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Stand der Technik
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DE 101 39 139 A1 bezieht
sich auf ein Dosiersystem zur Dosierung eines Reduktionsmittels
für eine Abgasnachbehandlung. Eine Vorrichtung zur Dosierung
eines Reduktionsmittels, insbesondere von Harnstoff bzw. einer Harnstoff-Wasser-Lösung, dient
zur Reduktion von in dem Abgas einer Brennkraftmaschine enthaltenen
Stickoxiden. Die Vorrichtung umfasst eine Fördereinrichtung
zur Beförderung des Reduktionsmittels von einem Vorratsbehälter
zu einem das Abgas führenden Abgasrohr, ferner eine Zumesseinrichtung
zur dosierten Zufuhr in das Abgas des Reduktionsmittels in das Abgasrohr,
wobei die Fördereinrichtung eine Pumpe und die Zumesseinrichtung
ein Dosierventil mit einem Austrittselement umfasst. Die Zumesseinrichtung
ist derart ausgebildet, dass diese nahe oder am Abgasrohr befestigt
werden kann, so dass das Austrittselement in das Abgasrohr hineinragt.
Die Fördereinrichtung ist derart ausgebildet, dass diese
am oder im Vorratsbehälter untergebracht werden kann, wobei
die Fördereinrichtung und die Zumesseinrichtung voneinander
getrennte, über eine Verbindungsleitung verbundene Module
darstellen.
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DE 10 2006 027 487
A1 bezieht sich auf einen Fahrzeugtank für ein
flüssiges Reduktionsmittel insbesondere für eine
Harnstofflösung. Diese dient zur Reduktion von Stickoxiden
im Abgas von Brennkraftmaschinen. Der Fahrzeugtank umfasst eine
Behälterwand, die aus Kunststoffmaterial hergestellt ist.
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DE 10 2004 051 746
A1 bezieht sich auf ein Tankmodul für ein Reduktionsmittel
und ein Dosiersystem. Das Tankmodul umfasst wenigstens ein Tankmodulgehäuse,
wobei innerhalb einer Tankkammer des Tankmodulgehäuses
ein Dosier system zur Dosierung eines Reduktionsmittels in das Abgassystem
angeordnet ist.
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Beim
Gefrieren dehnt sich das Reduktionsmittel bei Eisbildung um ca.
10% aus. Diese Volumenausdehnung darf das Tanksystem und die Komponenten
nicht schädigen, d. h. das System ist so zu dimensionieren,
dass es den sich aufbauenden Eisdruck aufnehmen kann und diesem
widersteht. Was den Tank anbelangt, in dem das Reduktionsmittel
bevorratet wird, kann von einem Ausdehnungsvolumen von bis zu 3
Litern ausgegangen werden. Es liegen bereits Vorschläge
vor, was die Verbesserung der Eisdruckfestigkeit betrifft, jedoch
sind diese nicht bei allen Applikation zielführend:
Zum
einen kann das Tanksystem derart ausgebildet sein, dass ein gerichtetes
Einfrieren gewährleistet werden kann. Dazu weist der Tank über
der Flüssigkeit ein entsprechend großflächiges
Luftpolster auf. Das Luftpolster isoliert die Flüssigkeit
gegenüber der kalten Umgebung. Der Einfriervorgang beginnt
somit am Tankboden und endet an der Oberfläche. Durch diese
Reihenfolge lagert sich die auftretende Volumenvergrößerung
im Luftraum an und kann somit zu keiner Schädigung führen.
Beim gerichteten Einfrieren ist es vorteilhaft, wenn der Tank im
oberen Bereich eine zusätzliche Isolierung aufweist.
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Falls
ein gerichtetes Einfrieren nicht möglich ist, zum Beispiel
bei hohen, im oberen Bereich konisch zulaufenden Behältern
ohne ausreichenden Luftraum, wird der Tank zunächst an
der äußeren Hülle gefrieren, d. h. von
außen nach innen durchfrieren. In diesem Falle verbliebe
im Inneren des Eiskörpers eine Flüssigkeitsblase,
die beim Einfrieren aufgrund ihres Expansionsvolumens zu einem Bersten des
Eiskörpers führte. Durch Verwerfungen im Eiskörper
werden der Tank und die sich im Tank befindlichen Komponenten geschädigt.
Abhilfe böte hier ein reversibles, elastisches Element,
welches im Bereich des noch nicht gefrorenen Restflüssigkeitsvolumens platziert
ist.
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Bei
nicht allen Tanks sind die zuvor geschilderten Maßnahmen
des gerichteten Einfrierens bzw. das Vorsehen eines elastischen
Ausgleichselements im Restflüssigkeitsvolumen zielführend.
Da das Eis des expandierten Volumens auf die Tankoberschale drücken
kann, werden die Komponenten mit einer flexiblen elektrischen Leitung
an der Tankoberseite aus dem Tank herausgeführt. Die in
ei ner Schlaufe verlegten elektrischen Leitungen der Komponente können
somit axiale Verformungen des Tanks aufnehmen. Problematischer jedoch
sind Komponenten, bei denen aus Gründen der Funktion des
Bauraums kein axialer Abgang möglich ist, wie zum Beispiel
bei Füllstands- und Temperatursensoren. Da die Anzeige ”Voll” ebenso
angezeigt werden muss, ist aus Bauraumgründen ein radialer
Kabelabgang notwendig. Dieser radiale Abgang bietet eine geeignete
Angriffsfläche für den Eisdruck. Der Füllstands-
und Temperatursensor ist in der Regel außerhalb des Schwapptopfes
positioniert, der radiale Abgang ragt jedoch in den Bereich des
Schwapptopfes hinein. Liegt nun der Fall vor, dass der gesamte Tank
durchgefroren ist, im Schwapptopf jedoch in mittlerer Höhe
noch eine Flüssigkeitsblase existiert, die schlagartig
gefriert, so wird sich im Schwapptopf die Eisschicht oberhalb der Flüssigkeitsblase
nach oben aufbrechen und somit eine Kraft auf den radialen Abgang
des Levelsensors ausüben. Die Folge ist ein Bruch des radialen
Abgangs durch die auf den als Hebelarm fungierenden radialen Abgang
einwirkende Kraft.
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Offenbarung der Erfindung
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Erfindungsgemäß wird
vorgeschlagen, an einem sich in radiale Richtung erstreckenden Kabelabgang
eines Füllstandssensors oder eines kombinierten Füllstands-Temperatursensors
ein bevorzugt rohr- oder mantelförmig ausgebildetes elastisches Element
aufzubringen. Bei dem elastischen Element kann es sich zum Beispiel
um ein reversibles, elastisches Schaumstoffrohr mit geschlossenem
Umfang oder mit einer sich in axialer Richtung erstreckenden Umfangsschlitzung
handeln, welches auf den starren, sich in radiale Richtung erstreckenden
Abgang des Füllstandssensors oder des kombinierten Füllstands-/Temperatursensors
aufgezogen wird. Bei dem Schaumstoffrohr oder als Schlitz ausgebildeten Schaumstoffmantel
handelt es sich insbesondere um ein Bauteil, welches aus einem geschlossenporigen Schaumstoff
gefertigt wird. Das geschlossenporig ausgebildete Material bietet
eine reversible Elastizität. Dies bedeutet, dass das elastische
Element aus diesem Material nach einer erfolgten Verformung durch
sich ausbildendes Eis, d. h. bei der sich beim Gefrieren einstellenden
Volumenänderung eintretenden Verformung und einem sich
nachfolgend einstellenden Auftauen, d. h. einer Volumenreduzierung, wieder
sein ursprüngliches Aussehen annimmt.
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Das
elastische Element, welches bevorzugt rohr- oder mantelförmig
ausgebildet ist, wird zum Beispiel auf den starr ausgebildeten,
sich in radiale Richtung erstreckenden Kabelabgang des Füllstandssensors
bzw. des kombinierten Füllstands-Temperatursensors aufgezogen.
Das elastische Element weist zumindest eine Wandstärke
in der Größenordnung von 10 mm auf. Bevorzugt
wird das elastische Element aus geschlossenporigem Schaumstoffmaterial derart
gefertigt, dass die Wandstärke auf der der gefrierenden
Flüssigkeit zuweisenden Seite des elastischen Elementes
größer dimensioniert ist als die Wandstärke,
die das elastische Element auf der der gefrierenden Flüssigkeit
abgewandten Seite aufweist. Damit steht an der der gefrierenden
Flüssigkeit zuweisenden Seite ein größeres
Verformungspotenzial zur Verfügung, die Eisdruckfähigkeit
der Komponenten wird erheblich verbessert. Das elastische Element,
bevorzugt als Schaumstoffrohr oder Schaumstoffmantel mit axialer
Schlitzung gefertigt, wird bevorzugt in einer Geometrie gefertigt,
die dessen eng anliegende Anlage am sich in radiale Richtung erstreckenden
starren Kabelabgang gewährleistet. In vorteilhafter Weise
kann zur Fixierung des elastischen Elementes am starr ausgebildeten
Kabelabgang, der sich in radiale Richtung erstreckt, ein Hinterschnitt ausgebildet
sein, der mit einer entsprechenden Ausnehmung am elastischen Element
aus geschlossenporigem Schaumstoffmaterial zusammenwirkt und dieses
somit fixiert. Alternativ zum Hinterschnitt am starr ausgebildeten
Kabelabgang, der sich in radiale Richtung erstreckt, kann auch ein
Ringspannelement eingesetzt werden, mit dessen Hilfe das elastische Element
in Rohr- oder Mantelform am sich in radiale Richtung erstreckenden
starren Kabelabgang des Füllstands- oder kombinierten Füllstands-Temperatursensors
fixiert wird.
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Bevorzugt
ist das elastische Element hinsichtlich seiner axialen Länge
mindestens so lang wie der sich in radiale Richtung erstreckende
starre Kabelabgang. Drückt bei sich einstellender Eisbildung Eis
auf den sich in radiale Richtung erstreckenden Kabelabgang, so kann
das reversibel verformbare elastische Element die dabei auftretende
Kraft aufnehmen. Dabei wird eine Beschädigung des sich
in radiale Richtung erstreckenden, starr ausgebildeten Kabelabgangs
unterbunden.
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Bei
entsprechend ausgebildeter Axiallänge des elastischen Elementes
kann dieses auch als Scheuerschutz gegenüber der Umgebung
angesehen werden.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Anhand
der Zeichnung wird die Erfindung nachstehend eingehender beschrieben.
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Es
zeigt:
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1 ein
elastisches Ausgleichselement, welches in einen Tank für
Reduktionsmittel eingelassen ist,
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2 sich
beim Durchfrieren eines von Eis umschlossenen Flüssigkeitsvolumens
einstellende Eisverwerfung und die dadurch hervorgerufene Kraft,
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2.1 eine Draufsicht auf Vorratstank und Schwapptopf
und
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3 eine
Ausführungsvariante des erfindungsgemäß vorgeschlagenen,
rohr- oder mantelförmig ausgebildeten elastischen Elementes
aus Schaumstoff.
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Ausführungsvarianten
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Der
Darstellung gemäß 1 ist ein
aus dem Stand der Technik bekanntes, elastisch ausgebildetes Ausgleichselement,
welches in einen Tank für ein Reduktionsmittel eingebracht
wird, zu entnehmen.
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Aus
der Darstellung gemäß 1 geht hervor,
dass ein Vorratstank 10 von einer Tankwand 12 begrenzt
wird. Im Vorratstank 10 ist Reduktionsmittel 14 aufgenommen,
bei dem es sich um Harnstoff oder um eine Harnstoff-Wasser-Lösung
handelt. Mittels des SCR-Verfahrens (selective catalytic reduction) wird
Schadstoff NOx unter Zuhilfenahme des Reduktionsmittels 14 zu
N2 und H2O reduziert.
Das im Tank 10 bevorratete Reduktionsmittel 14 wird
in einer Leitung zu einem hier nicht dargestellten Dosiermodul befördert,
welches das Reduktionsmittel 14 in das Abgas der Verbrennungskraftmaschine
bringt. Die heute üblicherweise flüssig vorliegenden
Reduktionsmittel 14 gefrieren je nach zugesetztem Antifrostmittel
zwischen –11°C und –40°C. Beim
Gefrieren des Reduktionsmittels 14 bzw. bei sich einstellender Eisbildung
dehnt sich dieses um ca. 10% aus. Was den Vorratstank 10 betrifft,
so kann im Allgemeinen von einem Ausdehnungsvolumen von bis zu 3
Litern ausgegangen werden, vorausgesetzt, die Kapazität des
Vorratstanks 10 liegt in der Größenordnung
von 30 Litern, was bei heute eingesetzten Systemen der Fall ist.
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Oberhalb
eines Flüssigkeitspegels 18 des Reduktionsmittels 14 befindet
sich im Vorratstank 10 ein Luftraum 16. In das
Innere des Vorratstanks 10 gemäß der
Darstellung in 1 ist ein elastisches Element 22 eingelassen,
welches elastisch verformbar ist. Bei diesem handelt es sich um
einen dünnwandigen, hohl ausgeführten Kunststoffkörper
mit nachgiebigen Begrenzungswänden.
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Wie
aus der Darstellung gemäß 1 hervorgeht,
geht beim teilweisen Gefrieren des Reduktionsmittels 14 ein
Teil des Inhaltes des Vorratstanks 10 in Eis 20 über,
während an den am weitesten im Inneren des Tanks liegenden
Stellen ein Flüssigkeitsvolumen 24 verbleibt.
Das Flüssigkeitsvolumen 24 ist zwischen Eis 20 und
einer Berandung 28 des elastischen Elementes 22 eingeschlossen.
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2 zeigt
im Vorratstank 10 aufgenommene Komponenten, insbesondere
einen Füllstands- oder Füllstands-/Temperatursensor
mit sich in radiale Richtung erstreckendem starren Kabelabgang.
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Wie
aus der Darstellung gemäß 2 hervorgeht,
ist in das Innere des dort dargestellten Vorratstanks 10,
der durch die Tankwand 12 begrenzt ist, ein Schwapptopf 34 integriert.
Der Schwapptopf 34 wird durch eine Topfwand 36 begrenzt.
Die Topfwand 36 weist zumindest eine Öffnung 38 auf,
durch welche im flüssigen Zustand des im Vorratstank 10 bevorrateten
Reduktionsmittels 14 dieses in das Innere des Schwapptopfes 34 nachströmt.
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Der
Darstellung gemäß 2 ist darüber
hinaus zu entnehmen, dass ein sich im Wesentlichen in axiale Richtung
erstreckender Füllstandssensor 30 oder Füllstands-/Temperatursensor 30 in
einem halboffenen Hohlraum 48 aufgenommen ist. An seinem Umfang
weist der sich im Wesentlichen in vertikale Richtung erstreckende
Füllstandssensor 30 bzw. Füllstands-/Temperatursensor 30 einen
Einsatzring 74 auf, während an seiner Stirnseite 52 eine
Befestigung 50 vorgesehen ist. Über diese Arretierungen wird
der Füllstandssensor 30 bzw. Füllstands-/Temperatursensor 30 im
halboffenen Hohlraum 48, der durch die Wand des Schwapptopfes 34 begrenzt
ist, fixiert. Der halboffene Hohlraum 48, ausgebildet in der
Topfwand 36 des Schwapptopfes 34, ist zur Tankseite
hin offen.
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Beim
Gefrieren des Reduktionsmittels 14 innerhalb des Vorratstanks 10 von
der Tankwand 12 aus, entsteht ausgehend von der Innenseite
der Tankwände 12 bzw. des Tankbodens, Eis 20.
Die Eisbildung setzt sich bis in das Innere des von der Topfwand 36 begrenzten
Schwapptopfes 34 fort. Es verbleibt ein Flüssigkeitsvolumen 24,
welches allseitig von Eis umgeben ist. Eine Phasengrenze zwischen dem
Flüssigkeitsvolumen 24 und dem festen Eis 20 ist
durch Bezugszeichen 29 gegeben. Beim Durchfrieren des von
Eis 20 umschlossenen Flüssigkeitsvolumens 24 tritt
eine durch Bezugszeichen 40 angedeutete Eisverwerfung 40 auf,
die sich in Richtung 42 in Richtung auf den verbliebenen
Luftraum 16 hin ausdehnt. Dabei rückt das sich
bildende Eis von unten her in Richtung der Pfeile 44 auf
die Unterseite des sich in radiale Richtung erstreckenden, starr
ausgebildeten Kabelabganges 32, der – wie in 2 angedeutet – nach
oben verformt wird. Die dabei auftretenden mechanischen Beanspruchungen
können bis zur Beschädigung der elektrischen Kontaktierung 46 für
den Füllstands- bzw. Füllstands- und Temperatursensor 30 führen,
was auszuschließen ist.
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Andererseits
ist eine Montage des sich im Wesentlichen in vertikale Richtung
erstreckenden Füllstandssensors bzw. Füllstands-/Temperatursensors 30 aus
Bauraumgründen so erforderlich, um zu gewährleisten,
dass auch eine Anzeige ”Voll” in Bezug auf den
Flüssigkeitspegel 18 im Inneren des Vorratstanks 10 möglich
ist, wobei ebenfalls aus Bauraumgründen die vom sich in
radiale Richtung erstreckenden starren Kabelabgang 32 umschlossenen elektrischen
Kontaktierungen 46 sich durch den Luftraum 16 durch
die Oberseite des Vorratstanks 10, d. h. durch dessen Decke
erstrecken.
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Der
Darstellung gemäß 2.1 ist
eine Draufsicht auf den Vorratstank mit darin aufgenommenem Schwapptopf
zu entnehmen.
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Wie 2.1 zeigt, ist der Schwapptopf 34 konzentrisch
zum Vorratstank 10 ausgeführt. Die Topfwand 36 des
Schwapptopfes 34 umfasst einen halboffen ausgebildeten
Hohlraum 48, der zur Tankseite hin offen ist. Durch diesen
erstreckt sich senkrecht zur Zeichenebene gemäß 2.1 der Füllstandssensor 30 bzw.
der kombinierte Füllstands-/Temperatursensor 30.
Durch die Topfwand 36 des Schwapptopfes 34 ist
der Füllstandssensor 30 bzw. ein kombinierter
Füllstands-/Temperatursensor 30 gegen Eisdruck
geschützt und kann bei einer Beschädigung durch
Eisdruck beim Durchfrieren des Reduktionsmittels 14 vor
Beschädigung bewahrt werden.
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Der
Darstellung gemäß 3 ist eine
erste Ausführungsvariante des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
elastischen Elementes zum Schutz des sich in radiale Richtung erstreckenden,
starr ausgebildeten Kabelabgangs zu entnehmen.
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Der
Darstellung gemäß 3 ist der
Füllstands- bzw. kombinierte Füllstands-/Temperatursensor 30 nur
angedeutet zu entnehmen. Die Befestigung 50 an der unteren
Stirnseite 52 des Füllstandssensors bzw. kombinierten
Füllstands-/Temperatursensors 30 ist nicht dargestellt.
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An
der Oberseite des Füllstands- oder kombinierten Füllstands-/Temperatursensors 30 befindet sich,
bevorzugt als Kunststoffspritzgussbauteil ausgebildet, der starr
ausgebildete Kabelabgang, der sich in radiale Richtung erstreckt
und – wie in 2 zu sehen – über
den oberen Rand des im Vorratstank 10 angeordneten Schwapptopfes 34 erstreckt.
Die radiale Erstreckung des starr ausgebildeten Kabelabganges 32 bewirkt,
dass dessen axiale Verlängerung als Hebelarm für
die durch die Eisbildung ausgeübte Kraft 44 dient
und ein Drehmoment um den Füllstandssensor 30 bzw.
den kombinierten Füllstands-/Temperatursensor 30 entsteht.
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Um
einer Beschädigung des sich in radiale Richtung erstreckenden,
starr ausgebildeten Kabelabganges 32 vorzubeugen, ist dieser
durch ein elastisches Element 54 geschützt. Das
elastische Element 54 wird bevorzugt in Rohrform oder in
Mantelform ausgebildet und ist auf den sich in radiale Richtung
erstreckenden, starr ausgebildeten Kabelabgang eng anliegend aufgezogen
und überdeckt mit seiner axialen Länge 72 Teile
der elektrischen Kontaktierung 46 und eines Kabels 68.
Aus der Darstellung gemäß 3 geht hervor,
dass das elastische Element 54 in Rohr- oder Mantelform
mittels eines Ringspannelements 64 am starr ausgebildeten,
sich in radiale Richtung erstreckenden Kabelabgang 32 befestigt
ist. Alternativ zum Einsatz eines Ringspannelementes 64 ist
ein Verclipsen des elastischen Elementes 74 an einem am
starr ausgebildeten Kabelabgang angespritzten Hinterschnitt möglich.
Durch die beiden dargestellten Befestigungsmöglichkeiten wird
die axiale Position des elastischen Elementes 54 fixiert,
so dass dessen Wandern am Umfang des sich in radiale Richtung erstreckenden
starren Kabelabgangs 32 bzw. am Umfang des Kabels 68,
durch welches die elektrische Kontaktierung 46 verläuft,
ausgeschlossen ist.
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Wie
der Darstellung gemäß 3 zu entnehmen
ist, weist das elastische Element 54, das bevorzugt in
Rohr- oder in Mantelform ausgebildet ist, auf einer der Flüssigkeit
abgewandten Seite 62 eine erste Wandstärke 56 auf.
Auf einer der zufrierenden Flüssigkeit, d. h. dem Reduktionsmittel 14 zuweisenden
Seite 60 weist das elastische Element 54 hingegen
eine zweite Wandstärke 58 auf, die größer
bemessen ist als die erstgenannte Wandstärke 56 auf der
der durchfrierenden Flüssigkeit abgewandten Seite 62.
Damit steht der der durchfrierenden Flüssigkeit, d. h.
dem Reduktionsmittel 14 zugewandten Seite 60 ein
höheres Verformungsvolumen zur Verfügung, so dass
bei einem schlagartigen Durchfrieren des im Schwapptopf 34 gemäß 2 vorliegenden, allseitig
von Eis 20 umschlossenen Flüssigkeitsvolumens 24 entstehende
Eisverwerfungen 40 durch eine Deformation des elastischen
Elements 54 aufgefangen werden.
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Bevorzugt
wird das elastische Element 54 aus einem geschlossenporigen
Schaumstoffmaterial gefertigt. Bei Einsatz eines geschlossenporigen
Materials ist eine reversible Elastizität des elastischen Elementes 54 gegeben,
welches sich nach einem Abtauen des Eises wieder in seine ursprüngliche
Position ausdehnt, abgesehen von zu vernachlässigenden
Hystereseeffekten während der Verformung.
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Bei
entsprechend ausgebildeter Axiallänge 72 des elastischen
Elementes 54 dient dieses auch als Scheuerschutz für
das Kabel 68 bzw. für die von diesem ummantelten
elektrischen Kontaktierungen 46. Das elastische Element 54 wird
bevorzugt in einer axialen Länge 72 gefertigt,
die eine Axiallänge 70 des starr ausgebildeten,
sich in radiale Richtung erstreckenden Kabelabgangs 32 für
den Füllstandssensor bzw. den kombinierten Füllstands-/Temperatursensor 30 übersteigt.
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Durch
die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung
ist sichergestellt, dass bei Eisbildung und einer dadurch entstehenden
Kraft 44 aufgrund der Eisverwerfung 40 in vertikale
Richtung zwar das elastische Element 54 auf der der Flüssigkeit 14,
d. h. dem Reduktionsmittel 14 zugewandten Seite 60 verformt wird,
eine Beschädigung des sich in radiale Richtung erstreckenden,
auskragenden, starr ausgebildeten Kabelabgangs 32 zur Kontaktierung
des Füllstands- oder kombinierten Füllstands-
und Temperatursensors 30 hingegen wirksam ausgeschlossen
bleibt.
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Die
Mindestwandstärke, in der das elastische Element 54 ausgebildet
ist, liegt in der Größenordnung von etwa 10 mm
auf der der Flüssigkeit abgewandten Seite 62.
Dort ist das elastische Element 54 in der ersten Wandstärke 56 ausgeführt.
Auf der der Flüssigkeit zugewandten Seite 60 liegt
eine zweite Wandstärke 58 vor, die dicker als
die erste Wandstärke 56 ist, und eine stärkere
Deformation des elastischen Elements 54 auf dieser Seite
erlaubt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10139139
A1 [0001]
- - DE 102006027487 A1 [0002]
- - DE 102004051746 A1 [0003]