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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Schneidwerkzeug, insbesondere
zum Schneiden von Etiketten. Im Bereich der Getränke herstellenden Industrie
ist es üblich, dass Behältnisse für Getränke mit
Etiketten versehen werden. Dabei ist es sowohl bekannt, dass selbstklebende
Etiketten an den Behältnissen angebracht werden als auch,
dass Etiketten mit Hilfe eines Leims mit den Behältnissen
verbunden werden. In beiden Fällen können diese
Etiketten von Rollen abgerollt, anschließend geschnitten
und in dieser geschnittenen Form an dem Behältnis angebracht
werden.
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Zu
diesem Zweck sind aus dem Stand der Technik diverse Schneideinrichtungen
zum Schneiden dieser Etiketten bekannt. Bei einer gängigen
Variante derartiger Schneidwerkzeuge ist ein Schneidrotor vorgesehen,
der mit einer Walze zusammenwirkt und die Etiketten jeweils in vorbestimmten
Abständen schneidet. Zu diesem Zweck sind auf diesem Schneidrotor
Schneidmesser angebracht bzw. eingespannt. Durch nicht exakte Positionierung
dieser Schneidmesser kann es dabei schnell zu einseitigen Abnutzungen
dieser Schneidmesser im Betrieb kommen. Auch sind bei aus dem Stand
der Technik bekannten Vorrichtungen die Wechselzeiten für
derartige Schneidmesser oftmals beträchtlich.
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Aus
der
DE 4209752 C2 ist
eine Vorrichtung zum Schneiden von Material bekannt. Dabei ist ein Schneidmesser
vorgesehen sowie zwei komplementär ausgebildete und ineinander
greifende Spannleisten, die durch ein aufblasbares Medium auseinandergedrückt
werden, wobei durch das Auseinanderdrücken dieser beiden
Spannleisten das Schneidmesser eingeklemmt wird. Diese Vorrichtung
ist jedoch in der Handhabung relativ kompliziert, da die beiden
inein ander gefügten Leisten sehr genau aufeinander abgestimmt
werden müssen um einerseits eine präzise Führung
zu erreichen und andererseits ein Verkanten dieser beiden Leisten
gegeneinander zu verhindern.
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Aus
der bisher noch unveröffentlichten
deutschen Patentanmeldung Nummer 10 2007
058 816 der Anmelderin ist ebenfalls ein Schneidwerkzeug bekannt,
bei dem in einem Schneidrotor ein Schneidelement eingespannt wird,
wobei hierzu ein Belastungskörper von einem entsprechendem
mit Luft befüllbaren Federungselement belastet wird. Dieser Belastungskörper
hintergreift dabei einen Bereich des Schneidrotors und wird daher
in seiner Bewegungsrichtung an mehreren Führungsflächen
geführt. Auf diese Weise wird zwar ein vergleichsweise stabiler
Halt dieses Bewegungselements erreicht, andererseits kann es jedoch
auch hier zu Verklemmungen kommen und ein Auswechseln dieses Bewegungskörpers
ist sehr aufwendig, da hierzu zunächst das Gehäuse
des Schneidwerkzeugs selbst demontiert werden muss. Weiterhin setzt
diese Vorgehensweise auch eine mehrteilige Ausbildung des Gehäuses
voraus.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Schneidwerkzeug
zur Verfügung zu stellen, welches im Vergleich zu dem beschriebenen
Stand der Technik kostengünstiger herstellbar und einfacher
aufgebaut ist. Dies wird erfindungsgemäß durch
ein Schneidwerkzeug nach Anspruch 1 erreicht. Vorteilhafte Ausführungsformen und
Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Ein
erfindungsgemäßes Schneidwerkzeug, insbesondere
zum Schneiden von Etiketten, weist ein um eine Drehachse drehbar
angeordnetes Gehäuse und ein an diesem Gehäuse
angeordnetes Schneidelement auf, wobei dieses Schneidelement eine
Schneidkante aufweist, die sich im wesentlichen in einer zu der
Drehachse parallelen Richtung erstreckt. Weiterhin ist dieses Schneidelement
lösbar in einer durch mehrere Wandungen des Gehäuses
ausgebildeten Ausnehmung des Gehäuses angeordnet.
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Daneben
ist in der Ausnehmung ein Belastungskörper vorgesehen,
der das Schneidelement in einem Arbeitsbetrieb in einer Belastungsrichtung zum
Halten des Schneidelements an dem Gehäuse belastet sowie
ein Federungselement, welches in der Belastungsrichtung in dem Arbeitsbetrieb
des Schneidwerkzeugs eine Kraft auf den Belastungskörper
ausübt. Da bei ist dieser Belastungskörper durch eine
Führungsfläche gegenüber dem Gehäuse
geführt und diese Führungsfläche verläuft
in einer Ebene, zu der die Drehachse parallel ist.
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Erfindungsgemäß ist
die Führungsfläche die einzige zu der Drehachse
parallel verlaufende Führungsfläche, welche die
Bewegung des Belastungskörpers in der Belastungsrichtung
P gegenüber dem Gehäuse führt.
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Vorteilhaft
ist die besagte Ebene parallel zu einer Ebene, welche durch die
Belastungsrichtung und die Drehachse angesteuert wird.
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Bei
dem Gehäuse handelt es sich insbesondere um den so genannten
Schneidrotor, an dem wenigstens ein Schneidelement und bevorzugt
zwei oder mehrere Schneidelemente angeordnet sind. Das Schneidelement
wird dabei bevorzugt – insbesondere permanent – gegen
genau eine Wandung der Ausnehmung belastet.
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Die
Ausnehmung, an der das Schneidelement angeordnet ist, befindet sich
vorteilhaft an einem Außenumfang des Gehäuses
und ist in einer radial nach außen weisenden Richtung offen.
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Bei
dem Belastungskörper handelt es sich insbesondere um eine
Spannleiste, welche zum Einspannen des Schneidelements dient. Bei
dem Federungselement handelt es sich insbesondere um ein expandierbares
Federungselement zum Einspannen des Schneidelements. Die Führungsfläche
führt die Bewegung dieses Belastungskörpers zum
Einspannen des Schneidelements. Im Falle der oben beschriebenen
DE 42 09 752 C2 werden
zwei ineinander greifende Leisten vorgesehen, d. h. es existieren hierzu
zumindest zwei Führungsflächen, die parallel zu
der Drehachse verlaufen wodurch sich insgesamt ein relativ aufwendiger
Aufbau ergibt.
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So
sind im Falle der
DE
42 09 752 C2 in der Ausnehmung neben dem Schneidelement
selbst wenigstens drei voneinander getrennte Elemente angeordnet,
nämlich die ineinander greifenden Spannleisten sowie die
zwischen diesen Spannleisten angeordnete Federungseinrichtung. Daher
ist dieser Aufbau auch vergleichsweise kompliziert im Zusammenbau.
Auch im Falle des internen Standes der Technik sind zwei zueinander
parallele Führungsflächen vorgesehen, zwischen
denen der hier L-förmige Belastungskörper geführt
wird.
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Überraschender
Weise hat sich im Rahmen einer Vielzahl von Experimenten gezeigt,
dass die ursprünglich als nötig angenommene L-förmige
Ausgestaltung zur Stabilisierung des Belastungskörpers und
damit auch des Schneidelements nicht unbedingt notwendig ist, sondern
auch mit nur einer Führungsfläche eine entsprechende
Stabilisierung des Belastungskörpers und auch des Schneidelements erreicht
werden kann. Die Vorteile der erfindungsgemäßen
Ausführung bestehen in einer einfacheren Herstellung der
gesamten Anlage.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Ausnehmung
durch mehrere Wandungen des Gehäuses gebildet und diese
Wandungen sind einteilig miteinander ausgebildet. Damit ist hier
auch die Ausnehmung wesentlich einfacher gestaltet als der oben
zitierte Stand der Technik, da weder komplementäre Leisten
vorgesehen sind, noch eine zweigeteilte oder mehrteilig ausgebildete
Ausnehmung.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist zwischen
dem Schneidelement und einer Wandung der Ausnehmung ein Druckstück
aus einem verformbaren Material angeordnet. Dieses Druckstück
ist bevorzugt gegenüber einer Wandung der Ausnehmung abgestützt
und dient zur Belastung des Schneidelements und damit zu dessen
Einspannen. Vorzugsweise handelt es sich bei diesem Druckstück
um ein Gummidruckstück.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Druckstück
in einen in einer der Wandungen vorgesehenen Ausnehmung angeordnet.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist in der
Ausnehmung des Gehäuses ein von dem Gehäuse trennbares
Führungselement angeordnet, welches die Führungsfläche
bildet. So können in der Ausnehmung einerseits Passbleche
vorgesehen sein sowie auch das besagte Führungselement,
welche insbesondere im Verschleißfalle auswechselbar ist.
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Vorzugsweise
ist dieses Führungselement oder ein anderes Element in
der Ausnehmung aus einem Elastomer bzw. einem flexiblen Material
ausgeführt. Auf diese Weise nimmt dieses Führungselement
auch Dämpfungsfunktionen für solche Kräfte wahr,
die in radialer Richtung auf das Schneidmesser wirken. Durch diese
Art der Dämpfung kann das Schneidmesser geschont werden.
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Im
Falle der
DE 10 2007 058816 ist
anstelle dieses Führungselements ein weiteres Druckkissen vorgesehen.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass die nunmehr vorgeschlagene Lösung
einerseits kostengünstiger ist und andererseits auch besser
geeignet, da das besagte Elastomer zwar flexibel ist, jedoch nur
begrenzte Bewegungen des Schneidelements in der radialen Richtung
zulässt. Dieses flexible Element ist dabei insbesondere
parallel zu der Bodenwandung der Ausnehmung und erstreckt sich damit parallel
zu der oben erwähnten Führungsfläche.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Federungselement
in einer der Wandungen des Gehäuses integriert. Es wäre
jedoch auch möglich, dass das Federungselement in dem Belastungskörper
selbst bzw. in einer Ausnehmung des Belastungskörpers integriert
ist.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist wenigstens
ein Bereich des Federungselements durch ein gasförmiges
Medium expandierbar bzw. bewegbar. Dies bedeutet, dass das Federungselement
beispielsweise ein aufblasbares Element bzw. eine expandierbare
Kammer sein kann, die sich bei Beaufschlagung mit dem gasförmigen Medium,
insbesondere mit Luft, ausdehnt. Daneben kann es sich jedoch bei
dem Federungselement auch um einen Kolben handeln, der in einer
Ausnehmung bewegbar ist, um auf diese Weise den Belastungskörper
zu belasten.
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Vorzugsweise
ist das Schneidelement an wenigstens zwei zueinander nicht parallelen
Flächen gegenüber dem Belastungskörper
abgestützt. Vorzugsweise ist das Schneidelement an zwei
zueinander senkrechten Flächen gegenüber dem Belastungskörper
abgestützt. Diese beiden Flächen können
dabei eine Stufe bilden, an der das Schneidelement anliegt.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der
Belastungskörper eine in der Belastungsrichtung flexible
Nut auf, in der das Schneidelement angeordnet ist. Damit wird durch
ein Belasten dieser Nut, welche beispielsweise durch einen Grundkörper
des Belastungskörpers und einen flexiblen Steg ausgebildet
sein kann, das Schneidelement in den Belastungskörper eingespannt
bzw. eingeklemmt.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das
Federungselement eine flexible Membran auf. Daneben weist bevorzugt
das Schneidwerkzeug eine Zuführeinrichtung auf, um das
Federungselement mit Gas zu versorgen.
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Weiterhin
weist bei einer vorteilhaften Ausführungsform das Schneidwerkzeug
in der Richtung der Drehachse mehrere hintereinander angeordnete Federungselemente
auf.
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Weitere
Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus den beigefügten
Zeichnungen:
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Darin
zeigen:
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1 Eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Anordnung zum Schneiden von Etikettenstreifen;
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2 eine
perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Schneidwerkzeuges;
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3 eine
Detaildarstellung des Schneidwerkzeugs aus 2;
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4 eine
perspektivische Darstellung eines Federungselements;
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5 eine
Schnittdarstellung des Federungselements aus 4;
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6 eine
weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Schneidwerkzeugs;
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7 eine
detailiertere Darstellung des in 6 gezeigten
Schneidwerkzeugs; und
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8 eine
weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Schneidwerkzeugs.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung 25 zum Schneiden von Etiketten. Dabei ist eine
Schneidwalze 30 vorgesehen, welche zunächst einen
Endlosetikettenstreifen trägt. Diese Schneidwalze 30 weist eine
Vielzahl von Gegenschneidleisten 28 auf, die in der Umfangsrichtung
der Schneidwalze 30 verteilt sind. Weiterhin weist die
Schneidwalze 30 Ansaugeinrichtungen auf, um das Etikett
an dem Außenum fang der Schneidesalze 30 anzuziehen.
Im Betrieb dreht sich die Schneidesalze 30 in einer vorgegebenen
Drehrichtung um eine Drehachse Y, hier beispielsweise entgegen dem
Uhrzeigersinn.
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Das
Bezugszeichen 1 bezieht sich auf ein erfindungsgemäßes
Schneidwerkzeug, welches zum Schneiden der Etiketten mit der Schneidesalze 30 zusammen
wirkt. Genauer gesagt ist die Drehung des Schneidrotors bzw. Gehäuses 2 des
Schneidwerkzeugs 1 derart auf die Drehung der Schneidesalze 30 synchronisiert,
dass die Schneidelemente 4 jeweils bei der Bewegung mit
den Gegenschneidleisten 28 zusammen treffen, um die Etiketten
zu schneiden. Das Schneidwerkzeug 1 weist hier zwei Schneidelemente 4 auf.
Das Schneidwerkzeug 1 wird von einem (nicht gezeigten)
Motor, ggfs. mit Linearmotorantrieb, angetrieben.
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2 zeigt
eine Darstellung eines erfindungsgemäßen Gehäuses
bzw. Rotors 2. Bei der in 2 gezeigten
Darstellung ist das Gehäuse 2 vollständig
zusammengesetzt, d. h. an dem Gehäuse ist auch bereits
das Schneidmesser 4 und ein Belastungskörper 12 angeordnet.
Das Bezugszeichen 14 bezieht sich auf eine Ausnehmung des
Gehäuses, in der das Schneidmesser 4 und der Belastungskörper 12 angeordnet
sind. Das Gehäuse 2 bzw. der Rotor ist dabei um
eine Drehachse X drehbar angeordnet.
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Man
erkennt, dass der Belastungskörper 12 in Richtung
der Drehachse X etwas kürzer ist als die Ausnehmung 14 des
Gehäuses. In einem zusammengebauten Zustand sind oberhalb
und unterhalb des Belastungskörpers 12 noch Begrenzungsstücke bzw.
Anschläge (nicht gezeigt) eingebracht, wobei diese beispielsweise über
eine Gewindebohrung 18 in das Gehäuse 2 eingeschraubt
sein können. Diese (nicht gezeigten) Begrenzungsstücke
verhindern, dass der Belastungskörper 12 sich
gegenüber dem Gehäuse in Richtung der Drehachse
X verschieben kann.
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Man
erkennt weiterhin, dass das Schneidelement 4 einen sich
in Richtung der Drehachse X erstreckenden Vorsprung 4c aufweist
(und auch am unteren Ende einen entsprechenden Vorsprung), so dass
dieses Schneidelement durch die beiden Begrenzungsstücke
auch in radialer Richtung gehalten wird. Auf diese Weise kann erreicht
werden, dass bei einem Ausfall der Druckluftzufuhr das Schneidmesser
dennoch nicht während der Drehung aus dem Gehäuse
heraus geschleudert werden kann. Entsprechend ist auch an dem Belastungskörper 12 ein Vorsprung 22 angeordnet,
der durch die (nicht gezeigten) Begrenzungsstücke gehalten
wird, so dass auch der Belastungskörper 12 bei
einem Ausfall der Druckluftzufuhr nicht aus dem Gehäuse
heraus geschleudert werden kann.
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3 zeigt
eine teilweise Darstellung eines erfindungsgemäßen
Schneidwerkzeugs 1. Man erkennt auch hier wieder das Gehäuse 2,
welches hier drei Wandungen 2a, 2b, 2c aufweist,
welche gemeinsam die in 2 gezeigte Ausnehmung 14 bilden. Dabei
sind die beiden Seitenwände 2a und 2c parallel
zueinander und die Wandung 2b steht senkrecht zu den beiden
Wandungen 2a und 2c.
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Das
Bezugszeichen 4 kennzeichnet das Schneidelement, welches
eine Schneidkante 6 aufweist, die in einer radialen Richtung
R über das Gehäuse 2 hinausragt. Dieses
Schneidelement 4 wird dabei zwischen einem Druckstück 16 und
dem Belastungskörper 12 gehalten. Zu diesem Zweck
wird der Belastungskörper in einer Belastungsrichtung P
gedrängt.
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Das
Bezugszeichen 20 bezieht sich hier auf ein Federungselement
bzw. Spannelement, welches bei der in 3 gezeigten
Ausführungsform in einer Ausnehmung 17 des Belastungskörpers 12 angeordnet
ist. Durch diese Anordnung des Federungselements 20 in
der Ausnehmung 17 wird auf besonders vorteilhafte Weise
eine Stabilität der gesamten Anordnung erreicht. Dieses
Federungselement 20 kann sich in der Belastungsrichtung
P ausdehnen und einen Bereich des Federungselements 20 gegen
die Wandung 2a drücken, um umgekehrt in der Richtung P
eine Kraft auf das Schneidelement 4 auszuüben.
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Im
Betrieb steht dieses Federungselement 20 permanent unter
Druck so dass permanent die besagte Kraft auf das Schneidelement 4 ausgeübt
wird.
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Damit
ist der Belastungskörper 12 in Richtung des Pfeils
P zumindest geringfügig gegenüber der Ausnehmung 14 bzw.
der Wandung 2b verschiebbar.
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Zwischen
einem Führungselement 22, welches hier mittels
(nicht gezeigter) Pass-Scheiben an der Wandung 2b anliegt
wird das Belastungselement 12 entlang einer Führungsfläche
F geführt, wobei diese Führungsfläche
F hier durch die Belastungsrichtung P und einer senkrecht zur Figurenebene
stehenden Richtung, welche wiederum parallel zu der in 2 gezeigten
Drehachse X steht, gebildet wird. Das Bezugszeichen E bezeichnet
die Ebene, in der die Führungsfläche F liegt.
Eine weitere Führungsfläche zwischen dem Belastungskörper 12 und
der Ausnehmung 14 zur Führung des Belastungskörpers
in der Richtung P ist nicht vorhanden, es wurde jedoch, wie oben
erwähnt, festgestellt, dass eine derartige weitere Führungsfläche
auch nicht nötig ist. An den jeweiligen Endflächen
des Gehäuses können, wie gezeigt, Anschläge
vorgesehen sein, die verhindern, dass sich der Belastungskörper 12 in
Richtung der Drehachse X gegenüber dem Gehäuse 2 verschiebt.
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Das
Schneidelement 4 liegt dabei mit zwei Seitenflächen 4a und 4b an
dem Belastungskörper 12 an und ist damit in einer
Stufe des Belastungskörpers 12 angeordnet.
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Man
erkennt, dass bei der in 3 gezeigten Ausführungsform
die Ausnehmung einteilig ausgebildet ist, wodurch wiederum eine
Vereinfachung des Schneidwerkzeugs 1 erreicht wird.
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4 zeigt
eine perspektivische Darstellung eines Federungselements 20.
Dieses Federungselement weist eine umlaufende Nut 52 auf,
welche einen Grundkörper 21 des Federungselements
mit einer flexiblen Membran 54 verbindet. Diese Nut erlaubt es,
dass sich die flexible Membran 54 bei einer Expansion des
Federungselements in der Richtung P bewegt.
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Dabei
wäre es möglich, dass in Richtung der Drehachse
X mehrere derartiger Federungselemente 20 hintereinander
angeordnet sind.
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5 zeigt
eine Schnittdarstellung eines Federungselements 20. Neben
der flexiblen Membran 54 ist auch hier wieder die umlaufende
Nut 52 gezeigt. Daneben weist das Federungselement einen Hohlraum 57 auf,
in den ein Luftbeaufschlagungskörper 58 hier dichtend
eingesetzt ist. Über eine Zufuhrleitung 55 kann
dem Federungselement 20 Luft zugeführt werden
und auf diese Weise die flexible Membran 54 in 5 nach
unten herausgedrückt werden.
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6 zeigt
eine weitere schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Schneidwerkzeugs. Man erkennt hier ein Befestigungsmittel 27 wie
eine Schraube, welche zur Befestigung eines Deckels 29 an
einer Seitenwandung der Ausnehmung 14 dient. Dieser Deckel 29 verhindert
den Austritt von Druckluft. Das Bezugszeichen 31 bezieht
sich auf eine Luftzufuhrleitung, um dem Federungselement 20 Druckluft
zuzuführen. Auch bei dieser Ausführungs form ist
lediglich eine Führungsfläche F zwischen dem Belastungskörper 12 und
der Ausnehmung 14 vorhanden.
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7 zeigt
eine vergrößerte Darstellung des in 6 gezeigten
Schneidwerkzeugs. Bei dieser Ausführungsform ist das Federungselement 20 als kolbenartiges
Element ausgeführt, welches innerhalb eines Kolbenraums 62 bewegbar
ist. Über eine Zuführleitung 63 wird
diesem Kolbenraum 62 Druckluft zugeführt und auf
diese Weise kann eine Kontaktfläche dieses Kolbens in der
Richtung P bewegt werden und auf diese Weise der Belastungskörper 12 vorgespannt
werden, um das Schneidelement 4 einzuspannen. Man erkennt,
dass der Belastungskörper zwei Spalte 12a und 12b zwischen
sich und dem Schneidelement 4 ausbildet.
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Weiterhin
wäre es auch möglich, dass der Belastungskörper 12 in
der radialen Richtung R durch ein weiteres Federungselement, bei
dem es sich um ein weiteres mit Druckluft expandierbares Element
handeln kann gefedert ist. Dieses weitere expandierbare Element
könnte dabei zwischen dem Führungselement 22 und
der Wandung 2b der Ausnehmung 14 angeordnet sein.
Das Bezugszeichen 36 kennzeichnet eine Zuführleitung
für die Dauerluftversorgung des Kolbens 20. Eine
entsprechende Zuführleitung könnte auch im Fall
eines anders gearteten Federungselements vorgesehen sein.
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8 zeigt
eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Schneidwerkzeugs. Auch
hier wird der Belastungskörper 12 durch einen
als Federelement 20 in der Richtung P beweglichen Kolben 20,
genauer gesagt einen gegenüber einem Raum 62 bewegbaren Kolben,
belastet. Das Bezugszeichen 61 bezieht sich auf Dichtungseinrichtungen
zum Abdichten des Raums 62. Über eine Zufuhrleitung 63 kann
wie oben erwähnt der Raum 62 mit Dauerdruck beaufschlagt werden.
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Der
Belastungskörper 12 weist hier eine Nut 13 auf,
in der das Schneidelement angeordnet ist. Genauer gesagt wird bei
einer Belastung des Belastungskörpers 12 in der
Richtung P ein Steg 12c des Belastungskörpers
auf einen Grundkörper 12d des Belastungskörpers
zugedrückt und auf diese Weise das Schneidelement 4 zwischen
diesen beiden Elementen eingeklemmt. Auch hier ist wieder ein Druckstück 16 vorgesehen,
welches sich gegenüber der Wandung 2a der Ausnehmung 14 abstützt.
Der besagte Steg 12c ist hier über eine Querverbindung 12e mit
dem Grundkörper 12d verbunden, wodurch eine relativ
ungehinderte Be weglichkeit dieses Stegs 12c zum Einklemmen
erreicht wird. Auch bei dieser Ausführungsform weist der
Belastungskörper 12 lediglich eine Führungsfläche
zum Führen der Bewegung gegenüber der Ausnehmung 14 in
der Richtung P auf.
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Sämtliche
in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich
beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber
dem Stand der Technik neu sind.
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- 1
- Schneidwerkzeug
- 2
- Gehäuse
bzw. Schneidrotor
- 2a,
2b, 2c
- Wandungen
- 4
- Schneidelement
- 4a,
4b
- Seitenflächen
- 4c
- Vorsprung
- 6
- Schneidleiste
- 12
- Belastungskörper
- 12a,
12b
- Spalte
- 12c
- Steg
- 12d
- Grundkörper
- 12e
- Querverbindung
- 13
- Nut
- 14
- Ausnehmung
- 16
- Druckstück
- 17
- Ausnehmung
- 18
- Gewindebohrung
- 20
- Federungselement
- 21
- Grundkörper
- 22
- Führungselement
- 24
- Vorsprung
- 27
- Befestigungsmittel
- 28
- Gegenschneidleisten
- 29
- Deckel
- 30
- Schneidesalze
- 36
- Luftzuführleitung
- 52
- Nut
- 54
- flexible
Membran
- 55
- Zuführleitung
- 57
- Hohlraum
- 58
- Luftbeaufschlagungskörper
- 61
- Dichtungseinrichtung
- 62
- Kolbenraum
- 63
- Zuführleitung
- E
- Ebene
- F
- Führungsfläche
- P
- Belastungsrichtung
- R
- Richtung,
radial
- X,
Y
- Drehachse
- L
- Längsrichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4209752
C2 [0003, 0012, 0013]
- - DE 102007058816 [0004, 0020]