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Die
Erfindung betrifft ein Lüfterrad und ein Verfahren zu dessen
Herstellung.
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Lüfterräder
dienen zum Befördern von gasförmigen Fluiden durch
Rotation um eine Drehachse. Ein Lüfterrad enthält
typischerweise wenigstens einen ersten Trägerkörper,
welcher die Drehachse umgibt und einerseits eine Nabe bilden oder
mit einer solchen verbunden sein kann und zugleich wenigstens eine,
in der Regel mehrere Lüfterschaufeln trägt. Ein
zweiter Trägerkörper kann vorteilhafterweise an den
dem ersten Trägerkörper abgewandten Enden der
Trägerschaufeln mit diesen verbunden sein. Erster und zweiter
Trägerkörper werden auch als Boden und Deckel
bezeichnet. Die Lüfterschaufeln können getrennt
von den Trägerkörpern hergestellt und an diesen
befestigt sein. Bei Radiallüftern ist der erste Trägerkörper
typischerweise scheibenförmig, bei Axiallüftern
ringförmig. In vorteilhafter Ausführungsform können
die Lüfterschaufeln einteilig mit dem ersten Trägerkörper
ausgeführt sein, z. B. als gebogenes Blechteil oder als
Kunststoff-Spritzgussteil. Die Ausführung als Kunststoff-Spritzgussteil
ermöglicht auf vorteilhafte Weise besonders strömungsgünstige Ausformungen
der Lüfterschaufeln und der von diesen begrenzten Strömungskanäle.
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Die
DE 10 2006 031 165
A1 zeigt ein Laufrad für ein Radialgebläse,
bei welchem eine Mehrzahl von Lüfterschaufeln einteilig
mit einem Nabenträger als ein erstes Kunststoff-Spritzgussteil
ausgeführt ist. Die Lüfterschaufeln ragen in axialer
Richtung von dem Trägerkörper ab und weisen im
Querschnitt ein Strömungsprofil mit in Strömungsrichtung
variierender Dicke auf. In einer ersten Ausführung sind
an einteilig und materialhomogen mit dem Träger ausgeführte
Schaufelstege in Teilbereichen zusätzliche Profilteile
aus einer Weichkomponente ohne tragende Funktion angespritzt. In
anderer Ausführung sind die profilierten Lüfterschaufeln
als Hohlprofile ausgeführt, bei welchen die Profilhohlräume
mit einer Weichkomponente ausgefüllt sein können.
Ein in gleicher Art aufgebautes zweites Kunststoffteil wird mit
dem ersten Kunststoffteil an den freien Enden der Lüfterschaufeln
verbunden.
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Die
EP 1 527 867 A1 zeigt
ein Lüfterrad für einen Axiallüfter,
bei welchem ein Innenring und von diesem radial nach außen
wegführende Lüfterschaufeln einteilig materialhomogen
als Kunststoff-Spritzgussteil ausgeführt sind, wobei dem
Kunststoffmaterial Fasern beigemengt sind.
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Die
DE 102 53 299 A1 beschreibt
ein Lüfterrad aus Kunststoff, bei welchem in dem Kunststoff
ein Netz als Stützstruktur eingelagert ist.
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Ein
in der
EP 1 457 683
A2 beschriebenes Lüfterrad eines Radiallüfters
benutzt Hohlprofilabschnitte als Lüfterschaufeln, welche
axial zwischen zwei scheibenförmigen Trägerkörpern
angeordnet und an diesen befestigt werden.
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Bei
einem in der
WO
2004/104422 A1 beschriebenen Verdichter ist ein Trägerkörper
einteilig mit gekrümmten Lüfterschaufeln aus Kunststoff
hergestellt, wobei die Lüfterschaufeln gekrümmt,
aber unprofiliert mit konstanter Wanddikke ausgeführt sind.
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In
der
WO 2004/016952
A1 ist ein Verdichterrad angegeben, dessen Schaufein in
sich verwunden und mit einem Trägerkörper einteilig
als Kunststoffteil hergestellt sind. Die Schaufeln besitzen eine geringe,
annähernd konstante Wanddicke.
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Lüfterräder
mit einem eine Tragscheibe und von dieser axial abstehenden Lüfterschaufeln
enthaltenden einstückigen Kunststoffteil sind in großer Stück zahl
im Kunststoff-Spritzgussverfahren kostengünstig herstellbar.
Es zeigt sich aber, dass insbesondere bei profilierten Lüfterschaufeln
häufig eine nicht mehr tolerierbare Verformung der Tragscheibe auftritt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein kostengünstiges
Verfahren zur Herstellung eines Lüfterrads als Kunststoff-Spritzgussteil und
ein danach hergestelltes Lüfterrad anzugeben.
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Erfindungsgemäße
Lösungen sind in den unabhängigen Ansprüchen
beschrieben. Die abhängigen Ansprüche enthalten
vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung.
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Durch
die Vorfertigung eines Einlegeteils und dessen Umhüllung
mit dem für die wenigstens eine, typischerweise mehrere
Lüfterschaufeln und Trägerkörper gemeinsamen
ersten Kunststoffmaterial kann die Materialdicke des ersten Kunststoffmaterials
vorteilhafterweise auch im Bereich der maximalen Schaufeldicke gering
gehalten und ein gleichmäßiger verformungsarmer
Abkühlprozess beim Spritzgussvorgang mit kurzer Taktzeit
erreicht und ein Kunststoffteil mit geringen inneren Spannungen
und dadurch auch bei wechselnden Temperaturen hoher Formbeständigkeit
und Stabilität hergestellt werden. Die Verwendung von Einlegeteilen
in Gussformen ist beim Kunststoff-Spritzguss an sich bekannt.
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Der
Spritzgussvorgang zur Herstellung des den Trägerkörper
und die wenigstens eine Lüfterschaufel enthaltenden Kunststoffkörpers
kann vorteilhafterweise als ein Einkomponenten-Spritzguss erfolgen,
wodurch das Werkzeug gegenüber einem Zweikomponenten-Spritzgussvorgang
wesentlich einfacher und kostengünstiger ausgeführt
sein kann. Der bei diesem Spritzgussvorgang entstehende und den
Trägerkörper und die Lüfterschaufeln
mit dem einge schlossenen Einlegeteil enthaltende Kunststoffkörper
sei nachfolgend auch als Radkörper bezeichnet. Dieser wird
typischerweise noch durch einen an den dem Trägerkörper
abgewandten Enden die Lüfterschaufeln befestigten Gegenkörper
zu dem Lüfterrad ergänzt.
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Durch
das Einlegeteil, welches beim Einspritzen des geschmolzenen ersten
Kunststoffmaterials in die Gussform eine gegenüber diesem
niedrige Temperatur besitzt, ergibt sich auch an Stellen größerer
Dicke der Lüfterschaufel eine gleichmäßige
und im wesentlichen verzugsfreie Verfestigung des ersten Kunststoffmaterials
bei vorteilhafterweise kurzer Taktzeit.
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Das
Einlegeteil besteht vorteilhafterweise gleichfalls aus einem Kunststoffmaterial,
welches allgemein als zweites Kunststoffmaterial bezeichnet sei.
Das zweite Kunststoffmaterial ist vorzugsweise von dem ersten Kunststoffmaterial
verschieden. Das zweite Kunststoffmaterial kann vorteilhafterweise durch
eingebettete Füllstoffe, insbesondere Glaskugeln und/oder
Fasern verstärkt sein, wobei der Füllstoffanteil
in bevorzugter Ausführung wenigstens 5 Volumenprozent beträgt.
Das aus dem zweiten Kunststoffmaterial bestehende Einlegeteil kann
vorteilhafterweise seinerseits als Kunststoff-Spritzgusskörper
ausgeführt sein, wobei wegen der geringen Größe
des einzelnen Einlegeteils und dessen niedriger Komplexität
solche Einlegeteile vorteilhafterweise mit einfachen und kostengünstigen
Werkzeugen und auf kleineren Maschinen bei kurzen Taktzeiten kostengünstig
hergestellt werden.
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Das
Einlegeteil liegt vorteilhafterweise bei der Anbindung der Lüfterschaufel
an den Trägerkörper im wesentlichen mit seiner
dem Trägerkörper in Längsrichtung der
Lüfterschaufel zugewandten ersten Stirnfläche
im wesentlichen in der Fläche, welche von der den Lüfterschaufeln
zugewandten Innenfläche des Trägerkörpers
aufgespannt ist. Das Einlegeteil erstreckt sich von seiner ge nannten
ersten Stirnfläche aus in Längsrichtung zu dem
dem Trägerkörper entfernten Ende der Lüfterschaufel
vorteilhafterweise über wenigstens 20% der Länge
der Lüfterschaufel. Als Längsrichtung einer Lüfterschaufel
sei die mittlere Richtung von der Anbindung der Lüfterschaufel
an dem Trägerkörper zu deren dem Trägerkörper
abgewandten Ende bezeichnet. Im Unterschied dazu verläuft
die Strömungsrichtung des im Betrieb erzeugten Luftstroms
entlang der Außenfläche der Lüfterschaufel
im wesentlichen parallel zu der Innenfläche des Trägerkörpers
und eine Querrichtung gleichfalls im wesentlichen parallel zu der
Innenfläche und quer zur Strömungsrichtung und
zur Längsrichtung. Das Einlegeteil liegt vorteilhafterweise
schwimmend mit geringem Spiel von Distanzvorsprüngen gegen
die Innenwände der Gussform in der Gussform für
den Radkörper ein. Das Einlegeteil wird beim Einbringen
des ersten Kunststoffmaterials automatisch weitgehend zentriert,
so dass eine annähernd gleichmäßige Schichtdicke
des ersten Kunststoffmaterials um das Einlegeteil erreicht werden kann.
Das Einlegeteil kann auch gezielt mit Vorsprüngen versehen
sein, mit welchen es gegen die Wand der Gussform des Radkörpers
abgestützt und unter elastischer Vorspannung festgehalten
ist und die durch das erste Kunststoffmaterial bis zur Oberfläche der
Lüfterschaufeln ragen und dort sichtbar sind. Solche sichtbaren
Vorsprünge können auch als Oberflächengestaltungselemente
an den Lüfterschaufeln dienen.
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Vorzugsweise
ist die wenigstens eine Lüfterschaufel nach Strömungsgesichtspunkten
profiliert geformt und weist eine im Verlauf des Strömungspfads
variierende Schaufeldicke auf. Vorteilhafterweise beträgt
an der Position größter Schaufeldicke die Dicke
des Einlegeteils wenigstens 50% dieser größten
Schaufeldicke.
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Vorzugsweise
enthält das Lüfterrad mehrere um die Drehachse
winkelversetzt angeordnete Lüfterschaufeln, welche mit
dem gemeinsamen Trägerkörper ein stückig
ausgeführt sind. Vorteilhafterweise können die
dem Trägerkörper entfernten Enden der Trägerschaufeln über
einen gemeinsamen, die Drehachse umgebenden Verbindungskörper
untereinander verbunden sein. In bevorzugter Ausführung
ist das Lüfterrad als Radial- oder Diagonal-Lüfterrad ausgeführt.
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Die
Erfindung ist nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Abbildungen noch eingehend veranschaulicht. Dabei
zeigt:
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1 Radkörper
und Deckscheibe eines Lüfterrads,
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2 einen
Ausschnitt aus dem Radkörper,
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3 eine
erste Schnittdarstellung einer Lüfterschaufel,
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4 eine
weitere Schnittdarstellung einer Lüfterschaufel.
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In 1 sind
in Schrägdarstellung ein Radkörper RK und ein
Deckel DE eines Lüfterrads dargestellt, welche vorteilhafterweise
jeweils als Kunststoff-Spritzgusskörper ausgeführt
sind. Der Radkörper RK besteht im wesentlichen aus einer
Bodenscheibe BO, welche eine Drehachse DA umgibt, und mehreren auf
der Bodenscheibe BO angeordneten Lüfterschaufeln LS. Die
Bodenscheibe BO sei als im wesentlichen eben angenommen und enthält
ein Nabenteil oder Befestigungsvorrichtungen für ein Nabenteil,
auf welchem im eingebauten Zustand das Lüfterrad um die
Drehachse DA drehbar gelagert ist.
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Die
Lüfterschaufeln stehen von der in 1 sichtbaren,
den Lüfterschaufeln zuweisenden Innenfläche IF
der Bodenscheibe ab und weisen im skizzierten Beispiel eine nach
Strömungsgesichtspunkten gestaltete profilierte gekrümmte Form
auf, welche in senkrecht zur Drehachse DA verlaufenden Querschnittsebenen
einen in axialer Richtung im wesentlichen gleichbleibenden Querschnitt
aufweist. Der Deckel DE wird als Gegenkörper zu der den
Trägerkörper bildenden Bodenscheibe BO auf die
der Bodenscheibe BO entgegen gesetzten Enden der Lüfterschaufeln
LS aufgesetzt und mit diesen fest verbunden, beispielsweise durch
Verschrauben oder insbesondere durch Ultraschallverschweißen.
Bei auf den Lüfterschaufeln LS befestigtem Deckel bilden
sich zwischen in Umfangsrichtung aufeinander folgenden Lüfterschaufeln
jeweils Strömungskanäle mit typischerweise im
wesentlichen radial nach außen führender Strömungsrichtung.
Das skizzierte Lüfterrad besitzt einen für Radiallüfter
typischen Aufbau.
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2 zeigt
einen Ausschnitt aus der Bodenscheibe BO mit einem in geringem axialem
Abstand von der Bodenscheibe in einer senkrecht zur Drehachse verlaufenden
Schnittebene geschnittenen Lüfterschaufel. Die Lüfterschaufel
enthält ein Einlegeteil ET, welches allseitig von einem
ersten Kunststoffmaterial umschlossen ist. Mit DR ist die Drehrichtung des
Lüfterrads im Betrieb bezeichnet, mit SR die Strömungsrichtung
des im Betrieb erzeugten Luftstroms. Die Außenkontur der
Lüfterschaufel LS in der Querschnittsebene besitzt zwischen
einer einströmenden Kante EK und einer ausströmenden
Kante AK ein nach Strömungsgesichtspunkten gestaltetes gekrümmtes
Profil, welches im gewählten einfachen Beispiel in einer
zur Drehachse DA parallelen Längsrichtung LR der Lüfterschaufel
LS als konstant angenommen sei. Als Querrichtung sei dann nachfolgend eine
Richtung verstanden, welche im wesentlichen rechtwinklig zur Strömungsrichtung
SR und zur Längsrichtung LR verläuft. Durch die
gekrümmte Kontur der Lüfterschaufel bilden Strömungsrichtung SR,
Längsrichtung LR und Querrichtung kein exakt rechtwinkliges
Koordinatensystem. Insbesondere variiert die Ausrichtung der Querrichtung
durch die nicht lineare Strömungsrichtung SR und die unterschiedlich
gekrümmten gegenüber liegenden Außenflächen der
Lüfterschaufel, so dass die Querrichtung lediglich als
ungefähre Richtung quer zur Längsrichtung und zur
Strömungsrichtung verlaufend definiert werden kann. Die
Lüfterschaufeln können in anderer Ausführung
auch noch in sich räumlich verdreht sein, was insbesondere
bei Lüfterrädern für Diagonallüfter
gebräuchlich ist.
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3 zeigt
einen Querschnitt durch eine Lüfterschaufel in axialer
Ansicht. Die Außenkontur der Lüfterschaufel, welche
durch die Außenfläche der durch das erste Kunststoffmaterial
KM gebildeten Mantelschicht um das Einlegeteil gebildet ist, verläuft zwischen
der einströmenden Kante EK und der ausströmenden
Kante KA entlang von zwei unterschiedlich gekrümmten Flächen
FO und FU. Im Bereich einer mit unterbrochener Linie markierten
maximalen Dicke der Lüfterschaufel zwischen den gegenüber liegenden
Flächen FU und FO ist eine Querrichtung QR angegeben, welche
an dieser Position im wesentlichen senkrecht zur Strömungsrichtung
SR an dieser Position verläuft. Die Dicke der Lüfterschaufel in
Querrichtung QR ist mit DS bezeichnet, die Dicke des Einlegeteils
in dieser Richtung an dieser Position mit DE. Die Dicken der Mantelschicht
KM seien zwischen dem Einlegeteil ET und den Außenflächen
FU bzw. FO als gleich angenommen und mit DM bezeichnet.
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Das
Einlegeteil ET besitzt eine der Außenkontur der Lüfterschaufel
IS ähnliche Kontur mit von einem einströmseitigen
Ende EE zu einem ausströmseitigen EA unterschiedlich gekrümmt
verlaufenden Flächen TO, TU. Die Kontur des Einlegeteils
ET läuft an dem Ende EA in spitzem Winkel aus. Die Dickenangaben
der Mantelschicht KM des ersten Kunststoffmaterials seien nur auf
den in Strömungsrichtung SR liegenden Bereich bezogen, über
welchen sich auch das Einlegeteil ET erstreckt. Bei der Ausströmkante
KA der Lüfterschaufel ist die Materialdicke des ersten
Kunststoffmaterials allein durch die Außenkontur der Lüfterschaufel
bestimmt.
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Die
Dicke DE des Einlegeteils ET beträgt an der durch die Querrichtung
in 3 angegebenen Position maximaler Dicke DS der
Lüfterschaufel vorteilhafterweise wenigstens 40% der maximalen
Dicke DS. Die Dicke DM der Mantelschicht KM aus dem ersten Kunststoffmaterial
beträgt an dieser Position in Querrichtung vorteilhafterweise
wenigstens 5% der maximalen Dicke DS der Lüfterschaufel.
Während die Dicke der Lüfterschaufel und die Dicke
des Einlegeteils in Strömungsrichtung stark variieren,
ist die Dicke DM der Mantelschicht vorteilhafterweise im Bereich
der Umhüllung des Einlegeteils im wesentlichen konstant
und variiert vorteilhafterweise um nicht mehr als 20% einer gemittelten
Schichtdicke um eine solche Schichtdicke, wobei hierfür
die Schichtdicke jeweils in Richtung der Flächennormale
auf die Außenfläche der Lüfterschaufel
gemessen sei.
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Das
Einlegeteil weist gegenüber seiner der Außenkontur
der Lüfterschaufel mit Flächen FU und FO folgenden
eigenen Kontur im Querschnitt mit Flächen TU und TO mehrere
Vorsprünge ZD auf, mittels welcher das Einlegeteil ET in
der Spritzgussform zentriert ist. Das Einlegeteil kann hierbei schwimmend
in der Spritzgussform eingelegt sein, wobei die Vorsprünge
ZD einen geringen Abstand zu der die Außenflächen
FU, FO der Lüfterschaufel bestimmenden Innenwand der Spritzgussform
aufweisen. Der mittlere Abstand der Vorsprünge ZD von der
Innenwand ist vorteilhafterweise kleiner als 10% der mittleren Dicke
DM der Mantelschicht KM und kann insbesondere auch lediglich mehrere
hundertstel Millimeter betragen. Beim Einspritzen des ersten Kunststoffmaterials
für die Mantelschicht KM wird das schwimmend einliegende
Einlegeteil in der Regel automatisch zentriert und es bilden sich
typischerweise bei allen Vorsprüngen ZD enge Spalte ZS
gegen die Innenwand der Gussform, wobei diese Spalte mit dem ersten
Kunststoffmaterial ausgefüllt werden, so dass sich eine
optisch einheitlich durchgehende Außenfläche der
Lüfterschaufel ergibt.
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In
anderer Ausführungsform können die Vorsprünge
auch eine solche Höhe gegenüber den Oberflächen
TO, TU des Einlegeteils besitzen, dass das Einlegeteil mit an der
Innenwand der Gussform anliegenden Vorsprüngen unter elastischer
Vorspannung anliegt und in definierter Position gehalten ist. Die
Anlageflächen der Vorsprünge reichen dann in dem
fertigen entformten Kunststoffkörper bis zur Oberfläche
der Flächen FO, FU und können je nach Materialkombination
dort als optisch erkennbare Flächenabschnitte, welche auch
gezielt als grafische Gestaltung der Schaufeloberfläche
und/oder als Information über den Lüfterradtyp
und/oder den Hersteller dienen können, sichtbar sein.
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4 zeigt
eine Schnittdarstellung durch einen Ausschnitt einer Gussform entlang
einer in 3 mit IV-IV bezeichneten gekrümmten
Schnittfläche. Zwei Werkzeughälften der Spritzgussform
sind mit FA und FB bezeichnet. Die Gussform hat in einem in 4 unten
angeordneten Bereich ein Teilvolumen VB für die Ausbildung
eines scheibenförmigen Bodens BO als Trägerkörper
des Radkörpers und nach oben wegführend ein Teilvolumen
VS für die Ausbildung der Lüfterschaufel. Ein
Einlegeteil ist in das Gussvolumen des Spritzgusswerkzeugs eingelegt und
in in 4 als vertikal dargestellter Längsrichtung
IR durch Vorsprünge ZB an der dem Boden BO zuweisenden
Stirnkante SK vertikal nach unten abgestützt. Bei vorzugsweise
sich über die im wesentlichen vollständige Höhe
des Teilvolumens VS erstreckendem Einlegeteil kann das Einlegeteil
in Längsrichtung oben durch weitere entsprechende Vorsprünge
am Einlegeteil und/oder, wie in 4 dargestellt,
durch einen Auswurfstift AS des Werkzeugs abgestützt sein.
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Die
dem Boden BO zuweisende Stirnkante SK liegt vorteilhafterweise im
wesentlichen in Längsrichtung auf gleicher Höhe
wie die seitlich an die Lüfterschaufel anschließende
Innenfläche IF des scheibenförmigen Bodens BO.
Die Stirnkante SK verläuft vorzugsweise im wesentlichen
parallel zu der durch die Begrenzung des Teilvolumens VB bestimmten Außenfläche
des Bodens BO, wobei für diese Betrachtung die Außenfläche
ohne die dort typischerweise angebrachten Verstärkungssrippen
RI betrachtet sei. Die Dicke DBE des zweiten Kunststoffmaterials
im Boden BO im Bereich des Einlegeteils ist vorteilhafterweise zumindest
annähernd gleich der Dicke DBF des Bodens in seitlich an
die Lüfterschaufel anschließenden Flächenbereichen
des Bodens. Die Dicke DBF ist vorteilhafterweise nicht größer
als das 1,5-fache der Dicke DBS und vorteilhafterweise nicht kleiner
als das 0,2-fache, insbesondere das ,5-fache der Dicke DBS.
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Die
Erstreckung des Einlegeteils kann auch deutlich geringer sein als
die Höhe des Teilvolumens VS für die Lüfterschaufel
im Werkzeug, wobei in einem solchen Fall das Einlegeteil mit seiner
dem Boden zuweisenden Stirnkante SK vorteilhafterweise wiederum
in Längsrichtung LR zumindest annähernd bei der
seitlich an die Lüfterschaufel anschließenden Innenfläche
IF des scheibenförmigen Bodenteils BO liegt und eine Erstreckung
HL in Längsrichtung aufweist, welche vorteilhafterweise
wenigstens 10%, insbesondere wenigstens 20% der Erstreckung HS der
Lüfterschaufel in Längsrichtung über
die Innenfläche IF hinaus beträgt. Ein solches
sich nur über einen geringen Teil HL der Höhe
der Lüfterschaufel erstreckendes Einlegeteil ist in 4 durch
einen kreuzschraffierten Bereich angedeutet.
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Mit
III-III ist in 4 die Schnittebene für
die Darstellung nach 3 bezeichnet.
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Die
zu 3 beschriebene mittlere Schichtdicke DM der Mantelschicht
aus dem ersten Kunststoffmaterial liegt vorteilhafterweise zwischen
20% und 120 %, insbesondere zwischen 40% und 80% der Dicke DBS des
scheibenförmigen Bodens BO in Flächenbereichen
um die Lüfterschaufel.
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Das
Einlegeteil besteht vorteilhafterweise aus Kunststoff und ist vorzugsweise
gleichfalls als Spritzgussteil ausgeführt, welches in einem
vorangehenden Arbeitsschritt in einem eigenständigen Werkzeug
hergestellt ist und in verfestigtem, abgekühltem Zustand
in die Spritzgussform für den Radkörper RK mit
Bodenscheibe BO und Lüfterschaufeln eingelegt wird, wobei
in jedes eine Lüfterschaufel bestimmende Teilvolumen VS
der Gussform ein eigenes Einlegeteil eingelegt wird.
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Der
Radkörper RK kann auch unterschiedliche Typen von Lüfterschaufeln,
beispielsweise in radial getrennten Teilbereichen enthalten, wobei
bei wenigstens einem Typ der Lüfterschaufeln die Einlegeteile
in die Gussform vorgesehen sind. Die Form der Lüfterschaufeln
ist weitgehend beliebig und in vielfacher Ausführungsform
bekannt. Vorteilhafterweise können das erste Kunststoffmaterial
für den scheibenförmigen Boden und die Mantelschicht
KM der Lüfterschaufeln einerseits und das Kunststoffmaterial
für die Einlegeteile andererseits getrennt für den
jeweiligen Anwendungsfall optimiert gewählt werden. Dabei
kann insbesondere das erste Kunststoffmaterial unter dem Gesichtspunkt
einer strömungsgünstigen Kunststoffoberfläche
ausgewählt werden. Das zweite Kunststoffmaterial für
die Einlegeteile kann nach anderen Gesichtspunkten optimiert ausgewählt
werden, wobei beispielsweise in Betracht kommt, für das
zweite Kunststoffmaterial ein durch Füllstoffe und/oder
Schäumen geringeres mittleres spezifisches Gewicht zu wählen
und hierdurch die im Betrieb des Lüfterrads auftretenden
Fliehkräfte zu reduzieren. Nach einem anderen Gesichtspunkt kann
das zweite Kunststoffmaterial für das Einlegeteil unter
dem Gesichtspunkt einer erhöhten mechanischen Stabilität
des Einlegeteils gegen über der Mantelschicht gewählt
werden, wobei insbesondere in dem zweiten Kunststoffmaterial ein
hoher Anteil von Fasern als Füllstoffen vorgesehen sein
kann, welche dem Einlegeteil eine hohe Steifigkeit verleihen, die auch
zur Formstabilisierung der Bodenscheibe beiträgt. Als Füllstoffe
können in wieder anderer Ausführung auch Mineralien
wie z. B. Kreide vorgesehen sein, welche typischerweise in Pulverform
dem zweiten Material beigefügt sind. Die Gestaltung der
Oberfläche des Einlegeteils ist weitgehend beliebig, so dass
das Einlegeteil, beispielsweise bei einem sehr hohen Faseranteil,
auch eine rauhe Oberfläche besitzen kann, was auch für
die Verankerung des ersten Kunststoffmaterials der Mantelschicht
KM und des Bodens BO unter der Stirnkante SK mit dem Einlegeteil
von Vorteil sein kann.
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Die
vorstehend und die in den Ansprüchen angegebenen sowie
die den Abbildungen entnehmbaren Merkmale sind sowohl einzeln als
auch in verschiedener Kombination vorteilhaft realisierbar. Die Erfindung
ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt,
sondern im Rahmen fachmännischen Könnens in mancherlei
Weise abwandelbar.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102006031165
A1 [0003]
- - EP 1527867 A1 [0004]
- - DE 10253299 A1 [0005]
- - EP 1457683 A2 [0006]
- - WO 2004/104422 A1 [0007]
- - WO 2004/016952 A1 [0008]