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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Anlage zum Erzeugen
von Energie unter gleichzeitiger Verringerung der Emission von Treibhausgasen
in die Atmosphäre.
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Um
die Emission von Treibhausgasen in die Atmosphäre zu verringern, steht die
Erzeugung von Energie aus sogenannten erneuerbaren Energiequellen
im Fokus des Interesses. Während
die Energieerzeugung durch Sonne und Wind witterungsbedingten Schwankungen
unterworfen ist, ist die Erzeugung von Energie aus Biomassen die
einzige Technologie, die vergleichbar zu konventionellen Kraftwerken
und fossilen Energieträgern
stets zur Verfügung
steht.
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Die
derzeitigen Konzepte zur Erzeugung von Biogas, die im Wesentlichen
auf dem Vorhandensein relativ kleiner dezentraler Biogasanlagen
basiert, sind jedoch in dreierlei Hinsicht von Nachteil. Zum einen
werden durch unvermeidliche unsachgemäße Handhabung dieser kleinen
Anlagen erhebliche Mengen von Methan CH4 in
die Umwelt freigegeben. Das bei der Biogaserzeugung produzierte
Methan CH4 hat aber eine um den Faktor 27
höhere
Schädlichkeit für die Klimaerwärmung als
Kohlendioxid CO2. Auf diese Weise wird ein
Teil des mit der Erzeugung von Biogas und dessen Nutzung als Energieträger einhergehenden
Vorteils, nämlich
die Verringerung der Emission von CO2 in
die Atmosphäre,
das aus Verbrennung von fossilen Energieträgern stammt, zunichte gemacht.
Zum anderen können
in den Biogasanlagen nur schnell fermentierbare Biomassen wie Grünmaterial
(Gras, Stroh, Getreide etc.) verarbeitet werden. Die Biogasanlagen
stehen also teilweise in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion.
Um wirtschaftlich betrieben werden zu können benötigen kleine Biogasanlagen
außerdem
erhebliche Fördermittel,
da eine Herstellung von Biogas in der derzeitigen Konzeption nicht
kostendeckend ist.
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Über 85%
des weltweiten Energiebedarfs wird noch durch Verbrennung von fossilen
Brennstoffen (Kohle, Öl,
Gas) gedeckt. Durch diese Energiegewinnung wird, durch den damit
verbundenen hohen Ausstoß von
Kohlenstoffdioxid CO2, das Kohlenstoffinventar
der Erde permanent erhöht
und somit die Erwärmung
der Erde beschleunigt. Mit hohem technischem Aufwand wird versucht
einen Teil dieses Kohlenstoffdioxids in Salzkavernen zu speichern (CCS-Technologie
= Carbon Capture & Storage). Diese
Speicherung ist sehr teuer und mit dem hohen Restrisiko einer plötzlichen
Kohlendioxid Freisetzung verbunden.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zum Erzeugen
von Energie unter gleichzeitiger Verringerung der Emission von Treibhausgasen
in die Atmosphäre
anzugeben, das einerseits hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit
gegenüber
den bekannten Verfahren verbessert ist. Außerdem liegt der Erfindung
die Aufgabe zu Grunde, eine Anlage mit diesem Verfahren betriebene
anzugeben.
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Hinsichtlich
des Verfahrens wird die genannte Aufgabe gemäß der Erfindung gelöst mit einem Verfahren
mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Bei dem Verfahren gemäß der Erfindung
wird Biomasse in einen gegen die Atmosphäre gasdicht abgeschlosse nen
Fermentationsbehälter
eingebracht und dort zumindest im wesentlichen anaerob über einen
Zeitraum von wenigstens 5 Jahren fermentiert.
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Die
Erfindung beruht dabei auf der Überlegung,
dass bei den bekannten Anlagen zur Erzeugung von Energie aus Biomasse
(Biogasanlagen) die in den Biogasreaktor eingebrachte Biomasse im
Regelfall nur etwa 20 bis maximal 70 Tage verbleibt, um eine hohe
Produktivität
zu gewährleisten.
Dies hat zur Folge, dass nur ein Teil der in der Biomasse enthaltenen
Energie in Biogas umgewandelt und ein nicht unerheblicher Teil der
in der Biomasse steckenden Energie aus dem Energiegewinnungsprozess herausgenommen
wird. Enthält
die aus dem Biogasreaktor entnommene, noch nicht vollständig fermentierte
Restmasse noch Umweltgifte (Schwermetalle, Pestizide etc.) muss
diese auf Sonderdeponien verbracht werden. Das gesamte Kohlenstoff
Inventar verbleibt hierbei im Kohlenstoffkreislauf der Erde. Ein Korrektiv
für den
hohen C-Eintrag durch die fossilen Energieträger findet nicht statt.
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Die
Erfindung beschreitet hier einen grundsätzlich anderen Weg, nämlich die
Biomasse trotz der mit zunehmender Betriebsdauer abnehmenden Produktivität über einen
sehr viel längeren
Zeitraum im Fermentationsbehälter
zu belassen, so dass zumindest nahezu die gesamte theoretische Menge
an Biogas entnommen werden kann. Aufgrund der langen Verweildauer
der Biomasse im Fermentationsbehälter
können
auch langsam fermentierbare Biomassen, beispielsweise alle Holzprodukte
(einschließlich Rinde,
Wurzeln etc.), die in herkömmlichen
Biogasanlagen nicht vergärbar
sind, zu Biogas fermentiert werden. Wird der Fermentationsbehälter einmalig befüllt, so
wird nach 5 Jahren von der restlichen im Fermentationsbehälter befindlichen
Biomasse Biogas nur noch mit einer praktisch vernachlässigbaren Rate
erzeugt, so dass es grundsätzlich
möglich
und sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch vertretbar wäre, die
verbleibende Biomasse aus dem Fermentationsbehälter zu entfernen und einer
Endlagerung auf Deponien zurückzuführen, da
die dann von ihr noch erzeugte Gesamtmenge an Biogas praktisch nur
noch einen vernachlässigbaren
Beitrag zur Emission von Treibhausgasen liefern könnte. Bei
sehr langen Verweildauern im Bereich von mehreren Jahrzehnten verbleibt
im Fermentationsbehälter
oder Fermenter nur ein nicht weiter abbaubarer, sogenannter fossilisierter
Rest. Durch die Erzeugung von Energie aus dem aus der Biomasse im
Fermentationsbehälter
entstehenden Biogas ist das auf diese Weise aus Methan CH4 erzeugte bzw. im Biogas enthaltene und
bei der Energieerzeugung freigesetzte Kohlendioxid CO2 in
den natürlichen
Kreislauf eingebunden und führt
dementsprechend nicht zu einer Erhöhung des CO2-Gehaltes
in der Atmosphäre.
Durch das Verbleiben der unter den vorliegenden Fermentationsbedingungen
nicht fermentierbaren Kohlenstoffverbindungen über einen langen Zeitraum im Fermentationsbehälter, der
sich vorzugsweise mindestens über
die Betriebszeit des Fermentationsbehälters, d. h. der Zeit bis zu
seiner Stilllegung (Beenden der Entnahme von Biogas), insbesondere
auch noch über
dessen Stilllegung hinaus erstreckt, wird ein Beitrag zur dauerhaften
Senkung des Kohlenstoffinventars der Erde geliefert.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist es demzufolge möglich,
Biogasanlagen mit großvolumigen
Fermentationsbehältern
in großtechnischem Maßstab wirtschaftlich
und dementsprechend unter Einhaltung hoher betriebstechnischer Sicherheitsstandards
zu betreiben.
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Die
Biogasausbeute wird signifikant erhöht, wenn ein während der
Fermentierung durch Verringerung des Volumens der eingebrachten
Biomasse entstehender Freiraum des Fermentationsbehälters mit
frischer Biomasse befüllt
wird. Die Energieausbeute einer mit nach diesem Verfahren betriebenen Anlage
basiert wesentlich auf der Erkenntnis, dass bereits nach einem Jahr
Betriebszeit das Volumen der eingebrachten Biomasse nur noch ca.
55%, nach 5 Jahren noch ca. 10% des ursprünglich eingebrachten Volumens
beträgt,
so dass durch kontinuierlich oder diskontinuierlich nachgefüllte frische
Biomasse das zur Verfügung
stehende Fermentationsvolumen immer voll ausgenutzt wird und dadurch
stets eine relativ hohe Biogasausbeute über einen großen Zeitraum
gesichert ist.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens verbleiben
die als Endprodukt der Fermentation entstehenden Reststoffe dauerhaft im
Fermentationsbehälter.
Auf diese Weise wird ein nicht unerheblicher Anteil des in der Biomasse
enthaltenen Kohlenstoff durch Fossilisation dauerhaft dem natürlichen
Kohlenstoffkreislauf der Erde entzogen, und gelangt dementsprechend
auch nicht durch aerobe oder anaerobe Verrottung in Form von Methan
CH4 oder Kohlendioxid CO2 zurück in die
Atmosphäre.
Dementsprechend kann dieselbe Menge Kohlenstoff aus fossilen Energieträgern – Erdöl oder Kohle – verbrannt
werden, ohne dass dies zu einer Anreicherung von Kohlendioxid CO2 in der Atmosphäre führt. Mit anderen Worten: Durch
den dauerhaften Entzug von Kohlenstoff aus dem natürlichen
Kreislauf innerhalb der Biosphäre
ist es möglich
den durch fossile Energieträger
erzeugten Überschuss
an Kohlendioxid zu verringern.
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Hinsichtlich
der Anlage wird die Aufgabe der Erfindung gelöst mit einer Anlage mit den
Merkmalen des Patentanspruches 11. Gemäß diesem Merkmal enthält die Anlage
eine Mehrzahl von mit Biomasse befüllbaren gasdichten Fermentationsbehältern, deren
Volumen jeweils größer als
10.000 m3 ist. Durch den Einsatz derart
großvolumiger
Fermentationsbehälter
oder Fermenter ist trotz der mit zunehmender Aufenthaltsdauer der
Biomasse im Fermenter abnehmenden Biogas-Erzeugungsrate auch nach
einer Betriebsdauer von mehreren Jahrzehnten eine hohe Biogasausbeute
und damit ein wirtschaftlicher und effektiver Weiterbetrieb der
Biogasanlage möglich.
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Die
Fermentationskessel sind vorzugsweise unterirdisch angeordnet. Als
Standort bieten sich insbesondere Flächen, die beim Braunkohletagebau entstanden
sind. Beim Braunkohletagebau wird großflächig Erdreich abgetragen um
die tieferliegenden Braunkohleschichten zu erreichen. Es entstehen dadurch
künstlich
geschaffene großflächige Vertiefungen
mit einer Tiefe von 100 bis 400 m. Nach Abbau der Braunkohleflöze müssen diese
Bereiche wieder rekultiviert, das heißt teilweise bzw. vollständig wieder
mit Erdreich aufgefüllt
werden. Werden die Fermentationskessel in die Talsohle der Vertiefung eingebaut,
wird der Bau der erfindungsgemäßen Anlage
in die Rekultivierungsmaßnahmen
integriert. Das heißt
die Fermentationskessel mit einer Höhe von 50 bis 150 m werden
vor dem Wiedereinbringung des Erdreiches auf der Talsohle des abgebauten Kohleflözes gebaut
und anschließend
im Zuge der Rekultivierung mit Erdreich überdeckt. Die Erdüberdeckung
ist abhängig
von der Tiefe der Talsohle und kann mehrere 100 m betragen. Durch
diese Maßnahme
kann die dadurch freiwerdende Fläche
zum Bau eines Biogaskraftwerkes bzw. zum Anbau von Biomassekulturen
genutzt werden. Des Weiteren wird u. a. sowohl das Befüllen der Kessel
mit Biomasse, das Abführen
des entstehenden Biogases sowie erforderliche Überwachungs- und Prozesskorrekturmaßnahmen
wesentlich vereinfacht.
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In
einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung enthält die Anlage
eine Mehrzahl im Querschnitt vorzugsweise gleichseitigen sechseckigen
Fermentationsbehältern,
die in Form einer wabenartigen Struktur nebeneinander angeordnet sind.
Auf diese Weise lassen sich kompakte Anlagen mit großem Gesamtvolumen
unter effizienter Ausnutzung der verfügbaren Fläche bei geringer Anzahl von Seitenwänden realisieren.
Darüber
hinaus kann die Anlage problemlos um weitere Fermentationsbehälter ergänzt werden,
um deren Wirtschaftlichkeit über einen
längeren
Zeitraum zu optimieren.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den den unabhängigen Patentansprüchen jeweils
untergeordneten Patentansprüchen
angegeben.
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Zur
weiteren Erläuterung
der Erfindung wird auf die Zeichnung verwiesen. Es zeigen:
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1 eine
Anlage zum Erzeugen von Energie unter gleichzeitiger Verringerung
der Emission von Treibhausgasen in die Atmosphäre gemäß der Erfindung in einer schematischen
Prinzipdarstellung,
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2 eine
besonders vorteilhafte Anordnung von Fermentationsbehältern in
einer Anlage gemäß der Erfindung,
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3 ein
Diagramm, in dem die Gesamtmenge des produzierten Methangases sowie
die Rate der Methangaserzeugung einer Anlage gemäß der Erfindung gegen die Betriebsdauer
aufgetragen sind,
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4 ein
Diagramm, in dem die in der Anlage verbleibende gesamte Biomasse
(Fossilisationsmasse) und die für
eine weiterführende
Fermentation noch jährlich
zur Verfügung
stehende Biomasse ebenfalls gegen die Betriebsdauer aufgetragen
sind.
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Gemäß 1 enthält eine
Anlage gemäß der Erfindung
wenigstens einen Fermentationsbehälter 2, in den aus
der Biosphäre 4 entnommene
(frische) Biomasse F eingebracht wird. In der 1 ist symbolisch
nur ein Fermentationsbehälter 2 dargestellt.
In der Praxis ist es jedoch von Vorteil, wenn die Anlage eine Mehrzahl
von Fermentationsbehältern 2 umfasst,
die jeweils ein Volumen haben, das größer als 10000 m3,
vorzugsweise größer als
100000 m3 ist. Ein wirtschaftlicher Betrieb
der Anlage ergibt sich beispielsweise bei einem Einsatz von 37 Fermentationsbehältern 2 mit
jeweils 67500 m3 Volumen. Der Fermentationsbehälter 2 ist
für eine
mehrere Jahrzehnte dauernde Betriebsdauer konzipiert und besteht
vorzugsweise aus Beton. Der oder die Fermentationsbehälter 2 können sowohl
unterirdisch als auch oberirdisch aufgestellt werden, wobei aufgrund
des hohen Flächenbedarfes
beispielsweise die Talsohle einer aufgelassenen Braunkohle-Tagebaufläche 5 besonders
geeignet ist, wie dies im Ausführungsbeispiel der 1 veranschaulicht
ist.
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Der
Fermentationsbehälter 2 ist
gegenüber der
Atmosphäre
gasdicht verschlossen, so dass die in den Fermentationsbehälter 2 eingebrachte
Biomasse F anaerob zersetzt wird. Das dabei entstehende Biogas G
wird mittels eines symbolisch veranschaulichten Rohrleitungssystems 6,
das durch die gesamte Biomasse geführt wird, gesammelt und aus dem
Fermentationsbehälter 2 über eine
Entnahmeleitung 7 kontinuierlich entnommenen, nach entsprechender
Aufbereitung und Reinigung entweder in das Erdgasnetz eingespeist
oder einer Kraftwerksanlage 8 zugeführt, in elektrische Energie
E und gegebenenfalls in Nutzwärme
Q umgewandelt und in ein elektrisches Netz bzw. eine Fernwärmeleitung
eingespeist.
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Um
eine effektive Fermentierung zu gewährleisten, wird der Wassergehalt
vorzugsweise auf etwa 50 bis 80 Gew.-% eingestellt. Dies kann durch entsprechende
Aufbereitung der Biomasse F – Anreichern
mit Wasser H2O – oder durch Einschleusen von Wasser
H2O in den Fermentationsbehälter 2 erfolgen.
Der optimale pH-Wert im Fermentationsbehälter 2 beträgt etwa
zwischen 5,5 und 8,0, vorzugsweise zwischen 6,5 und 7,5.
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Je
nach Zusammensetzung der Biomasse F kann es notwendig sein, diese
zu zerkleinern, wobei die Größe der Partikel
vorzugsweise kleiner als 10 cm ist. Eine besonders hohe Anfangsausbeute
wird erzielt, wenn die Biomasse F zu einer breiartigen Konsistenz
zerkleinert wird. Während
der Fermentation sind nur geringe Eingriffe notwendig. Zusätzlich kann
jedoch eine permanente Berieselung mit temperiertem Wasser mit einer
Temperatur von etwa 35°C
oder einem periodisches Berieseln der Biomasse F mit eigenem frei
werdenden Prozesswasser durch einen internen Kreislauf über das
im Fermentationsbehälter 2 befindliche
Rohrleitungssystem 6 durchgeführt werden. Die Prozesstemperatur
innerhalb des Fermentationsbehälters 2 wird
vorzugsweise auf einen Temperaturbereich zwischen 20°C und 80°C eingestellt,
wobei optimale Ausbeuten erreicht werden können, wenn die Temperatur innerhalb
des Fermentationsbehälters 2 zwischen
33° und
38°C beträgt. Zur
Einstellung der optimalen Prozesstemperatur können außerdem geringe Sauerstoffmengen
O2 hinzugefügt werden, die eine aerobe
Verrottung und damit einhergehend eine Erwärmung der im Fermentationsbehälter 2 befindlichen
Biomasse F auslösen,
um bei Bedarf die Temperatur im Fermentationsbehälter 2 zu erhöhen, wenn
die im anaeroben Prozess erzeugte Energie nicht ausreicht. Um eine gleichmäßige Wärmeverteilung
in der Biomasse zu erreichen erfolgt die Sauerstoffeinspeisung vorteilhaft
mittels des installierten Rohrleitungssystems 6. So wird
beispielsweise beim aeroben Abbau von 1 mol Glucose C6H12O6 zu Kohlendioxid
CO2 und Wasser H2O
etwa 2803 kJ erzeugt, während
bei Abbau von 1 mol Glucose C6H12O6 im anaeroben Prozess zu Methan CH4 und Kohlendioxid CO2 nur
132 kJ freigesetzt werden.
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Eine
weiterführende
vorteilhafte Alternative für
die Einstellung der Temperatur im Fermentationskessel ist die Nutzung
der Geothermie. Für
die benötigte
Energiezufuhr für
den Fermentationsprozess wird durch ein in das Erdinnere führende Wärmetauscher-Rohrsystem 10 des
Rohrleitungssystems 6 Prozesswasser bzw. alternativ Biogas
in die tieferen Erdschichten gepumpt, dort erwärmt und dem Fermentationsprozess
wieder zugeführt.
Die Tiefe des Wärmetauscher-Rohrsystems 10 orientiert
sich hierbei an den geologischen Verhältnissen des Standortes oder
der des Fermentationskessels 2. Der Temperaturanstieg nimmt
im Bereich von 2 bis 6°C
pro 100 m Tiefe zu. Für
die, im Fermentationsbehälter
erwünschte
Prozesstemperatur von 30 bis 40°C
wird daher eine Bohrtiefe von wenigstens 300 m bis etwa 2000 m benötigt.
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Der
Einbau der Fermentationskessel 2 erfolgt vorzugsweise in
Bereichen von aufgelassenen Tagebauflächen beispielhaft im Braunkohletagebau, wo
sie unmittelbar nach ihrer Fertigstellung im Rahmen von Rekultivierungsmaßnahmen
mit Erdreich abgedeckt werden. Unabhängig von den verfahrenstechnischen
Vorteilen wie Einfüllen
der Biomasse F in die Fermentationsbehälter 2, Installation
von erforderlichen Hilfseinrichtungen etc., stehen wertvolle Oberflächenressourcen
weiterhin zur Verfügung
und erforderliche Rekultivierungsmaßnahmen können naturnah und optisch ansprechend
durchgeführt
werden.
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Die
Fermentationsbehälter 2 sind
auf eine Betriebszeit von mehr als 50 Jahren ausgelegt. Sie übertrifft
damit die in der fossilen Energieerzeugung üblichen Betriebszeiten von
30 bis max. 40 Jahre. Die Betriebszeit kann mittels der in der Biomasse
vorliegenden Temperatur durch Einstellen der optimalen Fermentationstemperatur
im Bereich von 30°C
bis 40°C,
bei gleichzeitigem Erhöhen
der Produktivität (Methanproduktion
pro Zeiteinheit), deutlich verkürzt werden.
Mit zunehmender Temperaturerniedrigung unterhalb 30°C wird dagegen
die Produktivität
zunehmend vermindert und die Betriebszeit verlängert. Im Gegensatz zu allen
anderen fossilen und erneuerbaren Energieerzeugungstechniken müssen am Ende
der Betriebszeit die großen
Fermentationsbehälter 2 nicht
abgebaut werden. Die Fermentationsbehälter 2 verbleiben
vielmehr einschließlich
der nicht vergärbaren
Kohlenstoffanteile dauerhaft im Erdreich. Bei der Stilllegung kann
außerdem
zusätzlich
das noch freie Restvolumen der Kessel mit anfallendem Abraum (Erde,
Steine, Sand) des Tagebergbaues befüllt werden.
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2 zeigt
eine besonders platzsparende Anordnung einer Mehrzahl von Fermentationsbehältern 2 mit
einem besonders günstigen
Verhältnis
aus benötigten
Wandflächen
und Gesamtgrundfläche. Jeder
Fermentationsbehälter 2 hat
im Querschnitt die Form eines gleichseitigen Sechseckes, so dass
die Fermentationsbehälter 2 in
Form einer wabenartigen Struktur nebeneinander angeordnet werden
können. Auf
diese Weise kann eine hohe Stabilität der Fermentationsbehälter bei
möglichst
gerin gem Einsatz von Wandmaterial erzielt werden. Wobei mit zunehmender
Kesselanzahl folgende Kesselgruppierungen besonders vorteilhaft
sind 7 Kessel, 19 Kessel, 37 Kessel). So beträgt der Platzbedarf eines Energieparks
mit 37 Kesseln und einem gesamt Volumen von 2,5 × 106 m3 je nach Bauhöhe der Kessel 30.000 m2 bis max. 90.000 m2.
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Ein
gemäß der vorliegenden
Erfindung konzipierter Energiepark kann während seines Betriebes problemlos
um weitere Fermentationsbehälter
ergänzt
werden, um auf diese Weise eine andauernd hohe und über große Zeiträume konstante
Energie/Wärme-Erzeugung der Kraftwerksanlage
zu gewährleisten.
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Im
Diagramm der 3 ist in Kurve a die Produktionsrate
r von Methan in Tonnen/Halbjahr für eine Anlage mit einem Gesamtvolumen
von 2,5 × 106 m3, mit beispielsweise
37 Fermentationsbehältern mit
jeweils etwa 67500 m3, gegen die Anzahl
der Betriebsjahre t aufgetragen. Kurve b gibt die Gesamtmenge Gtot an produziertem Methan in to in Abhängigkeit
der Zeit t in Jahren wieder. Die Abschätzung wurde unter der Annahme
durchgeführt,
dass die 37 Behälter
nacheinander in halbjährigem
Rhythmus vollständig
gefüllt
werden und die bereits gefüllten Kessel
ebenfalls halbjährlich
stets mit dem Volumen an frischer Biomasse F nachbefüllt werden,
das dem Volumenverlust durch fortschreitende Fermentation der bereits
in den Fermentationsbehältern
befindlichen Biomasse B entspricht. Der 3 ist zu
entnehmen, dass eine derartige Anlage auch noch im 50. Betriebsjahr
etwa 4.500 to Methan erzeugt. Dies entspricht einer Jahresproduktion
von etwa 5,5 × 107 kWh. Bei einem Wirkungsgrad von etwa 50%
entspräche
dies noch einer Kraftwerksleistung von etwa 3,2 MW. Nach 50 Betriebsjahren
sind in den Fermentationsbehältern
etwa 3 Millionen Tonnen Kohlenstoff C in der Fossilisationsmasse
gebunden und somit dauerhaft dem natürlichen Kreislauf entzogen
worden, 7.900 Tonnen Kohlenstoff befinden sich in der noch vergärbaren Biomasse.
Bis zu diesem Zeitpunkt wurden etwa 0,9 Millionen Tonnen Kohlenstoff C
in Form von Kohlendioxid CO2 und 0,75 Millionen Tonnen
Kohlenstoff C in Form von Methan CH4 freigesetzt.
Nach der Umsetzung des Methans in nutzbare Energie (Wärme, Elektrizität) wurden
in Summe ca. 6 Millionen Tonnen Kohlendioxid in die Biosphäre zurückgeführt. Diese
CO2 Menge führt, da aus dem natürlichem
Kohlenstoffkreislauf der Erde entnommen und nach der Fermentation
wieder zurückgeführt, zu
keiner CO2 Erhöhung in der Biosphäre. Der Kohlenstoffgehalt
in der verbleibenden Fossilisationsmasse entspricht einem bleibenden
CO2 Entzug aus der Biosphäre von 3,2
Millionen Tonnen Kohlendioxid.
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Im
Diagramm gem. 4 ist in Kurven c und d die
in den Fermentationsbehältern
verbleibende Biomasse Bfos in m3,
d. h. die bereits fossilisierte Biomasse und in Kurve d die pro
Jahr jeweils noch zur Fermentierung zur Verfügung stehende Biomasse Bfer in m3 ebenfalls
gegen die Betriebsdauer t in Jahren aufgetragen.