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Stand der Technik
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DE 101 39 139 A1 bezieht
sich auf ein Dosiersystem zur Dosierung eines Reduktionsmittels
für eine Abgasnachbehandlung. Bei dem Reduktionsmittel
handelt es sich insbesondere um Harnstoff bzw. Harnstoffswasserlösung.
Diese dient der Reduktion von in dem Abgas einer Brennkraftmaschine enthaltenen
Stickoxiden. Es ist eine Fördereinrichtung zur Beförderung
des Reduktionsmittels von einem Vorratsbehälter zu einem
das Abgas führenden Abgasrohr vorgesehen. Des Weiteren
umfasst die Vorrichtung zur Dosierung eine Zumesseinrichtung zur
dosierten Zufuhr des Reduktionsmittels in das Abgasrohr, wobei die
Fördereinrichtung eine Pumpe und die Zumesseinrichtung
ein Dosierventil mit einem Austrittselement enthält. Die
Zumesseinrichtung ist eingerichtet zur Befestigung nahe oder am
Abgasrohr, so dass das Austrittselement in das Abgasrohr hineinragen
kann und die Fördereinrichtung derart eingerichtet ist,
dass diese am oder im Vorratsbehälter befestigt ist. Die
Fördereinrichtung und die Zumesseinrichtung bilden voneinander
getrennte über eine Verbindungsleitung verbundene Module.
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DE 10 2004 051 746
A1 bezieht sich auf ein Tankmodul für ein Reduktionsmittel
und ein Dosiersystem. Gemäß dieser Lösung
ist ein Tankmodulgehäuse vorgesehen, wobei innerhalb einer
Tankkammer des Tankmodulgehäuses ein Dosiersystem zur Dosierung
eines Reduktionsmittels in ein Abgassystem angeordnet ist. Das Dosiersystem
ist gemäß dieser Lösung als ein kompaktes
Einbaumodul ausgestaltet.
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DE 10 2006 027 487
A1 betrifft einen Fahrzeugtank für ein flüssiges
Reduktionsmittel, insbesondere für eine Harnstofflösung.
Der Fahrzeugtank zur Aufnahme einer wässrigen Harnstofflösung
zur Reduktion von Stickoxiden im Abgas von Brennkraftmaschinen ist
aus Kunststoff gefertigt. Der Fahrzeugtank weist in vorteilhafter
Weise eine Funktionseinheit auf, die mindestens eine Pumpe, mindestens
ein Druckregelventil, mindestens einen Innenbehälter mit
integrierter elektrischer Heizung sowie mindestens einer Saugleitung
umfasst. Die Funktionseinheit ist in vorteilhafter Weise in einer Öffnung
im Tank eingesetzt und dichtet diesen deckelartig ab.
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Das
Reduktionsmittel, das im Wege des S☐R-Verfahrens eingesetzt
wird (S☐R = Selective ☐atalytic Reduction) gefriert
je nach zugesetztem Antifrostmittel zwischen –11°☐ und –40°☐.
Da auch bei tiefen Temperaturen die Schadstoffe der Verbrennungskraftmaschine
zu reduzieren sind, ist das Reduktionsmittel gegebenenfalls aufzutauen.
Dazu befindet sich innerhalb des Reduktionsmitteltanks eine Heizung.
Bei Personenkraftwagen hat sich im Gegensatz zu Nutzfahrzeuganwendungen
eine elektrische Heizung durchgesetzt, während bei Nutzfahrzeuganwendungen
die Heizung des Tanks über das Kühlwasser erfolgt.
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Die
elektrische Beheizung des Tanks einer Abgasnachbehandlungsanlage
unter Verwendung von wässriger Harnstofflösung
aus Reduktionsmittel erfordert ein effizientes Heiz- bzw. Auftaukonzept. Dies
ist umso wichtiger, da von der Bordelektrik nur eine begrenzte elektrische
Leistung zur Verfügung gestellt werden kann. Die gesetzlichen
Bestimmungen erfordern ein rasches Auftauen einer begrenzten Reduktionsmittelmenge.
Eine elektrische Heizung wird innerhalb des Tanks in einem Teilbehälter
positioniert. Die Wände dieses Teilbehälters,
der aus Kunststoff gefertigt ist, stellen gewissermaßen
eine thermische Isolierung des Teilbehälters zur gefrorenen
Flüssigkeit des Gesamttanks dar. Da diese Lösung überdies
die Konvektion des über die Heizung aufgetauten Reduktionsmittels
auf den Teilbehälter beschränkt, wird dieser weit
vor dem Gesamttank auftauen. Beim Gefrieren dehnt sich das Reduktionsmittel
um ca. 10% aus. Diese Volumenausdehnung darf das Tanksystem nicht
schädigen, d. h. das System ist so zu konfigurieren, dass
es dem sich aufbauenden Eisdruck widerstehen kann. Hinsichtlich
des Tanks ist dieser so zu dimensionieren, dass ein Ausdehnungsvolumen
von bis zu 3 Liter aufgenommen werden könnte. Nicht alle
in Personenkraftwagen eingesetzten Tanks haben eine ideale Einbausituation
hinsichtlich der für die Eisdruckfestigkeit optimierten
Form, manche Einbausituationen im Fahrzeug führen zu sehr
ungünstigen Tankgeometrien. Unter ungünstiger
Tankgeometrie ist im vorliegenden Zusammenhang eine Geometrie gemeint,
bei der die im Tank bevorratete Flüssigkeit der kalten
Umgebung eine sehr große Angriffsfläche bietet,
wobei ein isolierender Luftraum relativ klein dimensioniert ist.
Hinsichtlich der Anforderungen an die Eisdruckfähigkeit eines
solchen Tanks ist der isolierende Luftraum zu kleinflächig.
Der Tank wird zunächst an der Außenwand gefrieren
und es wird somit in der Mitte des Tanks eine flüssige
Blase verbleiben, die beim Durchfrieren schließlich aufgrund
ihrer Expansion zu einem Zerstören des Tanksystems führen
wird.
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Die
Beeinflussung des Einfrierverhaltens eines Tanks bzw. der in diesem
bevorrateten Flüssigkeit über eine zusätzliche
Isolierung auf der Außenseite des Tanks ist eine wirksame
Maßnahme, jedoch häufig aus Bauraumgründen
nicht möglich.
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Darstellung der Erfindung
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Erfindungsgemäß wird
vorgeschlagen, eine sich beim Gefrieren eines Tankinhaltes ergebende Flüssigkeitsblase,
durch konstruktive Maßnahmen mit einem für den
Tank hinsichtlich seiner Festigkeit unkritischen Bereich zu verbinden.
Bei diesem Bereich handelt es sich insbesondere um einen an der Oberseite
eines Tanks oder eines in den Teilbehälter eines Tanks
ergebenden Luftraum. Dieser Luftraum ist so zu dimensionieren, dass
er das Expansionsvolumen der verbleibenden durchfrierenden Flüssigkeitsblase
aufnehmen kann, ohne dass die Tankwandung bzw. Einbauten im Tank
Schaden nehmen können.
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Bei
Tanks, die wässrige Harnstofflösung zur Abgasnachbehandlung
aufnehmen, wird in einigen Ausführungsvarianten ein Teilbehälter
eingebaut, der über mindestens eine Zulaufbohrung vom Haupttank aus
gespeist wird. Erfolgt das Einfrieren des im Haupttank bevorrateten
Flüssigkeitsvolumens wie oben stehend erwähnt
weitflächig beginnend von der Außenseite des Tanks
ausgehend, so bildet sich im Inneren eine Flüssigkeitsblase,
die sich beim Erstarren über die Zulaufbohrung in den Teilbehälter
ausdehnt. In diesem Falle fungiert die Wandung des Teilbehälters,
der in der Regel als Kunststoffeinsatz gefertigt wird, als Isolierung
des Teilbehälterinhaltes gegenüber dem übrigen
Tankinhalt. Aus diesem Grund wird der Inhalt des Teilbehälters
später gefrieren und das Expansionsvolumen der zuvor erwähnten
Flüssigkeitsblase wird sich über die Zulaufbohrung
und den noch nicht komplett gefrorenen Inhalt des Teilbehälters
in den Luftraum oberhalb des Teilbehälters hin ausdehnen.
Erfindungsgemäß wird dieser Luft raum so dimensioniert,
dass er das Expansionsvolumen der gefrierenden Flüssigkeitsblase
aufnehmen kann.
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Die
Verbindung zwischen der Flüssigkeitsblase, die sich in
der Regel im Zentrum des Tanks ausbilden wird, vorausgesetzt ein
Gefrieren des im Tank bevorrateten Mediums erfolgt gleichzeitig
von der Außenseite her, erfolgt über ein mit ein
oder mehreren Öffnungen am Umfang versehenem leicht flexibel
ausgebildetem Kunststoffrohr, welches die Flüssigkeitsblase
mit dem verbleibenden Luftraum verbindet. Über die Öffnung
in der Mantelfläche des aus Kunststoff gefertigten, flexibel
und elastisch ausgebildeten Rohres wird die gefrierende Flüssigkeitsblase in
den Luftraum im oberen Bereich des Tankes entlastet. Bevorzugt wird
das Rohr, welches die Flüssigkeitsblase mit dem Luftvolumen
verbindet, aus Kunststoffmaterial gefertigt. Die Wandung des aus Kunststoff
gefertigten Rohres stellt eine thermische Isolation der sich im
Rohr befindlichen Flüssigkeit gegenüber des restlichen,
bereits sehr kalten im Haupttank bevorrateten Mediums dar. Falls
erforderlich, kann das flexible aus Kunststoffmaterial gefertigte Rohr
mit einem Silikonschaum am Mantel zusätzlich isoliert werden.
Aufgrund dieser Isolation wird die Flüssigkeit im Rohr
zum Schluss gefrieren, so dass das Expansionsvolumen in den Luftraum
entlastet wird.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn zur Verbindung der Flüssigkeitsblase
mit dem Luftraum ein flexibles Rohr eingesetzt wird, welches im
Fahrbetrieb des Fahrzeugs schwingen kann. Die Bewegung des Rohres
wird die Kristallisation um das Rohr zunächst behindern
und sicherstellen, dass im Bereich des mit dem Luftraum in Verbindung
stehenden Rohres so lange wie möglich Flüssigphase
vorliegt, deren Expansion über den Hohlraum bzw. den Querschnitt des
aus flexiblem Kunststoffmaterial gefertigten Rohres in einen oder
mehrere Lufträume, die sich an der Oberseite des Tanks
befindet, entlastet werden kann.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Anhand
der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend eingehender beschrieben.
Es zeigt:
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1 ein
aus dem Stand der Technik bekanntes Dosiersystem zur Eindosierung
eines Mediums in den Abgastrakt einer Verbrennungskraftmaschine,
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2 eine
ungünstige Tankgeometrie mit sich beim Gefrieren des im
Tank bevorrateten Medium einstellenden Flüssigkeitsvolumens,
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3 eine
erste Ausführungsvariante einer Verbindung zwischen dem
Flüssigkeitsvolumen und einem Luftraum an der Oberseite
des Tanks, und
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4 eine
zweite Ausführungsvariante einer Verbindung zwischen einem
im Tank von gefrorenem Medium umschlossenen Flüssigkeitsvolumen
und dessen Verbindung mit einem Luftraum an der Oberseite des Tanks.
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Ausführungsformen
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Der
Darstellung gemäß 1 sind in
schematischer Weise die Komponenten eines Dosiersystems zur Eindosierung
eines Mediums in den Abgastrakt einer Verbrennungskraftmaschine
zu entnehmen.
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1 zeigt,
dass ein Dosiersystem 10 einen Tank 12 umfasst,
in dem ein Medium, insbesondere wässrige Harnstofflösung,
zur Beimischung des Abgases eines Abgastrakts einer Verbrennungskraftmaschine
bevorratet wird. Der Tank 12 umfasst einen Boden sowie
eine Tankwand 14 sowie einen in den Tank 12 eingelassenen
Teilbehälter 16. Der Teilbehälter 16 steht über
eine Überströmöffnung 38 mit dem
Inneren des Tanks 12 bzw. dem dort bevorrateten Flüssigkeitsvolumen
in Verbindung. Über eine Pumpe 18 wird Medium
aus dem Inneren des Tanks 12 mittels einer Sauglanze 22 angesaugt
und über ein hier nur schematisch dargestelltes Dosierventil 20 in
den Abgastrakt einer Verbrennungskraftmaschine eingebracht.
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Des
Weiteren befindet sich am unteren Ende der Sauglanze 22 eine
elektrisch betriebene Heizung 24. Mit Bezugszeichen 26 ist
ein Flüssigkeitspegel gekennzeichnet, der sich zwischen
dem Flüssigkeitsspiegel im Tank 12 unterhalb einer
Tankdecke einstellt. Bezugszeichen 28 deutet Eis an, welches
sich bei niedrigen Außentemperaturen ausgehend von der
Tankwand 14 im Inneren des Tanks 12 bildet, wobei
letztlich im Bereich des Teilbehälters 16 ein
verbleibendes Flüssigkeitsvolumen, welches noch nicht durchgefroren
ist, und demzufolge Flüssigphase darstellt, verbleibt.
Bezugszeichen 29 bezeichnet eine sich beim Durchfrieren
des Tankinhalts des Tanks 12 einstellende Volumenvergrößerung.
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2 zeigt
eine ungünstige Tankform eines Tanks, welcher ein gefrierendes
Medium bevorratet.
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Bei
der in 2 dargestellten Ausführung des Tanks 12 des
Dosiersystems 10 bietet die im Tank 12 bevorratete
Flüssigkeit der kalten Umgebung eine sehr große
Angriffsfläche im Vergleich zu einem isolierenden Luftraum 32 oberhalb
des Teilbehälters 16 und einem isolierenden Luftraum 34 an
der Oberseite des Tanks 12 selbst. Der Tank 12 wird
ausgehend von der Tankwand 14 nach innen durchfrieren,
so dass in der Mitte des sich bildenden Eises 28 ein Flüssigkeitsvolumen 36 übrig
bleiben wird. Dieses führt beim Gefrieren schließlich
aufgrund seiner Expansion zu einer Zerstörung des Tanks 12 mit
der Ausführung in 2. Der Vollständigkeit
halber sei erwähnt, dass in den bevorzugt aus Kunststoffmaterial
gefertigten Teilbehälter 16 die Sauglanze 22 eingetaucht
ist. Am unteren Ende der Sauglanze 22 befindet sich die
elektrisch betriebene Heizung 24, über die Sauglanze 22 wird
mittels eines als Pumpe 18 ausgebildeten Förderaggregates
Flüssigkeitsvolumen zu dem Dosierventil 20 transportiert.
Der in 2 dargestellte Tank 12 umfasst den Teilbehälter 16,
der über mindestens eine Zulauföffnung 38 vom Tank 12 des
Dosiersystems 10 aus gespeist wird. Erfolgt das Einfrieren
wie obenstehend erwähnt, weitflächig von der Tankwand 14 nach
innen ausgehend, so bildet sich das Flüssigkeitsvolumen 36,
welches sich beim Erstarren über die mindestens eine Überströmöffnung 38 in
den Teilbehälter 16 des Tanks ausdehnt. Die Wandung
des Teilbehälters 16, der bevorzugt aus Kunststoffmaterial
gefertigt wird, stellt eine Isolierung des Inhaltes des Teilbehälters 16 gegenüber
dem übrigen Tankinhalt des Tankes 12 dar. Aus
diesem Grund wird der Inhalt des Teilbehälters 16 später
gefrieren und das Expansionsvolumen des Flüssigkeitsvolumens 36 wird
sich über die mindestens eine Überströmöffnung 38 und
den noch nicht komplett gefrorenen Inhalt des Teilbehälters 16 in den
Luftraum 32 oberhalb des Teilbehälters 16 ausdehnen.
Dieser Luftraum, d. h. der Luftraum 32 oberhalb des Teilbehälters 16,
ist daher so zu dimensionieren, dass dieser das Expansionsvolumen
des im Durchfrieren begriffenen Flüssigkeitsvolumen 36 aufnimmt.
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3 zeigt
eine erste Ausführungsvariante der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Lösung. Die vorliegende Erfindung geht von der Grundüberlegung
aus, dass beim Gefrieren im Inneren des Tanks 12 ein Flüssigkeitsvolumen 36 verbleibt,
das das Tanksystem, insbesondere den Tank 12, beim Durchfrieren
aufgrund der Volumenausdehnung schädigen wird. Die erfindungsgemäße
Lösung liegt darin, dass das im Durchfrieren begriffene
Flüssigkeitsvolumen 36 durch konstruktive Maßnahmen
mit einem für den Tank 12 des Dosiersystems 10 hinsichtlich
der Festigkeit unkritischen Bereich umgeleitet bzw. mit diesem Verbunden
wird.
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In
der Darstellung gemäß 3 weist
der Tank 12 des Dosiersystems 10 ebenfalls eine
ungünstige Geometrie auf. Diese im vorliegenden Zusammenhang
ungünstige Geometrie ist vor allem dadurch charakterisiert,
dass das im Tank befindliche Medium der kalten Umgebung eine sehr
große Oberfläche anbietet, die durch die Tankwand 14 gegeben ist.
Ausgehend von der Tankwand 14 wird das im Tank 12 bevorratete
Medium gleichmäßig zum Inneren des Tanks 12 hin
durchfrieren. Übrig bleibt im Zentrum des Tanks ein vom
Eis 28 umschlossenes Flüssigkeitsvolumen 36,
welches beim Durchfrieren aufgrund des Ausdehnungsvolumens den Tank 12 zum
Platzen bringen würde, falls keine geeigneten Gegenmaßnahmen
getroffen werden.
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Erfindungsgemäß wird
vorgeschlagen, ein mit Öffnungen 46 versehenes
leichtbauendes, bevorzugt aus Kunststoffmaterial gefertigtes flexibles
Rohr 44 einzusetzen, welches im Tank 12 derart
positioniert ist, dass ein Großteil der Öffnungen 46 an
der Mantelfläche des Rohres 44 im Bereich des
sich im Durchfrieren befindlichen Flüssigkeitsvolumens 36 liegen.
Die Mantelfläche des Rohrs 44 wird bevorzugt mit
elastischen Bereichen 48 versehen, die einen Querschnitt 50 des
Rohres 44 begrenzen. Während sich Bereich des
Rohres 44 durch bereits gefrorenes Eis 28 erstrecken,
erstreckt sich ein Ende des Rohres 44, an welchem Austrittsöffnungen 52 angeordnet sind,
in den Luftraum 34 oberhalb des Tanks 12. Der Luftraum 34 verfügt über
eine Tankentlüftung 40; ferner befindet sich an
der Oberseite des Luftraumes 44 als Teil der Tankwandung 14 des
Tanks 12 ein Zulauf 30, über den das
Medium dem Tank 12 zugeleitet wird.
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Über
eine Vielzahl von Öffnungen 46, die in der Mantelfläche
des Rohres 44 ausgebildet sind, wird das im Gefrieren befindliche
Flüssigkeitsvolumen 36 in den Luftraum 34 des
Tanks 12 entlastet. Bevorzugt wird das Rohr 44 aus
einem Kunststoffmaterial hergestellt. Die Kunststoffwandung des
Rohres 44 stellt eine thermische Isolation der sich im
Querschnitt 50 befindlichen Flüssigkeitsmasse
gegenüber dem restlichen, bereits sehr kalten Inhalt des
Tanks 12 dar. Falls erforderlich, kann die Mantelfläche
des Rohres 44 durch einen Silikonschaum zusätzlich
isoliert werden. Aufgrund dieser zusätzlichen Isolation wird
die Flüssigkeit, die im Querschnitt 50 des Rohres 44 bevorratet
wird, zum Schluss gefrieren und so das Expansionsvolumen über
die Ausströmöffnungen 52, die sich im
Rohr 44 im Bereich des Luftraumes 34 befinden,
in diesen entlasten.
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In
vorteilhafter Weise wird das Rohr 44 als flexibles Rohr
ausgebildet, da das Rohr während des Fahrbetriebs des Kraftfahrzeuges
Schwingungen unterliegt. Die Schwinganregung des Rohrs 44 kann
in vorteilhafter Weise dazu ausgenutzt werden, eine Kristallbildung
im Flüssigkeitsvolumen 36 an der Mantelfläche
des Rohres 44 möglichst weit hinauszuschieben,
so dass gewährleistet ist, dass eine Vielzahl von Öffnungen 46 im
Rohr 44 mit dem sich beim Einfrieren ergebenden, vom Eis 28 umschlossenen Flüssigkeitsvolumen 36 in
Verbindung stehen.
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Der
Darstellung gemäß 4 ist eine
weitere Ausführungsvariante der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Verbindung zwischen einem im Durchfrieren begriffenen Flüssigkeitsvolumen
und einem Expansionsraum zu entnehmen.
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Der
Darstellung gemäß 4 ist zu
entnehmen, dass der dort dargestellte Tank 12 von seiner Tankwand 14 ausgehend
durchgefroren ist und Eis 28 das Flüssigkeitsvolumen 36 umschließt.
Die Phasengrenze zwischen dem Eis 28 und Flüssigkeitsvolumen 36 ist
mit Bezugszeichen 60 bezeichnet, entsprechend der Darstellung
gemäß 3. Der Darstellung gemäß 4 ist
zu entnehmen, dass die Verbindung 44 in Gestalt eines dickwandiger
ausgebildeten Kunststoffrohres sich im Wesentlichen in vertikaler
Richtung in den Innenraum des Tanks 12 erstreckt. Analog
zur ersten Ausführungsvariante gemäß 3 wird
die Verbindung 44 als Kunststoffrohr ausgeführt,
welches in seinem Mantel elastische balgförmig ausgebildete
Bereiche 48 umfasst, sowie mindestens zwei Öffnungen 46,
die bevorzugt in dem Bereich liegen, in dem sich beim Durchfrieren
des Inhalts des Tanks 12 das Flüssigkeitsvolumen 36 befindet. Über
die Öffnungen 46 in der Wand der rohrförmig
ausgebildeten Verbindung 44 geht das Flüssigkeitsvolumen 36 in
Verbindung mit dem Hohlraum 50 der Verbindung 44.
Im Unterschied zur in 3 dargestellten Ausführungsvariante
befindet sich ein zweiter Luftraum 58 in der Verbindung 44,
wobei der zweite Luftraum 58 in der Verbindung 44 von
einer Isolation 54 umschlossen ist und mit einer Tankentlüftung 40 versehen
ist. Der Tank 12 selbst verfügt über einen
ersten Luftraum 56, der ebenfalls mit einer Tankentlüftung 40 versehen
ist.
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Bei
an der Tankwand 14 bei niedrigen Außentemperaturen
einsetzendem Gefrieren des in Tank 12 bevorrateten Mediums
kommt es zur Bildung von Eis 28 im Tank 12. Die
Eisbildung erfolgt von der Tankwand 14 aus nach innen,
bis das Flüssigkeitsvolumen 36 eingeschlossen
ist. Mit Bezugszeichen 16 ist die Phasengrenze zwischen
dem Flüssigkeitsvolumen 36 und dem festen Eis 28 gekennzeichnet.
Bei weiterem Durchfrieren des Flüssigkeitsvolumens 36 dehnt
dieses sich durch die mindestens eine Öffnung 46 am
Umfang der Verbindung 44 aus und gelangt in den Hohlraum 50.
Durch diesen und den zweiten Luftraum 58, der in der Ausführungsvariante
gemäß 4 über der Tankdecke
liegt, kann sich das Flüssigkeitsvolumen 36 ausdehnen,
so dass der Tank 12 nicht zu Schaden kommt. Ein Verdrängen
von Luft aus dem zweiten Luftraum 58 erfolgt über
die Tankentlüftung 40 ebenso wie ein Verdrängen
von Luft aus dem ersten Luftraum 56 ebenfalls über
die diesem zugeordnete Tankentlüftung 40 erfolgt. Wenngleich
in der Ausführungsvariante gemäß 4 die
Verbindung 44 lediglich zwei einander gegenüberliegende Öffnungen 46 aufweist,
so ist es selbstverständlich möglich, eine größere
Anzahl von Öffnungen 46 in der Verbindung 44 vorzusehen.
Die balgförmig ausgebildeten elastischen Bereiche 58 gestatten
eine Verformung der Verbindung 44. In 4 sind
zwei einander gegenüberliegende Öffnungen 46 in
der Wand der Verbindung 44 bevorzugt so angeordnet, dass
diese mit Sicherheit innerhalb des Flüssigkeitsvolumens 36 liegen,
so dass dessen Expansion in den Hohlraum 50 der Verbindung 44 über
die mindestens zwei hier ausgebildeten Öffnungen 46 sichergestellt
ist. Die Expansion baut sich gemäß der in 4 dargestellten
Lösung im Wesentlichen in vertikale Richtung in den außerhalb
des Tanks 12 liegenden zweiten Luftraum 58 ab,
der durch eine Isolation 54, z. B. einen Silikonschaum oder
dergleichen, nach außen isoliert ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10139139
A1 [0001]
- - DE 102004051746 A1 [0002]
- - DE 102006027487 A1 [0003]