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DE102009000211A1 - Geschirrspülmaschine - Google Patents

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DE102009000211A1
DE102009000211A1 DE102009000211A DE102009000211A DE102009000211A1 DE 102009000211 A1 DE102009000211 A1 DE 102009000211A1 DE 102009000211 A DE102009000211 A DE 102009000211A DE 102009000211 A DE102009000211 A DE 102009000211A DE 102009000211 A1 DE102009000211 A1 DE 102009000211A1
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Germany
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edge
water
leak water
dishwasher
leckwasserleitfläche
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DE102009000211A
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DE102009000211B4 (de
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Julia Hörsch
Cengiz Kücük
Manfred Seessle
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BSH Hausgeraete GmbH
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BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Publication date
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    • A47L15/4251Details of the casing
    • A47L15/4272Supporting arrangements for the tub

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  • Washing And Drying Of Tableware (AREA)

Abstract

Vorgeschlagen wird eine Geschirrspülmaschine, insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine (1), mit einem Spülbehälter (2) zur Aufnahme von zu reinigendem Spülgut, mit einem Basisträger (8) zum Tragen des Spülbehälters (2) und mit einer am Basisträger (8) ausgebildeten Auffangwanne (14) für Leckwasser, wobei der Spülbehälter (2) mit einer unteren Kante (11) auf einer am Basisträger (8) ausgebildeten und nach oben weisenden Fläche (13) anliegt. Dabei ist vorgesehen, dass die nach oben weisende Fläche (13) als Leckwasserleitfläche (13) ausgebildet ist, welche sich von einem Endbereich (21) der Kante (11) bis zum anderen Endbereich (22) der Kante (11) erstreckt und welche so ausgebildet ist, dass auf die Wasserleitfläche (13) auftreffendes Leckwasser in Richtung der Auffangwanne (14) geleitet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Geschirrspülmaschine, insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine, mit einem Spülbehälter zur Aufnahme von zu reinigendem Spülgut, mit einem Basisträger zum Tragen des Spülbehälters und mit einer am Basisträger ausgebildeten Auffangwanne für Leckwasser, wobei der Spülbehälter mit einer unteren Kante auf einer am Basisträger ausgebildeten und nach oben weisenden Fläche anliegt.
  • Relative Begriffe wie „oben” und „unten” beziehen sich dabei auf diejenige Lage, welche die Geschirrspülmaschine bei bestimmungsgemäßem Gebrauch einnimmt.
  • Gängige Geschirrspülmaschinen weisen einen kastenförmigen Spülbehälter auf, der dazu dient, während eines Spülganges das zu reinigende Spülgut aufzunehmen. Der Spülbehälter ist typischerweise aus Blechteilen zusammengesetzt und weist eine Rückwand, eine Deckwand, eine Bodenwand und zwei Seitenwände auf. Ein derartiger Spülbehälter weist an der der Rückwand gegenüberliegenden Seite eine Beschickungsöffnung auf, welche durch eine beispielsweise schwenkbar gelagerte Tür verschließbar ist, um so eine geschlossene Spülkammer zum Spülen von zu reinigendem Spülbehälter zu erhalten.
  • Dabei ist es üblich, den Spülbehälter auf einem Basisträger zu lagern. Der Basisträger weist hierzu eine Führungsanordnung auf, in die der Spülbehälter während der Montage der Geschirrspülmaschine von oben her eingesetzt wird. Der Basisträger umfasst in vielen Fällen einen geschlossenen rechteckförmigen Rahmen, der längs der Außenseite der Geschirrspülmaschine verläuft.
  • Im Inneren dieses Rahmens ist in einem unteren Bereich eine im Wesentlichen flach ausgebildete Auffangwanne für Leckwasser vorgesehen. Der Leckwasserauffangbereich der Auffangwanne umfasst dabei einen wesentlichen Teil der Grundfläche der Geschirrspülmaschine. So ist es möglich, mittels der Auffangwanne Leckwasser aufzufangen, welches durch etwaige Undichtigkeiten an wasserführenden Bauteilen entsteht, welche oberhalb der Auffangwanne angeordnet sind. So sind insbesonde re Wasserpumpen, Wasserheizungen und Wasserventile oberhalb der Auffangwanne angeordnet, weshalb an diesen Bauteilen austretendes Leckwasser unmittelbar aufgefangen werden kann.
  • Dabei ist es bekannt, der Auffangwanne eine Leckwassererfassungseinrichtung zuzuordnen, welche einen Leckwassersensor und ein Steuerteil umfasst. Damit ist es möglich, dass beim Auftreten von Leckwasser automatisch Maßnahmen eingeleitet werden. So kann beispielsweise die Wasserzufuhr in das Haushaltsgerät abgeschaltet, Leckwasser abgepumpt, die Wasserheizung abgeschaltet und/oder ein Alarmsignal ausgelöst werden. Auf diese Weise können eine Überschwemmung und die daraus resultierenden Folgeschäden am Aufstellort der Geschirrspülmaschine weitgehend vermieden oder ganz verhindert werden. Ebenso können Brände, welche durch eine trockenlaufende Heizeinrichtung und/oder durch Kurzschlüsse entstehen könnten, vermieden werden.
  • Bei einer bekannten Geschirrspülmaschine ist ein unterer Abschnitt des Basisträgers an der Rückseite nach innen versetzt, da sich an der Außenseite dieses Abschnittes des Basisträgers eine Anschlusseinrichtung für Frisch- und Abwasser befindet. Dieser Aufbau ist deshalb gewählt, um ein Hinausragen der Anschlusseinrichtung über die Rückseite der Geschirrspülmaschine hinaus zu vermeiden. Hierdurch ist jedoch bedingt, dass sich die Auffangwanne nicht bis unter den hinteren Rand des Spülbehälters erstrecken kann. Der Spülbehälter dieser bekannten Geschirrspülmaschine ist in seinem hinteren Bereich längs seiner unteren Kante auf einer nach oben weisenden Fläche des Basisträgers gelagert, welche sich oberhalb der Anschlusseinrichtung erstreckt. Damit überragt der Spülbehälter an seiner Rückseite den Leckwasserauffangbereich der Auffangwanne. Tritt nun im Bereich der Rückwand Leckwasser aus dem Spülbehälter aus, so fließt es an der Rückwandaußenseite nach unten und fließt über die nach oben weisende Fläche unkontrolliert ab.
  • Nachteilig bei dieser bekannten Geschirrspülmaschine ist es, dass an der Rückseite des Spülbehälters auftretendes Leckwasser aus der Geschirrspülmaschine austreten kann. Da zudem ein derartiger Leckwasseraustritt durch die Leckwassererfas sungseinrichtung nicht detektierbar ist, können größere Überschwemmungen und entsprechende Folgeschäden entstehen.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Geschirrspülmaschine bereitzustellen, bei der ein Austreten von Leckwasser, welches in einem rückwärtigen Bereich des Spülbehälters außerhalb des Leckwasserauffangbereiches der Auffangwanne auftritt, verbessert vermieden ist.
  • Die Aufgabe wird bei einer Geschirrspülmaschine der eingangs genannten Art dadurch verhindert, dass die nach oben weisende Fläche als Leckwasserleitfläche ausgebildet ist, welche sich von einem Endbereich der Kante bis zum anderen Endbereich der Kante erstreckt und welche so ausgebildet ist, dass auf die Wasserleitfläche auftreffendes Leckwasser in Richtung der Auffangwanne geleitet ist.
  • Dadurch, dass die Leckwasserleitfläche von einem Endbereich der Kante bis zum anderen Endbereich der Kante reicht, ist sichergestellt, dass Leckwasser, welches an einer oberhalb der Kante verlaufenden Wand des Spülbehälters austritt, bedingt durch seine Schwerkraft stets auf die Leckwasserleitfläche rinnt oder tropft. Dabei ist es unerheblich, ob das Leckwasser in einem linken, einem rechten und/oder in einem mittleren Bereich der Spülbehälterwand austritt.
  • Da die Wasserleitfläche so ausgebildet ist, dass derart auftreffendes Leckwasser in Richtung der Auffangwanne geleitet ist, wird sicher vermieden, dass derartiges Leckwasser aus der Geschirrspülmaschine austritt. Eine Vergrößerung der Auffangwanne und damit des Leckwasserauffangbereiches ist, was konstruktiv nur unter großem Aufwand machbar wäre, nicht nötig. Da das Leckwasser dennoch in die Auffangwanne geleitet ist, kann dieses auch von der der Auffangwanne zugeordneten Leckwassersicherheitseinrichtung detektiert werden, so dass Schutzmaßnahmen automatisch durchgeführt werden können. Hierdurch können Folgeschäden an der Geschirrspülmaschine oder am Aufstellort der Geschirrspülmaschine sicher verhindert werden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist ein äußerer, parallel zur Kante verlaufender Abschnitt der Leckwasserleitfläche so geneigt, dass dort auftref fendes Leckwasser quer zur Kante in Richtung einer Innenseite der Leckwasserleitfläche geleitet ist. Durch eine derartige Neigung des äußeren Abschnittes der Leckwasserleitfläche wird in einfacher Weise sichergestellt, dass das Leckwasser in Richtung zur Gerätemitte fließt. Die Neigung beträgt bevorzugt zwischen 5° und 15°. So gewährleistet beispielsweise eine Neigung von 10°, dass das Leckwasser auch dann zur Gerätemitte geleitet wird, wenn die Geschirrspülmaschine mit einer leichten Schräglage, was in der Praxis häufig vorkommt, aufgestellt ist. Gleichwohl kann durch die vergleichsweise moderate Neigung ein höherer konstruktiver Aufwand bei der Gestaltung des Basisträgers sowie ein wesentlich erhöhter Materialaufwand vermieden werden.
  • Nach einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist zwischen einer inneren Längsseite der Leckwasserleitfläche und der Auffangwanne eine Wasserführungsanordnung vorgesehen. Bei der Wasserführungsanordnung kann es sich beispielsweise um eine Verlängerung einer Seitenwand der Auffangwanne handeln, welche bis zur Innenseite der Leckwasserleitfläche reicht. Denkbar ist jedoch auch eine Wasserführungsanordnung, welche ein Rohre und/oder eine Leitung umfasst, die ausgehend von einem tiefsten Punkt der Wasserleitfläche bis in die Auffangwanne reichen.
  • Gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung erstreckt sich die Leckwasserleitfläche weiter nach außen, als eine sich oberhalb an die Kante anschließende Wand des Spülbehälters. Wände eines Spülbehälters sind üblicherweise aus einem Blechteil gefertigt, welches zur Erhöhung seiner Stabilität eine Profilierung aufweist. Diese Profilierung kann eine nach außen weisende Wölbung umfassen. Tritt nun an einer derartigen Profilierung bzw. Wölbung Leckwasser aus, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass das an der Außenseite der Wand ablaufende Leckwasser sich von der Wand löst und senkrecht nach unten tropft. Durch die vorgeschlagene Ausbildung der Leckwasserleitfläche kann das Leckwasser auch in diesem Fall sicher in die Auffangwanne geleitet werden.
  • Nach einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist an dem auf der Leckwasserleitfläche aufliegenden Teil des Spülbehälters und/oder an der Leckwasserleitfläche selbst eine Ausnehmung vorgesehen, insbesondere ein Schlitz, bevorzugt ein Längsschlitz, vorgesehen, welche, insbesondere welcher, eine Durchtrittsöffnung für Leckwasser bildet. Auf diese Weise ist es möglich, auch größere Mengen von Leckwasser von einem äußeren Längsbereich der Leckwasserleitfläche zu einem inneren Längsbereich der Leckwasserleitfläche zu transportieren. Es ist also nicht erforderlich, das Leckwasser außen an dem aufliegenden Teil des Spülbehälters entlang und um dessen Ecken herum nach innen zu leiten. Auf diese Weise kann das außen an der Leckwasserleitfläche auftreffende Leckwasser praktisch ohne Umweg in Richtung der Auffangwanne geführt werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist die an der Leckwasserleitfläche aufliegende Kante an einem im Wesentlichen vertikal ausgerichteten Stehflansch ausgebildet. An einem derartigen Stehflansch können Durchtrittsöffnungen für Leckwasser in besonders einfacher Weise ausgebildet werden. So können am auf der Wasserleitfläche aufliegenden Rand des Stehflansches Ausstanzungen oder Ausschneidungen vorgesehen sein, welche die Durchtrittsöffnungen bilden.
  • Nach einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung ist ein an der Leckwasserleitfläche aufragendes Begrenzungselement vorgesehen, welches die Leckwasserleitfläche stirnseitig begrenzt. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass auf die Leckwasserleitfläche auftreffendes Leckwasser unkontrolliert über die Stirnseiten der Leckwasserleitfläche abfließt. Dadurch kann insbesondere eine Überschwemmung durch Leckwasser vermieden werden, wenn dieses in großer Menge am Übergang der oberhalb der Kante aufragenden Wand zu einer weiteren Wand austritt.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist das Begrenzungselement ein Befestigungselement zum Befestigen des Spülbehälters an dem Basisträger. Die Endbereiche der Kante, längs derer der Spülbehälter auf dem Basisträger gelagert ist, werden bei gängigen Geschirrspülmaschinen durch am Basisträger ausgebildete Befestigungselemente eingerahmt. Dabei ist es in einfacher Weise möglich, ein derartiges Befestigungselement so umzugestalten, dass es als Begrenzungselement den stirnseitigen Austritt von Leckwasser verhindert. Auf diese Weise kann der konstruktive Aufbau der Geschirrspülmaschine einfach gehalten werden.
  • Nach einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist ein stirnseitiger Bereich der Leckwasserleitfläche so geneigt, dass dort auftreffendes Leckwasser in Längsrichtung der Kante von der Stirnseite zu einem mittleren Bereich der Kante abgeleitet ist. Hierdurch kann in vielen Fällen auf ein stirnseitiges Begrenzungselement verzichtet werden, ohne dass hierdurch die Gefahr erzeugt wird, dass Leckwasser über die Stirnseite der Leckwasserleitfläche aus der Geschirrspülmaschine austritt. Gleichwohl kann eine derartige Neigung des stirnseitigen Bereichs auch in Kombination mit einem Begrenzungselement vorgesehen sein. So begünstigt eine derartige Neigung den schnellen Abtransport von Leckwasser.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist der Auffangwanne eine Leckwassersicherheitseinrichtung zugeordnet. Eine Leckwassersicherheitseinrichtung umfasst insbesondere einen Sensor zum Detektieren von Leckwasser. Hierzu kann beispielsweise ein Schwimmer mit einem durch ihn betätigten Schalter verwendet werden. Die Leckwassersicherheitseinrichtung kann ein Steuerteil aufweisen, das zur Steuerung von Komponenten der Geschirrspülmaschine ausgebildet ist.
  • Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass bei bekannten Geschirrspülmaschinen keine Möglichkeit vorgesehen war, im Bereich der Spülbehälterrückwand auftretendes Leckwasser in die Leckwasserauffangwanne zu leiten, so dass derartiges Leckwasser aus der Geschirrspülmaschine austreten kann. Hieraus ergibt sich die Aufgabe, eine Geschirrspülmaschine zu schaffen, bei der austretendes Wasser immer in die Leckwasserauffangwanne geleitet wird.
  • Vorteilhafterweise ist der Leckwasserauffangwanne ein Sicherheitssystem zugeordnet, welches beim Auftreten von Leckwasser den Wasserzufluss stoppt.
  • Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung liegt der Spülbehälter mit einem Stehfalz auf einem Basisträger auf. Somit läuft das Wasser, das an der Behälterkante entlang nach unten rinnt auf eine definierte Fläche am Basisträger. Die außenliegenden Flächenabschnitte sind dabei so ausgelegt, dass sie insbesondere ca. 10° schräg in Richtung Gerätemitte liegen. Damit ist gewährleistet, dass auch bei einer Schräglage des kompletten Gerätes von beispielsweise 2° das Wasser immer ins Innere des Gerätes läuft. Hier wird dass Wasser so geleitet, dass der Schwimmer des Sicherheitssystems betätigt wird.
  • Die Erfindung und ihre Weiterbildungen werden im Folgenden anhand von Zeichnungen näher dargestellt und erläutert. Es zeigen jeweils schematisch:
  • 1 eine stark schematisierte Seitenansicht eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine,
  • 2 eine Draufsicht auf die Geschirrspülmaschine von 1, sowie
  • 3 eine räumliche Teilansicht der Geschirrspülmaschine der 1, 2.
  • Elemente mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 mit 3 jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt eine schematisierte Seitenansicht einer vorteilhaften Ausführungsvariante 1 einer erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushalts-Geschirrspülmaschine. Dabei sind nur diejenigen Bestandteile der Geschirrspülmaschine 1 dargestellt und mit Bezugszeichen versehen, welche für das Verständnis der Erfindung erforderlich sind.
  • Die Geschirrspülmaschine 1 weist einen kastenförmigen Spülbehälter 2 auf, der eine Rückwand 3, eine Deckwand 4, eine Bodenwand 5 und zwei Seitenwände 6 aufweist. Der Spülbehälter 2 ist aus mehreren korrosionsbeständigen Blechteilen zusammengesetzt, wobei ein erstes Blechteil die Rückwand 3 und ein weiteres Blechteil die Deckwand 4, die Bodenwand 5 und die zwei Seitenwände 6 bildet. Die beiden Blechteile sind beispielsweise durch Verschweißen oder Verkleben miteinander verbunden. An der der Rückwand 3 gegenüberliegenden Seite des Spülbehälters 2 ist eine Beschickungsöffnung 7 vorgesehen, welche durch eine nicht gezeigte Tür verschließbar ist.
  • Der Spülbehälter 2 ist auf einem Basisträger 8 aus Kunststoff angeordnet. Um den Spülbehälter 2 an dem Basisträger 8 zu befestigen, sind an dem Basisträger 8 eine beschickungsseitige Lageranordnung 9 und eine rückseitige Lageranordnung 10 ausgebildet. Die beschickungsseitige Lageranordnung 9 umfasst zwei Abschnitte, von denen jeder an einem unteren beschickungsseitigen Bereich einer der Seitenwände 6 angeordnet ist. Dem gegenüber ist die rückseitige Lageranordnung 10 so ausgebildet, dass der Spülbehälter 2 längs einer unteren Kante 11, welche den Übergang von der Rückwand 3 zur Bodenwand 5 bildet, mit einem außen am Spülbehälter 2 angeordneten Stehflansch 12 auf einer nach oben weisenden Fläche 13 aufliegt.
  • In einem unteren Bereich des Basisträgers 8 ist eine Auffangwanne 14 für Leckwasser ausgebildet, die tiefer als wasserführende Bauteile im sogenannten Technikraum des Basisträgers 8 unterhalb der Bodenwand 5 des Spülbehälters 2 liegt. Die Auffangwanne 14 wird dabei von rahmenartig angeordneten Seitenabschnitten des Basisträgers 8 umschlossen. Die Rückseite des Rahmenabschnittes des Basisträgers 8 ist gegenüber einem oberen Teil der Rückseite des Basisträgers 8 nach innen versetzt, um so eine am unteren Bereich angeordnete Anschlusseinrichtung 15 nicht über die hintere Begrenzung des Basisträgers 8 hinausragen zu lassen. Aus diesem Grund ragt die Rückwand 3 und der daran angrenzende Bereich des Spülbehälters 2 nach hinten über den Auffangbereich der Auffangwanne 14 hinaus. Damit ermöglicht die Auffangwanne 14 zunächst, Leckwasser aufzufangen, welches im sogenannten Technikraum, insbesondere in einem hinteren Bereich des Spülbehälters, zwischen der Auffangwanne 14 und der Bodenwand 5 des Spülbehälters 2 an wasserführenden Bauteilen, wie beispielsweise Pumpen, Heizeinrichtungen oder wasserführenden Leitungen, austritt. Ebenso kann Leckwasser durch die Auffangwanne 14 aufgefangen werden, welches aus einem vorderen Bereich bzw. aus einem mittleren Bereich des Spülbehälters 2 stammt. Dieses Leckwasser wird durch eine entsprechende Formgebung der Auffangwanne 14 zu einer schematisch dargestellten Leckwassersicherheitseinrichtung 16 geführt.
  • Die Leckwassersicherheitseinrichtung 16 umfasst einen Leckwassersensor, der beispielsweise einen durch einen Schwimmer betätigten Schalter umfassen kann. Weiterhin umfasst die Leckwassersicherheitseinrichtung 16 ein Steuerteil, welches zur automatischen Einleitung von Maßnahmen ausgebildet ist, wenn Leckwasser auftritt. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise das Schließen der Wasserzufuhr, das Abpumpen von Leckwasser, das Abschalten einer Heizeinrichtung und/oder das Unterbrechen der Stromversorgung von durch das Leckwasser gefährdeten elektrischen Komponenten der Geschirrspülmaschine 1.
  • Um ein Austreten von Leckwasser, welches im Bereich der Rückwand 3 auftritt, zu verhindern und um auch in diesem Fall die Leckwassersicherheitseinrichtung 16 aktivieren zu können, ist die nach oben weisende Fläche 13 des Basisträgers 8 als Leckwasserleitfläche 13 ausgebildet. Sie weist einen äußeren längsseitigen Abschnitt 17 auf, der zur Gerätemitte hin geneigt ist. Hierdurch wird außen am Spülbehälter 2 nach unten laufendes oder tropfendes Leckwasser zur Gerätemitte hin quer zur Kante 11 abgeleitet. Das Wasser wird dann unter dem Stehflansch 12 oder darum herum zur Innenseite der Leckwasserleitfläche 13 geführt.
  • An die Innenseite der Leckwasserleitfläche 13 schließt sich eine Wasserführungsanordnung 18 an, welche das Leckwasser in die Auffangwanne 14 leitet. Im Ausführungsbeispiel der 1 ist die Wasserführungsanordnung 18 als stark abfallende Leitfläche 18 ausgeführt. Je nach konstruktiven Gegebenheiten könnten jedoch auch anders ausgebildete Wasserführungsanordnungen vorgesehen sein. Um zu verhindern, dass Leckwasser über die Stirnseiten der Leckwasserleitfläche 13 unkontrolliert nach außen abfließen, sind an beiden seitlichen bzw. lateralen Stirnseiten an der Wasserleitfläche 13 aufragende Begrenzungselemente 19 vorgesehen.
  • 2 zeigt die Geschirrspülmaschine 1 der 1 in einer Draufsicht. In 2 ist deutlich erkennbar, dass sich die Leckwasserleitfläche 13 von dem ersten Endbereich 21 der Kante 11 bis zum zweiten Endbereich 22 der Kante 11 erstreckt.
  • Die Rückwand 3 weist eine nach außen weisende Wölbung 20 auf, welche der Verstärkung der als Tiefziehteil ausgebildeten Rückwand 3 dient. Die Leckwasserleitfläche 13 erstreckt sich dabei weiter nach außen, als der äußerste Bereich der Wölbung 20 der Rückwand 3. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass an der Wölbung 20 ganz außen abtropfendes Leckwasser ebenfalls auf die Wasserleitfläche 13 trifft. In Tiefenrichtung des Spülbehälters betrachtet steht also die hintere Stirn kante der Leckwasserleitfläche 13 gegenüber der Wölbung 20 der Rückwand 3 weiter hervor.
  • Auf diese Weise kann an der Rückwand 3 austretendes Leckwasser stets aufgefangen werden, unabhängig davon, in welchem Bereich der Rückwand 3 das Leckwasser auftritt. Die Wasserleitfläche 13 und die Wasserführungsanordnung 18 stellen stets sicher, dass auch am rückwärtigen Ende des Spülbehälters 2 auftretendes Leckwasser sicher in die Auffangwanne 14 geleitet ist.
  • 3 zeigt eine räumliche Teilansicht der Geschirrspülmaschine 1, wobei ein Teil des Spülbehälters 2 und ein Teil des Basisträgers 8 im Endbereich 21 der Kante 11 dargestellt ist. Das Begrenzungselement 19, welches einen Wasseraustritt über die Stirnseite der Leckwasserleitfläche 13 verhindert, ist als nach oben offenes Hohlprofil ausgebildet.
  • Eine zum Spülbehälter 2 weisende Wand 23 des Begrenzungselementes 19 weist einen Schlitz 29 auf, der sich parallel zur aufstehenden Unterkante 11 der Rückwand 3, d. h. in Querrichtung des Spülbehälters, erstreckt. In diesen ist also der Stehflansch 12 der Rückwand 3 von oben her eingeführt. Eine der behälterseitigen Wand 23 gegenüberliegende Wand 24, welche geschnitten dargestellt ist, ist vollflächig ausgebildet. Ebenso sind Seitenwände 25 und 26 vollflächig ausgebildet, so dass ein Austreten von Wasser aus dem Hohlprofil nach außen nicht möglich ist. Der im Inneren des Hohlprofils angeordnete Bereich 27 der Wasserleitfläche 13 ist dabei so geneigt, dass er in Längsrichtung der Kante 11 zur Gerätemitte hin abfällt. Auf diese Weise wird Leckwasser aus dem stirnseitigen Bereich 27 der Leckwasserleitfläche 13 durch den Schlitz der Wand 23 abtransportiert. In der räumlichen Darstellung der 2 ist die nach innen abfallende Neigung des äußeren Abschnittes 17 der Wasserleitfläche gut erkennbar. Um so von Außen gegen die Rückwand 3 fließendes Wasser auch in größerer Menge nach innen ableiten zu können, ist an der Kante 11 eine Durchtrittsöffnung 28 ausgebildet. Anstelle dieser kann auch z. B. ein Längsschlitz vorgesehen sein, der sich über eine Teillänge der Kante 11 erstreckt.
  • 1
    Geschirrspülmaschine
    2
    Spülbehälter
    3
    Rückwand
    4
    Deckwand
    5
    Bodenwand
    6
    Seitenwand
    7
    Beschickungsöffnung
    8
    Basisträger
    9
    beschickungsseitige Lageranordnung
    10
    rückseitige Lageranordnung
    11
    untere Kante
    12
    Stehflansch
    13
    nach oben weisende Fläche, Leckwasserleitfläche
    14
    Auffangwanne
    15
    Anschlusseinrichtung
    16
    Leckwassersicherheitseinrichtung
    17
    äußerer, längsseitiger Abschnitt der Leckwasserleitfläche
    18
    Wasserführungsanordnung
    19
    Begrenzungselement
    20
    Wölbung
    21
    Endbereich
    22
    Endbereich
    23
    spülbehälterseitige Wand
    24
    Außenwand
    25
    Außenwand
    26
    Außenwand
    27
    stirnseitiger Bereich
    28
    Ausnehmung, Durchtrittsöffnung
    29
    Schlitz

Claims (10)

  1. Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine (1), mit einem Spülbehälter (2) zur Aufnahme von zu reinigendem Spülgut, mit einem Basisträger (8) zum Tragen des Spülbehälters (2) und mit einer am Basisträger (8) ausgebildeten Auffangwanne (14) für Leckwasser, wobei der Spülbehälter (2) mit einer unteren Kante (11) auf einer am Basisträger (8) ausgebildeten und nach oben weisenden Fläche (13) anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die nach oben weisende Fläche (13) als Leckwasserleitfläche (13) ausgebildet ist, welche sich von einem Endbereich (21) der Kante (11) bis zum anderen Endbereich (22) der Kante (11) erstreckt, und welche so ausgebildet ist, dass auf die Wasserleitfläche (13) auftreffendes Leckwasser in Richtung der Auffangwanne (14) geleitet ist.
  2. Geschirrspülmaschine nach vorstehendem Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass ein äußerer, parallel zur Kante (11) verlaufender Abschnitt (17) der Leckwasserleitfläche (13) so geneigt ist, dass dort auftreffendes Leckwasser quer zur Kante (11) in Richtung einer Innenseite der Leckwasserleitfläche (13) geleitet ist.
  3. Geschirrspülmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einer inneren Längsseite der Leckwasserleitfläche (13) und der Auffangwanne (14) eine Wasserführungsanordnung (18) vorgesehen ist.
  4. Geschirrspülmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Leckwasserleitfläche (13) weiter nach Außen erstreckt als eine sich oberhalb an die Kante (11) anschließende Wand (3) des Spülbehälters (2).
  5. Geschirrspülmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der auf der Leckwasserleitfläche (13) aufliegenden Kante (11) und/oder an der Leckwasserleitfläche (13) eine Ausnehmung (28), ins besondere ein Schlitz, vorgesehen ist, welche eine Durchtrittsöffnung (28) für Leckwasser bildet.
  6. Geschirrspülmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die an der Leckwasserleitfläche (13) aufliegende Kante (11) an einem im Wesentlichen vertikal ausgerichteten Stehflansch (12) ausgebildet ist.
  7. Geschirrspülmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein an der Leckwasserleitfläche (13) aufragendes Begrenzungselement (19) vorgesehen ist, welches die Leckwasserleitfläche (13) stirnseitig begrenzt.
  8. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Begrenzungselement (19) mindestens ein Befestigungselement (19) zum Befestigen des Spülbehälters (2) an dem Basisträger (8) ist.
  9. Geschirrspülmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein stirnseitiger Bereich (27) der Leckwasserleitfläche (13) so geneigt ist, dass dort auftreffendes Leckwasser in Längsrichtung der Kante (11) von der jeweiligen Stirnseite der Leckwasserleitfläche (13) abgeleitet ist.
  10. Geschirrspülmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Auffangwanne (14) eine Leckwassersicherheitseinrichtung (16) zugeordnet ist.
DE102009000211.1A 2009-01-14 2009-01-14 Geschirrspülmaschine Active DE102009000211B4 (de)

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