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Stand der Technik
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Die
Erfindung geht aus von einem Batteriepack und einer Handwerkzeugmaschine
mit einem solchen Batteriepack nach den Oberbegriffen der unabhängigen
Ansprüche.
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Es
ist bekannt, dass mehrere Batteriezellen zu einem sogenannten Batteriepack
verschaltet werden können, wobei unter einer „Batterie” in
diesem Zusammenhang sowohl eine nicht wiederaufladbare als insbesondere
eine wiederaufladbare Speichereinheit verstanden werden soll. Gewöhnlich
weisen die Batteriepacks ein aus Kunststoff bestehendes Gehäuse
mit Aussparungen auf, in welche zumeist zylindrische Batteriezellen
eingesetzt sind. Die Querschnittsabmessungen der Aussparungen sind
gewöhnlich so gewählt, dass sich die Batteriezellen
bequem einsetzen lassen. Häufig werden solche Batteriepacks
zur Stromversorgung eines Verbrauchers, wie beispielsweise eines
Elektrofahrzeugs oder eines Elektrogerätes, insbesondere
eines Elektrowerkzeugs verwendet. Kann dieser Batteriepack über eine
mechanische Schnittstelle und einen elektrischen Stecker vom Gerät
getrennt werden, so spricht man von einem Wechselpack. Im Betrieb
erwärmen sich die Batteriepacks auf Grund hoher Nutzströme, indem
sich infolge der Leistungsumsetzung in den Batteriezellen Verlustwärme
ergibt. Es kann zu einer ungleichmäßigen Temperaturverteilung
im Batteriepack kommen, wenn ein Teil der Batteriezellen, wie beispielsweise
die innenliegenden Batteriezellen des Batteriepacks keinen direkten
Kontakt zu einer Außenwand des Gehäuses des Batteriepacks
hat. Die Kühlung der Batteriezellen erfolgt durch Abgabe
von Verlustwärme in Form von Wärmestrahlung und/oder Konvektion
durch die Gehäusewand an die Umgebung. Hierdurch ist die
Kühlung der innenliegenden Batteriezellen schlechter als
die Kühlung der außenliegenden Batteriezellen.
Durch diese ungleiche Kühlung können zwischen
den Wirkungsgraden der innenliegenden Batteriezellen und den Wirkungsgraden
der außenliegenden Batteriezellen Unterschiede bestehen,
was wiederum zu ungleichen Ladezuständen der Batteriezellen
und damit zu einer möglichen Überhitzung einzelner
Batteriezellen führen kann.
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Als
Maßnahme zur Vergleichmäßigung der Temperaturverteilung
zwischen den Batteriezellen eines Batteriepacks ist es bereits bekannt,
die Batteriezellen im Gehäuse von einem Füllmaterial
zu umgeben, das so beschaffen ist, dass es die Wärme, die beim
Laden und Entladen der Batteriezellen entsteht, schnell abführen
bzw. speichern kann. Ebenfalls sind Luftkanäle zwischen
den Batteriezellen bekannt, in denen die Wärme durch einen
erzwungenen Luftstrom abgeführt werden kann.
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In
der
DE 10 2005
017 057 A1 sind derartige Luftkanäle zwischen
Batteriezellen eines Batteriepacks für eine Handwerkzeugmaschine
beschrieben. Im Betrieb der Handwerkzeugmaschine wird von einer
Pumpe Frischluft aus der Umgebung als Kühlmedium angesaugt
und diese in die Luftkanäle zwischen den Batteriezellen
gefördert bzw. gedrückt. Nach einer Wärmeaufnahme
in dem Batteriepack wird die Frischluft wieder nach außen
an die Umgebung abgegeben.
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Offenbarung der Erfindung
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Die
Erfindung geht aus von einem Batteriepack mit einer Mehrzahl von
Batteriezellen und einem Gehäuse zur Aufnahme der Batteriezellen.
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Es
wird gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung vorgeschlagen,
dass zwischen den Batteriezellen wenigstens eine Wärmeleitungseinheit
angeordnet ist, die sich bereichsweise parallel zu einer Längsachse
der Batteriezellen erstreckt. Vorteilhaft können so Temperaturunterschiede
entlang der Längserstreckung und entlang der Stapelrichtung sehr
gering gehalten werden, z. B. höchstens 4, vorzugsweise
höchstens 3 Kelvin. Auch bei geringer Erwärmung
ist damit bereits ein sehr guter Temperaturausgleich möglich.
Die Wärmeleitungseinheit kann insbesondere eine konvektive
Wärmeleitungseinheit sein wie ein Wärmerohr, eine
so genannte „Hegt Pipe”.
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Sind
Batteriezellen und Wärmeleitungseinheit alternierend entlang
einer Stapelrichtung der Batteriezellen angeordnet, können
günstigerweise Temperaturunterschiede besonders effektiv
ausgeglichen werden und entstehende Wärme sehr schnell zu
einem zur Kühlung vorgesehenen Bereich abgeführt
werden. Ein solcher Bereich kann z. B. durch Kühlrippen
gebildet sein, der am Gehäuse des Batteriepacks angeordnet
sind, und/oder durch einen luftdurchströmten Kanal im Gehäuse
gebildet sein. Bei geeigneter Größe des Batteriepacks
kann auch ein separater Lüfter zur Kühlung der
Wärmeleitungseinheit vorgesehen sein.
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Es
wird gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung
vorgeschlagen, dass das Gehäuse aus einer Mehrzahl von
Gehäuseelementen besteht, welche derart angeordnet sind,
dass diese mindestens einen Freiraum umschließen. In der
Regel befindet sich der Batteriepack während der Entladung
in einem Verbraucher, wobei die größte Verlustwärme entsteht.
In vorteilhafter Weise ermöglicht die erfindungsgemäße
Ausgestaltung ein zweistufiges Abkühlungs- bzw. Entwärmungskonzept,
indem der Freiraum zur Speicherung der Verlustwärme der
Batteriezellen und/oder zur Kühlung des Batteriepacks bzw.
der Batteriezellen eingesetzt werden kann. Hierdurch wird sowohl
eine gleichmäßige Temperaturverteilung in dem
Batteriepack beim Laden und Entladen als auch eine schnelle Abkühlung
des Batteriepacks nach der Entladung ermöglicht, so dass
der Batteriepack schnell wieder geladen werden kann.
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Vorteilhaft
kann zwischen den Batteriezellen wenigstens eine Wärmeleitungseinheit
angeordnet sein, die sich bereichsweise parallel zu einer Längsachse
der Batteriezellen erstreckt. Günstigerweise können
damit Temperaturunterschiede entlang der Längserstreckung
und entlang der Stapelrichtung sehr gering gehalten werden, z. B.
höchstens 4, vorzugsweise höchstens 3 Kelvin.
Auch bei geringer Erwärmung ist bereits ein sehr guter
Temperaturausgleich innerhalb und zwischen den Batteriezellen möglich.
Die Wärmeleitungseinheit kann insbesondere eine konvektive
Wärmeleitungseinheit sein wie ein Wärmerohr, eine
so genannte „Heat Pipe”.
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Besonders
zweckmäßig ist eine Ausgestaltung, bei der das
Gehäuse aus einer Mehrzahl von im Wesentlichen hexaedrischen
Gehäuseelementen besteht, welche jeweils in einem Sechseck
bzw. welche in einem Oval angeordnet sind. Die Gehäuseelemente
sind dadurch so angeordnet, dass ein Element maximal an drei Nachbarelemente
grenzt, wobei in den ersten beiden Ausführungsbeispielen
ein Großteil der Elemente nur an zwei Nachbarelemente und lediglich
zwei Elemente an drei Nachbarelemente grenzen und im dritten Ausführungsbeispiel
alle Elemente nur an zwei Nachbarelemente grenzen. Insbesondere
grenzt jedes Gehäuseelement an mindestens einen Freiraum.
Durch diese besondere Ausgestaltung wird eine homogene Temperaturverteilung im
Batteriepack erreicht, da die Batteriezellen in einer gleichmäßigen
Weise ihre Verlustwärme an die Umgebung abgeben können.
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Es
wird vorgeschlagen, dass das Gehäuseelement mindestens
eine Batteriezelle aufnimmt. Hierdurch wird in vorteilhafter Weise
eine gleichmäßige Abgabe der Verlustwärme
der Batteriezellen innerhalb des Batteriepacks ermöglicht.
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Gemäß vorteilhafter
Ausgestaltungen weist der mindestens eine Freiraum eine Füllung
mit einer guten thermischen Leitfähigkeit und/oder einer
hohen Wärmekapazität, eine aus mindestens einem Material
bestehende Füllung, welches bei einer vorgegebenen Temperatur
der Batteriezellen einen Phasenübergang durchführt,
oder eine poröse Füllung, in deren Poren ein Material
vorgesehen ist, welches bei einer vorgegebenen Temperatur der Batteriezellen einen
Phasenübergang durchführt, auf. Ein Großteil der
beim Laden oder Entladen der Batteriezellen entstehenden Verlustwärme
wird in dem Phasenwechsel gespeichert. In vorteilhafter Weise kann
hierdurch der Freiraum zur Speicherung und/oder aktiven Kühlung
des Batteriepacks bzw. der Batteriezellen verwendet werden. Die
Füllungen sind jeweils derart beschaffen, dass sie die
Verlustwärme, die beim Laden oder Entladen der Batteriezellen
entsteht, schnell abführen bzw. speichern können.
Hierdurch ergibt sich eine gleichmäßige Temperaturverteilung
in dem Batteriepack sowohl beim Laden als auch beim Entladen der
Batteriezellen.
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Bevorzugt
ist die mindestens eine Füllung in mindestens einem Aufnahmegehäuse
aufgenommen, welches in dem mindestens einen Freiraum angeordnet
ist. Hierdurch kann in besonders vorteilhafter Weise die beim Laden
oder Entladen der Batteriezellen entstehende Verlustwärme
gespeichert werden. Das Aufnahmegehäuse ermöglicht beispielsweise
eine große Freiheit bei der Auswahl der Füllungen
oder der Gestaltung der Oberfläche der Füllung.
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Die
mindestens eine Füllung und/oder das mindestens eine Aufnahmegehäuse
kann dabei entnehmbar in dem mindestens einen Freiraum vorgesehen
sein. Die Füllung bzw. das Aufnahmegehäuse mit
der Füllung ist somit nicht fest mit dem restlichen Batteriepack
verbunden, so dass sich diese in vorteilhafter Weise entnehmen lässt.
Hierdurch kann beispielsweise vor dem Laden eines heißen
Batteriepacks ein Großteil der Wärme bzw. Verlustwärme durch
Herausnehmen der Füllung bzw. dem Aufnahmegehäuse
mit der Füllung dem Batteriepack entzogen werden. Sowohl
die entnommene Füllung bzw. das entnommene Aufnahmegehäuse
als auch der Batteriepack mit leeren Freiräumen haben nun
eine größere Oberfläche als der gefüllte
Batteriepack, so dass über eine z. B. konvektive Kühlung
der Batteriepack schnell abgekühlt werden kann.
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Bevorzugt
weist das Aufnahmegehäuse eine Mehrzahl von Kammern auf,
so dass ein Einbringen unterschiedlicher, auf den Anwendungsfall
abgestimmter Füllungen in das Ausnahmegehäuse
möglich ist.
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Es
wird vorgeschlagen, dass der Batteriepack mindestens eine Wärmeleitungseinheit
aufweist, welche den Freiraum mit einer Ladeeinheit für den
Batteriepack verbindet. Hierdurch kann in vorteilhafter Weise nach
Entnahme der Füllung bzw. des Aufnahmegehäuses über
eine z. B. konvektive Wärmeabfuhr eine schnelle Abkühlung
der Batteriezellen herbeigeführt werden. Besonders vorteilhaft
kann als Wärmeleitungseinheit ein Wärmerohr (Heat
Pipe) eingesetzt werden. Das Wärmerohr ist ein Wärmeübertrager,
der unter Nutzung von Verdampfungswärme eines Stoffes eine
hohe Wärmestromdichte erlaubt, so dass auf kleiner Querschnittsfläche
große Mengen Wärme transportiert werden können.
So kann die Verlustleistung eines Batteriepacks effektiv auf kleinsten
Bauraum abgeführt werden. Zur Umwälzung des Transportmediums
benötigen Wärmerohre keine zusätzliche
Hilfsenergie wie z. B. eine Umwälzpumpe, dadurch minimieren
sich Wartungsaufwand und Betriebskosten Gemäß vorteilhafter Ausgestaltungen
weist der mindestens eine Freiraum mindestens eine Kühlrippe
und/oder mindestens einen Kanal zum Durchfluss eines Kühlmittels auf,
so dass der Freiraum in vorteilhafter Weise zum aktiven Kühlen
des Batteriepacks bzw. der Batteriezellen verwendet werden kann.
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Es
wird vorgeschlagen, dass das Gehäuse einstückig
ausgeführt ist. In vorteilhafter Weise ist hierdurch eine
kostengünstige und zur Serienfertigung geeignete Herstellung
des Gehäuses möglich, da beispielsweise ein Gussverfahren
oder ein Strangziehverfahren vorgesehen werden kann.
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Denkbar
ist jedoch auch, das Gehäuse mehrteilig, insbesondere mehrlagig
auszubilden. Die Teile oder Lagen können aus preiswerten
Stanzteilen, etwa Blechteilen, gebildet werden. Diese können aus
gleichartigen oder auch unterschiedlichen Materialien bestehen.
So ist z. B. eine vorteilhafte Kombination von thermisch gut leitenden
und/oder thermisch gut speicherfähigen Materialien möglich.
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Bevorzugt
ist das Gehäuse aus einem Material mit guter thermischer
Leitfähigkeit und/oder einer hohen Wärmekapazität
ausgeführt. Hierdurch ermöglicht das Gehäuse
eine Aufnahme der Verlustwärme der Batteriezellen und ein
schnelles Abführen derselben.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Zeichnung
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung
dargestellt. Der Fachmann wird die in der Zeichnung, der Beschreibung
und den Ansprüchen in Kombination offenbarten Merkmale
zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und
zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Batteriepacks in einer ersten Ausführungsform mit hexaedrischen
Batteriezellen in sechseckförmiger Anordnung und Freiräumen
in hexaedrischer Form; und
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2 eine
schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Batteriepacks in einer zweiten Ausführungsform mit hexaedrischen
Batteriezellen in sechseckförmiger Anordnung und Freiräumen
in zylindrischer Form; und
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3 eine
schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Batteriepacks in einer dritten Ausführungsform mit hexaedrischen
Batteriezellen in ovaler Anordnung und einem Freiraum in rechteckiger
Form; und
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4 eine
schematische Darstellung eines Aufnahmegehäuses zur Aufnahme
einer Füllung, welches in einem Freiraum vorgesehen ist;
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5 eine
schematische Darstellung eines Batteriepacks, dessen Freiraum über
eine Wärmeleitungseinheit mit einer Ladeeinheit für
den Batteriepack verbunden ist, und
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6a, 6b eine
schematische Darstellung eines beispielhaften Batteriepacks gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung als Vorderansicht (6a)
und als Seitenansicht (6b).
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Ausführungsformen
der Erfindung
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In
den Figuren sind gleiche oder gleichartige Komponenten mit gleichen
Bezugszeichen beziffert.
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Der
in den Figuren dargestellte Batteriepack 10, 10a, 10b, 10c dient
als Stromversorgung für ein hier nicht dargestelltes, insbesondere
schnurloses Elektrogerät, wie beispielsweise eine als handgeführtes
Elektrowerkzeug ausgeführte Handwerkzeugmaschine. Der Batteriepack 10, 10a, 10b, 10c besteht im
Wesentlichen aus mehreren Batteriezellen 12, 12a, 12b, 12c und
einem Gehäuse 14, 14a, 14b, 14c zur
Aufnahme der Batteriezellen 12, 12a, 12b, 12c. Bevorzugt
weisen die Batteriezellen 12, 12a, 12b, 12c eine
zylindrische Form auf, wobei ein Fachmann selbstverständlich
auch andere sinnvolle Formen vorsehen kann. Zur Aufnahme der Batteriezellen 12, 12a, 12b, 12c weist
das Gehäuse 14, 14a, 14b, 14c korrespondierende
Aussparungen 22, 22a, 22b, 22c auf,
welche den Batteriezellen 12, 12a, 12b, 12c entsprechende
Formen aufweisen. Demgemäß sind die Aussparungen 22, 22a, 22b, 22c in
den vorliegenden Ausführungsbeispielen ebenfalls zylindrisch
ausgeführt.
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Der
dargestellte Batteriepack 10, 10a, 10b gemäß den
drei Ausführungsbeispielen enthält insgesamt zehn
zylindrische Batteriezellen 12, 12a, 12b und 12c,
die gemäß erstem und zweiten Ausführungsbeispiel
in zwei Sechsecken und gemäß drittem Ausführungsbeispiel
in einem Oval angeordnet sind, wobei selbstverständlich
die Anzahl der Batteriezellen 12, 12a, 12b, 12c nicht
auf die Zahl zehn begrenzt ist.
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Um
eine möglichst gleichmäßige Temperaturverteilung
in dem Batteriepack 10, 10a, 10b, 10c sowohl
beim Laden als auch beim Entladen zu erhalten, sowie eine schnelle
Abkühlung eines heißen Batteriepacks 10, 10a, 10b, 10c nach
einer Entladung zu ermöglichen, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass
das Gehäuse 14, 14a, 14b, 14c aus
einer Mehrzahl von Gehäuseelementen 16, 16a, 16b, 16c besteht,
welche derart angeordnet sind, dass diese mindestens einen Freiraum 18, 18a, 18b, 20, 20a, 20b, 24, 24c umschließen.
Im übrigen ist die Erfindung nicht auf die vorliegende
Anordnung und/oder Anzahl der Gehäuseelemente 16, 16a, 16b, 16c beschränkt. Bevorzugt
weist der mindestens eine Freiraum 18, 18a, 18b, 20, 20a, 20b, 24, 24c eine
hexaedrische Form gemäß 1 oder eine
zylindrische Form gemäß 2 oder eine
rechteckige Form gemäß 3 auf. Die
Gehäuseelemente 16, 16a, 16b, 16c sind derart
angeordnet, dass ein Element maximal an drei Nachbarelemente grenzt.
Bei den in den ersten beiden Ausführungsbeispielen vorgesehenen
zehn Gehäuseelementen grenzen acht Elemente nur an zwei Nachbarelemente
und nur zwei Gehäuseelemente grenzen an drei Nachbarelemente.
Jedes Gehäuseelement 16, 16a, 16b grenzt
an mindestens einen Freiraum 18, 18a, 18b, 20, 20a, 20b,
wobei zwei Gehäuseelemente 16, 16a, 16b an
zwei Freiräume 18, 18a, 18b, 20, 20a, 20b grenzen.
Bei dem dritten Ausführungsbeispiel grenzt jedes Gehäuseelement 16, 16c nur
an zwei Nachbarelemente und an den Freiraum 24, 24c.
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In
den vorliegenden Ausführungsbeispielen nimmt jedes Gehäuseelement 16, 16a, 16b, 16c mindestens
eine Batteriezelle 12, 12a, 12b, 12c auf,
wobei selbstverständlich auch die Aufnahme weiterer Batteriezellen
je Gehäuseelement und/oder eine unterschiedliche Bestückung
von Gehäuseelementen mit Batteriezellen möglich
ist. Bevorzugt ist die für die Aufnahme der Batteriezelle 12, 12a, 12b, 12c vorgesehene Aussparung 22, 22a, 22b, 22c mittig
in dem Gehäuseelement 16, 16a, 16b, 16c ausgeführt.
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Gemäß erstem
und zweitem Ausführungsbeispiel besteht das Gehäuse 14, 14a, 14b aus
einer Mehrzahl von im Wesentlicher hexaedrischen Gehäuseelementen 16, 16a und 16b,
welche jeweils wabenförmig in einem Sechseck angeordnet
sind. Gemäß drittem Ausführungsbeispiel
besteht das Gehäuse 14, 14c aus einer
Mehrzahl von im Wesentlichen hexaedrischen Gehäuseelementen 16 und 16c, welche
in einem Oval angeordnet sind. Durch die erfindungsgemäße
Anordnung der Gehäuseelemente 16, 16a, 16b, 16c entstehen
Freiräume 18, 18a, 18b, 20, 20a, 20b, 24, 24c,
die entweder zur Speicherung von Verlustwärme der Batteriezellen 12, 12a, 12b, 12c und/oder
zur Kühlung der Batteriezellen 12, 12a, 12b, 12c verwendet
werden können.
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Hierbei
sind mehrere Ausführungsformen der Freiräume denkbar,
wobei selbstverständlich auch weitere hier nicht aufgeführte,
einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Alternativen denkbar sind. Im übrigen
sind auch Kombination der oben aufgeführten Ausführungsformen
des mindestens einen Freiraums 18, 18a, 18b, 20, 20a, 20b, 24, 24c möglich.
In einer ersten Ausführungsform weist der mindestens eine
Freiraum 18, 18a, 18b, 20, 20a, 20b, 24, 24c eine
Füllung mit einer guten thermischen Leitfähigkeit
und/oder einer hohen Wärmekapazität auf. Hierzu
eignen sich insbesondere Metalle wie Aluminium oder auch Kunststoffe
wie Polyethylen hoher Dichte. Alternativ hierzu weist der mindestens eine
Freiraum 18, 18a, 18b, 20, 20a, 20b, 24, 24c eine
aus mindestens einem Material bestehende Füllung auf, welches
bei einer vorgegebenen Temperatur der Batteriezellen 12, 12a, 12b, 12c einen
Phasenübergang durchführt. Hierzu eignet sich
insbesondere Paraffin. Ebenfalls kann eine Mischung aus zwei Materialien
vorgesehen sein, wie beispielsweise eine Mischung aus Kohlenstoff
in Form eines Graphits und einem weiteren Material. Alternativ hierzu weist
der mindestens eine Freiraum 18, 18a, 18b, 20, 20a, 20b, 24, 24c eine
poröse Füllung aufweist, in deren Poren ein Material
vorgesehen ist, welches bei einer vorgegebenen Temperatur der Batteriezellen 12, 12a, 12b, 12c einen
Phasenübergang durchführt. Ferner kann als Füllung
beispielsweise Wasser oder ein Kältemittel vorgesehen sein.
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4 zeigt
eine weitere Ausgestaltung der Erfindung, bei welcher die mindestens
eine Füllung in mindestens einem Aufnahmegehäuse 26, 26c aufgenommen
ist, welches in dem mindestens einen Freiraum 24, 24c aufnehmbar
ist. Das Aufnahmegehäuse 26, 26c kann
bevorzugt als Tiefziehteil oder Spritzgussteil ausgeführt
werden und besteht vorzugsweise aus einem Material mit hoher Wärmeleitfähigkeit.
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In
weiteren Ausführungsformen der Erfindung kann der mindestens
eine Freiraum dazu genutzt werden, den Batteriepack bzw. die Batteriezellen
aktiv zu kühlen, indem der mindestens eine Freiraum 18, 18a, 18b, 20, 20a, 20b, 24, 24c mindestens eine
Kühlrippe insbesondere für eine Luftkühlung und/oder
mindestens einen Kanal zum Durchfluss bzw. Durchleiten eines Kühlmediums
aufweist.
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In
einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist die
in den mindestens einen Freiraum 18, 18a, 18b, 20, 20a, 20b eingebrachte
Füllung bzw. das in den mindestens einen Freiraum 24, 24c eingebrachte
und mit der Füllung versehene Aufnahmegehäuse 26, 26c nicht
fest mit dem Batteriepack 10, 10a, 10b, 10c verbunden.
Bevorzugt ist die Füllung bzw. das Aufnahmegehäuse 26, 26c nur
lose in dem mindestens einen Freiraum 18, 18a, 18b, 20, 20a, 20b, 24, 24c aufgenommen,
so dass sich die Füllung bzw. das Aufnahmegehäuse 26, 26c leicht
entnehmen lässt.
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Gemäß 4 weist
das Aufnahmegehäuse 26, 26c eine Mehrzahl
von Kammern 28, 28c, 28d auf. Die Kammern 28, 28c, 28d können
beispielsweise mit Paraffin gefüllt werden. Des Weiteren
können die Kammern 28, 28c, 28d mindestens
teilweise untereinander verbunden sein.
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Gemäß 5 weist
der Batteriepack 10, 10a, 10b, 10c mindestens
eine Wärmeleitungseinheit 30 auf, welche vorzugsweise
bei entnommener Füllung bzw. bei entnommenem Aufnahmegehäuse 26, 26c den
Freiraum 18, 18a, 18b, 20, 20a, 20b, 24, 24c mit
einer Ladeeinheit 32 für den Batteriepack 10, 10a, 10b, 10c verbindet.
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Bevorzugt
ist das Gehäuse 14, 14a, 14b, 14c einstückig
ausgeführt, indem die Gehäuseelemente 16, 16a, 16b, 16c einstückig
ausgeführt und/oder fest miteinander verbunden sind. Bevorzugt
sind das Gehäuse 14, 14a, 14b, 14c bzw.
die Gehäuseelemente 16, 16a, 16b, 16c aus
einem vorzugsweise festen Material mit guter thermischer Leitfähigkeit
und/oder einer hohen Wärmekapazität ausgeführt.
Hierzu eignen sich insbesondere Metalle wie Aluminium oder auch
Kunststoffe wie Polyethylen mit hoher Dichte. Das Gehäuse 14, 14a, 14b, 14c ist
bevorzugt durch ein Gießverfahren oder ein Strangziehverfahren
herstellbar.
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Ein
Batteriepack 10, 10d gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung ist in 6a und 6b dargestellt.
Eine Anzahl von n Batteriezellen 12, 12d mit einer
Längserstreckung L ist in einer Stapelrichtung S aufeinander
angeordnet. Ein Gehäuse ist nicht explizit dargestellt,
kann jedoch vorhanden sein.
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Zwischen
den Batteriezellen 12, 12d sind Wärmeleitungseinheiten 30, 30b angeordnet,
wobei die Wärmeleitungseinheiten 30, 30b mit
einem Abschnitt 34 jeweils zwischen benachbarten Batteriezellen 12, 12d angeordnet
sind und mit einem anderen, dazu abgewinkelten Abschnitt 36 mit
einer Kühleinrichtung 40 in Kontakt stehen. Vorteilhaft
können so Temperaturunterschiede entlang der Längserstreckung
L und entlang der Stapelrichtung S sehr gering gehalten werden,
z. B. höchstens 4, vorzugsweise höchstens 3 Kelvin.
Auch bei geringer Erwärmung ist damit bereits ein sehr
guter Temperaturausgleich möglich.
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Die
Wärmeleitungseinheit 30, 30b kann insbesondere
eine konvektive Wärmeleitungseinheit sein, z. B. ein Wärmerohr,
eine so genannte „Heat Pipe”.
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Die
Wärmeleitungseinheiten 30, 30b sind direkt
mit den Batteriezellen 12, 12d thermisch verbunden
und leiten so die Wärme direkt an die für die
Entwärmung vorgesehene Stelle (Kühleinrichtung 40) ab.
Die Kühleinrichtung 40 kann z. B. durch am Gehäuse
(nicht dargestellt) angeordnete Kühlrippen und/oder oder
ein luftdurchströmter Kanal im Batteriepack 10, 10d sein.
Bei größeren Batteriepacks, etwa für
Elektrofahrräder oder dergleichen, kann ein separater Lüfter
an den Batteriepack montiert sein.
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Selbstverständlich
ist das hier dargestellte Prinzip mit einem vorstehend beschriebenen
Batteriepack 10, 10a, 10b, 10c kombinierbar.
So können außerhalb der Freiräume 18, 18a, 18b, 20, 20a, 20b, 24, 24c zwischen
den jeweiligen Batteriezellen 12, 12a, 12b, 12c jeweils
Wärmeleitungseinheiten 30, 30b angeordnet
sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005017057
A1 [0004]