innenwand 12 und die Außenwand 11 schließen einen Zwischenraum 33 ein, der einen oberhalb der Schnauze 9 befindlichen Hohlraum 13 umfasst, in dem im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels im oberen Bereich der Tür 3 eine elektronische Baugruppe 14 angeordnet ist. Die elektronische Baugruppe 14 ist z. B. Teil einer Steuerungsvorrichtung oder eine einer Bedieneinheit der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 zugeordneten Elektronik. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist im Hohlraum 13 eine beispielsweise aus Kunststoff gefertigte Verstärkung oder Versteifung 15 angeordnet.
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels bildet der bodenseitige Rand 16 der Innenwand 12 eine Umkantung bzw. Hinterschneidung 17, die hinter die nach oben hochgezogene Schnauze 9 des Bodens 8 greift. Zumindest im geschlossenen Zustand der Tür 3 befindet sich die Oberkante 10 und zumindest ein Teil der hochgezogenen Schnauze 9 zwischen der Innenwand 12 und der Außenwand 11 der Tür 3.
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels weist die Tür 3 in ihrem unteren Bereich ein längs der Türbreite verlaufendes Dichtungselement 18 auf, das beispielsweise aus Kunststoff gefertigt ist und mehrstegig ausgeführt ist. Das Dichtungselement 18 ist vorgesehen, einerseits den oberhalb der Schnauze 8 angeordneten Hohlraum 13 wasserdicht und dampfdicht abzudichten, um insbesondere die elektronische Baugruppe 14 vor Wasserdampf zu schützen. Das Dichtungselement 18 ist zusätzlich derart ausgeführt, dass sie bei geschlossener Tür 3 einen Spaltraum zwischen der Schnauze 9 und der Außenwand 11 abzudichten vermag, damit u. A. während des bestimmungsgemäßen Betriebs der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 kein Wasser oder kein Wasserdampf über die Schnauze 9 hinter die Außenwand 11 der Tür 3 gelangen und potenziell nach außen tropfen kann. Hier im vorliegenden Ausführungsbeispiel handelt es sich z. B. bei dem Spaltraum um einen Spalt 19 zwischen der Oberkante 10 der Schnauze 9 und der Außenwand 11 der Tür.
  • An der Innenseite 20 der Außenwand 11 der Tür 3 ist eine Rippe oder ein Steg 21 einstückig, insbesondere einstoffig angeformt. Der Steg 21 erstreckt sich horizontal wenigstens entlang eines Teils der Türbreite oder der Gesamtbreite der Tür 3 im unteren Bereich der Tür 3 und, wenn die Tür 3 geschlossen ist, oberhalb der Oberkante 10 der Schnauze 9. Der Steg 21 weist mehrere, quer zur Türbreite verlaufende schlitzförmige Öffnungen 22 in vorgegeben Querabständen voneinander auf. Er steht derart in Richtung Innenwand 12 von der Außenwand 11 ab, dass dessen in Richtung Türunterkante 28 zeigende Fläche leicht in Richtung Türunterkante 28 geneigt ist.
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist das Dichtungselement 18 als Formteil einteilig, insbesondere einstoffig ausgeführt und weist ein im Wesentlichen flächig ausgeführten erstes Stegelement 23 auf, das längs der Türbreite der Tür 3 an der Innenseite 20 der Außenwand 11 anliegt und von dieser in Richtung Innenwand 12 leicht in Richtung Türunterkante 28 geneigt absteht. Das erste Stegelement 23 ist relativ steif ausgeführt. An dem an der Innenseite 20 der Außenwand 11 anliegenden Ende des ersten Stegelements 23 sind mehrere flächige Laschen bzw. Zapfen 24 angeformt, die sich entlang der Innenseite 20 der Außenwand 11 quer zur Türbreite erstrecken, von dem ersten Stegelement 23 nach oben, insbesondere im Wesentlichen vertikal abstehen und durch die schlitzförmigen Öffnungen 22 von Richtung Türunterkante 28, d. h. von unten her, hindurchgeführt sind, um das Dichtungselement 18 an der Innenseite 20 der Außenwand 11 zu befestigen bzw. mit dieser zu verklipsen oder zu verrasten. Dadurch stützt sich das Dichtungselement 18 mittels der Laschen bzw. Zapfen 24 von der Außenwand 11 ab.
  • An dem von der Außenwand 11 abgewanden Ende des ersten Stegelements 23 erstreckt sich im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels entlang der Türbreite ein zweites Stegelement 25, das beispielsweise die Form einer Dichtungslippe aufweist und sich in Richtung Innenwand 12 verjüngt. Das sich verjüngende Ende des zweiten Stegelements 25 liegt an der Innenseite 26 der Innenwand 12 entlang der Türbreite der Tür 3 an und ist gegen die Innenwand 12 vorgespannt. Aufgrund der sich verjüngenden Ausführung ist das zweite Stegelement 25 relativ flexibel und liegt zuverlässig an der Innenseite 26 der Innenwand 12 an. Dadurch dichtet das zweite Stegelement 25 einen potenziell entstehenden Spalt 31 zwischen dem Dichtungselement 18 und der Innenseite 26 der Innenwand 12 zuverlässig ab, wodurch ein zuverlässiges Abdichten des Hohlraums 13 durch das erste Stegelement 23 und dem zweiten Stegelement 25 erreicht wird.
  • Das Dichtungselement 18 weist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ein drittes Stegelement 27 auf, das in Richtung Türunterkante 28 an der Übergangsstelle bzw. Übergangslinie zwischen dem ersten Stegelement 23 und dem zweiten Stegelement 25 einstückig, insbesondere einstoffig, angeformt ist und sich längs der Türbreite der Tür 3 erstreckt. Das dritte Stegelement 27 erstreckt sich von dem Übergangsbereich zwischen dem ersten Stegelement 23 und dem zweiten Stegelement 25 geschwungen in Richtung Außenwand 11 und liegt mit seinem freien Ende an der Innenfläche 20 der Außenwand 11 entlang der Türbreite entlang einer im Wesentlichen geradlinigen Dichtlinie an, wenn die Tür 3 ihre Schließstellung einnimmt. Dieses freie Ende ist insbesondere in Richtung Außenwand 11 vorgespannt.
  • Wie bereits beschrieben, ist das Dichtungselement 18 bei geschlossener Tür 3 oberhalb der Oberkante 10 der Schnauze 9 angeordnet. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels erstreckt sich das dritte Stegelement 27 von dem Verbindungsbereich zwischen dem ersten und dem zweiten Stegelement 23, 25 zunächst in Richtung Türunterkante 28, bevor es in Richtung Innenseite 20 der Außenwand 11 verläuft. Dabei erstreckt sich das dritte Stegelement 27 soweit in Richtung Türunterkante 28, dass das dritte Stegelement 27 bei geschlossener Tür 3 mit seiner in Richtung Türunterkante 28 gerichteten Fläche längs der Breite der Schnauze 9 auf deren Oberkante 10 aufliegt. Somit dichtet das Dichtungselement 18 nicht nur den Hohlraum 13 zwischen der Innenwand 12 und der Außenwand 11 ab, sondern bei geschlossener Tür 3 auch die Schnauze 9 gegenüber der Außenwand 11 der Tür 3.
  • Zweckmäßigerweise ist das dritte Stegelement 27 ebenfalls in gewissem Grad federelastisch bzw. flexibel ausgebildet und derart vorgespannt in Richtung Türunterkante 28 ausgeführt, dass es bei geschlossener Tür 3 zuverlässig auf der Oberkante 10 der Schnauze 9 aufliegt bzw. gegen diese drückt und somit zuverlässig einen potenziell entstehenden Spalt 32 zwischen dem Dichtungselement 18 und der Oberkante 10 der Schnauze 9 abdichtet.
  • Bei geöffneter Tür 3 steht das Dichtungselement 18 und insbesondere das dritte Stegelement 27 nicht mit der Oberkante 10 der Schnauze 9 in Kontakt. Um die Gefahr von potenziell aus der Tür 3 tropfender Flüssigkeit, insbesondere Wasser, die z. B. aufgrund von an der Innenseite 26 der Innenwand 12 gebildetem Kondensat entsteht, zu verringern oder gar zu vermeiden, ist am dritten Stegelement 27 eine längs der Türbreite verlaufende Rippe 29 einstückig, insbesondere einstoffig angeformt, die zusammen mit der in Richtung Türunterkante 28 gerichteten Fläche des zweiten Stegelements 25 einen Kanal bzw. eine Auffangrinne 30 bildet, die bei vollständig geöffneter Tür 3 nach oben geöffnet ist und somit an der in Richtung Türunterkante 28 gerichteten Fläche des zweiten Stegelements 25 laufende Flüssigkeitstropfen, insbesondere Wassertropfen auffangen kann. Bei geschlossener Tür 3 kann mit dem Kanal 30 aufgefangenes Wasser wieder über die Schnauze 9 in den Spülraum 5 fließen.
  • Zusammenfassend betrachtet ist nach diesem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der 1 mit 5 somit eine Haushaltsgeschirrspülmaschine bereitgestellt, die eine schwenkbare Tür 3 mit einer Innenwand 12 und einer Außenwand 11 zum Verschließen ihres Spülbehälters 6 umfasst. Dieser weist frontseitig an seinem Boden 8 eine hochgezogene Schnauze 9 auf, die in den Zwischenraum 33 zwischen der Innenwand 12 und der Außenwand 11 der Tür 3 hineinragt. Ein Dichtungselement 18 ist als Formteil im Zwischenraum 33 der Tür 3 derart vorgesehen ist, dass ein Hohlraum 13 oberhalb der Schnauze 9 zwischen der Innenwand 12 und der Außenwand 11 der Tür 3 in deren Schließstellung und Öffnungsstellungen und zusätzlich ein Spaltraum 19 zwischen der Schnauze 9 und der Außenwand 11 der Tür 3 in deren Schließstellung abdichtbar ist. Insbesondere ist das Dichtungselement dabei als einstückiges, insbesondere einstoffiges, Formteil ausgebildet ist. Dieses weist vorzugsweise mehrere Stegelemente auf. Im Einzelnen umfasst es ein erstes Stegelement 23 und ein zweites Stegelement 25 zum Abdichten des Hohlraums 13, sowie ein drittes Stegelement 27 zum Abdichten des Spaltraums 19. Insbesondere bilden erste und das dritte Stegelement 23, 27 eine von der Außenwand 11 in den Zwischenraum 33 der Tür 3 hineinragende Faltungsstruktur/Wölbungsstruktur. Vorzugsweise sind das erste Stegelement 23 und das dritte Stegelement 27 zusammen U-förmig ausgeführt. Das zweite Stegelement 25 kontaktiert mit seinem freien Ende, das insbesondere vom Scheitelbereich der Faltungsstruktur des Dichtungselements 18 im Schließzustand und in den Öffnungsstellungen der Tür 3 in Richtung auf deren Innenwand 12 absteht, diese unter Vorspannung. Das dritte Stegelement 27 des Dichtungselements 18 erstreckt sich mit seinem freien Ende in Richtung Außenwand und liegt mit diesem an der Innenseite 20 der Außenwand 11, insbesondere vorgespannt, an. Ferner weist das Dichtungselement 18 ein Tropfenauffangteil, insbesondere ein Auffangbecken, einen längs der Türbreite der Tür 3 verlaufenden Kanal 30 oder eine Auffangrinne auf, der oder die in Richtung der Innenwand 12 offen ist und zum Auffangen von Flüssigkeitströpfchen in den Offenstellungen der Tür 3 dient, die von der Innenwand 12 und/oder der der Schnauze 9 zugewandten Seite des zweiten Stegelements 25 des Dichtungselements 18 herabrinnen oder herabtropfen.
  • Das als Formteil ausgebildete Dichtungselement 18 weist in vorteilhafter Weise eine einteilig, insbesondere einstoffig, angeformte Rippe 29 auf, die eine Wand des Kanals 30 oder der Auffangrinne bildet. Die Rippe 29 ist im Übergangsbereich zwischen den drei Stegelementen 23, 25, 27, insbesondere im Scheitelbereich vom ersten und dritten Stegelement 23, 27, am dritten Stegelement 27 unterhalb des oberen Hohlraums 13 angeformt und bildet mit der in Richtung Türunterkante 28 gerichteten Seite des zweiten Stegelements 25 den Kanal 30 oder die Auffangrinne.
  • Das Dichtungselement 18 lässt sich in vorteilhafter Weise als ein im Wesentlichen in sich formstabiles, insbesondere weitgehend formsteifes, Klemm- oder Spreizteil zwischen der Innenwand 12 und der Außenwand 11 der Tür 3 ausbilden und einbringen, wobei das freie Ende seines zweiten Stegelements 25 an der Innenwand 12 und ggf. das freie Ende seines dritten Stegelements 27 an der Außenwand 11 in gewissem Grad federelastisch aufsitzt, wenn die Tür 3 ihre Schließstellung einnimmt. Insbesondere kann es dazu ausreichend sein, wenn das Dichtungselement 18 aus relativ formstabilem, bevorzugt formsteif bleibenden Kunststoff, insbesondere Hartplastik wie z. B. Polypropylen gefertigt ist. In dieses können ggf. zusätzlich Glasfasern oder sonstige Verstärkungsfäden eingelagert sein.
  • Zweckmäßigerweise kann das Dichtungselement 18 lediglich an der Innenseite 26 der Innenwand 12 oder lediglich an der Innenseite 20 der Außenwand 11 befestigt sein.
  • An der jeweiligen Innenseite 20 sind zweckmäßigerweise ein oder mehrere, insbesondere einstückig, bevorzugt einstoffig angeformte, Befestigungsmittel 21 vorgesehen, an denen das Dichtungselement 18 einseitig befestigbar ist. Als Befestigungsmittel kann vorzugsweise eine an der Innenseite 20 der Innenwand 12 oder der Außenwand 11 angebrachte, insbesondere angeformte, teilweise oder ganz über die Türbreite verlaufende Halteleiste 21 oder ein an der jeweiligen Innenseite 20 angebrachter, insbesondere angeformter, teilweise oder ganz über die Türbreite verlaufender Steg vorgesehen sein. Die ein oder mehreren Befestigungsmittel weisen zweckmäßigerweise Einbuchtungen, Durchbrüche oder Öffnungen 22, insbesondere in vorgegebenen Längsabständen voneinander sowie verteilt über die Breitenrichtung der Tür auf. Das Dichtungselement 18 umfasst für das Befestigen an der relevanten Innenseite 20 ein oder mehrere Steck- oder Klemmelemente, insbesondere rastförmige Laschen, Stege oder Zapfen 24, die, insbesondere von Richtung Türunterkante 28, in den Einbuchtungen, Durchbrüchen oder Öffnungen 22 stecken.
  • Zweckmäßigerweise sind die ein oder mehreren Befestigungsmittel 21 und/oder das Dichtungselement 18 von der relevanten Innenseite 20, an der das Dichtungselement 18 befestigt ist, in Richtung Türunterkante 28 der Tür 3 geneigt.
  • Allgemein ausgedrückt ist der Teil 25 des als Formteil ausgeführten Dichtungselements 18, der den Hohlraum 13 abzudichten vermag, an seinem freien Ende, das von der Innenseite 20 der Außenwand 11 der Tür 3, an der das Dichtungselement 18 befestigt ist, abgewandt ist, im Wesentlichen federelastisch ausgebildet und in Richtung der dem freien Ende zugewandten Innenseite 26 der Innenwand 12 der Tür 3 vorgespannt ausgeführt. Das Dichtungselement 18 ist hingegen mit seinem ersten Stegelement 23 an einer Innenseite 20 der Tür 3 befestigt, wobei das erste Stegelement 23 im Vergleich zum restlichen Dichtungselement 18 als weitgehend starrer Befestigungsfuß ausgeführt ist. Das zweite Stegelement 25 des Dichtungselements 18 kann an seinem freien Ende insbesondere lippenförmig ausgeführt sein und an der Innenseite 26 der Tür 3, insbesondere vorgespannt, anliegen, die der Innenseite 20 der Tür 3 gegenüberliegt, an der das erste Stegelement 23 des Dichtungselements 18 befestigt ist.
  • Zweckmäßig kann es insbesondere sein, wenn am freien Ende des zweiten Stegelements 25 des Dichtungselements 18 ein weichelastisches Kontaktelement, insbesondere eine Weichkappe, Dichtlippe, Einlage oder Schnur, zum abdichtenden Anliegen an einer Innenseite 12 der Tür 3 vorgesehen ist.
  • Ggf. kann auch das dritte Stegelement 27 des Dichtungselements 18 mit seinem freien Ende an derjenigen Innenseite 20 federelastisch ausgebildet sein, an der das erste Stegelement 23 des Dichtungselements 18 befestigt ist, und mit diesem Ende an der Innenseite 20, insbesondere vorgespannt, anliegen.
  • Auf diese Weise kann ein Spalt zwischen der Außenseite der Schnauze 9 und der Außenwand 11 der Tür 3, durch das dritte Stegelement 27 bei geschlossener Tür abgedichtet werden. In entsprechender Weise kann gleichzeitig ein Spalt zwischen der Oberkante 10 der Schnauze 9 und der Außenwand 11 der Tür durch das dritte Stegelement bei geschlossener Tür 3 verschlossen und abgedichtet werden. Dazu liegt das Dichtungselement 18 bei geschlossener Tür 3 auf der Oberkante 10 der Schnauze 9 von oben her an und ist insbesondere in Richtung Oberkante 10 vorgespannt ausgeführt. Allgemein ausgedrückt ist also der Teil des als Formteil ausgebildeten Dichtungselements 18, der bei geschlossener Tür 3 den Spaltraum 19 zwischen der Schnauze 9 und der Außenwand 11 abzudichten vermag, federelastisch ausgeführt und insbesondere in Richtung der Schnauze 9 vorgespannt ausgeführt.
  • 1
    Haushaltsgeschirrspülmaschine
    2
    Achse
    3
    Tür
    4
    Beschickungsöffnung
    5
    Spülraum
    6
    Spülbehälter
    6a
    Seitenwand
    7
    Basisträger
    8
    Boden
    9
    Schnauze
    10
    Oberkante
    11
    Außenwand
    12
    Innenwand
    13
    Hohlraum
    14
    elektronische Baugruppe
    15
    Versteifung
    16
    Rand
    17
    Türschnauze
    18
    Dichtungselement
    19
    Spalt
    20
    Innenseite
    21
    Steg
    22
    Öffnungen
    23
    erstes Stegelement
    24
    Zapfen
    25
    zweites Stegelement I
    26
    Innenseite
    27
    drittes Stegelement
    28
    Türunterkante
    29
    Rippe
    30
    Kanal
    31, 32
    Spalt
    33
    Zwischenraum
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19907086 A1 [0002]

Claims (28)

  1. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1), aufweisend eine schwenkbare Tür (3) mit einer Innenwand (12) und einer Außenwand (11) zum Verschließen ihres Spülbehälters (6), der frontseitig an seinem Boden (8) eine hochgezogene Schnauze (9) aufweist, die in den Zwischenraum (33) zwischen der Innenwand (12) und der Außenwand (11) der Tür (3) hineinragt, dadurch gekennzeichnet, dass ein Dichtungselement (18) als Formteil im Zwischenraum (33) der Tür (3) derart vorgesehen ist, dass ein Hohlraum (13) oberhalb der Schnauze (9) zwischen der Innenwand (12) und der Außenwand (11) der Tür (3) in deren Schließstellung und Öffnungsstellungen und zusätzlich ein Spaltraum (19) zwischen der Schnauze (9) und der Außenwand (11) der Tür (3) in deren Schließstellung abdichtbar ist.
  2. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungselement (18) als einstückiges, insbesondere einstoffiges, Formteil ausgebildet ist.
  3. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungselement (18) als mehrstegige Leiste ausgebildet ist.
  4. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil des Dichtungselements (18) ein erstes Stegelement (23) und ein zweites Stegelement (25) zum Abdichten des Hohlraums (13), sowie ein drittes Stegelement (27) zum Abdichten des Spaltraums (19) aufweist.
  5. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das dritte Stegelement (23, 27) eine von der Außenwand (11) in den Zwischenraum (33) der Tür (3) hineinragende Faltungsstruktur/Wölbungsstruktur bilden.
  6. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Stegelement (23) und das dritte Stegelement (27) zusammen U-förmig ausgeführt sind.
  7. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der Ansprüche 4 mit 6, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Stegelement (25) mit seinem freien Ende, insbesondere vom Scheitelbereich der Faltungsstruktur des Dichtungselements (18), im Schließzustand und in den Öffnungsstellungen der Tür (3) in Richtung auf deren Innenwand (12) absteht, und diese mit seinem freien Ende, insbesondere unter Vorspannung, kontaktiert.
  8. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der Ansprüche 4 mit 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich das dritte Stegelement (27) des Dichtungselements (18) mit seinem freien Ende in Richtung Außenwand (11) erstreckt und dieses freie Ende an der Innenseite (20) der Außenwand (11), insbesondere vorgespannt, anliegt.
  9. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungselement (18) ein Tropfenauffangteil, insbesondere ein Auffangbecken, einen längs der Türbreite der Tür (3) verlaufenden Kanal (30) oder eine Auffangrinne aufweist, der oder die in Richtung der Innenwand (12) offen ist und zum Auffangen von Flüssigkeitströpfchen in den Offenstellungen der Tür (3) dient, die von der Innenwand (12) und/oder der der Schnauze (9) zugewandten Seite des zweiten Stegelements (25) des Dichtelements (18) herabrinnen oder herabtropfen.
  10. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das als Formteil ausgebildete Dichtungselement (18) eine einteilig, insbesondere einstoffig angeformte Rippe (29) aufweist, die eine Wand des Kanals (30) oder der Auffangrinne bildet.
  11. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippe (29) im Übergangsbereich zwischen den drei Stegelementen (23, 25, 27), insbesondere im Scheitelbereich vom ersten und dritten Stegelement (23, 27), am dritten Stegelement (27) unterhalb des oberen Hohlraums (13) angeformt ist und mit der in Richtung Türunterkante (28) gerichteten Seite des zweiten Stegelements (25) den Kanal (30) oder die Auffangrinne bildet.
  12. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungselement (18) als ein im Wesentlichen in sich formstabiles, insbesondere weitgehend formsteifes, Klemm- oder Spreizteil zwischen der Innenwand (12) und der Außenwand (11) der Tür (3) ausgebildet und eingebracht ist, wobei das freie Ende seines zweiten Stegelements (25) an der Innenwand (12) und das freie Ende seines dritten Stegelements (27) an der Außenwand (11) weitgehend federelastisch aufsitzt, wenn die Tür ihre Schließstellung einnimmt.
  13. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungselement (18) aus relativ formstabilen, insbesondere weitgehend formsteif bleibenden Kunststoff, gefertigt ist.
  14. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungselement (18) lediglich an der Innenseite (26) der Innenwand (12) oder lediglich an der Innenseite (20) der Außenwand (11) befestigt ist.
  15. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass an der jeweiligen Innenseite (20) ein oder mehrere, insbesondere einstückig, bevorzugt einstoffig angeformte, Befestigungsmittel (21) vorgesehen sind, an denen das Dichtungselement (18) einseitig befestigbar ist.
  16. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass als Befestigungsmittel eine an der Innenseite (20) der Innenwand (12) oder der Außenwand (11) angebrachte, insbesondere angeformte, teilweise oder ganz über die Türbreite verlaufende Halteleiste (21) oder ein an der jeweiligen Innenseite (20) angebrachter, insbesondere angeformter, teilweise oder ganz über die Türbreite verlaufender Steg vorgesehen ist.
  17. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die ein oder mehreren Befestigungsmittel (21) Einbuchtungen, Durchbrüche oder Öffnungen (22) aufweisen.
  18. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der Ansprüche 15 mit 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungselement (18) für das Befestigen an der relevanten Innenseite (20) ein oder mehrere Steck- oder Klemmelemente, insbesondere rastförmige Laschen, Stege oder Zapfen (24) aufweist, die, insbesondere von Richtung Türunterkante (28), in den Einbuchtungen, Durchbrüchen oder Öffnungen (22) stecken.
  19. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der Ansprüche 15 mit 18, dadurch gekennzeichnet, dass die ein oder mehreren Befestigungsmittel (21) und/oder das Dichtungselement (18) von der relevanten Innenseite (20), an der das Dichtungselement (18) befestigt ist, in Richtung Türunterkante (28) der Tür (3) geneigt ist.
  20. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil (25) des als Formteil ausgeführten Dichtungselements (18), der den Hohlraum (13) abzudichten vermag, an seinem freien Ende, das von der Innenseite (20) der Innenwand (12) oder Außenwand (11) der Tür (3), an der das Dichtungselement (18) befestigt ist, abgewandt ist, federelastisch ausgebildet ist und in Richtung der dem freien Ende zugewandten Innenseite (26) der Innenwand (12) oder Außenwand (11) der Tür (3) vorgespannt ausgeführt ist.
  21. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungselement (18) mit seinem ersten Stegelement (23) an einer Innenseite (20) der Tür (3) befestigt ist, wobei das erste Stegelement (23) im Vergleich zum restlichen Dichtungselement (18) als weitgehend starrer Befestigungsfuß ausgeführt ist.
  22. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Stegelement (25) des Dichtungselements (18) an seinem freien Ende federelastisch, insbesondere lippenförmig, ausgeführt ist und an der Innenseite (26) der Tür (3), insbesondere vorgespannt, anliegt, die der Innenseite (20) der Tür (3) gegenüberliegt, an der das erste Stegelement (23) des Dichtungselements (18) befestigt ist.
  23. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am freien Ende des zweiten Stegelements (25) des Dichtungselements (18) ein weichelastisches Kontaktelement, insbesondere eine Weichkappe, Dichtlippe, Einlage oder Schnur, zum abdichtenden Anliegen an einer Innenseite (12) der Tür (3) vorgesehen ist.
  24. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das dritte Stegelement (27) des Dichtungselements (18) mit seinem freien Ende an derjenigen Innenseite (20) federelastisch ausgebildet ist, an der das erste Stegelement (23) des Dichtungselements (18) befestigt ist, und mit diesem Ende an der Innenseite (20) vorgespannt anliegt.
  25. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spaltraum (19) ein Spalt zwischen der Außenseite der Schnauze (9) und der Außenwand (11) der Tür (3) ist, den das Dichtungselement (18) bei geschlossener Tür (3) abzudichten vermag.
  26. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spaltraum ein Spalt (19) zwischen der Oberkante (10) der Schnauze (9) und der Außenwand (11) der Tür (3) ist, den das Dichtungselement (18) bei geschlossener Tür (3) abzudichten vermag.
  27. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungselement (18) bei geschlossener Tür (3) auf der Oberkante (10) der Schnauze (9) anliegt und, insbesondere in Richtung Oberkante (10), vorgespannt ausgeführt ist.
  28. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil des als Formteil ausgebildeten Dichtungselements (18), der bei geschlossener Tür (3) den Spaltraum (19) zwischen der Schnauze (9) und der Außenwand (11) abzudichten vermag, federelastisch ausgeführt ist und, insbesondere in Richtung der Schnauze (9), vorgespannt ausgeführt ist.
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