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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Geschirrspülmaschine, insbesondere eine
Haushaltsgeschirrspülmaschine,
mit einem Spülbehälter zur
Aufnahme von zu reinigendem Spülgut,
mit einem Basisträger
zum Tragen des Spülbehälters und
mit einer am Basisträger
ausgebildeten Auffangwanne für Leckwasser,
wobei der Spülbehälter mit
einer unteren Kante auf einer am Basisträger ausgebildeten und nach
oben weisenden Fläche
anliegt.
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Relative
Begriffe wie „oben” und „unten” beziehen
sich dabei auf diejenige Lage, welche die Geschirrspülmaschine
bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
einnimmt.
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Gängige Geschirrspülmaschinen
weisen einen kastenförmigen
Spülbehälter auf,
der dazu dient, während
eines Spülganges
das zu reinigende Spülgut
aufzunehmen. Der Spülbehälter ist
typischerweise aus Blechteilen zusammengesetzt und weist eine Rückwand,
eine Deckwand, eine Bodenwand und zwei Seitenwände auf. Ein derartiger Spülbehälter weist
an der der Rückwand
gegenüberliegenden
Seite eine Beschickungsöffnung
auf, welche durch eine beispielsweise schwenkbar gelagerte Tür verschließbar ist,
um so eine geschlossene Spülkammer
zum Spülen
von zu reinigendem Spülbehälter zu
erhalten.
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Dabei
ist es üblich,
den Spülbehälter auf
einem Basisträger
zu lagern. Der Basisträger
weist hierzu eine Führungsanordnung
auf, in die der Spülbehälter während der
Montage der Geschirrspülmaschine
von oben her eingesetzt wird. Der Basisträger umfasst in vielen Fällen einen
geschlossenen rechteckförmigen
Rahmen, der längs
der Außenseite
der Geschirrspülmaschine
verläuft.
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Im
Inneren dieses Rahmens ist in einem unteren Bereich eine im Wesentlichen
flach ausgebildete Auffangwanne für Leckwasser vorgesehen. Der Leckwasserauffangbereich
der Auffangwanne umfasst dabei einen wesentlichen Teil der Grundfläche der
Geschirrspülmaschine.
So ist es möglich,
mittels der Auffangwanne Leckwasser aufzufangen, welches durch etwaige
Undichtigkeiten an wasserführenden
Bauteilen entsteht, welche oberhalb der Auffangwanne angeordnet
sind. So sind insbesonde re Wasserpumpen, Wasserheizungen und Wasserventile
oberhalb der Auffangwanne angeordnet, weshalb an diesen Bauteilen
austretendes Leckwasser unmittelbar aufgefangen werden kann.
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Dabei
ist es bekannt, der Auffangwanne eine Leckwassererfassungseinrichtung
zuzuordnen, welche einen Leckwassersensor und ein Steuerteil umfasst.
Damit ist es möglich,
dass beim Auftreten von Leckwasser automatisch Maßnahmen
eingeleitet werden. So kann beispielsweise die Wasserzufuhr in das
Haushaltsgerät
abgeschaltet, Leckwasser abgepumpt, die Wasserheizung abgeschaltet
und/oder ein Alarmsignal ausgelöst
werden. Auf diese Weise können
eine Überschwemmung
und die daraus resultierenden Folgeschäden am Aufstellort der Geschirrspülmaschine
weitgehend vermieden oder ganz verhindert werden. Ebenso können Brände, welche durch
eine trockenlaufende Heizeinrichtung und/oder durch Kurzschlüsse entstehen
könnten,
vermieden werden.
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Bei
einer bekannten Geschirrspülmaschine ist
ein unterer Abschnitt des Basisträgers an der Rückseite
nach innen versetzt, da sich an der Außenseite dieses Abschnittes
des Basisträgers
eine Anschlusseinrichtung für
Frisch- und Abwasser befindet. Dieser Aufbau ist deshalb gewählt, um
ein Hinausragen der Anschlusseinrichtung über die Rückseite der Geschirrspülmaschine
hinaus zu vermeiden. Hierdurch ist jedoch bedingt, dass sich die
Auffangwanne nicht bis unter den hinteren Rand des Spülbehälters erstrecken
kann. Der Spülbehälter dieser
bekannten Geschirrspülmaschine
ist in seinem hinteren Bereich längs
seiner unteren Kante auf einer nach oben weisenden Fläche des
Basisträgers
gelagert, welche sich oberhalb der Anschlusseinrichtung erstreckt.
Damit überragt
der Spülbehälter an
seiner Rückseite
den Leckwasserauffangbereich der Auffangwanne. Tritt nun im Bereich
der Rückwand
Leckwasser aus dem Spülbehälter aus,
so fließt
es an der Rückwandaußenseite
nach unten und fließt über die nach
oben weisende Fläche
unkontrolliert ab.
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Nachteilig
bei dieser bekannten Geschirrspülmaschine
ist es, dass an der Rückseite
des Spülbehälters auftretendes
Leckwasser aus der Geschirrspülmaschine
austreten kann. Da zudem ein derartiger Leckwasseraustritt durch
die Leckwassererfas sungseinrichtung nicht detektierbar ist, können größere Überschwemmungen
und entsprechende Folgeschäden
entstehen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Geschirrspülmaschine
bereitzustellen, bei der ein Austreten von Leckwasser, welches in einem
rückwärtigen Bereich
des Spülbehälters außerhalb
des Leckwasserauffangbereiches der Auffangwanne auftritt, verbessert
vermieden ist.
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Die
Aufgabe wird bei einer Geschirrspülmaschine der eingangs genannten
Art dadurch verhindert, dass die nach oben weisende Fläche als
Leckwasserleitfläche
ausgebildet ist, welche sich von einem Endbereich der Kante bis
zum anderen Endbereich der Kante erstreckt und welche so ausgebildet ist,
dass auf die Wasserleitfläche
auftreffendes Leckwasser in Richtung der Auffangwanne geleitet ist.
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Dadurch,
dass die Leckwasserleitfläche
von einem Endbereich der Kante bis zum anderen Endbereich der Kante
reicht, ist sichergestellt, dass Leckwasser, welches an einer oberhalb
der Kante verlaufenden Wand des Spülbehälters austritt, bedingt durch
seine Schwerkraft stets auf die Leckwasserleitfläche rinnt oder tropft. Dabei
ist es unerheblich, ob das Leckwasser in einem linken, einem rechten und/oder
in einem mittleren Bereich der Spülbehälterwand austritt.
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Da
die Wasserleitfläche
so ausgebildet ist, dass derart auftreffendes Leckwasser in Richtung
der Auffangwanne geleitet ist, wird sicher vermieden, dass derartiges
Leckwasser aus der Geschirrspülmaschine
austritt. Eine Vergrößerung der
Auffangwanne und damit des Leckwasserauffangbereiches ist, was konstruktiv
nur unter großem
Aufwand machbar wäre,
nicht nötig.
Da das Leckwasser dennoch in die Auffangwanne geleitet ist, kann
dieses auch von der der Auffangwanne zugeordneten Leckwassersicherheitseinrichtung
detektiert werden, so dass Schutzmaßnahmen automatisch durchgeführt werden
können.
Hierdurch können
Folgeschäden
an der Geschirrspülmaschine
oder am Aufstellort der Geschirrspülmaschine sicher verhindert
werden.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist ein äußerer, parallel
zur Kante verlaufender Abschnitt der Leckwasserleitfläche so geneigt,
dass dort auftref fendes Leckwasser quer zur Kante in Richtung einer
Innenseite der Leckwasserleitfläche
geleitet ist. Durch eine derartige Neigung des äußeren Abschnittes der Leckwasserleitfläche wird
in einfacher Weise sichergestellt, dass das Leckwasser in Richtung
zur Gerätemitte
fließt.
Die Neigung beträgt
bevorzugt zwischen 5° und
15°. So
gewährleistet
beispielsweise eine Neigung von 10°, dass das Leckwasser auch dann
zur Gerätemitte
geleitet wird, wenn die Geschirrspülmaschine mit einer leichten
Schräglage,
was in der Praxis häufig
vorkommt, aufgestellt ist. Gleichwohl kann durch die vergleichsweise
moderate Neigung ein höherer
konstruktiver Aufwand bei der Gestaltung des Basisträgers sowie
ein wesentlich erhöhter
Materialaufwand vermieden werden.
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Nach
einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist zwischen einer
inneren Längsseite
der Leckwasserleitfläche
und der Auffangwanne eine Wasserführungsanordnung vorgesehen.
Bei der Wasserführungsanordnung
kann es sich beispielsweise um eine Verlängerung einer Seitenwand der Auffangwanne
handeln, welche bis zur Innenseite der Leckwasserleitfläche reicht.
Denkbar ist jedoch auch eine Wasserführungsanordnung, welche ein Rohre
und/oder eine Leitung umfasst, die ausgehend von einem tiefsten
Punkt der Wasserleitfläche
bis in die Auffangwanne reichen.
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Gemäß einer
zweckmäßigen Weiterbildung der
Erfindung erstreckt sich die Leckwasserleitfläche weiter nach außen, als
eine sich oberhalb an die Kante anschließende Wand des Spülbehälters. Wände eines
Spülbehälters sind üblicherweise
aus einem Blechteil gefertigt, welches zur Erhöhung seiner Stabilität eine Profilierung
aufweist. Diese Profilierung kann eine nach außen weisende Wölbung umfassen. Tritt
nun an einer derartigen Profilierung bzw. Wölbung Leckwasser aus, so kann
nicht ausgeschlossen werden, dass das an der Außenseite der Wand ablaufende
Leckwasser sich von der Wand löst
und senkrecht nach unten tropft. Durch die vorgeschlagene Ausbildung
der Leckwasserleitfläche
kann das Leckwasser auch in diesem Fall sicher in die Auffangwanne
geleitet werden.
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Nach
einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist an dem auf der
Leckwasserleitfläche aufliegenden
Teil des Spülbehälters und/oder
an der Leckwasserleitfläche
selbst eine Ausnehmung vorgesehen, insbesondere ein Schlitz, bevorzugt
ein Längsschlitz,
vorgesehen, welche, insbesondere welcher, eine Durchtrittsöffnung für Leckwasser
bildet. Auf diese Weise ist es möglich,
auch größere Mengen
von Leckwasser von einem äußeren Längsbereich
der Leckwasserleitfläche
zu einem inneren Längsbereich
der Leckwasserleitfläche
zu transportieren. Es ist also nicht erforderlich, das Leckwasser außen an dem
aufliegenden Teil des Spülbehälters entlang
und um dessen Ecken herum nach innen zu leiten. Auf diese Weise
kann das außen
an der Leckwasserleitfläche
auftreffende Leckwasser praktisch ohne Umweg in Richtung der Auffangwanne
geführt werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist die an der Leckwasserleitfläche aufliegende
Kante an einem im Wesentlichen vertikal ausgerichteten Stehflansch
ausgebildet. An einem derartigen Stehflansch können Durchtrittsöffnungen
für Leckwasser
in besonders einfacher Weise ausgebildet werden. So können am
auf der Wasserleitfläche aufliegenden
Rand des Stehflansches Ausstanzungen oder Ausschneidungen vorgesehen
sein, welche die Durchtrittsöffnungen
bilden.
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Nach
einer zweckmäßigen Weiterbildung
der Erfindung ist ein an der Leckwasserleitfläche aufragendes Begrenzungselement
vorgesehen, welches die Leckwasserleitfläche stirnseitig begrenzt. Auf
diese Weise kann vermieden werden, dass auf die Leckwasserleitfläche auftreffendes
Leckwasser unkontrolliert über
die Stirnseiten der Leckwasserleitfläche abfließt. Dadurch kann insbesondere
eine Überschwemmung
durch Leckwasser vermieden werden, wenn dieses in großer Menge
am Übergang
der oberhalb der Kante aufragenden Wand zu einer weiteren Wand austritt.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist das Begrenzungselement
ein Befestigungselement zum Befestigen des Spülbehälters an dem Basisträger. Die
Endbereiche der Kante, längs derer
der Spülbehälter auf
dem Basisträger
gelagert ist, werden bei gängigen
Geschirrspülmaschinen durch
am Basisträger
ausgebildete Befestigungselemente eingerahmt. Dabei ist es in einfacher
Weise möglich,
ein derartiges Befestigungselement so umzugestalten, dass es als
Begrenzungselement den stirnseitigen Austritt von Leckwasser verhindert.
Auf diese Weise kann der konstruktive Aufbau der Geschirrspülmaschine
einfach gehalten werden.
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Nach
einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist ein stirnseitiger
Bereich der Leckwasserleitfläche
so geneigt, dass dort auftreffendes Leckwasser in Längsrichtung
der Kante von der Stirnseite zu einem mittleren Bereich der Kante
abgeleitet ist. Hierdurch kann in vielen Fällen auf ein stirnseitiges
Begrenzungselement verzichtet werden, ohne dass hierdurch die Gefahr
erzeugt wird, dass Leckwasser über
die Stirnseite der Leckwasserleitfläche aus der Geschirrspülmaschine
austritt. Gleichwohl kann eine derartige Neigung des stirnseitigen Bereichs
auch in Kombination mit einem Begrenzungselement vorgesehen sein.
So begünstigt
eine derartige Neigung den schnellen Abtransport von Leckwasser.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist der Auffangwanne eine
Leckwassersicherheitseinrichtung zugeordnet. Eine Leckwassersicherheitseinrichtung
umfasst insbesondere einen Sensor zum Detektieren von Leckwasser.
Hierzu kann beispielsweise ein Schwimmer mit einem durch ihn betätigten Schalter
verwendet werden. Die Leckwassersicherheitseinrichtung kann ein
Steuerteil aufweisen, das zur Steuerung von Komponenten der Geschirrspülmaschine
ausgebildet ist.
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Zusammenfassend
kann festgehalten werden, dass bei bekannten Geschirrspülmaschinen
keine Möglichkeit
vorgesehen war, im Bereich der Spülbehälterrückwand auftretendes Leckwasser
in die Leckwasserauffangwanne zu leiten, so dass derartiges Leckwasser
aus der Geschirrspülmaschine
austreten kann. Hieraus ergibt sich die Aufgabe, eine Geschirrspülmaschine
zu schaffen, bei der austretendes Wasser immer in die Leckwasserauffangwanne
geleitet wird.
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Vorteilhafterweise
ist der Leckwasserauffangwanne ein Sicherheitssystem zugeordnet,
welches beim Auftreten von Leckwasser den Wasserzufluss stoppt.
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Bei
einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der
Erfindung liegt der Spülbehälter mit
einem Stehfalz auf einem Basisträger
auf. Somit läuft
das Wasser, das an der Behälterkante
entlang nach unten rinnt auf eine definierte Fläche am Basisträger. Die außenliegenden
Flächenabschnitte
sind dabei so ausgelegt, dass sie insbesondere ca. 10° schräg in Richtung
Gerätemitte
liegen. Damit ist gewährleistet, dass
auch bei einer Schräglage
des kompletten Gerätes
von beispielsweise 2° das
Wasser immer ins Innere des Gerätes
läuft.
Hier wird dass Wasser so geleitet, dass der Schwimmer des Sicherheitssystems betätigt wird.
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Die
Erfindung und ihre Weiterbildungen werden im Folgenden anhand von
Zeichnungen näher dargestellt
und erläutert.
Es zeigen jeweils schematisch:
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1 eine
stark schematisierte Seitenansicht eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine,
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2 eine
Draufsicht auf die Geschirrspülmaschine
von 1, sowie
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3 eine
räumliche
Teilansicht der Geschirrspülmaschine
der 1, 2.
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Elemente
mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 mit 3 jeweils
mit denselben Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt
eine schematisierte Seitenansicht einer vorteilhaften Ausführungsvariante 1 einer erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine,
insbesondere Haushalts-Geschirrspülmaschine.
Dabei sind nur diejenigen Bestandteile der Geschirrspülmaschine 1 dargestellt
und mit Bezugszeichen versehen, welche für das Verständnis der Erfindung erforderlich
sind.
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Die
Geschirrspülmaschine 1 weist
einen kastenförmigen
Spülbehälter 2 auf,
der eine Rückwand 3,
eine Deckwand 4, eine Bodenwand 5 und zwei Seitenwände 6 aufweist.
Der Spülbehälter 2 ist
aus mehreren korrosionsbeständigen
Blechteilen zusammengesetzt, wobei ein erstes Blechteil die Rückwand 3 und
ein weiteres Blechteil die Deckwand 4, die Bodenwand 5 und
die zwei Seitenwände 6 bildet.
Die beiden Blechteile sind beispielsweise durch Verschweißen oder
Verkleben miteinander verbunden. An der der Rückwand 3 gegenüberliegenden
Seite des Spülbehälters 2 ist
eine Beschickungsöffnung 7 vorgesehen,
welche durch eine nicht gezeigte Tür verschließbar ist.
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Der
Spülbehälter 2 ist
auf einem Basisträger 8 aus
Kunststoff angeordnet. Um den Spülbehälter 2 an
dem Basisträger 8 zu
befestigen, sind an dem Basisträger 8 eine
beschickungsseitige Lageranordnung 9 und eine rückseitige
Lageranordnung 10 ausgebildet. Die beschickungsseitige
Lageranordnung 9 umfasst zwei Abschnitte, von denen jeder
an einem unteren beschickungsseitigen Bereich einer der Seitenwände 6 angeordnet
ist. Dem gegenüber
ist die rückseitige
Lageranordnung 10 so ausgebildet, dass der Spülbehälter 2 längs einer
unteren Kante 11, welche den Übergang von der Rückwand 3 zur
Bodenwand 5 bildet, mit einem außen am Spülbehälter 2 angeordneten
Stehflansch 12 auf einer nach oben weisenden Fläche 13 aufliegt.
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In
einem unteren Bereich des Basisträgers 8 ist eine Auffangwanne 14 für Leckwasser
ausgebildet, die tiefer als wasserführende Bauteile im sogenannten
Technikraum des Basisträgers 8 unterhalb der
Bodenwand 5 des Spülbehälters 2 liegt.
Die Auffangwanne 14 wird dabei von rahmenartig angeordneten
Seitenabschnitten des Basisträgers 8 umschlossen.
Die Rückseite
des Rahmenabschnittes des Basisträgers 8 ist gegenüber einem
oberen Teil der Rückseite
des Basisträgers 8 nach
innen versetzt, um so eine am unteren Bereich angeordnete Anschlusseinrichtung 15 nicht über die
hintere Begrenzung des Basisträgers 8 hinausragen
zu lassen. Aus diesem Grund ragt die Rückwand 3 und der daran
angrenzende Bereich des Spülbehälters 2 nach hinten über den
Auffangbereich der Auffangwanne 14 hinaus. Damit ermöglicht die
Auffangwanne 14 zunächst,
Leckwasser aufzufangen, welches im sogenannten Technikraum, insbesondere
in einem hinteren Bereich des Spülbehälters, zwischen
der Auffangwanne 14 und der Bodenwand 5 des Spülbehälters 2 an
wasserführenden
Bauteilen, wie beispielsweise Pumpen, Heizeinrichtungen oder wasserführenden
Leitungen, austritt. Ebenso kann Leckwasser durch die Auffangwanne 14 aufgefangen
werden, welches aus einem vorderen Bereich bzw. aus einem mittleren
Bereich des Spülbehälters 2 stammt.
Dieses Leckwasser wird durch eine entsprechende Formgebung der Auffangwanne 14 zu
einer schematisch dargestellten Leckwassersicherheitseinrichtung 16 geführt.
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Die
Leckwassersicherheitseinrichtung 16 umfasst einen Leckwassersensor,
der beispielsweise einen durch einen Schwimmer betätigten Schalter umfassen
kann. Weiterhin umfasst die Leckwassersicherheitseinrichtung 16 ein
Steuerteil, welches zur automatischen Einleitung von Maßnahmen
ausgebildet ist, wenn Leckwasser auftritt. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise
das Schließen
der Wasserzufuhr, das Abpumpen von Leckwasser, das Abschalten einer
Heizeinrichtung und/oder das Unterbrechen der Stromversorgung von
durch das Leckwasser gefährdeten
elektrischen Komponenten der Geschirrspülmaschine 1.
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Um
ein Austreten von Leckwasser, welches im Bereich der Rückwand 3 auftritt,
zu verhindern und um auch in diesem Fall die Leckwassersicherheitseinrichtung 16 aktivieren
zu können,
ist die nach oben weisende Fläche 13 des
Basisträgers 8 als Leckwasserleitfläche 13 ausgebildet.
Sie weist einen äußeren längsseitigen
Abschnitt 17 auf, der zur Gerätemitte hin geneigt ist. Hierdurch
wird außen
am Spülbehälter 2 nach
unten laufendes oder tropfendes Leckwasser zur Gerätemitte
hin quer zur Kante 11 abgeleitet. Das Wasser wird dann
unter dem Stehflansch 12 oder darum herum zur Innenseite
der Leckwasserleitfläche 13 geführt.
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An
die Innenseite der Leckwasserleitfläche 13 schließt sich
eine Wasserführungsanordnung 18 an,
welche das Leckwasser in die Auffangwanne 14 leitet. Im
Ausführungsbeispiel
der 1 ist die Wasserführungsanordnung 18 als
stark abfallende Leitfläche 18 ausgeführt. Je
nach konstruktiven Gegebenheiten könnten jedoch auch anders ausgebildete Wasserführungsanordnungen
vorgesehen sein. Um zu verhindern, dass Leckwasser über die
Stirnseiten der Leckwasserleitfläche 13 unkontrolliert
nach außen
abfließen,
sind an beiden seitlichen bzw. lateralen Stirnseiten an der Wasserleitfläche 13 aufragende
Begrenzungselemente 19 vorgesehen.
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2 zeigt
die Geschirrspülmaschine 1 der 1 in
einer Draufsicht. In 2 ist deutlich erkennbar, dass
sich die Leckwasserleitfläche 13 von dem
ersten Endbereich 21 der Kante 11 bis zum zweiten
Endbereich 22 der Kante 11 erstreckt.
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Die
Rückwand 3 weist
eine nach außen
weisende Wölbung 20 auf,
welche der Verstärkung
der als Tiefziehteil ausgebildeten Rückwand 3 dient. Die Leckwasserleitfläche 13 erstreckt
sich dabei weiter nach außen,
als der äußerste Bereich
der Wölbung 20 der
Rückwand 3.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass an der Wölbung 20 ganz
außen
abtropfendes Leckwasser ebenfalls auf die Wasserleitfläche 13 trifft.
In Tiefenrichtung des Spülbehälters betrachtet
steht also die hintere Stirn kante der Leckwasserleitfläche 13 gegenüber der
Wölbung 20 der Rückwand 3 weiter
hervor.
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Auf
diese Weise kann an der Rückwand 3 austretendes
Leckwasser stets aufgefangen werden, unabhängig davon, in welchem Bereich
der Rückwand 3 das
Leckwasser auftritt. Die Wasserleitfläche 13 und die Wasserführungsanordnung 18 stellen stets
sicher, dass auch am rückwärtigen Ende
des Spülbehälters 2 auftretendes
Leckwasser sicher in die Auffangwanne 14 geleitet ist.
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3 zeigt
eine räumliche
Teilansicht der Geschirrspülmaschine 1,
wobei ein Teil des Spülbehälters 2 und
ein Teil des Basisträgers 8 im
Endbereich 21 der Kante 11 dargestellt ist. Das
Begrenzungselement 19, welches einen Wasseraustritt über die
Stirnseite der Leckwasserleitfläche 13 verhindert, ist
als nach oben offenes Hohlprofil ausgebildet.
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Eine
zum Spülbehälter 2 weisende
Wand 23 des Begrenzungselementes 19 weist einen
Schlitz 29 auf, der sich parallel zur aufstehenden Unterkante 11 der
Rückwand 3,
d. h. in Querrichtung des Spülbehälters, erstreckt.
In diesen ist also der Stehflansch 12 der Rückwand 3 von
oben her eingeführt.
Eine der behälterseitigen
Wand 23 gegenüberliegende
Wand 24, welche geschnitten dargestellt ist, ist vollflächig ausgebildet.
Ebenso sind Seitenwände 25 und 26 vollflächig ausgebildet,
so dass ein Austreten von Wasser aus dem Hohlprofil nach außen nicht
möglich ist.
Der im Inneren des Hohlprofils angeordnete Bereich 27 der
Wasserleitfläche 13 ist
dabei so geneigt, dass er in Längsrichtung
der Kante 11 zur Gerätemitte
hin abfällt.
Auf diese Weise wird Leckwasser aus dem stirnseitigen Bereich 27 der
Leckwasserleitfläche 13 durch
den Schlitz der Wand 23 abtransportiert. In der räumlichen
Darstellung der 2 ist die nach innen abfallende
Neigung des äußeren Abschnittes 17 der
Wasserleitfläche
gut erkennbar. Um so von Außen
gegen die Rückwand 3 fließendes Wasser
auch in größerer Menge
nach innen ableiten zu können,
ist an der Kante 11 eine Durchtrittsöffnung 28 ausgebildet.
Anstelle dieser kann auch z. B. ein Längsschlitz vorgesehen sein,
der sich über
eine Teillänge
der Kante 11 erstreckt.
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- 1
- Geschirrspülmaschine
- 2
- Spülbehälter
- 3
- Rückwand
- 4
- Deckwand
- 5
- Bodenwand
- 6
- Seitenwand
- 7
- Beschickungsöffnung
- 8
- Basisträger
- 9
- beschickungsseitige
Lageranordnung
- 10
- rückseitige
Lageranordnung
- 11
- untere
Kante
- 12
- Stehflansch
- 13
- nach
oben weisende Fläche,
Leckwasserleitfläche
- 14
- Auffangwanne
- 15
- Anschlusseinrichtung
- 16
- Leckwassersicherheitseinrichtung
- 17
- äußerer, längsseitiger
Abschnitt der Leckwasserleitfläche
- 18
- Wasserführungsanordnung
- 19
- Begrenzungselement
- 20
- Wölbung
- 21
- Endbereich
- 22
- Endbereich
- 23
- spülbehälterseitige
Wand
- 24
- Außenwand
- 25
- Außenwand
- 26
- Außenwand
- 27
- stirnseitiger
Bereich
- 28
- Ausnehmung,
Durchtrittsöffnung
- 29
- Schlitz